GDV-Publikation zur Schadenverhütung Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02) Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02) Die vorliegende Publikation ist unverbindlich. Die Versicherer können im Einzelfall auch andere Sicherheitsvorkehrungen oder Installations- oder Wartungsunternehmen zu nach eigenem Ermessen festgelegten Konditionen akzeptieren, die diesen technischen Spezifikationen oder Richtlinien nicht entsprechen. 2 VdS 2034 : 2014-02 (02) Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements GDV-Publikation zur Schadenverhütung Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements Inhalt 1 Vorbemerkung ..........................................................................................................................4 2 Allgemeines..............................................................................................................................4 3 Wirkung der nichtöffentlichen Feuerwehr ...............................................................................4 4 4.1 4.2 4.3 Grundlagen für eine Risikobeurteilung aus Sicht des Betreibers .............................................6 Risikoerfassungen ...........................................................................................................................6 Risikobeurteilung und Quantifizierung der Leistungsfähigkeit der nichtöffentlichen Feuerwehr ..6 Beurteilung von Risiken in Bezug auf die Standortentwicklung in den nächsten Jahren (z. B. im 5-Jahresturnus) in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Betriebseinheiten ...........6 Erfassung und Aufbereitung von Erkenntnissen aus Schadenereignissen sowie Umsetzung von hieraus abzuleitenden Maßnahmen und/oder aufgrund geänderter behördlicher Vorgaben ..7 4.4 Anhang 1 – Merkblatt für die Bewertung des abwehrenden Brandschutzes .......................................8 Anhang 2 – Muster für eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Werkfeuerwehren ..................22 Anhang 3 – Begleitende Regelwerke .................................................................................................26 3 Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements 1 Vorbemerkung Bei der Betrachtung von betrieblichen Risiken und Brandgefahren sowie deren Auswirkungen ist für den Versicherer das frühzeitige und wirksame Eingreifen der nichtöffentlichen Feuerwehr im Zusammenhang mit dem betrieblichen Gefahrenabwehrmanagement von besonderem Interesse. Insbesondere die auf die betrieblichen Risiken abgestimmte Ausstattung, die Vorortkenntnis, die verkürzte Hilfsfrist und die Mitwirkung bei Prävention und Organisation der betrieblichen Gefahrenabwehr sind hierbei wesentlich. Das Merkblatt wurde ursprünglich konzipiert, um den Versicherern eine Grundlage für die Beurteilung des abwehrenden Brandschutzes im Betrieb zur Verfügung zu stellen (Ausgabe 01 von 2003). Dieses Muster-Verfahren ist im Anhang 1 abgebildet. Zur Darstellung von Aufgaben der nichtöffentlichen Feuerwehren im Rahmen des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements wurde das Merkblatt überarbeitet und erweitert. Das wird auch durch den neuen Titel „Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements“ verdeutlicht. Die vorliegende Publikation wurde vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) gemeinsam mit dem Bundesverband Betrieblicher Brandschutz – Werkfeuerwehrverband Deutschland e.V. (WFV-D) erstellt. abwehrmanagements dar. Zu den Aufgaben der nichtöffentlichen Feuerwehren in deren Wirkungsbereich gehören vor allem: J J J J J J Sie verfügt über eine risikoangepasste technische Ausstattung. Die Mitglieder von nichtöffentlichen Feuerwehren müssen über eine feuerwehrtechnische Aus- und Fortbildung sowie über Orts- und Betriebskenntnisse verfügen. Eine nichtöffentliche Feuerwehr im Sinne dieses Merkblattes muss nachweisbar folgende Kriterien erfüllen: J J J Allgemeines Das betriebliche Gefahrenabwehrmanagement zur Sicherung des Personen- und Umweltschutzes sowie zur Minimierung von Sachschäden und Betriebsunterbrechungsrisiken umfasst folgende Aufgaben: J J J J Erfassung potentieller Risiken Bewertung dieser Risiken Ermittlung von Schutzzielen Festlegung von Maßnahmen Personenschutz Umweltschutz Sachwertschutz Vorbeugung und Abwehr von Schäden mit Bezug auf Personen-, Umwelt- und Sachwertschutz Verhütung und Minderung von Schäden auf der Basis Vermeidung, Vorbeugung und Abwehr Minimierung von Betriebsunterbrechungen bei eingetretenen Schadenereignissen Eine nichtöffentliche Feuerwehr besteht aus hauptberuflichen und/oder nebenberuflichen Einsatzkräften. J 2 VdS 2034 : 2014-02 (02) Verfügbarkeit Alarmorganisation Einsatzorganisation Hilfsfrist 3 Wirkung der nichtöffentlichen Feuerwehr Die nichtöffentliche Feuerwehr im Normalbetrieb, im Einsatzfall und beim Wiederanlauf. Der Normalbetrieb und die Auswirkungen bei dem Eintritt eines Ereignisses sind vereinfacht im nachfolgenden Phasenmodell dargestellt: 1 Die Aufgabe eines Gefahrenabwehrmanagements besteht insbesondere darin, die Planung und Entscheidung sowie Umsetzung von Maßnahmen im Betrieb durch hinreichende Kommunikation zu bewirken, zu überwachen, zu überprüfen und den sich verändernden Ausgangssituationen anzupassen. Nichtöffentliche Feuerwehren sind privat eingerichtete Feuerwehren und stellen einen wesentlichen Bestandteil des betrieblichen Gefahren- 4 2 3 Normal- Ereignis- Betriebsbetrieb eintritt unterbrechung 4 5 Wiederanlauf Normalbetrieb Zeit VdS 2034 : 2014-02 (02) Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements Hierbei werden 5 Phasen unterschieden. J Phase 1: Normalbetrieb Phase 2: Eintritt eines Ereignisses mit Auswirkung auf Mensch, Umwelt und /oder Betrieb Phase 2: J Phase 3: Betriebsunterbrechung J Phase 4: Wiederanlauf J Phase 5: Normalbetrieb (Ausgangszustand). Für ein ganzheitliches betriebliches Gefahrenabwehrmanagement bedeutet jede Phase die Notwendigkeit folgender Aufgaben/Tätigkeiten. Durchführen oder Mitwirken bei Alarm- und Einsatzübungen, Räumungsübungen, Krisenübungen Vorhaltung von ständig besetzte Stellen (Leitstellen) und Sicherheitszentralen Aktivierung der Alarm- und Einsatzpläne (Ablauforganisation) Auslösen der Alarmierungskette entsprechend der Ablauforganisation Phase 3: J J Phase 1: „Normalbetrieb“ J Phase 2: Zeit zwischen Entstehung eines Schadenereignisses, seinem Entdecken und Abgabe der Meldung J Nutzen der verkürzten Hilfsristen Retten, Löschen, Bergen und Schützen Wirkungsvolle Gefahrenabwehr durch spezifische Fachkenntnisse und Sondergeräte Anwendung von schadenarmer Einsatztaktik Phase 4: Beratung und Unterstützung bei der Wiederanlaufplanung (Recovery) aus Sicht der nichtöffentlichen Feuerwehr Phase 3: Beginn der Alarmierung bis Beendigung der Ereigniseinwirkungen und aller notwendigen Interventionsmaßnahmen J Phase 4: Umsetzung aller Maßnahmen, die zur Wiederherstellung des Normalbetriebes geeignet sind Phase 5: Phase 5: Neubewertung der Ausgangssituation, Ableiten neuer Maßnahmen und Implementierung J J Auswertung der Erfahrungen aus Phase 1, 2, 3 und 4 Mitarbeit bei der Optimierung der Betriebsabläufe mit den gewonnenen Erkenntnissen 1 Eine nichtöffentliche Feuerwehr kann sich in den Phasen 1-5 – auch in Zusammenarbeit mit anderen Betriebseinheiten – wie folgt einbringen (beispielhafte Aufzählung): 2 3 Normal- Ereignis- Betriebsbetrieb eintritt unterbrechung Schaden B 4 5 Wiederanlauf Normalbetrieb Schaden A Schaden B < Schaden A Phase 1: J J J J J J J Aktive Mitwirkung bei der Planung, Ausführung und Umsetzung sowie Inbetriebnahme von baulichen Anlagen und deren Einrichtungen. Mitwirken bei der Instandhaltung bestehender Anlagen und Einrichtungen. Mitarbeit bei der Aufstellung und Fortschreibung von betrieblichen Alarm- und Einsatzplänen. Mitarbeit bei der Aufstellung und Fortschreibung von Recovery- und BCM-Pläne sowie dem betrieblichen Notfallmanagement. Unterstützung und/oder Durchführung bei der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter und Fremdfirmen. Teilnahme bei Brandschutzbegehungen bzw. Sicherheitsaudits. Durchführung von Sicherheitswachdiensten. Zeit Abb. 1: „Qualitative Darstellung des Einflusses der nichtöffentlichen Feuerwehr“ Die Größe der roten oder blauen Fläche in der Abb. 1 ist ein Maß für die Qualität der Arbeit der nichtöffentlichen Feuerwehr. Je leistungsstärker die nichtöffentliche Feuerwehr ist, um so kleiner wird die Fläche; entweder dadurch, dass Ereignisse verhindert werden (gute Prävention), oder bei Ereignissen durch gute Vorbereitung (Gefahrenabwehr) die Auswirkung minimalisiert wird. 5 Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements 1 2 Normalbetrieb 3 4 5 Betriebsunterbrechung Wiederanlauf Normalbetrieb VdS 2034 : 2014-02 (02) 4.1.2 Schutzkonzepte für Technische Hilfeleistung sowie Brand Präventionsmaßnahmen Technische Hilfeleistung Brand Abwehrende Maßnahmen Technische Hilfeleistung Brand J J Ereigniseintritt vermieden = kein Schaden J J Kein Ereigniseintritt J J Zeit 4.1.3 Organisation und Ausrüstung der Nichtöffentlichen Feuerwehr Technische Hilfeleistung Brand Sonstige sicherheitsrelevante Tätigkeiten J Abb. 2: Optimale Zielerreichung durch wirkungsvolle Arbeit der nichtöffentlichen Feuerwehr in der Prävention 4 Grundlagen für eine Risikobeurteilung aus Sicht des Betreibers Das hier beschriebene Muster für die Durchführung einer Risikobeurteilung basiert auf der Vorgehensweise der Bedarfs- und Entwicklungsplanung für nichtöffentliche Feuerwehren, wie sie zurzeit in mehreren Bundesländern in Bearbeitung sind (siehe Anhang 2: Muster für eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Werkfeuerwehren im Land Hessen). 4.1 Risikoerfassungen J J 4.1.4 Zusammenarbeit in der Gefahrenabwehr mit öffentlichen Einrichtungen 4.2 4.2.2 Bemessungszenarien 4.2.2.1 Schadenereignis mit hoher Personengefährdung 4.2.2.2 Gefahrstofffreisetzung mit Wirkung auf Mensch, Maschine, Umwelt 4.2.2.3 Brand mit hohem Sachschaden- und/ oder Betriebsunterbrechungspotential 4.2.2.4 Schäden aufgrund von Naturereignissen mit hohem Sachschaden- und/ oder Betriebsunterbrechungspotential 4.2.2.5 Wechselwirkung von einzelnen Schadenereignissen Sie gliedern sich in 4.1.1 Standortbeschreibung J J J Beschreibung des Unternehmens Rechtlich relevante Aspekte Beschreibung der Umgebungsbedingungen des Standortes mit Lagebeschreibung Topographie und Siedlungsstruktur Verkehrsanbindungen Öffentliche Hilfeleistungeinrichtungen Beschreibung der Standortes Versorgungs-und Entsorgungssysteme innerbetrieblicher Verkehr (Verkehrswege, Transportmengen, Transportbehälter etc.) Gebäudebauarten, Gebäudegröße, Gebäudenutzung Sonstige bauliche Anlagen Anzahl und Verteilung von Personen auf dem Standortgelände Umgebungsbedingte Gefahrenquellen Betriebsbedingte Gefahrenquellen J Risikobeurteilung und Quantifizierung der Leistungsfähigkeit der nichtöffentlichen Feuerwehr 4.2.3 Bedarfsplanung für die Gefahrenabwehr J J J J 4.2.3.1 Schutzzieldefinition für vorgenannte Szenarien (gem. Abschnitt 4.2.2) J 4.2.3.2 Ermittlung der notwendigen Personalstärke 4.2.3.3 Ermittlung der notwendigen technischen Ausstattung J J J J J J 6 4.2.4 Soll-/Ist Vergleich/Gap-Analyse VdS 2034 : 2014-02 (02) 4.3 Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements Beurteilung von Risiken in Bezug auf die Standortentwicklung in den nächsten Jahren (z. B. im 5-Jahresturnus) in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Betriebseinheiten 4.3.1 Entwicklung der Produktions-, Entwicklungs- und/oder Logistikprozesse 4.3.2 Entwicklung der Infrastruktur (Gebäude, Einrichtung, Umgebung etc.) 4.3.3 Einsatz neuer Betriebsstoffe, Materialien u. ä. 4.3.4 Überprüfung der Schutzziele und ggf. Anpassung der Gefahrenabwehr 4.4 Erfassung und Aufbereitung von Erkenntnissen aus Schadenereignissen sowie Umsetzung von hieraus abzuleitenden Maßnahmen und/oder aufgrund geänderter behördlicher Vorgaben Hinweis: Für die Beurteilung der Merkmale des reinen abwehrenden Brandschutzes durch die nichtöffentliche Feuerwehr steht das Muster-Verfahren im Anhang 1 zur Verfügung. 7 Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02) Anhang 1 Nichtöffentliche Feuerwehren – Merkblatt für die Bewertung des abwehrenden Brandschutzes Inhalt Vorbemerkung .....................................................................................................................................8 1 Allgemeines..............................................................................................................................8 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 Gesamtbewertung ....................................................................................................................8 Überprüfung der Grundanforderungen (nach Abschnitt 3) .............................................................9 Überprüfung der Sonderanforderungen (nach Abschnitt 4) ...........................................................9 Ermittlung des Grund-Schutzwertes...............................................................................................9 Berücksichtigung der zusätzlichen Bewertungskriterien (nach Abschnitt 7) ................................9 Ermittlung des Gesamtschutzwertes ..............................................................................................9 3 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 Grundanforderungen ................................................................................................................9 Ausstattung, Ausrüstung und Ausbildung .......................................................................................9 Atemschutz.....................................................................................................................................10 Alarmierung der Einsatzkräfte ......................................................................................................10 Funktechnik (Sprechfunk) ..............................................................................................................10 Alarm- und Einsatzorganisation ....................................................................................................10 Hilfsfrist ..........................................................................................................................................10 4 4.1 4.2 Sonderanforderungen ............................................................................................................10 Verwendung radioaktiver Stoffe im Werk ......................................................................................10 Gefahrstoffe ....................................................................................................................................10 5 Feuerwehrklassen..................................................................................................................10 6 Risikoklassen .........................................................................................................................10 7 Zusätzliche Bewertungskriterien ...........................................................................................11 8 Besonderheiten bei Dienstleistern .........................................................................................11 9 Literatur, Bezugsquellen ........................................................................................................11 10 Anhang....................................................................................................................................13 Für die Erfassung der Merkmale und der Bewertung des abwehrenden Brandschutzes durch die nichtöffentliche Feuerwehr steht das folgende MusterBewertungsmodell zur Verfügung. Hiermit wird im Wesentlichen die Ausrüstung und personelle Ausstattung der nichtöffentlichen Feuerwehr erfasst. Vorbemerkung Das Merkblatt wurde konzipiert, um den Feuerversicherern für die Bewertung von nichtöffentlichen Feuerwehren bei der Brandbekämpfung eine Grundlage zur Verfügung zu stellen. 1 Allgemeines Bei der Betrachtung des abwehrenden Brandschutzes ist für den Feuerversicherer das frühzeitige Eingreifen der Feuerwehr das vorrangige Schutzziel. Neben der personellen und technischen Ausstattung der Feuerwehr wird daher auch die Hilfsfrist als Bewertungskriterium für die Beurteilung des betrieblichen abwehrenden Brandschutzes mit herangezogen. 2 Gesamtbewertung Es wird ein Schutzwert für die nichtöffentliche Feuerwehr ermittelt, der sich daraus ergibt, inwieweit Grund- und Sonderanforderungen erfüllt sowie einige zusätzliche Bewertungskriterien gegeben sind. 8 VdS 2034 : 2014-02 (02) Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements Für die technische und personelle Ausstattung und für Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes beträgt der Schutzwert maximal 100. Tabelle 1: Schutzwert in Abhängigkeit von der Risiko- und der Feuerwehrklasse FeuerwehrKlasse Die Bewertung wird jeweils für eine gesamte Betriebsstätte/-stelle vorgenommen. Als solche ist der im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungsort unter der Voraussetzung anzusehen, dass die Hilfsfrist (siehe Abschnitt 3.6) für jede örtliche Anlage oder Einrichtung eingehalten werden kann. (niedrig) Die Gesamtbewertung erfolgt in den folgenden Schritten: J J J J J Überprüfung der Grundanforderungen Überprüfung der Sonderanforderungen Ermittlung des Grundschutzwertes Berücksichtigung der zusätzlichen Bewertungskriterien Ermittlung des Gesamtschutzwertes Es wird der Zustand der nichtöffentlichen Feuerwehr am Besichtigungstag bewertet. Qualifizierte Überprüfungen sollten regelmäßig und bei risikorelevanten Veränderungen durchgeführt werden und mit dem Versicherungsnehmer besprochen werden. 2.1 Überprüfung der Grundanforderungen (nach Abschnitt 3) Werden die Grundanforderungen nicht oder nur teilweise erfüllt, ergibt sich für die Feuerwehr ein abgeminderter Schutzwert. 2.2 Überprüfung der Sonderanforderungen (nach Abschnitt 4) Ergibt die allgemeine risikotechnische Beurteilung, dass Risiken vorhanden sind, die eine der Sondermaßnahmen nach Abschnitt 4 erforderlich machen, dann ist dies bei der Bewertung entsprechend zu berücksichtigen: Sind erforderliche Sondermaßnahmen nicht umgesetzt, so reduziert sich der Schutzwert. 2.3 Ermittlung des Grund-Schutzwertes Nach der Ermittlung der Feuerwehrklasse (F1 - F8) gemäß Abschnitt 5 und der Risikoklasse (R1 - R7) gemäß Abschnitt 6 erfolgt die Schutzwertermittlung für die Feuerwehr entsprechend Tabelle 1. F1 (niedrig) Risikoklasse (hoch) R1 R2 R3 R4 R5 R6 R7 70 60 45 30 15 7,5 70 60 45 30 15 7,5 F3 70 60 45 30 15 F4 70 60 45 30 F5 70 60 45 F6 85 70 60 F7 (hoch) 2.4 0 F2 70 F8 Berücksichtigung der zusätzlichen Bewertungskriterien (nach Abschnitt 7) Neben der Risiko- als auch der Feuerwehrbewertung können zusätzliche Leistungsmerkmale (z. B. vorbeugender Brandschutz) den Schutzwert der nichtöffentlichen Feuerwehr erhöhen. Es werden Zusatzpunkte entsprechend der Bewertung nach Abschnitt 7 ermittelt und durch einfache Addition angerechnet. Der Punktwert dieser zusätzlichen Bewertungskriterien nach Abschnitt 7 darf grundsätzlich nicht größer sein als der aus der Risiko- und Feuerwehrbewertung nach Tabelle 1 ermittelte Schutzwert. 2.5 Ermittlung des Gesamtschutzwertes Der Gesamtschutzwert ergibt sich durch Addition der ermittelten Punkte aus Abschnitt 2.3 und Abschnitt 2.4; er beträgt maximal 100. 3 Grundanforderungen 3.1 Ausstattung, Ausrüstung und Ausbildung Ausbildung sowie fahrzeugtechnische, gerätetechnische sowie persönliche Ausstattung und Ausrüstung müssen grundsätzlich unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten und der behördlichen Auflagen den geltenden Vorschriften und Normen entsprechen. Ein Ausbildungskonzept ist nachzuweisen. Die Feuerwehrangehörigen müssen entsprechend ihrer Funktion über spezifische Betriebs- und Verfahrenskenntnisse verfügen sowie eine ihrer Funktion entsprechende Ausbildung besitzen. 9 Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements Abweichungen vom Ausstattungs-, Ausrüstungsund Ausbildungsstandard der öffentlichen Feuerwehr sind möglich, wenn dadurch eine höhere Leistungsfähigkeit erreicht wird. 3.2 3.6 VdS 2034 : 2014-02 (02) Hilfsfrist Die Hilfsfrist muss unter Berücksichtigung der Erläuterungen nach Abschnitt 10.2.2 den Mindestanforderungen nach Tabelle 3 Zeile E genügen. Atemschutz 4 Eine nichtöffentliche Feuerwehr, ausgenommen Hausfeuerwehren im Sinne der landesrechtlichen Verordnungen für Geschäfts- und Warenhäuser (Verkaufsstätten), muss über entsprechende Atemschutzausrüstungen mit umluftunabhängigen Atemschutzgeräten verfügen. Sonderanforderungen Im Einzelfall ist eine gesonderte Risikoanalyse erforderlich. 4.1 Verwendung radioaktiver Stoffe im Werk Mindestens ⅔ der Einsatzkräfte müssen atemschutztauglich sein, d. h. G 26 – Untersuchung und Atemschutzausbildung nach FwDV 7. In Betrieben, in denen radioaktive Stoffe verwendet werden, kann eine Sonderausrüstung „Strahlenschutz“ erforderlich sein (Hinweis: FwDV 9/1). 3.3 4.2 Alarmierung der Einsatzkräfte Zur Alarmierung der Einsatzkräfte der nichtöffentlichen Feuerwehr muss ein geeignetes, störunanfälliges Alarmierungssystem vorhanden sein, z. B. Funkmeldesystem. 3.4 Funktechnik (Sprechfunk) Die nichtöffentliche Feuerwehr muss über ein Funksystem verfügen, dessen Sende- und Empfangsfrequenz von anderen Nutzern auf dem Werkgelände nicht gestört werden kann. Hinweis: In Abstimmung mit dem zuständigen Träger des Funkverkehrskreises (Stadt/Kreis) ist eine funktechnische Verständigungsmöglichkeit mit der zuständigen öffentlichen Feuerwehr erforderlich. In Betrieben, in denen Gefahrstoffe verwendet oder gelagert werden, muss die nichtöffentliche Feuerwehr die für einen möglichen Gefahrstoffeinsatz geeigneten Löschmittel in ausreichender Menge (z. B. Schaummittel, Sonderlöschmittel) sowie dafür geeignete Geräte vorhalten (Hinweis: FwDV 14). 5 J J J Alarm- und Einsatzorganisation Zur Einsatzvorbereitung ist eine Alarm- und Ausrückeordnung entsprechend den betrieblichen Gegebenheiten erforderlich (für Betriebe, die der StörfallVO unterliegen, zusätzlich Alarm- und Gefahrenabwehrpläne). Als organisatorische Maßnahme müssen Feuerwehrpläne nach DIN 14095 “Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen” oder andere geeignete Unterlagen oder Informationssysteme zur Verfügung stehen. Feuerwehrklassen Nichtöffentliche Feuerwehren werden unter Beurteilung von J 3.5 Gefahrstoffe J Personalausstattung (Stärke, Verfügbarkeit, Aus- und Weiterbildung), Ausstattung mit Fahrzeugen, Geräten und Sonderausrüstungen, Alarmierungs- und Nachrichtenmittel, Löschwasserversorgung und Hilfsfrist in 8 Feuerwehrklassen (F1 bis F8) eingeteilt. Die Zuordnung ergibt sich aus Tabelle 3. 6 Risikoklassen Die Risiken werden entsprechend der betriebsspezifischen Gefahrenlage in 7 Risikoklassen eingeteilt. Die Zuordnung erfolgt nach Abschnitt 10.3. Besondere Gefahrenlagen, die sich z. B. aufgrund großer Lagerflächen oder -höhen bzw. beim Zusammentreffen von Produktionsanlagen mit dominierendem Lageranteil ergeben, müssen durch 10 Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02) Umstufung in eine höhere Risikoklasse berücksichtigt werden. 7 J Zusätzliche Bewertungskriterien Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in Bezug auf die Durchführung von Schadenverhütungs- oder Schadenminderungsmaßnahmen sowie der Anzeige- und Meldepflichten beachtet werden. Werden von den Angehörigen einer nichtöffentlichen Feuerwehr Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes wahrgenommen, dann können hierfür maximal 15 Punkte angerechnet werden. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben setzt eine ausreichende Ausbildung voraus. In der Regel können diese Aufgaben nur von betriebszugehörigen hauptberuflichen Kräften der Feuerwehr durchgeführt werden. Tabelle 2: Zusätzliche Feuerwehr-Leistungsmerkmale und vorbeugender Brandschutz 9 Literatur, Bezugsquellen VdS-Richtlinien und Publikationen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.: VdS Schadenverhütung Verlag Amsterdamer Str. 174 50735 Köln www.vds.de Leistungsmerkmal Schutzwert (Punkte) Anhörung und Mitsprache bei betrieblichen Neu- und Umbauplanungsmaßnahmen 6 Planung stationärer Brandschutzeinrichtungen 3 Prüfung und Wartung von Brandschutzeinrichtungen 6 Sicherungsmaßnahmen bei feuergefährlichen Arbeiten 3 regelmäßige brandschutztechnische Betriebsbegehungen 6 uneingeschränkte Zugangsberechtigung zu allen Betriebsbereichen 3 Mitglied im Arbeitssicherheitsausschuss 3 8 Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV): Kohlhammer Verlag 70565 Stuttgart www.kohlhammer.de Besonderheiten bei Dienstleistern Für die Bewertung von Dienstleistungsfeuerwehren sind die individuellen Leistungsbeschreibungen und die Bestimmungen des Dienstvertrages zu berücksichtigen. Insbesondere sollten neben der personellen und technischen Ausstattung u. a. die J J J J J J Zugänglichkeit zu den zu schützenden Betrieben, Verfügbarkeit der Feuerwehr, Kompetenzen der Feuerwehr, Regelungen über den vorbeugenden Brandschutz, Maßnahmen bei Nichterfüllung des Vertrages, Haftung des Dienstleisters sowie 11 Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02) Tabelle 3: Feuerwehrklassen Feuerwehrklasse F1 F2 F3 F4 F5 F6 F7 F8 Gesamtschichtstärke hauptberufliche und nebenberufliche Anz. Fm (SB) 3 6 6 9 12 15 21 24 davon mindestens ⅔ atemschutztauglich 2 4 4 6 9 10 14 16 A.1 Soforteinsatzstärke Anz. Fm (SB) 1) - - 3 6 9 12 18 18 davon mindestens atemschutztauglich - - 2 4 6 8 12 12 12 18 A Bem. Personal 2) zeitweise verminderte Schichtstärke Abwertung um jeweils 1 Feuerwehrklasse A.2 hauptberufliche Fm (SB) - 3 - mind. 2 Schichten (16 h/Tag) Anwesenheit in Schichten A.3 nebenberufliche Fm (SB) Anwesenheit in Schichten 6 9 24 h/ständig 3) 4) Differenz zwischen Gesamtstärke und hb in der Betriebszeit 3) ständig anwesend (Betriebszeit und betriebsfreie Zeit) 5) A.4 Fortbildung Theoret. Unterricht und Übungsdienst monatlich wöchentlich Einsatzübungen B jährlich Feuerwehrfahrzeuge, Ausrüstung und Löschwasserversorgung (LWV) B.1 Löschfahrzeuge 6), TS stationäres LWVSystem 1 TSF 1 Lösch- 2 Lösch- 2 Lösch- 3 Lösch- 4 Lösch- 5 Löschzusätzl. fahrfahrfahrfahrfahrfahrmind. zeug zeuge zeuge zeuge zeuge zeuge 1 TS 8 7) Pumpenleistung (min.) - - FP 8/8 Mindest-Wasservorrat (ges.) - - 500 l 1.200 l 3.200 l 5.000 l 7.000 l 10.000 l DVGW DVGW DVGW DVGW 3200 4800 6400 6400 B.2 Löschwasserversorgung B.3 Hubrettungsfahrzeuge C 8) wenn notwendig als 2. Rettungsweg oder Angriffsweg der Feuerwehr B.4 Einsatzleitwagen B.5 Atemschutz (Pressluftatmer) je FP 8/8 je FP 16/8 je FP 16/8 je FP 16/8 je FP 16/8 - 4 6 8 10 1 1 1 12 14 18 Alarmierung, Fernmelde- und Nachrichtenmittel C.1 werksinterner Notruf läuft auf in ständig besetzte Stelle C.2 Einsatzdokumentation in Leitstelle in Feuerwehrleitstelle schriftlich, zusätzlich Tonaufzeichnung schriftlich C.3 Nachrichtenmittel 9) Anzahl mobile Funkgeräte - 3 4 4 5 6 7 10 Anzahl stationäre Funkgeräte - - - 1 1 1 1 1 D Bauliche Anlagen E Hilfsfrist Feuerwehrhaus / Feuerwache Feuerwehrhaus Feuerwache 10 Minuten 1) 2) 3) 4) 12 innerhalb von max. 1 Minute am Fahrzeug bei Durchführung „externer” Dienstleistungen beachten: - Mindestbesatzung auf der Wache - Erreichbarkeit der extern tätigen Kräfte - Möglichkeit der sofort. Unterbrechg. d. Aufgaben - ausreichend Fahrzeuge vorhanden Die Ausbildung der Fm(SB) muss nach den landesrechtlichen Vorschriften erfolgen. prüfen: sind nb Kräfte abkömmlich? 5) 6) 7) 8) 9) prüfen: Verfügbarkeit (Zeit, Zuverlässigkeit) der „dienstfreien” Schicht hier: Löschfahrzeug als Sammelbegriff für LF, TLF, TSF alternativ: stationäres LWV-System Die Abkürzung DVGW steht für: „entspr. DVGW-Arbeitsblatt W 405“. Störungsfreies Funksystem (siehe Abschnitt 3.4 Funktechnik) Verständigungsmöglichkeit mit der öffentlichen Feuerwehr in Abstimmung mit dem zuständigen Träger des Funkverkehrskreises (Stadt/Kreis)! Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02) 10 Anhang 10.1 Formulare zur Datenerfassung 10.1.1 Grund- und Sonderanforderungen Anforderung 1 s. Absch. erfüllt Bemerkung Grundanforderungen 1.1 Ausstattung, Ausrüstung und Ausbildung 1.1.1 entsprechend den behördlichen Auflagen und den geltenden Vorschriften und Normen 3.1 ja nein 1.1.2 funktionsgerechte Ausbildung vorhanden 3.1 ja nein 1.1.3 Betriebs- und Verfahrenskenntnisse 3.1 ja nein 1.2 Atemschutz 1.2.1 Atemschutzausrüstung notwendig 3.2 ja nein 1.2.2 Atemschutzgeräte in ausreichender Anzahl vorhanden 3.2 ja nein 1.2.3 mind. ⅔ der Einsatzkräfte sind atemschutztauglich 3.2 ja nein 1.3 Alarmierung der Einsatzkräfte 1.3.1 Geeignetes, störunanfälliges Alarmierungssystem vorhanden 3.3 ja nein 1.3.2 Funkalarmierungssystem zur Alarmierung außerhalb des Werksgeländes vorhanden 3.3 ja nein 1.4 Funktechnik 1.4.1 Eigenes betriebliches Funksystem vorhanden 3.4 ja nein 1.4.2 Funkkommunikation mit der öffentl. Feuerwehr möglich 3.4 ja nein 2 Sonderanforderungen 2.1 Verwendung radioaktiver Stoffe im Werk Es sind keine radioaktiven Stoffe, die mind. der Feuerwehrgefahrengruppe II entsprechen, vorhanden Sofern radioaktive Stoffe, die mind. der Feuerwehrgefahrengruppe II entsprechen, vorhanden sind: Persönliche und sonstige Schutz- und Sonderausrüstung entsprechen den Anforderungen 4.1 ja nein Es sind keine Gefahrstoffe, die besondere Anforderungen erfordern, vorhanden 2.2 Verwendung und Lagerung von Gefahrstoffen 2.2.1 Persönliche und sonstige Schutz- und Sonderausrüstung entsprechen den Anforderungen 4.2 ja nein 2.2.2 Sofern erforderlich, sind Sonderlöschmittel vorhanden 4.2 ja nein Zusammenfassung, Auswertung Grund- und Sonderanforderungen erfüllt ja wenn nein, notwendige Maßnahmen nein 1. 2. 3. 4. 5. 13 Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02) 10.1.2 Zusätzliche Leistungsmerkmale Leistungsmerkmal (siehe Abschnitt 7) Schutzwert (Punkte) Anhörung und Mitsprache bei betrieblichen Neu- und Umbauplanungsmaßnahmen 6 Planung stationärer Brandschutzeinrichtungen 3 Prüfung und Wartung von Brandschutzeinrichtungen 6 Sicherungsmaßnahmen bei feuergefährlichen Arbeiten 3 Brandschau 6 uneingeschränkte Zugangsberechtigung zu allen Betriebsbereichen 3 Mitglied im Arbeitssicherheitsausschuss erreicht 3 Erreichte Punktzahl: Anrechenbare Punktzahl (max. 15): 10.2 Begriffe und Abkürzungen 10.2.1 Abkürzungen Abkürzung Begriff AAO Alarm- und Ausrückeordnung AB Abrollbehälter AL Anhängeleiter BF Berufsfeuerwehr BOS Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Abkürzung Begriff KTW Krankentransportwagen LF Löschgruppenfahrzeug LSG Leichtschaumgenerator LtS Leitstelle LWV Löschwasserversorgung LZ Löschzug MTW Mannschaftstransportwagen BtF Betriebsfeuerwehr MZF Mehrzweckfahrzeug CSA Chemikalienschutzanzug NAW Notarztwagen DL Drehleiter nb nebenberuflich DLK Drehleiter mit Korb NEF Notarzteinsatzfahrzeug ELW Einsatzleitwagen PA Pressluftatmer FF Freiwillige Feuerwehr PF Pflichtfeuerwehr Fm (SB) Feuerwehrmann (Sammelbegriff) RTW Rettungswagen FME Funkmeldeempfänger RW Rüstwagen FP Feuerlöschkreiselpumpe St Staffel FuG Funkgerät StrlSch Strahlenschutz FW Feuerwache SW Schlauchwagen Fw Feuerwehr TLF Tanklöschfahrzeug FwA Feuerwehranhänger TM Teleskopmast FwDV Feuerwehr-Dienstvorschrift Tr Trupp FwH Feuerwehrhaus TroLF Trockenlöschfahrzeug G 26 Arbeitsmedizinische Grundsätze G 26 – Tauglichkeit von Atemschutzgeräteträgern TroTLF Trockentanklöschfahrzeug TS Tragkraftspritze TSA Tragkraftspritzenanhänger TSF Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W Tragkraftspritzenfahrzeug mit Löschwasservorrat GM Gelenkmast Gr Gruppe GSG Gefährliche Stoffe und Güter GW Gerätewagen hb hauptberuflich VZ Verschäumungszahl k.A. keine Anforderung WF Werkfeuerwehr KLF Kleinlöschfahrzeug WLF Wechselladerfahrzeug Z Zug 14 Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02) 10.2.2 Erläuterungen zur Hilfsfrist Die Hilfsfrist ist eine Kenngröße zur Bewertung der Leistungsfähigkeit von nichtöffentlichen Feuerwehren. Bei den öffentlichen Feuerwehren bezieht sich die Hilfsfrist auf das zu schützende Gebiet der jeweiligen Kommune; bei den nichtöffentlichen Feuerwehren auf die jeweilige Betriebsstätte/-stelle. Die Entfernung zwischen Feuerwache bzw. Feuerwehrgerätehaus allein ist kein aussagefähiges bzw. bewertbares Kriterium für eine Feuerwehr. Die übrigen Parameter der Hilfsfrist müssen hier ebenfalls berücksichtigt werden. Abbildung 1 verdeutlicht, dass die Einzelzeiten nicht einfach addiert werden, sondern bei der Erkundungs- und Entwicklungszeit eine Parallelität angenommen wird. D. h., dass die Einsatzkräfte nach dem Eintreffen am Einsatzort bereits beginnen, einen Löschangriff vorzubereiten (z. B. Aufbau einer Löschwasser- und Löschmittelversorgung, Ausrüstung mit Schutzanzügen und Atemschutzgeräten, Vorgehen mit Schnellangriffseinrichtungen), während die Einsatzleitung eine Lageerkundung durchführt. Das entspricht der Praxis, da bei nichtöffentlichen Feuerwehren eine ausreichende Objektkunde (detaillierte Einsatzpläne, Kenntnis der geometrischen Verhältnisse und nutzungs- bzw. verfahrensspezifische Kenntnisse) vorauszusetzen ist. Definitionen (entsprechend DIN 14011-9) Definition nach VdS 2034 Nichtöffentliche Feuerwehren – Merkbaltt für die Bewertung: Hilfsfrist: Zeitspanne vom Beginn der Alarmierung (Ende der Abgabe der Brandmeldung an die Stelle, die Einsatzkräfte alarmieren kann) bis zum Wirksamwerden von Maßnahmen zur Schadensbekämpfung. Abweichend von DIN 14011-9 ist hierin die Meldezeit nicht enthalten. Entdeckungszeit: Zeit zwischen Entstehung eines Schadenereignisses und seinem Entdecken durch Menschen oder automatische Meldeeinrichtungen. Die Entdeckungszeit ist kein Bestandteil der Hilfsfrist nach VdS 2034. Meldezeit: Zeit zwischen dem Entdecken eines Schadenereignisses und dem Ende der Abgabe einer entsprechenden Meldung an die Stelle, die Einsatzkräfte alarmieren kann. Die Hilfsfrist nach VdS 2034 setzt sich zusammen aus: J J J J J Die Meldezeit wird gekennzeichnet von den technischen und organisatorischen Gegebenheiten in einem Objekt. Bei einer Meldemöglichkeit über eine Brandmeldeanlage, sowohl automatisch als auch manuell, ist eine Meldezeit im Bereich weniger Sekunden möglich. Alarmierungszeit Ausrückezeit Anmarschzeit Erkundungszeit und Entwicklungszeit. Bei einer Meldung über Telefon ist unter Berücksichtigung der Qualität der Notrufannahme und Sprachverständigung die Annahme einer Meldezeit von ca. 30 Sekunden realistisch. Abbildung 1: Die Elemente der Hilfsfrist nach VdS 2034 Nichtöffentliche Feuerwehren – Merkbaltt für die Bewertung N1 N2 T1 T2 T3 T4 T5 N3 N1 = Entdeckungszeit N2 = Meldezeit T1 = Alarmierungszeit T2 = Ausrückezeit T3 = Anmarschzeit T4 = Erkundungszeit T5 = Entwicklungszeit Hilfsfrist nach VdS 2034 N3 = Kontrollzeit 15 Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements Die Meldezeit ist kein Bestandteil der Hilfsfrist nach VdS 2034. VdS 2034 : 2014-02 (02) plantableau Brandmeldeanlage, Feuerwehrpläne, Fläche und Mehrgeschossigkeit des Objektes). Alarmierungszeit: Zeit zwischen dem Ende der Abgabe der Meldung und dem Abschluss der Alarmierung von Einsatzkräften. Die Erkundungszeit kann sich von wenigen Sekunden bis hin zu mehreren Minuten erstrecken. Bei der Alarmierungszeit ist zu differenzieren zwischen Wachalarm, stiller Alarm (Funkmeldeempfänger) und lauter Alarm (Sirene). Entwicklungszeit: Zeit zwischen Erteilen des ersten Einsatzbefehls und dem Wirksamwerden der befohlenen Maßnahmen. Die Alarmierungszeit kann im Bereich nur weniger bis hin zu 30 Sekunden liegen. Die Entwicklungszeit beinhaltet die Zeitdauer, welche die eingesetzten Feuerwehrkräfte benötigen, um mit dem erforderlichen Gerätschaften wirksame Hilfsmaßnahmen einzuleiten. Ausrückezeit: Zeit zwischen dem Abschluss der Alarmierung von Einsatzkräften und dem Verlassen ihrer Feuerwache oder ihres Feuerwehrhauses. Die Ausrückezeit bei hauptberuflichen Kräften beträgt im Regelfall ca. 30 Sekunden. Bei nebenberuflichen Kräften ist sie abhängig von der Lage und der Erreichbarkeit des Feuerwehrhauses oder der Feuerwache. Sie liegt im Normalfall bei mindestens 2 Minuten. Als Ausrückezeit ist in der Regel das Ausrücken einer Löschstaffel (1/5 Fm(SB)) anzusehen. Anmarschzeit: Zeit zwischen Verlassen der Feuerwache oder des Feuerwehrhauses und dem Eintreffen am Einsatzort. Die Anmarschzeit beinhaltet die Fahrzeit zwischen Feuerwache oder Feuerwehrhaus und dem Objekt. Sie kann je hindernisfreiem Fahrkilometer mit 1 Minute bewertet werden (das entspricht einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 60 km/h). Bei einem Rendez-vous-System endet die Anmarschzeit zum Objekt, wenn die taktische Mindesteinheit am Objekt zur Verfügung steht. Erkundungszeit: Zeit zwischen dem Eintreffen am Einsatzort und dem Erteilen des ersten Einsatzbefehls. Die Erkundungszeit ist die Zeit, die der Einsatzleiter für die Lagefeststellung, die Lagebeurteilung, den Entschluss über die durchzuführenden Einsatzmaßnahmen und die Erteilung des Einsatzbefehls benötigt. Sie ist abhängig von den technischen und organisatorischen Gegebenheiten am Objekt (Lage- 16 Unter „Wirksamwerden“ sind der Beginn der Löschmittelaufgabe auf eine Brandstelle bzw. die ersten Tätigkeiten zur Gefahrenabwehr bei sonstigen Einsatzlagen zu verstehen. Die Entwicklungszeit kann sich über wenige Sekunden bis hin zu mehreren Minuten erstrecken. Kontrollzeit: Zeit zwischen dem Wirksamwerden der befohlenen Maßnahmen und dem Zeitpunkt, von dem ab eine Ausbreitung des Schadenereignisses nicht mehr möglich ist (Einsatzstelle unter Kontrolle). Die Kontrollzeit ist kein Bestandteil der Hilfsfrist nach VdS 2034. 10.2.3 Fachbegriffe Abrollbehälter werden mittels Wechselladerfahrzeugen (WLF) transportiert. Sie dienen zum Transport von Einsatzmitteln, z. B. AB-A (Atemschutz), AB-Schaum (Schaummittel), AB-CO2 (CO2-Löschanlage). Die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) dient zur Kategorisierung eines Notrufes in ein Alarmierungsstichwort. Weiterhin regelt die Alarmund Ausrückeordnung die Anzahl, Art und Reihenfolge der Einheiten, die auf ein gegebenes Alarmierungsstichwort hin zu einer gemeldeten Einsatzstelle entsendet werden. Die Berufsfeuerwehr (BF) besteht aus hauptberuflich tätigen Einsatzkräften, die Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes sind. Die Betriebsfeuerwehr ist eine öffentlich nicht anerkannte Feuerwehr zum Schutz von privaten oder öffentlichen Betrieben, von Behörden oder von sonstigen Einrichtungen mit haupt- und/oder nebenberuflichen tätigen Einsatzkräften. VdS 2034 : 2014-02 (02) Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements Die Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall. Der Chemikalienschutzanzug (CSA) ist ein den ganzen Körper und das Atemschutzgerät bedeckender Feuerwehrschutzanzug mit einer je nach Ausführung des Anzuges definierten Schutzwirkung gegen gefährliche chemische Stoffe. Er besteht aus gasdichtem Material. Beim Vorliegen flüssiger und gasförmiger radioaktiver Stoffe kann der Chemikalienschutzanzug auch als Kontaminationsschutzanzug getragen werden. Eine Dienstleistungsfeuerwehr ist eine private Feuerwehr, die auf einem Privatgelände die Aufgaben einer Werk- oder Betriebsfeuerwehr als nicht unternehmenseigene Feuerwehr erbringt. Ein Druckbelüftungsgerät ist ein mit Fremdenergie angetriebenes mobiles Gerät der Feuerwehr zur Belüftung von Gebäuden. Nichtöffentliche Feuerwehren sind Werkfeuerwehren, Betriebsfeuerwehren – jeweils betriebseigen oder durch einen Dienstleister betrieben. Die Feuerwehr-Leitstelle ist eine ständig besetzte Einrichtung zur Annahme von Meldungen sowie zur Alarmierung und Koordinierung von Einsatzkräften. Ein Feuerwehranhänger ist ein für den Feuerwehreinsatz gestalteter Anhänger mit spezieller Beladung. Feuerwehrfahrzeuge sind für den Einsatz der Feuerwehr besonders gestaltete Kraftfahrzeuge oder Anhängerfahrzeuge, die zur Aufnahme einer Besatzung und/oder zur Aufnahme einer feuerwehrtechnischen Beladung und zur Aufnahme von Lösch- und sonstigen Einsatzmitteln eingerichtet sind. Nach DIN EN 18461 werden Feuerwehrfahrzeuge eingeteilt in J Einsatz ist das Tätigwerden von Einsatzkräften der Feuerwehr, um eine Gefahr abzuwenden oder sonstige Hilfeleistungen durchzuführen. Feuerlöschfahrzeuge Löschfahrzeuge Sonderlöschfahrzeuge Hubrettungsfahrzeuge wie Drehleiter Hubarbeitsbühne Rüst- und Gerätefahrzeuge Schlauchwagen Krankenkraftwagen der Feuerwehr Gerätefahrzeug Gefahrgut Einsatzleitfahrzeug Mannschaftstransportfahrzeug Nachschubfahrzeugzeug Sonstiges spezielle Kraftfahrzeug J J J J Ein Einsatzleitwagen ist ein Feuerwehrfahrzeug, mit dem Einsatzleiter bzw. Einsatzleitung taktische Einheiten führen. Er ist mit entsprechenden Führungsmitteln ausgestattet. J J J J J Die Feuermeldestelle ist eine ständig, d. h. auch außerhalb der Betriebszeit, besetzte betriebseigene Einrichtung zur Entgegennahme von Brandmeldungen und deren Weiterleitung an die Feuerwehr. Die Feuerwache ist ein Gebäude, in dem Einsatzkräfte, Fahrzeuge und sonstige Ausstattung der Feuerwehr einsatzbereit untergebracht sind. Die Feuerwehr ist eine öffentliche oder private Einrichtung zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachwerten durch Brände, Explosionen, Überschwemmungen, Unfälle oder ähnliche Ereignisse. Daneben kann sie noch andere Aufgaben, insbesondere des vorbeugenden Brandschutzes, wahrnehmen. Einzelheiten sind in Gesetzen auf Bundes- und Länderebene (hier insbesondere in den Brandschutzgesetzen) geregelt. Öffentliche Feuerwehren sind Berufsfeuerwehren, Freiwillige Feuerwehren und/oder Pflichtfeuerwehren sein. J J J J Der europäische Rahmen für die Feuerwehrfahrzeuge wird durch die Deutsche Normung und Bauvorschriften der Länder konkretisiert. Das Feuerwehrhaus ist eine Einrichtung, in der Fahrzeuge und sonstige Ausstattung der Feuerwehr einsatzbereit gehalten werden. Die Feuerwehrkleidung umfasst den Feuerwehrdienstanzug (einheitliche Bekleidung für die Tätigkeiten in der Feuerwache) und die Feuerwehrschutzkleidung (Grundausstattung für den Einsatz). Feuerwehrpläne nach DIN 14095 dienen der raschen Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen Anlage und zur Beurteilung der Lage. Deshalb müssen sie auf aktuellem Stand gehalten werden. Feuerwehrpläne können zusätzlich auch Angaben für das taktische Vorgehen enthalten. 17 Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements Feuerwehrschutzkleidung ist die Sammelbezeichnung für persönliche Schutzbekleidung, einschliesslich persönlicher Ausrüstung, und zusätzlicher Schutzkleidung. Die Freiwillige Feuerwehr (FF) ist eine kommunale Einsrichtung. Sie besteht aus ehrenamtlich tätigen Einsatzkräften; in besonderen Fällen können ihr auch hauptamtlich tätige Einsatzkräfte angehören. Ein Gerätewagen ist ein Feuerwehrfahrzeug, das zum Transport von Geräten für verschiedene Einsatzaufgaben eingesetzt wird. Ein Hubrettungsfahrzeug ist ein Feuerwehrfahrzeug, das vorrangig zum Retten von Menschen aus größeren Höhen dient. Es kann auch zum Vortragen eines Löschangriffs oder für Technische Hilfeleistungen eingesetzt werden. Ein Leichtschaumgenerator ist ein mit Fremdenergie angetriebenes Gerät zur Erzeugung von Leichtschaum. Die Leitstelle ist eine ständig besetzte Einrichtung zur Annahme von Meldungen sowie zum Alarmieren, Koordinieren und Lenken von Einsatzkräften. Nichtöffentliche Feuerwehren sind privat eingerichtete Feuerwehren mit haupt- und/oder nebenberuflichen Kräften zum Schutz von Betrieben und/ oder Einrichtungen (z. B. Werk-, Betriebs- und Dienstleistungsfeuerwehren). Die Pflichtfeuerwehr besteht aus Einsatzkräften, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet sind, nebenamtlich Feuerwehrdienst zu leisten. Eine Pflichtfeuerwehr muss gebildet werden, wenn die Feuerwehraufgaben einer Gemeinde auf andere Weise nicht oder nicht ausreichend erfüllt werden können. Schaum ist ein Löschmittel, das aus Wasser. Luft und Schaummittelkonzentrat erzeugt wird. Die Hauptlöschwirkung ist kühlen. Schwerschaum ist ein Löschmittel, das durch mehr als 4- bis 20fache Verschäumung eines Wasser-Schaummittel-Gemisches mit Luft erzeugt wird. Mittelschaum ist ein Löschmittel, das durch mehr als 20- bis 200fache Verschäumung eines WasserSchaummittel-Gemisches mit Luft erzeugt wird. Leichtschaum ist ein Löschmittel, das durch mehr als 200fache Verschäumung eines WasserSchaummittel-Gemisches mit Luft erzeugt wird. 18 VdS 2034 : 2014-02 (02) Schaummittelkonzentrat ist ein flüssiger Zusatz für Löschwasser für die Erzeugung von Löschschaum. Schichtstärke, hauptberufliche Kräfte: Anzahl der Einsatzkräfte, die gleichzeitig auf einer Feuerwache im Dienst sind und alarmiert werden können. Schichtstärke, nebenberufliche Kräfte: Anzahl der Einsatzkräfte, die vorgeplant gleichzeitig auf dem Werksgelände anwesend sind und für Feuerwehreinsätze alarmiert werden können. Soforteinsatzstärke: Anzahl der haupt- und oder nebenberuflichen Einsatzkräfte einer Feuerwehr, die innerhalb einer Minute einsatzbereit an den zur Verfügung stehenden Löschfahrzeugen sind. ständig besetzte Stelle: z. B. Pförtner, Telefonzentrale, Feuermeldestelle Eine Werkfeuerwehr ist eine behördlich anerkannte oder behördlich angeordnete Feuerwehr mit haupt- und/oder nebenberuflichen Kräften zum Schutz besonders brand- und/oder explosionsgefährlicher gewerblicher oder sonstiger Betriebe/ Einrichtungen. Aufbau, Ausbildung und Ausrüstung müssen den Erfordernissen der jweils zu schützenden Betriebe und den an die öffentlichen Feuerwehren gestellten Anforderungen entsprechen. Werkfeuerwehren werden in regelmässigen Abständen (i.d.R. alle 5 Jahre) von der Anerkennungsbehörde überprüft. Änderungen und Abweichungen zu den Auflagen, die in dem Anerkennungsbescheid festgelegt sind, müssen der zuständigen Behörde unverzüglich angezeigt werden. Zu den Aufgaben einer Werkfeuerwehr gehören J der abwehrende Brandschutz mit Maßnahmen der Menschenrettung und Brandbekämpfung sowie J der vorbeugende Brandschutz mit den baulichen und betrieblichen, speziell auf die zu schützenden Risiken ausgerichteten Brandschutzmaßnahmen. Die Aufstellung von Werkfeuerwehren ist in den jeweiligen Brandschutzgesetzen der Länder und zum Teil in den darauf aufbauenden WerkfeuerwehrVerordnungen geregelt. VdS 2034 : 2014-02 (02) Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements 10.2.4 Taktische Einheiten der Feuerwehr Der (selbständige) Trupp der Feuerwehr ist eine Einheit zum Durchführen von Einsatzaufgaben. Die Mannschaft eines Trupps besteht im Regelfall aus einem Truppführer und 2 Truppmännern. Die Staffel ist eine Einheit zur selbständigen Durchführung von Einsatzaufgaben. Die Mannschaft einer Staffel besteht aus einem Staffelführer und 5 Truppführern/-männern. Die Gruppe ist eine Einheit zur selbständigen Durchführung bestimmter Einsatzaufgaben. Die Mannschaft besteht aus einem Gruppenführer und 8 Truppführern/-männern. 10.3 BA-Nr. Zuordnung von Risikoklassen (R1 bis R7) zu den Betriebsartennummern R-Kl. Art des Betriebes 10010 R4 Hoch-, Tief- und Strassenbau 11010 R2 Erze – Gewinnung und Aufbereitung, Direktreduktion 11010 R3 Direktreduktion 11020 R3 Erzverhüttung (außer Eisen) 11030 R3 Roheisenerzeugung, Stahlerzeugung und -weiterverarbeitung 11030 R3 Kaltwalzwerk (nicht integriert und ohne Flüssigphasen) 11040 R4 Kohle – Gewinnung und Aufbereitung 11040 R4 Gewinnung und Aufbereitung 11050 R7 Kohle – Brikettierung und Kokerei Gruppengleichwert ist der zahlenmäßige Wert einer Gruppe, auf den Staffeln und Trupps angerechnet werden. 11050 R4 Brikettierung 11050 R5 Brikettierung 11060 R2 Salzgewinnung Für die Berechnung gilt: Gruppe ³⁄₃, Staffel ⅔, Trupp ⅓ 11070 R2 Mineralien – Gewinnung und Aufbereitung 11080 R2 Mineralienbe- und -verarbeitung (nicht Edelsteinschleiferei) Der Zug ist eine Einheit der Feuerwehr zur selbständigen Durchführung von Einsatzaufgaben. Der Zug hat in der Regel eine Mannschaftsstärke von 22. 11090 R6 Erdöl, Erdgas - Bohr- und Förderanlage 11100 R5 Asphalt-, Bitumenverarbeitung Taktischer Verband: Ein Verband der Feuerwehr besteht aus mehreren taktischen Einheiten, deren Gesamtstärke größer ist als die Stärke eines um eine Gruppe erweiterten Zuges. 10.2.5 Feuerwehr-Dienstvorschriften 11110 R5 Torfbetrieb 12010 R2 Elektrizitätswerk 12020 R6 Gaswerk 12030 R3 Fernheizwerk 12040 R2 Transformator, Umformer, Freiluftstation 12050 R3 Kessel- und Maschinenhaus 12060 R1 Wasserwerk DV Nr. Bezeichnung (Stand 03/2012) 12070 R2 Kläranlage FwDV 1 Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz – 12080 R5 Müllverbrennungsanlage 12210 R5 Altmetallrecycling Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr 12220 R4 Altpapierrecycling 12230 R5 Glasrecycling Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz 12240 R5 Kunststoffrecycling FwDV 7 Atemschutz 12250 R4 Textilrecycling FwDV 8 Tauchen 12260 R5 Recycling sortenreiner Stoffe (soweit nicht separat aufgeführt) FwDV 10 Die tragbaren Leitern 12270 R5 Recycling gemischter Stoffe FwDV 100 Führung und Leitung im Einsatz 12270 R5 FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz PDV/DV 800 Fernmeldeeinsatz PDV/DV 810 Fernmeldebetriebsdienst Abfallentsorgung gemischter Stoffe (Trennung, Sortierung, Aufbereitung) Aufbereitung gemischter Stoffe (Recycling) Demontage von Produkten in Bauteile Fahrzeugverwertung Gemischte Stoffe – Recycling (Trennung, Sortierung, Aufbereitung) Kfz-Verwertung Kraftfahrzeugverwertung Recycling gemischter Stoffe (Trennung, Sortierung, Aufbereitung) Trennung, Sortierung, Aufbereitung gemischter Stoffe (Recycling) FwDV 2 FwDV 3 19 Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements BA-Nr. R-Kl. Art des Betriebes 12280 R4 Kompostierungsanlage 13010 R2 Zement-, Kalk-, Gipsherstellung 13020 R2 Zement-, Gipswarenherstellung 13030 R4 Schleifmittel, -körperherstellung 13040 R2 Feinkeramische Produkte – Herstellung 13050 R2 Grobkeramische Produkte – Herstellung 13060 R3 Hohlglas – Herstellung und Verarbeitung 13070 R3 Flachglas, Glasfasern – Herstellung und Verarbeitung 13120 R3 Gießerei 13130 R3 Schmiede-, Press-, Hammer-, Ziehwerk 13140 R3 Grobe Metallbe- und -verarbeitung (soweit nicht separat aufgeführt) BA-Nr. VdS 2034 : 2014-02 (02) R-Kl. Art des Betriebes 13460 R6 Blockschäumerei und Weiterverarbeitung von Blockschäumen 13470 R4 Gummiwarenherstellung, Vulkanisierung 13510 R4 Farben-, Lackherstellung 13510 R5 Lacke, Anstrichstoffe, Druckfarben 13520 R4 Seifen-, Putz-, Reinigungsmittelherstellung 13530 R5 Kosmetika-, Pharmazeutikaherstellung 13540 R5 Klebstoff-, Leimherstellung 13550 R4 Pflanzliche Fette, Pflanzliche Öle, Kerzen – Herstellung 13610 R4 Filz-, Vliesstoff-, Watteherstellung 13610 R4 Filze 13610 R4 Vliesstoffe 13140 R5 Wasserfahrzeuge 13620 R4 Spinnerei 13140 R5 Landfahrzeuge (z. B. Pkw, Lkw, Motorräder, schienengebundene Fahrzeuge) 13630 R4 Weberei (ohne textile Flächenbeläge) 13640 R4 13140 R5 Luftfahrzeuge Textile Flächenbeläge (genadelt, getuftet, gewebt) – Herstellung 13150 R3 Präzisionsmetallbe- und -verarbeitung 13650 R3 Textilausrüstung, -veredelung 13160 R4 Juwelierwaren-, Uhren-, Schmuckwarenherstellung 13660 R4 Zwirnerei, Seilerei und andere Garnverarbeitung 13210 R4 Elektro-Großmaschinen – Herstellung und Endmontage 13660 R5 Seilerei ohne Garnherstellung 13670 R4 Strickerei, Wirkerei 13220 R4 Elektro-Kleinmaschinen, Haushaltsgeräte – Herstellung und Endmontage 13680 R4 Bekleidungsherstellung (ohne Pelz, Leder, Alcantara) 13230 R4 Kommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik, Fotoapparate – Herstellung und Endmontage 13690 R4 Textilwarenherstellung (ohne Bekleidung) 13240 R4 Elektrische und elektronische Bauteile, Leuchtmittel – Herstellung 13250 R4 Batterieherstellung 13260 R4 13310 13710 R3 Lederherstellung 13720 R4 Leder-, Alcantarawarenherstellung 13810 R4 Halbstoff-, Papier-, Karton-, Pappeherstellung Kabel-, Leitungsherstellung 13820 R4 Papier-, Karton-, Pappeverarbeitung R6 Chemische Anlage der Kategorie 1: nicht brennbare Stoffe und Zubereitungen 13830 R4 Buchbinderei 13840 R4 Druckerei, Graphischer Betrieb 13320 R7 Chemische Anlage der Kategorie 2: brennbare, jedoch nicht entzündliche Stoffe und Zubereitungen 13910 R4 Sägewerk 13920 R4 Furnier-, Sperrholzherstellung 13330 R7 Chemische Anlage der Kategorie 3: entzündliche und leicht entzündliche, jedoch nicht hochentzündliche oder explosionsgefährliche Stoffe und Zubereitungen 13930 R5 Holzspan-, Holzfaserplatten-, Spanplattenherstellung 13930 R4 Magnesit- oder zementgebundene Holzwolle- oder Holzspanplatten 13340 R7 Chemische Anlage der Kategorie 4: hochentzündliche und explosionsgefährliche Stoffe und Zubereitungen 13940 R4 Holzmöbelherstellung 13950 R6 Polstermöbelherstellung 13410 R4 Ungeschäumte Kunststoffe – Be- und Verarbeitung (ohne Spritzguss-, Strangpress-, Gieß- und Schleudergussprodukte sowie ohne Schlauchfolienherstellung) 13960 R4 Holzbe- und -verarbeitung (soweit nicht separat aufgeführt) 13960 R4 Bleistiftherstellung 14010 R3 Mälzerei 14020 R2 Brauerei 13420 R3 Spritzguss-, Strangpress-, Gieß- und Schleudergussprodukte – Herstellung (inkl. Schlauchfolien) 14030 R5 Alkohol-, Spirituosenherstellung 13430 R4 Polyesterbe- und -verarbeitung (auch glasfaserverstärkt) 14040 R2 Herstellung alkoholfreier Getränke, Weinkelterei 13440 R4 Chemiefasernherstellung 14110 R5 Getreidemühle 13450 R5 Schaumkunststoff-, Schaumgummibeund -verarbeitung 14110 R5 Schrot-, Graupen- und Schälmühle (auch Reisschälmühle) 14120 R2 Essig-, Senfherstellung 20 VdS 2034 : 2014-02 (02) BA-Nr. R-Kl. Art des Betriebes 14130 R4 Stärkeherstellung 14140 R3 Trockenfertiggerichteherstellung 14150 R4 Kartoffelerzeugnisherstellung 14160 R4 Margarine-, Speisefettherstellung 14170 R3 Brot-, Backwarenherstellung 14180 R3 Teigwarenherstellung 14190 R3 Süßwarenherstellung 14200 R2 Konserven-, Tiefkühlkostherstellung (Obst, Gemüse) 14210 Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements R2 Fleisch-, Wurst-, Fischwarenbe- und -verarbeitung 14220 R2 Milchverarbeitung 14230 R3 Kaffee-, Kakao-, Teeherstellung 14240 R4 Zuckerfabrik und -raffinerie 14250 R5 Futtermittelherstellung 14250 R5 Austauschfutter (z. B. Kälbermilch) auf Magermilchbasis ohne Herstellung der Grundstoffe, Mineralfuttermittel (Zusatzstoffe für Futtermittel) 14250 R5 Sonstige Kraftfuttermittel 14260 R3 Tabakwarenherstellung 15100 R4 Krankenhaus, Klinik 15290 R3 Datennetzbetreiber Datenverarbeitungsbetrieb Internetprovider Online-Dienst Telekommunikationsnetzbetreiber Telekommunikationsunternehmen 15300 R3 Rechenzentrum 16020 R3 Hotel 16330 R5 Film-, Tonstudio, Kopieranstalt 16350 R4 Museum, Ausstellung 16360 16390 R5 Rundfunk-, Fernsehanstalt 16520 R3 Eisenbahnbetrieb 16530 R2 Segelflugzeuge 16530 R5 Flughafenbetrieb 16540 R5 Hafenbetrieb (ohne Lager) 16610 R3 Kfz-Reparaturwerkstatt 16620 R6 Reparatur und Wartung von Luft-, Schienen- und Wasserfahrzeugen; Flugzeuge (Reparatur und Wartung), Luftfahrzeugreparatur und Wartung, Schienenfahrzeuge (Reparatur und Wartung), Wasserfahrzeugereparatur und Wartung, Werft (Reparatur und Wartung) 16620 R6 Triebwerk-Luftfahrzeug in ruhendem Zustand mit stillstehendem Triebwerk, auch bei vorübergehendem Aufenthalt in Werften zur Reparatur, Wartung, Überholung oder Umrüstung 16620 R6 Reparatur und Wartung von Luft-, Schienen- und Wasserfahrzeugen 16640 R5 Lackiererei 16650 R2 Kfz-Waschanlage, -Pflegebetrieb BA-Nr. 16680 R-Kl. Art des Betriebes R3 Wäscherei, Glätterei, chem. Reinigungsbetrieb (auch mit Färberei) 16690 16820 R5 Forschungsinstitut, Laboratorium (chemisch, physikalisch) 16890 R2 Schlachthof 17910 R3 Kaufhaus sowie Einzelhandelsgeschäft mit Verkaufs- und Lagerfläche über 2000 m2 17910 R3 Warenhaus, Einkaufszentrum 17920 R3 Einkaufszentrale für Einzelhändler 17930 R3 Versandhandel 18998 R4 Kühlhaus - Temperaturen unter 0° C 18999 R6 Holzwolle, -faser, -späne, -mehl; Kunststoffe - der Konten 13450, 13460; Matratzen; Papier/Pappe (Altpapier); Polsterwaren; Sprengstoffe; Textile Faser-Rohstoffe - Lumpen und Abfälle; Torf, -mull, -streu; Verbandsstoffe Lumpen und Abfälle; Zuckerrübentrockenschnitzel 18xy1 R2 Lager – Gutkategorie xy – geringere Feuergefahr 18xy2 R3 Lager – Gutkategorie xy – mittlere Feuergefahr 18xy3 R5 Lager – Gutkategorie xy – höhere Feuergefahr Messe 21 Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02) Anhang 2 Muster für eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Werkfeuerwehren im Land Hessen nach § 14 Abs. 1 Satz 3 HBKG Quelle: http://www.hmdis.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdI_15/HMdI_Internet/ med/073/073407da-d8f1-9521-f012-f31e2389e481,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung 2 Das Unternehmen 3 Rechtliche Grundlagen 4 Standortanalyse 4.1 Beschreibung der örtlichen infrastrukturellen Gegebenheiten 4.1.1 4.1.2 Lage des Werkes Das Werk wird wie folgt begrenzt: im Westen: im Süden: im Osten: im Norden: Topographie und Siedlungsstruktur 4.1.2.1 4.1.2.2 Bevölkerung Nachbarschaft Folgende Punkte nur bei Besonderheiten: 4.1.2.3 4.1.2.4 4.1.2.5 4.1.2.6 Geologie Seismologie Hydrogeologie Meteorologische Daten 4.1.3 Verkehrsanbindungen an das Werkgelände 5 Infrastruktur des Werkes 5.1 Versorgungs- und Entsorgungssysteme 5.1.1 Wasser 5.1.1.1 5.1.1.2 Wasserversorgung Abwasserentsorgung 5.1.2 Energie 5.1.2.1 5.1.2.2 5.1.2.3 5.1.2.4 5.1.2.5 5.1.2.6 Druckluft Stromversorgung Erdgasversorgung Energieversorgung Begehbare Kabelkanäle Erneuerbare Energien 5.1.3 Wärme 5.1.3.1 5.1.3.2 Wärmeversorgung, Fernwärme Kälteversorgung, Fernkälte 5.1.4 Sonstige 5.1.4.1 5.1.4.2 Einrichtungen zur Abfallentsorgung und Retrologistik Pipelineanschlüsse 22 VdS 2034 : 2014-02 (02) Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements 6 Verkehr 6.1 Innerbetriebliche Verkehrswege 6.1.1 6.1.2 6.1.3 6.1.4 Straßenverkehrsnetz Schienenverkehrsnetz Luftverkehr Hafenanlagen/Gewässer 6.2 6.3 Übliche Transportmengen Typische Transportbehälter, Verpackungen 7 Bauliche Einrichtungen 7.1 7.2 siehe Liste der Sonderbauten nach § 2 Abs. 8 HBO Anlagen/Pläne 8 Mitarbeiter/ Personen auf dem Werksgelände 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 Mitarbeiter des Unternehmens am Standort Fremdfirmenmitarbeiter Besucher Durchschnittliche Anzahl von Personen im Werk nach Wochentage und Uhrzeiten Arbeitszeiten 9 Risikobetrachtungen 9.1 Umgebungsbedingte Gefahrenquellen 9.1.1 9.1.2 9.1.3 9.1.4 9.1.5 9.1.6 9.1.7 9.1.8 Gefahren durch Hochwasser und Starkregen Gefahren durch Erdbeben Gefahren durch Erdrutsch oder Erdsenkung Gefahren durch Blitzeinschlag und Witterungseinflüsse Verkehrsbedingte Gefahrenquellen (Straße, Schiene, Schiffe) Unfall durch Absturz von Luftfahrzeugen Eingriff Unbefugter Gefahr durch Ausfall infrastruktureller Strukturen 9.2 9.3 9.4 Mögliche Domino-Effekte Betriebsbedingte Risiken Werkspezifische bzw. branchenspezifische Gefahrenquellen (Abschätzung des Gefahrenpotenzials, Abschätzung der Sachwerte und Risikoanalyse, beispielhafte Einsatzszenarien aus jüngster Vergangenheit) 9.4.1 9.4.2 9.4.3 9.4.4 9.4.5 9.4.6 9.4.7 9.4.8 Gefahren durch radioaktive Stoffe Gefahren durch biologische Stoffe Gefahren durch chemische Stoffe Gefahren durch Elektrizität Gefahren der Schwerindustrie (Stahl) Gefahren in der Automobilindustrie Gefahren auf Flughäfen Weitere Industriezweige 10 Sicherheitskonzept der Gefahrenabwehr 10.1 Abwehrender Brandschutz 10.1.1 10.1.2 10.1.3 Organisationsstruktur/ Organigramm Anordnungs- bzw. Anerkennungsbescheid der Aufsichtsbehörde Werkfeuerwehr 10.1.3.1 10.1.3.2 Hauptberufliche Kräfte Nebenberufliche Kräfte 10.1.4 Personalanalyse 10.1.4.1 10.1.4.2 Stärke Ausbildung/ Qualifikation des Feuerwehrpersonals 23 Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02) 10.1.5 Alarm- und Ausrückeordnung/ Standardeinsatzabwicklung 10.1.6 10.1.7 10.1.8 10.1.9 Zusammenarbeit in der Gefahrenabwehr (öffentliche Feuerwehr/ Werkfeuerwehr) Leitstelle Feuerwache(n) Technik 10.1.9.1 10.1.9.2 10.1.9.3 10.1.9.4 Fahrzeugtechnik Gerätetechnik Schutzausrüstung Informationstechnik 10.1.10 Besondere Dienstleistungen 10.1.10.1 10.1.10.2 10.1.10.3 10.1.10.4 10.1.10.5 Brandsicherheitsdienst TUIS Besondere technische Hilfeleistungen Rettungsdienst Werkschutz 10.2 Feuerwehren in der Nachbarschaft 10.2.1 10.2.2 10.2.3 Berufsfeuerwehren Freiwillige Feuerwehren Werkfeuerwehren 10.3 Vorbeugender Brandschutz 10.3.1 10.3.2 10.3.3 Löschwasserversorgung Löschanlagen Gefahrenmeldeanlagen 10.3.3.1 10.3.3.2 Brandmeldeanlagen Gaswarnanlagen 10.3.4 10.3.5 10.3.6 10.3.7 10.3.8 10.3.9 Gebäudefunk Löschwasserrückhaltung Produktrückhaltung Gefahrenverhütungsschau Verfahren bei feuergefährlichen Arbeiten Brandschutzaufklärung/-unterweisung 11 Schutzzielplanung 11.1 11.1.1 11.1.2 11.1.3 Bemessungsszenarien für die Gefahrenabwehr Bemessungsszenario 1 und Bewertung (schwierigstes Personenrettungsrisiko) Bemessungsszenario 2 und Bewertung (schwierigstes branchenspezifisches Risiko, z. B. Tanklagerbrand, Flugunfall, Freiwerden eines Störfallstoffes) Bemessungsszenario 3 und Bewertung (bei mehreren branchenspezifischen Risiken) 11.2 Bedarfsplanung für die Gefahrenabwehr 11.2.1 Hilfsfrist(en) 11.2.1.1 11.2.1.2 11.2.1.3 HBKG Muster-Industriebaurichtlinie (M IndBauRL) Branchenspezifische Hilfsfristen (z. B. ICAO Flughafen) 11.2.2 11.2.3 11.2.3.1 11.2.3.2 11.2.3.3 Schutzzieldefinition Notwendige Funktionsstärken Szenario 1 Szenario 2 Szenario 3 (optional bei größeren Werkfeuerwehren) 11.3 Erreichungsgrad und Bewertung 24 VdS 2034 : 2014-02 (02) Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements 12 12.1 12.2 12.3 Beabsichtigte Standortentwicklung in den kommenden 5 Jahren Entwicklung der Infrastruktur Entwicklung der Risiken Anpassung der Gefahrenabwehr 13 Fortschreibung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Werkfeuerwehren im Land Hessen Dieses Dokument beinhaltet Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens und darf nicht veröffentlicht werden. Nur für den Dienstgebrauch! Hinweis: Die Erstellung und Fortschreibung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Werkfeuerwehren dient vorrangig der Eigenkontrolle durch die Verpflichtung zur systematischen Erfassung der für die aktuelle und mittelfristige Sicherstellung des betrieblichen Brandschutzes erforderlichen Daten, Angaben und Informationen. Diese dient zugleich der Arbeitserleichterung der Aufsichtsbehörden im Sinne des § 14 Abs. 1 HBKG und stellt für sie eine Entscheidungsgrundlage dar, ohne jedoch die darin enthaltenen Aussagen und Festlegungen akzeptieren zu müssen. Aufgestellt: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport – Abt. V Brand- und Katastrophenschutz, Verteidigungswesen, Krisenmanagement – in Zusammenarbeit mit dem Werkfeuerwehrverband Hessen e.V. sowie unter Beteiligung der Regierungspräsidien 25 Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements Anhang 3 Begleitende Regelwerke ISO 31000 Risk management – Principles and guidelines Grundsätze der ISO 31000 Die internationale Norm ISO 31000 erkennt die Vielfalt des Ursprungs, des Niveaus und der Komplexität von Risiken an und bietet generische Leitlinien für die Grundsätze und die Einführung des Risikomanagements. Riskomanagement kann im gesamten Unternehmen umgesetzt werden, bereichsübergreifend zu jeder Zeit, sowie für bestimmte Funktionen und Aktivitäten. Risikomanagementprozess Der Risikomanagementprozess folgt dem folgenden Ablauf: 1. Ermittlung des Kontext (Umfeldanalyse) VdS 2034 : 2014-02 (02) Analyse seiner Auswirkungen verstanden. Nachdem die möglichen Risiken identifiziert wurden, sollte man sich unter anderem folgende Fragen stellen: welche Faktoren führen zum Risiko und welche fördern oder vermindern deren Auswirkung? Zu welchen Ereignissen (Szenarien) kann das jeweilige Risiko führen und wie werden andere Risiken dadurch beeinflusst? So kann ein Brand aus einem Kurzschluss (Ursache) entstanden sein, sich ausbreiten und zu einem Sachschaden führen. Dieser Sachschaden kann dann zu einer Betriebssunterbrechung führen. Risikobewertung Mit den Erkenntnissen aus der Risikoanalyse kann man anschließend eine Bewertung der identifizierten Risiken vornehmen. Durch die Risikobewertung findet eine Beurteilung statt, welches Ausmaß die Auswirkungen haben können und in welchem Grad sie zu einer Abweichung der Unternehmensziele führen. Ein Risiko kann z. B. nach Ausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit analysiert werden und mit der ermittelten Kennzahl zur besseren Anschaulichkeit in eine Risikomatrix eingetragen werden. 2. Risikobeurteilung 2.1 Risikoidentifikation 2.2 Risikoanalyse 2.3 Risikobewertung 3. Risikobewältigung 4. Risikoüberwachung Ermittlung des Kontexts (Umfeldanalyse) In diesem Schritt soll ein Überblick über das unternehmerische Umfeld gewonnen werden. Es werden interne und externe Faktoren ermittelt, die beim Management von Risiken von Bedeutung sind. Hierzu zählen unter anderem Standortbedingungen, wie z. B. die Löschwasserversorgung, den Standort umgebende Nachbarschaft wie Wohn, Industrie oder Naturschutzgebiete. Risikoidentifikation Die Risikoidentifikation beschreibt die Suche nach den unternehmerischen Risiken. Man erfasst die vorhandenen Risiken und versucht zukünftig potentielle Ereignisse zu ermitteln, die zu Zielabweichungen führen können. Mögliche Sachrisiken können z. B. Feuer, Rauch oder Blitzeinschlag sein. Risikoanalyse Unter der Risikoanalyse werden die systematische Ermittlung der Ursachen eines Risikos, sowie die 26 Risikobewältigung Um die Risikosituation eines Unternehmens zu verbessern, stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Risiken können vermieden, vermindert, sowie ganz oder teilweise auf Dritte übertragen werden (z. B. über Versicherungen). Gezielte Verbesserungen lassen sich durch technische oder organisatorische Maßnahmen erreichen. Mögliche Brandschutzmaßnahmen können z. B. ein Rauchverbot oder automatische Löschanlagen sein. Ermittlung des Kontext Risikobe urteilung Risikoidentifizierung Kommunikation und Rücksprache Risikoanalyse Risikoüberwachung und -überprüfung Risikobewertung Risikosteuerung und -bewältigung Bild: Risikomanagementprozess (vgl. IS0 31000) Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02) Risikoüberwachung Die Durchführung der Maßnahmen zur Risikobewältigung, sowie die Veränderung von Risikofaktoren sollte anschließend überwacht und kontrolliert werden, um eine erfolgreiche Risikoverbesserung zu gewährleisten. Daher sollten die Brandrisiken auf Veränderungen und die Brandschutzmaßnahmen auf Wirksamkeit überwacht und kontrolliert werden. Rahmenbedingungen Das Risikomanagement sollte innerhalb bestimmter Rahmenbedingungen (Framework) im Unternehmen eingeführt werden. Diese sollten die Grundlagen und organisatorischen Vorkehrungen liefern, auf denen das Risikomanagement im gesamten Unternehmen aufgebaut werden kann. Das Framework unterstützt ein Unternehmen dabei, seine Risiken effektiv zu managen. Insbesondere durch die Implementierung des Risikomanagementprozess auf verschiedenen Ebenen im Unternehmen. Das Framework sollte dafür sorgen, dass Risikoinformationen die sich aus dem Risikomanagementprozessen ergeben, angemessen berichtet und verwendet werden. Nur so können sie als Grundlage für die Entscheidungsfindung und verantwortungsvolles Handeln dienen. Auftrag und Verpflichtung ISO 14000 ff (Umweltmanagement bei Produktionsprozessen und Dienstleistungen) Die Umweltnorm ISO 14000 bezieht sich auf die mit Produktionsprozessen und Dienstleistungen verbundenen Fragen des Umweltmanagements. Hierunter sind die Identifikation und Kontrolle der Auswirkungen auf die Umwelt, die Verbesserung der Umweltverträglichkeit sowie die Systematik der Umweltzielsetzung zu verstehen. Es wird diesbezüglich kein Stufensystem vorgegeben, sondern ein ganzheitliches und strategisches Rahmenwerk angestrebt, ein Umweltmanagementsystem, Environment Management System. OHSAS 18001 (Arbeitsschutzmanagementsysteme) Die Ohsas 18001 “Arbeits- und GesundheitsschutzManagementsysteme” ist eine Norm, mit deren Hilfe Managementsysteme bewertet und zertifiziert werden können. Sie ist mit der ISO 9001 (Qualitätsmanagementsysteme) und ISO 14001 (Umweltmagementsysteme) vereinbar, um die Integration von Qualitäts- Umwelt - und Gesundheitsschuztmanagementsysteme für die Organisationen zu erleichtern. EN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsysteme) EN ISO 9001 legt die Mindestanforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem (QM-System) fest, denen eine Organisation zu genügen hat, um Produkte und Dienstleistungen bereitstellen zu können, welche die Kundenerwartungen sowie allfällige behördliche Anforderungen erfüllen. Zugleich soll das Managementsystem einem stetigen Verbesserungsprozess unterliegen. Rahmenbedingungen festlegen, um Risiken zu managen ɒ Verständnis über die Organisation und ihren Kontext ɒ Risikomanagementpolitik ɒ Integration in organisatorische Prozesse ɒ Verantwortlichkeit ɒ Ressourcen ɒ Interne Kommunikation und Dokumentation aufbauen ɒ Externe Kommunikation und Dokumentation aufbauen Kontinuierliche Verbesserung der Rahmenbedingungen Einführung des Risikomanagement ɒ Einführung der Rahmenbedingungen um Risiken zu managen ɒ Einführung des Risikomanagementprozess Überprüfung und Überwachung der Rahmenbedingungen Bild: Framework (vgl. IS0 31000) 27 Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements 28 VdS 2034 : 2014-02 (02) VdS 2034 : 2014-02 (02) Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements 29 Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements 30 VdS 2034 : 2014-02 (02) Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) 9HUODJ9G66FKDGHQYHUK¾WXQJ*PE+ɒ$PVWHUGDPHU6WUɒ'.¸OQ 7HOHIRQɒ)D[ Copyright by VdS Schadenverhütung GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
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