WAS haben wissenschaftliche Erfindungen mit Patentierung

WAS haben wissenschaftliche Erfindungen mit Patentierung, Patentrecherche und dem
Arbeitnehmererfindergesetz (ArbNEG) zu tun?
Oberstes Gebot für eine Vermarktung ist die Sicherung der Rechte an Erfindungen. Wissenschaftliche
Erfindungen müssen daher geschützt werden. Aufgabe der Forschungseinrichtung ist es, den Schutz
von Hochschulerfindungen zu gewährleisten, die das Potenzial zu einer Verwertung aufweisen.
In Kooperation des Verwertungsverbundes (VVB) M-V, dem Patent- und Normenzentrum (PNZ) der
Universitätsbibliothek Rostock und dem Patentanwalt Stefan Rieke von „ Schnick und Garrels
Patentanwälte“ beantworten Vertreter dieser Einrichtungen Fragen zum Thema „Patentierung,
Recherche und Arbeitnehmererfindersetz “.
Die Teilnehmer/innen erhalten dabei Auskunft zu:
- Welche Möglichkeiten gibt es zum Schutz wissenschaftlicher Erfindungen?
- Was ist eine Erfindungsmeldung?
- Was regelt das Arbeitnehmererfindergesetz (ArbNEG)?
- Welche Differenzierungen gibt es beim ArbNEG?
- Wie erfolgt die Verwertung an der Hochschule?
- Was ist bei der Publikation und Patentierung von Erfindungen zu beachten?
- Was ist eine Patentrecherche und welchen Zweck hat diese?
- Wer sind die Ansprechpartner im Patentierungsprozess?
Im Anschluss besteht die Möglichkeit in einer Diskussionsrunde individuelle Fragen an die Referenten
aus dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes zu stellen.
Referenten/ innen:
- Dr. Jutta Köwitz, Patent- und Normenzentrum (PNZ), Universitätsbibliothek Rostock
- Dr. Gesine Selig, Verwertungsverbund (VVB) M-V, c/o Universität Rostock
- Stefan Rieke, Patentanwalt , Schnick und Garrels Patentanwälte, Rostock
Termin: 14.06.2016, 10.00 – 12.30 Uhr
Ort: Internationales Begegnungszentrum (IBZ), Bergstr. 3a, 18057 Rostock
Teilnehmer: 30
Teilnahmegebühr: keine
verbindliche Anmeldung: bis zum 01.06.2016 unter www.zfe.uni-rostock.de oder online unter
http://www.zfe.uni-rostock.de/kompetenzentwicklung-lehre/seminareworkshops/anmeldeformular/