KVB FORUM Ausgabe 6.2016 - Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)

Mit den offiziellen Rundschreiben
und Bekanntmachungen der
Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns
06|16
KVBFORUM
Wachstumsprognose
KVB-Versorgungskonferenz sieht
Trend zur ambulanten Medizin
RECHT INTERESSANT: Ärztliche Dokumentation in Pflegeheimen
QUALITÄT: Anforderungen an die Röntgendiagnostik
BEWERBUNG: Bayerischer Gesundheitspreis 2016 sucht kreative Konzepte
2
Editorial
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
„ambulant vor stationär“ lautet eines der Leitmotive in der Gesundheitsgesetzgebung –
und das ist auch gut so. Denn für eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung sind die
niedergelassenen Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten von essenzieller Bedeutung.
Sie sorgen für eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Betreuung der Patienten in
diesem Land. Gerade in Bayern haben wir eine gut ausgebildete ambulante Versorgungsstruktur. Was in anderen Bundesländern teilweise nur stationär erbracht werden kann, ist
bei uns im Freistaat oft auch ambulant möglich. Um dies den politischen Entscheidungsträgern, aber auch den anderen handelnden Personen im Gesundheitswesen nahezubringen,
hatten wir diesem Themenbereich unsere dritte KVB-Versorgungskonferenz Anfang April
gewidmet. Im Titelthema dieser Ausgabe von KVB FORUM finden Sie eine ausführliche Berichterstattung zu der Veranstaltung und können unter anderem nachlesen, was unsere Referenten aus dem Bereich der Versorgungsforschung zur Schnittstelle von ambulanter und
stationärer Versorgung herausgefunden haben.
Ein weiterer Schwerpunkt dieser Ausgabe von KVB FORUM liegt auf den wirtschaftlichen
und organisatorischen Gegebenheiten des Praxisbetriebs. So wird in unserer Rubrik „Betriebswirtschaft erklärt“ diesmal die Einnahmenüberschussrechnung näher erläutert und in
der Rubrik „Aus der Praxis“ werden viele Fragen zur Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung beantwortet. Sollten sich nach der Lektüre der beiden ausführlichen Artikel bei Ihnen Fragen zu diesen oder anderen Themen der Praxisführung ergeben,
dann nehmen Sie doch einfach Kontakt mit unseren kompetenten Beratern auf – Namen
und Kontaktdaten finden Sie wie üblich auf den Seiten 38 und 39 in diesem Heft.
Ihr KVB-Vorstand
Dr. med. Krombholz
Vorsitzender des Vorstands
K V B F O R U M 6/2016
Dr. med. Schmelz
1. Stellv. Vorsitzender des Vorstands
Dr. med. Enger
2. Stellv. Vorsitzende des Vorstands
Aktuelles in K ü r z e
zitat des monats
„Wir bezweifeln nicht die Notwendigkeit eines Solidaritätsausgleichs.
Aber kein Solidaritätsausgleich darf
den Empfänger besser stellen als
den Zahler.“
Franz Knieps, Vorstand des BKKDachverbandes, zu einer Reform
des Risikostrukturausgleichs
Zahl des Monats
10,72
Millionen Menschen waren im Jahr
2015 in Bayern gesetzlich krankenversichert.
(Quelle: Mitgliederstatistik KM6
des Bundesministeriums für
Gesundheit – Stichtag: 1. Juli 2015)
(Quelle: aerzteblatt.de, 20. April 2016)
Vertreterversammlungen 2016
Die Vertreterversammlungen der KVB finden im Jahr 2016 an folgenden
Terminen in der Elsenheimerstraße 39, 80687 München, statt:
„„ Mittwoch, 15. Juni 2016, 14 Uhr
„„ Samstag, 26. November 2016
Wahl zur Vertreterversammlung 2016
Laufend aktuelle Informationen zur Wahl der Vertreterversammlung für
die Amtsperiode 2017 bis 2022 finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Über uns/Organisation/Vertreterversammlung/VV-Wahl 2016.
Fachtagung „Psychische Gesundheit
bei Kindern und Jugendlichen“
Kinder und Jugendliche, die heute in Bayern aufwachsen, haben in der Regel Zugang zu einer guten gesundheitlichen Versorgung. Jedoch zeigen
sich bei ihnen oft andere Problematiken in Form
von psychischen Erkrankungen und Verhaltensauffälligkeiten. Zusammen mit Ärzten und Psychotherapeuten, Vertretern der Selbsthilfe, Eltern, Erziehern und Betreuungspersonen wollen wir im Rahmen unserer Fachtagung am Mittwoch, den 27. Juli, ab 14.30 Uhr unter Bezugnahme auf die aktuelle Kampagne des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege für das Thema sensibilisieren.
Zu diesem kostenfreien Diskussionsforum in der KVB- Landesgeschäftsstelle, Elsenheimerstr. 39 in München, sind Sie herzlich eingeladen.
Wir freuen uns über Ihre verbindliche Anmeldung bis Mittwoch, den
20. Juli, per E-Mail an: [email protected] oder per Fax an:
0 89 / 5 70 93 – 21 95.
Redaktion
Wichtiges für die Praxis
Einbruchdiebstähle in Arzt- und
Zahnarztpraxen
Nicht nur Privathaushalte, auch Arzt- und Zahnarztpraxen sind vor Einbrüchen nicht gefeit. Denn hochwertige medizinische Geräte, Rezeptblöcke oder
Zahngold sind für Täter eine lukrative Beute. Damit
Ärzte und ihre Teams möglichst niemals Opfer eines
solchen Einbruchsdeliktes werden, gibt das Bayerische Landeskriminalamt seit Jahren Sicherungsempfehlungen speziell für Arzt- und Zahnarztpraxen heraus. Folgt man diesen Empfehlungen, lässt
sich das Einbruchsrisiko für die eigene Praxis mit
ein paar einfachen Maßnahmen deutlich reduzieren.
Wirkungsvoller Schutz bedeutet dabei nicht, dass
die Praxisräume oder das Praxisgebäude zu Festungen umgebaut werden müssen. Da Einbrecher
jedoch häufig über unzureichend gesicherte Türen,
Fenster und Terrassentüren in Praxisräume eindringen, sollte hier bei Bedarf schnellstmöglich
nachgebessert werden. Eingebrochen wird meist
zur Nachtzeit oder am Wochenende. In Gebäuden,
die untertags allgemein zugänglich sind, kommt es
vor, dass sich die Täter einsperren lassen und
dann in die Praxisräume einbrechen. Die in solchen Gebäuden oft vorherrschende Anonymität
kommt den Einbrechern zugute.
Was Sie tun können, um Ihre Praxis gegen mögliche Einbrüche wirkungsvoll abzusichern, lesen Sie
in den Sicherungsempfehlungen des Bayerischen
Landeskriminalamts, die Sie sich als PDF kostenlos im Internet unter www.polizei.bayern.de in der
Rubrik Schützen und Vorbeugen/Beratung/Technische Beratung/Merkblätter und Broschüren herunterladen können.
Unterstützung zu diesem Thema bieten Ihnen
auch die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen
der Bayerischen Polizei. Das Adressverzeichnis
finden Sie unter www.polizei.bayern.de in der Rubrik Schützen und Vorbeugen/Beratung/Adressen.
Herstellerverzeichnisse zu geprüften einbruchhemmenden Produkten finden Sie unter www.polizei-beratung.de in der Rubrik Themen und Tipps/
Diebstahl und Einbruch/Einbruchsdiebstahl/einbruchhemmende Produkte.
Redaktion
K V B F O R U M 6/2016
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Inhaltsverz eichnis
TITELTHEMA
6 Potenzial zur weiteren
Ambulantisierung nutzen
Die dritte KVB-Versorgungskonferenz stand dieses Jahr ganz im
Zeichen der Zusammenarbeit an
der Schnittstelle ambulant und
stationär
10 Stimmen zur Versorgungs-
konferenz
Was hat gefallen und was ist verbesserungswürdig? KVB FORUM
hat bei einigen Teilnehmern detailliert nachgefragt
12 „Die ambulante Leistungs erbringung wird zunehmen“
Interview mit Professor Dr. med.
Benno Neukirch zu den regionalen Besonderheiten der ambulanten Versorgungsstrukturen in
Bayern
10
Viel Lob: Vor allem
positives Feedback gab es von
den Teilnehmern
der dritten KVBVersorgungskonferenz
K V B F O R U M 6/2016
Betriebswirtschaft erklärt
14 Herausforderungen für die
ambulante Versorgung
Der Versorgungsbedarf bayerischer Versicherter nimmt zu.
Thomas Czihal (Zi) skizziert, wie
die vertragsärztliche Versorgung
darauf reagieren muss
21 Die Einnahmenüberschussrechnung
Wir stellen Ihnen die unter den
freiberuflichen Vertragsärzten
und -psychotherapeuten am
häufigsten genutzte Form der
Gewinnermittlung vor
Qualität
Aus der Praxis
16 Qualitätsanforderungen an die Röntgendiagnostik
24 Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufs haftung
Die Vorsitzenden der Ärztlichen
Stelle bei der KVB geben einen
Überblick über die grundlegenden Anforderungen an Strahlenexposition, Aufnahmetechnik
und Schutzmittel
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem am 1. Juni 2015
geänderten Heilberufe-Kammergesetz
20 Voller Erfolg:
Fünfter Hygienetag der KVB
Über 130 Ärzte und Praxismitarbeiter konnten auch dieses Jahr
in Regensburg ihr Wissen auffrischen
16
Die Qualitätsanforderungen an
die Röntgendiagnostik umfassen
auch charakteristische Bildmerkmale
24
Nur Angehörigen
Freier Berufe –
also auch selbstständigen Ärzten
– steht die Rechtsform der PartG
mbB zur Verfügung
I nhaltsver z eichnis
KVB Intern
RECHT INTERESSANT
Gesundheitstelematik
27 Bayerischer Gesundheits-
preis 2016 sucht kreative Konzepte
30 Ärztliche Dokumentation in Pflegeheimen
35 Wird jetzt auch das Gesund-
heitswesen „4.0“?
Nach einem Jahr Pause haben
KVB-Mitglieder nun wieder Gelegenheit, sich mit ihren innovativen Projekten zu bewerben
PATIENTENORIENTIERUNG
27 „Zeit für neue Kooperations-
formen und Synergieeffekte“
Michael Stahn, Leiter des Teams
Patientenorentierung bei der KVB,
äußert sich zu den Themen
Selbsthilfe, Referentenpool und
Veranstaltungsmanagement
Betreuende Ärzte sind gesetzlich nicht verpflichtet, in den Unterlagen einer stationären Pflegeeinrichtung zu dokumentieren
ARZNEIMITTELTHERAPIESICHERHEIT
32 (Un)bekannte Interaktionen bei Protonen-Pumpen Hemmern? (Teil 2)
Weshalb in Krankenhaus-Entlassbriefen häufig eine Versorgung mit Säureblockern empfohlen und über Monate daran
festgehalten wird
Die Methode des neuen Zusammenwirkens ganzer Produktionsketten könnte auch in der Gesundheitsversorgung ihre Spuren hinterlassen
KURZMELDUNGEN
36 Nationaler Aktionsplan 2.0
36 Gutachten zu Folgen der Flüchtlingszahlen
36 Terminservicestelle ohne echten Bedarf
37 IMPRESSUM
38 KVB Servicenummern
27
Zur Unterstützung
von Selbsthilfegruppen ist die
KVB immer auf
der Suche nach
ärztlichen Referenten
30
In der Vielzahl gesetzlicher Regelungen findet sich keine Dokumentationspflicht des Arztes in
der Pflegeheimdokumentation
36
Mit einem Gutachten will das
Bayerische Gesundheitsministerium den zusätzlichen medizinischen Bedarf
durch Flüchtlinge
klären
K V B F O R U M 6/2016
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6
Titelthema
Potenzial zur weiteren
Ambulantisierung nutzen
Am 6. April fand in München die dritte Versorgungskonferenz der KVB statt.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung, zu der auf Einladung des KVB-Vorstands
Vertreter aus Bundes- und Landtag, des Gesundheitsministeriums, der Kommunen und Krankenkassen gekommen waren, stand die Zusammenarbeit an
der Schnittstelle ambulant/stationär. Doch auch die regionalen Besonderheiten, die aktuellen Herausforderungen und Zukunftsperspektiven der ambulanten Versorgungsstrukturen in Bayern kamen in den Beiträgen der Referenten
nicht zu kurz und regten zu Diskussionen an.
R
und 180 Teilnehmer hatten
sich auf den Weg in die Konferenzetage der KVB-Landesgeschäftsstelle gemacht. Auf
der Tagesordnung der dritten KVBVersorgungskonferenz standen neben den Vorträgen der drei Vorstandsmitglieder die Ausführungen
zweier externer Experten – Professor Dr. med. Benno Neukirch von
der Hochschule Niederrhein, Fachbereich Gesundheitswesen, und
Zu Beginn und
in der Pause der
Veranstaltung
blieb den Teilnehmern Zeit
zum fachlichen
Austausch.
Thomas Czihal, wissenschaftlicher
Mitarbeiter des Zentralinstituts für
die kassenärztliche Versorgung in
Deutschland (Zi). Während sich
Neukirch, Facharzt für Innere Medizin, seit dem Jahr 2000 an seiner
Hochschule mit Fragen der Versorgungforschung beschäftigt, rollt
K V B F O R U M 6/2016
Czihal das Feld von der gesundheitsökonomischen Seite auf.
Neukirch, der in seinem Vortrag die
regionalen Besonderheiten der ambulanten Versorgungstrukturen in
Bayern vorstellte und zunächst die
ambulanten Leistungen des Freistaats allgemein mit denen des Bundesgebiets insgesamt verglich, ging
anschließend auf die stationäre und
ambulante Leistungserbringung auf
Landkreisebene ein. Dies tat er
anhand ausgewählter Beispiele –
der diagnostischen Koronarangiografie, den perkutanen Koronarinterventionen, der diagnostischen
Koloskopie, der Operation der Leistenhernie sowie arthroskopischer
Operationen am Kniegelenk. In seiner Analyse kam er zu dem Ergebnis, dass die Leistungserbringung
in Bayern überwiegend ambulant
erfolgt, sofern dies die Versorgungsstruktur und Morbidität zulässt. Die
belegärztliche Leistungserbringung
sei nach Auswertung der Datenlage in Bayern besonders hoch, dadurch werde in weiten Teilen stationäre Versorgung substituiert. Insbesondere gelte dies für Leistungen
im Rahmen der Tonsillektomie und
Leistenhernie. In einigen Regionen,
so Neukirchs Fazit, würden nach
wie vor Behandlungen in Krankenhäusern durchgeführt, die für diese Leistungen nicht prädestiniert
seien (siehe dazu auch unser Interview auf Seite 12). Als Beispiele
hierfür nannte er die diagnostische Koronarangiographie im Landkreis Ostallgäu und die diagnostische Koloskopie in Schweinfurt.
Einsparpotenzial durch Reduzierung stationärer Aufenthalte
Auch der zweite Referent des Tages, Gesundheitsökonom Thomas
Czihal (siehe auch sein Gastbeitrag
auf Seite 14), bestätigte in seinem
Vortrag, dass aufgrund der höheren Arztdichte in Bayern mehr Leistungen ambulant erbracht werden
als in anderen Bundesländern, wo
die entsprechende Versorgung
noch eher im Krankenhaus stattfinde. Czihal erläuterte, dass die
Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen im ambulanten Bereich aufgrund des demografischen Wandels in den kommenden Jahren
deutlich steigen werde. Wenn es
gelänge, durch eine gute ambulante Versorgung die Zahl der sogenannten ambulant-sensitiven Krankenhausfälle zu verringern, ließe
sich der zu erwartende Ausgaben-
T itelthema
anstieg begrenzen. Ein vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebenes Gutachten beim
unabhängigen Forschungs- und
Beratungsinstitut für Infrastrukturund Gesundheitsfragen (IGES) aus
dem Jahr 2014 belege, dass sich
durch eine Reduzierung stationärer Aufenthalte bundesweit etwa
860 Millionen Euro einsparen ließen. Der Ökonom brachte auch
ein Ergänzungsgutachten von 2015
für das Zi zur Sprache, das deutlich mache, dass in Bayern derzeit
Kosten in Höhe von etwa 20 Euro je
Versichertem vermieden werden.
Durch eine zusätzliche Förderung
der Ambulantisierung könne man
weitere elf Euro einsparen. „Voraussetzung dafür ist, dass vor allem
die Hausärzte mehr Zeit für ihre Patienten bekommen, etwa um die
Adhärenz zu fördern. Oder wenn
zum Beispiel im Bayerischen Wald
die vertragsärztliche Versorgung
intensiviert werden würde“, so die
Ansicht des Fachmanns. „Das Ziel
muss nicht der Abbau von Kapazitäten im ambulanten Bereich, sondern vielmehr die Gewinnung neuer
Ärzte für die Niederlassung sein“,
lautete Czihals Fazit. In diesem Sinne plädierte er für eine generelle
und umfassende Förderung der vertragsärztlichen Versorgung. Die Entwicklung, dass Krankenhäuser im-
Für KVB-Chef
Wolfgang Krombholz sind die Vergütungsregelungen des Krankenhausstrukturgesetzes nicht
ausreichend, um
die Bereitschaftsdienstreform der
KVB zu unterstützen.
mer stärker in die ambulante Versorgung drängen, nannte er „fatal“.
Die Vorstellung, dass die Öffnung
der Krankenhäuser im Sinne von
„ambulant durch stationär“ zu einer
Verbesserung führen könnte, werde nicht funktionieren, „da sich
Krankenhäuser immer das ökonomisch attraktivere System aussuchen werden“, warnte der Gesundheitsökonom. Dies setzte vonseiten
der anwesenden Klinikträger und
-geschäftsführer eine konstruktive
Diskussion in Gang.
Instrumente zur flächendeckenden medizinischen Versorgung
Auf den Aspekt, die vertragsärztliche Versorgung insbesondere auf
dem Land zu intensivieren, antwortete der erste stellvertretende KVBVorstandsvorsitzende, Dr. med.
Pedro Schmelz, dass man hierzu
bereits vielfältige Maßnahmen ergriffen habe. „Als KVB stehen wir
zu unserem Sicherstellungsauftrag
und versuchen mit unseren Instrumenten, die flächendeckende hochwertige medizinische Versorgung
in Bayern dauerhaft zu sichern“,
betonte der KVB-Vize. Hierbei spiele insbesondere die Förderung der
ambulanten Weiterbildung eine
wichtige Rolle, die im Versorgungsstärkungsgesetz deutlich verbessert und nun auch auf Teile der
grundversorgenden Fachärzte erweitert worden sei. „Für diese Weiterbildung geben wir allein im hausärztlichen Bereich pro Jahr über
zwölf Millionen Euro aus. Zusammen mit den Mitteln der Krankenkassen stehen dem ambulanten
Bereich somit rund 25 Millionen
Euro zur Verfügung. Und diese
Mittel werden durch das Versorgungsstärkungsgesetz weiter ansteigen.“
Volles Haus: Im
großen Saal der
Konferenzetage
in München
blieb kaum ein
Platz unbesetzt.
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels betonte Schmelz,
dass die Herausforderung in der
ambulanten Versorgung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei
und nur gemeinsam mit der Bundes- und Landespolitik sowie mit
K V B F O R U M 6/2016
7
8
Titelthema
Ballungsräumen dadurch zu belasten. Neben dem Honorar sei der
Erhalt der Kompetenz ein wichtiger Baustein in der notärztlichen
Versorgung. „Auch die sicher gut
ausgebildeten Notfallsanitäter können die erfahrenen Notärzte niemals ersetzen. Wer dies nicht einsehen möchte, stellt damit die bewährte Qualität der notärztlichen
Versorgung in Frage“, warnte Enger. Sie appellierte an die anwesenden Politiker, den Sachverstand
der Notärzte bei allen gesetzgeberischen Vorhaben, die diesen Bereich betreffen, stärker zu berücksichtigen.
KVB-Vize Pedro
Schmelz betonte
in seinem Vortrag, dass die
Herausforderungen in der ambulanten Versorgung nur gesamtgesellschaftlich
zu lösen seien.
den Kommunen bewältigt werden
könne. „Wir alle gemeinsam sind
dazu aufgefordert, in den betreffenden Regionen attraktivere Rahmenbedingungen und Lebensbedingungen für niederlassungswillige Ärzte und deren Familien zu
schaffen.“
Notärzte mit hoher Leistungsbereitschaft
Die zweite stellvertretende KVBVorstandsvorsitzende Ilka Enger
bedankte sich
ausdrücklich
bei den bayerischen Notärzten
für ihre hohe
Leistungsbereitschaft.
Dass auch das Notarztsystem in
Bayern vor wachsenden Herausforderungen steht, brachte die
zweite stellvertretende KVB-Vorstandsvorsitzende, Dr. med. Ilka
Enger, zur Sprache. Und da der Bereich an der Schnittstelle ambulant/stationär angesiedelt sei, sei
es ihr ein Anliegen, die aktuelle Situation im Rahmen dieser Versorgungskonferenz anzusprechen. In
diesem Zusammenhang dankte
Enger zunächst allen Notärzten,
die mit ihrer hohen Leistungsbereitschaft die notärztliche Versorgung in Bayern Tag und Nacht sicherstellen. Und das, obwohl Arbeitsbedingungen und Dienstbelastungen, Anwesenheitspflichten
in der Wache sowie sonstige Anforderungen nicht dazu angetan
seien, eine Übernahme des Notarztdienstes als besonders erstrebenswert erscheinen zu lassen.
„Es ist eine gesamtgesellschaftli-
K V B F O R U M 6/2016
che Aufgabe, für gute Rahmenbedingungen im Notarztdienst zu sorgen. Denn letztendlich ist ein funktionierender Notarztdienst essenziell für die Versorgung der Bevölkerung bei schweren Unfällen und
lebensbedrohlichen Erkrankungen“,
erklärte Enger. Dabei laute die Kernfrage, was die Notärzte wirklich benötigten, um ihren Job machen zu
können. Dazu gehörte an erster
Stelle eine angemessene Vergütung
der Leistungen. Deshalb arbeite
man vonseiten der KVB seit Längerem in Abstimmung mit aktiven Notärzten an einer Verbesserung der
Honorarsystematik, um gerade die
Notärzte an einsatzschwachen
Standorten finanziell besser zu
stellen - ohne die Kollegen in den
Funktionierender Bereitschaftsdienst
Zum Schluss der Vorträge hatte
der KVB-Vorstandsvorsitzende,
Dr. med. Wolfgang Krombholz, das
Wort, der am Anfang der Veranstaltung auch bereits die Begrüßung
der Gäste und Teilnehmer übernommen hatte. Dem KVB-Chef lag
in seinem Beitrag besonders die Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes am Herzen, die bereits
seit einigen Jahren ganz oben auf
der Agenda der KVB stehe und mittlerweile weitgehend umgesetzt sei.
Ein Element dieser Reform sei der
Aufbau von gut erreichbaren Bereitschaftspraxen, die bevorzugt in
titelthema
räumlicher Nähe zu den Notaufnahmen der Kliniken angesiedelt sein
sollen. 66 Bereitschaftspraxen gibt
es im Freistaat bereits, zehn davon
unter Leitung der KV Bayerns. Über
50 weitere dieser sogenannten Por-
„Lückenbüßer für die Versorgung“
dargestellt. Aus diesem Grund
müsse speziell beim Mengenrisiko,
das momentan „ganz tendenziell“
auf die Krankenhäuser übertragen
werde, nachgebessert werden.
setz der KVB vorschreibt, äußerte
sich der Vorstandsvorsitzende kritisch: „Diese sind aus unserer Sicht
nicht geeignet, um die Reform des
Bereitschaftsdienstes zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen den Sektoren zu stärken. Wir
setzen uns auch künftig für eine
faire Verteilung der Mittel ein, denn
die niedergelassenen Kollegen tragen den mit Abstand größten Teil
der Arbeit im Bereitschaftsdienst
und diese Leistung darf nicht durch
Honorarverlagerungen auf Krankenhäuser bestraft werden.“ Der
KVB-Chef betonte, dass man hierbei keine Konfrontation mit den
Krankenhäusern wünsche und er
forderte die anwesenden Vertreter
der Kliniken zur Kooperationsbereitschaft auf. „Dann finden wir
konstruktive Lösungen, mit denen
wir den gemeinsamen Herausforderungen in der Sicherstellung der
medizinischen Versorgung – gerade
auch im Notdienst – ganz sicher
gerecht werden können.“
talpraxen sollen in den nächsten
Jahren bayernweit dazukommen.
„Ein funktionierender Bereitschaftsdienst ist aus vielen Gründen notwendig“, so Krombholz, „unter anderem, um die Notaufnahmen der
Krankenhäuser von den sogenannten Bagatellfällen zu entlasten.“ Im
Krankenhausstrukturgesetz habe
der Gesetzgeber dazu entsprechende Vorgaben gemacht. Damit sei
die KVB auch gesetzlich verpflichtet, ihre Bereitschaftspraxen in Kooperation mit den Krankenhäusern
flächendeckend auszubauen. Es sei
allerdings weder organisatorisch,
noch personell oder wirtschaftlich
möglich, an jedem Krankenhaus
eine Bereitschaftspraxis zu betreiben.
Krombholz betonte dazu, man werde das Krankenhausstrukturgesetz
in Bayern selbstverständlich umsetzen. Allerdings orientiere sich
Dass die konkrete Vertragsausgestaltung zur Einrichtung von Portalpraxen nicht völlig diskussionslos
verläuft, konnte man dem Einwand
eines Veranstaltungsteilnehmers
entnehmen. Der Leiter der RoMed
Kliniken Rosenheim monierte, dass
im ersten Mustervertrag von Gemeinsamkeit nicht mehr viel zu spüren sei. Die Kliniken würden als
die Feststellung des Bedarfs nicht
an den Wünschen der Landratsämter, sondern an Paragraf 12 SGB V,
wonach die Planung und Einrichtung der Portalpraxen wirtschaftlich, ausreichend und zweckmäßig
zu erfolgen habe.
Einen visuellen Rückblick auf die
KVB-Versorgungskonferenz 2016
sowie die Vorträge der externen
Referenten finden Sie unter www.
kvb.de in der Rubrik Über uns/Veranstaltungen/Veranstaltungsrückblicke/KVB-Versorgungskonferenzen.
Auch zu den Vergütungsregelungen,
die das Krankenhausstrukturge-
Marion Munke (KVB)
Die Referenten
unter sich: Wolfgang Krombholz,
Benno Neukirch,
Ilka Enger, Thomas Czihal und
Pedro Schmelz
(von links).
Eine Ausstellung
mit Informationsplakaten, unter
anderem zu den
Themen Bedarfsplanung, Fördermaßnahmen
oder Ambulante
spezialfachärztliche Versorgung
(ASV), regte in
den Pausen zu
Diskussionen
an.
K V B F O R U M 6/2016
9
10
Titelthema
Stimmen zur Versorgungskonferenz
Die dritte Versorgungskonferenz der KVB war aus Sicht all jener KV-Mitarbeiter,
die sich bereits lange im Vorfeld mit der Organisation beschäftigt hatten, ein
voller Erfolg. Doch wie kam der Nachmittag bei den teilnehmenden Gästen an?
Um zu erfahren, wie ihnen die Veranstaltung gefallen hat und was unter Umständen im nächsten Jahr verbessert werden könnte, aber auch, wie die Teilnehmer
das Verhältnis ambulant/stationär in Bayern bewerten, hat das Organisationsteam der Versorgungskonferenz stellvertretend bei einigen Gästen nachgefragt.
Hier das Ergebnis.
Gabriele Hörl, Ministerialdirigentin, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Ich habe die KVB-Versorgungskonferenz sehr zu schätzen gelernt, weil
hier aktuelle Entwicklungen und
wertvolle Hintergrundinformationen
prägnant aufbereitet werden. Besonders gut haben mir die neuen
Informationsplakate gefallen, auf
denen alle wichtigen Fakten zu Themen wie der Bereitschaftsdienstreform, den Fördermaßnahmen und
der Nachwuchsförderung der KVB
zusammengestellt waren.
In Bayern ist das Angebot an ambulanten Versorgungsleistungen deutlich stärker ausgeprägt als in anderen Bundesländern, was gerade
das Beispiel des ambulanten Operierens eindrucksvoll belegt. Diese
besonderen Versorgungsstrukturen, die auch dem Grundsatz des
SGB V „ambulant vor stationär“
Rechnung tragen, gilt es zu schützen und weiter auszubauen. Deshalb hat sich die Bayerische Staatsregierung bis zuletzt gegen eine Konvergenz der vertragsärztlichen Vergütung zwischen den einzelnen KVRegionen ausgesprochen, solange
diese nicht regionale Unterschiede
K V B F O R U M 6/2016
in den Versorgungsstrukturen berücksichtigt. Die Zukunft von ambulant und stationär muss noch
stärker als bisher in einem „Miteinander“ statt in einem „Neben-“
oder sogar „Gegeneinander“ liegen!
Dr. med. Wolfgang Rechl, zweiter Vizepräsident, Bayerische
Landesärztekammer
Bei der diesjährigen KVB-Versorgungskonferenz wurden sehr informative Vorträge über die Versorgungssituation in Bayern gehalten. Dabei wurde auch der Stellenwert der belegärztlichen Tätigkeit
in Bayern hervorgehoben. Zudem
wurde ein Überblick über die regionalen, ambulant durchgeführten Eingriffe anhand konkreter
Beispiele gegeben.
Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ wird in Bayern in besonderem Maße umgesetzt. Dabei ist auf
eine gleichwertige Vergütungsstruktur zu achten, um auch in Zukunft
die Ressourcen weiter ausgewogen einsetzen zu können. Die Strukturen hierzu sind in Bayern vorhanden.
Dr. phil. Klaus Schulenburg, Direktor, Bayerischer Landkreistag
Auch die diesjährige Versorgungkonferenz der KVB hat gezeigt, wie
wichtig die Neuausrichtung der Bedarfsplanung für den niedergelassenen Bereich ist und welch große
Bedeutung dabei dem Austausch
mit den anderen Akteuren des Gesundheitswesens zukommt. An diesem Austausch haben die Bayerischen Landkreise gesteigertes Interesse. Zur weiteren Verbesserung
des Dialogcharakters würden wir
uns wünschen, wenn in kleineren
thematischen Runden die Gelegenheit für Rückfragen und Diskussionen eröffnet würde.
In vielen Regionen funktioniert das
Zusammenwirken zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern reibungslos und konstruktiv. Es gibt aber natürlich auch kritische Punkte. Nicht umsonst gibt
es in Bayern zwischenzeitlich ein
sogenanntes 90a-Gremium, in dem
sektorenübergreifende Fragestellungen behandelt werden. Ein aktuelles Beispiel ist die Reform des
Bereitschaftsdienstes, bei der sich
die Kreiskrankenhäuser mehr Transparenz und Abstimmung wünschen.
T itelthema
Dr. med. Petra Reis-Berkowicz,
Vorsitzende der KVB-Vertreterversammlung
Dr. med. Gerald Quitterer, Regionaler Vorstandsbeauftragter der
KVB für Niederbayern
Die Versorgungskonferenzen der
KVB sind ein Plädoyer dafür, dass
der zunehmende technische Fortschritt in der Medizin und die demografische Entwicklung eine Ambulantisierung notwendig machen.
Für mich war es eine sehr interessante Veranstaltung. Der Vergleich
ambulanter, belegärztlicher und
stationärer Versorgung anhand ausgewählter Krankheitsbilder hat gezeigt, dass die einzelnen Versorgungsebenen in den verschiedenen Landkreisen unterschiedlich
genutzt werden. Wichtig waren die
Aussagen, dass je weniger vermeidbare Krankenhausfälle auftreten, desto mehr ambulante Versorgung stattfindet. Und dass die
ambulante Inanspruchnahme mit
steigendem Lebensalter zunimmt.
Das Gebot des SGB V „ambulant
vor stationär“ wird in Bayern sehr
gut umgesetzt und nimmt im Bundesvergleich eine Spitzenposition
ein. Nichtsdestotrotz ist eine weitere Optimierung zugunsten der ambulanten Versorgung anzustreben.
Um die Spitzenposition beizubehalten und unnötige, teure Krankenhausressourcen einzusparen, muss
zukünftig die hohe Qualität der ambulanten haus- und fachärztlichen
Versorgung erhalten und weiterentwickelt werden. Eine verstärkte Teilnahme der Krankenhäuser an der
ambulanten Versorgung sehe ich
unter den Kostenaspekten sehr
kritisch.
Monika Röther, Geschäftsführerin, Gemeinnützige Krankenhausgesellschaft des Landkreises
Bamberg mbH, Scheßlitz
Sektorengrenzen aufbrechen und
überwinden – das war, ist und wird
das Hauptthema für die Sicherstellung einer qualitativ guten medizinischen Versorgung sein. Voraussetzung dafür ist ein gegenseitiges
Verständnis und Kennenlernen der
unterschiedlichen Player in den Sektoren. Ergebnisse müssen gemeinsame Konzepte sein, die von allen
mitgetragen werden. Die KVB-Versorgungskonferenz bietet hierfür
eine innovative und gute Plattform.
Das Verhältnis von ambulant zu stationär ist in Bayern sehr differenziert zu betrachten und leider noch
von individuellen Einschätzungen
geprägt.
Ich schließe mich dem Fazit von Professor Neukirch an, dass die Leistungserbringung in Bayern überwiegend ambulant erfolgt, sofern Versorgungsstrukturen und Morbidität
dies zulassen. Erstaunt hat mich,
dass die Morbidität in den einzelnen Landkreisen Bayerns zum Teil
sehr unterschiedlich ist. Um diesen
speziellen Herausforderungen künftig gerecht werden zu können, werden wir mehr ambulante Arztzeit
benötigen.
Julia Zahren, Leiterin der Geschäftsstelle der Gesundheitsregion plus, Landkreis Günzburg
Mit dem diesjährigen Schwerpunktthema der KVB-Versorgungskonferenz wurde ein sehr aktuelles und
wichtiges Thema aufgegriffen, das
uns derzeit auch in der Gesundheitsregion plus im Landkreis Günzburg
beschäftigt.
Wir haben uns im Landkreis Günzburg gemeinsam mit den Beteiligten aus dem ambulanten und stationären Sektor für regionalspezifische Lösungen eingesetzt. Wir arbeiten am Aufbau eines regionalen
Versorgungsnetzes, das durch eine elektronische Vernetzung die
Schnittstelle zwischen den Sektoren verbessern und somit die Versorgung auf dem Land zukunftsfähig gestalten soll.
Angelika Feldmann, Geschäftsbereichsleiterin, IKK classic
Die Versorgungskonferenz war wieder hochinteressant und informativ.
Ich würde es begrüßen, wenn diese Form der Konferenzgestaltung,
mit Blick auf die Darstellung der
einzelnen versorgungsrelevanten
Bereiche, auch künftig stattfindet.
Das Verhältnis ambulant/stationär
in Bayern bewerten wir unter dem
Grundsatz „So viel ambulant wie
möglich, so viel stationär wie nötig“.
Wir sehen mehrere Handlungsfelder, um dies auch weiterhin sicherzustellen beziehungsweise zu verbessern. Zum Beispiel ein möglichst
umfassendes ambulantes Operieren, aber auch die Zusammenarbeit
im ärztlichen Bereitschaftsdienst.
Thomas Habermann, Landrat,
Landratsamt Rhön-Grabfeld,
Unterfranken
Die diesjährige KVB-Konferenz war
rundum gelungen. In interessanten
Vorträgen wurden die Situation und
die Perspektiven der ambulanten
Versorgung in Bayern beleuchtet.
Als positiv hervorheben möchte ich
die Möglichkeit zum Meinungsaustausch.
Die ambulante und die stationäre
Versorgung werden in Bayern meines Erachtens – bis auf Einzelfälle
– auf jeweils angemessenem Niveau
wahrgenommen. Der demografische
Wandel und der medizinisch-technische Fortschritt werden die ambulante Versorgung vor Herausforderungen stellen, weil mit einem
zusätzlichen Versorgungsbedarf zu
rechnen ist.
Redaktion
K V B F O R U M 6/2016
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12
Titelthema
„Die ambulante Leistungserbringung wird zunehmen“
Professor Dr. med. Benno Neukirch war lange Zeit als Facharzt für Innere
Medizin in der Krankenversorgung tätig, bevor er im Jahr 2000 an die Hochschule Niederrhein, Fachbereich Gesundheitswesen, berufen wurde. Dort beschäftigt er sich mit Fragen der Versorgungsforschung. KVB FORUM hat ihn im
Rahmen der dritten KVB-Versorgungskonferenz zu seinem Vortrag „Regionale
Besonderheiten der ambulanten Versorgungsstrukturen in Bayern“ befragt.
Benno Neukirch
von der Hochschule Niederrhein ist der
Überzeugung,
dass in Zukunft
Herr Professor Dr. Neukirch,
wenn man die Verteilung der ambulanten und stationären Leistungserbringung in Bayern mit
der in anderen Bundesländern
vergleicht, zu welchem Ergebnis
kommt man dann als Versorgungsforscher?
noch mehr Krankheiten überwiegend ambulant
behandelt werden können.
Zu einem ziemlich eindeutigen Ergebnis: Bayern zeichnet sich durch
eine besonders hohe ambulante
Leistungserbringung aus. Dies kann
man deutlich sehen, wenn man die
Leistungen für ambulante vertragsärztliche Operationen, Anästhesien,
präoperative und orthopädischchirurgisch konservative Leistungen
in Bayern denen im übrigen Bundesgebiet gegenüberstellt. Gleichzeitig liegt in Bayern die tatsächliche Inanspruchnahme für stationäre Behandlungen unter der, die
hinsichtlich der demografischen
Struktur zu erwarten wäre.
gen und Eingriffe, die sowohl ambulant als auch stationär erbracht
werden. Dabei haben wir festgestellt, dass in vielen Regionen Bayerns sehr viele dieser Maßnahmen
ambulant erbracht werden.
Aber es gibt offensichtlich auch
Regionen, in denen der Anteil an
stationären Leistungen noch
recht hoch ist …
Ja. In einigen Landkreisen, zum
Beispiel im Bayerischen Wald, in
der Oberpfalz oder in Franken werden ambulant sensitive Krankenhausfälle in relevantem Umfang
auch stationär erbracht. Dies kann
vielfältige Ursachen haben, zum
Beispiel die Infrastruktur in diesen
ländlichen Regionen. Oder das fehlende ambulante Angebot.
Sie haben sich in Bayern nicht nur
mit dem vertragsärztlichen, sondern auch mit dem stationären
Sektor befasst. Welche Unterschiede konnten Sie feststellen?
In Ihrer Untersuchung sind Sie
zu dem Schluss gekommen, dass
in einigen Regionen Bayerns weiterhin Leistungen in Krankenhäusern erbracht werden, die
dafür nicht prädestiniert sind.
Wie kommt das? Und was könnte Abhilfe schaffen?
Wir haben sowohl für den ambulanten Sektor als auch für das Krankenhaus alters- und geschlechtsadjustierte Häufigkeiten bestimmt
und zwar für solche Untersuchun-
Das stimmt. In einigen Landkreisen und Städten werden Leistungen im Krankenhaus erbracht, die
eigentlich auch ambulant durchgeführt werden könnten. Die Ursa-
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chen müssen in der Region selbst
untersucht werden. Über die örtlichen Gepflogenheiten kann eine
kleinräumige Analyse von Eingriffsraten nichts aussagen. Wenn die
Patienten in diesen Regionen ein
attraktives Angebot im ambulanten Bereich vorfinden, dann werden sie dieses auch nutzen.
Eine Besonderheit der medizinischen Versorgung in Bayern ist
der relativ hohe Anteil belegärztlicher Leistungen. Welche
Auswirkungen hat das auf die
Versorgung?
In der Tat werden in Bayern belegärztliche Leistungen besonders
häufig erbracht. Das liegt daran,
dass die Struktur des Belegarztwesens in Bayern historisch gewachsen ist, wodurch es zu einer
T itelthema
Höhere ambulante Leistungserbringung in Bayern
Niedrigere stationäre Inanspruchnahme in Bayern
Gebührenordnungsposition je 10.000 Patienten
Versorgungsrelationen stationäre Behandlungstage 2012
unter 2420 2420 bis unter 2673
2673 bis unter 2920
2920 bis unter 3255
3255 und mehr
unter 0,89 0,89 bis unter 0,96
0,96 bis unter 1,05
1,05 bis unter 1,14
1,14 und mehr
Gebührenordnungspositionen für ambulante, vertragsärztlich
erbrachte Operationen, Anästhesien, präoperative und orthopädisch-chirurgisch konservative Leistungen im Jahre 2011
Versorgungsrelationen: tatsächliche stationäre Behandlungstage
2012 im Vergleich zur erwarteten Inanspruchnahme aufgrund
demografischer Strukturen
Quelle: Versorgungsatlas, Zentralinstitut für die kassenärztliche
Versorgung in Deutschand (Zi)
Quelle: Versorgungsatlas, Zentralinstitut für die kassenärztliche
Versorgung in Deutschand (Zi)
Verschiebung kommt: Besonders
für die Operation der Leistenhernie
und auch für die Tonsillektomie
konnten wir zeigen, dass diese Art
der Leistungserbringung die stationäre Behandlung in Hauptabteilungen ersetzt.
Spiegelt der Istzustand der ambulanten Versorgung in Bayern
Ihrer Einschätzung nach auch
den tatsächlichen Bedarf wider?
Den tatsächlichen Bedarf objektiv
zu bestimmen, ist eine unlösbare
Aufgabe. Im Vergleich zeigt sich
aber, dass in einigen Regionen auch
heute noch viele Leistungen aus
dem stationären in den ambulanten
Bereich verlagert werden können.
Wie sieht Ihre Prognose für die
Zukunft aus? Werden sich die
Versorgungsstrukturen in Bayern verändern? Halten Sie es für
möglich, dass sich die Sektorengrenzen künftig verschieben
werden?
Schon der medizinisch-technische
Fortschritt wird dafür sorgen, dass
es möglich sein wird, in Zukunft
noch mehr Krankheiten überwiegend ambulant zu behandeln. Dies
ist von der Bevölkerung auch so
gewünscht. Dazu benötigt man
unbedingt eine sehr leistungsfähige ambulante vertragsärztliche
Versorgung, sowohl im hausärztlichen als auch im fachärztlichen
Bereich. Insofern wird die ambulante Leistungserbringung in den
nächsten Jahren noch zunehmen.
Herr Professor Dr. Neukirch,
vielen Dank für das Gespräch!
Interview Marion Munke,
Adam Hofstätter (beide KVB)
K V B F O R U M 6/2016
13
14
Titelthema
Herausforderungen für
Die ambulante Versorgung
Gesundheitsökonom Thomas Czihal ist beim Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) mit dem Arbeitsgebiet Querschnittsaufgaben
und Klassifikationssysteme betraut. Mit seinem Gastkommentar, den er zusammen mit dem Leiter des Zi, Dr. rer. pol. Dominik Graf von Stillfried, verfasst
hat, untermauert er seinen Vortrag der dritten KVB-Versorgungskonferenz
(siehe auch Seite 6), wonach eine umfassende Förderung der vertragsärztlichen Versorgung für Bayern wichtig ist.
D
ass die ambulante Versorgung im Freistaat vor großen
Herausforderungen steht,
liegt zum einen daran, dass der demografische Wandel zu einem höheren Versorgungsbedarf der bayerischen Versicherten führen wird.
Gegenüber dem Jahr 2015 nimmt
die Bevölkerungsgruppe der über
Sechzigjährigen bis zum Jahr 2020
um 0,3 Millionen (neun Prozent) Einwohner, bis zum Jahr 2025 um 0,7
Millionen Einwohner (21 Prozent) zu.
Studien der Versorgungsforschung
belegen, dass diese Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer Risikostruktur überdurchschnittlich viele und
aufwendige Leistungen in Anspruch
nimmt. Die vertragsärztlichen Abrechnungsdaten aus dem Jahr 2007
– als der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) noch einen größeren Differenzierungsgrad aufwies
– zeigen, dass die Zahl der Arzt-Patientenkontakte bei 60- bis 65-jährigen Patienten zehn Prozent und
bei 70- bis 75-jährigen Patienten
bei 17 Prozent über dem Durchschnitt liegt. Soll das derzeitige
Versorgungsniveau in Bayern aufrechterhalten werden, führt der demografische Wandel unweigerlich
zu einer höheren Nachfrage nach
ärztlicher Arbeitszeit. Zum anderen
wird die Wirkung des demografischen Wandels durch einen medizi-
K V B F O R U M 6/2016
nisch-technischen Fortschritt verstärkt, der ebenfalls zu einer höheren Patientennachfrage im ambulanten Bereich führen wird. Das
PET-CT oder die Osteodensitometrie sind Beispiele für neue Leistungen, die unlängst zusätzlich in
die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eingeführt wurden.
Der medizinisch-technische Fortschritt führt aus gesundheitswissenschaftlicher Sicht vor allem dazu,
dass immer mehr Leistungen im ambulanten Bereich durchgeführt werden. Hierdurch entstehen für Patienten neue Möglichkeiten, belastende Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Der Sachverständigenrat
Gesundheit hat in seinem Jahresgutachten 2012 die Studienlage folgendermaßen zusammengefasst:
„Der medizinisch-technische Fortschritt ermöglicht eine Verlagerung
ehemals stationär erbrachter Leistungen in die ambulante Versorgung. (…) In Kombination mit der absehbaren demografischen Entwicklung gewinnt die ambulante Behandlung an Bedeutung: Ein wachsender Anteil bislang stationär behandlungsbedürftiger Patienten benötigt diese Form der Versorgung teilweise nur noch wenige Tage oder
zukünftig gar nicht mehr.“ Der Sachverständigenrat verbindet damit die
Erwartung, dass die Versorgung
insgesamt effizienter wird und der
demografisch bedingte Ausgabenanstieg vermindert werden kann.
Bayern ist bei dieser Entwicklung
Spitzenreiter. Behandlungen, die in
anderen Bundesländern noch im
Krankenhaus durchgeführt werden,
werden in vielen Regionen Bayerns
vorwiegend durch Vertragsärzte
erbracht. Durch diese günstige Arbeitsteilung zwischen dem ambulanten und stationären Bereich werden in Bayern nach Berechnungen
des Instituts für Gesundheits- und
Sozialforschung (IGES) im Durchschnitt 17 Euro je Versicherten (insgesamt 184 Millionen Euro) pro Jahr
eingespart. Nach Baden-Württemberg ist Bayern damit das Flächenland mit den höchsten Einsparungen bei stationären Leistungen. Da
diese Einsparungen durch niedergelassene Ärzte erreicht werden,
scheint es unverständlich, dass
durch gesetzliche Regelungen die
Zahl der Vertragsärzte in Bayern
reduziert werden „soll“. Nach Berechnungen des Zi sind durch die
sogenannte Aufkaufregelung in Paragraf 103 SGB V zirka 2.300 Vertragsarztsitze (zirka zehn Prozent
aller Vertragsarztsitze) in Frage gestellt. Die Folge wären wieder mehr
Krankenhausaufenthalte und ein
T itelthema
teureres Gesundheitssystem. Deshalb bleibt zu hoffen, dass diese Reduktion der vertragsärztlichen Angebotskapazitäten nicht stattfinden
wird. Folgt man dem Sachverständigenrat, muss die vertragsärztliche Versorgung gestärkt und nicht
geschwächt werden.
Bei der Verabschiedung der umstrittenen Aufkaufregel ging der Gesetzgeber davon aus, dass ein Abbau
der durch die aktuelle Bedarfsplanung ausgewiesenen Überversorgung an Vertragsärzten notwendig
ist. Aber: Liegt diese Überversorgung tatsächlich vor? Befragungen
der Patienten zeigen, dass diese mit
der technischen Ausstattung der
Praxen und auch der Kompetenz
der Ärzte sehr zufrieden sind. Anders sieht es jedoch bei der Zufriedenheit mit der Zeitdauer des ArztPatientengesprächs aus. Nur gut
drei von zehn Patienten vergeben
hier die Note sehr gut oder gut. Diese Einschätzung der Patienten deckt
sich mit der Wahrnehmung der Ärzteschaft. Gemäß dem Ärztemonitor
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem NAV-Virchowbund
aus dem Jahr 2014 stimmen nur vier
von zehn Ärzten der Aussage zu,
dass für die Behandlung der Patienten ausreichend Zeit zur Verfügung
steht. Wenn sich also schon jetzt
Patienten und Ärzte mehr Zeit für
die Behandlung der Erkrankungen
wünschen, kann eine Verringerung
der Anzahl der Vertragsärzte nicht
zu einer Verbesserung der Versorgung führen. Notwendig für eine Verbesserung der Versorgungsqualität
ist also auch aus dieser Sicht eine
Stärkung der Attraktivität der vertragsärztlichen Versorgung.
Wie diese notwendige Stärkung erreicht werden kann, wurde durch
die Hochschule Neubrandenburg
erforscht. Die Reduzierung des wirtschaftlichen Risikos der Vertragsärzte stellte sich als das wichtigste
Handlungsfeld heraus. Die KV Bay-
erns hat hierfür mit der neuen Wirkstoffvereinbarung im Arzneimittelbereich einen wesentlichen Schritt
unternommen. Auf dieser Basis war
im dritten Quartal 2015 kein Hausoder Facharzt in Bayern von einer
Prüfung betroffen. Das wirtschaftliche Risiko in Bezug auf Arzneimittelregresse wurde substanziell reduziert. Die Regressgefahr ist aber
nur eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist das Honorar für vertragsärztliche Leistungen. Ergebnisse
des Zi-Praxis-Panels zeigen, dass für
2013 der rechnerische GKV-Überschuss im Schnitt über alle Vertragsärzte bei rund 117.100 Euro (81 Prozent des berichteten Jahresüberschusses von 145.400 Euro, einschließlich der Privateinnahmen)
liegt. Um das Arzteinkommen zu
ermitteln, müssen vom Praxisüberschuss noch Steuern, Kranken- und
Rentenversicherung etc. abgezogen
werden. Allein mit der Behandlung
von GKV-Versicherten läge das Einkommen deutlich unter den Arztgehältern, die mit vergleichbarer Qualifikation im Krankenhaus erzielt werden können. Bei vergleichbarer Arbeitszeit (52 Wochenstunden) liegt
das Bruttogehalt (inklusive des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung) eines Oberarztes in der Klinik
bei mehr als 135.000 Euro. Diesbezüglich ist die Tätigkeit im Krankenhaus aus ökonomischer Sicht für
einen Facharzt der Arbeit in der Niederlassung vorzuziehen. Trägt das
dazu bei, dass in Bayern die Zahl der
Ärzte im Krankenhaus deutlich stärker steigt als im ambulanten Sektor?
Die Entwicklung der Arztzahlen korrespondiert mit der Entwicklung der
Preise in der ambulanten und stationären Versorgung. Der regionale Punktwert für die vertragsärztliche Versorgung ist zwischen 2010
und 2016 um fünf Prozent gestiegen, während der Landesbasisfallwert für das DRG-System (das Krankenhausvergütungssystem mit Fallpauschalen) um 13 Prozent gestie-
Gesundheitsökonom Thomas
Czihal vom Zi
hofft, dass im
Zuge der EBMReform eine
wirkliche Stärkung der vertragsärztlichen
Versorgung in
Bayern erreicht
werden kann.
gen ist. Aus ökonomischer Sicht
wird damit der Anreiz verstärkt, Leistungen in der vollstationären Versorgung durchzuführen. So kann
das Prinzip „ambulant vor stationär“ nicht gestärkt werden. Die
Vergütung ist auch Ursache für die
Entwicklung der belegärztlichen
Versorgung: In Bayern ist diese innerhalb von drei Jahren um 15 Prozent gesunken. Diese Leistungen
wurden in die vollstationäre Versorgung überführt. So wird eine
für Bayern wichtige Versorgungsstruktur zugunsten einer weniger
effizienten Form ersetzt.
Fazit: Die ökonomischen Anreize
müssen so ausgestaltet werden,
dass mehr Leistungen in der ambulanten Versorgung erbracht
werden. Derzeit wird jede siebte
Leistung der Fachärzte in Bayern
durch die Krankenkassen nicht
vergütet, sondern durch die Fachärzte selbst finanziert. Das ist kein
Anreiz, mehr Leistungen ambulant
zu erbringen. Es bleibt zu hoffen
und zu fordern, dass im Zuge der
EBM-Reform eine wirkliche Stärkung der vertragsärztlichen Versorgung erreicht werden kann.
Dies scheint eine wesentliche Voraussetzung zu sein, um in Bayern
die zukünftigen Herausforderungen in der ambulanten Versorgung
bewältigen zu können.
Thomas Czihal, Dr. Dominik Graf
von Stillfried (beide Zi)
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16
qualität
Qualitätsanforderungen
an die Röntgendiagnostik
Es ist die Aufgabe der Ärztlichen Stelle bei der KVB, Strahlenschutzverantwortlichen und anwendenden Ärzten Vorschläge zur Verringerung der Strahlenexposition sowie zur Verbesserung der Bildqualität zu machen. Vorsitzender der
Ärztlichen Stelle ist Dr. med. Thomas Hilbertz aus München. Zusammen mit
dem stellvertretenden Vorsitzenden, Dr. med. Wolfgang Langlouis, gibt er hier
einen Überblick über die grundlegenden Qualitätsanforderungen an die Röntgendiagnostik.
I
n Abschnitt A der Leitlinie der
Bundesärztekammer (BÄK) zur
Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik sind grundlegende
ärztliche und aufnahmetechnische
Qualitätsanforderungen an die Röntgendiagnostik definiert. Den Gesamttext der Leitlinie finden Sie
im PDF „Röntgen Qualitätssicherung“ unter www.baek.de in der
Rubrik Richtlinien/Leitlinien.
Die Leitlinie findet insbesondere bei
Stichprobenprüfungen der schriftlichen und bildlichen Dokumentationen in der konventionellen Röntgendiagnostik Beachtung (siehe Präambel der QualitätsbeurteilungsRichtlinie Radiologie des Gemeinsamen Bundesausschusses, zu
finden als PDF unter www.g-ba.de
in der Rubrik Informationsarchiv/
Richtlinien/Qualitätssicherung/
Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie
Radiologie). Abweichungen von den
Leitlinien erfordern eine nachvollziehbare Begründung, die dokumentiert werden muss. Die Präambel
der Leitlinie der BÄK zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik lautet: „Die Qualität der radiologischen Diagnostik wird bestimmt
durch die medizinische Fragestellung, die eine rechtfertigende Indikation begründet, die optimierte
Durchführung der Untersuchung,
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die Darstellung der diagnostisch
wichtigen Bildinformationen mit
einer medizinisch vertretbar niedrigen Strahlenexposition und die fachkundige Auswertung der Untersuchung und der dokumentierten Ergebnisse im Befundbericht“.
Die Leitlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der
Röntgendiagnostik fasst die ärztlichen Qualitätsanforderungen und
die Empfehlungen für die gesamte
radiologische Leistungskette zusammen, mit denen eine gute diagnostische Qualität zu erreichen
ist. Sie gilt auch bei räumlicher
und/oder personeller Trennung in
der Durchführung der einzelnen
Leistungsschritte. Diese Leitlinie
beschreibt den derzeitigen medizinischen Standard und den Stand
der Technik der radiologischen Basisuntersuchungen. Im Folgenden
werden die wichtigsten Regelungen des Abschnitts A der Leitlinie
zu den grundlegenden Qualitätsanforderungen in der Röntgendiagnostik dargestellt:
1. Ärztliche Qualitätsanforderungen
Die ärztlichen Qualitätsanforderungen orientieren sich an den Darstellungsmöglichkeiten der Radio-
logie und zielen auf die Beantwortung medizinischer Fragestellungen. Dabei muss das Grundprinzip
der Minimierung der Strahlenexposition sowohl des Patienten als
auch gegebenenfalls des Untersuchers unbedingt im Vordergrund
stehen.
Die Qualitätsanforderungen umfassen:
„„ charakteristische Bildmerkmale
„„ wichtige Bilddetails
„„ kritische Strukturen
Die charakteristischen Bildmerkmale beschreiben organtypische
Bildelemente und Strukturen, die
im Röntgenbild eines Körperabschnitts bei Wahl typischer Projektionen gut wahrnehmbar und erkennbar dargestellt sein sollen.
Die wichtigen Bilddetails geben
die Abmessungen von Einzelstrukturen und Musterelementen im Röntgenbild an, die als charakteristische Teile des Gesamtbildes wesentliche diagnostische Bedeutung besitzen und ausreichend wahrnehmbar dargestellt sein sollen. Sie sind
zum Teil das Ergebnis von Vielfachüberlagerungen kleiner, nicht direkt
abgebildeter anatomischer Strukturen.
qualität
setzungen abgewichen werden.
Die Begründung ist zu dokumentieren.
abzuspeichern und gegebenenfalls bei der Betrachtung darzustellen.
(2)Als Aufnahmeeinrichtung sind
angegeben: Rastertisch/Rasterwandgerät mit Streustrahlenraster oder Aufnahmetisch ohne
Verwendung eines Rasters sowie Durchleuchtungsgerät oder
Spezialeinrichtung. Aufnahmeeinstellungen erfolgen allgemein
in Standardprojektionen, Projektionsänderungen sind abhängig
von der Fragestellung. ObjektDie kritischen Strukturen heben
angepasste Formate des Bilddie Merkmale des Röntgenbildes
empfängers (Film, Detektor)
hervor, die für die diagnostische
sind zu verwenden. Die FeldAussage wichtig und für die Qualieinblendung soll auf allen
tät des Bildes repräsentativ sind.
Seiten am Bildrand sichtbar
sein. Der Gonadenschutz ist
2. Aufnahmetechnische besonders zu beachten.
Qualitätsanforderungen
(4)Die korrekte anatomische Seitenbezeichnung (während der
Aufnahme), die Aufnahmeeinstellung und die Projektionsrichtung müssen auf dem Röntgenbild beziehungsweise im digitalen Bilddatensatz (vorzugsweise unter Verwendung der
standardisierten DICOM-Elemente) gekennzeichnet sein
(zum Beispiel Angabe des Strahlenganges und der Röntgenröhrenposition, der Körperlage
– Stehen oder Liegen –, bei
Schrägprojektionen Angabe der
bildempfängernahen Körperseite, Funktionsaufnahmen).
Thomas Hilbertz
ist Facharzt für
Diagnostische
Radiologie in
Die technischen Mindestanforderungen an die Röntgeneinrichtung
(Generatortyp, Brennflecknennwert,
Grenzwerte der Schaltzeit, der Dosis beziehungsweise Dosisleistung
und Auflösung) sind in der Anlage I
der Richtlinie für die technische
Prüfung von Röntgeneinrichtungen
und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern – Richtlinie für Sachverständigenprüfungen nach der Röntgenverordnung (SV-RL) – und in den
Qualifikationsvoraussetzungen gemäß Paragraf 135 Absatz 2 SGB V
(Anlage zu den Bundesmantelverträgen) in der jeweils gültigen Fassung festgelegt.
(1)Die Untersuchungs- und Aufnahmetechnik muss dem
Stand der Technik entsprechen. Die aufnahmetechnischen
Qualitätsanforderungen führen
typische Daten für die wesentlichen Faktoren auf, mit denen
die geforderte Bildqualität erreicht werden kann. Von den
Qualitätsanforderungen darf
nur mit entsprechender Begründung bei speziellen Fragestellungen und besonderen Voraus-
(3)Die Bildidentifikation muss
durch dauerhafte Angabe des
Namens und der Anschrift der
ausführenden Stelle, des Namens, Vornamens, Geburtsdatums und Geschlechts des Patienten und des Untersuchungs-
München und
seit 2005 Leiter
der Ärztlichen
Stelle bei der
KVB.
(…)
(7)Die Gesamtfilterung umfasst
alle zwischen dem Fokus und
dem Patienten befindlichen Filterschichten. (…) Gesondert
werden Zusatzfilterungen insbesondere bei Kindern aufgeführt.
Wolfgang Lang-
datums erfolgen. Sollten mehrere Standorte eines Instituts bestehen, muss der Standort der
Erstellung eindeutig bezeichnet
sein. Bei Verwendung digitaler
Aufnahmesysteme sind diese
Parameter eindeutig mit den digitalen Bilddatensätzen basierend auf dem DICOM-Standard
(8)Der Fokus-Detektor-Abstand
wird bei den leistungsfähigen
Strahlenerzeugungssystemen
mit Übertischröhrenanordnung
am Rastertisch oder Rasterwandgerät in der Regel mit 115
cm (100 bis 200) und am Aufnahmetisch bei Kassettenlage
auf der Tischplatte mit 105 cm
(100 bis 120) gewählt. Größere
Abstände sind zusätzlich in
Klammern aufgeführt. Sie können die Bildqualität, zum Beispiel bei Aufnahmen des Schädels, des Thorax, des Beckens
und der Wirbelsäule im Stehen
verbessern.
louis ist stellvertretender Vorsitzender der Ärztlichen Stelle bei
der KVB und unter anderem Mitglied der Prüfungskommission Fachärzte
Radiologie der
Bayerischen
Landesärztekammer.
(…)
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17
18
qualität
(16)Das Dosisflächenprodukt muss
bei folgenden Untersuchungen
immer erfasst werden:
„„ kinderradiologische Untersuchungen am Körperstamm
„„ Durchleuchtungsuntersuchungen des Gastrointestinaltraktes
„„ interventionelle Verfahren
„„ Angiographien, einschließlich Phlebographien, DSA
und kardiologischen Untersuchungen
Die Schätzung der Organdosen
wird durch die Ermittlung der
Kenndosis oder der Einfalldosis erleichtert, die im Rahmen
der Abnahmeprüfung nach Paragraf 16 Röntgenverordnung
(RöV) gemessen werden kann.
Ausgehend von der Einfalldosis
oder dem Dosisflächenprodukt
und den vorliegenden organbezogenen Konversionsfakto-
ren lassen sich die Organdosen und die Patientendosis
realistisch schätzen. Es ist die
Bekanntmachung der diagnostischen Referenzwerte
für radiologische und nuklearmedizinische Untersuchungen des Bundesamts
für Strahlenschutz zu berücksichtigen (zu finden unter
www.bfs.de in der Rubrik Themen Ionisierende Strahlung/
Anwendung in der Medizin/
Diagnostik/Diagnostische Referenzwerte.)
Wichtiger Hinweis der Qualitätssicherungskommission
Radiologie:
Das Dosisflächenprodukt ist
nicht nur für kinderradiologische Untersuchungen am Körperstamm, sondern auch für
radiologische Untersuchungen
von Erwachsenen am Körperstamm zu dokumentieren. Dies
gilt ebenso bei Aufnahmen im
Bereich des Schädels (siehe
diagnostische Referenzwerte).
(17)Der Strahlenschutz verpflichtet, die geforderte diagnostische Information mit einer vertretbar niedrigen Strahlendosis zu erreichen. Die erforderlichen Patientenschutzmittel
sind in der Anlage III der Richtlinie für die technische Prüfung von Röntgen-Einrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern/Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL)
in Anlehnung an DIN EN
61331-3 zusammengestellt
(siehe Tabelle).
Anmerkung: Eine regelmäßige
Überprüfung der Vollständigkeit und Unversehrtheit der
Patientenschutzmittel erfolgt
im Rahmen der in Zeitabständen von längstens fünf Jahren
durchzuführenden Sachver-
Diese Patientenschutzmittel müssen bei jeder röntgendiagnostischen Einrichtung bereitgehalten werden
Mammographie
Gonadenschutzschürze
Urologie
Hodenkapsel (umschließend), mehrere Größen
Thoraxaufnahmen
Gonadenschutzschürze oder
Abschirmung am Gerät
Pädiatrie
Hodenkapsel (umschließend), mehrere Größen
Ovarienabdeckungen
Gonadenschutzschürze, mehrere Größen
Bleigummiabdeckung, mehrere Größen für an das Nutzstrahlenfeld angrenzende
Körperbereiche
Chirurgie, Orthopädie
Gonadenschutzschürze, mehrere Größen
Hodenkapsel (umschließend), mehrere Größen
Ovarienabdeckungen
Patientenschutzschürzen
Bleigummiabdeckung, mehrere Größen
Angiographie, einschließlich DSA
Bleigummiabdeckungen für an das Nutzstrahlenfeld angrenzende Körperbereiche
Hodenkapsel (umschließend), mehrere Größen
Ovarienabdeckungen
HNO-Bereich
Patientenschutzschürze, erforderlichenfalls mehrere Größen
Schilddrüsenschutzvorrichtungen (zum Beispiel Schilddrüsen- und
Sternumschutz)
Computertomographie
Hodenkapsel (umschließend), mehrere Größen
Schilddrüsenschutzvorrichtungen für Schädel-CT-Untersuchungen
Zahnheilkunde (einschließlich DVT)
Patientenschutzschürze (am Hals anschließend) oder
Patientenschutzschild (für Dentalgerät mit Tubus)
Patientenschutzschürze (am Hals anschließend und den Rücken schützend)
Quelle: KVB
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Q ualität
lastung resultiert nicht aus der direkten Strahlung der Röntgenröhre, sondern der Streustrahlung
aus dem Körperstamm, die durch
einen aufgelegten Strahlenschutz
nicht abgeschirmt wird.
Bei Röntgenuntersuchungen
ist bei männli-
ständigenprüfung (siehe Ziffer
1.1.5 SV-RL).
Neben einer guten Lagerung und
Einstellung ist eine korrekte objekt- und fragestellungsbezogene Einblendung notwendig. Dies
ist besonders bei Kindern zu beachten. Die Einblendung muss in der
Regel auf dem Bild erkennbar sein.
Eine zusätzliche Bleiabdeckung der
an den Rand des Strahlenfeldes
angrenzenden Abschnitte des Körperstamms ist vor allem bei Kindern
und jüngeren Patienten wichtig.
Bei männlichen Patienten müssen
bei allen Röntgenuntersuchungen
des Abdomens, des Harntrakts,
des Magen-Darm-Traktes sowie
des Beckens und der Lendenwirbelsäule grundsätzlich umschließende Hodenkapseln angewandt
werden. Bei entfernteren Strahlenfeldern, zum Beispiel bei Thoraxuntersuchungen, genügt eine Gonaden- oder Patientenschutzschürze.
Bei weiblichen Personen ist die
Anwendung eines Ovarienschutzes als direkte Abdeckung oder
als indirekter Ovarienschutz
durch Einschieben einer Bleiplatte in die Tiefenblende grundsätzlich zu fordern, soweit hierdurch
der Informationsgehalt der Unter-
suchung nicht wesentlich eingeschränkt wird oder die Wahrscheinlichkeit von Wiederholungsaufnahmen nicht deutlich erhöht wird.
Bei Mädchen und Frauen soll bei
Aufnahmen des Thoraxbereiches
aufgrund des strahlungssensiblen
Mammagewebes der dorsoventrale Strahlengang (p.a.-Aufnahme)
gewählt werden.
Hinweise der Qualitätssicherungskommission Radiologie
zum Gonadenschutz
Im Rahmen der Stichprobenprüfung
Radiologie kommt es immer wieder aufgrund eines fehlenden, falschen oder falsch positionierten Gonadenschutzes zu schlechten Bewertungen, da der vorgeschriebene Strahlenschutz nicht eingehalten wird.
Bei männlichen Patienten ist es
bei den in der Leitlinie genannten
Untersuchungsarten zwingend erforderlich, eine umschließende Hodenkapsel zu verwenden. Auch bei
Aufnahmen im Stehen darf nicht
darauf verzichtet werden. Gegebenenfalls muss die Hodenkapsel fixiert werden (zum Beispiel EinmalNetzhose). Die Hauptstrahlenbe-
Als Begründung wird häufig angeführt, dass sich Patienten weigern
würden, die Hodenkapsel anzulegen oder es aus medizinischen
Gründen nicht möglich sei. Wenn
dies zutrifft, muss der (volljährige) Patient vor der Untersuchung
schriftlich erklären, dass er aktiv auf den Strahlenschutz verzichtet. Bei der Stichprobenprüfung ist diese Erklärung mit den
schriftlichen Dokumentationen vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass
es sich hier nur um Ausnahmefälle, die speziell dokumentiert werden müssen, handeln kann. Bei
professionellem Umgang mit dem
Thema Hodenkapsel kann man sicher fast jeden männlichen Patienten von der Notwendigkeit der Verwendung überzeugen. Bei minderjährigen Patienten wird eine Verzichtserklärung des Erziehungsberechtigten nicht akzeptiert. Darüber hinaus gibt es Altersgrenzen,
bis zu denen ein Gonadenschutz
generell verwendet werden muss
(bis auf die bereits beschriebenen
Ausnahmen). Bei Frauen ist ein Gonadenschutz bis zum 50. Lebensjahr anzuwenden (gegebenenfalls
mit Pflasterstreifen fixiert), und
bei Männern bis zum 60. Lebensjahr. In beiden Fällen reduziert der
Gonadenschutz die Strahlenbelastung erheblich.
chen Patienten
unter 60 Jahren
sowie bei weiblichen Patienten
unter 50 Jahren
die Verwendung
eines Gonadenbeziehungsweise Ovarienschutzes zwingend
vorgeschrieben.
Dr. med. Thomas Hilbertz,
Dr. med. Wolfgang Langlouis
K V B F O R U M 6/2016
19
20
qualität
Voller Erfolg:
fünfter Hygienetag der KVB
Mit großem Interesse haben am 23. April über 130 Ärzte und Praxismitarbeiter
in Regensburg den diesjährigen Hygienetag der KVB besucht. Unter dem Motto
„Ambulantes Operieren: Umsetzung der Forderungen der Medizinischen Hygieneverordnung für Bayern (MedHygV)“ konnten die Teilnehmer in acht Vorträgen
ihr Wissen auffrischen und viele Informationen und praktische Tipps mit nach
Hause nehmen. Anregungen bot auch die begleitende Industrieausstellung.
I
n seinem Begrüßungsstatement
hob Dr. med. Pedro Schmelz,
erster stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVB, die
große Bedeutung des ambulanten
Operierens (AOP) für die Patienten
hervor. Es sei ein Musterbeispiel für
das Prinzip „ambulant vor stationär“ und ermögliche Operationen
ohne Klinikaufenthalt mit höchster
Qualität bei optimaler Hygiene.
Kaum freie Plätze: Das Interesse an den Vorträgen und der
Industrieausstellung des fünften
KVB-Hygienetags
war groß.
„Ich fordere deshalb eine bessere
finanzielle Unterstützung für die
Praxen, damit diese im Wettbewerb
mit den Kliniken bestehen können“,
erklärte Schmelz. Ein Teilerfolg sei
der KVB in Verhandlungen mit den
Krankenkassen bereits gelungen:
die Erstattung der Kursgebühren
für den hygienebeauftragten Arzt
und die MFA in einer AOP-Einrichtung bei Antragstellung bis Ende
2016 rückwirkend bis 2012.
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Prof. Dr. med. Christiane Höller vom
Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
(LGL) stellte am Vormittag in zwei
Vorträgen die Forderungen der
MedHygV im Detail dar und ging insbesondere auf die baulichen Voraussetzungen ein. Daran schlossen
sich die Vorträge von Marc Zowe,
Ärztlicher Hygienefachberater der
Regierung der Oberpfalz, und Dr.
med. Walter Richter, Facharzt für
Chirurgie, mit eigener AOP-Praxis
in Landshut an. Beide berichteten
von Erfahrungen bei Begehungen
in Arztpraxen und gaben wertvolle
Tipps zur Umsetzung der Hygieneforderungen.
Am Nachmittag ging es um die Themen „Antibiotika“, „multiresistente Erreger“ und „Surveillance in
AOP-Einrichtungen“. Prof. Dr. med.
Dr. rer. nat. Marianne Abele-Horn,
Vorsitzende der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie
beim Robert Koch-Institut (RKI),
sprach über die korrekte perioperative Antibiotikaprophylaxe. Sie
gab Empfehlungen zu Indikationen,
Auswahl und Dosierung des Antibiotikums, Zeitpunkt der Applikation und Dauer der Antibiotikagabe.
Sie wies auch auf die häufigsten
Fehler hin und erläuterte, wie diese zu vermeiden sind. Ergänzt wurde ihr Vortrag durch Helmuth Ko-
mar, Facharzt für Anästhesiologie
in Regensburg. Er ging auf die
Durchführung der Surveillance
post-operativer Wundinfektionen
im ambulanten Operieren ein und
stellte dafür das Modul AMBUKISS vor.
Einen Überblick zur Situation der
Multiresistenzen und zum Thema
Antibiotikaverordnungen gab Dr.
med. Lutz Bader, Fachreferent Hygiene der KVB. Anschließend beendete er die Veranstaltung mit
einem Vortrag zum Screening und
Management von MRSA-Patienten
in der ambulanten Versorgung. Er
empfahl allen Arztpraxen, sich an
der kostenfreien „Aktion Saubere
Hände“, einer bundesweiten Kampagne zur Optimierung der Händedesinfektion im medizinischen Bereich, zu beteiligen, um Patienten
und Personal vor Erregerübertragungen und Infektionen sicher zu
schützen.
Die Präsentationen des Hygienetags und hilfreiche Verlinkungen zu
den Themen der Vorträge finden
Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Über uns/Veranstaltungen/Veranstaltungsrückblicke/KVB-Hygienetage.
Sabrina Lodders (KVB)
B etriebswirtschaft erklärt
Die Einnahmenüberschussrechnung
Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist unter den freiberuflichen Vertragsärzten/-psychotherapeuten die am häufigsten genutzte Form der Gewinnermittlung. Sie ist in Paragraf 4 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG)
als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben definiert
und das Zahlenergebnis Ihrer Praxistätigkeit sowie Grundlage für Ihre Einkommensteuerberechnung.
I
n der EÜR werden alle betrieblichen Einnahmen innerhalb
eines gesamten Wirtschaftsjahres (Kalenderjahr) aufgeführt und
von diesen Einnahmen alle betriebsbedingten Ausgaben abgezogen,
um den betrieblichen Gewinn für
ein Wirtschaftsjahr zu ermitteln.
Ein besonderes Kennzeichen der
Einnahmenüberschussrechnung
ist das Zu- und Abflussprinzip. Danach dürfen nur die tatsächlichen
Zahlungsflüsse im Zeitraum vom
1. Januar bis 31. Dezember eines
Jahres angesetzt werden – unabhängig vom Datum ihrer Rechnungsstellung. Ausnahmsweise gelten
regelmäßig wiederkehrende Einnahmen oder Ausgaben einem Wirtschaftsjahr noch zugehörig, wenn
sie bis zum 10. Januar des Folgejahres anfallen.
Die hauptsächlichen Betriebseinnahmen sind Ihre Einnahmen aus
freiberuflicher Tätigkeit aus der Behandlung von GKV- und Privatpatienten einschließlich Privatliquidationen (zum Beispiel bei IGeL-Leistungen oder Erstellen von Gutachten), Erlöse aus Anlageverkäufen,
Privatanteile (zum Beispiel der fiktive Ansatz von einem Prozent des
Bruttolistenpreises Ihres überwiegend betrieblich genutzten Kraftfahrzeugs pro Monat).
Die wesentlichen Betriebsausgaben sind Ihre Personalkosten inklusive der Arbeitgebernebenkosten (für Arzthelferinnen, Reinigungskraft oder einen Praxisvertreter),
Miete inklusive Nebenkosten, Finanzierungskosten ohne Tilgungsraten, Praxis- und Laborbedarf,
Beiträge und Versicherungen (zum
Beispiel Berufsgenossenschaft,
KV-Verwaltungskosten), Kosten
für Ihr Kraftfahrzeug, Reise- und
Fortbildungskosten, Abschreibungen und sonstige Ausgaben, wie
beispielsweise für Ihr Praxistelefon, Porto, Berufskleidung, Wartezimmerlektüre, aber auch für Ihren
Steuerberater und Rechtsanwalt.
Die Position „Abschreibungen“ verdient eine besondere Beachtung,
weil hier das Zu- und Abflussprinzip
durchbrochen wird. Investitionen
in das Anlagevermögen, beispielsweise in medizinische Gerätschaften, können nicht in vollständiger
Höhe in einem Jahr als Betriebsausgabe gewinnmindernd abgezogen werden. Die Steuerbehörde
geht davon aus, dass diese Investition nicht bereits im Jahr der Anschaffung gänzlich verbraucht wird,
sondern der Praxis mehrere Jahre
zur Verfügung steht. Insofern darf
jährlich nur ein fiktiver Jahresverschleiß in Form der Abschreibung
(auch Absetzung für Abnutzung –
AfA – genannt) als Betriebsausgabe angesetzt werden. Das Bundesfinanzministerium gibt spezifische
Abschreibungstabellen vor, in denen die jeweiligen Abschreibungszeiträume der einzelnen Anlagegüter aufgeführt sind. So darf ein neues Sonografiegerät nur über einen
Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben und folglich auch nur ein Fünftel der Anschaffungskosten pro
Jahr als Betriebsausgabe gewinnmindernd angesetzt werden. Unter
der Position „Abschreibungen“ sind
auch „Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)“ aufgeführt. Und wie
der Name vermuten lässt, sind dies
Investitionen von geringerem Wert,
der nicht höher als 1.000 Euro plus
Umsatzsteuer sein darf. Die Gegenstände müssen selbstständig nutzbar sein. Dabei gilt, dass GWGs bis
150 Euro netto zwingend im Jahr
der Anschaffung gänzlich abzuschreiben sind und GWGs in Höhe
von 151 bis 1.000 Euro als Sammelposten erfasst und zu einem Fünftel pro Jahr gewinnmindernd aufgelöst werden dürfen. Für GWGs
bis 410 Euro netto besteht ein
Wahlrecht zur Sofortabschreibung
oder zur Abschreibung nach der
üblichen Nutzungsdauer.
Ein weiterer Bestandteil der EÜR
ist das Anlagenverzeichnis, in dem
das Anlagevermögen der Praxis
K V B F O R U M 6/2016
21
22
B etriebswirtschaft erklärt
aufgeführt ist und zwar konkret die
Anschaffungsdaten der einzelnen
Gegenstände, deren Anschaffungskosten, die Höhe der bisherigen
Abschreibungen und der aktuelle
Restbuchwert.
Sofern eine EÜR für eine Gemeinschaftspraxis erstellt wird, ergänzt
der Steuerberater diese um eine
einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung. Dies ist eine Aufschlüsselung der Gewinnanteile
für jedes einzelne Gemeinschaftspraxismitglied. Das Ergebnis jeder
EÜR ist der ermittelte betriebliche
Gewinn dieser Arzt-/Psychotherapeutenpraxis, der als Einkünfte
aus selbstständiger Tätigkeit in Ihre
Einkommensteuererklärung übernommen wird.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen der
im Rahmen einer EÜR festgestellte
Gewinn nicht in voller Höhe zur Verfügung steht, sondern davon noch
die Einkommensteuer zu begleichen
ist. Ebenso sind davon Ihre Renten- und Krankenversicherungsbeiträge sowie Ihre Tilgungsraten
zu bestreiten. Im Rahmen der Erstellung einer EÜR ist unseres Erachtens ein fundiertes Gespräch
mit Ihrem Steuerberater sehr empK V B F O R U M 6/2016
fehlenswert. Dieser kann Ihnen dazu einen externen Praxisvergleich
(Einnahmen-Ausgabensituation der
Praxis, zum Beispiel im Bayernvergleich) und eine Kostenstrukturanalyse für Ihre Praxis erstellen und
betriebswirtschaftliche Kennzahlen eruieren. Insbesondere derar-
tige Betrachtungen zu Ihrer Praxis
sind eine gute Grundlage zur Orientierung und gegebenenfalls weiteren Ausrichtung Ihrer Praxis.
Anton Altschäffl (KVB)
Beteiligung am Zi-Praxis-Panel
Sicher haben Sie schon vom Praxis-Panel des Zentralinstituts für
die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) gehört. In Kürze
startet die nächste Erhebung und es könnte leicht sein, dass Sie
angeschrieben und um Ihre Mitwirkung gebeten werden. Bitte beteiligen Sie sich an der Umfrage und leisten Sie so einen wichtigen
Beitrag zur Verbesserung der Vergütungsgrundlagen. Die Ergebnisse der bundesweiten Längsschnittstudie fließen zur Entwicklung
der Kosten- und Versorgungsstrukturen aller Facharztgruppen –
übrigens der ersten dieser Art und Größenordnung – auch in die
Versorgungsforschung ein.
Als sogenannter ZiPP-Teilnehmer erhalten Sie nach Auswertung der
Ergebnisse einen persönlichen Praxisbericht. Dieser liefert Ihnen
wichtige Kennzahlen der eigenen Praxis im Vergleich zu Ihrem Fachgebiet. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie unter www.zi-pp.de in
der Rubrik Zi-Praxis-Panel. Selbstverständlich nutzen auch unsere
Präsenzberater in den KVB-Bezirksstellen die Ergebnisse des ZiPraxis-Panels und stehen Ihnen bei Fragen zu Ihrem Praxisbericht
oder zu betriebswirtschaftlichen Themen beratend zur Seite.
Franz Riedl (KVB)
B etriebswirtschaft erklärt
Einnahmenüberschussrechnung oder
Bilanzierung?
Neben der in Arztpraxen geläufigeren EÜR sieht das Steuerrecht auch die Bilanzierung als eine Möglichkeit der Gewinnermittlung für Ärzte vor. Bei der Bilanzierung erfolgt dies durch
Betriebsvermögensvergleich am Schluss eines Wirtschaftsjahres mit dem Vorjahr beziehungsweise dem Tag der Betriebseröffnung. Eine Bilanz enthält im Gegensatz zur EÜR auch Informationen zum Vermögensbestand einer Praxis, dargestellt
in „Aktiva“ (= Verwendung des Vermögens) und „Passiva“ (= Finanzierung des Vermögens). Die einzelnen Geschäftsvorfälle
eines Wirtschaftsjahres werden gemäß handels- beziehungsweise steuerrechtlicher Rechnungslegungsvorschriften nach
dem Prinzip der sogenannten „doppelten Buchführung“ aufgezeichnet, was die Bilanzierung zwar genauer, aber auch
buchungstechnisch erheblich komplizierter und aufwendiger
macht als die EÜR. Insbesondere gilt bei der Bilanzierung
nicht das einfache Zufluss-/Abflussprinzip der EÜR, sondern
Betriebseinnahmen und -ausgaben müssen zeitlich abgegrenzt
werden, was bedeutet, dass nicht der Zeitpunkt des Zahlungseingangs beziehungsweise -abgangs von Geldmitteln für deren buchhalterische Erfassung maßgeblich ist, sondern der
Zeitpunkt der wirtschaftlichen Entstehung beziehungsweise
der Verursachung des Geldflusses.
Forderungen beziehungsweise Verbindlichkeiten gegenüber
(Privat-) Patienten, Banken oder Lieferanten bestehen, denn
dies wird in der EÜR erst berücksichtigt, wenn das jeweilige
Geld zu- oder abfließt, was wiederum eine Liquiditäts- und Finanzplanung erschwert. Gestaltungspotenzial hinsichtlich
der zu versteuernden Gewinne bietet die EÜR gegebenenfalls
durch die Möglichkeit der gezielten Verlagerung von Geldzuoder abströmen in einzelne Wirtschaftsjahre. Die Bilanzierung
dagegen bietet Gestaltungsspielräume durch die Nutzung
von Vermögensbewertungswahlrechten und die Möglichkeit
zu Teilwertabschreibungen oder der Bildung von Rückstellungen für kommende Aufwendungen. Der per EÜR oder Bilanzierung ermittelte Gewinn ist aufgrund der unterschiedlichen
Systematiken der beiden Methoden in der Regel im betroffenen Wirtschaftsjahr nicht deckungsgleich. Die Unterschiede
gleichen sich aber über mehrere Jahre gesehen beziehungsweise über die Lebenszeit eines Betriebes aus, sodass letztlich nach der einen Methode nicht mehr Gewinn versteuert
werden muss als nach der anderen. Etwaige Zins- und Liquiditätsvor- oder -nachteile infolge der zeitlich verschobenen
Gewinnrealisierung der beiden Methoden werden allerdings
nicht ausgeglichen.
Beispiel: Quartalshonorare der KV würden in einer Bilanz in
dem Jahr berücksichtigt werden, in dem das betroffene Leistungsquartal liegt (Verursachungsprinzip). In der EÜR würden
die Quartalshonorare in dem Jahr berücksichtigt, in dem das
Geld auf dem Praxiskonto eingeht (Zuflussprinzip). Der Vorteil
der EÜR gegenüber der Bilanzierung besteht vor allem in der
einfacheren, weniger zeitaufwendigen und kostensparenderen Handhabung. Erkauft wird dieser Vorteil aber durch eine
geringere Übersichtlichkeit und Aussagekraft gegenüber der
Bilanz. Durch die Darstellung der Vermögenswerte und deren
Finanzierung mit Eigen- beziehungsweise Fremdkapital ergibt
sich bei der Bilanzierung ein wesentlich umfassenderes Bild
von der wirtschaftlichen Lage einer Praxis. Dies ist wichtig
für die interne betriebswirtschaftliche Steuerung, kann aber
auch für Dritte von Interesse sein, beispielsweise für Banken
und Förderinstitute (bei Kreditvergabe, für die Risikoeinstufung, bei Beantragung von Fördergeldern, usw.) oder für potenzielle Kooperationspartner.
Fazit
Das Zufluss-/Abflussprinzip der EÜR kann einerseits zu einer
Stärkung der Liquidität führen, da Steuern auf den Gewinn
erst dann abgeführt werden müssen, wenn das Geld auch
tatsächlich bereits auf dem Praxiskonto eingegangen ist. Andererseits wird im Gegensatz zur Bilanz nicht sichtbar, welche
Ärzte dürfen als Freiberufler unabhängig von der Höhe ihres
Umsatzes oder des Gewinns immer die einfachere Methode
der EÜR zur Gewinnermittlung anwenden und können nicht
zur Bilanzierung verpflichtet werden (GmbH-MVZ sind dagegen bereits aufgrund ihrer Rechtsform zur Bilanzierung verpflichtet). Sie können aber natürlich auf freiwilliger Basis bilanzieren. Für Arztpraxen dürfte in der Regel die EÜR die geeignetere Methode der Gewinnermittlung sein, jedoch ist mit
zunehmender Größe und Komplexität der Unternehmung durchaus abzuwägen, ob nicht die Bilanzierung im Einzelfall mehr
Vorteile bietet. Die Wahl oder der Wechsel der Gewinnermittlungsart sollte in jedem Fall rechtzeitig, spätestens jedoch
zu Beginn des betroffenen Wirtschaftsjahres mit dem Steuerberater besprochen werden, da dies an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist und gewisse Implikationen, wie die
Behandlung von Übergangsgewinnen/-verlusten sowie eine
zeitliche Bindung an die gewählte Methode gegenüber dem Finanzamt mit sich bringen kann. Bei Beendigung der Praxistätigkeit oder Veräußerung der Praxis ist im Übrigen immer eine Bilanz erforderlich.
Stephan Pechtl (KVB)
K V B F O R U M 6/2016
23
24
aus der Pra xis
Partnerschaftsgesellschaft
mit beschränkter Berufshaftung
Mit dem am 1. Juni 2015 geänderten Heilberufe-Kammergesetz ermöglichte
Bayern als erstes Bundesland den hier tätigen Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Tierärzten, eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter
Berufshaftung (PartG mbB) zu gründen. Der folgende Beitrag fasst in Form
einer FAQ-Liste die wichtigsten Punkte zusammen.
B
ereits in KVB FORUM 9/2015
wurde das Thema aufgegriffen und im Bayerischen Ärzteblatt 10/2015 hatte der Justitiar
der KVB und der Bayerischen Landesärztekammer ebenfalls ausführlich über die Möglichkeit der Gründung einer PartG mbB informiert.
Er ging dort der Frage nach, ob diese eine echte Alternative zu der in
Bayern für ärztliche Kooperationen
nach wie vor nicht zulässigen GmbH
ist. Die von Ihnen im Anschluss an
diese Veröffentlichungen an die
Rechtsabteilung der KVB herangetragenen Fragen haben wir für Sie
zusammengestellt.
1. Was ist eine PartG mbB?
Die Abkürzung PartG mbB steht
für Partnerschaftsgesellschaft mit
beschränkter Berufshaftung. Bei
ihr handelt es sich um eine Unterform der Partnerschaftsgesellschaft
und somit um eine Personengesellschaft (im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft). Sie ist selbst Träger
von Rechten und Pflichten, im Zivilprozess parteifähig und kann somit im Rechtsstreit selbst Partei
sein. Die PartG mbB ist in Paragraf
8 Absatz 4 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) geregelt
und zeichnet sich dadurch aus, dass
die Haftung für berufliche Fehler
K V B F O R U M 6/2016
grundsätzlich auf das Vermögen
der Gesellschaft beschränkt ist.
2. Für wen ist die Gründung
einer PartG mbB lohnend?
Im vertragsärztlichen Bereich kann
die Gründung einer PartG mbB
durchaus attraktiv sein. Dies gilt
insbesondere deshalb, weil es Ärzten in Bayern nach wie vor nicht
möglich ist, eine GmbH zum Betreiben einer Gemeinschaftspraxis zu
gründen. In Bezug auf die Haftung
hat die PartG mbB im Vergleich zur
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
(GbR) eindeutige Vorteile. Bei einer
GbR haften die Gesellschafter neben der Gesellschaft stets mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Bei der
PartG mbB hingegen haften nur die
Gesellschaft mit dem Gesellschaftsvermögen für berufliche Fehler und
der handelnde Partner mit seinem
Privatvermögen, sofern es sich um
deliktische Ansprüche handelt. Die
übrigen Gesellschafter haften nicht
mit ihrem Privatvermögen. Somit
bietet die PartG mbB insbesondere
dann haftungsrechtliche Vorteile,
wenn etwa Fehler bei der Diagnostik oder der ärztlichen Beratung
unterlaufen, die reine Vermögensverletzungen nach sich ziehen, aber
keines der vom Deliktsrecht ge-
schützten Rechtsgüter verletzen
(zum Beispiel notwendige ärztliche
Bescheinigungen im Zusammenhang mit Lebensversicherungen
oder Diagnosen im Bereich der
Präimplantationsdiagnostik). Bei
diesem Tätigkeitsfeld kommt dem
Grunde nach eine deliktische Haftung nicht in Betracht, da es sich
um reine Vermögensverletzungen
handelt. Dies ist insbesondere sinnvoll, wenn sich die Partnerschaft
aus Ärzten verschiedener Arztgruppen mit unterschiedlichen Haftungsrisiken zusammensetzt.
3. Wie wird eine PartG mbB
gegründet und was muss beachtet werden?
Nur Angehörigen Freier Berufe
steht die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung zur Verfügung.
Ärzte können demzufolge nur dann
eine solche Gesellschaft gründen,
wenn sie ihre Tätigkeit selbstständig ausüben. Für die Gründung ist
ein Gesellschaftsvertrag zwischen
den Partnern notwendig. Der Partnerschaftsvertrag muss zumindest
den Namen und Sitz der Partnerschaft, den in der Partnerschaft
ausgeübten Beruf, den Wohnort
sowie den vollständigen Namen jedes Partners und den Gegenstand
Aus der P rax is
Für eine erfolgreiche Gründung
einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung sind
viele Voraussetzungen zu beachten.
rungssumme, also 20.000.000 Euro belaufen. Bei fünf Partnern muss
die Mindestversicherungssumme
somit mindestens 25.000.000 Euro betragen. Wichtig ist, dass die
Berufshaftpflichtversicherung bereits bei Entstehung der Partnerschaftsgesellschaft abgeschlossen
4. Welche Voraussetzungen sein muss. Ansonsten besteht die
sind für die Gründung einer Haftungsprivilegierung bis zum Abschluss der Berufshaftpflichtversi PartG mbB notwendig?
cherung nicht. Sowohl die Ärztekammer als auch der ZulassungsVoraussetzung für die Gründung
einer PartG mbB ist zunächst, dass ausschuss sollten über die Änderung informiert werden.
die Gesellschaft eine Berufshaftpflichtversicherung haben muss.
5. Welche Unterschiede beDiese muss über eine Versicherungssumme pro Versicherungsfall stehen zu einer „reinen“ Partnerschaftsgesellschaft?
von mindestens 5.000.000 Euro
verfügen (Artikel 18 Absatz 2 Bayerisches Heilberufe-Kammergesetz, Im Gegensatz zu einer reinen PartBayHKaG). Die Leistungen des Ver- nerschaftsgesellschaft muss die
PartG mbB den Zusatz „mit besicherers für alle innerhalb eines
schränkter Berufshaftung“ tragen.
Versicherungsjahrs verursachten
Folgende Bezeichnungen sind zuSchäden können dabei auf den
Betrag der Mindestversicherungs- lässig: „Partnerschaftsgesellschaft
mit beschränkter Berufshaftung“,
summe, vervielfacht mit der Zahl
„Partnerschaftsgesellschaft mbB“,
der Partner, begrenzt werden, die
„PartG mit beschränkter BerufsJahreshöchstleistung muss sich
jedoch mindestens auf den vierfa- haftung“, „PartG mbB“.
chen Betrag der Mindestversicheder Partnerschaft enthalten. Der
Partnerschaftsvertrag bedarf der
Schriftform. Zur Wirksamkeit gegenüber Dritten ist die Eintragung
in das Partnerschaftsregister notwendig, die durch einen Notar zu
erfolgen hat.
6. Welche Kosten fallen bei der Gründung an?
Als Kosten für die Gründung der
Partnerschaftsgesellschaft sind
zunächst die Kosten für die Eintragung in das Partnerschaftsregister
zu nennen. Dabei entstehen neben
dem Honorar für den Notar noch
Kosten in Abhängigkeit vom Eintragungsaufwand. Des Weiteren ist
es ratsam, für die Erstellung des
Partnerschaftsvertrags oder dessen Überprüfung einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
7. Wie ist die Haftungssituation
bei einer PartG mbB?
In der PartG mbB ist es möglich,
die Haftung für berufliche Fehler
auf das Gesellschaftsvermögen zu
beschränken, sofern die Gesellschaft eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung unterhält.
Zu beachten ist dabei jedoch, dass
sich diese Haftungserleichterung
für berufliche Fehler nur auf vertragliche Ansprüche der Geschädigten bezieht. Zum einen wird der
handelnde Gesellschafter nicht
K V B F O R U M 6/2016
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26
Aus der Pra xis
mehr wird ein identitätswahrender
Formwechsel vollzogen. Dies setzt
eine Änderung des Gesellschaftsvertrags, den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung und die
Anmeldung zum Partnerschaftsregister voraus. Auch hier sind die
Patienten über die Änderung zu informieren.
11. Steuerrechtliche Aspekte
von einer deliktischen Haftung befreit, hier haftet er immer noch persönlich mit seinem Privatvermögen.
Eine Haftung aus Delikt ist unter
anderem dann gegeben, wenn eine
Verletzung des Körpers oder der
Gesundheit vorliegt und der Geschädigte dadurch einen Anspruch
aus Paragraf 823 BGB geltend machen kann. Zum anderen sind auch
andere Verbindlichkeiten der Partnerschaftsgesellschaft, wie zum
Beispiel Ansprüche aus einem Mietoder Arbeitsvertrag und auch Regresse der Kassenärztlichen Vereinigung oder der Krankenkassen,
nicht von der Haftungsprivilegierung
umfasst.
schädigten) gepfändet werden könnte. Um dies zu verhindern, sollte
somit im Gesellschaftsvertrag die
Haftung für Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss
der Haftung auch für Vorsatz ist jedoch nicht möglich. Es ist zu raten,
die Nachschusspflicht der Gesellschafter nach Paragraf 735 BGB
im Gesellschaftsvertrag abzudingen,
damit ein hieraus resultierender
Anspruch nicht durch den Gläubiger gepfändet werden kann.
Steuerrechtlich hat die Gründung
einer PartG mbB im Vergleich zur
GmbH den Vorteil, dass sie – anders als die GmbH – nicht selbst
Steuersubjekt ist und somit neben
den Ärzten als Gesellschafter auch
nicht selbst Steuern zahlen muss.
Die Partnerschaftsgesellschaft unterliegt weder der Gewerbesteuerpflicht, noch der Bilanzierungspflicht. Ein weiterer Vorteil ist somit, dass die Partnerschaft den
Gewinn per Überschussrechnung
ermitteln kann.
9. Ist eine „Umwandlung“ einer 12. Auswirkungen des Bundes-
Partnerschaftsgesellschaft verfassungsgerichtsurteils vom 12. Januar 2016 Az.: 1 in eine PartG mbB möglich?
BvL 6/13
Ja. Dabei handelt es sich nicht um
Das Bundesverfassungsgericht hat
8. Was passiert, wenn der Scha- eine Umwandlung im rechtlichen
entschieden, dass sich Rechtsan den die Versicherungssumme Sinne, da es sich bei der PartG
wälte auch mit anderen als den in
mbB um eine Unterform der Partübersteigt?
nerschaftsgesellschaft handelt. Es Paragraf 59a Absatz 1 S. 1 Bunbedarf demnach auch keines neu- desrechtsanwaltsordnung genannSollte die Schadenssumme die
Deckungssumme der Versicherung en Gesellschaftsvertrags. Zu beach- ten Berufen zu einer Kooperationsgemeinschaft zusammenschließen
ten ist, dass die Haftungsprivileübersteigen, haftet die Gesellschaft
können. Zwar war dies für Ärzte
gierung für Behandlungsfälle vor
mit ihrem Vermögen für die noch
nach Paragraf 23b Berufsordnung
dem Wechsel nur gilt, wenn alle
ausstehende Summe im gleichen
Umfang wie der handelnde Gesell- Patienten über die Änderung infor- Ärzte Bayerns schon immer möglich, sodass sich keine Änderunmiert wurden. Ob dabei eine ausschafter. Die übrigen Gesellschafter haften hingegen weiterhin nicht drückliche Zustimmung der Patien- gen für Ärzte ergeben. Allerdings
können nun auch Ärzte mit Anwälfür diese Verbindlichkeiten. Die Part- ten erforderlich ist oder eine bloten kooperieren, sofern die Ärzte
ße Information ausreicht, ist umnerschaftsgesellschaft hat im Innicht die Heilkunde am Menschen
stritten.
nenverhältnis, also im Verhältnis
ausüben (siehe dazu KVB FORUM,
der Gesellschafter untereinander,
einen Regressanspruch gegenüber 10. Ist eine „Umwandlung“ einer Ausgabe 5/2016, Seite 30).
dem handelnden Partner, da dieser GbR in eine PartG mbB Felix Frühling
seine Pflicht aus dem Gesellschafts- möglich?
(Rechtsabteilung der KVB)
vertrag verletzt hat. Problematisch
dabei ist, dass dieser Anspruch von Auch hier handelt es sich rechtlich
nicht um eine Umwandlung. Vieldem Gläubiger (also dem/der GeK V B F O R U M 6/2016
K V B I ntern
Bayerischer Gesundheitspreis
2016 sucht kreative Konzepte
Nach einem Jahr Pause und einigen konzeptionellen Neuheiten wird die KVB
gemeinsam mit der IKK classic in diesem Jahr zum sechsten Mal den Bayerischen Gesundheitspreis vergeben. Bis 20. Juni 2016 können sich bayerische
Vertragsärzte und -psychotherapeuten bewerben. Die eingereichten Projekte
müssen bereits umgesetzt sein und ihr Hauptaugenmerk auf die ambulante
Versorgung in Bayern legen.
M
it dem Bayerischen Gesundheitspreis werden
innovative und kreative
Ansätze zur nachhaltigen Stärkung
einer qualitativ hochwertigen ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung gefördert. Gesucht werden in diesem
Jahr dabei gezielt Projekte für folgende Kategorien:
„„ „Gemeinsam in die Zukunft“:
Kreative Konzepte zur Organisation und Zusammenarbeit in
verschiedenen Praxismodellen.
„„ „Gesunde Psyche“: Innovative
Konzepte zur Versorgung von
psychisch kranken Menschen.
Eine hochkarätig besetzte, unabhängige Jury entscheidet über die
Vergabe des insgesamt mit 8.000
Euro dotierten Preises in den zwei
ausgelobten Kategorien. Dazu gehören Dr. med. Regina KlakowFranck, unparteiisches Mitglied im
Gemeinsamen Bundesausschuss,
Dr. med. Günther Jonitz, Präsident
der Ärztekammer Berlin, Dr. med.
Christian Thomeczek, Geschäftsführer des Ärztlichen Zentrums für
Qualität in der Medizin (ÄZQ) in Berlin, Dr. med. Pedro Schmelz, erster stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVB, und Angelika
Feldmann, Geschäftsbereichsleiterin Vertragspartner Bayern der
IKK classic. Erstmals wurde in diesem Jahr ein Vertreter der Patienten in die Jury berufen. Dieses Amt
wird Peter Friemelt, Geschäftsführer des Gesundheitsladens München e. V., übernehmen.
Das bewährte Konzept des Bayerischen Gesundheitspreises wurde
nach einem Jahr Pause einer kleinen Frischzellenkur unterzogen und
behutsam angepasst und weiterentwickelt. So wird der Preis zukünftig alle zwei Jahre ausgeschrieben und Bewerberprojekte für zwei
Kategorien gesucht. Damit sollen
potenzielle Bewerberprojekte zum
einen mehr Zeit erhalten, um sich
zu entwickeln und zu entfalten.
Zum anderen soll die Fokussierung
auf nunmehr zwei Kategorien den
einzelnen Themen und auch Projekten mehr Raum geben. Das
Preisgeld wird nach wie vor von
der IKK classic gestiftet.
vember 2016 in der Landesgeschäftsstelle der KVB in München
bekannt gegeben.
Weitere Informationen zum Bayerischen Gesundheitspreis 2016 und
das Bewerbungsformular finden Sie
unter www.bayerischer-gesundheitspreis.de. Bitte beachten Sie
den Bewerbungsschluss 20. Juni
2016.
Sabrina Lodders (KVB)
Die Gewinner der diesjährigen Ausschreibung werden in einer feierlichen Preisverleihung am 15. NoK V B F O R U M 6/2016
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28
patientenorientierung
„Zeit für neue Kooperationsformen und Synergieeffekte“
Die KVB sieht sich nicht nur für ihre Mitglieder in der Verantwortung, sondern
will auch beim Thema Patientenorientierung ihren Beitrag leisten. Dazu hat sie
seit einigen Jahren in der Stabsstelle Kommunikation einen eigenen Bereich
etabliert. Hier leitet Michael Stahn das Team Patientenorientierung und erzählt
uns im Interview, wie die KVB sich bei der Entwicklung entsprechender Projekte
landes- und bundesweit für das Thema stark macht, sodass im Ergebnis nicht
nur die Patienten, sondern auch die KVB-Mitglieder profitieren.
reich. Das Team Patientenorientierung beteiligt sich auch am Arbeitskreis „Patientenorientierung im
KV-System“, der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gesteuert wird. Grundsätzlich gehört
aber in erster Linie die Kontaktpflege mit bayerischen Selbsthilfegruppen und -organisationen zu
unseren Aufgaben. Wir verstehen
uns im Übrigen auch als Ansprechpartner für Patienten.
Michael Stahn
leitet das Team
Patientenorientierung bei der
KVB. Er sagt:
„Ärzte und Psychotherapeuten
profitieren durchaus vom Erfahrungsschatz
einer Selbsthilfegruppe zu einem
bestimmten
Krankheitsbild.“
Herr Stahn, Sie sind in der KVB
seit sieben Jahren für das Thema
„Patientenorientierung“ zuständig. Welche Bereiche fallen konkret darunter und was sind Ihre
Aufgaben?
Das Aufgabengebiet ist sehr vielfältig. In erster Linie geht es um
die Organisation eigener interdisziplinärer Selbsthilfeveranstaltungen, aber auch um die Unterstützung von Veranstaltungen anderer
Selbsthilfe- und Patientenorganisationen. Des Weiteren gehören
der Ausbau und die Pflege eines
Referentenpools für bayerische
Ärzte und Psychotherapeuten, die
sich bei Selbsthilfegruppen engagieren möchten, zu meinem BeK V B F O R U M 6/2016
Das ist ein gutes Stichwort. Denn
in erster Linie vertritt die KVB ja
die Interessen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Trotzdem macht sie sich
im Rahmen der Patientenorientierung eben auch für Patienten
stark. Welches Konzept steckt
dahinter?
Heutzutage sehen sich Patienten
zunehmend als aktive Partner des
Arztes, die bei ihrer Krankheitsbewältigung mitentscheiden und mitgestalten wollen. Sie wünschen
sich auch für Laien verständliche,
unabhängige Informationen sowie
partnerschaftliche Unterstützung
mit Integration und Berücksichtigung ihrer Würde, ihrer Autonomie
und ihrer persönlichen Präferenzen.
Wenn Arzt und Patient partner-
schaftlich entscheiden, führt dies
in der Regel zu besseren Behandlungsergebnissen, weil die Krankheit vom Patienten aktiver bewältigt
werden kann. Mit dem Team Patientenorientierung wollen wir deshalb
erreichen, dass Ärzte und Psychotherapeuten die vielseitigen positiven Ansätze zur Patientenorientierung aufgreifen und systematisch
im Praxisalltag anwenden. Die positiven Effekte sind: Förderung von
Transparenz und Qualität, Stärkung
von Patientenautonomie und -selbstbestimmung, Verbesserung der
Arzt-Patienten-Beziehung, Erleichterungen im Praxisalltag und nicht
zuletzt auch positive ökonomische
Auswirkungen für die Praxis.
Ärzte und Psychotherapeuten profitieren insgesamt durchaus vom
Erfahrungsschatz einer Selbsthilfegruppe zu einem bestimmten Krankheitsbild. Ein größeres Verständnis
der spezifischen Probleme stärkt
das Verhältnis zwischen dem Patienten und seinem Arzt oder Psychotherapeuten. Die Compliance sowie
der Therapieerfolg werden deutlich erhöht.
Wie bereits von Ihnen angesprochen, gehört die Organisation
interdisziplinärer Selbsthilfever-
Patientenorientierung
anstaltungen zu Ihren Hauptaufgaben. Von wie vielen Veranstaltungen sprechen wir hier pro
Jahr? Und welche Kooperationspartner sind in der Regel beteiligt?
Wir organisieren pro Jahr zirka sieben Veranstaltungen. Einige davon
wie „Ärzte und Selbsthilfe im Dialog“, der „Tag der seltenen Erkrankungen“ oder das „FibromyalgieForum“ haben sich bereits über
viele Jahre hinweg zu beliebten Veranstaltungsreihen entwickelt. Darauf sind wir natürlich besonders
stolz, insbesondere weil alle Veranstaltungen immer komplett ausgebucht sind und Organisation und
Inhalte stets sehr gut bewertet
werden.
Unsere Kooperationspartner sind
unter anderem die Bayerische Landesärztekammer, je nach Krankheitsbild die beteiligten Selbsthilfegruppen sowie die Selbsthilfekoordination Bayern (SeKo), die LAG
Selbsthilfe Bayern e. V., der Bayerische Apothekerverband e. V., die
Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen e. V. und viele andere.
Zur Unterstützung von Selbsthilfegruppen, die auf der Suche
nach KVB-Mitgliedern sind, die
ihnen als Ansprechpartner oder
Referenten zur Verfügung stehen,
gibt es den sogenannten Referentenpool. Was genau ist das?
Patienten wünschen sich mehr Informationen zu ihren Krankheiten
und medizinischen Sachfragen.
Das hören wir von den Selbsthilfegruppen und -organisationen immer wieder. Selbstverständlich
sind unsere Mitglieder hierfür die
optimalen Ansprechpartner. Wir
sind deshalb der Ansicht, dass die
Zeit reif ist, tradierte gegenseitige
Vorbehalte zu hinterfragen und
durch neue Kooperationsformen
zwischen Ärzten/Psychotherapeu-
ten und der Selbsthilfe Synergieeffekte zu schaffen.
Eine solche Kooperationsform ist
der Referentenpool. Er soll Ärzte
und Psychotherapeuten ermuntern,
mit Selbsthilfegruppen in Kontakt
zu treten, denn unsere Mitglieder
können von der Selbsthilfe durchaus viel Neues erfahren, insbesondere, wie sich Krankheit und Behinderung aus Sicht der Betroffenen darstellt. Auf der anderen Seite sollen auch Patienten über den
Referentenpool Kontakte zu interessierten Ärzten und Psychotherapeuten aufnehmen können. Das
Ziel ist, dass sie über die kompetenten Informationen der Ärzte
mehr Autonomie über ihre Krankheit erhalten, um diese besser bewältigen zu können.
Angenommen, ein KVB-Mitglied
möchte sich in diesen Pool aufnehmen lassen. Wie funktioniert das?
Wir wenden uns regelmäßig an alle
bayerischen Vertragsärzte und
Psychotherapeuten mit der Bitte,
sich am Referentenpool zu beteiligen. Auf diese Weise wird die Liste
der Referenten ständig aktualisiert.
Interessierte KVB-Mitglieder können sich mit Angabe der Fachgruppe, den angebotenen Schwerpunktthemen und ihrer Praxisadresse
aber auch selbstständig bei uns
melden. Das entsprechende Formular hierfür finden sie unter www.
kvb.de in der Rubrik Service/
Patienten/Selbsthilfe/Referentenpool. Wir stellen dann zu der infrage kommenden regionalen Selbsthilfegruppe den entsprechenden
Kontakt her.
Für all dies benötigen Sie gute
persönliche Beziehungen. Wie
funktioniert Ihr Netzwerk und
was tun Sie, um dieses kontinuierlich weiter auszubauen?
Ich habe von meinem Vorgänger
ein sehr gut funktionierendes Netzwerk übernommen. Dieses wird
seitdem bestens gepflegt. Dafür
gibt es die unterschiedlichsten Besprechungsrunden, zum Beispiel
die Sitzung der Aktionsgemeinschaft Selbsthilfe, die durch SeKo
Bayern organisiert wird und bei
der sich die Akteure des Gesundheitswesens mit den Selbsthilfeaktiven und auch mit Kassenvertretern austauschen. Selbstverständlich muss das Team Patientenorientierung die Kontakte zu den
Selbsthilfeaktiven auch pflegen,
indem es für sie als Ansprechpartner fungiert, sie mit Hilfestellungen
bei Problemlösungen unterstützt
oder auch an ihren Gruppenabenden und Veranstaltungen teilnimmt
und Vorträge hält. Aber auch unsere eigenen Veranstaltungen sind
ideal, um unser bestehendes Netzwerk zu pflegen und weiter auszubauen.
Herr Stahn, vielen Dank für das
Gespräch!
Interview Marion Munke (KVB)
So beteiligen Sie sich
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K V B F O R U M 6/2016
29
R echt interessant
Ärztliche Dokumentation in Pflegeheimen
RECHT INTERESSANT
30
Deutschland wird älter. Damit steigt auch die Zahl
pflegebedürftiger Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen. Bei der ärztlichen Betreuung dieser Patienten werden niedergelassene Vertragsärzte vielfach
mit der Aufforderung des Pflegepersonals konfrontiert, Dokumentationen,
insbesondere von verordneten Medikamenten, auch in den Pflegeakten der
Bewohner vorzunehmen. Eine gesetzliche Verpflichtung des betreuenden
Arztes zur Dokumentation in den Unterlagen einer stationären Pflegeeinrichtung besteht, auch wenn eine solche zur Verbesserung der Zusammenarbeit
mit der Pflegeeinrichtung und zur eigenen Absicherung grundsätzlich sinnvoll
sein kann, jedoch nicht.
Abgrenzung ärztlicher/pflegerischer Verantwortungsbereich
Der ärztliche und der pflegerische
Verantwortungsbereich bei der Betreuung von Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen sind aufgrund unterschiedlicher vertraglicher Verpflichtungen (Behandlungsvertrag/Heimvertrag) klar voneinander abgegrenzt.
Der Vertragsarzt ist schon aufgrund
des abgeschlossenen Behandlungsvertrags mit dem Patienten zur Befunderhebung, Diagnosestellung
sowie zur Aufklärung und Therapie
verpflichtet. Zum Zwecke der Dokumentation ist hierbei in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang
mit der jeweiligen Behandlung eine
Patientenakte in Papierform oder
elektronisch zu führen (siehe § 10
Abs. 1 Bay BO, § 57 Abs. 1 BMVÄ, § 630f Abs. 1 BGB). Die ärztlichen Aufzeichnungen sind vom
K V B F O R U M 6/2016
Vertragsarzt/-psychotherapeuten
grundsätzlich für die Dauer von
zehn Jahren nach Abschluss der
Behandlung aufzubewahren. Die
Verpflichtung trifft unmittelbar den
behandelnden Arzt/Psychotherapeuten. Seine Dokumentationspflicht erfüllt dieser (bereits) durch
diese, in seiner Praxis geführte Patientendokumentation.
Unabhängig von diesem Behandlungsvertrag schließt der pflegebedürftige Patient regelmäßig mit
der Pflegeeinrichtung einen Heimvertrag. Inhalt dieses Vertrags ist
unter anderem die Verpflichtung
des Heimes, eine ordnungsgemäße pflegerische Versorgung zu gewährleisten, wobei ebenfalls Sorgfaltsmaßstäbe zu erfüllen sind. So
sind die Träger stationärer Pflegeeinrichtungen ihrerseits unter anderem dazu verpflichtet, Aufzeichnungen über den Betrieb anzufertigen und die Qualitätssicherungs-
maßnahmen und deren Ergebnisse
so zu dokumentieren, dass der ordnungsgemäße Betrieb festgestellt
werden kann. Hierzu zählt beispielsweise auch die Aufzeichnung über
den Erhalt und die Verabreichung
von Arzneimitteln (Art. 7 Pflegeund Wohnqualitätsgesetz in Verbindung mit § 48 AusführungsVO).
Keine weitergehende Dokumentationspflicht
In der Vielzahl der gesetzlichen
Regelungen findet sich jedoch keine gesetzliche Bestimmung für eine
Dokumentationspflicht des Arztes
unmittelbar in der Pflegeheimdokumentation, auch aus § 10 Abs.
1 Satz 1 BayBO kann eine weitergehende Dokumentationsverpflichtung nicht abgeleitet werden. Das
Bayerische Staatsministerium für
Gesundheit und Pflege hat in diesem
Zusammenhang auf Anfrage am
4. Februar 2016 ebenfalls mitgeteilt,
R echt interessant
dass „eine Pflicht, dass Ärztinnen
und Ärzte in der Bewohnerdokumentation die von ihnen verordneten
Medikamente und Maßnahmen abzeichnen müssen, nicht besteht.“
Kooperation in der heimärztlichen Versorgung
Für den betreuen-
Die Bayerische Landesärztekammer
rät Ärzten, die sich mit weitergehenden Dokumentationswünschen konfrontiert sehen, zunächst eine Absprache mit dem Heimträger herbeizuführen und insbesondere in Fällen der „Bedarfsmedikation“, in
denen der Arzt dem Personal des
Pflegeheims einen Entscheidungsspielraum eröffnet, der originär nur
ihm obliegt, die Möglichkeit einer
ärztlichen Gegenzeichnung der jeweiligen Anordnung in der Heimdokumentation zu prüfen. Diese
schaffe auch für die Ärztin beziehungsweise den Arzt die Sicherheit,
dass ihre beziehungsweise seine
Anordnung durch das Pflegepersonal richtig aufgenommen worden
ist. Mit Blick auf das gemeinsame
Ziel der Patienten- beziehungsweise
Heimbewohnersicherheit und den
Interessen der Patienten und Heimbewohner sollten sich alle Beteiligten über die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Haftungssphären (der dem Pflegepersonal delegierten ärztlichen Tätigkeit, wie
zum Beispiel „Bedarfsmedikation“
versus der vom Heim geschuldeten Behandlungspflege, die der
Arzt lediglich veranlasst) Klarheit
verschaffen und eine Einigung herbeigeführt werden.
In diesem Zusammenhang verweist
die Bayerische Landesärztekammer
auch auf eine zwischen der Bundesärztekammer und dem Bundesverband privater Anbieter sozialer
Dienste e. V. (bpa) bestehende „Kooperation in der heimärztlichen Versorgung – Eckpunkte zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen
Ärzten und Pflegeheimen.“ Dieses
den Arzt besteht
keine gesetzliche
Verpflichtung, in
den Unterlagen
einer stationären Pflegeeinrichtung zu dokumentieren.
Konsenspapier benennt Absprachen
zwischen den regelmäßig besuchenden Ärzten und den Pflegefachkräften in Heimen als einen zentralen
Ansatzpunkt zur Verbesserung und
Intensivierung der Zusammenarbeit.
Weitere wichtige Ansatzpunkte sind
demnach auch Terminabsprachen
der Visiten und die Begleitung der
Visite durch eine Pflegefachkraft.
Auch Kooperationsverträge nach
§ 119b SGB V zwischen Pflegeeinrichtungen und vertragsärztlichen
Leistungserbringern haben die Qualität der Versorgung im Fokus. Nach
der auf dieser Grundlage zwischen
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband geschlossenen „Vereinbarung
zur Förderung der kooperativen und
koordinierten ärztlichen und pflegerischen Versorgung in stationären Pflegeheimen“ (Anlage 27 zum
BMV-Ä) sollen sich die kooperierenden Vertragsärzte und Pflegeeinrichtungen unter anderem auf eine
gemeinsame Dokumentationsform
verständigen (§ 5 Abs. 1 der Vereinbarung).
Fazit
Zur Verbesserung und Intensivierung der Zusammenarbeit bei der
Versorgung der pflegebedürftigen
Patienten sollte durch verbindliche
Absprachen stets Klarheit über die
Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten geschaffen werden. Eine
gesetzliche Grundlage für eine Dokumentationspflicht des Arztes in
den Dokumentationsunterlagen
von Pflegeeinrichtungen existiert
jedoch nicht.
Thomas Scherer
(Rechtsabteilung der KVB)
Anzahl der Pflegebedürftigen gestiegen
In Deutschland waren im Dezember 2013 2,6 Millionen
Menschen pflegbedürftig im
Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). 29 Prozent
der Pflegebedürftigen (zirka
764.000) wurden in Pflegeheimen vollstationär betreut.
Im Vergleich zu 1999 ist damit
die Anzahl der in Heimen vollstationär versorgten Pflegebedürftigen um 36 Prozent
(um zirka 201.000 Pflegebedürftige) gestiegen.
(Quelle: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2013)
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32
A rz neimitteltherapiesicherheit
(un)bekannte Interaktionen bei Protonen-PumpenHemmern? (Teil 2)
Bereits im ersten Teil dieses Artikels (siehe KVB FORUM, Ausgabe 5/2016)
haben wir auf den rational nicht immer nachvollziehbaren breiten Einsatz von
Protonen-Pumpen-Inhibitoren (PPI) hingewiesen. In der täglichen Praxis erleben wir immer wieder, dass in Krankenhaus-Entlassbriefen eine solche Medikation aufgeführt, wenn nicht sogar deren Weiterführung empfohlen wird. Dem
wollen wir im zweiten Teil dieses Beitrags näher auf den Grund gehen.
E
ine Begründung für den häufigen Einsatz von Säureblockern im Krankenhaus ist die
sogenannte Stressulkus-Prophylaxe. Hierbei muss zwischen intensivmedizinisch betreuten und allen
übrigen Patienten unterschieden
werden. Auf einer Intensivstation,
vor allem bei Patienten mit mechanischer Beatmung und denen mit
einer Koagulopathie, wird der Einsatz einer Stressulkus-Prophylaxe
als sachgerecht beurteilt [1]. Bei
allen übrigen Patienten kommen
für die Anwendung neben den zugelassenen Indikationen auch Leit-
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linienempfehlungen in Betracht.
Dazu zählt der Einsatz bei Sepsis
oder die chronische HochdosisKortikoidtherapie ab 250 mg Hydrokortison/62,5 mg Prednisolon täglich [2]. Zahlreiche retrospektive
Datenanalysen kamen zu dem Ergebnis, dass bei 25 bis 70 Prozent
aller Stressulkus-Prophylaxen im
Krankenhaus bei Patienten, die
nicht intensiv-medizinisch betreut
werden mussten, diese nicht angemessen war und dass zum überwiegenden Teil in diesen Studien ein
PPI zum Einsatz kam [2]. Darüber hinaus wird davon berichtet, dass zir-
ka jeder vierte Patient, der in der
Intensiv-Chirurgie auf einen Säureblocker eingestellt wurde, mit einem
solchen auch entlassen wurde [3].
Dabei wiesen in einer Studie nur fünf
Prozent aller Krankenhausentlassungen eine sachgerechte Diagnose
für eine Weiterbehandlung auf [4].
Eine andere Datenerhebung berichtet, dass bei den Patienten, die
ohne angemessene klinische Begründung eine säureunterbindende Therapie erhalten hatten, 34
Prozent hiervon auch mit dieser in
die ambulante Weiterbehandlung
entlassen wurden. Nach drei Monaten ambulanter Versorgung behielten vier von fünf Patienten die
Therapie bei, nach sechs Monaten
immerhin noch jeder zweite [5]. Anstatt den hospitalisierten Patienten mit einer PPI-Therapie etwas
Gutes zu tun, gibt es Hinweise darauf, dass Patienten unter Stressulkus-Prophylaxe aufgrund einer
Risikoerhöhung für Clostridium difficile Infektionen und im Krankenhaus erworbene Pneumonien ein
gering erhöhtes Sterblichkeitsrisiko tragen [6].
Ar z neimitteltherapiesicherheit
Aus der beschriebenen Datenlage
empfiehlt es sich für den niedergelassenen Arzt und seine Patienten,
gerade auch Empfehlungen der
Kliniken zur PPI-Weiterbehandlung
nach Krankenhausaufenthalt kritisch zu prüfen.
Mycophenolsäure
Die aus einer Penicillium-Art gewonnene Mycophenolsäure hemmt
reversibel und nicht-kompetitiv die
Inosin-Monophosphat-Dehydrogenase (IMPDH). Dieses Enzym ist
essenziell für die de-novo GuaninNucleotid-Synthese. Aktivierte Bund T-Lymphozyten sind zum Proliferieren auf Purin-Bausteine besonders angewiesen. Fehlen diese,
ist die B- und T-zelluläre Immunantwort behindert. Therapeutisch
erwünscht ist dies zum Verhindern
der Transplantatabstoßung. Auch
das Schleimhautepithel des Gastrointestinaltrakts bedarf aufgrund
seiner hohen Proliferationsrate kontinuierlich neuer Purine und wird
sehr häufig unter der Therapie mit
Mycophenolsäure beeinträchtigt.
Die Organtransplantation selbst,
die Infektion mit opportunistischen
Keimen aufgrund der immunsuppressiven Therapie (vor allem Zytomegalievirus-Infektionen) sowie
die zusätzliche Therapie mit einem
Calcineurin-Inhibitor (Ciclosporin/
Tacrolimus) und eine (Hochdosis-)
Glukokortikoidtherapie können zur
gastrointestinalen Irritation der Patienten zusätzlich beitragen. Zur
Behandlung der Symptome Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen
und Durchfall werden sehr häufig
Protonen-Pumpen-Hemmer herangezogen, auch wenn dies nicht
immer indikationsgerecht ist.
Therapeutischen Einsatz finden
zwei unterschiedliche technologisch-galenische Entwicklungen
der Mycophenolsäure, da die freie
Säure oral nur eine geringe Bioverfügbarkeit aufweist [7]. Mycophe-
nolatmofetil ist ein Prodrug, aus
dem unter Einwirkung der Magensäure durch esteratische Abspaltung Mycophenolsäure in Lösung
geht. Eine Beeinflussung des pHWerts des Magens könnte somit
die Bioverfügbarkeit ändern. Demgegenüber wird bei einem Mycophenolsäure-Präparat mit einem
magensaftresistenten Überzug die
rung (Cellcept® und Generika). Jeder zweite Mycophenolsäure-Patient wurde zeitgleich mit einem PPI
behandelt (siehe Grafik).
Zu der Frage, ob eine Komedikation
der beiden unterschiedlichen Formulierungen mit einem PPI zu unterschiedlichen Auswirkungen auf
pharmakokinetische, pharmako-
Bayerische GKV-Verordnungsdaten zu Mycophenolsäure
Mycophenolsäure-Patienten, Quartal 4/2015
4.308
Mofetil-Formulierung
Cellcept® und Generika
3.234
ohne PPI
1.735
Magensaft-resistente
Formulierung Myfortic®
1.074
ohne PPI
530
mit PPI
1.499
> 2 DDD pro Tag
1.049
mit PPI
544
> 2 DDD
pro Tag
384
Quelle: KVB
Mycophenolsäure erst ab einem
pH-Wert größer 5 freigesetzt [8].
Eine starke pH-Wert-Anhebung im
Magen durch einen PPI könnte den
Überzug bereits während der Magenpassage anlösen und hierüber
die im Dünndarm bereitgestellte
Wirkstoffmenge verändern.
Im vierten Quartal 2015 gab es in
Bayern 4.308 MycophenolsäurePatienten. 28,5 Prozent der Patienten wurden durch fachärztliche Internisten, 3,7 Prozent durch Dialyseeinrichtungen und 67,8 Prozent
durch Allgemein- und Hausärzte
versorgt. Jeder vierte Mycophenolsäure-Patient bekam Ende letzten
Jahres die magensaftresistent überzogene Formulierung (Myfortic®),
drei Viertel die Mofetil-Formulie-
dynamische oder sogar klinische
Parameter führt, sind bis heute
diverse kleinere, zumeist rein pharmakokinetische Studien an gesunden Probanden oder auch transplantierten Patienten durchgeführt
worden. Im Ergebnis zeichnet sich
ein Bild ab, dass ein PPI die Fläche
unter dem Blutspiegel-Zeitverlauf
(area under the curve, AUC) von
Mycophenolatmofetil um 23 bis
34 Prozent reduziert, nicht jedoch
die von magensaftresistent überzogener Mycophenolsäure [9]. Einschränkend sollte jedoch darauf
hingewiesen werden, dass die magensaftresistent überzogene Formulierung nur bei nierentransplantierten Patienten in Kombination
mit Ciclosporin und Glucokortikoiden zugelassen ist, wohingegen
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34
A rz neimitteltherapiesicherheit
die Mofetil-Formulierung breiter
nach Nieren-, Herz- und Lebertransplantation in oben genannter Kombination zugelassen ist. Eine jüngere pharmakokinetische und -dynamische Studie mit stabil supprimierten, nierentransplantierten Patienten fand bei den Patienten, die zuvor die Mofetil-Formulierung allein
und daraufhin zusätzlich 40 mg
Pantoprazol täglich bekommen haben, dass die Dosis-adjustierte
12-Stunden-AUC um zirka elf Prozent verringert wurde. Dieses Ergebnis war statistisch nicht signifikant, verhinderte aber den Nachweis von Bioäquivalenz, da das Verhältnis der geometrischen Mittelwerte das 90-Prozent-Konfidenzintervall unterschritt. Demgegenüber wurde durch die Hinzugabe
des PPI zu der magensaftresistenten Formulierung die Dosis-adjustierte 12-Stunden-AUC nicht verändert, jedoch die Zeit bis zur maximalen Plasmaspiegel-Konzentration von drei auf zwei Stunden um
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eine Stunde verkürzt, sodass auch
hier keine Bioäquivalenz mehr gegeben war. Darüber hinaus ergab
die Untersuchung der Enzym-Aktivität der IMPDH für die beiden untersuchten Formulierungen bei Komedikation mit dem PPI keine Abschwächung der immunsupprimierenden Wirkung. Deshalb schlussfolgern die Autoren, dass die Veränderung der oben genannten
Messparameter keine klinische Auswirkung habe und eine Befürchtung, dass es unter Komedikation
mit PPI zu Organabstoßungsreaktionen kommen könne, diesbezüglich unbegründet sei [10].
Fazit
Ein Mycophenolsäure-BlutspiegelMonitoring wäre unseres Erachtens
dennoch wünschenswert, sofern
eine säureblockierende Therapie
neu begonnen, verändert oder abgesetzt wird. Eine retrospektive
Datenauswertung zum Vergleich
von Rabeprazol (10 mg täglich, entsprechend 1 DDD) in geringer Dosierung im Vergleich zu Lansoprazol (30 mg täglich, entsprechend
2 DDD) in hoher Dosierung fand
eine signifikante Erniedrigung der
maximalen Plasmakonzentration
von Mycophenolatmofetil unter
der höheren PPI Dosierung, aber
keinen Effekt unter der geringeren
Dosis [11]. Eine Dosisabhängigkeit
kann damit möglich sein. Die Daten des vierten Quartals des vergangenen Jahres weisen aus, dass
70 Prozent aller Mycophenolsäure-Patienten, die zeitgleich eine
PPI-Verordnung eingelöst haben,
eine PPI-Menge erhalten haben,
die eine Dosierung von mehr als
zwei DDD täglich ermöglicht (siehe Grafik). Eine Interaktion in einem
sehr hohen Dosisbereich, wie er
sich aus den bayerischen Verordnungsdaten ablesen lässt, ist bisher nicht untersucht worden. Deshalb kann ein klinischer Effekt nicht
mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Darüber hinaus kann unabhängig von ärztlich angewiesenen
Verordnungen eine Selbstmedikation mit PPI bei transplantierten
Patienten nicht empfohlen werden.
Dr. rer. nat. Kerstin Behnke (KVB)
[1] Cook DJ et al., New Engl J Med 1994; 330: 377-381.
[2] Durand C, Willett KC, Desilets AR, Clin Med Insights Gastroenterol. 2012; 5: 65-76.
[3] Murphy CE et al., Pharmacotherapy 2008;
28 (8): 968-76.
[4] Sheikh-Taha M, Alaeddine S, Nassif J, World J
Gastrointest Pharmacol Ther 2012; 3 (6): 93-6.
[5] Zink DA et al., Aliment Pharmacol Ther 2005; 21:1203-9.
[6] Pappas M, Jolly S, Vijan S, J Gen Intern Med 2016; 31 (4): 364-71.
[7] Staatz CE, Clin Pharmacokinet 2007; 46 (1): 13-58.
[8] Sanford M, Keating GM, Drugs 2008; 68 (17): 2505-2533.
[9] Kofler S, Wolf C, Shvets N, J Heart Lung Transplant 2011; 30:565-571; Rupprecht K, Schmidt C, Raspe A, J Clin Pharmacol 2009, 49: 1196-201; Kees MG, Steinke T, Moritz S, J Clin Pharmacol 2012; 52 (8): 1265-72.
[10] Rissling O et al., Br J Clin Pharmacol 2015; 80 (5): 1086-96.
[11] Miura M et al., Ther Drug Monit 2008; 30 (1): 46-51.
gesundheitstelematik
Wird jetzt auch das Gesundheitswesen „4.0“?
Intelligente Vernetzung von der Planung, über die Fertigung, bis hin zur Auslieferung verändert gerade eine ganze Branche und bricht dort in altgediente
Systeme ein. Die Methode des neuen Zusammenwirkens ganzer Produktionsketten könnte auch in der Gesundheitsversorgung ihre Spuren hinterlassen.
D
ie Medien bejubeln gerade
einen neuen Trend: die sogenannte „Industrie 4.0“.
Gemeint ist eine vierte industrielle
Revolution durch die nahtlose Verzahnung von Informations- und
Kommunikationstechnologie mit
Fertigung und Produktionssteuerung. Dies macht die industrielle
Herstellung von ganz individuellen
Produkten möglich. Man spricht
dabei von der „Losgröße eins“.
Die Digitalisierung verändert so
auch viele Geschäftsmodelle. Bisherige Branchengrenzen verschwimmen zunehmend. In Zeiten von immer mehr vernetzten Geschäftsmodellen sind auch Unternehmen
vermehrt auf eine exzellente Zusammenarbeit mit innovativen und
kompetenten Partnern angewiesen.
So folgt also jetzt diese neue industrielle Revolution der ersten mit ihrer Mechanisierung, der zweiten
mit der Fließbandfertigung und der
dritten mit ihrer elektronischen
Steuerung und Automatisierung.
Was hat das mit der Gesundheitsversorgung zu tun?
Der Weg von der Industrie bis hin
zum Gesundheitswesen ist zugegebenermaßen recht weit. Aber
das in der Fertigung Gelernte kann
bestens auf tradierte Versorgungsprozesse der Medizin übertragen
werden.
Das ist zwar ein anderer Kontext,
trifft aber in seinem Wesen ganz genau die Ausrichtung des ärztlichen
Handelns zum Wohl des Patienten:
Der Hausarzt überweist ihn zum
Facharzt und nach der dortigen Behandlung stellt er sich wieder beim
Hausarzt vor. Ein klassischer Therapiepfad, der durch einen optimierten Informationsaustausch gewinnt.
Jeder Behandlungspfad ist individuell, während sich die Funktionen
der Praxis oder Klinik wenig ändern.
Aber genau in der optimierten Verzahnung liegt enormes Potenzial.
So gedacht könnte Digitalisierung
das Gesundheitswesen genauso
disruptiv verändern wie die fertigende Industrie. Trotzdem: Solange der Mensch, also das behandelte Individuum, im Fokus des ärztlichen Betriebs bleibt, kann es im
Wortsinn eine richtige Gesundheitsversorgung geben.
Aber nicht nur die verfassten Gesundheitsberufe haben Angebote
für „ihre“ Patienten. Auch die Industrie steht in den Startlöchern und
mischt sich in den direkten „Kundenkontakt“ ein. Sie sucht und findet neue Geschäftsfelder. Deren Anbieter wollen direkten Kontakt zum
„Health User“ und zu seinen Daten.
Dieser Kontakt wird zum Schlüssel
für weitere kundenorientierte Angebote. Auf diese Weise erreichen
neue Anbieter die Nähe zu den Kunden, können neue Trends erken-
nen und daraus wieder neue Geschäftsmodelle ableiten.
So war es kein Pharmaunternehmen, das den Bereich medizinischer Studien digitalisierte, sondern Apple mit seinem Health Research Kit im iPhone. Für eine HerzKreislauf-Studie der Universität
Stanford meldeten sich in den ersten 24 Stunden über 11.000 iPhoneNutzer an – eine Probandenzahl,
die traditionell nur nach mehreren
Monaten und auch nur mit einem
hohen administrativen Aufwand zu
erreichen wäre. Dass damit neben
den Studienergebnissen auch Geschäftsprognosen entstanden sind,
muss nicht eigens erwähnt werden.
Genau in diesem massiven Veränderungspotenzial liegt die Herausforderung, aber auch die Chance
der 4.0-Blase für die Gesundheitsversorgung. Den ärztlichen Aspekt
herauszuheben und Prozesse im
Sinne der damit betreuten Gesundheitsberufe zu gestalten, ist die
wesentliche Herausforderung. Hier
sollten sich die Heilberufe noch
viel mehr einbringen. Darin waren
sich kürzlich auch die Teilnehmer
der Podiumsdiskussion „Wie verändert die Telemedizin die Versorgungslandschaft?“ beim vierten
Bayerischen Tag der Telemedizin
in München einig.
Dr. med. Christoph Goetz
Leiter Gesundheitstelematik (KVB)
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36
Kurz meldungen
Nationaler
Aktionsplan 2.0
Angesichts von aktuell mehr als
sieben Millionen Menschen, die in
Deutschland mit einer schweren
Behinderung leben, etwa 3,5 Millionen Pflegebedürftigen bis zum
Jahr 2030 und einer zunehmend
alternden Gesellschaft haben sich
die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) in
einer gemeinsamen Presseerklärung
Mitte April für einen engen Schulterschluss mit der Politik ausgesprochen, um im Interesse der betroffenen Patienten den schnellen
Ausbau einer barrierearmen Versorgung weiter voranzubringen.
„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass
die Bundesregierung mit dem Nationalen Aktionsplan 2.0 die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte
dabei unterstützen will, ihre Praxen
möglichst barrierearm zu gestalten“,
erklärte der KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. med. Andreas Gassen,
in Berlin. „Für möglichst alle Menschen einen gleichberechtigten,
flächendeckenden und wohnortnahen Zugang zur gesundheitlichen
Versorgung zu gewährleisten, betrachten wir als standespolitische
Verpflichtung“, so der KBV-Chef
weiter. Allerdings bedürfe es angesichts erheblicher Kosten – insbesondere beim barrierearmen Ausund Umbau sogenannter Bestandspraxen – konkreter finanzieller Unterstützung, damit Ärzte und Zahnärzte dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe gerecht werden könnten. Dieses gemeinsame Anliegen
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von KBV und KZBV wurde nun im
Arbeitsentwurf des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention aufgegriffen.
Von der KBV wurde die Broschüre
„Barrieren abbauen – Ideen und
Vorschläge für Ihre Praxis“ veröffentlicht. Diese finden Sie unter www.
kbv.de in der Rubrik Service/Service für die Praxis/Paxisführung/
Barrierefreiheit.
Redaktion
Gutachten zu Folgen der Flüchtlingszahlen
Das von Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml geplante Gutachten zu den mittelfristigen Folgen
der Ankunft zahlreicher Flüchtlinge
im Freistaat für die medizinische
Versorgung wird umgesetzt. Den
Zuschlag im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung erhielt eine
Bietergemeinschaft der Universität Bayreuth und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young
GmbH. Bayern ist das erste Bundesland, das wissenschaftlich prüfen
lässt, wie sich die hohen Flüchtlingszahlen auf das Gesundheitssystem auswirken. „Ich möchte
genau wissen, was uns bis 2022
erwartet und wie wir die Weichen
richtig stellen können. Wir haben
in Bayern eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Das soll
auch künftig so bleiben“, so die
Ministerin in einer Presseerklärung
vom 25. April.
Das Gutachten ist Teil des Sonderprogramms „Zusammenhalt fördern,
Integration stärken“ der Bayerischen
Staatsregierung. Geklärt werden
soll vor allem, welcher zusätzliche
Bedarf an medizinischer Versorgung
in Bayern besteht. Kernelement
des Gutachtens ist eine Feldstudie.
Dazu werden 1.600 repräsentativ
ausgewählte Flüchtlinge befragt.
Vorgesehen ist unter anderem eine
Status-quo-Beschreibung der gesundheitlichen Versorgung in Bayern und eine Analyse des Krankheitsspektrums bei Asylbewerbern.
Daraus werden der zusätzliche Bedarf an gesundheitlicher Versorgung
und notwendige Maßnahmen oder
Handlungsempfehlungen abgeleitet. Zudem werden die entstehenden Zusatzkosten geschätzt. Das
Gutachten soll eine Prognose für
die Jahre 2017 bis 2022 erstellen.
Redaktion
Terminservicestelle ohne echten Bedarf
Ende Januar hat die gesetzlich vorgeschriebene Servicestelle zur
Vermittlung von Facharztterminen
in Bayern ihren Betrieb aufgenommen. Die Bilanz des KVB-Vorstands
fällt nach den ersten 100 Tagen gemischt aus: „Der Betrieb der Terminservicestelle im Freistaat läuft
im Großen und Ganzen reibungslos“, erklärten die Vorstandsmitglieder Dr. med. Wolfgang Krombholz, Dr. med. Pedro Schmelz und
Dr. med. Ilka Enger Anfang Mai in
München. Doch die insgesamt geringe Inanspruchnahme durch die
Patienten zeige, dass es keinen
echten Bedarf für diese neu geschaffene Einrichtung gebe. Bis
dato habe die Terminservicestelle
in Bayern bereits Kosten in Höhe
von rund 180.000 Euro verursacht,
die aus dem Haushalt der KVB zu
begleichen seien.
Der Gesetzgeber hat alle Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland dazu verpflichtet, Terminservicestellen einzurichten. Bei Vorliegen einer entsprechend gekenn-
K ur z meldungen/ I mpressum
zeichneten Überweisung soll sie
den Patienten helfen, innerhalb von
vier Wochen einen Facharzttermin
zu erhalten. In Bayern wird die Terminservicestelle von der Gedikom
GmbH, einem hundertprozentigem
Tochterunternehmen der KVB, betrieben.
Impressum für KVB FORUM und KVB INFOS
KVB FORUM ist das Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung
Bayerns (KVB) mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen
(KVB INFOS). Es erscheint zehnmal im Jahr.
Herausgeber (V. i. S. d. P.):
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns vertreten durch den Vorstand:
Dr. med. Wolfgang Krombholz, Dr. med. Pedro Schmelz,
Dr. med. Ilka Enger
Redaktion:
Martin Eulitz (Ltd. Redakteur)
Text: Markus Kreikle, Marion Munke
Grafik: Gabriele Hennig, Iris Kleinhenz
Seit dem Start waren in Bayern
bislang 2.835 Anrufer zu verzeichnen. Nur 940 haben die Voraussetzungen für eine Terminvermittlung erfüllt. Die Anruferzahlen sind
in den ersten 100 Tagen stetig zurückgegangen und haben sich mittlerweile auf einem niedrigen Niveau
eingependelt. Die am stärksten
nachgefragten Facharztgruppen
sind Neurologen, Rheumatologen
und Psychiater. Alle berechtigten
Terminanfragen konnten innerhalb
der gesetzlich vorgegebenen Vierwochenfrist an niedergelassene
Fachärzte vermittelt werden.
„Im Vergleich zu 20 Millionen Behandlungsfällen pro Quartal ist die
geringe Zahl der nachgefragten
Termine und die durchweg gut funktionierende Weitervermittlung der
Patienten an niedergelassene Ärzte der beste Beweis dafür, dass es
die viel beschworene ‚Zwei-Klassen-Medizin‘ in Bayern nicht gibt“,
so das Fazit des KVB-Vorstands.
Er plant daher, umfassend zu evaluieren, ob die Patienten die vermittelten Termine auch wirklich
wahrnehmen.
Informationen zur Terminservicestelle in Bayern finden Sie unter
www.terminservicestelle-bayern.de.
Anschrift der Redaktion:
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Elsenheimerstraße 39
80687 München
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Privat (Seite 17), Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Seite 15), KVB
(alle weiteren)
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Seminare
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K V B F O R U M 6/2016
Oberpfalz
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Monika Gibanica-Maier
09 11 / 9 46 67 – 4 47
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Doris Saalwirth
09 11 / 9 46 67 – 4 42
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Stefan Ehle
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Eva Weber
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Rudolf Paper
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Dagmar Wiedemann
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Nathalie Willmerdinger
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Martina Huber
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Verena Meinecke
0 89 / 5 70 93 – 44 45
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Claudia Schweizer
0 89 / 5 70 93 – 44 32
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Christa Hammer
09 21 / 2 92 – 2 26
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Jürgen Opel
09 21 / 2 92 – 2 28
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Birgit Reichinger
09 41 / 39 63 – 3 90
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Mario Winklmeier
09 41 / 39 63 – 1 90
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Silke Finger
08 21 / 32 56 – 2 39
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Ute Schneider
08 21 / 32 56 – 2 41
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Uwe Maiberger
09 31 / 3 07 – 4 09
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Elisabeth Matuszynski
09 31 / 3 07 – 4 10
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Madleen Witzko
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Persönliche Beratung zu Verordnungen
Mittelfranken
Dr. Elfriede Buker
09 11 / 9 46 67 – 6 71
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Angela Krath
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09 21 / 2 92 – 3 44
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Oberpfalz
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Unterfranken
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Julia Schäfer
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Julia.Schä[email protected]
Beate Selge
08 21 / 32 56 – 1 41
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Annegret Ritzer
09 31 / 3 07 – 5 19
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Meldungen über Dienstplanänderungen (Diensttausch, Vertretung und Erreichbarkeit)
Oberbayern, Niederbayern und Schwaben
Unter-, Mittel- und Oberfranken und Oberpfalz
Telefon
0 89 / 57 95 70 – 8 50 10
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K V B S ervicenummern
Persönliche Beratung zur Praxisführung
Mittelfranken
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Beratung
Frank Eckart
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Hans-Dieter Moritz
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0 94 21 / 80 09 – 3 05
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Martin Pöschl
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Natasa Srijemac
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09 21 / 2 92 – 2 70
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Unterfranken
Michael Geltz
08 21 / 32 56 – 1 05
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Sylvia Goldschmitt
08 21 / 32 56 – 2 37
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Anja Rößle
08 21 / 32 56 – 2 32
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Dieter Walter
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Michael Heiligenthal
09 31 / 3 07 – 3 02
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Christine Moka
09 31 / 3 07 – 3 03
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Peter Schäfer
09 31 / 3 07 – 3 01
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Wir helfen Ihnen gerne telefonisch zu
folgenden Zeiten und Themen:
emDoc (Abrechnung Notarztdienst)
Montag bis Freitag:
9.00 bis 15.00 Uhr
Telefon 0 89 / 5 70 93 – 8 80 88
Fax
0 89 / 5 70 93 – 6 49 25
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MammaSoft
Montag bis Donnerstag
7.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
7.30 bis 16.00 Uhr
Telefon 0 89 / 5 70 93 - 4 01 00
Fax
0 89 / 5 70 93 - 4 01 01
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„„ Technischer Support für
Untersuchungsdokus
„„ Benutzermanagement und
Abrechnung
Persönliche Beratung zu Qualitätsmanagement, Qualitätszirkeln
und Hygiene in der Praxis
Nutzen Sie unsere Beratungskompetenz:
„„ Wir beraten Sie zu allen Bereichen des Qualitätsmanagements von A wie Arbeitsanweisung bis
Z wie Zertifizierung.
„„ Wir unterstützen Sie bei der Ausbildung zum Qualitätszirkel-Moderator, der Planung und Initiierung
eines Qualitätszirkels und der Dokumentation Ihrer Sitzungen.
„„ Wir beraten Sie bei der Umsetzung und dem Aufbau eines Hygienemanagements in der Praxis.
Tatjana Mecklenburg
09 11 / 9 46 67 – 3 19
[email protected]
Wiebke Robl
09 11 / 9 46 67 – 3 36
[email protected]
Michael Sachse
09 11 / 9 46 67 – 2 21
[email protected]
Anke Weber
09 11 / 9 46 67 – 3 22
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K V B F O R U M 6/2016
39
Vorschau
VOR DER WAHL
KVB-Vertreterversammlung zieht Bilanz
POOLÄRZTE
Erfahrungsberichte aus
der Praxis
RECHT INTERESSANT
Worauf es bei Portalpraxen ankommt
SELBSTHILFE
Was leistet die bayernweite Koordination?