Nähere Informationen unter beigefügter PDF-Datei - Haus

Leistungsangebot für Vermieter :
Der Haus- und Grundbesitzer-Verein Saarland Mitte e.V. bietet seinen Mitgliedern
u.a. eine "Rund um Betreuung" bei Vermietungen von Wohnraum und
Gewerbeflächen.
Das beginnt schon vor Abschluss des Mietvertrages. Zusammen mit dem Mitglied
wird ein individueller Mietvertrag erstellt.
Damit ist z. B. gewährleistet, dass die Aufschlüsselung und Festlegung der
Nebenkosten in Übereinstimmung mit der herrschenden Rechtsprechung erfolgt und
der Mietvertrag eine unkomplizierte Regelung für die Mieterhöhung enthält, ohne
dass der Vermieter später aufwändig nach Vergleichswohnungen suchen muss.
Der individuell erstellte Mietvertrag enthält rechtssichere Vereinbarungen zur
Wohnungsgröße, damit der Mieter nicht späterhin die Miete mindern kann, weil eine
falsche Wohnfläche angegeben wurde.
Er enthält außerdem klar formulierte Abrechnungsschlüssel für die jährlichen
Nebenkostenabrechnungen, damit der Vermieter bei Erstellung der
Nebenkostenabrechnung formell und materiell rechtmäßige Abrechnungen erstellen
kann.
Das ist besonders wichtig wenn man bedenkt, dass nach vorsichtigen Schätzungen
mehr als 70 % aller Nebenkostenabrechnungen fehlerhaft sind und zwar nicht
deshalb, weil der Vermieter das kleine Einmaleins nicht beherrscht, sondern weil der
Mietvertrag bereits so lückenhaft und im Ergebnis falsch erstellt wurde, dass sich
daraus auch keine für den Vermieter brauchbare Nebenkostenabrechnung herleiten
lässt. Das passiert vor allem dann, wenn sich der Vermieter gutgläubig auf die im
Handel angebotenen vorformulierten Mietverträge verlässt und hierbei Fehler beim
Ausfüllen des Vertrages erst bemerkt werden, wenn der Ernstfall eingetreten ist, zum
Beispiel wenn der Mieter – häufig zu Recht –Fehler des Vertrages rügt und
deshalb die Nebenkosten kürzt oder im schlimmsten Fall gar nicht zahlt .
Bei widersprüchlich oder falsch angegebenen Nebenkostenschlüsseln bleibt dem
Vermieter nichts anderes übrig, als die ungünstigste Abrechnung –dies sieht das
Gesetz so vor – nach Quadratmetern zu wählen.
Im Ergebnis wird der Vermieter hierdurch möglicherweise benachteiligt.
Das gilt es zu vermeiden, indem bei Abschluss des Mietvertrages auf individuelle
Regelungen zurückgegriffen wird, die rechtswirksam sind.
Schließlich enthält der vom Haus- und Grundbesitzer-Verein Saarland Mitte e.V.
individuell erstellte Vertrag auch Festlegungen zum Zustand der Wohnung bei
Übergabe und bei Beendigung des Mietverhältnisses d.h., es ist im Vertrag genau
bestimmt, in welchem Zustand der Mieter die Wohnung übernimmt und er sie
zurückgeben muss. All dies wird so vereinbart, dass nicht durch spätere
höchstrichterliche Entscheidungen diese Vereinbarungen unwirksam werden können.
Die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Schönheitsreparaturen
etc. greift nur dann, wenn es sich um einseitig vorformulierte Verträge handelt, nicht
jedoch bei individuell ausgehandelten Verträgen.
Der Haus- und Grundbesitzer-Verein Saarland Mitte e.V. überlässt den Mitgliedern
im Bedarfsfall vorformulierte Übergabeprotokolle, damit der Zustand des
Mietobjekts bei Übergabe an den Mieter und Rückgabe an den Vermieter
beweissicher festgehalten werden kann.
Der Verein handelt hier nach der Philosophie, dass nur klare Regeln, die von
beiden Vertragsparteien akzeptiert und angenommen wurden, Streit vermeiden
können.
Auch bei der Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnung kann der
Vermieter als Mitglied des Haus und Grundbesitzerverein Saarland Mitte auf dessen
Hilfe zurückgreifen.
Es wird auf der Grundlage des vereinbarten Mietvertrages ein Abrechnungsmuster
erstellt, das der Vermieter auch in den kommenden Jahren bei der jährlichen
Nebenkostenabrechnung verwenden kann.
Bemängelt der Mieter die Nebenkostenabrechnung, wird auch diese Rüge vom
Haus- und Grundbesitzer-Verein Saarland Mitte e.V. geprüft und das Mitglied über
die weitere Vorgehensweise beraten. Dasselbe gilt, wenn der Mieter sich auf
Mietmängel beruft und die Miete kürzt.
Erforderlichenfalls vermittelt der Haus- und Grundbesitzer-Verein Saarland Mitte
einen sachkundigen Gutachter.
Soll das Mietverhältnis beendet werden, unterstützt der Verein das Mitglied, indem er
Kündigungen prüft und - wenn gewünscht - auch im Auftrag des Mitgliedes
ausspricht.
Schließlich bietet der Haus- und Grundbesitzer-Verein Saarland Mitte regelmäßig
auch Informationsveranstaltungen an und informiert über seine Homepage über
gesetzliche Neuerungen, die von den Vermietern beachtet werden müssen.
Geplant ist die Durchführung eines regelmäßigen Vermieter-Treffs, der den
Vermietern die Möglichkeit des persönlichen Austauschs bietet.
Diese Anregung hat der Verein von langjährig betreuten Vermietern
entgegengenommen, die erkannt haben, dass auch der Erfahrungsaustausch mit
anderen Vermietern hilfreich sein kann, vor allem bei den vielen kleinen Problemen,
die sich im Rahmen eines Mietverhältnisses immer wieder ergeben.
Der Vorstand hat diese Anregung in der letzten Vorstandssitzung aufgegriffen und
hat den Beschluss gefasst, dass ein Vermieter-Treffen noch in 2016 auf den Weg
gebracht wird.
Die Mitglieder werden über die Homepage oder durch persönliche Schreiben
informiert, sobald es soweit ist.
Der Haus- und Grundbesitzer-Verein Saarland Mitte e.V. freut sich im Übrigen über
jedes neue Mitglied, das sich in unserer Geschäftsstelle in der Gennweiler Str. 2 in
Illingen anmelden kann oder telefonisch unter der Rufnummer : 0 68 25 / 4 58 92
Die Geschäftsstelle ist von montags bis freitags zwischen 9:00 und 12:00 Uhr
geöffnet.
Dort wird auch der Beratungsbedarf der Mitglieder angemeldet.
Die Geschäftsführung
Rechtsanwältin A. M. Schlaucher