Seminare für Interessenvertretungen Baden-Württemberg 2016 Vorwort Liebe Kolleginnen und Kollegen, willkommen zu den Bildungsangeboten der Regionalvertretung Baden-Württemberg und ihrer Kooperationspartner aus weiteren Regionen. Seit den Wahlen zum Betriebs- bzw. Personalrat sind bereits zwei Jahre vergangen, und die Anforderungen an die Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen werden zunehmend höher. Daher bieten wir eine breite Palette an Seminaren zu Spezialthemen an. Ein Schwerpunkt des Programms 2016 ist wieder der Arbeits- und Gesundheitsschutz. Angesichts dessen, dass auch der Gesetzgeber dieses Thema immer mehr in den Vordergrund stellt, wird es den Mitgliedern der gesetzlichen Interessenvertretung nicht schwerfallen, den Besuch entsprechender Seminare gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Schließlich profitieren alle betrieblichen Akteure davon! Gerne stehen wir zur Verfügung, wenn es darum geht, Seminare als unternehmens- oder dienststellenbezogene Schulung maßgeschneidert zu planen und durchzuführen. Wir freuen uns sehr, Sie auf unseren Seminaren willkommen zu heißen! Darüber hinaus werden wir selbstverständlich auch unterjährig aktuelle Oliviero Ferretti Themen anbieten – sei es für die Privatwirtschaft oder den öffentlichen Regionalleiter ver.di Bildung + Beratung Regionalvertretung Baden-Württemberg Dienst. Das gesamte Seminarangebot finden Sie im Internet unter www.verdi-bub.de/seminarfinder. 2 Inhalt Vorwort Wir über uns Wir vermitteln das Wissen für die Interessenvertretung Unser System der Grundqualifizierung Unser pädagogisches Konzept 2 7 8 9 10 Seminarübersicht 11 Seminare BR-Grundqualifizierung Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) PR-Grundqualifizierung LPVG Baden-Württemberg: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 LPVG Baden-Württemberg) LPVG Baden-Württemberg: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 LPVG Baden-Württemberg) Schwerbehindertenvertretung Überblick: Seminarangebote für die Schwerbehindertenvertretung JAV-Grundqualifizierung JAV 1 – Dein sicheres Fundament JAV 2 – Festige und vertiefe deine Grundlagen JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Das besondere Angebot Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen Betriebsverfassungsrecht Auffrischung BetrVG: Geschäftsführung des Betriebsrats sowie Beteiligung bei personellen Maßnahmen Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder Auffrischung BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder Klein, aber oho! Die Arbeit von Betriebsräten in kleinen Gremien Haftung auch als Betriebsrat? Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder; aktuelleRechtsprechung des BGH Betriebsratsrechte durchsetzen – aber wie? Erfolgreiches Vorgehen des Betriebsrats bei schwierigen Kooperationsbedingungen Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Betriebsvereinbarungen (BV-Management) Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben Das Ersatzmitglied – kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel? Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern Urlaubsrecht – was der Betriebsrat wissen sollte Außertarifliche Angestellte Beteiligungsrechte des Betriebsrats 33 34 36 38 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 3 Inhalt Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1) Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2) Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat Konzernbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Geschäftsführung und Organisation der Arbeit Europäischer Betriebsrat – Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten Betriebsratswahl: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung Personalvertretungsrecht Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Dienstvereinbarungen Arbeitsorganisation Alles im Griff?! Arbeitsorganisation und Zusammenarbeit Das haben wir ja super hinbekommen! Aufgaben des Betriebs-/Personalrats gemeinsam mit der Belegschaft erfolgreich umsetzen Ob Krise oder Wachstum: Die Strategien des Managements durchschauen Zielorientierte Strategiebildung im Gremium Gerüchte – Spekulationen – Vertraulichkeiten Wie kommt der Betriebsrat an Informationen? Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht! Die besondere Situation gewählter „Sprecher/-innen“– nicht nur aus rechtlicher Sicht Betriebs- und Personalratssitzungen attraktiv gestalten und ergebnisorientiert leiten! Die gute Betriebsversammlung Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise 4 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 Die gute Personalversammlung Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise Wer macht das Protokoll? Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift Mit Leichtigkeit die Abläufe im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat organisieren Arbeitsorganisation und Büromanagement im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat Kommunikation und Zusammenarbeit Coaching für Frauen in Betriebs- und Personalräten Coaching für Betriebs-/Personalratsvorsitzende Handlungsorientiertes Angebot zur Weiterentwicklung der eigenen Führungspraxis Kooperieren – beraten – verhandeln – Öffentlichkeit herstellen Basisseminar zur Kommunikation Das erfolgreiche Monatsgespräch Sachorientiert und erfolgreich Verhandlungen führen Verhandlungsführung für Einsteiger/-innen und Praktiker/-innen Erfolgreich kommunizieren Kommunikationstraining für Betriebsräte (Teil 1) Redekompetenz Erfolgreiches Konfliktmanagement Konflikte produktiv nutzen und konstruktiv lösen Arbeitsrecht Einführung in das Arbeitsrecht 1 Begründung des Arbeitsverhältnisses Einführung in das Arbeitsrecht 2 Inhalt des Arbeitsverhältnisses Einführung in das Arbeitsrecht 3 Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Arbeitsrecht – Auffrischung für wiedergewählte Betriebs-/Personalratsmitglieder Arbeitsrecht bei Anwendung des TVöD und verwandter Tarifverträge Teilzeit- und Befristungsgesetz Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- bzw. Personalrats Rund um’s Geld ... Arbeitsrechtliches Wissen für Betriebs- und Personalratsmitglieder 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 Inhalt Personaleinsatz nach „Gutsherrenart“? Die Einschränkungsmöglichkeiten des Direktionsrechts des Arbeitgebers durch die Interessenvertretung Wir brauchen mehr Personal! Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Personalbedarf und -einsatz Hilfe, wir haben keinen Tarifvertrag! Seminar für Betriebsräte in Unternehmen, die nicht dem Tarifvertrag unterliegen Beteiligung von allen! Interessenvertretung für Menschen mit Migrationshintergrund Betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) Rechtsgrundlagen, betriebliche Ausgestaltung und Beteiligungsrechte des Betriebsrats Arbeitszeit Einführung in das Arbeitszeitrecht Entgrenzung der Arbeit Mobile Arbeit – unbezahlt, permanent erreichbar und gestresst?! Nutzung moderner Arbeitszeitinstrumente Gestaltungsmöglichkeiten für die gesetzliche Interessenvertretung Das gesunde Maß für Arbeitszeit Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung nutzen Lebensarbeitszeitkonten Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TV-L-Grundlagen: Einführung und Überblick TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜ-VKA inklusive noch geltender Regelungen nach BAT/BMT-G TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2 Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 3 Wie entsteht eine Stellenbeschreibung? 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 TVöD/TV-L spezial: Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung nach § 4 TVöD/TV-L 101 Arbeits- und Gesundheitsschutz Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen 102 Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss 103 Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz 104 „Grundsätze der Prävention“: Die neue DGUV Vorschrift 1 Betriebliche Umsetzung, Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung 105 Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchung Novellierte ArbMedVV, Handlungsansätze der Interessenvertretung 106 Arbeitsstättenverordnung und Bildschirmarbeitsverordnung Inklusive der neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) 107 Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vertiefung und Praxisoptimierung für Fortgeschrittene 108 Mutterschutz – Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Betriebliche Umsetzung, Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung 109 Alter(n)sgerechtes Arbeiten Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun? 110 Ich habe Rücken! Betriebliche Präventionsansätze bei Muskel-Skelett-Erkrankungen; Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung 111 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen 112 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Aufbau (kompakt): Gefährdungsbeurteilungen Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten 113 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – spezial: Maßnahmen durchsetzen! 114 Achtung, ich kann nicht mehr! Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen 115 Wenn nichts mehr geht: Burn-out Burn-out-Problematik im Betrieb erkennen und eindämmen 116 5 Inhalt Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten (Vertiefungsseminar) Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! Teil 2: Mobbing – Gesprächsführung mit den Beteiligten, Beratung der Betroffenen Doping am Arbeitsplatz Wenn sich Beschäftigte mit Medikamenten für hohe Leistungsanforderungen fit machen Suchtprobleme im Betrieb Teil 1: Suchtsymptome erkennen, Unterstützung organisieren Suchtprobleme im Betrieb Teil 2: Betriebliche Suchtprävention – Wege aus der Sucht – Nachsorge Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 2: Das BEM betrieblich etablieren Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 3: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen EDV- und Technologieentwicklung E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Wirtschaftliche Angelegenheiten Betriebswirtschaftliches Basiswissen für Neueinsteiger und Auffrischer Handwerkszeug für den praktischen Umgang mit wirtschaftlichen Informationen BWL-Know-how, nicht nur für Einsteiger/-innen Betriebswirtschaftliches Basiswissen „spielerisch“ erlernen 6 117 118 119 Unternehmenskennzahlen und -steuerung Praktische Arbeit mit den Kennzahlen des Unternehmens: Was sagen sie, und was sagen sie nicht? Operative Unternehmensplanung und Krisenfrüherkennung Formen von Unternehmenskrisen und deren Früherkennung Langfristige Unternehmensplanung und Strategien Unternehmensstrategien entwickeln, einführen und steuern 132 133 134 120 121 122 123 124 125 126 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Wir gründen einen Wirtschaftsausschuss! Gründe, Voraussetzungen und Umsetzung der Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses Wirtschaftsausschuss 1 Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung Wirtschaftsausschuss 2 Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1 Interessenvertretung im Aufsichtsrat 2 Als Arbeitnehmervertreter/-in im Aufsichtsrat (nach Drittelbeteiligungsgesetz) – Grundlagen Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 1 Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 2 135 136 137 138 139 140 141 142 127 128 129 130 131 Frauen Mut gehört dazu Die eigenen Potenziale erkennen und verwirklichen 143 Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen Hinweise zu unseren Seminaren Unsere Tagungsstätten Freistellung und Kostenübernahme Musterformular Beschluss Musterformular Mitteilung Musterformular Kostenübernahme/Vollmacht Anmeldeformular Teilnahmebedingungen/Datenschutzerklärung/Widerrufserklärung 144 146 147 155 157 158 159 160 161 Wir über uns ver.di Bildung + Beratung ... ... ist eine gemeinnützige Bildungseinrichtung und mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di verbunden. Speziell für die Qualifizierung von Betriebsrats- und Personalratsmitgliedern, Mitgliedern von Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen sowie von Jugend- und Auszubildendenvertretungen bieten wir ein maßgeschneidertes Seminarprogramm: Wir führen professionell Seminare mit hohem Lernerfolg durch. Wir vermitteln kompetentes Wissen für die tägliche Praxis. Wir stärken die Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen für ihre Funktion. Ihre Ansprechpartner/-innen Anmeldung, Information, Seminarorganisation: Laurine Feiler Fon 0711 88788-2412 E-Mail [email protected] Andreas Wegner Fon 0711 88788-2413 E-Mail [email protected] Ihre Vorteile Sie profitieren von unserer Erfahrung als gewerkschaftsnaher Bildungseinrichtung. Denn dank der Zusammenarbeit mit ver.di kennen wir die Problemstellung in den einzelnen Branchen und können damit Seminare anbieten, die exakt auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Da wir überall im Bundesgebiet vertreten sind, können wir Sie intensiv betreuen und Seminare schnell planen und durchführen. Ihr Lernerfolg steht bei uns im Mittelpunkt! Unsere Qualität wird uns von ArtSet bestätigt: Das unabhängige Institut hat alle Bereiche unserer Organisation geprüft und nach dem LQW-Standard (Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung) zertifiziert. Bildungsberatung, unternehmens- und fachbereichsbezogene Seminare, Konzepte: Oliviero Ferretti Fon 0711 88788-2410 E-Mail [email protected] Martin Lesniewski Fon 0711 88788-2414 E-Mail [email protected] ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Regionalvertretung Baden-Württemberg c/o ver.di-Landesbezirk Baden-Württemberg Theodor-Heuss-Str. 2 70174 Stuttgart Fax 0711 88788-4340 7 Wir vermitteln das Wissen für die Interessenvertretung Wer die Interessen der Kolleginnen und Kollegen erfolgreich vertreten will, braucht dazu eine Reihe von Qualifikationen, die oft wenig mit dem bisherigen Aufgabenbereich zu tun haben. Damit Sie von Anfang an wissen, was Recht ist, haben wir für Sie ein umfassendes Seminarprogramm entwickelt. Ergänzend zu unseren regionalen Angeboten bieten wir in Kooperation mit den ver.di-Fachbereichen auch spezielle Programme an: Unsere Schwerpunkte Wir bieten Mitgliedern von Betriebs- und Personalräten, Jugendund Auszubildendenvertretungen, Schwerbehinderten- und Mitarbeitervertretungen Basiswissen für ihre Arbeit als Interessenvertreter/-innen. Fachbereich 01: Finanzdienstleistungen Fachbereich 03: Gesundheits- und Sozialwesen Fachbereich 06: Bund und Länder Fachbereich 07: Gemeinden Fachbereich 08: Medien, Kunst und Industrie Fachbereich 11: Straßenpersonenverkehr Interesse? Wir senden Ihnen gerne Exemplare zu. Oder schauen Sie im Internet unter www.verdi-bub.de/seminarprogramme Wir bilden besondere Zielgruppen in speziellen Seminaren gezielt aus. Wir bieten Hintergrundwissen zum Arbeitsrecht, zu Mitbestimmungs- und Beteiligungsfragen sowie zu wirtschaftlichen Themen. Wir vermitteln Ihnen die nötige Kompetenz, um z.B. in Verhandlungen treffsicher zu argumentieren oder in der Arbeitsorganisation entscheidend mitzubestimmen. Se m in a re fü r In te re ss en ve rt re tu Von der Grundqualifizierung bis zu Aufbau- und Spezialseminaren erk eh wir be Auf der Folgeseite stellt ein Schaubild unser System der Grundqualifizierung dar. In diesen Seminaren erwerben Sie Basiswissen. In weiterführenden Seminaren können Sie das Wissen für die Arbeit in der Interessenvertretung gezielt ausbauen. Dank der engen Kooperation mit den ver.di-Fachbereichen können wir aktuelle Themen sofort aufgreifen. 8 n g en wege n wa s Straße ruppe kehr Fachg nenver perso r n- Unser System der Grundqualifizierung FÜR BETRIEBSRATSMITGLIEDER Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)* * Vor dem Besuch dieses Seminars sollten Sie jedoch an den anderen drei Seminaren teilgenommen haben. FÜR PERSONALRATSMITGLIEDER Einstieg leicht gemacht (PR 1) Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen (PR 2) Diese Reihe vermittelt Kenntnisse des Bundespersonalvertretungsgesetzes und des Landespersonalvertretungsgesetzes. FÜR MITGLIEDER VON JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETUNGEN JAV-Praxis 1 JAV-Praxis 2 JAV-Praxis 3 9 Unser pädagogisches Konzept Ihre Stärke ist unser Ziel Ein Seminar ist für uns dann erfolgreich, wenn Sie in der Interessenvertretung kompetent handeln können: Sie sind fachlich, sozial, politisch und persönlich gestärkt. Sie können Ihr neues Wissen in der täglichen Arbeit systematisch einsetzen. Sie können neue Herausforderungen selbstständig und selbstbewusst annehmen. Lernen mit effizienten Methoden Um den Inhalt unserer Seminare nachhaltig zu vermitteln, verzichten wir meist auf gewohnte Lernsituationen: Interessante Fachvorträge ersetzen langatmige Referate. Visualisierungstechniken helfen, das Gehörte zu behalten. Gruppenarbeiten fördern Diskussionen und Erfahrungsaustausch. Rollenspiele schärfen den Blick für unterschiedliche Positionen und unterstützen damit individuelle Argumentationsmöglichkeiten in der Praxis. Die Leitung unserer Seminare Unsere Seminarteilnehmer/-innen werden in der Regel von einem Referententeam betreut: Denn Referentinnen und Referenten aus verschiedenen Bereichen können gezielter und intensiver auf Fragen und Anforderungen der einzelnen Teilnehmer/-innen eingehen. Ihr individueller Lehrstil sorgt für abwechslungsreiche Vermittlung der Inhalte. Und mit ihrer unterschiedlichen Fachkompetenz können sie Seminarthemen aus verschiedenen Perspektiven beleuchten. 10 Die Kompetenz unserer Referentinnen und Referenten Die meisten unserer Referentinnen und Referenten kommen (ursprünglich) aus der betrieblichen Praxis und haben selbst vielfältige Erfahrungen als Betriebsrats-, Personalrats- oder JAV-Mitglied gesammelt. Bei der Auswahl unserer Referentinnen und Referenten setzen wir aber nicht nur auf fachliches Wissen, sondern auch auf solide Kenntnisse in der Aus- und Weiterbildung: Zu unseren Teams gehören deshalb u.a. Anwältinnen und Anwälte für Arbeitsrecht genauso wie Beraterinnen und Berater mit Know-how in der Gruppenarbeit, in der Kommunikationsstrategie, in der Mediationspraxis oder im Coaching. 96 % unserer Teilnehmer/-innen bewerten den Nutzen der Seminare von ver.di b + b mit „sehr gut /gut“! Quelle: Teilnehmendenbefragung Jan.– Dez. 2014 Seminarübersicht Termin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite Januar 11.01.– 15.01.2016 Mosbach 25.01.– 27.01.2016 Steinbach/ Taunus 25.01.– 29.01.2016 Mosbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Betriebsratsrechte durchsetzen – aber wie? Erfolgreiches Vorgehen des Betriebsrats bei schwierigen Kooperationsbedingungen Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) 1900-1601111 22 1600-1601251 44 1900-1601251 23 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Bayern 1806-1602011 45 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen 1600-1602032 109 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Februar 01.02.– 03.02.2016 Bad Winds- Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen heim Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung 03.02.– 04.02.2016 Hannover Mutterschutz – Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Betriebliche Umsetzung, Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung 15.02.– 19.02.2016 Mosbach JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) 15.02.– 19.02.2016 Mosbach Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) 15.02.– 19.02.2016 Mosbach JAV 1 – Dein sicheres Fundament 16.02.2016 Frankfurt Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchung am Main Novellierte ArbMedVV, Handlungsansätze der Interessenvertretung 22.02.2016 Mannheim Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen 22.02.– 24.02.2016 Aschaffen- Urlaubsrecht – was der Betriebsrat wissen sollte burg 22.02.– 26.02.2016 Bad Soden- Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb Salmünster Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen 22.02.– 26.02.2016 Mosbach Einführung in das Arbeitsrecht 1 Begründung des Arbeitsverhältnisses 29.02.– 02.03.2016 Gladenbach Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1 29.02.– 02.03.2016 Dietenhofen Wer macht das Protokoll? Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift 29.02.– 04.03.2016 Mosbach Wirtschaftsausschuss 1 Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Bayern Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen 1663-1602152 31 1900-1602151 24 1900-1602152 29 1600-1602161 106 1600-1602224 128 1806-1602222 1600-1602223 102 1900-1602221 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Bayern Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen 50 78 1600-1602293 138 1806-1602291 68 1600-1602292 136 N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 11 Seminarübersicht Termin Ort 29.02.– 04.03.2016 Mosbach Thema Hinweis LPVG Baden-Württemberg: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 LPVG Baden-Württemberg) Seminar-Nr. Seite 1900-1602291 26 1806-1603021 49 März 02.03.2016 Nürnberg Das Ersatzmitglied – kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel? Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern 07.03.– 09.03.2016 Steinbach/ Betriebswirtschaftliches Basiswissen für Neueinsteiger und Auffrischer Taunus Handwerkszeug für den praktischen Umgang mit wirtschaftlichen Informationen 07.03.– 09.03.2016 Bad Winds- Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan heim Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen 07.03.– 11.03.2016 Gladenbach Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen 07.03.– 11.03.2016 Mosbach 07.03.– 11.03.2016 Mosbach 09.03.2016 Mainz 09.03.– 11.03.2016 Berlin (Wannsee) 09.03.– 11.03.2016 Mosbach 14.03.– 18.03.2016 Mosbach 15.03.2016 Frankfurt am Main 21.03.– 23.03.2016 Mosbach Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) JAV 1 – Dein sicheres Fundament Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 1 Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Achtung, ich kann nicht mehr! Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen Das haben wir ja super hinbekommen! Aufgaben des Betriebs-/Personalrats gemeinsam mit der Belegschaft erfolgreich umsetzen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Bayern Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Bayern Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen 1600-1603074 130 1806-1603072 47 1600-1603076 112 1900-1603071 23 1900-1603072 29 Kooperationsseminar mit 1600-1603093 124 ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit 1500-1603091 58 ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen 1600-1603091 141 1900-1603141 Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen 22 1600-1603152 115 1900-1603211 61 1806-1604041 74 April 04.04.– 06.04.2016 Donauwörth Sachorientiert und erfolgreich Verhandlungen führen Verhandlungsführung für Einsteiger/-innen und Praktiker/-innen 04.04.– 06.04.2016 Mosbach Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen 04.04.– 08.04.2016 Mosbach JAV 1 – Dein sicheres Fundament 12 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Bayern 1900-1604042 119 1900-1604041 29 Seminarübersicht Termin Ort Thema Hinweis 04.04.– 08.04.2016 Mosbach TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜ-VKA inklusive noch geltender Regelungen nach BAT/BMT-G 06.04.2016 Stuttgart Das erfolgreiche Monatsgespräch 11.04.– 13.04.2016 Mosbach Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Aufbau (kompakt): Gefährdungsbeurteilungen Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten 11.04.– 13.04.2016 Steinbach/ Wenn nichts mehr geht: Burn-out Taunus Burn-out-Problematik im Betrieb erkennen und eindämmen 11.04.– 13.04.2016 Günzburg Nutzung moderner Arbeitszeitinstrumente Gestaltungsmöglichkeiten für die gesetzliche Interessenvertretung 11.04.– 15.04.2016 Mosbach Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) 12.04.– 14.04.2016 Stuttgart Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss 13.04.– 15.04.2016 Walsrode Das gesunde Maß für Arbeitszeit Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung nutzen 18.04.– 20.04.2016 Gladenbach Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben 18.04.– 20.04.2016 Steinbach/ Einführung in das Arbeitszeitrecht Taunus 18.04.– 22.04.2016 Steinbach/ Kooperieren – beraten – verhandeln – Öffentlichkeit herstellen Taunus Basisseminar zur Kommunikation 18.04.– 22.04.2016 Naumburg JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz bei Kassel Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) 18.04.– 22.04.2016 Lengenfeld TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick Seminar-Nr. Seite 1900-1604043 Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Bayern 98 1900-1604061 73 1600-1604113 113 1600-1604114 116 1800-1604111 93 1900-1604111 25 1900-1604121 103 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hamburg Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Bayern 2100-1604131 94 1600-1604182 48 1600-1604184 91 1600-1604186 72 1663-1604182 31 1800-1604181 97 Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) 18.04.– 22.04.2016 Mosbach JAV 2 – Festige und vertiefe deine Grundlagen 20.04.– 22.04.2016 Gladenbach Als Arbeitnehmervertreter/-in im Aufsichtsrat (nach Drittelbeteiligungsgesetz) Kooperationsseminar mit – Grundlagen ver.di b+ b Hessen 25.04.– 27.04.2016 Steinbach/ Europäischer Betriebsrat – Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten Kooperationsseminar mit Taunus ver.di b+ b Hessen 25.04.– 27.04.2016 Steinbach/ Unternehmenskennzahlen und -steuerung Kooperationsseminar mit Taunus Praktische Arbeit mit den Kennzahlen des Unternehmens: Was sagen sie, und was sagen sie nicht? ver.di b+ b Hessen 1900-1604181 24 18.04.– 22.04.2016 Mosbach 1900-1604182 30 1600-1604201 140 1600-1604252 55 1600-1604253 132 N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 13 Seminarübersicht Termin Ort Thema 25.04.– 27.04.2016 Gladenbach Betriebs- und Personalratssitzungen attraktiv gestalten und ergebnisorientiert leiten! 25.04.– 29.04.2016 Mosbach LPVG Baden-Württemberg: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 LPVG Baden-Württemberg) 25.04.– 29.04.2016 Mosbach LPVG Baden-Württemberg: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 LPVG Baden-Württemberg) 28.04.2016 Frankfurt Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten am Main Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung Hinweis Seminar-Nr. Seite Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen 1600-1604254 65 1900-1604251 26 1900-1604252 27 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen 1600-1604281 117 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Bayern 1600-1605022 124 Mai 02.05.2016 Frankfurt am Main 02.05.– 04.05.2016 Mosbach Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe Wer macht das Protokoll? Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift 02.05.– 04.05.2016 Würzburg Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebsbzw. Personalrats 02.05.– 04.05.2016 Mosbach Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1) Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats 02.05.– 04.05.2016 Mosbach Klein, aber oho! Die Arbeit von Betriebsräten in kleinen Gremien 09.05.– 11.05.2016 Bad Soden- Coaching für Betriebs-/Personalratsvorsitzende Salmünster Handlungsorientiertes Angebot zur Weiterentwicklung der eigenen Führungspraxis 09.05.– 11.05.2016 Steinbach/ Betriebliches Eingliederungsmanagement Taunus BEM 2: Das BEM betrieblich etablieren 09.05.– 13.05.2016 Mosbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 09.05.– 13.05.2016 Mosbach TV-L-Grundlagen: Einführung und Überblick 18.05.– 20.05.2016 Mosbach Betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) Rechtsgrundlagen, betriebliche Ausgestaltung und Beteiligungsrechte des Betriebsrats 18.05.– 20.05.2016 BielefeldBetriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen Sennestadt Dienst Handlungsmöglichkeiten des Personalrats 23.05.– 25.05.2016 Frankfurt Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vertiefung und Praxisoptimierung am Main für Fortgeschrittene 23.05.– 25.05.2016 Mosbach Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen 14 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen; Teil 1 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen 1600-1605021 68 1806-1605022 84 1900-1605021 52 1900-1605022 42 1600-1605096 71 1600-1605097 125 1900-1605091 22 1900-1605092 Kooperationsseminar mit 1500-1605182 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar Kooperationsseminar mit 2100-1605182 ver.di b+ b Hamburg 96 90 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen 57 1600-1605231 108 1600-1605232 127 Seminarübersicht Termin Ort Thema Hinweis 23.05.– 25.05.2016 Mosbach Teilzeit- und Befristungsgesetz Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte 23.05.– 25.05.2016 Stuttgart Arbeitsstättenverordnung und Bildschirmarbeitsverordnung Inklusive der neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) 23.05.– 25.05.2016 Mosbach Mut gehört dazu Die eigenen Potenziale erkennen und verwirklichen 30.05.– 01.06.2016 Gladenbach Auffrischung BetrVG: Geschäftsführung des Betriebsrats sowie Beteiligung bei personellen Maßnahmen Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder 30.05.– 01.06.2016 Mosbach Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – spezial: Maßnahmen durchsetzen! 30.05.– 01.06.2016 Donauwörth Erfolgreiches Konfliktmanagement Konflikte produktiv nutzen und konstruktiv lösen 30.05.– 03.06.2016 Mosbach Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Seminar-Nr. Seite 1900-1605231 83 1900-1605232 107 1900-1605233 143 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen 1600-1605303 40 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Bayern 1600-1605305 114 1806-1605301 77 1900-1605301 23 Juni 06.06.– 08.06.2016 Steinbach/ Taunus 06.06.– 10.06.2016 Mosbach Arbeitsstättenverordnung und Bildschirmarbeitsverordnung Inklusive der neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) LPVG Baden-Württemberg: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 LPVG Baden-Württemberg) 06.06.– 10.06.2016 Mosbach JAV 1 – Dein sicheres Fundament 13.06.– 15.06.2016 Steinbach/ Konzernbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Geschäftsführung und Taunus Organisation der Arbeit 13.06.– 15.06.2016 Gladenbach Hilfe, wir haben keinen Tarifvertrag! Seminar für Betriebsräte in Unternehmen, die nicht dem Tarifvertrag unterliegen 13.06.– 17.06.2016 Mosbach Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) 13.06.– 17.06.2016 Mosbach JAV 2 – Festige und vertiefe deine Grundlagen 20.06.– 22.06.2016 Gladenbach Arbeitsrecht – Auffrischung für wiedergewählte Betriebs-/Personalratsmitglieder 20.06.– 24.06.2016 Mosbach 20.06.– 24.06.2016 Mosbach Wirtschaftsausschuss 2 Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht Erfolgreich kommunizieren Kommunikationstraining für Betriebsräte (Teil 1) Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen 1600-1606063 107 1900-1606061 26 1900-1606062 1600-1606132 29 54 1600-1606133 88 1900-1606131 24 1900-1606132 1600-1606203 30 81 1600-1606204 137 1900-1606201 N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 75 15 Seminarübersicht Termin Ort 21.06.2016 Frankfurt am Main Stuttgart Thema Doping am Arbeitsplatz Wenn sich Beschäftigte mit Medikamenten für hohe Leistungsanforderungen fit machen 21.06.2016 Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe 27.06.– 29.06.2016 Gladenbach Arbeitsrecht bei Anwendung des TVöD und verwandter Tarifverträge 27.06.– 29.06.2016 Steinbach/ Taunus 27.06.– 29.06.2016 Gunzenhausen 27.06.– 01.07.2016 Mosbach 27.06.– 01.07.2016 Mosbach Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz Die gute Betriebsversammlung Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen JAV 1 – Dein sicheres Fundament Hinweis Seminar-Nr. Seite Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen 1600-1606211 121 1900-1606211 124 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Bayern 1600-1606272 82 1600-1606273 104 1806-1606271 66 1900-1606271 102 1900-1606272 29 Kooperationsseminar mit 1500-1607041 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar 58 Juli 04.07.– 06.07.2016 Mosbach Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung 04.07.– 06.07.2016 Steinbach/ BWL-Know-how, nicht nur für Einsteiger/-innen Taunus Betriebswirtschaftliches Basiswissen „spielerisch“ erlernen 04.07.– 08.07.2016 Naumburg JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz bei Kassel Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) 06.07.– 07.07.2016 Mosbach Mit Leichtigkeit die Abläufe im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat organisieren Arbeitsorganisation und Büromanagement im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat 11.07.– 13.07.2016 Frankfurt Außertarifliche Angestellte am Main Beteiligungsrechte des Betriebsrats 11.07.– 13.07.2016 Gladenbach Wir brauchen mehr Personal! Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Personalbedarf und -einsatz 11.07.– 13.07.2016 Gladenbach Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen 11.07.– 13.07.2016 Steinbach/ Suchtprobleme im Betrieb Taunus Teil 1: Suchtsymptome erkennen, Unterstützung organisieren 18.07.– 22.07.2016 Mosbach Einführung in das Arbeitsrecht 1 Begründung des Arbeitsverhältnisses 16 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen 1600-1607044 131 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen 1600-1607114 119 1663-1607042 31 1600-1607061 69 1600-1607112 51 1600-1607113 87 1600-1607115 122 1900-1607181 78 Seminarübersicht Termin Ort 18.07.– 22.07.2016 Mosbach 19.07.2016 München 20.07.2016 StuttgartDegerloch 25.07.– 29.07.2016 Mosbach 25.07.– 29.07.2016 Mosbach Thema Hinweis Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht! Die besondere Situation gewählter „Sprecher/-innen“ – nicht nur aus rechtlicher Sicht Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchung Novellierte ArbMedVV, Handlungsansätze der Interessenvertretung Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchung Novellierte ArbMedVV, Handlungsansätze der Interessenvertretung Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) JAV 1 – Dein sicheres Fundament Seminar-Nr. Seite 1900-1607182 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen 64 1600-1607191 106 1600-1607201 106 1900-1607251 23 1900-1607252 29 September 05.09.– 06.09.2016 Frankfurt am Main Ich habe Rücken! Betriebliche Präventionsansätze bei Muskel-Skelett-Erkrankungen; Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung 05.09.– 07.09.2016 Dietenhofen Gerüchte – Spekulationen – Vertraulichkeiten Wie kommt der Betriebsrat an Informationen? 05.09.– 09.09.2016 Bad Winds- Redekompetenz heim 12.09.– 16.09.2016 Mosbach TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2 Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung 12.09.– 16.09.2016 Mosbach Wirtschaftsausschuss 1 Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung 12.09.– 16.09.2016 Mosbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 13.09.2016 Frankfurt Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche am Main Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen 19.09.– 21.09.2016 Mosbach Die gute Personalversammlung Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise 19.09.– 21.09.2016 Bad Soden- Coaching für Betriebs-/Personalratsvorsitzende Salmünster Handlungsorientiertes Angebot zur Weiterentwicklung der eigenen Führungspraxis 19.09.– 23.09.2016 Naumburg JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz bei Kassel Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) 19.09.– 23.09.2016 Mosbach Einführung in das Arbeitsrecht 2 Inhalt des Arbeitsverhältnisses 19.09.– 23.09.2016 Mosbach JAV 1 – Dein sicheres Fundament Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen 1600-1609054 111 Kooperationsseminar mit 1806-1609053 63 ver.di b+ b Bayern Kooperationsseminar mit 1806-1609052 76 ver.di b+ b Bayern Kooperationsseminar mit 1500-1609122 99 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar Kooperationsseminar mit 1600-1609122 136 ver.di b+ b Hessen 1900-1609121 22 Kooperationsseminar mit 1600-1609132 128 ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit 1500-1609195 67 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar Kooperationsseminar mit 1600-1609193 71 ver.di b+ b Hessen; Teil 2 Kooperationsseminar mit 1663-1609194 31 ver.di b+ b Hessen 1900-1609191 79 1900-1609192 N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 29 17 Seminarübersicht Termin Ort 21.09.– 22.09.2016 Steinbach/ Taunus 21.09.– 23.09.2016 Berlin (Wannsee) 22.09.2016 Frankfurt am Main 26.09.– 28.09.2016 Steinbach/ Taunus 26.09.– 28.09.2016 Mosbach Thema Hinweis Seminar-Nr. Lebensarbeitszeitkonten Kooperationsseminar mit 1600-1609211 ver.di b+ b Hessen Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Kooperationsseminar mit 1500-1609211 Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Dienstvereinbarungen ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar Betriebliches Eingliederungsmanagement Kooperationsseminar mit 1600-1609221 BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe ver.di b+ b Hessen Operative Unternehmensplanung und Krisenfrüherkennung Kooperationsseminar mit 1600-1609262 Formen von Unternehmenskrisen und deren Früherkennung ver.di b+ b Hessen Interessenvertretung im Aufsichtsrat 2 Kooperationsseminar mit 1600-1609263 ver.di b+ b Hessen 26.09.– 28.09.2016 Mosbach Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! Kooperationsseminar mit 1600-1609265 Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen ver.di b+ b Hessen 26.09.– 28.09.2016 Dietenhofen Alles im Griff?! Kooperationsseminar mit 1806-1609261 Arbeitsorganisation und Zusammenarbeit ver.di b+ b Bayern 26.09.– 30.09.2016 Steinbach/ Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen Kooperationsseminar mit 1600-1609264 Taunus ver.di b+ b Hessen 26.09.– 30.09.2016 Mosbach Mensch geht vor! 1900-1609261 Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) 26.09.– 30.09.2016 Mosbach JAV 2 – Festige und vertiefe deine Grundlagen 1900-1609262 Seite 95 59 124 133 139 119 60 112 23 30 Oktober 04.10.– 05.10.2016 Remagen Personaleinsatz nach „Gutsherrenart“? Die Einschränkungsmöglichkeiten des Direktionsrechts des Arbeitgebers durch die Interessenvertretung 04.10.– 06.10.2016 Gladenbach Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss 04.10.– 06.10.2016 Dietenhofen Betriebsratsrechte durchsetzen – aber wie? Erfolgreiches Vorgehen des Betriebsrats bei schwierigen Kooperationsbedingungen 06.10.2016 Frankfurt Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten am Main Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung 06.10.2016 Stuttgart Das erfolgreiche Monatsgespräch 10.10.2016 Stuttgart „Grundsätze der Prävention“: Die neue DGUV Vorschrift 1 Betriebliche Umsetzung, Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung 10.10.– 12.10.2016 Gladenbach Auffrischung BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder 18 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen 1600-1610041 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Bayern Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen 1600-1610044 103 1806-1610041 86 44 1600-1610061 117 1900-1610061 73 1900-1610103 105 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen 1600-1610104 41 Seminarübersicht Termin Ort Thema 10.10.– 12.10.2016 Mosbach Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 2: Das BEM betrieblich etablieren 10.10.– 14.10.2016 Bad Soden- Rund um’s Geld ... Salmünster Arbeitsrechtliches Wissen für Betriebs- und Personalratsmitglieder 10.10.– 14.10.2016 Mosbach LPVG Baden-Württemberg: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 LPVG Baden-Württemberg) 10.10.– 14.10.2016 Mosbach Alter(n)sgerechtes Arbeiten Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun? 11.10.– 13.10.2016 Stuttgart Beteiligung von allen! Interessenvertretung für Menschen mit Migrationshintergrund 13.10.2016 Mannheim Achtung, ich kann nicht mehr! Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen 17.10.– 19.10.2016 Steinbach/ Suchtprobleme im Betrieb Taunus Teil 2: Betriebliche Suchtprävention – Wege aus der Sucht – Nachsorge 17.10.– 21.10.2016 Steinbach/ Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb Taunus Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen 17.10.– 21.10.2016 Mosbach Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) 17.10.– 21.10.2016 Mosbach LPVG Baden-Württemberg: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 LPVG Baden-Württemberg) 17.10.– 21.10.2016 Mosbach JAV 1 – Dein sicheres Fundament 19.10.2016 Ulm Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe 19.10.2016 Stuttgart Haftung auch als Betriebsrat? Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder; aktuelle Rechtsprechung des BGH 24.10.– 26.10.2016 Steinbach/ Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Taunus Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Betriebsvereinbarungen (BV-Management) 24.10.– 26.10.2016 Gladenbach Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 2 24.10.– 28.10.2016 Mosbach Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Hinweis Seminar-Nr. Seite Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen 1600-1610107 125 1600-1610105 85 1900-1610101 26 1900-1610102 110 1900-1610111 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen 89 1600-1610131 115 1600-1610172 123 1600-1610171 102 1900-1610171 24 1900-1610172 27 1900-1610173 29 1900-1610191 124 1900-1610192 43 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen 1600-1610242 46 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen 1600-1610243 142 1900-1610241 N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 25 19 Seminarübersicht Termin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite November 02.11.– 04.11.2016 Gladenbach Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Aufbau (kompakt): Gefährdungsbeurteilungen Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten 02.11.– 04.11.2016 Mosbach Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2) Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat 02.11.– 04.11.2016 Mosbach Wer macht das Protokoll? Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift 07.11.– 08.11.2016 Steinbach/ Entgrenzung der Arbeit Taunus Mobile Arbeit – unbezahlt, permanent erreichbar und gestresst?! 07.11.– 09.11.2016 Mosbach TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 3 Wie entsteht eine Stellenbeschreibung? 07.11.– 09.11.2016 Steinbach/ TVöD/TV-L spezial: Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung Taunus Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung nach § 4 TVöD/TV-L 07.11.– 09.11.2016 Frankfurt Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! am Main Teil 2: Mobbing – Gesprächsführung mit den Beteiligten, Beratung der Betroffenen 07.11.– 10.11.2016 Steinbach/ Betriebliches Eingliederungsmanagement Taunus BEM 3: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern 07.11.– 11.11.2016 Mosbach Wirtschaftsausschuss 2 Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht 07.11.– 11.11.2016 Mosbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 07.11.– 11.11.2016 Mosbach LPVG Baden-Württemberg: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 LPVG Baden-Württemberg) 14.11.– 16.11.2016 Mosbach Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen 14.11.– 18.11.2016 Naumburg JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz bei Kassel Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) 15.11.– 17.11.2016 Frankfurt Außertarifliche Angestellte am Main Beteiligungsrechte des Betriebsrats 21.11.– 22.11.2016 Frankfurt Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten (Vertiefungsseminar) am Main Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung 21.11.– 23.11.2016 Mosbach Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Dienstvereinbarungen 20 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen 1600-1611021 113 1900-1611021 53 1900-1611022 68 Kooperationsseminar mit 1600-1611075 92 ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit 1500-1611072 100 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar Kooperationsseminar mit 1600-1611074 101 ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen 1600-1611076 120 1600-1611077 126 1600-1611073 137 1900-1611071 22 1900-1611072 26 1900-1611141 119 Kooperationsseminar mit 1663-1611141 31 ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit 1600-1611151 51 ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit 1600-1611216 118 ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit 1500-1611212 59 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar Seminarübersicht Termin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. 21.11.– 23.11.2016 Steinbach/ Taunus 21.11.– 23.11.2016 Bad SodenSalmünster 21.11.– 25.11.2016 Augsburg Langfristige Unternehmensplanung und Strategien Unternehmensstrategien entwickeln, einführen und steuern Ob Krise oder Wachstum: Die Strategien des Managements durchschauen Zielorientierte Strategiebildung im Gremium Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Bayern 1600-1611213 134 21.11.– 25.11.2016 Mosbach Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Coaching für Frauen in Betriebs- und Personalräten 23.11.– 25.11.2016 Mosbach 24.11.– 25.11.2016 Mainz 28.11.– 30.11.2016 Mosbach 28.11.– 02.12.2016 Mosbach 28.11.– 02.12.2016 Mosbach Wenn nichts mehr geht: Burn-out Burn-out-Problematik im Betrieb erkennen und eindämmen Einführung in das Arbeitsrecht 3 Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses JAV 1 – Dein sicheres Fundament Seite 1600-1611215 62 1800-1611212 112 1900-1611211 23 Kooperationsseminar mit 1600-1611231 57 ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit 1500-1611241 70 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar 1900-1611282 116 1900-1611281 80 1900-1611283 29 Dezember 05.12.– 07.12.2016 Gladenbach Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – spezial: Maßnahmen durchsetzen! 05.12.– 09.12.2016 Mosbach 05.12.– 09.12.2016 Mosbach 05.12.– 09.12.2016 Mosbach 07.12.2016 Frankfurt am Main 12.12.– 16.12.2016 Mosbach 12.12.– 16.12.2016 Mosbach LPVG Baden-Württemberg: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 LPVG Baden-Württemberg) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) JAV 2 – Festige und vertiefe deine Grundlagen E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) JAV 1 – Dein sicheres Fundament Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen 1600-1612054 114 1900-1612051 27 1900-1612052 22 1900-1612053 30 1600-1612071 129 1900-1612121 24 1900-1612122 29 N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 21 BR-Grundqualifizierung Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Um die Interessen der Arbeitnehmer/-innen konsequent und wirksam zu vertreten, muss sich der Betriebsrat über seine Aufgaben und Pflichten im Klaren sein und die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Das passende Werkzeug hierzu ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Es ist die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage für den Betriebsrat und bildet die Basis zur Bewältigung der vielen Aufgaben und Möglichkeiten. In diesem Seminar können Sie anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennenlernen und zusätzlich Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Umsetzung Ihrer Aufgaben und Vorhaben erwerben. Schließlich müssen Sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur kennen, sondern auch anwenden können, um die Interessen der Beschäftigten kompetent zu vertreten. So lassen sich bestehende Probleme lösen und Arbeitsbedingungen mitgestalten. Daher liegt ein besonderer Schwerpunkt des Seminars auf der Vermittlung des Betriebsverfassungsgesetzes und dessen Anwendung in Ihrer alltäglichen Arbeit als Betriebsratsmitglied. So finden Sie sich in Ihrer neuen Aufgabe garantiert schnell zurecht! Die Seminarinhalte in Stichworten: Worauf es ankommt: Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 BetrVG) Beschlussfassung und Geschäftsführung des Betriebsrats Die Betriebsratstätigkeit: Die wichtigsten Gesetze und Kommentare Der richtige Umgang mit Gesetzeskommentaren Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen Tipps zur Informationsbeschaffung und Informationspolitik Umfang der Beteiligungsrechte und mögliche Wege zu deren Durchsetzung 22 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 11.01.– 15.01.2016 Mosbach 1900-1601111 14.03.– 18.03.2016 Mosbach 1900-1603141 Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung 09.05.– 13.05.2016 Mosbach 1900-1605091 Branche/Bereich 12.09.– 16.09.2016 Mosbach 1900-1609121 07.11.– 11.11.2016 Mosbach 1900-1611071 05.12.– 09.12.2016 Mosbach 1900-1612052 alle Teilnahmevoraussetzungen Die Grundqualifizierung sieht vor, dass zunächst dieses Seminar besucht werden sollte. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 950,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. BR-Grundqualifizierung Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Das strikt praxisorientierte Seminar „Mensch geht vor!“ liefert Ihnen das nötige Grundwissen, um bei personellen Angelegenheiten bestmöglich im Sinne der Belegschaft handeln zu können. „Personelle Angelegenheiten“ – was so sachlich-nüchtern klingt, ist die allgemeine Bezeichnung für einen arbeitsrechtlichen Themenbereich, der oft im betrieblichen Alltag für die Beteiligten stark emotional aufgeladen ist. Einstellung, Versetzung, Eingruppierung oder Kündigung – es geht um Entscheidungen mit meist nachhaltigem Einfluss auf die Biografie der/des einzelnen Beschäftigten. In all diesen Fällen ist die betriebliche Interessenvertretung gefordert, denn: keine Kündigung und keine Einstellung ohne den Betriebsrat, keine Versetzung oder Eingruppierung ohne seine Mitwirkung! Um einen möglichen Schaden von den Beschäftigten des Betriebs abzuwenden, muss jedes Betriebsratsmitglied mit den grundlegenden Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes vertraut sein. Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 25.01.– 29.01.2016 Mosbach 1900-1601251 Betriebsratsmitglieder 07.03.– 11.03.2016 Mosbach 1900-1603071 Branche/Bereich 30.05.– 03.06.2016 Mosbach 1900-1605301 25.07.– 29.07.2016 Mosbach 1900-1607251 26.09.– 30.09.2016 Mosbach 1900-1609261 21.11.– 25.11.2016 Mosbach 1900-1611211 alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 950,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Die Grundlagen dazu werden Ihnen in diesem Seminar kompakt und lebensnah vermittelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Recht so? Die Rechtsnormen bei personellen Angelegenheiten Einstellung, Versetzung, Eingruppierung Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats Kündigungen: Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats Die außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen Grundsätze der Personalplanung 23 BR-Grundqualifizierung Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Unser Seminar „Agieren statt reagieren“ vermittelt Ihnen grundlegende Kenntnisse über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und zeigt Ihnen gleichzeitig problembezogen anhand praktischer Beispiele auf, wie der Betriebsrat seine Rechte im Betrieb optimal wahrnehmen und durchsetzen kann. Der Betriebsrat kann in wichtigen sozialen Angelegenheiten, wie z.B. bei Regelungen zur Arbeitszeit, zum Urlaubsplan, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zur betrieblichen Lohngestaltung nicht nur reagieren, sondern selbst initiativ werden und zugunsten der Beschäftigten Betriebsvereinbarungen durchsetzen – notfalls sogar erzwingen. Ihre Kompetenz in Richtung aktiver Mitbestimmung zu schulen, ist das Ziel dieses Seminars. Dem intensiven Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden wird dabei ein hoher Stellenwert beigemessen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Agieren statt reagieren: Initiativrechte des Betriebsrats Wer darf was? Mitbestimmungsrechte und die Grenzen der Mitbestimmung Hier sprechen Experten: Der Einsatz von Sachverständigen Die Zielgerade: Abschluss von Betriebsvereinbarungen Die Einigungsstelle: Wissenswertes über Zuständigkeit und Verfahren 24 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 15.02.– 19.02.2016 Mosbach 1900-1602151 Betriebsratsmitglieder 18.04.– 22.04.2016 Mosbach 1900-1604181 Branche/Bereich 13.06.– 17.06.2016 Mosbach 1900-1606131 17.10.– 21.10.2016 Mosbach 1900-1610171 12.12.– 16.12.2016 Mosbach 1900-1612121 alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 950,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. BR-Grundqualifizierung Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Wirtschaftliche Angelegenheiten haben oft mit sich verändernden Rahmenbedingungen zu tun oder bedeuten sogar den radikalen Umbau eines Betriebs oder Unternehmens: Arbeitsprozesse werden grundlegend geändert, Teilbereiche geschlossen, Abteilungen umstrukturiert oder ausgelagert. Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet, fast immer verändern sich Arbeitsinhalte und -bedingungen. Zugleich werden neue Qualifikationen zwingend erforderlich. Diese Veränderungen sind oft schleichend, kaum zu bemerken, aber dennoch tiefgreifend und wirkungsvoll. Manchmal erscheinen sie auch in Form einer aufsehenerregenden Aktion. Im Kern stellen sie immer eine Herausforderung für Betriebsrat und Belegschaft dar. Im Seminar erfahren Sie anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie als Betriebsrat derartige Prozesse frühzeitig erkennen und somit wirtschaftliche Angelegenheiten erheblich beeinflussen können. Neben der Kenntnis rechtlicher Bestimmungen bekommen Sie auch das nötige Rüstzeug in Fragen der richtigen Strategie, um elementare Forderungen erfolgreich durchzusetzen. Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 11.04.– 15.04.2016 Mosbach 1900-1604111 Betriebsratsmitglieder 24.10.– 28.10.2016 Mosbach 1900-1610241 Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars; vorheriger Besuch der BR-Grundseminare 2 und 3 empfohlen Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 950,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Was geht da vor? Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen Wer weiß was? Informationsrechte des Betriebsrats, Informationspflichten des Arbeitgebers Geht das? Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen Nicht ohne uns! Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Veränderungsprozessen Gemeinsam stark: Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Betriebsrat Was wir wollen: Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen 25 PR-Grundqualifizierung LPVG Baden-Württemberg: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 LPVG Baden-Württemberg) Als Personalratsmitglied werden Sie täglich mit den unterschiedlichsten Problemen konfrontiert. Um sie zu lösen und die Interessen der Beschäftigten wirksam vertreten zu können, benötigen Sie fundierte Kenntnisse des Landespersonalvertretungsgesetzes. Zudem müssen Sie aber auch über die Fähigkeit verfügen, Ihr Wissen in der Praxis anzuwenden. Dieses Seminar vermittelt beides: grundlegendes Wissen und Handlungskompetenz. Im Mittelpunkt stehen dabei die Grundlagen des Personalvertretungsrechts, die Aufgaben und die Geschäftsführung des Personalrats sowie die Frage, wie Sie an Entscheidungen Ihrer Dienststelle mitwirken können. Darüber hinaus erfahren Sie, in welchen Fällen Sie als Personalratsmitglied für die Personalratsarbeit freigestellt werden und wie Sie Ihren Anspruch auf Schulung geltend machen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundlagen des Landespersonalvertretungsrechts Allgemeine Aufgaben des Personalrats Die Geschäftsführung des Personalrats, u.a.: Einberufung von Sitzungen, Ersatzmitglieder, Schutz der Personalratsmitglieder, Zusammenarbeit mit der/dem Frauenbeauftragten Die Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten Freistellung, Schulungsansprüche, personelle und materielle Ansprüche Mit Übungen und Fallbeispielen aus der betrieblichen Praxis. 26 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 29.02.– 04.03.2016 Mosbach 1900-1602291 25.04.– 29.04.2016 Mosbach 1900-1604251 Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung 06.06.– 10.06.2016 Mosbach 1900-1606061 Freistellung 10.10.– 14.10.2016 Mosbach 1900-1610101 07.11.– 11.11.2016 Mosbach 1900-1611072 § 44 Abs. 1 LPVG BW, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 785,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. PR-Grundqualifizierung LPVG Baden-Württemberg: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 LPVG Baden-Württemberg) Ein wesentliches Arbeitsfeld des Personalrats sind die sog. „personellen Maßnahmen“, ein Begriff, der ziemlich harmlos klingt, obwohl er genau jene arbeitsrechtlichen Vorgänge umfasst, die auf die Lebensplanung des Einzelnen einen oft entscheidenden Einfluss haben: Einstellung, Versetzung, Umgruppierung und Kündigung. In all diesen Fällen hat der Personalrat spezifische Beteiligungsrechte. Doch was kann er konkret tun, und wie soll er vorgehen, um für die Beschäftigten das jeweils Beste zu erreichen? Praktische Antworten wird nur der finden, der seine Kenntnisse auch umsetzen kann. Ebenso wie das vorangegangene Grundseminar vermittelt das Seminar Handlungskompetenz. Es orientiert sich konsequent an Fällen aus dem betrieblichen Alltag. Über die personellen Maßnahmen hinaus wird auch die Bedeutung von Tarifverträgen für die Personalratsarbeit ausführlich erörtert. Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 25.04.– 29.04.2016 Mosbach 1900-1604252 Personalratsmitglieder 17.10.– 21.10.2016 Mosbach 1900-1610172 Teilnahmevoraussetzungen 05.12.– 09.12.2016 Mosbach 1900-1612051 Besuch des Grundseminars „LPVG Baden-Württemberg: Einstieg leicht gemacht“ Freistellung § 44 Abs. 1 LPVG BW Seminargebühr 785,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Die Beteiligungsrechte bei Einstellung, Versetzung und Umgruppierung Das Zustimmungsverweigerungsrecht Fristgerechte und fristlose Entlassungen Einführung in die Beteiligungsrechte bei sozialen Angelegenheiten Die Dienstvereinbarung Die Mitwirkung des Personalrats im Bereich des Arbeitsschutzes Der Personalrat und der Tarifvertrag 27 Schwerbehindertenvertretung Überblick: Seminarangebote für die Schwerbehindertenvertretung Seminargebühr* Thema Termin Ort SBV-Aufbauseminar 1 Zusammenarbeit mit Versorgungsamt, IA, IFD, RV 04.– 06.04.2016 21.– 23.09.2016 Steinbach Steinbach 530 € SBV-Aufbauseminar 2 Externe Kooperationspartner: Agentur für Arbeit, Krankenversicherung, DGUV 06.– 08.06.2016 10.– 12.10.2016 Steinbach Steinbach 530 € SBV-Aufbauseminar 3 | Rechtssicheres Formulieren – Sozialgericht – Antragstellung 3 Tage, IV. Quartal Frankfurt 550 € Gut beraten! Beratungsgespräche der SBV für Menschen mit Behinderung 15.03.2016 Frankfurt 325 € Die Versammlung schwerbehinderter Menschen. Leitung durch die SBV 12.05.2016 Frankfurt 325 € Umgang der SBV mit psychisch erkrankten Beschäftigten Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung 28.04.2016 06.10.2016 Frankfurt Frankfurt 325 € Umgang der SBV mit psychisch erkrankten Beschäftigten | Vertiefungsseminar 21.– 22.11.2016 Frankfurt 480 € * Bei mehrtägigen Seminaren kommen die Kosten der Tagungsstätte hinzu. 28 Über die hier aufgeführten Seminare hinaus stehen auch unsere Betriebsrats- und Personalrats-Grundseminare sowie Arbeits- und Gesundheitsschutzseminare den Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen offen. Wochenseminare des ver.di-Bildungszentrums Gladenbach: Zusätzliche Seminare – auch als Inhouse-Schulung – bieten wir gern auf Anfrage an. Infos unter: www.verdi-gladenbach.de Grundqualifizierungen SBV 1, 2, 3 JAV-Grundqualifizierung JAV 1 – Dein sicheres Fundament Im Grundlagenseminar lernst du, deine allgemeinen Aufgaben als JAVi sicher zu beherrschen. Hierbei kommt es vor allem darauf an, dass du deine Aufgaben nicht nur kennst, sondern dass du jederzeit auch sicher weißt, welche Bedeutung die JAV für die Arbeitnehmermitbestimmung hat, was du zur Wahrnehmung deiner Aufgaben alles machen darfst und wie du deine JAV-Tätigkeit so organisierst, dass du am Ende deiner Amtszeit stolz auf deine Erfolge zurückblicken kannst. Da in der JAV ohne Beteiligung der Azubis (Jugendversammlungen) und ohne eine gute Zusammenarbeit mit deinem Betriebs-/Personalrat nicht so viel läuft, legen wir großen Wert darauf, Grundlagen für eine solidarische Zusammenarbeit zu vermitteln. Mit diesem Grundpaket ist zumindest ein Fundament für deinen JAV-Erfolg gelegt. Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 15.02.– 19.02.2016 Mosbach 1900-1602152 Mitglieder der JAV 07.03.– 11.03.2016 Mosbach 1900-1603072 Branche/Bereich 04.04.– 08.04.2016 Mosbach 1900-1604041 06.06.– 10.06.2016 Mosbach 1900-1606062 27.06.– 01.07.2016 Mosbach 1900-1606272 25.07.– 29.07.2016 Mosbach 1900-1607252 19.09.– 23.09.2016 Mosbach 1900-1609192 17.10.– 21.10.2016 Mosbach 1900-1610173 28.11.– 02.12.2016 Mosbach 1900-1611283 12.12.– 16.12.2016 Mosbach 1900-1612122 alle Freistellung § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG, § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 850,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Bemerkungen Anmeldungen aus BadenWürttemberg werden bevorzugt berücksichtigt. 29 JAV-Grundqualifizierung JAV 2 – Festige und vertiefe deine Grundlagen Erfolgreiche JAV-Arbeit braucht ein festes Fundament. Deshalb werden deine Grundlagenkenntnisse aus dem JAV 1 hier gefestigt. Außerdem werden darauf aufbauende Basiskenntnisse vermittelt, die zur Erfüllung deiner JAV-Aufgaben unbedingt erforderlich sind. So lernst du hier, wie du mit deiner JAV und deinem Betriebs-/Personalrat nicht nur die allgemeinen Aufgaben der JAV verfolgst, sondern wie die JAV daneben ihre eigenen, ihre besonderen Aufgaben, ihre speziellen Ziele und Vorstellungen verwirklicht. Die für deine JAV-Arbeit relevanten Fragen werden herausgearbeitet und ein realistischer Plan für den Rest deiner Amtszeit wird erstellt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hier in der Zusammenarbeit mit den Auszubildenden, aber auch in der Gesprächsvorbereitung für die Betriebs-/Personalratssitzung. Darüber hinaus erfährst du, wie du gemeinsam mit anderen JAVen aus deiner Region besser zum Ziel kommst, denn das Rad muss ja nicht immer wieder neu erfunden werden. Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 18.04.– 22.04.2016 Mosbach 1900-1604182 Mitglieder der JAV 13.06.– 17.06.2016 Mosbach 1900-1606132 Branche/Bereich 26.09.– 30.09.2016 Mosbach 1900-1609262 05.12.– 09.12.2016 Mosbach 1900-1612053 alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des JAV-Grundseminars Freistellung § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG, § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 850,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Bemerkungen Anmeldungen aus BadenWürttemberg werden bevorzugt berücksichtigt. 30 JAV-Grundqualifizierung JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) Nach dem Einführungsseminar folgt nun alles Wesentliche über das Krankenpflegegesetz (KrPflG). Paragrafenreiterei findet nicht statt, es geht auch hier wieder um die praktischen Fragen: Welchen Beitrag haben Azubis für ein gutes Ausbildungsergebnis zu leisten? Welche Pflichten stehen an? Und – ganz wichtig – auf welche Weise können JAV und Betriebs- bzw. Personalrat kontrollieren und sicherstellen, dass Azubis eine qualitativ hochwertige und damit zukunftsgerichtete Ausbildung erhalten? Wie können sie mitwirken und mitbestimmen, wenn interne Bildungsmaßnahmen durchgeführt werden? Die Seminarinhalte in Stichworten: Die Regelungen zur Ausbildung nach dem KrPflG Pflichten und Verhalten der Auszubildenden gemäß KrPflG Pflichten des Trägers der Ausbildung Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen Die Kontrolle der Ausbildung durch die JAV und den Betriebs-/Personalrat Beurteilungssysteme, Ausbildungsstandkontrolle Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb Freistellung zum Besuch der Krankenpflegeschule Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 15.02.– 19.02.2016 Mosbach 1663-1602152 Mitglieder der JAV aus Krankenpflegeberufen 18.04.– 22.04.2016 Naumburg bei Kassel 1663-1604182 04.07.– 08.07.2016 Naumburg bei Kassel 1663-1607042 19.09.– 23.09.2016 Naumburg bei Kassel 1663-1609194 14.11.– 18.11.2016 Naumburg bei Kassel 1663-1611141 Branche/Bereich Gesundheitswesen, Soziale Dienste, Sozialversicherung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des JAV-Grundseminars Freistellung § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG, § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Bemerkungen Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen 31 32 Das besondere Angebot Das besondere Angebot – Fortbildung mit Zertifikat Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen drei besondere Qualifizierungsreihen vor, mit denen Sie Ihre Kompetenzen systematisch aausbauen können und durch ein (Hochschul-)Zertifikat bestätigt bekommen. b Die Fortbildungsreihen richten sich an unterschiedliche Zielgruppen: „Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater“: „Be Qualifizierung für Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen Qual (und weitere Beschäftigte) „Interessenvertretung als Berufung“: „Inter Weiterbildung für freigestellte Mitglieder sowie Vorsitzende und W Weiter i stellvertretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten stellver „Qualifiziert mit.bestimmen“: „Qualif Fortbildung für Mitglieder in Aufsichtsräten von Kapitalgesellschaften, Fortbildu Banken und Versicherungen Bank Ba nken en u Die Qualifizierungsreihen bieten eine wissenschaftlich fundierte und zugleich sehr praxisorientierte Ausbildung. Optimal aufeinander abgestimmte Module ermöglichen Ihnen einen intensiven Lernprozess. 33 Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater b+b Zertifizierte Weiterbildung Zertifizierte Weiterbildung zur betrieblichen Konfliktberaterin/zum betrieblichen Konfliktberater Die Arbeitswelt wird komplexer, die Anforderungen an die Beschäftigten nehmen zu: Immer mehr Aufgaben sollen in immer kürzerer Zeit geschafft werden, Beschäftigte scheiden aus dem Betrieb/der Dienststelle aus, ohne dass eine Neueinstellung erfolgt, durch Zielvereinbarungen wird Verantwortung auf Arbeitnehmer/-innen geladen, aber bei der Zielerreichung haben sie selbst nur wenig Einflussmöglichkeiten ... Betriebliche Konfliktberaterin/ betrieblicher Konfliktberater Zertifizierte Weiterbildung in Kooperation mit dem Institut für Weiterbildung e.V. der Universität Hamburg Ein Kooperationsangebot von Das besonde re Angebot 34 In diesem Klima nehmen Konflikte zwischen den Beschäftigten oder den Vorgesetzten und den Beschäftigten zu. Das rechtzeitige Erkennen von Konflikten verhindert krankheitsbedingte Arbeitsausfälle und schlechte Arbeitsergebnisse, wenn ein angemessener Umgang mit den Konflikten gefunden wird. Hierbei bietet Ihnen die Weiterbildungsreihe konkrete Unterstützung. In den einzelnen Modulen erhalten Sie Grundlagenkenntnisse über Konfliktursachen und -folgen erwerben Sie Kernkompetenzen für Einzelberatungen lernen Sie Methoden und Techniken zur Vermittlung zwischen Konfliktparteien kennen. Die Weiterbildungsreihe besteht aus vier Modulen und zwei Projekttagen. Die Teilnehmenden können die Reihe mit einem Universitätszertifikat abschließen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Durchführung eines Praxisprojekts und Reflexion in einer schriftlichen Projektarbeit Teilnahme am Abschlusskolloquium (4. Modul) und Präsentation des Praxisprojekts. Die Reihe kann auch ohne das Abschlusskolloquium besucht werden; Sie erhalten dann eine aussagekräftige Teilnahmebescheinigung. Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater Die Termine Thema Termin Ort Seminarnummer Modul 1 Grundlagen der Konfliktbearbeitung – Schwerpunkt Konfliktanalyse 31.10.2016 –02.11.2016 Walsrode 2100-1610311 Modul 2 Kernkompetenzen für die Einzelberatung 16.01.2017 –19.01.2017 Walsrode Modul 3 Zwischen Konfliktparteien und in Teams vermitteln 27.03.2017 – 30.03.2017 Walsrode Modul 4 Abschlusskolloquium Juni/Juli 2017 Hamburg Reihe 2016/2017 N.N. Freistellung und Kostenübernahme Die Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX, analog LPersVG und Regelungen für MAV ist im Einzelfall zu begründen und mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Fordern Sie den Spezialprospekt an bei: ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH Regionalvertretung Hamburg Paula Klingemann | Besenbinderhof 60 | 20097 Hamburg Fon 040 2858-1194 | Fax 040 2858-1199 [email protected] www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot „Ganz gleich, wann ein Konflikt erkannt wird, es ist nie zu spät, ihn zu bearbeiten. Die Methoden der betrieblichen Konfliktberatung sind für mich unverzichtbare Hilfsmittel in meiner Arbeit als Personalrat.“ Ferdinand Badtke Stellv. Personalratsvorsitzender, Kreisverwaltung Groß-Gerau 35 Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung b+b Zertifizierte Weiterbildung Interessenvertretung als Berufung – zertifizierte Weiterbildung für freigestellte Mitglieder, Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten Es gehört zu den Aufgaben der Arbeitnehmervertretung, um Rechte und Pflichten zu verhandeln, zu ringen oder zu kämpfen. Gerade bei sich wandelnden Anforderungen durch Umstrukturierungen, hoch technisierte Verarbeitungsprozesse, Arbeitsverdichtung, Arbeitsverlagerung oder Fusionen ist Ihr Engagement gefragt. Interessenvertretung als Berufung Seminarreihe mit Universitätszertifikat Qualifizierungsangebot für freigestellte Mitglieder, Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten Ein Kooperationsangebot von Stellenabbau und globale Marktstrukturen erfordern verstärkt Krisen- und Managementkompetenz. Sie stehen als Mitglied der Interessenvertretung vor den Aufgaben: als kompetente/-r Ansprechpartner/-in für die Beschäftigten zur Verfügung zu stehen auf Augenhöhe mit dem Management zu verhandeln das eigene Gremium zu leiten und die Zusammenarbeit zu fördern und dabei selbst gesund und leistungsfähig zu bleiben. Das Qualifizierungsangebot unterscheidet fünf wichtige Schlüsselkompetenzen: Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion Gremien leiten und Teamarbeit fördern die Arbeit des Gremiums angemessen organisieren Veränderungsprozesse aktiv gestalten und begleiten professionell verhandeln. Zu jedem Kompetenzbereich bieten wir ein Modul an. Der Nutzen Eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Qualifizierung für die Funk- Das besonde re Angebot tion als Vorsitzende/-r, Stellvertreter/-in bzw. Freigestellte/-r optimal aufeinander abgestimmte Module durch Kontinuität in der Seminarleitung intensives und nachhaltiges Lernen in kleinen Gruppen aussagekräftiger Nachweis des Veranstalters über die einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen. Zusätzlich können Sie die Qualifizierungsreihe mit einem Universitätszertifikat abschließen. 36 Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung Die Termine Thema Termin Ort Seminarnummer Kämpfer, Anwältin, Co-Manager Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion 16.03.2016 – 18.03.2016 Walsrode IV-1603161 Vom Gremium zum Team Gremien leiten und Teamarbeit fördern 22.06.2016 – 24.06.2016 Berlin (Wannsee) IV-1606221 Mit System und Übersicht Die Arbeit des Gremiums angemessen organisieren 12.10.2016 – 14.10.2016 Saalfeld IV-1610121 Wenn der Wind des Wandels weht ... Veränderungsprozesse aktiv gestalten und begleiten 25.01.2017 –27.01.2017 Berlin (Wannsee) IV-1701251 Strategie, Taktikerin, Pokerface ...? Professionell verhandeln 10.05.2017 – 12.05.2017 Berlin (Wannsee) IV-1705101 Die Qualifizierungsreihe ist nur als Paket buchbar. Freistellung und Kostenübernahme Die Seminarreihe wird gemäß § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. gemäß § 46 Abs. 6 BPersVG angeboten. Die Erforderlichkeit der Freistellung und Kostenübernahme ist im Einzelfall zu begründen und mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Es wird eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers benötigt. Fordern Sie den Spezialprospekt an bei: ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH Bundesweite Seminare und Tagungen | Köpenicker Str. 31 | 10179 Berlin Margit Hauck | Fon 030 263 9989-21 | Fax 030 263 9989-25 [email protected] | www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot „Die fünfteilige Modulreihe „Interessenvertretung als Berufung“ hat mir sehr viel Wissen und Fachkenntnisse über die Arbeit als Betriebsratsvorsitzende vermittelt. Die Teamerinnen haben es verstanden, den Stoff leicht verständlich und fundiert an uns weiterzugeben. Ich habe viel für mich persönlich dazugelernt, bin selbstbewusst geworden und die Arbeit macht mir noch mehr Spaß. Der Universitätsabschluss war die Krönung des Ganzen, ich kann es jedem nur empfehlen.“ Sabine Blauth Betriebsratsvorsitzende Kaufland Frankenthal Ein Kooperationsangebot von: 37 Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen b+b Qualifizierungsangebot für Mitglieder in Aufsichtsräten Qualifizierungsangebot für Mitglieder in Aufsichtsräten Die Tätigkeit der Arbeitnehmerbank im Aufsichtsrat verlangt neben einem überdurchschnittlichen persönlichen Engagement spezifische fachliche Kenntnisse hinsichtlich des Aufsichtsrats, seiner Aufgaben und Rechte sowie der wirtschaftlichen Belange des Unternehmens. Qualifiziert mit.bestimmen Seminarreihen mit Universitätszertifikat Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Kapitalgesellschaften Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Banken und Versicherungen Die Seminarreihen Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Kapitalgesellschaften Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Banken und Versicherungen setzen sich in drei Modulen und einem Transferworkshop mit den vielfältigen Aspekten dieser Tätigkeit auseinander. Sie vermitteln das erforderliche Grundwissen für eine kompetente, verantwortungsvolle Aufsichtsratstätigkeit. Darin geht es um rechtliche Aspekte des Handelns von Aufsichtsräten der Arbeitnehmerbank, um Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse, Organisation und Rolle des Aufsichtsrats und um den Praxistransfer. Ziel der Qualifizierungsmaßnahme ist es, die Teilnehmenden umfassend in die Lage zu versetzen, die Aufsichtsratstätigkeit effizient und erfolgreich auszuüben. Für den wichtigen Praxisbezug sorgen Praxisberichte und Beispiele erfolgreicher Aufsichtsratsarbeit. Ein Kooperationsangebot von Das besonde re Angebot 38 Der Nutzen Eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Qualifizierung für die Funktion als Mitglied im Aufsichtsrat Optimal aufeinander abgestimmte Module durch Kontinuität in der Seminarleitung Intensives und nachhaltiges Lernen in kleinen Gruppen Detaillierter Nachweis des Veranstalters über die einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen. Die Teilnahme an dieser Qualifizierungsreihe wird durch ein Zertifikat des Instituts für Weiterbildung e.V. an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg bestätigt. Die Voraussetzung ist die Teilnahme an allen Modulen (bei Verhinderung der Teilnahme an einzelnen Modulen besteht die Möglichkeit der individuellen Nacharbeitung) sowie die Bearbeitung der Modul-Aufgaben. Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen Die Termine Thema Termin/Ort Seminarnummer Banken/Vers. Kapitalges. Ort Modul A Rechtliche Aspekte des Handelns von Aufsichtsräten der Arbeitnehmerbank 01.02.2016 –03.02.2016 MB-1602011 MB-1602012 Hamburg Modul B Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse 25.04.2016 –27.04.2016 MB-1604251 MB-1604252 Berlin Modul C Organisation und Rolle des Aufsichtsrats 05.09.2016 –07.09.2016 MB-1609051 MB-1609052 Berlin Modul D Workshop Praxistransfer 30.01.2017 –31.01.2017 MB-1701301 MB-1701302 Berlin Die Qualifizierungsreihe ist nur als Paket buchbar. Kosten Die Seminargebühr für die Qualifizierungsreihe (Module A–D) beträgt insgesamt 3.900,00 Euro (Kapitalgesellschaften) bzw. insgesamt 4.700,00 Euro (Banken und Versicherungen). Sie enthält die Kosten für Referentinnen/Referenten, Material, Raummieten, Technik und Organisation. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Die Seminarreihe ist ein Komplettangebot. Sie umfasst alle Module; eine Reduzierung um einzelne Module ist nicht möglich. Die Teilnahmemöglichkeit für diese Seminarreihe für Aufsichtsratsmitglieder ergibt sich aus den Grundsätzen der Mitbestimmungsgesetze. Die Kostenerstattung richtet sich nach § 675 i.V.m. § 670 BGB. Fordern Sie den Spezialprospekt an bei: ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH Bundesweite Seminare und Tagungen Catrin Krüger-Thiemann Köpenicker Str. 31 | 10179 Berlin Fon 030 263 9989-22 | Fax 030 263 9989-25 [email protected] www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot „Die Seminare haben mir ein gehöriges Stück Sicherheit gegeben, zum Beispiel in rechtlichen Belangen und bei der Risikobeurteilung. Ich empfehle daher die Teilnahme auch denen, die schon länger in Aufsichtsräten aktiv sind.“ Ralf Neidhardt Betriebsratsvorsitzender, Hamburger Feuerkasse Versicherungs-AG und Provinzial Versicherung 39 Betriebsverfassungsrecht Auffrischung BetrVG: Geschäftsführung des Betriebsrats sowie Beteiligung bei personellen Maßnahmen Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder Der Besuch der Grundqualifizierungsseminare liegt für langjährige Betriebsratsmitglieder oft weit zurück. Diese Seminare noch einmal zu besuchen, bietet sich für viele nicht an, weil große Teile der Inhalte bekannt sind. Mit den „Fresh-up-Angeboten“ bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in zweimal drei Tagen Ihre Rechtskenntnisse auf den aktuellen Stand zu bringen. Der Schwerpunkt dieses Seminars liegt auf den Themen Arbeitsorganisation und personelle Maßnahmen. Sie werden mit gesetzlichen Veränderungen und aktueller Rechtsprechung zu diesen Bereichen vertraut gemacht. Fallbearbeitung reaktiviert und vertieft Ihre Kenntnisse. Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind: Ein Blick auf die „Gepflogenheiten“ in der Geschäftsführung des Betriebsrats, Tipps und Hinweise zur Veränderung Aktuelle Rechtsprechung zur Beteiligung bei Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung Auffrischung und aktuelle rechtliche Entwicklungen zum Anhörungsverfahren Beteiligungsrechte bei der Personalplanung Entwicklung im Bereich der betrieblichen Aus- und Weiterbildung 40 Termin/Ort Sem.-Nr. 30.05.– 01.06.2016 1600-1605303 Gladenbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch der BR-Grundseminare 1 und 2 Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 720,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Betriebsverfassungsrecht Auffrischung BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder Dieses „Fresh-up-Seminar“ widmet sich der sogenannten sozialen Mitbestimmung und betrieblichen Veränderungsprozessen. Auch erfahrene Betriebsratsmitglieder nutzen oft nicht alle Möglichkeiten der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Daher sollen – neben der Rechtsprechung – noch einmal die Handlungsfelder in Erinnerung gerufen werden. Da betriebliche Veränderungsprozesse oft schleichend vorangehen, wird auch auf diesen Bereich besonderes Augenmerk gelegt. Wie kann ich Veränderungen erkennen? Welche Informationsrechte gibt es? Und wie gehe ich angemessen damit um? Die Seminarinhalte in Stichworten: Rekapitulation – die Inhalte der sozialen Mitbestimmung Das Verfahren der sozialen Mitbestimmung – Formalien und aktuelle Rechtsprechung Informationsbeschaffung und Bewertung Erkennen und bewerten von betrieblichen (Veränderungs-)Prozessen Aktive Gestaltung und Reaktionsmöglichkeiten Termin/Ort Sem.-Nr. 10.10.– 12.10.2016 1600-1610104 Gladenbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch der BR-Grundseminare 1 bis 4 Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 720,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. 41 Betriebsverfassungsrecht Klein, aber oho! Die Arbeit von Betriebsräten in kleinen Gremien Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bildet als wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage die Basis für den Betriebsrat. Auch wenn der betriebliche Rahmen für Betriebsratsmitglieder in Betrieben mit maximal 50 Beschäftigten überschaubar ist, müssen sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur kennen, sondern auch unter den besonderen Bedingungen anwenden und umsetzen können. Die persönliche Konfrontation mit dem Arbeitgeber ist besonders schwierig; hier kommt der Unterstützung durch die Kolleginnen und Kollegen eine große Bedeutung zu. Im Seminar werden die arbeitsorganisatorischen Besonderheiten und die spezifischen Arbeitsbedingungen des ein- und dreiköpfigen Betriebsrats behandelt. Sie können anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennenlernen und sich für die besonderen Herausforderungen im kleinen Gremium fit machen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Was ist bei der Geschäftsführung im kleinen Gremium zu beachten? Wie organisieren wir unsere Betriebsratsarbeit und teilen sie sinnvoll auf? Welche Instrumente einer aktiven betrieblichen Informationspolitik können wir wie anwenden? Wer unterstützt uns wie? Wie organisieren wir uns ein Netzwerk? Was motiviert uns in der Betriebsratsarbeit? Wie wirken wir bei Einstellungen, Versetzungen (§ 99 BetrVG) und Kündigungen (§ 102 BetrVG) mit? Fragen der praktischen Umsetzung und Fallbeispiele 42 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 02.05.– 04.05.2016 Mosbach 1900-1605022 Betriebsratsmitglieder aus ein- und dreiköpfigen Betriebsräten Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 720,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Bemerkungen Dieses Spezialseminar ersetzt nicht das Grundlagenseminar BR 1, dessen Besuch vorausgesetzt wird! Betriebsverfassungsrecht Haftung auch als Betriebsrat? Termin/Ort Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder; aktuelle Rechtsprechung 19.10.2016 Stuttgart des BGH Sem.-Nr. Zielgruppe 1900-1610192 Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Das Seminar befasst sich mit dem Themenkomplex der Arbeitnehmerhaftung und im Schwerpunkt mit der Haftung des Betriebsrats. Teilnahmevoraussetzungen Was ist, wenn der Betriebsrat die Kolleginnen und Kollegen falsch berät und diese dadurch Nachteile erleiden? Kann der Betriebsrat als Gremium zu Schadensersatz verpflichtet werden? Welche Kosten muss der Betriebsrat im Schadensfall tragen? Haftungsrechtlich relevante Fälle und deren rechtliche Folgen werden anhand von Beispielen anschaulich dargestellt. Besuch des BR-Grundseminars Denn wer mit diesen Haftungsfragen vertraut ist, weiß sich als Betriebsratsmitglied in seiner täglichen Praxis zu behaupten. 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Grundlagen zur Arbeitnehmerhaftung: Voraussetzungen, Haftungsbeschränkungen und -erleichterungen Rechtliche Stellung des Betriebsrats Einzelne Pflichten des Betriebsrats, u.a. Geheimhaltungspflicht gem. §§ 79, 120 BetrVG Haftung als Organ, Haftung einzelner Betriebsratsmitglieder Fehlerhafte Beratung der Beschäftigten Kostenhaftung einzelner Betriebsratsmitglieder bei fehlendem Gremiumsbeschluss Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder (BAG, BGH) Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 43 Betriebsverfassungsrecht Betriebsratsrechte durchsetzen – aber wie? Erfolgreiches Vorgehen des Betriebsrats bei schwierigen Kooperationsbedingungen Interessenvertretung ohne Interessenkonflikte ist kaum denkbar. Mit diesen sollte souverän, sachlich und lösungsorientiert umgegangen werden. Wenn dies allerdings arbeitgeberseitig nicht gewährleistet ist, stellt sich für den Betriebsrat die Frage: Wie erreichen wir, dass der Arbeitgeber uns und unsere gesetzlich verbrieften Rechte respektiert? Welche rechtlichen Instrumente und Argumente stehen dem Betriebsrat hierbei zur Verfügung? Wie lässt sich (gemeinsam mit dem Arbeitgeber) ein verbindlicher, konflikt- und kompromissfähiger Umgangsstil entwickeln, der auf der Einhaltung fairer Regeln beruht? Wie kommt der Betriebsrat vom Reagieren zum Agieren? Das Seminar will die hierfür erforderliche Rechtssicherheit vermitteln und die Handlungskompetenzen des Betriebsrats stärken. Die dem Betriebsrat zur Verfügung stehenden Mittel werden im Rahmen ergebnisorientierter Handlungsstrategien bzw. konkreter Projektpläne erläutert. Grundzüge betrieblicher Argumentation und Verhandlungsführung werden eingeübt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Wenn der Arbeitgeber Betriebsratsrechte nicht akzeptiert: Mögliche Motive und angemessener Umgang damit Interessen vertreten, Betriebsratsrechte richtig einfordern Rechtliche (Sanktions-)Mittel und Wege der Durchsetzung Sicherheit im Umgang mit Konflikten gewinnen: Chancen und Risiken richtig einschätzen, zielorientierte Strategien entwickeln, Unterstützung organisieren „Vertrauensvolle Zusammenarbeit“ – Fairness – Respekt – Konfliktmanagement Betriebsrats-Handlungsschritte mit der Belegschaft kommunizieren Schutz von Betriebsratsmitgliedern vor Sanktionen Erfolgreiche Praxisfälle, aktuelle Rechtsprechung 44 Termin/Ort Sem.-Nr. 25.01.– 27.01.2016 1600-1601251 Steinbach/Taunus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen 04.10.– 06.10.2016 1806-1610041 Dietenhofen Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 720,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Betriebsverfassungsrecht Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung Die Betriebsvereinbarung ist ein wichtiges Instrument bei der Ausübung der Mitbestimmung; mit ihr nimmt der Betriebsrat gestaltenden Einfluss auf die konkreten Arbeitsbedingungen und die sozialen Konditionen für die Beschäftigten des Betriebs. Als „Gesetz des Betriebs“ entfaltet die Betriebsvereinbarung Rechtswirkung für Arbeitnehmer/-innen, Arbeitgeber und Betriebsrat. Daher muss jeder Betriebsrat in der Lage sein, dieses Instrument effektiv und rechtlich korrekt zu handhaben. Im Seminar werden durch die exemplarische Bearbeitung einer Betriebsvereinbarung von der Regelungsabsicht bis zum Abschluss einer Vereinbarung alle anstehenden Fragen behandelt (formaler Aufbau, mögliche Inhalte sowie das gesamte Verfahren). Die Seminarinhalte in Stichworten: Gesetz – Tarifvertrag – Betriebsvereinbarung – Einzelarbeitsvertrag: Zusammenwirken und Abgrenzung Freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarungen Regelungsgegenstand und Geltungsbereich Formalien, Geltungsdauer, Abschlussmängel, Nichtigkeit, Kündigung, Nachwirkung Regelungskompetenz Betriebsrat – Gesamtbetriebsrat – Konzernbetriebsrat Das Verhandlungsteam: Erfolgreiche Verhandlungsführung und Strategien Scheitern der Verhandlung, Einrichtung der Einigungsstelle Einhaltung von Betriebsvereinbarungen, Streitigkeiten Termin/Ort Sem.-Nr. 01.02.– 03.02.2016 1806-1602011 Bad Windsheim Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 780,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. 45 Betriebsverfassungsrecht Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Betriebsvereinbarungen (BV-Management) Sem.-Nr. 24.10.– 26.10.2016 1600-1610242 Steinbach/Taunus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Eine Betriebsvereinbarung schafft geltendes Recht im Betrieb. Damit eine Betriebsvereinbarung jedoch auch eingehalten werden kann, müssen ihre Regelungsinhalte allen im Betrieb und vor allem den Mitgliedern des Betriebsrats bekannt sein. Teilnahmevoraussetzungen Neben anderen Aufgaben hat der Betriebsrat die Einhaltung der im Betrieb geltenden Betriebsvereinbarungen zu überwachen. Nicht jede Betriebsvereinbarung sieht hierfür ein Kontrollsystem vor, sodass es Sache des Betriebsrats ist, eine funktionierende und betrieblich angepasste Überwachung zu entwickeln. Freistellung Dagegen steht oft folgende Realität: Neu gewählte Betriebsratsmitglieder kennen die bestehenden Vereinbarungen nicht oder nur oberflächlich, nicht selten ist so manch alte Betriebsvereinbarung sogar niemandem im Betriebsrat richtig bekannt. Dies gilt umso mehr für Betriebsvereinbarungen, die vom Gesamt- oder gar Konzernbetriebsrat oder durch eine Verhandlungskommission des Betriebsrats abgeschlossen wurden. Dieses Seminar richtet sich an neu gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder. Es beantwortet Fragen zu Qualifizierungsansprüchen von Betriebsratsmitgliedern bei bestehenden Betriebsvereinbarungen, zum Umgang bei Verstößen gegen sie, zu Möglichkeiten der Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen (betrieblich oder gesetzlich) und viele weitere mehr. Die Seminarinhalte in Stichworten: Bekanntmachung abgeschlossener und vorhandener Betriebsvereinbarungen im Betriebsrat Bekanntmachung im Betrieb Überwachen der Einhaltung einer Betriebsvereinbarung Kontinuierliches Überprüfen der Inhalte Mögliche Schritte zur Anpassung 46 Termin/Ort Besuch des BR-Grundseminars § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 780,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Betriebsverfassungsrecht Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen Wir machen zu! Personal soll abgebaut werden! Wir ziehen um! Wir bauen neu! Wir werden zusammengelegt! – Dies sind nur einige der Möglichkeiten, die zu einer Betriebsänderung nach §§ 111 ff. BetrVG führen und erhebliche Beteiligungsrechte des Betriebsrats auslösen können. Thematisiert wird alles rund um Betriebsänderungen, insbesondere Fragen der Einbeziehung der Belegschaft, des Interessenausgleichs, des Sozialplans und die Frage nach dem strategisch richtigen Vorgehen des Betriebsrats. Im Seminar werden auch die mit einer Betriebsänderung im Zusammenhang stehenden Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte erläutert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Formen und Möglichkeiten des Erkennens von Betriebsänderungen Folgen für die Belegschaft Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats Interessenausgleich/Sozialplan Das Recht des Betriebsrats auf Hinzuziehung von Beratern/Sachverständigen Verfahren zur Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten Fragen im Zusammenhang mit Betriebsübergang und Unternehmensumwandlung Termin/Ort Sem.-Nr. 07.03.– 09.03.2016 1806-1603072 Bad Windsheim Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 750,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Dieses dreitägige Spezialseminar kann bei Bedarf auf Anfrage auch jederzeit kurzfristig für betriebliche Gremien (auch als Inhouse-Angebot) organisiert werden. 47 Betriebsverfassungsrecht Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben Sie arbeiten in einem eindeutigen Tendenzbetrieb und fragen sich, was ein Betriebsrat hier ausrichten kann? Ihr Arbeitgeber behauptet, einen Tendenzbetrieb zu führen, in dem kein Betriebsrat gebraucht werde? Oder er überlegt laut, sich demnächst als „Tendenzbetrieb“ zu bezeichnen, um den Betriebsrat einschränken zu können? Betriebsräte in Tendenzbetrieben haben dieselben Aufgaben wie die in anderen Betrieben. Nur in kleinen Teilbereichen gibt es eingeschränkte Rechte, aber viele Möglichkeiten! Dieses Seminar bietet einen systematischen Überblick über tendenzbedingte Sonderregelungen des BetrVG. Es befasst sich schwerpunktmäßig mit personellen Einzelmaßnahmen wie Versetzung, Einstellung oder Kündigung. Es ermöglicht Austausch und fördert die praktische Alltagsarbeit. Sie erhalten einen Überblick über das ursprüngliche Ziel des Tendenzschutzes und bekommen Hinweise, um zu überprüfen, ob es sich wirklich um einen „Tendenzbetrieb“ handelt. Darüber hinaus werden die rechtlichen und praktischen Aspekte der Beschränkung Ihrer Arbeit durch den Tendenzschutz im Betriebsverfassungsrecht behandelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Die Bestimmungen des § 118 Abs. 1 BetrVG Definition: Tendenzträger/-in Bedeutung für die Betriebsratsarbeit Personelle Angelegenheiten Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte Betriebsratsarbeit ohne Wirtschaftsauschuss: Es gibt Alternativen Die Rechtsprechung zu Tendenzbetrieben 48 Termin/Ort Sem.-Nr. 18.04.– 20.04.2016 1600-1604182 Gladenbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 720,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Bemerkungen Gerne bieten wir Ihnen dieses Seminar speziell für Ihr Gremium an! Betriebsverfassungsrecht Das Ersatzmitglied – kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel? Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern Ersatzmitglieder haben innerhalb und außerhalb des Gremiums eine wichtige Funktion. Zum einen bleibt das Gremium durch sie beschlussfähig. Darüber hinaus kann die tägliche Betriebsratsarbeit durch sie unterstützt und der Wirkungskreis des Betriebsrats vergrößert werden. Und immer dann, wenn sie zum Einsatz kommen, werden sie automatisch zum gleichberechtigten Betriebsratsmitglied. In Ihrem Betriebsratsgremium kommen Ersatzmitglieder häufiger zum Einsatz? Es sollte aber auch das „richtige“ sein: Es besteht ein Minderheitenschutz nach § 15 Abs. 2 BetrVG, und eventuell müssen auch verschiedene Listen im Betriebsrat vertreten sein. Zudem ist es wichtig, dass die Ersatzmitglieder genug Kenntnisse haben, um im Zweifelsfall zu wissen, worüber sie abstimmen. Oder sind Sie selber Ersatzmitglied? Wenn Sie zur Betriebsratssitzung geladen werden, fühlen Sie sich wie in der zweiten Reihe oder gar als unliebsamer Notnagel? Termin/Ort Sem.-Nr. 02.03.2016 1806-1603021 Nürnberg Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern Zielgruppe Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers möglich. Wir bieten Ihnen einen komprimierten Überblick über die Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes. In diesem Tagesseminar werden u.a. folgende Fragen geklärt: Wann muss welches Ersatzmitglied geladen werden, wann nicht? §§ 25 und 15 BetrVG Rechtzeitige Einladung und Mitteilung der Tagesordnung Wie kann das Ersatzmitglied immer auf dem aktuellen Stand der Betriebsratsarbeit gehalten werden? Praktische Fragen der Arbeitsorganisation: Vorbereitungszeiten, Protokoll- und Akteneinsicht Dürfen Ersatzmitglieder von allen Sitzungen des Betriebsrats die Protokolle einsehen? Mögliche Formen der dauerhaften Beteiligung der Ersatzmitglieder an der Betriebsratsarbeit 49 Betriebsverfassungsrecht Urlaubsrecht – was der Betriebsrat wissen sollte Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht in Urlaubsangelegenheiten (§ 87 Abs. 1 Ziffer 5 BetrVG). Doch damit sind lediglich Teilaspekte des Themas erfasst. Sie erhalten in diesem Seminar die wichtigsten Antworten auf sämtliche Fragen rund um die „schönste Zeit des Jahres“. Die Seminarinhalte in Stichworten: Was ist, wenn Arbeitnehmer/-innen während des Urlaubs erkranken? Was ist während des Urlaubs erlaubt, was nicht? Wie verhält es sich mit dem Verfall des Urlaubsanspruchs? Kann man Urlaubsansprüche ansparen? Kann der gesamte Urlaub „am Stück“ genommen werden? Wie errechnet sich das Urlaubsentgelt? Was ist mit dem Urlaubsgeld? Wie funktioniert der Bildungsurlaub? Was regeln Tarifverträge? 50 Termin/Ort Sem.-Nr. 22.02.– 24.02.2016 1806-1602222 Aschaffenburg Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 770,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Betriebsverfassungsrecht Außertarifliche Angestellte Beteiligungsrechte des Betriebsrats Beschäftigte, die eine Vergütung erhalten, welche über der höchsten Entgelt-/Gehaltsgruppe eines Tarifvertrags liegt, sind außertarifliche Angestellte (AT). Aber bei welchen Angelegenheiten ist der Betriebsrat auch für diese Beschäftigten zuständig und muss beteiligt werden? Das Seminar stellt die arbeits- und tarifrechtlichen Besonderheiten der AT-Angestellten dar und zeigt die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei personellen Angelegenheiten und bei Fragen der innerbetrieblichen Lohn- und Arbeitszeitgestaltung. Zudem wird kritisch der Frage nachgegangen, ob eine AT-Anstellung wirklich immer zum Vorteil der betroffenen Beschäftigten ist. Die Seminarinhalte in Stichworten: Unterschied zwischen AT-Angestellten und tariflich angestellten Beschäftigten Besonderheiten der AT-Anstellung in arbeits- und tarifrechtlicher Hinsicht Inhalt, Grenzen und Zulässigkeit einzelvertraglicher Regelungen – aktuelle Rechtsprechung Inhalt und Umfang der Beteiligungsrechte des Betriebsrats Betriebsvereinbarungen zu Arbeits- und Gehaltsbedingungen von AT-Angestellten Vor- und Nachteile von AT-Anstellungen AT-Anstellung als Umgehung des Tarifvertrags Ziele und Strategien des Betriebsrats Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 11.07.– 13.07.2016 1600-1607112 Frankfurt am Main Das Spenerhaus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Betriebsratsmitglieder 15.11.– 17.11.2016 1600-1611151 Frankfurt am Main Das Spenerhaus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Teilnahmevoraussetzungen Branche/Bereich alle Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 720,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. 51 Betriebsverfassungsrecht Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1) Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 02.05.– 04.05.2016 Mosbach 1900-1605021 Gesamtbetriebsratsmitglieder Branche/Bereich In Unternehmen mit mehreren Betriebsräten sind Gesamtbetriebsräte (GBR) zu bilden. Dabei gelten viele rechtliche Regelungen gleichermaßen für Betriebsräte und Gesamtbetriebsräte. Einige Regelungen sind jedoch nur für Gesamtbetriebsräte anzuwenden oder unterscheiden sich in ihrer Anwendung für Gesamtbetriebsratsmitglieder erheblich. alle In diesem Seminar werden die Voraussetzungen der Errichtung eines GBR und der Einfluss von Veränderungen des Unternehmens auf den Gesamtbetriebsrat behandelt. Ebenso beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen des Alltags eines Gesamtbetriebsrats. Freistellung Die Seminarinhalte in Stichworten: Voraussetzungen für die Errichtung eines Gesamtbetriebsrats Konstituierung und Entsendung Abstimmungen und Beschlüsse Geschäftsführung und Vorsitz – regelmäßige Aufgaben Geschäftsordnung, Sitzungsorte und Reiseregelungen Schulungsansprüche von Gesamtbetriebsratsmitgliedern Bildung von (Pflicht-)Ausschüssen Betriebsrätekonferenzen und Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit Das Seminar kann auch unternehmensbezogen gebucht werden. 52 Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 810,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Betriebsverfassungsrecht Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2) Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 02.11.– 04.11.2016 Mosbach 1900-1611021 Gesamtbetriebsratsmitglieder Branche/Bereich Die Arbeit im Gesamtbetriebsrat ist häufig durch andere Themen geprägt als im Betriebsrat. Die politischen Abstimmungsprozesse zwischen Betriebsräten und Gesamtbetriebsrat sowie die Informationspolitik im Unternehmen brauchen besondere Aufmerksamkeit. Ob ein Thema durch den Gesamtbetriebsrat oder durch die Einzelbetriebsräte bearbeitet werden soll, ist häufig nicht von Beginn an eindeutig. Umfangreiche Frage- und Problemstellungen, lange Projektzeiten und das Zusammenwirken verschiedenster Stellen im Unternehmen müssen organisiert und strukturiert bearbeitet werden. alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 810,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Den Satz „Davon höre ich zum ersten Mal!“ kennt zwar auch jeder Betriebsrat – gegenüber dem Gesamtbetriebsrat kommt er aber öfter vor. Informationsarbeit ist für den Erfolg eines Gesamtbetriebsrats enorm wichtig, da er häufig unterschiedliche Interessenlagen in den Betrieben auf einen gemeinsamen Nenner bringen muss. In diesem Seminar besprechen wir verschiedene Modelle für eine erfolgreiche Alltagsarbeit des Gesamtbetriebsrats, für den Umgang mit unterschiedlichen Interessenlagen in den Betrieben und welche typischen Vorgehensweisen es auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gibt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats und Verhältnis zu den Betriebsräten Gremienaufbau und Zusammenarbeit BR, GBR, KBR und deren Ausschüsse – mögliche Wege der Informations- und Arbeitspolitik Arbeiten in Projekten Informationswege in Unternehmen Öffentlichkeits- und Informationsarbeit des Gesamtbetriebsrats Gesamtbetriebsvereinbarungen – mögliche Inhalte, Zustandekommen usw. Das Seminar kann auch unternehmensbezogen gebucht werden. 53 Betriebsverfassungsrecht Konzernbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Geschäftsführung und Organisation der Arbeit Durch Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsratsgremien kann für einen Konzern nach § 18 Aktiengesetz ein Konzernbetriebsrat errichtet werden. Dafür sind übereinstimmende Beschlüsse der Gesamtbetriebsräte der Unternehmen erforderlich, in denen 50 Prozent der Arbeitnehmer des Konzerns beschäftigt sind. Aber was ist ein Konzern? Wofür ist ein Konzernbetriebsrat zuständig, und wie weit gehen seine Befugnisse? Das Seminar erläutert die Grundlagen und rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Konzernbetriebsrats. Dargestellt werden die Zuständigkeiten und die Erfordernisse der Zusammenarbeit und Abstimmung mit den anderen betriebsverfassungsrechtlichen Gremien. Aber auch mögliche Konfliktpunkte der Zusammenarbeit (innerhalb des Konzernbetriebsrats und mit anderen Gremien) aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen werden behandelt und Verbesserungsmöglichkeiten entwickelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten des Konzernbetriebsrats nach BetrVG Konzernbegriff nach dem Betriebsverfassungsgesetz Zusammensetzung des Konzernbetriebsrats Zusammenwirken, Informationsfluss und Abstimmung im Konzerbetriebsrat und zwischen den Gremien Konzernbetriebsvereinbarungen: Welche Inhalte werden üblicherweise darin geregelt? Welche Handlungsspielräume haben Betriebsräte hierbei? Zusammensetzung, Geschäftsführung, Sitzungen, Geschäftsordnung, Ausschüsse des Konzernbetriebsrats Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Konzernbetriebsrat Ziele und Strategien des Konzernbetriebsrats Das Seminar kann auch unternehmens-/konzernbezogen gebucht werden. 54 Termin/Ort Sem.-Nr. 13.06.– 15.06.2016 1600-1606132 Steinbach/Taunus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Mitglieder von Konzernbetriebsräten Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 720,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Betriebsverfassungsrecht Europäischer Betriebsrat – Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten Europäische Betriebsräte (EBR) können in grenzüberschreitend tätigen Unternehmen in der Europäischen Union bzw. des europäischen Wirtschaftsraums gebildet werden. Aber was ist ein Europäischer Betriebsrat? Welche Rechtsgrundlagen gibt es zur Bildung eines EBR? Wie wird er gebildet, und wie funktionieren eine länderübergreifende Organisation und die Zusammenarbeit mit anderen Interessenvertretungen? Das Seminar gibt Antworten auf diese Fragen und erläutert darüber hinaus die Arbeitsweisen, das Zustandekommen von Vereinbarungen sowie die Pflichten des Unternehmens gegenüber dem EBR. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Grundlagen – Europarecht und nationales Recht Definition: Europäischer Betriebsrat Voraussetzungen für die Bildung und Zusammensetzung eines Europäischen Betriebsrats EBR-Vereinbarung: Mindestinhalte, Verhandlungsverfahren, Verhandlungsprozess Kernaufgaben des Europäischen Betriebsrats Kommunikation und Vernetzung im EBR und mit anderen Interessenvertretungen (z.B. örtliche Betriebsräte) Erforderliche Ressourcen des EBR Europäische Betriebsräte und Gewerkschaften Termin/Ort Sem.-Nr. 25.04.– 27.04.2016 1600-1604252 Steinbach/Taunus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Mitglieder von Europäischen Betriebsräten Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 720,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. 55 Betriebsverfassungsrecht Betriebsratswahl: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften sowie der Fristen abhängig. Unsere Schulung bereitet Wahlvorstandsmitglieder dabei detailliert auf ihre Aufgaben vor. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb. Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu handeln. Für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen ist das vereinfachte Wahlverfahren anzuwenden, ab 101 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in jedem Fall das normale Wahlverfahren. Wahlvorstände in Betrieben mit 51 bis 100 Wahlberechtigten können zwischen dem vereinfachten (verkürzten) und dem normalen Wahlverfahren wählen. Wenn Sie dazu das richtige Seminar suchen, beraten wir Sie gerne. www.verdi-bub.de/brwahl Hier finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps zur Betriebsratswahl, z.B. Wahlordnungen und Formulare zum Download, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen. 56 Zielgruppe Wahlvorstandsmitglieder Freistellung § 20 Abs. 3 BetrVG Bemerkung Wir bieten diese Wahlvorstandsschulungen (getrennt nach vereinfachtem oder nach normalem Wahlverfahren) auf Anfrage als Inhouse-Schulung an, gerne auch auf Englisch. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf. Personalvertretungsrecht Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Termin/Ort 18.05.– 20.05.2016 2100-1605182 Bielefeld-Sennestadt Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hamburg Personalratsmitglieder Die Finanzlage vieler öffentlicher Arbeitgeber ist nach wie vor häufig angespannt. Es existiert eine große Bandbreite möglicher Sparmaßnahmen: u.a. Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder Aufgaben (z.B. durch interkommunale Zusammenarbeit) oder Outsourcing von Arbeitsbereichen an private Unternehmen. Diese Maßnahmen gehen oftmals zulasten der Beschäftigten, und jede bringt neue Aufgaben für Personalräte mit sich, die im Sinne der Beschäftigten bearbeitet werden müssen. 23.11.– 25.11.2016 1600-1611231 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Besuch des PR-Grundseminars Das Seminar zeigt die Bandbreite der unternehmerischen Entscheidungen im öffentlichen Dienst und ihre Folgen für die Struktur und Organisation der Dienststelle, der Arbeitsbedingungen sowie der Arbeitsplätze der Beschäftigten. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen und praktischen Handlungsmöglichkeiten der Personalräte unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung. Sem.-Nr. Zielgruppe Teilnahmevoraussetzungen Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 780,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über gesetzliche und tarifvertragliche Grundlagen und Beteiligungsrechte der Personalräte Formen von betrieblichen Veränderungen und Umstrukturierungen und ihre Bedeutung für die Rechte der Beschäftigten Voraussetzungen und Pflichten des Arbeitgebers nach § 613a BGB (Betriebsübergang) Mitwirkung des Personalrats bei betrieblichen Veränderungsprozessen 57 Personalvertretungsrecht Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung Termin/Ort 09.03.– 11.03.2016 1500-1603091 Berlin (Wannsee) Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Personalratsmitglieder Die Dienstvereinbarung ist ein wichtiges Instrument bei der Ausübung der Mitbestimmung; mit ihr nimmt der Personalrat gestaltenden Einfluss auf die konkreten Arbeitsbedingungen und die sozialen Konditionen für die Beschäftigten der Dienststelle. 04.07.– 06.07.2016 1500-1607041 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Besuch des PR-Grundseminars Die Dienstvereinbarung entfaltet Rechtswirkung für die Beschäftigten, den Arbeitgeber und Personalrat. Daher muss jeder Personalrat in der Lage sein, dieses Instrument effektiv und rechtlich korrekt zu handhaben. Im Seminar werden durch die exemplarische Bearbeitung einer Dienstvereinbarung von der Regelungsabsicht bis zum Abschluss einer Vereinbarung alle anstehenden Fragen behandelt (formaler Aufbau, mögliche Inhalte sowie das gesamte Verfahren). Die Seminarinhalte in Stichworten: Gesetz – Tarifvertrag – Dienstvereinbarung – Einzelarbeitsvertrag: Zusammenwirken und Abgrenzung Regelungsgegenstand und Geltungsbereich Formalien, Geltungsdauer, Abschlussmängel, Nichtigkeit, Kündigung, Nachwirkung Regelungskompetenzen des örtlichen Personalrats, des Gesamtpersonalrats oder des Hauptpersonalrats Das Verhandlungsteam: Erfolgreiche Verhandlungsführung Scheitern der Verhandlung, Einrichtung der Einigungsstelle Wirksamkeit des Spruchs der Einigungsstelle und Letztentscheidungsrecht 58 Sem.-Nr. Zielgruppe Teilnahmevoraussetzungen Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 780,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Personalvertretungsrecht Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Dienstvereinbarungen Termin/Ort 21.09.– 23.09.2016 1500-1609211 Berlin (Wannsee) Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Personalratsmitglieder Eine Dienstvereinbarung schafft geltendes Recht in der Dienststelle. Damit eine Dienstvereinbarung jedoch auch eingehalten werden kann, müssen ihre Regelungsinhalte allen bekannt sein, vor allem den Mitgliedern des Personalrats. 21.11.– 23.11.2016 1500-1611212 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Besuch des PR-Grundseminars Denn neben anderen Aufgaben hat der Personalrat die Einhaltung der in der Dienststelle geltenden Dienstvereinbarungen zu überwachen. Dagegen steht oft folgende Realität: Neu gewählte Personalratsmitglieder kennen die bestehenden Vereinbarungen nicht oder nur oberflächlich; oft ist manche alte Dienstvereinbarung sogar keinem im Personalrat richtig bekannt. Sem.-Nr. Zielgruppe Teilnahmevoraussetzungen Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 780,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Das Seminar wiederholt in kompakter Form die Rechtsgrundlagen für das Zustandekommen von Dienstvereinbarungen. Darüber hinaus wird gezeigt, wie die Einhaltung von Dienstvereinbarungen überwacht werden kann. Wann müssen welche Dienstvereinbarungen überarbeitet werden, und wie kann eine Anpassung von Dienstvereinbarungen an die aktuelle Rechtsprechung oder neu verabschiedete Gesetze/Tarifverträge aussehen? Was passiert bei Verstößen gegen die Dienstvereinbarung? Die Seminarinhalte in Stichworten: Bekanntmachung abgeschlossener und vorhandener Dienstvereinbarungen im Personalrat Durchführungspflichten der Dienststelle und Bekanntmachung im Betrieb Effektive Überwachung der Einhaltung und Umsetzung von Dienstvereinbarungen Möglichkeiten der kontinuierlichen Überprüfung der Inhalte Nachverhandlungspflicht, Anpassung der Inhalte von Dienstvereinbarungen – wann und in welcher Form? 59 Arbeitsorganisation Alles im Griff?! Arbeitsorganisation und Zusammenarbeit Nicht nur betriebliche/dienstliche Probleme sowie Fragen und Forderungen der Belegschaft beschäftigen die Interessenvertretung. Hinzu kommen noch eine ganze Reihe gremieninterner Aufgaben und Pflichten, die zu erledigen sind, damit eine Interessenvertretung überhaupt funktioniert. Deshalb muss die Geschäftsführung des Gremiums ebenso durchdacht organisiert werden wie die tägliche Zusammenarbeit der einzelnen Gremienmitglieder. Wie also sind die Aufgaben in der Interessenvertretung am besten zu verteilen? Welche Formen des Zeitmanagements sind wirklich effektiv? Wie können interne Konflikte am besten gelöst werden? Auf welche Informationen hat die Interessenvertretung überhaupt Anspruch, wie kann sie sie sich beschaffen? Und was ist zu beachten, um eine Sitzung ordnungsgemäß durchzuführen? Fragen, die das Seminar beantworten wird, damit die Interessenvertretung wirklich alles im Griff hat. Die Seminarinhalte in Stichworten: Aufgaben und Arbeitsteilung im Gremium Konfliktvermeidung und -bewältigung Gesetzliche Vorschriften zur Sitzung des Gremiums Die Informationsrechte Informationsbeschaffung und Informationsfluss zwischen Interessenvertretung und Beschäftigten Arbeitsorganisation und Zeitplanung 60 Termin/Ort Sem.-Nr. 26.09.– 28.09.2016 1806-1609261 Dietenhofen Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Seminargebühr 690,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Arbeitsorganisation Das haben wir ja super hinbekommen! Aufgaben des Betriebs-/Personalrats gemeinsam mit der Belegschaft erfolgreich umsetzen Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 21.03.– 23.03.2016 Mosbach 1900-1603211 Betriebs-/Personalratsmitglieder Branche/Bereich Aufgaben für die Betriebs- bzw. Personalratsarbeit zu finden ist kein Problem. Der Alltag produziert sie laufend. Und in den „allgemeinen Aufgaben“, wie sie im Betriebsbzw. Personalvertretungsgesetz beschrieben sind, findet sich ein bunter Strauß von Handlungsfeldern. Schwieriger wird es schon, diese erfolgreich aufzugreifen und im Interesse der Beschäftigten durch- und umzusetzen. alle In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die konkret aus dem gesetzlich definierten Auftrag abzuleitenden Aufgaben und Handlungsfelder des Betriebs-/Personalrats sowie über die aktuelle Rechtsprechung. Sie erfahren, wann und wie Sie als gesetzliche Interessenvertretung die Beschäftigten einbeziehen können. Und wir stellen Ihnen Instrumente und Grundlagen für beteiligungsorientierte Durchsetzungs- und Konfliktstrategien vor. Freistellung Sie haben im Seminar die Möglichkeit, ein Thema aus Ihrem Betrieb/Ihrer Dienststelle exemplarisch zu bearbeiten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Allgemeine Aufgaben praktisch angehen Überblick: Praxis, Rechte und Rechtsprechung Informationsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Kolleginnen/Kollegen in Betrieb und Dienststelle Strategische Betriebs-/Personalratsarbeit Instrumente der aktiven Einflussnahme auf unternehmerische Entscheidungen Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 720,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 61 Arbeitsorganisation Ob Krise oder Wachstum: Die Strategien des Managements durchschauen Zielorientierte Strategiebildung im Gremium Sie kennen das: Die Geschäftsleitung „richtet sich neu aus“. Sei es, dass sie beabsichtigt, umzustrukturieren, Arbeitsbereiche zu verlagern, zu fusionieren oder neue Märkte zu erschließen. Hier sind Sie als gesetzliche Interessenvertretung gefragt, die Strategien zu durchschauen, die Folgen für die Beschäftigten zu erkennen und sich aktiv in den Prozess einzumischen. Außerdem wollen Sie Ihre eigenen Projekte im Unternehmen vorantreiben. Was können Sie tun, damit Sie nicht im Tagesgeschäft untergehen? Wie erkennen Sie, was realistisch ist? Welche Bündnisse können Sie schließen? Last but not least: Wie führen Sie die Verhandlungen mit der Geschäftsleitung? Das Seminar vermittelt Instrumente und Vorgehensweisen, um eine Geschäftssituation unter strategischen Aspekten zu analysieren und die Position als Gremium zu reflektieren, um Strategien zu bewerten (Folgenabschätzung) und eigene Strategien zu entwickeln, das heißt, Ziele zu erarbeiten sowie Interessen und Vorgehensweisen auszutarieren. Die Seminarinhalte in Stichworten: Die eigene strategische Situation analysieren Als gesetzliche Interessenvertretung Ziele vereinbaren und sich positionieren Szenarien für das eigene Handeln entwickeln – Kennenlernen der Szenariotechnik Strategische und taktische Optionen auf dem Weg zur Zielerreichung Eine abgestimmte strategische Orientierung entwickeln: Methoden und Instrumente der Strategie 62 Termin/Ort Sem.-Nr. 21.11.– 23.11.2016 1600-1611215 Bad Soden-Salmünster Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Vorsitzende und stellv. Vorsitzende von Betriebs-/ Personalräten sowie wichtiger Ausschüsse und Verhandlungsbeauftragte, GBR-/KBR-/HPR-Mitglieder, Arbeitnehmervertreter/ -innen in Aufsichtsräten Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 760,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. Arbeitsorganisation Gerüchte – Spekulationen – Vertraulichkeiten Wie kommt der Betriebsrat an Informationen? Über aussagekräftige und ausreichende Informationen zu verfügen ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für eine effektive Arbeit der Interessenvertretung. Der Betriebsrat wird ständig von Informationen überflutet. Wie aber kann er die für seine Arbeit nützlichen Informationen, Daten und Fakten bekommen und bewerten? Wie kann er die Informationen für seine Arbeit verwerten? Die Seminarinhalte in Stichworten: Die Informationspflicht des Arbeitgebers – Handlungs- und Sanktionsmöglichkeiten des Betriebsrats Die rechtlichen Grundlagen der Informationsarbeit des Betriebsrats Informationsbeschaffung und -auswahl Analyse von Daten und Fakten Strategien einer aktiven Informationsarbeit Termin/Ort Sem.-Nr. 05.09.– 07.09.2016 1806-1609053 Dietenhofen Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 690,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. 63 Arbeitsorganisation Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht! Die besondere Situation gewählter „Sprecher/-innen“ – nicht nur aus rechtlicher Sicht Vorsitzende und Stellvertreter/-innen der Interessenvertretung sind die gewählten „Sprecher/-innen“ des Gremiums. Ihnen kommt innerhalb der Interessenvertretung und nach außen eine exponierte Funktion und Rolle zu. Dabei müssen sie ihre rechtlichen Befugnisse exakt beachten, damit der Arbeit des Gremiums kein Schaden zugefügt wird. Sie sind aber auch anderweitig gefordert. Aspekte wie Führung, Koordination, Planung und Verantwortung für die Arbeitsfähigkeit des Gremiums kommen hinzu. Ziel des Seminars ist eine intensive Reflexion und praxisorientierte Bearbeitung der rechtlichen Situation, der Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie der Rolle von Interessenvertretungsvorsitzenden und ihren Stellvertreterinnen/Stellvertretern. Die Seminarinhalte in Stichworten: Was dürfen und was müssen Vorsitzende und ihre Stellvertreter/-innen tun, was nicht? Was können Vorsitzende und ihre Stellvertreter/-innen „allein“ machen, was nicht? Rechtlicher Hintergrund des Handelns von Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter/-innen Rechtliche Aspekte des Verhältnisses von Vorsitzenden zum Gremium Fragen von Führung und Arbeitsorganisation Kommunikation im Gremium 64 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 18.07.– 22.07.2016 Mosbach 1900-1607182 Vorsitzende und stellv. Vorsitzende von Betriebs-/ Personalräten Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 1.100,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Arbeitsorganisation Betriebs- und Personalratssitzungen attraktiv gestalten und ergebnisorientiert leiten! Betriebs-/Personalratssitzungen sind formal die wichtigste Ebene der Interessenvertretungsarbeit. In den Sitzungen finden Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse statt, die zum einen die Arbeit der Interessenvertretung dokumentieren, zum anderen aber auch die Grundlage für die rechtswirksame Verfolgung der Ziele des Betriebs-/Personalrats bilden. Sie sind somit ein wichtiges Instrument zur ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben der Interessenvertretung. Das Seminar richtet sich an alle, die sich mit der Gestaltung und Durchführung von Betriebs-/Personalratssitzungen praktisch befassen. Es stellt kompakt die rechtlichen Grundlagen und formalen Anforderungen an die ordnungsgemäße Durchführung der Sitzungen und an eine einwandfreie Beschlussfassung dar. Darüber hinaus werden vielfältige Anregungen für die Gestaltung der Sitzungen gegeben und praktisch erprobt. Termin/Ort Sem.-Nr. 25.04.– 27.04.2016 1600-1604254 Gladenbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 740,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Grundlagen und Anforderungen an Einladung, Tagesordnung und ordnungsgemäße Beschlussfassung Anforderungen an Kommunikation und Kooperation im Rahmen der Sitzung Die Sitzungsleitung und weitere Aufgaben im Rahmen der Betriebs-/Personalratssitzung Methoden der Sitzungsgestaltung Aufbau und Ablauf der Sitzung Meinungsbildung und Entscheidungsfindung im Betriebs-/Personalrat 65 Arbeitsorganisation Die gute Betriebsversammlung Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise Betriebsversammlungen sind wichtige Ereignisse und müssen mehrmals im Jahr durchgeführt werden. Hier präsentiert die Interessenvertretung sich und ihre Arbeit und tauscht sich mit der Belegschaft über offene Fragen und Probleme aus. Eine gut vorbereitete und erfolgreich durchgeführte Betriebsversammlung kann die Position des Betriebsrats innerhalb der Belegschaft und gegenüber dem Arbeitgeber erheblich stärken. In unserem Seminar lernen Sie, worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung einer erfolgreichen Betriebsversammlung ankommt. Sie erhalten aktuelle rechtliche Informationen und viele Anregungen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsgrundlagen für Betriebsversammlungen Vorbereitung der Versammlung (Ziele, Schwerpunkte, Aufgaben), Werbung und Einladung Rechte und Pflichten des Betriebsrats auf der Versammlung Versammlungsleitung, auftreten, reden, diskutieren; Möglichkeiten zur Aktivierung der Belegschaft Rolle der Gewerkschaft sowie Rolle und Pflichten des Arbeitgebers auf der Versammlung Erstellung des Tätigkeitsberichts und Präsentationsmöglichkeiten 66 Termin/Ort Sem.-Nr. 27.06.– 29.06.2016 1806-1606271 Gunzenhausen Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 740,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Arbeitsorganisation Die gute Personalversammlung Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise Personalversammlungen sind wichtige Ereignisse und müssen durchgeführt werden. Hier präsentiert der Personalrat sich und seine Arbeit und tauscht sich mit der Belegschaft über offene Fragen und Probleme aus. Eine gut vorbereitete und erfolgreich durchgeführte Personalversammlung kann die Position der Interessenvertretung innerhalb der Belegschaft und gegenüber dem Arbeitgeber erheblich stärken. In unserem Seminar lernen Sie, worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung einer erfolgreichen Personalversammlung ankommt. Sie erhalten aktuelle rechtliche Informationen und viele Anregungen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsgrundlagen für Personalversammlungen Vorbereitung der Versammlung (Ziele, Schwerpunkte, Aufgaben), Werbung und Einladung Rechte und Pflichten des Personalrats auf der Versammlung Versammlungsleitung, auftreten, reden, diskutieren; Möglichkeiten zur Aktivierung der Belegschaft Rolle der Gewerkschaft auf der Versammlung, Rolle und Pflichten des Arbeitgebers auf der Versammlung Erstellung des Tätigkeitsberichts und Präsentationsmöglichkeiten Termin/Ort Sem.-Nr. 19.09.– 21.09.2016 1500-1609195 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Zielgruppe Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-Grundseminars Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 740,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. 67 Arbeitsorganisation Wer macht das Protokoll? Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift Die Sitzungsniederschrift dokumentiert die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung und deren Beschlüsse. Sie ist Arbeitsgrundlage für die Aktivitäten des Gremiums. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dient sie als Nachweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung. Im Seminar werden die rechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Sitzungsprotokoll behandelt. Die theoretischen Inhalte werden von praktischen Übungen begleitet; viele Tipps zur Aufnahme und Gestaltung eines Protokolls geben konkrete Hilfestellung. Die Seminarinhalte in Stichworten: Ziel und Zweck eines Protokolls Rechtsvorschriften und Mindestanforderungen Protokollarten und deren Ausgestaltung Übungen zum Erkennen der wesentlichen Sitzungsinhalte Praktische Erstellung von Protokollen 68 Termin/Ort Sem.-Nr. 29.02.– 02.03.2016 1806-1602291 Dietenhofen Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern 02.05.– 04.05.2016 1600-1605021 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen 02.11.– 04.11.2016 Mosbach 1900-1611022 Zielgruppe Schriftführer/-innen und Vorsitzende des Betriebs-/ Personalrats oder der JAV/ MAV Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ JAV-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Seminargebühr 750,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Arbeitsorganisation Mit Leichtigkeit die Abläufe im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat organisieren Arbeitsorganisation und Büromanagement im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat Termin/Ort Sem.-Nr. 06.07.– 07.07.2016 1600-1607061 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Sekretariatsmitarbeiter/ -innen von Betriebs-/Personalräten Das Sekretariat ist eine wichtige organisatorische Stütze im oft hektischen Alltag der Interessenvertretung. E-Mail-Flut, Projekte, Telefon – eine Aufgabenfülle bei geringen Zeitressourcen. Wir organisieren, improvisieren und stellen fest: Die Zeit für Wesentliches verrinnt in den Mühlen des Alltags. Branche/Bereich Prioritätensetzung, Sicherung des Arbeits- und Informationsflusses, eine strukturierte Ablage, Standards für wiederkehrende Abläufe können Abhilfe schaffen. Im Seminar bekommen Sie Klarheit und erhalten viele Tipps. Eine effiziente Organisation ist der Schlüssel, um sich den Kernaufgaben des Betriebs-/Personalrats konzentriert widmen zu können. Seminargebühr Das Seminar gibt Betriebsrats- bzw. Personalrats-Sekretärinnen/-Sekretären Anregungen, die Arbeitsabläufe zu optimieren, Ablagesysteme zu entwickeln, die E-MailFlut zu bewältigen und für Überblick und Transparenz auch in Abwesenheitszeiten zu sorgen. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. alle Freistellung § 40 BetrVG 580,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Bemerkungen Nach dem Seminar können Sie Belastendes entsorgen – das Wesentliche im Blick behalten Informationen aufbewahren und sofort griffbereit haben einfache und flexible Ablagesysteme einrichten mit „weniger tun“ mehr Erfolg haben. Im Seminar entwickeln Sie Ihre persönliche Organisationsstruktur: Sie analysieren Ihren Arbeitsplatz, legen Ihre drei wichtigsten Ziele fest und formulieren einen Aktionsplan mit konkreten Handlungsschritten. 69 Kommunikation und Zusammenarbeit Coaching für Frauen in Betriebs- und Personalräten Coaching ist eine prozessorientierte Beratung für Personen in Managementfunktionen. Im Mittelpunkt der Beratung stehen die Klärung und Bewältigung der Anforderungen an die Funktion/Tätigkeit als Betriebs-/Personalratsmitglied sowie das eigene Rollenverständnis. Die Anliegen der Teilnehmerinnen werden in der Gruppe bearbeitet. Es wird praxisnah und prozessorientiert gearbeitet. Themen des Coachings könnten u.a. sein: der eigene Führungs- und Leitungsstil (ohne Personalverantwortung zu haben), Reflexion beruflicher Strukturen und Prozesse, Konfliktmoderation, zielorientierte Verhandlungsführung, Gestaltung von Entscheidungsprozessen. Ziel ist eine Erhöhung der Professionalität. Das Coaching findet in drei Blöcken (zweimal zwei Tage, einmal einen Tag) statt. Termin/Ort Sem.-Nr. 24.11.– 25.11.2016 1500-1611241 Mainz INNdependence Hotel Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Zielgruppe Weibliche Betriebs-/Personalratsvorsitzende, freigestellte weibl. Betriebs-/ Personalratsmitglieder Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 1.350,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Bemerkungen Die genannte Seminargebühr bezieht sich auf alle drei Coaching-Blöcke insgesamt. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 70 Kommunikation und Zusammenarbeit Coaching für Betriebs-/Personalratsvorsitzende Handlungsorientiertes Angebot zur Weiterentwicklung der eigenen Führungspraxis Betriebs-/Personalratsvorsitzende stehen häufig unter Druck; unter den aktuellen Bedingungen in Wirtschaft und Verwaltung müssen sie schwierige Entscheidungsund Gesprächssituationen meistern. Der Umgang mit den Erwartungen der Beschäftigten, Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite, notwendige Kontakte zur Politik und das Führen eines Gremiums erfordern viel Energie. Die Ergebnisse des eigenen Handelns sind in hohem Maß von der Fähigkeit abhängig, Beziehungen aufzubauen, Menschen zu beteiligen und zu gewinnen. Coaching ist eine geeignete Beratungsform, das eigene Handeln zu überprüfen und Handlungsoptionen zu erkennen. In einem zeitlich begrenzten Prozess mit klar definierter Zielsetzung geht es um die Verbesserung der fachlichen, aber auch der sozialen und methodischen Kompetenz als Führungsperson. Aus dem ersten Coaching-Workshop kann sich ein persönliches Veränderungsprojekt ergeben, das beim zweiten Termin vertieft und reflektiert wird. Ergebnisse dieses Lernprozesses können sein: Das Bewusstsein persönlicher Stärken und Schwächen. Fokussiert wird auf die Stärken und „verschüttete“ Energien und Fähigkeiten, um die Rolle als Vorsitzende/-r und Führungsperson für sich zu klären und besser auszufüllen Verbesserte Bearbeitungsmöglichkeiten von Konflikt- und Krisensituationen im Arbeitszusammenhang Die weiterentwickelte Fähigkeit, ungünstig wirkende Verhaltensmuster in der Kommunikation bei sich und anderen zu erkennen und bei sich zu korrigieren bzw. anderen Hinweise zu geben, wie diese Muster verändert werden könnten, um besser zusammenzuarbeiten Eine erhöhte Aufmerksamkeit in Bezug auf wichtige Problemzusammenhänge und deren Wirkmechanismen. Strategien für professionelleres Handeln als Vorsitzende/-r Termin/Ort Sem.-Nr. 09.05.– 11.05.2016 1600-1605096 Bad Soden-Salmünster Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen; Teil 1 19.09.– 21.09.2016 1600-1609193 Bad Soden-Salmünster Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen; Teil 2 Zielgruppe Vorsitzende und stellv. Vorsitzende von Betriebs-/ Personalräten sowie wichtiger Ausschüsse Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 810,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Bemerkungen Die o.g. Seminargebühr bezieht sich jeweils auf einen Coaching-Workshop. Beide Workshops sind nur gemeinsam buchbar. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 71 Kommunikation und Zusammenarbeit Kooperieren – beraten – verhandeln – Öffentlichkeit herstellen Basisseminar zur Kommunikation Sich nach allen Seiten wirkungsvoll verhalten zu können, ist für Interessenvertretungsmitglieder enorm wichtig. Sie müssen unterschiedliche Anforderungen bewältigen: sich auf andere Menschen einstellen, eine gute Beziehung aufbauen, mit Konflikten umgehen usw. Vier für die Interessenvertretungsarbeit wesentliche Situationen bilden den Kern des Seminars: im Gremium kooperieren, Beschäftigte beraten, mit dem Arbeitgeber verhandeln, Öffentlichkeit gegenüber den Beschäftigten herstellen. Für jeden Anlass erarbeiten wir mit Ihnen geeignete Techniken der Rhetorik und Kommunikation, die Sie individuell trainieren können. Folgende Techniken spielen u.a. eine Rolle: Fragetechnik, Umgang mit Konflikten, Kommunikationsstile, Feedback geben und nehmen, Argumentationstechniken, sach- und lösungsorientiertes Verhandeln, Techniken der Gesprächsführung, Einwandbehandlung, freies und strukturiertes Reden. Die Seminarinhalte in Stichworten: Kooperieren: Ein solidarisches Miteinander und einen guten Umgangsstil entwickeln Beraten: Gespräche führen, dabei die Interessen herausarbeiten und gemeinsam bestmögliche Lösungen finden Verhandeln: Eine konstruktive Konfliktbeziehung zum Arbeitgeber aufbauen, um dauerhaft die bestmöglichen Verhandlungsergebnisse zu erzielen Öffentlichkeit herstellen: Eine gezielte und systematische Selbstdarstellung der Interessenvertretung in der Betriebsöffentlichkeit entwickeln 72 Termin/Ort Sem.-Nr. 18.04.– 22.04.2016 1600-1604186 Steinbach/Taunus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 990,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. Kommunikation und Zusammenarbeit Das erfolgreiche Monatsgespräch Im Betriebsverfassungsgesetz, in einigen Personalvertretungsgesetzen und vergleichbaren Regelungen anderer Bereiche ist vorgesehen, dass die Interessenvertretung und der Arbeitgeber/Dienstherr mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammenkommen. Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 06.04.2016 Stuttgart 1900-1604061 06.10.2016 Stuttgart 1900-1610061 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Das Monatsgespräch dient der Beratung, der gegenseitigen Information, dem Austausch von Vorschlägen sowie Verhandlungen. Teilnahmevoraussetzungen Neben den rechtlichen Kenntnissen ist für die Gremienmitglieder das Know-how über eine zielorientierte und erfolgreiche Gesprächsführung von zentraler Bedeutung. Freistellung Die Seminarinhalte in Stichworten: Die rechtlichen Grundlagen des Monatsgesprächs Rechtsfolgen aus § 74 Abs. 1 BetrVG, § 66 Abs. 1 BPersVG bzw. analog LPersVG Auswahl der Themen für das Monatsgespräch Einlassungs-, Erörterungs- und Informationspflichten Teilnahme Externer Grundlagen der Gesprächsführung Protokollierung der Gesprächsinhalte Umgang mit den Ergebnissen aus dem Monatsgespräch Besuch des BR-/PR-Grundseminars § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Seminargebühr 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. 73 Kommunikation und Zusammenarbeit Sachorientiert und erfolgreich Verhandlungen führen Verhandlungsführung für Einsteiger/-innen und Praktiker/-innen Zur effektiven Betriebs-/Personalratsarbeit gehören mehr als fundiertes rechtliches Wissen und guter Wille. Interessen und Forderungen der Beschäftigten müssen auch in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber vertreten und durchgesetzt werden. In diesem Seminar werden die Grundsätze einer erfolgreichen Gesprächs- und Verhandlungsführung mit dem Arbeitgeber bzw. der Dienststellenleitung erarbeitet. Die Themen werden durch Fallarbeit und Übungen vertieft. Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind: Verhandlungsvorbereitung nach dem Harvard-Verhandlungsmodell: Inhaltlich-organisatorisch und strategisch Kommunikation in Verhandlungen Umgehen mit schwierigen Situationen und schwierigen Verhandlungsteilnehmerinnen/-teilnehmern Durchsetzungsmöglichkeiten und Druckmittel Auswertung und Nachbereitung von Gesprächen und Verhandlungen Dieses Seminar ist an der Praxis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgerichtet. Es bietet neuen Verhandlungsführerinnen/Verhandlungsführern einen guten Einstieg und ermöglicht erfahrenen die Vertiefung vorhandener Kenntnisse. Die Übungen und Fallbeispiele orientieren sich an den Verhandlungserfahrungen und Anliegen der Teilnehmenden. 74 Termin/Ort Sem.-Nr. 04.04.– 06.04.2016 1806-1604041 Donauwörth Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 740,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. Kommunikation und Zusammenarbeit Erfolgreich kommunizieren Kommunikationstraining für Betriebsräte (Teil 1) Ob im Gremium, am Arbeitsplatz, auf Versammlungen, in Besprechungen mit den Vertretern des Arbeitgebers: Täglich sind Betriebsratsmitglieder aufgefordert, erfolgreich zu kommunizieren. Konstruktive Zusammenarbeit erfordert nicht nur guten Willen, sondern auch soziale Kompetenz. Die Probleme liegen meist im Detail: Gut zuhören, Missverständnissen vorbeugen, andere verstehen, eigene und fremde Körpersprache interpretieren, auf andere eingehen, ein gemeinsames Ergebnis finden, kritisieren und kritisiert werden – all diese Fähigkeiten werden immer wieder neu auf die Probe gestellt. Im Seminar werden die Grundstrukturen der Kommunikation untersucht sowie die häufigsten Ursachen von Problemen und Störungen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundlagen der Kommunikation Kommunikation ohne Worte Wahrnehmen, zuhören und verstehen Interpretation und Wertung Schwierige Kommunikationssituationen meistern Konstruktiv kritisieren – Umgang mit Kritik Überzeugend argumentieren Eine kurze Rede halten Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 20.06.– 24.06.2016 Mosbach 1900-1606201 Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 1.095,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers möglich. Zahlreiche praktische Übungen in stressfreier Atmosphäre (ohne Video). 75 Kommunikation und Zusammenarbeit Redekompetenz Interessenvertretung heißt für Betriebsräte, die Interessen der Beschäftigten aufzugreifen, zu artikulieren und durchzusetzen. Dies geschieht insbesondere in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Hier befindet sich der Betriebsrat in einer besonderen Situation, die nicht allein durch die rechtlichen Rahmenbedingungen geprägt ist, sondern in der Kommunikation eine große Rolle spielt. Ähnliches gilt für Betriebsversammlungen. Auch hier stellen sich die Fragen: Was will ich sagen? Was kann ich sagen? Wie soll ich es sagen? Das Seminar gibt hierfür praxisbezogene Hilfestellungen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Erfahrungsaustausch: Verhandlungen mit der Geschäftsleitung und öffentliche Auftritte des Betriebsrats Verhandlungspflicht des Arbeitgebers Rolle der/des Betriebsratsvorsitzenden bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Verhandlungen Verhandlungsergebnisse und betriebliche Öffentlichkeitsarbeit Fähigkeit, Ziele zu formulieren und situationsangemessen auszudrücken Die „Rede“ auf der Betriebsversammlung Ziele einer öffentlichen Rede, Inhalt und Form Erscheinungsbild des Betriebsratsgremiums in der Betriebs- oder Abteilungsversammlung 76 Termin/Ort Sem.-Nr. 05.09.– 09.09.2016 1806-1609052 Bad Windsheim Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern Zielgruppe Betriebs-/Gesamtbetriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 950,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers möglich. Kommunikation und Zusammenarbeit Erfolgreiches Konfliktmanagement Konflikte produktiv nutzen und konstruktiv lösen Interessenvertretungen sind in ihrer Arbeit häufig mit Konflikten konfrontiert: als Ratgeber und Schlichter, wenn es zu Konflikten innerhalb der Belegschaft oder zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern kommt oder aber als Beteiligte, wenn Konflikte zwischen Arbeitgeber und Interessenvertretung auftreten. Nicht zuletzt kann es auch innerhalb des Gremiums Spannungen und Streit geben, z.B. wenn es um den „richtigen“ Weg der Interessenvertretung geht. In all diesen Feldern mit Konflikten angemessen und konstruktiv umzugehen, ist eine wichtige Voraussetzung erfolgreicher Interessenvertretungsarbeit. Das Seminar macht die Teilnehmer/-innen mit den wichtigsten Grundlagen der Konflikterkennung und -bearbeitung vertraut und vermittelt praxisorientierte Konfliktlösungsstrategien. Im Seminar wechseln sich Informationseinheiten, Übungen und die Arbeit an Praxisbeispielen der Teilnehmer/-innen ab. Die Seminarinhalte in Stichworten: Was sind Konflikte, wie entstehen sie? Konflikte und ihre Ursachen in der Interessenvertretungsarbeit Konflikte frühzeitig erkennen; erste Konfliktdiagnose Rechtliche und soziale Ansätze zur Konfliktbearbeitung kennenlernen Angemessenen Umgang mit Konflikten als Gremium und als Einzelperson einüben Lösungen für Konflikte und Konfliktsituationen Konstruktive Dialoge führen Kommunikation in Konfliktsituationen trainieren Termin/Ort Sem.-Nr. 30.05.– 01.06.2016 1806-1605301 Donauwörth Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 760,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 77 Arbeitsrecht Einführung in das Arbeitsrecht 1 Begründung des Arbeitsverhältnisses Gesetzliche Interessenvertretungen sind in ihrem Arbeitsalltag mit einer Vielzahl juristischer Probleme und Aufgabenstellungen konfrontiert. Die Arbeit in einer gesetzlichen Interessenvertretung erfordert deshalb grundlegende Kenntnisse über die Inhalte der einschlägigen Gesetze und der dazu ergangenen Rechtsprechung sowie über den Umgang damit. Bei der Vielzahl der Gesetze ist es jedoch oft schwer, sich zurechtzufinden und den Überblick zu behalten. In Teil 1 dieser Seminarreihe wird zunächst das Basiswissen über die Strukturen des vielschichtigen Arbeitsrechtssystems vermittelt, und es werden arbeitsrechtliche Grundbegriffe geklärt. Im Anschluss werden die rechtlichen Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Anbahnung, der Begründung sowie dem Bestand eines Arbeitsverhältnisses (Rechte und Pflichten) ergeben können, besprochen. Darüber hinaus werden die jeweiligen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsquellen des Arbeitsrechts, Geschichte und Aufbau des Arbeitsrechtssystems Wesen und Funktion des Arbeitsrechts, Grundbegriffe, Rechtsquellen Abgrenzung zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht Begründung des Arbeitsverhältnisses Inhalte des Arbeitsvertrags Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag Weisungsrecht des Arbeitgebers Praxisfälle aus der aktuellen Rechtsprechung 78 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 22.02.– 26.02.2016 Mosbach 1900-1602221 Betriebs-/Personalratsmitglieder 18.07.– 22.07.2016 Mosbach 1900-1607181 Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 1.050,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Arbeitsrecht Einführung in das Arbeitsrecht 2 Inhalt des Arbeitsverhältnisses Es existiert eine schon fast unüberschaubare Zahl von Gesetzen, die Mindeststandards für Arbeitsverträge festlegen. Außerdem sind viele arbeitsrechtliche Grundsätze durch die Rechtsprechung entwickelt worden (Richterrecht). Dieses Seminar gibt insbesondere einen Überblick über die bestehenden Schutzgesetze, über die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung und die Ansprüche der Beschäftigten aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Schutznormen für die Beschäftigten und die jeweiligen Rechte aus den Gesetzen werden unter Berücksichtigung und im Zusammenhang mit den Beteiligungsrechten der gesetzlichen Interessenvertretung erläutert. Behandelt werden u.a. folgende Themen: Mindeststandards, die ein Arbeitsvertrag erfüllen muss (AGB-Kontrolle, Verhältnis zum Tarifvertrag) Vergütung und Gratifikation Überblick über die wichtigsten Schutzgesetze Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung Bezahlte und unbezahlte Freistellungsansprüche im Arbeitsverhältnis Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 19.09.– 23.09.2016 Mosbach 1900-1609191 Betriebs-/Personalratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Grundseminars „Einführung in das Arbeitsrecht 1“ Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 1.050,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen. Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses. 79 Arbeitsrecht Einführung in das Arbeitsrecht 3 Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Egal auf welche Art ein Arbeitsverhältnis beendet wird: In allen Fällen ist die Interessenvertretung aufgefordert, darauf zu achten, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Zumeist existieren echte Mitbestimmungsrechte bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht. Gegebenenfalls müssen den betroffenen Kolleginnen und Kollegen daher individuelle Reaktionsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Wie das funktionieren kann, wird in diesem Seminar vermittelt. Dazu werden ergänzend Grundzüge des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht erarbeitet, die praktisch durch den Besuch eines Verhandlungstags bei einem Arbeitsgericht abgerundet werden. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Aufhebungsvertrag Ordentliche Kündigung Außerordentliche Kündigung Besonderer Kündigungsschutz Befristung von Arbeitsverhältnissen Pflichten des Arbeitgebers bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen. Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. 80 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 28.11.– 02.12.2016 Mosbach 1900-1611281 Betriebs-/Personalratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Grundseminars „Einführung in das Arbeitsrecht 1“ Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 1.050,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Arbeitsrecht Arbeitsrecht – Auffrischung für wiedergewählte Betriebs-/Personalratsmitglieder Oft liegt die letzte Schulung zum Arbeitsrecht für wiedergewählte Mitglieder der gesetzlichen Interessenvertretung schon etwas länger zurück. Aber auch diese Mitglieder müssen immer auf den Laufenden sein und mit den einschlägigen Gesetzen, der aktuellen Rechtsprechung oder neuen Gesetzesänderungen vertraut sein. Das Seminar wiederholt zum Einstieg in kompakter Form die wesentlichen Grundzüge des Arbeitsrechts. Bestehendes Wissen wird aufgefrischt und anhand aktueller Entscheidungen und betrieblicher Fallbeispiele vertieft – unter Bezugnahme auf die Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick: Grundlagen des Arbeitsrechts Zustandekommen und Bestand des Arbeitsverhältnisses (z.B. Arbeitszeitregelungen, Vergütung, Urlaub, Krankheit) Kompakte Darstellung der Schutzgesetze und ihrer Inhalte (z.B. ArbZG, ArbSchG usw.) Grundzüge des Teilzeit- und Befristungsrechts Kündigungs(schutz)recht – wesentliche gesetzliche Grundlagen und Voraussetzungen Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers: Wirkungen, Folgen und Grenzen Fallbearbeitung aus der aktuellen Rechtsprechung Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Termin/Ort Sem.-Nr. 20.06.– 22.06.2016 1600-1606203 Gladenbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Seminargebühr 760,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 81 Arbeitsrecht Arbeitsrecht bei Anwendung des TVöD und verwandter Tarifverträge Beschäftigte werden mit vielen arbeitsrechtlichen Fragen konfrontiert, zu denen sie qualifizierte Beratung durch ihre Betriebs- bzw. Personalratsmitglieder erwarten. Dieses Seminar unterstützt Sie bei dieser Beratung. Neben allgemein geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen gibt es bei Anwendung des TVöD und verwandter Tarifverträge (u.a. TV-L, TV-H) auch Besonderheiten, die aus diesen Tarifverträgen resultieren. Sie erhalten einen kompakten Überblick über die generellen wie auch die TVöD-spezifischen Regelungen. Von der Einstellung über Entgeltfragen, Urlaubsanspruch und Haftungsrecht bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden Ihnen die rechtlichen Grundlagen verständlich erläutert. Anhand praktischer Fälle können Sie sich die jeweiligen Möglichkeiten für die Interessenvertretung erarbeiten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Begründung des Arbeitsverhältnisses (u.a. Abschluss befristeter Verträge nach TzBfG und TVöD) Umfang des Direktions- und Weisungsrechts Rechte und Pflichten der Beschäftigten nach §§ 2-4 TVöD (u.a. Nebenabreden, Versetzung, Abordnung, Zuweisung) Urlaubsregelungen, Krankenbezüge Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Grundzüge des Kündigungsrechts Betätigungsfelder des Betriebs-/Personalrats 82 Termin/Ort Sem.-Nr. 27.06.– 29.06.2016 1600-1606272 Gladenbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ SBV-Grundseminars, Teilnahme am Grundseminar zum Arbeitsrecht Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 790,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Arbeitsrecht Teilzeit- und Befristungsgesetz Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 23.05.– 25.05.2016 Mosbach 1900-1605231 Betriebs-/Personalratsmitglieder Viele Menschen arbeiten in Teilzeit. Teilzeitarbeitsverhältnisse erlauben es, private Verpflichtungen und Erwerbsarbeit miteinander zu verbinden. Gleichzeitig gibt es Strategien der Arbeitgeber, Vollzeitarbeitsplätze abzubauen und durch Teilzeitarbeitsplätze zu ersetzen. Immer mehr Teilzeitarbeitsverhältnisse sind prekäre Beschäftigungsverhältnisse, da die Beschäftigten von dem Verdienst allein nicht leben können. Zudem werden neue oder auf bisherige Arbeitsverhältnisse folgende Verträge verstärkt befristet abgeschlossen. Branche/Bereich Für Teilzeitarbeit und auch für die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist das Teilzeitund Befristungsgesetz die Rechtsgrundlage. Das Gesetz wird im Seminar ausführlich dargestellt. Erläutert werden aber auch Strategien und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung, um prekäre Beschäftigung im Betrieb zu verhindern. § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Grundlagen zur Teilzeitarbeit und Befristung aus Gesetz und Tarifverträgen (beispielhaft) Formen und Zulässigkeit von Teilzeitarbeit und Befristung Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung bei Teilzeit und Befristung von Arbeitsverhältnissen Aktuelle Rechtsprechung zur Teilzeitarbeit und Befristung von Arbeitsverträgen (EuGH und Arbeitsgerichte) Berücksichtigung von Teilzeitarbeit und Befristung beim Abschluss von Betriebs-/ Dienstvereinbarungen alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung Seminargebühr 750,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. 83 Arbeitsrecht Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebsbzw. Personalrats Der Umfang der Leiharbeit in den Betrieben und Dienststellen steigt von Jahr zu Jahr. Aufgrund der arbeitgeberfreundlichen rechtlichen Rahmenbedingungen verdienen Leiharbeitnehmer/-innen deutlich weniger, und rechtliche Schutzbestimmungen werden faktisch umgangen. Um die leicht verschärften Bedingungen des veränderten AÜG zu umgehen, setzen Arbeitgeber auf (Schein-)Werkverträge. In dem Seminar werden die rechtlichen Vorschriften dargestellt und die möglichen Handlungsoptionen der gesetzlichen Interessenvertretung erörtert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Definitionen und Unterschiede in der Arbeitnehmerüberlassung am Beispiel von Leiharbeit und Werkverträgen Zuständigkeit der gesetzlichen Interessenvertretung Umgang mit Spannungen im Betrieb zwischen der Stamm- und der Randbelegschaft Mitwirkungsrechte und -möglichkeiten der Interessenvertretung Tarifvertragliche Regelungen (z.B. MTV Zeitarbeit) Gesetzliche Vorgaben (AÜG, SGB III, EU-Richtlinie 2008/104/EG) Aktuelle Rechtsprechung 84 Termin/Ort Sem.-Nr. 02.05.– 04.05.2016 1806-1605022 Würzburg - Ghotel Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 720,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. Arbeitsrecht Rund um’s Geld ... Arbeitsrechtliches Wissen für Betriebs- und Personalratsmitglieder Als Mitglied des Betriebs- oder Personalrats müssen Sie zunehmend jenseits von tariflichen Eingruppierungen die finanziellen Ansprüche von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern prüfen und die Kolleginnen und Kollegen beraten. Sie erhalten in diesem Seminar einen Überblick über Ihre Handlungsmöglichkeiten als Interessenvertretungsmitglied und lernen die aktuelle Rechtsprechung zu den verschiedenen Themenfeldern kennen. Auf diese Weise können Sie Ihre Überwachungsaufgaben besser wahrnehmen und die betroffenen Arbeitnehmer/-innen qualifiziert mit Ihrem Rat unterstützen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Dienstreisen, Absicherung und Kostenübernahmepflichten des Arbeitgebers Die Haftung des Arbeitnehmers Nebenjobs und die Folgen für das Hauptarbeitsverhältnis Weiterbildungskosten – Wirksamkeit von Rückzahlungsklauseln im Arbeitsvertrag Entgeltfortzahlung bei Krankheit, im Urlaub und aus sonstigen Gründen Arbeitslosengeld – Voraussetzungen, Anspruch, Dauer, Sperre, Ruhezeiten Termin/Ort Sem.-Nr. 10.10.– 14.10.2016 1600-1610105 Bad Soden-Salmünster Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 1.130,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Mit den Themen im Zusammenhang stehende tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen. Den Schwerpunkt des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen. 85 Arbeitsrecht Personaleinsatz nach „Gutsherrenart“? Die Einschränkungsmöglichkeiten des Direktionsrechts des Arbeitgebers durch die Interessenvertretung Sem.-Nr. 04.10.– 05.10.2016 1600-1610041 Remagen Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Branche/Bereich Angesichts einer dünnen Personaldecke setzen Arbeitgeber Beschäftigte häufig auch für andere Arbeiten als für ihre eigentliche Tätigkeit ein und berufen sich in diesem Zusammenhang auf ihr Direktionsrecht. Die betroffenen Arbeitnehmer/-innen werden in diesen Fällen sehr kurzfristig mit einer Änderung ihrer Arbeitsbedingungen konfrontiert. alle Welche dieser Änderungen sind zulässig, und welche sollten nicht einfach hingenommen werden? Wann ist die Interessenvertretung zu beteiligen? Im Seminar werden rechtliche Grundlagen erarbeitet und Antworten für die Praxis entwickelt. Freistellung Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundlagen, Ausgestaltung und Grenzen des Direktionsrechts Versetzung vs. Direktionsrecht – Definitionen und Handlungsoptionen für die Interessenvertretung Direktionsrecht und Änderungskündigung Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Seminargebühr 86 Termin/Ort Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 550,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Arbeitsrecht Wir brauchen mehr Personal! Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Personalbedarf und -einsatz „Wirtschaftliche Zwänge“ führen zu immer weiteren Einsparungen beim Personal. Dies hat für die Beschäftigten Auswirkungen: z.B. Leistungsverdichtung, regelmäßige Mehrarbeit und nicht ausreichende Erholungs- und Ruhezeiten, aber auch prekäre Beschäftigung. Psychische und physische Belastungen nehmen zu, ebenso wie lang andauernde Arbeitsunfähigkeiten oder gar Erwerbsminderungen. Das gesundheitliche, aber auch finanzielle Risiko bei z.B. Langzeiterkrankungen tragen dabei mitunter die Beschäftigten selbst. Was kann die gesetzliche Interessenvertretung dem zum Schutz der Beschäftigten entgegensetzen? Gibt es Möglichkeiten und Instrumente, so auf den Arbeitgeber einzuwirken, dass mehr Personal eingestellt wird und Arbeitsverhältnisse im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gestaltet werden? Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über die rechtlichen Grundlagen Beteiligungsrechte als Gestaltungsinstrumente zur Steuerung des Personalbedarfs und -einsatzes Folgen der Ausübung der Mitbestimmung zu Fragen der Arbeitszeit und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Personalbedarfsermittlung und Jahresnettostunden einer Vollzeitkraft Möglichkeiten der Einbeziehung der Beschäftigten (z.B. Nutzung des Beschwerderechts, Überlastungsanzeigen) Indirekte Steuerung und Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten Beteiligungs- und Gestaltungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei Personaleinsatz, Personalbedarf und Personalsteuerung Ziele und Strategien der gesetzlichen Interessenvertretung Termin/Ort Sem.-Nr. 11.07.– 13.07.2016 1600-1607113 Gladenbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Seminargebühr 760,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. 87 Arbeitsrecht Hilfe, wir haben keinen Tarifvertrag! Seminar für Betriebsräte in Unternehmen, die nicht dem Tarifvertrag unterliegen Viele Betriebsräte, vor allem in Klein- und Mittelbetrieben, stehen vor der Aufgabe, mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen zu einer gerechten Eingruppierung der Beschäftigten zu treffen, weil sie keinem Tarifvertrag unterliegen. Dafür benötigen sie Kriterien, um ein gelungenes Entgeltsystem zu schaffen, das Willkür und Ungerechtigkeit abschafft. Dieses Seminar wendet sich an Betriebsratsmitglieder in nicht tarifgebundenen Betrieben. Neben allgemeinen Grundlagen zu verschiedenen Gehaltssystemen steht die analytische Arbeitsbewertung im Mittelpunkt. Formen und Bewertungskriterien werden vorgestellt. Als Betriebsratsmitglied bewegen Sie sich bei der Entgeltgestaltung immer auf dem Grat zwischen betrieblichen Regelungsmöglichkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz und den Rechten der Gewerkschaften im Rahmen der Tarifautonomie. Daher werden die rechtlichen Möglichkeiten und Einschränkungen selbstverständlich ebenfalls in den Blick genommen. Die fachlichen Fragen verknüpfen wir im Seminar mit Ihren Praxisbeispielen. Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind: Überblick über verschiedene Zeitlohn- und Gehaltssysteme Grundlagen zur Lohn- und Gehaltsfindung im Betrieb Formen der Arbeitsbewertung Kriterien der analytischen Arbeitsbewertung Rechtliche Grundlagen nach dem Betriebsverfassungsgesetz Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Ziff. 10 und 11 BetrVG Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Entlohnung 88 Termin/Ort Sem.-Nr. 13.06.– 15.06.2016 1600-1606133 Gladenbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebs-/Gesamtbetriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 770,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Arbeitsrecht Beteiligung von allen! Interessenvertretung für Menschen mit Migrationshintergrund In der Arbeitswelt treffen Menschen unterschiedlicher kultureller Prägung genauso aufeinander wie in der Gesellschaft auch. Konflikte, die daraus entstehen können, eskalieren in den Betrieben zwar selten und bleiben meist unterschwellig – dies kann sich jedoch morgen schon ändern. Für Betriebsräte ist es deshalb wichtig, auf künftige Situationen vorbereitet zu sein, um rechtlich angemessen und sachgerecht handeln zu können. In diesem Seminar thematisieren wir die Ursachen und Konsequenzen von Migration und vermitteln Ihnen, auf welcher rechtlichen Grundlage aktive Integrationsarbeit von Betriebsräten geleistet werden kann, bis hin zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Neben dem gesetzlichen Rahmen werden Ihnen zusätzliche Handlungsmöglichkeiten angeboten, um im Konfliktfall den Betriebsfrieden wahren zu können. Diese Handlungsoptionen werden Sie im Seminar selbstständig erarbeiten und einüben. Darüber hinaus geht es auch um das Thema, Menschen mit Migrationshintergrund für die aktive Betriebsratsarbeit zu gewinnen. Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 11.10.– 13.10.2016 Stuttgart 1900-1610111 Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 720,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers möglich. 89 Arbeitsrecht Betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) Rechtsgrundlagen, betriebliche Ausgestaltung und Beteiligungsrechte des Betriebsrats Arbeitnehmer/-innen können gemäß BetrAVG unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber verlangen, dass Teile ihres Entgelts durch Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Der Arbeitgeber muss dem entsprechen und mit den Beschäftigten u.a. die Art und Weise der betrieblichen Altersversorgung vereinbaren. Betriebsräte haben bei der Einführung und Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung ein Mitbestimmungsrecht. Um es im Sinne und zum Nutzen der Beschäftigten ausüben und betriebliche Regelungen aushandeln zu können, vermittelt das Seminar die rechtlichen Grundlagen und die Möglichkeiten der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung. Es werden Handlungstipps gegeben und beispielhaft eine Musterversorgungsordnung vorgestellt sowie aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung erläutert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsgrundlagen und Systematik der betrieblichen Altersversorgung Bedeutung, Nutzen und Risiken der betrieblichen Altersversorgung für die Beschäftigten Pflichten des Arbeitgebers bei der betrieblichen Altersversorgung nach dem BetrAVG und zum Kapitalerhalt Regelungsformen der betrieblichen Altersversorgung (z.B. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, einzelvertragliche Regelung) Finanzierungsformen (Arbeitgeberfinanzierung, Entgeltumwandlungsansprüche) und Leistungsformen Folgen von Arbeitgeber-/Betriebswechsel für die betriebliche Altersversorgung Schutz bei Insolvenz des Arbeitgebers Mitbestimmung, Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats 90 Termin/Ort Sem.-Nr. 18.05.– 20.05.2016 1500-1605182 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 775,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Arbeitszeit Einführung in das Arbeitszeitrecht Das Seminar wendet sich an Betriebs- und Personalratsmitglieder, die in das Thema „Arbeitszeitrecht“ einsteigen möchten und sich einen Überblick über Rechtsgrundlagen, relevante Arbeitszeitmodelle und Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte verschaffen wollen. Sie erwerben im Seminar rechtliche Grundkenntnisse rund um das Thema Arbeitszeit. Begriffe (z.B. Pausen, Ruhezeiten, Überstunden) werden erläutert und die Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt. Die vermittelten Inhalte geben Ihnen Orientierung und Sicherheit bei der Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten und versetzen Sie in die Lage, das rechtliche Instrumentarium im Rahmen der Beteiligung bei der Einführung und Umsetzung betrieblicher Arbeitszeitregelungen aktiv nutzen zu können. Die Seminarinhalte in Stichworten: Übersicht über die rechtlichen Grundlagen zum Arbeitszeitrecht Eckpfeiler der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung Überblick: Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, Inhalt und Begriffsbestimmungen Tarifverträge als mögliche Grundlage arbeitszeitrechtlicher Regelungen (mit Beispielen) Definition des Begriffs Arbeitszeit: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Überstunden, Mehrarbeit usw. Arbeits- und Gesundheitsschutz und betriebliche Arbeitszeitregelungen Darstellung von möglichen praxisrelevanten Arbeitszeitmodellen (Vor- und Nachteile) Mitbestimmungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats und ihre Durchsetzung Termin/Ort Sem.-Nr. 18.04.– 20.04.2016 1600-1604184 Steinbach/Taunus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 780,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. 91 Arbeitszeit Entgrenzung der Arbeit Mobile Arbeit – unbezahlt, permanent erreichbar und gestresst?! Arbeitgeber stellen Beschäftigten Smartphones und Laptops zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung. Das Arbeiten in der Bahn, im Bus oder von zu Hause aus wird dadurch ermöglicht. Beschäftigte sind überall und jederzeit einsatzbereit. Aber auch private mobile Endgeräte werden von Beschäftigten genutzt, um nach Feierabend dienstliche Aufgaben zu erledigen (z.B. durch E-Mail-Umleitung auf die private Mailadresse). Wo liegen für die Beschäftigten die Vor- und Nachteile von mobiler Arbeit? Welche (Gesundheits-)Risiken bestehen? Welche Grenzen gibt es, und wer setzt diese? Welche Strategien können die gesetzlichen Interessenvertretungen verfolgen, und wo haben sie Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten? Wir bearbeiten u.a. folgende Themen: Rechtliche Grundlagen zur Arbeitszeit und zum Arbeits- und Gesundheitsschutz bei mobiler Arbeit Vergütung und Ausgleich für mobile Arbeit bzw. Arbeitszeit Chancen und Risiken für die Beschäftigten – digitaler Arbeits- und Gesundheitsschutz Grundsätze indirekter Steuerung und deren Folgen Sicherheitsrisiken bei der dienstlichen Nutzung privater Geräte – Datenschutz Folgen für die Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Nutzung von dienstlichen bzw. privaten mobilen Endgeräten Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung 92 Termin/Ort Sem.-Nr. 07.11.– 08.11.2016 1600-1611075 Steinbach/Taunus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Seminargebühr 590,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Arbeitszeit Nutzung moderner Arbeitszeitinstrumente Gestaltungsmöglichkeiten für die gesetzliche Interessenvertretung Die Flexibilisierung der Arbeitszeit beschäftigt bereits seit vielen Jahren die Arbeitswelt. Unübersehbar ist der Wandel weg von festen und langfristigen Vorgaben hin zu flexiblen Gestaltungen der Arbeitszeit. Die damit verbundenen Risiken für die Arbeitnehmer/-innen (überquellende Arbeitszeitkonten, entgrenzte Arbeitszeiten, Selbstausbeutung bei Vertrauensarbeitszeit) sind allen bekannt und lösen vielfältige Diskussions-, Handlungs- und Korrekturbedarfe aus. Ziel des Seminars ist es, sich mit den Chancen und Risiken moderner Arbeitszeitinstrumente auseinanderzusetzen. Zu diesem Zweck werden Grundkenntnisse vermittelt und Gestaltungsspielräume für die gesetzliche Interessenvertretung aufgezeigt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Geschichte der Flexibilisierung der Arbeitszeit in Europa und speziell in Deutschland Überblick über die rechtlichen Grundlagen zum Arbeitszeitrecht Darstellung von bestehenden Modellen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit (z.B. Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit) Möglichkeiten der Sicherung der Arbeitszeitsouveränität der Beschäftigten Arbeitszeitkonten als Gestaltungsinstrument flexibler Arbeitszeit Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Termin/Ort Sem.-Nr. 11.04.– 13.04.2016 1800-1604111 Günzburg Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 740,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. 93 Arbeitszeit Das gesunde Maß für Arbeitszeit Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung nutzen Arbeits- und Gesundheitsschutz beginnt bereits bei der Arbeitszeit. Dauer, Lage und Dichte der Arbeitszeit sind mitentscheidend dafür, ob die Arbeitsbelastung von den Beschäftigten ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen (körperliche wie auch psychische) bewältigt werden kann. Überlange oder flexible Arbeitszeiten, Nacht- und Schichtarbeit, fehlende Pausen und mangelnde Erholungsmöglichkeiten, aber auch die unzulängliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie stellen erhebliche Risikofaktoren für die Gesundheit dar. Erhöhter Krankenstand, verminderte Leistungsfähigkeit, Arbeits- und Verkehrsunfälle sowie Behinderungen sind vielfach die Folgen. Im Seminar wird über die Wirkungen von problematischen Arbeitszeiten auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit informiert. Es werden die Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung dargestellt, um diese in ihrem Engagement für gesundheitsverträglichere Arbeitszeiten zu stärken. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rhythmus der menschlichen Leistungsfähigkeit: Belastung – Beanspruchung – Ermüdung – Erholung Auswirkungen von Arbeitszeitlänge, -lage und -dichte, von Erholungs- und Ruhezeiten auf Gesundheit und Leistung Nacht- und Schichtarbeit, Langschichten, Vertrauensarbeitszeit, Abrufarbeit, Arbeitszeitkonten Humane Arbeitszeitgestaltung: Kriterien und Leitsätze, Rechte Gesundheitliche Folgen inhumaner Arbeitszeiten Arbeitszeit als Inhalt von Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz Mitbestimmung, Durchsetzung humaner Arbeitszeiten 94 Termin/Ort Sem.-Nr. 13.04.– 15.04.2016 2100-1604131 Walsrode Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hamburg Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ SBV-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 990,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Arbeitszeit Lebensarbeitszeitkonten In vielen Betrieben und Dienststellen werden die unterschiedlichsten Zeitkonten geführt. Dieses Seminar hat die Lebensarbeitszeitkonten, die einen flexibleren Übergang in die Rente ermöglichen sollen und eine besondere Form von Langzeitkonten sind, als inhaltlichen Schwerpunkt. Der Wunsch vieler Beschäftigter nach früherem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben ist einer der Gründe für die zunehmende Bedeutung dieses Gestaltungsinstruments. Die Frage ist, ob und wie Lebensarbeitszeitkonten dies gewährleisten können. Im Sozialgesetzbuch IV ist geregelt, dass diese Konten in Geld geführt und als Wertguthaben gegen Insolvenz zu sichern sind. Auch für die Mitnahmemöglichkeit der Wertguthaben bei Arbeitgeberwechsel wurden Regelungen getroffen. Sollen Lebensarbeitszeitkonten im Betrieb eingerichtet werden, haben gesetzliche Interessenvertretungen z.B. zu klären, ob und welche Entgelt- oder Arbeitszeitanteile in diese Lebensarbeitszeitkonten übertragen werden, wie die sozialrechtlichen Anforderungen betrieblich umgesetzt werden und wie Lebensarbeitszeitkonen von den Beschäftigten tatsächlich genutzt werden können. Die Seminarinhalte in Stichworten: Sozialversicherungs-, arbeitszeitrechtliche und mögliche tarifvertragliche Grundlagen Vor- und Nachteile von Lebensarbeitszeitkonten Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei der betrieblichen Einführung, Umsetzung und Ausgestaltung von Lebensarbeitszeitkonten Grundlagen zum Umfang und zu den Grenzen des Insolvenzschutzes von Lebensarbeitszeitkonten Beteiligungsrechte und Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung Praxisbeispiele aus Betriebs-/Dienstvereinbarungen Termin/Ort Sem.-Nr. 21.09.– 22.09.2016 1600-1609211 Steinbach/Taunus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 590,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. In Kooperation mit der BTQ Hessen. 95 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TV-L-Grundlagen: Einführung und Überblick Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten bei den meisten Ländern (TdL) und weiteren TV-L-Anwendern. Teilweise wird er durch landesbezirkliche Regelungen ergänzt. Eine Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln führen dazu, dass Personal- und Betriebsräte umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben wahrnehmen müssen. Das setzt die gründliche Kenntnis eben dieses Tarifvertrags voraus. Das Seminar bietet neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende und fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TV-L in seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet. Für Vertiefungen verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote. 96 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 09.05.– 13.05.2016 Mosbach 1900-1605092 Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse bei Bund, Gemeinden und weiteren TVöD-Anwendern. Eine Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln erfordern umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben für Personal- und Betriebsräte. Das setzt die gründliche Kenntnis dieses Tarifvertrags voraus. Termin/Ort Sem.-Nr. 18.04.– 22.04.2016 1800-1604181 Lengenfeld Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Das Seminar bietet Ihnen neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende und fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TVöD in seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet. Freistellung Die Seminarinhalte in Stichworten: Stellung des TVöD im Rechtssystem Überblick über den Aufbau und die Inhalte des Tarifvertrags Darstellung der Regelungen aus den Abschnitten des TVöD Aktuelle Rechtsprechung zum TVöD und Praxisfälle Umsetzung tariflicher Regelungen im Betrieb/in der Dienststelle Seminargebühr § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Hinweis: Für Vertiefungen – z.B. zu den Themen Arbeitszeit und leistungsorientierte Bezahlung – verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote. 97 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1 Termin/Ort Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜ-VKA inklusive noch geltender 04.04.– 08.04.2016 Mosbach Regelungen nach BAT/BMT-G Das Tarifwerk des TVöD gilt nun schon seit einigen Jahren. Allerdings konnte immer noch keine Einigung mit den Arbeitgebern des Verbandes der Kommunalen Arbeitgeber (VKA) über eine Entgeltordnung erzielt werden. Bis zu einem Abschluss gelten deshalb für die Eingruppierung der Beschäftigten nach wie vor die Vergütungsordnungen des BAT sowie die Lohngruppenverzeichnisse nach BMT-G. Die so Eingruppierten werden entsprechend der TVÜ-Regelungen in die Entgeltgruppen bzw. -tabellen des TVöD eingeordnet. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse über die Eingruppierung, über Aufbau und Systematik der Vergütungs-/Entgeltordnung bzw. der Lohngruppenverzeichnisse und den Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD. Themen sind außerdem die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats. 98 Sem.-Nr. Zielgruppe 1900-1604043 Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2 Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung Die Tarifwerke TVöD und TV-L mit ihren Ablegern sind einige Jahre in Kraft, zeitverzögert entstehen die dazugehörigen Entgeltordnungen als Grundlage der Eingruppierung. Im Bereich des TV-L und des TVöD Bund trat die Entgeltordnung in Kraft, für den Bereich der Kommunen ist dies nicht absehbar. Hier gelten die Vergütungsordnung und Lohngruppenverzeichnisse für Neueinstellungen weiter. Der Umgang mit Stellenbeschreibungen und -bewertungen gestaltet sich inhaltlich in beiden Fällen ähnlich, es gelten weitgehend die gleichen Systematiken und Regeln. Der Grundsatz der Tarifautomatik sowie der sichere Umgang mit dem System der auszuübenden Tätigkeit, der Arbeitsvorgänge und ihrer Zeitanteile nehmen eine zentrale Rolle ein. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit; Sie müssen Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin überprüfen. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung können Sie im Seminar üben, Stellen zu beschreiben und zu bewerten, um auf dieser Grundlage Eingruppierungen und ihre Zuordnung in den TVöD bzw. TV-L korrekt beurteilen zu können. Ihre Fragen zur Eingruppierung in besonderen Fällen werden beantwortet. Termin/Ort Sem.-Nr. 12.09.– 16.09.2016 1500-1609122 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Seminars „Eingruppierungsrecht 1“ nach TVöD bzw. TV-L Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Dieses Seminar vermittelt Ihnen vertiefende Kenntnisse über das Eingruppierungsrecht und schafft Sicherheit im Umgang mit dieser komplexen Materie. Damit baut es auf den Inhalten des Seminars „Eingruppierungsrecht 1“ auf. 99 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 3 Wie entsteht eine Stellenbeschreibung? Als Personal- bzw. Betriebsratsmitglied bestimmen Sie nicht nur bei Einstellungen und Eingruppierungen mit, sondern Sie müssen auch die tarifliche Richtigkeit von Stellenbeschreibungen überprüfen. TVöD und TV-L regeln diesen Themenkomplex auf gleiche Weise. Anhand praktischer Übungen und Beispiele lernen die Teilnehmenden im Seminar die verschiedenen Methoden und Möglichkeiten der Erstellung und Formulierung von Stellenbeschreibungen kennen. Termin/Ort Sem.-Nr. 07.11.– 09.11.2016 1500-1611072 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Seminars „Eingruppierungsrecht 1“ nach TVöD bzw. TV-L Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 670,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 100 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TVöD/TV-L spezial: Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung nach § 4 TVöD/TV-L Der öffentliche Dienst sieht sich seit Jahren u.a. aufgrund sinkender Steuereinnahmen unter dem Druck, Kosten einzusparen. Dies geschieht oft zulasten der Beschäftigten. Stellen werden nicht nachbesetzt, Aufgaben an Dritte vergeben oder privatisiert, Personal an andere Dienststellen und Betriebe „verliehen“ usw. Doch was bedeutet dies für die Beschäftigten? Welche Schutz- und Gestaltungsmöglichkeiten haben die zuständigen Interessenvertretungen im Rahmen des Personaleinsatzes? Zu diesen Fragen werden im Seminar Antworten entwickelt. Zunächst werden auf der Grundlage der tarifvertraglichen Voraussetzungen die Begriffe Versetzung, Abordnung und Zuweisung definiert und die für die Arbeit der Interessenvertretung notwendige einschlägige Rechtsprechung erläutert. Weiterhin werden die Personalgestellung als Steuerungsinstrument des Arbeitgebers und die hierzu ergangene Rechtsprechung vorgestellt. Besondere Beachtung finden die Abgrenzungen zum Betriebsübergang gem. § 613a BGB sowie zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, z.B. im Rahmen von Privatisierung und Outsourcing. Termin/Ort Sem.-Nr. 07.11.– 09.11.2016 1600-1611074 Steinbach/Taunus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 670,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Definition von Versetzung, Abordnung, Zuweisung Voraussetzungen für die Versetzung, Abordnung, Zuweisung – Grenzen des Direktionsrechts des Arbeitgebers Voraussetzungen der Personalgestellung Abgrenzung der Personalgestellung von Betriebsübergang und Arbeitnehmerüberlassung Betriebliche Fallbeispiele (z.B. ARGE, Auslagerung von kommunalen Servicebereichen) Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung im Zusammenhang mit dem Personaleinsatz von Beschäftigten 101 Arbeits- und Gesundheitsschutz Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen Termin/Ort Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den zentralen Handlungsfeldern der gesetzlichen Interessenvertretungen. Dafür vermittelt das Seminar folgende Inhalte: 27.06.– 01.07.2016 Mosbach Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsrat, Personalrat, MAV, SBV, Arbeitsschutzausschuss Arbeit – Gesundheit – Krankheit: Zusammenhänge und Trends Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsschutzsystem Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG Betriebliches Gesundheitsmanagement Systematisches Vorgehen und Praxisbeispiele Sie können Ihre Rolle und Handlungsmöglichkeiten als Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung in diesem Seminar herausarbeiten, auch vor dem Hintergrund steigender Belastungen der Beschäftigten. Dazu werden betriebliche Beispiele von „gesunder Arbeit“ dargestellt und Lösungswege für konkrete betriebliche Gesundheitsprobleme mit Ihnen gemeinsam entwickelt. 102 Sem.-Nr. 22.02.– 26.02.2016 1600-1602223 Bad Soden-Salmünster Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen 1900-1606271 17.10.– 21.10.2016 1600-1610171 Steinbach/Taunus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ SBV-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 1.030,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss Für Ihre Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss (ASA) bietet dieses Einstiegsseminar eine fundierte Orientierungshilfe. Sie erhalten hier praktische Tipps und Anregungen für ein wirkungsvolles Engagement. Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 12.04.– 14.04.2016 Stuttgart 1900-1604121 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung 04.10.– 06.10.2016 1600-1610044 Gladenbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Branche/Bereich alle Im Fokus stehen die Fragen: Was kann der Arbeitsschutzausschuss zur Verbesserung der Arbeits- und Gesundheitsbedingungen bewirken, und wie können die Arbeitnehmervertreter im ASA darauf hinwirken? Teilnahmevoraussetzungen Außerdem werden die betrieblichen Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt etc.) vorgestellt: ihre Aufgaben, die Möglichkeiten der Zusammenarbeit und Unterstützung sowie der Mitbestimmung. Freistellung Die Seminarinhalte in Stichworten: Arbeitsschutzausschuss: Aufgaben, Rechte, Pflichten, Arbeitsweise Die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften im Überblick Mögliche Aktivitäten des ASA: Arbeitsbedingungen verbessern statt Krankheit verwalten, Bestandsaufnahme, erfolgversprechende Ansatzpunkte, realistische Zielsetzung, Umsetzungsschritte planen Rolle und Wirkungsmöglichkeiten der Arbeitnehmervertreter im ASA Zusammenarbeit zwischen gesetzlicher Interessenvertretung und übrigen Arbeitsschutz-Akteuren: Wer ist zuständig? Wer unterstützt uns? Wie können wir über die Akteure und deren Engagement mitbestimmen? Aufgaben der betrieblichen Arbeitsschutz-Akteure (Arbeitgeber, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt etc.) Umsetzung der DGUV Vorschrift 1 und 2 Besuch des BR-/PR-/ SBV-Grundseminars § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 790,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. 103 Arbeits- und Gesundheitsschutz Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung ist ein Grundpfeiler des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes und Ausgangspunkt für systematische Abhilfemaßnahmen bei bestehenden Gefährdungen. Im Seminar lernen Sie die rechtlichen Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung und anerkannte Konzepte kennen. Ausgehend von den unterschiedlichen Arbeitsplätzen der Teilnehmenden werden beispielhaft angemessene Vorgehensweisen entwickelt. Außerdem erfahren Sie, wie die Interessenvertretung systematische Gefährdungsbeurteilungen im Betrieb anstoßen bzw. durchsetzen kann und durch richtige Weichenstellungen dafür sorgen kann, dass es spürbare Verbesserungen der Arbeits- und Gesundheitsbedingungen gibt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Gesetzliche Grundlagen, Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung Körperliche und psychische Gesundheitsgefährdungen bei der Arbeit Konzepte und Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung Verantwortlichkeiten, Beteiligung der Beschäftigten Abzuleitende Maßnahmen für gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung; Wirksamkeitskontrolle Mitbestimmungspraxis, Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Wie lassen sich Gefährdungsbeurteilungen durchsetzen? 104 Termin/Ort Sem.-Nr. 27.06.– 29.06.2016 1600-1606273 Steinbach/Taunus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 710,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Arbeits- und Gesundheitsschutz „Grundsätze der Prävention“: Die neue DGUV Vorschrift 1 Betriebliche Umsetzung, Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Die neue Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) vom Oktober 2014 bildet die aktuelle rechtliche Basis für den betrieblichen Arbeitsschutz. Sie regelt u.a. die Grundpflichten des Arbeitgebers, die Beurteilung der physischen und psychischen Gesundheitsgefährdungen sowie die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Das Seminar erläutert kompakt die Vorschrift und deren betriebliche Umsetzung. Außerdem werden die Beteiligungsrechte sowie die Überwachungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Inhalte, rechtliche Grundlagen, Rechtsverbindlichkeit der DGUV Vorschrift 1 Nutzen der Vorschrift für die Beschäftigten und den betrieblichen Arbeitsschutz Pflichten des Arbeitgebers im Rahmen der betrieblichen Umsetzung und Pflichtenübertragung Bestellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten Gefährdungsbeurteilung: Physische und psychische Faktoren (Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen, neue Arbeitsformen); Befähigung für Tätigkeiten Besondere Unterstützungspflichten und Verhalten der Beschäftigten (z.B. Anzeige von Gefahren und Überlastungssituationen) Maßnahmen bei besonderen Gefahren, Erste Hilfe Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorschrift Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 10.10.2016 Stuttgart 1900-1610103 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ SBV-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Das Seminar richtet sich sowohl an Mitglieder von Interessenvertretungen, die bei dem Thema noch am Anfang stehen und sich eine erste kompakte Orientierung verschaffen wollen, als auch an solche, die ein Update zu geltenden Vorschriften wünschen. Im Mittelpunkt stehen die Inhalte der DGUV Vorschrift 1. 105 Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchung Novellierte ArbMedVV, Handlungsansätze der Interessenvertretung Die Änderung der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung 2013 sorgt für eine klare Trennung: hier die arbeitsmedizinische Vorsorge, dort die Eignungsuntersuchung für eine bestimmte Tätigkeit bzw. Weiterbeschäftigung. Die Vorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung und Verhinderung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen. Es wird unterschieden zwischen Pflicht-, Angebotsund Wunschvorsorge. Hierbei geht es um Beurteilung, Aufklärung und Beratung, nicht um Eignungsprüfung. Erweitert sind auch die Pflichten des Arbeitgebers (Untersuchungsangebote), der Arbeitnehmer/-innen (Teilnahme) sowie der Ärzte (Prüfungen und Maßnahmenvorschläge). Betriebs- und Personalräte können und sollten über die Arbeit der vom Betrieb beauftragten Mediziner mitbestimmen. Die Beschäftigten dürfen nicht in die Klemme geraten, entweder ihren Arbeitsplatz oder die Gesundheit zu erhalten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Novellierte ArbMedVV von 2013; Aufgaben der Betriebsärzte gemäß DGUV Vorschrift 2 Mögliche Gefährdungsbereiche: u.a. Lärm, Nachtarbeit, Belastungen für den Muskel-Skelett-Apparat Gefährdungsbeurteilungen als Grundlage arbeitsmedizinischer Vorsorge Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge; Eignungsuntersuchungen; Biomonitoring Welche Folgen können die Untersuchungen haben? Berufsgenossenschaftliche Grundsätze („G-Untersuchungen“) Betriebliche Umsetzung: Festlegung von Aufgaben und Abläufen; Integration in betriebliche Präventionsmaßnahmen Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung 106 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 16.02.2016 1600-1602161 Frankfurt am Main DGB-Haus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/ Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung 19.07.2016 1600-1607191 München Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Branche/Bereich 20.07.2016 1600-1607201 Stuttgart-Degerloch Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/JAV-/ SBV-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsstättenverordnung und Bildschirmarbeitsverordnung Inklusive der neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) Die Arbeitsstättenverordnung, inkl. vieler neuer/aktualisierter Technischer Regeln, bietet eine wichtige Grundlage für die Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsplätze. Jetzt gibt es in Form der Technischen Regeln (die die alten Arbeitsstättenrichtlinien abgelöst haben) konkrete Vorgaben für zentrale Dimensionen – wie Raumabmessungen, Temperatur, Lüftung, Beleuchtung, Pausen- und Sanitärräume, Fluchtwege, Brandschutz u.a.m. Der vorliegende Novellierungsentwurf zur ArbStättV stärkt das Thema psychische Belastungen und integriert die Bildschirmarbeitsverordnung. Beides wird auch im Seminar behandelt. Das Seminar bringt Ihr Wissen auf den neuesten Stand. Hier erhalten Sie wichtige Empfehlungen für ein erfolgreiches Vorgehen Ihres Gremiums. Die Seminarinhalte in Stichworten: Arbeitsschutz-Rechtsgefüge im Kurzüberblick ArbStättV, Technische Regeln für Arbeitsstätten, BildschArbVO: Bedeutung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Inhalte und Neuerungen: PC-/Bildschirm- und Softwareergonomie, Arbeitsorganisation, Raumabmessungen, Pausen- und Sanitärräume, Erste Hilfe, Verkehrswege, Fluchtwege, Lüftung, Raumtemperatur/Sommerhitze, Beleuchtung, Brandschutz Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung (Kurzüberblick) Aktueller Novellierungsentwurf zur ArbStättV (Telearbeit, Tageslicht, Pausenräume, psychische Belastungen) Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden Mitgestaltung und Mitbestimmung/Initiativrechte der Interessenvertretung, Betriebs-/Dienstvereinbarungen (Eckpunkte) Zusammenarbeit mit internen/externen Arbeitsschutzverantwortlichen Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 23.05.– 25.05.2016 Stuttgart 1900-1605232 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung 06.06.– 08.06.2016 1600-1606063 Steinbach/Taunus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Vorherige Teilnahme am Grundseminar „Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb“empfohlen Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 770,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. 107 Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vertiefung und Praxisoptimierung für Fortgeschrittene Sie haben in Ihrem Betrieb bereits Initiativen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gestartet? Sie sind dabei aber als Interessenvertretung auf Umsetzungsbarrieren gestoßen und suchen nun nach wirksamen Hebeln, den Prozess voranzutreiben? Sie verfügen auch über Erfahrungen und Kenntnisse im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz und möchten diese vertiefen? Dann ist dieses Seminar genau das richtige für Sie! Hier erhalten Sie hilfreiche Hinweise für wirksame Instrumente und Vorgehensweisen. Ausgehend von den betrieblichen Bedingungen der Teilnehmenden werden im Seminar passgenaue Umsetzungsstrategien entwickelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Bestandsaufnahme zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben der Teilnehmenden Fördernde und hemmende Faktoren Sensibilisieren, überzeugen, Mitbestimmungsrechte durchsetzen Gesundheits- und Prozessmanagement, Prävention, Gesundheitsförderung, BEM, Unfallverhütung, Arbeitssicherheit, Demografiefestigkeit o.Ä. Handlungsschwerpunkte im Betrieb auswählen: Problembrennpunkte? Arbeitsschutzorganisation? Gefährdungsbeurteilung? Was ist zur Verbesserung notwendig? Entwicklung eines Umsetzungsplans für das Gremium Betriebs-/Dienstvereinbarungen: Regelungsinhalte, Verhandlung, Einigungsstelle Neueste Rechtsprechung Bringen Sie Ihre evtl. bestehenden Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen bitte zwecks kritischer Überprüfung mit! 108 Termin/Ort Sem.-Nr. 23.05.– 25.05.2016 1600-1605231 Frankfurt am Main Das Spenerhaus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Vorkenntnisse und Erfahrungen im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 890,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Arbeits- und Gesundheitsschutz Mutterschutz – Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Betriebliche Umsetzung, Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Werdende oder stillende Mütter stellen besondere Anforderungen an den Arbeitgeber, wenn es um die Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsbedingungen geht. Es gelten deshalb zusätzliche spezielle Schutzvorschriften, um die betroffene Frau und das Kind vor arbeitsbedingten Gefahren und Gesundheitsschädigungen zu bewahren. Eine vorausschauende Umsetzung trägt dazu bei, Konflikte oder vorschnelle Beschäftigungsverbote zu verhindern, wenn eine Arbeitnehmerin ihre Schwangerschaft bekannt gibt. Das Seminar erläutert in kompakter Form die gesetzlichen Regelungen und Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und deren betriebliche Umsetzung in Bezug auf die besonderen Anforderungen an den Mutterschutz. Außerdem werden die Beteiligungsrechte sowie die Überwachungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt. Termin/Ort Sem.-Nr. 03.02.– 04.02.2016 1600-1602032 Hannover Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/ Mitarbeitervertretung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Seminargebühr 550,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Vorschriften zum Mutterschutz Überblick über die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitgebers zum Schutz vor Gesundheitsschädigungen schwangerer Frauen und des werdenden Kindes Einbindung des Mutterschutzes in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gefährdungsbeurteilung Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Weitere Schutzmaßnahmen, z.B. vor Benachteiligung am Arbeitsplatz 109 Arbeits- und Gesundheitsschutz Alter(n)sgerechtes Arbeiten Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun? Alle sollen länger arbeiten, um die Folgen des demografischen Wandels abzufangen. Doch wie können wir das angesichts des hohen Arbeitsdrucks bis zur Rente durchhalten, wo schon jetzt 20 Prozent der Beschäftigten gesundheitsbedingt frühverrentet werden? Die Betriebe müssen einerseits wertvolles Erfahrungswissen halten, andererseits damit umgehen, dass Ältere anders arbeiten: „Work smarter – not harder!“ Der Ansatz des „alter(n)sgerechten Arbeitens“ bietet dafür verschiedene betriebliche Lösungsmöglichkeiten, die wir in unserem Seminar vorstellen: von der Personalplanung über menschengerechte Arbeits(zeit)gestaltung (auch für Beschäftigte unter 50) bis hin zur Qualifizierung. Das Seminar stellt Konzepte vor und erleichtert anhand erfolgreicher Praxisbeispiele die Übertragung in die eigene Interessenvertretungsarbeit. Die Seminarinhalte in Stichworten: Konzept des alternsgerechten und des altersgerechten Arbeitens Beschäftigungs- und Arbeitsfähigkeit erhalten, Beschäftigungssicherung Prävention, menschengerechte Arbeitszeitregelung, betriebliches Gesundheitsmanagement, Gute Arbeit Vorteile für Belegschaft und Arbeitgeber Personalentwicklung, betriebliche Qualifizierungspolitik Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Praxishilfen, Methoden und betriebliche Beispiele für eine erfolgreiche Umsetzung Altersgerechte Arbeitsorganisation, altersgemischte Gruppen und Teams 110 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 10.10.– 14.10.2016 Mosbach 1900-1610102 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 1.020,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Arbeits- und Gesundheitsschutz Ich habe Rücken! Betriebliche Präventionsansätze bei Muskel-Skelett-Erkrankungen; Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) stehen an der Spitze der Krankenstatistiken. Arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen in diesem Bereich zu verringern ist daher ein wichtiges Ziel der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Das Seminar zeigt, wie Sie als Mitglied der gesetzlichen Interessenvertretung daran anknüpfen und entsprechende Präventionsmaßnahmen in Ihrem Betrieb anstoßen bzw. beschleunigen können, um Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten. Vermittelt wird, wie sowohl die betrieblichen Rahmenbedingungen als auch die konkreten Tätigkeiten gesundheitsgerecht gestaltet werden können und die Gesundheitskompetenz der Beschäftigten gestärkt werden kann. Die Handlungsstrategien und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung werden ausführlich dargestellt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Gesetzliche Grundlagen und betriebliche Instrumente des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Überblick) Betriebliche Gesundheitsprävention/Betriebliches Gesundheitsmanagement: Ziele, Strategien und Maßnahmen MSE: Ursachen, Symptome, Krankheitsbilder; die Rolle psychosozialer Belastungen Präventionsmaßnahmen Arbeitsplätze, -stätten und -abläufe unter Ergonomieaspekten optimieren Arbeitsorganisation und Führungskompetenz verbessern Gefährdungsbeurteilungen physischer und psychischer Belastungen, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Mögliche Inhalte von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zur betrieblichen Prävention Termin/Ort Sem.-Nr. 05.09.– 06.09.2016 1600-1609054 Frankfurt am Main Das Spenerhaus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 510,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 111 Arbeits- und Gesundheitsschutz Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen Arbeitsverdichtung, Personalabbau, Umstrukturierungen, schlechte Arbeitsorganisation sowie schlechte Personalführung und Ähnliches sind Ursachen für stetig steigende psychische und psychosomatische Erkrankungen von Beschäftigten. Nun konzentrieren sich Krankenkassen und die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie auf das Problem; erste Betriebe arbeiten an Präventionsmaßnahmen. Im Seminar lernen Sie verstehen, wie Arbeitsbedingungen, psychische Belastungen und ihre Folgen wie Stress, psychische Erschöpfung oder psychische Erkrankungen zusammenwirken. Die Seminarinhalte in Stichworten: Bedeutung der Zunahme psychischer Belastungen in der Arbeitswelt für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Psychische Belastungen: Ursachen (z.B. Arbeitsverdichtung, indirekte Steuerung) und mögliche Folgen für die Beschäftigten Arbeitswissenschaftliche Hintergründe und rechtliche Grundlagen Gefährdungsbeurteilung im Überblick: Prozess, Methoden, Instrumente (Bedeutung, Qualitätskriterien, Praxisbeispiele, Beteiligungsmöglichkeiten der Beschäftigten) Rolle und Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Mögliche Bündnispartner für die Beratung und Unterstützung von Interessenvertretungen Psychische Belastungen abbauen: Überblick über theoretische und praktische Präventionsansätze 112 Termin/Ort Sem.-Nr. 07.03.– 11.03.2016 1600-1603076 Gladenbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen 26.09.– 30.09.2016 1600-1609264 Steinbach/Taunus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen 21.11.– 25.11.2016 1800-1611212 Augsburg Biohotel Bayr. Wirt Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 1.180,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Arbeits- und Gesundheitsschutz Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Aufbau (kompakt): Gefährdungsbeurteilungen Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten Termin/Ort Dieses Aufbauseminar stellt bewährte Vorgehensweisen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vor. Diese schaffen die Grundlage für wirkungsvolle Maßnahmen gegen psychisch und körperlich krank machende Arbeitsbedingungen. 02.11.– 04.11.2016 1600-1611021 Gladenbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Wie die Interessenvertretung auf die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen hinwirken kann, die dieser Anforderung gerecht werden, wird ebenso im Seminar diskutiert wie Möglichkeiten der Beteiligung der Beschäftigten. Die Teilnehmenden erwerben Handlungskompetenz für die Initiierung und Begleitung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Bisherige Erfahrungen mit psychischen Belastungen im Betrieb und deren Beurteilung Überblick: Kriterien und Merkmalsbereiche psychischer Belastungen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen: Methoden, Instrumente, Qualitätskriterien, Durchführende Prozessschritte bei einer Gefährdungsbeurteilung: Organisatorische Voraussetzungen, Gefährdungen erfassen, Ergebnisse beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, dokumentieren und kontrollieren Betriebs- bzw. Personalratsarbeit in diesem Kontext; Mitbestimmungsrechte durchsetzen Überblick über die Möglichkeiten der Beschäftigtenbeteiligung, Unterweisung Betriebs-/Dienstvereinbarungen: Eckpunkte, Überprüfung vorhandener Vereinbarungen Sem.-Nr. 11.04.– 13.04.2016 1600-1604113 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 890,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. 113 Arbeits- und Gesundheitsschutz Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – spezial: Maßnahmen durchsetzen! Mittlerweile werden die psychischen Belastungen häufiger in der Gefährdungsbeurteilung erfasst. Trotzdem stellt sich oft die Frage, wie mit den Ergebnissen umgegangen werden kann. Die aufwendige Arbeit der Erhebung steht bisweilen nicht im Verhältnis zu den geringen Verbesserungen, die mit den Regelungen erzielt werden. Die Interessenvertretung ist enttäuscht, die Beschäftigten reagieren verärgert. Dabei gibt es gute Möglichkeiten, auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung (oder auch unabhängig davon) Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die tatsächliche Veränderungen bewirken. Mit den weitgehenden Mitbestimmungsrechten der Interessenvertretung lassen sich Maßnahmen auch dort durchsetzen, wo die Arbeitgeberseite sich wenig einsichtig zeigt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Mitbestimmungsrechte bei der Gefährdungsbeurteilung, bei daraus abzuleitenden Maßnahmen sowie bei deren Durchsetzung Eckpunkte für ein sinnvolles Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung verstehen, sichten und bewerten Wo liegen Ursachen von Belastungen, und wie können sie beseitigt werden? Wie die verbleibenden Belastungen möglichst gering halten und die Ressourcen bei der Arbeit stärken? Verfahren zur Entwicklung von passenden betrieblichen Maßnahmen aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilungen Ein Seminar für Praktiker/-innen mit Vorkenntnissen im Bereich des Arbeitsschutzes. 114 Termin/Ort Sem.-Nr. 30.05.– 01.06.2016 1600-1605305 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen 05.12.– 07.12.2016 1600-1612054 Gladenbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Empfehlung: Vorherige Teilnahme an einem Seminar zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 890,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Arbeits- und Gesundheitsschutz Achtung, ich kann nicht mehr! Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen Personalabbau und unbesetzte Stellen führen zu stetig wachsenden Leistungsanforderungen an die Beschäftigten. Mit der steigenden Arbeitsbelastung wächst folglich auch der Druck auf die Beschäftigten in allen Arbeitsbereichen. Dies wiederum geht oft einher mit Überforderung oder auch Angst vor Fehlleistung. Im schlimmsten Fall kommt es aufgrund massiver Überlastung sogar zu Sach- oder Personenschäden durch die Beschäftigten oder zu Gesundheitsschäden bei den Beschäftigten selbst. Dies kann zu arbeits-, aber auch zu straf- und/oder zivilrechtlichen Konsequenzen führen. Die Überlastungsanzeige bietet den Beschäftigten die Möglichkeit, auf die jeweiligen unter Umständen gefährdenden Situationen aufmerksam zu machen, Abhilfemaßnahmen einzufordern und sich im Rahmen etwaiger Haftungsansprüche entlasten zu können. Das Seminar behandelt Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen, aber auch die Folgen von Überlastungsanzeigen sowohl für die Beschäftigten als auch für den Arbeitgeber. Es werden neben praktischen Beispielen für Überlastungsanzeigen auch mögliche Eckpunkte für eine Betriebs-/Dienstvereinbarung vorgestellt. Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 15.03.2016 1600-1603152 Frankfurt am Main DGB-Haus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung 13.10.2016 1600-1610131 Mannheim Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überlastungsanzeige – Ziele, Bedeutung und Funktion Inhalt, Form sowie Aufbewahrung der Überlastungsanzeige Rechtliche und betriebliche Folgen von Überlastungsanzeigen Pflichten des Arbeitgebers beim Umgang mit Überlastungsanzeigen Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Beschwerderecht der Beschäftigten Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Überlastungsanzeige 115 Arbeits- und Gesundheitsschutz Wenn nichts mehr geht: Burn-out Burn-out-Problematik im Betrieb erkennen und eindämmen Ausgebrannt, ausgepowert, müde und antriebslos – so fühlen sich längst nicht mehr nur Manager. Mittlerweile trifft es Beschäftigte aller betrieblichen Hierarchiegruppen und vornehmlich Kolleginnen und Kollegen, die sich in besonderem Maße engagieren, wie z.B. Interessenvertreter/-innen. Ständige Umorganisationen, Angst vor Arbeitsplatzverlust, überzogener Leistungs- und Termindruck, permanenter Stress und Überforderung zehren dauerhaft an den Kräften und schwächen die Ressourcen zur Stressbewältigung. Dieses Seminar unterstützt Sie dabei, Burn-out-Risiken und -Symptome im Betrieb zu erkennen, auf präventive Maßnahmen hinzuwirken und Betroffenen bei der betrieblichen Bewältigung zu helfen. Im Seminar werden folgende Fragen bearbeitet: Was ist Burn-out? Wodurch entsteht Burn-out? Betriebliche, persönliche und verhaltensbedingte Risikofaktoren Welche Folgen hat Burn-out für die Betroffenen und den Betrieb? Was kann der Betrieb und was können die Beschäftigten tun, um Burn-out vorzubeugen? Verhältnis- und Verhaltensprävention Wie kann die Interessenvertretung Betroffene unterstützen? Gefährdete, Akutfälle, Betriebliches Eingliederungsmanagement Wie kann durch Aufklärung im Betrieb vorgebeugt werden? Welche Mitbestimmungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten (Betriebs-/Dienstvereinbarung) kann die Interessenvertretung nutzen? 116 Termin/Ort Sem.-Nr. 11.04.– 13.04.2016 1600-1604114 Steinbach/Taunus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen 28.11.– 30.11.2016 Mosbach 1900-1611282 Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ SBV-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 790,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. Arbeits- und Gesundheitsschutz Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung Studien der Krankenkassen zufolge leiden immer mehr berufstätige Menschen unter psychischen Erkrankungen; ihre Ausfalltage nehmen deutlich zu. Das berufliche Umfeld der Betroffenen ist, ebenso wie die Interessenvertretung, mit dieser Problematik konfrontiert und zumeist verunsichert. Welche Merkmale können darauf hindeuten, dass eventuell eine psychische Erkrankung vorliegt? Wie sollen wir mit den Betroffenen umgehen, und wie sollen wir uns als gesetzliche Interessenvertretung dazu verhalten? Dieses Seminar bietet einen Überblick über die Problematik. Die häufigsten Formen psychischer Erkrankungen werden vorgestellt, um ein Verständnis für verschiedene Krankheitsbilder zu vermitteln. Gemeinsam werden Hinweise erarbeitet, wie die Interessenvertretung agieren kann. Die Seminarinhalte in Stichworten: Die Dimension psychischer Erkrankungen bei Berufstätigen Hinweise zu möglichen Ursachen Kurzüberblick: Typen, Formen und Merkmale psychischer Erkrankungen Auswirkungen auf das Arbeitsleben Hinweise zum verständnisvollen Umgang der Interessenvertretung mit psychisch kranken Menschen Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung und ihre Grenzen Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 28.04.2016 1600-1604281 Frankfurt am Main DGB-Haus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung 06.10.2016 1600-1610061 Frankfurt am Main DGB-Haus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. 117 Arbeits- und Gesundheitsschutz Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten (Vertiefungsseminar) Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung Die Zahl psychisch erkrankter Arbeitnehmer/-innen steigt weiterhin an. Die mit ihnen in Kontakt stehenden Kolleginnen/Kollegen und Vorgesetzten reagieren oft hilflos. In besonderer Weise sind Mitglieder der Interessenvertretung mit diesem heiklen Thema konfrontiert. Ziel dieses Fortsetzungsseminars ist es, mehr Sicherheit im Umgang mit den betroffenen Kolleginnen/Kollegen zu gewinnen. Sie vertiefen und erweitern Ihre im Einführungsseminar erworbenen Kenntnisse und Kommunikationskompetenzen. Hierzu dienen zum einen Informationen zu beispielhaften Krankheitsbildern und deren Behandlungsmöglichkeiten. Zum anderen lernen Sie konstruktive Gesprächsführung mit Betroffenen sowie alternative Verhaltens- und Handlungsweisen kennen. Diese werden in praktischen Rollenspielen eingeübt, bei denen die Teilnehmenden ihre Erfahrungen mit schwierigen Gesprächen als Fallbeispiele einbringen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über verschiedene Krankheitsbilder Möglichkeiten der Behandlung von psychischen Erkrankungen im Überblick (medikamentös und nicht-medikamentös) Umgangsmöglichkeiten der Mitglieder der Interessenvertretung mit psychisch erkrankten Beschäftigten Methoden der verstehenden und konstruktiven Gesprächsführung mit Betroffenen Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung 118 Termin/Ort Sem.-Nr. 21.11.– 22.11.2016 1600-1611216 Frankfurt am Main Hoffmanns Höfe Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Einführungsseminars „Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten“ Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 550,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Arbeits- und Gesundheitsschutz Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen Mobbing ist leider Teil der betrieblichen Realität. Es sind nicht die alltäglichen Auseinandersetzungen, sondern die dauerhaften, systematischen Übergriffe und Verletzungen der Persönlichkeitsrechte, die bei den Betroffenen häufig zu psychischen Störungen und z.T. schweren Erkrankungen führen. Das Arbeitsumfeld spielt bei der Entstehung von Mobbing eine entscheidende Rolle. Dennoch werden Betroffene für die Probleme meist selbst verantwortlich gemacht, die Konfliktaustragung am Arbeitsplatz als Privatsache betrachtet. Dabei wird Mobbing erst durch „Wegsehen“ und „Nichteingreifen“ anderer Beteiligter und Vorgesetzter ermöglicht – durch rechtzeitiges Handeln aber möglicherweise auch verhindert. Im Seminar behandeln wir das Phänomen Mobbing und seine alltäglichen Wirkungen auf Betroffene und Betriebe, um Sie als Interessenvertreter/-in bei der Entwicklung von Handlungsmöglichkeiten sowohl im konkreten Fall als auch als präventive Maßnahme zu unterstützen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Mobbing: Was ist das? Erscheinungsformen und Dynamik Auswirkungen auf Betroffene, auf die „unbeteiligten“ Kolleginnen und Kollegen und den Betrieb Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung und anderer betrieblicher Akteure Gesetzeslage und Rechtsprechung Inhalte von Betriebs-/Dienstvereinbarungen Möglichkeiten der Prävention – u.a. über betriebliche Öffentlichkeitsarbeit Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 04.04.– 06.04.2016 Mosbach 1900-1604042 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/ Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung 11.07.– 13.07.2016 1600-1607114 Gladenbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Branche/Bereich 26.09.– 28.09.2016 1600-1609265 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen alle 14.11.– 16.11.2016 Mosbach Besuch des BR-/PR-/SBV-/ JAV-Grundseminars 1900-1611141 Teilnahmevoraussetzungen Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 850,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. 119 Arbeits- und Gesundheitsschutz Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! Teil 2: Mobbing – Gesprächsführung mit den Beteiligten, Beratung der Betroffenen Es werden die im Grundseminar „Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!“ erworbenen Kenntnisse vertieft und Kompetenzen erweitert. Wir setzen uns intensiv mit der möglichen Rolle der gesetzlichen Interessenvertretung beim Umgang mit Mobbingprozessen auseinander. Dabei greifen wir konkrete Fälle aus der täglichen Arbeit auf und erproben die erworbenen Kenntnisse in praktischen Übungen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Unterschiedliche Beratungssituationen unter Berücksichtigung von mobbingspezifischen verbalen und nonverbalen Kommunikationsmustern Die Interessenvertreter/-innen als Konfliktmoderatoren; Möglichkeiten und Grenzen Handlungs- und Regelungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Kernpunkte von Dienst- und Betriebsvereinbarungen Aktuelle Rechtsprechung Termin/Ort Sem.-Nr. 07.11.– 09.11.2016 1600-1611076 Frankfurt am Main Das Spenerhaus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/ Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Seminars „Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! Teil 1“ Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 850,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. 120 Arbeits- und Gesundheitsschutz Doping am Arbeitsplatz Wenn sich Beschäftigte mit Medikamenten für hohe Leistungsanforderungen fit machen Nach einer DAK-Studie hält es jeder fünfte Beschäftigte für vertretbar, die Arbeitsleistung mit verschreibungspflichtigen Medikamenten zu steigern. Angesichts steigender Arbeitsverdichtung, Zeit- und Leistungsdruck oder Überforderung scheint der Griff zu Medikamenten schnelle Hilfe zu versprechen. Hinzu kommt das Phänomen, krank zur Arbeit zu gehen, das laut einer Studie der Strategieberatung Booz & Co. aus dem Jahr 2011 einen volkswirtschaftlichen Schaden von über 100 Mrd. Euro pro Jahr verursacht. Termin/Ort Sem.-Nr. 21.06.2016 1600-1606211 Frankfurt am Main DGB-Haus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebs-/Personalrats-/ JAV-Mitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/ Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/JAV-/ SBV-Grundseminars Freistellung Der Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben soll präventiv gestaltet werden. Im Rahmen der Prävention werden Verhältnis- und Verhaltensprävention angestrebt. Welche Ansatzmöglichkeiten für die Arbeit der Interessenvertretung lassen sich daraus ableiten? § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Im Seminar informieren wir Sie über Daten und Fakten zum Doping in der Arbeitswelt und seine betrieblichen Ursachen und Folgen. Die Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung und anderer Akteure im Betrieb werden erörtert. Seminargebühr Die Seminarinhalte in Stichworten: Doping: Was heißt das für die Arbeit, welche Ursachen und Folgen lassen sich erkennen? Gesetzliche Rahmenbedingungen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes Prävention, Umgang mit Gefährdeten und akut Betroffenen Wie sind Beschäftigte/Betroffene einzubeziehen? Mitbestimmung und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 121 Arbeits- und Gesundheitsschutz Suchtprobleme im Betrieb Teil 1: Suchtsymptome erkennen, Unterstützung organisieren Alkohol- und Suchtprobleme im Betrieb bzw. in der Dienststelle sind häufig ein Tabu für Betroffene, Kolleginnen und Kollegen sowie verantwortliche Vorgesetzte. Unsicherheit im Umgang, falsche Scham oder der Mantel der Kollegialität verdecken oft lange Zeit die Auffälligkeiten im persönlichen Umgang und im betrieblichen Alltag, die Probleme und Fehler bei der Arbeit und unangenehme Situationen, etwa auf Betriebsfeiern. Gerade Interessenvertreter/-innen geraten in ein Dilemma: Sollen sie den Süchtigen/ die Süchtige enttarnen? Wie sprechen sie sie an? Wie geht man mit Gerüchten um? Wie viel Sucht müssen die Arbeitskollegen ertragen? Wann wird es gefährlich für den Kranken – etwa, wenn er im Lager Waren stapelt oder zu Kunden fährt? Was tun, wenn Betroffene das Problem abstreiten? Das Seminar vermittelt einen Überblick über die Problematik. Dabei werden kurz- und mittelfristige Handlungsmöglichkeiten aus Sicht der Interessenvertretung entwickelt und diskutiert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Was ist Sucht? Alkohol, Tabletten und andere Drogen Arbeitsrechtliche Aspekte von Suchtkrankheiten Umgang mit Betroffenen im Betrieb/in der Dienststelle Hilfe und Unterstützungsangebote Suchtpräventive Maßnahmen im Betrieb/in der Dienststelle Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Erfahrungen mit Betriebs- und Dienstvereinbarungen 122 Termin/Ort Sem.-Nr. 11.07.– 13.07.2016 1600-1607115 Steinbach/Taunus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/ Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung, betriebliche Suchtbeauftragte Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/SBV-/ JAV-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 790,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. Arbeits- und Gesundheitsschutz Suchtprobleme im Betrieb Teil 2: Betriebliche Suchtprävention – Wege aus der Sucht – Nachsorge Die im Sucht-Grundlagenseminar erworbenen Kenntnisse können Sie hier vertiefen und vorhandene Kompetenzen erweitern. Schwerpunkt dieses Seminars ist der Umgang mit betroffenen Beschäftigten und die Entwicklung einer betrieblichen Suchtprävention, d.h. die Vermeidung von Abhängigkeiten. Unterstützungsmöglichkeiten beim Ausstieg aus der Sucht und bei der Nachsorge werden erläutert. Zum Umgang mit Suchtkranken werden Kommunikationsübungen durchgeführt und die Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung diskutiert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Gesellschaft und Drogen, Gebrauch, Missbrauch, Abhängigkeit Therapeutische Konzepte: Krankheitsbild, Behandlungsformen, Nachsorge Umgang und Gesprächsführung mit Betroffenen im Betrieb Problematik der Co-Abhängigkeit im betrieblichen und weiteren sozialen Umfeld Aufbau einer betrieblichen Suchtprävention und Hilfsmaßnahmen: Sensibilisierung, Interventionskette, Einbeziehung aller Beteiligten (Betroffene, Vorgesetzte, interne/externe Helfer, Angehörige, Ärzte) Nachsorge im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung, Vereinbarungen Termin/Ort Sem.-Nr. 17.10.– 19.10.2016 1600-1610172 Steinbach/Taunus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/ Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung, betriebliche Suchtbeauftragte Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Seminars „Suchtprobleme im Betrieb, Teil 1“ Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 790,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 123 Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt, so hat der Arbeitgeber mit ihnen und der gesetzlichen Interessenvertretung zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann. Das im SGB IX vorgeschriebene Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll zur Gesundung beitragen und mithilfe von Integrations-, Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen einer drohenden Kündigung vorbeugen. Die gesetzliche Interessenvertretung ist gefordert, die betriebliche Umsetzung der Vorschrift so mitzugestalten, dass Gesundheit und Arbeitsfähigkeit tatsächlich gefördert werden, anstatt Betroffene durch Krankenrückkehrgespräche im alten Stil auszugrenzen. Das Einführungsseminar bietet grundlegende Informationen zu den Vorschriften und arbeitsrechtlichen Folgen. Es gibt erste Hinweise zur betrieblichen Umsetzung und zur Entwicklung betrieblicher Regelungen. Die Seminarinhalte in Stichworten: BEM: Ziele, Verfahren, Chancen und Risiken Krankheits- und Kündigungsprävention, personenbedingte Kündigung Klärungsverfahren nach § 84 Abs. 2 SGB IX: Pflichten des Arbeitgebers, Beteiligungsrechte, Wiedereingliederung Präventionspflicht des Arbeitgebers, Förderungsmöglichkeiten des Integrationsamts u.Ä., Zusammenarbeit mit Servicestellen Mögliche Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Datenschutz 124 Termin/Ort Sem.-Nr. 09.03.2016 1600-1603093 Mainz - Best Western Hotel Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen 02.05.2016 1600-1605022 Frankfurt am Main Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen 21.06.2016 Stuttgart 1900-1606211 22.09.2016 1600-1609221 Frankfurt am Main DGB-Haus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen 19.10.2016 Ulm 1900-1610191 Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 2: Das BEM betrieblich etablieren Dieses Seminar unterstützt Sie als Mitwirkende in Präventionsgesprächen nach § 84 Abs. 2 SGB IX dabei, diese gut vorzubereiten und erfolgreich durchzuführen, damit Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Betroffenen durch Betriebliches Eingliederungsmanagement stabilisiert werden. Anhand von Fallbeispielen (auch von Teilnehmenden) werden typische betriebliche Situationen bearbeitet, um Standpunkte, Schwierigkeiten und deren praktische Lösung anschaulich erfahrbar zu machen. Ausgehend von den unterschiedlichen Positionen der Akteure (Betroffene, Arbeitgeber, Betriebsarzt, Interessenvertretung, Integrationsamt, Reha-Träger u.Ä.) werden wirksame Verhandlungs- und Gesprächsstrategien entwickelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Betriebliches Eingliederungsmanagement und Präventionsgespräche: Vorschriften, Ziele, Verfahren (kurze Zusammenfassung) Praktische Mitwirkung der gesetzlichen Interessenvertretung bei Präventionsgesprächen Kommunikationsaufgaben: Beraten und verhandeln Mit dem Arbeitgeber über Maßnahmen des BEM verhandeln, Grundzüge erfolgreicher Verhandlungsführung Präventions- und Beratungsgespräch mit den Betroffenen: Regeln zur Gesprächsführung, Gesprächsleitfaden Fallbeispiele aus der Praxis Aktuelle Ausführungsbestimmungen Mögliche Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Termin/Ort Sem.-Nr. 09.05.– 11.05.2016 1600-1605097 Steinbach/Taunus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen 10.10.– 12.10.2016 1600-1610107 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Seminars „Betriebliches Eingliederungsmanagement, Teil 1“ Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 890,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. 125 Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM 3: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern Das Seminar wendet sich an Interessenvertreter/-innen, die über Erfahrungen mit der praktischen Durchführung des BEM verfügen. Es bietet weitere Anregungen und Ideen zur Optimierung des BEM, einschließlich der Bewältigung von Umsetzungsbarrieren. Sie tauschen Ihre gewonnenen Erfahrungen mit anderen Seminarteilnehmenden aus und bewerten sie gemeinsam. Darüber hinaus gibt es ein vertiefendes kommunikatives Training für Verhandlung und Beratungsgespräch. Außerdem wird über die aktuelle Rechtsprechung zu strittigen Fragen informiert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Betriebliche Umsetzung von BEM: Erfahrungen, gelungene Beispiele, Erfolgsfaktoren, Konsequenzen Rechtsprechungsübersicht: BEM und personenbedingte Kündigung, Rechte und Pflichten der Interessenvertretung u.a.m. Rechtliche und soziale Einschätzung von riskanten Gesprächssituationen Rhetorische Kompetenz in Verhandlung und Beratungsgespräch (Training: Erkennen, Vermeiden, Lösen von Konflikten; Grundzüge des Verhandelns nach dem „Harvard-Konzept“) Präventionsauftrag BEM als Baustein eines betrieblichen Gesundheitsmanagements Möglichkeiten zur „Nachbesserung“ einer bereits bestehenden Betriebs-/Dienstvereinbarung Wir bieten den Teilnehmenden an, ihre Betriebs-/Dienstvereinbarungen (bzw. Entwürfe dazu) im Seminar zu überprüfen. 126 Termin/Ort Sem.-Nr. 07.11.– 10.11.2016 1600-1611077 Steinbach/Taunus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch eines BEM-Grundlagenseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 1.090,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen Dieses Seminar wendet sich an Mitglieder von Interessenvertretungen, die vor dem Abschluss einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM stehen und ihre Entwürfe überprüfen wollen, oder die ihre bisherigen praktischen Erfahrungen mit einer bereits vereinbarten Regelung bewerten und diese ggf. nachbessern wollen. Bei der Regelung des BEM stoßen die Interessenvertretungen auf grundsätzliche Fragen wie z.B.: Wie lässt sich die betriebliche Handhabung des BEM im Rahmen einer Betriebs-/Dienstvereinbarung regeln? Ist dies überhaupt notwendig und sinnvoll oder eher riskant? Was sollten Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung sein? Das Seminar behandelt alle Fragen rund um das Thema Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM, von den juristischen Grundlagen über mögliche Eckpunkte einer Vereinbarung hin zu entsprechenden betrieblichen Beispielen. Ein Workshop zum Erfahrungsaustausch und zur Bewertung bestehender Vereinbarungen bzw. zur Beurteilung von Entwürfen (bitte mitbringen!) rundet das Seminar ab. Termin/Ort Sem.-Nr. 23.05.– 25.05.2016 1600-1605232 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 770,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Vorteile bzw. Risiken des Abschlusses einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM Welche Erfahrungen bestehen bereits mit dem Abschluss von Betriebs-/Dienstvereinbarungen? Welche Schlussfolgerungen ziehen wir daraus? Rechtliche Möglichkeiten der Durchsetzbarkeit einer Vereinbarung; welche Beteiligungsrechte sind betroffen? Rechtsgrundlagen, Eckpunkte, Qualitätskriterien, Standards, Ansprüche an eine Vereinbarung Beispiele möglicher weiterer Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung: Wer organisiert den BEM-Prozess (wie)? Zusammensetzung des BEM-Zirkels, Aufgaben und Kompetenzen seiner Mitglieder 127 Arbeits- und Gesundheitsschutz Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen Aus Angst um ihren Arbeitsplatz gehen Beschäftigte krank zur Arbeit. Arbeitgeber nutzen Krankenrückkehrgespräche, um Druck auszuüben bzw. die Kündigung vorzubereiten. Krankendaten von Beschäftigten werden systematisch gesammelt; es gibt Krankenstandssenkung als Zielvorgabe, Prämien für Vorgesetzte, Leitfäden zum Umgang mit Kranken. Dennoch: Es bleibt illegal, den Gesundheitszustand auszuspionieren, vertrauliche Krankendaten zu erfragen und systematisch auszuwerten. Auch widersprechen „Fehlzeitenmanagement“, Krankenrückkehrgespräch u.Ä. dem gesetzlichen Auftrag zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) in § 84 Abs. 2 SGB IX. Wie kann sich die Interessenvertretung für den Schutz der Beschäftigten einsetzen? Was kann sie gegen eine missbräuchliche Praxis in ihrem Betrieb tun? Im Seminar informieren wir zu diesen Fragen und skizzieren kurz als Alternative das BEM-Verfahren. Die Seminarinhalte in Stichworten: Zum Umgang mit Kranken im Betrieb: Was ist Unterstützung, was ist Erpressung? Krankenrückkehr-/Gesundheitsgespräche, Fehlzeitenmanagement u.Ä.: Ziele, Grenzen zur Illegalität Arbeitsrechtliche Auswirkungen für Beschäftigte (z.B. „krankheitsbedingte“ Kündigung); Persönlichkeitsrechte Datenschutz: Wie gegen Erhebung und Missbrauch von Krankendaten vorgehen? Gesetzliche Präventionspflicht des Arbeitgebers, Betriebliches Eingliederungsmanagement (Kurzüberblick) Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung, Rechte der Betroffenen Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung, Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit 128 Termin/Ort Sem.-Nr. 22.02.2016 1600-1602224 Mannheim Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen 13.09.2016 1600-1609132 Frankfurt am Main DGB-Haus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. EDV- und Technologieentwicklung E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) wurde im Frühjahr 2013 verabschiedet. Es soll die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung erleichtern und Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Droht neben dem gläsernen Bürger auch der gläserne Mitarbeiter durch verbesserte Möglichkeiten der Leistungs- und Verhaltenskontrolle? Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung werden dabei oftmals als Synonyme für Arbeitsverdichtung und Aufgabenmehrung genutzt. Welche (zusätzlichen) Herausforderungen und Auswirkungen bringt es für die Beschäftigten in der Verwaltung und für Personalräte? Welche Gestaltungsnotwendigkeiten und -chancen gibt es? Welche Rolle, Aufgaben und Beteiligungsmöglichkeiten hat der Personalrat? Termin/Ort Sem.-Nr. 07.12.2016 1600-1612071 Frankfurt am Main DGB-Haus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-Grundseminars Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick: Gesetzliche Grundlagen, Rahmenbedingungen und Grundsätze des Datenschutzes zur Nutzbarkeit von E-Government-Angeboten Darstellung der Regelungen und Kernpunkte des E-Government-Gesetzes und Folgeregelungen in anderen Gesetzen Umsetzungsverpflichtungen der Bundes-/Landes-/Kommunalbehörden aus dem Gesetz Regelungsanforderungen nach den Bundes-/Landesdatenschutzgesetzen Auswirkungen auf die Beschäftigten (z.B. auf die Arbeitsbedingungen/Tätigkeiten, auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz) Verhaltens- und Leistungskontrollen sowie Beweisverwertungsverbot Ziele, Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Personalräte Eckpunkte einer Rahmendienstvereinbarung 129 Wirtschaftliche Angelegenheiten Betriebswirtschaftliches Basiswissen für Neueinsteiger und Auffrischer Handwerkszeug für den praktischen Umgang mit wirtschaftlichen Informationen Über seine Organe kann sich der Betriebsrat wichtige Informationen über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens beschaffen. Dies gilt auch für die Unternehmensplanung, anhand derer er frühzeitig Hinweise auf mögliche Veränderungen im Unternehmen und geplante ökonomische Auswirkungen erhalten kann. In diesem Seminar eignen Sie sich Handwerkszeug für den alltäglichen und praktischen Umgang mit wirtschaftlichen Informationen im Unternehmen an. Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind: Wirtschaftliche Themengebiete für den Wirtschaftsausschuss bzw. Betriebsrat Informationsbeschaffung und -aufbereitung Unternehmensformen und Größenklassen als Basis für die Erstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses Der Wirtschaftsprüferbericht und seine Aussagefähigkeit Bestandteile und wichtige Begriffe des Jahresabschlusses Sinn und Zweck des Reportings (Berichtswesen), wichtige Begriffe 130 Termin/Ort Sem.-Nr. 07.03.– 09.03.2016 1600-1603074 Steinbach/Taunus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebsratsmitglieder, die häufig mit wirtschaftlichen Angelegenheiten zu tun haben; Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Wirtschaftliche Angelegenheiten BWL-Know-how, nicht nur für Einsteiger/-innen Betriebswirtschaftliches Basiswissen „spielerisch“ erlernen Die Auswirkungen von unternehmerischen Entscheidungen auf den Jahresabschluss verstehen, mit den Grundzügen des Rechnungswesens vertraut sein, die Unternehmensergebnisse anhand von Kennzahlen analysieren und bewerten: Diese Kompetenzen vermittelt das Seminar in spielerischer Weise. Unabhängig davon, ob Sie über keine oder nur über geringe Vorkenntnisse verfügen oder ob Sie Ihr Wissen einfach nur „auffrischen“ möchten: Sie erhalten fundiertes betriebswirtschaftliches Basiswissen. Mithilfe einer Simulation führen Sie ein Unternehmen über mehrere Jahre. Sie wenden dabei die wichtigsten Hebel zur Verbesserung der Profitabilität an. So erfahren Sie, wie eine Unternehmensleitung mit ihrem Handeln die Produktivität und Wirtschaftlichkeit beeinflusst. Die Auswirkungen dieser Entscheidungen und Maßnahmen werden für Sie transparent und leicht nachvollziehbar. Mit diesem Basiswissen erhalten Sie die Möglichkeit, eigene Positionen in der Diskussion mit der Unternehmensleitung über wirtschaftliche Angelegenheiten zu entwickeln. Die Seminarinhalte in Stichworten: Simulation der Auswirkungen von Unternehmensentscheidungen Grundzüge des Rechnungswesens, Aktiva/Passiva, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Kapitalflussrechnung Errechnung und Bewertung von Kennzahlen Unternehmerische Entscheidungen und Maßnahmen sowie ihre Auswirkungen auf die Beschäftigten Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten gemäß BetrVG Termin/Ort Sem.-Nr. 04.07.– 06.07.2016 1600-1607044 Steinbach/Taunus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebsratsmitglieder, die häufig mit wirtschaftlichen Angelegenheiten zu tun haben; Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 131 Wirtschaftliche Angelegenheiten Unternehmenskennzahlen und -steuerung Praktische Arbeit mit den Kennzahlen des Unternehmens: Was sagen sie, und was sagen sie nicht? Wirtschaftliche Kennzahlen bestimmen den Alltag im Unternehmen. Kennzahlen, die sich auf den Jahresabschluss stützen, sind vergangenheitsbezogen. Diese haben durchaus ihre Berechtigung. Es ist für ein funktionierendes Unternehmen aber unerlässlich, auch mit in die Zukunft gerichteten (Plan-)Zahlen zu arbeiten. Dabei müssen ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um das geplante Umsatz- und Ergebnisziel zu erreichen. In diesem Seminar geht es um Wege von der vergangenheitsorientierten Buchhaltungssicht zum zukunftsorientierten Steuern des Unternehmens. Die Seminarinhalte in Stichworten: Wirtschaftliche Grundprinzipien Quantitative und qualitative Messkriterien im Unternehmen Individuell sinnvolle Kennzahlen auswählen und Sollwerte bestimmen Wirtschaftliche Steuerungsgrößen im Unternehmen für den Betriebsrat; Kennzahleninformationssystem Controlling als Instrument der Unternehmenssteuerung Personalkennzahlen und Personalplanung 132 Termin/Ort Sem.-Nr. 25.04.– 27.04.2016 1600-1604253 Steinbach/Taunus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebsratsmitglieder, die häufig mit wirtschaftlichen Angelegenheiten zu tun haben; Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Wirtschaftliche Angelegenheiten Operative Unternehmensplanung und Krisenfrüherkennung Formen von Unternehmenskrisen und deren Früherkennung Oft lassen sich Unternehmenskrisen bereits in einem frühen Stadium erkennen. Der Betriebsrat kann mit einfachen Mitteln wichtige Erkenntnisse aus dem Handeln (oder auch Nicht-Handeln) der Unternehmensleitung gewinnen. Um Unternehmenskrisen zu vermeiden, ist Innovation ein Schlüssel zum Erfolg. Ein Investitions- und Innovationsstau führt in der Zukunft nicht selten zu höheren Kosten. Dies wirkt sich nachteilig aus, da Wettbewerber am Markt preisgünstiger auftreten können. Im Seminar wird unter anderem folgenden Fragen nachgegangen: Wie wird die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens bewertet? Wie gut ist ein Unternehmen aufgestellt? Drohen in absehbarer Zeit eventuell unangenehme Maßnahmen, wie beispielsweise Personalabbau? Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind: Mittel zur Krisenfrüherkennung Veränderungs- und Innovationsprozesse Insourcing und Outsourcing/Make-or-buy-Analysen Beschäftigungssicherungsmaßnahmen Termin/Ort Sem.-Nr. 26.09.– 28.09.2016 1600-1609262 Steinbach/Taunus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebsratsmitglieder, die häufig mit wirtschaftlichen Angelegenheiten zu tun haben; Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. 133 Wirtschaftliche Angelegenheiten Langfristige Unternehmensplanung und Strategien Unternehmensstrategien entwickeln, einführen und steuern Unternehmenslenker benutzen unterschiedliche betriebswirtschaftliche Modelle und Analysewerkzeuge zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und zur Unterstützung strategischer Entscheidungen. In der Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber werden Betriebsräte häufig mit den Ergebnissen dieser wirtschaftlichen Betrachtungen konfrontiert. In diesem Zusammenhang werden auch gerne blumige Begriffe wie „Cash Cow“, „low hanging fruits“ oder „local footprint“ benutzt. Was aber verbirgt sich hinter diesen Modellen und Begriffen, und woraus leiten sie sich ab? Im Seminar werden grundlegende Begriffe der verschiedenen Unternehmensstrategien erläutert und voneinander abgegrenzt. Darauf aufbauend werden visuelle Analysewerkzeuge vorgestellt, die gerne seitens des Managements benutzt werden. Das Ziel ist es, die jeweiligen Zusammenhänge einfach und kompakt darzustellen. Hierbei werden die verschiedenen Modelle vorgestellt und erläutert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken erkennen Strategische Ergebnisplanung Strategien ableiten Strategien steuern mithilfe einer Balanced Scorecard Strategische Beschäftigungssicherung 134 Termin/Ort Sem.-Nr. 21.11.– 23.11.2016 1600-1611213 Steinbach/Taunus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebsratsmitglieder, die häufig mit wirtschaftlichen Angelegenheiten zu tun haben; Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Wir gründen einen Wirtschaftsausschuss! Gründe, Voraussetzungen und Umsetzung der Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses Zielgruppe Betriebs-/Gesamtbetriebsratsmitglieder Branche/Bereich In allen Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Obwohl es sich hierbei um eine „Muss“-Bestimmung handelt, wird diese häufig nicht umgesetzt. Dabei handelt es sich beim Wirtschaftsausschuss um ein Beratungsgremium, dessen Mitglieder vom Betriebsrat bestellt werden, das mit dem Arbeitgeber wirtschaftliche Angelegenheiten berät und dem Betriebsrat Bericht erstattet. Als Grundlage für die Betriebsratsarbeit sind die dem Wirtschaftsausschuss zugänglichen Informationen unverzichtbar. alle Ausgehend von den Voraussetzungen seiner Gründung über die Klärung seiner Zuständigkeiten, Arbeitsweisen, Rechte und Pflichten behandelt das Seminar die strategische Relevanz des Wirtschaftsausschusses (WA). Wir bieten dieses Seminar auf Anfrage als InhouseSchulung an. Die Seminarinhalte in Stichworten: Die allgemeinen Voraussetzungen zur Gründung Klärung des Konzern-, Unternehmens- und Betriebsbegriffs Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses und Rechtsstellung der WA-Mitglieder Der Wirtschaftsausschuss als Teil des Informationsgeflechts des Betriebsrats Umgang mit Konflikten mit dem Arbeitgeber Rechtliche Grundlage und Beteiligungsrechte des Betriebsrats Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Bemerkungen Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf. 135 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Wirtschaftsausschuss 1 Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung Termin/Ort 29.02.– 04.03.2016 1600-1602292 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen Der Wirtschaftsausschuss (WA) ist das gesetzliche Instrument der Interessenvertretung zur Mitwirkung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten. 12.09.– 16.09.2016 1600-1609122 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen alle In diesem Seminar werden neben der Darstellung der gesetzlichen Rechte und Pflichten des Wirtschaftsausschusses typische Probleme der Wirtschaftsausschusstätigkeit bearbeitet. Sie lernen die Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses praxisorientiert kennen. Ausgewählte betriebswirtschaftliche Fachbegriffe und ihre Bedeutung für die Interessenvertretung der Beschäftigten werden Ihnen erläutert. Sie setzen sich im Seminar mit der Struktur und den Inhalten des Jahresabschlusses und seiner Hauptbestandteile, der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), auseinander. Dabei wird die strategische Bedeutung des Wirtschaftsausschusses für die Arbeit der Interessenvertretung behandelt und diskutiert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses (§§ 106 ff. BetrVG) Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses Informationsrechte und -pflichten in wirtschaftlichen Angelegenheiten Durchsetzung der Informations- und Beratungsrechte Unternehmensplanung und -steuerung Überblick über die Struktur des Jahresabschlusses 136 Sem.-Nr. Zielgruppe Branche/Bereich Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 1.180,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Wirtschaftsausschuss 2 Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht Der Jahresabschluss gilt als undurchschaubares Zahlenwerk, ist jedoch für Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss eine zentrale Informationsquelle für die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. In diesem Seminar wird er Ihnen auf leicht verständliche Art und Weise erklärt und gut nachvollziehbar erläutert. Dabei werden seine Bestandteile Schritt für Schritt unter Verwendung eines Analyseschemas bearbeitet und die gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erklärt. Systematisch können Sie sich die einzelnen Positionen in der Bilanz und der Gewinnund Verlustrechnung, unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), erarbeiten und dabei den Stellenwert und die Bedeutung des Anhangs und des Lageberichts im Jahresabschluss klären. Im Seminar werden Ihnen ausgewählte Kennzahlen dargestellt und praktische Hinweise für die Erstellung eines Kennzahlensystems gegeben. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsform sowie Prüf- und Veröffentlichungspflichten von Unternehmen Rechtliche Grundlagen und Bestandteile des Jahresabschlusses Erläuterung der Strukturen und Inhalte der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Exemplarische Jahresabschlussanalyse eines Musterbetriebs Grenzen der Aussagekraft des Jahresabschlusses und Rolle des Wirtschaftsprüferberichts Kennzahlensystem zur Beobachtung der wirtschaftlichen Entwicklung Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 20.06.– 24.06.2016 1600-1606204 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen 07.11.– 11.11.2016 1600-1611073 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen alle Branche/Bereich Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars sowie des Seminars „Wirtschaftsausschuss 1“ Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 1.180,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. 137 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1 Sichere Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sind Prioritäten für die Interessenvertretung im Aufsichtsrat. Dabei bringen geänderte Gesetze und Rechtsprechung neue Anforderungen und höhere Verantwortung. So etwa das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG), der Corporate-Governance-Kodex und das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG). Die Seminarinhalte in Stichworten: Belegschaftsinteressen im Aufsichtsrat vertreten – Grundsätze Mitbestimmungsgesetz und Drittelbeteiligungsgesetz Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder Verantwortung des Aufsichtsrats für die Leistung des Vorstands bzw. der Geschäftsführung Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen Informationen an Belegschaft, Betriebsrat und Gewerkschaft Besondere Konfliktlagen rechtlich und taktisch bewältigen Neue Wahlverfahren Termin/Ort Sem.-Nr. 29.02.– 02.03.2016 1600-1602293 Gladenbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebsratsmitglieder und andere Arbeitnehmervertreter/-innen im Aufsichtsrat Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 675 i.V.m. § 670 BGB und Rechtsprechung des BGH Seminargebühr 850,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers möglich. Angebote zur wirtschaftlichen Kompetenz finden Sie in der entsprechenden Themengruppe. 138 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Interessenvertretung im Aufsichtsrat 2 In diesem Seminar lernen Sie, Erfahrungen aus der Arbeit im Aufsichtsrat kritisch zu verarbeiten und anhand von Schwerpunkten Kompetenzen zu verstärken. Damit Sie sicher und wirksam agieren können, bietet Ihnen dieses Seminar die entsprechenden Inhalte und praktischen Übungen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Jahresabschluss, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Beauftragung des Jahresabschlussprüfers Controlling, Kennzahlen, Risikomanagement Corporate-Governance-Kodex – Vertiefung Qualität der Informationsversorgung Zustimmungsbedürftige Geschäfte Wirksamkeit der Überwachung Gesellschaftsrecht, Konzernverhältnisse Termin/Ort Sem.-Nr. 26.09.– 28.09.2016 1600-1609263 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebsratsmitglieder und andere Arbeitnehmervertreter/-innen im Aufsichtsrat Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Seminars „Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1“ Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 675 i.V.m. § 670 BGB und Rechtsprechung des BGH Seminargebühr 850,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers möglich. Angebote zur wirtschaftlichen Kompetenz finden Sie in der entsprechenden Themengruppe. 139 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Als Arbeitnehmervertreter/-in im Aufsichtsrat (nach Drittelbeteiligungsgesetz) – Grundlagen Grundlage der Drittelmitbestimmung ist das Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG). Es findet auf Kapitalgesellschaften in der Rechtsform z.B. der Aktiengesellschaft (AG) oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Anwendung, wenn diese in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmer/-innen beschäftigen. Für Arbeitnehmervertreter in drittelbeteiligten Aufsichtsräten sind die rechtlichen Rahmenbedingungen andere als für paritätisch besetzte Aufsichtsräte. In diesem Seminar setzen Sie sich intensiv mit den rechtlichen Bedingungen und der besonderen Rolle als Arbeitnehmervertreter/-in im Aufsichtsrat auseinander, bezogen auf die spezifischen Bedingungen, die das Drittelbeteiligungsgesetz vorgibt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Übersicht über rechtliche Rahmenbedingungen und Grundlagen Einzelrechte und Pflichten des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder Sitzungsvorbereitung und Arbeitnehmervorbesprechung Informations-, Kontroll- und Gestaltungsrechte der Aufsichtsratsmitglieder Anforderungen und Konflikte (Interessen der Belegschaft kontra Interessen des Aufsichtsrats!?) Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen gesetzlichen Interessenvertretungen Besondere Pflichten (Verschwiegenheit, Treuepflicht) Termin/Ort Sem.-Nr. 20.04.– 22.04.2016 1600-1604201 Gladenbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebsratsmitglieder und andere Arbeitnehmervertreter/-innen im Aufsichtsrat nach dem Drittelbeteiligungsgesetz Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 675 i.V.m. § 670 BGB und Rechtsprechung des BGH Seminargebühr 850,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers möglich. Angebote zur wirtschaftlichen Kompetenz finden Sie in der entsprechenden Themengruppe. 140 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 1 Personalratsmitglieder, die in den Verwaltungsrat gewählt wurden, haben eine wichtige Funktion. Sie können durch ihre speziellen Kenntnisse die Arbeit des Personalrats wirkungsvoll unterstützen. Die Personalratsmitglieder in Verwaltungsräten werden für ihre Aufgaben mit den in unserem Seminar erworbenen Kenntnissen umfassend gestärkt. Sie sind in der Lage, die bestehenden Einflussmöglichkeiten im Interesse der Arbeitnehmer/-innen effektiv und wirkungsvoll zu nutzen. In diesem praxisnah aufgebauten Grundseminar erfahren Sie, wie Sie sinnvoll mit den rechtlichen Rahmenbedingungen umgehen. Damit können Sie Ihren Handlungsspielraum im Verwaltungsrat ausloten und für die Arbeit der Interessenvertretung nutzen. Wirtschaftliche Grundbegriffe, die für die Ausübung der Kontrollfunktionen im Verwaltungsrat bedeutsam sind, werden an Praxisfällen erläutert. Termin/Ort Sem.-Nr. 09.03.– 11.03.2016 1600-1603091 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Personalratsmitglieder in Verwaltungsräten Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-Grundseminars Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 850,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Das System der Interessenvertretung: Personalrat, Wirtschaftsausschuss, Verwaltungsrat Bestellung und Kontrolle von Vorstandsmitgliedern Einflussnahme auf wirtschaftliche Entscheidungen Rechtsstellung des Verwaltungsratsmitglieds (z.B. Geheimhaltungspflicht) 141 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 2 Personalratsmitglieder, die in den Verwaltungsrat gewählt wurden, haben eine wichtige Position als Interessenvertreter/-in der Beschäftigten. Mit umfangreichen Kenntnissen ausgestattet und effektiv handelnd, sind sie eine bedeutende Unterstützung des Personalrats. Ihre Stellung innerhalb des Verwaltungsrats lässt jedoch für eine aktive Gestaltung der Unternehmenspolitik unter Berücksichtigung der Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wenig Raum. Unsere Seminare leisten einen Beitrag dazu, die Arbeit als Personalratsmitglied im Verwaltungsrat gut bewältigen zu können. Sie helfen, die bestehenden Einflussmöglichkeiten im Interesse der Arbeitnehmer/-innen zu nutzen und sind praxisnah aufgebaut. In dem Expertenseminar kommen spezielle Problemfelder zur Sprache. Vor allem für Verwaltungsratsmitglieder in verzweigten oder übergreifend operierenden Betrieben und Dienststellen werden Kenntnisse vermittelt, die sie in die Lage versetzen, Grundzüge einer Interessenvertretung zu entwickeln und zu verfolgen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Gesetzesentwicklung und neuere Rechtsprechung Rechte und Pflichten des Verwaltungsrats Informations- und Beteiligungsrechte bei Umstrukturierungen 142 Termin/Ort Sem.-Nr. 24.10.– 26.10.2016 1600-1610243 Gladenbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Personalratsmitglieder in Verwaltungsräten Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Seminars „Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 1“ Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 850,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Frauen Mut gehört dazu Die eigenen Potenziale erkennen und verwirklichen Umstrukturierungen gehen nicht spurlos an Betrieben bzw. Dienststellen vorüber. Wer die neuen Anforderungen erfüllen will, muss Veränderungen aktiv, kreativ und flexibel nutzen und den Wandel als Chance begreifen. Besonders Frauen haben jedoch selten gelernt, ihren eigenen Weg konsequent zu verfolgen und verlieren durch ihre Mehrfachbelastung das Wesentliche für sich selbst aus den Augen. Dieses Seminar unterstützt die Teilnehmerinnen in ihrem Zielfindungsprozess bei ihrer Arbeit als gesetzliche Interessenvertreterin. Wir entwerfen auf die individuelle Persönlichkeit abgestimmte Methoden, um die eigenen Potenziale zu erkennen und entwickeln bedürfnisorientierte, situationsangemessene Strategien zur Verbesserung der Handlungsflexibilität. Die Seminarinhalte in Stichworten: Warum Selbstsicherheit so wichtig für Frauen ist Selbstbewusstheit und persönliche Präsenz Deutliche Fremdwahrnehmung Kontaktverhalten und klare Ich-Du-Beziehung Konkrete persönliche Zielvorstellung Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 23.05.– 25.05.2016 Mosbach 1900-1605233 Weibliche Betriebs-/Personalratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 750,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 147 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 143 Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen Ergänzend zu den Angeboten in diesem Programm bieten wir Ihnen weiterführende Seminare als ein- oder mehrtägige Veranstaltungen. Diese Seminare greifen aktuelle Themen und Entwicklungen auf und richten sich an alle Zielgruppen oder an Interessenvertretungen aus bestimmten Betrieben oder Branchen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie mit einer separaten Ausschreibung bzw. aktuell auf unserer Homepage: www.verdi-bub.de. Unser Tipp: gewerkschaftspolitische Seminare Die ver.di-Bildungsstätten führen etliche Seminare mit Freistellungsmöglichkeiten nach Bildungsurlaubsgesetzen und Sonderurlaubsverordnungen durch. Die Kosten für gewerkschaftspolitische Seminare werden für ver.di-Mitglieder von ver.di getragen. Bitte wenden Sie sich an: 144 ver.di Abt. Gewerkschaftliche Bildung Paula-Thiede-Ufer 10 10179 Berlin die örtlichen ver.di-Gliederungen bzw. den ver.di-Landesbezirk oder unter www.verdi.de Bildungsplanung mit System Sie wollen im Gremium Ihre Aufgaben und Ziele definieren? Wir unterstützen Sie hierbei. Sie möchten sich einen Überblick verschaffen, in wie weit die nötigen Kenntnisse bereits vorhanden sind? Wir beraten Sie gerne. Sie möchten sich gezielt weiterbilden? Wir planen Ihre Weiterbildung – mit Inhalten, die betriebliche Rahmenbedingungen selbstverständlich genauso berücksichtigen wie rechtliche Vorschriften. Vereinbaren Sie einen Kontakttermin mit uns; wir kommen gerne auch direkt zu Ihnen in die Sitzung. Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen Maßgeschneiderte Seminare Wir entwickeln für Sie spezielle Seminare, die genau auf aktuelle Fragestellungen im Unternehmen und in Ihrer Interessenvertretung zugeschnitten sind und auf Wunsch als Inhouse-Seminare durchgeführt werden: wenn spezielle betriebsspezifische Probleme bestehen wenn aus aktuellem Anlass ein kurzfristiger Weiterbildungsbedarf entsteht wenn Sie die Zusammenarbeit im Gremium verbessern möchten. Mögliche Themenbeispiele: Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung Betriebsänderungen Betriebliches Eingliederungsmanagement Überlastungsanzeigen Stellenbewertung und Eingruppierung Arbeits- und Planungsklausuren Wahlvorstandsschulungen. Mit unserer Beratung zum passenden Seminar Sie möchten wissen, welches Seminar das richtige für Sie ist? Wir beraten Sie individuell, sorgfältig und gezielt, klären mit Ihnen spezifische Anforderungen und unterbreiten Ihnen ein Angebot. Rufen Sie uns einfach an: Fon 0711 88788-2424. Individuelles Training für Vorsitzende und Gremien Sie wollen Ihre Arbeit effektiver gestalten? Sie wollen Konflikte klären? Sie wollen ein starkes Team formen? Ein Einzelcoaching für Sie als Vorsitzende/-n oder Stellvertreter/-in ist dabei möglicherweise genauso sinnvoll wie ein Workshop mit dem gesamten Gremium. In jedem Fall erhalten Sie nicht nur Denkanstöße und Anregungen für gezielte Veränderungen, sondern auch Unterstützung bei der schrittweisen Umsetzung. Denn da Entwicklungsprozesse ihre Zeit benötigen und häufig nicht reibungslos verlaufen, begleiten wir Sie auch über einen längeren Zeitraum und beraten Sie bei auftretenden Schwierigkeiten. N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 145 Hinweise zu unseren Seminaren Melden Sie sich bei uns an Da einige Seminare erfahrungsgemäß schnell ausgebucht sind und die Teilnehmer(innen)zahl begrenzt ist, melden Sie sich am besten frühzeitig an. Bitte benutzen Sie dazu das Formular auf Seite 160. Nachdem wir Ihre Anmeldung erhalten haben, bekommen Sie von uns eine Anmeldebestätigung mit einem Themenplan. Die Reservierung erfolgt in der Reihenfolge der schriftlichen Anmeldungen. Sollten die Anmeldungen die festgelegte Teilnehmer(innen)zahl überschreiten, wird eine Warteliste angelegt. Wenn Sie nur noch einen Platz auf der Warteliste erhalten haben oder wenn ein Platz in einem Seminar frei wird, informieren wir Sie umgehend. Wir reservieren Hotels und Tagungsstätten Die Reservierung am Standort des Seminars übernehmen wir für alle Teilnehmer/-innen (siehe Teilnahmebedingungen). Da wir die Häuser mehrfach im Jahr belegen, erhalten wir günstige Pauschalen, die wir gerne an Sie weitergeben. Den vereinbarten Gesamtpreis rechnet die Tagungsstätte direkt mit Ihnen bzw. mit Ihrem Arbeitgeber ab. Ihre Einladung und Rechnung Vor Seminarbeginn erhalten Sie eine Einladung mit Anreisebeschreibung und weiteren Informationen zum Seminar sowie die Rechnung über die Seminargebühr. Bitte leiten Sie die Rechnung an die zuständige Stelle Ihres Betriebs oder Ihrer Dienststelle weiter, damit die Zahlung noch vor dem Seminartermin erfolgen kann (siehe Teilnahmebedingungen). Vom Hotel bzw. von der Tagungsstätte erhalten Sie eine weitere Rechnung über die Übernachtungs- und Verpflegungskosten. 146 Wenn Sie stornieren müssen Sollten Sie gezwungen sein, eine Seminarbuchung zu stornieren, muss die Absage schriftlich bei uns eingehen. Hinweise zu den Stornofristen und -kosten finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen auf Seite 161. Bitte denken Sie in jedem Fall daran, Ihre Hotelbuchung ebenfalls zu stornieren, da Ihnen das Hotel andernfalls die Kosten in Rechnung stellt. Wenn wir absagen müssen Sollten wir aus wichtigen Gründen ein Seminar absagen müssen, teilen wir Ihnen dies umgehend mit. Wir bemühen uns schnellstmöglich um einen Ersatztermin. Sollten Sie diesen nicht wahrnehmen können, erhalten Sie die bereits gezahlte Seminargebühr selbstverständlich in voller Höhe zurück. Unsere Tagungsstätten Unsere Tagungsstätten ... ... sind gut ausgestattete ver.di-Bildungszentren oder Tagungshotels. Sie sind ganz auf den Seminarbetrieb eingestellt und bieten Ihnen optimale Arbeits- und Lernbedingungen. Darüber hinaus haben Sie dort viele Möglichkeiten, Ihre Freizeit zu gestalten und den Tag ausklingen zu lassen. Seminare mit Übernachtung Mehrtägige Seminare mit Übernachtung bieten einen hervorragenden Rahmen, um neues Wissen aufzunehmen. Da Sie während Ihres gesamten Aufenthalts rundum versorgt werden, können Sie sich ganz auf das Seminar konzentrieren. In der Freizeit lassen Sie die Erlebnisse des Tages Revue passieren, tauschen Erfahrungen und Meinungen aus – oder entspannen sich einfach. Kinderbetreuung Sollten Sie eine Kinderbetreuung benötigen, so nehmen Sie bitte rechtzeitig vorher Kontakt mit uns auf. ver.di-Bildungszentren ver.di-Bildungs- und Begegnungszentrum „Clara Sahlberg“ Das Bildungszentrum liegt mit Blick auf den Wannsee im Grünen Berlins und ist zugleich sehr gut mit Bahn oder Auto zu erreichen. Es bietet moderne Räumlichkeiten für effektives, kreatives Arbeiten. 9 flexible Seminar- und 7 Gruppenräume sind mit moderner Tagungstechnik ausgestattet, in allen Seminarbereichen und Gästezimmern steht WLAN zur Verfügung. Die 70 modernen Einzel- und 13 Doppelzimmer verfügen über Telefon, Radiowecker, Fön und Fernseher. Freizeitangebote: Restaurant, Kino, Kicker, Tischtennis und Dart. Für Außenaktivitäten stehen 20 moderne Fahrräder, eine Boulebahn, eine Sonnenterrasse und eine Liegewiese für sonnige Tage zur Verfügung; es werden zudem Stadtführungen und Besichtigungen angeboten. Kontakt: Koblanckstr. 10 14109 Berlin (Wannsee) Fon 030 806 713-0 www.bbz.verdi.de Preise (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 3-Tages-Seminar: 4-Tages-Seminar: Wochenseminar (Mo – Fr): Wochenseminar (So – Fr): Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 145,00 € 265,00 € 380,00 € 500,00 € 590,00 € 95,00 € ver.di-Bildungszentrum „Das Bunte Haus“ „Das Bunte Haus“ ist eine der ältesten gewerkschaftlichen Bildungsstätten in Deutschland. 1925 wurde die Einrichtung als Jugend- und Freizeitheim des Zentralverbands der Angestellten eröffnet. Damals waren Räume und Fassaden bunt gestrichen – daher der Name. Heute ist „Das Bunte Haus“ eine der zentralen ver.di-Bildungsstätten. Das Haus N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 147 Unsere Tagungsstätten bietet Raum für Begegnung und Kommunikation, Entwicklung gemeinsamer Visionen und gewerkschaftlicher Positionen. Die Seminarräume entsprechen den Erfordernissen zeitgemäßer Erwachsenenbildung, die ruhigen und gemütlichen Einzelzimmer entsprechen modernen Standards. Kontakt: Senner Hellweg 461 33689 Bielefeld Fon 05205 9100-0 www.verdi-das-bunte-haus.de Preise (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 3-Tages-Seminar: 4-Tages-Seminar: Wochenseminar (Mo – Fr): Wochenseminar (So – Fr): Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 155,00 € 275,00 € 395,00 € 520,00 € 610,00 € 95,00 € ver.di-Bildungszentrum Gladenbach Das Bildungszentrum Gladenbach liegt zwischen Marburg und Gießen zentral in Hessen. Es verfügt über moderne Seminartechnik und bestens ausgestattete Seminar- und Gruppenarbeitsräume, außerdem über einen Computerraum. Das Haus ist mit WLAN ausgestattet. Das Freizeitangebot ist vielfältig und bietet u.a. Sauna, Dampfbad, eine Freizeithalle mit Tischtennis, Billard, Kicker und Fitnessgeräten. Das Haus ist umgeben von Wanderwegen und Trimmpfaden. Eine Kegelbahn und eine gemütliche Kneipe runden das Freizeitangebot ab. Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt. Auf Wunsch wird auch alternative Kost angeboten. In 108 modern eingerichteten Zimmern, mit Dusche und WC, Fernseher, Radiowecker und Telefon, bietet das Haus seinen Gästen einen angenehmen Aufenthalt. 148 Kontakt: Schloßallee 33 35075 Gladenbach Fon 06462 9180-0 www.verdi-gladenbach.de Preise (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 3-Tages-Seminar: 4-Tages-Seminar: Wochenseminar (Mo – Fr): Wochenseminar (So – Fr): Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 150,00 € 270,00 € 390,00 € 510,00 € 605,00 € 95,00 € ver.di-Bildungszentrum „Michael-Rott-Schule“ in Mosbach Zentrum für gewerkschaftliche Bildung Das Bildungszentrum Mosbach liegt am Rande von Mosbach/Neckar auf einem Bergrücken, mit weitem Blick über den Odenwald. Es bietet mit 6 Seminar- und 10 Gruppenräumen eine angenehme und professionelle Lernatmosphäre. Die Räume sind mit modernen Medien und Kommunikationssystemen ausgestattet, im Haus existiert eine Freizeitund Fachbibliothek. Die 78 Einzel- und 2 Doppelzimmer mit Telefon, Fernseher, Internetzugang über WLAN, Dusche und WC (davon 2 behindertengerecht) sind hell, freundlich und komfortabel. Das Bildungszentrum bietet u.a. Billard, Kegelbahn, Tischtennis, kostenlosen Fahrradverleih, eine bewirtete Bauernstube und eine Sonnenterrasse. Kontakt: Am Wasserturm 1–3 74821 Mosbach Fon 06261 942-0 www.bst-mosbach.verdi.de Preise (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 3-Tages-Seminar: 4-Tages-Seminar: Wochenseminar (Mo – Fr): Wochenseminar (So – Fr): Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 160,00 € 285,00 € 405,00 € 525,00 € 610,00 € 85,00 € Unsere Tagungsstätten ver.di-Jugendbildungsstätte Haus Naumburg Das Haus liegt in einem waldreichen Feriengebiet südwestlich von Kassel, verfügt über 5 Seminarräume mit professioneller Ausstattung und gute Freizeitmöglichkeiten (u.a. Billard, Kicker, Bistro, Fitnessraum). Die Unterbringung erfolgt in der Regel in ansprechenden Doppelzimmern mit Dusche und WC. Kontakt: Unter den Linden 30 34311 Naumburg Fon 05625 9997- 0 www.haus-naumburg.de Preise*: 2-Tages-Seminar: 3-Tages-Seminar: 4-Tages-Seminar: Wochenseminar (Mo – Fr): Wochenseminar (So – Fr): Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 125,00 € 220,00 € 320,00 € 415,00 € 490,00 € Kontakt: Sunderstr. 77 29664 Walsrode Fon 05161 9790 www.verdi-walsrode.de Preise (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 3-Tages-Seminar: 4-Tages-Seminar: Wochenseminar (Mo – Fr): Wochenseminar (So – Fr): Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 155,00 € 285,00 € 410,00 € 535,00 € 635,00 € 100,00 € 75,00 € * Die Preise beziehen sich auf eine Unterbringung im Doppelzimmer. ver.di-Bildungszentrum Walsrode Das moderne, freundliche Haus mit gehobenem Standard liegt in ruhiger Lage am Waldrand, ca. 100 km von Hamburg entfernt, am Rande der Lüneburger Heide. Die Seminarräume sind hell und freundlich und mit professioneller Seminartechnik ausgestattet. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern mit Dusche/WC, Fernseher, Telefon und Radiowecker; im gesamten Haus gibt es kostenlosen WLANZugang. Zur Entspannung in der Freizeit stehen ein schöner Wintergarten, eine Terrasse und eine Sauna zur Verfügung. Sportangebote: Fitnessraum, Tischtennis, Kegelbahn, Bouleplatz, Fahrradverleih, Nordic Walking, Yoga. N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 149 Unsere Tagungsstätten Weitere Tagungsstätten | Mit Übernachtung Hotel Wilder Mann Mitten im Zentrum der historischen Altstadt Aschaffenburgs gelegen. Nach dem Seminar bietet sich der Besuch im Wellnessbereich oder ein schöner Altstadtbummel an. Kontakt: Löherstr. 51 63739 Aschaffenburg Fon 06021 302-0 www.hotel-wilder-mann.de Preis (inkl. MwSt.): 3-Tages-Seminar: 349,00 € Biohotel Bayerischer Wirt Schöne Tagungsräume mit Blick ins Grüne und 100 Prozent biologische, regionale, gesundheitsbewusste und bayerische Küche. Nach dem Seminar laden Salzgrotte und Salzsauna zum Entspannen ein. Kontakt: Neuburger Str. 122 86167 Augsburg Fon 0821 790 975-0 www.bayerischer-wirt.de Preise (inkl. MwSt.): 3-Tages-Seminar: Wochenseminar: 378,00 € 695,00 € Landhotel Betz Am Rand des Kurgebiets von Bad Soden-Salmünster, im Kinzigtal zwischen Vogelsberg und Spessart, befindet sich in schöner Lage das Landhotel Betz. Das für Tagungen professionell ausgestattete Haus (u.a. WLAN) verfügt über 65 Zimmer und bietet mit guter Verpflegung und vielen Freizeitmöglichkeiten (u.a. eigenes Hallenbad, Sauna und Solarium) eine angenehme Atmosphäre. 150 Kontakt: Brüder-Grimm-Straße 21 63628 Bad Soden-Salmünster Fon 06056 739-0 www.landhotel-betz.de Preise (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 3-Tages-Seminar: Wochenseminar (Mo – Fr): Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 168,00 € 293,00 € 543,00 € 82,00 € Hotel Arvena Reichsstadt Mit Sauna und nahe gelegener Frankentherme bietet das Hotel auch Möglichkeiten zur Entspannung nach dem Seminar. Kontakt: Pastoriusstr. 5 91438 Bad Windsheim Fon 09841 9070 www.arvena-reichsstadt.de Preise (inkl. MwSt.): 3-Tages-Seminar: Wochenseminar: 336,00 € 618,00 € Posthotel Traube Das Hotel liegt zentral in der hübschen historischen Innenstadt Donauwörths. Komfort und familiäres Engagement bilden den Rahmen für die persönliche Atmosphäre in diesem traditionsreichen Hotel. Einen Hauch Stadtgeschichte können Sie nach dem Seminar beim Altstadtbummel einfangen. Kontakt: Kapellstr. 14 –16 86609 Donauwörth Fon 0906 706 440 www.posthotel-traube.de Preis (inkl. MwSt.): 3-Tages-Seminar: 375,00 € Unsere Tagungsstätten Das Spenerhaus • Hotel und Tagungszentrum am Dominikanerkloster Die zentrale und doch ruhige Lage am Börneplatz – in unmittelbarer Nähe zum Kaiserdom, zum Römer und zur Einkaufsstraße Zeil, – ist ein idealer Ausgangspunkt zur Erkundung der Goethestadt Frankfurt, mit ihren zahlreichen Museen und Sehenswürdigkeiten. Gleichzeitig bietet das Tagungszentrum eine umfassende Infrastruktur mit Seminarräumen, einem Kongresssaal und modernster Tagungstechnik. Die 36 Zimmer sind alle mit Bad oder Dusche und WC, Telefon, Sat-TV, Kühlschrank sowie kostenlosem Internetzugang ausgestattet. Zwei der vorhandenen Zimmer sind barrierefrei gestaltet. Kontakt: Dominikanergasse 5 60311 Frankfurt am Main Fon 069 2165 1410 www.spenerhaus.de Preise (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 3-Tages-Seminar: 197,00 € 336,00 € hoffmanns höfe Die Tagungsstätte befindet sich im Westen Frankfurts, südlich des Mains, im Bereich des Uniklinikums. Das Haus liegt in unmittelbarer Nähe zum Fluss, mit guter Straßen- und Autobahnanbindung. Kontakt: Heinrich-Hoffmann-Str. 3 60528 Frankfurt am Main Fon 069 6706-100 www.hoffmanns-hoefe.de Preis (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 135,00 € Hotel Zettler Im malerischen „Schwäbischen Barockwinkel“ gelegen, erfreut sich dieses Tagungshaus großer Beliebtheit. Nach dem Seminar bleibt Gelegenheit, ein Stück den Donauradweg zu fahren oder den hoteleigenen Wellnessbereich zu nutzen. Kontakt: Ichenhauser Str. 26A 89312 Günzburg Fon 08221 3648-0 www.hotel-zettler.de Preise (inkl. MwSt.): 3-Tages-Seminar: Wochenseminar: 360,00 € 668,00 € Parkhotel Altmühlthal Ein sehr schönes Hotel im Fränkischen Seenland. Zu den Vorzügen gehört neben der ausgezeichneten Tagungsmöglichkeit auch ein Wellnessbereich mit Sauna, Hallenbad und Massagen, um nach dem Seminar zu entspannen. Kontakt: Zum Schießwasen 15 91710 Gunzenhausen Fon 09831 5040 www.aktiv-parkhotel.de Preise (inkl. MwSt.): 3-Tages-Seminar: Wochenseminar: 346,00 € 650,00 € ANDOR Hotel Plaza Das moderne Comfort Superior (***plus) Hotel liegt – nur 100 m vom Hauptbahnhof entfernt – direkt im Zentrum von Hannover. Im gleichen Gebäudekomplex befinden sich ein Cinemaxx-Kino mit 3.500 Plätzen sowie verschiedene gastronomische Einrichtungen. N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 151 Unsere Tagungsstätten Kontakt: Fernroder Str. 9 30161 Hannover Fon 0511 3388-0 www.hotel-plaza-hannover.de Preis (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 214,00 € Winkler Bräu Tagungshotel mit eigener Brauerei, Schwimmbad, Wellness- und Fitnessbereich. Schön gelegen am alten Main-Donau-Kanal. Kontakt: Privatbrauerei-Gutshof St.-Martin-Str. 6 92355 Lengenfeld Fon 09182 17-0 www.winkler-braeu.de Preise (inkl. MwSt.): 3-Tages-Seminar: Wochenseminar: 448,00 € 815,00 € INNdependence-Hotel Das Hotel INNdependence liegt in der Mainzer Oberstadt und ist Mitglied im Verbund der Embrace-Hotels – einem Verbund von Hotels, bei denen Menschen mit und ohne Behinderung zusammenarbeiten. Es bietet den Komfort und die Einrichtung eines barrierefreien Hotels. Das Haus ist für die professionelle Durchführung von Seminaren und Tagungen bestens ausgestattet. Alle Zimmer sind freundlich-funktional eingerichtet und besitzen einen schönen Balkon. Kontakt: Gleiwitzer Str. 4 55131 Mainz Fon 06131 250 538-0 www.inndependence.de 152 Preis (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 190,00 € BEST WESTERN PREMIER Steubenhof Hotel Das Tagungshotel bietet ideale Voraussetzungen für ein gelungenes Seminar. In nur fünf Autominuten erreichen Sie das Stadtzentrum, den Hauptbahnhof sowie viele Sehenswürdigkeiten. In unmittelbarer Nähe lädt das Naturschutzgebiet „Waldpark am Rhein“ mit zahlreichen Sportanlagen und einem Strand ein. Kontakt: Preise (inkl. MwSt.): Steubenstr. 66 2-Tages-Seminar: 68199 Mannheim 3-Tages-Seminar: Fon 0621 81910-0 www.steubenhof.bestwestern.de 254,50 € 455,50 € Haus Humboldtstein Direkt am Rhein gelegen, mit Blick auf das Siebengebirge, bietet das AWO-Tagungszentrum „Haus Humboldtstein“ seinen Gästen optimale Voraussetzungen für Tagungen und Seminare in entspannter Atmosphäre. Bei Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen wurde besonderes Augenmerk auf die architektonische Kombination von alt und neu gelegt. Kontakt: Am Humboldtstein 53424 Remagen Fon 02228 932-0 www.haus-humboldtstein.de Preise (inkl.MwSt.): 2-Tages-Seminar: 3-Tages-Seminar: 117,50 € 207,00 € Unsere Tagungsstätten Bildungsstätte Steinbach/Ts. der IG BAU An den Hängen des Taunus, in Sichtweite der Stadt Frankfurt, liegt die moderne und attraktive Bildungsstätte der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Sie ist sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto gut zu erreichen. Kontakt: Preise (inkl. MwSt.): Waldstr. 31 2-Tages-Seminar: 61449 Steinbach (Taunus) 3-Tages-Seminar: Fon 06171 7020 Wochenseminar: www.bildungsstaette-steinbach.de DGB-Haus Frankfurt Wilhelm-Leuschner-Str. 69 – 77 60329 Frankfurt am Main Fon 069 2400 5741 www.dgb.de 186,00 € 319,00 € 585,00 € GHOTEL hotel & living Würzburg Nah an der schönen Würzburger Innenstadt gelegen, ist dieses Tagungshotel ein idealer Ausgangspunkt, um nach dem Seminar in der Altstadt zu bummeln. Kontakt: Schweinfurter Str. 1 97080 Würzburg Fon 0931 359-620 www.ghotel.de Preis (inkl. MwSt.): 3-Tages-Seminar: 369,50 € Weitere Tagungsstätten | Ohne Übernachtung Bei den Tagungsstätten, in denen keine Übernachtung vorgesehen ist, sind bei eintägigen Seminaren die Kosten für die Tagesverpflegung bereits in der Seminargebühr enthalten. DGB-Haus München Schwanthalerstr. 64 80336 München Fon 089 535 617 www.dgb.de DGB-Haus Nürnberg Kornmarkt 5 – 7 90402 Nürnberg Fon 0911 24916-0 www.dgb.de SSB-Veranstaltungszentrum Waldaupark Friedrich-Strobel-Weg 4 – 6 Preise (inkl. MwSt.): 70597 Stuttgart-Degerloch 2-Tages-Seminar: Fon 0711 7885 4501 3-Tages-Seminar: www.waldaupark.de Nur Verpflegung. 82,00 € 123,00 € 153 Unsere Tagungsstätten Bürohaus (gegenüber DGB-Haus) Theodor-Heuss-Str. 2 – Haus 2 70174 Stuttgart Haus der Gewerkschaften Ulm Weinhof 23 89073 Ulm Fon 0731 967 240 154 Freistellung und Kostenübernahme Freistellung für Betriebsrats-/JAV-Mitglieder gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG Das Betriebsverfassungsgesetz regelt, dass Mitglieder des Betriebsrats das Recht haben, zu ihrer Qualifizierung Seminare zu besuchen. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber aus Kosten- oder sonstigen Gründen die Notwendigkeit von Seminaren bestreiten. Das ist auch deswegen nicht ungewöhnlich, weil sie in der Regel kein Interesse an gut qualifizierten Betriebsräten haben. Das Recht auf einen Seminarbesuch gem. § 37 Abs. 6 BetrVG gilt für solche Seminare, in denen Kenntnisse vermittelt werden, die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Was aber heißt „erforderlich“? Erforderlich im Sinne der Rechtsprechung sind auf jeden Fall Seminare, die Grundwissen vermitteln. Jedes Betriebsratsmitglied kann (sollte) sie besuchen. Dazu gehören z.B. die Seminare der Grundqualifizierung (siehe Seite 9) sowie unsere Seminarangebote zum allgemeinen Arbeitsrecht und zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Bei Themen, die über das sogenannte Grundwissen hinausgehen, muss immer ein aktueller betrieblicher Anlass vorliegen oder perspektivisch eintreten. Ein Seminar zum Sozialplanrecht wäre z.B. nur dann erforderlich (im Sinne der Rechtsprechung), wenn im Betrieb tatsächlich betriebsändernde Maßnahmen geplant sind. Will der Betriebsrat selbst initiativ werden und mit dem Arbeitgeber Regelungen treffen, besteht ebenfalls ein Anrecht auf Qualifizierung. Beabsichtigt der Betriebsrat z.B., eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit abzuschließen, hat er einen Anspruch, sich die entsprechenden Kenntnisse des rechtlichen Rahmens und möglicher Arbeitszeitmodelle anzueignen. Aus der Aufgabenverteilung im Betriebsrat oder aus der Mitarbeit in Ausschüssen können sich weitere Schulungsansprüche ableiten. Die Teilnahme an einem Seminar muss der Betriebsrat zuvor ordnungsgemäß beschließen. Das ist unbedingte Voraussetzung. Der Betriebsrat sollte kurz darlegen, aus welchem Grund das Seminar für ihn erforderlich ist. Fehlt ein solcher Beschluss, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die entstandenen Kosten einschließlich der Entgeltfortzahlung zu übernehmen. Teilen Sie dem Arbeitgeber also rechtzeitig Zeitpunkt und Dauer des Seminars, die Kosten sowie den Themenplan mit (wenn Sie sich für ein Seminar interessieren, senden wir Ihnen die Unterlagen umgehend zu). Bei seinen Entscheidungen hat der Betriebsrat einen Ermessensspielraum. Er entscheidet, wen und wie viele Mitglieder er zu einem Seminar entsendet und ob er ein Thema für erforderlich hält. Dabei ist zu beachten, dass der Betriebsrat – als Gremium – ausreichende Kenntnisse der Materie erlangt. Einer Genehmigung durch den Arbeitgeber bedarf es nicht. Der Betriebsrat entscheidet in dieser Frage selbst. Klar muss aber sein, dass das entsprechende Seminar im rechtlichen Sinne erforderlich ist. Betriebsratsarbeit muss in der Arbeitszeit stattfinden. Dazu gehört auch der Besuch eines Seminars. Nach der Neuregelung des Betriebsverfassungsgesetzes haben jetzt auch Betriebsratsmitglieder, die außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit (z.B. Teilzeitbeschäftigte) ein Seminar besuchen, einen Ausgleichsanspruch, der begrenzt ist auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Wenn Sie auf Beschluss des Betriebsrats an einem Seminar gem. § 37 Abs. 6 BetrVG teilnehmen, muss der Arbeitgeber die Kosten tragen. Dazu gehören neben der Seminargebühr die Kosten für Übernachtung und Verpflegung sowie die Reisekosten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen angemessenen Reisekostenvorschuss zu leisten. Bei allen Fragen rund um unser Seminarangebot beraten wir Sie gern. Bei rechtlichen Problemen wenden Sie sich bitte an Ihre Gewerkschaft oder an uns. 155 Freistellung und Kostenübernahme Zusammenfassung Die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber erfolgt gem. § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG. Danach hat der Arbeitgeber – neben der Entgeltfortzahlung – die durch den Besuch der Seminarveranstaltung anfallenden Kosten zu tragen. Das sind u.a.: Seminargebühren, Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Voraussetzung hierfür ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, dass die betreffende Schulung Kenntnisse vermittelt, die für die konkrete Arbeit des Betriebsrats im Betrieb erforderlich sind. Dies sind Grund- und Aufbauseminare, aber auch Seminare, die Spezialwissen vermitteln und einen direkten Bezug zu aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu. Der Betriebsrat muss jeweils einen Beschluss fassen, damit das einzelne Betriebsratsmitglied an der Schulung teilnehmen kann. Wir empfehlen, bei diesem Beschluss gleichzeitig Ersatzteilnehmer/-innen festzulegen. Bei Verhinderung ist der Betriebsrat berechtigt, ein anderes Betriebsratsmitglied zum Seminar zu entsenden. So können die eventuell fälligen Stornogebühren vermieden werden. Der Betriebsrat hat dem Arbeitgeber die Teilnahme und die zeitliche Lage des Seminars rechtzeitig bekannt zu geben. Dabei sind betriebliche Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Hält der Arbeitgeber diese für nicht ausreichend berücksichtigt, so kann er die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die ausgeführten Bestimmungen gelten grundsätzlich für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen entsprechend. Auch hier erfolgt die Beschlussfassung durch den Betriebsrat. 156 Freistellung für Personalrats-/JAV-Mitglieder gemäß § 46 Abs. 6 BPersVG und § 44 Abs.1 LPVG Baden-Württemberg Die Mitglieder des Personalrats sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die oben aufgeführten Hinweise für Betriebsratsmitglieder lassen sich weitestgehend auf die Regelungen des Bundes- und des Landespersonalvertretungsgesetzes übertragen. Eine Einigungsstelle ist allerdings nicht vorgesehen. Die Genehmigung der Dienststelle ist nach dem BPersVG Voraussetzung für einen Seminarbesuch. Bei rechtlichen Problemen oder einzelnen Fragen bzgl. des Landespersonalvertretungsgesetzes wenden Sie sich bitte an Ihre Gewerkschaft oder an uns. Freistellung für Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen gemäß § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Die Freistellung und die Kostenübernahme für die entsprechend ausgewiesenen Seminare ergibt sich aus § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX. Muster für die Beschlussfassung und die Mitteilung an den Arbeitgeber finden Sie auf den beiden folgenden Seiten. Oder schauen Sie bei uns ins Internet: Unter www.verdi-bub.de/s_beschluss finden Sie eine Vielzahl von Hinweisen und Downloadmöglichkeiten. Musterformular Beschluss Beschluss der Interessenvertretung Vorsorglich benennt die Interessenvertretung Der Betriebsrat Der Personalrat Die Mitarbeitervertretung als Ersatzteilnehmer/-in. des Betriebs/der Dienststelle Bei dem Seminar handelt es sich um eine Schulungsveranstaltung für: hat auf der Sitzung am das Mitglied der Interessenvertretung beschlossen, in der Zeit vom bis Betriebsratsmitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG Personalratsmitglieder gem. § 46 Abs. 6 BPersVG Personalratsmitglieder gem. § 44 Abs. 1 LPVG Baden-Württemberg JAV-Mitgl. gem. § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG JAV-Mitgl. gem. § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG JAV-Mitgl. gem. § 64 Satz 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 LPVG Baden-Württemberg Sonstige zur Teilnahme am Seminar der ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH die für die Tätigkeit der Interessenvertretung erforderlich ist. zu dem Thema in in (Tagungsstätte) Die Interessenvertretung hat beschlossen, im Falle der Zahlungsverweigerung durch den Arbeitgeber ein Beschlussverfahren einzuleiten. (Ort) zu einem Preis von Begründung: (Kosten des Seminars und der Tagungsstätte) Euro zu entsenden. (Ort/Datum) (Unterschrift Vorsitzende/-r der Interessenvertretung) (Ort/Datum) (Unterschrift eines weiteren Mitglieds der Interessenvertretung) 157 Musterformular Mitteilung Mitteilung an den Arbeitgeber/die Dienststelle Interessenvertretung des Betriebs/der Dienststelle zur Teilnahme am Seminar der ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH zu dem Thema in der/dem An die Geschäftsleitung des Betriebs/den Leiter der Dienststelle in (Bildungsstätte/Seminarhotel) zu entsenden. (Ort) Mitteilung der Interessenvertretung über die Entsendung eines Mit- Vorsorglich hat die Interessenvertretung als Ersatzteilnehmer/-in benannt. glieds der Interessenvertretung zu einem Seminar für Betriebsratsmitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG Personalratsmitglieder gem. § 46 Abs. 6 BPersVG Personalratsmitglieder gem. § 44 Abs. 1 LPVG Baden-Württemberg JAV-Mitgl. gem. § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG JAV-Mitgl. gem. § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG JAV-Mitgl. gem. § 64 Satz 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 LPVG Baden-Württemberg Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen gem. § 96 Abs. 4 SGB IX Sonstige Da es sich hierbei um eine Schulungsveranstaltung handelt, die für unsere Interessenvertretungsarbeit erforderliche Kenntnisse vermittelt, ist gemäß § 40 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG (BR) § 44 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG (PR) § 41 Abs. 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 LPVG Baden-Württemberg (PR) § 40 Abs. 1, § 37 Abs. 6 i.V.m. § 65 Abs. 1 BetrVG (JAV) § 44 Abs. 1, § 46 Abs. 6 i.V.m. § 62 Satz 1 BPersVG (JAV) § 41 Abs. 1, § 44 Abs. 1 i.V.m. § 64 Satz 1 LPVG Baden-Württemberg (JAV) § 96 Abs. 8 SGB IX (Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen) Sonstiges Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die Interessenvertretung in ihrer Sitzung der Arbeitgeber/die Dienststelle verpflichtet, das Arbeitsentgelt während der Seminarzeit fortzuzahlen und die anfallenden Kosten zu erstatten. Die am beschlossen hat, Ausschreibung mit Angaben zu den Kostenarten, der Höhe der anfallenden Kosten und der Themenplan liegen diesem Schreiben bei. das Mitglied der Interessenvertretung in der Zeit vom 158 bis (Ort/Datum) (Unterschrift Vorsitzende/-r bzw. Stellvertreter/-in der Interessenvertretung) Musterformular Kostenübernahme/Vollmacht An die Interessenvertretung Kostenübernahme/Vollmacht Sehr geehrte Damen und Herren, die Mitteilung über den Beschluss der Interessenvertretung haben wir erhalten. Das Mitglied der Interessenvertretung Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer bzw. die/der Vorsitzende der Interessenvertretung* wird ermächtigt, in unserem Namen und in unserem Auftrag die Anmeldung zu der o.g. Bildungsmaßnahme vorzunehmen. Die Rechnung soll auf folgende Anschrift ausgestellt werden: wird in der Zeit vom bis Firma/Dienststelle: zur Teilnahme am Seminar (Abteilung): Seminar-Nr.: der ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH in Straße: PLZ/Ort: unter Fortzahlung des Entgelts freigestellt. Neben den anfallenden Reisekosten werden von uns die Seminargebühren in Höhe von EUR (gem. § 4 Nr. 22a UStG umsatzsteu- erbefreit) und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von EUR inkl. MwSt. übernommen. Stempel/Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person des Arbeitgebers/der Dienststelle Bitte eine Kopie dieser unterzeichneten Erklärung Ihrer Anmeldung beifügen oder per Post, per Fax oder per E-Mail an das zuständige ver.di b+b-Büro weiterleiten! * Nicht Zutreffendes bitte streichen. 159 Anmeldeformular Bitte zum Ausfüllen auf 141 % vergrößern Anmeldung zum Seminar Privatadresse der/des Teilnehmenden Frau Herr Name Fax 0711 88788-4340 Vorname ver.di Bildung + Beratung, Regionalvertretung Baden-Württemberg Theodor-Heuss-Str. 2, 70174 Stuttgart Straße/Nr. PLZ/Ort Telefon privat Telefon dienstl. Thema des Seminars E-Mail privat E-Mail dienstl. Adresse der Interessenvertretung (BR, PR …): Firma Seminar-Nr. Straße/Nr. bis vom PLZ/Ort Seminarort Telefon Hinweise für die Tagungsstätte (z.B. vegetarische Kost) Fax E-Mail Mitglied der Gewerkschaft: ver.di andere nicht organisiert Funktion(en) in BR/PR/JAV/MAV/SBV/Wahlvorstand* Branche/Fachbereich ggf. abweichende Rechnungsadresse: Firma Straße/Nr. PLZ/Ort Die Teilnahme am oben genannten Seminar wurde durch das Gremium am ordnungsgemäß beschlossen. Die Kostenübernahme/Vollmacht durch den Arbeitgeber/die Dienststelle* liegt vor Hinweis: Die Rechnung der Tagungsstätte wird nur auf das Unternehmen direkt ausgestellt, wenn dem zuständigen ver.di b+b-Büro eine Kopie der Kostenübernahme/Vollmacht vorliegt oder die Teilnahme vom Arbeitgeber selbst bestellt wird. Die gesetzliche Kostentragungspflicht des Arbeitgebers bleibt davon unberührt. Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme der auf der nächsten Seite abgedruckten Datenschutzerklärung bestätigt. Ebenso werden mit der Anmeldung die auf der nächsten Seite abgedruckten Teilnahmebedingungen von ver.di b+b anerkannt. ! Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wozu Sie das umseitige Formular verwenden können. Der Widerruf ist zu richten an: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH, Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf, Fax: 0211 9046-818, E-Mail: [email protected] Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Datum/Unterschrift (Anmeldung) Hiermit widerspreche ich der Zusendung von E-Mail-Werbung: * Nicht Zutreffendes bitte streichen. 160 Kostenstelle/Bestellkennzeichen Besonderer Hinweis: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme dieser Widerrufsbelehrung bestätigt: Datum/Unterschrift (Widerrufsbelehrung) Teilnahmebedingungen/Datenschutzerklärung/Widerrufserklärung Teilnahmebedingungen Anmeldungen sind verbindlich. Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Einladung mit den erforderlichen Seminarunterlagen und der Rechnung. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu zahlen. Sollte das Seminar aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, ausfallen, überweisen wir die bereits gezahlte Seminargebühr in voller Höhe zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen. Weitergabe von personenbezogenen Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte übermittelt oder weitergegeben, wenn Sie vorher eingewilligt haben oder dieses für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Bei Anmeldungen zu Schulungen von Mitgliedern der Interessenvertretungen leiten wir Ihre Adresse und Ihre Bestell- bzw. Buchungsdaten an die Bildungs- bzw. Tagungsstätten weiter. Bei mehrtägigen Seminaren übernehmen wir für alle Seminarteilnehmenden die Buchung der Tagungsstätte. Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Schulungen nur bei gleichzeitiger Buchung der Tagungsstätte möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen und den Bezug aller gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich zwischen der/dem Seminarteilnehmenden und der Tagungsstätte zustande. Eine Stornierung dieser Buchung ist von Ihnen selbst in der Tagungsstätte vorzunehmen. Datenspeicherung: Daten speichern wir nur so lange, wie eine Geschäftsbeziehung mit Ihnen besteht oder es gesetzlich verpflichtend notwendig ist. Nach diesem Zeitraum werden Ihre Daten gelöscht und können nicht mehr mit Ihrer Person in Verbindung gebracht werden. Anmeldestornierung – Seminarabsagen: Können Sie an dem Seminar nicht teilnehmen, so muss die Absage schriftlich bei uns eingehen. Außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfristen gilt Folgendes: Bei einem Rücktritt, der uns spätestens am 28. Tag vor dem Schulungsbeginn erreicht, erstatten wir die volle Seminargebühr. Danach wird bis zum 7. Tag vor dem Seminarbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro, anschließend die volle Seminargebühr erhoben. Die Tagungsstätte wird ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung stellen. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein/-e Ersatzteilnehmende/-r benannt wird und an dem Seminar teilnimmt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf. Widerrufsrecht: Sofern Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihnen Werbung per E-Mail zugesandt wird, können Sie widersprechen, indem Sie das entsprechende Feld auf der Anmeldung ankreuzen. Darüber hinaus können Sie auch nach Erhalt einer Werbe-E-Mail jederzeit widersprechen. Widerrufserklärung Bitte im Widerrufsfall ausfüllen und senden an: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf, Fax 0211 9046-818, E-Mail [email protected] Hiermit widerrufe/-n ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (Seminar): Datenschutzerklärung Wir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Daten werden bei uns gewissenhaft vor Missbrauch, Verlust oder einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt. Personenbezogene Daten sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten und bestimmbaren natürlichen Person. Dazu gehören Informationen wie etwa Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur erhoben oder verwendet, sofern dies für die inhaltliche Ausgestaltung oder für die Änderung eines Vertragsverhältnisses (z.B. Seminaranmeldung) zwischen Ihnen und uns erforderlich ist. Zur Pflege der Kundenbeziehungen kann es außerdem erforderlich sein, dass wir diese personenbezogenen Daten verwenden, um Sie über Produktangebote zu informieren, die für Ihre Tätigkeit nützlich sind. Seminar-Nr. Thema des Seminars Name des/der Teilnehmenden Anschrift des/der Teilnehmenden Datum/Unterschrift 161 ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Theodor-Heuss-Str. 2 Haus 1 70174 Stuttgart Regionalvertretung Baden-Württemberg Fon 0711 88788-2424 Fax 0711 88788-4340 [email protected] bawu.verdi-bub.de
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