Leistungsangebot für Vermieter : Der Haus- und Grundbesitzer-Verein Saarland Mitte e.V. bietet seinen Mitgliedern u.a. eine "Rund um Betreuung" bei Vermietungen von Wohnraum und Gewerbeflächen. Das beginnt schon vor Abschluss des Mietvertrages. Zusammen mit dem Mitglied wird ein individueller Mietvertrag erstellt. Damit ist z. B. gewährleistet, dass die Aufschlüsselung und Festlegung der Nebenkosten in Übereinstimmung mit der herrschenden Rechtsprechung erfolgt und der Mietvertrag eine unkomplizierte Regelung für die Mieterhöhung enthält, ohne dass der Vermieter später aufwändig nach Vergleichswohnungen suchen muss. Der individuell erstellte Mietvertrag enthält rechtssichere Vereinbarungen zur Wohnungsgröße, damit der Mieter nicht späterhin die Miete mindern kann, weil eine falsche Wohnfläche angegeben wurde. Er enthält außerdem klar formulierte Abrechnungsschlüssel für die jährlichen Nebenkostenabrechnungen, damit der Vermieter bei Erstellung der Nebenkostenabrechnung formell und materiell rechtmäßige Abrechnungen erstellen kann. Das ist besonders wichtig wenn man bedenkt, dass nach vorsichtigen Schätzungen mehr als 70 % aller Nebenkostenabrechnungen fehlerhaft sind und zwar nicht deshalb, weil der Vermieter das kleine Einmaleins nicht beherrscht, sondern weil der Mietvertrag bereits so lückenhaft und im Ergebnis falsch erstellt wurde, dass sich daraus auch keine für den Vermieter brauchbare Nebenkostenabrechnung herleiten lässt. Das passiert vor allem dann, wenn sich der Vermieter gutgläubig auf die im Handel angebotenen vorformulierten Mietverträge verlässt und hierbei Fehler beim Ausfüllen des Vertrages erst bemerkt werden, wenn der Ernstfall eingetreten ist, zum Beispiel wenn der Mieter – häufig zu Recht –Fehler des Vertrages rügt und deshalb die Nebenkosten kürzt oder im schlimmsten Fall gar nicht zahlt . Bei widersprüchlich oder falsch angegebenen Nebenkostenschlüsseln bleibt dem Vermieter nichts anderes übrig, als die ungünstigste Abrechnung –dies sieht das Gesetz so vor – nach Quadratmetern zu wählen. Im Ergebnis wird der Vermieter hierdurch möglicherweise benachteiligt. Das gilt es zu vermeiden, indem bei Abschluss des Mietvertrages auf individuelle Regelungen zurückgegriffen wird, die rechtswirksam sind. Schließlich enthält der vom Haus- und Grundbesitzer-Verein Saarland Mitte e.V. individuell erstellte Vertrag auch Festlegungen zum Zustand der Wohnung bei Übergabe und bei Beendigung des Mietverhältnisses d.h., es ist im Vertrag genau bestimmt, in welchem Zustand der Mieter die Wohnung übernimmt und er sie zurückgeben muss. All dies wird so vereinbart, dass nicht durch spätere höchstrichterliche Entscheidungen diese Vereinbarungen unwirksam werden können. Die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Schönheitsreparaturen etc. greift nur dann, wenn es sich um einseitig vorformulierte Verträge handelt, nicht jedoch bei individuell ausgehandelten Verträgen. Der Haus- und Grundbesitzer-Verein Saarland Mitte e.V. überlässt den Mitgliedern im Bedarfsfall vorformulierte Übergabeprotokolle, damit der Zustand des Mietobjekts bei Übergabe an den Mieter und Rückgabe an den Vermieter beweissicher festgehalten werden kann. Der Verein handelt hier nach der Philosophie, dass nur klare Regeln, die von beiden Vertragsparteien akzeptiert und angenommen wurden, Streit vermeiden können. Auch bei der Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnung kann der Vermieter als Mitglied des Haus und Grundbesitzerverein Saarland Mitte auf dessen Hilfe zurückgreifen. Es wird auf der Grundlage des vereinbarten Mietvertrages ein Abrechnungsmuster erstellt, das der Vermieter auch in den kommenden Jahren bei der jährlichen Nebenkostenabrechnung verwenden kann. Bemängelt der Mieter die Nebenkostenabrechnung, wird auch diese Rüge vom Haus- und Grundbesitzer-Verein Saarland Mitte e.V. geprüft und das Mitglied über die weitere Vorgehensweise beraten. Dasselbe gilt, wenn der Mieter sich auf Mietmängel beruft und die Miete kürzt. Erforderlichenfalls vermittelt der Haus- und Grundbesitzer-Verein Saarland Mitte einen sachkundigen Gutachter. Soll das Mietverhältnis beendet werden, unterstützt der Verein das Mitglied, indem er Kündigungen prüft und - wenn gewünscht - auch im Auftrag des Mitgliedes ausspricht. Schließlich bietet der Haus- und Grundbesitzer-Verein Saarland Mitte regelmäßig auch Informationsveranstaltungen an und informiert über seine Homepage über gesetzliche Neuerungen, die von den Vermietern beachtet werden müssen. Geplant ist die Durchführung eines regelmäßigen Vermieter-Treffs, der den Vermietern die Möglichkeit des persönlichen Austauschs bietet. Diese Anregung hat der Verein von langjährig betreuten Vermietern entgegengenommen, die erkannt haben, dass auch der Erfahrungsaustausch mit anderen Vermietern hilfreich sein kann, vor allem bei den vielen kleinen Problemen, die sich im Rahmen eines Mietverhältnisses immer wieder ergeben. Der Vorstand hat diese Anregung in der letzten Vorstandssitzung aufgegriffen und hat den Beschluss gefasst, dass ein Vermieter-Treffen noch in 2016 auf den Weg gebracht wird. Die Mitglieder werden über die Homepage oder durch persönliche Schreiben informiert, sobald es soweit ist. Der Haus- und Grundbesitzer-Verein Saarland Mitte e.V. freut sich im Übrigen über jedes neue Mitglied, das sich in unserer Geschäftsstelle in der Gennweiler Str. 2 in Illingen anmelden kann oder telefonisch unter der Rufnummer : 0 68 25 / 4 58 92 Die Geschäftsstelle ist von montags bis freitags zwischen 9:00 und 12:00 Uhr geöffnet. Dort wird auch der Beratungsbedarf der Mitglieder angemeldet. Die Geschäftsführung Rechtsanwältin A. M. Schlaucher
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