V 211.HF

Achtung
Hinweis VOB/A Öffentliche Ausschreibung
Die Vergabeunterlagen stehen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt
abrufbar unter der Internetseite http://www.vergabe.berlin.de zur Verfügung.
Es werden keine Vergabeunterlagen mehr in Papierfassung versendet.
Bewerbungen in herkömmlicher schriftlicher Form, E-Mail oder Fax werden nicht mehr
angenommen.
Für eine Angebotsabgabe ist eine Registrierung unter http://www.vergabe.berlin.de
mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen Andresse
erforderlich.
Nach der erfolgreichen Registrierung und Bewerbung erfolgt der Download der
Vergabeunterlagen sofort mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login.
Angebote ohne Registrierung/Bewerbung werden nicht zugelassen.
Für die Registrierung wird kein Nutzungsentgelt erhoben.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann wahlweise elektronisch
(in elektronischer Textform ohne Signatur, mit qualifizierter oder fortgeschrittener
Signatur) oder weiterhin konventionell in Papierformat erfolgen.
Weitere Hinweise können unter http://www.vergabe.berlin.de entnommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Submissionsstelle
Bitte drucken Sie zunächst diesen Aufkleber aus. Dann schneiden Sie bitte den Aufkleber
aus und bringen ihn gut sichtbar auf dem Angebotsumschlag an.
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Angebot für
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Abteilung PBU -SubmissionsstelleWürttembergische
Yorckstr. 4Str.
- 116, 10707
10965 Berlin
Berlin
Raum 2050
022
Vergabe-Nr.: H 6264 Oe 2016 VOB
Eröffnungs-/Einreichungstermin:
30.06.2016 , Uhrzeit: 11:15
Datum: 18.04.2013
V 124.H F
(Eigenerklärung
Vergabenummer
H 6264 Oe 2016 VOB
zur Eignung)
Maßnahmenummer
H 6264 Oe 2016 VOB
Baumaßnahme
Refik-Veseli-Schule
Skalitzer Straße 55
10997
Berlin
Leistung/CPV
Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Offenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Wettbewerblicher Dialog
Innovationspartnerschaft
Bewerber ∗)
Bieter∗)
Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft∗)
Nachunternehmer∗)
anderes Unternehmen∗)
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen
Jahr
€
Jahr
€
Jahr
€
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung
eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder
entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bzw. bei Verfahren
oberhalb der EU-Schwellenwerte in bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen
ausgeführt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise aus den
letzten drei bzw. fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige
Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur
Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer,
ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert
wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegen.
∗)
zutreffendes ankreuzen
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 124.H F
(Eigenerklärung
zur Eignung)
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur
Verfügung stehen.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach
Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen.
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung
meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und
sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A bzw. schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 7
VOB/A
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine
Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A vorliegen bzw. bei nationalen Vergabeverfahren keine schwere
Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 124.H F
(Eigenerklärung
zur Eignung)
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine
1
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
2
Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
vorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine
gleichwertige Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der
Lohnsummen vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und
mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht fristgemäß vorgelegt
werden.
(Ort, Datum, Unterschrift)
3
1
soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist
soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
3
nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
2
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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Vergabestelle
V 211.H F
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abteilung PBU - SubmissionsstelleDatum:
Tel:.
Fax:
E-Mail:
Yorckstr. 4 - 11
10965
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
Berlin
15.06.2016
030 90298-2550
030 90298712550
[email protected]
Deutschland
Empfänger
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Ablauf der Angebotsfrist
Datum 30.06.2016
Uhrzeit 11:15
Eröffnungstermin
Datum 30.06.2016
Ort
Uhrzeit 11:15
Yorckstr. 4 - 11
10965 Berlin
Raum 2050
Bindefrist endet am 21.07.2016
Vergabenummer
H 6264 Oe 2016 VOB
Maßnahmenummer
H 6264 Oe 2016 VOB
Baumaßnahme
Refik-Veseli-Schule
Skalitzer Straße 55
10997
Berlin
Leistung/CPV
Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A)
Anlagen:
A)
die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
V 212
V 232 F
V 242.H F
Teilnahmebedingungen (Stand April 2016)
Vereinbarung zwischen AN und NU zur Einhaltung der tarifvertraglichen und
öffentlich-rechtlichen Bestimmungen
Instandhaltung
Stück Pläne/ Zeichnungen Nr.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 211.H F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
B)
die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
V 215.H
Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand April 2016)
V 214.H F
V 241 F
V 248 F
V 2250
Besondere Vertragsbedingungen
Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen bei Bauabfallentsorgungsleistungen
Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen Umweltschutzanforderungen
Stoffpreisgleitklausel
Vereinbarung z ur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen
Bestimmungen
Datenverarbeitung
Leistungsbeschreibung
div. Stück Pläne/Zeichnungen Nr.
V 231 F
V 244.H F
C)
die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
Angebotsschreiben ohne Lose
V 213.H F
Angebotsschreiben mit Losen
V 2131.H F
Eigenerklärung zur Eignung
V 124.H F
Angebot Lohngleitklausel
V 224.H F
V 233.H F
V 234.H F
V 237 F
V 238 F
V 2413 F
V 246 F
V 247 F
V 221.H F
V 222.H F
D)
Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist
Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb NICHT eingerichtet ist
Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Erklärung z ur B eauftragung v on E ntsorgungsfachbetrieben bei B auabfallentsorgungsleistungen
Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung mit Formblatt
(ab geschätztem Auftragswert ≥ 200.000 €)
Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation oder
Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme
Vertragsformulare Instandhaltung
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
Die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
Aufgliederung der Einheitspreise
V 223.H F
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 211.H F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
1
Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im
Namen und für Rechnung
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Submissionsstelle
Yorckstr. 4 - 11
10965 Berlin
zu vergeben.
Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung
zu vergeben.
2
Auskünfte
Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim
Name
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Abteilung PBU, Submissionsstelle
Straße
Yorckstr. 4 - 11
PLZ, Ort
10965
Telefon
030 902982550
E-Mail
[email protected]
Internet
www.vergabe.berlin.de
Berlin
Fax 030 90298712550
Nicht beigefügte Unterlagen sind:
3
3.1
Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen
genannten - mit dem Angebot einzureichen:
siehe (Auftrags-)Bekanntmachung
siehe LV, sofern zutreffend
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 211.H F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
3.2
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
siehe (Auftrags-)Bekanntmachung
siehe LV, sofern zutreffend
3.3
Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, haben die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F –
Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen, es sei denn, die
Vergabestelle hat unter Nr. 10 andere Regelungen getroffen.
3.4
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten
soll, zur B estätigung d er E rklärung ( Formblatt V 12 4.H F ) ei nen Auszug a us dem G ewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 15.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten
soll, z ur B estätigung der E rklärung (Formblatt V 124 .H F) ei ne e ventuelle E intragung des Bieters i m
Korruptionsregister Berlin abfragen. Bei geringeren Auftragswerten steht die Abfrage im Ermessen des
öffentlichen Auftraggebers.
Der Auftraggeber wird auf der G rundlage der E U-Sanktionsverordnungen zur B ekämpfung des T errorismus und zur D urchsetzung von Embargos ( EG) Nr. 881/ 2002 v om 27. Ma i 20 02, 753/2011 v om
1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten
(www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
4
Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 211.H F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
5
5.1
5.2
Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 5 der Teilnahmebedingungen V 212 gilt nicht.
Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen V 212),
ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
6
Zuschlagskriterien bei Haupt- und Nebenangeboten
Das wirtschaftlich günstigste Angebot bezüglich:
100% Preis
Bei der V ergabe von öffentlichen Aufträgen er halten i m R ahmen der gel tenden v ergaberechtlichen
Bestimmungen bei den - den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten - die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag,
die Ausbildungsplätze ber eitstellen, s ich a n t ariflichen U mlageverfahren zur S icherung d er ber uflichen
Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als N achweis wird von de m für den V orschlag v orgesehenen Bieter e ine B escheinigung der f ür di e
Berufsausbildung zuständigen Stelle eingeholt.
7
Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform.
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur.
elektronisch mit qualifizierter Signatur.
schriftlich.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 211.H F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
8
Angebotsabgabe
Falls Sie n icht die Absicht hab en, ei n Angebot a bzugeben, werden S ie ge beten, die V ergabestelle
baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung).
Bei el ektronischer A ngebotsübermittlung in T extform i st der B ieter un d d ie zur Vertretung des B ieters
berechtigte natürliche Person zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über
die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Bei s chriftlicher Angebotsabgabe ist d as bei gefügte Angebotsschreiben z u unt erzeichnen und z usammen mit den Anlagen in v erschlossenem Umschlag bi s zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende A nschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe
„Angebot für…“
Vergabenummer
H 6264 Oe 2016 VOB
Baumaßnahme
Maßnahmenummer
H 6264 Oe 2016 VOB
Refik-Veseli-Schule
Skalitzer Straße 55
10997
Berlin
Leistung/CPV
Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle
„
zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereits gestellten Kennzettels.
9
Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die
Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A):
Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt– V MN –
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Telefon: +49 30 90139 4230
Fax: +49 30 90139 4221
Zur Überprüfung der Zuordnung zum 20%-Kontingent für nicht EU-weite Vergabeverfahren
(§ 2 Nr. 6 VgV): Vergabekammer (§ 159 GWB):
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin
Telefon: +49 30 9013 8316 Fax: +49 30 9013 7613
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 211.H F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
10
(frei)
Achtung NEU:
Es besteht die Möglichkeit ein Angebot über die Vergabeplattform "elektronisch in Textform" abzugeben.
Bei dieser Abgabeart benötigt man keine elektronische Signatur, es ist der Name der natürlichen Person die
die Erklärung abgibt anzugeben.
Angebote ohne Name der natürlichen Person werden ausgeschlossen.
Bitte nutzten Sie die Angebotsabgabe "elektronisch in Textform" !!!!! Danke
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Nachhaltigkeit
Angebotsabgabe in Papier
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin legt großen Wert auf Umweltfreundlichkeit und
Nachhaltigkeit.
Wir bitten Sie deshalb bei Abgabe Ihrer Angebote auf Folien, Schnellhefter, Hochglanzbroschüren u.ä. zu
verzichten und möglichst umweltfreundliches Recyclingpapier zu verwenden und wenn möglich beidseitig zu
bedrucken.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung der Umwelt zu liebe.
Mit freundlichen Grüßen
Submissionsstelle
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 212
(Teilnahmebedingungen)
Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen
A.
Einheitliche Fassung (April 2016)
(Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder)
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die
Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1).
1
Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf
hinzuweisen.
2
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3
Angebot
3.1
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein
nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen
3.3
Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.4
Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt
nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt,
von der Wertung ausgeschlossen.
3.7
Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4
Unterlagen zum Angebot
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten
Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 1 von 4
V 212
(Teilnahmebedingungen)
5
Nebenangebote
5.1
Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im
Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig
sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen.
5.2
Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende
Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
5.3
Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
5.4
Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
6
Bietergemeinschaften
6.1
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten
oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
6.2
Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich
erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben,
nicht zugelassen.
7
Nachunternehmen
Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in
seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben
und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen.
8
Eignung
8.1
Öffentliche Ausschreibung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag den im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen
die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter
der diese im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen(ULV) oder in der Liste des
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V 212
(Teilnahmebedingungen)
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt
werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
8.2
Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben
Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt ein nicht i.S. von Nr. 8.1 präqualifiziertes Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 212
(Teilnahmebedingungen)
B. Ergänzungen für Berlin
(Aufgestellt von der für Bauen zuständigen Senatsverwaltung)
Zu 3
Elektronische Übermittlung des Angebotes
Angebote, die mittels Telefax oder Email abgegeben werden, sind nicht zulässig.
Zu 3 und 5
Negative Preise
Hauptangebote mit negativen Einheitspreisen werden von der Wertung ausgeschlossen. Dies gilt
nicht, soweit negative Einheitspreise ausdrücklich für bestimmte OZ (Positionen) in der Leistungsbeschreibung zugelassen sind.
Nebenangebote mit negativen Einheitspreisen werden nur gewertet, wenn die OZ (Position) mit negativem Einheitspreis als Pauschale angeboten wird oder für die OZ des Hauptangebotes negative
Einheitspreise zugelassen sind.
Zu 4
Umweltschutzanforderungen
Der Auftraggeber hat zu überprüfen, ob die im Rahmen der Ausschreibung zwingend vorgegebenen
Umweltschutzanforderungen durch die von den Bewerbern und Bietern abgegebenen Angebote
eingehalten wurden. Der Nachweis kann von den Bewerbern und Bietern durch den Verweis auf ein
Umweltzeichen, sofern die angebotene Ware oder Dienstleistung mit einem solchen ausgestattet
ist, oder durch gleichwertige Nachweise in Form von geeigneten Beweismitteln, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen erfolgen.
Angebote mit falschen oder unvollständigen Angaben bezüglich der Umweltschutzanforderungen
sowie bei Fehlen geforderter Belege hinsichtlich der Umweltschutzanforderungen werden nicht berücksichtigt.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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Name und Anschrift des Bieters
V 213.H F
(Angebotsschreiben ohne Lose)
Datum:
Ust.-ID-Nr.:
Tel:.
Fax:
E-Mail:
Empfänger
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abteilung PBU - Submissionsstelle-
Yorckstr. 4 - 11
10965 Berlin
Deutschland
Vergabenummer
H 6264 Oe 2016 VOB
Baumaßnahme
Refik-Veseli-Schule
Maßnahmenummer
H 6264 Oe 2016 VOB
Skalitzer Straße 55
10997
Berlin
Leistung/CPV
Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle
Angebotsschreiben
Ihre Aufforderung zur Angebotsabgabe vom
1
Anlagen :
V 124.H F
Eigenerklärung Eignung oder
2
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
V 221.H F
Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
V 222.H F
Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme
V 233.H F
Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist
V 234.H F
Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb NICHT
eingerichtet ist
V 224.H F
Angebot Lohngleitklausel
V 235EU F
Verzeichnis der Unternehmerleistungen EU
V 236EU F
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen EU
V 237 F
Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
V 238 F
Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
V 2413 F
Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei
Bauabfallentsorgungsleistungen
V 246 F
Ergänzung BVB (Frauenförderung, geschätzter Auftragswert ≥ 200.000 €)
V 247 F
Ergänzung BVB (Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen – Eigenerklärung)
Nebenangebote
Leistungsbeschreibung/Leistungsprogramm (Lang- oder Kurzfassung) mit
den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen
Vertragsformulare für Instandhaltung mit den Preisen sowie den
geforderten Angaben und Erklärungen
1
2
vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
Optional bei Verfahren oberalb der EU-Schwellenwerte
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 213.H F
(Angebotsschreiben ohne Lose)
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen
an. An mein Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Die Angebotssumme des Hauptangebotes einschließlich Umsatzsteuer (brutto) gemäß Leistungsbeschreibung beträgt:
EUR
3
2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gem. Instandhaltungsvertrag einschl. Umsatzsteuer
(brutto) beträgt:
EUR*
*nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt
3
Anzahl der zum Angebot gehörenden Nebenangebote:
St.
4
4
Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote :
%
5
Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen
folgende Unterlagen:
– „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) - Ausgabe
2016“,
– Unterlagen gem. Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen Teil B
6
Ich/Wir bin/sind präqualifiziert und im
leistungen (ULV) oder im
7
Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bau-
Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n:
Name:
Nummer:
Name:
Nummer:
Name:
Nummer:
Name:
Nummer:
Ich/Wir erkläre(n), dass
dass ich /wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
ich/wir alle Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen V 233.H F bzw.
Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen V 235EU F aufgeführt sind, im eigenen Betrieb
ausführen werde(n),
8
3
4
Ich/Wir erkläre(n), dass
–
ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses
als allein verbindlich anerkenne(n),
–
mir/uns zugegangenen Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres
Angebotes sind.
Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen.
Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 213.H F
(Angebotsschreiben ohne Lose)
–
ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die
nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu
§ 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung
übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen.
–
das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn
Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und
von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden.
–
falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die
Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
–
mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das
Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft. Soweit beabsichtigt ist,
Nachunternehmen an der Auftragserfüllung zu beteiligen, werde(n) ich/wir eine gleichlautende
Erklärung von diesen einholen.
– ich/wir zum Zwecke der Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m.
§ 6 Abs. 3 bi s 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG) einwillige(n), im potenziellen
Auftragsfall personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) der
verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen
sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den
öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag
nicht erteilt werden. Soweit im potenziellen Auftragsfall Nachunternehmen an d er
Auftragserfüllung beteiligt werden sollen, werde(n) ich/wir von diesen eine gleichlautende
Einwilligung sowie deren Zustimmung einholen, die erforderlichen Daten an den öffentlichen
Auftraggeber weiterzuleiten. Ohne diese schriftlichen Einwilligungen und Zustimmungen können
Nachunternehmen
vom
öffentlichen
Auftraggeber
abgelehnt
werden.
Die Erhebung und weitere Verarbeitung der Daten dient der Aufgabenerfüllung nach dem
Berliner Korruptionsregistergesetz vom 19. April 2006 (GVBl. S. 358).
Soweit unter Beachtung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) beabsichtigt ist,
Personalleasingunternehmen an der Auftragserfüllung zu beteiligen, sind entsprechende
Erklärungen und Einwilligungen auch von diesen einzuholen.
-
mir/uns nicht bekannt ist, dass in den in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanzSanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur
Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom
27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine
Eintragung vorliegt. Soweit im potentiellen Auftragsfall Nachunternehmen an der
Auftragserfüllung beteiligt werden sollen, werde(n) ich/wir deren gleichlautende Erklärungen
einholen.
…………………………………………………………………….
Stempel und Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
-
bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person,
die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,
ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 214.H F
(Besondere Vertragsbedingungen)
Vergabenummer
Maßnahmenummer
H 6264 Oe 2016 VOB
Baumaßnahme
Refik-Veseli-Schule
H 6264 Oe 2016 VOB
Skalitzer Straße 55
10997
Berlin
Leistung/CPV
Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
1.1
Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):
Mit der Ausführung ist zu beginnen
am 21.07.2016
.
spätestens
in der
Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.
KW
, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2
Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum
zugehen.
nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)
am 10.02.2017
.
innerhalb von
ginn.
in der
KW
Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbe, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.
1.2
Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind:
vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn.
vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung.
folgende Einzelfristen:
aus dem beigefügten Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart
(§ 5 Ab. 1 Satz 2 VOB/B):
ohne Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart:
1.3
Ändern sich während der Vertragsdurchführung die Vertragsfristen durch Vereinbarung oder gemäß
§ 6 Abs. 2 VOB/B, treten diese an Stelle der ursprünglich vereinbarten Frist.
1 ABau 2013; Stand: Juni 2015
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V 214.H F
(Besondere Vertragsbedingungen)
2
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. genannten Einzelfristen oder der Frist für die
Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
2.1
bei Überschreitung der Ausführungsfrist
0 € (ohne Umsatzsteuer)
0 v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer;
Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt.
Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der Teil der Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich
zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.2
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt
summe (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
0 v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftrags-
2.3
Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die
Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
3
Rechnungen (§ 14 VOB/B)
3.1
Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
2 -fach und zugleich
bei
-fach einzureichen.
3.2
Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind
2 -fach einzureichen.
3.3
Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu stellen:
4
Zahlung (§ 16 VOB/B)
Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des
Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf
5
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
5.1
Stellung der Sicherheit
Tage.
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von
5 v.H. der Brutto-Auftragssumme (ohne
Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag
erreicht ist.
Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit
für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftraggebers, die nicht
von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche erfasst sind, noch nicht erfüllt, darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten (§ 17 Abs. 8 Nr. 1
VOB/B); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Vertragserfüllungsbürgschaft nur nicht
durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit abgedeckte Ansprüche.
1 ABau 2013; Stand: Juni 2015
Seite 2 von 4
V 214.H F
(Besondere Vertragsbedingungen)
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt
3 v.H. der Abrechnungssumme.
Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B):
4 Jahre
5.2
Art der Sicherheit
Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder
Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten
ersetzen.
Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
5.3
Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilige Formblatt der Anweisung Bau (ABau)
zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für
- die Vertragserfüllung das Formblatt
V 421 F,
- die Mängelansprüche das Formblatt
V 422 F,
- vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen
gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt
V 423 F
Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem
Recht.
- Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770,
771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene
oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des
Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen
dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.
Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind.
Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf
fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
6
7
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen
europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Steuerabzug bei Bauleistungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in
Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich
schriftlich mitzuteilen.
1 ABau 2013; Stand: Juni 2015
Seite 3 von 4
V 214.H F
(Besondere Vertragsbedingungen)
8
Mängelansprüche
Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche der „Zusätzlichen
Technischen Vertragsbedingungen“ bzw. des § 13 Abs. 4 VOB/B nicht, sondern
für
=
Monate
für
=
Jahre
für
=
9
Jahre
Vergütung
Besondere Bedingungen:
Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes sind Festpreise, Gleitklauseln sind nicht vereinbart.
Die
Lohngleitklausel
Stoffpreisgleitklausel
ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart.
10
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen".
Als Sicherheit für Mängelansprüche werden 3 v.H. der Abrechnungssumme einbehalten, sofern die
Abrechnungssumme (nach Abnahme) 50.000,00 übersteigt.
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
1 ABau 2013; Stand: Juni 2015
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V 215.H
(Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen)
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
A.
Einheitliche Fassung (Juni 2015)
(Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder)
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
1
Preisermittlungen (§ 2)
1.1
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.
1.2
Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer
seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
1.3
Nrn. 1.1 und 1.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen.
2
Ausführungsunterlagen (§ 3)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
3
Werbung (§ 4 Abs. 1)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
4
Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3)
Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft sowie der Oberflächengewässer und des Grundwassers
hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken.
Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der
Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
5
Holzprodukte (§ 4 Abs. 6)
Siehe Teil B, Ergänzungen für Berlin
6
Nachunternehmer (andere Unternehmen) (§ 4 Abs. 8)
6.1
Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es
sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
7
6.2
Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie
Name, Anschrift und Berufgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben.
6.3
Sollen Leistungen, die bereits an einen Nachunternehmer vergeben sind, an einen weiteren Nachunternehmer vergeben werden, ist dies vom Auftragnehmer dem Auftraggeber vor der beabsichtigten Übergabe in Textform bekannt zu geben und zu begründen; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten
entsprechend.
Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10)
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 215.H
(Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen)
8
Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4), Antikorruptionsklausel
8.1
Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der
Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar
oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt.
c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von
Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
8.2
Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a vorgenommen hat, ist er
dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch,
wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist.
8.3
Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b oder 8.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung
einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet.
8.4
Siehe Teil B Nr. 108, Ergänzungen für Berlin
8.5
Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
9
Mitteilung von Bauunfällen (§ 10)
Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem
Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
10
Abnahme (§ 12)
Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von 10 000 Euro (ohne
Umsatzsteuer).
11
Abrechnung (§ 14)
11.1
Zu den für die Abrechnung notwendigen Feststellungen auf der Baustelle siehe Nr. 7.
11.2
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung
einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
11.3
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer.
11.4
Bei Abrechnungen sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und
Massen mit drei Stellen nach dem Komma anzugeben.
12
Preisnachlässe (§§ 14 und 16)
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als %-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen,
auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind.
Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel
werden
durch
den
Preisnachlass
nicht
verringert.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 2 von 6
V 215.H
(Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen)
13
Rechnungen (§§ 14 und 16)
13.1
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
13.2
In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und
der Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen.
13.3
Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der
Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz
zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
13.4
14
In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen
Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
Stundenlohnarbeiten (§ 2 Abs. 10, § 15)
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher
Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3
- das Datum,
- die Bezeichnung der Baustelle,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
- die Art der Leistung,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntagsund Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält
der Auftragnehmer.
15
Zahlungen (§ 16)
15.1
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
15.2
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den
für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach
dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
16
Überzahlungen (§ 16)
16.1
Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
16.2
Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen
gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen.
Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 215.H
(Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen)
17
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18)
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung
der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 215.H
(Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen)
B. Ergänzungen für Berlin (Dezember 2012)
(Aufgestellt von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt)
Hinweis
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), die Nummern auf Regelungen der ZVB Teil A. Einheitliche Fassung (März 2012).
100 Ausführung (§ 3 Nr. 4, § 4 Abs. 1, 2, 4)
100.1 Der Auftragnehmer hat ohne besondere Vergütung für die Dauer der Bauausführung alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die im Bereich der Baustelle und ihrer Umgebung zur Sicherung von baulichen Anlagen und Einrichtungen aller Art, Bäumen und gärtnerischen Anlagen, sowie zur Sicherung
von Personen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind so lange bestehen zu lassen, bis jede
Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Das Gleiche gilt für die verkehrspolizeilich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle.
100.2 Die für die Benutzung von öffentlichem Straßenland, für die Aufstellung von Bauzäunen, Aufenthaltsräumen, Aborten, Schuppen und dergleichen erforderlichen behördlichen Genehmigungen hat der
Auftragnehmer auf eigene Kosten selbst einzuholen.
100.3 Durch den Auftragnehmer verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen von Straßen und
Plätzen hat er auch während der Ausführung der Leistung ohne besondere Vergütung zu beseitigen.
Dies gilt insbesondere auch für die Verschmutzung von Straßen und Plätzen durch Fahrzeuge des
Auftragnehmers oder seiner Nachunternehmer.
100.4 Werden auf der Baustelle gefährliche Gegenstände (z. B. Sprengkörper, Munition, Waffen) gefunden,
so sind die Arbeiten im Gefahrenbereich sofort einzustellen, die nächste Polizeidienststelle und der
Auftraggeber sind sofort zu benachrichtigen, die Gefahrenstelle ist abzusperren. Die Arbeiten dürfen
erst nach Beseitigung der Gefahr fortgesetzt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine auf der
Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte über diese Sicherheitsvorschriften zu belehren.
100.5 Besichtigungen der Baustelle durch Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers
gestattet.
100.6 Der Auftraggeber kann verlangen, dass Firmenschilder der auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer
nur an von ihm bestimmten Stellen in einheitlicher Form und Größe angebracht werden.
101 Führen von Listen über beschäftigte Arbeitnehmer auf Baustellen (§ 4)
Der Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet, Namenslisten über die auf den
Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf
Verlangen dem Auftraggeber und der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können.
102 Bautagesberichte (§ 4)
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu
übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages
von Bedeutung sein können.
Dies können je nach Art der Leistung insbesondere sein:
-
Wetter, Temperaturen,
Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte,
Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang,
Anlieferung von Hauptbaustoffen,
Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt
(Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierungszeiten und dergleichen),
Behinderung und Unterbrechung der Ausführung,
Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe,
Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse.
103 Baustellenräumung (§ 4)
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem
früheren Zustand entsprechend wiederherzustellen, soweit die Zustandsveränderung vom Auftragnehmer zu vertreten ist.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 5 von 6
V 215.H
(Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen)
104 Holzprodukte (§ 4 Abs. 6)
104.1 Der Einsatz von Holz und Holzprodukten, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen, ist unzulässig.
104.2 Der Nachweis ist durch Vorlage eines Zertifikats von FSC oder durch einen gleichwertigen Nachweis
in Form eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen.
104.3 Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise sind anzuerkennen, wenn vom Bieter nachgewiesen
wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC erfüllt werden.
105 Bewachung und Verwahrung (§ 10)
Bewachung und Verwahrung der Bauunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen – auch während der Arbeitsruhe – ist Sache des Auftragnehmers; der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden.
106 Rechnungen (§ 14)
106.1 Hat der Auftragnehmer durch Überschreitung vertraglicher Ausführungsfristen eine Erhöhung des
Umsatzsteuerbetrages zu vertreten, so hat er diese Erhöhung von der Schlussrechnungssumme abzusetzen.
106.2 Die Aufstellung von Rechnungen mit Hilfe von Anlagen der automatisierten Datenverarbeitung ist bei
Beachtung der besonderen Vorschriften des Auftraggebers, die auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden, zulässig (Bestimmungen für die automatisierte Bauabrechnung).
107 Verständigung auf der Baustelle
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass mit den Arbeitnehmern jederzeit problemlos eine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer Nachunternehmer einsetzt.
108 Wettbewerbsbeschränkung (§ 8 Abs. 4) Antikorruptionsklausel
Die Ziffern 8.1b und 8.3 aus Teil A, Einheitliche Fassung, finden keine Anwendung, soweit es sich um
sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer 9 der Ausführungsvorschriften über das Verbot der
Annahme von Belohnung und Geschenke – AV BuG vom 21.1.13 handelt.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 6 von 6
V 221.H F
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
Bieter
Datum
Vergabenummer
H 6264 Oe 2016 VOB
Baumaßnahme
Maßnahmenummer
H 6264 Oe 2016 VOB
Refik-Veseli-Schule
Skalitzer Straße 55
10997
Berlin
Leistung/CPV
Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
Zuschlag
%
1
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
LohnJHEXQGHQH.osten
Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
1.5
Zuschlag auf Kalkulationslohn
(aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt V 223.H F berücksichtigen)
2
€/h
Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
Lohn
2.1
2.2
Stoffkosten
Gerätekosten
Sonstige Kosten
Nachunternehmerleistungen
Baustellengemeinkosten
Allgemeine Geschäftskosten
2.3
Wagnis und Gewinn
2.4
Gesamtzuschläge
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 1 von 2
V 221.H F
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
3.
Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten der
Teilleistungen =
unmittelbare Herstellungskosten
€
3.1
Eigene Lohnkosten
Verrechnungslohn (1.6)
x
Gesamtzuschläge
gem. 2.4
%
Angebotssumme
€
Gesamtstunden
x
3.2
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3
Gerätekosten
(einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(vom Bieter zu erläutern)
3.4
3.5
Nachunternehmerleistungen
1
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 2 von 2
V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Bieter
Vergabenummer
H 6264 Oe 2016 VOB
Baumaßnahme
Refik-Veseli-Schule
Skalitzer Straße 55
10997
Berlin
Datum
Maßnahmenummer
H 6264 Oe 2016 VOB
Leistung/CPV
Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
Lohn
€/h
1.
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
LohnJHEXQGHQH.osten
SozialkostenXQGSoziallöhnH
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
1.5
Umlage auf Lohn
(Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5)
€/h
v.H.
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1 ABau 2016WDQG$SULO
Seite 1 von 2
V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Betrag
€
Ermittlung der Angebotssumme
Gesamt
€
2
Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
2.1
Eigene Lohnkosten
Kalkulationslohn (1.4)
Umlage Summe 3 auf
die Einzelkosten für die
Ermittlung der EH-Preise
%
€
x Gesamtstunden:
x
2.2
2.3
2.4
2.5
x
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
Gerätekosten
(einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(Vom Bieter zu erläutern)
1
Nachunternehmerleistungen
x
x
x
x
Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2)
noch
zu
verteilen
Zusammensetzung der Umlagesummen
Umlage
gesamt (€)
Anteil
BGK (€)
Anteil
AGK (€)
Anteil
W+G (€)
2.1 eigene Lohnkosten
2.2 Stoffkosten
2.3 Gerätekosten
2.4 Sonstige Kosten
2.5 Nachunternehmerleistungen
3
Baustellengemeinkosten,
Gewinn
3.1
Baustellengemeinkosten
(soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen
sind)
Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
3.1.1
Allgemeine
Geschäftskosten,
Wagnis
und
Bei Angebotssummen unter 5 Mio € :
Angabe des Betrages
Bei Angebotssummen über 5 Mio € :
Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
x
3.1.2
Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung
Vermessung usw.
3.1.3
Vorhalten u. Reparatur der Geräte u.
Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge
u. Kleingeräte, Materialkosten f.
Baustelleneinrichtung
An- u. Abtransport der Geräte u.
Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.
3.1.4
3.1.5
Sonderkosten der Baustelle, wie techn.
Ausführungsbearbeitung, objektbezogene
Versicherungen usw.
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
3.2
Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3
Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3)
1
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
1 ABau 2016WDQG$SULO
Seite 2 von 2
V 231 F
(Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen)
Vergabenummer
H 6264 Oe 2016 VOB
Maßnahmenummer
H 6264 Oe 2016 VOB
Baumaßnahme
Refik-Veseli-Schule
Skalitzer Straße 55
10997
Berlin
Leistung/CPV
Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle
Ergänzung des Angebotsschreibens
Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
Vereinbarung zur Einhaltung
der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen
bei der Ausführung von Bauleistungen
Eine Weitervergabe von Bauleistungen ist zulässig, wenn dies im Angebotsschreiben (V 213.H F bzw. V 2131.H F bzw. V 213.V-I F bzw.
V 2131.V-I F) unter Nr. 9 erklärt wurde und bei der Zuschlagserteilung hiergegen keine Einwände erhoben werden oder der Auftraggeber
nachträglich die Zustimmung zur Übertragung von Leistungen an Unternehmer nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A oder an Nachunternehmer
nach § 4 Abs. 8 VOB/B erteilt.
1
Ergänzung des Angebotsschreibens
Meinem/Unserem Angebot liegt die nachstehende Vereinbarung zugrunde:
1.1
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV)
und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die
UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C
23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten
sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz
auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem
Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem
Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den
für mein/unser Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Unbeschadet etwaiger weitergehender Anforderungen werde ich/werden wir den in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt i.S.d. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) zahlen Gleiches gilt für die Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind.
Die Erfüllung aller vorgenannten Verpflichtungen werde ich/werden wir auch von den von mir/uns
beauftragten Nachunternehmern verlangen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die
nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 1 von 3
V 231 F
(Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen)
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2,
§§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern und von
Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen
bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens
monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des
Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach
§ 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das Unternehmen, der Nachunternehmer bzw. der Verleiher eine gleich lautende Erklärung (Formblatt V 232 F)
mir/uns gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.
1.2
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1.1 erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftigen Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an den Auftraggeber eine
Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 €, bei mehreren Verstößen
insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 125.000 €, zu zahlen.
Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes strafoder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind.
1.3
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns dem Auftraggeber oder einem vom ihm beauftragten Dritten zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen
für die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in
die Unterlagen für die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge zu gewähren. Ich/Wir werde(n) die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinweisen. Entsprechende vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen werden bereitgehalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorgelegt.
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe
von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe
auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer
oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
2
Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
2.1
Bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher hat der Auftragnehmer die beigefügte Vereinbarung
zwischen AN und NU (Formblatt V 232 F) zum Vertragsgegenstand zu machen. Es gilt § 1 Abs. 6
des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 2 von 3
V 231 F
(Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen)
2.2
Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines
Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit
von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das
gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.
2.3
Die schuldhafte Nichterbringung der unter Ziffer 1.1 angegebenen Entlohnung oder Abführung von
Sozialversicherungs- bzw. Sozialkassenbeiträgen berechtigt den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung seines Vertrages mit dem Hauptauftragnehmer. Das Unternehmen des Auftragnehmers kann bis zur Dauer von drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag sowie als Nachunternehmer ausgeschlossen werden. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung der Vertragsstrafe nach Ziffer 1.2 auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch ein(en)
von ihm beauftragte(s/n) Unternehmen / Nachunternehmer / Verleiher oder ein(en) von diesem beauftragte(s/n) Unternehmen / Nachunternehmer / Verleiher begangen wird.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 3 von 3
V 232 F
(Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU)
Vergabenummer
H 6264 Oe 2016 VOB
Baumaßnahme
Maßnahmenummer
H 6264 Oe 2016 VOB
Refik-Veseli-Schule
Skalitzer Straße 55
10997
Berlin
Leistung/CPV
Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Vereinbarung zwischen (Auftragnehmer) und (Nachunternehmer)
zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen
bei der Ausführung von Bauleistungen
Nach den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen
nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B die nachstehende Vereinbarung zwischen Auftragnehmer
und Nachunternehmer zum Vertragsgegenstand zu machen.
1.1
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV)
und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die
UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C
23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten
sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz
auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem
Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem
Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den
für mein/unser Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Unbeschadet etwaiger weitergehender Anforderungen werde ich/werden wir den in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt i.S.d. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) zahlen. Gleiches gilt für die Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die
nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§
406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 1 von 2
V 232 F
(Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU)
Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber (Auftragnehmer) mit Wirkung zugunsten des öffentlichen Auftraggebers, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern
und von Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in
die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Ich/Wir werde(n)
die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinweisen. Entsprechende vollständige und
prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen werden bereitgehalten und auf Verlangen
dem öffentlichen Auftraggeber vorgelegt.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens
monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des
Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach
§ 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das Unternehmen, der Nachunternehmer bzw. der Verleiher eine gleich lautende Erklärung (Formblatt V 232 F)
mir/uns gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe
von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe
auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer
oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
2
Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
2.1
Bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher hat der einen Auftrag weiter vergebende Auftragnehmer die beigefügte Vereinbarung zwischen AN und NU (Formblatt V 232 F) zum Vertragsgegenstand zu machen. Es gilt § 1 Abs. 6 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes.
2.2
Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines
Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit
von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das
gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.
2.3
Die schuldhafte Nichterbringung der unter Ziffer 1.1 angegebenen Entlohnung oder Abführung von
Sozialversicherungs- bzw. Sozialkassenbeiträgen berechtigt den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung seines Vertrages mit dem Hauptauftragnehmer. Unternehmen können bis zur
Dauer von drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag sowie als
Nachunternehmer ausgeschlossen werden.
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Auftragnehmer)
1 ABau 2013, Stand: April 2016
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Nachunternehmer)
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V 233.H F
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb eingerichtet ist)
Bieter
Datum
Vergabenummer
H 6264 Oe 2016 VOB
Maßnahmenummer
H 6264 Oe 2016 VOB
Baumaßnahme
Refik-Veseli-Schule
Skalitzer Straße 55
10997
Berlin
Leistung/CPV
Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle
Ergänzung des Angebotsschreibens
Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir im Fall der Auftragserteilung die angebotene Leistung gem. § 4 Abs. 8 Nr. 1
VOB/B grundsätzlich im eigenen Betrieb ausführen muss/müssen.
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist
Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die
Namen der Nachunternehmer:
OZ/Leistungsbereich
1 ABau 2013
Beschreibung der Teilleistungen
Name des Unternehmens
Seite 1 von 2
V 233.H F
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb eingerichtet ist)
1 ABau 2013
Seite 2 von 2
V 234.H F
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb NICHT eingerichtet ist)
Bieter
Datum
Vergabenummer
H 6264 Oe 2016 VOB
Maßnahmenummer
H 6264 Oe 2016 VOB
Baumaßnahme
Refik-Veseli-Schule
Skalitzer Straße 55
10997
Berlin
Leistung/CPV
Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle
Ergänzung des Angebotsschreibens
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
auf die mein/unser Betrieb NICHT eingerichtet ist
Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer:
OZ/Leistungsbereich
1 ABau 2013
Beschreibung der Teilleistungen
Name (wenn verlangt)
Seite 1 von 2
V 234.H F
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb NICHT eingerichtet ist)
OZ/Leistungsbereich
1 ABau 2013
Beschreibung der Teilleistungen
Name (wenn verlangt)
Seite 2 von 2
V 237 F
(Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte)
Bieter
Datum
Vergabenummer
H 6264 Oe 2016 VOB
Maßnahmenummer
H 6264 Oe 2016 VOB
Baumaßnahme
Refik-Veseli-Schule
Skalitzer Straße 55
10997
Berlin
Leistung/CPV
Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle
Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
Die Bauleistungen werden gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im eigenen Betrieb ausgeführt.
Dafür stehen in meinem/unseren Betrieb insgesamt __________________ gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfügung.
Der Kalkulation zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon _____________
Arbeitnehmer, die sich nach Anzahl und Berufsgruppen wie folgt gliedern:
1)
___________________________________________________________________________________
2)
___________________________________________________________________________________
3)
___________________________________________________________________________________
4)
___________________________________________________________________________________
5)
___________________________________________________________________________________
6)
___________________________________________________________________________________
7)
___________________________________________________________________________________
8)
___________________________________________________________________________________
9)
___________________________________________________________________________________
10) ___________________________________________________________________________________
Mir/uns ist bekannt, dass nach Erteilung des Zuschlags mit einer schriftlichen Einwilligung zur Übertragung
von Bauleistungen an Nachunternehmer nur zu rechnen ist, wenn unvorhersehbare und unabwendbare Umstände von mir/uns nachgewiesen werden.
1 ABau 2013
Seite 1 von 1
V 238 F
(Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)
Maßnahmenummer
H 6264 Oe 2016 VOB
Vergabenummer
H 6264 Oe 2016 VOB
Baumaßnahme
Refik-Veseli-Schule
Skalitzer Straße 55
10997
Berlin
Leistung/CPV
Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
(bei Angeboten von Bietergemeinschaften auszufüllen)
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter:
Mitglied
USt-ID:
Weitere Mitglieder:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden.
1
Wir erklären , dass
der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1
(Ort)
(Datum)
Unterschrift
(Ort)
(Datum)
Unterschrift
(Ort)
(Datum)
Unterschrift
(Ort)
(Datum)
Unterschrift
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder
qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 1 von 1
V 241 F
(Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
Bieter
Datum
Vergabenummer
H 6264 Oe 2016 VOB
Baumaßnahme
Maßnahmenummer
H 6264 Oe 2016 VOB
Refik-Veseli-Schule
Skalitzer Straße 55
10997
Berlin
Leistung/CPV
Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen für die Bauabfallentsorgung
Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen
sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der
Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind einzuhalten.
Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle
betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu
100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen.
1. Angaben zu den Entsorgungswegen (Verwertung oder Beseitigung)
Abfallentsorgungsleistungen sind gem. „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 24. Mai 2011 (ABl. S. 1263)
ausschließlich von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben durchzuführen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B. Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln als
Teilschritt der Verwertung oder Beseitigung, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom
Zertifizierungsumfang erfasst sind. Eine Hilfestellung bietet das Verzeichnis der Berliner Entsorgungsfachbetriebe unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfall/efb/index.shtml.
Im Rahmen der Angebotsabgabe hat der Bieter per Eigenerklärung (V 2413 F - Erklärung zur Beauftragung
von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen) zu erklären, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß der o.g. Ausführungsvorschriften im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für
die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung
zertifiziert sind.
Zudem hat der Bieter, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt, die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F
– Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen. Sofern abweichend
davon die Vergabestelle dem Bieter mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeitpunkt
verzichtet, dann muss der Bieter nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und
unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen.
Im Formblatt 1 sind vom Bieter vollständige Angaben zur Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen.
Dazu hat der Auftraggeber in Spalte 2 vorgegeben, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch
Kreuz).
1 ABau 2013
Seite 1 von 3
V 241 F
(Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger
Information und Zustimmung des Auftraggebers möglich.
2. Hinweise zur Abfallentsorgung
Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes
einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von unbelasteten Bauabfällen zu halten.
Der Auftragnehmer kalkuliert nur die Transportkosten und das Verladen.
Hinweis dazu: Die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen (Entsorgungskosten, SBBGebühren) werden vom Auftraggeber selbst übernommen, da dieser die entsprechenden Entsorger / Abfallbehandlungsanlagen (z.B. Bodenreinigungsanlagen, Deponien, Verbrennungsanlagen) selbst beauftragt.
Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren.
Die Möglichkeit der Beratung bezüglich Abfallentsorgung besteht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Ref. IX B 3, Brückenstraße 6, 10173 Berlin, Tel. (030) 9025 - 2192, -2371, - 2287, Fax:
(030) 9025 2979.
Das „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ enthält Hinweise auf wesentliche Rechtsgrundlagen.
Auf die Merkblätter zur Entsorgung von nicht gefährlichen und gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin wird
hier besonders verwiesen.
Info-Blatt
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/infoblatt.shtml
Merkblätter zur Entsorgung
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/merkblaetter.shtml
3. Bilanz über die durchgeführte Abfallentsorgung
Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“ (V 2412 F – Abfall-Formblatt 2) vollständig ausgefüllt vorzulegen.
4. Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen
Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Grundwasser, Fundamenten bzw.
in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu unterbrechen. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern.
Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den
Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt), zu informieren:
http://www.berlin.de/umwelt/behoerden/index.html
Die weitere Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden
Senatsdienststellen, festgelegt.
Das Auffinden Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht).
Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, IX B 3, Tel.: 9025 - 2192, -2371, -2287, Fax: (030) 9025 2979 zu unterrichten. Die
Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten Merkblätter, z.B.
Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin (SBB siehe auch: http://www.sbb-mbh.de/).
1 ABau 2013
Seite 2 von 3
V 241 F
(Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
5. Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln
Werden bei der Durchführung von Erdarbeiten Kampfmittel aufgefunden, sind die Arbeiten sofort einzustellen
und die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden.
Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen (Meldepflicht). Seine
Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Es ist das „Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin“ zu beachten:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/download/bauen/kampfmittel/Merkblatt_zur_Kampf
mittelbergung.pdf
1 ABau 2013
Seite 3 von 3
V 2411 F
(Abfall - Formblatt 1)
Formblatt 1: Aufstellung der Verwertungs- und Beseitigungswege
Bieter:
Baumaßnahme:
Vergabenummer: H 6264 Oe 2016 VOB
Refik-Veseli-Schule
Vorgabe
durch den
Nr.
AVV-ASN
AG
(Kreuz)
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
170101
170102
170103
170107
170201
170203
170302
170504
170604
170802
170904
1
170106*
2
3
4
5
6
170204*
170301*
170303*
170503*
170601*
7
170603*
8
170605*
9
170801*
10
170903*
1)
Abfallart
Name des Transporteurs
1)
Name u. Anschrift des Behandlungs-,
Verwertungs- oder
1)
Beseitigungsunternehmens
Nicht gefährliche Abfälle:
Beton
Ziegel
Fliesen, Ziegel und Keramik
Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen u. Keramik
Holz
Kunststoff
Bitumengemische
Boden und Steine
Dämmmaterial
Baustoffe auf Gipsbasis
gemischte Bau- und Abbruchabfälle
bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle:
Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten:
Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln,
Fliesen u. Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten
kohlenteerhaltige Bitumengemische
Kohlenteer und teerhaltige Produkte
Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
Dämmmaterial, das Asbest enthält
anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht
oder solche Stoffe enthält
asbesthaltige Baustoffe
Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt
sind
sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte
Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten
bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle:
Keine Angaben vom Bieter erforderlich, da die
Entsorgung der gefährlichen Abfälle vom Auftraggeber
organisiert wird.
Entsorgungsfachbetrieb (Ebf), Zertifizierungsnachweis für die jeweiligen Tätigkeiten (sammeln, befördern, behandeln, verwerten oder beseitigen)
Die vorgenannten Angaben sind Bestandteil meines/unseres Angebotes.
(Ort, Datum, Unterschrift des AN)
1 ABau 2013
Seite 1 von 1
V 2412 F
(Abfall - Formblatt 2)
Formblatt 2: Bilanz über die durchgeführte Abfallentsorgung
Vergabenummer: H 6264 Oe 2016 VOB
AN:
Baumaßnahme: Refik-Veseli-Schule
Nr. AVV-ASN
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
170101
170102
170103
170107
170201
170203
170302
170504
170604
170802
170904
1
170106*
2
3
4
5
6
170204*
170301*
170303*
170503*
170601*
7
170603*
8
170605*
9
170801*
10
170903*
Abfallart
Menge
Name u. Anschrift der Behandlungs-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlage
Nicht gefährliche Abfälle:
Beton
Ziegel
Fliesen, Ziegel und Keramik
Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen u. Keramik
Holz
Kunststoff
Bitumengemische
Boden und Steine
Dämmmaterial
Baustoffe auf Gipsbasis
gemischte Bau- und Abbruchabfälle
bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle:
Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten:
Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen
u. Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten
kohlenteerhaltige Bitumengemische
Kohlenteer und teerhaltige Produkte
Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enth.
Dämmmaterial, das Asbest enthält
anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder
solche Stoffe enthält
asbesthaltige Baustoffe
Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt
sind
sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle),
die gefährliche Stoffe enthalten
bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle:
Nachweise über die jeweilige Entsorgung wie Rechnungsbelege, Kippzettel etc. sind als Anlagen beizufügen.
Hiermit wird die Vollständigkeit und Richtigkeit der o.g. Angaben bestätigt:
(Ort, Datum, Unterschrift des AN)
Dieses Formular wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
1 ABau 2013
Seite 1 von 1
V 2413 F
(Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen)
Bieter
Datum
Vergabenummer
H 6264 Oe 2016 VOB
Baumaßnahme
Refik-Veseli-Schule
Maßnahmenummer
H 6264 Oe 2016 VOB
Skalitzer Straße 55
10997
Berlin
Leistung/CPV
Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle
Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben
(des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft)
Hiermit wird erklärt, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von
Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom
24. Mai 2011 (ABl. S. 1263) im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sind.
Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir die erforderlichen Angaben
zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1
(V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorlegen. Sofern abweichend davon die Vergabestelle mir / uns mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem
Zeitpunkt verzichtet, dann werde ich / werden wir nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten
unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen.
________________
Ort, Datum
1 ABau 2013
___________________
Stempel und Unterschrift
Seite 1 von 1
V 244.H F
(Datenverarbeitung)
Vergabenummer
H 6264 Oe 2016 VOB
Baumaßnahme
Refik-Veseli-Schule
Maßnahmenummer
H 6264 Oe 2016 VOB
Skalitzer Straße 55
10997
Berlin
Leistung/CPV
Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen
Anwendung der Datenverarbeitung
1
Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen
1.1
Bearbeitungsphasen
Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende
Bearbeitungsphasen:
Angebotsanforderung
Angebotsabgabe
Abrechnung
1.2
Datenaustausch
Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen
Ausgabe GAEB DA 90
Ausgabe GAEB DA XML
Ausgabe GAEB DA ________
Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen
für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen
(z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren.
Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren
bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.
1.3
Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung
Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder
Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.
2
Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Abrechnung
2.1
Prüfbarkeit
Die Abrechnung ist so aufzustellen, dass sie sowohl mit DV als auch manuell geprüft werden kann;
bei der Anwendung der DV sind alle Berechnungen nachvollziehbar darzustellen und die vollständigen Ansätze und Zwischenwerte auszudrucken.
1 ABau 2013
Seite 1 von 2
V 244.H F
(Datenverarbeitung)
2.2
Vereinbarung
Rechtzeitig vor Beginn der ersten Abrechnungsarbeiten sind schriftliche Vereinbarungen - soweit erforderlich getrennt für einzelne Teilleistungen - zu treffen über:
- den Abrechnungsablauf (z.B. den zeitlichen Ablauf der Abrechnung, die Aufteilung der Abrechnungsabschnitte)
- die Leistungserfassung (z.B. die Art der Leistungserfassung, die zu verwendenden Formblätter,
Festlegungen für besondere geometrische Bedingungen)
- die Leistungsberechnung (z.B. die Art der Leistungsberechnung, die im Einzelfall zu verwendenden REB-Verfahrensbeschreibungen bzw. anderen Rechenprogramme)
- die Datenträger (z.B. den Datenaustausch, die zu verwendenden Datenträger und ihre Beschriftung, die notwendigen Angaben zu den Dateien, die Übergabe der Datenträger).
2.3
Leistungserfassung
Die Eingabeunterlagen sind zweifach aufzustellen. Dem Auftraggeber sind jeweils die Originale unmittelbar nach der Aufstellung zu übergeben.
2.4
Berichtigung einer Leistungsberechnung
Eine mit DV erstellte Leistungsberechnung darf vom Auftragnehmer in Einzelfällen manuell deutlich
erkennbar und lesbar ergänzt oder berichtigt werden; bei einer größeren Zahl von derartigen Änderungen ist die Leistungsberechnung im erforderlichen Umfang zu wiederholen.
2.5
Fehlermitteilung
Stellt der Auftragnehmer nach Übergabe der Eingabeunterlagen an den Auftraggeber Fehler fest, so
hat er diese und die vorgenommenen Berichtigungen dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Dasselbe gilt für die nach Übergabe der Leistungsberechnung darin festgestellten Fehler und vorgenommenen Berichtigungen.
Der Auftraggeber wird die bei der Prüfung festgestellten Fehler ebenfalls dem Auftragnehmer umgehend mitteilen.
2.6
Toleranzregelung
Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels DV geprüft und
werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei Abweichungen vom Ergebnis der Nachrechnung bis zu 0,2 vom Tausend bei jeder Teilleistung (OZ)
eines Abrechnungsabschnittes die vom Auftragnehmer berechneten Werte.
Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 vom Tausend, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Nachrechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Einsicht in die DV-Ergebnisliste. Es gilt in diesem Fall das jeweils kleinere Ergebnis,
falls nicht Fehler in der Leistungsbeschreibung beziehungsweise in der Nachrechnung festgestellt
und berichtigt werden.
1 ABau 2013
Seite 2 von 2
9)
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9HUJDEHQXPPHU
6264 Oe 2016 VOB
H
%DXPD‰QDKPH
Refik-Veseli-Schule
Skalitzer
Straße 55
10997
Berlin
0D‰QDKPHQXPPHU
6264 Oe 2016 VOB
H
/HLVWXQJ&39
Mauer-,
Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle
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H 6264 Oe 2016 VOB
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V 247 F
(Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – ILO Kernarbeitsnormen)
Vergabenummer
H 6264 Oe 2016 VOB
Maßnahmenummer
H 6264 Oe 2016 VOB
Baumaßnahme
Refik-Veseli-Schule
Skalitzer Straße 55
10997
Berlin
Leistung/CPV
Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen - Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter
bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder
hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus
•
dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
•
dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes
vom 9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
•
dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des
Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
•
dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte
für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
•
dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II
S. 442),
•
dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958
(BGBl. 1961 II S. 98),
•
dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni
1973 (BGBl. 1976 II S. 202) und
•
dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der
schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
Gemäß § 8 Absatz 3 Satz 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) wird die bestmögliche
Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen bei der Vorlage der unter http://www.kompass-nachhaltigkeit.de aufgeführten Produkt-Zertifikate vermutet, sofern diese ausdrücklich die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen
gemäß § 8 Absatz 1 BerlAVG beinhalten. Die Suchmaschine von http://www.kompass-nachhaltigkeit.de erlaubt es nach Zertifikaten zu suchen, die alle ILO- Kern(arbeits)normen beinhalten. Es ist ebenso möglich, die
Qualität sämtlicher dort gelisteter Zertifikate untereinander zu vergleichen.
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist
zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 %, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 % der Auftragssumme
vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der
Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber ebenso zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an
in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
1 ABau 2013
Seite 1 von 2
V 247 F
(Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – ILO Kernarbeitsnormen)
Eigenerklärung
(Vom Bieter nur auszufüllen und mit dem Angebot zurückzugeben, wenn eine Eintragung erfolgt.)
Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns, die oben genannten Besonderen Vertragsbedingungen einzuhalten.
Für folgende Waren der Liste nach § 8 Abs. 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (siehe
Gemeinsames Rundschreiben der SenWiTechFrau und SenStadt Nr. 2/2011 vom 09.06.2011 in der jeweils
aktuellen Fassung) werden Zertifikate zum Nachweis eingereicht und als Anlage beigefügt:
Ich erkläre, dass es für die folgenden Waren der Liste nach § 8 Abs. 3 des Berliner Ausschreibungs- und
Vergabegesetzes (siehe Gemeinsames Rundschreiben der SenWiTechFrau und SenStadt Nr. 2/2011 vom
09.06.2011 in der jeweils aktuellen Fassung) bisher keine Zertifikate gibt. Andere, gleichwertige Nachweise
werde ich auf Verlangen der Vergabestelle vorlegen.
_____________________________
(Unterschrift des Bieters)
Produktliste
nach § 8 Abs. 3 Satz 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) gelten die zu ergreifenden
Maßnahmen für nachfolgend aufgeführte Waren:
•
Produkte aus Naturleder (einschließlich Sportbällen aus Naturleder)
•
Naturtextilien, insbesondere aus Baumwolle
•
handgefertigte Teppiche
•
Natursteine
•
Produkte aus Holz
•
Kaffee, Kakao, Tee
•
Südfrüchte, Fruchtsäfte, Wein
•
Gewürze, Honig, Reis, Trockenfrüchte, Zucker, Nüsse, Süßwaren
•
Fischereiprodukte
•
Feuerwerkskörper, Zündhölzer
•
Schnittblumen, Topfpflanzen
1 ABau 2013
Seite 2 von 2
V 248 F
(Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Umweltschutzanforderungen)
Vergabenummer
H 6264 Oe 2016 VOB
Baumaßnahme
Refik-Veseli-Schule
Skalitzer Straße 55
10997
Berlin
Maßnahmenummer
H 6264 Oe 2016 VOB
Leistung/CPV
Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Umweltschutzanforderungen/ Beschaffungsbeschränkungen
Die Beschaffung von Produkten und die Vergabe von Bau- und Dienstleistungen müssen ökologischen Anforderungen genügen, die in der Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei
der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt –
VwVBU) verbindlich geregelt sind. Hier ist auch eine Auflistung von Produkten enthalten für die Beschaffungsbeschränkungen gelten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
•
•
die im Rahmen der Leistungsbeschreibung geforderten Umweltschutzanforderungen einzuhalten,
sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich zur Einhaltung
dieser Verpflichtung bereit erklären. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nachunternehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet.
Sofern vom Auftragnehmer Maschinen mit Verbrennungsmotor eingesetzt werden, für die die Beschaffungsbeschränkungen nach I.4 Nr. 19 oder 20 VwVBU gelten, verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit Beginn der
Auftragsdurchführung oder der erstmaligen Verbringung der Maschine auf die Baustelle dem Auftraggeber
und der Bauleitung Nachweise für die Baumaschinen vorzulegen, die unter die Umweltanforderungen fallen.
Für Maschinen, die nicht mit einer Plakette für emissionsarme Baumaschinen oder mit dem Umweltzeichen
„Blauer Engel für Baumaschinen“ (RAL-UZ 53) gekennzeichnet sind, sind auf der Baustelle für diesen Zweck
folgende Dokumente mitzuführen und als Kopie bei der Bauleitung abzugeben:
(1) Zu jeder Maschinen ein ausgefülltes Technisches Datenblatt (Formular V 249 F),
(2) für jede Maschine ein Nachweis der Einhaltung der Umweltstandards, z.B. eine Bescheinigung des
Baumaschinenherstellers, Lieferschein, Gutachten eines technischen Dienstes oder die Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein,
(3) bei nachgerüsteten Maschinen die Bescheinigung über den Einbau eines Partikelfiltersystems und
Nachweis, dass es sich um einen zertifizierten Filter handelt.
Für Maschinen mit Plakette entfallen diese Nachweispflichten.
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist
zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 %, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 % der Auftragssumme
vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der
Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Zudem ist der vertraglich vereinbarte Zustand herzustellen.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die zwischen den
ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben
vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem
öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
1 ABau 2013, Stand: März 2016
Seite 1 von 1
V 249 F
(Technisches Datenblatt zur Baumaschine)
Technisches Datenblatt zur Baumaschine
1. Angaben zur Maschine
Name und Adresse des Halters/Eigentümers:
Beschreibung (z.B.: Mobilbagger):
Emissionsstufe nach Richtlinie 97/68/EG (bitte ankreuzen):
sonstige:
Hersteller:
Motor-Typ/Herstellerbezeichnung:
Maschinen-Typ/Herstellerbezeichnung:
Motornummer/ Europäische Typprüfnummer
(EC Type-Approval No.):
Identifikationsnummer/Kennzeichen:
Baujahr des Motors:
Baujahr der Maschine:
Motorleistung in kW:
angefügte Nachweise:
Lieferschein:
sonstige:

2. Angaben zum Partikelminderungssystem (PMS)
(soweit vorhanden)
Hersteller:
Typ/Ausführung:
Seriennummer PMS:
Regenerationsprinzip (und ggf. Additiv):
Zertifiziert nach:
Nummer des Zertifikats
Abgastrübung k-Wert vor Einbau:
Abgastrübung k-Wert nach Einbau:
einbauende Werkstatt (Name und Adresse):
angefügte Nachweise:
Bescheinigung einer technischen Prüfstelle:

sonstige (z.B. Einbaubescheinigung der Werkstatt):
Hinweis:
Für jede Maschine, die nicht mit einer Plakette als emissionsarme Baumaschine oder mit dem
Umweltzeichen „Blauer Engel für lärmarme und emissionsarme Baumaschinen“ (RAL-UZ 53)
gekennzeichnet ist, ist das Technische Datenblatt sowie die darin genannten Unterlagen in der
Maschine mitzuführen. Eine Kopie ist dem Bauleiter oder anderen zur Überwachung der Baustelle
Bevollmächtigten zu übergeben.
ABau 2013, Stand: März 2016
Seite 1 von 1
LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
1
15.06.2016
07.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
1. Allgemeine Vorbemerkungen
1. Allgemeine Vorbemerkungen
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe umfassend über die örtlichen
Gegebenheiten zu informieren.
Der Leistungsumfang dieser Ausschreibung ist vor Angebotsabgabe
eigenverantwortlich zu prüfen. Mit Angebotsabgabe bestätigt der
Auftragnehmer (AN) die Baustelle (betreffendes Gebäude,
Anfuhrmöglichkeiten, Platzverhältnisse, Lager- und
Transportmöglichkeiten des Umfeldes, Straßenland, Gehweg, Schulhof etc.)
besichtigt und den Umfang der notwendigen Nebenleistungen ermittelt zu
haben.
Eine Besichtigung der Schule und des Schulhofs ist nach Abstimmung mit
dem Hausmeister Herrn Weischer, Tel. 0157-86 88 76 29, möglich. Freitags
ist Herr Weischer nicht im Dienst.
Alle Preise beinhalten die Lieferung der Materialien, den Transport
sowie den Einbau auf der Baustelle in fix und fertiger, fach- und
sachgerechter, dem Stand der Technik entsprechender Ausführung.
Prüfzeugnisse und Zulassungen der Baumaterialen sowie Ausführungssysteme
sind dem Auftraggeber (AG) bzw. der Bauüberwachung auf Verlangen zu
übergeben.
1.1 Projektbeschreibung
In der Refik-Veseli-Schule, Skalitzer Str. 55, 10977 Berlin, sollen die
Sanitäranlagen mit Umkleideräumen der beiden Sporthallen in Gebäudeteil
B saniert werden. Vor allem sind die Installationsleitungen veraltet, so
dass die Gefahr besteht, dass zeitgemäße Hygienestandards nicht mehr
eingehalten werden können.
Die Anforderungen zur Barrierefreiheit zu beachten ("Inklusive Schule").
Die Baumaßnahmen sollen in den Sommerferien 2016 beginnen. Die
Fertigstellung ist für April 2017 vorgesehen.
1.2 Baubeschreibung Bestand
Der Haupt-Bauantrag für den Gebäudeteil B mit den Sporthallen wurde 1987
gestellt, der Bauantrag für die Be- und Entlüftungsanlagen 1989 geprüft,
Nachträge für den Hochbau erfolgten 1990. Es ist davon auszugehen, dass
das Gebäude ca. 1990 fertiggestellt wurde.
Es handelt sich um Massivbauweise.
Gründung:
Fundamentplatte und Außenwände im Untergeschoss aus WU-Beton.
Außenwände:
Im Untergeschoss: Stahlbeton (WU-Beton),
in den Obergeschossen: Hochlochziegel mit Putz,
bei der hinter lüfteten Klinkerfasse: Kalksandstein mit
Mineralfaserdämmung
Innenwände: Kalksandstein
Decken: Stahlbeton
Abgehängte Decken: Gipskartonplatten (2fach beplankt), Auflage aus
LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
2
15.06.2016
07.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
kanzerogenen KMF (Künstliche Mineralfasern)
Installationsschächte: massiv Kalksandstein, evtl. Porenbeton,
Vorsatzschalen Waschräume und Duschen: Porenbeton (5 cm),
Wandfliesen: 15 x 15 cm, umlaufend, h = ca. 2,50 m in den Dusch- und
Waschräumen, in den WCs ca. 2,00 m
bzw. 2,00 m
Vorsatzschale im UG an der Außenwand der Garderobe U12 und der Wand zur
Turnhalle: Glasfasertapete, OSB-Platten auf Unterkonstruktion
Fußbodenaufbau:
Schwimmender Estrich, Trittschalldämmung aus kanzerogenen KMF
Fußbodenbelag in den Sanitärräumen und Umkleiden: Fußbodenfliesen: 10 x
10 cm, Kehlsockelfliesen,
sonst Linoleum mit Sockelleisten aus Holz (Höhe 8 cm),
im Flur unter dem Zementestrich (ca. 7 cm) ca. 5 cm Trockenestrich.
Türen: Stahlumfassungszargen, Türblätter aus Holzwerkstoff, Lack
beschichtet
Fenster: Holzfenster mit Isolierverglasung, Fensterbänke aus Holz
Die Heizung und Warmwasserversorgung erfolgen über Fernwärme. In den
Sanitärräumen ist eine Be- und Entlüftungsanlage vorhanden, die
eletrisch betrieben wird.
Geschossenhöhen:
Bis Unterkante abgehängte Decke ca. 2,50 m,
bis Rohdecke:
UG und EG ca. 3,06 m,
1. OG ca. 3,68 m,
2. OG i. M ca. 2,70 m.
Der Eingangsbereich befindet sich ca. 90 cm ( = 5 Steigungen) über der
Schulhofniveau.
Die OK des Fußbodens im Untergeschoss befindet sich ca. 2,60 m unter der
Oberkante des Geländes.
1.3 Beschreibung der vorgesehenen Baumaßnahmen
In folgenden Gebäudeteilen des Bauteils B sollen Baumaßnahmen
durchgeführt werden:
2. OG: Sanitärräume, Umkleiden Frauen, 1 Behinderten-WC
1. OG: Sanitärräume, Umkleiden Männer, 1 Damen-WC mit 2 Kabinen
EG: Sanitärräume, Umkleiden Frauen, 1 Herren-WC mit 2 PP-Becken
und 1 Kabine
UG: Sanitärräume, Umkleiden Männer, 1 Behinderten-WC, Kellergang mit
Versorgungsleitungen bis zur Übergabestation der Fernwärme
Insgesamt ca. 4 x 92 m² Nutzfläche = 368 m² Nutzfläche (ohne
Kellergänge und Heizungsraum).
1.3.1 Hochbaumaßnahmen
Abbruch aller Wand- und Bodenfliesen einschließlich der Vorwände und des
Estrichs,
in den Sanitärräumen sowie den Umkleideräumen;
fachgerechte Entsorgung der Trittschalldämmung aus kanzerogenen
(künstlichen Mineralfasern),
Abbruch der abgehängten Gipskartondecken zur Freilegung der
Installationsleitungen,
LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
3
15.06.2016
07.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Fachgerechte Entsorgung der Auflagen aus kanzerogenen KMF;
Öffnen und späteres Wiederverschließen der massiven
Installationsschächte,
Herstellung von Gipskartonvorsatzschalen für die neuen Installationen
und Objekte,
Wiederherstellung des Estrichs, Verbundabdichtung, Fußbodenfliesen (R 10
A) für die Umkleideräume und Waschräume sowie für die Duschräume (R 10
B),
Neue Wandfliesen (h = 1,50 m, in den Duschräumen bis zur Decke),
einschl. Wandabdichtungen in den Duschräumen,
Erneuerung der Deckenabhängung mit Gipskartonplatten und
Revisionsklappen,
Erneuerung der Türen einschl. Türzargen innerhalb der WCs und zwischen
Umkleide- und Waschräumen; Türen zum Flur bleiben, werden überarbeitet
und neu gestrichen,
Erneuerung der zweiflügeligen Türen in den Fluren als T30 rds
(rauchdicht, selbstschließend);
Malerarbeiten;
Erneuerung des Linoleumbelags (R 9) in den Fluren und Nebenräumen;
Abbruch der abgehängten Decke aus Aluminiumlamellen im Treppenhaus des
Untergeschosses, einschl. Rückbau der kanzerogenen KMF,
Wiederherstellung nach der Verlegung der Leitungen zur Übergabestation.
1.3.2 Technische Gebäudeausrüstung
Erneuerung aller Sanitärleitungen, Objekte und Armaturen, einschließlich
Zuleitungen von der Heizung bzw. vom Keller,
Erneuerung des Warmwasserspeichers,
Erneuerung bzw. Ergänzung der Elektrik einschl. Beleuchtung (u. a. LEDLeuchten, Präsenzmelder,
Erneuerung der Zuluft- und Abluftventile sowie gitter,
Erneuerung der Heizkörper, wo erforderlich.
1.4 Angaben zur Baustelle
Die Bauarbeiten sind vom 21.07.2016 bis voraussichtlich Anfang April
2017 vorgesehen.
Es sind ausreichend Arbeitskräfte einzusetzen, um die im Bauzeitenplan
angegebenen Termine einzuhalten. Arbeiten am Samstag sind nicht
auszuschließen.
Die Bauarbeiten finden nach den Ferien während der Unterrichtszeit
statt.
Während der Unterrichtszeit dürfen von 08:00 bis 14:00 Uhr keine
lärmintensiven Arbeiten ausgeführt werden. Ausnahmen sind mit der
Bauüberwachung abzustimmen.
Für die Baustelleneinrichtung darf nur der hierfür vorgesehene Bereich
auf dem Schulhof genutzt werden.
Beim Aufstellen von Containern ist die Größe nach den vorhandenen
Zufahrten zu bestimmen.
Fahrzeuge können nicht auf dem Hof abgestellt werden.
Lagerflächen stehen nur in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung.
Baustrom und Bauwasser werden von Seiten des AG zur Verfügung gestellt.
LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
4
15.06.2016
07.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Der AN hat die örtlich vorhandenen Anschlüsse auf Eignung für seine
Zwecke zu prüfen. Weitere Anschlüsse sind vom AN herzustellen. Hierbei
ist vom AN die örtliche Situation zu beachten. Ggf. ist das Angebot
entsprechend zu ergänzen.
Ist darüber hinaus das Heranführen von Baustrom und/oder Bauwasser
erforderlich, so sind alle hieraus entstehenden Leistungen und Kosten
für Einrichtung, Rückbau und Verbrauch Sache des AN.
Genehmigungen zur Nutzung öffentlichen Straßenlandes sind über den AG
einzuholen.
Der AN hat sich über die Lage von Kanälen, Rohrleitungen, Kabeln und
Überlandleitungen usw. in seinem Arbeitsbereich beim AG und den
zuständigen Versorgungsträgern zu informieren.
Für Arbeiten an Hausanschlüssen und an Hauszuleitungen hat sich der AN
die Freigabe durch die Bauüberwachung erteilen zu lassen. Bei
Nichtbeachtung gehen daraus entstehende Schäden und Haftungsansprüche
Dritter zu Lasten des AN.
Verbleibende Kanäle, Rohrleitungen, Kabel, Überlandleitungen usw. sind
durch den AN in geeigneter Weise zu schützen. Maßnahmen des
Leitungsschutzes sind in die Angebotspreise einzukalkulieren.
1.5 Angaben zur Bauausführung
Maße
Alle Ausführungsmaße sind am Bau zu nehmen.
Weichen die tatsächlichen Maße um mehr als 5 % von den angegebenen Maßen
ab, ist die Bauüberwachung zu verständigen.
Lärm- u. a. Belästigungen
Bei Arbeiten, die zu Staub o. ä. Emissionen bzw. Lärmbelästigungen
führen, sind die diesbezüglichen behördlichen Auflagen einzuhalten.
Zustandsprotokoll Bestand
Vor Beginn der Arbeiten findet gemeinsam mit einem Vertreter des AG und
der Bauüberwachung eine Besichtigung des Zustands des vorhandenen
Gebäudes, der Außenanlagen sowie der anschließenden Gehwege und Straßen
statt. Das Ergebnis wird in einem Protokoll festgehalten.
Ablauf der Arbeiten
Der AN hat den Ablauf seiner Arbeiten mit der Bauüberwachung des AG und
den anderen auf der Baustelle tätigen Auftragnehmern abzustimmen.
Der AN hat seinen Arbeitsablauf so zu gestalten, dass Behinderungen
anderer AN vermieden werden.
Bauführung
Bei Auftragserteilung hat der AN einen dauernd auf der Baustelle
anwesenden und verantwortlichen Vertreter zu benennen und bis zur
endgültigen Fertigstellung seiner Leistung zu bestellen.
Der Vertreter muss bevollmächtigt sein Anweisungen des AG bzw. der
Bauüberwachung entgegenzunehmen und ausführen zu lassen.
Bautagesberichte
Der AN hat Bautagesberichte zu führen und dem AG zu übergeben. Sie
müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des
Auftrages von Bedeutung sein können.
Baustelleneinrichtung
Bauwasser und Baustrom s. "Angaben zur Baustelle".
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht in gesonderter Position erfasst,
LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
5
15.06.2016
07.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
sind die Aufwendungen für zusätzliche Baustelleneinrichtungen des AN und
sämtliche Maßnahmen zur Funktionsfähigkeit des Baustellenbetriebes in
die Angebotspreise einzukalkulieren, dazu gehören auch
Aufenthaltscontainer und Hebezeuge für Zwecke des AN.
Nach Auftragserteilung, rechtzeitig vor Ausführungsbeginn, legt der AN
dem AG einen Plan der vorgesehenen Baustelleneinrichtung zur Abstimmung
und Freigabe vor.
Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem früheren Zustand
entsprechend instand zu setzen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Arbeits- und Schutzgerüste
Der AN hat sich über die Eignung der Gerüste für seine Zwecke eingehend
zu erkundigen. Benötigt der AN darüber hinaus weitere Arbeits- und
Schutzgerüste - auch die erforderlichen Gerüste mit einer Arbeitshöhe
von über 2,0 Metern - so ist die Stellung dieser Gerüste und alle damit
verbundenen Aufwendungen und Kosten Sache des AN.
Unfallverhütung und Arbeitssicherheit
Dem AN obliegt die Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Regelwerke
und Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
(Unfallverhütungsvorschriften). Die erforderlichen Maßnahmen und
Aufwendungen sind mit dem Angebotspreis abgegolten.
Abbruch- und Abfallentsorgung
Abbruchmaterial und Abfallstoffe des AN sind von diesem zu entsorgen.
Die Kosten für Fördern, Lagerung, Abfuhr und Entsorgung sind mit den
Angebotspreisen abgegolten. Die Entsorgung von Abfällen und Bauschutt,
bzw. die Zuführung in den Recyclingkreislauf erfolgt entsprechend den
geltenden abfallrechtlichen Gesetzen und Bestimmung des Landes Berlin
(s. BVB).
Die Baustelle ist täglich von anfallendem Abfall eigenständig zu
reinigen.
Bei Sonderabfällen, gefährlichen Abfällen und besonders
überwachungsbedürftigen Abfällen sind die behördlichen Vorschriften und
Regeln einzuhalten. Es sind entsprechend nachweisbar qualifizierte
Arbeitskräfte einzusetzen.
Vegetationsschutz
Die Inanspruchnahme und Beschädigung der Grünflächen auf dem Grundstück
ist auf das Notwendigste zu reduzieren. Für die Inanspruchnahme hat der
AN die Freigabe durch die Bauüberwachung einzuholen.
Umweltverträglichkeit von Baustoffen
Liegt die Wahl von Baustoffen beim AN und stehen verschiedene Stoffe zur
Verfügung, so sind bevorzugt die für Mensch und Natur unbedenklicheren
Produkte zu verwenden (s. ZVB).
Ausführungsplanung
Zur Ausführung dürfen nur Pläne der Art Ausführungsplanung mit
Freigabevermerken des AG und der örtlichen Bauüberwachung verwendet
werden.
Erfolgt die Ausführungsart für einzelne Teilleistungen nach Wahl des AN,
so hat dieser die von ihm gewählte Ausführung rechtzeitig mit
angemessenem Vorlauf beim AG zur Freigabe vorzulegen.
Werkstattplanungen, Objektstatik durch den AN
Ist für Teile der Leistungen oder für die Gesamtleistungen eine
Werkstattplanung, Objektstatik bzw. technische Bearbeitung durch den AN
erforderlich, so hat der AN unmittelbar nach Auftragserteilung mit der
technischen Klärung zu beginnen und die erforderlichen
Werkstattplanungen zu erstellen.
Die Werkstattplanungen bzw. technischen Bearbeitungen durch den AN sind
LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
6
15.06.2016
07.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
rechtzeitig beim AG zur Freigabe und Prüfung, ggf. beim Prüfingenieur,
vorzulegen.
Werkstattplanung und Objektstatik sind in die Einheitspreise mit
einzukalkulieren.
Statik, Brandschutz, Energieeinsparnachweis, Schallschutz, Akustik
Bemessungen durch den AN
Bei der Ausführung hat der AN die Statik, das Brandschutzkonzept, den
Energieeinsparnachweis, Schallschutznachweis und die akustische
Stellungnahme zu beachten.
Ist die Bemessung von Bauteilen durch den AN erforderlich, so erfolgt
die Bemessung unter Berücksichtigung der aus der vorgesehenen Nutzung
zu erwartenden Belastungen. Im Zweifelsfalle hat sich der AN beim AG
über die vorgesehene Nutzung zu informieren.
2. Leistungsbeschreibung
2. Leistungsbeschreibung
In diesem Leistungsverzeichnis sind enthalten:
Baustelleneinrichtung und Schutzmaßnahmen
Mauer-, Beton-, und Putzarbeiten (Verschließen von Öffnungen in Wänden
und Decken, Innenputz usw.)
Trockenbauarbeiten (Installationswände, Vorwände, Trockenputz usw.)
Estricharbeiten
Die Arbeiten finden sowohl in den Sommerferien 2016 als auch während der
Unterrichtszeit statt - s. auch 1.4 Angaben zur Baustelle.
Nach den Sommerferien werden die Sporthallen genutzt. Das BaustellenTreppenhaus dient dann als Notausgang - s. Anlage 0 Übersichtsplan vom
30.05.2016.
Der Aufzug darf nicht genutzt werden.
Sie sind mit den Gewerken Heizung-/Sanitär- und Elektrotechnik gemeinsam
mit der Bauüberwachung zu koordinieren.
Im Jahr 2016 wird ca. 50 % des Auftragsvolumens kassenwirksam.
3. Anlagen zum Leistungsverzeichnis
3. Anlagen zum Leistungsverzeichnis
Zeichnungen
1 Grundriss
2 Grundriss
3 Grundriss
4 Grundriss
vom 25.05.2016/03.06.2016, Ausführungsplanung
Abbruch UG
Abbruch EG
Abbruch 1. OG
Abbruch 2. OG
Zeichnungen Entwurfsplanung
0 Übersichtsplan EG - Lageplan vom 30.05.2016 mit Baustelleneinrichtung
1 Grundriss UG - Übersichtsplan vom 15.02.2016
Anlage 1: Ausschnitt aus der Stadtkarte mit der Fläche der
Baustelleneinrichtung
Anlage 2: Fotos von der Fläche der Baustelleneinrichtung
Anlage 3: Bauablaufplan vom 25.05.2016
LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheitspreis
in EUR
1
Baustelleneinrichtung
1.1
Chemietoilette
Chemie-Toilette, anschlußfrei, antransportieren,
aufstellen und nach Beendigung der Bauarbeiten
beseitigen, einschließlich Reinigung/Unterhaltung.
7
15.06.2016
07.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Nutzung durch die am Bau beteiligten Firmen.
Vorhaltung für 4 Wochen
1,00
1.2
Verlängerte Vorhaltung Chemietoilette
1 St. Chemietoiletten vorhalten und unterhalten für 1
weitere Woche
26,00
1.3
St
Wo
Bauzaun
Bauzaun als Drahtgitterzaun liefern, aufstellen und
später wieder demontieren und abtransportieren,
Vorhaltung 4 Wochen
Der Bauzaun ist mit einem Laufrad zum Öffnen zu
versehen. Es ist ein Schloß mit drei Schlüsseln
miteinzukalkulieren.
ebenso das Anbringen von 1 Baustellenverbotsschild.
80,00
1.4
Verlängerte Vorhaltung Bauzaun
Verlängerte Vorhaltung zu Pos. 1.3. für 1 Woche
3.000,00
1.5
m
Umsetzen Bauzaun
Umsetzen des Bauzauns aus Pos. 1.3.
50,00
1.6
m
m
Baumschutz
Baumschutz herstellen und nach Beendigung der Arbeiten
wieder entfernen und abfahren, einschl. Lieferung aller
Materialien
Vorhaltung 4 Wochen
Baumstammdurchmesser ca. 60 cm
1,00
1.7
St
Verlängerte Vorhaltung Baumschutz
Verlängerte Vorhaltung zu Pos. 1.6. für 1 Woche
30,00
Wo
LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
Gesamtsumme:
8
15.06.2016
07.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2
Schutzmaßnahmen
2.1
Abdeck- und Schutzmaßnahmen Objekte
Zum Schutz von Möbeln und Einrichtungsgegenständen
Kunststofffolie liefern, Abdeckungen herstellen, am
Rand und anden Stößen staubdicht verkleben und nach
Abschluss der Arbeiten entfernen sowie entsorgen.
200,00
2.2
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
9
15.06.2016
07.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
m2
Staubschutzwand mit Tür
Staubschutzwand als staubdichte Wandkonstruktion mit
OSB-Platten oder Gipskartonplatten und verschließbarer
Tür herstellen, incl. Lieferung und Beseitigung aller
Materialien nach Beendigung der Arbeiten.
Ein Schloss mit 5 Schlüsseln ist mit einzukalkulieren.
Für alle 4 Türen dasselbe Schloss einbauen.
Größe der Wand: l/h = 1,40 m/3.00 m
Größe der Türöffnungen: ca. 1,00 m x 2,00 m
Vorhaltung: 4 Wochen
Ort: Flur zu den Sanitärbereichen im UG, EG, 1. OG, 2,
OG
s. Anlage 0 - Übersichtsplan EG
4,00
2.3
Vorhaltung Staubschutzwand
Vorhaltung der Staubschutzwand aus Pos. 2.2. für eine
weitere Woche
(4 St. zu je 20 Wochen = 80 Wochen)
80,00
2.4
St
Wo
Schutzmaßnahme Tür Turnhalle
Tür mit Kunststofffolie staubdicht abkleben, einschl.
Lieferung und Beseitigung aller Materialien nach
Beendigung der Arbeiten.
Ausführung: Kunststofffolie mit Reißverschluss-Tür o.
ä.. Im Notfall muss der Durchgang zu öffnen sein.
Größe der Tür: ca. 1,50 m x 2,50 m
Ort: 2. OG 2-flügelige Tür zur Turnhalle
1,00
2.5
Vorhaltung Schutzmaßnahme Tür Turnhalle
Vorhaltung der Schutzmaßnahmen aus Pos. 2.4. für eine
weitere Woche
20,00
2.6
St
Wo
Bautür Behinderten-WC 2. OG
Bautür in Türöffnung des Behinderten-WCs einbauen,
einschl. Lieferung und Beseitigung aller Materialien
LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
10
15.06.2016
07.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
nach Beendigung der Arbeiten.
Ein Schloss mit Schlüssel der Pos. 2.2..ist ebenfalls
einzubauen.
Größe der Türöffnung: ca. 1,10 m x 2,10 m
Ort: 2. OG Behinderten-WC
1,00
2.7
St
Schutzmaßnahmen Tür
Tür mit Kunststofffolie staubdicht abkleben, einschl.
Lieferung und Beseitigung aller Materialien nach
Beendigung der Arbeiten.
Größe der Tür: ca. 1,00 m x 2,14 m
Ort: Flur UG: Tür zur Turnhalle
1,00
2.8
St
Schutzmaßnahmen Aufzugtür
Wie Pos. 2.7., jedoch an der Aufzugtür
Größe der Tür: ca. 1,00 m x 2,01 m
Ort: Aufzugstüren UG, EG, 1. OG, 2. OG
4,00
2.9
Kunststoffolien entfernen
Verklebte Kunststoffolien anderer Gewerke von Fenstern
und Türen entfernen und entsorgen
60,00
2.10
St
m2
Schutzmaßnahmen Holzfaserplatten Fußböden
Fußbodenbereiche vor den zu bearbeitenden Bauteilen mit
Holzfaserplatten auf Filzmatten o. ä. während der
Bauzeit schützen, einschließlich Lieferung aller
Materialien.
Das Material geht nach Beendigung der Arbeiten in das
Eigentum des AN über.
Breite der Holzfaserplatten: 1,25 m
Fußbodenbelag: Linoleum
10,00
2.11
m
Umverlegen Holzfaserplatten für GK-Schürzen
Zulage zu Pos. 2.10. für Transport und Auslegen der
Holzfaserplatten im nächsten bzw. übernächsten
Geschoss
10,00
m2
LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
Gesamtsumme:
11
15.06.2016
07.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
3
Mauer-, Beton- und Putzarbeiten
Zusätzliche
Zusätzliche
Im Zuge der
der gesamte
entfernt.
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
12
15.06.2016
07.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Vorbemerkungen
Vorbemerkungen
Abbrucharbeiten wurden die Wandfliesen und
Fußbodenaufbau bis zur Oberkante Rohdecke
Die Gründung des Gebäudes erfolgte nach den alten
Unterlagen mit einer weißen Wanne: Fundamentplatte und
Außenwände sind aus WU-Beton.
Der höchste Grundwasserstand liegt knapp unter der
Fundamentplatte.
Die Anschlüsse der Wasserleitungen und der
Heizungsleitungen erfolgen durch die Stahlbetondecken
der Geschosse, dh. die Sanitärleitungen sind unter den
Decken verzogen. Die Deckendurchführungen erfolgen
bauseits mit Brandschotts und sind dann zu vermörteln.
Brandschutzanforderungen an die Decken: F 90.
Für die Deckendurchführungen der Sanitärleitungen
wurden bei der Herstellung des Gebäudes in den
Stahlbetondecken Aussparungen geplant, die wieder
verwendet werden sollen.
3.1
Decke FE verschließen
In der Decke die Öffnungen der alten
Fußbodenentwässerungen (FE) ausbetonieren,
einschließlich Schalung und Lieferung aller Materialien
Decke: Stahlbeton, Dicke 20 cm
Größe der Öffnung ca. 20 x 40 cm
Ort: EG, 1. und 2. OG
3,00
3.2
St
Decke FE anarbeiten
Wie Pos. 3.1., jedoch nach Einbau der neuen
Entwässerungleitung, DN 100, vermörteln
Decke: Stahlbeton, Dicke 20 cm
Größe der Öffnung ca. 20 x 40 cm
Ort: EG, 1. und 2. OG
21,00
3.3
St
Fundamentplatte FE verschließen
Wie Pos. 3.1., jedoch in der Fundamentplatte in WUBeton.
Die Zulage für WU-Beton ist miteinzukalkulieren
einschl. aller erforderlicher Nebenleistungen.
Ort: UG Waschraum (U15)
1,00
St
LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheitspreis
in EUR
3.4
Fundamentplatte FE anarbeiten
Wie Pos. 3.2., jedoch in der Fundamentplatte aus WUBeton
Die Zulage für WU-Beton ist miteinzukalkulieren
einschl. aller erforderlicher Nebenleistungen.
13
15.06.2016
07.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Ort: UG Sanitärräume
6,00
3.5
St
Zulage Eindichtung FE UG
Zulage zu Pos. 3.4. für das Eindichten der
Fußbodenentwässerung mit KMB (Kunststoffmodifizierte
Bitumendickbeschichtung) gemäß Herstellervorschriften
und DIN 18195 Teil 6 und Teil 9, einschl. Lieferung
aller Materialien.
Die Untergrundvorbehandlung ist mit einzukalkulieren
mitsamt eines Ausgleichs, da die alte FE bauseits
ausgestemmt wurde.
Größe des Bereichs: ca. 50 x 50 cm
Höhe des Ausgleichs ca. 15 mm
Die Fußbodenentwässerung mit Lose- und Festflansch wird
bauseit sgeliefert und an die Entwässerung
angeschlossen.
Ort: UG Sanitärräume
6,00
3.6
St
Decke Öffnung verschließen
Wie Pos. 3.1.: In der Decke Öffnung ausbetonieren
(ehemalige Durchführung von Entwässerung WC),
einschließlich Schalung und Lieferung aller
Materialien, jedoch
Decke: Stahlbeton, Dicke 20 cm
Größe der Öffnung ca. 20 x 20 cm
Ort: EG, 1. und 2. OG
9,00
3.7
St
Decke Öffnung anarbeiten
Wie Pos. 3.6., jedoch nach Einbau der neuen
Entwässerungleitung, DN 70 und DN 100 vermörteln
Decke: Stahlbeton, Dicke 20 cm
Größe der Öffnung ca. 20 x 20 cm
Ort: EG, 1. und 2. OG
27,00
3.8
St
Fundamentplatte Öffnung anarbeiten
Wie Pos. 3.6., jedoch in der Fundamentplatte aus WUBeton
Die Zulage für WU-Beton ist miteinzukalkulieren
einschl. aller erforderlicher Nebenleistungen.
LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
Ort: UG Sanitärräume
3,00
3.9
St
Installationsschacht 40/110 cm
Wie Pos. 3.2., jedoch an Installationsschächten
Stahlbetondecke d ca. 20 cm
Größe der Öffnung ca. 50 x 110 cm
Ort: EG, 1. und 2. OG
3,00
3.10
St
WU-Beton, Inst.schacht 40/110 cm
wie Pos. 3.9., jedoch für Ausführung in WU-Beton
Ort: UG Waschraum
1,00
3.11
St
Installationsschacht 50/50 cm
Wie Pos. 3.9., jedoch
Größe: 50 x 50 cm
3,00
3.12
St
WU-Beton, Inst.schacht 50/50 cm
Wie Pos. 3.10., jedoch Ausführung in WU-Beton
Ort: UG, Abstellraum
1,00
3.13
Zulage Bewehrung
Zulage zu Pos. 3.9. für Einlegen von Bewehrungseisen,
einschl. Lieferung aller Materialien
1,00
3.14
St
St
Decke Heizungsrohre anarbeiten
Wie Pos. 3.7., jedoch nach Einbau der neuen
Heizungsleitungen (Vor- und Rücklauf)
Decke: Stahlbeton, Dicke 20 cm
Größe der Öffnung ca. 10 x 15 cm
Ort: EG, 1. und 2. OG
18,00
3.15
St
Wanddurchführungen 24 cm herstellen
Wanddurchführung durch Stemmen herstellen,
einschließlich fachgerechter Entsorgung des
abgebrochenen Materials
14
15.06.2016
07.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
15
15.06.2016
07.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Mauerwerk: Kalksandstein
Querschnitt der Aussparung: 25 x 25 cm
Wanddicke: 24 cm zuzügl. Innenputz
1,00
3.16
St
Wanddurchführungen 24 cm verschließen
Wanddurchführung durch Vermauern verschließen,
einschließlich Lieferung aller Materialien
Kalksandstein
Querschnitt: 25 x 25 cm
Wanddicke: 24 cm zuzügl. Innenputz
1,00
3.17
St
Wanddurchführungen 24 cm, b 25 cm, anarbeiten
Wie Pos. 3.16., jedoch nach Leitungsverlegung durch
Mauerwerksergänzung bzw. mit Mörtel verschließen,
einschl. Lieferung aller Materialen
Durchmesser der Leitungen: DN 100, DN 70
16,00
3.18
St
Wanddurchführung 24 cm, b 15 cm, anarbeiten
Wie Pos. 3.17. , jedoch
Kalksandstein
Querschnitt: 15 x 25 cm
Wanddicke ca. 24 cm zuzügl. Innenputz
4,00
3.19
St
Wanddurchführung 11,5 cm anarbeiten
Wie Pos. 3.17. , jedoch
Kalksandstein
Querschnitt: 12 x 12 cm
Wanddicke ca. 11,5 cm zuzügl. Innenputz
16,00
3.20
St
Steckdosen und Lichtschalterdosen verspachteln
Nach bauseitigem Rückbau von Lichtschaltern und
Steckdosen alte Leerdosen in Wänden oberflächen fertig
verspachteln, einschl. Vorarbeiten und Lieferung aller
Materialien
Oberfläche wie anschließender Glattputz
Durchmesser: ca. 70 mm
Tiefe: ca. 40 mm
40,00
St
LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheitspreis
in EUR
3.21
Elektroschlitz vermörteln
Elektroschlitz in Mauerwerk auf Kalksandstein
verschließen,
Oberfläche glätten
16
15.06.2016
07.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
b/t ca. 40/20 mm
10,00
3.22
m
Mauerwerksschnitt d = 11,5 cm
Bei Resten von abgebrochenen Trennwänden an den
Installationsschächten einen Mauerwerksschnitt
vornehmen und die Wandstummel (Länge mind. 25 cm)
krafschlüssig im Verband herstellen, einschl. Lieferung
aller Materialen und entsorgen des anfallenden Schutts
Wände aus Kalksandstein d = 11,5 cm zuzügl. Putz
Höhe ca. 3,50 m (= Schnittlänge)
Ort: Installationsschacht Abstellraum
3,50
3.23
m
Innenputz abschlagen
Innenputz (Kalkzementputz) abschlagen und fachgerecht
entsorgen.
Ort: WC- und Vorräume, Putz an Oberwänden nach Abbruch
der Fliesen
20,00
3.24
Abschlagen Wandfliesen
Wandfliesen im Dickbett (Größe 15/15 cm) abbrechen und
fachgerecht entsorgen.
5,00
3.25
m2
m2
Mauerwerksriss verpressen
Flanken von Mauerwerksriss freilegen, reinigen,
grundieren und gemäß Herstellervorschriften des
einzupressenden Materials ggf. in mehreren
Arbeitsgängen verschließen, einschl. Lieferung aller
Materialien
Herzustellende Oberfläche glatt eben verspachteln.
Mauerwerk: Kalksandstein
Rissbreite: 5 mm
Risstiefe: 5 cm
Ort: UG Umkleideraum
5,00
3.26
m
Vorsatzschale aus Porenbeton
Mauerwerk aus Porenbeton innen vor der Außenwand aus
Stahlbeton gemäß Herstellervorschriften herstellen,
einschließlich Verankerung in der Außenwand und
Lieferung aller Materialien.
LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
17
15.06.2016
07.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Ort: Umkleideraum im UG
5,00
3.27
m2
Innenputz
Innenputz aufbringen, angleichen der Oberfläche an den
vorhandenen Glattputz, einschl. Lieferung aller
Materialien,
Untergrundvorbehandlung u. Grundierung sind
miteinzukalkulieren.
Der neue Innenputz dient als Untergrund für neue
Wandfliesen und Beschichtungen
Vorhandener Untergrund: Mauerwerk nach Abbruch von
Wandfliesen
Mörtelgruppe: P II
Oberfläche: gefilzt Q3
Putzdicke : 10 - 15 mm
1.230,00
3.28
m2
Wandputz Randaufkantung
Wandflächen nach bauseitigem Abbruch der Sockelfliesen
zur Aufnahme der Sockelleisten vorbehandeln und
spachteln einschl. Lieferung aller Materialien
Untergrund: Mauerwerk (Kalksandstein) nach Abbruch des
Fliesensockels
Höhe: ca. 20 cm
Ort: Umkleideräume im UG bis 2. OG
80,00
3.29
m
Anputz Türen u. Fenster
Wie Pos. 3.27. jedoch mit einer Breite von ca. 12 - 25
cm an Türöffnungen und in Fensterleibungen
Größe der Fenster: b/h ca. 100/100 cm
Größe der Türen: b/h ca. 100/215 cm
340,00
3.30
m
Anputz Bullaugen in Waschräumen
Wie Pos. 3.29., jedoch an den runden Fenstern in den
Waschräumen
Umfang des Fensters: 2,50 m
Ort: Waschraum EG, 1. OG, 2. OG
3,00
3.31
St
Dichtband Fenster
Als Zulage zu Pos. 3.29. für das Liefern und Anbringen
von Dichtband am Anschluss der Fenster an das Mauerwerk
LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
18
15.06.2016
07.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
vor dem Verputzen der Fensterleibungen innen, gem.
Herstellervorschriften, einschl. Untergrundbehandlung
und Putzhaftbrücke.
Dichtband: vollflächig, selbstklebendes
Hochleistungsband, luftdicht, diffusionshemmend, sd
Wert 20 m,
dichter Anschluss gem. DIN 4108
Größe des Fensters l/h ca. 1,00/1,00 m
(Isolierglasfenster aus Holz, Außenwand aus Stahlbeton)
Ort: Umkleideraum UG, Fenster
Fabrikat:
SIGA Fentrim 20
oder gleichwertiger Art
Die Gleichwertigkeit aller funktionalen Eigenschaften
ist vom Bieter mit dem Angebot nachzuweisen.
Angebotenes Fabrikat:
..............................
3,00
3.32
St
Fensterbänke innen, Holzwerkstoff
Fensterbänke für innen, aus kunststoffbeschichtetem
Holzwerkstoff liefern, zuschneiden und fachgerecht
einbauen.
Die Fensterbänke sind seitlich in den Wandputz zu
führen.
.
Holzwerkstoff mit mehrlagiger Melaminharzbeschichtung,
feuchteresistent und formstabil mit integrierter
Fromkante,
laminierte sichtbare Kanten
Oberfläche: glatt, seidenmatt, weiss
Dicke: 17 mm
Tiefe: 25 mm
Länge: 100 cm
Ort: Fenster Umkleideraum UG
Fabrikat:
Werzalit exclusive
oder gleichwertiger Art
Die Gleichwertigkeit aller funktionalen Eigenschaften
ist vom Bieter mit dem Angebot nachzuweisen.
Angebotenes Fabrikat:
..............................
3,00
St
LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheitspreis
in EUR
3.33
Putzeckprofile mit Gewebe
Putzeckprofile aus Kunststoff liefern und fachgerecht
einbauen
Ort: Kanten, Fensterleibungen, Wandecken
140,00
m
Gesamtsumme:
19
15.06.2016
07.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheitspreis
in EUR
4
Estricharbeiten
4.1
Ausgleichsschicht
Untergrund von groben Verschmutzungen reinigen,
grundieren und Ausgleichsschicht herstellen
einschließlich Lieferung aller Materialien
20
15.06.2016
07.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Untergrund: Rohdecke Stahlbeton nach Fußbodenabbruch
Material: zementgebundene Leicht-Ausgleichsmasse nach
DIN 18560
Einbaustärke ca. 15 bis 20 mm
Das Anarbeiten an alle anschießenden Bauteile, die
Fußbodenentwässerungen sowie die Türschwellen ist
miteinzukalkulieren.
s. Anlagen Grundrisse
Ort: Sanitärräume und Umkleiden vom UG bis 2. OG
Fabrikat:
PCI Nanocret R2
oder gleichwertiger Art
Angebotenes Fabrikat:
..............................
240,00
4.2
m2
Dämmplatten
Estrich-Dämmplatten liefern und in den Räumen der Pos.
4.1. lückenlos nach Herstellervorschriften verlegen
Mineralwolle, freigezeichnet nach der
Gefahrstoffverordnung
A2-s1-d= nicht brennbar
Anwendungsgebiet DES-sh
Nennwert der Wärmeleitfähigkeit Lambda D 0,032 W/mK
Dicke: 20 mm
Dynamische Steifigkeit s <= 10 MN/m³
Zusammendrückbarkeit CP <= 5 mm
Das Anarbeiten an alle anschießenden Bauteile, die
Fußbodenentwässerungen sowie die Türschwellen ist
miteinzukalkulieren
s. Anlagen Grundrisse
Fabrikat:
Isover Akustik EP 1 oder gleichwertiger Art
Angebotenes Fabrikat:
..............................
240,00
4.3
m2
Randdämmsteifen
Umlaufend Randstreifen aus Polyethylen mit Folienlasche
(Dicke 10 mm) liefern und entlang der anschließenden
Bauteile von Pos. 4.1. verlegen.
LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
21
15.06.2016
07.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Dicke 10 mm
Höhe: 12 cm
Der Aufwand für die Türleibungen ist mit
einzukalkulieren.
360,00
4.4
m
Glattstrich Randstreifen
Zur Aufnahme der Randanschlüsse aus Pos. 4.3. und der
Randaufkantung der Verbundabdichtung an massiven
Bauteilen einen Glattstrich aus Repararturmörtel o. ä-.
ausführen einschließlich Untergrundvorbehandlung und
Lieferung aller Materialien
Untergrund: Mauerwerk, Stahlbeton nach Fliesen- bzw.
Fußbodenabbruch
Höhe ca. 28 cm
360,00
4.5
m
Schrenzlage
Trennlage (Schrenzlage) nach DIN 18 560 liefern und
verlegen
Räume wie Pos. 4.1.
240,00
4.6
m2
Zementestrich
Zementestrich auf Dämmung herstellen einschließlich
Untergrundbehandlung und Lieferung aller Materialien.
Anschlüsse an Rohrdurchführungen durch den Fußboden
sind mit einzukalkulieren.
Anschlüsse an Fußbodenentwässerungen in gesonderter
Position.
Nutzung: Öffentliche Sporthalle Sanitärbereich
Gesamtkonstruktionshöhe: 50 mm
Oberfläche glatt zur Aufnahme einer Verbundabdichtung
Räume wie Pos. 4.1.
s. Anlage Grundrisse
Fabrikat:
weber.floor 426 - CT-C30- F6 oder gleichwertiger Art
Angebotenes Fabrikat:
..............................
202,00
4.7
m2
Gefälleestrich
Wie Pos. 4.6., jedoch als Gefälleestrich
Gefälle von 1,5 % zu 3 Fußbodenentwässerungen pro
Duschraum,
LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
22
15.06.2016
07.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
insgesamt 4 Duschräume
Ort: Duschräume im UG, EG, 1. OG und 2. OG
38,00
4.8
Zulage, Schnellestrich
Zulage zu Pos. 4.6. für Ausführung als Schnellestrich
10,00
4.9
m2
Estrichmehrdicken
für Estrich aus Pos.4.6.
Mehrdicke je 5 mm/m²
480,00
4.10
m2
m2
Lokales Gefälle Fußbodenentwässerungen
Als Zulage zu Pos. 4.6. für Anarbeiten an
Fußbodenentwässerungen im lokalen Gefälle:
Zur Fußbodenentwässerung soll im Bereich von 30 x 30 cm
ein Gefälle von mindestens 1 % hergestellt werden
Durchmesser des Entwässerungstopfes ca. 25 cm
Ort: Sanitärräume UG bis 2. OG
9,00
4.11
St
Anarbeiten Fußbodenentwässerungen Gefälleestrich
Als Zulage zu Pos. 4.7. für Anarbeiten an
Fußbodenentwässerungen im lokalen Gefälle:
12,00
St
Gesamtsumme:
LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
5
Trockenbauarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
23
15.06.2016
07.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Zusätzliche Vorbemerkungen Trockenbaurbeiten
Zusätzliche Vorbemerkungen Trockenbaurbeiten
Alle Maße, insbesondere Bestandsmaße und Bezüge zur
Unterkonstruktion sind vor Beginn der Arbeiten am Bau
zu prüfen.
Die beschriebenen Leistungen werden als
Komplettleistungen zur Herstellung der Wand- und
Deckenflächen einschließlich aller Anschlüsse,
Verbindungen, Klein- und Befestigungsmaterial, Kleber
usw. verstanden. Diese Kosten sind in die
Einheitspreise mit einzukalkulieren - auch wenn in den
einzelnen Positionen nicht explizit erwähnt.
Ecken und Kanten von Wänden und Stützen dürfen bis zu
einer Höhe von 2,0 m über dem Fußboden nicht
scharfkantig ausgeführt werden (gerundeter Radius >=2
mm oder gefast).
Alle Verbindungsmittel sind korrosionsgeschützt.
Spachtelung als Standardspachtelung nach IGG Merkblatt
2 (Q2).
5.1
Trockenputz
Trockenputz nach DIN 18181 zur Aufnahme von Wandfliesen
und Beschichtungen ausführen einschließlich Lieferung
aller Materialien
Untergrund: Stahlbeton, Mauerwerk
GKBI 1 x 12,5 mm
Raumhöhe: 3,00 m
Standardspachtelung
Ort: Wandnischen im Flur UG u. 2. OG
30,00
5.2
m2
Trockenputz Fensterleibungen
Trockenputz wie in Pos. 5.1., jedoch in Tür- und
Fensterleibung
Kanten-/Eckprofile sind mit einzukalkulieren!
Leibungstiefe: 25 cm
Ort: Fenster Umkleide UG
4,00
5.3
m
Vorsatzschale Installationen d 15,5 cm
Freistehende Vorsatzschale mit einseitige Beplankung
für den Anschluss von einseitigen Objekten gem. Anlage/
Grundrisse herstellen, einschließlich Lieferung aller
Materialien,
zusätzliche Verankerung an Wänden aus Mauerwerk und am
Fußboden sowie der Decke aus Stahlbeton
LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
24
15.06.2016
07.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Einbaubereich 2
Metallständerwerk
einseitige Beplankung: 2 x 12,5 mm GKBI nach DIN 18180
Mineralfaser-Dämmstof (Glaswollefilz)f: d = 40 mm nach
DIN EN 13162
nichtbrennbar A1
WLG 040
Strömungswiderstand AF >= 5 kPaa s/m²
Standardverspachtelung
Vorsatzschalendicke: 15,5 cm (Außenmaß)
Installationsebene: 8 cm
Wandhöhen ab OK Rohdecke:
UG und EG ca. 3,16 m,
1. OG ca. 3,78 m,
2. OG i. M ca. 2,80 m.
Alle Anschlüsse an angrenzende Bauteile sowie alle
notwendigen Verstärkungen sind miteinzukalkulieren.
Konsolen für Waschbecken und Elemente für die WCs
werden bauseits angebracht.
Ausführung gemäß Herstellervorschriften.
Ort: an Waschbecken in den Sanitärräumen vom UG bis zum
2. OG
Fabrikat/System:
System Rigips VS 12 RBI
oder gleichwertiger Art
Angebotenes Fabrikat/System:
..............................
132,00
5.4
m2
Zulage Abschluss Vorsatzschale d 15,5 cm
Zulage zu Pos. 5.3. für den seitlichen Abschluss (=
seitliches Schließen der Vorsatzschale) mit einem
Gipskartonstreifen einschließlich Kantenprofil
Breite: 15,5 cm
Beplankung: 2 x 12,5 mm GKBI nach DIN 18180
Höhen: 2,80 m, 3,78 m, 3,16 m
Ort: Behinderten-WC 2. OG und UG
Garderobenraum, 1. Hilferaum: 2. OG, 1. OG, EG und UG
20,00
5.5
m
Vorsatzschale Installationen, d 22,5 cm
Wie Pos. 5.3., jedoch
Vorsatzschalendicke: 22,5 cm (Außenmaß)
Installationsebene: 15 cm
Ort: WCs in den Sanitärräumen vom UG bis zum 2. OG
65,00
m2
LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheitspreis
in EUR
5.6
Zulage Abschluss Vorsatzschale 22,5 cm
Zulage zu Pos. 5.5. für den seitlichen Abschluss (=
seitliches Schließen der Vorsatzschale) mit einem
Gipskartonstreifen einschließlich Kantenprofil
25
15.06.2016
07.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Breite 22,5 cm
Beplankung: 2 x 12,5 mm GKBI nach DIN 18180
Höhe 2,80 m
Ort: Behinderten-WC 2. OG
3,00
5.7
m
Vorsatzschale Duschraum 15,5 cm
Wie Pos. 5.3. , jedoch mit zementgebundener,
wasserresistenter und schimmelrestistenter
Trockenbauplatte nach DIN EN 12467
ohne Mineralwolleeinlage,
korrosiongeschützte Wand-, Decken und Bodenprofile
sowie Verbindungsmittel,
einseitige Beplankung: 1 x 12,5 mm
Es sind Auf-Putz-Duschpaneele vorgesehen.
Ausführung gemäß Herstellervorschriften.
Ort: Duschräume UG bis 2. OG
Fabrikat/System:
System Rigips VS 11 AR (Aquaroc)
oder gleichwertiger Art
Angebotenes Fabrikat/System:
..............................
115,00
5.8
m2
Trockenputz zementgebundene Platten
Trockenputz nach DIN 18181 zur Aufnahme von Wandfliesen
und Beschichtungen ausführen einschließlich Lieferung
aller Materialien
Untergrund: Stahlbeton, Mauerwerk nach Abbruch der
Fliesen
Material: Zementgebundene Bauplatte 1 x 12,5 mm
Raumhöhe: 3,20 m
Ort: Wände in Duschräumen zu den Waschräumen
UG bis 2. OG
Fabrikat/System:
System Rigips Aquaroc
oder gleichwertiger Art
Angebotenes Fabrikat/System:
..............................
35,00
m2
LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheitspreis
in EUR
5.9
Zementgebundene Platten Leibungen
Trockenputz wie in Pos. 5.8., jedoch in Türleibung
(offener Durchgang)
26
15.06.2016
07.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Kanten-/Eckprofile sind mit einzukalkulieren!
Leibungstiefe: 25 cm
Ort: Durchgang Waschräume zu Duschräumen
UG bis 2. OG
22,00
5.10
Eckausbildung Duschräume
Zulage zu Pos. 5.7. und 5.8. für Ausbildung von dichten
Innenecken an Wandanschlüssen und Anschlüsse zur Decke
100,00
5.11
m
m
Installationsschachtwand b 110 cm
Installationsschacht mit Schachtwand aus
Metallständerwerk und Gipskartonplatten verschließen,
einschl. Lieferung aller Materialien
Die Schachtwand befindet sich zwischen 2 Wänden aus
Mauerwerk und schließt oben und unten an eine
Stahlbetondecke an.
Einbaubereich 2
Breite der Schachtwand 1,10 m
Beplankung: 2 x 12,5 mm GKBI
Mineralfaser-Dämmstof (Glaswollefilz)f: d = 40 mm nach
DIN EN 13162
nichtbrennbar A1
WLG 040
Strömungswiderstand AF >= 5 kPaa s/m²
Wandhöhen ab OK Rohdecke:
UG und EG ca. 3,16 m,
1. OG ca. 3,78 m,
2. OG i. M ca. 2,80 m
Ort: Waschräume UG bis 2. OG,
Abstellräume UG bis 2. OG
Fabrikat/System:
System Rigips SW12 RBI
oder gleichwertiger Art
Angebotenes Fabrikat/System:
..............................
30,00
m2
LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheitspreis
in EUR
5.12
Revisionsklappe 20 x 20 cm
Liefern einer Revisionsklappe aus Stahlblech und
Einbau in Gipskartonwand und -decke
27
15.06.2016
07.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Größe: ca. 20 x 20 cm
Farbe: weiß
8,00
5.13
St
Revisionsklappe 30 x 30 cm
Liefern einer Revisionsklappe aus Stahlblech und
Einbau in Gipskartonwand und -decke
Größe: ca. 30 x 30 cm
Farbe: weiß
8,00
5.14
St
Revisionsklappe 40 x 40 cm
Liefern einer Revisionsklappe aus Stahlblech und
Einbau in Gipskartonwand und -decke
Größe: ca. 40 x 40 cm
Farbe: weiß
8,00
5.15
St
Revisionsklappe 50 x 50 cm
Liefern einer Revisionsklappe aus Stahlblech und
Einbau in Gipskartonwand und -decke
Größe: ca. 50 x 50 cm
Farbe: weiß
8,00
5.16
St
Abgehängte Unterdecke
Abgehängte Unterdecke nach DIN 18181mit höhenversetzter
Unterkonstruktion herstellen, einschließlich allen
Anschlüssen und Lieferung aller Materialien
Metallunterkonstruktion aus Grund- und Tragprofilen,
Beplankung: 2 x 12,5 mm GKB
Befestigung an Stahlbetondecke
Höhe: 2,50 m über OKFF neu,
(Fußbodenaufbau neu ca. 10 cm)
Raumhöhen OK Rohdecke n bis UK Rohdecke:
UG und EG ca. 3,16 m,
1. OG ca. 3,78 m,
2. OG i. M ca. 2,80 m.
Die neue Raumhöhe ist mit der Bauüberwachung
abzustimmen.
Standardverspachtelung gemäß IGG-Merkblatt 2.
Einbaubereich 2
Ausführung gemäß Herstellervorschrift.
Ort: alle Räume außer: Waschräume mit WC und
Duschräume vom UG bis 2. OG
LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
28
15.06.2016
07.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Angebotenes Fabrikat:
System Rigips MD10RB
oder gleichwertiger Art
Angebotenes Fabrikat:
..............................
292,00
5.17
m2
Abgehängte Unterdecke, zementgebunden
Abgehängte Unterdecke wie Pos. 5.16., jedoch mit
zementgebundener, wasserresistenter und
schimmelrestistenter Trockenbauplatte nach DIN EN 12467
Beplankung: 1 x 12,5 mm zementgebundene Platte
Ort: Waschräume mit WC, Duschräume
UG bis 2. OG
Angebotenes Fabrikat:
System Rigips MD20AR (Aquaroc)
oder gleichwertiger Art
Angebotenes Fabrikat:
..............................
88,00
5.18
m2
Aussparungen für Tellerventile
Zulage zu Pos. 5.16. für die Herstellung von
Aussparungen für Tellerventile
Durchmesser: 150 mm
32,00
5.19
Aussparung Tellerventile zementgebundene Platte
Wie Pos. 5.18., jedoch in Unterdecke aus
zementgebundenen Platten aus Pos. 5.17.
16,00
5.20
St
St
Aussparungen für Lüftungsgitter
Zulage zu Pos. 5.16. für die Herstellung von
Aussparungen für Lüftungsgitter
Größe l/b 26/16 cm
12,00
St
LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
5.21
Aussparungen Lüftungsgitter zementgebundene Platten
Wie Pos. 5.20., jedoch in Unterdecke aus
zementgebundenen Platten aus Pos. 5.17.
12,00
5.22
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
St
Öffnung, Randabkofferung Oberlicht 2. OG
Zulage zu Pos. 5.16. für das herstellen einer Öffnung
in der abgehängten Decke mit Randabkofferung aus
Metallunterkonstruktion und Gipskartonplatten für das
Oberlicht auf Dachebene, einschließlich allen
Anschlüssen, unteren Abschlüssen, Spachtelung und
Lieferung aller Materialien
Größe des Schachts: l/b/h ca. 1,18/0,62/1,10 m
GKB 4-seitig, 2 x 12,5 mm
Lichte Raumhöhe im Mittel: ca. 2,80 m
Ort: Flur im 2. OG
1,00
St
Gesamtsumme:
29
15.06.2016
07.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
6
Stundenlohn
6.1
Meister - Stundenlohn
Stundensatz für Arbeiten, die nicht in den Positionen
erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
3,00
6.2
Einheitspreis
in EUR
h
Facharbeiter - Stundenlohn
Stundensatz für Arbeiten, die nicht in den Positionen
erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
10,00
6.3
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
h
Helfer - Stundenlohn
Stundensatz für Arbeiten, die nicht in den Positionen
erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
10,00
h
Gesamtsumme:
30
15.06.2016
07.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
ZUSAMMENSTELLUNG
1
Baustelleneinrichtung
2
Schutzmaßnahmen
3
Mauer-, Beton- und Putzarbeiten
4
Estricharbeiten
5
Trockenbauarbeiten
6
Stundenlohn
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
31
15.06.2016
07.06.2016
Gesamtbetrag
in EUR