Sommerschulen in Deutschland zum Reformationsjubiläum 2017 Welche Ziele hat das Programm? Das Programm, das aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) gefördert wird, richtet sich an deutsche Hochschulen, die für ausländische Studierende und Doktoranden qualitativ hochwertige Sommerschulen im Rahmen der Summer School 2017 in Wittenberg zum Reformationsjubiläum planen und durchführen wollen. Das Projekt der Summer School 2017 zum Reformationsjubiläum ist ein Kooperationsprojekt der folgenden Einrichtungen: Evangelisches Studienwerk e.V., Evangelische Studierendengemeinde, Reformationsjubiläum 2017 e.V. und Evangelische Kirche in Deutschland. Organisiert werden die Veranstaltungen durch das Evangelische Studienwerk e.V. Informationen zur Summer School 2017 finden sich ab dem 20.06.2016 auf der Webseite www.summerschool2017.org. Die Ziele des Programms sind: fachliche Fortbildung in aktuellen Forschungsgebieten sowie fachlicher und kultureller Austausch zwischen ausländischen und deutschen Teilnehmern; Einblick in deutsche Lehr- und Forschungseinrichtungen; Positionierung der deutschen Hochschulen auf dem internationalen Bildungsmarkt; Gewinnung qualifizierter ausländischer Studierender und Doktoranden. Wer kann einen Antrag stellen? Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen beziehungsweise deren Fachbereiche, Institute sowie Hochschulkonsortien, die eine Sommerschule kooperativ veranstalten wollen. Forschungseinrichtungen können gemeinsam mit einer federführenden Hochschule einen Antrag einreichen. Was wird gefördert? Fördermittel: Die Höchstfördersumme für eine Sommerschule beträgt 25.000 Euro. Zur Durchführung von Sommerschulen in Deutschland können beantragt werden: Aufenthalts- und Mobilitätspauschalen für ausländische Teilnehmer und Sachmittel für die Organisation und Durchführung der Sommerschulen. Förderdauer: Die Förderdauer einer Sommerschule beträgt mindestens 5 und maximal 15 Tage. Fördersätze: Sachmittelpauschale Für die Organisation und Durchführung der Sommerschule ist für zehn ausländische Teilnehmer eine Sachmittelpauschale von 500 Euro zu beantragen; die Gesamtsumme für Sachmittel beträgt pro Sommerschule maximal 5.000 Euro. Mobilitätspauschale Für ausländische Teilnehmer kann eine länderspezifische DAADReisekostenpauschale beantragt werden (siehe Anlage 3). Aufenthaltspauschale Für ausländische Teilnehmer ist pro Woche eine Pauschale von 250 Euro zu beantragen. Weitere Informationen zu den Förderleistungen sind dem Förderrahmen (siehe Anlage 1) zu entnehmen. DAAD Welche Fachrichtungen werden gefördert? Das Programm steht allen Fachrichtungen offen. Welche Zielgruppen werden gefördert? Ausländische Studierende und Doktoranden. Welche Rahmenbedingungen sollen erfüllt sein? Die Förderdauer einer Sommerschule beträgt mindestens 5 bis maximal 15 Tage. Es müssen mindestens zehn ausländische Studierende und/oder Doktoranden an der Sommerschule teilnehmen. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 25 (ausländische und deutsche Studierende). Das Lehrprogramm ist überwiegend von Dozenten aus Deutschland zu leisten. Alle Sommerschulen müssen thematisch unter dem Rahmenthema „Es reicht. // Enough“ stattfinden und sich einer der vier inhaltlichen Kategorien der Summer School 2017 zuordnen. Das Abstract zu diesem interdisziplinären Rahmenthema findet sich auf der Website der Summer School 2017. Praktische Lehranteile (z.B. Laborübungen, empirische Forschungen) können Bestandteil der Sommerschule sein. Neben den fachlichen Inhalten soll ein attraktives Begleitprogramm zur Vermittlung von Informationen zum Studienstandort Deutschland sowie zur deutschen Kultur und Landeskunde angeboten werden. Antragstellung Die Anträge sind vollständig und fristgerecht ausschließlich über das DAAD-Portal einzureichen. Folgende Antragsunterlagen sind ausgefüllt einzureichen: Antrag auf Projektförderung (Formular im DAAD-Portal), Finanzierungsplan im Portal, Antragsformular „Sommerschulen in Deutschland zum Reformationsjubiläum 2017“ (Word-Dokument) Das ausgefüllte Antragsformular soll acht Seiten nicht überschreiten (exklusive Kurzlebensläufe pro Dozent von maximal einer Seite). Antragsschluss Antragsschluss ist der 22. August 2016. Welche Auswahlkriterien gibt es? Über die Anträge entscheidet eine vom DAAD berufene Kommission aus unabhängigen externen Hochschullehrern verschiedener Fachrichtungen. Auswahlkriterien sind insbesondere: fachliche Qualität der Sommerschule, Qualifikation der beteiligten Hochschullehrer, fachliche oder künstlerische Relevanz der Sommerschule, geplante Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Auswahl der Dozenten, Bewerbungsverfahren für Teilnehmer, Vorqualifikation der Teilnehmer, etc.), Stand und Qualität der Vorbereitungs- und Planungsarbeiten, Juni 2016 Seite 2 von 3 DAAD Qualität des Begleitprogramms Qualität und Umfang der Öffentlichkeitsarbeit. Ansprechpartner und weitere Informationen Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) Referat P14 – Mobilitäts- und Betreuungsprogramme Kennedyallee 50 53175 Bonn Frau Julia Löllgen E-Mail: [email protected] Tel.: 0228-882-328 Fax: 0228-882-9328 Eine Beratung vor Antragstellung wird empfohlen. Informationen zur Summer School 2017 in Wittenberg: www.summerschool2017.org (ab dem 20.06.2016) Anlagen zur Ausschreibung Anlage 1a: Förderrahmen Sommerschulen in Deutschland zum Reformationsjubiläum 2017 Anlage 2a: Antragsformular Sommerschulen in Deutschland zum Reformationsjubiläum 2017 Anlage 3: Mobilitätspauschalen Juni 2016 Seite 3 von 3
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