Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft in Einrichtungen der Altenhilfe und ambulanten Pflegediensten 2016 - 2017 13.06.2016 – 25.07.2017 Diese Weiterbildung entspricht den Regelungen des Sozialgesetzbuchs SGB XI § 71 zur Ausbildung und Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft Johanniter-Bildungszentrum Staatlich anerkannte Schule für Altenarbeit und Altenpflege Frankensteiner Str. 4 a 97877 Wertheim Tel.: 09342 / 91 10 20 Fax: 09342 / 91 10 222 e-mail: [email protected] Zu dieser Weiterbildung Veränderte organisatorische, wirtschaftliche und pflegerische Anforderungen stellen die verantwortlichen Pflegefachkräfte (Pflegedienstleitungen) von ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen vor neue Aufgaben. Ziel dieser Weiterbildung ist es, die Übernahme einer umfassenden Leitungsverantwortung zu ermöglichen, die sich wechselnden Anforderungen zu stellen vermag. Im Mittelpunkt der Weiterbildung stehen die Erarbeitung und Reflexion von fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen, die für die Leitungsaufgaben in der Pflege grundlegend sind. Die Arbeit in Lerngruppen, Hospitation und Projektarbeit ergänzen den theoretischen Unterricht. Grundlage Diese Weiterbildung entspricht der Neuregelung des SGB XI zu Pflegeeinrichtungen. Der frühere § 80 SGB XI ist entfallen, in der Neufassung wird in § 71 „Pflegeeinrichtungen“ die Ausbildung und Weiterbildung einer verantwortlichen Pflegefachkraft für Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste geregelt. Organisatorisches Termin: 13.06.2016 – 25.07.2017 Zeiten: Der Kurs umfasst insgesamt 725 Stunden, davon 460 Unterrichtsstunden Fachtheorie in Wochenblöcken (Montag bis Donnerstag täglich von 8.30 Uhr – 16.30 Uhr und Freitag 8.30 Uhr – 14.45 Uhr), 120 Stunden unterrichtsbegleitende Praxis, eine Heimstudienphase sowie die Abschlussprüfung. Abschluss: Zertifikat und Abschlusszeugnis Kosten: Teilnahmegebühr € 3.450.Die Teilnahmegebühr schließt die Kosten für Unterrichtsmaterial und die Prüfungsgebühr ein. Bei Bedarf können wir Ihnen eine preiswerte Unterkunft im Bildungszentrum zur Verfügung stellen. Ort: Johanniter-Bildungszentrum Wertheim Frankensteiner Str. 4 a 97877 Wertheim Tel.: 09342 / 91 10 20 Fax: 09342 / 91 10 222 www.johanniter.de/main-tauber [email protected] 2 von 6 Ziel der Weiterbildung und Teilnahmevoraussetzungen Die Weiterbildung befähigt staatlich anerkannte Pflegefachkräfte, die Aufgaben einer verantwortlichen Pflegefachkraft auszufüllen, insbesondere die Pflegeprozesse, die Ermittlung des Pflegebedarfs, die Planung, Dokumentation und Auswertung innerhalb des Pflegedienstes selbständig und fachgerecht zu organisieren, zu begleiten und zu kontrollieren, qualitativ zu sichern und im Rahmen rechtlicher Vorschriften zu verantworten. Grundlage der Tätigkeit einer verantwortlichen Pflegefachkraft ist ihre Fähigkeit zur Kommunikation, Kooperation, Konfliktlösung und Innovation. Die Weiterbildung soll insbesondere dazu befähigen, einen angemessenen persönlichen Führungsstil zu entwickeln, die Pflege unter Berücksichtigung rechtlicher, wirtschaftlicher und personeller Belange zu organisieren, Qualitätsanforderungen zu setzen, die Qualität zu sichern und zu steigern, das Leistungsprofil der Einrichtung an Änderungen in der Bedarfslage anzupassen, die Einrichtung und ihr Angebot öffentlichkeitswirksam darzustellen und geeignete Pflegekonzepte einzuführen und umzusetzen. Die Weiterbildung vermittelt die hierzu notwendige pflegefachliche, kommunikative und Managementkompetenz, um Pflegeeinrichtungen der Altenhilfe und ambulante Pflegedienste zu leiten. Theorie und Praxis werden im Lehrgang sinnvoll verknüpft. Voraussetzung zur Teilnahme sind der Nachweis eines staatlich anerkannten Abschlusses in einem Pflegeberuf und eine zweijährige hauptberufliche Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre. Inhalte der Lern- und Übungsbereiche: Pflegewissen und Pflegeorganisation Personalführung und Personalmanagement Betriebswirtschaftslehre und Betriebsorganisation Recht 3 von 6 Weiterbildung zur Pflegedienstleitung Leitende Pflegefachkraft 2016 - 2017 Terminplan Insgesamt 11 Wochenblöcke: 1. Woche: 13.06. – 17.06.2016 2. Woche: 11.07. – 15.07.2016 3. Woche: 19.09. – 23.09.2016 4. Woche: 24.10. – 28.10.2016 5. Woche: 28.11. – 02.12.2016 6. Woche: 16.01. – 20.01.2017 7. Woche: 13.02. – 17.02.2017 8. Woche: 20.03. – 24.03.2017 9. Woche: 24.04. – 28.04.2017 10. Woche: 22.05. – 26.05.2017 11. Woche: 26.06. – 30.06.2017 Abschluss-Kolloquium: 24.07. – 25.07.2017 Stand: 08 / 2015 Änderungen vorbehalten 4 von 6 DIE JOHANNITER Bildungszentrum Wertheim Frankensteiner Str. 4 a .............................................. 97877 Wertheim .............................................. (Absender) .............................................. Anmeldeformular Weiterbildung 2016 - 2017 Beginn: 13.06.2016 Verantwortliche Pflegefachkraft in Einrichtungen der Altenhilfe und ambulanten Pflegediensten Name: ........................................... Vorname: ....................................................... Geb.Datum: .................................. Telefon: .......................................................... Straße, Nummer: ...................................................................................................... PLZ, Ort: ....................................................................................................... .......................... Ort, Datum ................................... Unterschrift ....................................... ggf. Stempel / Unterschrift der entsendenden Einrichtung Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine schriftliche Anmeldebestätigung mit einer Wegbeschreibung zur Anreise. Haben Sie sich für eine Fort- oder Weiterbildung angemeldet und müssen Ihre Teilnahme - aus welchen Gründen auch immer - absagen, so entstehen Ihnen folgende Stornogebühren: innerhalb von 4 Wochen vor Kursbeginn 25 % innerhalb von 2 Wochen vor Kursbeginn 5o % innerhalb einer Woche vor Kursbeginn 75 % zu Kursbeginn oder während des Kurses 100 % Stornogebühren entstehen nicht, wenn Sie vor Kursbeginn eine(n) Ersatzteilnehmer(in) stellen. 5 von 6 SGB XI § 71 Pflegeeinrichtungen (1) Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) im Sinne dieses Buches sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen. (2) Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) im Sinne dieses Buches sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige: 1. unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden, 2. ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können. (3) Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft im Sinne von Absatz 1 und 2 ist neben dem Abschluss einer Ausbildung als 1. Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger, 2. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder 3. Altenpflegerin oder Altenpfleger eine praktische Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf von zwei Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre erforderlich. Bei ambulanten Pflegeeinrichtungen, die überwiegend behinderte Menschen pflegen und betreuen, gelten auch nach Landesrecht ausgebildete Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sowie Heilerzieherinnen und Heilerzieher mit einer praktischen Berufserfahrung von zwei Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre als ausgebildete Pflegefachkraft. Die Rahmenfrist nach Satz 1 oder 2 beginnt fünf Jahre vor dem Tag, zu dem die verantwortliche Pflegefachkraft im Sinne des Absatzes 1 oder 2 bestellt werden soll. Diese Rahmenfrist verlängert sich um Zeiten, in denen eine in diesen Vorschriften benannte Fachkraft 1. wegen der Betreuung oder Erziehung eines Kindes nicht erwerbstätig war, 2. als Pflegeperson nach § 19 eine pflegebedürftige Person wenigstens 14 Stunden wöchentlich gepflegt hat oder 3. an einem betriebswirtschaftlichen oder pflegewissenschaftlichen Studium oder einem sonstigen Weiterbildungslehrgang in der Kranken-, Alten- oder Heilerziehungspflege teilgenommen hat, soweit der Studien- oder Lehrgang mit einem nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Abschluss beendet worden ist. Die Rahmenfrist darf in keinem Fall acht Jahre überschreiten. Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft ist ferner Voraussetzung, dass eine Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen mit einer Mindeststundenzahl, die 460 Stunden nicht unterschreiten soll, erfolgreich durchgeführt wurde. (4) Stationäre Einrichtungen, in denen die Leistungen zur medizinischen Vorsorge, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben oder am Leben in der Gemeinschaft, die schulische Ausbildung oder die Erziehung kranker oder behinderter Menschen im Vordergrund des Zweckes der Einrichtung stehen, sowie Krankenhäuser sind keine Pflegeeinrichtungen im Sinne des Absatzes 2. 6 von 6
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