Ausschreibung Sommerschulen zum Reformationsjubiläum

Sommerschulen in Deutschland zum Reformationsjubiläum 2017
Welche Ziele hat
das Programm?
Das Programm, das aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) gefördert wird,
richtet sich an deutsche Hochschulen, die für ausländische Studierende und
Doktoranden qualitativ hochwertige Sommerschulen im Rahmen der Summer
School 2017 in Wittenberg zum Reformationsjubiläum planen und durchführen wollen. Das Projekt der Summer School 2017 zum Reformationsjubiläum
ist ein Kooperationsprojekt der folgenden Einrichtungen: Evangelisches Studienwerk e.V., Evangelische Studierendengemeinde, Reformationsjubiläum
2017 e.V. und Evangelische Kirche in Deutschland. Organisiert werden die
Veranstaltungen durch das Evangelische Studienwerk e.V. Informationen zur
Summer School 2017 finden sich ab dem 20.06.2016 auf der Webseite
www.summerschool2017.org.
Die Ziele des Programms sind:
 fachliche Fortbildung in aktuellen Forschungsgebieten sowie fachlicher
und kultureller Austausch zwischen ausländischen und deutschen
Teilnehmern;
 Einblick in deutsche Lehr- und Forschungseinrichtungen;
 Positionierung der deutschen Hochschulen auf dem internationalen
Bildungsmarkt;
 Gewinnung qualifizierter ausländischer Studierender und Doktoranden.
Wer kann einen
Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen beziehungsweise deren Fachbereiche, Institute sowie Hochschulkonsortien, die eine Sommerschule kooperativ veranstalten wollen. Forschungseinrichtungen können gemeinsam mit einer federführenden Hochschule einen Antrag einreichen.
Was wird
gefördert?
Fördermittel:
Die Höchstfördersumme für eine Sommerschule beträgt 25.000 Euro.
Zur Durchführung von Sommerschulen in Deutschland können beantragt
werden:
 Aufenthalts- und Mobilitätspauschalen für ausländische Teilnehmer
und
 Sachmittel für die Organisation und Durchführung der Sommerschulen.
Förderdauer:
Die Förderdauer einer Sommerschule beträgt mindestens 5 und maximal 15
Tage.
Fördersätze:
 Sachmittelpauschale
Für die Organisation und Durchführung der Sommerschule ist für zehn
ausländische Teilnehmer eine Sachmittelpauschale von 500 Euro zu beantragen; die Gesamtsumme für Sachmittel beträgt pro Sommerschule
maximal 5.000 Euro.
 Mobilitätspauschale
Für ausländische Teilnehmer kann eine länderspezifische DAADReisekostenpauschale beantragt werden (siehe Anlage 3).
 Aufenthaltspauschale
Für ausländische Teilnehmer ist pro Woche eine Pauschale von 250 Euro zu beantragen.
Weitere Informationen zu den Förderleistungen sind dem Förderrahmen (siehe Anlage 1) zu entnehmen.
DAAD
Welche Fachrichtungen werden
gefördert?
Das Programm steht allen Fachrichtungen offen.
Welche Zielgruppen
werden gefördert?
Ausländische Studierende und Doktoranden.
Welche Rahmenbedingungen sollen
erfüllt sein?
 Die Förderdauer einer Sommerschule beträgt mindestens 5 bis maximal
15 Tage.
 Es müssen mindestens zehn ausländische Studierende und/oder Doktoranden an der Sommerschule teilnehmen. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 25 (ausländische und deutsche Studierende).
 Das Lehrprogramm ist überwiegend von Dozenten aus Deutschland zu
leisten.
 Alle Sommerschulen müssen thematisch unter dem Rahmenthema „Es
reicht. // Enough“ stattfinden und sich einer der vier inhaltlichen Kategorien der Summer School 2017 zuordnen. Das Abstract zu diesem interdisziplinären Rahmenthema findet sich auf der Website der Summer
School 2017.
 Praktische Lehranteile (z.B. Laborübungen, empirische Forschungen)
können Bestandteil der Sommerschule sein.
 Neben den fachlichen Inhalten soll ein attraktives Begleitprogramm zur
Vermittlung von Informationen zum Studienstandort Deutschland sowie
zur deutschen Kultur und Landeskunde angeboten werden.
Antragstellung
Die Anträge sind vollständig und fristgerecht ausschließlich über das
DAAD-Portal einzureichen.
Folgende Antragsunterlagen sind ausgefüllt einzureichen:
 Antrag auf Projektförderung (Formular im DAAD-Portal),
 Finanzierungsplan im Portal,
 Antragsformular „Sommerschulen in Deutschland zum Reformationsjubiläum 2017“ (Word-Dokument) Das ausgefüllte Antragsformular soll
acht Seiten nicht überschreiten (exklusive Kurzlebensläufe pro Dozent
von maximal einer Seite).
Antragsschluss
Antragsschluss ist der 22. August 2016.
Welche Auswahlkriterien gibt es?
Über die Anträge entscheidet eine vom DAAD berufene Kommission aus
unabhängigen externen Hochschullehrern verschiedener Fachrichtungen.
Auswahlkriterien sind insbesondere:
 fachliche Qualität der Sommerschule,
 Qualifikation der beteiligten Hochschullehrer,
 fachliche oder künstlerische Relevanz der Sommerschule,
 geplante Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Auswahl der Dozenten,
Bewerbungsverfahren für Teilnehmer, Vorqualifikation der Teilnehmer,
etc.),
 Stand und Qualität der Vorbereitungs- und Planungsarbeiten,
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DAAD
 Qualität des Begleitprogramms
 Qualität und Umfang der Öffentlichkeitsarbeit.
Ansprechpartner
und weitere
Informationen
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Referat P14 – Mobilitäts- und Betreuungsprogramme
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Frau Julia Löllgen
E-Mail: [email protected]
Tel.:
0228-882-328
Fax:
0228-882-9328
Eine Beratung vor Antragstellung wird empfohlen.
Informationen zur Summer School 2017 in Wittenberg:
www.summerschool2017.org (ab dem 20.06.2016)
Anlagen zur
Ausschreibung



Anlage 1a: Förderrahmen Sommerschulen in Deutschland zum
Reformationsjubiläum 2017
Anlage 2a: Antragsformular Sommerschulen in Deutschland zum
Reformationsjubiläum 2017
Anlage 3: Mobilitätspauschalen
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