Ausschreibungstext - Heinrich-Heine

An der Wissenschaftlichen Einrichtung Physik der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ist zum 01.01.2017 die Stelle einer/eines
Leiterin/Leiters der Physikalischen Grundpraktika
(100 %; bis zu Besoldungsgruppe A14 ÜBesG NRW)
unbefristet zu besetzen.
Die Physikalischen Grundpraktika werden jedes Semester von rund
1.000 Studierenden der verschiedenen Physik-, Medizin-, Chemie-,
Biologie- und Pharmazie-Studiengänge absolviert und bilden einen
wichtigen Schwerpunkt bei der Einführung ins experimentelle
wissenschaftliche Arbeiten.
Was sind Ihre Aufgabenschwerpunkte?
• Eigenverantwortliche Leitung und Organisation der Zentralen
Einrichtung „Physikalische Grundpraktika“ in der WE Physik
• Weiterentwicklung der inhaltlichen und didaktischen Konzeption
der Physikalischen Grundpraktika; insb. Entwicklung neuer zeitgemäßer Praktikumsexperimente und multimedialer Lernwerkzeuge
• Selbstständige Lehre im Umfang von 12 Semesterwochenstunden
(Vorlesungen und Übungen im Haupt- und Nebenfachbereich,
Praktikumsbetreuung) inkl. Benotung und Kreditierung, verbunden mit der Verleihung des Titels „Lecturer”
• Curriculum-Entwicklung auf dem Gebiet der Physik als Nebenfach
• Anleitung und Weiterbildung der Betreuer und Tutoren im Praktikum
• Kooperation mit Schulen (insb. im Rahmen des Schülerlabors)
Was erwarten wir?
Für die ausgeschriebene Position erwarten wir eine engagierte, verantwortungsbewusste Persönlichkeit mit organisatorischen Fähigkeiten und Leitungsqualitäten, die folgende Qualifikationen erfüllt:
• Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium sowie eine
abgeschlossene Promotion in Physik oder einem angrenzenden Fach
• Habilitation oder habilitationsäquivalente Leistungen in Physik
sind von Vorteil
• Umfangreiche eigenständige Lehrerfahrung, nach Möglichkeit
auch im Nebenfachbereich
• Erfahrung als Betreuer in einem physikalischen Praktikum an einer
Hochschule
• Sicheres Auftreten und kompetenter Umgang mit Studierenden
und Betreuern in deutscher und englischer Sprache
Was bieten wir Ihnen?
Die Stelle wird vorerst parallel zum derzeitigen Stelleninhaber
besetzt. Nach dessen Pensionierung geht seine Stelle mitsamt der
alleinigen Leitung des Grundpraktikums an Sie über.
Wir bieten:
• Eine interessante und vielseitige Aufgabe an einer interdisziplinären Schnittstelle der universitären Lehre mit viel Spielraum für
persönliche Gestaltung.
• Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen eine
Einstellung im Beamtenverhältnis bis zu Besoldungsgruppe A14
ÜBesG NRW
• Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Eine Beschäftigung in bzw.
Reduzierung auf Teilzeit ist grundsätzlich möglich.
• Der Leitung des Grundpraktikums sind zwei nichtwissenschaftliche Mitarbeiter (ein Techniker und eine Sekretärin) unterstellt.
Sie ist außerdem verantwortlich für den Einsatz von rund 20
wissenschaftlichen Mitarbeitern aus den anderen Physik-Instituten
und 25 studentischen Hilfskräften als Praktikumsbetreuer und
-tutoren während der Vorlesungszeiten.
• Alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des öffentlichen Dienstes, z.B.
jährliche Sonderzahlung, vergünstigte Versicherungstarife und
eine Urlaubsregelung über dem Mindesturlaub.
Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei
gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der
Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen
Gleichgestellten im Sinne des SGB IX sind erwünscht.
Bewerbungen sind bis zum 15.07.2016 unter Angabe der Kennziffer
21B16-3.1 an den Geschäftsführenden Leiter der WE Physik, Prof.
Dr. Dr. Carsten Müller, Institut für Theoretische Physik I, HeinrichHeine-Universität Düsseldorf, Universitätsstr. 1, 40225 Düsseldorf
oder per E-Mail an [email protected] zu richten.
Für Rückfragen zum Anforderungsprofil der Stelle
steht Ihnen Prof. Dr. Axel Görlitz, Studiendekan der
Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Tel. 0211 8115190), gern zur Verfügung.
Wir bitten darum, Bewerbungsunterlagen nur in Kopien und nicht in Mappen vorzulegen, da die Unterlagen nicht zurückgesandt
werden. Diese werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist datenschutzgerecht vernichtet.