FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund (Studierende) Stand: 3.6.2016 Wahl-FAQ – Studierende Wann wird gewählt? Vom 6. bis 9. Juni, jeweils von 9:30 bis 16 Uhr. Welche Gremien werden gewählt? Gremien der Verfassten Studierendenschaft: - Studierendenparlament (siehe S. 2) - Autonomes AusländerInnenreferat (S. 3) - Autonomes Frauenreferat (S. 4) In der Grundordnung verankerte Gremien: - Senat (S. 5) - Fakultätsräte (S. 6) - Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte (S. 7) - Zentrale Gleichstellungsbeauftragte + drei Stellvertreterinnen für die Bereiche Studium, Wissenschaft sowie Technik/Verwaltung (S. 8) - Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten (S. 8) Wo kann ich meine Stimmen abgeben? - Foyer des Audimax, Campus Nord (Fakultäten 1-8, 11) Foyer der Emil-Figge-Straße 50, Campus Nord (Fakultäten 12-16) Foyer des Geschossbau II, Campus Süd (Fakultäten 9-10) Wo kann ich mich informieren, wer zu Wahl steht? Die als gültig zugelassenen Wahlvorschläge zu den in der Grundordnung verankerten Gremien werden in den Dekanaten und Geschäftszimmern, beim AStA, im Gleichstellungsbüro, im Wahlamt (Campus Süd, HG I, Zimmer 205) und in den Gebäuden durch Aushang bekannt gegeben. Zusätzlich finden sie sich auch im ServicePortal. Für die Wahlen der Gremien der Verfassten Studierendenschaft erstellt der AStA eine Wahlzeitung. Außerdem finden sich die zugelassenen Wahlvorschläge auf der Website im studiwiki. Wie erfolgt die Briefwahl? Wahlberechtigte, die ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben wollen, konnten dies bis zum 30. Mai formlos bei Dezernat 1.3 beantragen; für Gremien der Verfassten Studierendenschaft sind Briefwahlanträge noch bis zum 2. Juni beim AStA möglich. Der ausgefüllte Stimmzettel und der Wahlschein müssen im Wahlumschlag bis zum 9. Juni bei der jeweiligen Wahlleitung eingegangen sein, bei der Wahlkommission des AStA bis 15.30 Uhr, bei Dezernat 1.3 bis 16 Uhr im Büro des Wahlleiters Ralf Offele, Campus Süd, HG I, Zimmer 205. Links zu Wahlbekanntmachung, -vorschlägen und Formularen Gremien der Grundordnung: https://service.tu-dortmund.de/group/intra/gremienwahl Verfasste Studierendenschaft: http://studiwiki.asta-dortmund.de/allgemeines/wahlen 1 FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund (Studierende) Stand: 3.6.2016 STUDIERENDENPARLAMENT Anzahl der Sitze 51 Dauer der Amtszeit 1 Jahr Anzahl der Stimmen 1 Wählbar und wahlberechtigt Alle Studierenden der TU Dortmund, die bis einschließlich 29. April 2016 als ordentliche Studierende an der TU Dortmund eingeschrieben sind. Aufgaben Das Studierendenparlament (StuPa) ist das höchste Gremium der Studierendenschaft. Grundsätzlich kann es in allen Fragen der Verfassten Studierendenschaft entscheiden, die nicht durch übergeordnetes Recht festgelegt sind. Das StuPa ist eine Legislative, das heißt, es setzt Normen in Form von Ordnungen, Satzungen und Richtlinien fest. Es formuliert Forderungen und Resolutionen und beschließt den Haushalt der Verfassten Studierendenschaft. Es wählt diverse Ausschüsse, darunter den AStA, der als Exekutive die Beschlüsse des StuPa ausführt. Sitzungen Einmal pro Monat. Die Sitzungen dauern etwa vier Stunden, auf Antrag ist eine Verlängerung oder Vertagung möglich. Wahlleiterin Silke-Beatrice Krestel, AStA TU Dortmund, Emil-Figge-Straße 50, 44227 Dortmund Weitere Infos http://studiwiki.asta-dortmund.de/gremienstudis/stupa 2 FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund (Studierende) Stand: 3.6.2016 AUTONOMES FRAUENREFERAT Anzahl der Sitze 7 Dauer der Amtszeit 1 Jahr Anzahl der Stimmen 1 Wählbar und wahlberechtigt Alle Studentinnen der TU Dortmund, die bis einschließlich 29. April 2016 als ordentliche Studierende an der TU Dortmund eingeschrieben sind. Aufgaben Das Autonome Frauenreferat vertritt die Interessen aller Studentinnen. Mindestens einmal pro Semester führt es eine Vollversammlung zur Information der Studentinnen durch, sowie mindesten zwei öffentliche Veranstaltungen. Es engagiert sich für die Chancengleichheit von Frau und Mann, setzt sich gegen die Diskriminierung von nicht-heterosexuellen Lebensmodellen ein und unterstützt die studentischen Frauengruppen an der Universität. Dabei arbeitet es mit verschiedenen Gruppen und Institutionen an der Universität zusammen, insbesondere mit der Gleichstellungsbeauftragten. Zudem bieten die Frauenreferentinnen regelmäßige Sprechstunden an. Sitzungen In der Vorlesungszeit mindestens einmal pro Woche, in der vorlesungsfreien Zeit mindestens einmal pro Monat. Wahlleiterin Silke-Beatrice Krestel, AStA TU Dortmund, Emil-Figge-Straße 50, 44227 Dortmund Weitere Infos http://studiwiki.asta-dortmund.de/gremienstudis/stupa 3 FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund (Studierende) Stand: 3.6.2016 AUTONOMES AUSLÄNDER/INNENREFERAT Anzahl der Sitze 5 Dauer der Amtszeit 1 Jahr Anzahl der Stimmen 5 Wählbar und wahlberechtigt Ausländische Studierende, die bis einschließlich 29. April 2016 als ausländische ordentliche Studierende an der TU Dortmund eingeschrieben sind; die Gewählten sollen nach Möglichkeit aus fünf unterschiedlichen Ländern stammen. Aufgaben Das autonome AusländerInnenreferat vertritt die Interessen der ausländischen Studierenden. Mindestens einmal pro Semester führt es eine Vollversammlung zur Information der ausländischen Studierenden durch. Es unterstützt studentische AusländerInnenvereine an der Universität und motiviert studentische AusländerInnen zur politischen Mitgestaltung. Dabei arbeitet es mit allen Gruppen und Institutionen der Universität zusammen, die für die Wahrnehmung seiner Aufgaben wichtig sind. Sitzungen Alle zwei Wochen mittwochs um 18 Uhr. Wahlleiterin Silke-Beatrice Krestel, AStA TU Dortmund, Emil-Figge-Straße 50, 44227 Dortmund Weitere Infos http://studiwiki.asta-dortmund.de/gremienstudis/stupa 4 FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund (Studierende) Stand: 3.6.2016 SENAT Anzahl der Sitze 5 studentische Mitglieder (übrige Mitglieder: 22) Dauer der Amtszeit 1 Jahr Anzahl der Stimmen 3 Wählbar und wahlberechtigt Alle Studierenden einer Fakultät, die bis einschließlich 25. April 2016 als ordentliche Studierende an der TU Dortmund eingeschrieben sind. Aufgaben Der Senat wirkt in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl der Mitglieder des Rektorats mit und ist zuständig für die Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Rektorats. Zudem ist das Gremium verantwortlich für den Erlass und die Änderung der Grundordnung sowie weiterer Ordnungen der Hochschule und die Billigung von Planungsgrundsätzen für den Hochschulentwicklungsplan. Darüber hinaus verfasst der Senat Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans und des Hochschulvertrags, zu den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan sowie zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel. Des Weiteren obliegen dem Senat Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Der Senat beschließt zudem Grundsätze für gute Beschäftigungsbedingungen des Personals der Universität. Sitzungen Etwa dreimal pro Semester, i.d.R. donnerstags von 14 bis 16 Uhr. Wahlleiter Prof. Dr. Dr. Wolfgang Rhode Weitere Infos http://www.tu-dortmund.de/uni/Uni/Hochschulleitung/Senat 5 FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund (Studierende) Stand: 3.6.2016 FAKULTÄTSRÄTE Anzahl der Sitze 2-3 studentische Mitglieder (übrige Mitglieder: 9-12, je nach Größe der Fakultät) Dauer der Amtszeit 1 Jahr Anzahl der Stimmen 1-2 Wählbar und wahlberechtigt Alle Studierenden einer Fakultät, die bis einschließlich 25. April 2016 als ordentliche Studierende an der TU Dortmund eingeschrieben sind. Aufgaben Jede Fakultät der TU Dortmund hat einen Fakultätsrat. Dieser wählt das Dekanat, das die Fakultät leitet. Der Fakultätsrat ist zuständig für alle Angelegenheiten, die Forschung, Kunst und Lehre betreffen, und beschließt die Fakultätsordnung sowie sonstige Ordnungen für die Fakultät. Beispielsweise berät er über Habilitationen sowie über die Habilitations- und Promotionsordnungen. Auch an Berufungsverfahren ist er beteiligt. Sitzungen je nach Fakultät Wahlleiter Prof. Dr. Dr. Wolfgang Rhode 6 FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund (Studierende) Stand: 3.6.2016 VERTRETUNG DER BELANGE STUDENTISCHER HILFSKRÄFTE Anzahl der Sitze 2 (+ 4 Stellvertretende) Dauer der Amtszeit 2 Jahre Anzahl der Stimmen 1 Wählbar und wahlberechtigt Alle Studierenden einer Fakultät, die bis einschließlich 25. April 2016 als ordentliche Studierende an der TU Dortmund eingeschrieben sind. Aufgaben Die Vertreterinnen und Vertreter der Belange studentischer Hilfskräfte überwacht die Beachtung geltenden Rechts bei der Auswahl und Beschäftigung von studentischen Hilfskräften und wirkt auf eine angemessene Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen hin. Die Vertreterinnen und Vertreter behandeln Beschwerden von Betroffenen. Beanstanden sie eine Maßnahme, hat die Beanstandung aufschiebende Wirkung. Wird keine Abhilfe geschaffen, ist das Rektorat zu beteiligen. Wahlleiter Prof. Dr. Dr. Wolfgang Rhode 7 FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund (Studierende) Stand: 3.6.2016 GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE und ihre Stellvertreterinnen Anzahl der Sitze eine zentrale Gleichstellungsbeauftragte drei Stellvertreterinne für die Bereiche Studium, Wissenschaft sowie Technik/Verwaltung Gleichstellungsbeauftragte der 16 Fakultäten Dauer der Amtszeit Zentrale Gleichstellungsbeauftragte: 4 Jahre Übrige: 2 Jahre Anzahl der Stimmen Je 1 Wahlberechtigt Zentrale Gleichstellungsbeauftragte und ihre drei Stellvertreterinnen: Alle weiblichen Studierenden der TU Dortmund, die bis einschließlich 25. April 2016 als ordentliche Studierende an der TU Dortmund eingeschrieben sind. Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten: Alle weiblichen Studierenden einer Fakultät, die bis einschließlich 25. April 2016 als ordentliche Studierende an der TU Dortmund eingeschrieben sind. Aufgaben Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte wirkt auf die Erfüllung des Gleichstellungsauftrages der Hochschule hin und unterstützt die Belange von Frauen, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Beraten wird sie von jeweils einer Stellvertreterin aus den Bereichen Studium, Wissenschaft und Verwaltung / Technik. Zudem gibt es in jeder Fakultät eine Gleichstellungsbeauftragte. Sitzungen Teilnahme an Sitzungen verschiedener Gremien Wahlleiter Prof. Dr. Dr. Wolfgang Rhode Weitere Infos http://www.gleichstellung.tu-dortmund.de 8
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