direkt bei der VdS GmbH

Praxishandbuch
Gefahrenmeldetechnik
Wissenswertes für den Errichteralltag aus
den Bereichen Einbruchmeldetechnik,
Videoüberwachungstechnik und
mechanischer Sicherungstechnik
Sehr geehrte Errichter,
das VdS-Gütesiegel bescheinigt Ihren Dienstleistungen höchste Qualität
und bietet gewerblichen wie privaten Nutzern eine wichtige Orientierungshilfe. Wir wollen Sie dabei unterstützen, Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten zu
nutzen um Anlagen zu bauen, die den Anforderungen der Praxis und den
Kundenerwartungen gerecht werden.
Als Europas Nummer Eins für Sicherheit ist VdS in allen national wie international relevanten normensetzenden Gremien vertreten. Außerdem sind
wir durch die tägliche Arbeit und den ständigen Austausch mit Kunden,
Versicherern und der Polizei immer über die aktuellsten Entwicklungen im
Bereich der Einbruchmeldetechnik und kommende Trends in Täterarbeitsweisen informiert.
Mit diesen umfassenden Kenntnissen können wir Ihnen zusätzliche Kompetenzen und weitere Wissensvorsprünge vermitteln. Denn Sie sind diejenigen, die unsere Richtlinien tagtäglich umsetzen und so entscheidende
Beiträge zur Sicherheit von Personen und Sachwerten leisten!
Dieses Praxishandbuch fasst zentrale Elemente der VdS-Richtlinien für Sie
zusammen. Ich hoffe, dass es Sie bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützt. Anregungen, wie wir das Handbuch noch praxistauglicher gestalten können,
sind herzlich willkommen!
Thomas Urban
Bereichsleiter Security
Impressum
Herausgeber:
VdS Schadenverhütung
Bereich Security | Amsterdamer Str. 174 | 50735 Köln
Tel.: 0221 / 7766-0 | Fax:0221 / 7766-377
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© VdS Schadenverhütung
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
Inhalt
1
Abkürzungen..................................................................................................................................................... 6
2
2.1
ABC Leistungsmerkmale; Vergleich zu DIN VDE 0833-3 ............................................................................. 8
ABC Vergleich zu DIN VDE 0833-3..................................................................................................................... 8
3
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
ABC Überwachungsmaßnahmen ................................................................................................................... 9
A Überwachungsmaßnahmen bei EMA der Klasse A-SH 1, 2, 3 ...................................................................... 9
B Überwachungsmaßnahmen bei EMA der Klasse B-SH 1, 2, 3 .................................................................... 10
B Überwachungsmaßnahmen bei EMA der Klasse B-SG 1 ............................................................................11
B Überwachungsmaßnahmen bei EMA der Klasse B-SG 2 ............................................................................12
C Überwachungsmaßnahmen bei EMA der Klasse C-SG 3 ............................................................................13
C Überwachungsmaßnahmen bei EMA der Klasse C-SG 4 ............................................................................14
C Überwachungsmaßnahmen bei EMA der Klasse C-SG 5 ............................................................................15
3.7.1
3.7.2
3.7.3
3.7.4
3.7.5
3.8
BC Allgemeine Geschäftsräume ............................................................................................................................ 15
C Wertschutzschränke einschließlich Geldautomaten, Geldautomatensysteme,
Depositsysteme und Tag-/Nacht-Tresoranlagen .................................................................................................... 15
C Wertschutzräume ................................................................................................................................................ 16
C Meldung von Raubüberfällen während der Geschäftszeit (sog. typische Raubüberfälle) .................................. 16
C Weitere Überwachungsmaßnahmen ................................................................................................................... 16
C Überwachungsmaßnahmen bei EMA der Klasse C-SG 6 ............................................................................17
3.8.1
3.8.2
3.8.3
C Geschäftsräume ................................................................................................................................................. 17
C Wertschutzschränke ........................................................................................................................................... 18
C Wertschutzräume ................................................................................................................................................ 18
3.9
3.10
Überwachungsmaßnahmen gegen Durchstieg und Durchgriff ........................................................................ 19
ABC EMA mit mehreren Sicherungsbereichen ................................................................................................. 19
4
4.1
4.2
4.3
Scharf-/Unscharfschaltung ........................................................................................................................... 20
Klasse A.............................................................................................................................................................. 20
Klasse B.............................................................................................................................................................. 20
Klasse C ............................................................................................................................................................. 21
5
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
Alarmierung und Intervention ....................................................................................................................... 22
Zulässige Alarmierungsvarianten – tabellarische Darstellung .......................................................................... 22
Zulässige Alarmierungsvarianten – grafische Darstellung mit Beispielen
zur Dokumentation des Fernalarms im Installationsattest, VdS 2170 .............................................................. 23
Ausführungsarten von AÜA ............................................................................................................................... 26
Zulässige Kombinationen von Übertragungswegen ......................................................................................... 27
Gesamtübersichten ............................................................................................................................................ 28
Beispiele für die Übertragung über IP-Netze..................................................................................................... 31
6
6.1
6.2
Sabotageüberwachung .................................................................................................................................. 32
Überwachungsumfang ....................................................................................................................................... 32
Rücksetzen von Sabotagemeldungen............................................................................................................... 33
7
7.1
7.2
7.3
Zwangsläufigkeit ............................................................................................................................................ 33
Zugänge mit Schalteinrichtungen ...................................................................................................................... 33
Zugänge ohne Schalteinrichtung ....................................................................................................................... 33
Verschlussüberwachung .................................................................................................................................... 33
7.3.1
7.3.2
7.4
7.4.1
7.4.2
7.4.3
7.4.4
Zugänge (ausgen. Rolltore u. ä.) ............................................................................................................................ 33
Zugänge durch Rolltore u. ä. .................................................................................................................................. 34
Realisierung der Zwangsläufigkeit bei Türen im Verlauf von Rettungswegen und Brandschutztüren ........... 34
Problemstellung...................................................................................................................................................... 34
Mitteilungen des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) .................................................................................. 35
Lösungsmöglichkeiten ............................................................................................................................................ 35
Tabellarische Zusammenfassung der Beispiele für die Realisierung der Zwangsläufigkeit bei Türen im Verlauf von
Rettungswegen sowie Brandschutztüren................................................................................................................ 39
3
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
VdS 3455 : 2013-08 (03)
8
8.1
8.2
8.3
Energieversorgung......................................................................................................................................... 40
Batterieladespannung in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur für 12 V- und 24 V-Blei-Batterien..... 40
Überbrückungszeit ............................................................................................................................................. 40
Kontrolle der Überbrückungszeit ....................................................................................................................... 40
9
Verzeichnis der Symbole ............................................................................................................................... 41
10
Hinweise zur Vermeidung von Falschalarmen ............................................................................................ 51
10.1
Problembereich Fenster/Fenstertüren ............................................................................................................... 51
10.2
Problembereich Türen/Tore ............................................................................................................................... 51
10.3
Problembereich Rollläden, Roll- und Schiebetore ............................................................................................ 52
10.4
Problembereich baulicher Zustand des Gebäudes ........................................................................................... 52
10.5
Problembereich Melder ...................................................................................................................................... 52
10.6
Sonstige Ursachen für Falschalarme ................................................................................................................ 54
11
Änderung bei Feuerschutzabschlüssen ...................................................................................................... 55
11.1
Auszug aus den Mitteilungen des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik), Fassung Februar 1996 ............. 55
11.2
Auszug aus den Mitteilungen des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik), Fassung Dezember 2009 ........ 57
12
Abweichungen von den VdS-Richtlinien 2311 ............................................................................................ 59
12.1
Beispiele für zulässige Abweichungen .............................................................................................................. 59
12.2
Beispiele für unzulässige Abweichungen .......................................................................................................... 60
13
Informationen zu Alarmgläsern .................................................................................................................... 62
13.1
Allgemeines ........................................................................................................................................................ 62
13.2
Bestellung und Fertigung ................................................................................................................................... 62
13.3
Transport und Lagerung..................................................................................................................................... 62
13.4
Einbau von Alarmgläsern ................................................................................................................................... 62
13.5
Anschluss an die Einbruchmeldeanlage ........................................................................................................... 62
13.6
Allgemeine Montagehinweise ............................................................................................................................ 63
14
Blitz und blitzbedingte Überspannung ........................................................................................................ 63
15
Handhabung bei Batterietausch in Einbruchmeldeanlagen ...................................................................... 64
16
Überwachung von Wertbehältnissen (mit und ohne Vor-/ Ausrüstung mit EMA-Technik)
in VdS-anerkannten Einbruchmeldeanlagen ............................................................................................... 64
Einleitung ............................................................................................................................................................ 64
Ausführung A: WB mit VdS-anerkannter Ausrüstung gemäß VdS 2264 ......................................................... 65
Ausführung B: WB mit VdS-anerkannter Vorrüstung gemäß VdS 2264 (ohne Ausrüstung) .......................... 65
Ausführung C: WB mit VdS-anerkannter Vorrüstung gemäß VdS 2264 und nicht VdS-anerkannter
Nachrüstung mit EMA-Komponenten ................................................................................................................ 65
Ausführung D: VdS-anerkanntes WB mit nicht VdS-anerkannter Vorrüstung ................................................. 66
Ausführung E: WB ohne Vor-/Ausrüstung ......................................................................................................... 66
Symbole für den Lageplan ................................................................................................................................. 66
Literaturhinweise ................................................................................................................................................ 66
16.1
16.2
16.3
16.4
16.5
16.6
16.7
16.8
17
Worauf es bei der Planung sowie Errichtung von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
in Verbindung mit der DIN VDE 0833-3 und den Richtlinien VdS 2311 zu achten gilt ............................ 67
18
Aufkleber ......................................................................................................................................................... 67
19
Klassifizierung von Videoüberwachungsanlagen (VÜA) ........................................................................... 68
19.1
Allgemeines ........................................................................................................................................................ 68
19.2
Auflösung bei der Darstellung des Zielobjektes – Leistungsmerkmale der Klassen 1, 2 und 3 ..................... 68
19.3
Funktions-, Bedienungs- und Sabotagesicherheit – Leistungsmerkmale der Klassen A, B und C ................ 69
19.4
Klassifizierungsmatrix......................................................................................................................................... 70
19.5
Auflagemaß ........................................................................................................................................................ 70
19.6
Typische Bildformate – PAL und Megapixel...................................................................................................... 71
19.7
Brennweitenberechnung .................................................................................................................................... 72
19.8
Objektivtabelle .................................................................................................................................................... 73
19.9
Vergleichstabellen aus der europäischen Norm EN 50132-7 (Entwurf) .......................................................... 75
20
Mechanische Sicherungstechnik.................................................................................................................. 75
20.1
Definition Türanschlag ....................................................................................................................................... 75
20.2
Ermittlung der Zylinderlänge „A/B“ ..................................................................................................................... 76
4
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
21
Wichtige Pin-Belegungen .............................................................................................................................. 77
21.1
TAE (Telekommunikations-Anschluss-Einheit) ................................................................................................. 77
21.2
ISDN ................................................................................................................................................................... 78
21.3
Ethernet .............................................................................................................................................................. 78
21.4
Serielle Schnittstelle (RS-232) ........................................................................................................................... 79
21.5
Parallele Schnittstelle ......................................................................................................................................... 79
21.6
VGA und S-Video ............................................................................................................................................... 80
5
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
1
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Abkürzungen
ADSL
Asymmetric Digital Subscriber Line
AE
Alarmempfangseinrichtung
AES
Advanced Encryption Standard
AÜA
Alarmübertragungsanlage
AWE
Auswerteeinrichtung
BBA
Beschäftigtenbedienter Banknotenautomat
BE
Bedieneinrichtung
DSL
Digital Subscriber Line
EE
Eingabeeinrichtung
EMA
Einbruchmeldeanlage
EMS
Einbruchmeldesystem
EMZ
Einbruchmelderzentrale
ES
Energiespeicher
EV
Energieversorgung
GAA
Geldausgabeautomat
GMA
Gefahrenmeldeanlage
GPRS
(General Packet Radio Service) Allgemeiner paketorientierter Funkdienst
GSM
Global System for Mobile Communication
GUV
Gemeinde-Unfallversicherung
h
Stunde
IAD
Integrated Access Device
IAE
ISDN-Anschlusseinheit
IM
Identifikationsmerkmal
IP
Internet Protocol
IMT
Identifikationsmerkmalträger
ISDN
(Integrated Services Digital Network) Diensteintegriertes digitales Kommunikationsnetz
KBA
Kundenbedienter Banknotenautomat
KG
Kommunikationsgerät
LAN
Local Area Network
LK
Lichtkuppel
min
Minute
MK
Magnetkontakt
NA
Netzabschluss
NT
Netzterminator
OL
Oberlicht
ORÜA
Optische Raumüberwachungsanlage
Pfk
Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen
PTM
Punkt-zu-Multipunkt-Verbindung im ISDN (Point-to-Multipoint)
PTP
Punkt-zu-Punkt-Verbindung im ISDN (Point-to-Point)
RAL
die frühere Bezeichnung war „Reichsausschuss für Lieferbedingungen und Gütesicherung“,
die heutige ist Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.
RegTP
Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation
s
Sekunde
SD
Schlüsseldepot
SE
Schalteinrichtung
6
VdS 3455 : 2013-08 (03)
SG
Sicherungsklasse Gewerbe
SH
Sicherungsklasse Hausrat
SK
Schließblechkontakt
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
SpE
Elektromechanisches Sperrelement
So
Technische Bezeichnung der Schnittstelle am Netzabschluss NTBA eines ISDN-Standardanschlusses
TCP
Transmission Control Protocol
TCP/IP
Transmission Control Protocol/Internet Protocol
TK-Anlage Telekommunikationsanlage
TNT
Tag-/Nacht-Tresoranlage
ÜAG
Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen
UDP
User Data Protocol
ÜE
Übertragungseinrichtung
ÜEA
Richtlinie für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei
ÜMA
Überfallmeldeanlage
UMTS
Universal Mobile Telecommunications System
ÜW
Übertragungsweg
UVV
Unfallverhütungsvorschrift
VBG
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
WLAN
Wireless Local Area Network
WSS
Wertschutzschrank
X.25
Sammelbezeichnung für eine paketorientierte Datenübertragung
ZKA
Zutrittskontrollanlage
7
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
VdS 3455 : 2013-08 (03)
2
ABC Leistungsmerkmale; Vergleich zu DIN VDE 0833-3
2.1
ABC Vergleich zu DIN VDE 0833-3
Die Anforderungen an VdS-anerkannte EMA entsprechen den Festlegungen in der Norm DIN VDE 0833-3. Eine
direkte Vergleichbarkeit zwischen den Klassen A, B und C dieser Richtlinien und den Graden 1 bis 4 der DIN VDE
0833-3 ist aus folgenden Gründen jedoch nicht bzw. nur bedingt möglich:
Die VdS-Klassen A, B und C sind in Sicherungsklassen für Haushaltsrisiken (Klasse A-SH 1, 2, 3 und Klasse
B-SH 1, 2, 3) und gewerbliche Risiken (Klasse B-SG 1, B-SG 2 sowie Klasse C-SG 3 bis C-SG 6) unterteilt.
Die DIN VDE 0833-3 unterscheidet lediglich 4 Grade. Ein Eins-zu-eins-Vergleich ist somit ausgeschlossen.
Die Einstufung in einen der Sicherheitsgrade der Norm richtet sich im Wesentlichen danach, ob ein Risiko als
gering (Grad 1), gering bis mittel (Grad 2), mittel bis hoch (Grad 3) oder hoch (Grad 4) angesehen wird, sowie
nach dem Profil des vermuteten Täters (Kenntnisse, verfügbare Werkzeuge, Vorgehensweise). Weitere Unterscheidungsmerkmale sind nicht vorgesehen. Die VdS-Richtlinien erlauben dagegen eine individuellere Einstufung des jeweiligen Risikos. So steht für die Auswahl der erforderlichen Sicherungsklasse das Betriebsartenverzeichnis1) zur Verfügung. Darüber hinaus können zwischen den Beteiligten (Betreiber, Versicherer, Errichter) weitergehende Maßnahmen und/oder Abweichungen2) vereinbart werden, um so die für das Objekt bestmögliche Absicherung zu erzielen.
Die in den VdS-Richtlinien enthaltenen Mindestanforderungen an Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung
von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen sind in weiten Teilen umfangreicher und detaillierter ausgeführt als
vergleichbare Festlegungen in der Norm.
Die VdS-Richtlinien enthalten darüber hinaus weitergehende praxisbewährte Anforderungen.
1)
Das Betriebsartenverzeichnis (VdS 2559) umfasst über 2700 Betriebsarten mit der jeweils erforderlichen Sicherungsklasse. Die Einstufung der einzelnen Risiken resultiert aus jahrzehntelanger praktischer Erfahrung sowie
umfangreicher Polizeistatistiken über Modus Operandi und Täterprofile.
2)
Um die für das zu überwachende Objekt bestmögliche Absicherung zu erzielen, kann in begründeten Ausnahmefällen von diesen Richtlinien abgewichen werden (siehe VdS 2311, Abschnitt 13.11). Beispiele für zulässige und unzulässige Abweichungen sind im Abschnitt 12 vermerkt.
Unter Berücksichtigung der o. g. Aspekte erfolgt die Gegenüberstellung der jeweiligen Klassen wie folgt:
Einbruchmeldeanlagen der Klasse A
erfüllen die wesentlichen Anforderungen der DIN VDE 0833-3 für Grad 2. Darüber hinaus erfüllen sie die zusätzlichen
VdS-spezifischen Anforderungen für Einbruchmeldeanlagen der Klasse A.
Einbruchmeldeanlagen der Klasse B
erfüllen die wesentlichen Anforderungen der DIN VDE 0833-3 für Grad 3. Darüber hinaus erfüllen sie die zusätzlichen
VdS-spezifischen Anforderungen für Einbruchmeldeanlagen der Klasse B.
Einbruchmeldeanlagen der Klasse C
erfüllen die wesentlichen Anforderungen der DIN VDE 0833-3 für Grad 4. Darüber hinaus erfüllen sie die zusätzlichen
VdS-spezifischen Anforderungen für Einbruchmeldeanlagen der Klasse C.
8
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
3
ABC Überwachungsmaßnahmen
3.1
A Überwachungsmaßnahmen bei EMA der Klasse A-SH 1, 2, 3
Die mindestens erforderlichen Überwachungsmaßnahmen für Risiken der Sicherungsklassen SH 1, SH 2, SH 3 –
Haushalte – (siehe Betriebsartenverzeichnis, VdS 2559) mit „geringem Wertsachenanteil“ (in Abstimmung mit dem
Versicherer) sind in Tabelle 3.01 enthalten.
Zu überwachen
Zugänge mit Schalteinrichtungen
Sonstige Zugänge
Überwachung auf
Verschluss
Öffnen
1)
x
Durchstieg
Überwachung
2)
Durchgriff
2)
fallenmäßig
Zusatzhinweise
schwerpunktmäßig
x
Fenster einschließlich OL
und LK feststehend
Fenster/Fenstertüren
einschließlich OL und LK
beweglich
4)
Sonstige durchstiegsfähige Öffnungen,
z. B. Lichtschächte
Außenwände, Decken und
Böden in Leichtbauweise
Außenwände, Decken und
Böden in fester/besonders
fester Bauweise
Räume
x
Einzelobjekte,
z. B. Kunstgegenstände
x
Überwachung z. B. durch
Bildermelder
x
siehe auch VdS 2311,
Anhang E
3)
Wertbehältnisse
- Türen
- Korpus
Personenschutz
x
Dient die EMA auch dem Personenschutz,
muss sie mit Überfallmeldern ergänzt werden.
Erforderlich
OL Oberlichter
LK
Lichtkuppeln
1)
Die Zwangsläufigkeit der EMA wird über das Sperrelement der Schalteinrichtung realisiert.
2)
Hinweise zur Realisierung der Durchstieg- und Durchgriffüberwachung sind in Abschnitt 3.9 enthalten.
3)
Sofern vom Versicherer je nach Gefährdungsgrad gefordert.
4)
Werden bei EMA der Klasse A Fenster auf Öffnen überwacht, müssen diese ebenfalls auf Verschluss überwacht werden (ggf. Aufdruckbolzen in Verbindung mit Öffnungsüberwachung). Nach vorheriger Abstimmung mit dem Versicherer sind begründete Abweichungen in
Bezug auf die Verschlussüberwachung möglich.
Tabelle 3.01: Überwachungsmaßnahmen bei EMA der Klasse A für Risiken der Sicherungsklassen SH 1, SH 2 und SH 3
9
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
VdS 3455 : 2013-08 (03)
B Überwachungsmaßnahmen bei EMA der Klasse B-SH 1, 2, 3
3.2
Die mindestens erforderlichen Überwachungsmaßnahmen für Risiken der Sicherungsklassen SH 1, SH 2, SH 3 –
Haushalte – (siehe Betriebsartenverzeichnis, VdS 2559) mit „erhöhtem Wertsachenanteil“ (in Abstimmung mit dem
Versicherer) sind in Tabelle 3.02 enthalten.
Zu überwachen
Überwachung auf
Verschluss
Öffnen
Durchstieg
Zugänge mit Schalteinrichtungen
x
x
x
Sonstige Zugänge
x
x
x
Fenster einschließlich OL
und LK feststehend
Überwachung
2)
Durchgriff
2)
fallenmäßig
9)
9)
Inwieweit in Einzelfällen
(z. B. Wohnung im oberen
Stockwerk) auf die Außenhaut-Überwachung (Türen,
Fenster) durch den Einsatz
von Bewegungsmeldern
verzichtet werden kann, muss
mit dem Versicherer vorher
abgestimmt werden
(Hinweise zu Abweichungen
siehe VdS 2311 Abschnitt
13.11 und Anhang G)
x
Fenster/Fenstertüren
einschließlich OL und LK
beweglich
x
Sonstige durchstiegsfähige Öffnungen,
z. B. Lichtschächte
x
Zusatzhinweise
schwerpunktmäßig
1) 4)
x
x
1) 4)
x
x
Außenwände, Decken und
Böden in Leichtbauweise
Außenwände, Decken und
Böden in fester/besonders
fester Bauweise
Räume
x
Einzelobjekte,
z. B. Kunstgegenstände
3)
x
Wertbehältnisse
- Türen
5)
3)
x
3)
x
x
3)
x
x
3)
- Korpus
Personenschutz
3)
x
Überwachung z. B. durch
Bildermelder
Siehe auch VdS 2311,
Anhang E
x
Dient die EMA auch dem Personenschutz,
muss sie mit Überfallmeldern ergänzt werden.
Erforderlich
OL Oberlichter
LK
Lichtkuppeln
1)
Anstelle der Verschlussüberwachung ist auch der Einsatz geeigneter mechanischer Maßnahmen zur Erreichung der Zwangsläufigkeit
zulässig (z. B. Aufdruckbolzen in Verbindung mit Öffnungsüberwachung).
2)
Hinweise zur Realisierung der Durchstieg- und Durchgriffüberwachung sind in Abschnitt 3.9 enthalten.
3)
Sofern vom Versicherer je nach Gefährdungsgrad gefordert.
4)
Nach vorheriger Abstimmung mit dem Versicherer sind begründete Abweichungen von der Verschlussüberwachung möglich.
5)
Sofern vom Versicherer keine andere Überwachung gefordert wird.
9)
Sofern die Zugänge über Glaseinsätze oder mechanisch schwache Ausfachungen verfügen.
Tabelle 3.02: Überwachungsmaßnahmen bei EMA der Klasse B für Risiken der Sicherungsklassen SH 1, SH 2 und SH 3
10
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
B Überwachungsmaßnahmen bei EMA der Klasse B-SG 1
3.3
Die mindestens erforderlichen Überwachungsmaßnahmen für Risiken der Sicherungsklasse SG 1 (siehe Betriebsartenverzeichnis, VdS 2559) sind in Tabelle 3.03 enthalten.
Zu überwachen
Überwachung auf
Verschluss
Öffnen
Zugänge mit Schalteinrichtungen
x
x
Sonstige Zugänge
x
x
Durchstieg
Überwachung
2)
Durchgriff
2)
fallenmäßig
Zusatzhinweise
schwerpunktmäßig
Schaufenster und
Schaufensterseitenscheiben feststehend
einschließlich OL
Schaufenster und
Schaufensterseitenscheiben beweglich
einschließlich OL
Fenster einschließlich OL
und LK feststehend
Fenster/Fenstertüren
einschließlich OL und LK
beweglich
Sonstige durchstiegsfähige Öffnungen,
z. B. Licht-schächte
Außenwände, Decken und
Böden in Leichtbauweise
3)
x
Außenwände, Decken und
Böden in fester/besonders
fester Bauweise
3)
Räume
x
Einzelobjekte,
z. B. Kunstgegenstände
3)
x
Wertbehältnisse
- Türen
5)
3)
x
3)
x
x
3)
x
x
Überwachung z. B. durch
Bildermelder
siehe auch VdS 2311,
Anhang E
3)
- Korpus
Personenschutz
x
x
Dient die EMA auch dem Personenschutz,
muss sie mit Überfallmeldern ergänzt werden.
Erforderlich
OL Oberlichter
LK
Lichtkuppeln
2)
Hinweise zur Realisierung der Durchstieg- und Durchgriffüberwachung sind in Abschnitt 10.3.1 enthalten.
3)
Sofern vom Versicherer je nach Gefährdungsgrad gefordert.
5)
Sofern vom Versicherer keine andere Überwachung gefordert wird.
Hinweis: Sofern Fenster, Fenstertüren oder sonstige Öffnungen auf Öffnen überwacht werden, müssen diese entsprechend VdS 2311, Abschnitt 6.3.4 ebenfalls auf Verschluss überwacht werden (ggf. Aufdruckbolzen in Verbindung mit Öffnungsüberwachung).
Tabelle 3.03: Überwachungsmaßnahmen bei EMA der Klasse B für Risiken der Sicherungsklasse SG 1
11
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
VdS 3455 : 2013-08 (03)
B Überwachungsmaßnahmen bei EMA der Klasse B-SG 2
3.4
Die mindestens erforderlichen Überwachungsmaßnahmen für Risiken der Sicherungsklasse SG 2 (siehe Betriebsartenverzeichnis, VdS 2559) sind in Tabelle 3.04 enthalten.
Zu überwachen
Überwachung auf
Verschluss
Öffnen
Zugänge mit Schalteinrichtungen
x
x
Sonstige Zugänge
x
x
Schaufenster und
Schaufensterseitenscheiben feststehend
einschließlich OL
Schaufenster und
Schaufensterseitenscheiben beweglich
einschließlich OL
Durchstieg
Überwachung
2)
Durchgriff
2)
fallenmäßig
Zusatzhinweise
schwerpunktmäßig
3)
x
1) 3)
x
3)
x
3)
x
Fenster einschließlich OL
und LK feststehend
Fenster/Fenstertüren
einschließlich OL und LK
beweglich
Sonstige durchstiegsfähige Öffnungen,
z. B. Lichtschächte
Außenwände, Decken und
Böden in Leichtbauweise
3)
3)
x
x
Außenwände, Decken und
Böden in fester/besonders
fester Bauweise
Räume
x
Einzelobjekte,
z. B. Kunstgegenstände
3)
x
Wertbehältnisse
- Türen
5)
3)
x
3)
x
x
3)
x
x
3)
- Korpus
Personenschutz
x
Überwachung z. B. durch
Bildermelder
siehe auch VdS 2311,
Anhang E
x
Dient die EMA auch dem Personenschutz,
muss sie mit Überfallmeldern ergänzt werden.
Erforderlich
OL Oberlichter
LK
Lichtkuppeln
1)
Anstelle der Verschlussüberwachung ist auch der Einsatz geeigneter mechanischer Maßnahmen zur Erreichung der Zwangsläufigkeit
zulässig (z. B. Aufdruckbolzen in Verbindung mit Öffnungsüberwachung).
2)
Hinweise zur Realisierung der Durchstieg- und Durchgriffüberwachung sind in Abschnitt 10.3.1 enthalten.
3)
Sofern vom Versicherer je nach Gefährdungsgrad gefordert (zur Verschlussüberwachung von Fenstern siehe auch VdS 2311, Abschnitt
6.3.4).
5)
Sofern vom Versicherer keine andere Überwachung gefordert wird.
Tabelle 3.04: Überwachungsmaßnahmen bei EMA der Klasse B für Risiken der Sicherungsklasse SG 2
12
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
C Überwachungsmaßnahmen bei EMA der Klasse C-SG 3
3.5
Die mindestens erforderlichen Überwachungsmaßnahmen für Risiken der Sicherungsklasse SG 3 (siehe Betriebsartenverzeichnis, VdS 2559) sind in Tabelle 3.05 enthalten.
Zu überwachen
Überwachung auf
Verschluss
Öffnen
Durchstieg
Zugänge mit Schalteinrichtungen
x
x
x
Sonstige Zugänge
x
x
x
Überwachung
2)
Schaufenster und
Schaufensterseitenscheiben feststehend
einschließlich OL
Schaufenster und
Schaufensterseitenscheiben beweglich
einschließlich OL
Durchgriff
2)
fallenmäßig
x
1)
x
x
Fenster einschließlich OL
und LK feststehend
Inwieweit in Einzelfällen die
direkte Überwachung auf
Durchstieg/Durchgriff durch
eine schwerpunktmäßige
Überwachung (z. B. Bewegungsmelder, Lichtschranken)
kompensiert werden kann,
muss vorher mit dem Versicherer abgestimmt werden.
x
x
Fenster/Fenstertüren
einschließlich OL und LK
beweglich
x
Sonstige durchstiegsfähige Öffnungen,
z. B. Lichtschächte
x
1)
x
x
1)
x
x
Außenwände, Decken und
Böden in Leichtbauweise
x
Außenwände, Decken und
Böden in fester/besonders
fester Bauweise
x
3)
Räume
x
Einzelobjekte,
z. B. Kunstgegenstände
3)
5)
3)
x
3)
x
x
3)
x
3)
- Korpus
Personenschutz
3)
x
x
Wertbehältnisse
- Türen
Zusatzhinweise
schwerpunktmäßig
x
Überwachung z. B. durch
Bildermelder
siehe auch VdS 2311,
Anhang E
x
Dient die EMA auch dem Personenschutz,
muss sie mit Überfallmeldern ergänzt werden.
Erforderlich
OL Oberlichter
LK
Lichtkuppeln
1)
Anstelle der Verschlussüberwachung ist auch der Einsatz geeigneter mechanischer Maßnahmen zur Erreichung der Zwangsläufigkeit
zulässig (z. B. Aufdruckbolzen in Verbindung mit Öffnungsüberwachung).
2)
Hinweise zur Realisierung der Durchstieg- und Durchgriffüberwachung sind in VdS 2311, Abschnitt 10.3.1 enthalten.
3)
Sofern vom Versicherer je nach Gefährdungsgrad gefordert.
5)
Sofern vom Versicherer keine andere Überwachung gefordert wird.
Tabelle 3.05: Überwachungsmaßnahmen bei EMA der Klasse C für Risiken der Sicherungsklasse SG 3
13
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
VdS 3455 : 2013-08 (03)
C Überwachungsmaßnahmen bei EMA der Klasse C-SG 4
3.6
Die mindestens erforderlichen Überwachungsmaßnahmen für Risiken der Sicherungsklasse SG 4 (siehe Betriebsartenverzeichnis, VdS 2559) sind in Tabelle 3.06 enthalten.
Zu überwachen
Überwachung auf
Verschluss
Öffnen
Durchstieg
Zugänge mit Schalteinrichtungen
x
x
x
Sonstige Zugänge
x
x
x
Überwachung
2)
2)
fallenmäßig
3)
Abhängig vom
Gefährdungsgrad
3)
x
1) 3)
x
3)
Abhängig vom
Gefährdungsgrad
3)
x
Fenster einschließlich OL
und LK feststehend
Zusatzhinweise
schwerpunktmäßig
3)
Schaufenster und
Schaufensterseitenscheiben feststehend
einschließlich OL
Schaufenster und
Schaufensterseitenscheiben beweglich
einschließlich OL
Durchgriff
x
3)
x
Fenster/Fenstertüren
einschließlich OL und LK
beweglich
x
Sonstige durchstiegsfähige Öffnungen,
z. B. Lichtschächte
x
1) 3)
x
3)
x
1) 3)
x
3)
x
Außenwände, Decken und
Böden in Leichtbauweise
3)
3)
3)
5)
x
x
Außenwände, Decken und
Böden in fester/besonders
fester Bauweise
Räume
x
Einzelobjekte,
z. B. Kunstgegenstände
Wertbehältnisse
- Türen
3)
5)
3)
x
3)
x
x
3)
x
3)
- Korpus
Personenschutz
x
x
x
x
Überwachung z. B. durch
Bildermelder
siehe auch VdS 2311,
Anhang E
Dient die EMA auch dem Personenschutz,
muss sie mit Überfallmeldern ergänzt werden.
Erforderlich
OL Oberlichter
LK Lichtkuppeln
1)
Anstelle der Verschlussüberwachung ist auch der Einsatz geeigneter mechanischer Maßnahmen zur Erreichung der Zwangsläufigkeit
zulässig (z. B. Aufdruckbolzen in Verbindung mit Öffnungsüberwachung).
2)
Hinweise zur Realisierung der Durchstieg- und Durchgriffüberwachung sind in VdS 2311, Abschnitt 10.3.1 enthalten.
3)
Sofern vom Versicherer aufgrund der Risikolage gefordert (zur Verschlussüberwachung von Fenstern siehe auch Abschnitt 6.3.4).
5)
Sofern vom Versicherer keine andere Überwachung gefordert wird.
Tabelle 3.06: Überwachungsmaßnahmen bei EMA der Klasse C für Risiken der Sicherungsklasse SG 4
14
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
3.7
C Überwachungsmaßnahmen bei EMA der Klasse C-SG 5
3.7.1
BC Allgemeine Geschäftsräume
Wenn der Versicherer eine EMA für die Überwachung der allgemeinen Geschäftsräume fordert, können diese
durch eine separate EMA der Klasse B oder durch einen Teil der EMA (z. B. eigener Sicherungsbereich) der
Klasse C nach VdS 2311, Abschnitt 5.2.7.2 oder 5.2.7.3 zusätzlich überwacht werden. Die Überwachungsmaßnahmen für diese Geschäftsräume müssen mindestens der Sicherungsklasse B-SG 2 nach VdS 2311, Abschnitt
5.2.4 entsprechen (siehe auch Muster-Attest in VdS 2311, Anhang A).
Diese EMA sollte so konzipiert werden, dass ein Eindringen in die Geschäftsräume außerhalb der Geschäftszeiten
zur Vorbereitung eines Raubüberfalles (so genannter atypischer Raubüberfall) erkannt, gemeldet und an geeigneter Stelle (z. B. dem Personal vor Betreten der Geschäftsräume) angezeigt wird.
Hinweis: Bei Risiken der Sicherungsklasse SG 5 wird empfohlen, die Scharf-/Unscharfschaltung der Klasse-BEMA für die allgemeinen Geschäftsräume durch eine Schalteinrichtung mit geistigem IM mit einer Auslösemöglichkeit für Überfallmeldungen zu ergänzen. Bei der EMA der Klasse C muss die Schalteinrichtung mit geistigem IM
über eine Auslösemöglichkeit für Überfallmeldungen verfügen.
Zusätzlich sollte an jedem Personaleingang die Möglichkeit bestehen, einen stillen Überfallalarm bzw. Bedrohungsalarm abzusetzen (z. B. über eine Schalteinrichtung mit geistigem Identifikationsmerkmal und Überfall-Zusatz
oder eine Zutrittskontrollanlage mit Überfall-Zusatz).
Hinweis: Siehe auch BGI 819-1/ GUV-I 819-1 Hinweise für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur Umsetzung der Unfallverhütungsvorschrift Kassen in Verbindung mit. §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz sowie BGI 8192/GUV-I 819-2 Anforderungen an die sicherheitstechnische Ausrüstung von Geschäftsstellen.
3.7.2
C
Wertschutzschränke einschließlich Geldautomaten, Geldautomatensysteme,
Depositsysteme und Tag-/Nacht-Tresoranlagen
Die mindestens erforderlichen Überwachungsmaßnahmen für Wertschutzschränke, Geldautomaten, Geldautomatensysteme, Depositsysteme und Tag-/Nacht-Tresoranlagen in Risiken der Sicherungsklasse SG 5 (siehe VdS
2311, Anhang D) sind in Tabelle 3.07 enthalten.
Zu überwachen
Überwachung auf
Verschluss
Öffnen
Überwachung
Durchgriff
Wegnahme
x
x
fallenmäßig
Zusatzhinweise
schwerpunktmäßig
Wertschutzschränke
- Korpus
6)
- Tür
x
6)
x
Räume, in denen Wertschutzschränke, Geldautomaten oder Geldautomatensysteme stehen
Personenschutz
x
siehe auch VdS 2311,
Anhang E
8)
x
9)
x
Gemäß VdS 2311, Abschnitt 5.2.7.4
Erforderlich
6)
Entfällt bei der Überwachung durch Feldänderungsmelder, siehe Anhang E.
8)
Z. B. mit Abreißmeldern; nur bei Wertschutzschränken, die für eine Verankerung vorgerüstet sind.
9)
Sofern vom Versicherer z. B. wegen der Gefahr von Einschließtätern gefordert.
Tabelle 3.07: Überwachungsmaßnahmen für Wertschutzschränke, Geldautomaten, Geldautomatensysteme, Depositsysteme
und Tag-/Nacht-Tresoranlagen in Risiken der Sicherungsklasse SG 5
15
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
3.7.3
VdS 3455 : 2013-08 (03)
C Wertschutzräume
Die mindestens erforderlichen Überwachungsmaßnahmen für Wertschutzräume in Risiken der Sicherungsklasse
SG 5 (siehe Betriebsartenverzeichnis, VdS 2559) sind in Tabelle 3.08 und in VdS 2311, Abschnitt 5.2.7.4 enthalten
Zu überwachen
Überwachung auf
Verschluss
Öffnen
x
x
Wände, Decken, Sohle
Türen
Durchstieg
Überwachung
Durchgriff
fallenmäßig
Zusatzhinweise
schwerpunktmäßig
x
siehe auch VdS 2311,
Anhang E
x
9)
Raum
x
Personenschutz
Gemäß VdS 2311, Abschnitt 5.2.7.4
x
Erforderlich
9)
Sofern vom Versicherer z. B. wegen der Gefahr von Einschließtätern gefordert.
Tabelle 3.08: Überwachungsmaßnahmen für Wertschutzräume in Risiken der Sicherungsklasse SG 5
3.7.4
C
Meldung von Raubüberfällen während der Geschäftszeit
(sog. typische Raubüberfälle)
Falls keine eigenständige Überfallmeldeanlage (ÜMA vorhanden ist, muss die für die Überwachung der Wertschutzschränke und -räume vorgesehene EMA der Klasse C gemäß den Unfallverhütungsvorschriften „Kassen“
(UVV Kassen) durch Überfallmelder ergänzt werden. Die Überfallmelder sind an geeigneten (siehe VdS 2311,
Abschnitt 11) und gemäß § 5 UVV Kassen sicherheitsrelevanten Stellen zu installieren.
Hinweis 1: Siehe auch Sicherungsrichtlinien für Banken, Sparkassen und sonstige Zahlstellen, VdS 2472.
Eine optische Raumüberwachungsanlage (ORÜA) muss bei Betätigung der Überfallmelder grundsätzlich angesteuert werden.
Hinweis 2: Überfallalarm soll aufgrund der nicht vorhersehbaren Täterreaktionen nicht als Externalarm bzw. Internalarm erfolgen (Signalgeber). Ist auf ausdrücklichen Betreiberwunsch dennoch Extern-/Internalarm vorgesehen, ist
der Betreiber vom Errichter über die damit verbundenen Risiken aufzuklären. Die Auslösung von Überfallalarm als
Extern-/Internalarm ist im Attest als Abweichung zu dokumentieren.
Gemäß Merkblatt SP 9.7/1 der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, ist bei Risiken der Klasse C-SG 5 (Banken und
Sparkassen) eine akustische Alarmierung bei Überfall nur zulässig, wenn alle von öffentlich zugänglichen Bereichen einsehbaren Arbeitsplätze durchschusshemmend abgetrennt sind.
3.7.5
C Weitere Überwachungsmaßnahmen
Sofern nicht vom Versicherer aufgrund der Risikolage zwingend gefordert, wird die Überwachung der folgenden
Räume und Bereiche nach Sicherungsklasse C-SG 3 Abschnitt 3.5 empfohlen:
Geldschleuse
í Poststelle für Wertsendungen
Wertsachenstelle
í Kreditarchiv
Wertpapierstelle
í EDV/Haustechnik
Automatenräume
í Telefonzentrale
Raum für Sicherungstechnik (z. B. für die Geräte der optischen Raumüberwachungsanlage – ORÜA)
16
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
3.8
C Überwachungsmaßnahmen bei EMA der Klasse C-SG 6
3.8.1
C Geschäftsräume
Die mindestens erforderlichen Überwachungsmaßnahmen für Geschäftsräume in Risiken der Sicherungsklasse SG 6
(siehe Betriebsartenverzeichnis, VdS 2559) sind in Tabelle 3.09 und in VdS 2311, Abschnitt 5.2.8.4 enthalten.
Zu überwachen
Überwachung auf
Überwachung
2)
Verschluss
Öffnen
Durchstieg
Zugänge mit Schalteinrichtungen
x
x
x
x
Sonstige Zugänge
x
x
x
x
Schaufenster und
Schaufensterseitenscheiben feststehend
einschließlich OL
Schaufenster und
Schaufensterseitenscheiben beweglich
einschließlich OL
1)
x
Sonstige durchstiegsfähige Öffnungen,
z. B. Lichtschächte
x
3)
3)
x
x
1)
x
x
1)
x
x
x
Inwieweit in Einzelfällen die
direkte Überwachung auf
Durchstieg/Durchgriff durch
eine schwerpunktmäßige
Überwachung (z. B. Bewegungsmelder, Lichtschranken)
kompensiert werden kann,
muss vorher mit dem Versicherer abgestimmt werden.
x
Räume
x
Einzelobjekte,
z. B. Kunstgegenstände
x
Zusatzhinweise
schwerpunktmäßig
x
x
Personenschutz
fallenmäßig
Überwachung auf Durchgriff
mit Hilfswerkzeugen
Fenster/Fenstertür
einschließlich OL und LK
beweglich
Außenwände, Decken und
Böden in fester/besonders
fester Bauweise
2)
x
Fenster einschließlich OL
und LK feststehend
Außenwände, Decken und
Böden in Leichtbauweise
Durchgriff
3)
x
3)
x
Überwachung z. B. durch
Bildermelder
Gemäß Abschnitt 5.2.8.4
Erforderlich
OL Oberlichter
LK
Lichtkuppeln
1)
Anstelle der Verschlussüberwachung ist auch der Einsatz geeigneter mechanischer Maßnahmen zur Erreichung der Zwangsläufigkeit
zulässig (z. B. Aufdruckbolzen in Verbindung mit Öffnungsüberwachung).
2)
Hinweise zur Realisierung der Durchstieg- und Durchgriffüberwachung sind in Abschnitt 10.3.1 enthalten.
3)
Sofern vom Versicherer aufgrund der Risikolage gefordert.
Tabelle 3.09: Überwachungsmaßnahmen bei EMA der Klasse C für Risiken der Sicherungsklasse SG 6
17
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
3.8.2
VdS 3455 : 2013-08 (03)
C Wertschutzschränke
Die mindestens erforderlichen Überwachungsmaßnahmen für Wertschutzschränke in Risiken der Sicherungsklasse SG 6 (siehe Betriebsartenverzeichnis, VdS 2559) sind in der Tabelle 3.10 enthalten.
Zu überwachen
Überwachung auf
Verschluss
Öffnen
Überwachung
Durchgriff
Wegnahme
x
x
fallenmäßig
Zusatzhinweise
schwerpunktmäßig
Wertschutzschränke
- Korpus
6)
- Tür
x
6)
x
8)
siehe auch VdS 2311,
Anhang E
x
Räume, in denen Wertschutzschränke stehen
9)
x
Personenschutz
Gemäß VdS 2311, Abschnitt 5.2.8.4
x
Erforderlich
6)
Entfällt bei der Überwachung durch Feldänderungsmelder, siehe Anhang E.
8)
Z. B. mit Abreißmeldern; nur bei Wertschutzschränken, die für eine Verankerung vorgerüstet sind.
9)
Sofern vom Versicherer z. B. wegen der Gefahr von Einschließtätern gefordert.
Tabelle 3.10: Überwachungsmaßnahmen für Wertschutzschränke in Risiken der Sicherungsklasse SG 6
3.8.3
C Wertschutzräume
Die mindestens erforderlichen Überwachungsmaßnahmen für Wertschutzräume in Risiken der Sicherungsklasse
SG 6 (siehe Betriebsartenverzeichnis, VdS 2559) sind in Tabelle 3.11 und in VdS 2311, Abschnitt 5.2.8.4 enthalten
Zu überwachen
Überwachung auf
Verschluss
Öffnen
x
x
Wände, Decken, Sohle
Türen
Durchstieg
Überwachung
Durchgriff
Zusatzhinweise
schwerpunktmäßig
x
siehe auch VdS 2311,
Anhang E
x
9)
Raum
Personenschutz
fallenmäßig
x
Gemäß VdS 2311, Abschnitt 5.2.8.4
x
Erforderlich
9)
Sofern vom Versicherer z. B. wegen der Gefahr von Einschließtätern gefordert.
Tabelle 3.11: Überwachungsmaßnahmen für Wertschutzräume in Risiken der Sicherungsklasse SG 6
18
VdS 3455 : 2013-08 (03)
3.9
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
Überwachungsmaßnahmen gegen Durchstieg und Durchgriff
Beispiele für Überwachungsmaßnahmen gegen Durchstieg und Durchgriff durch eine Flächenüberwachung sind in
Tabelle 3.12 enthalten.
Melder
Überwachung auf
Durchstieg*
)
EMA-Klasse
Durchgriff*
)
A
B
C
Vibrationskontakte (Erschütterungsmelder)
x
x
1)
x
x
-
Folien (aus Metallstreifen)
x
-
x
x
-
Drahtbespannungen/Drahteinlagen
x
x
2)
x
x
x
Fadenzugkontakte
x
-
x
x
x
Alarmglas
x
x
2)
x
x
x
Passive Glasbruchmelder
x
x
x
x
-
Akustische (passive) Glasbruchmelder
x
x
x
x
-
Aktive Glasbruchmelder
x
x
x
x
x
Körperschallmelder
x
x
2)
x
x
x
x
x
x
Kapazitive Feldänderungsmelder
x
x
2)
Vitrinenmelder
x
x
2)
x
x
x
x
-
x
x
x
x
x
x
x
x
Bewegungsmelder mit Vorhangcharakteristik
Lichtschranken mit Vorhangcharakteristik
3)
3)
x
Zulässig
-
Nicht zulässig
*)
Die besonderen Hinweise und Einsatzbeschränkungen der Melder in den jeweiligen Abschnitten der Richtlinien sind zu beachten.
1)
Gilt nur für Vibrationskontakte, die auf die zu überwachende Verglasung und nicht auf den Rahmen befestigt werden.
2)
Je nach Ausführung auch für die Überwachung auf Durchgriff mit Hilfswerkzeugen geeignet.
3)
Sofern die Überwachung auf Durchstieg/Durchgriff im Zertifikat über die Anerkennung des Melders explizit ausgewiesen ist.
Tabelle 3.12: Beispiele für Überwachungsmaßnahmen
3.10
ABC EMA mit mehreren Sicherungsbereichen
VdS-anerkannte EMA können in mehrere Sicherungsbereiche unterteilt sein. Dabei können die Sicherungsbereiche auch unterschiedlichen Klassen zugeordnet werden (z. B. Lagerbereich gemäß Klasse C-SG 3 und Bürobereich gemäß Klasse B-SG 2). Hierbei ist zu beachten, dass alle Anlageteile eines Sicherungsbereiches mindestens
der geforderten Klasse entsprechen müssen. Gemeinsam genutzte Anlagenteile (z. B. Einbruchmelderzentrale,
Übertragungseinrichtung) müssen für die höchste vorkommende Klasse anerkannt sein.
19
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
VdS 3455 : 2013-08 (03)
4
Scharf-/Unscharfschaltung
4.1
Klasse A
Sicherungsklasse*
Scharf-/Unscharfschaltung
mindestens mit einem der nachfolgenden IM
SH 1, SH 2, SH 3
geistigem IM
biologischem IM
materiellem IM
x
x
x
x
Zulässig
*
Siehe Betriebsartenverzeichnis, VdS 2559
Tabelle 4.01: Scharf-/Unscharfschaltung bei EMA der Klasse A
4.2
Klasse B
Sicherungsklasse*
Scharf-/Unscharfschaltung
mindestens mit
x
geistigem IM
biologischem IM
materiellem IM
SH 1, SH 2, SH 3
-
x
x
SG 1
-
x
x
SG 2
-
x
x
Zulässig
-
Nicht zulässig
*
Siehe Betriebsartenverzeichnis, VdS 2559
Hinweis 1: Bei EMA der Klasse B für die Überwachung der allgemeinen Geschäftsräume von Geldinstituten (siehe Abschnitt 3.7.1) wird empfohlen, für die Scharf-/Unscharfschaltung die Schalteinrichtung mit materiellem bzw. biologischem IM durch eine Schalteinrichtung mit geistigem IM mit einer Auslösemöglichkeit für Überfallmeldungen zu ergänzen.
Tabelle 4.02: Scharf-/Unscharfschaltung bei EMA der Klasse B
20
VdS 3455 : 2013-08 (03)
4.3
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
Klasse C
Sicherungsklasse*
Scharf-/Unscharfschaltung
ausschließlich mit
geist. IM
biol. IM
mit verknüpften
mat. IM
biol. IM
mat. IM
biol. IM
biol. IM
und
und
und
und
und
Zeitst.
Zeitst.
geist. IM
mat. IM
geist. IM
mat. IM
SG 3
-
-
-
-
-
x
x
x
SG 4
-
-
-
-
-
x
x
x
SG 5
-
-
-
-
-
x
-
x
SG 6
-
-
-
-
-
x
-
x
x
Zulässig
-
Nicht zulässig
biol. IM:
biologisches Identifikationsmerkmal
geist. IM: geistiges Identifikationsmerkmal
mat. IM:
materielles Identifikationsmerkmal
Zeitst.:
Zeitsteuerung
* Siehe Betriebsartenverzeichnis, VdS 2559
Hinweis 1: Bei Risiken der Sicherungsklassen SG 5 und SG 6 müssen die Schalteinrichtungen mit geistigem IM über eine Auslösemöglichkeit
für Überfallmeldungen verfügen.
Tabelle 4.03: Scharf-/Unscharfschaltung bei EMA der Klasse C
21
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
5
Alarmierung und Intervention
5.1
Zulässige Alarmierungsvarianten – tabellarische Darstellung
VdS 3455 : 2013-08 (03)
EMA-Klasse
A
B
C
Fernalarm mit Aufschaltung auf die Polizei oder ein VdS-anerkanntes Wach- und Sicherheitsunternehmen und/oder Externalarm wie folgt:
Externalarm über zwei akustische und einen optischen Extern-Signalgeber außerhalb des
Sicherungsbereiches (ohne Fernalarm)
AÜA-B25 und
Fernalarm
über eine AÜA
Externalarm über einen akustischen Extern-Signalgeber
nach Tabelle 5.3 innerhalb des Sicherungsbereiches
oder
AÜA-B25 und
Ersatzweg über AÜA-B25 (ohne Externalarm)
AÜA-B5 und
Externalarm1) über akustische Extern-Signalgeber
innerhalb oder außerhalb des Sicherungsbereiches 2)
oder
AÜA-B25 und
Ersatzweg über AÜA-B25 und
Externalarm1) über akustische Signalgeber innerhalb
oder außerhalb des Sicherungsbereiches2)
oder
AÜA-B5 und
Ersatzweg über AÜA-B25 (ohne Externalarm)
AÜA-S und
Externalarm über einen akustischen Extern-Signalgeber
innerhalb des Sicherungsbereiches
oder
AÜA-B5 und
Ersatzweg über AÜA-B5 und
Externalarm1) über akustische Signalgeber
innerhalb des Sicherungsbereiches2)
-
-
-
x
-
-
x
-
x
x
x
3)
x
x Zulässig
- Nicht zulässig
1)
Entweder zwei akustische Extern-Signalgeber ohne eigene EV (fremdversorgte Signalgeber) oder ein akustischer Extern-Signalgeber mit
eigener EV.
2)
Zusätzliche optische Extern-Signalgeber dürfen vorgesehen werden.
3)
Bei EMA der Klasse A dürfen Extern-Signalgeber nur innerhalb des Sicherungsbereiches eingesetzt werden.
Hinweis 1: Können bezüglich der AÜA die Anforderungen an den Zugriffschutz (siehe VdS 2311, Abschnitt 9.4.8.2) oder an den Betrieb der
ÜE (siehe VdS 2311, Abschnitt 9.4.3.4) nicht eingehalten werden, sind bei bedarfsgesteuerten Verbindungen nur Kombinationen mit einem
Ersatzweg entsprechend Tabelle 5.17 zulässig.
Hinweis 2: Bei Verwendung von IP-Übertragungswegen ist ein zweiter Übertragungsweg erforderlich (siehe VdS 2311, Abschnitt 9.4.7.2 und
Tabelle 5.17).
Hinweis 3: Auf die Auslösung der Extern-Signalgeber kann verzichtet werden, wenn innerhalb von 240 s die Alarmmeldung von der Alarmempfangsstelle quittiert wird. Bei Anschluss an die Polizei ist mit dieser der Einsatz eines Externalarms abzustimmen.
Hinweis 4: Siehe auch Abschnitt 5.2 und 12 dieses Handbuchs sowie VdS 2311, Anhang D „Alternativen für die Alarmierung“ sowie VdS
2311, Anhang G „Abweichungen“.
Tabelle 5.01: Anforderungen an die Alarmierung
22
VdS 3455 : 2013-08 (03)
5.2
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
Zulässige Alarmierungsvarianten – grafische Darstellung mit Beispielen zur
Dokumentation des Fernalarms im Installationsattest, VdS 2170
Klasse A: Fernalarm über bedarfsgesteuerte Verbindung mit 25-stündlicher Funktionsüberwachung und Externalarm über einen akustischen Extern-Signalgeber innerhalb des Sicherungsbereiches.
Klasse A: Fernalarm über bedarfsgesteuerte Verbindung mit 25-stündlicher Funktionsüberwachung und Ersatzweg über bedarfsgesteuerte Verbindung mit 25-stündlicher Funktionsüberwachung (ohne Externalarm).
Klassen A/B: Fernalarm über bedarfsgesteuerte Verbindung mit 5-stündlicher Funktionsüberwachung und
Externalarm über zwei akustische Extern-Signalgeber innerhalb oder außerhalb1) des Sicherungsbereiches.
23
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Klassen A/B: Fernalarm über bedarfsgesteuerte Verbindung mit 5-stündlicher Funktionsüberwachung und Externalarm über einen akustischen Extern-Signalgeber mit eigener EV innerhalb oder außerhalb1) des Sicherungsbereiches.
Klassen A/B: Fernalarm über bedarfsgesteuerte Verbindung mit 25-stündlicher Funktionsüberwachung und Ersatzweg über bedarfsgesteuerte Verbindung mit 25-stündlicher Funktionsüberwachung und Externalarm über zwei
akustische Extern-Signalgeber innerhalb oder außerhalb1) des Sicherungsbereiches.
Klassen A/B: Fernalarm über bedarfsgesteuerte Verbindung mit 25-stündlicher Funktionsüberwachung und Ersatzweg über bedarfsgesteuerte Verbindung mit 25-stündlicher Funktionsüberwachung und Externalarm über einen akustischen Extern-Signalgeber mit eigener EV innerhalb oder außerhalb1) des Sicherungsbereiches.
24
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
Klassen A/B: Fernalarm über bedarfsgesteuerte Verbindung mit 5-stündlicher Funktionsüberwachung und Ersatzweg über bedarfsgesteuerte Verbindung mit 25-stündlicher Funktionsüberwachung (ohne Externalarm).
Klassen A/B/C: Fernalarm über bedarfsgesteuerte Verbindung mit 5-stündlicher Funktionsüberwachung und Ersatzweg über bedarfsgesteuerte Verbindung mit 5-stündlicher Funktionsüberwachung und Externalarm über zwei
akustische Extern-Signalgeber innerhalb des Sicherungsbereiches.
Klassen A/B/C: Fernalarm über bedarfsgesteuerte Verbindung mit 5-stündlicher Funktionsüberwachung und Ersatzweg über bedarfsgesteuerte Verbindung mit 5-stündlicher Funktionsüberwachung und Externalarm über einen
akustischen Extern-Signalgeber mit eigener EV innerhalb des Sicherungsbereiches.
25
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Klassen A/B/C: Fernalarm über stehende Verbindung mit 20-sekündlicher Funktionsüberwachung und Externalarm über einen akustischen Extern-Signalgeber im Sicherungsbereich.
Klassen A/B/C: Fernalarm über stehende IP-Verbindung mit 20-sekündlicher Funktionsüberwachung und Ersatzweg über bedarfsgesteuerte Verbindung mit 25-stündlicher Funktionsüberwachung und Externalarm über einen akustischen Extern-Signalgeber im Sicherungsbereich.
1)
Bei EMA der Klasse A dürfen Extern-Signalgeber nur innerhalb des Sicherungsbereiches eingesetzt werden
2)
entsprechend VdS 2471 und VdS 2532
5.3
Ausführungsarten von AÜA
Ausführungsart der AÜA
Übertragungsverfahren
AÜA-B25
Bedarfsgesteuerte Verbindung mit 25-stündlicher Funktionsüberwachung
AÜA-B5
Bedarfsgesteuerte Verbindung mit 5-stündlicher Funktionsüberwachung
AÜA-S
Stehende Verbindung mit 20-sekündlicher Funktionsüberwachung
Tabelle 5.02: Zuordnung der Ausführungsarten von AÜA zu Übertragungsverfahren
26
VdS 3455 : 2013-08 (03)
5.4
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
Zulässige Kombinationen von Übertragungswegen
Drahtgebundene Übertragungswege
1. ÜW
konventionell
IP
konventionell
Funk Übertragungswege
konventionell
IP
IP
AÜA-B25
AÜA-B5
AÜA-S
AÜA-B25
AÜA-B5
AÜA-S
AÜA-B25 AÜA-B5 AÜA-B25 AÜA-B5
AÜA-B25
AB
AB
ABC
A
A
ABC
A
A
A
A
AÜA-B5
A
ABC
ABC
A
A
ABC
A
A
A
A
AÜA-S
A
A
ABC
A
A
ABC
A
A
A
A
AÜA-B25
A
A
ABC
-
-
-
A
A
A
A
AÜA-B5
A
A
ABC
-
-
-
A
A
A
A
AÜA-S
A
A
ABC
-
-
-
A
A
A
A
AÜA-B25
AB
AB
ABC
A
A
ABC
A
A
A
A
AÜA-B5
AB
ABC
ABC
A
A
ABC
A
A
A
A
AÜA-B25
AB
AB
ABC
A
A
ABC
A
A
A
AÜA-B5
AB
ABC
ABC
A
A
ABC
A
A
A
A
AB
ABC
A
*
-
A
A
A
*
*
A
IP
Funk Übertragungsweg
Drahtgebundene ÜW
Ersatzweg
konventionell
ohne Ersatzweg
*
A
*
*
*
A
*
A
- nicht zulässig
ABC zulässig in der/den angegebenen Klassen
* zulässig, wenn die Bedingungen gemäß Abschnitt 9.4.7.3 erfüllt sind
Bedeutung der farblichen Darstellung:
konventionell - konventionell
konventionell - IP
IP - IP
ohne Ersatzweg
Schwarze Schrift: Ausschließlich drahtgebundene Kombinationen
Rote Schrift:
Kombinationen mit Funk
Tabelle 5.17: Zulässige Kombinationen von Übertragungswegen
27
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
5.5
28
Gesamtübersichten
VdS 3455 : 2013-08 (03)
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
29
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
30
VdS 3455 : 2013-08 (03)
VdS 3455 : 2013-08 (03)
5.6
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
Beispiele für die Übertragung über IP-Netze
1) Router und Modem können entweder als separate Geräte oder als Kombigerät realisiert sein.
1) Router und Modem können entweder als separate Geräte oder als Kombigerät realisiert sein.
1) Router und Modem können entweder als separate Geräte oder als Kombigerät realisiert sein.
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Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
VdS 3455 : 2013-08 (03)
1) Router und Modem können entweder als separate Geräte oder als Kombigerät realisiert sein.
6
Sabotageüberwachung
6.1
Überwachungsumfang
Überwachungsart
Anlageteil
EMZ/ÜE/SG/EV
Öffnungsüberwachung
(Deckelkontakt)
Klasse A
Klasse B
Klasse C
x2)
x
x
x
x
1)
ÜM /EM
Verteiler
Entfernen von der Montagefläche
– drahtlose Anlageteile –
(Abhebekontakt)
Entfernen von der Montagefläche
– verdrahtete Anlageteile –
(Abhebekontakt)
EMZ/ÜE/SG/EV
x2)
x2)
x2)
ÜM1)/EM
x2)
x2)
x2)
EMZ/ÜE/SG/EV
x2)
x2)
ÜM/EM
x2)
x2)
Verteiler
x
erforderlich
EMZ
Einbruchmelderzentrale
ÜE
Übertragungseinrichtung
SG
Signalgeber
EV
Energieversorgung
ÜM
Überfallmelder
EM
Einbruchmelder
1)
Gilt nicht für tragbare Überfallmelder.
2)
Sofern die Anlageteile über entsprechende Kontakte verfügen.
Tabelle 6.01: Arten der Sabotageüberwachung
32
x
x2)
VdS 3455 : 2013-08 (03)
6.2
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
Rücksetzen von Sabotagemeldungen
Klasse
Rücksetzung zulässig nur durch
A
Betreiber oder Instandhalter
B
Instandhalter
C
Instandhalter
Tabelle 6.02: Rücksetzung von Sabotagemeldungen
7
Zwangsläufigkeit
7.1
Zugänge mit Schalteinrichtungen
Schalteinrichtungen (ausgenommen Schalteinrichtungen für die interne Scharf-/Unscharfschaltung und Schalteinrichtungen mit Zeitsteuerung) dürfen nur von außerhalb des jeweiligen Sicherungsbereiches bedienbar sein.
Alle Zugänge zu Sicherungsbereichen dürfen im scharfgeschalteten Zustand der EMA von außen nicht zu öffnen
sein (z. B. durch Verwendung von Halbzylindern, Abdeckung der Schlüsseleinführung von außen, elektromechanischen Sperrelementen (SpE) mit Rückmeldekontakten). Bei Zugängen, die mit Schalteinrichtungen ausgerüstet
sind, wird dies durch das SpE (z. B. Riegel) der Schalteinrichtung sichergestellt.
Hinweis: Bei behördlich ausgewiesenen Feuerschutzabschlüssen und Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen muss die Realisierung der Zwangsläufigkeit im Einzelfall geklärt werden (siehe auch VdS 2311, Anhang F.2
„Realisierung der Zwangsläufigkeit bei Türen im Verlauf von Rettungswegen sowie Brandschutztüren“).
7.2
Zugänge ohne Schalteinrichtung
Alle nicht mit Schalteinrichtungen ausgerüsteten Zugänge zu Sicherungsbereichen müssen elektrisch auf Verschluss überwacht werden. Die Verschlussüberwachung muss durch die separaten Stromkreise für Verschlussüberwachung erfolgen. Bei kombinierten Meldern für die Verschluss- und Öffnungsüberwachung (siehe VdS 2311,
Abschnitt 10.2.3) muss jedoch eine Meldergruppe für Einbruchmeldungen verwendet werden.
Hinweis: Werden bei EMA der Klasse A Fenster auf Öffnen überwacht, müssen diese ebenfalls auf Verschluss
überwacht werden. Nach vorheriger Abstimmung mit dem Versicherer sind begründete Abweichungen in Bezug
auf die Verschlussüberwachung möglich, ggf. auch durch mechanische Maßnahmen zur Erreichung der Zwangsläufigkeit, z. B. Aufdruckbolzen in Verbindung mit Öffnungsüberwachung.
7.3
Verschlussüberwachung
7.3.1
Zugänge (ausgen. Rolltore u. ä.)
Alle Zugänge von Sicherungsbereichen müssen elektrisch auf Verschluss überwacht werden. Bei Zugängen mit
mehreren Verschlusseinrichtungen sollte die jeweils stabilste Verschlusseinrichtung überwacht werden (z. B. Querriegelschloss). Alle anderen Öffnungen in den Umfassungswänden, -decken und -böden des Sicherungsbereiches
(z. B. Fenster, Fenstertüren, Luken) müssen, soweit sie auf Öffnen überwacht werden, ebenfalls auf Verschluss
überwacht werden (ggf. auch durch mechanische Maßnahmen zur Erreichung der Zwangsläufigkeit, z. B. Aufdruckbolzen in Verbindung mit Öffnungsüberwachung).
Hinweis 1: Bei EMA der Klasse B in Hausratrisiken sind nach vorheriger Abstimmung mit dem Versicherer begründete Abweichungen in Bezug auf die Verschlussüberwachung von Fenstern möglich (siehe Tabelle 3.02).
Hinweis 2: Je nach Ausführung kann bei elektrisch betriebenen Lichtkuppeln und RWA-Klappen auf die Verschlussüberwachung verzichtet werden, wenn durch den elektrischen Antrieb in Verbindung mit der Öffnungsüberwachung sichergestellt ist, dass der verschlossene Zustand eindeutig ist und keine Falschalarme ausgelöst
werden können.
33
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Die Verschlussüberwachung muss durch die separaten Stromkreise für Verschlussüberwachung erfolgen; bei
kombinierten Melder für die Verschluss- und Öffnungsüberwachung (siehe VdS 2311, Abschnitt 10.2.3) muss jedoch eine Meldergruppe für Einbruchmeldungen verwendet werden. Bei Türen mit Schalteinrichtungen darf die
Verschlussüberwachung auch der Schalteinrichtung direkt zugeordnet werden, wenn andere Funktionen (z. B. die
Verknüpfung mit einer weiteren Schalteinrichtung) dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Die separaten Stromkreise für Verschlussüberwachung dienen ausschließlich dem Erreichen der Zwangsläufigkeit
und müssen daher selbst nicht überwacht werden.
Es dürfen bis zu 40 Anlageteile (z. B. Schließblechkontakte) für die Verschlussüberwachung zweiadrig an einen
Stromkreis angeschaltet werden.
7.3.2
Zugänge durch Rolltore u. ä.
Sämtliche Rolltore, Rollgitter und Rollläden in den Umfassungswänden von Sicherungsbereichen sind mit in die
Zwangsläufigkeit einzubeziehen; ausgenommen Rollläden, die keine sicherungstechnische Funktion (nur Sicht-,
Wärmeschutz) haben. Ist ein Verschluss nicht vorhanden oder eine Überwachung des Verschlusses nicht möglich,
darf der geschlossene Zustand auch in anderer Weise (z. B. mit Magnetkontakten in Verbindung mit Schubriegeln
auf beiden Seiten des Tores) überwacht werden. Die Überwachung muss durch die separaten Stromkreise für
Verschlussüberwachung erfolgen.
Hinweis 1: Sind Rolltore, Rollgitter und Rollläden so ausgeführt, dass sie, wenn sie geschlossen sind und die EMA
scharfgeschaltet ist, von außen nicht auffahrbar und hochschiebbar sind – auch nicht teilweise – (z. B. Rolltor mit
selbstsperrendem Antrieb, der nicht manuell außer Betrieb genommen werden kann), darf ggf. auf die Überwachung des Verschlusses verzichtet werden.
Bei der Ausführung ist darauf zu achten, dass die Lamellen des Rolltores komplett unten sein müssen, da sonst
Durchschlupfmöglichkeiten und/oder Quellen für Falschalarme entstehen.
Hinweis 2: Bei Verwendung von überwachten Schubriegeln sollte diese Überwachung zusätzlich in die elektrische
Antriebssteuerung des Rolltors einbezogen werden, damit ausgefahrene Riegel bei unscharfer EMA nicht versehentlich abgeschert werden können.
Hinweis 3: Anzahl der erforderlichen Melder siehe VdS 2311, Abschnitt 10.2.1.4.
Von außerhalb des Sicherungsbereiches bedienbare elektrische Antriebe von Rolltoren, Rollgittern und Rollläden
müssen zusätzlich bei extern scharfgeschalteter EMA abgeschaltet sein; der abgeschaltete Zustand muss durch
geeignete Maßnahmen sichergestellt sein (z. B. elektrisch auf Anwesenheit überwachte Einzelschlüssel im Sicherungsbereich) und mit in die Zwangsläufigkeit einbezogen werden. Die Abschaltung kann auch automatisch bei
externer Scharfschaltung der EMA erfolgen.
Aufzüge, die in einen Sicherungsbereich führen und von außerhalb des Sicherungsbereiches betretbar sind, müssen mit in die Zwangsläufigkeit einbezogen werden (z. B. durch Eingriffe in die Aufzugssteuerung).
Hinweis: Eingriffe in die Aufzugssteuerung müssen mit dem Hersteller/Instandhalter der Aufzugsanlage abgestimmt werden.
7.4
Realisierung der Zwangsläufigkeit bei Türen im Verlauf von Rettungswegen und
Brandschutztüren
7.4.1
Problemstellung
Bei Türen im Verlauf von Rettungswegen sowie an Brandschutztüren besteht oftmals das Problem, dass erforderliche Maßnahmen zur Erfüllung der Zwangsläufigkeit nicht richtlinienkonform durchgeführt werden können, weil
z. B. die Nachrüstung VdS-anerkannter Anlageteile (z. B. Schließblechkontakte, Sperrelemente) technisch nicht
möglich und/oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht zulässig ist.
Insbesondere sind hier die Anforderungen der jeweiligen Bauordnungen bzw. Sonderbauverordnungen wie Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Versammlungsstättenverordnung (VStättV) oder die Verkaufsstättenverordnung (VkStättV) der einzelnen Bundesländer zu beachten. In diesen Regelwerken wird unter anderem gefordert,
dass das schnelle und sichere Verlassen von Arbeitsplätzen und Räumen (....) gewährleistet sein muss, Rettungswege und Notausgänge auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen müs34
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
sen, sich Notausgänge leicht öffnen lassen müssen, die Türen sich von innen ohne fremde Hilfsmittel jederzeit
leicht öffnen lassen, sofern sich Personen in dem Raum befinden, Türen sich in voller Breite öffnen.
7.4.2
Mitteilungen des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt)
Die Mitteilungen des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) „Änderungen bei Feuerschutzabschlüssen“
geben Auskunft darüber, welche nachträglichen Änderungen an Brandschutztüren vorgenommen werden dürfen.
Bei Türen im Verlauf von Rettungswegen gelten darüber hinaus die Richtlinien über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen (EltVTR), welche ebenfalls in den Mitteilungen des DIBt veröffentlicht
wurden. Grundsätzlich dürfen an solchen Türen nur Verschlüsse verwendet werden, die die speziellen Anforderungen der Sonderbauverordnungen erfüllen und den allgemeinen Anforderungen der Bauordnung entsprechen.
Bei Türen im Verlauf von Rettungswegen sind dies in der Regel Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte gemäß DIN EN 179 bzw. Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange gemäß DIN EN 1125.
Wie in nebenstehender Grafik dargestellt, dürfen Schloss, Beschlag und Zubehör nur als Einheit geprüft, gekennzeichnet und montiert werden. In VdSanerkannten EMA können solche Verschlüsse auch EMA-Funktionen übernehmen, wenn deren Einsatz für diesen speziellen Fall von VdS Schadenverhütung
genehmigt wurde. So kann z. B. ein bauaufsichtlich zugelassener Türöffner einer Fluchttürsteuerung als Ersatz für ein Sperrelement dienen oder eine
schlossintegrierte Riegelüberwachung kann anstelle eines Schließblechkontaktes zur Verschlussüberwachung verwendet werden. Dafür müssen folgende
Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Verwendung nicht VdS-anerkannter Geräte/Kontakte ist bei VdS Schadenverhütung schriftlich (formlos) zu beantragen.
Im Antrag muss das Objekt benannt sowie eine ausreichende technische Begründung angegeben werden. Darüber hinaus ist ein Anschaltplan beizufügen.
VdS muss der Ersatzmaßnahme zugestimmt haben.
Die Ersatzmaßnahme muss im Attest als Abweichung dokumentiert und vom Versicherer genehmigt werden.
Hinweis 1: VdS Schadenverhütung prüft nur die Konformität mit den VdS-Richtlinien. Für die Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen ist ausschließlich der Antragsteller verantwortlich. In Zweifelsfällen ist zusätzlich
eine schriftliche Genehmigung bei der zuständigen Behörde einzuholen.
Hinweis 2: Es ist darauf zu achten, dass Fluchtwege nicht in bzw. durch extern scharfgeschaltete Sicherungsbereiche führen (siehe Abschnitt 12.2 „unzulässige Abweichungen“).
7.4.3
Lösungsmöglichkeiten
Wie die Zwangsläufigkeit bei Türen im Verlauf von Rettungswegen sowie Brandschutztüren in der Praxis realisiert
werden kann, zeigen die folgenden Beispiele.
7.4.3.1
Schlosstechnik
Der Markt bietet ein nahezu unerschöpfliches Angebot an Schlössern und Beschlägen, deren Varianten- und
Funktionsvielfalt scheinbar keine Grenzen kennt. Angefangen vom rein mechanischen Schloss, über elektromechanische Schlösser mit integrierten Zustandsüberwachungen, bis hin zu automatisch verriegelnden MotorSchlössern, mit Zusatzfunktionen, die keine Wünsche mehr offen lassen. Mit ihren verschiedenen Schlossprogrammen bieten die führenden Hersteller ein breites Spektrum an Möglichkeiten, die für VdS-anerkannte Einbruchmeldeanlagen unverzichtbaren Anforderungen an den Sachschutz (Security) mit den Anforderungen an den
Personenschutz (Safety) sinnvoll miteinander zu verknüpfen. Im Folgenden sollen die wichtigsten Fluchttürfunktionen sowie deren Anwendungsmöglichkeiten in Bezug auf die Zwangsläufigkeit betrachtet werden.
7.4.3.1.1
Antipanikschlösser
Für die verschiedenen Anwendungsgebiete stellt die Industrie unterschiedliche Ausführungen von Antipanikfunktionen zur Verfügung, von denen die gängigsten vorgestellt werden:
35
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
7.4.3.1.2
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Wechselfunktion
Die Tür ist auf der Gefahrenseite mit einem Drücker (Türklinke) und auf der Außenseite mit einem feststehenden
Knauf (Knopf) ausgerüstet. Die abgesperrte Tür kann von innen jederzeit über die Antipanikfunktion im Schloss,
von außen jedoch nur mit dem Schlüssel (Riegel und die Falle werden zurückgezogen) geöffnet werden. Zur Erfüllung der Zwangsläufigkeit müsste hier statt eines Sperrelementes entweder ein Halbzylinder oder – bei Verwendung eines Doppelzylinders – eine Zylinderabdeckung eingesetzt werden. Für die Scharf-/Unscharfschaltung der
EMA ist eine Tür mit Halbzylinder ungeeignet. Um Rettungskräften im Gefahrenfall einen Zugang zu ermöglichen,
sollte die Zylinderabdeckung des Doppelzylinders mit einer Sollbruchstelle ausgestattet sein. Eine solche Abdeckung kann von Rettungskräften relativ leicht entfernt werden und gibt so den Schließzylinder frei. Auf den entsprechenden Schlüssel müssten die Rettungskräfte zugreifen können. Der Schlüssel könnte sich z. B. in einem
Schlüsseldepot der Klasse SD3 befinden. Denkbar wäre auch der Einsatz eines Zylinders, für den es nachweislich
nur einen Schlüssel gibt und dieser sich im Schlüsseldepot befindet. In diesem Fall würde sich die Abdeckung des
Zylinders erübrigen. Auf eine Verschlussüberwachung mittels Schließblechkontakt kann bei der Wechselfunktion
nicht verzichtet werden.
7.4.3.1.3
Umschaltfunktion
Die Tür ist beidseitig mit Drückern ausgerüstet. Die abgesperrte Tür kann von innen über die Antipanikfunktion im
Schloss geöffnet werden. Der äußere Drücker ist bei ausgeschlossenem Riegel in Leerlauffunktion. Durch Entriegeln mit dem Schlüssel bis zum Anschlag wird die Normalfunktion erreicht und die Tür ist von innen und außen
mittels Drücker zu öffnen. Durch Absperren mit dem Schlüssel werden Antipanik- und Leerlauffunktion wieder hergestellt (Umschaltfunktion). Um zu gewährleisten, dass sich der Außendrücker bei scharf geschalteter EMA wieder
in Leerlauffunktion befindet (Zutrittsverhinderung), ist bei dieser Variante der Einsatz eines Schließblechkontaktes
unverzichtbar. Bezüglich der Schließbarkeit des Zylinders gelten die gleichen Maßnahmen wie bei der Wechselfunktion. Auch an dieser Tür ließe sich keine Scharf-/Unscharfschaltung realisieren.
7.4.3.1.4
Schließzwangsfunktion
Die Tür ist beidseitig mit Drückern ausgerüstet. Die abgesperrte Tür kann von innen über die Antipanikfunktion im
Schloss geöffnet werden. Der äußere Drücker ist stets in Leerlauffunktion. Durch Entriegeln mit dem Schlüssel bis
zum Anschlag wird die Leerlauffunktion ausgeschaltet und die Tür ist von innen und außen mittels Drücker zu öffnen. Ein Abziehen des Schlüssels ist jedoch erst wieder nach Absperrung, d. h. Wiederherstellung der Leerlauffunktion, möglich (Schließzwang). Die Schließzwangfunktion bringt hier keine wesentlichen Vorteile gegenüber der
Umschaltfunktion, da auch hier nur eine elektrische Überwachung des Riegels sicherstellen kann, dass die Tür
verriegelt und der Außendrücker in Leerlaufstellung ist.
7.4.3.1.5
Selbstverriegelnde Antipanikschlösser
Zur Erfüllung der Zwangsläufigkeit an Flucht- bzw. Paniktüren sowie Brandschutztüren
bieten sich in vielen Fällen selbstverriegelnde Antipanikschlösser an. Je nach Ausführung wird durch Betätigen einer Hilfsfalle (Steuerfalle, Schaltfalle) oder durch eine spezielle Vorrichtung (Auslösehebel) an der Hauptfalle der Riegel beim Schließen der Tür
automatisch ausgeschlossen. Bei allen Varianten ist immer eine Öffnung von der Gefahrenseite (innen) möglich. Häufig verfügen selbstverriegelnde AntipanikEinsteckschlösser zusätzlich über eine Zulassung für Feuer- und Rauchschutztüren
(Bild rechts). Auf eine elektrische Verschlussüberwachung mittels Schließblechkontakt
kann bei Einsatz dieser Schlösser (z. B. in Brandschutztüren) allerdings nur verzichtet
werden, wenn der Versicherer dieser Maßnahme ausdrücklich zustimmt.
7.4.3.1.6
Selbstverriegelnde Antipanikschlösser mit Riegelüberwachung
Antipanik-Schlösser bei denen der Riegelausschluss mittels integriertem Mikroschalter elektrisch überwacht wird,
sind für EMA-Anwendungen noch besser geeignet. Leider verfügen die Mikroschalter in der Regel über keine VdSAnerkennung, so dass für deren Verwendung immer ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt werden muss.
Die einzige Ausnahme bilden hier Schlösser der Firma BKS, bei denen der integrierte Kontakt für die Riegelüberwachung VdS-anerkannt ist (Anerkennungsnummer: G 198075, G 113008 und G 107015). Bei diesen Schlössern
ist weder ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung zu stellen, noch eine entsprechende Abweichung im Installationsattest zu dokumentieren. Aber auch andere Hersteller (z. B. CES, DORMA, ASSA ABLOY (effeff, Ikon), Kaba,
Keso, Wilka, WSS, usw.) haben kontaktüberwachte Schlösser in ihren Programmen. Einige Hersteller bieten neben der integrierten Riegelüberwachung noch zusätzliche Überwachungen z. B. der Falle und/oder des Außendrückers an.
36
VdS 3455 : 2013-08 (03)
7.4.3.1.7
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
Selbstverriegelnde Antipanikschlösser mit elektrisch kuppelbarem Außendrücker
(Magnetspulenschlösser)
Einen weiteren Vorteil bieten elektrisch kuppelbare Außendrücker. Sind diese in stromlosem Zustand ausgekuppelt, wird vom Arbeitsstromprinzip, sind sie eingekuppelt vom Ruhestromprinzip gesprochen. Die Ansteuerung
erfolgt über eine Magnetspule im Schloss. Mit dieser Variante lassen sich bei geschickter Anwendung zwei Fliegen
mit einer Klappe schlagen. Zum Einen kann bei einer scharf geschalteten EMA durch entsprechende Ansteuerung
aus der Einbruchmelderzentrale ein unbeabsichtigter Zutritt in das gesicherte Objekt verhindert werden (Sperrelementfunktion). Die Fluchtwegfunktion wird dabei nicht gefährdet. Zum Anderen könnte man Rettungskräften im
Gefahrenfall den Zugang zum Objekt freischalten, indem man den Außendrücker (nach einer Brandmeldung) mit
einem Signal aus einer vorhandenen Brandmelderzentrale wieder einkuppelt. Denkbar wäre auch, die Freischaltung durch das angeschlossene Wach- und Sicherheitsunternehmen aus der Ferne vornehmen zu lassen. Bei
diesen Schlössern sollte immer die Arbeitsstromausführung zum Einsatz kommen, so dass auch bei einem Stromausfall die Tür sicher verriegelt bleibt.
7.4.3.1.8
Selbstverriegelnde Antipanikschlösser mit motorischem Antrieb
Besonders komfortabel sind selbstverriegelnde Antipanikschlösser mit Motorantrieb (Bilder unten), die sämtliche
bisher genannten und noch weitere Funktionen (z. B. Zutrittskontroll-Funktionen, ZK-Funktionen) in sich vereinen.
7.4.3.2
Zylindertechnik
7.4.3.2.1
Motorzylinder
In Fällen, bei denen der Einsatz von Magnetspulenschlössern oder Motorschlössern aus baulichen und/oder funktionellen Gründen nicht möglich ist, können die gewünschten ZK-Funktionen auch mit Motorzylindern realisiert
werden. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass der Motorzylinder ausschließlich das Ver- und Entriegeln der Tür
übernimmt, das Schloss also über eine mechanische Panikfunktion verfügen muss. Durch entsprechende Impulsgabe bzw. Ein- oder Ausschaltung der ZK-Funktionen kann auch hier der Zugang zum Objekt bei scharfer EMA
nach Bedarf gesteuert werden.
7.4.3.2.2
Digitale Schließzylinder (Blockzylinder)
Eine Sonderstellung nehmen elektronische Blockzylinder ein, die – in Verbindung mit einer zugehörigen Auswerteeinrichtung – über eine VdS-Anerkennung als Schalteinrichtung verfügen. Der Blockzylinder wird anstelle des
vorhandenen mechanischen Zylinders in das Antipanikschloss eingesetzt. Er verfügt über ein internes blockierendes Sperrelement, welches bei unscharfer EMA die Drehbarkeit des Zylinderkerns für berechtigte Schlüssel erlaubt, bei scharfer Anlage aber ein Aufschließen mit rein mechanischen oder nicht berechtigten elektronischen
Schlüsseln (z. B. Transpondern) verhindert. Da der Blockzylinder als Schalteinrichtung direkter Bestandteil der
Einbruchmeldeanlage ist und aus dieser mit Energie versorgt wird, ist hier auf entsprechende Systemzugehörigkeit
zu achten. Ferner muss sichergestellt sein, dass der Zylinder die Antipanikfunktion nicht behindert.
37
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
7.4.3.2.3
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Antipanik-Schlösser für zweiflügelige Türen
Zweiflügelige Türelemente können mit Teilpanikfunktion (Kombination Gangflügel/Bedarfsflügel) oder mit Vollpanikfunktion (Kombination Gangflügel/Standflügel) ausgestattet sein. Bei Türen, die lediglich über eine Teilpanikfunktion verfügen, ist ein ungehinderter Durchgang nur über den Gangflügel möglich. Der Bedarfsflügel hat keine
Fluchttürfunktion und wird in der Regel mit einem standardmäßigen Falztreibriegelschloss versehen. Bei Vollpanikfunktion muss den Flüchtenden die gesamte Breite des Durchganges zur Verfügung gestellt werden. Hier haben
also beide Türflügel Fluchttürfunktion. Bei diesen Türen besteht, ähnlich wie bei Brandschutztüren, das Problem,
dass der Einbau eines Schließblechkontakts zur Verschlussüberwachung des Gangflügels nicht möglich ist. Insofern können auch bei diesen Türen ausschließlich selbstverriegelnde Antipanikschlösser, bzw. Antipanikschlösser
mit integrierter Riegelüberwachung verwendet werden. Die Überwachung des Standflügels kann in der Regel
durch Einbau eines Schließblechkontaktes erfolgen. Es sei denn, es handelt sich um eine Brandschutztür. Für
solche Anwendungen bietet die Industrie Schlosskombinationen mit automatischer Verriegelung des Standflügels
an. Sobald dieser in die Verschlusslage gebracht wird, löst ein spezielles Schaltschloss die selbstständige Verriegelung der Treibriegelstangen nach oben und unten aus. Erst nach dieser Verriegelung kann das Hauptschloss
betätigt und die Tür abgeschlossen werden.
7.4.3.2.4
Antipanik-Mehrfachverriegelungs-Schlösser
Bei hochwertigen, einbruchhemmenden Türen kommen häufig Schlösser mit Mehrfachverriegelung zum Einsatz,
bei denen neben dem Riegel des Hauptschlosses weitere Riegel von so genannten Nebenschlössern in die Zarge
eingreifen und damit die einbruchhemmende Wirkung der Tür erhöhen. Auch für diese Schlösser bietet der Markt
multifunktionale Ausführungen mit Selbstverriegelung, Rettungswegfunktion (elektrisch ansteuerbarer Außendrücker), Überwachungsfunktion (z. B. Türstellung mittels integriertem Magnetkontakt, Überwachung von Riegel, Drücker und Zylinder) sowie Brandschutz. In VdS-Anlagen sind diese Funktionen analog zu den oben genannten Beispielen anwendbar.
7.4.3.3
Elektrische Verriegelungssysteme gemäß EltVTR
Sämtliche bisher genannten Verriegelungstechniken haben einen entscheidenden Nachteil. Sie können jederzeit
von innen genutzt werden und sind somit auch für missbräuchliche Anwendungen bestens geeignet. Dies hat in
vielen Betrieben (Kaufhäuser, Museen, etc.) schon zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden geführt. Aus diesem
Grund werden in Flucht-/Paniktüren vielfach elektrische Verriegelungssysteme eingesetzt, die eine missbräuchliche Nutzung zwar nicht gänzlich ausschließen, in der Regel aber erfolgreich verhindern können. Diese Systeme
müssen nach den Richtlinien über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen (EltVTR)
des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) als Gesamtsystem geprüft und zugelassen sein. Hierüber wird von
der prüfenden Stelle ein Prüfzeugnis ausgestellt, in dem die einzelnen Bestandteile des Systems aufgelistet sind.
Es dürfen ausschließlich Komponenten aus diesem System verwendet werden. Eine Zusammenstellung einzelner
Bauteile verschiedener Systeme ist nicht zulässig. Ein elektrisches Verriegelungssystem besteht mindestens aus
einer Steuerung, Nottaste sowie einer elektrischen Verriegelung nach dem Ruhestromprinzip.
Um die abschreckende Wirkung und damit die Hemmschwelle für eine missbräuchliche Nutzung zu erhöhen, werden standardmäßig akustische und optische Signalgeber zur Alarmierung nach Betätigung der Nottaste eingesetzt.
Die Steuerung dient primär dazu, die Stromversorgung der Verriegelung und der Nottaste zu regeln. Zusätzlich
kann die Steuerung auch Schaltvorgänge auslösen; sie kann z. B. akustische und/oder optische Signalgeber auslösen oder die Tür nach Betätigung eines Schlüsselschalters wieder verriegeln. Durch Betätigung der Nottaste wird
die Stromversorgung der Verriegelung unterbrochen und damit frei geschaltet. Zur Vermeidung einer versehentlichen Betätigung darf die Nottaste mit einer durchsichtigen Abdeckung ausgestattet sein. Die elektrische Verriegelung stellt – neben den vorhandenen Antipanik-Schlössern – eine weitere Zuhaltung dar. Unterschieden wird zwischen formschlüssigen (elektromechanischen), wie z. B. Fluchttüröffnern, und kraftschlüssigen (elektromagnetischen) Verriegelungselementen in Form von Haftmagneten. An der Türaußenseite befindet sich in der Regel ein
Schlüsselschalter, mit dem sich das Verriegelungselement für berechtigte Betreiber frei schalten lässt. Da der Einsatz von Sperrelementen an Not- und Paniktüren nicht zulässig ist (auch nicht, wenn sie über eine Sollbruchstelle
verfügen), bieten sich Fluchttüröffner und Haftmagnete als willkommene Alternative an, einen Zugang zum scharfgeschalteten Objekt zu verhindern. Dies umso mehr, wenn an dieser Tür die Scharfschaltung der EMA erfolgen
soll. Im einfachsten Fall genügt es hier, mit der Scharfschaltung die Funktion des Schlüsselschalters zu unterbinden. Selbstverständlich besteht bei elektrischen Verriegelungssystemen auch die Möglichkeit der dezentralen
Freischaltung, so dass ein Zugang für Rettungskräfte im Bedarfsfall sichergestellt werden kann.
38
VdS 3455 : 2013-08 (03)
7.4.4
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
Tabellarische Zusammenfassung der Beispiele für die Realisierung der Zwangsläufigkeit
bei Türen im Verlauf von Rettungswegen sowie Brandschutztüren
Brandschutztür
Maßnahme
einflügelig
Verschlussüberwachung
x1)
Schließblechkontakt
zweiflügelig
Gf
Sf
x1)
x1)
Fluchtür/Paniktür Angriffsgriffseinzweiweg für
flüge- flügelig
Retlig
tungsGf
Sf
kräfte2)
x
-
x1)
MK auf Treibriegelstange
Zwangsläufige Schließfolgeregelung
x
Überwachte Schubriegel
x1)
x1)
Schlossintegrierter Riegelüberwachungskontakt
x
Selbstverriegelndes (Panik-)Schloss
(ohne Dauerentriegelungs-Funktion)
x1)
x
x
x
x
x
x
-
-
-
x
x
x
x
-
x
x
x
x
x
Blockschloss (in Verbindung mit Fluchttüröffner)
x1)
x1)
x
x
x
Schalteinrichtung mit materiellem IM
(elektronisch codiert) und SpE
x1)
x1)
-
-
x3)
SE als elektronischer Blockzylinder
x
x
x
x
x
x1)
x1)
-
-
Scharf-/Unscharfschaltung
Zutrittsverhinderung
Sperrelement
-
x3)
Profilhalbzylinder
x
x
x
x
-
Blindrosette/Zylinderabdeckung (ggf. mit Sollbruchstelle)
x
x
x
x
x
Überwachter Schubriegel
x1)
x1)
Abschaltung elektrischer Antriebe
x
x
SE als elektronischer Blockzylinder
x
Zylinder mit Außenknauf (freilaufend/sperrend)
-
-
-
-
x
x
x
x3)
x
x
x
x
x
x
x
x
x3)
Verriegelungselemente mit Panikfunktion (z. B. Motorschloss, Motorzylinder, Fluchttüröffner, Haftmagnet)
x1)
x1)
x4)
x4)
x3)
Feuerwehrschließung (Einzelschlüssel im Schlüsseldepot)
x
x
x
x
x
Blockschlossriegel
(ggf. in Verbindung mit Fluchttüröffner)
1)
x
Gf = Gangflügel
Sf = Standflügel
x = Maßnahme ist geeignet
- = Maßnahme ist ungeeignet, bzw. nicht zulässig
1)
x
x
4)
x
4)
x
x
= nicht zutreffend
1)
Hier sind die Mitteilungen des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) „Änderungen bei Feuerschutzabschlüssen“ zu beachten.
2)
Der Zugang für Rettungskräfte erfolgt in der Regel mit einem im Schlüsseldepot hinterlegten Objektschlüssel.
3)
Die Freischaltung von Sperrelementen oder die Zuschaltung abgeschalteter Antriebe/Steuerungen kann im Brandfall durch die Brandmeldeanlage, durch ein Wach- und Sicherheitsunternehmen oder durch die Feuerwehr erfolgen.
4)
Hier sind die Mitteilungen des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) „Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in
Rettungswegen (EltVTR)“ zu beachten.
Tabelle 7.01: Zwangsläufigkeit bei Türen im Verlauf von Rettungswegen sowie Brandschutztüren
39
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
8
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Energieversorgung
Vor dem Beginn der Instandhaltungsarbeiten (nach Überprüfung der Batterieladespannung) ist grundsätzlich die
Netzspannung für die Energieversorgung abzuschalten. Nach Abschluss der Arbeiten muss vor dem Anlegen der
Netzspannung die Batteriespannung gemessen werden, um ggf. vorhandene Schwächen der Batterie erkennen zu
können.
8.1
Batterieladespannung in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur für
12 V- und 24 V-Blei-Batterien
Messung und ggfs. Justage der Ladeschlussspannung müssen bei voll aufgeladenem Akku erfolgen.
8.2
Überbrückungszeit
Die erforderliche Batteriekapazität muss im meldebereiten Zustand der EMA durch Messung der Stromaufnahme
im scharf- und unscharfgeschalteten Zustand ermittelt werden. Bei unscharfgeschalteter Anlage ist die Stromaufnahme der Störungsanzeige(n) und einer Meldergruppenanzeige, ab 10 Meldergruppen 10 % der Meldergruppenanzeigen, mit zu berücksichtigen. Gruppenanzeigen, die nur über eine nicht feststellbare Prüftaste zur Anzeige
gebracht werden können, brauchen nicht berücksichtigt werden.
Sofern EMA auch im scharfgeschalteten Zustand Störungsmeldungen optisch oder akustisch anzeigen, muss die
Stromaufnahme dieser Anzeigen mit berücksichtigt werden.
Für die Auslegung der Batteriekapazität ist die jeweils höhere Stromaufnahme maßgebend.
8.3
Kontrolle der Überbrückungszeit
Die Einhaltung der geforderten Überbrückungszeit kann wie folgt überprüft werden (die Maßgaben des Abschnitts
8.2 sind zu berücksichtigen):
Messung der maximalen Stromaufnahme im Ruhezustand.
Bildung des Produktes aus Strom [A] und Überbrückungsdauer [h].
Addition der zusätzlichen Stromaufnahme der optischen Signalgeber für 30 Min. (Strom [A] x 0,5 [h]).
Addition der zusätzlichen Stromaufnahme der akustischen Signalgeber für 1 Min. (Strom [A] x 0,017 [h]).
Dieser Wert muss kleiner oder gleich der Akkukapazität [Ah] sein.
40
VdS 3455 : 2013-08 (03)
9
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
Verzeichnis der Symbole
Nr.
Bild
KurzBeschreibung
zeich.
Verwendung*
1
SA
Signalgeber, akustisch
B
2
Sr
Sirene
3
Sm
Summer
4
Ki
Klingel
5
SO
Signalgeber, optischer
(Rundumkennleuchte, Blitzleuchte)
6
BM
Bildermelder
E
7
FK
Fadenzugkontakt
E
7a
AR
Abreißmelder
E
B
B
E
Z
E
V
Z
E
V
Z
E
V
Z
E
8
GMak Glasbruchmelder, akustisch
E
9
GMp
Glasbruchmelder, passiv
E
10
GMa
Glasbruchmelder, aktiv
E
11
IM
Infrarot-Bewegungsmelder
E
12
KM
Körperschallmelder
E
13
FM
Feldänderungsmelder
E
14
LS
Lichtschranke
E
Z
G
G
41
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
Nr.
42
Bild
KurzBeschreibung
zeich.
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Verwendung*
15
LV
Lichtschrankenvorhang
E
16
Mp
Mikrophon (z. B. Sensorkabel)
E
17
MS
Mikrowellen- Schranke
E
18
HFS
Hochfrequenzschranke
E
19
MM
Mikrowellen-Bewegungsmelder
E
20
MK
Magnetkontakt
E
Z
21
ÖK
Öffnungskontakt
E
Z
22
PK
Pendelkontakt
E
23
VK
Vibrationskontaktmelder
E
24
DU
Dualmelder
E
25
IMR
Infrarot Rundummelder
(360°-Überwachung)
E
26
ÜM
Überfall-/Bedrohungsmelder
E
27
UM
Ultraschall-Bewegungsmelder
E
28
AM
Aufbruchmelder
E
29
DM
Druckmelder (z. B. Trittmelder)
E
G
G
G
Z
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Nr.
Bild
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
KurzBeschreibung
zeich.
Verwendung*
Druckknopfmelder
30
DK
ersetzt durch Nummer 90
nichtautomatischer Melder
B
31
EMZ
EMZ
Einbruchmelderzentrale
E
32
ÜMZ
ÜMZ
Überfallmelderzentrale
E
33
ZKZ
ZKZ
Zutrittskontrollzentrale
Z
Z
33a
ÜZKZ Übergeordnete Zutrittskontrollzentrale
33b
AWE
Auswerteeinrichtung
E
34
ADG
Alarmglas
E
35
FÜ
Flächenüberwachung, Flächenschutz
(z. B. Folie, Draht, Leiterplatte)
E
36
SK
Schließblechkontakt (Verschlusskontakt)
E
37
SpE
Sperrelement
E
Z
G
38
SE
Schalteinrichtung mit materiellem
Identifikationsmerkmal
E
Z
G
SG
Schalteinrichtung mit geistigem
Identifikationsmerkmal
E
Z
G
E
Z
G
39
?
Z
Z
G
39a
SBIO
Schalteinrichtung mit biologischem
Identifikationsmerkmal
40
SZ
Schalteinrichtung mit Zeitsteuerung
B
E
V
Z
41
SL
Schlüsselschalter
B
E
V
Z
43
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
Nr.
KurzBeschreibung
zeich.
Verwendung*
42
FSE
Freischaltelement
43
DD
Dienstleistungsdepot
44
SD/
FSD
Schlüsseldepot
45
AW
Ausweisleser
E
Z
Ausweisleser mit zusätzlicher Codeeingabe
E
Z
E
Z
Z
46
44
Bild
VdS 3455 : 2013-08 (03)
?
AWC
B
E
B
47
TF
elektromagnetischer Türöffner
48
SR
Schubriegel
E
49
ÜK
Übergangskontakt
E
50
EV
Energieversorgung
51
NG
Netzgerät
52
BMZ
BMZ
53
V
V
B
E
B
Brandmelderzentrale
B
Verteiler
B
54
WMD Wärmemelder, Differential-
B
55
WMM Wärmemelder, Maximal-
B
56
WLM
B
Wärmemelder, Maximal-, linienförmig
E
E
Z
V
Z
V
Z
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Nr.
Bild
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
KurzBeschreibung
zeich.
57
WLD
58
MWM Wärmemelder, Maximal-, mehrpunktförmig
B
59
MWD Wärmemelder, Differential-, mehrpunktförmig
B
60
ASR
Ansaugrauchmelder
B
61
RZ
Rauchmelder, zwangsbelüftet
B
62
LKM
Melder für Lüftungskanäle
B
63
RMO
Rauchmelder, optischer
B
64
RMI
Ionisations-Rauchmelder
B
RLS
Linearer Rauchmelder (Sender)
B
RLE
Linearer Rauchmelder (Empfänger)
B
Linearer Rauchmelder (Sender/Empfänger)
B
Linearer Rauchmelder (Reflektor)
B
65
66
67
S
E
SE
RL
Wärmemelder, Differential-, linienförmig
Verwendung*
B
68
RLR
69
OT
Multisensormelder
(Kombination RMO/WMD)
B
70
OTI
Multisensormelder
(Kombination RMO/WMD/RMI)
B
70a
MKW
Multisensormelder
(Kombination Kohlenmonoxid-/Wärme-Melder)
B
45
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
Nr.
Bild
Verwendung*
Multisensormelder (Kombination optischer
Rauch-/ Kohlenmonoxid-/Wärme-Melder)
B
71
IR
FMI
Flammenmelder, Infrarot
B
72
UV
FMU
Flammenmelder, Ultraviolett
B
FMM
Flammenmelder, Multifunktional
B
IME
Identifikationsmerkmal-Erfassungseinheit
ÜE
Übertragungseinrichtung (z. B. TWG, ÜG)
73
74
UV/IR
IME
75
E
Z
B
E
Z
E
76
KMZ
KMZ
Kombinierte Melderzentrale
B
77
FSA
FSA
Feststellanlage
B
78
FBF
FBF
Feuerwehrbedienfeld
B
79
FLA
FLA
Feuerlöschanlage
B
FAT
Feuerwehranzeigetableau
B
79a
46
KurzBeschreibung
zeich.
OKW
70b
VdS 3455 : 2013-08 (03)
80
LPT
LPT
Lageplantableau
B
81
EST
EST
Steuereinrichtung für Löschanlagen, elektrisch
B
82
ISM
Isolatormodul
B
E
83
STR
Steuermodul
B
E
V
Z
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Nr.
Bild
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
KurzBeschreibung
zeich.
Verwendung*
84
ADR
Adressiermodul
B
E
85
ANS
Anschaltmodul
B
E
KEX
Linienkoppler (EX)
B
87
ÜSE
Überspannungsableiter
B
88
MA
Externe Melderanzeige
B
TM
Türhaltemagnet/Türschließer
B
Nichtautomatischer Melder
B
Feuerwehraufzug
B
86
89
K
EX
m
E
V
Z
90
NAM
91
FA
92
A
Aufzug
B
93
R
Rettungsweg (rechts)
B
94
RE
Registriereinrichtung (z. B. Zeitschreiber)
B
E
95
ABF
Abgesetztes Bedienfeld
B
E
V
Z
96
AT
Anzeigetableau
B
E
V
Z
97
F
Fenster
E
98
G
Gitter
E
Z
47
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
Nr.
Bild
KurzBeschreibung
zeich.
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Verwendung*
99
L
Lampe (z. B. bauseitige Beleuchtung)
E
100
Lk
Lichtkuppel
E
101
VEA
Vereinzelungsanlage
WB
Wertbehältnis
E
Z
102a
WBv
Wertbehältnis mit Vorrüstung für EMAÜberwachung
E
Z
102b
WBa
Mit EMA-Komponenten ausgerüstetes
Wertbehältnis
E
Z
103
Tr
Treppe/Leiter
E
104
T
Tür
E
105
WL
Wand, Leichtbau
E
106
W
Wand
E
107
AB
Aufdruckbolzen
E
108
Vka
Videokamera
V
Z
109
Fka
Fotokamera
V
Z
110
M
Monitor
V
111
VV
102
WB
V
Z
G
Symbol Videoverteiler
V
ersetzt durch Symbol Nummer 138
48
Z
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Nr.
Bild
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
KurzBeschreibung
zeich.
112
VA
113
Z
114
Verwendung*
Videoaufzeichnungsgerät
V
Z
Zentrale
G
FAE
Fernalarmierungseinrichtung
G
115
BM
Belästigungs-/Bedrängungsmelder
G
116
SA85
akustischer Signalgeber für Internalarm;
Mindestlautstärke 85 dB (A)
G
117
SA60
akustischer Signalgeber für Internwarnung;
Mindestlautstärke 60 dB (A)
G
118
BIS
Bedienteil für intern scharf
G
119
Roa
Kombination optischer Rauchmelder/ akustischer Signalgeber
120
WM
Wassermelder
G
121
GG
Gasmelder für brennbare Gase
G
122
GK
Gasmelder für Kohlenmonoxid
G
123
AG
Auslösegerät (K-Funktion)
G
124
TMU
125
126
B
Technischer Melder/Umsetzer
B
FK
Funkkoppler
B
KK
Kombinierter Öffnungs-/Verschlusskontakt
G
G
E
Z
49
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
Nr.
50
Bild
KurzBeschreibung
zeich.
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Verwendung*
127
KFO
Kamera mit Festobjektiv
V
128
KVO
Kamera mit Varioobjektiv
V
129
KSNZ Kamera SNZ
V
130
KKA
Kuppelkamera Autodome
V
131
KKF
Kuppelkamera Fix-Dome
V
132
KN
Netzwerkkamera
V
133
KND
Netzwerkkamera mit DVR
V
134
BZ
Bildzentrale
V
135
AA
Aufzeichnung Analog
V
136
AD
Aufzeichnung Digital
V
137
VK
Videokreuzschiene
V
138
VV
Videoverteiler
V
139
VS
Videoumschalter
V
140
LA
LAN-Adapter
V
141
MF
Monitor Farbe
V
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Nr.
Bild
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
KurzBeschreibung
zeich.
Verwendung*
142
BW
Monitor S/W
V
143
TFT
Monitor TFT
V
144
MTS
Monitor Touch-Screen
V
*)
B = Brandmeldeanlagen
E = Einbruchmeldeanlagen
G = Gefahrenwarnanlagen
V = Videoüberwachungsanl.
Z = Zutrittskontrollanlagen
10
Hinweise zur Vermeidung von Falschalarmen
10.1
Problembereich Fenster/Fenstertüren
Ansprechen der Öffnungsüberwachung (Magnetkontakte) aufgrund
fehlender Verschlussüberwachung (z. B. Fenster nur angelehnt),
wirkungsloser Aufdruckbolzen (z. B. weil Fenster sich verzogen haben oder der Aufdruckbolzen blockiert),
zu groß eingestelltem Abstand zwischen Magnet und Kontakt, sodass Bewegungen der Fenster von weniger
als 10 mm zur Meldung führen,
zu gering eingestelltem Abstand zwischen Magnet und Kontakt, sodass die Fremdfeldüberwachung (bei Magnetkontakten der Klasse C) anspricht,
nicht dicht schließender Fenster mit großem Spiel,
labiler Fensterkonstruktionen.
Einsatz von passiven Glasbruchmeldern auf Einfachverglasungen innerhalb des Handbereiches.
Montage von Erschütterungsmeldern auf dem Fensterrahmen innerhalb des Handbereiches.
Auslösung von Glasbruchmeldern aufgrund beschädigter (z. B. Risse) oder nicht fest im Rahmen montierter Scheiben mit Glaspartikeln im Glasfalz.
Zu empfindlich eingestellte aktive Glasbruchmelder.
Auslösung von Lichtschranken oder Bewegungsmeldern aufgrund nicht verschlossener Fenster (fehlende
Verschlussüberwachung).
10.2
Problembereich Türen/Tore
Ansprechen der Öffnungsüberwachung (Magnetkontakte) aufgrund
fehlender Verschlussüberwachung (betrifft Gangflügel und/oder Standflügel),
zu groß eingestelltem Abstand zwischen Magnet und Kontakt, sodass Bewegungen der Tür von weniger
als 10 mm zur Meldung führen,
zu gering eingestelltem Abstand zwischen Magnet und Kontakt, sodass die Fremdfeldüberwachung (bei
Magnetkontakten der Klasse C) anspricht,
51
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Fremdeinwirkungen von außen (z. B. durch Luftspalt zwischen Gang- und Standflügel bei zweiflügeligen
Glastüren),
nicht dicht schließender Türen mit großem Spiel (z. B. Vollglastüren, die nur im Bodenbereich verriegelt
werden),
beschädigter Türen (z. B. durch mechanische Einwirkungen),
labiler Türkonstruktionen.
Türen sind bei scharf geschalteter EMA von außen zugänglich (fehlende Zwangsläufigkeit).
Schalteinrichtungen sind von innen bedienbar.
10.3
Problembereich Rollläden, Roll- und Schiebetore
Rollläden, Roll- und Schiebetore (z. B. elektrisch betriebene Lamellentore) sind nicht oder nur einseitig auf
Verschluss überwacht und lassen sich von außen (teilweise) anheben.
Mit Öffnungsmeldern überwachte Rollläden, Roll- und Schiebetore sind nicht arretiert (Falschmeldungen durch
horizontales/vertikales Spiel).
Beschädigte/verbogene Rollläden, Roll- und Schiebetore (z. B. durch Ladebetrieb).
Labile Konstruktionen.
10.4
Problembereich baulicher Zustand des Gebäudes
Falschmeldungen werden verursacht durch
mangelhaft schließende Fenster und Türen (z. B. bei Altbauten, denkmalgeschützten Gebäuden),
Sicherungsbereiche, die nicht vollständig umschlossen sind (z. B. nicht vollständig nach oben abschließende Wände, Glasabtrennungen die nicht bis zur Decke reichen, Vollglastüren mit großen Luftspalten).
10.5
Problembereich Melder
Allgemein verursachen Melder Falschmeldungen durch unsachgemäße Montage, falsche Programmierung
sowie durch die Montage außerhalb von Sicherungsbereichen.
Öffnungsmelder (Magnetkontakte) verursachen Falschmeldungen durch
falsch eingestellten Abstand (siehe Fenster und Türen),
unzureichende Befestigung (z. B. Verwendung von Klebern, die nicht Bestandteil der Anerkennung sind),
Montage auf Fenstern, Türen, Toren mit großem Spiel.
Schließblechkontakte verursachen Falschmeldungen durch Anschaltung an Meldergruppen für Einbruchmeldungen.
Übergangskontakte verursachen Falschmeldungen durch unsachgemäße Montage (z. B. durch Erschütterungen, konstruktionsbedingtes Spiel, Witterungseinflüsse, Verschmutzung).
Aufbruchmelder verursachen Falschmeldungen durch unsachgemäße Montage (z. B. durch Erschütterungen,
konstruktionsbedingtes Spiel, Witterungseinflüsse).
Vibrationskontakte verursachen Falschmeldungen durch
Alarmgläser verursachen Falschmeldungen durch
unsachgemäßen Anschluss (z. B. unzureichende Isolierung der Anschlussleitungen, mechanische Beschädigungen),
Wasser im Glasfalz.
Fadenzugkontakte verursachen Falschmeldungen durch den Einsatz innerhalb des Handbereiches.
Passive Glasbruchmelder verursachen Falschmeldungen durch
52
die Montage auf Außenfenstern/-türen innerhalb des Handbereiches (Ausnahmen siehe VdS 2311, Abschnitt 10.3.2.1),
zu empfindliche Einstellung.
den Einsatz auf einfach verglasten Fenstern innerhalb des Handbereiches,
den Einsatz auf beschädigten (z. B. Risse) oder nicht fest im Rahmen montierten Scheiben mit Glaspartikeln im Glasfalz,
falsch verglaste Scheiben (Glas an Glas).
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Akustische Glasbruchmelder verursachen Falschmeldungen durch Hundegebell.
Aktive Glasbruchmelder verursachen Falschmeldungen durch
die Überwachung von dünnwandigen Stahlschränken,
störende Umwelteinflüsse (z. B. Fahrstühle, Lüftungsanlagen, Wasserleitungen, Straßenverkehr, U-Bahnen),
die Überwachung von Flächen, die für jedermann frei zugänglich sind (z. B. Außenwände, Wände zu Tiefgaragen),
zu empfindliche Einstellung,
Einwurf von Kassetten in Tag-/Nacht-Tresoranlagen, wenn das Behältnis sowie der Fallschacht und die
Einwurfvorrichtung nicht ausreichend mit schalldämmendem Material ausgekleidet sind,
die Überwachung von Wertschutzschränken für Geldausgabeautomaten, wenn die Körperschallmelder für
diese spezielle Überwachung nicht geeignet sind.
Kapazitive Feldänderungsmelder verursachen Falschmeldungen durch
den Einsatz auf beschädigten (z. B. Risse) oder nicht fest im Rahmen montierten Scheiben mit Glaspartikeln im Glasfalz,
falsch verglaste Scheiben (Glas an Glas),
zu empfindliche Einstellung.
Körperschallmelder verursachen Falschmeldungen durch
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
größere, elektrisch leitende Gegenstände (z. B. Heizkörper), die sich in der Nähe von überwachten Objekten befinden und nicht in die Schirmungsmaßnahmen einbezogen wurden,
fehlenden Potenzialausgleich,
auf dem überwachten Objekt abgestellte Gegenstände (z. B. Topfpflanzen),
zu empfindliche Einstellung der Auswerteeinrichtung.
Lichtschranken verursachen Falschmeldungen durch
Erschütterungen,
ungenaue Ausrichtung,
Sonneneinstrahlung,
Verschmutzung,
Luftströmungen, Staub, schnelle Temperaturwechsel (z. B. Heizkörper, Warmluftgebläse, Elektrospeicherheizung),
die Überwachung von Türen/Tore und Fensterfronten, die nicht auf Verschluss überwacht sind.
Bewegungsmelder (allgemein) verursachen Falschmeldungen durch
Erschütterungen,
falsche Programmierung (z. B. Langstreckenmelder in kleinen Räumen),
falsch eingestellte oder nicht vorhandene Referenzfläche,
bewegliche Gegenstände im Erfassungsbereich (z. B. frei hängende Transparente, Schilder, Faxgeräte,
Drucker),
Verschmutzung,
Insekten innerhalb des Melders,
Änderungen der Raumgestaltung/Innenausstattung,
größere Tiere (z. B. Haustiere wie Hunde und Katzen).
Mikrowellen-Bewegungsmelder verursachen Falschmeldungen durch
störende Beeinflussungen von außerhalb des Sicherungsbereiches (z. B. vorbeifahrende Fahrzeuge, Aufzüge, Wasser in Abflussrohren),
größere Metallobjekte mit planer Oberfläche im Überwachungsbereich, von denen Mikrowellen reflektiert
werden,
Leuchtstofflampen (Ansteuerkomponenten, z. B. Drossel),
den Einsatz mehrerer Mikrowellen-Bewegungsmelder mit gleicher Sendefrequenz,
siehe auch Bewegungsmelder (allgemein).
53
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
Ultraschall Bewegungsmelder verursachen Falschmeldungen durch
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Schallquellen (z. B. Telefon),
den Einsatz mehrerer Ultraschall-Bewegungsmelder, deren Sender nicht synchronisiert oder nicht frequenzstabil sind,
siehe auch Bewegungsmelder (allgemein).
Infrarot-Bewegungsmelder verursachen Falschmeldungen durch
Zugluft (z. B. Lüftungsein- oder -austritte, Lüfter in Geräten, nicht dicht schließende Außentüren/-tore),
direkte oder indirekte Einstrahlung von Licht (z. B. Sonne, Scheinwerfer),
sich ändernde Wärmequellen (z. B. Heizkörper),
Infrarotquellen (z. B. Glühlampen), die im scharf geschalteten Zustand der EMA ein- oder ausgeschaltet
werden können,
Faxgeräte,
fehlende Referenzfläche.
Hinweis: Siehe auch Bewegungsmelder (allgemein).
Überfallmelder verursachen Falschmeldungen durch
10.6
Montage in der Nähe und in der Höhe von Lichtschaltern,
für Unbefugte erkennbare und für Kinder erreichbare Montage,
versehentliche Betätigung (z. B. bei als Fußmelder/Tretleiste ausgeführte Melder durch Drehrollstühle,
Staubsauger, Bohnermaschinen).
Sonstige Ursachen für Falschalarme
Fehlende Zwangsläufigkeit.
Falsche Programmierung der Einbruchmelderzentrale (z. B. Auslösung von Extern-/Fernalarm bei intern scharf
geschalteter EMA).
Nicht betriebssicher ausgeführte Leitungsverbindungen (z. B. kalte Lötstellen, unzureichende Isolierung).
Fehlende Schirm- und Erdungsmaßnahmen.
Verwendung von nicht VdS-anerkannten Einbruchmeldesystemen oder Anlageteilen (z. B. Melder).
Verwendung von falschem Leitungsmaterial.
Technische Defekte (Gerätestörungen, Softwarefehler).
Unzulässige Eingriffe (Veränderungen) in Anlageteile.
Versehentlich eingeschlossene Personen/Haustiere.
Probealarme werden von Passanten an die (nicht vorher informierte) Polizei gemeldet.
Keine/unzureichende Einweisung des Betreibers/Personals.
Eingriffe des Betreibers in das Sicherungskonzept (z. B. Nutzungsänderungen, Änderungen der Innenausstattung, Austausch von Profilhalbzylindern in Außentüren gegen beidseitig schließende Zylinder).
EMV-Probleme (z. B. Störspannungen).
Überspannungen (z. B. Gewitter).
Verfügbarkeit, Signalstärke, Signal/Rauschabstand bei nicht-exklusiven Übertragungswegen zu gering.
Fehlender/unzureichender Probebetrieb.
Fehlende/unzureichende Instandhaltung.
54
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
11
Änderung bei Feuerschutzabschlüssen
11.1
Auszug aus den Mitteilungen des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik),
Fassung Februar 1996
1 Allgemeines
Nicht genormte Feuerschutzabschlüsse gelten als nicht geregelte Bauprodukte, die des Nachweises ihrer Verwendbarkeit bedürfen (§ 20 Abs. 3 MBO 12.93). Der Nachweis wird vornehmlich durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung geführt (§ 21 Abs. 1 MBO).
In den Zulassungen wird geregelt, dass sich der Brauchbarkeitsnachweis auch auf die nachstehend aufgeführten
Änderungen von Feuerschutzabschlüssen erstreckt. Die Änderungen sind an Drehflügeltüren zulässig; es bestehen keine Bedenken, sie bei sinngemäßer Anwendung auch an Schiebe-, Hub- und Rolltoren vorzunehmen. In
den Zulassungen wird auf diese Veröffentlichung in den "Mitteilungen" des Deutschen Instituts für Bautechnik Bezug genommen. Für diese Änderungen bedarf es also keines weiteren Brauchbarkeitsnachweises.
2 Zulässige Änderungen
2.1 Zulässige Änderungen und Ergänzungen, die auch an bereits hergestellten Feuerschutzabschlüssen durchgeführt werden können:
2.1.1 Anbringung von Kontakten, z. B. Reedkontakte und Schließblechkontakte (Riegelkontakte) zur Verschlussüberwachung, sofern sie aufgesetzt oder in vorhandene Aussparungen eingesetzt werden können (siehe auch
Abschn. 2.2.2).
2.1.2 Austausch des Schlosses durch geeignetes, selbstverriegelndes oder motorisch angetriebenes Schloss mit
Falle sofern dieses Schloss in die vorhandene Schlosstasche eingebaut werden kann und Veränderungen am
"Schließblech" nicht erforderlich werden.
2.1.3 Führung von Kabeln auf dem Türblatt.
2.1.4 Einbau optischer Spione.
2.1.5 Anschrauben, Annieten oder Aufkleben von Hinweisschildern auf dem Türblatt.
2.1.6 Anschrauben oder Aufkleben von Streifen (etwa bis 250 mm Breite bzw. Höhe) aus Blech, z. B. Tritt- oder
Kantenschutz.
2.1.7 Anbringung von Rammschutzstangen unter Verwendung ggf. erforderlicher Verstärkungsbleche.
2.1.8 Anbringung von geeigneten Panikstangengriffen, wenn nach Auskunft des Türherstellers geeignete Befestigungspunkte vorhanden sind.
2.1.9 Ergänzung von Z- und Stahleckzargen zu Stahlumfassungszargen sowie Anbringung von Wandanschlussleisten bei Holzzargen.
2.1.10 Aufkleben von Leisten aus Holz, Kunststoff, Aluminium, Stahl in jeder Form und Lage auf Glasscheiben.
2.1.11 Auf Holztüren Aufkleben und Nageln von Holzleisten bis ca. 60 mm x 30 mm, jedoch max. 12 dm3 je Seite,
und Anbringung von Zierleisten auf Holzzargen.
2.2 Zulässige Änderungen und Ergänzungen, die ausschließlich bei der Herstellung der Feuerschutzabschlüsse
durchgeführt werden dürfen. Die nachfolgend genannten Änderungen und Ergänzungen bedürfen der zeichnerischen Festlegung. Die Zeichnungen müssen von der/den Prüfstelle(n), die die Eignungsprüfungen im Zulassungsverfahren durchgeführt hat/haben, genehmigt werden.
2.2.1 Anbringung eines Flächenschutzes zur Auslösung eines Signals
außen aufgeklebt und bis zu 1 mm Dicke,
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Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
VdS 3455 : 2013-08 (03)
außen auf Holztüren aufgebrachte, mit Drähten versehene Sperrholzplatten,
außen auf Stahltüren aufgebrachte, mit Drähten versehene Fiber-/Kalzium-Silikat-Platten, ggf. mit ganzflächiger metallischer Abdeckung,
Folien bis 1 mm Dicke im Innern von Stahltüren.
2.2.2 Zusätzlicher Einbau von Kontakten im Türblatt bzw. in der Zarge oder das Vorrichten von Aussparungen für
derartige Kontakte.
2.2.3 Zusätzlich im oder auf dem Türblatt angeordnetes Riegelschloss (Motor-, Blockschloss). Bei Anordnung im
Türblatt ist hierfür eine Schlosstasche einzubauen, die hinsichtlich der Dicke der Isolierstoffe der Ausführung entsprechen muss, die für den Schlossbereich der zugelassenen Tür vorgeschrieben ist.
2.2.4 Einbau geeigneter elektrischer Türöffner nach dem Arbeitsstromprinzip, sofern sie aus Werkstoffen bestehen, deren Schmelzpunkt nicht unter 1000°C liegt. Diese elektrischen Türöffner dürfen nicht an Drehflügeltüren
verwendet werden, die mit einem Federband als Schließmittel ausgerüstet sind. Sie dürfen nicht mit Dauerentriegelung betrieben werden.
2.2.5 Einbau zusätzlicher Sicherungsstifte/-zapfen an der Bandseite und zusätzlicher Bänder.
2.2.6 Verwendung von Edelstahlblechen an Stelle von (normalen) Stahlblechen gleicher Blechdicke.
2.2.7 Anordnung von Schloss und Drücker in anderer Höhenlage (Abweichung bis etwa 200 mm), z. B. für Kindergärten.
2.2.8 Führung von Kabeln im Türblatt bei Stahltüren in einem metallischen Schutzrohr (z. B. PG 7), bei Holztüren
in einer Bohrung bis zu 8 mm Durchmesser oder in einer Ausnehmung bis 8 mm x 8 mm.
2.2.9 Änderung folgender Zargenmaße:
größere Spiegelbreiten,
Abkantungen am Zargenspiegel, z. B. Schattennut.
2.2.10 Einbau von Vorrichtungen zur Befestigung geeigneter Panikstangengriffe (siehe Abschnitt 2.1.8).
2.2.11 Zusätzlich zu dem vorhandenen Schlosssystem die Anbringung von Halteplatten für Haftmagnete von elektromagnetischen Verriegelungseinrichtungen. Hierzu sind bei der Herstellung im Türblatt geeignete Befestigungspunkte vorzusehen1).
1)
Hinsichtlich der Zulässigkeit von elektrischen Verriegelungen an Türen in Rettungswegen siehe "Mitteilungen",
20.Jahrgang Nr. 2, vom 31.3.1989.
2.2.12 Wenn Türen ohne Bodeneinstand der Zargen eingebaut werden, ist an beiden Längsseiten jeweils ein zusätzlicher Anker 60 mm + 20 mm über OFF anzubringen.
3 Ausführung
Bei der Ausführung von zulässigen Änderungen und Ergänzungen ist Folgendes zu beachten:
3.1 Änderungen und Ergänzungen dürfen die Funktionsfähigkeit des Feuerschutzabschlusses nicht beeinträchtigen (z. B. selbstschließende Eigenschaft).
3.2 Abschlüsse mit den genannten Änderungen und Ergänzungen bedürfen neben der in der Zulassung beschriebenen keiner zusätzlichen Kennzeichnung.
3.3 Bei Schlössern (2.1.2), Panikstangengriffen (2.1.8 und 2.2.10) und elektrischen Türöffnern (2.2.4) dürfen nur
geeignete Ausführungen verwendet werden. Der Nachweis ist durch eine mechanische Festigkeits- und Dauerfunktionstüchtigkeitsprüfung (Abschnitt 2.3.5 der Richtlinien für die Zulassung von Feuerschutzabschlüssen – Fassung Februar 1983 –, "Mitteilungen" IfBt Heft 3/1983) zu erbringen.
3.4 Bei Renovierung (Sanierung) vorhandener Feuerschutztüren dürfen die Zargen dieser Türen – sofern sie ausreichend fest verankert sind – eingebaut bleiben. Die Zargen der neu einzubauenden Feuerschutztüren dürfen an
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VdS 3455 : 2013-08 (03)
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
den vorhandenen Zargen – ggf. über entsprechende Verbindungsteile – befestigt werden. Die neuen Zargen müssen die alten, verbleibenden Zargen vollständig umfassen Hohlräume zwischen den Zargen bzw. zwischen Zarge
und Wand sind mit Mörtel auszufüllen.
4 Diese Fassung enthält Ergänzungen gegenüber der in den "Mitteilungen", 20. Jahrgang Nr. 4, vom 1.8.1989
abgedruckten Fassung. So weit in Zulassungsbescheiden der Hinweis auf die Veröffentlichung vom 1.8.1989 enthalten ist, tritt an dessen Stelle diese Fassung.
5 Diese Zusammenstellung der Änderungen an Feuerschutzabschlüssen darf nur ungekürzt vervielfältigt werden.
11.2
Auszug aus den Mitteilungen des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik),
Fassung Dezember 2009
Zulässige Änderungen und Ergänzungen an Feuerschutzabschlüssen und Feuerschutzabschlüssen mit
Rauchschutzeigenschaften im modifizierten Zulassungsverfahren.
Die "Zulässigen Änderungen an Feuerschutzabschlüssen" – Stand Juni 1995 – sollen nach wie vor für bestehende
Zulassungen gelten.
Unter maßgeblicher Mitwirkung des Sachverständigenausschusses "Feuerschutzabschlüsse" wurden die "Zulässigen Änderungen" aufgrund der Weiterentwicklung in diesem Bereich überarbeitet. Diese überarbeitete Fassung
der "Zulässigen Änderungen" soll für die ab dem 01.01.2010 zu erteilenden Zulassungen Anwendung finden. Die
"Zulässigen Änderungen" werden künftig noch deutlicher auf den jeweiligen Feuerschutzabschluss abgestimmt
und deshalb als Anlage ein Bestandteil der jeweiligen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.
Diese Veröffentlichung ersetzt für die ab dem 01.01.2010 erteilten Zulassungen die in den "Mitteilungen des DIBt"
(27. Jg. Nr. 1, vom 01.02.1996, S. 5) abgedruckte Fassung.
1. Zulassungskonforme Änderungen und Ergänzungen bei der Herstellung
Die nachfolgend genannten Änderungen und Ergänzungen dürfen – sofern sie in der entsprechenden Unterlage
zur jeweiligen Zulassung enthalten sind – ausschließlich bei der Herstellung von Feuerschutzabschlüssen als
Drehflügelabschluss und nur mit der Zustimmung des Antragstellers/Zulassungsinhabers durchgeführt werden.
Den Prüfstellen wird vom Deutschen Institut für Bautechnik ein Katalog an möglichen Änderungen zur Verfügung
gestellt, so dass bei der Erarbeitung des Dokumentes A und des zusammenfassenden Gutachtens darauf zurückgegriffen werden kann. Darüber hinaus sind – ohne weitere Nachweise – zulassungskonform keine Änderungen
möglich.
Der Katalog umfasst folgende Punkte:
1. Anbringung von Auflagen zur Flächenüberwachung
außen aufgeklebt und bis zu 1 mm Dicke,
außen auf Holztüren aufgebrachte, mit Drähten versehene Holzwerkstoffplatten,
außen auf Stahltüren aufgebrachte, mit Drähten versehene Faser-/Kalzium-Silikat-Platten, ggf. mit ganzflächiger metallischer Abdeckung.
(Der vorgenannte Punkt ist nicht auf Feuerschutzabschlüsse mit Rauchschutzeigenschaften anwendbar.)
2. Zusätzlicher Einbau von Kontakten im Türblatt bzw. in der Zarge oder das Vorrichten von Aussparungen für
derartige Kontakte. Dabei darf/dürfen die Dichtungsebene(n) nicht beschädigt werden.
3. Einbau zusätzlicher Sicherungsstifte/-zapfen an der Bandkante und zusätzlicher Bänder (mit (allgemeinem)
bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis).
4. Führung von Kabeln innerhalb des Türblattes und/oder der Zarge
bei Stahltüren im metallischen Schutzrohr (bis zu 12 mm Außendurchmesser),
bei metallischen Rahmentüren im Rahmenrohr oder im Bereich der Glashalteleisten,
bei Holztüren in einer Bohrung bis zu 9 mm Durchmesser oder in einer Ausnehmung bis 8 mm x 8 mm.
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Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Die Türblätter dürfen nicht in der Türblattdicke durchbohrt werden.
(Bei Feuerschutzabschlüssen mit Rauchschutzeigenschaften sind Kabelführungen dauerelastisch abzudichten.)
5. Einbau von Vorrichtungen zur Befestigung von Schutzstangengriffen.
6. Zur Befestigung von Ankerplatten für Haftmagnete von Feststellanlagen – mit (allgemeinem) bauaufsichtlichem
Verwendbarkeitsnachweis – sind im Türblatt geeignete Befestigungspunkte vorzusehen/anzubringen.
7. Wenn Türen ohne Bodeneinstand der Zargen – ausgenommen Umfassungszargen – eingebaut werden, ist an
beiden Längsseiten jeweils ein zusätzlicher Anker 60 mm ± 20 mm über OFF anzubringen.
Grundsätzlich gilt bei Rauchschutzeigenschaft, dass die Spalte und Anschlussfugen des Feuerschutzabschlusses
dauerelastisch zu versiegeln sind. Alle Fugen des Feuerschutzabschlusses, der Zarge und der Einbauteile sind mit
mindestens normalentflammbaren Baustoffen zu verschließen.
2. Zulassungskonforme Änderungen und Ergänzungen am Verwendungsort
Die nachfolgend genannten Änderungen und Ergänzungen dürfen – nach Abstimmung mit dem Antragsteller der
Zulassung bzw. dem Hersteller – an hergestellten und bereits eingebauten Feuerschutzabschlüssen durchgeführt
werden, wenn sie in der Anlage zur allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung aufgelistet sind.
Der Zulassungsinhaber/Hersteller kann aus dem vom DIBt zur Verfügung gestellten Katalog an möglichen Änderungen die für den jeweiligen Feuerschutzabschluss zutreffenden festlegen. Darüber hinaus sind – ohne weitere
Nachweise – zulassungskonform keine Änderungen möglich.
1. Anbringung von Kontakten, z. B. Magnetkontakte und Schließblechkontakte (Riegelkontakte) zur Verschlussüberwachung, sofern sie aufgesetzt oder in vorhandene Aussparungen eingesetzt werden können.
2. Führung von Kabeln auf dem Türblatt (dies schließt eine Bohrung – ‘”PP– von einer Türblattkante oder
-oberfläche in die Schlosstasche ein).
3. Austausch des Schlosses durch geeignetes, selbst verriegelndes Schloss mit Falle, sofern dieses Schloss in die
vorhandene Schlosstasche eingebaut werden kann und Veränderungen am Schließblech und am Türblatt nicht
erforderlich werden. Anzahl und Lage der Verriegelungspunkte müssen eingehalten werden.
4. Einbau optischer Spione in feuerhemmenden Abschlüssen, wobei die Kernbohrung im Türblatt den Durchmesser von 15 mm nicht überschreiten darf.
5. Anschrauben, Annieten oder Aufkleben von Hinweisschildern auf dem Türblatt.
6. Anschrauben, Annieten oder Aufkleben von Streifen (etwa bis 250 mm Breite bzw. Höhe), angebracht bis maximal in Drückerhöhe, aus max. 1,5 mm Blech, z. B. Tritt- oder Kantenschutz.
7. Anbringung von Schutzstangen, sofern geeignete Befestigungspunkte vorhanden sind.
8. Ergänzung von Z- und Stahleckzargen zu Stahlumfassungszargen sowie Anbringung von Wandanschlussleisten
bei Holzzargen.
9. Aufkleben von Leisten aus Holz, Kunststoff, Aluminium, Stahl in jeder Form und Lage auf Glasscheiben.
10. Aufkleben und Nageln von Holzleisten bis ca. 60 mm x 30 mm bei Feuerschutzabschlüssen aus Holz, jedoch
max. 12 dm3 je Seite, sowie Anbringung von Zierleisten auf Holzzargen.
11. Anbringung von Halteplatten für Haftmagnete von Feststellanlagen an den im Türblatt vorhandenen Befestigungspunkten.
12. Bei Renovierung (Sanierung) vorhandener Feuerschutztüren dürfen die Stahlzargen dieser Türen – sofern sie
ausreichend fest verankert sind – eingebaut bleiben. Die Zargen der neu einzubauenden Feuerschutztüren dürfen
an den vorhandenen Zargen – ggf. über entsprechende Verbindungsteile – befestigt werden. Die neuen Zargen
müssen die alten, verbleibenden Zargen vollständig umfassen. Hohlräume zwischen den Zargen bzw. zwischen
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Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
Zarge und Wand sind mit Mörtel oder geeigneten nichtbrennbaren mineralischen Materialien, z. B. Gipskarton- und
Kalziumsilikatplatten, auszufüllen.
Grundsätzlich gilt bei Rauchschutzeigenschaft, dass die Spalte und Anschlussfugen des Feuerschutzabschlusses
dauerelastisch zu versiegeln sind. Alle Fugen des Feuerschutzabschlusses, der Zarge und der Einbauteile sind mit
mindestens normalentflammbaren Baustoffen zu verschließen.
12
Abweichungen von den VdS-Richtlinien 2311
Nähere Angaben dazu siehe Richtlinien VdS 2311.
12.1
Beispiele für zulässige Abweichungen
Hinweis: Abweichungen müssen in jedem Fall vor der Installation der EMA mit dem Versicherer schriftlich abgestimmt werden. Der Betreiber der EMA ist über die Bedeutung der Abweichung und die möglichen Konsequenzen
zu informieren. Dies ist im Abschnitt D des Attestes entsprechend zu dokumentieren und durch Unterschrift zu
bestätigen.
Verzicht auf die Durchstieg-/Durchgriffüberwachung der Außenhaut.
Verzicht auf die Öffnungsüberwachung von Fenstern/Fenstertüren.
Verzicht auf den für die Überwachung von Rollläden/Rolltore erforderlichen zweiten Öffnungsmelder, wenn ein
einseitiges Anheben der Rollläden/Rolltore mit einfachen Mitteln nicht möglich ist und ein einseitiger Überwindungsversuch erkannt wird.
Verzicht auf einen Teil der Fallen-/Schwerpunktüberwachung.
Verzicht auf die bei SG 5-/SG 6-Risiken erforderliche Überwachung von Wertbehältnissen.
Verzicht auf die Überwachung auf Wegnahme von Wertbehältnissen.
Abstufung eines gewerblichen Risikos in eine niedrigere Klasse (z. B. von Klasse C-SG 6 nach Klasse C-SG 3).
Verwendung von Anlageteilen der Klasse B in EMA der Klasse C (mit Ausnahme von Einbruchmelderzentralen,
Energieversorgungen, Schalteinrichtungen und Übertragungseinrichtungen).
Hinweis: Hierbei ist sicherzustellen, dass die Anlageteile der Klasse B mit der Einbruchmelderzentrale der
Klasse C auf funktionsmäßiges Zusammenwirken abgestimmt sind (dies ist z. B. gegeben, wenn Melder und
EMZ gemeinsam in einem B-System integriert sind).
Verzicht auf die bei Klasse-C-Risiken erforderliche Schalteinrichtung mit geistigem IM.
Anlageteil ist nicht Bestandteil des verwendeten Einbruchmeldesystems (Prüfung und Genehmigung durch
VdS Schadenverhütung erforderlich).
Verzicht auf akustische/optische Signalgeber.
Montage von Extern-Signalgebern außerhalb des Sicherungsbereiches.
Verwendung von Intern-Signalgebern für die Extern-Alarmierung innerhalb des Sicherungsbereiches.
Aufgrund von baulichen Gegebenheiten befinden sich die Signalgeber innerhalb des Handbereiches.
Verzicht auf den Ersatzweg für die Fernalarmierung (mit Ausnahme von Ersatzwegen/zusätzlichen Übertragungswegen entsprechend VdS 2311, Abschnitt 9.4.4.2 und 9.4.7.2).
Ersatzweg nicht über separate Trasse.
Fernalarm über bedarfsgesteuerte Verbindung statt stehende Verbindung.
Veränderung der Intervalle für die Übertragung von Testmeldungen (Routineruf).
Bei wiederholt auftretenden netzbedingten Ausfällen einer stehenden IP-Verbindung (Kurzzeitunterbrechungen), kann die Meldung des Ausfalls der IP-Verbindung für eine begrenzte Zeit um bis zu 180 Sekunden verzögert an die angeschlossene NSL übertragen werden.
Aufschaltung auf ein 24 Stunden besetztes, nicht VdS-anerkanntes Wach- und Sicherheitsunternehmen, sofern sichergestellt ist, dass Gefahren- und Störungsmeldungen (einschließlich Störungen des Übertragungsweges) jederzeit empfangen bzw. erkannt werden und die erforderlichen Interventionsmaßnahmen erfolgen.
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Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Störungen werden nicht automatisch übertragen.
Betrieb der Übertragungseinrichtung an einer Nebenstellenanlage, wenn eine zusätzliche Alarmierung über
einen Ersatzweg erfolgt (nur bei EMA der Klassen A und B zulässig).
Endverteiler des Telefon-Anschlusses nicht im Sicherungsbereich.
Endverteiler des Telefon-Anschlusses nicht im Überwachungsbereich eines Melders.
NTBA nicht im Überwachungsbereich eines Melders.
NTBA nicht mit stabilem Gehäuse überbaut.
In Absprache mit dem Versicherer kann die Überbrückungszeit der Notstromversorgung auf 30 Stunden reduziert werden, auch wenn nach einer Störungsmeldung ein Zutritt zum Objekt für den Instandhaltungsdienst
nicht jederzeit möglich ist.
Die Einbruchmelderzentrale befindet sich nicht im direkten Überwachungsbereich eines Melders, wenn sichergestellt ist, dass der Zugang zur Einbruchmelderzentrale überwacht wird.
Verzicht auf die bei einem Zentralenumschrank (eigener Sicherungsbereich) erforderliche Durchgriffüberwachung.
Einsatz von Geräten/Kontakten, die für diesen speziellen Einzelfall ausdrücklich von VdS Schadenverhütung
genehmigt wurden (z. B. Einbeziehung vorhandener Türsteuerungselemente in die Zwangsläufigkeit, Verwendung schlossintegrierter Riegelüberwachungen für die Verschlussüberwachung von Brandschutztüren oder
Türen in Flucht- und Rettungswegen, bei denen der Einsatz von Schließblechkontakten und/oder Sperrelementen nicht möglich bzw. nicht zulässig ist).
Verzicht auf die Verschlussüberwachung bei vorhandenen selbstverriegelnden Schlössern ohne Panikfunktion
(z. B. bei Brandschutztüren). Hierbei ist zu beachten, dass eine angelehnte Tür von der Öffnungsüberwachung
erkannt wird.
Verzicht auf die Verschlussüberwachung von Wertschutzschränken, die nicht für eine Überwachung durch
eine EMA vor- bzw. ausgerüstet sind und deren Überwachung auf Verschluss technisch nicht möglich ist.
Verzicht auf die zusätzliche Öffnungsüberwachung der Bandseite bei Türen mit außen liegenden Bändern.
12.2
Beispiele für unzulässige Abweichungen
In den einzelnen Abschnitten der Richtlinien VdS 2311 sind bereits Hinweise auf nicht zulässige Abweichungen
enthalten. Weiterhin sind beispielhaft folgende Abweichungen nicht zulässig.
Hinweis: Weicht eine EMA in grundlegenden Punkten von den Richtlinien ab, so handelt es sich auch bei einer
eventuellen Tolerierung durch den Versicherer nicht um eine VdS-anerkannte EMA. In diesem Fall darf kein Installationsattest VdS 2170 ausgestellt werden.
Verwendung von nicht VdS-anerkannten Anlageteilen (Ausnahmen siehe zulässige Abweichungen).
Verwendung von Einbruchmelderzentralen, Energieversorgungen, Schalteinrichtungen und Übertragungseinrichtungen einer niedrigeren Klasse (z. B. EMZ der Klasse A oder B in EMA der Klasse C).
Verwendung von Anlageteilen der Klasse A in Einbruchmeldeanlagen der Klassen B und C.
Anlageteile entsprechen nicht der erforderlichen Umweltklasse.
Einsatz von EMA der Klasse A in gewerblichen Risiken.
Anschluss/Programmierung von Anlageteilen entgegen den Montage- und Installationsanleitungen des Systeminhabers, bzw. entgegen den Hinweisen der Anlage 3 des Zertifikates über die Anerkennung (z. B. passive
Glasbruchmelder auf Einfachverglasung, Fadenzugkontakte innerhalb des Handbereiches).
Verwendung von für die vorgesehene Überwachung ungeeigneten Meldern (z. B. passive Glasbruchmelder
auf Verbundsicherheitsglas).
Abschaltung der in EMA mit nicht-exklusiven Übertragungswegen vorhandenen Fremdsignalüberwachung.
Anlageteile werden nicht ortsfest installiert (mit Ausnahme von für diesen Einsatz vorgesehenen Anlageteilen,
wie z. B. tragbare Funk-Überfallmelder).
Einsatz von Anlageteilen außerhalb des Sicherungsbereiches (mit Ausnahme von für diesen Einsatz vorgesehenen Anlageteilen, wie z. B. Signalgeber, Eingabeeinrichtungen von Schalteinrichtungen, Überfallmelder).
60
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
Durchführung von Überwachungsmaßnahmen, die aufgrund von erkennbaren baulichen Mängeln (z. B. mangelhaft schließende Türen/Fenster) zu Falschalarmen führen könnten.
Durchführung von Überwachungsmaßnahmen, die aufgrund von Umwelteinflüssen zu Falschalarmen führen
könnten (z. B. Infrarotmelder im Bereich von Lüftungsanlagen, Körperschallmelder auf von außerhalb des Sicherungsbereiches frei zugänglichen Flächen, Mikrowellenmelder auf Außenfenster/-wände in Leichtbauweise
gerichtet).
Anschalten von Schließblechkontakten an eine Meldergruppe für Einbruch-/Sabotagemeldungen (mit Ausnahme von Schließblechkontakten gemäß VdS 2311, Abschnitt 6.3.3).
Fehlende/unzureichende Sabotageüberwachung.
Scharf-/Unscharfschaltung von EMA der Klasse B oder C mit ausschließlicher Schalteinrichtung mit geistigem IM.
Scharfschaltung mit abgeschalteten Meldergruppen (Ausnahme siehe VdS 2311, Abschnitt 6.4.7).
Schalteinrichtung für externe Scharf-/Unscharfschaltung ist innerhalb des Sicherungsbereiches bedienbar.
Automatische Scharf-/Unscharfschaltung (ohne manuelle Bedienung der Schalteinrichtung).
Verwendung von nicht für Schalteinrichtungen VdS-anerkannten Profilzylindern (Ausnahme siehe VdS 2311,
Abschnitt 8.3.3.2).
Fehlender/unzureichender Sabotageschutz von Schalteinrichtungen (z. B. mehr als 3 mm vorstehender Profilzylinder, fehlender/unzureichender Beschlag/Ziehschutz).
Verzicht auf Fernalarm.
Auslösung von Extern/Fernalarm bei unscharfer oder intern scharfer EMA (mit Ausnahme von Überfallalarm).
Automatische Alarmweiterleitung zur Polizei (ist nur im Rahmen der Richtlinien für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei (ÜEA) zulässig).
Montage eines akustischen Signalgebers, sodass Rückschlüsse auf den Montageort von EMZ, EV und ÜE
möglich sind.
Hinweis: Sofern akustische Signalgeber im gleichen Raum wie EMZ, EV und ÜE untergebracht werden müssen, sind sie so weit wie möglich räumlich voneinander getrennt anzuordnen.
Anschaltung von weiteren Geräten außer der ÜE (z. B. Telefon, Fax) unmittelbar an den NTBA.
Montage von außerhalb des Sicherungsbereiches installierten Antennen für Funk-ÜE innerhalb des Handbereiches.
Fehlende Öffnungsüberwachung von Außentüren/-toren.
Fehlende Zwangsläufigkeit (z. B. Außentüren/-Tore, auf Öffnen überwachte Fenster (in gewerblichen Risiken)
nicht auf Verschluss überwacht, Sicherungsbereiche bei scharfgeschalteter EMA von außen zugänglich, Aufzüge nicht in die Zwangsläufigkeit einbezogen, Einbruchmelderzentrale nicht im zuerst scharfzuschaltenden
Bereich, Sicherungsbereiche nicht lückenlos umschlossen).
Ungeschützte Verlegung von Leitungen außerhalb des Sicherungsbereiches.
Mehr als zwei Spitzverbindungen pro Anlageteil.
Verfügbarkeit, Signalstärke, Signal/Rauschabstand bei nicht-exklusiven Übertragungswegen zu gering.
Überbrückungsdauer der Notstromversorgung zu gering (Ausnahme siehe zulässige Abweichungen).
Fremdverbraucher/Steckdosen an die Energieversorgung angeschaltet.
Errichter ist nicht für das verwendete Einbruchmeldesystem VdS-anerkannt.
Fehlende Datenpriorisierung für die Übertragungseinrichtung (ÜE) in Netzwerken mit Datenpriorisierung.
Verwendung von WLAN-Verbindungen für die Fernalarmierung über IP-Übertragungswege.
Verzicht auf den bei IP-Übertragungswegen erforderlichen zweiten Übertragungsweg (Ausnahme bei Klasse A
siehe VdS 2311, Abschnitt 9.4.7.3).
Verwendung/Anschaltung von nicht VdS-anerkannten Nebelgeräten.
Fluchtwege führen in bzw. durch extern scharfgeschaltete Sicherungsbereiche.
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Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
13
Informationen zu Alarmgläsern
13.1
Allgemeines
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Alarmgläser dienen der Überwachung von Glasflächen in Türen und Fenstern auf Durchbruch. Zwei Varianten von Alarmgläsern werden unterschieden.
Verbundsicherheitsglas (VSG) mit Alarmdrahteinlage besteht aus zwei Glasscheiben, die mit Hilfe einer Spezialfolie miteinander verklebt sind. Innerhalb der Folie ist ein elektrisch leitender Draht mäanderförmig verlegt. Eine
Zerstörung der Verglasung führt zu einer Unterbrechung des Drahtes. Damit löst die angeschlossene Einbruchmeldeanlage einen Alarm aus. Durch Festlegung bestimmter Drahtabstände lassen sich Überwachungen auf
Durchstieg, Durchgriff oder Durchgriff mit Hilfswerkzeugen realisieren.
Einscheibensicherheitsglas (ESG) mit Alarmschleife besteht aus einer thermisch vorgespannten Glasscheibe
die mit einer Leiterschleife (auch Alarmspinne genannt) versehen ist. Bei einem Angriff auf die Scheibe zerfällt
diese in eine sehr große Zahl nicht scharfkantiger Bruchstücke. Dabei wird ebenfalls die Alarmschleife durchtrennt,
und ein Alarm wird ausgelöst.
Alarmgläser sollten vorzugsweise in VdS-anerkannter einbruchhemmender Ausführung eingesetzt werden (siehe
Verzeichnis der VdS-anerkannten einbruchhemmenden Verglasungen, VdS 2138). Bei fachgerechtem Einsatz
sind Alarmgläser ausgesprochen zuverlässig. Bei nicht fachgerechtem Einsatz kann es jedoch zu Funktionsstörungen und/oder Falschalarmen kommen. Im Folgenden werden einige mögliche Fehlerquellen aufgezeigt.
13.2
Bestellung und Fertigung
Bereits bei der Bestellung von Alarmgläsern ist anzugeben, wo die Anschlüsse des Alarmglases liegen sollen. Die
Scheibe mit dem alarmgebenden Teil (z. B. Alarmschleife) muss stets der Angriffsseite zugewandt sein. Bei
Alarmgläsern mit Flächenanschluss sind die Anschlüsse möglichst diagonal oder im oberen Teil der Verglasung
anzuordnen, sofern eine andere Anordnung der Anschlüsse durch die Vorgaben des Herstellers nicht ausdrücklich
zugelassen wird. Die zulässigen Mindestabstände der Drähte ist den Richtlinien für Planung und Einbau von Einbruchmeldeanlagen, VdS 2311, zu entnehmen; risikobezogen können geringere Drahtabstände sinnvoll sein. Bei
Auswahl und Bestellung von Fenstern oder Türen, für die ein Einsatz von Alarmgläsern vorgesehen ist, ist sicherzustellen, dass die Alarmgläser allseitig gefasst werden können, um einen einfachen Ausbau zu verhindern.
13.3
Transport und Lagerung
Bei jedem Transport und bei der Zwischenlagerung von Alarmgläsern besteht das Risiko einer Beschädigung. Hier
muss z. B. durch organisatorische Maßnahmen dafür gesorgt werden, dass diese Gläser – insbesondere die Anschlüsse/Anschlussleitungen – nicht beschädigt werden. Besonders häufig werden Anschlussdrähte und Anschlusskabel abgeschert, abgerissen oder gar abgeschnitten. Es empfiehlt sich daher, auf Baustellen eine geeignete, separate und gesicherte Lagerung vorzusehen.
13.4
Einbau von Alarmgläsern
Beim Einbau muss sehr sorgfältig vorgegangen werden, da bei unfachmännisch ausgeführter Arbeit Probleme
auftreten können. Beim Einbau der Alarmgläser sind grundsätzlich neben den VdS-Richtlinien für Planung und
Einbau (VdS 2311) und den Verglasungsrichtlinien die Herstellerhinweise zu beachten (siehe Aufkleber auf jeder
Alarmglasscheibe). Der Einbau des Alarmglases muss so erfolgen, dass die Anschlussdrähte/-kabel weder gequetscht noch beschädigt werden. Auch nach dem Einbau des Glases dürfen diese nicht mechanisch belastet
werden. Besonders wichtig ist, dass die Verglasung so eingebaut wird, dass in den Falz eindringende Feuchtigkeit
keine Probleme an den Anschlüssen des Alarmglases verursachen kann.
13.5
Anschluss an die Einbruchmeldeanlage
Die Anschlüsse von Alarmgläsern müssen über Verteiler betriebssicher mit dem Leitungsnetz der Einbruchmeldeanlage verbunden werden. Damit Kurz- und/oder Erdschlüsse vermieden werden, müssen Alarmgläser mit Randanschluss ausreichend gegen den Rahmen isoliert werden. Weiterhin sind die vom Hersteller des Alarmglases
vorgeschriebenen und gelieferten Verbindungstechniken und Isolationen in jedem Falle einzuhalten und zu verwenden.
62
VdS 3455 : 2013-08 (03)
13.6
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
Allgemeine Montagehinweise
Der elektrische Widerstandswert der Leiterschleife ist zur Funktionskontrolle vor und nach der Verglasung zu messen und mit den Herstellerangaben (siehe Aufkleber) zu vergleichen. Um Schäden an den Anschlusskabeln zu
vermeiden, ist das Knicken oder wiederholte Biegen der Kabel zu unterlassen. Zu Vermeidung von Wasseransammlungen im Falzbereich dürfen Wasserführungen und Vorrichtungen zum Dampfdruckausgleich nicht behindert/gestört werden. Schrumpfschläuche sind ausschließlich mit speziellen Heißluftgebläsen zu verschließen. Die
Verwendung offener Flammen (z. B. Feuerzeug) ist nicht zulässig. Bei der Verlegung von Anschlusskabeln im
Falzbereich ist auf eine ausreichende Zugentlastung der Kabel zu achten. Bei der Verlegung von Anschlusskabeln
durch Bohrungen in der Rahmenkonstruktion sind Beschädigungen der Kabelisolation durch Bohrgrate zu vermeiden.
14
Blitz und blitzbedingte Überspannung
Hilfestellung zur Vorgehensweise bei Schäden an Einbruch- und Überfallmeldeanlagen nach Blitzschlag und evtl.
blitzbedingter Überspannung:
In der Vergangenheit wurden häufig nach einem entfernten oder nahen Blitzschlag und einer daraus resultierenden Falschauslösung pauschal alle Anlageteile der Anlage ersetzt.
Nach einem direkten Blitzeinschlag oder Blitzschlag in nächster Nähe mit erkennbaren Spuren an der EMA/ÜMA
ist ein pauschaler Ersatz der Geräte/Anlageteile und Melder als richtig einzustufen.
Bei einem entfernten oder nahen Blitzschlag kann es zu einer Vorschädigung von elektronischen Anlageteilen
kommen, die aber zunächst keine sichtbaren Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Anlage zeigt. Eine Untersuchung der Geräte auf eine solche Vorschädigung hätte einen unverhältnismäßig hohen Aufwand zur Folge
und kann zumeist nicht zerstörungsfrei durchgeführt werden.
Um zu einer für alle Beteiligten zufrieden stellenden Lösung zu kommen, wird daher folgende Regelung für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen nach VdS 2311 getroffen:
Nach einem direkten Blitzeinschlag oder Blitzschlag in nächster Nähe mit Blitzspuren und Defekten an der
Anlage sind die entsprechenden Anlageteile der EMA/ÜMA und – falls erforderlich – betroffene Teile des Leitungsnetzes zu ersetzen. Eine Beurteilung des Blitzschlages sollte nachweislich mittels einer detaillierten Blitzauswertung erfolgen.
Wurde nach einem entfernten oder nahen Blitzschlag ein Falschalarm oder eine Störungsmeldung ohne erkennbaren Grund ausgelöst, so bleibt die EMA/ÜMA für einen Zeitraum von 3 Monaten weiter im normalen Betrieb. Werden innerhalb dieser Zeit keine weiteren Meldungen ohne erkennbaren Grund generiert, so kann
davon ausgegangen werden, dass es zu keinem Blitz-/Überspannungsschaden gekommen ist.
Zeigt die EMA/ÜMA in dieser Zeit nachweisbar Meldungen unbekannter Herkunft (Nachweis über Betriebsbuch erforderlich), so kommt ein (ggf. Teil-)Austausch der Anlageteile in Frage. Auch in diesem Fall wird eine
Beurteilung des Blitzschlages nachweislich mittels einer detaillierten Blitzauswertung empfohlen.
In jedem Fall hat der Errichter gemäß VdS 2833 „Schutzmaßnahmen gegen Überspannung von Gefahrenmeldeanlagen“ die Verpflichtung, die Funktionsfähigkeit der vorhandenen Überspannungs- und Blitzstrom-Schutzelemente zu überprüfen und ggf. defekte Elemente zu ersetzen. Fehlen Überspannungs- und BlitzstromSchutzelemente, so ist der Betreiber der EMA auf die Notwendigkeit der Realisierung der Schutzmaßnahmen hinzuweisen. Werden vom Betreiber Überspannungsschutzeinrichtungen gewünscht, so sind diese ebenfalls entsprechend VdS 2833 auszuführen.
Nach Abschluss von Austauschmaßnahmen muss eine Funktionsprüfung der EMA/ÜMA mit Inbetriebnahmeprotokoll (siehe DIN VDE 0833-1) einschließlich Auflistung der durchgeführten Maßnahmen erfolgen.
63
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
15
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Handhabung bei Batterietausch in Einbruchmeldeanlagen
Überschreiten der zulässigen Batteriekapazität
Bei Neuanlagen dürfen nur Batterien in Einbruch- und Überfallmeldeanlagen eingesetzt werden, die die im Zertifikat der Energieversorgung oder der Einbruchmelderzentrale aufgeführte maximale Kapazität nicht überschreiten.
Sollten diese Batterien nicht mehr gefertigt werden, muss die Energieversorgung auf eine vom Hersteller vorgegebene höhere Batteriekapazität nachgeprüft werden. Diese Prüfung ist vom Hersteller schriftlich zu beantragen.
Muss bei einer Altanlage eine defekte Batterie ersetzt werden und Batterien mit der maximal möglichen Kapazität
sind nicht mehr verfügbar, kann eine Batterie mit der nächst höheren Kapazität unter Einhaltung der nachfolgenden Vorgaben eingebaut werden:
Neue Batterien werden mit einem Hinweis auf die ursprüngliche (maximale) Kapazität versehen. Zusätzlich
wird die ursprüngliche Kapazität sowie der vor dem Batteriewechsel vorhandene maximale Anlagenstrom im
Betriebsbuch eingetragen.
Neue Batterien haben die gleichen Abmessungen (Länge, Breite, Höhe, Gewicht, Anschlüsse usw.).
War die alte Batterie im Gehäuse befestigt, muss auch die neue Batterie in gleicher Weise befestigt werden.
Der vor dem Batteriewechsel vorhandene maximale Anlagenstrom wird nicht erhöht.
16
Überwachung von Wertbehältnissen (mit und ohne Vor-/
Ausrüstung mit EMA-Technik) in VdS-anerkannten
Einbruchmeldeanlagen
16.1
Einleitung
Im Rahmen einer Vor-/Ausrüstung von Wertbehältnissen (WB) müssen Montage- und Installationsarbeiten, wie
z. B. die Anbringung von Montageplatten für Körperschallmelder und insbesondere Montagearbeiten im Bereich
des Riegelwerkes, durchgeführt werden. Diese können jedoch ohne genaue Kenntnis des Wertbehältnisses eine
Schwächung des Widerstandswertes gegen mechanische Angriffe herbeiführen und dadurch die vorhandene
Klassifizierung des Wertbehältnisses negativ beeinflussen, wodurch im Zweifelsfalle eine vorhandene Anerkennung des Wertbehältnisses erlischt und somit der Versicherungsschutz gefährdet sein kann. Aus diesem Grund ist
es notwendig, dass der Hersteller des Wertbehältnisses eine Vor- bzw. Ausrüstung seiner Produkte anbietet, die
es dem Errichter einer Einbruchmeldeanlage (EMA) ermöglicht, eine ÜberwachuQJGHV:HUWEHKlOWQLVVHV]ௗ%mit
Körperschallmeldern) ohne negative Beeinflussung des WB zu realisieren.
Die entsprechenden Anforderungen an die EMA-Überwachungsmaßnahmen für Wertbehältnisse sind in den Richtlinien VdS 2264 geregelt. Hiernach ist die Vor- und Ausrüstung Gegenstand eines Prüf- und Zertifizierungsverfahrens, aus dem – bei positivem Abschluss – eine eigenständige VdS-Anerkennung resultiert, zusätzlich zur bestehenden Anerkennung des WB selbst.
Es gelten folgende Grundsätze:
Mechanische Veränderungen am WB führen zum Verlust der VdS-Anerkennung als WB (vergl. auch VdS
5004).
Der Einbau von Einbruchmeldetechnik muss grundsätzlich durch den VdS-anerkannten Errichter der EMA
erfolgen.
Ausnahme: Der Einbauende ist nicht der VdS-anerkannte Errichter der EMA, der Einbau unterliegt jedoch einem definierten Prozess, der VdS anerkannt ist. Dies ist gegeben durch die VdS-Anerkennung für die Vorrüstung bzw. Ausrüstung gemäß VdS 2264.
Die Systemkonformität ist zu beachten. Baut der VdS-anerkannte Errichter der EMA die gemäß Vorrüstung
vorgegebenen Komponenten ein und diese sind nicht Bestandteil seines Einbruchmeldesystems, ist eine labortechnische Nachprüfung der Systemkonformität erforderlich.
Bei einer Überwachung von Wertbehältnissen in VdS-anerkannten Einbruchmeldeanlagen müssen demnach fünf
unterschiedliche Ausführungen von WB betrachtet werden:
64
VdS 3455 : 2013-08 (03)
16.2
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
Ausführung A: WB mit VdS-anerkannter Ausrüstung gemäß VdS 2264
1. Das WB verfügt über eine VdS-anerkannte Ausrüstung (z. B. G 113199).
2. Die Ausrüstung kann in VdS-anerkannten EMA unter Berücksichtigung der Systembindung eingesetzt werden
(ggf. Systemprüfung erforderlich).
3. Im Installationsattest (Punkt 6.5 „Objektüberwachung“) ist die Anerkennungsnummer für die Ausrüstung (G
113199) zu dokumentieren und im Lageplan das entsprechende Symbol (Bild 2) einzuzeichnen.
16.3
Ausführung B: WB mit VdS-anerkannter Vorrüstung gemäß VdS 2264
(ohne Ausrüstung)
1. Das WB verfügt über eine VdS-DQHUNDQQWH9RUUVWXQJ]ௗ%*
2. Das WB kann anhand der technischen Dokumentation der 9RUUVWXQJ ]ௗ% 6WFNOLVWH Leitungsverlegeplan)
von der VdS-anerkannten Errichterfirma vor Ort mit den durch die Anerkennung vorgegebenen Anlageteilen
ausgerüstet und an die VdS-anerkannte EMA unter Berücksichtigung der Systembindung angeschlossen werden (ggf. Systemprüfung erforderlich).
3. Im Installationsattest (Punkt 6.5 „Objektüberwachung“) sind die Anerkennungsnummer für die Vorrüstung sowie die Anerkennungsnummern der eingesetzten Anlageteile zu dokumentieren. Im Lageplan sind die entspreFKHQGHQ6\PEROHXௗD%LOGHLQ]X]HLFKQHQ
16.4
Ausführung C: WB mit VdS-anerkannter Vorrüstung gemäß VdS 2264 und nicht
VdS-anerkannter Nachrüstung mit EMA-Komponenten
'DVYRUJHUVWHWH:%ZXUGHYRQHLQHP'ULWWHQ]ௗ%YRQHLQHP*HOGDXWRmaten-Hersteller, nachträglich mit EMA$QODJHWHLOHQ EHVWFNW =XGHP ZXUGHQ Xௗ8 QLFKW DXVVFKOLH‰Oich die Komponenten verwendet, welche durch die
VdS-Anerkennung der Vorrüstung vorgegeben sind.
Da die nachträgliche Ausrüstung weder labortechnisch geprüft ist, noch durch die VdS-anerkannte Errichterfirma
der EMA erfolgte, kann keine eindeutige Aussage über die richtlinienkonforme Ausführung getroffen werden.
Ein Anschluss der Überwachungsmaßnahmen an eine VdS-anerkannte EMA ist nur im Rahmen einer zulässigen Abweichung möglich. Hierbei ist Folgendes zu beachten:
1. Die VdS-anerkannte Errichterfirma der EMA ist nach sorgfältiger Prüfung bereit, die uneingeschränkte
Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung der Überwachungsmaßnahmen zu übernehmen.
Hinweis: Die Prüfung beinhaltet mindestens die folgenden Teilprüfungen/Maßnahmen:
í
Verwendung der durch die Vorrüstung vorgegebenen Anlageteile.
í
Einbau, Verdrahtung und Einstellung der Anlageteile gemäß technischer Dokumentation.
í
Verlegung der Leitungen gemäß Leitungsverlegeplan der Vorrüstung.
í
Funktionsprüfung.
í
Vollständigkeit der Dokumentation (Verdrahtungsplan, Verteilerbelegungsplan, Montage- und Bedienungsanleitung, Datenblätter aller Anlageteile, Einstellanweisungen, Warnhinweise, Prüfprotokolle).
2. Der Betreiber der EMA und sein Versicherer stimmen dem Anschluss der Überwachungsmaßnahmen zu.
3. Das WB kann dann an die VdS-anerkannte EMA unter Berücksichtigung der Systembindung angeschlossen werden (ggf. Systemprüfung erforderlich).
4. Im Installationsattest (Punkt 6.5 „Objektüberwachung“) sind die Anerkennungsnummer für die Vorrüstung
sowie die Anerkennungsnummern der eingesetzten Anlageteile zu dokumentieren. Im Lageplan sind die
entsprechenden SymEROHXௗD%LOGHLQ]X]HLFhnen und im Anhang D ist diese Verfahrensweise als Abweichung zu dokumentieren und zu begründen.
65
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
16.5
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Ausführung D: VdS-anerkanntes WB mit nicht VdS-anerkannter Vorrüstung
Das VdS-DQHUNDQQWH:%ZXUGH]ௗ%YRQHLQHP'ULWWHQQachträglich vorgerüstet. Es erfolgte jedoch keine labortechnische Überprüfung durch VdS.
Die ursprüngliche Klassifizierung des Wertbehältnisses wurde ggf. negativ beeinträchtigt, sodass keine eindeutige Aussage mehr über die Klassifizierung getroffen werden kann. Die VdS-Anerkennung des Wertbehältnisses ist damit erloschen.
Die weitere Handhabung kann dann wie in Ausführung E erfolgen.
16.6
Ausführung E: WB ohne Vor-/Ausrüstung
Verfügt ein WB nicht über eine VdS-anerkannte Vor- bzw. Ausrüstung, ist eine VdS-konforme nachträgliche
Vor- bzw. Ausrüstung, bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der VdS-Anerkennung (Klassifizierung) des WB,
nicht möglich.
WB, die über keine zertifizierte Klassifizierung verfügen, können auch vom Errichter eigenverantwortlich mit
EMA-Technik ausgestattet werden. Von Eingriffen ins Riegelwerk oder der Herstellung von Systemöffnungen
]ௗ% .DEHO-einführungen) wird abgeraten. Ggf. müssen Körperschallmelder und Öffnungskontakte – nach
Rücksprache mit dem Versicherer – außerhalb des WB montiert werden. In diesem Fall muss das WB zusätzlich durch Bewegungsmelder auf „Annäherung“ überwacht werden. Ist eine Überwachung auf Verriegelung/Verschluss technisch nicht möglich, ist mit dem Versicherer abzustimmen, inwieweit auf diese Überwachung verzichtet werden kann (siehe VdS 2311, Tabellen E.3.01 und E.4.01).
16.7
Symbole für den Lageplan
Bild 1: WBv Wertbehältnis mit Vorrüstung für EMA-Überwachung
Bild 2: WBa mit EMA-Komponenten ausgerüstetes Wertbehältnis
16.8
Literaturhinweise
VdS 2170
Installationsattest für VdS-anerkannte Einbruchmeldeanlagen
VdS 2264
EMA-Überwachungsmaßnahmen für Wertbehältnisse
VdS 2311
Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Planung und Einbau
VdS 5004
Informationen zu Reparaturen und nachträgliche Änderungen an Wertbehältnissen
66
VdS 3455 : 2013-08 (03)
17
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
Worauf es bei der Planung sowie Errichtung von
Einbruch- und Überfallmeldeanlagen in Verbindung mit der
DIN VDE 0833-3 und den Richtlinien VdS 2311 zu achten gilt
In der Vergangenheit konnte man immer davon ausgehen, dass mit Anwendung der Richtlinien VdS 2311 automatisch auch die Anforderungen aus der DIN VDE 0833-3 erfüllt wurden.
Mit den überarbeiteten Produktrichtlinien der DIN EN 50131-Reihe und der DIN VDE 0833-3:2009-06 bedarf es bei
der Planung jetzt jedoch ausführlicherer Aussagen, wenn diese ebenfalls in Verbindung mit den Richtlinien VdS
2311 erfolgt.
Nach wie vor gilt grundsätzlich die Aussage, dass unter Einbeziehung der Richtlinien VdS 2311 auch die DIN VDE
0833-3 eingehalten ist, doch sind die VdS-Klasse und der Grad aus der DIN VDE 0833-3 zu berücksichtigen. So
deckt zum Beispiel die VdS-Klasse A den Grad 1 vollständig und den überwiegenden Teil des Grades 2 ab. Gleiches
gilt für die VdS-Klasse B in Bezug auf Grade 2 und 3 und für die VdS-Klasse C in Bezug auf die Grade 3 und 4.
Grafik: Vergleich von Anlagen zu VdS Klassen und Graden nach DIN VDE 0833-3:2009-06
Damit wird es bereits in der Konzept- und Planungsphase erforderlich, hierzu eindeutige Aussagen zu treffen, um
nicht bei der Ausführung und Abnahme der Einbruch- und Überfallmeldeanlagen feststellen zu müssen, dass die
Anlage nicht in vollem Umfang über den gewünschten Leistungsumfang verfügt.
Die VdS-Richtlinien basieren auf langjährigen Praxiserfahrungen in enger Abstimmung mit den polizeilichen Behörden und unter Berücksichtigung nationaler Regelungen und Gegebenheiten. Die DIN VDE 0833-3 dagegen
kann dies nur in eingeschränktem Maß tun, da sie alle europäischen Festlegungen berücksichtigen muss.
Von daher ist es empfehlenswert, an Hand der VdS-Klasse zu planen und hierüber den ent-sprechenden Grad
nach DIN VDE 0833-3 festzulegen, oder eben die Anforderungen detailliert zu beschreiben, um so die Aufgabenstellung für den Errichter so eindeutig wie möglich zu machen.
Es ist durchaus empfehlenswert, als Hilfestellung das Betriebsartenverzeichnis VdS 2559 heranzuziehen.
Hinweis: Die Gegenüberstellung von VdS-Klassen in Bezug auf die EN-Grade dieses Merkblattes bezieht sich
explizit auf die Planung und den Einbau von Anlagen. Erläuterungen zu der Zuordnung der Produkte von VdSKlassen zu EN-Graden, können der VdS 3134 (Technische Kommentare), Kapitel 3.3.3 entnommen werden.
Quelle: Gemeinsames Merkblatt der Verbände:
67
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
18
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Aufkleber
Bei VdS-anerkannten EMA dürfen Instandhaltungsarbeiten nur durch für das jeweilige Einbruchmeldesystem VdSanerkannte Errichterfirmen durchgeführt werden. Damit die VdS-Anerkennung der EMA unmittelbar – auch durch
Dritte – erkennbar wird, sollte der abgebildete Aufkleber gut sichtbar auf die Außenseite der EMZ angebracht werden. Weiterhin kann der Aufkleber auch auf weitere Anlageteile, z. B. ÜE und/oder NTBA geklebt werden.
Der Aufkleber ist bei VdS Schadenverhütung kostenlos erhältlich.
19
Klassifizierung von Videoüberwachungsanlagen (VÜA)
19.1
Allgemeines
Für die Klassifizierung von VÜA werden zwei Kriterien herangezogen:
1. die Auflösung bei der Darstellung des Zielobjektes (siehe Richtlinien VdS 2366) und
2. die Funktions-, Bedienungs- und Sabotagesicherheit (siehe Richtlinien VdS 2366).
19.2
Auflösung bei der Darstellung des Zielobjektes –
Leistungsmerkmale der Klassen 1, 2 und 3
Die Leistungsmerkmale der Klassen 1 bis 3 werden durch die Auflösung bei der Darstellung des Zielobjektes und
somit durch die Erkennbarkeit von Details gebildet. Unterschieden werden 3 Abbildungsgrößen:
Klasse 1 – Wahrnehmen
Ein Bildpunkt bildet maximal 20 mm in natura ab.
Klasse 2 – Erkennen
Ein Bildpunkt bildet maximal 5 mm in natura ab.
Klasse 3 – Identifizieren
Ein Bildpunkt bildet maximal 1 mm in natura ab.
68
VdS 3455 : 2013-08 (03)
19.3
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
Funktions-, Bedienungs- und Sabotagesicherheit –
Leistungsmerkmale der Klassen A, B und C
Die Leistungsmerkmale der Klassen A bis C werden durch die Funktions-, Bedienungs- und Sabotagesicherheit
gebildet. Insbesondere wird wie folgt unterschieden:
Klasse A
Die VÜA verfügt über einen einfachen Schutz gegen Sabotage.
Klasse B
Die VÜA verfügt über einen mittleren Schutz gegen Sabotage.
Klasse C
Die VÜA verfügt über einen erhöhten Schutz gegen Sabotage.
Sicherheitsrelevante Funktionen werden überwacht.
Für die einzelnen Klassen ergeben sich die in Tabelle 17.01 aufgelisteten Anforderungen.
Hinweis: Die in diesem Abschnitt definierten Forderungen werden in den
Richtlinien VdS 2366 weiter spezifiziert. Anforderungen an die Klassen
A
B
Abdecküberwachung
x
Ausfall der BZ-Energieversorgung
x
Alarmbilder
Kamera- und Objekterkennung an abgesetzte BEZ
C
x
x
x
x
x
Datensicherung
x
x
Datum/Uhrzeit auf dem Bild
x
x
Gegenlichtkompensation/Spitzlichtaustastung
x
x
Historienbilder/Voralarmbilder
x
x
x
x
x
x
x
x
Überwachen des äußeren Übertragungsweges
x
x
Verdrehschutz
x
x
x
x
Livebilder (übertragene Bilder)
x
Meldung des Ausfalls der VE
Schnittstelle Drucker
x
Störungsmeldungen
Testmeldungen („Routineruf“) zu abgesetzter BEZ
Wiederanlauf der BZ nach Ausfall der Energieversorgung
x
x
Tabelle 17.01: Anforderungen an die Klassen A, B und C
Hinweis: Bei Geldinstituten sind die Transaktionsdaten ggf. im Bild oder synchron festzuhalten.
69
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
19.4
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Klassifizierungsmatrix
Beide Kriterien sind zu kombinieren, so dass sich folgende Matrix ergibt:
Auflösung bei der
Darstellung des
Zielobjektes
Klassenkombination
Klasse
Wahrnehmen
1
A1
B1
C1
Erkennen
2
A2
B2
C2
Identifizieren
3
A3
B3
C3
A
B
C
einfacher
mittlerer
erhöhter
Klasse
Schutz gegen Sabotage
Hinweis: Innerhalb eines Objektes können VE verschiedener Klassen zum Einsatz kommen. Hierbei ist zu beachten, dass alle Anlageteile eines Sicherungsbereiches mindestens der geforderten Klasse entsprechen müssen.
Übergeordnete Anlageteile, z. B. eine übergeordnete Bildzentrale (BZ), müssen dann der höchsten in der Gesamtanlage verwendeten Klasse entsprechen.
19.5
Auflagemaß
Auflagemaßeinstellung zwischen Kamera und Objektiv (C/CS-Mount).
Das Auflagemaß ist der genormte Abstand zwischen Abbildungsebene des CCD-Sensors und der optischen Ebene des Objektivs. Grundsätzlich bestimmt dieser Abstand die Bildschärfe der Kamera, da bei einer Abweichung
von dem genormten Abstand der Fokus aus dem Brennpunkt abweicht.
Es muss zwischen folgenden beiden Normen unterschieden werden:
C – Mount:
Abstand 17,526 mm
CS – Mount:
Abstand 12,500 mm
Durch die Normung sind festgelegt:
Durchmesser des Gewindes,
Anstieg des Gewindes,
Abstand Objektiv und Chip (Auflagemaß d).
70
VdS 3455 : 2013-08 (03)
19.6
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
Typische Bildformate – PAL und Megapixel
71
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
19.7
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Brennweitenberechnung
Handhabung der nachstehenden Objektivtabelle (Abschnitt 17.8) zur Auswahl des benötigten Objektivs:
Zur Auswahl des für die Anwendung richtigen Objektivs können Sie die nachstehende Tabelle benutzen. Aus dieser
Tabelle können Sie sehr leicht entnehmen, welchen Bildausschnitt Sie mit dem entsprechenden Bildformat Ihrer
Kamera bei der von Ihnen vorgegebenen Entfernung erhalten. Von der Handhabung her gehen Sie wie folgt vor:
In der obersten Zeile sehen Sie die Angaben über verschiedene Entfernungen von Abständen zwischen Kamera
und dem zu beobachtenden Objekt. Hier gehen Sie in die Spalte, die der in Ihrer Anwendung vorliegenden Entfernung entspricht. Sie haben für jede Brennweite der Objektive eine Angabe der Höhe und Breite des sich für die
jeweilige Entfernung ergebenden Bildausschnittes für das 1/3Ǝ-, 1/2Ǝ und 2/3Ǝ-Format.
Sie gehen die senkrechte Spalte so weit nach unten, bis Sie die von Ihnen gewünschte benötigte Höhe und Breite
für das von Ihnen ausgesuchte Kameraformat erhalten. Vorne in der Zeile können Sie dann das benötigte Objektiv
mit der dazugehörigen Brennweite ablesen, das Sie für diesen Fall einsetzen müssen.
1. Beispiel: Suche nach der richtigen Brennweite bei festgelegter Entfernung und Objektbreite.
Sie haben eine Entfernung zwischen der Kamera und dem zu beobachtenden Bereich von 10 m. Sie wünschen
eine Breite von 14 m zu sehen. Wenn Sie die Spalte bei 10 m nach unten gehen, können Sie nunmehr entsprechend der verwendeten Kamera (z. B. 1/3“) die Breite von 14 m finden. Vorne vor der Zeile können Sie dann die
von Ihnen einzusetzende Brennweite in diesem Beispiel 3,6 mm und den Öffnungswinkel vom Objektiv mit 70°
ablesen. Dieses Objektiv bildet entsprechend den Angaben eine Breite von 14 m und eine Höhe von 10,5 m in
einer Entfernung von 10 m ab.
2. Beispiel: Suche nach der richtigen Entfernung bei vorhandenem Objektiv und festgelegter Objektbreite.
Sie haben eine 1/2Ǝ-Kamera mit einem 16 mm Objektiv und wollen eine Breite von 3,5 m überwachen. Wie weit
muss die Kamera vom Objekt entfernt installiert werden? Sie gehen in der Zeile 16 mm Brennweite für 1/2Ǝ Format
nach rechts. In der neuen Spalte finden Sie die Breite von 3,89 m. Über dieser Spalte können Sie die Entfernung
von 10 m ablesen.
3. Beispiel: Suche nach der richtigen Brennweite und das zu verwendende Kameraformat für einen vorgegebenen Blickwinkel.
Der Winkel soll zum Beispiel 20° sein. Sie gehen die dritte Spalte senkrecht nach unten bis Sie die 20° oder eine
dicht dabei liegende Gradzahl finden. Gehen Sie dann in der Zeile nach links und lesen Sie das Kameraformat und
die Brennweite ab. Es kommen je nach Kameraformat folgende Brennweiten in Frage:
1/4Ǝ-Kamera 10 mm (18°)
1/3Ǝ-Kamera 12 mm (20°)
1/2”-Kamera 16 mm (22°)
72
VdS 3455 : 2013-08 (03)
19.8
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
Objektivtabelle
73
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
74
VdS 3455 : 2013-08 (03)
VdS 3455 : 2013-08 (03)
19.9
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
Vergleichstabellen aus der europäischen Norm EN 50132-7 (Entwurf)
Äquivalente Bildhöhe für die verschiedenen Auflösungen digitaler Systeme (in Prozent)
Kategorie
PAL
1080p
720p
WSVGA
SVGA
4CIF
VGA
2CIF
CIF
QCIF
Inspect
400
150
250
300
300
300
350
600
600
1200
Identify
100
40
60
70
70
70
85
150
150
300
Recognise
50
20
30
35
35
35
45
70
70
150
Observe
25
10
15
20
20
20
25
35
35
70
Detect
10
10
10
10
10
10
10
15
15
30
Monitor
5
5
5
5
5
5
5
10
10
15
Gängige Bildauflösungen (in Pixel)
PAL
(576i)
1080p
720p
WSVGA
SVGA
4CIF
(576p)
VGA
2CIF
CIF
QCIF
Height
400
1080
720
600
600
576
480
288
288
144
Width
720
1920
1280
1024
800
704
640
704
352
176
20
Mechanische Sicherungstechnik
20.1
Definition Türanschlag
DIN links
DIN rechts
Merke: Betrachtet man beim Schließen der Tür von oben die Drehrichtung, ergibt sich die definierte Anschlagseite.
75
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
20.2
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Ermittlung der Zylinderlänge „A/B“
A = Außenseite der Tür
B = Innenseite der Tür
Maß
A
B
Mitte Riegel/Stulpschraube
bis Türblattkante
___mm
___mm
+ Beschlagstärke
___mm
___mm
= Halbe Zylinderlänge
___mm
___mm
Falztür
Stumpftür
Entfernungsmaß „E“
bei Schutzbeschlägen
E = Mitte Drücker oder Knauf
bis Mitte Zylinderkern
Wohnungstüren = 72 mm
Haustüren = 92 mm
76
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
21
Wichtige Pin-Belegungen
21.1
TAE (Telekommunikations-Anschluss-Einheit)
TAE-Stecker
TAE-Buchse
Beschaltung
Aderfarbe
Klemme
Bedeutung
an der Anschlussklemme,
nach VDE 0815, bei Verwendung
der 1. Doppelader
am Stecker
DIN 47100
(LiYY)
Amerik.
Farbcode
Bündelverseilt,
z. B.
J-YY, J-2Y(St)Y
Lagenverseilt,
z. B.
J-Y(St)
rot
rot
rot mit 1 Ring
schwarz (2x2)
1
La
a-Ader
(a/b-Schnittstelle)
weiß
rot
2
Lb
b-Ader
(a/b-Schnittstelle)
braun
grün
3
W
a-Ader für Zweitwecker
(Tonrufzweitgerät), heute
nicht mehr benutzt
grün
4
E
Erde für Amtsholung der
Nebenstelle und DEV,
heute nicht mehr benutzt
gelb
5
b2
Durchgeschleifte b-Ader
(gesteckter F-Stecker
schaltet b2 ab)
grau
gelb
6
a2
Durchgeschleifte a-Ader
(gesteckter F-Stecker
schaltet a2 ab)
rosa
schwarz
(Abstand 17 mm)
blau (ab 3x2)
77
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
21.2
VdS 3455 : 2013-08 (03)
ISDN
“RJ-45”
Ansicht von vorne
Klemmenbezeichnung
Kontakt
IAE
NTBA
1
unbestückt
2
unbestückt
3
2a
a2
4
1a
a1
5
1b
b1
6
2b
b2
7
unbestückt
8
unbestückt
Abschlusswiderstände je 100 Ÿ zwischen 1a und 1b sowie zwischen 2a und 2b
21.3
Ethernet
“RJ-45”
Ansicht von vorne
Belegung
Kontakt
Farbcode
10BASE-T,
100BASE-TX
1000BASE-TX
1
ws-gn
TX+
BI_DA+
2
gn
TX-
BI_DA-
3
ws-or
RX+
BI_DB+
4
bl
BI_DC+
5
ws-bl
BI_DC-
6
or
7
ws-br
BI_DD+
8
br
BI_DD-
RX-
BI_DB-
Die Belegung entspricht dem Standard EIA/TIA T568B.
Beim weit weniger verbreiteten Standard EIA/TIA T568A sind die
Paare grün und orange der obigen Tabelle zu vertauschen.
78
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
21.4 Serielle Schnittstelle (RS-232)
Kontakt
Funktion
25-pol.
9-pol.
Common Ground (Abschirmung)
1
--
Transmit Data (TxD)
2
3
Receive Data (RxD)
3
2
Request to Send (RTS)
4
7
1 2 3 4 5
Clear to Send (CTS)
5
8
6 7 8 9
DSR (Data Set Ready)
6
6
Signal Ground (GND)
7
5
(Data) Carrier Detect (DCD)
8
1
Data Terminal Ready (DTR)
20
4
Ring Indicator (RI)
22
9
(Sicht von vorne auf die Buchse,
d. h. Stecker Lötseite)
21.5 Parallele Schnittstelle
(Sicht von vorne auf die Buchse,
d. h. Stecker Lötseite)
1
2
3
….
11
12
14 15 16 … 23 24 25
13
Kontakt
Funktion
Kontakt
Funktion
1
/Strobe
14
/Autofeed
2
Data Bit 0
15
/Error
3
Data Bit 1
16
/Initialize
4
Data Bit 2
17
/Select In
5
Data Bit 3
18
GND Bit 0
6
Data Bit 4
19
GND Bit 1
7
Data Bit 5
20
GND Bit 2
8
Data Bit 6
21
GND Bit 3
9
Data Bit 7
22
GND Bit 4
10
/Acknowledge
23
GND Bit 5
11
Busy
24
GND Bit 6
12
Paper End
25
GND Bit 7
13
Select
79
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
VdS 3455 : 2013-08 (03)
21.6 VGA und S-Video
S-Video
VGA
(Sicht von vorne auf die Buchse,
d. h. Stecker Lötseite)
(Sicht von vorne auf die Buchse,
d. h. Stecker Lötseite)
Pin
1
5
6
analoge Masse für Rot
7
analoge Masse für Grün
8
analoge Masse für Blau
nicht belegt; glgt. +5V von der Grafikkarte
(= Computer angeschlossen)
analoge Masse für Synchronsignale
2
1 – Ground (Y)
2 – Grund (C)
3 – Luminanzsignal (Y)
4 – Chrominanzsignal (C)
3
4
9
10
11
12
13
14
15
80
Funktion
Rot (0,7 Vss @ 75 Ohm)
Grün (Pegel & Impedanz dto.)
oder (analoges) Monochromsignal
Blau (Pegel & Impedanz dto.)
ID2 (Monitor-IDentifizierung #2)
oder Reserve
digitale Masse für DDC
ID0
ID1 oder digit. Datenaustausch
(DDC - SDA, Serial DAta = Datenleitg.)
Horizontale Synchronisation
oder gemeinsame Sync. (H + V)
Vertikale Synchronisation
Digit. Datenaustausch
(DDC - SCL, Serial Clock = Taktleitg.)
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
Raum für Ihre Notizen
81
Praxishandbuch Gefahrenmeldetechnik
Raum für Ihre Notizen
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VdS 3455 : 2013-08 (03)
VdS Schadenverhütung gehört zu den weltweit führenden Sachverständigenund Zertifizierungsgesellschaften für Brandschutz und Security. Mit jahrzehntelanger Erfahrung ist VdS bevorzugter Partner für Prüfungen von Brandschutzanlagen vor Ort sowie für Zertifizierungen von Produkten, Dienstleistern
und Managementsystemen. VdS setzt darüber hinaus mit der Veröffentlichung
eines umfassenden Regelwerks für Brandschutz- und Sicherheitstechnik internationale Standards und bietet als renommierter Bildungsträger Lehrgänge
und Fachtagungen für Mitarbeiter aus Unternehmen aller Größen und Branchen an.
Die VdS Schadenverhütung GmbH ist ein Unternehmen des
Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).
VdS 3455 : 2013-08 (03)
Zu den Kunden zählen verantwortungsbewusste Industrie- und Gewerbebetriebe, führende Hersteller und Systemhäuser, kompetente Fachfirmen und Fachkräfte. Das VdS-Gütesiegel bescheinigt Produkten und Dienstleistungen des
zivilen Sicherheitsmarktes höchste Qualität und gibt gewerblichen und privaten
Verbrauchern eine wichtige Orientierungshilfe.