VdS 2034 – Nichtöffentliche Feuerwehren

GDV-Publikation zur Schadenverhütung
Nichtöffentliche Feuerwehren –
Ein Baustein des betrieblichen
Gefahrenabwehrmanagements
VdS 2034 : 2014-02 (02)
Nichtöffentliche Feuerwehren –
Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements
VdS 2034 : 2014-02 (02)
Die vorliegende Publikation ist unverbindlich. Die Versicherer können im Einzelfall auch andere Sicherheitsvorkehrungen oder Installations- oder Wartungsunternehmen zu nach eigenem Ermessen festgelegten Konditionen akzeptieren, die diesen technischen Spezifikationen oder Richtlinien nicht entsprechen.
2
VdS 2034 : 2014-02 (02)
Nichtöffentliche Feuerwehren –
Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements
GDV-Publikation zur Schadenverhütung
Nichtöffentliche Feuerwehren –
Ein Baustein des betrieblichen
Gefahrenabwehrmanagements
Inhalt
1
Vorbemerkung ..........................................................................................................................4
2
Allgemeines..............................................................................................................................4
3
Wirkung der nichtöffentlichen Feuerwehr ...............................................................................4
4
4.1
4.2
4.3
Grundlagen für eine Risikobeurteilung aus Sicht des Betreibers .............................................6
Risikoerfassungen ...........................................................................................................................6
Risikobeurteilung und Quantifizierung der Leistungsfähigkeit der nichtöffentlichen Feuerwehr ..6
Beurteilung von Risiken in Bezug auf die Standortentwicklung in den nächsten Jahren
(z. B. im 5-Jahresturnus) in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Betriebseinheiten ...........6
Erfassung und Aufbereitung von Erkenntnissen aus Schadenereignissen sowie Umsetzung
von hieraus abzuleitenden Maßnahmen und/oder aufgrund geänderter behördlicher Vorgaben ..7
4.4
Anhang 1 – Merkblatt für die Bewertung des abwehrenden Brandschutzes .......................................8
Anhang 2 – Muster für eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Werkfeuerwehren ..................22
Anhang 3 – Begleitende Regelwerke .................................................................................................26
3
Nichtöffentliche Feuerwehren –
Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements
1
Vorbemerkung
Bei der Betrachtung von betrieblichen Risiken und
Brandgefahren sowie deren Auswirkungen ist für
den Versicherer das frühzeitige und wirksame Eingreifen der nichtöffentlichen Feuerwehr im Zusammenhang mit dem betrieblichen Gefahrenabwehrmanagement von besonderem Interesse. Insbesondere die auf die betrieblichen Risiken abgestimmte
Ausstattung, die Vorortkenntnis, die verkürzte Hilfsfrist und die Mitwirkung bei Prävention und Organisation der betrieblichen Gefahrenabwehr sind hierbei wesentlich.
Das Merkblatt wurde ursprünglich konzipiert, um
den Versicherern eine Grundlage für die Beurteilung des abwehrenden Brandschutzes im Betrieb
zur Verfügung zu stellen (Ausgabe 01 von 2003).
Dieses Muster-Verfahren ist im Anhang 1 abgebildet.
Zur Darstellung von Aufgaben der nichtöffentlichen Feuerwehren im Rahmen des betrieblichen
Gefahrenabwehrmanagements wurde das Merkblatt überarbeitet und erweitert. Das wird auch
durch den neuen Titel „Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements“ verdeutlicht.
Die vorliegende Publikation wurde vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft
e.V. (GDV) gemeinsam mit dem Bundesverband
Betrieblicher Brandschutz – Werkfeuerwehrverband Deutschland e.V. (WFV-D) erstellt.
abwehrmanagements dar. Zu den Aufgaben der
nichtöffentlichen Feuerwehren in deren Wirkungsbereich gehören vor allem:
J
J
J
J
J
J
Sie verfügt über eine risikoangepasste technische
Ausstattung.
Die Mitglieder von nichtöffentlichen Feuerwehren
müssen über eine feuerwehrtechnische Aus- und
Fortbildung sowie über Orts- und Betriebskenntnisse verfügen.
Eine nichtöffentliche Feuerwehr im Sinne dieses
Merkblattes muss nachweisbar folgende Kriterien erfüllen:
J
J
J
Allgemeines
Das betriebliche Gefahrenabwehrmanagement
zur Sicherung des Personen- und Umweltschutzes sowie zur Minimierung von Sachschäden und
Betriebsunterbrechungsrisiken umfasst folgende
Aufgaben:
J
J
J
J
Erfassung potentieller Risiken
Bewertung dieser Risiken
Ermittlung von Schutzzielen
Festlegung von Maßnahmen
Personenschutz
Umweltschutz
Sachwertschutz
Vorbeugung und Abwehr von Schäden mit
Bezug auf Personen-, Umwelt- und Sachwertschutz
Verhütung und Minderung von Schäden auf der
Basis Vermeidung, Vorbeugung und Abwehr
Minimierung von Betriebsunterbrechungen
bei eingetretenen Schadenereignissen
Eine nichtöffentliche Feuerwehr besteht aus
hauptberuflichen und/oder nebenberuflichen Einsatzkräften.
J
2
VdS 2034 : 2014-02 (02)
Verfügbarkeit
Alarmorganisation
Einsatzorganisation
Hilfsfrist
3
Wirkung der nichtöffentlichen
Feuerwehr
Die nichtöffentliche Feuerwehr im Normalbetrieb,
im Einsatzfall und beim Wiederanlauf.
Der Normalbetrieb und die Auswirkungen bei
dem Eintritt eines Ereignisses sind vereinfacht im
nachfolgenden Phasenmodell dargestellt:
1
Die Aufgabe eines Gefahrenabwehrmanagements
besteht insbesondere darin, die Planung und Entscheidung sowie Umsetzung von Maßnahmen im
Betrieb durch hinreichende Kommunikation zu bewirken, zu überwachen, zu überprüfen und den sich
verändernden Ausgangssituationen anzupassen.
Nichtöffentliche Feuerwehren sind privat eingerichtete Feuerwehren und stellen einen wesentlichen Bestandteil des betrieblichen Gefahren-
4
2
3
Normal- Ereignis- Betriebsbetrieb eintritt
unterbrechung
4
5
Wiederanlauf
Normalbetrieb
Zeit
VdS 2034 : 2014-02 (02)
Nichtöffentliche Feuerwehren –
Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements
Hierbei werden 5 Phasen unterschieden.
J
Phase 1: Normalbetrieb
Phase 2: Eintritt eines Ereignisses mit Auswirkung
auf Mensch, Umwelt und /oder Betrieb
Phase 2:
J
Phase 3: Betriebsunterbrechung
J
Phase 4: Wiederanlauf
J
Phase 5: Normalbetrieb (Ausgangszustand).
Für ein ganzheitliches betriebliches Gefahrenabwehrmanagement bedeutet jede Phase die Notwendigkeit folgender Aufgaben/Tätigkeiten.
Durchführen oder Mitwirken bei Alarm- und
Einsatzübungen, Räumungsübungen, Krisenübungen
Vorhaltung von ständig besetzte Stellen
(Leitstellen) und Sicherheitszentralen
Aktivierung der Alarm- und Einsatzpläne
(Ablauforganisation)
Auslösen der Alarmierungskette entsprechend
der Ablauforganisation
Phase 3:
J
J
Phase 1: „Normalbetrieb“
J
Phase 2: Zeit zwischen Entstehung eines Schadenereignisses, seinem Entdecken und Abgabe der Meldung
J
Nutzen der verkürzten Hilfsristen
Retten, Löschen, Bergen und Schützen
Wirkungsvolle Gefahrenabwehr durch spezifische Fachkenntnisse und Sondergeräte
Anwendung von schadenarmer Einsatztaktik
Phase 4:
Beratung und Unterstützung bei der Wiederanlaufplanung (Recovery) aus Sicht der nichtöffentlichen Feuerwehr
Phase 3: Beginn der Alarmierung bis Beendigung
der Ereigniseinwirkungen und aller notwendigen Interventionsmaßnahmen
J
Phase 4: Umsetzung aller Maßnahmen, die zur
Wiederherstellung des Normalbetriebes
geeignet sind
Phase 5:
Phase 5: Neubewertung der Ausgangssituation,
Ableiten neuer Maßnahmen und Implementierung
J
J
Auswertung der Erfahrungen aus Phase
1, 2, 3 und 4
Mitarbeit bei der Optimierung der Betriebsabläufe mit den gewonnenen Erkenntnissen
1
Eine nichtöffentliche Feuerwehr kann sich in den
Phasen 1-5 – auch in Zusammenarbeit mit anderen Betriebseinheiten – wie folgt einbringen (beispielhafte Aufzählung):
2
3
Normal- Ereignis- Betriebsbetrieb eintritt
unterbrechung
Schaden B
4
5
Wiederanlauf
Normalbetrieb
Schaden A
Schaden B < Schaden A
Phase 1:
J
J
J
J
J
J
J
Aktive Mitwirkung bei der Planung, Ausführung
und Umsetzung sowie Inbetriebnahme von
baulichen Anlagen und deren Einrichtungen.
Mitwirken bei der Instandhaltung bestehender
Anlagen und Einrichtungen.
Mitarbeit bei der Aufstellung und Fortschreibung
von betrieblichen Alarm- und Einsatzplänen.
Mitarbeit bei der Aufstellung und Fortschreibung
von Recovery- und BCM-Pläne sowie dem betrieblichen Notfallmanagement.
Unterstützung und/oder Durchführung bei
der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter und
Fremdfirmen.
Teilnahme bei Brandschutzbegehungen bzw.
Sicherheitsaudits.
Durchführung von Sicherheitswachdiensten.
Zeit
Abb. 1: „Qualitative Darstellung des Einflusses
der nichtöffentlichen Feuerwehr“
Die Größe der roten oder blauen Fläche in der Abb. 1
ist ein Maß für die Qualität der Arbeit der nichtöffentlichen Feuerwehr. Je leistungsstärker die
nichtöffentliche Feuerwehr ist, um so kleiner wird
die Fläche; entweder dadurch, dass Ereignisse
verhindert werden (gute Prävention), oder bei Ereignissen durch gute Vorbereitung (Gefahrenabwehr) die Auswirkung minimalisiert wird.
5
Nichtöffentliche Feuerwehren –
Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements
1
2
Normalbetrieb
3
4
5
Betriebsunterbrechung
Wiederanlauf
Normalbetrieb
VdS 2034 : 2014-02 (02)
4.1.2 Schutzkonzepte für Technische Hilfeleistung sowie Brand
Präventionsmaßnahmen
Technische Hilfeleistung
Brand
Abwehrende Maßnahmen
Technische Hilfeleistung
Brand
J
J
Ereigniseintritt vermieden = kein Schaden
J
J
Kein
Ereigniseintritt
J
J
Zeit
4.1.3 Organisation und Ausrüstung der Nichtöffentlichen Feuerwehr
Technische Hilfeleistung
Brand
Sonstige sicherheitsrelevante Tätigkeiten
J
Abb. 2: Optimale Zielerreichung durch wirkungsvolle Arbeit der nichtöffentlichen Feuerwehr in
der Prävention
4
Grundlagen für eine Risikobeurteilung aus Sicht des Betreibers
Das hier beschriebene Muster für die Durchführung einer Risikobeurteilung basiert auf der Vorgehensweise der Bedarfs- und Entwicklungsplanung für nichtöffentliche Feuerwehren, wie sie
zurzeit in mehreren Bundesländern in Bearbeitung sind (siehe Anhang 2: Muster für eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Werkfeuerwehren im Land Hessen).
4.1
Risikoerfassungen
J
J
4.1.4 Zusammenarbeit in der Gefahrenabwehr
mit öffentlichen Einrichtungen
4.2
4.2.2 Bemessungszenarien
4.2.2.1
Schadenereignis mit hoher Personengefährdung
4.2.2.2
Gefahrstofffreisetzung mit Wirkung auf
Mensch, Maschine, Umwelt
4.2.2.3
Brand mit hohem Sachschaden- und/
oder Betriebsunterbrechungspotential
4.2.2.4
Schäden aufgrund von Naturereignissen mit hohem Sachschaden- und/
oder Betriebsunterbrechungspotential
4.2.2.5
Wechselwirkung von einzelnen
Schadenereignissen
Sie gliedern sich in
4.1.1 Standortbeschreibung
J
J
J
Beschreibung des Unternehmens
Rechtlich relevante Aspekte
Beschreibung der Umgebungsbedingungen
des Standortes mit
Lagebeschreibung
Topographie und Siedlungsstruktur
Verkehrsanbindungen
Öffentliche Hilfeleistungeinrichtungen
Beschreibung der Standortes
Versorgungs-und Entsorgungssysteme
innerbetrieblicher Verkehr (Verkehrswege,
Transportmengen, Transportbehälter etc.)
Gebäudebauarten, Gebäudegröße,
Gebäudenutzung
Sonstige bauliche Anlagen
Anzahl und Verteilung von Personen auf
dem Standortgelände
Umgebungsbedingte Gefahrenquellen
Betriebsbedingte Gefahrenquellen
J
Risikobeurteilung und Quantifizierung
der Leistungsfähigkeit der nichtöffentlichen Feuerwehr
4.2.3 Bedarfsplanung für die Gefahrenabwehr
J
J
J
J
4.2.3.1
Schutzzieldefinition für vorgenannte
Szenarien (gem. Abschnitt 4.2.2)
J
4.2.3.2
Ermittlung der notwendigen Personalstärke
4.2.3.3
Ermittlung der notwendigen technischen Ausstattung
J
J
J
J
J
J
6
4.2.4 Soll-/Ist Vergleich/Gap-Analyse
VdS 2034 : 2014-02 (02)
4.3
Nichtöffentliche Feuerwehren –
Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements
Beurteilung von Risiken in Bezug auf die
Standortentwicklung in den nächsten
Jahren (z. B. im 5-Jahresturnus) in Abstimmung mit den jeweils zuständigen
Betriebseinheiten
4.3.1 Entwicklung der Produktions-, Entwicklungs- und/oder Logistikprozesse
4.3.2 Entwicklung der Infrastruktur (Gebäude,
Einrichtung, Umgebung etc.)
4.3.3 Einsatz neuer Betriebsstoffe,
Materialien u. ä.
4.3.4 Überprüfung der Schutzziele und ggf.
Anpassung der Gefahrenabwehr
4.4
Erfassung und Aufbereitung von Erkenntnissen aus Schadenereignissen
sowie Umsetzung von hieraus abzuleitenden Maßnahmen und/oder aufgrund
geänderter behördlicher Vorgaben
Hinweis: Für die Beurteilung der Merkmale des reinen abwehrenden Brandschutzes durch die nichtöffentliche Feuerwehr steht das Muster-Verfahren im
Anhang 1 zur Verfügung.
7
Nichtöffentliche Feuerwehren –
Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements
VdS 2034 : 2014-02 (02)
Anhang 1
Nichtöffentliche Feuerwehren – Merkblatt für die Bewertung des abwehrenden Brandschutzes
Inhalt
Vorbemerkung .....................................................................................................................................8
1
Allgemeines..............................................................................................................................8
2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
Gesamtbewertung ....................................................................................................................8
Überprüfung der Grundanforderungen (nach Abschnitt 3) .............................................................9
Überprüfung der Sonderanforderungen (nach Abschnitt 4) ...........................................................9
Ermittlung des Grund-Schutzwertes...............................................................................................9
Berücksichtigung der zusätzlichen Bewertungskriterien (nach Abschnitt 7) ................................9
Ermittlung des Gesamtschutzwertes ..............................................................................................9
3
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
Grundanforderungen ................................................................................................................9
Ausstattung, Ausrüstung und Ausbildung .......................................................................................9
Atemschutz.....................................................................................................................................10
Alarmierung der Einsatzkräfte ......................................................................................................10
Funktechnik (Sprechfunk) ..............................................................................................................10
Alarm- und Einsatzorganisation ....................................................................................................10
Hilfsfrist ..........................................................................................................................................10
4
4.1
4.2
Sonderanforderungen ............................................................................................................10
Verwendung radioaktiver Stoffe im Werk ......................................................................................10
Gefahrstoffe ....................................................................................................................................10
5
Feuerwehrklassen..................................................................................................................10
6
Risikoklassen .........................................................................................................................10
7
Zusätzliche Bewertungskriterien ...........................................................................................11
8
Besonderheiten bei Dienstleistern .........................................................................................11
9
Literatur, Bezugsquellen ........................................................................................................11
10
Anhang....................................................................................................................................13
Für die Erfassung der Merkmale und der Bewertung
des abwehrenden Brandschutzes durch die nichtöffentliche Feuerwehr steht das folgende MusterBewertungsmodell zur Verfügung. Hiermit wird im
Wesentlichen die Ausrüstung und personelle Ausstattung der nichtöffentlichen Feuerwehr erfasst.
Vorbemerkung
Das Merkblatt wurde konzipiert, um den Feuerversicherern für die Bewertung von nichtöffentlichen Feuerwehren bei der Brandbekämpfung
eine Grundlage zur Verfügung zu stellen.
1
Allgemeines
Bei der Betrachtung des abwehrenden Brandschutzes ist für den Feuerversicherer das frühzeitige Eingreifen der Feuerwehr das vorrangige
Schutzziel. Neben der personellen und technischen Ausstattung der Feuerwehr wird daher
auch die Hilfsfrist als Bewertungskriterium für
die Beurteilung des betrieblichen abwehrenden
Brandschutzes mit herangezogen.
2
Gesamtbewertung
Es wird ein Schutzwert für die nichtöffentliche Feuerwehr ermittelt, der sich daraus ergibt, inwieweit
Grund- und Sonderanforderungen erfüllt sowie einige zusätzliche Bewertungskriterien gegeben sind.
8
VdS 2034 : 2014-02 (02)
Nichtöffentliche Feuerwehren –
Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements
Für die technische und personelle Ausstattung und
für Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes
beträgt der Schutzwert maximal 100.
Tabelle 1: Schutzwert in Abhängigkeit von der Risiko- und der Feuerwehrklasse
FeuerwehrKlasse
Die Bewertung wird jeweils für eine gesamte
Betriebsstätte/-stelle vorgenommen. Als solche
ist der im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungsort unter der Voraussetzung anzusehen, dass die Hilfsfrist (siehe Abschnitt 3.6) für
jede örtliche Anlage oder Einrichtung eingehalten
werden kann.
(niedrig)
Die Gesamtbewertung erfolgt in den folgenden
Schritten:
J
J
J
J
J
Überprüfung der Grundanforderungen
Überprüfung der Sonderanforderungen
Ermittlung des Grundschutzwertes
Berücksichtigung der zusätzlichen
Bewertungskriterien
Ermittlung des Gesamtschutzwertes
Es wird der Zustand der nichtöffentlichen Feuerwehr am Besichtigungstag bewertet. Qualifizierte
Überprüfungen sollten regelmäßig und bei risikorelevanten Veränderungen durchgeführt werden
und mit dem Versicherungsnehmer besprochen
werden.
2.1
Überprüfung der Grundanforderungen
(nach Abschnitt 3)
Werden die Grundanforderungen nicht oder nur
teilweise erfüllt, ergibt sich für die Feuerwehr ein
abgeminderter Schutzwert.
2.2
Überprüfung der Sonderanforderungen
(nach Abschnitt 4)
Ergibt die allgemeine risikotechnische Beurteilung,
dass Risiken vorhanden sind, die eine der Sondermaßnahmen nach Abschnitt 4 erforderlich machen,
dann ist dies bei der Bewertung entsprechend zu
berücksichtigen: Sind erforderliche Sondermaßnahmen nicht umgesetzt, so reduziert sich der
Schutzwert.
2.3
Ermittlung des Grund-Schutzwertes
Nach der Ermittlung der Feuerwehrklasse (F1 - F8)
gemäß Abschnitt 5 und der Risikoklasse (R1 - R7)
gemäß Abschnitt 6 erfolgt die Schutzwertermittlung für die Feuerwehr entsprechend Tabelle 1.
F1
(niedrig)
Risikoklasse
(hoch)
R1 R2 R3 R4 R5 R6 R7
70 60 45 30 15 7,5
70 60 45 30 15 7,5
F3
70 60 45 30 15
F4
70 60 45 30
F5
70 60 45
F6
85
70 60
F7
(hoch)
2.4
0
F2
70
F8
Berücksichtigung der zusätzlichen Bewertungskriterien (nach Abschnitt 7)
Neben der Risiko- als auch der Feuerwehrbewertung können zusätzliche Leistungsmerkmale
(z. B. vorbeugender Brandschutz) den Schutzwert
der nichtöffentlichen Feuerwehr erhöhen.
Es werden Zusatzpunkte entsprechend der Bewertung nach Abschnitt 7 ermittelt und durch einfache
Addition angerechnet. Der Punktwert dieser zusätzlichen Bewertungskriterien nach Abschnitt 7
darf grundsätzlich nicht größer sein als der aus der
Risiko- und Feuerwehrbewertung nach Tabelle 1
ermittelte Schutzwert.
2.5
Ermittlung des Gesamtschutzwertes
Der Gesamtschutzwert ergibt sich durch Addition
der ermittelten Punkte aus Abschnitt 2.3 und Abschnitt 2.4; er beträgt maximal 100.
3
Grundanforderungen
3.1
Ausstattung, Ausrüstung und Ausbildung
Ausbildung sowie fahrzeugtechnische, gerätetechnische sowie persönliche Ausstattung und
Ausrüstung müssen grundsätzlich unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten
und der behördlichen Auflagen den geltenden
Vorschriften und Normen entsprechen. Ein
Ausbildungskonzept ist nachzuweisen.
Die Feuerwehrangehörigen müssen entsprechend
ihrer Funktion über spezifische Betriebs- und Verfahrenskenntnisse verfügen sowie eine ihrer Funktion entsprechende Ausbildung besitzen.
9
Nichtöffentliche Feuerwehren –
Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements
Abweichungen vom Ausstattungs-, Ausrüstungsund Ausbildungsstandard der öffentlichen Feuerwehr sind möglich, wenn dadurch eine höhere
Leistungsfähigkeit erreicht wird.
3.2
3.6
VdS 2034 : 2014-02 (02)
Hilfsfrist
Die Hilfsfrist muss unter Berücksichtigung der
Erläuterungen nach Abschnitt 10.2.2 den Mindestanforderungen nach Tabelle 3 Zeile E genügen.
Atemschutz
4
Eine nichtöffentliche Feuerwehr, ausgenommen
Hausfeuerwehren im Sinne der landesrechtlichen
Verordnungen für Geschäfts- und Warenhäuser
(Verkaufsstätten), muss über entsprechende Atemschutzausrüstungen mit umluftunabhängigen Atemschutzgeräten verfügen.
Sonderanforderungen
Im Einzelfall ist eine gesonderte Risikoanalyse erforderlich.
4.1
Verwendung radioaktiver Stoffe im Werk
Mindestens ⅔ der Einsatzkräfte müssen atemschutztauglich sein, d. h. G 26 – Untersuchung
und Atemschutzausbildung nach FwDV 7.
In Betrieben, in denen radioaktive Stoffe verwendet werden, kann eine Sonderausrüstung „Strahlenschutz“ erforderlich sein (Hinweis: FwDV 9/1).
3.3
4.2
Alarmierung der Einsatzkräfte
Zur Alarmierung der Einsatzkräfte der nichtöffentlichen Feuerwehr muss ein geeignetes, störunanfälliges Alarmierungssystem vorhanden sein, z. B.
Funkmeldesystem.
3.4
Funktechnik (Sprechfunk)
Die nichtöffentliche Feuerwehr muss über ein Funksystem verfügen, dessen Sende- und Empfangsfrequenz von anderen Nutzern auf dem Werkgelände
nicht gestört werden kann.
Hinweis: In Abstimmung mit dem zuständigen Träger des Funkverkehrskreises (Stadt/Kreis) ist eine
funktechnische Verständigungsmöglichkeit mit der
zuständigen öffentlichen Feuerwehr erforderlich.
In Betrieben, in denen Gefahrstoffe verwendet oder
gelagert werden, muss die nichtöffentliche Feuerwehr die für einen möglichen Gefahrstoffeinsatz
geeigneten Löschmittel in ausreichender Menge
(z. B. Schaummittel, Sonderlöschmittel) sowie dafür geeignete Geräte vorhalten (Hinweis: FwDV 14).
5
J
J
J
Alarm- und Einsatzorganisation
Zur Einsatzvorbereitung ist eine Alarm- und Ausrückeordnung entsprechend den betrieblichen
Gegebenheiten erforderlich (für Betriebe, die der
StörfallVO unterliegen, zusätzlich Alarm- und Gefahrenabwehrpläne).
Als organisatorische Maßnahme müssen Feuerwehrpläne nach DIN 14095 “Feuerwehrpläne für
bauliche Anlagen” oder andere geeignete Unterlagen oder Informationssysteme zur Verfügung
stehen.
Feuerwehrklassen
Nichtöffentliche Feuerwehren werden unter Beurteilung von
J
3.5
Gefahrstoffe
J
Personalausstattung (Stärke, Verfügbarkeit,
Aus- und Weiterbildung),
Ausstattung mit Fahrzeugen, Geräten und
Sonderausrüstungen,
Alarmierungs- und Nachrichtenmittel,
Löschwasserversorgung und
Hilfsfrist
in 8 Feuerwehrklassen (F1 bis F8) eingeteilt.
Die Zuordnung ergibt sich aus Tabelle 3.
6
Risikoklassen
Die Risiken werden entsprechend der betriebsspezifischen Gefahrenlage in 7 Risikoklassen eingeteilt. Die Zuordnung erfolgt nach Abschnitt 10.3.
Besondere Gefahrenlagen, die sich z. B. aufgrund
großer Lagerflächen oder -höhen bzw. beim Zusammentreffen von Produktionsanlagen mit dominierendem Lageranteil ergeben, müssen durch
10
Nichtöffentliche Feuerwehren –
Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements
VdS 2034 : 2014-02 (02)
Umstufung in eine höhere Risikoklasse berücksichtigt werden.
7
J
Zusätzliche Bewertungskriterien
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
in Bezug auf die Durchführung von Schadenverhütungs- oder Schadenminderungsmaßnahmen sowie der Anzeige- und Meldepflichten
beachtet werden.
Werden von den Angehörigen einer nichtöffentlichen Feuerwehr Aufgaben des vorbeugenden
Brandschutzes wahrgenommen, dann können
hierfür maximal 15 Punkte angerechnet werden.
Die Wahrnehmung dieser Aufgaben setzt eine
ausreichende Ausbildung voraus. In der Regel
können diese Aufgaben nur von betriebszugehörigen hauptberuflichen Kräften der Feuerwehr
durchgeführt werden.
Tabelle 2: Zusätzliche Feuerwehr-Leistungsmerkmale und vorbeugender Brandschutz
9
Literatur, Bezugsquellen
VdS-Richtlinien und Publikationen des
Gesamtverbandes der Deutschen
Versicherungswirtschaft e. V.:
VdS Schadenverhütung Verlag
Amsterdamer Str. 174
50735 Köln
www.vds.de
Leistungsmerkmal
Schutzwert
(Punkte)
Anhörung und Mitsprache bei
betrieblichen Neu- und Umbauplanungsmaßnahmen
6
Planung stationärer Brandschutzeinrichtungen
3
Prüfung und Wartung von
Brandschutzeinrichtungen
6
Sicherungsmaßnahmen bei
feuergefährlichen Arbeiten
3
regelmäßige brandschutztechnische Betriebsbegehungen
6
uneingeschränkte Zugangsberechtigung zu allen Betriebsbereichen
3
Mitglied im Arbeitssicherheitsausschuss
3
8
Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV):
Kohlhammer Verlag
70565 Stuttgart
www.kohlhammer.de
Besonderheiten bei
Dienstleistern
Für die Bewertung von Dienstleistungsfeuerwehren
sind die individuellen Leistungsbeschreibungen und
die Bestimmungen des Dienstvertrages zu berücksichtigen. Insbesondere sollten neben der personellen und technischen Ausstattung u. a. die
J
J
J
J
J
J
Zugänglichkeit zu den zu schützenden Betrieben,
Verfügbarkeit der Feuerwehr,
Kompetenzen der Feuerwehr,
Regelungen über den vorbeugenden
Brandschutz,
Maßnahmen bei Nichterfüllung des Vertrages,
Haftung des Dienstleisters sowie
11
Nichtöffentliche Feuerwehren –
Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements
VdS 2034 : 2014-02 (02)
Tabelle 3: Feuerwehrklassen
Feuerwehrklasse
F1
F2
F3
F4
F5
F6
F7
F8
Gesamtschichtstärke
hauptberufliche und nebenberufliche Anz. Fm (SB)
3
6
6
9
12
15
21
24
davon mindestens
⅔ atemschutztauglich
2
4
4
6
9
10
14
16
A.1 Soforteinsatzstärke
Anz. Fm (SB) 1)
-
-
3
6
9
12
18
18
davon mindestens
atemschutztauglich
-
-
2
4
6
8
12
12
12
18
A
Bem.
Personal
2)
zeitweise verminderte
Schichtstärke
Abwertung um jeweils 1 Feuerwehrklasse
A.2 hauptberufliche Fm (SB)
-
3
-
mind. 2
Schichten
(16 h/Tag)
Anwesenheit in Schichten
A.3 nebenberufliche Fm (SB)
Anwesenheit in Schichten
6
9
24 h/ständig
3) 4)
Differenz zwischen Gesamtstärke und hb
in der Betriebszeit
3)
ständig anwesend (Betriebszeit und betriebsfreie Zeit)
5)
A.4 Fortbildung
Theoret. Unterricht
und Übungsdienst
monatlich
wöchentlich
Einsatzübungen
B
jährlich
Feuerwehrfahrzeuge, Ausrüstung und Löschwasserversorgung (LWV)
B.1 Löschfahrzeuge 6), TS
stationäres
LWVSystem
1 TSF
1 Lösch- 2 Lösch- 2 Lösch- 3 Lösch- 4 Lösch- 5 Löschzusätzl.
fahrfahrfahrfahrfahrfahrmind.
zeug
zeuge
zeuge
zeuge
zeuge
zeuge
1 TS 8 7)
Pumpenleistung (min.)
-
-
FP 8/8
Mindest-Wasservorrat
(ges.)
-
-
500 l
1.200 l
3.200 l
5.000 l
7.000 l
10.000 l
DVGW
DVGW
DVGW
DVGW
3200
4800
6400
6400
B.2 Löschwasserversorgung
B.3 Hubrettungsfahrzeuge
C
8)
wenn notwendig als 2. Rettungsweg oder Angriffsweg der Feuerwehr
B.4 Einsatzleitwagen
B.5 Atemschutz (Pressluftatmer)
je FP 8/8 je FP 16/8 je FP 16/8 je FP 16/8 je FP 16/8
-
4
6
8
10
1
1
1
12
14
18
Alarmierung, Fernmelde- und Nachrichtenmittel
C.1 werksinterner Notruf läuft auf
in ständig besetzte Stelle
C.2 Einsatzdokumentation
in Leitstelle
in Feuerwehrleitstelle
schriftlich, zusätzlich
Tonaufzeichnung
schriftlich
C.3 Nachrichtenmittel 9)
Anzahl mobile Funkgeräte
-
3
4
4
5
6
7
10
Anzahl stationäre Funkgeräte
-
-
-
1
1
1
1
1
D
Bauliche Anlagen
E
Hilfsfrist
Feuerwehrhaus / Feuerwache
Feuerwehrhaus
Feuerwache
10 Minuten
1)
2)
3)
4)
12
innerhalb von max. 1 Minute am Fahrzeug
bei Durchführung „externer” Dienstleistungen beachten:
- Mindestbesatzung auf der Wache
- Erreichbarkeit der extern tätigen Kräfte
- Möglichkeit der sofort. Unterbrechg. d. Aufgaben
- ausreichend Fahrzeuge vorhanden
Die Ausbildung der Fm(SB) muss nach den landesrechtlichen
Vorschriften erfolgen.
prüfen: sind nb Kräfte abkömmlich?
5)
6)
7)
8)
9)
prüfen: Verfügbarkeit (Zeit, Zuverlässigkeit) der „dienstfreien” Schicht
hier: Löschfahrzeug als Sammelbegriff für LF, TLF, TSF
alternativ: stationäres LWV-System
Die Abkürzung DVGW steht für: „entspr. DVGW-Arbeitsblatt W 405“.
Störungsfreies Funksystem (siehe Abschnitt 3.4 Funktechnik) Verständigungsmöglichkeit mit der öffentlichen Feuerwehr in Abstimmung mit dem zuständigen Träger des
Funkverkehrskreises (Stadt/Kreis)!
Nichtöffentliche Feuerwehren –
Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements
VdS 2034 : 2014-02 (02)
10
Anhang
10.1
Formulare zur Datenerfassung
10.1.1 Grund- und Sonderanforderungen
Anforderung
1
s. Absch.
erfüllt
Bemerkung
Grundanforderungen
1.1
Ausstattung, Ausrüstung und Ausbildung
1.1.1
entsprechend den behördlichen Auflagen und den
geltenden Vorschriften und Normen
3.1
‰ ja
‰ nein
1.1.2
funktionsgerechte Ausbildung vorhanden
3.1
‰ ja
‰ nein
1.1.3
Betriebs- und Verfahrenskenntnisse
3.1
‰ ja
‰ nein
1.2
Atemschutz
1.2.1
Atemschutzausrüstung notwendig
3.2
‰ ja
‰ nein
1.2.2
Atemschutzgeräte in ausreichender Anzahl vorhanden
3.2
‰ ja
‰ nein
1.2.3
mind. ⅔ der Einsatzkräfte sind atemschutztauglich
3.2
‰ ja
‰ nein
1.3
Alarmierung der Einsatzkräfte
1.3.1
Geeignetes, störunanfälliges Alarmierungssystem
vorhanden
3.3
‰ ja
‰ nein
1.3.2
Funkalarmierungssystem zur Alarmierung außerhalb des Werksgeländes vorhanden
3.3
‰ ja
‰ nein
1.4
Funktechnik
1.4.1
Eigenes betriebliches Funksystem vorhanden
3.4
‰ ja
‰ nein
1.4.2
Funkkommunikation mit der öffentl. Feuerwehr
möglich
3.4
‰ ja
‰ nein
2
Sonderanforderungen
2.1
Verwendung radioaktiver Stoffe im Werk
‰ Es sind keine radioaktiven Stoffe,
die mind. der Feuerwehrgefahrengruppe II entsprechen, vorhanden
Sofern radioaktive Stoffe, die mind. der
Feuerwehrgefahrengruppe II entsprechen, vorhanden sind: Persönliche und sonstige Schutz- und
Sonderausrüstung entsprechen den Anforderungen
4.1
‰ ja
‰ nein
‰ Es sind keine Gefahrstoffe, die besondere Anforderungen erfordern,
vorhanden
2.2
Verwendung und Lagerung von Gefahrstoffen
2.2.1
Persönliche und sonstige Schutz- und Sonderausrüstung entsprechen den Anforderungen
4.2
‰ ja
‰ nein
2.2.2
Sofern erforderlich, sind Sonderlöschmittel
vorhanden
4.2
‰ ja
‰ nein
Zusammenfassung, Auswertung
Grund- und Sonderanforderungen erfüllt ‰ ja
wenn nein, notwendige Maßnahmen
‰ nein
1.
2.
3.
4.
5.
13
Nichtöffentliche Feuerwehren –
Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements
VdS 2034 : 2014-02 (02)
10.1.2 Zusätzliche Leistungsmerkmale
Leistungsmerkmal (siehe Abschnitt 7)
Schutzwert
(Punkte)
Anhörung und Mitsprache bei betrieblichen Neu- und Umbauplanungsmaßnahmen
6
Planung stationärer Brandschutzeinrichtungen
3
Prüfung und Wartung von Brandschutzeinrichtungen
6
Sicherungsmaßnahmen bei feuergefährlichen Arbeiten
3
Brandschau
6
uneingeschränkte Zugangsberechtigung zu allen Betriebsbereichen
3
Mitglied im Arbeitssicherheitsausschuss
erreicht
3
Erreichte Punktzahl:
Anrechenbare
Punktzahl (max. 15):
10.2
Begriffe und Abkürzungen
10.2.1 Abkürzungen
Abkürzung
Begriff
AAO
Alarm- und Ausrückeordnung
AB
Abrollbehälter
AL
Anhängeleiter
BF
Berufsfeuerwehr
BOS
Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben
Abkürzung
Begriff
KTW
Krankentransportwagen
LF
Löschgruppenfahrzeug
LSG
Leichtschaumgenerator
LtS
Leitstelle
LWV
Löschwasserversorgung
LZ
Löschzug
MTW
Mannschaftstransportwagen
BtF
Betriebsfeuerwehr
MZF
Mehrzweckfahrzeug
CSA
Chemikalienschutzanzug
NAW
Notarztwagen
DL
Drehleiter
nb
nebenberuflich
DLK
Drehleiter mit Korb
NEF
Notarzteinsatzfahrzeug
ELW
Einsatzleitwagen
PA
Pressluftatmer
FF
Freiwillige Feuerwehr
PF
Pflichtfeuerwehr
Fm (SB)
Feuerwehrmann (Sammelbegriff)
RTW
Rettungswagen
FME
Funkmeldeempfänger
RW
Rüstwagen
FP
Feuerlöschkreiselpumpe
St
Staffel
FuG
Funkgerät
StrlSch
Strahlenschutz
FW
Feuerwache
SW
Schlauchwagen
Fw
Feuerwehr
TLF
Tanklöschfahrzeug
FwA
Feuerwehranhänger
TM
Teleskopmast
FwDV
Feuerwehr-Dienstvorschrift
Tr
Trupp
FwH
Feuerwehrhaus
TroLF
Trockenlöschfahrzeug
G 26
Arbeitsmedizinische Grundsätze G 26 –
Tauglichkeit von Atemschutzgeräteträgern
TroTLF
Trockentanklöschfahrzeug
TS
Tragkraftspritze
TSA
Tragkraftspritzenanhänger
TSF
Tragkraftspritzenfahrzeug
TSF-W
Tragkraftspritzenfahrzeug mit
Löschwasservorrat
GM
Gelenkmast
Gr
Gruppe
GSG
Gefährliche Stoffe und Güter
GW
Gerätewagen
hb
hauptberuflich
VZ
Verschäumungszahl
k.A.
keine Anforderung
WF
Werkfeuerwehr
KLF
Kleinlöschfahrzeug
WLF
Wechselladerfahrzeug
Z
Zug
14
Nichtöffentliche Feuerwehren –
Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements
VdS 2034 : 2014-02 (02)
10.2.2 Erläuterungen zur Hilfsfrist
Die Hilfsfrist ist eine Kenngröße zur Bewertung der
Leistungsfähigkeit von nichtöffentlichen Feuerwehren.
Bei den öffentlichen Feuerwehren bezieht sich die
Hilfsfrist auf das zu schützende Gebiet der jeweiligen Kommune; bei den nichtöffentlichen Feuerwehren auf die jeweilige Betriebsstätte/-stelle.
Die Entfernung zwischen Feuerwache bzw. Feuerwehrgerätehaus allein ist kein aussagefähiges
bzw. bewertbares Kriterium für eine Feuerwehr.
Die übrigen Parameter der Hilfsfrist müssen hier
ebenfalls berücksichtigt werden.
Abbildung 1 verdeutlicht, dass die Einzelzeiten
nicht einfach addiert werden, sondern bei der Erkundungs- und Entwicklungszeit eine Parallelität
angenommen wird. D. h., dass die Einsatzkräfte
nach dem Eintreffen am Einsatzort bereits beginnen, einen Löschangriff vorzubereiten (z. B. Aufbau
einer Löschwasser- und Löschmittelversorgung,
Ausrüstung mit Schutzanzügen und Atemschutzgeräten, Vorgehen mit Schnellangriffseinrichtungen),
während die Einsatzleitung eine Lageerkundung
durchführt. Das entspricht der Praxis, da bei nichtöffentlichen Feuerwehren eine ausreichende Objektkunde (detaillierte Einsatzpläne, Kenntnis der
geometrischen Verhältnisse und nutzungs- bzw. verfahrensspezifische Kenntnisse) vorauszusetzen ist.
Definitionen (entsprechend DIN 14011-9)
Definition nach VdS 2034 Nichtöffentliche Feuerwehren – Merkbaltt für die Bewertung:
Hilfsfrist: Zeitspanne vom Beginn der Alarmierung (Ende der Abgabe der Brandmeldung an die
Stelle, die Einsatzkräfte alarmieren kann) bis zum
Wirksamwerden von Maßnahmen zur Schadensbekämpfung.
Abweichend von DIN 14011-9 ist hierin die Meldezeit nicht enthalten.
Entdeckungszeit: Zeit zwischen Entstehung eines
Schadenereignisses und seinem Entdecken durch
Menschen oder automatische Meldeeinrichtungen.
Die Entdeckungszeit ist kein Bestandteil der
Hilfsfrist nach VdS 2034.
Meldezeit: Zeit zwischen dem Entdecken eines
Schadenereignisses und dem Ende der Abgabe
einer entsprechenden Meldung an die Stelle, die
Einsatzkräfte alarmieren kann.
Die Hilfsfrist nach VdS 2034 setzt sich zusammen
aus:
J
J
J
J
J
Die Meldezeit wird gekennzeichnet von den
technischen und organisatorischen Gegebenheiten in einem Objekt. Bei einer Meldemöglichkeit über eine Brandmeldeanlage, sowohl automatisch als auch manuell, ist eine Meldezeit im
Bereich weniger Sekunden möglich.
Alarmierungszeit
Ausrückezeit
Anmarschzeit
Erkundungszeit und
Entwicklungszeit.
Bei einer Meldung über Telefon ist unter Berücksichtigung der Qualität der Notrufannahme und
Sprachverständigung die Annahme einer Meldezeit von ca. 30 Sekunden realistisch.
Abbildung 1: Die Elemente der Hilfsfrist nach VdS
2034 Nichtöffentliche Feuerwehren – Merkbaltt für
die Bewertung
N1
N2
T1
T2
T3
T4
T5
N3
N1 = Entdeckungszeit
N2 = Meldezeit
T1 = Alarmierungszeit
T2 = Ausrückezeit
T3 = Anmarschzeit
T4 = Erkundungszeit
T5 = Entwicklungszeit
Hilfsfrist nach
VdS 2034
N3 = Kontrollzeit
15
Nichtöffentliche Feuerwehren –
Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements
Die Meldezeit ist kein Bestandteil der Hilfsfrist
nach VdS 2034.
VdS 2034 : 2014-02 (02)
plantableau Brandmeldeanlage, Feuerwehrpläne, Fläche und Mehrgeschossigkeit des Objektes).
Alarmierungszeit: Zeit zwischen dem Ende der
Abgabe der Meldung und dem Abschluss der
Alarmierung von Einsatzkräften.
Die Erkundungszeit kann sich von wenigen Sekunden bis hin zu mehreren Minuten erstrecken.
Bei der Alarmierungszeit ist zu differenzieren
zwischen Wachalarm, stiller Alarm (Funkmeldeempfänger) und lauter Alarm (Sirene).
Entwicklungszeit: Zeit zwischen Erteilen des ersten Einsatzbefehls und dem Wirksamwerden der
befohlenen Maßnahmen.
Die Alarmierungszeit kann im Bereich nur weniger bis hin zu 30 Sekunden liegen.
Die Entwicklungszeit beinhaltet die Zeitdauer,
welche die eingesetzten Feuerwehrkräfte benötigen, um mit dem erforderlichen Gerätschaften
wirksame Hilfsmaßnahmen einzuleiten.
Ausrückezeit: Zeit zwischen dem Abschluss der
Alarmierung von Einsatzkräften und dem Verlassen ihrer Feuerwache oder ihres Feuerwehrhauses.
Die Ausrückezeit bei hauptberuflichen Kräften
beträgt im Regelfall ca. 30 Sekunden.
Bei nebenberuflichen Kräften ist sie abhängig
von der Lage und der Erreichbarkeit des Feuerwehrhauses oder der Feuerwache. Sie liegt
im Normalfall bei mindestens 2 Minuten.
Als Ausrückezeit ist in der Regel das Ausrücken
einer Löschstaffel (1/5 Fm(SB)) anzusehen.
Anmarschzeit: Zeit zwischen Verlassen der
Feuerwache oder des Feuerwehrhauses und dem
Eintreffen am Einsatzort.
Die Anmarschzeit beinhaltet die Fahrzeit zwischen Feuerwache oder Feuerwehrhaus und
dem Objekt.
Sie kann je hindernisfreiem Fahrkilometer mit
1 Minute bewertet werden (das entspricht einer
Durchschnittsgeschwindigkeit von 60 km/h).
Bei einem Rendez-vous-System endet die
Anmarschzeit zum Objekt, wenn die taktische
Mindesteinheit am Objekt zur Verfügung steht.
Erkundungszeit: Zeit zwischen dem Eintreffen am Einsatzort und dem Erteilen des ersten
Einsatzbefehls.
Die Erkundungszeit ist die Zeit, die der Einsatzleiter für die Lagefeststellung, die Lagebeurteilung, den Entschluss über die durchzuführenden Einsatzmaßnahmen und die Erteilung
des Einsatzbefehls benötigt.
Sie ist abhängig von den technischen und organisatorischen Gegebenheiten am Objekt (Lage-
16
Unter „Wirksamwerden“ sind der Beginn der
Löschmittelaufgabe auf eine Brandstelle bzw.
die ersten Tätigkeiten zur Gefahrenabwehr bei
sonstigen Einsatzlagen zu verstehen.
Die Entwicklungszeit kann sich über wenige Sekunden bis hin zu mehreren Minuten erstrecken.
Kontrollzeit: Zeit zwischen dem Wirksamwerden der befohlenen Maßnahmen und dem
Zeitpunkt, von dem ab eine Ausbreitung des
Schadenereignisses nicht mehr möglich ist (Einsatzstelle unter Kontrolle).
Die Kontrollzeit ist kein Bestandteil der Hilfsfrist nach VdS 2034.
10.2.3 Fachbegriffe
Abrollbehälter werden mittels Wechselladerfahrzeugen (WLF) transportiert. Sie dienen zum
Transport von Einsatzmitteln, z. B. AB-A (Atemschutz), AB-Schaum (Schaummittel), AB-CO2
(CO2-Löschanlage).
Die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) dient
zur Kategorisierung eines Notrufes in ein Alarmierungsstichwort. Weiterhin regelt die Alarmund Ausrückeordnung die Anzahl, Art und Reihenfolge der Einheiten, die auf ein gegebenes
Alarmierungsstichwort hin zu einer gemeldeten
Einsatzstelle entsendet werden.
Die Berufsfeuerwehr (BF) besteht aus hauptberuflich tätigen Einsatzkräften, die Beamte des
feuerwehrtechnischen Dienstes sind.
Die Betriebsfeuerwehr ist eine öffentlich nicht
anerkannte Feuerwehr zum Schutz von privaten
oder öffentlichen Betrieben, von Behörden oder
von sonstigen Einrichtungen mit haupt- und/oder
nebenberuflichen tätigen Einsatzkräften.
VdS 2034 : 2014-02 (02)
Nichtöffentliche Feuerwehren –
Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements
Die Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von Regeln für die Brandverhütung und das
Verhalten im Brandfall.
Der Chemikalienschutzanzug (CSA) ist ein den
ganzen Körper und das Atemschutzgerät bedeckender Feuerwehrschutzanzug mit einer je nach
Ausführung des Anzuges definierten Schutzwirkung gegen gefährliche chemische Stoffe. Er besteht aus gasdichtem Material.
Beim Vorliegen flüssiger und gasförmiger radioaktiver Stoffe kann der Chemikalienschutzanzug auch
als Kontaminationsschutzanzug getragen werden.
Eine Dienstleistungsfeuerwehr ist eine private
Feuerwehr, die auf einem Privatgelände die Aufgaben einer Werk- oder Betriebsfeuerwehr als
nicht unternehmenseigene Feuerwehr erbringt.
Ein Druckbelüftungsgerät ist ein mit Fremdenergie
angetriebenes mobiles Gerät der Feuerwehr zur
Belüftung von Gebäuden.
Nichtöffentliche Feuerwehren sind Werkfeuerwehren, Betriebsfeuerwehren – jeweils betriebseigen oder durch einen Dienstleister betrieben.
Die Feuerwehr-Leitstelle ist eine ständig besetzte Einrichtung zur Annahme von Meldungen sowie
zur Alarmierung und Koordinierung von Einsatzkräften.
Ein Feuerwehranhänger ist ein für den Feuerwehreinsatz gestalteter Anhänger mit spezieller
Beladung.
Feuerwehrfahrzeuge sind für den Einsatz der
Feuerwehr besonders gestaltete Kraftfahrzeuge
oder Anhängerfahrzeuge, die zur Aufnahme einer
Besatzung und/oder zur Aufnahme einer feuerwehrtechnischen Beladung und zur Aufnahme von
Lösch- und sonstigen Einsatzmitteln eingerichtet
sind.
Nach DIN EN 18461 werden Feuerwehrfahrzeuge
eingeteilt in
J
Einsatz ist das Tätigwerden von Einsatzkräften
der Feuerwehr, um eine Gefahr abzuwenden oder
sonstige Hilfeleistungen durchzuführen.
Feuerlöschfahrzeuge
Löschfahrzeuge
Sonderlöschfahrzeuge
Hubrettungsfahrzeuge wie
Drehleiter
Hubarbeitsbühne
Rüst- und Gerätefahrzeuge
Schlauchwagen
Krankenkraftwagen der Feuerwehr
Gerätefahrzeug Gefahrgut
Einsatzleitfahrzeug
Mannschaftstransportfahrzeug
Nachschubfahrzeugzeug
Sonstiges spezielle Kraftfahrzeug
J
J
J
J
Ein Einsatzleitwagen ist ein Feuerwehrfahrzeug,
mit dem Einsatzleiter bzw. Einsatzleitung taktische Einheiten führen. Er ist mit entsprechenden
Führungsmitteln ausgestattet.
J
J
J
J
J
Die Feuermeldestelle ist eine ständig, d. h. auch
außerhalb der Betriebszeit, besetzte betriebseigene Einrichtung zur Entgegennahme von Brandmeldungen und deren Weiterleitung an die Feuerwehr.
Die Feuerwache ist ein Gebäude, in dem Einsatzkräfte, Fahrzeuge und sonstige Ausstattung der
Feuerwehr einsatzbereit untergebracht sind.
Die Feuerwehr ist eine öffentliche oder private
Einrichtung zur Abwehr von Gefahren für Leben,
Gesundheit und Sachwerten durch Brände, Explosionen, Überschwemmungen, Unfälle oder
ähnliche Ereignisse. Daneben kann sie noch andere Aufgaben, insbesondere des vorbeugenden
Brandschutzes, wahrnehmen. Einzelheiten sind
in Gesetzen auf Bundes- und Länderebene (hier
insbesondere in den Brandschutzgesetzen) geregelt.
Öffentliche Feuerwehren sind Berufsfeuerwehren, Freiwillige Feuerwehren und/oder Pflichtfeuerwehren sein.
J
J
J
J
Der europäische Rahmen für die Feuerwehrfahrzeuge wird durch die Deutsche Normung und
Bauvorschriften der Länder konkretisiert.
Das Feuerwehrhaus ist eine Einrichtung, in der
Fahrzeuge und sonstige Ausstattung der Feuerwehr einsatzbereit gehalten werden.
Die Feuerwehrkleidung umfasst den Feuerwehrdienstanzug (einheitliche Bekleidung für die Tätigkeiten in der Feuerwache) und die Feuerwehrschutzkleidung (Grundausstattung für den Einsatz).
Feuerwehrpläne nach DIN 14095 dienen der raschen Orientierung in einem Objekt oder einer
baulichen Anlage und zur Beurteilung der Lage.
Deshalb müssen sie auf aktuellem Stand gehalten
werden. Feuerwehrpläne können zusätzlich auch
Angaben für das taktische Vorgehen enthalten.
17
Nichtöffentliche Feuerwehren –
Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements
Feuerwehrschutzkleidung ist die Sammelbezeichnung für persönliche Schutzbekleidung,
einschliesslich persönlicher Ausrüstung, und zusätzlicher Schutzkleidung.
Die Freiwillige Feuerwehr (FF) ist eine kommunale
Einsrichtung. Sie besteht aus ehrenamtlich tätigen
Einsatzkräften; in besonderen Fällen können ihr
auch hauptamtlich tätige Einsatzkräfte angehören.
Ein Gerätewagen ist ein Feuerwehrfahrzeug, das
zum Transport von Geräten für verschiedene Einsatzaufgaben eingesetzt wird.
Ein Hubrettungsfahrzeug ist ein Feuerwehrfahrzeug, das vorrangig zum Retten von Menschen
aus größeren Höhen dient. Es kann auch zum Vortragen eines Löschangriffs oder für Technische
Hilfeleistungen eingesetzt werden.
Ein Leichtschaumgenerator ist ein mit Fremdenergie angetriebenes Gerät zur Erzeugung von Leichtschaum.
Die Leitstelle ist eine ständig besetzte Einrichtung zur Annahme von Meldungen sowie zum
Alarmieren, Koordinieren und Lenken von Einsatzkräften.
Nichtöffentliche Feuerwehren sind privat eingerichtete Feuerwehren mit haupt- und/oder nebenberuflichen Kräften zum Schutz von Betrieben und/
oder Einrichtungen (z. B. Werk-, Betriebs- und
Dienstleistungsfeuerwehren).
Die Pflichtfeuerwehr besteht aus Einsatzkräften,
die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet sind, nebenamtlich Feuerwehrdienst zu
leisten. Eine Pflichtfeuerwehr muss gebildet werden, wenn die Feuerwehraufgaben einer Gemeinde auf andere Weise nicht oder nicht ausreichend
erfüllt werden können.
Schaum ist ein Löschmittel, das aus Wasser. Luft
und Schaummittelkonzentrat erzeugt wird. Die
Hauptlöschwirkung ist kühlen. Schwerschaum
ist ein Löschmittel, das durch mehr als 4- bis
20fache Verschäumung eines Wasser-Schaummittel-Gemisches mit Luft erzeugt wird. Mittelschaum ist ein Löschmittel, das durch mehr als
20- bis 200fache Verschäumung eines WasserSchaummittel-Gemisches mit Luft erzeugt wird.
Leichtschaum ist ein Löschmittel, das durch
mehr als 200fache Verschäumung eines WasserSchaummittel-Gemisches mit Luft erzeugt wird.
18
VdS 2034 : 2014-02 (02)
Schaummittelkonzentrat ist ein flüssiger Zusatz
für Löschwasser für die Erzeugung von Löschschaum.
Schichtstärke, hauptberufliche Kräfte: Anzahl
der Einsatzkräfte, die gleichzeitig auf einer Feuerwache im Dienst sind und alarmiert werden
können.
Schichtstärke, nebenberufliche Kräfte: Anzahl
der Einsatzkräfte, die vorgeplant gleichzeitig auf
dem Werksgelände anwesend sind und für Feuerwehreinsätze alarmiert werden können.
Soforteinsatzstärke: Anzahl der haupt- und oder
nebenberuflichen Einsatzkräfte einer Feuerwehr,
die innerhalb einer Minute einsatzbereit an den
zur Verfügung stehenden Löschfahrzeugen sind.
ständig besetzte Stelle: z. B. Pförtner, Telefonzentrale, Feuermeldestelle
Eine Werkfeuerwehr ist eine behördlich anerkannte oder behördlich angeordnete Feuerwehr mit
haupt- und/oder nebenberuflichen Kräften zum
Schutz besonders brand- und/oder explosionsgefährlicher gewerblicher oder sonstiger Betriebe/
Einrichtungen. Aufbau, Ausbildung und Ausrüstung
müssen den Erfordernissen der jweils zu schützenden Betriebe und den an die öffentlichen Feuerwehren gestellten Anforderungen entsprechen.
Werkfeuerwehren werden in regelmässigen Abständen (i.d.R. alle 5 Jahre) von der Anerkennungsbehörde überprüft. Änderungen und Abweichungen
zu den Auflagen, die in dem Anerkennungsbescheid
festgelegt sind, müssen der zuständigen Behörde
unverzüglich angezeigt werden.
Zu den Aufgaben einer Werkfeuerwehr gehören
J
der abwehrende Brandschutz mit Maßnahmen
der Menschenrettung und Brandbekämpfung
sowie
J
der vorbeugende Brandschutz mit den baulichen und betrieblichen, speziell auf die zu
schützenden Risiken ausgerichteten Brandschutzmaßnahmen.
Die Aufstellung von Werkfeuerwehren ist in den jeweiligen Brandschutzgesetzen der Länder und zum
Teil in den darauf aufbauenden WerkfeuerwehrVerordnungen geregelt.
VdS 2034 : 2014-02 (02)
Nichtöffentliche Feuerwehren –
Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements
10.2.4 Taktische Einheiten der Feuerwehr
Der (selbständige) Trupp der Feuerwehr ist eine
Einheit zum Durchführen von Einsatzaufgaben.
Die Mannschaft eines Trupps besteht im Regelfall
aus einem Truppführer und 2 Truppmännern.
Die Staffel ist eine Einheit zur selbständigen Durchführung von Einsatzaufgaben. Die Mannschaft einer Staffel besteht aus einem Staffelführer und
5 Truppführern/-männern.
Die Gruppe ist eine Einheit zur selbständigen
Durchführung bestimmter Einsatzaufgaben. Die
Mannschaft besteht aus einem Gruppenführer
und 8 Truppführern/-männern.
10.3
BA-Nr.
Zuordnung von Risikoklassen (R1 bis R7)
zu den Betriebsartennummern
R-Kl. Art des Betriebes
10010
R4
Hoch-, Tief- und Strassenbau
11010
R2
Erze – Gewinnung und Aufbereitung,
Direktreduktion
11010
R3
Direktreduktion
11020
R3
Erzverhüttung (außer Eisen)
11030
R3
Roheisenerzeugung, Stahlerzeugung und
-weiterverarbeitung
11030
R3
Kaltwalzwerk (nicht integriert und ohne
Flüssigphasen)
11040
R4
Kohle – Gewinnung und Aufbereitung
11040
R4
Gewinnung und Aufbereitung
11050
R7
Kohle – Brikettierung und Kokerei
Gruppengleichwert ist der zahlenmäßige Wert
einer Gruppe, auf den Staffeln und Trupps angerechnet werden.
11050
R4
Brikettierung
11050
R5
Brikettierung
11060
R2
Salzgewinnung
Für die Berechnung gilt:
Gruppe ³⁄₃, Staffel ⅔, Trupp ⅓
11070
R2
Mineralien – Gewinnung und Aufbereitung
11080
R2
Mineralienbe- und -verarbeitung (nicht
Edelsteinschleiferei)
Der Zug ist eine Einheit der Feuerwehr zur selbständigen Durchführung von Einsatzaufgaben. Der Zug
hat in der Regel eine Mannschaftsstärke von 22.
11090
R6
Erdöl, Erdgas - Bohr- und
Förderanlage
11100
R5
Asphalt-, Bitumenverarbeitung
Taktischer Verband: Ein Verband der Feuerwehr
besteht aus mehreren taktischen Einheiten, deren Gesamtstärke größer ist als die Stärke eines
um eine Gruppe erweiterten Zuges.
10.2.5 Feuerwehr-Dienstvorschriften
11110
R5
Torfbetrieb
12010
R2
Elektrizitätswerk
12020
R6
Gaswerk
12030
R3
Fernheizwerk
12040
R2
Transformator, Umformer, Freiluftstation
12050
R3
Kessel- und Maschinenhaus
12060
R1
Wasserwerk
DV Nr.
Bezeichnung (Stand 03/2012)
12070
R2
Kläranlage
FwDV 1
Grundtätigkeiten – Lösch- und
Hilfeleistungseinsatz –
12080
R5
Müllverbrennungsanlage
12210
R5
Altmetallrecycling
Ausbildung der Freiwilligen
Feuerwehr
12220
R4
Altpapierrecycling
12230
R5
Glasrecycling
Einheiten im Lösch- und
Hilfeleistungseinsatz
12240
R5
Kunststoffrecycling
FwDV 7
Atemschutz
12250
R4
Textilrecycling
FwDV 8
Tauchen
12260
R5
Recycling sortenreiner Stoffe
(soweit nicht separat aufgeführt)
FwDV 10
Die tragbaren Leitern
12270
R5
Recycling gemischter Stoffe
FwDV 100
Führung und Leitung im Einsatz
12270
R5
FwDV 500
Einheiten im ABC-Einsatz
PDV/DV 800
Fernmeldeeinsatz
PDV/DV 810
Fernmeldebetriebsdienst
Abfallentsorgung gemischter Stoffe
(Trennung, Sortierung, Aufbereitung)
Aufbereitung gemischter Stoffe (Recycling)
Demontage von Produkten in Bauteile
Fahrzeugverwertung
Gemischte Stoffe – Recycling
(Trennung, Sortierung, Aufbereitung)
Kfz-Verwertung
Kraftfahrzeugverwertung
Recycling gemischter Stoffe
(Trennung, Sortierung, Aufbereitung)
Trennung, Sortierung, Aufbereitung
gemischter Stoffe (Recycling)
FwDV 2
FwDV 3
19
Nichtöffentliche Feuerwehren –
Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements
BA-Nr.
R-Kl. Art des Betriebes
12280
R4
Kompostierungsanlage
13010
R2
Zement-, Kalk-, Gipsherstellung
13020
R2
Zement-, Gipswarenherstellung
13030
R4
Schleifmittel, -körperherstellung
13040
R2
Feinkeramische Produkte – Herstellung
13050
R2
Grobkeramische Produkte – Herstellung
13060
R3
Hohlglas – Herstellung und Verarbeitung
13070
R3
Flachglas, Glasfasern – Herstellung und
Verarbeitung
13120
R3
Gießerei
13130
R3
Schmiede-, Press-, Hammer-, Ziehwerk
13140
R3
Grobe Metallbe- und -verarbeitung (soweit
nicht separat aufgeführt)
BA-Nr.
VdS 2034 : 2014-02 (02)
R-Kl. Art des Betriebes
13460
R6
Blockschäumerei und Weiterverarbeitung
von Blockschäumen
13470
R4
Gummiwarenherstellung, Vulkanisierung
13510
R4
Farben-, Lackherstellung
13510
R5
Lacke, Anstrichstoffe, Druckfarben
13520
R4
Seifen-, Putz-, Reinigungsmittelherstellung
13530
R5
Kosmetika-, Pharmazeutikaherstellung
13540
R5
Klebstoff-, Leimherstellung
13550
R4
Pflanzliche Fette, Pflanzliche Öle, Kerzen
– Herstellung
13610
R4
Filz-, Vliesstoff-, Watteherstellung
13610
R4
Filze
13610
R4
Vliesstoffe
13140
R5
Wasserfahrzeuge
13620
R4
Spinnerei
13140
R5
Landfahrzeuge (z. B. Pkw, Lkw, Motorräder, schienengebundene Fahrzeuge)
13630
R4
Weberei (ohne textile Flächenbeläge)
13640
R4
13140
R5
Luftfahrzeuge
Textile Flächenbeläge (genadelt, getuftet,
gewebt) – Herstellung
13150
R3
Präzisionsmetallbe- und -verarbeitung
13650
R3
Textilausrüstung, -veredelung
13160
R4
Juwelierwaren-, Uhren-, Schmuckwarenherstellung
13660
R4
Zwirnerei, Seilerei und andere
Garnverarbeitung
13210
R4
Elektro-Großmaschinen – Herstellung und
Endmontage
13660
R5
Seilerei ohne Garnherstellung
13670
R4
Strickerei, Wirkerei
13220
R4
Elektro-Kleinmaschinen, Haushaltsgeräte
– Herstellung und Endmontage
13680
R4
Bekleidungsherstellung (ohne Pelz, Leder,
Alcantara)
13230
R4
Kommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik, Fotoapparate – Herstellung und
Endmontage
13690
R4
Textilwarenherstellung (ohne Bekleidung)
13240
R4
Elektrische und elektronische Bauteile,
Leuchtmittel – Herstellung
13250
R4
Batterieherstellung
13260
R4
13310
13710
R3
Lederherstellung
13720
R4
Leder-, Alcantarawarenherstellung
13810
R4
Halbstoff-, Papier-, Karton-, Pappeherstellung
Kabel-, Leitungsherstellung
13820
R4
Papier-, Karton-, Pappeverarbeitung
R6
Chemische Anlage der Kategorie 1: nicht
brennbare Stoffe und Zubereitungen
13830
R4
Buchbinderei
13840
R4
Druckerei, Graphischer Betrieb
13320
R7
Chemische Anlage der Kategorie 2: brennbare, jedoch nicht entzündliche Stoffe und
Zubereitungen
13910
R4
Sägewerk
13920
R4
Furnier-, Sperrholzherstellung
13330
R7
Chemische Anlage der Kategorie 3: entzündliche und leicht entzündliche, jedoch
nicht hochentzündliche oder explosionsgefährliche Stoffe und Zubereitungen
13930
R5
Holzspan-, Holzfaserplatten-, Spanplattenherstellung
13930
R4
Magnesit- oder zementgebundene Holzwolle- oder Holzspanplatten
13340
R7
Chemische Anlage der Kategorie 4: hochentzündliche und explosionsgefährliche
Stoffe und Zubereitungen
13940
R4
Holzmöbelherstellung
13950
R6
Polstermöbelherstellung
13410
R4
Ungeschäumte Kunststoffe – Be- und
Verarbeitung (ohne Spritzguss-, Strangpress-, Gieß- und Schleudergussprodukte
sowie ohne Schlauchfolienherstellung)
13960
R4
Holzbe- und -verarbeitung (soweit nicht
separat aufgeführt)
13960
R4
Bleistiftherstellung
14010
R3
Mälzerei
14020
R2
Brauerei
13420
R3
Spritzguss-, Strangpress-, Gieß- und
Schleudergussprodukte – Herstellung
(inkl. Schlauchfolien)
14030
R5
Alkohol-, Spirituosenherstellung
13430
R4
Polyesterbe- und -verarbeitung
(auch glasfaserverstärkt)
14040
R2
Herstellung alkoholfreier Getränke,
Weinkelterei
13440
R4
Chemiefasernherstellung
14110
R5
Getreidemühle
13450
R5
Schaumkunststoff-, Schaumgummibeund -verarbeitung
14110
R5
Schrot-, Graupen- und Schälmühle
(auch Reisschälmühle)
14120
R2
Essig-, Senfherstellung
20
VdS 2034 : 2014-02 (02)
BA-Nr.
R-Kl. Art des Betriebes
14130
R4
Stärkeherstellung
14140
R3
Trockenfertiggerichteherstellung
14150
R4
Kartoffelerzeugnisherstellung
14160
R4
Margarine-, Speisefettherstellung
14170
R3
Brot-, Backwarenherstellung
14180
R3
Teigwarenherstellung
14190
R3
Süßwarenherstellung
14200
R2
Konserven-, Tiefkühlkostherstellung
(Obst, Gemüse)
14210
Nichtöffentliche Feuerwehren –
Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements
R2
Fleisch-, Wurst-, Fischwarenbe- und
-verarbeitung
14220
R2
Milchverarbeitung
14230
R3
Kaffee-, Kakao-, Teeherstellung
14240
R4
Zuckerfabrik und -raffinerie
14250
R5
Futtermittelherstellung
14250
R5
Austauschfutter (z. B. Kälbermilch) auf
Magermilchbasis ohne Herstellung der
Grundstoffe, Mineralfuttermittel (Zusatzstoffe für Futtermittel)
14250
R5
Sonstige Kraftfuttermittel
14260
R3
Tabakwarenherstellung
15100
R4
Krankenhaus, Klinik
15290
R3
Datennetzbetreiber
Datenverarbeitungsbetrieb
Internetprovider
Online-Dienst
Telekommunikationsnetzbetreiber
Telekommunikationsunternehmen
15300
R3
Rechenzentrum
16020
R3
Hotel
16330
R5
Film-, Tonstudio, Kopieranstalt
16350
R4
Museum, Ausstellung
16360
16390
R5
Rundfunk-, Fernsehanstalt
16520
R3
Eisenbahnbetrieb
16530
R2
Segelflugzeuge
16530
R5
Flughafenbetrieb
16540
R5
Hafenbetrieb (ohne Lager)
16610
R3
Kfz-Reparaturwerkstatt
16620
R6
Reparatur und Wartung von Luft-,
Schienen- und Wasserfahrzeugen;
Flugzeuge (Reparatur und Wartung),
Luftfahrzeugreparatur und Wartung,
Schienenfahrzeuge (Reparatur und Wartung),
Wasserfahrzeugereparatur und Wartung,
Werft (Reparatur und Wartung)
16620
R6
Triebwerk-Luftfahrzeug in ruhendem Zustand mit stillstehendem Triebwerk, auch
bei vorübergehendem Aufenthalt in Werften zur Reparatur, Wartung, Überholung
oder Umrüstung
16620
R6
Reparatur und Wartung von Luft-,
Schienen- und Wasserfahrzeugen
16640
R5
Lackiererei
16650
R2
Kfz-Waschanlage, -Pflegebetrieb
BA-Nr.
16680
R-Kl. Art des Betriebes
R3
Wäscherei, Glätterei, chem. Reinigungsbetrieb (auch mit Färberei)
16690
16820
R5
Forschungsinstitut, Laboratorium
(chemisch, physikalisch)
16890
R2
Schlachthof
17910
R3
Kaufhaus sowie Einzelhandelsgeschäft
mit Verkaufs- und Lagerfläche über 2000
m2
17910
R3
Warenhaus, Einkaufszentrum
17920
R3
Einkaufszentrale für Einzelhändler
17930
R3
Versandhandel
18998
R4
Kühlhaus - Temperaturen unter 0° C
18999
R6
Holzwolle, -faser, -späne, -mehl;
Kunststoffe - der Konten 13450, 13460;
Matratzen; Papier/Pappe (Altpapier);
Polsterwaren; Sprengstoffe; Textile
Faser-Rohstoffe - Lumpen und Abfälle;
Torf, -mull, -streu; Verbandsstoffe Lumpen und Abfälle; Zuckerrübentrockenschnitzel
18xy1
R2
Lager – Gutkategorie xy –
geringere Feuergefahr
18xy2
R3
Lager – Gutkategorie xy –
mittlere Feuergefahr
18xy3
R5
Lager – Gutkategorie xy –
höhere Feuergefahr
Messe
21
Nichtöffentliche Feuerwehren –
Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements
VdS 2034 : 2014-02 (02)
Anhang 2
Muster für eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Werkfeuerwehren im Land Hessen nach § 14
Abs. 1 Satz 3 HBKG
Quelle:
http://www.hmdis.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdI_15/HMdI_Internet/
med/073/073407da-d8f1-9521-f012-f31e2389e481,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true
Inhaltsverzeichnis
1
Vorbemerkung
2
Das Unternehmen
3
Rechtliche Grundlagen
4
Standortanalyse
4.1
Beschreibung der örtlichen infrastrukturellen Gegebenheiten
4.1.1
4.1.2
Lage des Werkes
Das Werk wird wie folgt begrenzt:
im Westen:
im Süden:
im Osten:
im Norden:
Topographie und Siedlungsstruktur
4.1.2.1
4.1.2.2
Bevölkerung
Nachbarschaft
Folgende Punkte nur bei Besonderheiten:
4.1.2.3
4.1.2.4
4.1.2.5
4.1.2.6
Geologie
Seismologie
Hydrogeologie
Meteorologische Daten
4.1.3
Verkehrsanbindungen an das Werkgelände
5
Infrastruktur des Werkes
5.1
Versorgungs- und Entsorgungssysteme
5.1.1
Wasser
5.1.1.1
5.1.1.2
Wasserversorgung
Abwasserentsorgung
5.1.2
Energie
5.1.2.1
5.1.2.2
5.1.2.3
5.1.2.4
5.1.2.5
5.1.2.6
Druckluft
Stromversorgung
Erdgasversorgung
Energieversorgung
Begehbare Kabelkanäle
Erneuerbare Energien
5.1.3
Wärme
5.1.3.1
5.1.3.2
Wärmeversorgung, Fernwärme
Kälteversorgung, Fernkälte
5.1.4
Sonstige
5.1.4.1
5.1.4.2
Einrichtungen zur Abfallentsorgung und Retrologistik
Pipelineanschlüsse
22
VdS 2034 : 2014-02 (02)
Nichtöffentliche Feuerwehren –
Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements
6
Verkehr
6.1
Innerbetriebliche Verkehrswege
6.1.1
6.1.2
6.1.3
6.1.4
Straßenverkehrsnetz
Schienenverkehrsnetz
Luftverkehr
Hafenanlagen/Gewässer
6.2
6.3
Übliche Transportmengen
Typische Transportbehälter, Verpackungen
7
Bauliche Einrichtungen
7.1
7.2
siehe Liste der Sonderbauten nach § 2 Abs. 8 HBO
Anlagen/Pläne
8
Mitarbeiter/ Personen auf dem Werksgelände
8.1
8.2
8.3
8.4
8.5
Mitarbeiter des Unternehmens am Standort
Fremdfirmenmitarbeiter
Besucher
Durchschnittliche Anzahl von Personen im Werk nach Wochentage und Uhrzeiten
Arbeitszeiten
9
Risikobetrachtungen
9.1
Umgebungsbedingte Gefahrenquellen
9.1.1
9.1.2
9.1.3
9.1.4
9.1.5
9.1.6
9.1.7
9.1.8
Gefahren durch Hochwasser und Starkregen
Gefahren durch Erdbeben
Gefahren durch Erdrutsch oder Erdsenkung
Gefahren durch Blitzeinschlag und Witterungseinflüsse
Verkehrsbedingte Gefahrenquellen (Straße, Schiene, Schiffe)
Unfall durch Absturz von Luftfahrzeugen
Eingriff Unbefugter
Gefahr durch Ausfall infrastruktureller Strukturen
9.2
9.3
9.4
Mögliche Domino-Effekte
Betriebsbedingte Risiken
Werkspezifische bzw. branchenspezifische Gefahrenquellen (Abschätzung des
Gefahrenpotenzials, Abschätzung der Sachwerte und Risikoanalyse, beispielhafte
Einsatzszenarien aus jüngster Vergangenheit)
9.4.1
9.4.2
9.4.3
9.4.4
9.4.5
9.4.6
9.4.7
9.4.8
Gefahren durch radioaktive Stoffe
Gefahren durch biologische Stoffe
Gefahren durch chemische Stoffe
Gefahren durch Elektrizität
Gefahren der Schwerindustrie (Stahl)
Gefahren in der Automobilindustrie
Gefahren auf Flughäfen
Weitere Industriezweige
10
Sicherheitskonzept der Gefahrenabwehr
10.1
Abwehrender Brandschutz
10.1.1
10.1.2
10.1.3
Organisationsstruktur/ Organigramm
Anordnungs- bzw. Anerkennungsbescheid der Aufsichtsbehörde
Werkfeuerwehr
10.1.3.1
10.1.3.2
Hauptberufliche Kräfte
Nebenberufliche Kräfte
10.1.4
Personalanalyse
10.1.4.1
10.1.4.2
Stärke
Ausbildung/ Qualifikation des Feuerwehrpersonals
23
Nichtöffentliche Feuerwehren –
Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements
VdS 2034 : 2014-02 (02)
10.1.5
Alarm- und Ausrückeordnung/ Standardeinsatzabwicklung
10.1.6
10.1.7
10.1.8
10.1.9
Zusammenarbeit in der Gefahrenabwehr (öffentliche Feuerwehr/ Werkfeuerwehr)
Leitstelle
Feuerwache(n)
Technik
10.1.9.1
10.1.9.2
10.1.9.3
10.1.9.4
Fahrzeugtechnik
Gerätetechnik
Schutzausrüstung
Informationstechnik
10.1.10
Besondere Dienstleistungen
10.1.10.1
10.1.10.2
10.1.10.3
10.1.10.4
10.1.10.5
Brandsicherheitsdienst
TUIS
Besondere technische Hilfeleistungen
Rettungsdienst
Werkschutz
10.2
Feuerwehren in der Nachbarschaft
10.2.1
10.2.2
10.2.3
Berufsfeuerwehren
Freiwillige Feuerwehren
Werkfeuerwehren
10.3
Vorbeugender Brandschutz
10.3.1
10.3.2
10.3.3
Löschwasserversorgung
Löschanlagen
Gefahrenmeldeanlagen
10.3.3.1
10.3.3.2
Brandmeldeanlagen
Gaswarnanlagen
10.3.4
10.3.5
10.3.6
10.3.7
10.3.8
10.3.9
Gebäudefunk
Löschwasserrückhaltung
Produktrückhaltung
Gefahrenverhütungsschau
Verfahren bei feuergefährlichen Arbeiten
Brandschutzaufklärung/-unterweisung
11
Schutzzielplanung
11.1
11.1.1
11.1.2
11.1.3
Bemessungsszenarien für die Gefahrenabwehr
Bemessungsszenario 1 und Bewertung (schwierigstes Personenrettungsrisiko)
Bemessungsszenario 2 und Bewertung (schwierigstes branchenspezifisches Risiko,
z. B. Tanklagerbrand, Flugunfall, Freiwerden eines Störfallstoffes)
Bemessungsszenario 3 und Bewertung (bei mehreren branchenspezifischen Risiken)
11.2
Bedarfsplanung für die Gefahrenabwehr
11.2.1
Hilfsfrist(en)
11.2.1.1
11.2.1.2
11.2.1.3
HBKG
Muster-Industriebaurichtlinie (M IndBauRL)
Branchenspezifische Hilfsfristen (z. B. ICAO Flughafen)
11.2.2
11.2.3
11.2.3.1
11.2.3.2
11.2.3.3
Schutzzieldefinition
Notwendige Funktionsstärken
Szenario 1
Szenario 2
Szenario 3 (optional bei größeren Werkfeuerwehren)
11.3
Erreichungsgrad und Bewertung
24
VdS 2034 : 2014-02 (02)
Nichtöffentliche Feuerwehren –
Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements
12
12.1
12.2
12.3
Beabsichtigte Standortentwicklung in den kommenden 5 Jahren
Entwicklung der Infrastruktur
Entwicklung der Risiken
Anpassung der Gefahrenabwehr
13
Fortschreibung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Werkfeuerwehren im Land Hessen
Dieses Dokument beinhaltet Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens und darf nicht
veröffentlicht werden. Nur für den Dienstgebrauch!
Hinweis: Die Erstellung und Fortschreibung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Werkfeuerwehren dient vorrangig der Eigenkontrolle durch die Verpflichtung zur systematischen Erfassung der für
die aktuelle und mittelfristige Sicherstellung des betrieblichen Brandschutzes erforderlichen Daten,
Angaben und Informationen. Diese dient zugleich der Arbeitserleichterung der Aufsichtsbehörden im
Sinne des § 14 Abs. 1 HBKG und stellt für sie eine Entscheidungsgrundlage dar, ohne jedoch die darin
enthaltenen Aussagen und Festlegungen akzeptieren zu müssen.
Aufgestellt:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport – Abt. V Brand- und Katastrophenschutz, Verteidigungswesen, Krisenmanagement – in Zusammenarbeit mit dem Werkfeuerwehrverband Hessen e.V.
sowie unter Beteiligung der Regierungspräsidien
25
Nichtöffentliche Feuerwehren –
Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements
Anhang 3
Begleitende Regelwerke
ISO 31000 Risk management – Principles and
guidelines
Grundsätze der ISO 31000
Die internationale Norm ISO 31000 erkennt die
Vielfalt des Ursprungs, des Niveaus und der Komplexität von Risiken an und bietet generische Leitlinien für die Grundsätze und die Einführung des
Risikomanagements.
Riskomanagement kann im gesamten Unternehmen umgesetzt werden, bereichsübergreifend zu
jeder Zeit, sowie für bestimmte Funktionen und
Aktivitäten.
Risikomanagementprozess
Der Risikomanagementprozess folgt dem folgenden
Ablauf:
1. Ermittlung des Kontext (Umfeldanalyse)
VdS 2034 : 2014-02 (02)
Analyse seiner Auswirkungen verstanden. Nachdem die möglichen Risiken identifiziert wurden,
sollte man sich unter anderem folgende Fragen
stellen: welche Faktoren führen zum Risiko und
welche fördern oder vermindern deren Auswirkung? Zu welchen Ereignissen (Szenarien) kann
das jeweilige Risiko führen und wie werden andere
Risiken dadurch beeinflusst? So kann ein Brand
aus einem Kurzschluss (Ursache) entstanden sein,
sich ausbreiten und zu einem Sachschaden führen.
Dieser Sachschaden kann dann zu einer Betriebssunterbrechung führen.
Risikobewertung
Mit den Erkenntnissen aus der Risikoanalyse kann
man anschließend eine Bewertung der identifizierten Risiken vornehmen. Durch die Risikobewertung findet eine Beurteilung statt, welches
Ausmaß die Auswirkungen haben können und in
welchem Grad sie zu einer Abweichung der Unternehmensziele führen. Ein Risiko kann z. B. nach
Ausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit analysiert
werden und mit der ermittelten Kennzahl zur besseren Anschaulichkeit in eine Risikomatrix eingetragen werden.
2. Risikobeurteilung
2.1 Risikoidentifikation
2.2 Risikoanalyse
2.3 Risikobewertung
3. Risikobewältigung
4. Risikoüberwachung
Ermittlung des Kontexts (Umfeldanalyse)
In diesem Schritt soll ein Überblick über das unternehmerische Umfeld gewonnen werden. Es
werden interne und externe Faktoren ermittelt,
die beim Management von Risiken von Bedeutung
sind. Hierzu zählen unter anderem Standortbedingungen, wie z. B. die Löschwasserversorgung, den
Standort umgebende Nachbarschaft wie Wohn, Industrie oder Naturschutzgebiete.
Risikoidentifikation
Die Risikoidentifikation beschreibt die Suche nach
den unternehmerischen Risiken. Man erfasst die
vorhandenen Risiken und versucht zukünftig potentielle Ereignisse zu ermitteln, die zu Zielabweichungen führen können. Mögliche Sachrisiken
können z. B. Feuer, Rauch oder Blitzeinschlag sein.
Risikoanalyse
Unter der Risikoanalyse werden die systematische
Ermittlung der Ursachen eines Risikos, sowie die
26
Risikobewältigung
Um die Risikosituation eines Unternehmens zu
verbessern, stehen verschiedene Möglichkeiten
zur Verfügung. Risiken können vermieden, vermindert, sowie ganz oder teilweise auf Dritte übertragen werden (z. B. über Versicherungen). Gezielte
Verbesserungen lassen sich durch technische oder
organisatorische Maßnahmen erreichen. Mögliche
Brandschutzmaßnahmen können z. B. ein Rauchverbot oder automatische Löschanlagen sein.
Ermittlung des Kontext
Risikobe urteilung
Risikoidentifizierung
Kommunikation und
Rücksprache
Risikoanalyse
Risikoüberwachung und
-überprüfung
Risikobewertung
Risikosteuerung
und -bewältigung
Bild: Risikomanagementprozess (vgl. IS0 31000)
Nichtöffentliche Feuerwehren –
Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements
VdS 2034 : 2014-02 (02)
Risikoüberwachung
Die Durchführung der Maßnahmen zur Risikobewältigung, sowie die Veränderung von Risikofaktoren sollte anschließend überwacht und kontrolliert werden, um eine erfolgreiche Risikoverbesserung zu gewährleisten.
Daher sollten die Brandrisiken auf Veränderungen
und die Brandschutzmaßnahmen auf Wirksamkeit
überwacht und kontrolliert werden.
Rahmenbedingungen
Das Risikomanagement sollte innerhalb bestimmter Rahmenbedingungen (Framework) im Unternehmen eingeführt werden. Diese sollten die
Grundlagen und organisatorischen Vorkehrungen
liefern, auf denen das Risikomanagement im gesamten Unternehmen aufgebaut werden kann.
Das Framework unterstützt ein Unternehmen dabei, seine Risiken effektiv zu managen. Insbesondere durch die Implementierung des Risikomanagementprozess auf verschiedenen Ebenen im
Unternehmen.
Das Framework sollte dafür sorgen, dass Risikoinformationen die sich aus dem Risikomanagementprozessen ergeben, angemessen berichtet
und verwendet werden. Nur so können sie als
Grundlage für die Entscheidungsfindung und verantwortungsvolles Handeln dienen.
Auftrag und Verpflichtung
ISO 14000 ff (Umweltmanagement bei Produktionsprozessen und Dienstleistungen)
Die Umweltnorm ISO 14000 bezieht sich auf die
mit Produktionsprozessen und Dienstleistungen
verbundenen Fragen des Umweltmanagements.
Hierunter sind die Identifikation und Kontrolle der
Auswirkungen auf die Umwelt, die Verbesserung
der Umweltverträglichkeit sowie die Systematik
der Umweltzielsetzung zu verstehen. Es wird diesbezüglich kein Stufensystem vorgegeben, sondern
ein ganzheitliches und strategisches Rahmenwerk
angestrebt, ein Umweltmanagementsystem, Environment Management System.
OHSAS 18001 (Arbeitsschutzmanagementsysteme)
Die Ohsas 18001 “Arbeits- und GesundheitsschutzManagementsysteme” ist eine Norm, mit deren
Hilfe Managementsysteme bewertet und zertifiziert werden können. Sie ist mit der ISO 9001
(Qualitätsmanagementsysteme) und ISO 14001
(Umweltmagementsysteme) vereinbar, um die
Integration von Qualitäts- Umwelt - und Gesundheitsschuztmanagementsysteme für die Organisationen zu erleichtern.
EN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsysteme)
EN ISO 9001 legt die Mindestanforderungen an ein
Qualitätsmanagementsystem (QM-System) fest,
denen eine Organisation zu genügen hat, um Produkte und Dienstleistungen bereitstellen zu können, welche die Kundenerwartungen sowie allfällige behördliche Anforderungen erfüllen. Zugleich
soll das Managementsystem einem stetigen Verbesserungsprozess unterliegen.
Rahmenbedingungen festlegen,
um Risiken zu managen
ɒ Verständnis über die Organisation
und ihren Kontext
ɒ Risikomanagementpolitik
ɒ Integration in organisatorische
Prozesse
ɒ Verantwortlichkeit
ɒ Ressourcen
ɒ Interne Kommunikation und
Dokumentation aufbauen
ɒ Externe Kommunikation und
Dokumentation aufbauen
Kontinuierliche
Verbesserung der
Rahmenbedingungen
Einführung des
Risikomanagement
ɒ Einführung der Rahmenbedingungen um Risiken
zu managen
ɒ Einführung des Risikomanagementprozess
Überprüfung und Überwachung
der Rahmenbedingungen
Bild: Framework (vgl. IS0 31000)
27
Nichtöffentliche Feuerwehren –
Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements
28
VdS 2034 : 2014-02 (02)
VdS 2034 : 2014-02 (02)
Nichtöffentliche Feuerwehren –
Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements
29
Nichtöffentliche Feuerwehren –
Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements
30
VdS 2034 : 2014-02 (02)
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
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