Ausschreibung Innovationsprogramm Gute Lehre Fünfte Ausschreibung für das Wintersemester 2016/2017 1 Fünfte Ausschreibung des Innovationsprogramms Gute Lehre für das Wintersemester 2016/17 Verbreitung innovativer Lehr-Lern-Konzepte an der TU Braunschweig Das „Innovationsprogramm Gute Lehre“ unterstützt die Ausarbeitung und Umsetzung von innovativen Lehr-Lern-Konzepten. Die LehrLern-Konzepte können sich auf Aspekte einer Lehrveranstaltung, eine ganze Lehrveranstaltung oder die Konzeption ganzer Module beziehen. Gesucht werden innovative Ideen, welche direkt zur Weiterentwicklung der Lehre an der TU Braunschweig beitragen und welche langfristig in den Curricula verankert werden sollen. Durch das Innovationsprogramm werden für die Bewältigung dieser Aufgaben finanzielle Mittel im Rahmen des BMBF-Projektes teach4TU sowie eine didaktische und organisatorische Unterstützung bereitgestellt. Um die strategische Verzahnung sicherzustellen, werden in das „Innovationsprogramm Gute Lehre“, die im Rahmen des ausgelaufenen Förderprogramms „in medias res“ entwickelten Schwerpunkte im Bereich Medien in Lehre und Studium integriert. Eine Kurzdarstellung der bereits geförderten Innovationsprojekte finden Sie unter: → www.tu-braunschweig.de/innovationsprojekte Die bisher geförderten „in medias res“-Projekte entnehmen Sie bitte der Webseite: → www.tu-braunschweig.de/struktur/verwaltung/praesidium/vp-lehre/inmediasres Anträge können jährlich zum Sommersemester für eine Förderung ab dem Wintersemester eingereicht werden. Antragstellende Anträge können von ProfessorInnen, wissenschaftlichen MitarbeiterInnen, Postdocs, Lehrbeauftragten, DoktorandInnen sowie Studierenden der TU Braunschweig eingereicht werden. In jedem Fall ist die Unterstützung jeweils einer Professorin oder eines Professors sowie der Studienkommission bzw. der Studiendekanin / des Studiendekans erforderlich. Anträge aus zentralen Einrichtungen sind in Kooperation mit den FachvertreterInnen möglich. Ausdrücklich begrüßt werden Lehr-Lern-Ideen, die mehrere Lehrende gemeinsam erarbeiten. Antragstellung Bitte richten Sie Ihren Antrag an die Vizepräsidentin für Lehre und Diversity, Frau Prof. Dr. Kauffeld. Zur Beschreibung Ihrer Idee bitten wir Sie, das Antragsformular zu verwenden, das auf der Homepage des Innovationsprogramms für Sie bereit steht. Neben der Unterschrift der zuständigen Studiendekanin / des zuständigen Studiendekans ist eine Stellungnahme der jeweils verantwortlichen Studienkommission erwünscht. Sollte die Studienkommission aus zeitlichen Gründen nicht einbezogen werden können, kann der Antrag auch nur mit der Unterschrift der Studiendekanin / des Studiendekans eingereicht werden. Die Einbindung der Studienkommissionen ermöglicht eine stärkere Beteiligung der Studierenden bei den geförderten Lehrprojekten. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu den verantwortlichen Studienkommissionen auf und bitten Sie um eine Einschätzung Ihres Antrags. Schicken Sie Ihre Antragsunterlagen bis zum 13. Juni 2016 als PDF an • [email protected]. Nachdem Ihre E-Mail eingegangen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Berücksichtigen Sie bitte, dass die Verstetigung bereits geförderter Innovationsprojekte bzw. „in medias res“-Projekte ohne die Mittel des Innovationsprogramms zu leisten ist. Eine Mittelbeantragung für die Fortsetzung eines schon geförderten Innovationsprojekts ist nicht möglich. Die Übertragung der innovativen Lehr-Lern-Konzepte ist im Rahmen des Transferprogramms möglich. Bitte berücksichtigen Sie dazu die Ausschreibung des Transferprogramms unter: → www.tu-braunschweig.de/transferprogramm-lehre 2 Fünfte Ausschreibung des Innovationsprogramms Gute Lehre für das Wintersemester 2016/17 Auswahlverfahren Die eingereichten Anträge werden durch das Auswahlgremium des Förderprogramms gesichtet und bewertet, welches sich aus Mitgliedern des Lenkungsgremiums teach4TU und hochschuldidaktischen BeraterInnen zusammensetzt und unter der Leitung der Vizepräsidentin für Lehre und Diversity tagt. Gegebenenfalls wird das Auswahlgremium die Projektleitung zu einer Kurzpräsentation des beantragten Innovationsprojekts am 8. Juli 2016 einladen. Dieser Termin soll von der Hauptantragsstellerin / dem Hauptantragssteller wahrgenommen werden. Das Auswahlgremium orientiert sich bei der Auswahl der förderungswürdigen Anträge an den folgenden Kriterien: → Innovativer Ansatz Innovation in der Lehre kann sich auf unterschiedliche Bereiche beziehen. Es kann sich um eine Innovation innerhalb der Hochschule, der Fakultät, des Fachs oder des Studiengangs handeln. Darunter können sowohl neuartige Lehr-Lern-Konzepte, ein kreativer Einsatz von unterschiedlichen Medien als auch die Erweiterung bzw. Optimierung bereits angewandter Methoden gefasst werden. Konzepte, die die Integration der Elemente aus der Forschung in die Lehre beinhalten, werden ausdrücklich begrüßt. → Einbindung der Studierenden und Mehrwert für Studierende Studierende und ihre Bedarfe sollen bei der Entwicklung und Umsetzung der Konzepte im Fokus stehen. Die Antragsstellenden sollen skizzieren, in welchem Rahmen das Lehr-Lern-Konzept einen Mehrwert für die Studierenden generiert. → Relevanz für die TU Braunschweig, insbesondere im MINT-Bereich Bei der Antragsstellung sind die Rahmenbedingungen für Studium und Lehre an der TU Braunschweig und insbesondere die Ausrichtung auf den MINT-Bereich zu berücksichtigen. → Didaktische und organisatorische Schlüssigkeit und Umsetzbarkeit Die Antragstellenden sollen die bestehende Herausforderung in der Lehre beschreiben und die Auswahl des didaktischen Konzepts sowie ggf. den Medieneinsatz schlüssig begründen und reflektieren. Zudem müssen sie nachvollziehbar darlegen, dass die Innovation organisatorisch, finanziell und zeitlich umsetzbar ist. Hierbei ist ebenfalls explizit darzulegen, inwiefern das Lehr-Lern-Konzept von den Lehrstühlen/Instituten unterstützt wird. → Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit des Konzeptes Die Antragstellenden sollen möglichst konkret skizzieren, inwieweit sich das Lehr-Lern-Konzept in die bestehenden Studienprogramme integrieren und darin über den Förderzeitraum hinaus verstetigen lässt. Die Übertragbarkeit des Konzeptes auf weitere Fachkulturen, Studiengänge und Zielgruppen ist erwünscht. Rahmenbedingungen der Förderung Gegenstand der Förderung Der Fokus des „Innovationsprogramms Gute Lehre“ liegt auf jenen Lehr-Lern-Konzepten, welche die aktuellen Herausforderungen in der Lehre aufgreifen wie z.B. Umgang mit großen Gruppen, Diversität der Studierenden, Einbindung von internationalen Studierenden oder Vermittlung abstrakter Sachverhalte. Besonders förderungsfähig sind jene Projekte, welche sich bei der Bewältigung dieser Herausforderungen an aktuellen Konzepten der Hochschuldidaktik anlehnen (z.B. Forschungsorientiertes Lehren und Lernen, Kompetenzorientiertes Lehren und Prüfen, Inverted Classroom). Dabei können innovative Wege des Medieneinsatzes genutzt werden (z.B. entlang der drei Schwerpunktbereiche der TU Braunschweig bezüglich der Medien in Lehre und Studium: Game-Based Learning, Mobiles Lernen oder Visualisierung). Die Verortung des Konzepts in die strategische Ausrichtung der TU Braunschweig und der Bezug 3 Fünfte Ausschreibung des Innovationsprogramms Gute Lehre für das Wintersemester 2016/17 zum Diskussionspapier „Gute Lehre an der TU Braunschweig“ sind ausdrücklich erwünscht. Ausgehend von einer Herausforderung in der Lehre soll in Anknüpfung an die Strategie der TU Braunschweig das didaktische Konzept ausgewählt und der entsprechende Medieneinsatz reflektiert werden. Fördermittel und deren Verwendung Das Innovationsprogramm ist an die Förderbestimmungen des BMBF im Rahmen des Qualitätspakts Lehre gekoppelt. Die Einrichtung einer separaten Innenauftragsnummer ist notwendig. Der Mittelabruf erfolgt in einem zweimonatigen Rhythmus und das Führen eines Verwendungsnachweises ist erforderlich. Die Förderdauer der Innovationsprojekte in der Ausschreibungsrunde 2016/17 umfasst ein Jahr (01. Oktober 2016 bis 30. September 2017). Die Stellen des beantragten Projekts sind zwingend zum 01. Oktober 2016 zu besetzen. Bitte beachten Sie, dass Sie die für das Jahr 2016 beantragten Mittel nicht in das Jahr 2017 übertragen dürfen. Bitte geben Sie bei den Personalmitteln eine möglichst genaue Kalkulation ab. Als Orientierungspunkt zur Ermittlung der Beträge stellen wir Ihnen auf den Internetseiten des Innovationsprogramms eine entsprechende Kalkulationshilfe zur Verfügung. Falls genaue Angaben nicht möglich sind, geben Sie bitte zunächst eine allgemeine Beschreibung an, beispielsweise „160 h für Hilfskräfte“ oder „eine 0,5 MitarbeiterInnenstelle TV-L 13 Stufe 2 für zwölf Monate“. Pro Kalenderjahr stehen im begrenzten Umfang Sachmittel zur Verfügung. Geben Sie die Höhe der Kosten (maximale Fördersumme: 1.000,- EUR) hier bereits möglichst präzise an. Die Beschaffung von Gegenständen aus dem Sachmittelpool setzt eine vorherige Absprache mit dem Projekt teach4TU voraus. Geräte und Verbrauchsmaterialien, die zur Grundausstattung des jeweiligen Faches gehören, können nicht gefördert werden. Zur Grundausstattung zählen u.a. auch Büroeinrichtungen, PCs, Notebooks und zugehörige Software sowie Büromaterial. Hochschuldidaktische Begleitung und Beratung Nach Bewilligung werden die Innovationsprojekte in verschiedenen Formaten hochschuldidaktisch begleitet. Die MitarbeiterInnen der Innovationsprojekte nehmen während der Förderlaufzeit an der Kick-Off-Veranstaltung (InnoBrunch, 17. November 2016), obligatorischen Workshops zur Ausgestaltung der Lehr-Lern-Projekte, unterschiedlichen Beratungsformaten sowie an bedarfsorientierten Vertiefungen und Vernetzungstreffen teil. Der Arbeitsaufwand für das Programm umfasst 150 Arbeitseinheiten (1 AE entspricht 45 Minuten) und wird an den projektspezifischen und individuellen Bedarfen ausgerichtet. Die erbrachten Leistungen werden den MitarbeiterInnen der Innovationsprojekte entsprechend bescheinigt. Nach dem Abschluss der Innovationsprojekte werden sie zu MultiplikatorInnen Guter Lehre an der TU Braunschweig. Vernetzung und Präsentation in der Öffentlichkeit Mit dem Innovationsprogramm soll insbesondere auch der Austausch zwischen den Lehrenden gefördert werden. Für eine Teilnahme am Innovationsprogramm wird daher die Bereitschaft vorausgesetzt, sich am hochschulweiten Austausch zu Lehr-Lern-Innovationen zu beteiligen und das Innovationsprojekt in der Öffentlichkeit zu präsentieren. Alle Innovationsprojekte erhalten auf der Internetseite des Projekts teach4TU eine Plattform, auf der sie vorgestellt werden. Die Erstellung von Druckmaterialien wie Flyer und Poster zur Verbreitung der Lehr-Lern-Idee sowie Beiträge auf Tagungen und in der Presse sind herzlich willkommen. Die MitarbeiterInnen präsentieren ihre Innovationsprojekte während der Förderlaufzeit und darüber hinaus am jährlich stattfindenden Tag der Lehre. Zusätzlich können sie im Rahmen der Veranstaltungsrehe „Spotlight Lehre“ ihr Lehr-Lern-Konzept als Best Practice vorstellen. 4 Fünfte Ausschreibung des Innovationsprogramms Gute Lehre für das Wintersemester 2016/17 Zu Dokumentationszwecken werden außerdem über alle geförderten Innovationsprojekte zusammenfassende Videos gedreht, die in Abstimmung mit den MitarbeiterInnen der geförderten Innovationsprojekte von MitarbeiterInnen des Projekts teach4TU produziert werden. Evaluation und Berichte Um eine nachhaltige Verankerung der innovativen Lehrkonzepte in den jeweiligen Studiengängen zu ermöglichen, sind alle geförderten Innovationsprojekte zudem aufgefordert, ihr Lehrkonzept zu evaluieren. Bei der Entwicklung eines adäquaten Evaluationskonzeptes erhalten Sie auf Anfrage Unterstützung aus dem Projekt teach4TU. Alle Innovationsprojekte sind zudem verpflichtet, halbjährlich Zwischen- bzw. Abschlussberichte für den Projektträger zu erstellen. Ansprechpartner und Informationen Aktuelle Informationen zur Ausschreibung sowie Kurzdarstellungen der aktuellen Innovationsprojekte finden Sie unter: → www.tu-braunschweig.de/innovationsprojekte Für inhaltliche und administrative Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail • [email protected] oder telefonisch unter ✆ 0531 391-4636 an Martin Scheier.
© Copyright 2024 ExpyDoc