Achtung Hinweis VOB/A Öffentliche Ausschreibung Die Vergabeunterlagen stehen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar unter der Internetseite http://www.vergabe.berlin.de zur Verfügung. Es werden keine Vergabeunterlagen mehr in Papierfassung versendet. Bewerbungen in herkömmlicher schriftlicher Form, E-Mail oder Fax werden nicht mehr angenommen. Für eine Angebotsabgabe ist eine Registrierung unter http://www.vergabe.berlin.de mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen Andresse erforderlich. Nach der erfolgreichen Registrierung und Bewerbung erfolgt der Download der Vergabeunterlagen sofort mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login. Angebote ohne Registrierung/Bewerbung werden nicht zugelassen. Für die Registrierung wird kein Nutzungsentgelt erhoben. Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann wahlweise elektronisch (in elektronischer Textform ohne Signatur, mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur) oder weiterhin konventionell in Papierformat erfolgen. Weitere Hinweise können unter http://www.vergabe.berlin.de entnommen werden. Mit freundlichen Grüßen Submissionsstelle Bitte drucken Sie zunächst diesen Aufkleber aus. Dann schneiden Sie bitte den Aufkleber aus und bringen ihn gut sichtbar auf dem Angebotsumschlag an. ! Bitte nicht öffnen ! Angebot für Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abteilung PBU -SubmissionsstelleWürttembergische Yorckstr. 4Str. - 116, 10707 10965 Berlin Berlin Raum 2050 022 Vergabe-Nr.: H 6264 Oe 2016 VOB Eröffnungs-/Einreichungstermin: 30.06.2016 , Uhrzeit: 11:15 Datum: 18.04.2013 V 124.H F (Eigenerklärung Vergabenummer H 6264 Oe 2016 VOB zur Eignung) Maßnahmenummer H 6264 Oe 2016 VOB Baumaßnahme Refik-Veseli-Schule Skalitzer Straße 55 10997 Berlin Leistung/CPV Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb Wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft Bewerber ∗) Bieter∗) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft∗) Nachunternehmer∗) anderes Unternehmen∗) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Jahr € Jahr € Jahr € Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bzw. bei Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte in bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise aus den letzten drei bzw. fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. ∗) zutreffendes ankreuzen 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 3 V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben. Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen. Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A bzw. schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A vorliegen bzw. bei nationalen Vergabeverfahren keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 3 V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine 1 Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des 2 Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht fristgemäß vorgelegt werden. (Ort, Datum, Unterschrift) 3 1 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt 3 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist 2 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 3 Vergabestelle V 211.H F Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abteilung PBU - SubmissionsstelleDatum: Tel:. Fax: E-Mail: Yorckstr. 4 - 11 10965 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) Berlin 15.06.2016 030 90298-2550 030 90298712550 [email protected] Deutschland Empfänger Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Ablauf der Angebotsfrist Datum 30.06.2016 Uhrzeit 11:15 Eröffnungstermin Datum 30.06.2016 Ort Uhrzeit 11:15 Yorckstr. 4 - 11 10965 Berlin Raum 2050 Bindefrist endet am 21.07.2016 Vergabenummer H 6264 Oe 2016 VOB Maßnahmenummer H 6264 Oe 2016 VOB Baumaßnahme Refik-Veseli-Schule Skalitzer Straße 55 10997 Berlin Leistung/CPV Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A) Anlagen: A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: V 212 V 232 F V 242.H F Teilnahmebedingungen (Stand April 2016) Vereinbarung zwischen AN und NU zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen Instandhaltung Stück Pläne/ Zeichnungen Nr. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 7 V 211.H F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: V 215.H Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand April 2016) V 214.H F V 241 F V 248 F V 2250 Besondere Vertragsbedingungen Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen bei Bauabfallentsorgungsleistungen Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen Umweltschutzanforderungen Stoffpreisgleitklausel Vereinbarung z ur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen Datenverarbeitung Leistungsbeschreibung div. Stück Pläne/Zeichnungen Nr. V 231 F V 244.H F C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: Angebotsschreiben ohne Lose V 213.H F Angebotsschreiben mit Losen V 2131.H F Eigenerklärung zur Eignung V 124.H F Angebot Lohngleitklausel V 224.H F V 233.H F V 234.H F V 237 F V 238 F V 2413 F V 246 F V 247 F V 221.H F V 222.H F D) Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb NICHT eingerichtet ist Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Erklärung z ur B eauftragung v on E ntsorgungsfachbetrieben bei B auabfallentsorgungsleistungen Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung mit Formblatt (ab geschätztem Auftragswert ≥ 200.000 €) Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme Vertragsformulare Instandhaltung Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm Die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: Aufgliederung der Einheitspreise V 223.H F 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 7 V 211.H F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) 1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Submissionsstelle Yorckstr. 4 - 11 10965 Berlin zu vergeben. Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung zu vergeben. 2 Auskünfte Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim Name Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abteilung PBU, Submissionsstelle Straße Yorckstr. 4 - 11 PLZ, Ort 10965 Telefon 030 902982550 E-Mail [email protected] Internet www.vergabe.berlin.de Berlin Fax 030 90298712550 Nicht beigefügte Unterlagen sind: 3 3.1 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten - mit dem Angebot einzureichen: siehe (Auftrags-)Bekanntmachung siehe LV, sofern zutreffend 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 7 V 211.H F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) 3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen siehe (Auftrags-)Bekanntmachung siehe LV, sofern zutreffend 3.3 Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, haben die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen, es sei denn, die Vergabestelle hat unter Nr. 10 andere Regelungen getroffen. 3.4 Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur B estätigung d er E rklärung ( Formblatt V 12 4.H F ) ei nen Auszug a us dem G ewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 15.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, z ur B estätigung der E rklärung (Formblatt V 124 .H F) ei ne e ventuelle E intragung des Bieters i m Korruptionsregister Berlin abfragen. Bei geringeren Auftragswerten steht die Abfrage im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers. Der Auftraggeber wird auf der G rundlage der E U-Sanktionsverordnungen zur B ekämpfung des T errorismus und zur D urchsetzung von Embargos ( EG) Nr. 881/ 2002 v om 27. Ma i 20 02, 753/2011 v om 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. 4 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 4 von 7 V 211.H F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) 5 5.1 5.2 Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 5 der Teilnahmebedingungen V 212 gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen V 212), ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche: mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche: unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot 6 Zuschlagskriterien bei Haupt- und Nebenangeboten Das wirtschaftlich günstigste Angebot bezüglich: 100% Preis Bei der V ergabe von öffentlichen Aufträgen er halten i m R ahmen der gel tenden v ergaberechtlichen Bestimmungen bei den - den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten - die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze ber eitstellen, s ich a n t ariflichen U mlageverfahren zur S icherung d er ber uflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als N achweis wird von de m für den V orschlag v orgesehenen Bieter e ine B escheinigung der f ür di e Berufsausbildung zuständigen Stelle eingeholt. 7 Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform. elektronisch mit fortgeschrittener Signatur. elektronisch mit qualifizierter Signatur. schriftlich. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 5 von 7 V 211.H F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) 8 Angebotsabgabe Falls Sie n icht die Absicht hab en, ei n Angebot a bzugeben, werden S ie ge beten, die V ergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung). Bei el ektronischer A ngebotsübermittlung in T extform i st der B ieter un d d ie zur Vertretung des B ieters berechtigte natürliche Person zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Bei s chriftlicher Angebotsabgabe ist d as bei gefügte Angebotsschreiben z u unt erzeichnen und z usammen mit den Anlagen in v erschlossenem Umschlag bi s zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende A nschrift zu senden oder dort abzugeben: siehe Briefkopf Stelle: Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für…“ Vergabenummer H 6264 Oe 2016 VOB Baumaßnahme Maßnahmenummer H 6264 Oe 2016 VOB Refik-Veseli-Schule Skalitzer Straße 55 10997 Berlin Leistung/CPV Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle „ zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereits gestellten Kennzettels. 9 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A): Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt– V MN – Württembergische Straße 6 10707 Berlin Telefon: +49 30 90139 4230 Fax: +49 30 90139 4221 Zur Überprüfung der Zuordnung zum 20%-Kontingent für nicht EU-weite Vergabeverfahren (§ 2 Nr. 6 VgV): Vergabekammer (§ 159 GWB): Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin Telefon: +49 30 9013 8316 Fax: +49 30 9013 7613 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 6 von 7 V 211.H F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) 10 (frei) Achtung NEU: Es besteht die Möglichkeit ein Angebot über die Vergabeplattform "elektronisch in Textform" abzugeben. Bei dieser Abgabeart benötigt man keine elektronische Signatur, es ist der Name der natürlichen Person die die Erklärung abgibt anzugeben. Angebote ohne Name der natürlichen Person werden ausgeschlossen. Bitte nutzten Sie die Angebotsabgabe "elektronisch in Textform" !!!!! Danke xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Nachhaltigkeit Angebotsabgabe in Papier Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin legt großen Wert auf Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit. Wir bitten Sie deshalb bei Abgabe Ihrer Angebote auf Folien, Schnellhefter, Hochglanzbroschüren u.ä. zu verzichten und möglichst umweltfreundliches Recyclingpapier zu verwenden und wenn möglich beidseitig zu bedrucken. Vielen Dank für Ihre Unterstützung der Umwelt zu liebe. Mit freundlichen Grüßen Submissionsstelle 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 7 von 7 V 212 (Teilnahmebedingungen) Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen A. Einheitliche Fassung (April 2016) (Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen 3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen. 3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4 Unterlagen zum Angebot Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 4 V 212 (Teilnahmebedingungen) 5 Nebenangebote 5.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 6 Bietergemeinschaften 6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 6.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. 7 Nachunternehmen Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen. 8 Eignung 8.1 Öffentliche Ausschreibung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag den im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen(ULV) oder in der Liste des 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 4 V 212 (Teilnahmebedingungen) Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 8.2 Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt ein nicht i.S. von Nr. 8.1 präqualifiziertes Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 4 V 212 (Teilnahmebedingungen) B. Ergänzungen für Berlin (Aufgestellt von der für Bauen zuständigen Senatsverwaltung) Zu 3 Elektronische Übermittlung des Angebotes Angebote, die mittels Telefax oder Email abgegeben werden, sind nicht zulässig. Zu 3 und 5 Negative Preise Hauptangebote mit negativen Einheitspreisen werden von der Wertung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit negative Einheitspreise ausdrücklich für bestimmte OZ (Positionen) in der Leistungsbeschreibung zugelassen sind. Nebenangebote mit negativen Einheitspreisen werden nur gewertet, wenn die OZ (Position) mit negativem Einheitspreis als Pauschale angeboten wird oder für die OZ des Hauptangebotes negative Einheitspreise zugelassen sind. Zu 4 Umweltschutzanforderungen Der Auftraggeber hat zu überprüfen, ob die im Rahmen der Ausschreibung zwingend vorgegebenen Umweltschutzanforderungen durch die von den Bewerbern und Bietern abgegebenen Angebote eingehalten wurden. Der Nachweis kann von den Bewerbern und Bietern durch den Verweis auf ein Umweltzeichen, sofern die angebotene Ware oder Dienstleistung mit einem solchen ausgestattet ist, oder durch gleichwertige Nachweise in Form von geeigneten Beweismitteln, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen erfolgen. Angebote mit falschen oder unvollständigen Angaben bezüglich der Umweltschutzanforderungen sowie bei Fehlen geforderter Belege hinsichtlich der Umweltschutzanforderungen werden nicht berücksichtigt. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 4 von 4 Name und Anschrift des Bieters V 213.H F (Angebotsschreiben ohne Lose) Datum: Ust.-ID-Nr.: Tel:. Fax: E-Mail: Empfänger Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abteilung PBU - Submissionsstelle- Yorckstr. 4 - 11 10965 Berlin Deutschland Vergabenummer H 6264 Oe 2016 VOB Baumaßnahme Refik-Veseli-Schule Maßnahmenummer H 6264 Oe 2016 VOB Skalitzer Straße 55 10997 Berlin Leistung/CPV Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle Angebotsschreiben Ihre Aufforderung zur Angebotsabgabe vom 1 Anlagen : V 124.H F Eigenerklärung Eignung oder 2 Einheitliche Europäische Eigenerklärung V 221.H F Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation V 222.H F Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme V 233.H F Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist V 234.H F Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb NICHT eingerichtet ist V 224.H F Angebot Lohngleitklausel V 235EU F Verzeichnis der Unternehmerleistungen EU V 236EU F Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen EU V 237 F Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte V 238 F Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft V 2413 F Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen V 246 F Ergänzung BVB (Frauenförderung, geschätzter Auftragswert ≥ 200.000 €) V 247 F Ergänzung BVB (Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen – Eigenerklärung) Nebenangebote Leistungsbeschreibung/Leistungsprogramm (Lang- oder Kurzfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Vertragsformulare für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen 1 2 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen Optional bei Verfahren oberalb der EU-Schwellenwerte 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 3 V 213.H F (Angebotsschreiben ohne Lose) 1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. 2 Die Angebotssumme des Hauptangebotes einschließlich Umsatzsteuer (brutto) gemäß Leistungsbeschreibung beträgt: EUR 3 2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gem. Instandhaltungsvertrag einschl. Umsatzsteuer (brutto) beträgt: EUR* *nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt 3 Anzahl der zum Angebot gehörenden Nebenangebote: St. 4 4 Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote : % 5 Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen folgende Unterlagen: – „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) - Ausgabe 2016“, – Unterlagen gem. Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen Teil B 6 Ich/Wir bin/sind präqualifiziert und im leistungen (ULV) oder im 7 Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bau- Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n: Name: Nummer: Name: Nummer: Name: Nummer: Name: Nummer: Ich/Wir erkläre(n), dass dass ich /wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). ich/wir alle Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen V 233.H F bzw. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen V 235EU F aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n), 8 3 4 Ich/Wir erkläre(n), dass – ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als allein verbindlich anerkenne(n), – mir/uns zugegangenen Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen. Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 3 V 213.H F (Angebotsschreiben ohne Lose) – ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. – mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft. Soweit beabsichtigt ist, Nachunternehmen an der Auftragserfüllung zu beteiligen, werde(n) ich/wir eine gleichlautende Erklärung von diesen einholen. – ich/wir zum Zwecke der Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bi s 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG) einwillige(n), im potenziellen Auftragsfall personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden. Soweit im potenziellen Auftragsfall Nachunternehmen an d er Auftragserfüllung beteiligt werden sollen, werde(n) ich/wir von diesen eine gleichlautende Einwilligung sowie deren Zustimmung einholen, die erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber weiterzuleiten. Ohne diese schriftlichen Einwilligungen und Zustimmungen können Nachunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber abgelehnt werden. Die Erhebung und weitere Verarbeitung der Daten dient der Aufgabenerfüllung nach dem Berliner Korruptionsregistergesetz vom 19. April 2006 (GVBl. S. 358). Soweit unter Beachtung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) beabsichtigt ist, Personalleasingunternehmen an der Auftragserfüllung zu beteiligen, sind entsprechende Erklärungen und Einwilligungen auch von diesen einzuholen. - mir/uns nicht bekannt ist, dass in den in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanzSanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Eintragung vorliegt. Soweit im potentiellen Auftragsfall Nachunternehmen an der Auftragserfüllung beteiligt werden sollen, werde(n) ich/wir deren gleichlautende Erklärungen einholen. ……………………………………………………………………. Stempel und Unterschrift (bei schriftlichem Angebot) Ist - bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben, ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert, wird das Angebot ausgeschlossen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 3 V 214.H F (Besondere Vertragsbedingungen) Vergabenummer Maßnahmenummer H 6264 Oe 2016 VOB Baumaßnahme Refik-Veseli-Schule H 6264 Oe 2016 VOB Skalitzer Straße 55 10997 Berlin Leistung/CPV Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am 21.07.2016 . spätestens in der Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am 10.02.2017 . innerhalb von ginn. in der KW Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbe, spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn. vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung. folgende Einzelfristen: aus dem beigefügten Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart (§ 5 Ab. 1 Satz 2 VOB/B): ohne Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart: 1.3 Ändern sich während der Vertragsdurchführung die Vertragsfristen durch Vereinbarung oder gemäß § 6 Abs. 2 VOB/B, treten diese an Stelle der ursprünglich vereinbarten Frist. 1 ABau 2013; Stand: Juni 2015 Seite 1 von 4 V 214.H F (Besondere Vertragsbedingungen) 2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. genannten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 2.1 bei Überschreitung der Ausführungsfrist 0 € (ohne Umsatzsteuer) 0 v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der Teil der Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt summe (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. 0 v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftrags- 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. 3 Rechnungen (§ 14 VOB/B) 3.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber 2 -fach und zugleich bei -fach einzureichen. 3.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind 2 -fach einzureichen. 3.3 Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu stellen: 4 Zahlung (§ 16 VOB/B) Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf 5 Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B) 5.1 Stellung der Sicherheit Tage. Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche erfasst sind, noch nicht erfüllt, darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten (§ 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Vertragserfüllungsbürgschaft nur nicht durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit abgedeckte Ansprüche. 1 ABau 2013; Stand: Juni 2015 Seite 2 von 4 V 214.H F (Besondere Vertragsbedingungen) Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.H. der Abrechnungssumme. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): 4 Jahre 5.2 Art der Sicherheit Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen. Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. 5.3 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilige Formblatt der Anweisung Bau (ABau) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für - die Vertragserfüllung das Formblatt V 421 F, - die Mängelansprüche das Formblatt V 422 F, - vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt V 423 F Die Bürgschaft ist von einem - in den Europäischen Gemeinschaften oder - in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder - in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: - ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. - Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle." Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist. 6 7 Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Steuerabzug bei Bauleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 1 ABau 2013; Stand: Juni 2015 Seite 3 von 4 V 214.H F (Besondere Vertragsbedingungen) 8 Mängelansprüche Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen“ bzw. des § 13 Abs. 4 VOB/B nicht, sondern für = Monate für = Jahre für = 9 Jahre Vergütung Besondere Bedingungen: Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes sind Festpreise, Gleitklauseln sind nicht vereinbart. Die Lohngleitklausel Stoffpreisgleitklausel ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart. 10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen". Als Sicherheit für Mängelansprüche werden 3 v.H. der Abrechnungssumme einbehalten, sofern die Abrechnungssumme (nach Abnahme) 50.000,00 übersteigt. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 1 ABau 2013; Stand: Juni 2015 Seite 4 von 4 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen A. Einheitliche Fassung (Juni 2015) (Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder) Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B). 1 Preisermittlungen (§ 2) 1.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. 1.2 Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 1.3 Nrn. 1.1 und 1.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen. 2 Ausführungsunterlagen (§ 3) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 3 Werbung (§ 4 Abs. 1) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 4 Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3) Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft sowie der Oberflächengewässer und des Grundwassers hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 5 Holzprodukte (§ 4 Abs. 6) Siehe Teil B, Ergänzungen für Berlin 6 Nachunternehmer (andere Unternehmen) (§ 4 Abs. 8) 6.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. 7 6.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben. 6.3 Sollen Leistungen, die bereits an einen Nachunternehmer vergeben sind, an einen weiteren Nachunternehmer vergeben werden, ist dies vom Auftragnehmer dem Auftraggeber vor der beabsichtigten Übergabe in Textform bekannt zu geben und zu begründen; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten entsprechend. Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 8 Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4), Antikorruptionsklausel 8.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt. c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen. 8.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist. 8.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b oder 8.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet. 8.4 Siehe Teil B Nr. 108, Ergänzungen für Berlin 8.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 9 Mitteilung von Bauunfällen (§ 10) Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 10 Abnahme (§ 12) Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von 10 000 Euro (ohne Umsatzsteuer). 11 Abrechnung (§ 14) 11.1 Zu den für die Abrechnung notwendigen Feststellungen auf der Baustelle siehe Nr. 7. 11.2 Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. 11.3 Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. 11.4 Bei Abrechnungen sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Massen mit drei Stellen nach dem Komma anzugeben. 12 Preisnachlässe (§§ 14 und 16) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als %-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 13 Rechnungen (§§ 14 und 16) 13.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. 13.2 In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und der Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen. 13.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. 13.4 14 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. Stundenlohnarbeiten (§ 2 Abs. 10, § 15) Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, - die Art der Leistung, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntagsund Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 15 Zahlungen (§ 16) 15.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. 15.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. 16 Überzahlungen (§ 16) 16.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. 16.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 17 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 4 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) B. Ergänzungen für Berlin (Dezember 2012) (Aufgestellt von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) Hinweis Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), die Nummern auf Regelungen der ZVB Teil A. Einheitliche Fassung (März 2012). 100 Ausführung (§ 3 Nr. 4, § 4 Abs. 1, 2, 4) 100.1 Der Auftragnehmer hat ohne besondere Vergütung für die Dauer der Bauausführung alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die im Bereich der Baustelle und ihrer Umgebung zur Sicherung von baulichen Anlagen und Einrichtungen aller Art, Bäumen und gärtnerischen Anlagen, sowie zur Sicherung von Personen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Das Gleiche gilt für die verkehrspolizeilich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle. 100.2 Die für die Benutzung von öffentlichem Straßenland, für die Aufstellung von Bauzäunen, Aufenthaltsräumen, Aborten, Schuppen und dergleichen erforderlichen behördlichen Genehmigungen hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten selbst einzuholen. 100.3 Durch den Auftragnehmer verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen von Straßen und Plätzen hat er auch während der Ausführung der Leistung ohne besondere Vergütung zu beseitigen. Dies gilt insbesondere auch für die Verschmutzung von Straßen und Plätzen durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Nachunternehmer. 100.4 Werden auf der Baustelle gefährliche Gegenstände (z. B. Sprengkörper, Munition, Waffen) gefunden, so sind die Arbeiten im Gefahrenbereich sofort einzustellen, die nächste Polizeidienststelle und der Auftraggeber sind sofort zu benachrichtigen, die Gefahrenstelle ist abzusperren. Die Arbeiten dürfen erst nach Beseitigung der Gefahr fortgesetzt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine auf der Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte über diese Sicherheitsvorschriften zu belehren. 100.5 Besichtigungen der Baustelle durch Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers gestattet. 100.6 Der Auftraggeber kann verlangen, dass Firmenschilder der auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer nur an von ihm bestimmten Stellen in einheitlicher Form und Größe angebracht werden. 101 Führen von Listen über beschäftigte Arbeitnehmer auf Baustellen (§ 4) Der Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet, Namenslisten über die auf den Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen dem Auftraggeber und der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können. 102 Bautagesberichte (§ 4) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies können je nach Art der Leistung insbesondere sein: - Wetter, Temperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang, Anlieferung von Hauptbaustoffen, Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierungszeiten und dergleichen), Behinderung und Unterbrechung der Ausführung, Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe, Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse. 103 Baustellenräumung (§ 4) Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem früheren Zustand entsprechend wiederherzustellen, soweit die Zustandsveränderung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 5 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 104 Holzprodukte (§ 4 Abs. 6) 104.1 Der Einsatz von Holz und Holzprodukten, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen, ist unzulässig. 104.2 Der Nachweis ist durch Vorlage eines Zertifikats von FSC oder durch einen gleichwertigen Nachweis in Form eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen. 104.3 Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise sind anzuerkennen, wenn vom Bieter nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC erfüllt werden. 105 Bewachung und Verwahrung (§ 10) Bewachung und Verwahrung der Bauunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen – auch während der Arbeitsruhe – ist Sache des Auftragnehmers; der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden. 106 Rechnungen (§ 14) 106.1 Hat der Auftragnehmer durch Überschreitung vertraglicher Ausführungsfristen eine Erhöhung des Umsatzsteuerbetrages zu vertreten, so hat er diese Erhöhung von der Schlussrechnungssumme abzusetzen. 106.2 Die Aufstellung von Rechnungen mit Hilfe von Anlagen der automatisierten Datenverarbeitung ist bei Beachtung der besonderen Vorschriften des Auftraggebers, die auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden, zulässig (Bestimmungen für die automatisierte Bauabrechnung). 107 Verständigung auf der Baustelle Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass mit den Arbeitnehmern jederzeit problemlos eine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer Nachunternehmer einsetzt. 108 Wettbewerbsbeschränkung (§ 8 Abs. 4) Antikorruptionsklausel Die Ziffern 8.1b und 8.3 aus Teil A, Einheitliche Fassung, finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer 9 der Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnung und Geschenke – AV BuG vom 21.1.13 handelt. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 6 von 6 V 221.H F (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) Bieter Datum Vergabenummer H 6264 Oe 2016 VOB Baumaßnahme Maßnahmenummer H 6264 Oe 2016 VOB Refik-Veseli-Schule Skalitzer Straße 55 10997 Berlin Leistung/CPV Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen Zuschlag % 1 Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 LohnJHEXQGHQH.osten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) 1.5 Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt V 223.H F berücksichtigen) 2 €/h Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten Zuschläge in % auf Lohn 2.1 2.2 Stoffkosten Gerätekosten Sonstige Kosten Nachunternehmerleistungen Baustellengemeinkosten Allgemeine Geschäftskosten 2.3 Wagnis und Gewinn 2.4 Gesamtzuschläge 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 2 V 221.H F (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) 3. Ermittlung der Angebotssumme Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten € 3.1 Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtzuschläge gem. 2.4 % Angebotssumme € Gesamtstunden x 3.2 Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) 3.3 Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) 3.4 3.5 Nachunternehmerleistungen 1 Angebotssumme ohne Umsatzsteuer eventuelle Erläuterungen des Bieters: 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 2 V 222.H F (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Bieter Vergabenummer H 6264 Oe 2016 VOB Baumaßnahme Refik-Veseli-Schule Skalitzer Straße 55 10997 Berlin Datum Maßnahmenummer H 6264 Oe 2016 VOB Leistung/CPV Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle Angaben zur Kalkulation über die Endsumme Lohn €/h 1. Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 LohnJHEXQGHQH.osten SozialkostenXQGSoziallöhnH 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2) 1.5 Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) €/h v.H. eventuelle Erläuterungen des Bieters: 1 ABau 2016WDQG$SULO Seite 1 von 2 V 222.H F (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Betrag € Ermittlung der Angebotssumme Gesamt € 2 Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten 2.1 Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise % € x Gesamtstunden: x 2.2 2.3 2.4 2.5 x Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) 1 Nachunternehmerleistungen x x x x Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) noch zu verteilen Zusammensetzung der Umlagesummen Umlage gesamt (€) Anteil BGK (€) Anteil AGK (€) Anteil W+G (€) 2.1 eigene Lohnkosten 2.2 Stoffkosten 2.3 Gerätekosten 2.4 Sonstige Kosten 2.5 Nachunternehmerleistungen 3 Baustellengemeinkosten, Gewinn 3.1 Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind) Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne 3.1.1 Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x 3.1.2 Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. 3.1.3 Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. 3.1.4 3.1.5 Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) 3.2 Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) 3.3 Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2016WDQG$SULO Seite 2 von 2 V 231 F (Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen) Vergabenummer H 6264 Oe 2016 VOB Maßnahmenummer H 6264 Oe 2016 VOB Baumaßnahme Refik-Veseli-Schule Skalitzer Straße 55 10997 Berlin Leistung/CPV Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle Ergänzung des Angebotsschreibens Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen Eine Weitervergabe von Bauleistungen ist zulässig, wenn dies im Angebotsschreiben (V 213.H F bzw. V 2131.H F bzw. V 213.V-I F bzw. V 2131.V-I F) unter Nr. 9 erklärt wurde und bei der Zuschlagserteilung hiergegen keine Einwände erhoben werden oder der Auftraggeber nachträglich die Zustimmung zur Übertragung von Leistungen an Unternehmer nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B erteilt. 1 Ergänzung des Angebotsschreibens Meinem/Unserem Angebot liegt die nachstehende Vereinbarung zugrunde: 1.1 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C 23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den für mein/unser Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Unbeschadet etwaiger weitergehender Anforderungen werde ich/werden wir den in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt i.S.d. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) zahlen Gleiches gilt für die Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind. Die Erfüllung aller vorgenannten Verpflichtungen werde ich/werden wir auch von den von mir/uns beauftragten Nachunternehmern verlangen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 3 V 231 F (Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen) Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern und von Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das Unternehmen, der Nachunternehmer bzw. der Verleiher eine gleich lautende Erklärung (Formblatt V 232 F) mir/uns gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. 1.2 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1.1 erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftigen Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 €, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 125.000 €, zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes strafoder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind. 1.3 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns dem Auftraggeber oder einem vom ihm beauftragten Dritten zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen für die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen für die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge zu gewähren. Ich/Wir werde(n) die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinweisen. Entsprechende vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen werden bereitgehalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorgelegt. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. 2 Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher hat der Auftragnehmer die beigefügte Vereinbarung zwischen AN und NU (Formblatt V 232 F) zum Vertragsgegenstand zu machen. Es gilt § 1 Abs. 6 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 3 V 231 F (Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen) 2.2 Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. 2.3 Die schuldhafte Nichterbringung der unter Ziffer 1.1 angegebenen Entlohnung oder Abführung von Sozialversicherungs- bzw. Sozialkassenbeiträgen berechtigt den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung seines Vertrages mit dem Hauptauftragnehmer. Das Unternehmen des Auftragnehmers kann bis zur Dauer von drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag sowie als Nachunternehmer ausgeschlossen werden. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung der Vertragsstrafe nach Ziffer 1.2 auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch ein(en) von ihm beauftragte(s/n) Unternehmen / Nachunternehmer / Verleiher oder ein(en) von diesem beauftragte(s/n) Unternehmen / Nachunternehmer / Verleiher begangen wird. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 3 V 232 F (Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU) Vergabenummer H 6264 Oe 2016 VOB Baumaßnahme Maßnahmenummer H 6264 Oe 2016 VOB Refik-Veseli-Schule Skalitzer Straße 55 10997 Berlin Leistung/CPV Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Vereinbarung zwischen (Auftragnehmer) und (Nachunternehmer) zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen Nach den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B die nachstehende Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer zum Vertragsgegenstand zu machen. 1.1 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C 23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den für mein/unser Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Unbeschadet etwaiger weitergehender Anforderungen werde ich/werden wir den in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt i.S.d. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) zahlen. Gleiches gilt für die Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 2 V 232 F (Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU) Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber (Auftragnehmer) mit Wirkung zugunsten des öffentlichen Auftraggebers, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern und von Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Ich/Wir werde(n) die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinweisen. Entsprechende vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen werden bereitgehalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorgelegt. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das Unternehmen, der Nachunternehmer bzw. der Verleiher eine gleich lautende Erklärung (Formblatt V 232 F) mir/uns gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. 2 Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher hat der einen Auftrag weiter vergebende Auftragnehmer die beigefügte Vereinbarung zwischen AN und NU (Formblatt V 232 F) zum Vertragsgegenstand zu machen. Es gilt § 1 Abs. 6 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes. 2.2 Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. 2.3 Die schuldhafte Nichterbringung der unter Ziffer 1.1 angegebenen Entlohnung oder Abführung von Sozialversicherungs- bzw. Sozialkassenbeiträgen berechtigt den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung seines Vertrages mit dem Hauptauftragnehmer. Unternehmen können bis zur Dauer von drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag sowie als Nachunternehmer ausgeschlossen werden. (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Auftragnehmer) 1 ABau 2013, Stand: April 2016 (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Nachunternehmer) Seite 2 von 2 V 233.H F (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb eingerichtet ist) Bieter Datum Vergabenummer H 6264 Oe 2016 VOB Maßnahmenummer H 6264 Oe 2016 VOB Baumaßnahme Refik-Veseli-Schule Skalitzer Straße 55 10997 Berlin Leistung/CPV Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle Ergänzung des Angebotsschreibens Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir im Fall der Auftragserteilung die angebotene Leistung gem. § 4 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B grundsätzlich im eigenen Betrieb ausführen muss/müssen. Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben. Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer: OZ/Leistungsbereich 1 ABau 2013 Beschreibung der Teilleistungen Name des Unternehmens Seite 1 von 2 V 233.H F (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb eingerichtet ist) 1 ABau 2013 Seite 2 von 2 V 234.H F (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb NICHT eingerichtet ist) Bieter Datum Vergabenummer H 6264 Oe 2016 VOB Maßnahmenummer H 6264 Oe 2016 VOB Baumaßnahme Refik-Veseli-Schule Skalitzer Straße 55 10997 Berlin Leistung/CPV Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle Ergänzung des Angebotsschreibens Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen auf die mein/unser Betrieb NICHT eingerichtet ist Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben. Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer: OZ/Leistungsbereich 1 ABau 2013 Beschreibung der Teilleistungen Name (wenn verlangt) Seite 1 von 2 V 234.H F (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb NICHT eingerichtet ist) OZ/Leistungsbereich 1 ABau 2013 Beschreibung der Teilleistungen Name (wenn verlangt) Seite 2 von 2 V 237 F (Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte) Bieter Datum Vergabenummer H 6264 Oe 2016 VOB Maßnahmenummer H 6264 Oe 2016 VOB Baumaßnahme Refik-Veseli-Schule Skalitzer Straße 55 10997 Berlin Leistung/CPV Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte Die Bauleistungen werden gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im eigenen Betrieb ausgeführt. Dafür stehen in meinem/unseren Betrieb insgesamt __________________ gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfügung. Der Kalkulation zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon _____________ Arbeitnehmer, die sich nach Anzahl und Berufsgruppen wie folgt gliedern: 1) ___________________________________________________________________________________ 2) ___________________________________________________________________________________ 3) ___________________________________________________________________________________ 4) ___________________________________________________________________________________ 5) ___________________________________________________________________________________ 6) ___________________________________________________________________________________ 7) ___________________________________________________________________________________ 8) ___________________________________________________________________________________ 9) ___________________________________________________________________________________ 10) ___________________________________________________________________________________ Mir/uns ist bekannt, dass nach Erteilung des Zuschlags mit einer schriftlichen Einwilligung zur Übertragung von Bauleistungen an Nachunternehmer nur zu rechnen ist, wenn unvorhersehbare und unabwendbare Umstände von mir/uns nachgewiesen werden. 1 ABau 2013 Seite 1 von 1 V 238 F (Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Maßnahmenummer H 6264 Oe 2016 VOB Vergabenummer H 6264 Oe 2016 VOB Baumaßnahme Refik-Veseli-Schule Skalitzer Straße 55 10997 Berlin Leistung/CPV Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle (wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe) Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (bei Angeboten von Bietergemeinschaften auszufüllen) Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft, Bevollmächtigter Vertreter: Mitglied USt-ID: Weitere Mitglieder: Mitglied USt-ID: Mitglied USt-ID: Mitglied USt-ID: beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. 1 Wir erklären , dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1 (Ort) (Datum) Unterschrift (Ort) (Datum) Unterschrift (Ort) (Datum) Unterschrift (Ort) (Datum) Unterschrift Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 1 V 241 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel) Bieter Datum Vergabenummer H 6264 Oe 2016 VOB Baumaßnahme Maßnahmenummer H 6264 Oe 2016 VOB Refik-Veseli-Schule Skalitzer Straße 55 10997 Berlin Leistung/CPV Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen für die Bauabfallentsorgung Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind einzuhalten. Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen. 1. Angaben zu den Entsorgungswegen (Verwertung oder Beseitigung) Abfallentsorgungsleistungen sind gem. „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 24. Mai 2011 (ABl. S. 1263) ausschließlich von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben durchzuführen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B. Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln als Teilschritt der Verwertung oder Beseitigung, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind. Eine Hilfestellung bietet das Verzeichnis der Berliner Entsorgungsfachbetriebe unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfall/efb/index.shtml. Im Rahmen der Angebotsabgabe hat der Bieter per Eigenerklärung (V 2413 F - Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen) zu erklären, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß der o.g. Ausführungsvorschriften im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sind. Zudem hat der Bieter, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt, die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen. Sofern abweichend davon die Vergabestelle dem Bieter mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeitpunkt verzichtet, dann muss der Bieter nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen. Im Formblatt 1 sind vom Bieter vollständige Angaben zur Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen. Dazu hat der Auftraggeber in Spalte 2 vorgegeben, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz). 1 ABau 2013 Seite 1 von 3 V 241 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel) Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Auftraggebers möglich. 2. Hinweise zur Abfallentsorgung Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von unbelasteten Bauabfällen zu halten. Der Auftragnehmer kalkuliert nur die Transportkosten und das Verladen. Hinweis dazu: Die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen (Entsorgungskosten, SBBGebühren) werden vom Auftraggeber selbst übernommen, da dieser die entsprechenden Entsorger / Abfallbehandlungsanlagen (z.B. Bodenreinigungsanlagen, Deponien, Verbrennungsanlagen) selbst beauftragt. Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. Die Möglichkeit der Beratung bezüglich Abfallentsorgung besteht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Ref. IX B 3, Brückenstraße 6, 10173 Berlin, Tel. (030) 9025 - 2192, -2371, - 2287, Fax: (030) 9025 2979. Das „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ enthält Hinweise auf wesentliche Rechtsgrundlagen. Auf die Merkblätter zur Entsorgung von nicht gefährlichen und gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin wird hier besonders verwiesen. Info-Blatt http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/infoblatt.shtml Merkblätter zur Entsorgung http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/merkblaetter.shtml 3. Bilanz über die durchgeführte Abfallentsorgung Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“ (V 2412 F – Abfall-Formblatt 2) vollständig ausgefüllt vorzulegen. 4. Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Grundwasser, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu unterbrechen. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern. Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt), zu informieren: http://www.berlin.de/umwelt/behoerden/index.html Die weitere Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt. Das Auffinden Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten. Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, IX B 3, Tel.: 9025 - 2192, -2371, -2287, Fax: (030) 9025 2979 zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten Merkblätter, z.B. Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin (SBB siehe auch: http://www.sbb-mbh.de/). 1 ABau 2013 Seite 2 von 3 V 241 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel) 5. Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln Werden bei der Durchführung von Erdarbeiten Kampfmittel aufgefunden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden. Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten. Es ist das „Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin“ zu beachten: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/download/bauen/kampfmittel/Merkblatt_zur_Kampf mittelbergung.pdf 1 ABau 2013 Seite 3 von 3 V 2411 F (Abfall - Formblatt 1) Formblatt 1: Aufstellung der Verwertungs- und Beseitigungswege Bieter: Baumaßnahme: Vergabenummer: H 6264 Oe 2016 VOB Refik-Veseli-Schule Vorgabe durch den Nr. AVV-ASN AG (Kreuz) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 170101 170102 170103 170107 170201 170203 170302 170504 170604 170802 170904 1 170106* 2 3 4 5 6 170204* 170301* 170303* 170503* 170601* 7 170603* 8 170605* 9 170801* 10 170903* 1) Abfallart Name des Transporteurs 1) Name u. Anschrift des Behandlungs-, Verwertungs- oder 1) Beseitigungsunternehmens Nicht gefährliche Abfälle: Beton Ziegel Fliesen, Ziegel und Keramik Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen u. Keramik Holz Kunststoff Bitumengemische Boden und Steine Dämmmaterial Baustoffe auf Gipsbasis gemischte Bau- und Abbruchabfälle bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten: Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen u. Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten kohlenteerhaltige Bitumengemische Kohlenteer und teerhaltige Produkte Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten Dämmmaterial, das Asbest enthält anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält asbesthaltige Baustoffe Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: Keine Angaben vom Bieter erforderlich, da die Entsorgung der gefährlichen Abfälle vom Auftraggeber organisiert wird. Entsorgungsfachbetrieb (Ebf), Zertifizierungsnachweis für die jeweiligen Tätigkeiten (sammeln, befördern, behandeln, verwerten oder beseitigen) Die vorgenannten Angaben sind Bestandteil meines/unseres Angebotes. (Ort, Datum, Unterschrift des AN) 1 ABau 2013 Seite 1 von 1 V 2412 F (Abfall - Formblatt 2) Formblatt 2: Bilanz über die durchgeführte Abfallentsorgung Vergabenummer: H 6264 Oe 2016 VOB AN: Baumaßnahme: Refik-Veseli-Schule Nr. AVV-ASN 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 170101 170102 170103 170107 170201 170203 170302 170504 170604 170802 170904 1 170106* 2 3 4 5 6 170204* 170301* 170303* 170503* 170601* 7 170603* 8 170605* 9 170801* 10 170903* Abfallart Menge Name u. Anschrift der Behandlungs-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlage Nicht gefährliche Abfälle: Beton Ziegel Fliesen, Ziegel und Keramik Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen u. Keramik Holz Kunststoff Bitumengemische Boden und Steine Dämmmaterial Baustoffe auf Gipsbasis gemischte Bau- und Abbruchabfälle bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten: Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen u. Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten kohlenteerhaltige Bitumengemische Kohlenteer und teerhaltige Produkte Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enth. Dämmmaterial, das Asbest enthält anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält asbesthaltige Baustoffe Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: Nachweise über die jeweilige Entsorgung wie Rechnungsbelege, Kippzettel etc. sind als Anlagen beizufügen. Hiermit wird die Vollständigkeit und Richtigkeit der o.g. Angaben bestätigt: (Ort, Datum, Unterschrift des AN) Dieses Formular wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. 1 ABau 2013 Seite 1 von 1 V 2413 F (Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen) Bieter Datum Vergabenummer H 6264 Oe 2016 VOB Baumaßnahme Refik-Veseli-Schule Maßnahmenummer H 6264 Oe 2016 VOB Skalitzer Straße 55 10997 Berlin Leistung/CPV Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben (des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft) Hiermit wird erklärt, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 24. Mai 2011 (ABl. S. 1263) im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sind. Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorlegen. Sofern abweichend davon die Vergabestelle mir / uns mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeitpunkt verzichtet, dann werde ich / werden wir nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen. ________________ Ort, Datum 1 ABau 2013 ___________________ Stempel und Unterschrift Seite 1 von 1 V 244.H F (Datenverarbeitung) Vergabenummer H 6264 Oe 2016 VOB Baumaßnahme Refik-Veseli-Schule Maßnahmenummer H 6264 Oe 2016 VOB Skalitzer Straße 55 10997 Berlin Leistung/CPV Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen Anwendung der Datenverarbeitung 1 Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen 1.1 Bearbeitungsphasen Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen: Angebotsanforderung Angebotsabgabe Abrechnung 1.2 Datenaustausch Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen Ausgabe GAEB DA 90 Ausgabe GAEB DA XML Ausgabe GAEB DA ________ Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist. 1.3 Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen. 2 Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Abrechnung 2.1 Prüfbarkeit Die Abrechnung ist so aufzustellen, dass sie sowohl mit DV als auch manuell geprüft werden kann; bei der Anwendung der DV sind alle Berechnungen nachvollziehbar darzustellen und die vollständigen Ansätze und Zwischenwerte auszudrucken. 1 ABau 2013 Seite 1 von 2 V 244.H F (Datenverarbeitung) 2.2 Vereinbarung Rechtzeitig vor Beginn der ersten Abrechnungsarbeiten sind schriftliche Vereinbarungen - soweit erforderlich getrennt für einzelne Teilleistungen - zu treffen über: - den Abrechnungsablauf (z.B. den zeitlichen Ablauf der Abrechnung, die Aufteilung der Abrechnungsabschnitte) - die Leistungserfassung (z.B. die Art der Leistungserfassung, die zu verwendenden Formblätter, Festlegungen für besondere geometrische Bedingungen) - die Leistungsberechnung (z.B. die Art der Leistungsberechnung, die im Einzelfall zu verwendenden REB-Verfahrensbeschreibungen bzw. anderen Rechenprogramme) - die Datenträger (z.B. den Datenaustausch, die zu verwendenden Datenträger und ihre Beschriftung, die notwendigen Angaben zu den Dateien, die Übergabe der Datenträger). 2.3 Leistungserfassung Die Eingabeunterlagen sind zweifach aufzustellen. Dem Auftraggeber sind jeweils die Originale unmittelbar nach der Aufstellung zu übergeben. 2.4 Berichtigung einer Leistungsberechnung Eine mit DV erstellte Leistungsberechnung darf vom Auftragnehmer in Einzelfällen manuell deutlich erkennbar und lesbar ergänzt oder berichtigt werden; bei einer größeren Zahl von derartigen Änderungen ist die Leistungsberechnung im erforderlichen Umfang zu wiederholen. 2.5 Fehlermitteilung Stellt der Auftragnehmer nach Übergabe der Eingabeunterlagen an den Auftraggeber Fehler fest, so hat er diese und die vorgenommenen Berichtigungen dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dasselbe gilt für die nach Übergabe der Leistungsberechnung darin festgestellten Fehler und vorgenommenen Berichtigungen. Der Auftraggeber wird die bei der Prüfung festgestellten Fehler ebenfalls dem Auftragnehmer umgehend mitteilen. 2.6 Toleranzregelung Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels DV geprüft und werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei Abweichungen vom Ergebnis der Nachrechnung bis zu 0,2 vom Tausend bei jeder Teilleistung (OZ) eines Abrechnungsabschnittes die vom Auftragnehmer berechneten Werte. Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 vom Tausend, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Nachrechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Einsicht in die DV-Ergebnisliste. Es gilt in diesem Fall das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht Fehler in der Leistungsbeschreibung beziehungsweise in der Nachrechnung festgestellt und berichtigt werden. 1 ABau 2013 Seite 2 von 2 9) (UJlQ]XQJ%HVRQGHUH9HUWUDJVEHGLQJXQJHQ±)UDXHQI|UGHUXQJ 9HUJDEHQXPPHU 6264 Oe 2016 VOB H %DXPDQDKPH Refik-Veseli-Schule Skalitzer Straße 55 10997 Berlin 0DQDKPHQXPPHU 6264 Oe 2016 VOB H /HLVWXQJ&39 Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle (UJlQ]XQJGHU$XIIRUGHUXQJ]XU$EJDEHHLQHV$QJHERWV (UJlQ]XQJGHU%HVRQGHUHQ9HUWUDJVEHGLQJXQJHQ %HVRQGHUH9HUWUDJVEHGLQJXQJHQ(LQKDOWXQJGHU)UDXHQI|UGHUXQJ EHLHLQHPJHVFKlW]WHQ$XIWUDJVZHUW(XUR 'HU$XIWUDJQHKPHUYHUSIOLFKWHWVLFK x GDVJHOWHQGH*OHLFKEHKDQGOXQJVUHFKW]XEHDFKWHQ x MHQDFK$Q]DKOGHU%HVFKlIWLJWHQJHPl)UDXHQI|UGHUYHURUGQXQJ))9HLQHRGHUPHKUHUHGHULQ ))9DXIJHIKUWHQ0DQDKPHQGHU)UDXHQI|UGHUXQJXQGRGHUGHU)|UGHUXQJGHU9HUHLQEDUNHLWYRQ %HUXIXQG)DPLOLHGXUFK]XIKUHQ x VLFKHU ]X VWHOOHQ GDVV ]XU 9HUWUDJVHUIOOXQJ HLQJHVFKDOWHWH 8QWHUDXIWUDJQHKPHU VLFK 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verpflichtet sich, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus • dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641), • dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073), • dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123), • dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24), • dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442), • dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98), • dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973 (BGBl. 1976 II S. 202) und • dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291). Gemäß § 8 Absatz 3 Satz 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) wird die bestmögliche Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen bei der Vorlage der unter http://www.kompass-nachhaltigkeit.de aufgeführten Produkt-Zertifikate vermutet, sofern diese ausdrücklich die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß § 8 Absatz 1 BerlAVG beinhalten. Die Suchmaschine von http://www.kompass-nachhaltigkeit.de erlaubt es nach Zertifikaten zu suchen, die alle ILO- Kern(arbeits)normen beinhalten. Es ist ebenso möglich, die Qualität sämtlicher dort gelisteter Zertifikate untereinander zu vergleichen. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 %, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 % der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber ebenso zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2013 Seite 1 von 2 V 247 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – ILO Kernarbeitsnormen) Eigenerklärung (Vom Bieter nur auszufüllen und mit dem Angebot zurückzugeben, wenn eine Eintragung erfolgt.) Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns, die oben genannten Besonderen Vertragsbedingungen einzuhalten. Für folgende Waren der Liste nach § 8 Abs. 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (siehe Gemeinsames Rundschreiben der SenWiTechFrau und SenStadt Nr. 2/2011 vom 09.06.2011 in der jeweils aktuellen Fassung) werden Zertifikate zum Nachweis eingereicht und als Anlage beigefügt: Ich erkläre, dass es für die folgenden Waren der Liste nach § 8 Abs. 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (siehe Gemeinsames Rundschreiben der SenWiTechFrau und SenStadt Nr. 2/2011 vom 09.06.2011 in der jeweils aktuellen Fassung) bisher keine Zertifikate gibt. Andere, gleichwertige Nachweise werde ich auf Verlangen der Vergabestelle vorlegen. _____________________________ (Unterschrift des Bieters) Produktliste nach § 8 Abs. 3 Satz 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) gelten die zu ergreifenden Maßnahmen für nachfolgend aufgeführte Waren: • Produkte aus Naturleder (einschließlich Sportbällen aus Naturleder) • Naturtextilien, insbesondere aus Baumwolle • handgefertigte Teppiche • Natursteine • Produkte aus Holz • Kaffee, Kakao, Tee • Südfrüchte, Fruchtsäfte, Wein • Gewürze, Honig, Reis, Trockenfrüchte, Zucker, Nüsse, Süßwaren • Fischereiprodukte • Feuerwerkskörper, Zündhölzer • Schnittblumen, Topfpflanzen 1 ABau 2013 Seite 2 von 2 V 248 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Umweltschutzanforderungen) Vergabenummer H 6264 Oe 2016 VOB Baumaßnahme Refik-Veseli-Schule Skalitzer Straße 55 10997 Berlin Maßnahmenummer H 6264 Oe 2016 VOB Leistung/CPV Mauer-, Beton, Putz-, Estrich- und Trockenbauarbeiten - Sporthalle Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen Umweltschutzanforderungen/ Beschaffungsbeschränkungen Die Beschaffung von Produkten und die Vergabe von Bau- und Dienstleistungen müssen ökologischen Anforderungen genügen, die in der Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU) verbindlich geregelt sind. Hier ist auch eine Auflistung von Produkten enthalten für die Beschaffungsbeschränkungen gelten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, • • die im Rahmen der Leistungsbeschreibung geforderten Umweltschutzanforderungen einzuhalten, sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich zur Einhaltung dieser Verpflichtung bereit erklären. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nachunternehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet. Sofern vom Auftragnehmer Maschinen mit Verbrennungsmotor eingesetzt werden, für die die Beschaffungsbeschränkungen nach I.4 Nr. 19 oder 20 VwVBU gelten, verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit Beginn der Auftragsdurchführung oder der erstmaligen Verbringung der Maschine auf die Baustelle dem Auftraggeber und der Bauleitung Nachweise für die Baumaschinen vorzulegen, die unter die Umweltanforderungen fallen. Für Maschinen, die nicht mit einer Plakette für emissionsarme Baumaschinen oder mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel für Baumaschinen“ (RAL-UZ 53) gekennzeichnet sind, sind auf der Baustelle für diesen Zweck folgende Dokumente mitzuführen und als Kopie bei der Bauleitung abzugeben: (1) Zu jeder Maschinen ein ausgefülltes Technisches Datenblatt (Formular V 249 F), (2) für jede Maschine ein Nachweis der Einhaltung der Umweltstandards, z.B. eine Bescheinigung des Baumaschinenherstellers, Lieferschein, Gutachten eines technischen Dienstes oder die Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein, (3) bei nachgerüsteten Maschinen die Bescheinigung über den Einbau eines Partikelfiltersystems und Nachweis, dass es sich um einen zertifizierten Filter handelt. Für Maschinen mit Plakette entfallen diese Nachweispflichten. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 %, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 % der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Zudem ist der vertraglich vereinbarte Zustand herzustellen. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2013, Stand: März 2016 Seite 1 von 1 V 249 F (Technisches Datenblatt zur Baumaschine) Technisches Datenblatt zur Baumaschine 1. Angaben zur Maschine Name und Adresse des Halters/Eigentümers: Beschreibung (z.B.: Mobilbagger): Emissionsstufe nach Richtlinie 97/68/EG (bitte ankreuzen): sonstige: Hersteller: Motor-Typ/Herstellerbezeichnung: Maschinen-Typ/Herstellerbezeichnung: Motornummer/ Europäische Typprüfnummer (EC Type-Approval No.): Identifikationsnummer/Kennzeichen: Baujahr des Motors: Baujahr der Maschine: Motorleistung in kW: angefügte Nachweise: Lieferschein: sonstige: 2. Angaben zum Partikelminderungssystem (PMS) (soweit vorhanden) Hersteller: Typ/Ausführung: Seriennummer PMS: Regenerationsprinzip (und ggf. Additiv): Zertifiziert nach: Nummer des Zertifikats Abgastrübung k-Wert vor Einbau: Abgastrübung k-Wert nach Einbau: einbauende Werkstatt (Name und Adresse): angefügte Nachweise: Bescheinigung einer technischen Prüfstelle: sonstige (z.B. Einbaubescheinigung der Werkstatt): Hinweis: Für jede Maschine, die nicht mit einer Plakette als emissionsarme Baumaschine oder mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel für lärmarme und emissionsarme Baumaschinen“ (RAL-UZ 53) gekennzeichnet ist, ist das Technische Datenblatt sowie die darin genannten Unterlagen in der Maschine mitzuführen. Eine Kopie ist dem Bauleiter oder anderen zur Überwachung der Baustelle Bevollmächtigten zu übergeben. ABau 2013, Stand: März 2016 Seite 1 von 1 LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 1 15.06.2016 07.06.2016 Gesamtbetrag in EUR 1. Allgemeine Vorbemerkungen 1. Allgemeine Vorbemerkungen Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe umfassend über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Der Leistungsumfang dieser Ausschreibung ist vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich zu prüfen. Mit Angebotsabgabe bestätigt der Auftragnehmer (AN) die Baustelle (betreffendes Gebäude, Anfuhrmöglichkeiten, Platzverhältnisse, Lager- und Transportmöglichkeiten des Umfeldes, Straßenland, Gehweg, Schulhof etc.) besichtigt und den Umfang der notwendigen Nebenleistungen ermittelt zu haben. Eine Besichtigung der Schule und des Schulhofs ist nach Abstimmung mit dem Hausmeister Herrn Weischer, Tel. 0157-86 88 76 29, möglich. Freitags ist Herr Weischer nicht im Dienst. Alle Preise beinhalten die Lieferung der Materialien, den Transport sowie den Einbau auf der Baustelle in fix und fertiger, fach- und sachgerechter, dem Stand der Technik entsprechender Ausführung. Prüfzeugnisse und Zulassungen der Baumaterialen sowie Ausführungssysteme sind dem Auftraggeber (AG) bzw. der Bauüberwachung auf Verlangen zu übergeben. 1.1 Projektbeschreibung In der Refik-Veseli-Schule, Skalitzer Str. 55, 10977 Berlin, sollen die Sanitäranlagen mit Umkleideräumen der beiden Sporthallen in Gebäudeteil B saniert werden. Vor allem sind die Installationsleitungen veraltet, so dass die Gefahr besteht, dass zeitgemäße Hygienestandards nicht mehr eingehalten werden können. Die Anforderungen zur Barrierefreiheit zu beachten ("Inklusive Schule"). Die Baumaßnahmen sollen in den Sommerferien 2016 beginnen. Die Fertigstellung ist für April 2017 vorgesehen. 1.2 Baubeschreibung Bestand Der Haupt-Bauantrag für den Gebäudeteil B mit den Sporthallen wurde 1987 gestellt, der Bauantrag für die Be- und Entlüftungsanlagen 1989 geprüft, Nachträge für den Hochbau erfolgten 1990. Es ist davon auszugehen, dass das Gebäude ca. 1990 fertiggestellt wurde. Es handelt sich um Massivbauweise. Gründung: Fundamentplatte und Außenwände im Untergeschoss aus WU-Beton. Außenwände: Im Untergeschoss: Stahlbeton (WU-Beton), in den Obergeschossen: Hochlochziegel mit Putz, bei der hinter lüfteten Klinkerfasse: Kalksandstein mit Mineralfaserdämmung Innenwände: Kalksandstein Decken: Stahlbeton Abgehängte Decken: Gipskartonplatten (2fach beplankt), Auflage aus LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 2 15.06.2016 07.06.2016 Gesamtbetrag in EUR kanzerogenen KMF (Künstliche Mineralfasern) Installationsschächte: massiv Kalksandstein, evtl. Porenbeton, Vorsatzschalen Waschräume und Duschen: Porenbeton (5 cm), Wandfliesen: 15 x 15 cm, umlaufend, h = ca. 2,50 m in den Dusch- und Waschräumen, in den WCs ca. 2,00 m bzw. 2,00 m Vorsatzschale im UG an der Außenwand der Garderobe U12 und der Wand zur Turnhalle: Glasfasertapete, OSB-Platten auf Unterkonstruktion Fußbodenaufbau: Schwimmender Estrich, Trittschalldämmung aus kanzerogenen KMF Fußbodenbelag in den Sanitärräumen und Umkleiden: Fußbodenfliesen: 10 x 10 cm, Kehlsockelfliesen, sonst Linoleum mit Sockelleisten aus Holz (Höhe 8 cm), im Flur unter dem Zementestrich (ca. 7 cm) ca. 5 cm Trockenestrich. Türen: Stahlumfassungszargen, Türblätter aus Holzwerkstoff, Lack beschichtet Fenster: Holzfenster mit Isolierverglasung, Fensterbänke aus Holz Die Heizung und Warmwasserversorgung erfolgen über Fernwärme. In den Sanitärräumen ist eine Be- und Entlüftungsanlage vorhanden, die eletrisch betrieben wird. Geschossenhöhen: Bis Unterkante abgehängte Decke ca. 2,50 m, bis Rohdecke: UG und EG ca. 3,06 m, 1. OG ca. 3,68 m, 2. OG i. M ca. 2,70 m. Der Eingangsbereich befindet sich ca. 90 cm ( = 5 Steigungen) über der Schulhofniveau. Die OK des Fußbodens im Untergeschoss befindet sich ca. 2,60 m unter der Oberkante des Geländes. 1.3 Beschreibung der vorgesehenen Baumaßnahmen In folgenden Gebäudeteilen des Bauteils B sollen Baumaßnahmen durchgeführt werden: 2. OG: Sanitärräume, Umkleiden Frauen, 1 Behinderten-WC 1. OG: Sanitärräume, Umkleiden Männer, 1 Damen-WC mit 2 Kabinen EG: Sanitärräume, Umkleiden Frauen, 1 Herren-WC mit 2 PP-Becken und 1 Kabine UG: Sanitärräume, Umkleiden Männer, 1 Behinderten-WC, Kellergang mit Versorgungsleitungen bis zur Übergabestation der Fernwärme Insgesamt ca. 4 x 92 m² Nutzfläche = 368 m² Nutzfläche (ohne Kellergänge und Heizungsraum). 1.3.1 Hochbaumaßnahmen Abbruch aller Wand- und Bodenfliesen einschließlich der Vorwände und des Estrichs, in den Sanitärräumen sowie den Umkleideräumen; fachgerechte Entsorgung der Trittschalldämmung aus kanzerogenen (künstlichen Mineralfasern), Abbruch der abgehängten Gipskartondecken zur Freilegung der Installationsleitungen, LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 3 15.06.2016 07.06.2016 Gesamtbetrag in EUR Fachgerechte Entsorgung der Auflagen aus kanzerogenen KMF; Öffnen und späteres Wiederverschließen der massiven Installationsschächte, Herstellung von Gipskartonvorsatzschalen für die neuen Installationen und Objekte, Wiederherstellung des Estrichs, Verbundabdichtung, Fußbodenfliesen (R 10 A) für die Umkleideräume und Waschräume sowie für die Duschräume (R 10 B), Neue Wandfliesen (h = 1,50 m, in den Duschräumen bis zur Decke), einschl. Wandabdichtungen in den Duschräumen, Erneuerung der Deckenabhängung mit Gipskartonplatten und Revisionsklappen, Erneuerung der Türen einschl. Türzargen innerhalb der WCs und zwischen Umkleide- und Waschräumen; Türen zum Flur bleiben, werden überarbeitet und neu gestrichen, Erneuerung der zweiflügeligen Türen in den Fluren als T30 rds (rauchdicht, selbstschließend); Malerarbeiten; Erneuerung des Linoleumbelags (R 9) in den Fluren und Nebenräumen; Abbruch der abgehängten Decke aus Aluminiumlamellen im Treppenhaus des Untergeschosses, einschl. Rückbau der kanzerogenen KMF, Wiederherstellung nach der Verlegung der Leitungen zur Übergabestation. 1.3.2 Technische Gebäudeausrüstung Erneuerung aller Sanitärleitungen, Objekte und Armaturen, einschließlich Zuleitungen von der Heizung bzw. vom Keller, Erneuerung des Warmwasserspeichers, Erneuerung bzw. Ergänzung der Elektrik einschl. Beleuchtung (u. a. LEDLeuchten, Präsenzmelder, Erneuerung der Zuluft- und Abluftventile sowie gitter, Erneuerung der Heizkörper, wo erforderlich. 1.4 Angaben zur Baustelle Die Bauarbeiten sind vom 21.07.2016 bis voraussichtlich Anfang April 2017 vorgesehen. Es sind ausreichend Arbeitskräfte einzusetzen, um die im Bauzeitenplan angegebenen Termine einzuhalten. Arbeiten am Samstag sind nicht auszuschließen. Die Bauarbeiten finden nach den Ferien während der Unterrichtszeit statt. Während der Unterrichtszeit dürfen von 08:00 bis 14:00 Uhr keine lärmintensiven Arbeiten ausgeführt werden. Ausnahmen sind mit der Bauüberwachung abzustimmen. Für die Baustelleneinrichtung darf nur der hierfür vorgesehene Bereich auf dem Schulhof genutzt werden. Beim Aufstellen von Containern ist die Größe nach den vorhandenen Zufahrten zu bestimmen. Fahrzeuge können nicht auf dem Hof abgestellt werden. Lagerflächen stehen nur in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung. Baustrom und Bauwasser werden von Seiten des AG zur Verfügung gestellt. LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 4 15.06.2016 07.06.2016 Gesamtbetrag in EUR Der AN hat die örtlich vorhandenen Anschlüsse auf Eignung für seine Zwecke zu prüfen. Weitere Anschlüsse sind vom AN herzustellen. Hierbei ist vom AN die örtliche Situation zu beachten. Ggf. ist das Angebot entsprechend zu ergänzen. Ist darüber hinaus das Heranführen von Baustrom und/oder Bauwasser erforderlich, so sind alle hieraus entstehenden Leistungen und Kosten für Einrichtung, Rückbau und Verbrauch Sache des AN. Genehmigungen zur Nutzung öffentlichen Straßenlandes sind über den AG einzuholen. Der AN hat sich über die Lage von Kanälen, Rohrleitungen, Kabeln und Überlandleitungen usw. in seinem Arbeitsbereich beim AG und den zuständigen Versorgungsträgern zu informieren. Für Arbeiten an Hausanschlüssen und an Hauszuleitungen hat sich der AN die Freigabe durch die Bauüberwachung erteilen zu lassen. Bei Nichtbeachtung gehen daraus entstehende Schäden und Haftungsansprüche Dritter zu Lasten des AN. Verbleibende Kanäle, Rohrleitungen, Kabel, Überlandleitungen usw. sind durch den AN in geeigneter Weise zu schützen. Maßnahmen des Leitungsschutzes sind in die Angebotspreise einzukalkulieren. 1.5 Angaben zur Bauausführung Maße Alle Ausführungsmaße sind am Bau zu nehmen. Weichen die tatsächlichen Maße um mehr als 5 % von den angegebenen Maßen ab, ist die Bauüberwachung zu verständigen. Lärm- u. a. Belästigungen Bei Arbeiten, die zu Staub o. ä. Emissionen bzw. Lärmbelästigungen führen, sind die diesbezüglichen behördlichen Auflagen einzuhalten. Zustandsprotokoll Bestand Vor Beginn der Arbeiten findet gemeinsam mit einem Vertreter des AG und der Bauüberwachung eine Besichtigung des Zustands des vorhandenen Gebäudes, der Außenanlagen sowie der anschließenden Gehwege und Straßen statt. Das Ergebnis wird in einem Protokoll festgehalten. Ablauf der Arbeiten Der AN hat den Ablauf seiner Arbeiten mit der Bauüberwachung des AG und den anderen auf der Baustelle tätigen Auftragnehmern abzustimmen. Der AN hat seinen Arbeitsablauf so zu gestalten, dass Behinderungen anderer AN vermieden werden. Bauführung Bei Auftragserteilung hat der AN einen dauernd auf der Baustelle anwesenden und verantwortlichen Vertreter zu benennen und bis zur endgültigen Fertigstellung seiner Leistung zu bestellen. Der Vertreter muss bevollmächtigt sein Anweisungen des AG bzw. der Bauüberwachung entgegenzunehmen und ausführen zu lassen. Bautagesberichte Der AN hat Bautagesberichte zu führen und dem AG zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. Baustelleneinrichtung Bauwasser und Baustrom s. "Angaben zur Baustelle". Sofern im Leistungsverzeichnis nicht in gesonderter Position erfasst, LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 5 15.06.2016 07.06.2016 Gesamtbetrag in EUR sind die Aufwendungen für zusätzliche Baustelleneinrichtungen des AN und sämtliche Maßnahmen zur Funktionsfähigkeit des Baustellenbetriebes in die Angebotspreise einzukalkulieren, dazu gehören auch Aufenthaltscontainer und Hebezeuge für Zwecke des AN. Nach Auftragserteilung, rechtzeitig vor Ausführungsbeginn, legt der AN dem AG einen Plan der vorgesehenen Baustelleneinrichtung zur Abstimmung und Freigabe vor. Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem früheren Zustand entsprechend instand zu setzen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Arbeits- und Schutzgerüste Der AN hat sich über die Eignung der Gerüste für seine Zwecke eingehend zu erkundigen. Benötigt der AN darüber hinaus weitere Arbeits- und Schutzgerüste - auch die erforderlichen Gerüste mit einer Arbeitshöhe von über 2,0 Metern - so ist die Stellung dieser Gerüste und alle damit verbundenen Aufwendungen und Kosten Sache des AN. Unfallverhütung und Arbeitssicherheit Dem AN obliegt die Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Regelwerke und Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Unfallverhütungsvorschriften). Die erforderlichen Maßnahmen und Aufwendungen sind mit dem Angebotspreis abgegolten. Abbruch- und Abfallentsorgung Abbruchmaterial und Abfallstoffe des AN sind von diesem zu entsorgen. Die Kosten für Fördern, Lagerung, Abfuhr und Entsorgung sind mit den Angebotspreisen abgegolten. Die Entsorgung von Abfällen und Bauschutt, bzw. die Zuführung in den Recyclingkreislauf erfolgt entsprechend den geltenden abfallrechtlichen Gesetzen und Bestimmung des Landes Berlin (s. BVB). Die Baustelle ist täglich von anfallendem Abfall eigenständig zu reinigen. Bei Sonderabfällen, gefährlichen Abfällen und besonders überwachungsbedürftigen Abfällen sind die behördlichen Vorschriften und Regeln einzuhalten. Es sind entsprechend nachweisbar qualifizierte Arbeitskräfte einzusetzen. Vegetationsschutz Die Inanspruchnahme und Beschädigung der Grünflächen auf dem Grundstück ist auf das Notwendigste zu reduzieren. Für die Inanspruchnahme hat der AN die Freigabe durch die Bauüberwachung einzuholen. Umweltverträglichkeit von Baustoffen Liegt die Wahl von Baustoffen beim AN und stehen verschiedene Stoffe zur Verfügung, so sind bevorzugt die für Mensch und Natur unbedenklicheren Produkte zu verwenden (s. ZVB). Ausführungsplanung Zur Ausführung dürfen nur Pläne der Art Ausführungsplanung mit Freigabevermerken des AG und der örtlichen Bauüberwachung verwendet werden. Erfolgt die Ausführungsart für einzelne Teilleistungen nach Wahl des AN, so hat dieser die von ihm gewählte Ausführung rechtzeitig mit angemessenem Vorlauf beim AG zur Freigabe vorzulegen. Werkstattplanungen, Objektstatik durch den AN Ist für Teile der Leistungen oder für die Gesamtleistungen eine Werkstattplanung, Objektstatik bzw. technische Bearbeitung durch den AN erforderlich, so hat der AN unmittelbar nach Auftragserteilung mit der technischen Klärung zu beginnen und die erforderlichen Werkstattplanungen zu erstellen. Die Werkstattplanungen bzw. technischen Bearbeitungen durch den AN sind LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 6 15.06.2016 07.06.2016 Gesamtbetrag in EUR rechtzeitig beim AG zur Freigabe und Prüfung, ggf. beim Prüfingenieur, vorzulegen. Werkstattplanung und Objektstatik sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Statik, Brandschutz, Energieeinsparnachweis, Schallschutz, Akustik Bemessungen durch den AN Bei der Ausführung hat der AN die Statik, das Brandschutzkonzept, den Energieeinsparnachweis, Schallschutznachweis und die akustische Stellungnahme zu beachten. Ist die Bemessung von Bauteilen durch den AN erforderlich, so erfolgt die Bemessung unter Berücksichtigung der aus der vorgesehenen Nutzung zu erwartenden Belastungen. Im Zweifelsfalle hat sich der AN beim AG über die vorgesehene Nutzung zu informieren. 2. Leistungsbeschreibung 2. Leistungsbeschreibung In diesem Leistungsverzeichnis sind enthalten: Baustelleneinrichtung und Schutzmaßnahmen Mauer-, Beton-, und Putzarbeiten (Verschließen von Öffnungen in Wänden und Decken, Innenputz usw.) Trockenbauarbeiten (Installationswände, Vorwände, Trockenputz usw.) Estricharbeiten Die Arbeiten finden sowohl in den Sommerferien 2016 als auch während der Unterrichtszeit statt - s. auch 1.4 Angaben zur Baustelle. Nach den Sommerferien werden die Sporthallen genutzt. Das BaustellenTreppenhaus dient dann als Notausgang - s. Anlage 0 Übersichtsplan vom 30.05.2016. Der Aufzug darf nicht genutzt werden. Sie sind mit den Gewerken Heizung-/Sanitär- und Elektrotechnik gemeinsam mit der Bauüberwachung zu koordinieren. Im Jahr 2016 wird ca. 50 % des Auftragsvolumens kassenwirksam. 3. Anlagen zum Leistungsverzeichnis 3. Anlagen zum Leistungsverzeichnis Zeichnungen 1 Grundriss 2 Grundriss 3 Grundriss 4 Grundriss vom 25.05.2016/03.06.2016, Ausführungsplanung Abbruch UG Abbruch EG Abbruch 1. OG Abbruch 2. OG Zeichnungen Entwurfsplanung 0 Übersichtsplan EG - Lageplan vom 30.05.2016 mit Baustelleneinrichtung 1 Grundriss UG - Übersichtsplan vom 15.02.2016 Anlage 1: Ausschnitt aus der Stadtkarte mit der Fläche der Baustelleneinrichtung Anlage 2: Fotos von der Fläche der Baustelleneinrichtung Anlage 3: Bauablaufplan vom 25.05.2016 LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheitspreis in EUR 1 Baustelleneinrichtung 1.1 Chemietoilette Chemie-Toilette, anschlußfrei, antransportieren, aufstellen und nach Beendigung der Bauarbeiten beseitigen, einschließlich Reinigung/Unterhaltung. 7 15.06.2016 07.06.2016 Gesamtbetrag in EUR Nutzung durch die am Bau beteiligten Firmen. Vorhaltung für 4 Wochen 1,00 1.2 Verlängerte Vorhaltung Chemietoilette 1 St. Chemietoiletten vorhalten und unterhalten für 1 weitere Woche 26,00 1.3 St Wo Bauzaun Bauzaun als Drahtgitterzaun liefern, aufstellen und später wieder demontieren und abtransportieren, Vorhaltung 4 Wochen Der Bauzaun ist mit einem Laufrad zum Öffnen zu versehen. Es ist ein Schloß mit drei Schlüsseln miteinzukalkulieren. ebenso das Anbringen von 1 Baustellenverbotsschild. 80,00 1.4 Verlängerte Vorhaltung Bauzaun Verlängerte Vorhaltung zu Pos. 1.3. für 1 Woche 3.000,00 1.5 m Umsetzen Bauzaun Umsetzen des Bauzauns aus Pos. 1.3. 50,00 1.6 m m Baumschutz Baumschutz herstellen und nach Beendigung der Arbeiten wieder entfernen und abfahren, einschl. Lieferung aller Materialien Vorhaltung 4 Wochen Baumstammdurchmesser ca. 60 cm 1,00 1.7 St Verlängerte Vorhaltung Baumschutz Verlängerte Vorhaltung zu Pos. 1.6. für 1 Woche 30,00 Wo LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR Gesamtsumme: 8 15.06.2016 07.06.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2 Schutzmaßnahmen 2.1 Abdeck- und Schutzmaßnahmen Objekte Zum Schutz von Möbeln und Einrichtungsgegenständen Kunststofffolie liefern, Abdeckungen herstellen, am Rand und anden Stößen staubdicht verkleben und nach Abschluss der Arbeiten entfernen sowie entsorgen. 200,00 2.2 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 9 15.06.2016 07.06.2016 Gesamtbetrag in EUR m2 Staubschutzwand mit Tür Staubschutzwand als staubdichte Wandkonstruktion mit OSB-Platten oder Gipskartonplatten und verschließbarer Tür herstellen, incl. Lieferung und Beseitigung aller Materialien nach Beendigung der Arbeiten. Ein Schloss mit 5 Schlüsseln ist mit einzukalkulieren. Für alle 4 Türen dasselbe Schloss einbauen. Größe der Wand: l/h = 1,40 m/3.00 m Größe der Türöffnungen: ca. 1,00 m x 2,00 m Vorhaltung: 4 Wochen Ort: Flur zu den Sanitärbereichen im UG, EG, 1. OG, 2, OG s. Anlage 0 - Übersichtsplan EG 4,00 2.3 Vorhaltung Staubschutzwand Vorhaltung der Staubschutzwand aus Pos. 2.2. für eine weitere Woche (4 St. zu je 20 Wochen = 80 Wochen) 80,00 2.4 St Wo Schutzmaßnahme Tür Turnhalle Tür mit Kunststofffolie staubdicht abkleben, einschl. Lieferung und Beseitigung aller Materialien nach Beendigung der Arbeiten. Ausführung: Kunststofffolie mit Reißverschluss-Tür o. ä.. Im Notfall muss der Durchgang zu öffnen sein. Größe der Tür: ca. 1,50 m x 2,50 m Ort: 2. OG 2-flügelige Tür zur Turnhalle 1,00 2.5 Vorhaltung Schutzmaßnahme Tür Turnhalle Vorhaltung der Schutzmaßnahmen aus Pos. 2.4. für eine weitere Woche 20,00 2.6 St Wo Bautür Behinderten-WC 2. OG Bautür in Türöffnung des Behinderten-WCs einbauen, einschl. Lieferung und Beseitigung aller Materialien LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 10 15.06.2016 07.06.2016 Gesamtbetrag in EUR nach Beendigung der Arbeiten. Ein Schloss mit Schlüssel der Pos. 2.2..ist ebenfalls einzubauen. Größe der Türöffnung: ca. 1,10 m x 2,10 m Ort: 2. OG Behinderten-WC 1,00 2.7 St Schutzmaßnahmen Tür Tür mit Kunststofffolie staubdicht abkleben, einschl. Lieferung und Beseitigung aller Materialien nach Beendigung der Arbeiten. Größe der Tür: ca. 1,00 m x 2,14 m Ort: Flur UG: Tür zur Turnhalle 1,00 2.8 St Schutzmaßnahmen Aufzugtür Wie Pos. 2.7., jedoch an der Aufzugtür Größe der Tür: ca. 1,00 m x 2,01 m Ort: Aufzugstüren UG, EG, 1. OG, 2. OG 4,00 2.9 Kunststoffolien entfernen Verklebte Kunststoffolien anderer Gewerke von Fenstern und Türen entfernen und entsorgen 60,00 2.10 St m2 Schutzmaßnahmen Holzfaserplatten Fußböden Fußbodenbereiche vor den zu bearbeitenden Bauteilen mit Holzfaserplatten auf Filzmatten o. ä. während der Bauzeit schützen, einschließlich Lieferung aller Materialien. Das Material geht nach Beendigung der Arbeiten in das Eigentum des AN über. Breite der Holzfaserplatten: 1,25 m Fußbodenbelag: Linoleum 10,00 2.11 m Umverlegen Holzfaserplatten für GK-Schürzen Zulage zu Pos. 2.10. für Transport und Auslegen der Holzfaserplatten im nächsten bzw. übernächsten Geschoss 10,00 m2 LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR Gesamtsumme: 11 15.06.2016 07.06.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 3 Mauer-, Beton- und Putzarbeiten Zusätzliche Zusätzliche Im Zuge der der gesamte entfernt. Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 12 15.06.2016 07.06.2016 Gesamtbetrag in EUR Vorbemerkungen Vorbemerkungen Abbrucharbeiten wurden die Wandfliesen und Fußbodenaufbau bis zur Oberkante Rohdecke Die Gründung des Gebäudes erfolgte nach den alten Unterlagen mit einer weißen Wanne: Fundamentplatte und Außenwände sind aus WU-Beton. Der höchste Grundwasserstand liegt knapp unter der Fundamentplatte. Die Anschlüsse der Wasserleitungen und der Heizungsleitungen erfolgen durch die Stahlbetondecken der Geschosse, dh. die Sanitärleitungen sind unter den Decken verzogen. Die Deckendurchführungen erfolgen bauseits mit Brandschotts und sind dann zu vermörteln. Brandschutzanforderungen an die Decken: F 90. Für die Deckendurchführungen der Sanitärleitungen wurden bei der Herstellung des Gebäudes in den Stahlbetondecken Aussparungen geplant, die wieder verwendet werden sollen. 3.1 Decke FE verschließen In der Decke die Öffnungen der alten Fußbodenentwässerungen (FE) ausbetonieren, einschließlich Schalung und Lieferung aller Materialien Decke: Stahlbeton, Dicke 20 cm Größe der Öffnung ca. 20 x 40 cm Ort: EG, 1. und 2. OG 3,00 3.2 St Decke FE anarbeiten Wie Pos. 3.1., jedoch nach Einbau der neuen Entwässerungleitung, DN 100, vermörteln Decke: Stahlbeton, Dicke 20 cm Größe der Öffnung ca. 20 x 40 cm Ort: EG, 1. und 2. OG 21,00 3.3 St Fundamentplatte FE verschließen Wie Pos. 3.1., jedoch in der Fundamentplatte in WUBeton. Die Zulage für WU-Beton ist miteinzukalkulieren einschl. aller erforderlicher Nebenleistungen. Ort: UG Waschraum (U15) 1,00 St LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheitspreis in EUR 3.4 Fundamentplatte FE anarbeiten Wie Pos. 3.2., jedoch in der Fundamentplatte aus WUBeton Die Zulage für WU-Beton ist miteinzukalkulieren einschl. aller erforderlicher Nebenleistungen. 13 15.06.2016 07.06.2016 Gesamtbetrag in EUR Ort: UG Sanitärräume 6,00 3.5 St Zulage Eindichtung FE UG Zulage zu Pos. 3.4. für das Eindichten der Fußbodenentwässerung mit KMB (Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung) gemäß Herstellervorschriften und DIN 18195 Teil 6 und Teil 9, einschl. Lieferung aller Materialien. Die Untergrundvorbehandlung ist mit einzukalkulieren mitsamt eines Ausgleichs, da die alte FE bauseits ausgestemmt wurde. Größe des Bereichs: ca. 50 x 50 cm Höhe des Ausgleichs ca. 15 mm Die Fußbodenentwässerung mit Lose- und Festflansch wird bauseit sgeliefert und an die Entwässerung angeschlossen. Ort: UG Sanitärräume 6,00 3.6 St Decke Öffnung verschließen Wie Pos. 3.1.: In der Decke Öffnung ausbetonieren (ehemalige Durchführung von Entwässerung WC), einschließlich Schalung und Lieferung aller Materialien, jedoch Decke: Stahlbeton, Dicke 20 cm Größe der Öffnung ca. 20 x 20 cm Ort: EG, 1. und 2. OG 9,00 3.7 St Decke Öffnung anarbeiten Wie Pos. 3.6., jedoch nach Einbau der neuen Entwässerungleitung, DN 70 und DN 100 vermörteln Decke: Stahlbeton, Dicke 20 cm Größe der Öffnung ca. 20 x 20 cm Ort: EG, 1. und 2. OG 27,00 3.8 St Fundamentplatte Öffnung anarbeiten Wie Pos. 3.6., jedoch in der Fundamentplatte aus WUBeton Die Zulage für WU-Beton ist miteinzukalkulieren einschl. aller erforderlicher Nebenleistungen. LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR Ort: UG Sanitärräume 3,00 3.9 St Installationsschacht 40/110 cm Wie Pos. 3.2., jedoch an Installationsschächten Stahlbetondecke d ca. 20 cm Größe der Öffnung ca. 50 x 110 cm Ort: EG, 1. und 2. OG 3,00 3.10 St WU-Beton, Inst.schacht 40/110 cm wie Pos. 3.9., jedoch für Ausführung in WU-Beton Ort: UG Waschraum 1,00 3.11 St Installationsschacht 50/50 cm Wie Pos. 3.9., jedoch Größe: 50 x 50 cm 3,00 3.12 St WU-Beton, Inst.schacht 50/50 cm Wie Pos. 3.10., jedoch Ausführung in WU-Beton Ort: UG, Abstellraum 1,00 3.13 Zulage Bewehrung Zulage zu Pos. 3.9. für Einlegen von Bewehrungseisen, einschl. Lieferung aller Materialien 1,00 3.14 St St Decke Heizungsrohre anarbeiten Wie Pos. 3.7., jedoch nach Einbau der neuen Heizungsleitungen (Vor- und Rücklauf) Decke: Stahlbeton, Dicke 20 cm Größe der Öffnung ca. 10 x 15 cm Ort: EG, 1. und 2. OG 18,00 3.15 St Wanddurchführungen 24 cm herstellen Wanddurchführung durch Stemmen herstellen, einschließlich fachgerechter Entsorgung des abgebrochenen Materials 14 15.06.2016 07.06.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 15 15.06.2016 07.06.2016 Gesamtbetrag in EUR Mauerwerk: Kalksandstein Querschnitt der Aussparung: 25 x 25 cm Wanddicke: 24 cm zuzügl. Innenputz 1,00 3.16 St Wanddurchführungen 24 cm verschließen Wanddurchführung durch Vermauern verschließen, einschließlich Lieferung aller Materialien Kalksandstein Querschnitt: 25 x 25 cm Wanddicke: 24 cm zuzügl. Innenputz 1,00 3.17 St Wanddurchführungen 24 cm, b 25 cm, anarbeiten Wie Pos. 3.16., jedoch nach Leitungsverlegung durch Mauerwerksergänzung bzw. mit Mörtel verschließen, einschl. Lieferung aller Materialen Durchmesser der Leitungen: DN 100, DN 70 16,00 3.18 St Wanddurchführung 24 cm, b 15 cm, anarbeiten Wie Pos. 3.17. , jedoch Kalksandstein Querschnitt: 15 x 25 cm Wanddicke ca. 24 cm zuzügl. Innenputz 4,00 3.19 St Wanddurchführung 11,5 cm anarbeiten Wie Pos. 3.17. , jedoch Kalksandstein Querschnitt: 12 x 12 cm Wanddicke ca. 11,5 cm zuzügl. Innenputz 16,00 3.20 St Steckdosen und Lichtschalterdosen verspachteln Nach bauseitigem Rückbau von Lichtschaltern und Steckdosen alte Leerdosen in Wänden oberflächen fertig verspachteln, einschl. Vorarbeiten und Lieferung aller Materialien Oberfläche wie anschließender Glattputz Durchmesser: ca. 70 mm Tiefe: ca. 40 mm 40,00 St LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheitspreis in EUR 3.21 Elektroschlitz vermörteln Elektroschlitz in Mauerwerk auf Kalksandstein verschließen, Oberfläche glätten 16 15.06.2016 07.06.2016 Gesamtbetrag in EUR b/t ca. 40/20 mm 10,00 3.22 m Mauerwerksschnitt d = 11,5 cm Bei Resten von abgebrochenen Trennwänden an den Installationsschächten einen Mauerwerksschnitt vornehmen und die Wandstummel (Länge mind. 25 cm) krafschlüssig im Verband herstellen, einschl. Lieferung aller Materialen und entsorgen des anfallenden Schutts Wände aus Kalksandstein d = 11,5 cm zuzügl. Putz Höhe ca. 3,50 m (= Schnittlänge) Ort: Installationsschacht Abstellraum 3,50 3.23 m Innenputz abschlagen Innenputz (Kalkzementputz) abschlagen und fachgerecht entsorgen. Ort: WC- und Vorräume, Putz an Oberwänden nach Abbruch der Fliesen 20,00 3.24 Abschlagen Wandfliesen Wandfliesen im Dickbett (Größe 15/15 cm) abbrechen und fachgerecht entsorgen. 5,00 3.25 m2 m2 Mauerwerksriss verpressen Flanken von Mauerwerksriss freilegen, reinigen, grundieren und gemäß Herstellervorschriften des einzupressenden Materials ggf. in mehreren Arbeitsgängen verschließen, einschl. Lieferung aller Materialien Herzustellende Oberfläche glatt eben verspachteln. Mauerwerk: Kalksandstein Rissbreite: 5 mm Risstiefe: 5 cm Ort: UG Umkleideraum 5,00 3.26 m Vorsatzschale aus Porenbeton Mauerwerk aus Porenbeton innen vor der Außenwand aus Stahlbeton gemäß Herstellervorschriften herstellen, einschließlich Verankerung in der Außenwand und Lieferung aller Materialien. LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 17 15.06.2016 07.06.2016 Gesamtbetrag in EUR Ort: Umkleideraum im UG 5,00 3.27 m2 Innenputz Innenputz aufbringen, angleichen der Oberfläche an den vorhandenen Glattputz, einschl. Lieferung aller Materialien, Untergrundvorbehandlung u. Grundierung sind miteinzukalkulieren. Der neue Innenputz dient als Untergrund für neue Wandfliesen und Beschichtungen Vorhandener Untergrund: Mauerwerk nach Abbruch von Wandfliesen Mörtelgruppe: P II Oberfläche: gefilzt Q3 Putzdicke : 10 - 15 mm 1.230,00 3.28 m2 Wandputz Randaufkantung Wandflächen nach bauseitigem Abbruch der Sockelfliesen zur Aufnahme der Sockelleisten vorbehandeln und spachteln einschl. Lieferung aller Materialien Untergrund: Mauerwerk (Kalksandstein) nach Abbruch des Fliesensockels Höhe: ca. 20 cm Ort: Umkleideräume im UG bis 2. OG 80,00 3.29 m Anputz Türen u. Fenster Wie Pos. 3.27. jedoch mit einer Breite von ca. 12 - 25 cm an Türöffnungen und in Fensterleibungen Größe der Fenster: b/h ca. 100/100 cm Größe der Türen: b/h ca. 100/215 cm 340,00 3.30 m Anputz Bullaugen in Waschräumen Wie Pos. 3.29., jedoch an den runden Fenstern in den Waschräumen Umfang des Fensters: 2,50 m Ort: Waschraum EG, 1. OG, 2. OG 3,00 3.31 St Dichtband Fenster Als Zulage zu Pos. 3.29. für das Liefern und Anbringen von Dichtband am Anschluss der Fenster an das Mauerwerk LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 18 15.06.2016 07.06.2016 Gesamtbetrag in EUR vor dem Verputzen der Fensterleibungen innen, gem. Herstellervorschriften, einschl. Untergrundbehandlung und Putzhaftbrücke. Dichtband: vollflächig, selbstklebendes Hochleistungsband, luftdicht, diffusionshemmend, sd Wert 20 m, dichter Anschluss gem. DIN 4108 Größe des Fensters l/h ca. 1,00/1,00 m (Isolierglasfenster aus Holz, Außenwand aus Stahlbeton) Ort: Umkleideraum UG, Fenster Fabrikat: SIGA Fentrim 20 oder gleichwertiger Art Die Gleichwertigkeit aller funktionalen Eigenschaften ist vom Bieter mit dem Angebot nachzuweisen. Angebotenes Fabrikat: .............................. 3,00 3.32 St Fensterbänke innen, Holzwerkstoff Fensterbänke für innen, aus kunststoffbeschichtetem Holzwerkstoff liefern, zuschneiden und fachgerecht einbauen. Die Fensterbänke sind seitlich in den Wandputz zu führen. . Holzwerkstoff mit mehrlagiger Melaminharzbeschichtung, feuchteresistent und formstabil mit integrierter Fromkante, laminierte sichtbare Kanten Oberfläche: glatt, seidenmatt, weiss Dicke: 17 mm Tiefe: 25 mm Länge: 100 cm Ort: Fenster Umkleideraum UG Fabrikat: Werzalit exclusive oder gleichwertiger Art Die Gleichwertigkeit aller funktionalen Eigenschaften ist vom Bieter mit dem Angebot nachzuweisen. Angebotenes Fabrikat: .............................. 3,00 St LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheitspreis in EUR 3.33 Putzeckprofile mit Gewebe Putzeckprofile aus Kunststoff liefern und fachgerecht einbauen Ort: Kanten, Fensterleibungen, Wandecken 140,00 m Gesamtsumme: 19 15.06.2016 07.06.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheitspreis in EUR 4 Estricharbeiten 4.1 Ausgleichsschicht Untergrund von groben Verschmutzungen reinigen, grundieren und Ausgleichsschicht herstellen einschließlich Lieferung aller Materialien 20 15.06.2016 07.06.2016 Gesamtbetrag in EUR Untergrund: Rohdecke Stahlbeton nach Fußbodenabbruch Material: zementgebundene Leicht-Ausgleichsmasse nach DIN 18560 Einbaustärke ca. 15 bis 20 mm Das Anarbeiten an alle anschießenden Bauteile, die Fußbodenentwässerungen sowie die Türschwellen ist miteinzukalkulieren. s. Anlagen Grundrisse Ort: Sanitärräume und Umkleiden vom UG bis 2. OG Fabrikat: PCI Nanocret R2 oder gleichwertiger Art Angebotenes Fabrikat: .............................. 240,00 4.2 m2 Dämmplatten Estrich-Dämmplatten liefern und in den Räumen der Pos. 4.1. lückenlos nach Herstellervorschriften verlegen Mineralwolle, freigezeichnet nach der Gefahrstoffverordnung A2-s1-d= nicht brennbar Anwendungsgebiet DES-sh Nennwert der Wärmeleitfähigkeit Lambda D 0,032 W/mK Dicke: 20 mm Dynamische Steifigkeit s <= 10 MN/m³ Zusammendrückbarkeit CP <= 5 mm Das Anarbeiten an alle anschießenden Bauteile, die Fußbodenentwässerungen sowie die Türschwellen ist miteinzukalkulieren s. Anlagen Grundrisse Fabrikat: Isover Akustik EP 1 oder gleichwertiger Art Angebotenes Fabrikat: .............................. 240,00 4.3 m2 Randdämmsteifen Umlaufend Randstreifen aus Polyethylen mit Folienlasche (Dicke 10 mm) liefern und entlang der anschließenden Bauteile von Pos. 4.1. verlegen. LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 21 15.06.2016 07.06.2016 Gesamtbetrag in EUR Dicke 10 mm Höhe: 12 cm Der Aufwand für die Türleibungen ist mit einzukalkulieren. 360,00 4.4 m Glattstrich Randstreifen Zur Aufnahme der Randanschlüsse aus Pos. 4.3. und der Randaufkantung der Verbundabdichtung an massiven Bauteilen einen Glattstrich aus Repararturmörtel o. ä-. ausführen einschließlich Untergrundvorbehandlung und Lieferung aller Materialien Untergrund: Mauerwerk, Stahlbeton nach Fliesen- bzw. Fußbodenabbruch Höhe ca. 28 cm 360,00 4.5 m Schrenzlage Trennlage (Schrenzlage) nach DIN 18 560 liefern und verlegen Räume wie Pos. 4.1. 240,00 4.6 m2 Zementestrich Zementestrich auf Dämmung herstellen einschließlich Untergrundbehandlung und Lieferung aller Materialien. Anschlüsse an Rohrdurchführungen durch den Fußboden sind mit einzukalkulieren. Anschlüsse an Fußbodenentwässerungen in gesonderter Position. Nutzung: Öffentliche Sporthalle Sanitärbereich Gesamtkonstruktionshöhe: 50 mm Oberfläche glatt zur Aufnahme einer Verbundabdichtung Räume wie Pos. 4.1. s. Anlage Grundrisse Fabrikat: weber.floor 426 - CT-C30- F6 oder gleichwertiger Art Angebotenes Fabrikat: .............................. 202,00 4.7 m2 Gefälleestrich Wie Pos. 4.6., jedoch als Gefälleestrich Gefälle von 1,5 % zu 3 Fußbodenentwässerungen pro Duschraum, LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 22 15.06.2016 07.06.2016 Gesamtbetrag in EUR insgesamt 4 Duschräume Ort: Duschräume im UG, EG, 1. OG und 2. OG 38,00 4.8 Zulage, Schnellestrich Zulage zu Pos. 4.6. für Ausführung als Schnellestrich 10,00 4.9 m2 Estrichmehrdicken für Estrich aus Pos.4.6. Mehrdicke je 5 mm/m² 480,00 4.10 m2 m2 Lokales Gefälle Fußbodenentwässerungen Als Zulage zu Pos. 4.6. für Anarbeiten an Fußbodenentwässerungen im lokalen Gefälle: Zur Fußbodenentwässerung soll im Bereich von 30 x 30 cm ein Gefälle von mindestens 1 % hergestellt werden Durchmesser des Entwässerungstopfes ca. 25 cm Ort: Sanitärräume UG bis 2. OG 9,00 4.11 St Anarbeiten Fußbodenentwässerungen Gefälleestrich Als Zulage zu Pos. 4.7. für Anarbeiten an Fußbodenentwässerungen im lokalen Gefälle: 12,00 St Gesamtsumme: LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 5 Trockenbauarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 23 15.06.2016 07.06.2016 Gesamtbetrag in EUR Zusätzliche Vorbemerkungen Trockenbaurbeiten Zusätzliche Vorbemerkungen Trockenbaurbeiten Alle Maße, insbesondere Bestandsmaße und Bezüge zur Unterkonstruktion sind vor Beginn der Arbeiten am Bau zu prüfen. Die beschriebenen Leistungen werden als Komplettleistungen zur Herstellung der Wand- und Deckenflächen einschließlich aller Anschlüsse, Verbindungen, Klein- und Befestigungsmaterial, Kleber usw. verstanden. Diese Kosten sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren - auch wenn in den einzelnen Positionen nicht explizit erwähnt. Ecken und Kanten von Wänden und Stützen dürfen bis zu einer Höhe von 2,0 m über dem Fußboden nicht scharfkantig ausgeführt werden (gerundeter Radius >=2 mm oder gefast). Alle Verbindungsmittel sind korrosionsgeschützt. Spachtelung als Standardspachtelung nach IGG Merkblatt 2 (Q2). 5.1 Trockenputz Trockenputz nach DIN 18181 zur Aufnahme von Wandfliesen und Beschichtungen ausführen einschließlich Lieferung aller Materialien Untergrund: Stahlbeton, Mauerwerk GKBI 1 x 12,5 mm Raumhöhe: 3,00 m Standardspachtelung Ort: Wandnischen im Flur UG u. 2. OG 30,00 5.2 m2 Trockenputz Fensterleibungen Trockenputz wie in Pos. 5.1., jedoch in Tür- und Fensterleibung Kanten-/Eckprofile sind mit einzukalkulieren! Leibungstiefe: 25 cm Ort: Fenster Umkleide UG 4,00 5.3 m Vorsatzschale Installationen d 15,5 cm Freistehende Vorsatzschale mit einseitige Beplankung für den Anschluss von einseitigen Objekten gem. Anlage/ Grundrisse herstellen, einschließlich Lieferung aller Materialien, zusätzliche Verankerung an Wänden aus Mauerwerk und am Fußboden sowie der Decke aus Stahlbeton LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 24 15.06.2016 07.06.2016 Gesamtbetrag in EUR Einbaubereich 2 Metallständerwerk einseitige Beplankung: 2 x 12,5 mm GKBI nach DIN 18180 Mineralfaser-Dämmstof (Glaswollefilz)f: d = 40 mm nach DIN EN 13162 nichtbrennbar A1 WLG 040 Strömungswiderstand AF >= 5 kPaa s/m² Standardverspachtelung Vorsatzschalendicke: 15,5 cm (Außenmaß) Installationsebene: 8 cm Wandhöhen ab OK Rohdecke: UG und EG ca. 3,16 m, 1. OG ca. 3,78 m, 2. OG i. M ca. 2,80 m. Alle Anschlüsse an angrenzende Bauteile sowie alle notwendigen Verstärkungen sind miteinzukalkulieren. Konsolen für Waschbecken und Elemente für die WCs werden bauseits angebracht. Ausführung gemäß Herstellervorschriften. Ort: an Waschbecken in den Sanitärräumen vom UG bis zum 2. OG Fabrikat/System: System Rigips VS 12 RBI oder gleichwertiger Art Angebotenes Fabrikat/System: .............................. 132,00 5.4 m2 Zulage Abschluss Vorsatzschale d 15,5 cm Zulage zu Pos. 5.3. für den seitlichen Abschluss (= seitliches Schließen der Vorsatzschale) mit einem Gipskartonstreifen einschließlich Kantenprofil Breite: 15,5 cm Beplankung: 2 x 12,5 mm GKBI nach DIN 18180 Höhen: 2,80 m, 3,78 m, 3,16 m Ort: Behinderten-WC 2. OG und UG Garderobenraum, 1. Hilferaum: 2. OG, 1. OG, EG und UG 20,00 5.5 m Vorsatzschale Installationen, d 22,5 cm Wie Pos. 5.3., jedoch Vorsatzschalendicke: 22,5 cm (Außenmaß) Installationsebene: 15 cm Ort: WCs in den Sanitärräumen vom UG bis zum 2. OG 65,00 m2 LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheitspreis in EUR 5.6 Zulage Abschluss Vorsatzschale 22,5 cm Zulage zu Pos. 5.5. für den seitlichen Abschluss (= seitliches Schließen der Vorsatzschale) mit einem Gipskartonstreifen einschließlich Kantenprofil 25 15.06.2016 07.06.2016 Gesamtbetrag in EUR Breite 22,5 cm Beplankung: 2 x 12,5 mm GKBI nach DIN 18180 Höhe 2,80 m Ort: Behinderten-WC 2. OG 3,00 5.7 m Vorsatzschale Duschraum 15,5 cm Wie Pos. 5.3. , jedoch mit zementgebundener, wasserresistenter und schimmelrestistenter Trockenbauplatte nach DIN EN 12467 ohne Mineralwolleeinlage, korrosiongeschützte Wand-, Decken und Bodenprofile sowie Verbindungsmittel, einseitige Beplankung: 1 x 12,5 mm Es sind Auf-Putz-Duschpaneele vorgesehen. Ausführung gemäß Herstellervorschriften. Ort: Duschräume UG bis 2. OG Fabrikat/System: System Rigips VS 11 AR (Aquaroc) oder gleichwertiger Art Angebotenes Fabrikat/System: .............................. 115,00 5.8 m2 Trockenputz zementgebundene Platten Trockenputz nach DIN 18181 zur Aufnahme von Wandfliesen und Beschichtungen ausführen einschließlich Lieferung aller Materialien Untergrund: Stahlbeton, Mauerwerk nach Abbruch der Fliesen Material: Zementgebundene Bauplatte 1 x 12,5 mm Raumhöhe: 3,20 m Ort: Wände in Duschräumen zu den Waschräumen UG bis 2. OG Fabrikat/System: System Rigips Aquaroc oder gleichwertiger Art Angebotenes Fabrikat/System: .............................. 35,00 m2 LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheitspreis in EUR 5.9 Zementgebundene Platten Leibungen Trockenputz wie in Pos. 5.8., jedoch in Türleibung (offener Durchgang) 26 15.06.2016 07.06.2016 Gesamtbetrag in EUR Kanten-/Eckprofile sind mit einzukalkulieren! Leibungstiefe: 25 cm Ort: Durchgang Waschräume zu Duschräumen UG bis 2. OG 22,00 5.10 Eckausbildung Duschräume Zulage zu Pos. 5.7. und 5.8. für Ausbildung von dichten Innenecken an Wandanschlüssen und Anschlüsse zur Decke 100,00 5.11 m m Installationsschachtwand b 110 cm Installationsschacht mit Schachtwand aus Metallständerwerk und Gipskartonplatten verschließen, einschl. Lieferung aller Materialien Die Schachtwand befindet sich zwischen 2 Wänden aus Mauerwerk und schließt oben und unten an eine Stahlbetondecke an. Einbaubereich 2 Breite der Schachtwand 1,10 m Beplankung: 2 x 12,5 mm GKBI Mineralfaser-Dämmstof (Glaswollefilz)f: d = 40 mm nach DIN EN 13162 nichtbrennbar A1 WLG 040 Strömungswiderstand AF >= 5 kPaa s/m² Wandhöhen ab OK Rohdecke: UG und EG ca. 3,16 m, 1. OG ca. 3,78 m, 2. OG i. M ca. 2,80 m Ort: Waschräume UG bis 2. OG, Abstellräume UG bis 2. OG Fabrikat/System: System Rigips SW12 RBI oder gleichwertiger Art Angebotenes Fabrikat/System: .............................. 30,00 m2 LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheitspreis in EUR 5.12 Revisionsklappe 20 x 20 cm Liefern einer Revisionsklappe aus Stahlblech und Einbau in Gipskartonwand und -decke 27 15.06.2016 07.06.2016 Gesamtbetrag in EUR Größe: ca. 20 x 20 cm Farbe: weiß 8,00 5.13 St Revisionsklappe 30 x 30 cm Liefern einer Revisionsklappe aus Stahlblech und Einbau in Gipskartonwand und -decke Größe: ca. 30 x 30 cm Farbe: weiß 8,00 5.14 St Revisionsklappe 40 x 40 cm Liefern einer Revisionsklappe aus Stahlblech und Einbau in Gipskartonwand und -decke Größe: ca. 40 x 40 cm Farbe: weiß 8,00 5.15 St Revisionsklappe 50 x 50 cm Liefern einer Revisionsklappe aus Stahlblech und Einbau in Gipskartonwand und -decke Größe: ca. 50 x 50 cm Farbe: weiß 8,00 5.16 St Abgehängte Unterdecke Abgehängte Unterdecke nach DIN 18181mit höhenversetzter Unterkonstruktion herstellen, einschließlich allen Anschlüssen und Lieferung aller Materialien Metallunterkonstruktion aus Grund- und Tragprofilen, Beplankung: 2 x 12,5 mm GKB Befestigung an Stahlbetondecke Höhe: 2,50 m über OKFF neu, (Fußbodenaufbau neu ca. 10 cm) Raumhöhen OK Rohdecke n bis UK Rohdecke: UG und EG ca. 3,16 m, 1. OG ca. 3,78 m, 2. OG i. M ca. 2,80 m. Die neue Raumhöhe ist mit der Bauüberwachung abzustimmen. Standardverspachtelung gemäß IGG-Merkblatt 2. Einbaubereich 2 Ausführung gemäß Herstellervorschrift. Ort: alle Räume außer: Waschräume mit WC und Duschräume vom UG bis 2. OG LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 28 15.06.2016 07.06.2016 Gesamtbetrag in EUR Angebotenes Fabrikat: System Rigips MD10RB oder gleichwertiger Art Angebotenes Fabrikat: .............................. 292,00 5.17 m2 Abgehängte Unterdecke, zementgebunden Abgehängte Unterdecke wie Pos. 5.16., jedoch mit zementgebundener, wasserresistenter und schimmelrestistenter Trockenbauplatte nach DIN EN 12467 Beplankung: 1 x 12,5 mm zementgebundene Platte Ort: Waschräume mit WC, Duschräume UG bis 2. OG Angebotenes Fabrikat: System Rigips MD20AR (Aquaroc) oder gleichwertiger Art Angebotenes Fabrikat: .............................. 88,00 5.18 m2 Aussparungen für Tellerventile Zulage zu Pos. 5.16. für die Herstellung von Aussparungen für Tellerventile Durchmesser: 150 mm 32,00 5.19 Aussparung Tellerventile zementgebundene Platte Wie Pos. 5.18., jedoch in Unterdecke aus zementgebundenen Platten aus Pos. 5.17. 16,00 5.20 St St Aussparungen für Lüftungsgitter Zulage zu Pos. 5.16. für die Herstellung von Aussparungen für Lüftungsgitter Größe l/b 26/16 cm 12,00 St LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 5.21 Aussparungen Lüftungsgitter zementgebundene Platten Wie Pos. 5.20., jedoch in Unterdecke aus zementgebundenen Platten aus Pos. 5.17. 12,00 5.22 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR St Öffnung, Randabkofferung Oberlicht 2. OG Zulage zu Pos. 5.16. für das herstellen einer Öffnung in der abgehängten Decke mit Randabkofferung aus Metallunterkonstruktion und Gipskartonplatten für das Oberlicht auf Dachebene, einschließlich allen Anschlüssen, unteren Abschlüssen, Spachtelung und Lieferung aller Materialien Größe des Schachts: l/b/h ca. 1,18/0,62/1,10 m GKB 4-seitig, 2 x 12,5 mm Lichte Raumhöhe im Mittel: ca. 2,80 m Ort: Flur im 2. OG 1,00 St Gesamtsumme: 29 15.06.2016 07.06.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 6 Stundenlohn 6.1 Meister - Stundenlohn Stundensatz für Arbeiten, die nicht in den Positionen erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen. 3,00 6.2 Einheitspreis in EUR h Facharbeiter - Stundenlohn Stundensatz für Arbeiten, die nicht in den Positionen erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen. 10,00 6.3 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: h Helfer - Stundenlohn Stundensatz für Arbeiten, die nicht in den Positionen erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen. 10,00 h Gesamtsumme: 30 15.06.2016 07.06.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Mauer-, Beton-, Estrich-, Trockenbauarbe Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR ZUSAMMENSTELLUNG 1 Baustelleneinrichtung 2 Schutzmaßnahmen 3 Mauer-, Beton- und Putzarbeiten 4 Estricharbeiten 5 Trockenbauarbeiten 6 Stundenlohn Gesamtbetrag: UST 19,00 %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 31 15.06.2016 07.06.2016 Gesamtbetrag in EUR
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