Wahl-FAQ – Studierende

FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund (Studierende)
Stand: 3.6.2016
Wahl-FAQ – Studierende
Wann wird gewählt?
Vom 6. bis 9. Juni, jeweils von 9:30 bis 16 Uhr.
Welche Gremien werden gewählt?
Gremien der Verfassten Studierendenschaft:
- Studierendenparlament (siehe S. 2)
- Autonomes AusländerInnenreferat (S. 3)
- Autonomes Frauenreferat (S. 4)
In der Grundordnung verankerte Gremien:
- Senat (S. 5)
- Fakultätsräte (S. 6)
- Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte (S. 7)
- Zentrale Gleichstellungsbeauftragte + drei Stellvertreterinnen für die Bereiche
Studium, Wissenschaft sowie Technik/Verwaltung (S. 8)
- Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten (S. 8)
Wo kann ich meine Stimmen abgeben?
-
Foyer des Audimax, Campus Nord (Fakultäten 1-8, 11)
Foyer der Emil-Figge-Straße 50, Campus Nord (Fakultäten 12-16)
Foyer des Geschossbau II, Campus Süd (Fakultäten 9-10)
Wo kann ich mich informieren, wer zu Wahl steht?
Die als gültig zugelassenen Wahlvorschläge zu den in der Grundordnung verankerten
Gremien werden in den Dekanaten und Geschäftszimmern, beim AStA, im
Gleichstellungsbüro, im Wahlamt (Campus Süd, HG I, Zimmer 205) und in den Gebäuden
durch Aushang bekannt gegeben. Zusätzlich finden sie sich auch im ServicePortal.
Für die Wahlen der Gremien der Verfassten Studierendenschaft erstellt der AStA eine
Wahlzeitung. Außerdem finden sich die zugelassenen Wahlvorschläge auf der Website im
studiwiki.
Wie erfolgt die Briefwahl?
Wahlberechtigte, die ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben wollen, konnten dies bis zum
30. Mai formlos bei Dezernat 1.3 beantragen; für Gremien der Verfassten
Studierendenschaft sind Briefwahlanträge noch bis zum 2. Juni beim AStA möglich.
Der ausgefüllte Stimmzettel und der Wahlschein müssen im Wahlumschlag bis zum 9. Juni
bei der jeweiligen Wahlleitung eingegangen sein, bei der Wahlkommission des AStA bis
15.30 Uhr, bei Dezernat 1.3 bis 16 Uhr im Büro des Wahlleiters Ralf Offele, Campus Süd,
HG I, Zimmer 205.
Links zu Wahlbekanntmachung, -vorschlägen und Formularen
Gremien der Grundordnung: https://service.tu-dortmund.de/group/intra/gremienwahl
Verfasste Studierendenschaft: http://studiwiki.asta-dortmund.de/allgemeines/wahlen
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FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund (Studierende)
Stand: 3.6.2016
STUDIERENDENPARLAMENT
Anzahl der Sitze
51
Dauer der Amtszeit
1 Jahr
Anzahl der
Stimmen
1
Wählbar und
wahlberechtigt
Alle Studierenden der TU Dortmund, die bis einschließlich
29. April 2016 als ordentliche Studierende an der TU Dortmund
eingeschrieben sind.
Aufgaben
Das Studierendenparlament (StuPa) ist das höchste Gremium der
Studierendenschaft. Grundsätzlich kann es in allen Fragen der
Verfassten Studierendenschaft entscheiden, die nicht durch
übergeordnetes Recht festgelegt sind. Das StuPa ist eine Legislative,
das heißt, es setzt Normen in Form von Ordnungen, Satzungen und
Richtlinien fest. Es formuliert Forderungen und Resolutionen und
beschließt den Haushalt der Verfassten Studierendenschaft. Es wählt
diverse Ausschüsse, darunter den AStA, der als Exekutive die
Beschlüsse des StuPa ausführt.
Sitzungen
Einmal pro Monat. Die Sitzungen dauern etwa vier Stunden, auf
Antrag ist eine Verlängerung oder Vertagung möglich.
Wahlleiterin
Silke-Beatrice Krestel, AStA TU Dortmund,
Emil-Figge-Straße 50, 44227 Dortmund
Weitere Infos
http://studiwiki.asta-dortmund.de/gremienstudis/stupa
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FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund (Studierende)
Stand: 3.6.2016
AUTONOMES FRAUENREFERAT
Anzahl der Sitze
7
Dauer der Amtszeit
1 Jahr
Anzahl der
Stimmen
1
Wählbar und
wahlberechtigt
Alle Studentinnen der TU Dortmund, die bis einschließlich
29. April 2016 als ordentliche Studierende an der TU Dortmund
eingeschrieben sind.
Aufgaben
Das Autonome Frauenreferat vertritt die Interessen aller
Studentinnen. Mindestens einmal pro Semester führt es eine
Vollversammlung zur Information der Studentinnen durch, sowie
mindesten zwei öffentliche Veranstaltungen. Es engagiert sich für die
Chancengleichheit von Frau und Mann, setzt sich gegen die
Diskriminierung von nicht-heterosexuellen Lebensmodellen ein und
unterstützt die studentischen Frauengruppen an der Universität.
Dabei arbeitet es mit verschiedenen Gruppen und Institutionen an der
Universität zusammen, insbesondere mit der Gleichstellungsbeauftragten. Zudem bieten die Frauenreferentinnen regelmäßige
Sprechstunden an.
Sitzungen
In der Vorlesungszeit mindestens einmal pro Woche, in der
vorlesungsfreien Zeit mindestens einmal pro Monat.
Wahlleiterin
Silke-Beatrice Krestel, AStA TU Dortmund,
Emil-Figge-Straße 50, 44227 Dortmund
Weitere Infos
http://studiwiki.asta-dortmund.de/gremienstudis/stupa
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FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund (Studierende)
Stand: 3.6.2016
AUTONOMES AUSLÄNDER/INNENREFERAT
Anzahl der Sitze
5
Dauer der Amtszeit
1 Jahr
Anzahl der
Stimmen
5
Wählbar und
wahlberechtigt
Ausländische Studierende, die bis einschließlich 29. April 2016 als
ausländische ordentliche Studierende an der TU Dortmund
eingeschrieben sind; die Gewählten sollen nach Möglichkeit aus fünf
unterschiedlichen Ländern stammen.
Aufgaben
Das autonome AusländerInnenreferat vertritt die Interessen der
ausländischen Studierenden. Mindestens einmal pro Semester führt
es eine Vollversammlung zur Information der ausländischen
Studierenden durch. Es unterstützt studentische AusländerInnenvereine an der Universität und motiviert studentische AusländerInnen
zur politischen Mitgestaltung. Dabei arbeitet es mit allen Gruppen und
Institutionen der Universität zusammen, die für die Wahrnehmung
seiner Aufgaben wichtig sind.
Sitzungen
Alle zwei Wochen mittwochs um 18 Uhr.
Wahlleiterin
Silke-Beatrice Krestel, AStA TU Dortmund,
Emil-Figge-Straße 50, 44227 Dortmund
Weitere Infos
http://studiwiki.asta-dortmund.de/gremienstudis/stupa
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FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund (Studierende)
Stand: 3.6.2016
SENAT
Anzahl der Sitze
5 studentische Mitglieder (übrige Mitglieder: 22)
Dauer der Amtszeit
1 Jahr
Anzahl der
Stimmen
3
Wählbar und
wahlberechtigt
Alle Studierenden einer Fakultät, die bis einschließlich
25. April 2016 als ordentliche Studierende an der TU Dortmund
eingeschrieben sind.
Aufgaben
Der Senat wirkt in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl der
Mitglieder des Rektorats mit und ist zuständig für die Stellungnahme
zum jährlichen Bericht des Rektorats. Zudem ist das Gremium
verantwortlich für den Erlass und die Änderung der Grundordnung
sowie weiterer Ordnungen der Hochschule und die Billigung von
Planungsgrundsätzen für den Hochschulentwicklungsplan. Darüber
hinaus verfasst der Senat Empfehlungen und Stellungnahmen zum
Entwurf des Hochschulentwicklungsplans und des Hochschulvertrags, zu den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan sowie zu
den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel. Des Weiteren
obliegen dem Senat Empfehlungen und Stellungnahmen in
Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die
die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder
von grundsätzlicher Bedeutung sind. Der Senat beschließt zudem
Grundsätze für gute Beschäftigungsbedingungen des Personals der
Universität.
Sitzungen
Etwa dreimal pro Semester, i.d.R. donnerstags von 14 bis 16 Uhr.
Wahlleiter
Prof. Dr. Dr. Wolfgang Rhode
Weitere Infos
http://www.tu-dortmund.de/uni/Uni/Hochschulleitung/Senat
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FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund (Studierende)
Stand: 3.6.2016
FAKULTÄTSRÄTE
Anzahl der Sitze
2-3 studentische Mitglieder
(übrige Mitglieder: 9-12, je nach Größe der Fakultät)
Dauer der Amtszeit
1 Jahr
Anzahl der
Stimmen
1-2
Wählbar und
wahlberechtigt
Alle Studierenden einer Fakultät, die bis einschließlich
25. April 2016 als ordentliche Studierende an der TU Dortmund
eingeschrieben sind.
Aufgaben
Jede Fakultät der TU Dortmund hat einen Fakultätsrat. Dieser wählt
das Dekanat, das die Fakultät leitet. Der Fakultätsrat ist zuständig für
alle Angelegenheiten, die Forschung, Kunst und Lehre betreffen, und
beschließt die Fakultätsordnung sowie sonstige Ordnungen für die
Fakultät. Beispielsweise berät er über Habilitationen sowie über die
Habilitations- und Promotionsordnungen. Auch an Berufungsverfahren ist er beteiligt.
Sitzungen
je nach Fakultät
Wahlleiter
Prof. Dr. Dr. Wolfgang Rhode
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FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund (Studierende)
Stand: 3.6.2016
VERTRETUNG DER BELANGE STUDENTISCHER HILFSKRÄFTE
Anzahl der Sitze
2 (+ 4 Stellvertretende)
Dauer der Amtszeit
2 Jahre
Anzahl der
Stimmen
1
Wählbar und
wahlberechtigt
Alle Studierenden einer Fakultät, die bis einschließlich
25. April 2016 als ordentliche Studierende an der TU Dortmund
eingeschrieben sind.
Aufgaben
Die Vertreterinnen und Vertreter der Belange studentischer Hilfskräfte
überwacht die Beachtung geltenden Rechts bei der Auswahl und
Beschäftigung von studentischen Hilfskräften und wirkt auf eine
angemessene Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen hin. Die
Vertreterinnen und Vertreter behandeln Beschwerden von Betroffenen. Beanstanden sie eine Maßnahme, hat die Beanstandung
aufschiebende Wirkung. Wird keine Abhilfe geschaffen, ist das
Rektorat zu beteiligen.
Wahlleiter
Prof. Dr. Dr. Wolfgang Rhode
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FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund (Studierende)
Stand: 3.6.2016
GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE und ihre Stellvertreterinnen
Anzahl der Sitze



eine zentrale Gleichstellungsbeauftragte
drei Stellvertreterinne für die Bereiche Studium, Wissenschaft
sowie Technik/Verwaltung
Gleichstellungsbeauftragte der 16 Fakultäten
Dauer der Amtszeit
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte: 4 Jahre
Übrige: 2 Jahre
Anzahl der
Stimmen
Je 1
Wahlberechtigt
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte und ihre drei Stellvertreterinnen:
Alle weiblichen Studierenden der TU Dortmund, die bis einschließlich
25. April 2016 als ordentliche Studierende an der TU Dortmund
eingeschrieben sind.
Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten: Alle weiblichen
Studierenden einer Fakultät, die bis einschließlich 25. April 2016 als
ordentliche Studierende an der TU Dortmund eingeschrieben sind.
Aufgaben
Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte wirkt auf die Erfüllung des
Gleichstellungsauftrages der Hochschule hin und unterstützt die
Belange von Frauen, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Beraten wird sie von jeweils einer Stellvertreterin aus den
Bereichen Studium, Wissenschaft und Verwaltung / Technik. Zudem
gibt es in jeder Fakultät eine Gleichstellungsbeauftragte.
Sitzungen
Teilnahme an Sitzungen verschiedener Gremien
Wahlleiter
Prof. Dr. Dr. Wolfgang Rhode
Weitere Infos
http://www.gleichstellung.tu-dortmund.de
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