conwert Immobilien Invest SE Wien, FN 212163 f ordentliche Hauptversammlung 28. Juni 2016 Gemeinsamer Vorschlag der Geschäftsführenden Direktoren und des Verwaltungsrats gemäß Art 53 SE-VO iVm § 108 Abs 1 AktG zum 2. Punkt der Tagesordnung „Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015“ Die Geschäftsführenden Direktoren und der Verwaltungsrat der conwert Immobilien Invest SE schlagen vor, die Hauptversammlung möge zu diesem Tagesordnungspunkt folgenden Beschluss fassen: „Der im UGB-Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 ausgewiesene kumulierte Bilanzgewinn des Geschäftsjahres vom 1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2015 in Höhe von 33.000.000,- € wird wie folgt verwendet: Auf jede Aktie der Gesellschaft, die zum Dividendenstichtag (4. Juli 2016) dividendenberechtigt ist, wird eine Dividende in Höhe von 0,35 € (fünfunddreißig Eurocent) ausgeschüttet. Der Gesamtbetrag der Dividende ergibt sich sohin durch Multiplikation des Betrages von 0,35 € (fünfunddreißig Eurocent) mit der Anzahl der Aktien der Gesellschaft, die am Dividendenstichtag dividendenberechtigt sind. Der verbleibende Teil des kumulierten Bilanzgewinns wird auf neue Rechnung vorgetragen. Per Montag, den 6. Juni 2016, Handelsschluss der Wiener Börse, verfügte die Gesellschaft über 1.576.464 eigene Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind, sodass der als Dividende auszuschüttende Anteil am Bilanzgewinn 32.556.001,80 € und der auf neue Rechnung vorzutragende Anteil am Bilanzgewinn 443.998,20 € beträgt."
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