PDF Baden-Württemberg

Seminare für Interessenvertretungen
Baden-Württemberg
2016
Vorwort
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
willkommen zu den Bildungsangeboten der Regionalvertretung
Baden-Württemberg und ihrer Kooperationspartner aus weiteren
Regionen.
Seit den Wahlen zum Betriebs- bzw. Personalrat sind bereits zwei Jahre
vergangen, und die Anforderungen an die Mitglieder gesetzlicher
Interessenvertretungen werden zunehmend höher. Daher bieten wir
eine breite Palette an Seminaren zu Spezialthemen an.
Ein Schwerpunkt des Programms 2016 ist wieder der Arbeits- und
Gesundheitsschutz. Angesichts dessen, dass auch der Gesetzgeber
dieses Thema immer mehr in den Vordergrund stellt, wird es den Mitgliedern der gesetzlichen Interessenvertretung nicht schwerfallen, den
Besuch entsprechender Seminare gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Schließlich profitieren alle betrieblichen Akteure davon!
Gerne stehen wir zur Verfügung, wenn es darum geht, Seminare als
unternehmens- oder dienststellenbezogene Schulung maßgeschneidert zu planen und durchzuführen.
Wir freuen uns sehr, Sie auf unseren Seminaren willkommen zu heißen!
Darüber hinaus werden wir selbstverständlich auch unterjährig aktuelle Oliviero Ferretti
Themen anbieten – sei es für die Privatwirtschaft oder den öffentlichen Regionalleiter ver.di Bildung + Beratung
Regionalvertretung Baden-Württemberg
Dienst. Das gesamte Seminarangebot finden Sie im Internet unter
www.verdi-bub.de/seminarfinder.
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Inhalt
Vorwort
Wir über uns
Wir vermitteln das Wissen für die Interessenvertretung
Unser System der Grundqualifizierung
Unser pädagogisches Konzept
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Seminarübersicht
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Seminare
BR-Grundqualifizierung
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
PR-Grundqualifizierung
LPVG Baden-Württemberg: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 LPVG Baden-Württemberg)
LPVG Baden-Württemberg: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 LPVG Baden-Württemberg)
Schwerbehindertenvertretung
Überblick: Seminarangebote für die Schwerbehindertenvertretung
JAV-Grundqualifizierung
JAV 1 – Dein sicheres Fundament
JAV 2 – Festige und vertiefe deine Grundlagen
JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
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Das besondere Angebot
Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater
Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung
Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen
Betriebsverfassungsrecht
Auffrischung BetrVG: Geschäftsführung des Betriebsrats sowie Beteiligung
bei personellen Maßnahmen
Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder
Auffrischung BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und
wirtschaftlichen Angelegenheiten
Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder
Klein, aber oho!
Die Arbeit von Betriebsräten in kleinen Gremien
Haftung auch als Betriebsrat?
Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder;
aktuelleRechtsprechung des BGH
Betriebsratsrechte durchsetzen – aber wie?
Erfolgreiches Vorgehen des Betriebsrats bei schwierigen Kooperationsbedingungen
Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung – Inhalte, Gestaltung,
Gültigkeit und Durchsetzung
Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden
Betriebsvereinbarungen (BV-Management)
Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung
Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben
Das Ersatzmitglied – kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel?
Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern
Urlaubsrecht – was der Betriebsrat wissen sollte
Außertarifliche Angestellte
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
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Inhalt
Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1)
Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats
Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2)
Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat
Konzernbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Geschäftsführung und
Organisation der Arbeit
Europäischer Betriebsrat – Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung
Personalvertretungsrecht
Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst
Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung,
Gültigkeit und Durchsetzung
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden
Dienstvereinbarungen
Arbeitsorganisation
Alles im Griff?!
Arbeitsorganisation und Zusammenarbeit
Das haben wir ja super hinbekommen!
Aufgaben des Betriebs-/Personalrats gemeinsam mit der Belegschaft erfolgreich
umsetzen
Ob Krise oder Wachstum: Die Strategien des Managements durchschauen
Zielorientierte Strategiebildung im Gremium
Gerüchte – Spekulationen – Vertraulichkeiten
Wie kommt der Betriebsrat an Informationen?
Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht!
Die besondere Situation gewählter „Sprecher/-innen“– nicht nur aus rechtlicher Sicht
Betriebs- und Personalratssitzungen attraktiv gestalten und ergebnisorientiert leiten!
Die gute Betriebsversammlung
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
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Die gute Personalversammlung
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
Wer macht das Protokoll?
Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
Mit Leichtigkeit die Abläufe im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat organisieren
Arbeitsorganisation und Büromanagement im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat
Kommunikation und Zusammenarbeit
Coaching für Frauen in Betriebs- und Personalräten
Coaching für Betriebs-/Personalratsvorsitzende
Handlungsorientiertes Angebot zur Weiterentwicklung der eigenen Führungspraxis
Kooperieren – beraten – verhandeln – Öffentlichkeit herstellen
Basisseminar zur Kommunikation
Das erfolgreiche Monatsgespräch
Sachorientiert und erfolgreich Verhandlungen führen
Verhandlungsführung für Einsteiger/-innen und Praktiker/-innen
Erfolgreich kommunizieren
Kommunikationstraining für Betriebsräte (Teil 1)
Redekompetenz
Erfolgreiches Konfliktmanagement
Konflikte produktiv nutzen und konstruktiv lösen
Arbeitsrecht
Einführung in das Arbeitsrecht 1
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Einführung in das Arbeitsrecht 2
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Einführung in das Arbeitsrecht 3
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
Arbeitsrecht – Auffrischung für wiedergewählte Betriebs-/Personalratsmitglieder
Arbeitsrecht bei Anwendung des TVöD und verwandter Tarifverträge
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte
Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- bzw. Personalrats
Rund um’s Geld ...
Arbeitsrechtliches Wissen für Betriebs- und Personalratsmitglieder
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Inhalt
Personaleinsatz nach „Gutsherrenart“?
Die Einschränkungsmöglichkeiten des Direktionsrechts des Arbeitgebers
durch die Interessenvertretung
Wir brauchen mehr Personal!
Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim
Personalbedarf und -einsatz
Hilfe, wir haben keinen Tarifvertrag!
Seminar für Betriebsräte in Unternehmen, die nicht dem Tarifvertrag unterliegen
Beteiligung von allen!
Interessenvertretung für Menschen mit Migrationshintergrund
Betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
Rechtsgrundlagen, betriebliche Ausgestaltung und Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Arbeitszeit
Einführung in das Arbeitszeitrecht
Entgrenzung der Arbeit
Mobile Arbeit – unbezahlt, permanent erreichbar und gestresst?!
Nutzung moderner Arbeitszeitinstrumente
Gestaltungsmöglichkeiten für die gesetzliche Interessenvertretung
Das gesunde Maß für Arbeitszeit
Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung nutzen
Lebensarbeitszeitkonten
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TV-L-Grundlagen: Einführung und Überblick
TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜ-VKA inklusive noch
geltender Regelungen nach BAT/BMT-G
TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2
Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung
TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 3
Wie entsteht eine Stellenbeschreibung?
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TVöD/TV-L spezial: Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
nach § 4 TVöD/TV-L
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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen
102
Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation
Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss
103
Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen
Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz
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„Grundsätze der Prävention“: Die neue DGUV Vorschrift 1
Betriebliche Umsetzung, Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten
der Interessenvertretung
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Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchung
Novellierte ArbMedVV, Handlungsansätze der Interessenvertretung
106
Arbeitsstättenverordnung und Bildschirmarbeitsverordnung
Inklusive der neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
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Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vertiefung und Praxisoptimierung für Fortgeschrittene 108
Mutterschutz – Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Betriebliche Umsetzung, Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
109
Alter(n)sgerechtes Arbeiten
Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun?
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Ich habe Rücken!
Betriebliche Präventionsansätze bei Muskel-Skelett-Erkrankungen;
Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
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Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen
112
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Aufbau (kompakt): Gefährdungsbeurteilungen
Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten
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Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – spezial: Maßnahmen durchsetzen!
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Achtung, ich kann nicht mehr!
Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen
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Wenn nichts mehr geht: Burn-out
Burn-out-Problematik im Betrieb erkennen und eindämmen
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Inhalt
Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten
Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung
Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten (Vertiefungsseminar)
Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung
Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!
Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen
Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!
Teil 2: Mobbing – Gesprächsführung mit den Beteiligten, Beratung der Betroffenen
Doping am Arbeitsplatz
Wenn sich Beschäftigte mit Medikamenten für hohe Leistungsanforderungen
fit machen
Suchtprobleme im Betrieb
Teil 1: Suchtsymptome erkennen, Unterstützung organisieren
Suchtprobleme im Betrieb
Teil 2: Betriebliche Suchtprävention – Wege aus der Sucht – Nachsorge
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM 2: Das BEM betrieblich etablieren
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM 3: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen
Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche
Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen
EDV- und Technologieentwicklung
E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Betriebswirtschaftliches Basiswissen für Neueinsteiger und Auffrischer
Handwerkszeug für den praktischen Umgang mit wirtschaftlichen Informationen
BWL-Know-how, nicht nur für Einsteiger/-innen
Betriebswirtschaftliches Basiswissen „spielerisch“ erlernen
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Unternehmenskennzahlen und -steuerung
Praktische Arbeit mit den Kennzahlen des Unternehmens: Was sagen sie,
und was sagen sie nicht?
Operative Unternehmensplanung und Krisenfrüherkennung
Formen von Unternehmenskrisen und deren Früherkennung
Langfristige Unternehmensplanung und Strategien
Unternehmensstrategien entwickeln, einführen und steuern
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Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Wir gründen einen Wirtschaftsausschuss!
Gründe, Voraussetzungen und Umsetzung der Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses
Wirtschaftsausschuss 1
Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen
Mitwirkung
Wirtschaftsausschuss 2
Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht
Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1
Interessenvertretung im Aufsichtsrat 2
Als Arbeitnehmervertreter/-in im Aufsichtsrat (nach Drittelbeteiligungsgesetz) –
Grundlagen
Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 1
Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 2
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Frauen
Mut gehört dazu
Die eigenen Potenziale erkennen und verwirklichen
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Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen
Hinweise zu unseren Seminaren
Unsere Tagungsstätten
Freistellung und Kostenübernahme
Musterformular Beschluss
Musterformular Mitteilung
Musterformular Kostenübernahme/Vollmacht
Anmeldeformular
Teilnahmebedingungen/Datenschutzerklärung/Widerrufserklärung
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Wir über uns
ver.di Bildung + Beratung ...
... ist eine gemeinnützige Bildungseinrichtung und mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di verbunden. Speziell für
die Qualifizierung von Betriebsrats- und
Personalratsmitgliedern, Mitgliedern von
Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen sowie von Jugend- und Auszubildendenvertretungen bieten wir ein maßgeschneidertes Seminarprogramm:
Wir führen professionell Seminare mit hohem Lernerfolg durch.
Wir vermitteln kompetentes Wissen für die tägliche Praxis.
Wir stärken die Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen für
ihre Funktion.
Ihre Ansprechpartner/-innen
Anmeldung, Information, Seminarorganisation:
Laurine Feiler
Fon 0711 88788-2412
E-Mail [email protected]
Andreas Wegner
Fon 0711 88788-2413
E-Mail [email protected]
Ihre Vorteile
Sie profitieren von unserer Erfahrung als gewerkschaftsnaher Bildungseinrichtung. Denn dank der Zusammenarbeit mit ver.di kennen wir die
Problemstellung in den einzelnen Branchen und können damit Seminare anbieten, die exakt auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten
sind. Da wir überall im Bundesgebiet vertreten sind, können wir Sie
intensiv betreuen und Seminare schnell planen und durchführen.
Ihr Lernerfolg steht bei uns im Mittelpunkt!
Unsere Qualität wird uns von ArtSet bestätigt:
Das unabhängige Institut hat alle Bereiche unserer
Organisation geprüft und nach dem LQW-Standard
(Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung) zertifiziert.
Bildungsberatung, unternehmens- und
fachbereichsbezogene Seminare, Konzepte:
Oliviero Ferretti
Fon 0711 88788-2410
E-Mail [email protected]
Martin Lesniewski
Fon 0711 88788-2414
E-Mail [email protected]
ver.di Bildung + Beratung
Gemeinnützige GmbH
Regionalvertretung Baden-Württemberg
c/o ver.di-Landesbezirk Baden-Württemberg
Theodor-Heuss-Str. 2
70174 Stuttgart
Fax 0711 88788-4340
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Wir vermitteln das Wissen für die Interessenvertretung
Wer die Interessen der Kolleginnen und Kollegen erfolgreich vertreten
will, braucht dazu eine Reihe von Qualifikationen, die oft wenig mit
dem bisherigen Aufgabenbereich zu tun haben. Damit Sie von Anfang
an wissen, was Recht ist, haben wir für Sie ein umfassendes Seminarprogramm entwickelt.
Ergänzend zu unseren regionalen Angeboten bieten wir in
Kooperation mit den ver.di-Fachbereichen auch spezielle
Programme an:
Unsere Schwerpunkte
Wir bieten Mitgliedern von Betriebs- und Personalräten, Jugendund Auszubildendenvertretungen, Schwerbehinderten- und
Mitarbeitervertretungen Basiswissen für ihre Arbeit als Interessenvertreter/-innen.
Fachbereich 01: Finanzdienstleistungen
Fachbereich 03: Gesundheits- und Sozialwesen
Fachbereich 06: Bund und Länder
Fachbereich 07: Gemeinden
Fachbereich 08: Medien, Kunst und Industrie
Fachbereich 11: Straßenpersonenverkehr
Interesse? Wir senden Ihnen gerne Exemplare zu. Oder schauen Sie
im Internet unter www.verdi-bub.de/seminarprogramme
Wir bilden besondere Zielgruppen in speziellen Seminaren
gezielt aus.
Wir bieten Hintergrundwissen zum Arbeitsrecht, zu Mitbestimmungs- und Beteiligungsfragen sowie zu wirtschaftlichen Themen.
Wir vermitteln Ihnen die nötige Kompetenz, um z.B. in Verhandlungen treffsicher zu argumentieren oder in der Arbeitsorganisation
entscheidend mitzubestimmen.
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Von der Grundqualifizierung bis zu Aufbau- und Spezialseminaren
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Auf der Folgeseite stellt ein Schaubild unser System der Grundqualifizierung dar. In diesen Seminaren erwerben Sie Basiswissen. In weiterführenden Seminaren können Sie das Wissen für die Arbeit in der
Interessenvertretung gezielt ausbauen. Dank der engen Kooperation
mit den ver.di-Fachbereichen können wir aktuelle Themen sofort aufgreifen.
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Unser System der Grundqualifizierung
FÜR BETRIEBSRATSMITGLIEDER
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung:
Einführung und Überblick (BR 1)
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung:
Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung:
Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung:
Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)*
* Vor dem Besuch dieses Seminars sollten Sie jedoch
an den anderen drei Seminaren teilgenommen haben.
FÜR PERSONALRATSMITGLIEDER
Einstieg leicht gemacht (PR 1)
Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen (PR 2)
Diese Reihe vermittelt Kenntnisse des Bundespersonalvertretungsgesetzes und des Landespersonalvertretungsgesetzes.
FÜR MITGLIEDER VON JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETUNGEN
JAV-Praxis 1
JAV-Praxis 2
JAV-Praxis 3
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Unser pädagogisches Konzept
Ihre Stärke ist unser Ziel
Ein Seminar ist für uns dann erfolgreich, wenn Sie in der Interessenvertretung kompetent handeln können:
Sie sind fachlich, sozial, politisch und persönlich gestärkt.
Sie können Ihr neues Wissen in der täglichen Arbeit systematisch
einsetzen.
Sie können neue Herausforderungen selbstständig und selbstbewusst annehmen.
Lernen mit effizienten Methoden
Um den Inhalt unserer Seminare nachhaltig zu vermitteln, verzichten
wir meist auf gewohnte Lernsituationen: Interessante Fachvorträge
ersetzen langatmige Referate. Visualisierungstechniken helfen, das
Gehörte zu behalten. Gruppenarbeiten fördern Diskussionen und
Erfahrungsaustausch. Rollenspiele schärfen den Blick für unterschiedliche Positionen und unterstützen damit individuelle Argumentationsmöglichkeiten in der Praxis.
Die Leitung unserer Seminare
Unsere Seminarteilnehmer/-innen werden in der Regel von einem
Referententeam betreut: Denn Referentinnen und Referenten aus
verschiedenen Bereichen können gezielter und intensiver auf Fragen
und Anforderungen der einzelnen Teilnehmer/-innen eingehen. Ihr
individueller Lehrstil sorgt für abwechslungsreiche Vermittlung der
Inhalte. Und mit ihrer unterschiedlichen Fachkompetenz können sie
Seminarthemen aus verschiedenen Perspektiven beleuchten.
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Die Kompetenz unserer Referentinnen und Referenten
Die meisten unserer Referentinnen und Referenten kommen (ursprünglich) aus der betrieblichen Praxis und haben selbst vielfältige Erfahrungen als Betriebsrats-, Personalrats- oder JAV-Mitglied gesammelt.
Bei der Auswahl unserer Referentinnen und Referenten setzen wir aber
nicht nur auf fachliches Wissen, sondern auch auf solide Kenntnisse in
der Aus- und Weiterbildung: Zu unseren Teams gehören deshalb u.a.
Anwältinnen und Anwälte für Arbeitsrecht genauso wie Beraterinnen
und Berater mit Know-how in der Gruppenarbeit, in der Kommunikationsstrategie, in der Mediationspraxis oder im Coaching.
96 %
unserer Teilnehmer/-innen bewerten den Nutzen
der Seminare von ver.di b + b mit „sehr gut /gut“!
Quelle: Teilnehmendenbefragung Jan.– Dez. 2014
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
Hinweis
Seminar-Nr.
Seite
Januar
11.01.– 15.01.2016 Mosbach
25.01.– 27.01.2016 Steinbach/
Taunus
25.01.– 29.01.2016 Mosbach
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Betriebsratsrechte durchsetzen – aber wie?
Erfolgreiches Vorgehen des Betriebsrats bei schwierigen Kooperationsbedingungen
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
1900-1601111
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1600-1601251
44
1900-1601251
23
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Bayern
1806-1602011
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Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
1600-1602032 109
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Februar
01.02.– 03.02.2016 Bad Winds- Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
heim
Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit
und Durchsetzung
03.02.– 04.02.2016 Hannover
Mutterschutz – Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Betriebliche Umsetzung, Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
15.02.– 19.02.2016 Mosbach
JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
15.02.– 19.02.2016 Mosbach
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
15.02.– 19.02.2016 Mosbach
JAV 1 – Dein sicheres Fundament
16.02.2016
Frankfurt
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchung
am Main
Novellierte ArbMedVV, Handlungsansätze der Interessenvertretung
22.02.2016
Mannheim Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche
Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen
22.02.– 24.02.2016 Aschaffen- Urlaubsrecht – was der Betriebsrat wissen sollte
burg
22.02.– 26.02.2016 Bad Soden- Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
Salmünster Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen
22.02.– 26.02.2016 Mosbach
Einführung in das Arbeitsrecht 1
Begründung des Arbeitsverhältnisses
29.02.– 02.03.2016 Gladenbach Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1
29.02.– 02.03.2016 Dietenhofen Wer macht das Protokoll?
Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
29.02.– 04.03.2016 Mosbach
Wirtschaftsausschuss 1
Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Bayern
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
1663-1602152
31
1900-1602151
24
1900-1602152 29
1600-1602161 106
1600-1602224 128
1806-1602222
1600-1602223 102
1900-1602221
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Bayern
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
50
78
1600-1602293 138
1806-1602291
68
1600-1602292 136
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
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Seminarübersicht
Termin
Ort
29.02.– 04.03.2016 Mosbach
Thema
Hinweis
LPVG Baden-Württemberg: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 LPVG Baden-Württemberg)
Seminar-Nr.
Seite
1900-1602291
26
1806-1603021
49
März
02.03.2016
Nürnberg
Das Ersatzmitglied – kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel?
Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern
07.03.– 09.03.2016 Steinbach/ Betriebswirtschaftliches Basiswissen für Neueinsteiger und Auffrischer
Taunus
Handwerkszeug für den praktischen Umgang mit wirtschaftlichen Informationen
07.03.– 09.03.2016 Bad Winds- Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan
heim
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
07.03.– 11.03.2016 Gladenbach Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen
07.03.– 11.03.2016 Mosbach
07.03.– 11.03.2016 Mosbach
09.03.2016
Mainz
09.03.– 11.03.2016 Berlin
(Wannsee)
09.03.– 11.03.2016 Mosbach
14.03.– 18.03.2016 Mosbach
15.03.2016
Frankfurt
am Main
21.03.– 23.03.2016 Mosbach
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
JAV 1 – Dein sicheres Fundament
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit
und Durchsetzung
Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 1
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Achtung, ich kann nicht mehr!
Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen
Das haben wir ja super hinbekommen!
Aufgaben des Betriebs-/Personalrats gemeinsam mit der Belegschaft erfolgreich umsetzen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Bayern
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Bayern
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
1600-1603074 130
1806-1603072
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1600-1603076 112
1900-1603071
23
1900-1603072 29
Kooperationsseminar mit
1600-1603093 124
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
1500-1603091 58
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
1600-1603091 141
1900-1603141
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
22
1600-1603152 115
1900-1603211
61
1806-1604041
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April
04.04.– 06.04.2016 Donauwörth Sachorientiert und erfolgreich Verhandlungen führen
Verhandlungsführung für Einsteiger/-innen und Praktiker/-innen
04.04.– 06.04.2016 Mosbach
Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!
Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen
04.04.– 08.04.2016 Mosbach
JAV 1 – Dein sicheres Fundament
12
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Bayern
1900-1604042 119
1900-1604041
29
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
Hinweis
04.04.– 08.04.2016 Mosbach
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜ-VKA inklusive noch geltender
Regelungen nach BAT/BMT-G
06.04.2016
Stuttgart
Das erfolgreiche Monatsgespräch
11.04.– 13.04.2016 Mosbach
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Aufbau (kompakt): Gefährdungsbeurteilungen
Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten
11.04.– 13.04.2016 Steinbach/ Wenn nichts mehr geht: Burn-out
Taunus
Burn-out-Problematik im Betrieb erkennen und eindämmen
11.04.– 13.04.2016 Günzburg
Nutzung moderner Arbeitszeitinstrumente
Gestaltungsmöglichkeiten für die gesetzliche Interessenvertretung
11.04.– 15.04.2016 Mosbach
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
12.04.– 14.04.2016 Stuttgart
Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation
Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss
13.04.– 15.04.2016 Walsrode
Das gesunde Maß für Arbeitszeit
Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung nutzen
18.04.– 20.04.2016 Gladenbach Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung
Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben
18.04.– 20.04.2016 Steinbach/ Einführung in das Arbeitszeitrecht
Taunus
18.04.– 22.04.2016 Steinbach/ Kooperieren – beraten – verhandeln – Öffentlichkeit herstellen
Taunus
Basisseminar zur Kommunikation
18.04.– 22.04.2016 Naumburg JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz
bei Kassel
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
18.04.– 22.04.2016 Lengenfeld TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick
Seminar-Nr.
Seite
1900-1604043
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Bayern
98
1900-1604061 73
1600-1604113 113
1600-1604114 116
1800-1604111
93
1900-1604111
25
1900-1604121 103
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hamburg
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Bayern
2100-1604131
94
1600-1604182
48
1600-1604184
91
1600-1604186
72
1663-1604182
31
1800-1604181
97
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
18.04.– 22.04.2016 Mosbach
JAV 2 – Festige und vertiefe deine Grundlagen
20.04.– 22.04.2016 Gladenbach Als Arbeitnehmervertreter/-in im Aufsichtsrat (nach Drittelbeteiligungsgesetz)
Kooperationsseminar mit
– Grundlagen
ver.di b+ b Hessen
25.04.– 27.04.2016 Steinbach/ Europäischer Betriebsrat – Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten
Kooperationsseminar mit
Taunus
ver.di b+ b Hessen
25.04.– 27.04.2016 Steinbach/ Unternehmenskennzahlen und -steuerung
Kooperationsseminar mit
Taunus
Praktische Arbeit mit den Kennzahlen des Unternehmens: Was sagen sie, und was sagen sie nicht? ver.di b+ b Hessen
1900-1604181
24
18.04.– 22.04.2016 Mosbach
1900-1604182 30
1600-1604201 140
1600-1604252
55
1600-1604253 132
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
13
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
25.04.– 27.04.2016 Gladenbach Betriebs- und Personalratssitzungen attraktiv gestalten und ergebnisorientiert
leiten!
25.04.– 29.04.2016 Mosbach
LPVG Baden-Württemberg: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 LPVG Baden-Württemberg)
25.04.– 29.04.2016 Mosbach
LPVG Baden-Württemberg: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 LPVG Baden-Württemberg)
28.04.2016
Frankfurt
Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten
am Main
Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung
Hinweis
Seminar-Nr.
Seite
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
1600-1604254
65
1900-1604251
26
1900-1604252
27
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
1600-1604281 117
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Bayern
1600-1605022 124
Mai
02.05.2016
Frankfurt
am Main
02.05.– 04.05.2016 Mosbach
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe
Wer macht das Protokoll?
Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
02.05.– 04.05.2016 Würzburg
Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebsbzw. Personalrats
02.05.– 04.05.2016 Mosbach
Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1)
Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats
02.05.– 04.05.2016 Mosbach
Klein, aber oho!
Die Arbeit von Betriebsräten in kleinen Gremien
09.05.– 11.05.2016 Bad Soden- Coaching für Betriebs-/Personalratsvorsitzende
Salmünster Handlungsorientiertes Angebot zur Weiterentwicklung der eigenen Führungspraxis
09.05.– 11.05.2016 Steinbach/ Betriebliches Eingliederungsmanagement
Taunus
BEM 2: Das BEM betrieblich etablieren
09.05.– 13.05.2016 Mosbach
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
09.05.– 13.05.2016 Mosbach
TV-L-Grundlagen: Einführung und Überblick
18.05.– 20.05.2016 Mosbach
Betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
Rechtsgrundlagen, betriebliche Ausgestaltung und Beteiligungsrechte des Betriebsrats
18.05.– 20.05.2016 BielefeldBetriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen
Sennestadt Dienst
Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
23.05.– 25.05.2016 Frankfurt
Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vertiefung und Praxisoptimierung
am Main
für Fortgeschrittene
23.05.– 25.05.2016 Mosbach
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen
14
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen; Teil 1
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
1600-1605021
68
1806-1605022
84
1900-1605021
52
1900-1605022
42
1600-1605096
71
1600-1605097 125
1900-1605091
22
1900-1605092
Kooperationsseminar mit
1500-1605182
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
Kooperationsseminar mit
2100-1605182
ver.di b+ b Hamburg
96
90
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
57
1600-1605231 108
1600-1605232 127
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
Hinweis
23.05.– 25.05.2016 Mosbach
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte
23.05.– 25.05.2016 Stuttgart
Arbeitsstättenverordnung und Bildschirmarbeitsverordnung
Inklusive der neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
23.05.– 25.05.2016 Mosbach
Mut gehört dazu
Die eigenen Potenziale erkennen und verwirklichen
30.05.– 01.06.2016 Gladenbach Auffrischung BetrVG: Geschäftsführung des Betriebsrats sowie Beteiligung bei
personellen Maßnahmen
Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder
30.05.– 01.06.2016 Mosbach
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – spezial: Maßnahmen durchsetzen!
30.05.– 01.06.2016 Donauwörth Erfolgreiches Konfliktmanagement
Konflikte produktiv nutzen und konstruktiv lösen
30.05.– 03.06.2016 Mosbach
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Seminar-Nr.
Seite
1900-1605231
83
1900-1605232 107
1900-1605233 143
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
1600-1605303
40
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Bayern
1600-1605305 114
1806-1605301
77
1900-1605301
23
Juni
06.06.– 08.06.2016 Steinbach/
Taunus
06.06.– 10.06.2016 Mosbach
Arbeitsstättenverordnung und Bildschirmarbeitsverordnung
Inklusive der neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
LPVG Baden-Württemberg: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 LPVG Baden-Württemberg)
06.06.– 10.06.2016 Mosbach
JAV 1 – Dein sicheres Fundament
13.06.– 15.06.2016 Steinbach/ Konzernbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Geschäftsführung und
Taunus
Organisation der Arbeit
13.06.– 15.06.2016 Gladenbach Hilfe, wir haben keinen Tarifvertrag!
Seminar für Betriebsräte in Unternehmen, die nicht dem Tarifvertrag unterliegen
13.06.– 17.06.2016 Mosbach
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
13.06.– 17.06.2016 Mosbach
JAV 2 – Festige und vertiefe deine Grundlagen
20.06.– 22.06.2016 Gladenbach Arbeitsrecht – Auffrischung für wiedergewählte Betriebs-/Personalratsmitglieder
20.06.– 24.06.2016 Mosbach
20.06.– 24.06.2016 Mosbach
Wirtschaftsausschuss 2
Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht
Erfolgreich kommunizieren
Kommunikationstraining für Betriebsräte (Teil 1)
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
1600-1606063 107
1900-1606061
26
1900-1606062
1600-1606132
29
54
1600-1606133
88
1900-1606131
24
1900-1606132
1600-1606203
30
81
1600-1606204 137
1900-1606201
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
75
15
Seminarübersicht
Termin
Ort
21.06.2016
Frankfurt
am Main
Stuttgart
Thema
Doping am Arbeitsplatz
Wenn sich Beschäftigte mit Medikamenten für hohe Leistungsanforderungen fit machen
21.06.2016
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe
27.06.– 29.06.2016 Gladenbach Arbeitsrecht bei Anwendung des TVöD und verwandter Tarifverträge
27.06.– 29.06.2016 Steinbach/
Taunus
27.06.– 29.06.2016 Gunzenhausen
27.06.– 01.07.2016 Mosbach
27.06.– 01.07.2016 Mosbach
Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen
Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz
Die gute Betriebsversammlung
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen
JAV 1 – Dein sicheres Fundament
Hinweis
Seminar-Nr.
Seite
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
1600-1606211 121
1900-1606211 124
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Bayern
1600-1606272
82
1600-1606273 104
1806-1606271
66
1900-1606271 102
1900-1606272
29
Kooperationsseminar mit
1500-1607041
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
58
Juli
04.07.– 06.07.2016 Mosbach
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit
und Durchsetzung
04.07.– 06.07.2016 Steinbach/ BWL-Know-how, nicht nur für Einsteiger/-innen
Taunus
Betriebswirtschaftliches Basiswissen „spielerisch“ erlernen
04.07.– 08.07.2016 Naumburg JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz
bei Kassel
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
06.07.– 07.07.2016 Mosbach
Mit Leichtigkeit die Abläufe im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat organisieren
Arbeitsorganisation und Büromanagement im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat
11.07.– 13.07.2016 Frankfurt
Außertarifliche Angestellte
am Main
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
11.07.– 13.07.2016 Gladenbach Wir brauchen mehr Personal!
Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Personalbedarf
und -einsatz
11.07.– 13.07.2016 Gladenbach Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!
Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen
11.07.– 13.07.2016 Steinbach/ Suchtprobleme im Betrieb
Taunus
Teil 1: Suchtsymptome erkennen, Unterstützung organisieren
18.07.– 22.07.2016 Mosbach
Einführung in das Arbeitsrecht 1
Begründung des Arbeitsverhältnisses
16
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
1600-1607044 131
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
1600-1607114 119
1663-1607042
31
1600-1607061
69
1600-1607112
51
1600-1607113
87
1600-1607115 122
1900-1607181
78
Seminarübersicht
Termin
Ort
18.07.– 22.07.2016 Mosbach
19.07.2016
München
20.07.2016
StuttgartDegerloch
25.07.– 29.07.2016 Mosbach
25.07.– 29.07.2016 Mosbach
Thema
Hinweis
Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht!
Die besondere Situation gewählter „Sprecher/-innen“ – nicht nur aus rechtlicher Sicht
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchung
Novellierte ArbMedVV, Handlungsansätze der Interessenvertretung
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchung
Novellierte ArbMedVV, Handlungsansätze der Interessenvertretung
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
JAV 1 – Dein sicheres Fundament
Seminar-Nr.
Seite
1900-1607182
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
64
1600-1607191 106
1600-1607201 106
1900-1607251
23
1900-1607252
29
September
05.09.– 06.09.2016 Frankfurt
am Main
Ich habe Rücken!
Betriebliche Präventionsansätze bei Muskel-Skelett-Erkrankungen; Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
05.09.– 07.09.2016 Dietenhofen Gerüchte – Spekulationen – Vertraulichkeiten
Wie kommt der Betriebsrat an Informationen?
05.09.– 09.09.2016 Bad Winds- Redekompetenz
heim
12.09.– 16.09.2016 Mosbach
TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2
Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung
12.09.– 16.09.2016 Mosbach
Wirtschaftsausschuss 1
Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung
12.09.– 16.09.2016 Mosbach
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
13.09.2016
Frankfurt
Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche
am Main
Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen
19.09.– 21.09.2016 Mosbach
Die gute Personalversammlung
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
19.09.– 21.09.2016 Bad Soden- Coaching für Betriebs-/Personalratsvorsitzende
Salmünster Handlungsorientiertes Angebot zur Weiterentwicklung der eigenen Führungspraxis
19.09.– 23.09.2016 Naumburg JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz
bei Kassel
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
19.09.– 23.09.2016 Mosbach
Einführung in das Arbeitsrecht 2
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
19.09.– 23.09.2016 Mosbach
JAV 1 – Dein sicheres Fundament
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
1600-1609054 111
Kooperationsseminar mit
1806-1609053 63
ver.di b+ b Bayern
Kooperationsseminar mit
1806-1609052 76
ver.di b+ b Bayern
Kooperationsseminar mit
1500-1609122 99
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
Kooperationsseminar mit
1600-1609122 136
ver.di b+ b Hessen
1900-1609121 22
Kooperationsseminar mit
1600-1609132 128
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
1500-1609195 67
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
Kooperationsseminar mit
1600-1609193 71
ver.di b+ b Hessen; Teil 2
Kooperationsseminar mit
1663-1609194 31
ver.di b+ b Hessen
1900-1609191 79
1900-1609192
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
29
17
Seminarübersicht
Termin
Ort
21.09.– 22.09.2016 Steinbach/
Taunus
21.09.– 23.09.2016 Berlin
(Wannsee)
22.09.2016
Frankfurt
am Main
26.09.– 28.09.2016 Steinbach/
Taunus
26.09.– 28.09.2016 Mosbach
Thema
Hinweis
Seminar-Nr.
Lebensarbeitszeitkonten
Kooperationsseminar mit
1600-1609211
ver.di b+ b Hessen
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Kooperationsseminar mit
1500-1609211
Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Dienstvereinbarungen ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Kooperationsseminar mit
1600-1609221
BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe
ver.di b+ b Hessen
Operative Unternehmensplanung und Krisenfrüherkennung
Kooperationsseminar mit
1600-1609262
Formen von Unternehmenskrisen und deren Früherkennung
ver.di b+ b Hessen
Interessenvertretung im Aufsichtsrat 2
Kooperationsseminar mit
1600-1609263
ver.di b+ b Hessen
26.09.– 28.09.2016 Mosbach
Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!
Kooperationsseminar mit
1600-1609265
Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen
ver.di b+ b Hessen
26.09.– 28.09.2016 Dietenhofen Alles im Griff?!
Kooperationsseminar mit
1806-1609261
Arbeitsorganisation und Zusammenarbeit
ver.di b+ b Bayern
26.09.– 30.09.2016 Steinbach/ Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen
Kooperationsseminar mit
1600-1609264
Taunus
ver.di b+ b Hessen
26.09.– 30.09.2016 Mosbach
Mensch geht vor!
1900-1609261
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
26.09.– 30.09.2016 Mosbach
JAV 2 – Festige und vertiefe deine Grundlagen
1900-1609262
Seite
95
59
124
133
139
119
60
112
23
30
Oktober
04.10.– 05.10.2016 Remagen
Personaleinsatz nach „Gutsherrenart“?
Die Einschränkungsmöglichkeiten des Direktionsrechts des Arbeitgebers durch die
Interessenvertretung
04.10.– 06.10.2016 Gladenbach Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation
Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss
04.10.– 06.10.2016 Dietenhofen Betriebsratsrechte durchsetzen – aber wie?
Erfolgreiches Vorgehen des Betriebsrats bei schwierigen Kooperationsbedingungen
06.10.2016
Frankfurt
Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten
am Main
Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung
06.10.2016
Stuttgart
Das erfolgreiche Monatsgespräch
10.10.2016
Stuttgart
„Grundsätze der Prävention“: Die neue DGUV Vorschrift 1
Betriebliche Umsetzung, Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
10.10.– 12.10.2016 Gladenbach Auffrischung BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder
18
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
1600-1610041
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Bayern
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
1600-1610044 103
1806-1610041
86
44
1600-1610061 117
1900-1610061 73
1900-1610103 105
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
1600-1610104
41
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
10.10.– 12.10.2016 Mosbach
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM 2: Das BEM betrieblich etablieren
10.10.– 14.10.2016 Bad Soden- Rund um’s Geld ...
Salmünster Arbeitsrechtliches Wissen für Betriebs- und Personalratsmitglieder
10.10.– 14.10.2016 Mosbach
LPVG Baden-Württemberg: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 LPVG Baden-Württemberg)
10.10.– 14.10.2016 Mosbach
Alter(n)sgerechtes Arbeiten
Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun?
11.10.– 13.10.2016 Stuttgart
Beteiligung von allen!
Interessenvertretung für Menschen mit Migrationshintergrund
13.10.2016
Mannheim Achtung, ich kann nicht mehr!
Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen
17.10.– 19.10.2016 Steinbach/ Suchtprobleme im Betrieb
Taunus
Teil 2: Betriebliche Suchtprävention – Wege aus der Sucht – Nachsorge
17.10.– 21.10.2016 Steinbach/ Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
Taunus
Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen
17.10.– 21.10.2016 Mosbach
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
17.10.– 21.10.2016 Mosbach
LPVG Baden-Württemberg: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 LPVG Baden-Württemberg)
17.10.– 21.10.2016 Mosbach
JAV 1 – Dein sicheres Fundament
19.10.2016
Ulm
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe
19.10.2016
Stuttgart
Haftung auch als Betriebsrat?
Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder; aktuelle Rechtsprechung
des BGH
24.10.– 26.10.2016 Steinbach/ Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
Taunus
Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Betriebsvereinbarungen (BV-Management)
24.10.– 26.10.2016 Gladenbach Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 2
24.10.– 28.10.2016 Mosbach
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
Hinweis
Seminar-Nr.
Seite
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
1600-1610107 125
1600-1610105
85
1900-1610101
26
1900-1610102 110
1900-1610111
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
89
1600-1610131 115
1600-1610172 123
1600-1610171 102
1900-1610171
24
1900-1610172
27
1900-1610173 29
1900-1610191 124
1900-1610192
43
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
1600-1610242
46
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
1600-1610243 142
1900-1610241
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
25
19
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
Hinweis
Seminar-Nr. Seite
November
02.11.– 04.11.2016 Gladenbach Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Aufbau (kompakt): Gefährdungsbeurteilungen
Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten
02.11.– 04.11.2016 Mosbach
Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2)
Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat
02.11.– 04.11.2016 Mosbach
Wer macht das Protokoll?
Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
07.11.– 08.11.2016 Steinbach/ Entgrenzung der Arbeit
Taunus
Mobile Arbeit – unbezahlt, permanent erreichbar und gestresst?!
07.11.– 09.11.2016 Mosbach
TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 3
Wie entsteht eine Stellenbeschreibung?
07.11.– 09.11.2016 Steinbach/ TVöD/TV-L spezial: Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
Taunus
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
nach § 4 TVöD/TV-L
07.11.– 09.11.2016 Frankfurt
Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!
am Main
Teil 2: Mobbing – Gesprächsführung mit den Beteiligten, Beratung der Betroffenen
07.11.– 10.11.2016 Steinbach/ Betriebliches Eingliederungsmanagement
Taunus
BEM 3: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern
07.11.– 11.11.2016 Mosbach
Wirtschaftsausschuss 2
Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht
07.11.– 11.11.2016 Mosbach
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
07.11.– 11.11.2016 Mosbach
LPVG Baden-Württemberg: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 LPVG Baden-Württemberg)
14.11.– 16.11.2016 Mosbach
Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!
Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen
14.11.– 18.11.2016 Naumburg JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz
bei Kassel
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
15.11.– 17.11.2016 Frankfurt
Außertarifliche Angestellte
am Main
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
21.11.– 22.11.2016 Frankfurt
Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten (Vertiefungsseminar)
am Main
Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung
21.11.– 23.11.2016 Mosbach
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Dienstvereinbarungen
20
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
1600-1611021 113
1900-1611021
53
1900-1611022
68
Kooperationsseminar mit
1600-1611075 92
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
1500-1611072 100
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
Kooperationsseminar mit
1600-1611074 101
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
1600-1611076 120
1600-1611077 126
1600-1611073 137
1900-1611071
22
1900-1611072
26
1900-1611141 119
Kooperationsseminar mit
1663-1611141 31
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
1600-1611151 51
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
1600-1611216 118
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
1500-1611212 59
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
Hinweis
Seminar-Nr.
21.11.– 23.11.2016 Steinbach/
Taunus
21.11.– 23.11.2016 Bad SodenSalmünster
21.11.– 25.11.2016 Augsburg
Langfristige Unternehmensplanung und Strategien
Unternehmensstrategien entwickeln, einführen und steuern
Ob Krise oder Wachstum: Die Strategien des Managements durchschauen
Zielorientierte Strategiebildung im Gremium
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Bayern
1600-1611213 134
21.11.– 25.11.2016 Mosbach
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst
Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Coaching für Frauen in Betriebs- und Personalräten
23.11.– 25.11.2016 Mosbach
24.11.– 25.11.2016 Mainz
28.11.– 30.11.2016 Mosbach
28.11.– 02.12.2016 Mosbach
28.11.– 02.12.2016 Mosbach
Wenn nichts mehr geht: Burn-out
Burn-out-Problematik im Betrieb erkennen und eindämmen
Einführung in das Arbeitsrecht 3
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
JAV 1 – Dein sicheres Fundament
Seite
1600-1611215
62
1800-1611212 112
1900-1611211
23
Kooperationsseminar mit
1600-1611231 57
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
1500-1611241 70
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
1900-1611282 116
1900-1611281
80
1900-1611283
29
Dezember
05.12.– 07.12.2016 Gladenbach Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – spezial: Maßnahmen durchsetzen!
05.12.– 09.12.2016 Mosbach
05.12.– 09.12.2016 Mosbach
05.12.– 09.12.2016 Mosbach
07.12.2016
Frankfurt
am Main
12.12.– 16.12.2016 Mosbach
12.12.– 16.12.2016 Mosbach
LPVG Baden-Württemberg: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 LPVG Baden-Württemberg)
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
JAV 2 – Festige und vertiefe deine Grundlagen
E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
JAV 1 – Dein sicheres Fundament
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
1600-1612054 114
1900-1612051
27
1900-1612052
22
1900-1612053 30
1600-1612071 129
1900-1612121
24
1900-1612122
29
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
21
BR-Grundqualifizierung
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Um die Interessen der Arbeitnehmer/-innen konsequent und wirksam zu vertreten,
muss sich der Betriebsrat über seine Aufgaben und Pflichten im Klaren sein und die
gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Das passende Werkzeug hierzu ist
das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Es ist die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage für den Betriebsrat und bildet die Basis zur Bewältigung der vielen Aufgaben
und Möglichkeiten.
In diesem Seminar können Sie anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennenlernen und zusätzlich
Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Umsetzung Ihrer Aufgaben und Vorhaben
erwerben. Schließlich müssen Sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht
nur kennen, sondern auch anwenden können, um die Interessen der Beschäftigten
kompetent zu vertreten. So lassen sich bestehende Probleme lösen und Arbeitsbedingungen mitgestalten.
Daher liegt ein besonderer Schwerpunkt des Seminars auf der Vermittlung des Betriebsverfassungsgesetzes und dessen Anwendung in Ihrer alltäglichen Arbeit als Betriebsratsmitglied. So finden Sie sich in Ihrer neuen Aufgabe garantiert schnell zurecht!
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Worauf es ankommt: Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 BetrVG)
Beschlussfassung und Geschäftsführung des Betriebsrats
Die Betriebsratstätigkeit: Die wichtigsten Gesetze und Kommentare
Der richtige Umgang mit Gesetzeskommentaren
Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
Tipps zur Informationsbeschaffung und Informationspolitik
Umfang der Beteiligungsrechte und mögliche Wege zu deren Durchsetzung
22
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
11.01.– 15.01.2016
Mosbach
1900-1601111
14.03.– 18.03.2016
Mosbach
1900-1603141
Betriebsratsmitglieder,
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
09.05.– 13.05.2016
Mosbach
1900-1605091
Branche/Bereich
12.09.– 16.09.2016
Mosbach
1900-1609121
07.11.– 11.11.2016
Mosbach
1900-1611071
05.12.– 09.12.2016
Mosbach
1900-1612052
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Die Grundqualifizierung
sieht vor, dass zunächst
dieses Seminar besucht
werden sollte.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
950,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
BR-Grundqualifizierung
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Das strikt praxisorientierte Seminar „Mensch geht vor!“ liefert Ihnen das nötige Grundwissen, um bei personellen Angelegenheiten bestmöglich im Sinne der Belegschaft
handeln zu können.
„Personelle Angelegenheiten“ – was so sachlich-nüchtern klingt, ist die allgemeine
Bezeichnung für einen arbeitsrechtlichen Themenbereich, der oft im betrieblichen
Alltag für die Beteiligten stark emotional aufgeladen ist. Einstellung, Versetzung, Eingruppierung oder Kündigung – es geht um Entscheidungen mit meist nachhaltigem
Einfluss auf die Biografie der/des einzelnen Beschäftigten.
In all diesen Fällen ist die betriebliche Interessenvertretung gefordert, denn: keine
Kündigung und keine Einstellung ohne den Betriebsrat, keine Versetzung oder Eingruppierung ohne seine Mitwirkung! Um einen möglichen Schaden von den Beschäftigten des Betriebs abzuwenden, muss jedes Betriebsratsmitglied mit den grundlegenden Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes vertraut sein.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
25.01.– 29.01.2016
Mosbach
1900-1601251
Betriebsratsmitglieder
07.03.– 11.03.2016
Mosbach
1900-1603071
Branche/Bereich
30.05.– 03.06.2016
Mosbach
1900-1605301
25.07.– 29.07.2016
Mosbach
1900-1607251
26.09.– 30.09.2016
Mosbach
1900-1609261
21.11.– 25.11.2016
Mosbach
1900-1611211
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
950,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Die Grundlagen dazu werden Ihnen in diesem Seminar kompakt und lebensnah vermittelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Recht so? Die Rechtsnormen bei personellen Angelegenheiten
Einstellung, Versetzung, Eingruppierung
Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Kündigungen: Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Die außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen
Grundsätze der Personalplanung
23
BR-Grundqualifizierung
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Unser Seminar „Agieren statt reagieren“ vermittelt Ihnen grundlegende Kenntnisse
über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und zeigt Ihnen gleichzeitig problembezogen anhand praktischer Beispiele auf, wie der Betriebsrat seine Rechte im
Betrieb optimal wahrnehmen und durchsetzen kann.
Der Betriebsrat kann in wichtigen sozialen Angelegenheiten, wie z.B. bei Regelungen
zur Arbeitszeit, zum Urlaubsplan, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zur betrieblichen Lohngestaltung nicht nur reagieren, sondern selbst initiativ werden und
zugunsten der Beschäftigten Betriebsvereinbarungen durchsetzen – notfalls sogar
erzwingen.
Ihre Kompetenz in Richtung aktiver Mitbestimmung zu schulen, ist das Ziel dieses
Seminars. Dem intensiven Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden wird dabei ein
hoher Stellenwert beigemessen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Agieren statt reagieren: Initiativrechte des Betriebsrats
Wer darf was? Mitbestimmungsrechte und die Grenzen der Mitbestimmung
Hier sprechen Experten: Der Einsatz von Sachverständigen
Die Zielgerade: Abschluss von Betriebsvereinbarungen
Die Einigungsstelle: Wissenswertes über Zuständigkeit und Verfahren
24
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
15.02.– 19.02.2016
Mosbach
1900-1602151
Betriebsratsmitglieder
18.04.– 22.04.2016
Mosbach
1900-1604181
Branche/Bereich
13.06.– 17.06.2016
Mosbach
1900-1606131
17.10.– 21.10.2016
Mosbach
1900-1610171
12.12.– 16.12.2016
Mosbach
1900-1612121
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
950,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
BR-Grundqualifizierung
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
Wirtschaftliche Angelegenheiten haben oft mit sich verändernden Rahmenbedingungen zu tun oder bedeuten sogar den radikalen Umbau eines Betriebs oder Unternehmens: Arbeitsprozesse werden grundlegend geändert, Teilbereiche geschlossen,
Abteilungen umstrukturiert oder ausgelagert. Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet,
fast immer verändern sich Arbeitsinhalte und -bedingungen. Zugleich werden neue
Qualifikationen zwingend erforderlich.
Diese Veränderungen sind oft schleichend, kaum zu bemerken, aber dennoch tiefgreifend und wirkungsvoll. Manchmal erscheinen sie auch in Form einer aufsehenerregenden Aktion. Im Kern stellen sie immer eine Herausforderung für Betriebsrat und
Belegschaft dar.
Im Seminar erfahren Sie anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie als Betriebsrat derartige
Prozesse frühzeitig erkennen und somit wirtschaftliche Angelegenheiten erheblich
beeinflussen können. Neben der Kenntnis rechtlicher Bestimmungen bekommen Sie
auch das nötige Rüstzeug in Fragen der richtigen Strategie, um elementare Forderungen erfolgreich durchzusetzen.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
11.04.– 15.04.2016
Mosbach
1900-1604111
Betriebsratsmitglieder
24.10.– 28.10.2016
Mosbach
1900-1610241
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars; vorheriger
Besuch der BR-Grundseminare 2 und 3 empfohlen
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
950,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Was geht da vor? Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen
Wer weiß was? Informationsrechte des Betriebsrats, Informationspflichten des
Arbeitgebers
Geht das? Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen
Nicht ohne uns! Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Veränderungsprozessen
Gemeinsam stark: Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Betriebsrat
Was wir wollen: Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen
25
PR-Grundqualifizierung
LPVG Baden-Württemberg: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 LPVG Baden-Württemberg)
Als Personalratsmitglied werden Sie täglich mit den unterschiedlichsten Problemen
konfrontiert. Um sie zu lösen und die Interessen der Beschäftigten wirksam vertreten
zu können, benötigen Sie fundierte Kenntnisse des Landespersonalvertretungsgesetzes.
Zudem müssen Sie aber auch über die Fähigkeit verfügen, Ihr Wissen in der Praxis
anzuwenden.
Dieses Seminar vermittelt beides: grundlegendes Wissen und Handlungskompetenz.
Im Mittelpunkt stehen dabei die Grundlagen des Personalvertretungsrechts, die Aufgaben und die Geschäftsführung des Personalrats sowie die Frage, wie Sie an Entscheidungen Ihrer Dienststelle mitwirken können. Darüber hinaus erfahren Sie, in
welchen Fällen Sie als Personalratsmitglied für die Personalratsarbeit freigestellt werden
und wie Sie Ihren Anspruch auf Schulung geltend machen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagen des Landespersonalvertretungsrechts
Allgemeine Aufgaben des Personalrats
Die Geschäftsführung des Personalrats, u.a.: Einberufung von Sitzungen,
Ersatzmitglieder, Schutz der Personalratsmitglieder, Zusammenarbeit mit
der/dem Frauenbeauftragten
Die Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten
Freistellung, Schulungsansprüche, personelle und materielle Ansprüche
Mit Übungen und Fallbeispielen aus der betrieblichen Praxis.
26
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
29.02.– 04.03.2016
Mosbach
1900-1602291
25.04.– 29.04.2016
Mosbach
1900-1604251
Personalratsmitglieder,
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
06.06.– 10.06.2016
Mosbach
1900-1606061
Freistellung
10.10.– 14.10.2016
Mosbach
1900-1610101
07.11.– 11.11.2016
Mosbach
1900-1611072
§ 44 Abs. 1 LPVG BW,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
785,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
PR-Grundqualifizierung
LPVG Baden-Württemberg: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 LPVG Baden-Württemberg)
Ein wesentliches Arbeitsfeld des Personalrats sind die sog. „personellen Maßnahmen“,
ein Begriff, der ziemlich harmlos klingt, obwohl er genau jene arbeitsrechtlichen Vorgänge umfasst, die auf die Lebensplanung des Einzelnen einen oft entscheidenden
Einfluss haben: Einstellung, Versetzung, Umgruppierung und Kündigung.
In all diesen Fällen hat der Personalrat spezifische Beteiligungsrechte. Doch was kann
er konkret tun, und wie soll er vorgehen, um für die Beschäftigten das jeweils Beste zu
erreichen? Praktische Antworten wird nur der finden, der seine Kenntnisse auch
umsetzen kann.
Ebenso wie das vorangegangene Grundseminar vermittelt das Seminar Handlungskompetenz. Es orientiert sich konsequent an Fällen aus dem betrieblichen Alltag. Über
die personellen Maßnahmen hinaus wird auch die Bedeutung von Tarifverträgen für
die Personalratsarbeit ausführlich erörtert.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
25.04.– 29.04.2016
Mosbach
1900-1604252
Personalratsmitglieder
17.10.– 21.10.2016
Mosbach
1900-1610172
Teilnahmevoraussetzungen
05.12.– 09.12.2016
Mosbach
1900-1612051
Besuch des Grundseminars
„LPVG Baden-Württemberg: Einstieg leicht
gemacht“
Freistellung
§ 44 Abs. 1 LPVG BW
Seminargebühr
785,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Beteiligungsrechte bei Einstellung, Versetzung und Umgruppierung
Das Zustimmungsverweigerungsrecht
Fristgerechte und fristlose Entlassungen
Einführung in die Beteiligungsrechte bei sozialen Angelegenheiten
Die Dienstvereinbarung
Die Mitwirkung des Personalrats im Bereich des Arbeitsschutzes
Der Personalrat und der Tarifvertrag
27
Schwerbehindertenvertretung
Überblick: Seminarangebote für die Schwerbehindertenvertretung
Seminargebühr*
Thema
Termin
Ort
SBV-Aufbauseminar 1
Zusammenarbeit mit Versorgungsamt, IA, IFD, RV
04.– 06.04.2016
21.– 23.09.2016
Steinbach
Steinbach
530 €
SBV-Aufbauseminar 2
Externe Kooperationspartner: Agentur für Arbeit, Krankenversicherung, DGUV
06.– 08.06.2016
10.– 12.10.2016
Steinbach
Steinbach
530 €
SBV-Aufbauseminar 3 | Rechtssicheres Formulieren – Sozialgericht – Antragstellung
3 Tage, IV. Quartal
Frankfurt
550 €
Gut beraten! Beratungsgespräche der SBV für Menschen mit Behinderung
15.03.2016
Frankfurt
325 €
Die Versammlung schwerbehinderter Menschen. Leitung durch die SBV
12.05.2016
Frankfurt
325 €
Umgang der SBV mit psychisch erkrankten Beschäftigten
Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung
28.04.2016
06.10.2016
Frankfurt
Frankfurt
325 €
Umgang der SBV mit psychisch erkrankten Beschäftigten | Vertiefungsseminar
21.– 22.11.2016
Frankfurt
480 €
* Bei mehrtägigen Seminaren kommen die Kosten der Tagungsstätte hinzu.
28
Über die hier aufgeführten Seminare hinaus stehen auch unsere
Betriebsrats- und Personalrats-Grundseminare sowie Arbeits- und
Gesundheitsschutzseminare den Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen offen.
Wochenseminare des ver.di-Bildungszentrums Gladenbach:
Zusätzliche Seminare – auch als Inhouse-Schulung – bieten wir gern
auf Anfrage an.
Infos unter: www.verdi-gladenbach.de
Grundqualifizierungen SBV 1, 2, 3
JAV-Grundqualifizierung
JAV 1 – Dein sicheres Fundament
Im Grundlagenseminar lernst du, deine allgemeinen Aufgaben als JAVi sicher zu
beherrschen. Hierbei kommt es vor allem darauf an, dass du deine Aufgaben nicht nur
kennst, sondern dass du jederzeit auch sicher weißt, welche Bedeutung die JAV für
die Arbeitnehmermitbestimmung hat, was du zur Wahrnehmung deiner Aufgaben
alles machen darfst und wie du deine JAV-Tätigkeit so organisierst, dass du am Ende
deiner Amtszeit stolz auf deine Erfolge zurückblicken kannst. Da in der JAV ohne
Beteiligung der Azubis (Jugendversammlungen) und ohne eine gute Zusammenarbeit
mit deinem Betriebs-/Personalrat nicht so viel läuft, legen wir großen Wert darauf,
Grundlagen für eine solidarische Zusammenarbeit zu vermitteln. Mit diesem Grundpaket ist zumindest ein Fundament für deinen JAV-Erfolg gelegt.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
15.02.– 19.02.2016
Mosbach
1900-1602152
Mitglieder der JAV
07.03.– 11.03.2016
Mosbach
1900-1603072
Branche/Bereich
04.04.– 08.04.2016
Mosbach
1900-1604041
06.06.– 10.06.2016
Mosbach
1900-1606062
27.06.– 01.07.2016
Mosbach
1900-1606272
25.07.– 29.07.2016
Mosbach
1900-1607252
19.09.– 23.09.2016
Mosbach
1900-1609192
17.10.– 21.10.2016
Mosbach
1900-1610173
28.11.– 02.12.2016
Mosbach
1900-1611283
12.12.– 16.12.2016
Mosbach
1900-1612122
alle
Freistellung
§ 65 Abs. 1 i.V.m.
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 62 i.V.m.
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
850,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Bemerkungen
Anmeldungen aus BadenWürttemberg werden
bevorzugt berücksichtigt.
29
JAV-Grundqualifizierung
JAV 2 – Festige und vertiefe deine Grundlagen
Erfolgreiche JAV-Arbeit braucht ein festes Fundament. Deshalb werden deine Grundlagenkenntnisse aus dem JAV 1 hier gefestigt. Außerdem werden darauf aufbauende
Basiskenntnisse vermittelt, die zur Erfüllung deiner JAV-Aufgaben unbedingt erforderlich sind. So lernst du hier, wie du mit deiner JAV und deinem Betriebs-/Personalrat
nicht nur die allgemeinen Aufgaben der JAV verfolgst, sondern wie die JAV daneben
ihre eigenen, ihre besonderen Aufgaben, ihre speziellen Ziele und Vorstellungen verwirklicht. Die für deine JAV-Arbeit relevanten Fragen werden herausgearbeitet und
ein realistischer Plan für den Rest deiner Amtszeit wird erstellt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hier in der Zusammenarbeit mit den Auszubildenden, aber auch in der
Gesprächsvorbereitung für die Betriebs-/Personalratssitzung. Darüber hinaus erfährst
du, wie du gemeinsam mit anderen JAVen aus deiner Region besser zum Ziel kommst,
denn das Rad muss ja nicht immer wieder neu erfunden werden.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
18.04.– 22.04.2016
Mosbach
1900-1604182
Mitglieder der JAV
13.06.– 17.06.2016
Mosbach
1900-1606132
Branche/Bereich
26.09.– 30.09.2016
Mosbach
1900-1609262
05.12.– 09.12.2016
Mosbach
1900-1612053
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des JAV-Grundseminars
Freistellung
§ 65 Abs. 1 i.V.m.
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 62 i.V.m.
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
850,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Bemerkungen
Anmeldungen aus BadenWürttemberg werden
bevorzugt berücksichtigt.
30
JAV-Grundqualifizierung
JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
Nach dem Einführungsseminar folgt nun alles Wesentliche über das Krankenpflegegesetz (KrPflG). Paragrafenreiterei findet nicht statt, es geht auch hier wieder um die
praktischen Fragen: Welchen Beitrag haben Azubis für ein gutes Ausbildungsergebnis
zu leisten? Welche Pflichten stehen an? Und – ganz wichtig – auf welche Weise können JAV und Betriebs- bzw. Personalrat kontrollieren und sicherstellen, dass Azubis
eine qualitativ hochwertige und damit zukunftsgerichtete Ausbildung erhalten? Wie
können sie mitwirken und mitbestimmen, wenn interne Bildungsmaßnahmen durchgeführt werden?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Regelungen zur Ausbildung nach dem KrPflG
Pflichten und Verhalten der Auszubildenden gemäß KrPflG
Pflichten des Trägers der Ausbildung
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Durchführung von
Bildungsmaßnahmen
Die Kontrolle der Ausbildung durch die JAV und den Betriebs-/Personalrat
Beurteilungssysteme, Ausbildungsstandkontrolle
Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb
Freistellung zum Besuch der Krankenpflegeschule
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
15.02.– 19.02.2016
Mosbach
1663-1602152
Mitglieder der JAV aus
Krankenpflegeberufen
18.04.– 22.04.2016
Naumburg bei Kassel
1663-1604182
04.07.– 08.07.2016
Naumburg bei Kassel
1663-1607042
19.09.– 23.09.2016
Naumburg bei Kassel
1663-1609194
14.11.– 18.11.2016
Naumburg bei Kassel
1663-1611141
Branche/Bereich
Gesundheitswesen,
Soziale Dienste,
Sozialversicherung
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des JAV-Grundseminars
Freistellung
§ 65 Abs. 1 i.V.m.
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 62 i.V.m.
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Bemerkungen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
31
32
Das besondere Angebot
Das besondere Angebot – Fortbildung mit Zertifikat
Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen drei besondere Qualifizierungsreihen vor, mit denen Sie Ihre Kompetenzen systematisch
aausbauen können und durch ein (Hochschul-)Zertifikat bestätigt
bekommen.
b
Die Fortbildungsreihen richten sich an unterschiedliche Zielgruppen:
„Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater“:
„Be
Qualifizierung für Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen
Qual
(und weitere Beschäftigte)
„Interessenvertretung als Berufung“:
„Inter
Weiterbildung
für freigestellte Mitglieder sowie Vorsitzende und
W
Weiter
i
stellvertretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten
stellver
„Qualifiziert mit.bestimmen“:
„Qualif
Fortbildung für Mitglieder in Aufsichtsräten von Kapitalgesellschaften,
Fortbildu
Banken
und Versicherungen
Bank
Ba
nken
en u
Die Qualifizierungsreihen bieten eine wissenschaftlich fundierte
und zugleich sehr praxisorientierte Ausbildung. Optimal aufeinander
abgestimmte Module ermöglichen Ihnen einen intensiven
Lernprozess.
33
Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater
b+b
Zertifizierte Weiterbildung
Zertifizierte Weiterbildung
zur betrieblichen Konfliktberaterin/zum betrieblichen Konfliktberater
Die Arbeitswelt wird komplexer, die Anforderungen an die Beschäftigten nehmen zu: Immer
mehr Aufgaben sollen in immer kürzerer Zeit geschafft werden, Beschäftigte scheiden aus dem
Betrieb/der Dienststelle aus, ohne dass eine Neueinstellung erfolgt, durch Zielvereinbarungen
wird Verantwortung auf Arbeitnehmer/-innen geladen, aber bei der Zielerreichung haben sie
selbst nur wenig Einflussmöglichkeiten ...
Betriebliche Konfliktberaterin/
betrieblicher Konfliktberater
Zertifizierte Weiterbildung
in Kooperation mit dem Institut für Weiterbildung e.V. der Universität Hamburg
Ein Kooperationsangebot von
Das besonde
re
Angebot
34
In diesem Klima nehmen Konflikte zwischen den Beschäftigten oder den Vorgesetzten und den
Beschäftigten zu. Das rechtzeitige Erkennen von Konflikten verhindert krankheitsbedingte
Arbeitsausfälle und schlechte Arbeitsergebnisse, wenn ein angemessener Umgang mit den
Konflikten gefunden wird.
Hierbei bietet Ihnen die Weiterbildungsreihe konkrete Unterstützung.
In den einzelnen Modulen
erhalten Sie Grundlagenkenntnisse über Konfliktursachen und -folgen
erwerben Sie Kernkompetenzen für Einzelberatungen
lernen Sie Methoden und Techniken zur Vermittlung zwischen Konfliktparteien kennen.
Die Weiterbildungsreihe besteht aus vier Modulen und zwei Projekttagen. Die Teilnehmenden
können die Reihe mit einem Universitätszertifikat abschließen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Durchführung eines Praxisprojekts und Reflexion in einer schriftlichen Projektarbeit
Teilnahme am Abschlusskolloquium (4. Modul) und Präsentation des Praxisprojekts.
Die Reihe kann auch ohne das Abschlusskolloquium besucht werden; Sie erhalten dann eine
aussagekräftige Teilnahmebescheinigung.
Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater
Die Termine
Thema
Termin
Ort
Seminarnummer
Modul 1
Grundlagen der Konfliktbearbeitung – Schwerpunkt Konfliktanalyse
31.10.2016 –02.11.2016
Walsrode
2100-1610311
Modul 2
Kernkompetenzen für die Einzelberatung
16.01.2017 –19.01.2017
Walsrode
Modul 3
Zwischen Konfliktparteien und in Teams vermitteln
27.03.2017 – 30.03.2017
Walsrode
Modul 4
Abschlusskolloquium
Juni/Juli 2017
Hamburg
Reihe 2016/2017
N.N.
Freistellung und Kostenübernahme
Die Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 96
Abs. 4 und 8 SGB IX, analog LPersVG und Regelungen für MAV ist im
Einzelfall zu begründen und mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.
Fordern Sie den Spezialprospekt an bei:
ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH
Regionalvertretung Hamburg
Paula Klingemann | Besenbinderhof 60 | 20097 Hamburg
Fon 040 2858-1194 | Fax 040 2858-1199
[email protected]
www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot
„Ganz gleich, wann ein Konflikt erkannt wird,
es ist nie zu spät, ihn zu bearbeiten. Die Methoden
der betrieblichen Konfliktberatung sind für mich
unverzichtbare Hilfsmittel in meiner Arbeit
als Personalrat.“
Ferdinand Badtke
Stellv. Personalratsvorsitzender, Kreisverwaltung Groß-Gerau
35
Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung
b+b
Zertifizierte Weiterbildung
Interessenvertretung als Berufung – zertifizierte Weiterbildung für freigestellte Mitglieder, Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten
Es gehört zu den Aufgaben der Arbeitnehmervertretung, um Rechte und Pflichten zu verhandeln, zu ringen oder zu kämpfen. Gerade bei sich wandelnden Anforderungen durch Umstrukturierungen, hoch technisierte Verarbeitungsprozesse, Arbeitsverdichtung, Arbeitsverlagerung
oder Fusionen ist Ihr Engagement gefragt.
Interessenvertretung als Berufung
Seminarreihe mit Universitätszertifikat
Qualifizierungsangebot für freigestellte Mitglieder, Vorsitzende und stellvertretende
Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten
Ein Kooperationsangebot von
Stellenabbau und globale Marktstrukturen erfordern verstärkt Krisen- und Managementkompetenz. Sie stehen als Mitglied der Interessenvertretung vor den Aufgaben:
als kompetente/-r Ansprechpartner/-in für die Beschäftigten zur Verfügung zu stehen
auf Augenhöhe mit dem Management zu verhandeln
das eigene Gremium zu leiten und die Zusammenarbeit zu fördern
und dabei selbst gesund und leistungsfähig zu bleiben.
Das Qualifizierungsangebot unterscheidet fünf wichtige Schlüsselkompetenzen:
Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion
Gremien leiten und Teamarbeit fördern
die Arbeit des Gremiums angemessen organisieren
Veränderungsprozesse aktiv gestalten und begleiten
professionell verhandeln.
Zu jedem Kompetenzbereich bieten wir ein Modul an.
Der Nutzen
Eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Qualifizierung für die Funk-
Das besonde
re
Angebot
tion als Vorsitzende/-r, Stellvertreter/-in bzw. Freigestellte/-r
optimal aufeinander abgestimmte Module durch Kontinuität in der Seminarleitung
intensives und nachhaltiges Lernen in kleinen Gruppen
aussagekräftiger Nachweis des Veranstalters über die einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen.
Zusätzlich können Sie die Qualifizierungsreihe mit einem Universitätszertifikat abschließen.
36
Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung
Die Termine
Thema
Termin
Ort
Seminarnummer
Kämpfer, Anwältin, Co-Manager
Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion
16.03.2016 – 18.03.2016
Walsrode
IV-1603161
Vom Gremium zum Team
Gremien leiten und Teamarbeit fördern
22.06.2016 – 24.06.2016
Berlin (Wannsee)
IV-1606221
Mit System und Übersicht
Die Arbeit des Gremiums angemessen organisieren
12.10.2016 – 14.10.2016
Saalfeld
IV-1610121
Wenn der Wind des Wandels weht ...
Veränderungsprozesse aktiv gestalten und begleiten
25.01.2017 –27.01.2017
Berlin (Wannsee)
IV-1701251
Strategie, Taktikerin, Pokerface ...?
Professionell verhandeln
10.05.2017 – 12.05.2017
Berlin (Wannsee)
IV-1705101
Die Qualifizierungsreihe ist nur als Paket buchbar.
Freistellung und Kostenübernahme
Die Seminarreihe wird gemäß § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 BetrVG
bzw. gemäß § 46 Abs. 6 BPersVG angeboten. Die Erforderlichkeit der
Freistellung und Kostenübernahme ist im Einzelfall zu begründen und
mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Es wird eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers benötigt.
Fordern Sie den Spezialprospekt an bei:
ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH
Bundesweite Seminare und Tagungen | Köpenicker Str. 31 | 10179 Berlin
Margit Hauck | Fon 030 263 9989-21 | Fax 030 263 9989-25
[email protected] | www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot
„Die fünfteilige Modulreihe „Interessenvertretung als Berufung“
hat mir sehr viel Wissen und Fachkenntnisse über die Arbeit als
Betriebsratsvorsitzende vermittelt. Die Teamerinnen haben es verstanden, den Stoff leicht verständlich und fundiert an uns weiterzugeben. Ich habe viel für mich persönlich dazugelernt, bin selbstbewusst geworden und die Arbeit
macht mir noch mehr Spaß. Der Universitätsabschluss war die Krönung des Ganzen, ich kann es
jedem nur empfehlen.“
Sabine Blauth
Betriebsratsvorsitzende Kaufland Frankenthal
Ein Kooperationsangebot von:
37
Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen
b+b
Qualifizierungsangebot für Mitglieder in Aufsichtsräten
Qualifizierungsangebot für Mitglieder in Aufsichtsräten
Die Tätigkeit der Arbeitnehmerbank im Aufsichtsrat verlangt neben einem überdurchschnittlichen persönlichen Engagement spezifische fachliche Kenntnisse hinsichtlich des Aufsichtsrats,
seiner Aufgaben und Rechte sowie der wirtschaftlichen Belange des Unternehmens.
Qualifiziert mit.bestimmen
Seminarreihen mit Universitätszertifikat
Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Kapitalgesellschaften
Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Banken und Versicherungen
Die Seminarreihen
Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Kapitalgesellschaften
Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Banken und Versicherungen
setzen sich in drei Modulen und einem Transferworkshop mit den vielfältigen Aspekten dieser
Tätigkeit auseinander. Sie vermitteln das erforderliche Grundwissen für eine kompetente, verantwortungsvolle Aufsichtsratstätigkeit.
Darin geht es um rechtliche Aspekte des Handelns von Aufsichtsräten der Arbeitnehmerbank,
um Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse, Organisation und Rolle des Aufsichtsrats
und um den Praxistransfer.
Ziel der Qualifizierungsmaßnahme ist es, die Teilnehmenden umfassend in die Lage zu versetzen, die Aufsichtsratstätigkeit effizient und erfolgreich auszuüben. Für den wichtigen Praxisbezug sorgen Praxisberichte und Beispiele erfolgreicher Aufsichtsratsarbeit.
Ein Kooperationsangebot von
Das besonde
re
Angebot
38
Der Nutzen
Eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Qualifizierung für die Funktion als Mitglied im Aufsichtsrat
Optimal aufeinander abgestimmte Module durch Kontinuität in der Seminarleitung
Intensives und nachhaltiges Lernen in kleinen Gruppen
Detaillierter Nachweis des Veranstalters über die einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen.
Die Teilnahme an dieser Qualifizierungsreihe wird durch ein Zertifikat des Instituts für Weiterbildung e.V. an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg
bestätigt. Die Voraussetzung ist die Teilnahme an allen Modulen (bei Verhinderung der Teilnahme an einzelnen Modulen besteht die Möglichkeit der individuellen Nacharbeitung) sowie die
Bearbeitung der Modul-Aufgaben.
Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen
Die Termine
Thema
Termin/Ort
Seminarnummer
Banken/Vers.
Kapitalges.
Ort
Modul A
Rechtliche Aspekte des Handelns von Aufsichtsräten der Arbeitnehmerbank
01.02.2016 –03.02.2016
MB-1602011
MB-1602012
Hamburg
Modul B
Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse
25.04.2016 –27.04.2016
MB-1604251
MB-1604252
Berlin
Modul C
Organisation und Rolle des Aufsichtsrats
05.09.2016 –07.09.2016
MB-1609051
MB-1609052
Berlin
Modul D
Workshop Praxistransfer
30.01.2017 –31.01.2017
MB-1701301
MB-1701302
Berlin
Die Qualifizierungsreihe ist nur als Paket buchbar.
Kosten
Die Seminargebühr für die Qualifizierungsreihe (Module A–D) beträgt
insgesamt 3.900,00 Euro (Kapitalgesellschaften) bzw. insgesamt
4.700,00 Euro (Banken und Versicherungen). Sie enthält die Kosten
für Referentinnen/Referenten, Material, Raummieten, Technik und
Organisation. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Die Seminarreihe ist ein Komplettangebot. Sie umfasst alle Module;
eine Reduzierung um einzelne Module ist nicht möglich.
Die Teilnahmemöglichkeit für diese Seminarreihe für Aufsichtsratsmitglieder ergibt sich aus den Grundsätzen der Mitbestimmungsgesetze.
Die Kostenerstattung richtet sich nach § 675 i.V.m. § 670 BGB.
Fordern Sie den Spezialprospekt an bei:
ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH
Bundesweite Seminare und Tagungen
Catrin Krüger-Thiemann
Köpenicker Str. 31 | 10179 Berlin
Fon 030 263 9989-22 | Fax 030 263 9989-25
[email protected]
www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot
„Die Seminare haben mir ein gehöriges Stück
Sicherheit gegeben, zum Beispiel in rechtlichen
Belangen und bei der Risikobeurteilung. Ich
empfehle daher die Teilnahme auch denen,
die schon länger in Aufsichtsräten aktiv sind.“
Ralf Neidhardt
Betriebsratsvorsitzender, Hamburger Feuerkasse
Versicherungs-AG und Provinzial Versicherung
39
Betriebsverfassungsrecht
Auffrischung BetrVG: Geschäftsführung des Betriebsrats sowie Beteiligung
bei personellen Maßnahmen
Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder
Der Besuch der Grundqualifizierungsseminare liegt für langjährige Betriebsratsmitglieder oft weit zurück. Diese Seminare noch einmal zu besuchen, bietet sich für viele
nicht an, weil große Teile der Inhalte bekannt sind. Mit den „Fresh-up-Angeboten“
bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in zweimal drei Tagen Ihre Rechtskenntnisse auf
den aktuellen Stand zu bringen.
Der Schwerpunkt dieses Seminars liegt auf den Themen Arbeitsorganisation und
personelle Maßnahmen. Sie werden mit gesetzlichen Veränderungen und aktueller
Rechtsprechung zu diesen Bereichen vertraut gemacht. Fallbearbeitung reaktiviert
und vertieft Ihre Kenntnisse.
Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind:
Ein Blick auf die „Gepflogenheiten“ in der Geschäftsführung des Betriebsrats,
Tipps und Hinweise zur Veränderung
Aktuelle Rechtsprechung zur Beteiligung bei Einstellung, Eingruppierung,
Umgruppierung und Versetzung
Auffrischung und aktuelle rechtliche Entwicklungen zum Anhörungsverfahren
Beteiligungsrechte bei der Personalplanung
Entwicklung im Bereich der betrieblichen Aus- und Weiterbildung
40
Termin/Ort
Sem.-Nr.
30.05.– 01.06.2016
1600-1605303
Gladenbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch der BR-Grundseminare 1 und 2
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
720,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Betriebsverfassungsrecht
Auffrischung BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder
Dieses „Fresh-up-Seminar“ widmet sich der sogenannten sozialen Mitbestimmung
und betrieblichen Veränderungsprozessen. Auch erfahrene Betriebsratsmitglieder
nutzen oft nicht alle Möglichkeiten der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten.
Daher sollen – neben der Rechtsprechung – noch einmal die Handlungsfelder in Erinnerung gerufen werden.
Da betriebliche Veränderungsprozesse oft schleichend vorangehen, wird auch auf
diesen Bereich besonderes Augenmerk gelegt. Wie kann ich Veränderungen erkennen? Welche Informationsrechte gibt es? Und wie gehe ich angemessen damit um?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rekapitulation – die Inhalte der sozialen Mitbestimmung
Das Verfahren der sozialen Mitbestimmung – Formalien und aktuelle
Rechtsprechung
Informationsbeschaffung und Bewertung
Erkennen und bewerten von betrieblichen (Veränderungs-)Prozessen
Aktive Gestaltung und Reaktionsmöglichkeiten
Termin/Ort
Sem.-Nr.
10.10.– 12.10.2016
1600-1610104
Gladenbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch der BR-Grundseminare 1 bis 4
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
720,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
41
Betriebsverfassungsrecht
Klein, aber oho!
Die Arbeit von Betriebsräten in kleinen Gremien
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bildet als wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage die Basis für den Betriebsrat. Auch wenn der betriebliche Rahmen für Betriebsratsmitglieder in Betrieben mit maximal 50 Beschäftigten überschaubar ist, müssen
sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur kennen, sondern auch unter
den besonderen Bedingungen anwenden und umsetzen können. Die persönliche
Konfrontation mit dem Arbeitgeber ist besonders schwierig; hier kommt der Unterstützung durch die Kolleginnen und Kollegen eine große Bedeutung zu.
Im Seminar werden die arbeitsorganisatorischen Besonderheiten und die spezifischen
Arbeitsbedingungen des ein- und dreiköpfigen Betriebsrats behandelt. Sie können
anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennenlernen und sich für die besonderen Herausforderungen im kleinen Gremium fit machen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Was ist bei der Geschäftsführung im kleinen Gremium zu beachten?
Wie organisieren wir unsere Betriebsratsarbeit und teilen sie sinnvoll auf?
Welche Instrumente einer aktiven betrieblichen Informationspolitik können wir
wie anwenden?
Wer unterstützt uns wie? Wie organisieren wir uns ein Netzwerk?
Was motiviert uns in der Betriebsratsarbeit?
Wie wirken wir bei Einstellungen, Versetzungen (§ 99 BetrVG) und Kündigungen
(§ 102 BetrVG) mit?
Fragen der praktischen Umsetzung und Fallbeispiele
42
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
02.05.– 04.05.2016
Mosbach
1900-1605022
Betriebsratsmitglieder
aus ein- und dreiköpfigen
Betriebsräten
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
720,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Bemerkungen
Dieses Spezialseminar ersetzt nicht das Grundlagenseminar BR 1, dessen
Besuch vorausgesetzt wird!
Betriebsverfassungsrecht
Haftung auch als Betriebsrat?
Termin/Ort
Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder; aktuelle Rechtsprechung 19.10.2016
Stuttgart
des BGH
Sem.-Nr.
Zielgruppe
1900-1610192
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Das Seminar befasst sich mit dem Themenkomplex der Arbeitnehmerhaftung und im
Schwerpunkt mit der Haftung des Betriebsrats.
Teilnahmevoraussetzungen
Was ist, wenn der Betriebsrat die Kolleginnen und Kollegen falsch berät und diese
dadurch Nachteile erleiden? Kann der Betriebsrat als Gremium zu Schadensersatz verpflichtet werden? Welche Kosten muss der Betriebsrat im Schadensfall tragen? Haftungsrechtlich relevante Fälle und deren rechtliche Folgen werden anhand von Beispielen anschaulich dargestellt.
Besuch des BR-Grundseminars
Denn wer mit diesen Haftungsfragen vertraut ist, weiß sich als Betriebsratsmitglied in
seiner täglichen Praxis zu behaupten.
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen zur Arbeitnehmerhaftung: Voraussetzungen, Haftungsbeschränkungen und -erleichterungen
Rechtliche Stellung des Betriebsrats
Einzelne Pflichten des Betriebsrats, u.a. Geheimhaltungspflicht gem.
§§ 79, 120 BetrVG
Haftung als Organ, Haftung einzelner Betriebsratsmitglieder
Fehlerhafte Beratung der Beschäftigten
Kostenhaftung einzelner Betriebsratsmitglieder bei fehlendem Gremiumsbeschluss
Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder
(BAG, BGH)
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
43
Betriebsverfassungsrecht
Betriebsratsrechte durchsetzen – aber wie?
Erfolgreiches Vorgehen des Betriebsrats bei schwierigen Kooperationsbedingungen
Interessenvertretung ohne Interessenkonflikte ist kaum denkbar. Mit diesen sollte
souverän, sachlich und lösungsorientiert umgegangen werden. Wenn dies allerdings
arbeitgeberseitig nicht gewährleistet ist, stellt sich für den Betriebsrat die Frage: Wie
erreichen wir, dass der Arbeitgeber uns und unsere gesetzlich verbrieften Rechte
respektiert?
Welche rechtlichen Instrumente und Argumente stehen dem Betriebsrat hierbei zur
Verfügung? Wie lässt sich (gemeinsam mit dem Arbeitgeber) ein verbindlicher, konflikt- und kompromissfähiger Umgangsstil entwickeln, der auf der Einhaltung fairer
Regeln beruht? Wie kommt der Betriebsrat vom Reagieren zum Agieren?
Das Seminar will die hierfür erforderliche Rechtssicherheit vermitteln und die Handlungskompetenzen des Betriebsrats stärken. Die dem Betriebsrat zur Verfügung stehenden Mittel werden im Rahmen ergebnisorientierter Handlungsstrategien bzw.
konkreter Projektpläne erläutert. Grundzüge betrieblicher Argumentation und Verhandlungsführung werden eingeübt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wenn der Arbeitgeber Betriebsratsrechte nicht akzeptiert: Mögliche Motive und
angemessener Umgang damit
Interessen vertreten, Betriebsratsrechte richtig einfordern
Rechtliche (Sanktions-)Mittel und Wege der Durchsetzung
Sicherheit im Umgang mit Konflikten gewinnen: Chancen und Risiken richtig einschätzen, zielorientierte Strategien entwickeln, Unterstützung organisieren
„Vertrauensvolle Zusammenarbeit“ – Fairness – Respekt – Konfliktmanagement
Betriebsrats-Handlungsschritte mit der Belegschaft kommunizieren
Schutz von Betriebsratsmitgliedern vor Sanktionen
Erfolgreiche Praxisfälle, aktuelle Rechtsprechung
44
Termin/Ort
Sem.-Nr.
25.01.– 27.01.2016
1600-1601251
Steinbach/Taunus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
04.10.– 06.10.2016
1806-1610041
Dietenhofen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
720,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Betriebsverfassungsrecht
Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung – Inhalte, Gestaltung,
Gültigkeit und Durchsetzung
Die Betriebsvereinbarung ist ein wichtiges Instrument bei der Ausübung der Mitbestimmung; mit ihr nimmt der Betriebsrat gestaltenden Einfluss auf die konkreten Arbeitsbedingungen und die sozialen Konditionen für die Beschäftigten des Betriebs.
Als „Gesetz des Betriebs“ entfaltet die Betriebsvereinbarung Rechtswirkung für Arbeitnehmer/-innen, Arbeitgeber und Betriebsrat. Daher muss jeder Betriebsrat in der
Lage sein, dieses Instrument effektiv und rechtlich korrekt zu handhaben. Im Seminar
werden durch die exemplarische Bearbeitung einer Betriebsvereinbarung von der
Regelungsabsicht bis zum Abschluss einer Vereinbarung alle anstehenden Fragen
behandelt (formaler Aufbau, mögliche Inhalte sowie das gesamte Verfahren).
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gesetz – Tarifvertrag – Betriebsvereinbarung – Einzelarbeitsvertrag:
Zusammenwirken und Abgrenzung
Freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarungen
Regelungsgegenstand und Geltungsbereich
Formalien, Geltungsdauer, Abschlussmängel, Nichtigkeit, Kündigung,
Nachwirkung
Regelungskompetenz Betriebsrat – Gesamtbetriebsrat – Konzernbetriebsrat
Das Verhandlungsteam: Erfolgreiche Verhandlungsführung und Strategien
Scheitern der Verhandlung, Einrichtung der Einigungsstelle
Einhaltung von Betriebsvereinbarungen, Streitigkeiten
Termin/Ort
Sem.-Nr.
01.02.– 03.02.2016
1806-1602011
Bad Windsheim
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
780,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
45
Betriebsverfassungsrecht
Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Betriebsvereinbarungen (BV-Management)
Sem.-Nr.
24.10.– 26.10.2016
1600-1610242
Steinbach/Taunus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Eine Betriebsvereinbarung schafft geltendes Recht im Betrieb. Damit eine Betriebsvereinbarung jedoch auch eingehalten werden kann, müssen ihre Regelungsinhalte allen
im Betrieb und vor allem den Mitgliedern des Betriebsrats bekannt sein.
Teilnahmevoraussetzungen
Neben anderen Aufgaben hat der Betriebsrat die Einhaltung der im Betrieb geltenden
Betriebsvereinbarungen zu überwachen. Nicht jede Betriebsvereinbarung sieht hierfür ein Kontrollsystem vor, sodass es Sache des Betriebsrats ist, eine funktionierende
und betrieblich angepasste Überwachung zu entwickeln.
Freistellung
Dagegen steht oft folgende Realität: Neu gewählte Betriebsratsmitglieder kennen die
bestehenden Vereinbarungen nicht oder nur oberflächlich, nicht selten ist so manch
alte Betriebsvereinbarung sogar niemandem im Betriebsrat richtig bekannt. Dies gilt
umso mehr für Betriebsvereinbarungen, die vom Gesamt- oder gar Konzernbetriebsrat oder durch eine Verhandlungskommission des Betriebsrats abgeschlossen wurden.
Dieses Seminar richtet sich an neu gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder.
Es beantwortet Fragen zu Qualifizierungsansprüchen von Betriebsratsmitgliedern bei
bestehenden Betriebsvereinbarungen, zum Umgang bei Verstößen gegen sie, zu
Möglichkeiten der Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen (betrieblich oder
gesetzlich) und viele weitere mehr.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Bekanntmachung abgeschlossener und vorhandener Betriebsvereinbarungen im
Betriebsrat
Bekanntmachung im Betrieb
Überwachen der Einhaltung einer Betriebsvereinbarung
Kontinuierliches Überprüfen der Inhalte
Mögliche Schritte zur Anpassung
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Termin/Ort
Besuch des BR-Grundseminars
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
780,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Betriebsverfassungsrecht
Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
Wir machen zu! Personal soll abgebaut werden! Wir ziehen um! Wir bauen neu! Wir
werden zusammengelegt! – Dies sind nur einige der Möglichkeiten, die zu einer Betriebsänderung nach §§ 111 ff. BetrVG führen und erhebliche Beteiligungsrechte des
Betriebsrats auslösen können.
Thematisiert wird alles rund um Betriebsänderungen, insbesondere Fragen der Einbeziehung der Belegschaft, des Interessenausgleichs, des Sozialplans und die Frage nach
dem strategisch richtigen Vorgehen des Betriebsrats. Im Seminar werden auch die mit
einer Betriebsänderung im Zusammenhang stehenden Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte erläutert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Formen und Möglichkeiten des Erkennens von Betriebsänderungen
Folgen für die Belegschaft
Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats
Interessenausgleich/Sozialplan
Das Recht des Betriebsrats auf Hinzuziehung von Beratern/Sachverständigen
Verfahren zur Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten
Fragen im Zusammenhang mit Betriebsübergang und Unternehmensumwandlung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
07.03.– 09.03.2016
1806-1603072
Bad Windsheim
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
750,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Dieses dreitägige Spezialseminar kann bei Bedarf auf Anfrage auch jederzeit kurzfristig
für betriebliche Gremien (auch als Inhouse-Angebot) organisiert werden.
47
Betriebsverfassungsrecht
Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung
Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben
Sie arbeiten in einem eindeutigen Tendenzbetrieb und fragen sich, was ein Betriebsrat
hier ausrichten kann? Ihr Arbeitgeber behauptet, einen Tendenzbetrieb zu führen, in
dem kein Betriebsrat gebraucht werde? Oder er überlegt laut, sich demnächst als „Tendenzbetrieb“ zu bezeichnen, um den Betriebsrat einschränken zu können?
Betriebsräte in Tendenzbetrieben haben dieselben Aufgaben wie die in anderen
Betrieben. Nur in kleinen Teilbereichen gibt es eingeschränkte Rechte, aber viele
Möglichkeiten! Dieses Seminar bietet einen systematischen Überblick über tendenzbedingte Sonderregelungen des BetrVG. Es befasst sich schwerpunktmäßig mit
personellen Einzelmaßnahmen wie Versetzung, Einstellung oder Kündigung. Es
ermöglicht Austausch und fördert die praktische Alltagsarbeit.
Sie erhalten einen Überblick über das ursprüngliche Ziel des Tendenzschutzes und
bekommen Hinweise, um zu überprüfen, ob es sich wirklich um einen „Tendenzbetrieb“ handelt. Darüber hinaus werden die rechtlichen und praktischen Aspekte der
Beschränkung Ihrer Arbeit durch den Tendenzschutz im Betriebsverfassungsrecht
behandelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Bestimmungen des § 118 Abs. 1 BetrVG
Definition: Tendenzträger/-in
Bedeutung für die Betriebsratsarbeit
Personelle Angelegenheiten
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte
Betriebsratsarbeit ohne Wirtschaftsauschuss: Es gibt Alternativen
Die Rechtsprechung zu Tendenzbetrieben
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Termin/Ort
Sem.-Nr.
18.04.– 20.04.2016
1600-1604182
Gladenbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
720,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Bemerkungen
Gerne bieten wir Ihnen
dieses Seminar speziell für
Ihr Gremium an!
Betriebsverfassungsrecht
Das Ersatzmitglied – kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel?
Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern
Ersatzmitglieder haben innerhalb und außerhalb des Gremiums eine wichtige Funktion. Zum einen bleibt das Gremium durch sie beschlussfähig. Darüber hinaus kann
die tägliche Betriebsratsarbeit durch sie unterstützt und der Wirkungskreis des Betriebsrats vergrößert werden. Und immer dann, wenn sie zum Einsatz kommen, werden
sie automatisch zum gleichberechtigten Betriebsratsmitglied.
In Ihrem Betriebsratsgremium kommen Ersatzmitglieder häufiger zum Einsatz? Es
sollte aber auch das „richtige“ sein: Es besteht ein Minderheitenschutz nach § 15
Abs. 2 BetrVG, und eventuell müssen auch verschiedene Listen im Betriebsrat vertreten sein. Zudem ist es wichtig, dass die Ersatzmitglieder genug Kenntnisse haben,
um im Zweifelsfall zu wissen, worüber sie abstimmen.
Oder sind Sie selber Ersatzmitglied? Wenn Sie zur Betriebsratssitzung geladen werden,
fühlen Sie sich wie in der zweiten Reihe oder gar als unliebsamer Notnagel?
Termin/Ort
Sem.-Nr.
02.03.2016
1806-1603021
Nürnberg
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder,
Ersatzmitglieder
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers möglich.
Wir bieten Ihnen einen komprimierten Überblick über die Voraussetzungen für das
Nachrücken von Ersatzmitgliedern im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes.
In diesem Tagesseminar werden u.a. folgende Fragen geklärt:
Wann muss welches Ersatzmitglied geladen werden, wann nicht? §§ 25 und
15 BetrVG
Rechtzeitige Einladung und Mitteilung der Tagesordnung
Wie kann das Ersatzmitglied immer auf dem aktuellen Stand der Betriebsratsarbeit
gehalten werden?
Praktische Fragen der Arbeitsorganisation: Vorbereitungszeiten, Protokoll- und
Akteneinsicht
Dürfen Ersatzmitglieder von allen Sitzungen des Betriebsrats die Protokolle
einsehen?
Mögliche Formen der dauerhaften Beteiligung der Ersatzmitglieder an der
Betriebsratsarbeit
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Betriebsverfassungsrecht
Urlaubsrecht – was der Betriebsrat wissen sollte
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht in Urlaubsangelegenheiten (§ 87
Abs. 1 Ziffer 5 BetrVG). Doch damit sind lediglich Teilaspekte des Themas erfasst. Sie
erhalten in diesem Seminar die wichtigsten Antworten auf sämtliche Fragen rund
um die „schönste Zeit des Jahres“.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Was ist, wenn Arbeitnehmer/-innen während des Urlaubs erkranken?
Was ist während des Urlaubs erlaubt, was nicht?
Wie verhält es sich mit dem Verfall des Urlaubsanspruchs?
Kann man Urlaubsansprüche ansparen?
Kann der gesamte Urlaub „am Stück“ genommen werden?
Wie errechnet sich das Urlaubsentgelt? Was ist mit dem Urlaubsgeld?
Wie funktioniert der Bildungsurlaub?
Was regeln Tarifverträge?
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Termin/Ort
Sem.-Nr.
22.02.– 24.02.2016
1806-1602222
Aschaffenburg
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
770,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Betriebsverfassungsrecht
Außertarifliche Angestellte
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Beschäftigte, die eine Vergütung erhalten, welche über der höchsten Entgelt-/Gehaltsgruppe eines Tarifvertrags liegt, sind außertarifliche Angestellte (AT). Aber bei welchen
Angelegenheiten ist der Betriebsrat auch für diese Beschäftigten zuständig und muss
beteiligt werden?
Das Seminar stellt die arbeits- und tarifrechtlichen Besonderheiten der AT-Angestellten dar und zeigt die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei
personellen Angelegenheiten und bei Fragen der innerbetrieblichen Lohn- und Arbeitszeitgestaltung. Zudem wird kritisch der Frage nachgegangen, ob eine AT-Anstellung
wirklich immer zum Vorteil der betroffenen Beschäftigten ist.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Unterschied zwischen AT-Angestellten und tariflich angestellten Beschäftigten
Besonderheiten der AT-Anstellung in arbeits- und tarifrechtlicher Hinsicht
Inhalt, Grenzen und Zulässigkeit einzelvertraglicher Regelungen – aktuelle
Rechtsprechung
Inhalt und Umfang der Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Betriebsvereinbarungen zu Arbeits- und Gehaltsbedingungen von AT-Angestellten
Vor- und Nachteile von AT-Anstellungen
AT-Anstellung als Umgehung des Tarifvertrags
Ziele und Strategien des Betriebsrats
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
11.07.– 13.07.2016
1600-1607112
Frankfurt am Main Das Spenerhaus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Betriebsratsmitglieder
15.11.– 17.11.2016
1600-1611151
Frankfurt am Main Das Spenerhaus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Teilnahmevoraussetzungen
Branche/Bereich
alle
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
720,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
51
Betriebsverfassungsrecht
Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit
(Teil 1)
Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
02.05.– 04.05.2016
Mosbach
1900-1605021
Gesamtbetriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
In Unternehmen mit mehreren Betriebsräten sind Gesamtbetriebsräte (GBR) zu bilden.
Dabei gelten viele rechtliche Regelungen gleichermaßen für Betriebsräte und Gesamtbetriebsräte. Einige Regelungen sind jedoch nur für Gesamtbetriebsräte anzuwenden
oder unterscheiden sich in ihrer Anwendung für Gesamtbetriebsratsmitglieder erheblich.
alle
In diesem Seminar werden die Voraussetzungen der Errichtung eines GBR und der
Einfluss von Veränderungen des Unternehmens auf den Gesamtbetriebsrat behandelt.
Ebenso beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen des Alltags eines Gesamtbetriebsrats.
Freistellung
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Voraussetzungen für die Errichtung eines Gesamtbetriebsrats
Konstituierung und Entsendung
Abstimmungen und Beschlüsse
Geschäftsführung und Vorsitz – regelmäßige Aufgaben
Geschäftsordnung, Sitzungsorte und Reiseregelungen
Schulungsansprüche von Gesamtbetriebsratsmitgliedern
Bildung von (Pflicht-)Ausschüssen
Betriebsrätekonferenzen und Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit
Das Seminar kann auch unternehmensbezogen gebucht werden.
52
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
810,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Betriebsverfassungsrecht
Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit
(Teil 2)
Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
02.11.– 04.11.2016
Mosbach
1900-1611021
Gesamtbetriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
Die Arbeit im Gesamtbetriebsrat ist häufig durch andere Themen geprägt als im
Betriebsrat. Die politischen Abstimmungsprozesse zwischen Betriebsräten und Gesamtbetriebsrat sowie die Informationspolitik im Unternehmen brauchen besondere
Aufmerksamkeit. Ob ein Thema durch den Gesamtbetriebsrat oder durch die Einzelbetriebsräte bearbeitet werden soll, ist häufig nicht von Beginn an eindeutig. Umfangreiche Frage- und Problemstellungen, lange Projektzeiten und das Zusammenwirken
verschiedenster Stellen im Unternehmen müssen organisiert und strukturiert bearbeitet
werden.
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
810,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Den Satz „Davon höre ich zum ersten Mal!“ kennt zwar auch jeder Betriebsrat – gegenüber dem Gesamtbetriebsrat kommt er aber öfter vor. Informationsarbeit ist für den
Erfolg eines Gesamtbetriebsrats enorm wichtig, da er häufig unterschiedliche Interessenlagen in den Betrieben auf einen gemeinsamen Nenner bringen muss. In diesem
Seminar besprechen wir verschiedene Modelle für eine erfolgreiche Alltagsarbeit des
Gesamtbetriebsrats, für den Umgang mit unterschiedlichen Interessenlagen in den
Betrieben und welche typischen Vorgehensweisen es auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gibt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats und Verhältnis zu den Betriebsräten
Gremienaufbau und Zusammenarbeit
BR, GBR, KBR und deren Ausschüsse – mögliche Wege der Informations- und
Arbeitspolitik
Arbeiten in Projekten
Informationswege in Unternehmen
Öffentlichkeits- und Informationsarbeit des Gesamtbetriebsrats
Gesamtbetriebsvereinbarungen – mögliche Inhalte, Zustandekommen usw.
Das Seminar kann auch unternehmensbezogen gebucht werden.
53
Betriebsverfassungsrecht
Konzernbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Geschäftsführung und
Organisation der Arbeit
Durch Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsratsgremien kann für einen Konzern
nach § 18 Aktiengesetz ein Konzernbetriebsrat errichtet werden. Dafür sind übereinstimmende Beschlüsse der Gesamtbetriebsräte der Unternehmen erforderlich, in
denen 50 Prozent der Arbeitnehmer des Konzerns beschäftigt sind. Aber was ist ein
Konzern? Wofür ist ein Konzernbetriebsrat zuständig, und wie weit gehen seine
Befugnisse?
Das Seminar erläutert die Grundlagen und rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Konzernbetriebsrats. Dargestellt werden die Zuständigkeiten und die
Erfordernisse der Zusammenarbeit und Abstimmung mit den anderen betriebsverfassungsrechtlichen Gremien.
Aber auch mögliche Konfliktpunkte der Zusammenarbeit (innerhalb des Konzernbetriebsrats und mit anderen Gremien) aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen
werden behandelt und Verbesserungsmöglichkeiten entwickelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten des Konzernbetriebsrats nach BetrVG
Konzernbegriff nach dem Betriebsverfassungsgesetz
Zusammensetzung des Konzernbetriebsrats
Zusammenwirken, Informationsfluss und Abstimmung im Konzerbetriebsrat und
zwischen den Gremien
Konzernbetriebsvereinbarungen: Welche Inhalte werden üblicherweise darin
geregelt? Welche Handlungsspielräume haben Betriebsräte hierbei?
Zusammensetzung, Geschäftsführung, Sitzungen, Geschäftsordnung, Ausschüsse
des Konzernbetriebsrats
Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Konzernbetriebsrat
Ziele und Strategien des Konzernbetriebsrats
Das Seminar kann auch unternehmens-/konzernbezogen gebucht werden.
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Termin/Ort
Sem.-Nr.
13.06.– 15.06.2016
1600-1606132
Steinbach/Taunus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Mitglieder von Konzernbetriebsräten
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
720,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Betriebsverfassungsrecht
Europäischer Betriebsrat – Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten
Europäische Betriebsräte (EBR) können in grenzüberschreitend tätigen Unternehmen
in der Europäischen Union bzw. des europäischen Wirtschaftsraums gebildet werden.
Aber was ist ein Europäischer Betriebsrat? Welche Rechtsgrundlagen gibt es zur Bildung eines EBR? Wie wird er gebildet, und wie funktionieren eine länderübergreifende Organisation und die Zusammenarbeit mit anderen Interessenvertretungen?
Das Seminar gibt Antworten auf diese Fragen und erläutert darüber hinaus die
Arbeitsweisen, das Zustandekommen von Vereinbarungen sowie die Pflichten des
Unternehmens gegenüber dem EBR.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen – Europarecht und nationales Recht
Definition: Europäischer Betriebsrat
Voraussetzungen für die Bildung und Zusammensetzung eines Europäischen
Betriebsrats
EBR-Vereinbarung: Mindestinhalte, Verhandlungsverfahren, Verhandlungsprozess
Kernaufgaben des Europäischen Betriebsrats
Kommunikation und Vernetzung im EBR und mit anderen Interessenvertretungen
(z.B. örtliche Betriebsräte)
Erforderliche Ressourcen des EBR
Europäische Betriebsräte und Gewerkschaften
Termin/Ort
Sem.-Nr.
25.04.– 27.04.2016
1600-1604252
Steinbach/Taunus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Mitglieder von Europäischen Betriebsräten
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
720,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
55
Betriebsverfassungsrecht
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung
Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt.
Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften sowie der Fristen abhängig. Unsere Schulung bereitet Wahlvorstandsmitglieder dabei detailliert auf ihre Aufgaben vor. Im Mittelpunkt stehen die
gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb.
Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut
machen, um nicht fehlerhaft zu handeln.
Für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen ist das
vereinfachte Wahlverfahren anzuwenden, ab 101 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in jedem Fall das normale Wahlverfahren. Wahlvorstände in Betrieben mit 51 bis 100 Wahlberechtigten können zwischen dem
vereinfachten (verkürzten) und dem normalen Wahlverfahren wählen. Wenn Sie
dazu das richtige Seminar suchen, beraten wir Sie gerne.
www.verdi-bub.de/brwahl
Hier finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps zur Betriebsratswahl,
z.B. Wahlordnungen und Formulare zum Download, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
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Zielgruppe
Wahlvorstandsmitglieder
Freistellung
§ 20 Abs. 3 BetrVG
Bemerkung
Wir bieten diese Wahlvorstandsschulungen
(getrennt nach vereinfachtem oder nach normalem
Wahlverfahren) auf Anfrage
als Inhouse-Schulung an,
gerne auch auf Englisch.
Bitte nehmen Sie dazu
Kontakt mit uns auf.
Personalvertretungsrecht
Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen
im öffentlichen Dienst
Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Termin/Ort
18.05.– 20.05.2016
2100-1605182
Bielefeld-Sennestadt
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hamburg
Personalratsmitglieder
Die Finanzlage vieler öffentlicher Arbeitgeber ist nach wie vor häufig angespannt. Es
existiert eine große Bandbreite möglicher Sparmaßnahmen: u.a. Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder Aufgaben (z.B. durch
interkommunale Zusammenarbeit) oder Outsourcing von Arbeitsbereichen an private
Unternehmen. Diese Maßnahmen gehen oftmals zulasten der Beschäftigten, und
jede bringt neue Aufgaben für Personalräte mit sich, die im Sinne der Beschäftigten
bearbeitet werden müssen.
23.11.– 25.11.2016
1600-1611231
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Besuch des PR-Grundseminars
Das Seminar zeigt die Bandbreite der unternehmerischen Entscheidungen im öffentlichen Dienst und ihre Folgen für die Struktur und Organisation der Dienststelle, der
Arbeitsbedingungen sowie der Arbeitsplätze der Beschäftigten. Im Mittelpunkt stehen
die rechtlichen und praktischen Handlungsmöglichkeiten der Personalräte unter
Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung.
Sem.-Nr.
Zielgruppe
Teilnahmevoraussetzungen
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
780,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über gesetzliche und tarifvertragliche Grundlagen und
Beteiligungsrechte der Personalräte
Formen von betrieblichen Veränderungen und Umstrukturierungen und ihre Bedeutung für die Rechte der Beschäftigten
Voraussetzungen und Pflichten des Arbeitgebers nach
§ 613a BGB (Betriebsübergang)
Mitwirkung des Personalrats bei betrieblichen Veränderungsprozessen
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Personalvertretungsrecht
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung,
Gültigkeit und Durchsetzung
Termin/Ort
09.03.– 11.03.2016
1500-1603091
Berlin (Wannsee)
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Personalratsmitglieder
Die Dienstvereinbarung ist ein wichtiges Instrument bei der Ausübung der Mitbestimmung; mit ihr nimmt der Personalrat gestaltenden Einfluss auf die konkreten Arbeitsbedingungen und die sozialen Konditionen für die Beschäftigten der Dienststelle.
04.07.– 06.07.2016
1500-1607041
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Besuch des PR-Grundseminars
Die Dienstvereinbarung entfaltet Rechtswirkung für die Beschäftigten, den Arbeitgeber und Personalrat. Daher muss jeder Personalrat in der Lage sein, dieses Instrument
effektiv und rechtlich korrekt zu handhaben. Im Seminar werden durch die exemplarische Bearbeitung einer Dienstvereinbarung von der Regelungsabsicht bis zum
Abschluss einer Vereinbarung alle anstehenden Fragen behandelt (formaler Aufbau,
mögliche Inhalte sowie das gesamte Verfahren).
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gesetz – Tarifvertrag – Dienstvereinbarung – Einzelarbeitsvertrag:
Zusammenwirken und Abgrenzung
Regelungsgegenstand und Geltungsbereich
Formalien, Geltungsdauer, Abschlussmängel, Nichtigkeit, Kündigung,
Nachwirkung
Regelungskompetenzen des örtlichen Personalrats, des Gesamtpersonalrats
oder des Hauptpersonalrats
Das Verhandlungsteam: Erfolgreiche Verhandlungsführung
Scheitern der Verhandlung, Einrichtung der Einigungsstelle
Wirksamkeit des Spruchs der Einigungsstelle und Letztentscheidungsrecht
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Sem.-Nr.
Zielgruppe
Teilnahmevoraussetzungen
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
780,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Personalvertretungsrecht
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden
Dienstvereinbarungen
Termin/Ort
21.09.– 23.09.2016
1500-1609211
Berlin (Wannsee)
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Personalratsmitglieder
Eine Dienstvereinbarung schafft geltendes Recht in der Dienststelle. Damit eine Dienstvereinbarung jedoch auch eingehalten werden kann, müssen ihre Regelungsinhalte
allen bekannt sein, vor allem den Mitgliedern des Personalrats.
21.11.– 23.11.2016
1500-1611212
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Besuch des PR-Grundseminars
Denn neben anderen Aufgaben hat der Personalrat die Einhaltung der in der Dienststelle geltenden Dienstvereinbarungen zu überwachen.
Dagegen steht oft folgende Realität: Neu gewählte Personalratsmitglieder kennen die
bestehenden Vereinbarungen nicht oder nur oberflächlich; oft ist manche alte Dienstvereinbarung sogar keinem im Personalrat richtig bekannt.
Sem.-Nr.
Zielgruppe
Teilnahmevoraussetzungen
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
780,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Das Seminar wiederholt in kompakter Form die Rechtsgrundlagen für das Zustandekommen von Dienstvereinbarungen. Darüber hinaus wird gezeigt, wie die Einhaltung
von Dienstvereinbarungen überwacht werden kann. Wann müssen welche Dienstvereinbarungen überarbeitet werden, und wie kann eine Anpassung von Dienstvereinbarungen an die aktuelle Rechtsprechung oder neu verabschiedete Gesetze/Tarifverträge aussehen? Was passiert bei Verstößen gegen die Dienstvereinbarung?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Bekanntmachung abgeschlossener und vorhandener Dienstvereinbarungen im
Personalrat
Durchführungspflichten der Dienststelle und Bekanntmachung im Betrieb
Effektive Überwachung der Einhaltung und Umsetzung von Dienstvereinbarungen
Möglichkeiten der kontinuierlichen Überprüfung der Inhalte
Nachverhandlungspflicht, Anpassung der Inhalte von Dienstvereinbarungen –
wann und in welcher Form?
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Arbeitsorganisation
Alles im Griff?!
Arbeitsorganisation und Zusammenarbeit
Nicht nur betriebliche/dienstliche Probleme sowie Fragen und Forderungen der Belegschaft beschäftigen die Interessenvertretung. Hinzu kommen noch eine ganze Reihe
gremieninterner Aufgaben und Pflichten, die zu erledigen sind, damit eine Interessenvertretung überhaupt funktioniert. Deshalb muss die Geschäftsführung des Gremiums
ebenso durchdacht organisiert werden wie die tägliche Zusammenarbeit der einzelnen Gremienmitglieder.
Wie also sind die Aufgaben in der Interessenvertretung am besten zu verteilen? Welche
Formen des Zeitmanagements sind wirklich effektiv? Wie können interne Konflikte
am besten gelöst werden? Auf welche Informationen hat die Interessenvertretung
überhaupt Anspruch, wie kann sie sie sich beschaffen? Und was ist zu beachten, um
eine Sitzung ordnungsgemäß durchzuführen? Fragen, die das Seminar beantworten
wird, damit die Interessenvertretung wirklich alles im Griff hat.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Aufgaben und Arbeitsteilung im Gremium
Konfliktvermeidung und -bewältigung
Gesetzliche Vorschriften zur Sitzung des Gremiums
Die Informationsrechte
Informationsbeschaffung und Informationsfluss zwischen Interessenvertretung
und Beschäftigten
Arbeitsorganisation und Zeitplanung
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Termin/Ort
Sem.-Nr.
26.09.– 28.09.2016
1806-1609261
Dietenhofen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
690,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Arbeitsorganisation
Das haben wir ja super hinbekommen!
Aufgaben des Betriebs-/Personalrats gemeinsam mit der Belegschaft erfolgreich
umsetzen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
21.03.– 23.03.2016
Mosbach
1900-1603211
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Branche/Bereich
Aufgaben für die Betriebs- bzw. Personalratsarbeit zu finden ist kein Problem. Der
Alltag produziert sie laufend. Und in den „allgemeinen Aufgaben“, wie sie im Betriebsbzw. Personalvertretungsgesetz beschrieben sind, findet sich ein bunter Strauß von
Handlungsfeldern. Schwieriger wird es schon, diese erfolgreich aufzugreifen und im
Interesse der Beschäftigten durch- und umzusetzen.
alle
In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die konkret aus dem gesetzlich
definierten Auftrag abzuleitenden Aufgaben und Handlungsfelder des Betriebs-/Personalrats sowie über die aktuelle Rechtsprechung. Sie erfahren, wann und wie Sie als
gesetzliche Interessenvertretung die Beschäftigten einbeziehen können. Und wir stellen
Ihnen Instrumente und Grundlagen für beteiligungsorientierte Durchsetzungs- und
Konfliktstrategien vor.
Freistellung
Sie haben im Seminar die Möglichkeit, ein Thema aus Ihrem Betrieb/Ihrer Dienststelle
exemplarisch zu bearbeiten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Allgemeine Aufgaben praktisch angehen
Überblick: Praxis, Rechte und Rechtsprechung
Informationsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats
Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Kolleginnen/Kollegen in Betrieb und
Dienststelle
Strategische Betriebs-/Personalratsarbeit
Instrumente der aktiven Einflussnahme auf unternehmerische Entscheidungen
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
720,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
61
Arbeitsorganisation
Ob Krise oder Wachstum: Die Strategien des Managements durchschauen
Zielorientierte Strategiebildung im Gremium
Sie kennen das: Die Geschäftsleitung „richtet sich neu aus“. Sei es, dass sie beabsichtigt,
umzustrukturieren, Arbeitsbereiche zu verlagern, zu fusionieren oder neue Märkte zu
erschließen. Hier sind Sie als gesetzliche Interessenvertretung gefragt, die Strategien
zu durchschauen, die Folgen für die Beschäftigten zu erkennen und sich aktiv in den
Prozess einzumischen.
Außerdem wollen Sie Ihre eigenen Projekte im Unternehmen vorantreiben. Was können Sie tun, damit Sie nicht im Tagesgeschäft untergehen? Wie erkennen Sie, was
realistisch ist? Welche Bündnisse können Sie schließen? Last but not least: Wie führen
Sie die Verhandlungen mit der Geschäftsleitung?
Das Seminar vermittelt Instrumente und Vorgehensweisen, um eine Geschäftssituation
unter strategischen Aspekten zu analysieren und die Position als Gremium zu reflektieren, um Strategien zu bewerten (Folgenabschätzung) und eigene Strategien zu
entwickeln, das heißt, Ziele zu erarbeiten sowie Interessen und Vorgehensweisen
auszutarieren.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die eigene strategische Situation analysieren
Als gesetzliche Interessenvertretung Ziele vereinbaren und sich positionieren
Szenarien für das eigene Handeln entwickeln – Kennenlernen der Szenariotechnik
Strategische und taktische Optionen auf dem Weg zur Zielerreichung
Eine abgestimmte strategische Orientierung entwickeln: Methoden und Instrumente der Strategie
62
Termin/Ort
Sem.-Nr.
21.11.– 23.11.2016
1600-1611215
Bad Soden-Salmünster
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Vorsitzende und stellv.
Vorsitzende von Betriebs-/
Personalräten sowie
wichtiger Ausschüsse und
Verhandlungsbeauftragte,
GBR-/KBR-/HPR-Mitglieder,
Arbeitnehmervertreter/
-innen in Aufsichtsräten
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
760,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung
des Arbeitgebers/der
Dienststelle möglich.
Arbeitsorganisation
Gerüchte – Spekulationen – Vertraulichkeiten
Wie kommt der Betriebsrat an Informationen?
Über aussagekräftige und ausreichende Informationen zu verfügen ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für eine effektive Arbeit der Interessenvertretung. Der Betriebsrat wird ständig von Informationen überflutet.
Wie aber kann er die für seine Arbeit nützlichen Informationen, Daten und Fakten
bekommen und bewerten? Wie kann er die Informationen für seine Arbeit verwerten?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Informationspflicht des Arbeitgebers – Handlungs- und Sanktionsmöglichkeiten des Betriebsrats
Die rechtlichen Grundlagen der Informationsarbeit des Betriebsrats
Informationsbeschaffung und -auswahl
Analyse von Daten und Fakten
Strategien einer aktiven Informationsarbeit
Termin/Ort
Sem.-Nr.
05.09.– 07.09.2016
1806-1609053
Dietenhofen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
690,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
63
Arbeitsorganisation
Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht!
Die besondere Situation gewählter „Sprecher/-innen“ – nicht nur aus rechtlicher Sicht
Vorsitzende und Stellvertreter/-innen der Interessenvertretung sind die gewählten
„Sprecher/-innen“ des Gremiums. Ihnen kommt innerhalb der Interessenvertretung
und nach außen eine exponierte Funktion und Rolle zu. Dabei müssen sie ihre rechtlichen Befugnisse exakt beachten, damit der Arbeit des Gremiums kein Schaden zugefügt wird.
Sie sind aber auch anderweitig gefordert. Aspekte wie Führung, Koordination, Planung und Verantwortung für die Arbeitsfähigkeit des Gremiums kommen hinzu.
Ziel des Seminars ist eine intensive Reflexion und praxisorientierte Bearbeitung der
rechtlichen Situation, der Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie der Rolle von
Interessenvertretungsvorsitzenden und ihren Stellvertreterinnen/Stellvertretern.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Was dürfen und was müssen Vorsitzende und ihre Stellvertreter/-innen tun, was
nicht?
Was können Vorsitzende und ihre Stellvertreter/-innen „allein“ machen, was nicht?
Rechtlicher Hintergrund des Handelns von Vorsitzenden und ihrer
Stellvertreter/-innen
Rechtliche Aspekte des Verhältnisses von Vorsitzenden zum Gremium
Fragen von Führung und Arbeitsorganisation
Kommunikation im Gremium
64
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
18.07.– 22.07.2016
Mosbach
1900-1607182
Vorsitzende und stellv.
Vorsitzende von Betriebs-/
Personalräten
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
1.100,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Arbeitsorganisation
Betriebs- und Personalratssitzungen attraktiv gestalten und ergebnisorientiert leiten!
Betriebs-/Personalratssitzungen sind formal die wichtigste Ebene der Interessenvertretungsarbeit. In den Sitzungen finden Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse statt, die zum einen die Arbeit der Interessenvertretung dokumentieren, zum
anderen aber auch die Grundlage für die rechtswirksame Verfolgung der Ziele des
Betriebs-/Personalrats bilden. Sie sind somit ein wichtiges Instrument zur ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben der Interessenvertretung.
Das Seminar richtet sich an alle, die sich mit der Gestaltung und Durchführung von
Betriebs-/Personalratssitzungen praktisch befassen. Es stellt kompakt die rechtlichen
Grundlagen und formalen Anforderungen an die ordnungsgemäße Durchführung der
Sitzungen und an eine einwandfreie Beschlussfassung dar. Darüber hinaus werden
vielfältige Anregungen für die Gestaltung der Sitzungen gegeben und praktisch
erprobt.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
25.04.– 27.04.2016
1600-1604254
Gladenbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
740,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen und Anforderungen an Einladung, Tagesordnung und
ordnungsgemäße Beschlussfassung
Anforderungen an Kommunikation und Kooperation im Rahmen der Sitzung
Die Sitzungsleitung und weitere Aufgaben im Rahmen der Betriebs-/Personalratssitzung
Methoden der Sitzungsgestaltung
Aufbau und Ablauf der Sitzung
Meinungsbildung und Entscheidungsfindung im Betriebs-/Personalrat
65
Arbeitsorganisation
Die gute Betriebsversammlung
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
Betriebsversammlungen sind wichtige Ereignisse und müssen mehrmals im Jahr durchgeführt werden. Hier präsentiert die Interessenvertretung sich und ihre Arbeit und
tauscht sich mit der Belegschaft über offene Fragen und Probleme aus. Eine gut vorbereitete und erfolgreich durchgeführte Betriebsversammlung kann die Position des
Betriebsrats innerhalb der Belegschaft und gegenüber dem Arbeitgeber erheblich
stärken.
In unserem Seminar lernen Sie, worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung
einer erfolgreichen Betriebsversammlung ankommt. Sie erhalten aktuelle rechtliche
Informationen und viele Anregungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsgrundlagen für Betriebsversammlungen
Vorbereitung der Versammlung (Ziele, Schwerpunkte, Aufgaben), Werbung
und Einladung
Rechte und Pflichten des Betriebsrats auf der Versammlung
Versammlungsleitung, auftreten, reden, diskutieren; Möglichkeiten zur
Aktivierung der Belegschaft
Rolle der Gewerkschaft sowie Rolle und Pflichten des Arbeitgebers auf der
Versammlung
Erstellung des Tätigkeitsberichts und Präsentationsmöglichkeiten
66
Termin/Ort
Sem.-Nr.
27.06.– 29.06.2016
1806-1606271
Gunzenhausen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
740,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Arbeitsorganisation
Die gute Personalversammlung
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
Personalversammlungen sind wichtige Ereignisse und müssen durchgeführt werden.
Hier präsentiert der Personalrat sich und seine Arbeit und tauscht sich mit der Belegschaft über offene Fragen und Probleme aus. Eine gut vorbereitete und erfolgreich
durchgeführte Personalversammlung kann die Position der Interessenvertretung
innerhalb der Belegschaft und gegenüber dem Arbeitgeber erheblich stärken.
In unserem Seminar lernen Sie, worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung
einer erfolgreichen Personalversammlung ankommt. Sie erhalten aktuelle rechtliche
Informationen und viele Anregungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsgrundlagen für Personalversammlungen
Vorbereitung der Versammlung (Ziele, Schwerpunkte, Aufgaben), Werbung
und Einladung
Rechte und Pflichten des Personalrats auf der Versammlung
Versammlungsleitung, auftreten, reden, diskutieren; Möglichkeiten zur
Aktivierung der Belegschaft
Rolle der Gewerkschaft auf der Versammlung, Rolle und Pflichten des
Arbeitgebers auf der Versammlung
Erstellung des Tätigkeitsberichts und Präsentationsmöglichkeiten
Termin/Ort
Sem.-Nr.
19.09.– 21.09.2016
1500-1609195
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Zielgruppe
Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des PR-Grundseminars
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
740,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
67
Arbeitsorganisation
Wer macht das Protokoll?
Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
Die Sitzungsniederschrift dokumentiert die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung und deren Beschlüsse. Sie ist Arbeitsgrundlage für die Aktivitäten des Gremiums.
Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dient sie als Nachweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung.
Im Seminar werden die rechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Sitzungsprotokoll behandelt. Die theoretischen Inhalte werden von praktischen Übungen
begleitet; viele Tipps zur Aufnahme und Gestaltung eines Protokolls geben konkrete
Hilfestellung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Ziel und Zweck eines Protokolls
Rechtsvorschriften und Mindestanforderungen
Protokollarten und deren Ausgestaltung
Übungen zum Erkennen der wesentlichen Sitzungsinhalte
Praktische Erstellung von Protokollen
68
Termin/Ort
Sem.-Nr.
29.02.– 02.03.2016
1806-1602291
Dietenhofen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
02.05.– 04.05.2016
1600-1605021
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
02.11.– 04.11.2016
Mosbach
1900-1611022
Zielgruppe
Schriftführer/-innen und
Vorsitzende des Betriebs-/
Personalrats oder der JAV/
MAV
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/
JAV-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
750,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Arbeitsorganisation
Mit Leichtigkeit die Abläufe im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat
organisieren
Arbeitsorganisation und Büromanagement im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat
Termin/Ort
Sem.-Nr.
06.07.– 07.07.2016
1600-1607061
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Sekretariatsmitarbeiter/
-innen von Betriebs-/Personalräten
Das Sekretariat ist eine wichtige organisatorische Stütze im oft hektischen Alltag der
Interessenvertretung. E-Mail-Flut, Projekte, Telefon – eine Aufgabenfülle bei geringen
Zeitressourcen. Wir organisieren, improvisieren und stellen fest: Die Zeit für Wesentliches verrinnt in den Mühlen des Alltags.
Branche/Bereich
Prioritätensetzung, Sicherung des Arbeits- und Informationsflusses, eine strukturierte
Ablage, Standards für wiederkehrende Abläufe können Abhilfe schaffen. Im Seminar
bekommen Sie Klarheit und erhalten viele Tipps. Eine effiziente Organisation ist der
Schlüssel, um sich den Kernaufgaben des Betriebs-/Personalrats konzentriert widmen
zu können.
Seminargebühr
Das Seminar gibt Betriebsrats- bzw. Personalrats-Sekretärinnen/-Sekretären Anregungen, die Arbeitsabläufe zu optimieren, Ablagesysteme zu entwickeln, die E-MailFlut zu bewältigen und für Überblick und Transparenz auch in Abwesenheitszeiten zu
sorgen.
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung
des Arbeitgebers/der
Dienststelle möglich.
alle
Freistellung
§ 40 BetrVG
580,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Bemerkungen
Nach dem Seminar können Sie
Belastendes entsorgen – das Wesentliche im Blick behalten
Informationen aufbewahren und sofort griffbereit haben
einfache und flexible Ablagesysteme einrichten
mit „weniger tun“ mehr Erfolg haben.
Im Seminar entwickeln Sie Ihre persönliche Organisationsstruktur: Sie analysieren
Ihren Arbeitsplatz, legen Ihre drei wichtigsten Ziele fest und formulieren einen Aktionsplan mit konkreten Handlungsschritten.
69
Kommunikation und Zusammenarbeit
Coaching für Frauen in Betriebs- und Personalräten
Coaching ist eine prozessorientierte Beratung für Personen in Managementfunktionen.
Im Mittelpunkt der Beratung stehen die Klärung und Bewältigung der Anforderungen
an die Funktion/Tätigkeit als Betriebs-/Personalratsmitglied sowie das eigene Rollenverständnis. Die Anliegen der Teilnehmerinnen werden in der Gruppe bearbeitet. Es
wird praxisnah und prozessorientiert gearbeitet.
Themen des Coachings könnten u.a. sein: der eigene Führungs- und Leitungsstil (ohne
Personalverantwortung zu haben), Reflexion beruflicher Strukturen und Prozesse,
Konfliktmoderation, zielorientierte Verhandlungsführung, Gestaltung von Entscheidungsprozessen. Ziel ist eine Erhöhung der Professionalität.
Das Coaching findet in drei Blöcken (zweimal zwei Tage, einmal einen Tag) statt.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
24.11.– 25.11.2016
1500-1611241
Mainz INNdependence Hotel
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Zielgruppe
Weibliche Betriebs-/Personalratsvorsitzende, freigestellte weibl. Betriebs-/
Personalratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
1.350,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Bemerkungen
Die genannte Seminargebühr bezieht sich auf
alle drei Coaching-Blöcke
insgesamt.
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung
des Arbeitgebers/der
Dienststelle möglich.
70
Kommunikation und Zusammenarbeit
Coaching für Betriebs-/Personalratsvorsitzende
Handlungsorientiertes Angebot zur Weiterentwicklung der eigenen Führungspraxis
Betriebs-/Personalratsvorsitzende stehen häufig unter Druck; unter den aktuellen
Bedingungen in Wirtschaft und Verwaltung müssen sie schwierige Entscheidungsund Gesprächssituationen meistern. Der Umgang mit den Erwartungen der Beschäftigten, Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite, notwendige Kontakte zur Politik und
das Führen eines Gremiums erfordern viel Energie. Die Ergebnisse des eigenen Handelns
sind in hohem Maß von der Fähigkeit abhängig, Beziehungen aufzubauen, Menschen
zu beteiligen und zu gewinnen.
Coaching ist eine geeignete Beratungsform, das eigene Handeln zu überprüfen und
Handlungsoptionen zu erkennen. In einem zeitlich begrenzten Prozess mit klar definierter Zielsetzung geht es um die Verbesserung der fachlichen, aber auch der sozialen
und methodischen Kompetenz als Führungsperson.
Aus dem ersten Coaching-Workshop kann sich ein persönliches Veränderungsprojekt
ergeben, das beim zweiten Termin vertieft und reflektiert wird.
Ergebnisse dieses Lernprozesses können sein:
Das Bewusstsein persönlicher Stärken und Schwächen. Fokussiert wird auf die
Stärken und „verschüttete“ Energien und Fähigkeiten, um die Rolle als
Vorsitzende/-r und Führungsperson für sich zu klären und besser auszufüllen
Verbesserte Bearbeitungsmöglichkeiten von Konflikt- und Krisensituationen im
Arbeitszusammenhang
Die weiterentwickelte Fähigkeit, ungünstig wirkende Verhaltensmuster in der
Kommunikation bei sich und anderen zu erkennen und bei sich zu korrigieren bzw.
anderen Hinweise zu geben, wie diese Muster verändert werden könnten, um
besser zusammenzuarbeiten
Eine erhöhte Aufmerksamkeit in Bezug auf wichtige Problemzusammenhänge und
deren Wirkmechanismen. Strategien für professionelleres Handeln als Vorsitzende/-r
Termin/Ort
Sem.-Nr.
09.05.– 11.05.2016
1600-1605096
Bad Soden-Salmünster
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen; Teil 1
19.09.– 21.09.2016
1600-1609193
Bad Soden-Salmünster
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen; Teil 2
Zielgruppe
Vorsitzende und stellv.
Vorsitzende von Betriebs-/
Personalräten sowie wichtiger Ausschüsse
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
810,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Bemerkungen
Die o.g. Seminargebühr
bezieht sich jeweils auf
einen Coaching-Workshop.
Beide Workshops sind nur
gemeinsam buchbar.
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung
des Arbeitgebers/der
Dienststelle möglich.
71
Kommunikation und Zusammenarbeit
Kooperieren – beraten – verhandeln – Öffentlichkeit herstellen
Basisseminar zur Kommunikation
Sich nach allen Seiten wirkungsvoll verhalten zu können, ist für Interessenvertretungsmitglieder enorm wichtig. Sie müssen unterschiedliche Anforderungen bewältigen:
sich auf andere Menschen einstellen, eine gute Beziehung aufbauen, mit Konflikten
umgehen usw.
Vier für die Interessenvertretungsarbeit wesentliche Situationen bilden den Kern des
Seminars: im Gremium kooperieren, Beschäftigte beraten, mit dem Arbeitgeber verhandeln, Öffentlichkeit gegenüber den Beschäftigten herstellen. Für jeden Anlass
erarbeiten wir mit Ihnen geeignete Techniken der Rhetorik und Kommunikation, die
Sie individuell trainieren können.
Folgende Techniken spielen u.a. eine Rolle: Fragetechnik, Umgang mit Konflikten,
Kommunikationsstile, Feedback geben und nehmen, Argumentationstechniken,
sach- und lösungsorientiertes Verhandeln, Techniken der Gesprächsführung, Einwandbehandlung, freies und strukturiertes Reden.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Kooperieren: Ein solidarisches Miteinander und einen guten Umgangsstil entwickeln
Beraten: Gespräche führen, dabei die Interessen herausarbeiten und gemeinsam
bestmögliche Lösungen finden
Verhandeln: Eine konstruktive Konfliktbeziehung zum Arbeitgeber aufbauen, um
dauerhaft die bestmöglichen Verhandlungsergebnisse zu erzielen
Öffentlichkeit herstellen: Eine gezielte und systematische Selbstdarstellung der
Interessenvertretung in der Betriebsöffentlichkeit entwickeln
72
Termin/Ort
Sem.-Nr.
18.04.– 22.04.2016
1600-1604186
Steinbach/Taunus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
990,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung
des Arbeitgebers/der
Dienststelle möglich.
Kommunikation und Zusammenarbeit
Das erfolgreiche Monatsgespräch
Im Betriebsverfassungsgesetz, in einigen Personalvertretungsgesetzen und vergleichbaren Regelungen anderer Bereiche ist vorgesehen, dass die Interessenvertretung und
der Arbeitgeber/Dienstherr mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung
zusammenkommen.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
06.04.2016
Stuttgart
1900-1604061
06.10.2016
Stuttgart
1900-1610061
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Das Monatsgespräch dient der Beratung, der gegenseitigen Information, dem Austausch von Vorschlägen sowie Verhandlungen.
Teilnahmevoraussetzungen
Neben den rechtlichen Kenntnissen ist für die Gremienmitglieder das Know-how über
eine zielorientierte und erfolgreiche Gesprächsführung von zentraler Bedeutung.
Freistellung
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die rechtlichen Grundlagen des Monatsgesprächs
Rechtsfolgen aus § 74 Abs. 1 BetrVG, § 66 Abs. 1 BPersVG bzw. analog LPersVG
Auswahl der Themen für das Monatsgespräch
Einlassungs-, Erörterungs- und Informationspflichten
Teilnahme Externer
Grundlagen der Gesprächsführung
Protokollierung der Gesprächsinhalte
Umgang mit den Ergebnissen aus dem Monatsgespräch
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
73
Kommunikation und Zusammenarbeit
Sachorientiert und erfolgreich Verhandlungen führen
Verhandlungsführung für Einsteiger/-innen und Praktiker/-innen
Zur effektiven Betriebs-/Personalratsarbeit gehören mehr als fundiertes rechtliches
Wissen und guter Wille. Interessen und Forderungen der Beschäftigten müssen auch
in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber vertreten und durchgesetzt werden.
In diesem Seminar werden die Grundsätze einer erfolgreichen Gesprächs- und Verhandlungsführung mit dem Arbeitgeber bzw. der Dienststellenleitung erarbeitet. Die
Themen werden durch Fallarbeit und Übungen vertieft.
Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind:
Verhandlungsvorbereitung nach dem Harvard-Verhandlungsmodell:
Inhaltlich-organisatorisch und strategisch
Kommunikation in Verhandlungen
Umgehen mit schwierigen Situationen und schwierigen Verhandlungsteilnehmerinnen/-teilnehmern
Durchsetzungsmöglichkeiten und Druckmittel
Auswertung und Nachbereitung von Gesprächen und Verhandlungen
Dieses Seminar ist an der Praxis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgerichtet. Es
bietet neuen Verhandlungsführerinnen/Verhandlungsführern einen guten Einstieg
und ermöglicht erfahrenen die Vertiefung vorhandener Kenntnisse. Die Übungen und
Fallbeispiele orientieren sich an den Verhandlungserfahrungen und Anliegen der
Teilnehmenden.
74
Termin/Ort
Sem.-Nr.
04.04.– 06.04.2016
1806-1604041
Donauwörth
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
740,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung
des Arbeitgebers/der
Dienststelle möglich.
Kommunikation und Zusammenarbeit
Erfolgreich kommunizieren
Kommunikationstraining für Betriebsräte (Teil 1)
Ob im Gremium, am Arbeitsplatz, auf Versammlungen, in Besprechungen mit den
Vertretern des Arbeitgebers: Täglich sind Betriebsratsmitglieder aufgefordert, erfolgreich zu kommunizieren. Konstruktive Zusammenarbeit erfordert nicht nur guten
Willen, sondern auch soziale Kompetenz.
Die Probleme liegen meist im Detail: Gut zuhören, Missverständnissen vorbeugen,
andere verstehen, eigene und fremde Körpersprache interpretieren, auf andere eingehen, ein gemeinsames Ergebnis finden, kritisieren und kritisiert werden – all diese
Fähigkeiten werden immer wieder neu auf die Probe gestellt.
Im Seminar werden die Grundstrukturen der Kommunikation untersucht sowie die
häufigsten Ursachen von Problemen und Störungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagen der Kommunikation
Kommunikation ohne Worte
Wahrnehmen, zuhören und verstehen
Interpretation und Wertung
Schwierige Kommunikationssituationen meistern
Konstruktiv kritisieren – Umgang mit Kritik
Überzeugend argumentieren
Eine kurze Rede halten
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
20.06.– 24.06.2016
Mosbach
1900-1606201
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
1.095,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers möglich.
Zahlreiche praktische Übungen in stressfreier Atmosphäre (ohne Video).
75
Kommunikation und Zusammenarbeit
Redekompetenz
Interessenvertretung heißt für Betriebsräte, die Interessen der Beschäftigten aufzugreifen, zu artikulieren und durchzusetzen. Dies geschieht insbesondere in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Hier befindet sich der Betriebsrat in einer besonderen
Situation, die nicht allein durch die rechtlichen Rahmenbedingungen geprägt ist,
sondern in der Kommunikation eine große Rolle spielt. Ähnliches gilt für Betriebsversammlungen. Auch hier stellen sich die Fragen: Was will ich sagen? Was kann
ich sagen? Wie soll ich es sagen? Das Seminar gibt hierfür praxisbezogene Hilfestellungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Erfahrungsaustausch: Verhandlungen mit der Geschäftsleitung und öffentliche
Auftritte des Betriebsrats
Verhandlungspflicht des Arbeitgebers
Rolle der/des Betriebsratsvorsitzenden bei der Vorbereitung, Durchführung und
Nachbereitung von Verhandlungen
Verhandlungsergebnisse und betriebliche Öffentlichkeitsarbeit
Fähigkeit, Ziele zu formulieren und situationsangemessen auszudrücken
Die „Rede“ auf der Betriebsversammlung
Ziele einer öffentlichen Rede, Inhalt und Form
Erscheinungsbild des Betriebsratsgremiums in der Betriebs- oder Abteilungsversammlung
76
Termin/Ort
Sem.-Nr.
05.09.– 09.09.2016
1806-1609052
Bad Windsheim
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
Zielgruppe
Betriebs-/Gesamtbetriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
950,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers möglich.
Kommunikation und Zusammenarbeit
Erfolgreiches Konfliktmanagement
Konflikte produktiv nutzen und konstruktiv lösen
Interessenvertretungen sind in ihrer Arbeit häufig mit Konflikten konfrontiert: als Ratgeber und Schlichter, wenn es zu Konflikten innerhalb der Belegschaft oder zwischen
Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern kommt oder aber als Beteiligte,
wenn Konflikte zwischen Arbeitgeber und Interessenvertretung auftreten. Nicht
zuletzt kann es auch innerhalb des Gremiums Spannungen und Streit geben, z.B.
wenn es um den „richtigen“ Weg der Interessenvertretung geht.
In all diesen Feldern mit Konflikten angemessen und konstruktiv umzugehen, ist eine
wichtige Voraussetzung erfolgreicher Interessenvertretungsarbeit. Das Seminar macht
die Teilnehmer/-innen mit den wichtigsten Grundlagen der Konflikterkennung und
-bearbeitung vertraut und vermittelt praxisorientierte Konfliktlösungsstrategien.
Im Seminar wechseln sich Informationseinheiten, Übungen und die Arbeit an Praxisbeispielen der Teilnehmer/-innen ab.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Was sind Konflikte, wie entstehen sie?
Konflikte und ihre Ursachen in der Interessenvertretungsarbeit
Konflikte frühzeitig erkennen; erste Konfliktdiagnose
Rechtliche und soziale Ansätze zur Konfliktbearbeitung kennenlernen
Angemessenen Umgang mit Konflikten als Gremium und als Einzelperson einüben
Lösungen für Konflikte und Konfliktsituationen
Konstruktive Dialoge führen
Kommunikation in Konfliktsituationen trainieren
Termin/Ort
Sem.-Nr.
30.05.– 01.06.2016
1806-1605301
Donauwörth
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
760,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung
des Arbeitgebers/der
Dienststelle möglich.
77
Arbeitsrecht
Einführung in das Arbeitsrecht 1
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Gesetzliche Interessenvertretungen sind in ihrem Arbeitsalltag mit einer Vielzahl juristischer Probleme und Aufgabenstellungen konfrontiert. Die Arbeit in einer gesetzlichen
Interessenvertretung erfordert deshalb grundlegende Kenntnisse über die Inhalte der
einschlägigen Gesetze und der dazu ergangenen Rechtsprechung sowie über den Umgang damit. Bei der Vielzahl der Gesetze ist es jedoch oft schwer, sich zurechtzufinden
und den Überblick zu behalten.
In Teil 1 dieser Seminarreihe wird zunächst das Basiswissen über die Strukturen des
vielschichtigen Arbeitsrechtssystems vermittelt, und es werden arbeitsrechtliche
Grundbegriffe geklärt. Im Anschluss werden die rechtlichen Probleme, die sich im
Zusammenhang mit der Anbahnung, der Begründung sowie dem Bestand eines
Arbeitsverhältnisses (Rechte und Pflichten) ergeben können, besprochen.
Darüber hinaus werden die jeweiligen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsquellen des Arbeitsrechts, Geschichte und Aufbau des Arbeitsrechtssystems
Wesen und Funktion des Arbeitsrechts, Grundbegriffe, Rechtsquellen
Abgrenzung zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Inhalte des Arbeitsvertrags
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
Weisungsrecht des Arbeitgebers
Praxisfälle aus der aktuellen Rechtsprechung
78
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
22.02.– 26.02.2016
Mosbach
1900-1602221
Betriebs-/Personalratsmitglieder
18.07.– 22.07.2016
Mosbach
1900-1607181
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
1.050,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Arbeitsrecht
Einführung in das Arbeitsrecht 2
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Es existiert eine schon fast unüberschaubare Zahl von Gesetzen, die Mindeststandards
für Arbeitsverträge festlegen. Außerdem sind viele arbeitsrechtliche Grundsätze durch
die Rechtsprechung entwickelt worden (Richterrecht).
Dieses Seminar gibt insbesondere einen Überblick über die bestehenden Schutzgesetze,
über die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung und die Ansprüche der Beschäftigten
aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Schutznormen für die Beschäftigten und
die jeweiligen Rechte aus den Gesetzen werden unter Berücksichtigung und im Zusammenhang mit den Beteiligungsrechten der gesetzlichen Interessenvertretung erläutert.
Behandelt werden u.a. folgende Themen:
Mindeststandards, die ein Arbeitsvertrag erfüllen muss (AGB-Kontrolle, Verhältnis
zum Tarifvertrag)
Vergütung und Gratifikation
Überblick über die wichtigsten Schutzgesetze
Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung
Bezahlte und unbezahlte Freistellungsansprüche im Arbeitsverhältnis
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
19.09.– 23.09.2016
Mosbach
1900-1609191
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Grundseminars
„Einführung in das Arbeitsrecht 1“
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
1.050,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur
exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen.
Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zum Inhalt des
Arbeitsverhältnisses.
79
Arbeitsrecht
Einführung in das Arbeitsrecht 3
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
Egal auf welche Art ein Arbeitsverhältnis beendet wird: In allen Fällen ist die Interessenvertretung aufgefordert, darauf zu achten, dass alles mit rechten Dingen zugeht.
Zumeist existieren echte Mitbestimmungsrechte bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht. Gegebenenfalls müssen den betroffenen Kolleginnen und Kollegen
daher individuelle Reaktionsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Wie das funktionieren kann, wird in diesem Seminar vermittelt. Dazu werden ergänzend Grundzüge des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht erarbeitet, die praktisch
durch den Besuch eines Verhandlungstags bei einem Arbeitsgericht abgerundet
werden.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Aufhebungsvertrag
Ordentliche Kündigung
Außerordentliche Kündigung
Besonderer Kündigungsschutz
Befristung von Arbeitsverhältnissen
Pflichten des Arbeitgebers bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung
Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur
exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen. Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
80
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
28.11.– 02.12.2016
Mosbach
1900-1611281
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Grundseminars
„Einführung in das Arbeitsrecht 1“
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
1.050,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht – Auffrischung für wiedergewählte Betriebs-/Personalratsmitglieder
Oft liegt die letzte Schulung zum Arbeitsrecht für wiedergewählte Mitglieder der
gesetzlichen Interessenvertretung schon etwas länger zurück. Aber auch diese Mitglieder müssen immer auf den Laufenden sein und mit den einschlägigen Gesetzen,
der aktuellen Rechtsprechung oder neuen Gesetzesänderungen vertraut sein.
Das Seminar wiederholt zum Einstieg in kompakter Form die wesentlichen Grundzüge
des Arbeitsrechts. Bestehendes Wissen wird aufgefrischt und anhand aktueller Entscheidungen und betrieblicher Fallbeispiele vertieft – unter Bezugnahme auf die Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick: Grundlagen des Arbeitsrechts
Zustandekommen und Bestand des Arbeitsverhältnisses
(z.B. Arbeitszeitregelungen, Vergütung, Urlaub, Krankheit)
Kompakte Darstellung der Schutzgesetze und ihrer Inhalte
(z.B. ArbZG, ArbSchG usw.)
Grundzüge des Teilzeit- und Befristungsrechts
Kündigungs(schutz)recht – wesentliche gesetzliche Grundlagen und
Voraussetzungen
Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers: Wirkungen, Folgen und Grenzen
Fallbearbeitung aus der aktuellen Rechtsprechung
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
20.06.– 22.06.2016
1600-1606203
Gladenbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
760,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung
des Arbeitgebers/der
Dienststelle möglich.
81
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht bei Anwendung des TVöD und verwandter Tarifverträge
Beschäftigte werden mit vielen arbeitsrechtlichen Fragen konfrontiert, zu denen sie
qualifizierte Beratung durch ihre Betriebs- bzw. Personalratsmitglieder erwarten.
Dieses Seminar unterstützt Sie bei dieser Beratung.
Neben allgemein geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen gibt es bei Anwendung
des TVöD und verwandter Tarifverträge (u.a. TV-L, TV-H) auch Besonderheiten, die
aus diesen Tarifverträgen resultieren. Sie erhalten einen kompakten Überblick über
die generellen wie auch die TVöD-spezifischen Regelungen.
Von der Einstellung über Entgeltfragen, Urlaubsanspruch und Haftungsrecht bis zur
Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden Ihnen die rechtlichen Grundlagen verständlich erläutert. Anhand praktischer Fälle können Sie sich die jeweiligen Möglichkeiten für die Interessenvertretung erarbeiten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Begründung des Arbeitsverhältnisses (u.a. Abschluss befristeter Verträge nach
TzBfG und TVöD)
Umfang des Direktions- und Weisungsrechts
Rechte und Pflichten der Beschäftigten nach §§ 2-4 TVöD (u.a. Nebenabreden,
Versetzung, Abordnung, Zuweisung)
Urlaubsregelungen, Krankenbezüge
Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Grundzüge des Kündigungsrechts
Betätigungsfelder des Betriebs-/Personalrats
82
Termin/Ort
Sem.-Nr.
27.06.– 29.06.2016
1600-1606272
Gladenbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehindertenvertretung
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/
SBV-Grundseminars, Teilnahme am Grundseminar
zum Arbeitsrecht
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
790,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Arbeitsrecht
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
23.05.– 25.05.2016
Mosbach
1900-1605231
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Viele Menschen arbeiten in Teilzeit. Teilzeitarbeitsverhältnisse erlauben es, private
Verpflichtungen und Erwerbsarbeit miteinander zu verbinden. Gleichzeitig gibt es
Strategien der Arbeitgeber, Vollzeitarbeitsplätze abzubauen und durch Teilzeitarbeitsplätze zu ersetzen. Immer mehr Teilzeitarbeitsverhältnisse sind prekäre Beschäftigungsverhältnisse, da die Beschäftigten von dem Verdienst allein nicht leben können.
Zudem werden neue oder auf bisherige Arbeitsverhältnisse folgende Verträge verstärkt befristet abgeschlossen.
Branche/Bereich
Für Teilzeitarbeit und auch für die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist das Teilzeitund Befristungsgesetz die Rechtsgrundlage. Das Gesetz wird im Seminar ausführlich
dargestellt. Erläutert werden aber auch Strategien und Handlungsmöglichkeiten der
gesetzlichen Interessenvertretung, um prekäre Beschäftigung im Betrieb zu verhindern.
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen zur Teilzeitarbeit und Befristung aus Gesetz und Tarifverträgen (beispielhaft)
Formen und Zulässigkeit von Teilzeitarbeit und Befristung
Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung bei Teilzeit und
Befristung von Arbeitsverhältnissen
Aktuelle Rechtsprechung zur Teilzeitarbeit und Befristung von Arbeitsverträgen
(EuGH und Arbeitsgerichte)
Berücksichtigung von Teilzeitarbeit und Befristung beim Abschluss von Betriebs-/
Dienstvereinbarungen
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
Seminargebühr
750,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
83
Arbeitsrecht
Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebsbzw. Personalrats
Der Umfang der Leiharbeit in den Betrieben und Dienststellen steigt von Jahr zu Jahr.
Aufgrund der arbeitgeberfreundlichen rechtlichen Rahmenbedingungen verdienen
Leiharbeitnehmer/-innen deutlich weniger, und rechtliche Schutzbestimmungen
werden faktisch umgangen. Um die leicht verschärften Bedingungen des veränderten
AÜG zu umgehen, setzen Arbeitgeber auf (Schein-)Werkverträge.
In dem Seminar werden die rechtlichen Vorschriften dargestellt und die möglichen
Handlungsoptionen der gesetzlichen Interessenvertretung erörtert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Definitionen und Unterschiede in der Arbeitnehmerüberlassung am Beispiel von
Leiharbeit und Werkverträgen
Zuständigkeit der gesetzlichen Interessenvertretung
Umgang mit Spannungen im Betrieb zwischen der Stamm- und der
Randbelegschaft
Mitwirkungsrechte und -möglichkeiten der Interessenvertretung
Tarifvertragliche Regelungen (z.B. MTV Zeitarbeit)
Gesetzliche Vorgaben (AÜG, SGB III, EU-Richtlinie 2008/104/EG)
Aktuelle Rechtsprechung
84
Termin/Ort
Sem.-Nr.
02.05.– 04.05.2016
1806-1605022
Würzburg - Ghotel
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
720,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Bemerkungen
Zu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
Arbeitsrecht
Rund um’s Geld ...
Arbeitsrechtliches Wissen für Betriebs- und Personalratsmitglieder
Als Mitglied des Betriebs- oder Personalrats müssen Sie zunehmend jenseits von tariflichen Eingruppierungen die finanziellen Ansprüche von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern prüfen und die Kolleginnen und Kollegen beraten.
Sie erhalten in diesem Seminar einen Überblick über Ihre Handlungsmöglichkeiten als
Interessenvertretungsmitglied und lernen die aktuelle Rechtsprechung zu den verschiedenen Themenfeldern kennen. Auf diese Weise können Sie Ihre Überwachungsaufgaben besser wahrnehmen und die betroffenen Arbeitnehmer/-innen qualifiziert
mit Ihrem Rat unterstützen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Dienstreisen, Absicherung und Kostenübernahmepflichten des Arbeitgebers
Die Haftung des Arbeitnehmers
Nebenjobs und die Folgen für das Hauptarbeitsverhältnis
Weiterbildungskosten – Wirksamkeit von Rückzahlungsklauseln im Arbeitsvertrag
Entgeltfortzahlung bei Krankheit, im Urlaub und aus sonstigen Gründen
Arbeitslosengeld – Voraussetzungen, Anspruch, Dauer, Sperre, Ruhezeiten
Termin/Ort
Sem.-Nr.
10.10.– 14.10.2016
1600-1610105
Bad Soden-Salmünster
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
1.130,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Mit den Themen im Zusammenhang stehende tarifvertragliche Ansprüche können
aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur exemplarisch erläutert werden. Dies gilt
auch für bestehende betriebliche Regelungen. Den Schwerpunkt des Seminars bilden
die gesetzlichen Grundlagen.
85
Arbeitsrecht
Personaleinsatz nach „Gutsherrenart“?
Die Einschränkungsmöglichkeiten des Direktionsrechts des Arbeitgebers durch die
Interessenvertretung
Sem.-Nr.
04.10.– 05.10.2016
1600-1610041
Remagen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Branche/Bereich
Angesichts einer dünnen Personaldecke setzen Arbeitgeber Beschäftigte häufig auch
für andere Arbeiten als für ihre eigentliche Tätigkeit ein und berufen sich in diesem
Zusammenhang auf ihr Direktionsrecht. Die betroffenen Arbeitnehmer/-innen werden
in diesen Fällen sehr kurzfristig mit einer Änderung ihrer Arbeitsbedingungen konfrontiert.
alle
Welche dieser Änderungen sind zulässig, und welche sollten nicht einfach hingenommen werden? Wann ist die Interessenvertretung zu beteiligen? Im Seminar werden
rechtliche Grundlagen erarbeitet und Antworten für die Praxis entwickelt.
Freistellung
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagen, Ausgestaltung und Grenzen des Direktionsrechts
Versetzung vs. Direktionsrecht – Definitionen und Handlungsoptionen für die
Interessenvertretung
Direktionsrecht und Änderungskündigung
Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Seminargebühr
86
Termin/Ort
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
550,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Arbeitsrecht
Wir brauchen mehr Personal!
Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Personalbedarf und -einsatz
„Wirtschaftliche Zwänge“ führen zu immer weiteren Einsparungen beim Personal.
Dies hat für die Beschäftigten Auswirkungen: z.B. Leistungsverdichtung, regelmäßige
Mehrarbeit und nicht ausreichende Erholungs- und Ruhezeiten, aber auch prekäre
Beschäftigung. Psychische und physische Belastungen nehmen zu, ebenso wie lang
andauernde Arbeitsunfähigkeiten oder gar Erwerbsminderungen. Das gesundheitliche, aber auch finanzielle Risiko bei z.B. Langzeiterkrankungen tragen dabei mitunter die Beschäftigten selbst.
Was kann die gesetzliche Interessenvertretung dem zum Schutz der Beschäftigten
entgegensetzen? Gibt es Möglichkeiten und Instrumente, so auf den Arbeitgeber
einzuwirken, dass mehr Personal eingestellt wird und Arbeitsverhältnisse im Sinne des
Arbeits- und Gesundheitsschutzes gestaltet werden?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die rechtlichen Grundlagen
Beteiligungsrechte als Gestaltungsinstrumente zur Steuerung des Personalbedarfs
und -einsatzes
Folgen der Ausübung der Mitbestimmung zu Fragen der Arbeitszeit und des
Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Personalbedarfsermittlung und Jahresnettostunden einer Vollzeitkraft
Möglichkeiten der Einbeziehung der Beschäftigten (z.B. Nutzung des
Beschwerderechts, Überlastungsanzeigen)
Indirekte Steuerung und Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der
Beschäftigten
Beteiligungs- und Gestaltungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei
Personaleinsatz, Personalbedarf und Personalsteuerung
Ziele und Strategien der gesetzlichen Interessenvertretung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
11.07.– 13.07.2016
1600-1607113
Gladenbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
760,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Bemerkungen
Zu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
87
Arbeitsrecht
Hilfe, wir haben keinen Tarifvertrag!
Seminar für Betriebsräte in Unternehmen, die nicht dem Tarifvertrag unterliegen
Viele Betriebsräte, vor allem in Klein- und Mittelbetrieben, stehen vor der Aufgabe,
mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen zu einer gerechten Eingruppierung der Beschäftigten zu treffen, weil sie keinem Tarifvertrag unterliegen. Dafür benötigen sie Kriterien, um ein gelungenes Entgeltsystem zu schaffen, das Willkür und Ungerechtigkeit
abschafft.
Dieses Seminar wendet sich an Betriebsratsmitglieder in nicht tarifgebundenen
Betrieben. Neben allgemeinen Grundlagen zu verschiedenen Gehaltssystemen steht
die analytische Arbeitsbewertung im Mittelpunkt. Formen und Bewertungskriterien
werden vorgestellt.
Als Betriebsratsmitglied bewegen Sie sich bei der Entgeltgestaltung immer auf dem
Grat zwischen betrieblichen Regelungsmöglichkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz und den Rechten der Gewerkschaften im Rahmen der Tarifautonomie. Daher
werden die rechtlichen Möglichkeiten und Einschränkungen selbstverständlich ebenfalls in den Blick genommen.
Die fachlichen Fragen verknüpfen wir im Seminar mit Ihren Praxisbeispielen.
Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind:
Überblick über verschiedene Zeitlohn- und Gehaltssysteme
Grundlagen zur Lohn- und Gehaltsfindung im Betrieb
Formen der Arbeitsbewertung
Kriterien der analytischen Arbeitsbewertung
Rechtliche Grundlagen nach dem Betriebsverfassungsgesetz
Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Ziff. 10 und 11 BetrVG
Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Entlohnung
88
Termin/Ort
Sem.-Nr.
13.06.– 15.06.2016
1600-1606133
Gladenbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebs-/Gesamtbetriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
770,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Arbeitsrecht
Beteiligung von allen!
Interessenvertretung für Menschen mit Migrationshintergrund
In der Arbeitswelt treffen Menschen unterschiedlicher kultureller Prägung genauso
aufeinander wie in der Gesellschaft auch. Konflikte, die daraus entstehen können,
eskalieren in den Betrieben zwar selten und bleiben meist unterschwellig – dies kann
sich jedoch morgen schon ändern. Für Betriebsräte ist es deshalb wichtig, auf künftige
Situationen vorbereitet zu sein, um rechtlich angemessen und sachgerecht handeln
zu können.
In diesem Seminar thematisieren wir die Ursachen und Konsequenzen von Migration
und vermitteln Ihnen, auf welcher rechtlichen Grundlage aktive Integrationsarbeit
von Betriebsräten geleistet werden kann, bis hin zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Neben dem gesetzlichen Rahmen werden Ihnen zusätzliche Handlungsmöglichkeiten angeboten, um im Konfliktfall den Betriebsfrieden wahren zu können.
Diese Handlungsoptionen werden Sie im Seminar selbstständig erarbeiten und einüben. Darüber hinaus geht es auch um das Thema, Menschen mit Migrationshintergrund für die aktive Betriebsratsarbeit zu gewinnen.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
11.10.– 13.10.2016
Stuttgart
1900-1610111
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
720,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers möglich.
89
Arbeitsrecht
Betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
Rechtsgrundlagen, betriebliche Ausgestaltung und Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Arbeitnehmer/-innen können gemäß BetrAVG unter bestimmten Voraussetzungen
vom Arbeitgeber verlangen, dass Teile ihres Entgelts durch Entgeltumwandlung für
eine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Der Arbeitgeber muss dem
entsprechen und mit den Beschäftigten u.a. die Art und Weise der betrieblichen
Altersversorgung vereinbaren.
Betriebsräte haben bei der Einführung und Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung ein Mitbestimmungsrecht. Um es im Sinne und zum Nutzen der Beschäftigten ausüben und betriebliche Regelungen aushandeln zu können, vermittelt das
Seminar die rechtlichen Grundlagen und die Möglichkeiten der Durchführung der
betrieblichen Altersversorgung. Es werden Handlungstipps gegeben und beispielhaft
eine Musterversorgungsordnung vorgestellt sowie aktuelle Entwicklungen in der
Gesetzgebung und Rechtsprechung erläutert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsgrundlagen und Systematik der betrieblichen Altersversorgung
Bedeutung, Nutzen und Risiken der betrieblichen Altersversorgung für die
Beschäftigten
Pflichten des Arbeitgebers bei der betrieblichen Altersversorgung nach dem
BetrAVG und zum Kapitalerhalt
Regelungsformen der betrieblichen Altersversorgung (z.B. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, einzelvertragliche Regelung)
Finanzierungsformen (Arbeitgeberfinanzierung, Entgeltumwandlungsansprüche)
und Leistungsformen
Folgen von Arbeitgeber-/Betriebswechsel für die betriebliche Altersversorgung
Schutz bei Insolvenz des Arbeitgebers
Mitbestimmung, Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats
90
Termin/Ort
Sem.-Nr.
18.05.– 20.05.2016
1500-1605182
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
775,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Arbeitszeit
Einführung in das Arbeitszeitrecht
Das Seminar wendet sich an Betriebs- und Personalratsmitglieder, die in das Thema
„Arbeitszeitrecht“ einsteigen möchten und sich einen Überblick über Rechtsgrundlagen, relevante Arbeitszeitmodelle und Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte
verschaffen wollen.
Sie erwerben im Seminar rechtliche Grundkenntnisse rund um das Thema Arbeitszeit.
Begriffe (z.B. Pausen, Ruhezeiten, Überstunden) werden erläutert und die Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt. Die vermittelten
Inhalte geben Ihnen Orientierung und Sicherheit bei der Einschätzung Ihrer rechtlichen
Möglichkeiten und versetzen Sie in die Lage, das rechtliche Instrumentarium im Rahmen der Beteiligung bei der Einführung und Umsetzung betrieblicher Arbeitszeitregelungen aktiv nutzen zu können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Übersicht über die rechtlichen Grundlagen zum Arbeitszeitrecht
Eckpfeiler der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung
Überblick: Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, Inhalt und Begriffsbestimmungen
Tarifverträge als mögliche Grundlage arbeitszeitrechtlicher Regelungen
(mit Beispielen)
Definition des Begriffs Arbeitszeit: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit,
Überstunden, Mehrarbeit usw.
Arbeits- und Gesundheitsschutz und betriebliche Arbeitszeitregelungen
Darstellung von möglichen praxisrelevanten Arbeitszeitmodellen
(Vor- und Nachteile)
Mitbestimmungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats und ihre Durchsetzung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
18.04.– 20.04.2016
1600-1604184
Steinbach/Taunus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
780,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Bemerkungen
Zu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
91
Arbeitszeit
Entgrenzung der Arbeit
Mobile Arbeit – unbezahlt, permanent erreichbar und gestresst?!
Arbeitgeber stellen Beschäftigten Smartphones und Laptops zur dienstlichen und
privaten Nutzung zur Verfügung. Das Arbeiten in der Bahn, im Bus oder von zu Hause
aus wird dadurch ermöglicht. Beschäftigte sind überall und jederzeit einsatzbereit.
Aber auch private mobile Endgeräte werden von Beschäftigten genutzt, um nach
Feierabend dienstliche Aufgaben zu erledigen (z.B. durch E-Mail-Umleitung auf die
private Mailadresse).
Wo liegen für die Beschäftigten die Vor- und Nachteile von mobiler Arbeit? Welche
(Gesundheits-)Risiken bestehen? Welche Grenzen gibt es, und wer setzt diese? Welche
Strategien können die gesetzlichen Interessenvertretungen verfolgen, und wo haben
sie Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten?
Wir bearbeiten u.a. folgende Themen:
Rechtliche Grundlagen zur Arbeitszeit und zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
bei mobiler Arbeit
Vergütung und Ausgleich für mobile Arbeit bzw. Arbeitszeit
Chancen und Risiken für die Beschäftigten – digitaler Arbeits- und Gesundheitsschutz
Grundsätze indirekter Steuerung und deren Folgen
Sicherheitsrisiken bei der dienstlichen Nutzung privater Geräte – Datenschutz
Folgen für die Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Nutzung von
dienstlichen bzw. privaten mobilen Endgeräten
Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
92
Termin/Ort
Sem.-Nr.
07.11.– 08.11.2016
1600-1611075
Steinbach/Taunus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
590,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Arbeitszeit
Nutzung moderner Arbeitszeitinstrumente
Gestaltungsmöglichkeiten für die gesetzliche Interessenvertretung
Die Flexibilisierung der Arbeitszeit beschäftigt bereits seit vielen Jahren die Arbeitswelt.
Unübersehbar ist der Wandel weg von festen und langfristigen Vorgaben hin zu
flexiblen Gestaltungen der Arbeitszeit. Die damit verbundenen Risiken für die Arbeitnehmer/-innen (überquellende Arbeitszeitkonten, entgrenzte Arbeitszeiten, Selbstausbeutung bei Vertrauensarbeitszeit) sind allen bekannt und lösen vielfältige Diskussions-, Handlungs- und Korrekturbedarfe aus.
Ziel des Seminars ist es, sich mit den Chancen und Risiken moderner Arbeitszeitinstrumente auseinanderzusetzen. Zu diesem Zweck werden Grundkenntnisse vermittelt
und Gestaltungsspielräume für die gesetzliche Interessenvertretung aufgezeigt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Geschichte der Flexibilisierung der Arbeitszeit in Europa und speziell in Deutschland
Überblick über die rechtlichen Grundlagen zum Arbeitszeitrecht
Darstellung von bestehenden Modellen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit
(z.B. Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit)
Möglichkeiten der Sicherung der Arbeitszeitsouveränität der Beschäftigten
Arbeitszeitkonten als Gestaltungsinstrument flexibler Arbeitszeit
Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
11.04.– 13.04.2016
1800-1604111
Günzburg
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
740,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Bemerkungen
Zu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
93
Arbeitszeit
Das gesunde Maß für Arbeitszeit
Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung
nutzen
Arbeits- und Gesundheitsschutz beginnt bereits bei der Arbeitszeit. Dauer, Lage und
Dichte der Arbeitszeit sind mitentscheidend dafür, ob die Arbeitsbelastung von den
Beschäftigten ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen (körperliche wie auch psychische) bewältigt werden kann.
Überlange oder flexible Arbeitszeiten, Nacht- und Schichtarbeit, fehlende Pausen und
mangelnde Erholungsmöglichkeiten, aber auch die unzulängliche Vereinbarkeit von
Beruf und Familie stellen erhebliche Risikofaktoren für die Gesundheit dar. Erhöhter
Krankenstand, verminderte Leistungsfähigkeit, Arbeits- und Verkehrsunfälle sowie
Behinderungen sind vielfach die Folgen.
Im Seminar wird über die Wirkungen von problematischen Arbeitszeiten auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit informiert. Es werden die Handlungsmöglichkeiten der
Interessenvertretung dargestellt, um diese in ihrem Engagement für gesundheitsverträglichere Arbeitszeiten zu stärken.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rhythmus der menschlichen Leistungsfähigkeit: Belastung – Beanspruchung –
Ermüdung – Erholung
Auswirkungen von Arbeitszeitlänge, -lage und -dichte, von Erholungs- und
Ruhezeiten auf Gesundheit und Leistung
Nacht- und Schichtarbeit, Langschichten, Vertrauensarbeitszeit, Abrufarbeit,
Arbeitszeitkonten
Humane Arbeitszeitgestaltung: Kriterien und Leitsätze, Rechte
Gesundheitliche Folgen inhumaner Arbeitszeiten
Arbeitszeit als Inhalt von Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz
Mitbestimmung, Durchsetzung humaner Arbeitszeiten
94
Termin/Ort
Sem.-Nr.
13.04.– 15.04.2016
2100-1604131
Walsrode
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hamburg
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/
SBV-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
990,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Arbeitszeit
Lebensarbeitszeitkonten
In vielen Betrieben und Dienststellen werden die unterschiedlichsten Zeitkonten
geführt. Dieses Seminar hat die Lebensarbeitszeitkonten, die einen flexibleren Übergang in die Rente ermöglichen sollen und eine besondere Form von Langzeitkonten
sind, als inhaltlichen Schwerpunkt.
Der Wunsch vieler Beschäftigter nach früherem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben
ist einer der Gründe für die zunehmende Bedeutung dieses Gestaltungsinstruments.
Die Frage ist, ob und wie Lebensarbeitszeitkonten dies gewährleisten können.
Im Sozialgesetzbuch IV ist geregelt, dass diese Konten in Geld geführt und als Wertguthaben gegen Insolvenz zu sichern sind. Auch für die Mitnahmemöglichkeit der
Wertguthaben bei Arbeitgeberwechsel wurden Regelungen getroffen.
Sollen Lebensarbeitszeitkonten im Betrieb eingerichtet werden, haben gesetzliche
Interessenvertretungen z.B. zu klären, ob und welche Entgelt- oder Arbeitszeitanteile
in diese Lebensarbeitszeitkonten übertragen werden, wie die sozialrechtlichen Anforderungen betrieblich umgesetzt werden und wie Lebensarbeitszeitkonen von den
Beschäftigten tatsächlich genutzt werden können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Sozialversicherungs-, arbeitszeitrechtliche und mögliche tarifvertragliche Grundlagen
Vor- und Nachteile von Lebensarbeitszeitkonten
Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei der betrieblichen Einführung,
Umsetzung und Ausgestaltung von Lebensarbeitszeitkonten
Grundlagen zum Umfang und zu den Grenzen des Insolvenzschutzes von Lebensarbeitszeitkonten
Beteiligungsrechte und Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung
Praxisbeispiele aus Betriebs-/Dienstvereinbarungen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
21.09.– 22.09.2016
1600-1609211
Steinbach/Taunus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehindertenvertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
590,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Bemerkungen
Zu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
In Kooperation mit der
BTQ Hessen.
95
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TV-L-Grundlagen: Einführung und Überblick
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten bei den meisten Ländern (TdL)
und weiteren TV-L-Anwendern. Teilweise wird er durch landesbezirkliche Regelungen
ergänzt. Eine Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln führen dazu, dass Personal- und
Betriebsräte umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben wahrnehmen
müssen. Das setzt die gründliche Kenntnis eben dieses Tarifvertrags voraus.
Das Seminar bietet neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende und fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des
TV-L in seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet. Für
Vertiefungen verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote.
96
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
09.05.– 13.05.2016
Mosbach
1900-1605092
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist die wichtigste Rechtsquelle für
die Arbeitsverhältnisse bei Bund, Gemeinden und weiteren TVöD-Anwendern. Eine
Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln erfordern umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben für Personal- und Betriebsräte. Das setzt die gründliche Kenntnis
dieses Tarifvertrags voraus.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
18.04.– 22.04.2016
1800-1604181
Lengenfeld
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Das Seminar bietet Ihnen neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende und
fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen
des TVöD in seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet.
Freistellung
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Stellung des TVöD im Rechtssystem
Überblick über den Aufbau und die Inhalte des Tarifvertrags
Darstellung der Regelungen aus den Abschnitten des TVöD
Aktuelle Rechtsprechung zum TVöD und Praxisfälle
Umsetzung tariflicher Regelungen im Betrieb/in der Dienststelle
Seminargebühr
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Hinweis: Für Vertiefungen – z.B. zu den Themen Arbeitszeit und leistungsorientierte
Bezahlung – verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote.
97
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1
Termin/Ort
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜ-VKA inklusive noch geltender 04.04.– 08.04.2016
Mosbach
Regelungen nach BAT/BMT-G
Das Tarifwerk des TVöD gilt nun schon seit einigen Jahren. Allerdings konnte immer
noch keine Einigung mit den Arbeitgebern des Verbandes der Kommunalen Arbeitgeber (VKA) über eine Entgeltordnung erzielt werden. Bis zu einem Abschluss gelten
deshalb für die Eingruppierung der Beschäftigten nach wie vor die Vergütungsordnungen des BAT sowie die Lohngruppenverzeichnisse nach BMT-G. Die so Eingruppierten werden entsprechend der TVÜ-Regelungen in die Entgeltgruppen bzw. -tabellen des TVöD eingeordnet.
Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse über die Eingruppierung, über Aufbau und Systematik der Vergütungs-/Entgeltordnung bzw. der Lohngruppenverzeichnisse und den Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden
gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle
Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD.
Themen sind außerdem die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats.
98
Sem.-Nr.
Zielgruppe
1900-1604043
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2
Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung
Die Tarifwerke TVöD und TV-L mit ihren Ablegern sind einige Jahre in Kraft, zeitverzögert entstehen die dazugehörigen Entgeltordnungen als Grundlage der Eingruppierung. Im Bereich des TV-L und des TVöD Bund trat die Entgeltordnung in Kraft, für den
Bereich der Kommunen ist dies nicht absehbar. Hier gelten die Vergütungsordnung
und Lohngruppenverzeichnisse für Neueinstellungen weiter.
Der Umgang mit Stellenbeschreibungen und -bewertungen gestaltet sich inhaltlich in
beiden Fällen ähnlich, es gelten weitgehend die gleichen Systematiken und Regeln.
Der Grundsatz der Tarifautomatik sowie der sichere Umgang mit dem System der auszuübenden Tätigkeit, der Arbeitsvorgänge und ihrer Zeitanteile nehmen eine zentrale
Rolle ein.
Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit; Sie müssen Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin
überprüfen. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung können Sie im Seminar üben,
Stellen zu beschreiben und zu bewerten, um auf dieser Grundlage Eingruppierungen
und ihre Zuordnung in den TVöD bzw. TV-L korrekt beurteilen zu können. Ihre Fragen
zur Eingruppierung in besonderen Fällen werden beantwortet.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
12.09.– 16.09.2016
1500-1609122
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars
„Eingruppierungsrecht 1“
nach TVöD bzw. TV-L
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Dieses Seminar vermittelt Ihnen vertiefende Kenntnisse über das Eingruppierungsrecht und schafft Sicherheit im Umgang mit dieser komplexen Materie. Damit baut
es auf den Inhalten des Seminars „Eingruppierungsrecht 1“ auf.
99
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 3
Wie entsteht eine Stellenbeschreibung?
Als Personal- bzw. Betriebsratsmitglied bestimmen Sie nicht nur bei Einstellungen und
Eingruppierungen mit, sondern Sie müssen auch die tarifliche Richtigkeit von Stellenbeschreibungen überprüfen. TVöD und TV-L regeln diesen Themenkomplex auf gleiche
Weise.
Anhand praktischer Übungen und Beispiele lernen die Teilnehmenden im Seminar die
verschiedenen Methoden und Möglichkeiten der Erstellung und Formulierung von
Stellenbeschreibungen kennen.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
07.11.– 09.11.2016
1500-1611072
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars
„Eingruppierungsrecht 1“
nach TVöD bzw. TV-L
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
670,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung
des Arbeitgebers/der
Dienststelle möglich.
100
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TVöD/TV-L spezial: Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
nach § 4 TVöD/TV-L
Der öffentliche Dienst sieht sich seit Jahren u.a. aufgrund sinkender Steuereinnahmen
unter dem Druck, Kosten einzusparen. Dies geschieht oft zulasten der Beschäftigten.
Stellen werden nicht nachbesetzt, Aufgaben an Dritte vergeben oder privatisiert, Personal an andere Dienststellen und Betriebe „verliehen“ usw. Doch was bedeutet dies
für die Beschäftigten? Welche Schutz- und Gestaltungsmöglichkeiten haben die zuständigen Interessenvertretungen im Rahmen des Personaleinsatzes?
Zu diesen Fragen werden im Seminar Antworten entwickelt. Zunächst werden auf
der Grundlage der tarifvertraglichen Voraussetzungen die Begriffe Versetzung,
Abordnung und Zuweisung definiert und die für die Arbeit der Interessenvertretung
notwendige einschlägige Rechtsprechung erläutert. Weiterhin werden die Personalgestellung als Steuerungsinstrument des Arbeitgebers und die hierzu ergangene
Rechtsprechung vorgestellt. Besondere Beachtung finden die Abgrenzungen zum
Betriebsübergang gem. § 613a BGB sowie zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz,
z.B. im Rahmen von Privatisierung und Outsourcing.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
07.11.– 09.11.2016
1600-1611074
Steinbach/Taunus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
670,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Definition von Versetzung, Abordnung, Zuweisung
Voraussetzungen für die Versetzung, Abordnung, Zuweisung – Grenzen des
Direktionsrechts des Arbeitgebers
Voraussetzungen der Personalgestellung
Abgrenzung der Personalgestellung von Betriebsübergang und Arbeitnehmerüberlassung
Betriebliche Fallbeispiele (z.B. ARGE, Auslagerung von kommunalen Servicebereichen)
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung im Zusammenhang mit
dem Personaleinsatz von Beschäftigten
101
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen
Termin/Ort
Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den zentralen Handlungsfeldern der gesetzlichen Interessenvertretungen. Dafür vermittelt das Seminar folgende Inhalte:
27.06.– 01.07.2016
Mosbach
Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsrat, Personalrat,
MAV, SBV, Arbeitsschutzausschuss
Arbeit – Gesundheit – Krankheit: Zusammenhänge und Trends
Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeitsschutzsystem
Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Systematisches Vorgehen und Praxisbeispiele
Sie können Ihre Rolle und Handlungsmöglichkeiten als Mitglied einer gesetzlichen
Interessenvertretung in diesem Seminar herausarbeiten, auch vor dem Hintergrund
steigender Belastungen der Beschäftigten. Dazu werden betriebliche Beispiele von
„gesunder Arbeit“ dargestellt und Lösungswege für konkrete betriebliche Gesundheitsprobleme mit Ihnen gemeinsam entwickelt.
102
Sem.-Nr.
22.02.– 26.02.2016
1600-1602223
Bad Soden-Salmünster
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
1900-1606271
17.10.– 21.10.2016
1600-1610171
Steinbach/Taunus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/
SBV-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
1.030,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation
Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss
Für Ihre Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss (ASA) bietet dieses Einstiegsseminar eine
fundierte Orientierungshilfe. Sie erhalten hier praktische Tipps und Anregungen für
ein wirkungsvolles Engagement.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
12.04.– 14.04.2016
Stuttgart
1900-1604121
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
04.10.– 06.10.2016
1600-1610044
Gladenbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Branche/Bereich
alle
Im Fokus stehen die Fragen: Was kann der Arbeitsschutzausschuss zur Verbesserung
der Arbeits- und Gesundheitsbedingungen bewirken, und wie können die Arbeitnehmervertreter im ASA darauf hinwirken?
Teilnahmevoraussetzungen
Außerdem werden die betrieblichen Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt etc.) vorgestellt: ihre Aufgaben, die Möglichkeiten der Zusammenarbeit und Unterstützung sowie der Mitbestimmung.
Freistellung
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Arbeitsschutzausschuss: Aufgaben, Rechte, Pflichten, Arbeitsweise
Die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften im Überblick
Mögliche Aktivitäten des ASA: Arbeitsbedingungen verbessern statt Krankheit
verwalten, Bestandsaufnahme, erfolgversprechende Ansatzpunkte, realistische
Zielsetzung, Umsetzungsschritte planen
Rolle und Wirkungsmöglichkeiten der Arbeitnehmervertreter im ASA
Zusammenarbeit zwischen gesetzlicher Interessenvertretung und übrigen Arbeitsschutz-Akteuren: Wer ist zuständig? Wer unterstützt uns? Wie können wir über die
Akteure und deren Engagement mitbestimmen?
Aufgaben der betrieblichen Arbeitsschutz-Akteure (Arbeitgeber, Fachkraft für
Arbeitssicherheit, Betriebsarzt etc.)
Umsetzung der DGUV Vorschrift 1 und 2
Besuch des BR-/PR-/
SBV-Grundseminars
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
790,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
103
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen
Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz
Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung ist ein Grundpfeiler des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes und Ausgangspunkt für systematische
Abhilfemaßnahmen bei bestehenden Gefährdungen.
Im Seminar lernen Sie die rechtlichen Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung
und anerkannte Konzepte kennen. Ausgehend von den unterschiedlichen Arbeitsplätzen der Teilnehmenden werden beispielhaft angemessene Vorgehensweisen
entwickelt.
Außerdem erfahren Sie, wie die Interessenvertretung systematische Gefährdungsbeurteilungen im Betrieb anstoßen bzw. durchsetzen kann und durch richtige Weichenstellungen dafür sorgen kann, dass es spürbare Verbesserungen der Arbeits- und
Gesundheitsbedingungen gibt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gesetzliche Grundlagen, Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung
Körperliche und psychische Gesundheitsgefährdungen bei der Arbeit
Konzepte und Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung
Verantwortlichkeiten, Beteiligung der Beschäftigten
Abzuleitende Maßnahmen für gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung;
Wirksamkeitskontrolle
Mitbestimmungspraxis, Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
Wie lassen sich Gefährdungsbeurteilungen durchsetzen?
104
Termin/Ort
Sem.-Nr.
27.06.– 29.06.2016
1600-1606273
Steinbach/Taunus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
710,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
„Grundsätze der Prävention“: Die neue DGUV Vorschrift 1
Betriebliche Umsetzung, Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Die neue Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1)
vom Oktober 2014 bildet die aktuelle rechtliche Basis für den betrieblichen Arbeitsschutz. Sie regelt u.a. die Grundpflichten des Arbeitgebers, die Beurteilung der physischen und psychischen Gesundheitsgefährdungen sowie die Organisation des
betrieblichen Arbeitsschutzes.
Das Seminar erläutert kompakt die Vorschrift und deren betriebliche Umsetzung.
Außerdem werden die Beteiligungsrechte sowie die Überwachungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Inhalte, rechtliche Grundlagen, Rechtsverbindlichkeit der DGUV Vorschrift 1
Nutzen der Vorschrift für die Beschäftigten und den betrieblichen Arbeitsschutz
Pflichten des Arbeitgebers im Rahmen der betrieblichen Umsetzung und
Pflichtenübertragung
Bestellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten
Gefährdungsbeurteilung: Physische und psychische Faktoren (Arbeitsorganisation,
soziale Beziehungen, neue Arbeitsformen); Befähigung für Tätigkeiten
Besondere Unterstützungspflichten und Verhalten der Beschäftigten (z.B. Anzeige
von Gefahren und Überlastungssituationen)
Maßnahmen bei besonderen Gefahren, Erste Hilfe
Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorschrift
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
10.10.2016
Stuttgart
1900-1610103
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/
SBV-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Das Seminar richtet sich sowohl an Mitglieder von Interessenvertretungen, die bei
dem Thema noch am Anfang stehen und sich eine erste kompakte Orientierung verschaffen wollen, als auch an solche, die ein Update zu geltenden Vorschriften wünschen. Im Mittelpunkt stehen die Inhalte der DGUV Vorschrift 1.
105
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchung
Novellierte ArbMedVV, Handlungsansätze der Interessenvertretung
Die Änderung der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung 2013 sorgt für eine klare
Trennung: hier die arbeitsmedizinische Vorsorge, dort die Eignungsuntersuchung für
eine bestimmte Tätigkeit bzw. Weiterbeschäftigung.
Die Vorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung und Verhinderung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen. Es wird unterschieden zwischen Pflicht-, Angebotsund Wunschvorsorge. Hierbei geht es um Beurteilung, Aufklärung und Beratung, nicht
um Eignungsprüfung.
Erweitert sind auch die Pflichten des Arbeitgebers (Untersuchungsangebote), der
Arbeitnehmer/-innen (Teilnahme) sowie der Ärzte (Prüfungen und Maßnahmenvorschläge).
Betriebs- und Personalräte können und sollten über die Arbeit der vom Betrieb beauftragten Mediziner mitbestimmen. Die Beschäftigten dürfen nicht in die Klemme geraten, entweder ihren Arbeitsplatz oder die Gesundheit zu erhalten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Novellierte ArbMedVV von 2013; Aufgaben der Betriebsärzte
gemäß DGUV Vorschrift 2
Mögliche Gefährdungsbereiche: u.a. Lärm, Nachtarbeit,
Belastungen für den Muskel-Skelett-Apparat
Gefährdungsbeurteilungen als Grundlage arbeitsmedizinischer Vorsorge
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge; Eignungsuntersuchungen; Biomonitoring
Welche Folgen können die Untersuchungen haben?
Berufsgenossenschaftliche Grundsätze („G-Untersuchungen“)
Betriebliche Umsetzung: Festlegung von Aufgaben und Abläufen; Integration in
betriebliche Präventionsmaßnahmen
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
106
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
16.02.2016
1600-1602161
Frankfurt am Main DGB-Haus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
19.07.2016
1600-1607191
München
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Branche/Bereich
20.07.2016
1600-1607201
Stuttgart-Degerloch
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/JAV-/
SBV-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeitsstättenverordnung und Bildschirmarbeitsverordnung
Inklusive der neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Die Arbeitsstättenverordnung, inkl. vieler neuer/aktualisierter Technischer Regeln,
bietet eine wichtige Grundlage für die Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter
Arbeitsplätze.
Jetzt gibt es in Form der Technischen Regeln (die die alten Arbeitsstättenrichtlinien
abgelöst haben) konkrete Vorgaben für zentrale Dimensionen – wie Raumabmessungen, Temperatur, Lüftung, Beleuchtung, Pausen- und Sanitärräume, Fluchtwege, Brandschutz u.a.m.
Der vorliegende Novellierungsentwurf zur ArbStättV stärkt das Thema psychische
Belastungen und integriert die Bildschirmarbeitsverordnung. Beides wird auch im
Seminar behandelt.
Das Seminar bringt Ihr Wissen auf den neuesten Stand. Hier erhalten Sie wichtige
Empfehlungen für ein erfolgreiches Vorgehen Ihres Gremiums.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Arbeitsschutz-Rechtsgefüge im Kurzüberblick
ArbStättV, Technische Regeln für Arbeitsstätten, BildschArbVO: Bedeutung für den
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Inhalte und Neuerungen: PC-/Bildschirm- und Softwareergonomie, Arbeitsorganisation, Raumabmessungen, Pausen- und Sanitärräume, Erste Hilfe, Verkehrswege,
Fluchtwege, Lüftung, Raumtemperatur/Sommerhitze, Beleuchtung, Brandschutz
Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung (Kurzüberblick)
Aktueller Novellierungsentwurf zur ArbStättV (Telearbeit, Tageslicht, Pausenräume, psychische Belastungen)
Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden
Mitgestaltung und Mitbestimmung/Initiativrechte der Interessenvertretung,
Betriebs-/Dienstvereinbarungen (Eckpunkte)
Zusammenarbeit mit internen/externen Arbeitsschutzverantwortlichen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
23.05.– 25.05.2016
Stuttgart
1900-1605232
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
06.06.– 08.06.2016
1600-1606063
Steinbach/Taunus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Vorherige Teilnahme am
Grundseminar „Gesunde
Arbeit – gesunder
Betrieb“empfohlen
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
770,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
107
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vertiefung und Praxisoptimierung
für Fortgeschrittene
Sie haben in Ihrem Betrieb bereits Initiativen zur Verbesserung des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes gestartet? Sie sind dabei aber als Interessenvertretung auf Umsetzungsbarrieren gestoßen und suchen nun nach wirksamen Hebeln, den Prozess voranzutreiben? Sie verfügen auch über Erfahrungen und Kenntnisse im betrieblichen
Arbeits- und Gesundheitsschutz und möchten diese vertiefen?
Dann ist dieses Seminar genau das richtige für Sie! Hier erhalten Sie hilfreiche Hinweise
für wirksame Instrumente und Vorgehensweisen. Ausgehend von den betrieblichen
Bedingungen der Teilnehmenden werden im Seminar passgenaue Umsetzungsstrategien entwickelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Bestandsaufnahme zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben der
Teilnehmenden
Fördernde und hemmende Faktoren
Sensibilisieren, überzeugen, Mitbestimmungsrechte durchsetzen
Gesundheits- und Prozessmanagement, Prävention, Gesundheitsförderung, BEM,
Unfallverhütung, Arbeitssicherheit, Demografiefestigkeit o.Ä.
Handlungsschwerpunkte im Betrieb auswählen: Problembrennpunkte? Arbeitsschutzorganisation? Gefährdungsbeurteilung?
Was ist zur Verbesserung notwendig? Entwicklung eines Umsetzungsplans für das
Gremium
Betriebs-/Dienstvereinbarungen: Regelungsinhalte, Verhandlung, Einigungsstelle
Neueste Rechtsprechung
Bringen Sie Ihre evtl. bestehenden Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen bitte zwecks
kritischer Überprüfung mit!
108
Termin/Ort
Sem.-Nr.
23.05.– 25.05.2016
1600-1605231
Frankfurt am Main Das Spenerhaus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Vorkenntnisse und Erfahrungen im betrieblichen
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
890,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Mutterschutz – Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Betriebliche Umsetzung, Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Werdende oder stillende Mütter stellen besondere Anforderungen an den Arbeitgeber, wenn es um die Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsbedingungen geht.
Es gelten deshalb zusätzliche spezielle Schutzvorschriften, um die betroffene Frau und
das Kind vor arbeitsbedingten Gefahren und Gesundheitsschädigungen zu bewahren.
Eine vorausschauende Umsetzung trägt dazu bei, Konflikte oder vorschnelle Beschäftigungsverbote zu verhindern, wenn eine Arbeitnehmerin ihre Schwangerschaft
bekannt gibt.
Das Seminar erläutert in kompakter Form die gesetzlichen Regelungen und Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und deren betriebliche Umsetzung in Bezug
auf die besonderen Anforderungen an den Mutterschutz. Außerdem werden die Beteiligungsrechte sowie die Überwachungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
03.02.– 04.02.2016
1600-1602032
Hannover
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/
Mitarbeitervertretung,
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
550,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Vorschriften zum Mutterschutz
Überblick über die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitgebers zum Schutz vor
Gesundheitsschädigungen schwangerer Frauen und des werdenden Kindes
Einbindung des Mutterschutzes in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gefährdungsbeurteilung
Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
Weitere Schutzmaßnahmen, z.B. vor Benachteiligung am Arbeitsplatz
109
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Alter(n)sgerechtes Arbeiten
Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun?
Alle sollen länger arbeiten, um die Folgen des demografischen Wandels abzufangen.
Doch wie können wir das angesichts des hohen Arbeitsdrucks bis zur Rente durchhalten, wo schon jetzt 20 Prozent der Beschäftigten gesundheitsbedingt frühverrentet werden? Die Betriebe müssen einerseits wertvolles Erfahrungswissen halten,
andererseits damit umgehen, dass Ältere anders arbeiten: „Work smarter – not
harder!“
Der Ansatz des „alter(n)sgerechten Arbeitens“ bietet dafür verschiedene betriebliche
Lösungsmöglichkeiten, die wir in unserem Seminar vorstellen: von der Personalplanung
über menschengerechte Arbeits(zeit)gestaltung (auch für Beschäftigte unter 50) bis
hin zur Qualifizierung.
Das Seminar stellt Konzepte vor und erleichtert anhand erfolgreicher Praxisbeispiele
die Übertragung in die eigene Interessenvertretungsarbeit.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Konzept des alternsgerechten und des altersgerechten Arbeitens
Beschäftigungs- und Arbeitsfähigkeit erhalten, Beschäftigungssicherung
Prävention, menschengerechte Arbeitszeitregelung, betriebliches Gesundheitsmanagement, Gute Arbeit
Vorteile für Belegschaft und Arbeitgeber
Personalentwicklung, betriebliche Qualifizierungspolitik
Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Praxishilfen, Methoden und betriebliche Beispiele für eine erfolgreiche Umsetzung
Altersgerechte Arbeitsorganisation, altersgemischte Gruppen und Teams
110
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
10.10.– 14.10.2016
Mosbach
1900-1610102
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
1.020,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Ich habe Rücken!
Betriebliche Präventionsansätze bei Muskel-Skelett-Erkrankungen; Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) stehen an der Spitze der Krankenstatistiken.
Arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen in diesem Bereich zu
verringern ist daher ein wichtiges Ziel der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA).
Das Seminar zeigt, wie Sie als Mitglied der gesetzlichen Interessenvertretung daran
anknüpfen und entsprechende Präventionsmaßnahmen in Ihrem Betrieb anstoßen
bzw. beschleunigen können, um Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten
zu erhalten.
Vermittelt wird, wie sowohl die betrieblichen Rahmenbedingungen als auch die konkreten Tätigkeiten gesundheitsgerecht gestaltet werden können und die Gesundheitskompetenz der Beschäftigten gestärkt werden kann. Die Handlungsstrategien und
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung werden ausführlich dargestellt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gesetzliche Grundlagen und betriebliche Instrumente des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Überblick)
Betriebliche Gesundheitsprävention/Betriebliches Gesundheitsmanagement: Ziele,
Strategien und Maßnahmen
MSE: Ursachen, Symptome, Krankheitsbilder; die Rolle psychosozialer Belastungen
Präventionsmaßnahmen
Arbeitsplätze, -stätten und -abläufe unter Ergonomieaspekten optimieren
Arbeitsorganisation und Führungskompetenz verbessern
Gefährdungsbeurteilungen physischer und psychischer Belastungen, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Mögliche Inhalte von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zur betrieblichen
Prävention
Termin/Ort
Sem.-Nr.
05.09.– 06.09.2016
1600-1609054
Frankfurt am Main Das Spenerhaus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
510,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung
des Arbeitgebers/der
Dienststelle möglich.
111
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen
Arbeitsverdichtung, Personalabbau, Umstrukturierungen, schlechte Arbeitsorganisation sowie schlechte Personalführung und Ähnliches sind Ursachen für stetig
steigende psychische und psychosomatische Erkrankungen von Beschäftigten. Nun
konzentrieren sich Krankenkassen und die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie auf das Problem; erste Betriebe arbeiten an Präventionsmaßnahmen.
Im Seminar lernen Sie verstehen, wie Arbeitsbedingungen, psychische Belastungen
und ihre Folgen wie Stress, psychische Erschöpfung oder psychische Erkrankungen
zusammenwirken.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Bedeutung der Zunahme psychischer Belastungen in der Arbeitswelt für den
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Psychische Belastungen: Ursachen (z.B. Arbeitsverdichtung, indirekte Steuerung)
und mögliche Folgen für die Beschäftigten
Arbeitswissenschaftliche Hintergründe und rechtliche Grundlagen
Gefährdungsbeurteilung im Überblick: Prozess, Methoden, Instrumente
(Bedeutung, Qualitätskriterien, Praxisbeispiele, Beteiligungsmöglichkeiten der
Beschäftigten)
Rolle und Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung beim Arbeits- und
Gesundheitsschutz
Mögliche Bündnispartner für die Beratung und Unterstützung von Interessenvertretungen
Psychische Belastungen abbauen: Überblick über theoretische und praktische
Präventionsansätze
112
Termin/Ort
Sem.-Nr.
07.03.– 11.03.2016
1600-1603076
Gladenbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
26.09.– 30.09.2016
1600-1609264
Steinbach/Taunus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
21.11.– 25.11.2016
1800-1611212
Augsburg Biohotel Bayr. Wirt
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Bayern
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
1.180,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Aufbau (kompakt):
Gefährdungsbeurteilungen
Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten
Termin/Ort
Dieses Aufbauseminar stellt bewährte Vorgehensweisen der Gefährdungsbeurteilung
psychischer Belastungen vor. Diese schaffen die Grundlage für wirkungsvolle Maßnahmen gegen psychisch und körperlich krank machende Arbeitsbedingungen.
02.11.– 04.11.2016
1600-1611021
Gladenbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Wie die Interessenvertretung auf die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
hinwirken kann, die dieser Anforderung gerecht werden, wird ebenso im Seminar
diskutiert wie Möglichkeiten der Beteiligung der Beschäftigten.
Die Teilnehmenden erwerben Handlungskompetenz für die Initiierung und Begleitung
einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Bisherige Erfahrungen mit psychischen Belastungen im Betrieb und deren
Beurteilung
Überblick: Kriterien und Merkmalsbereiche psychischer Belastungen
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen: Methoden, Instrumente,
Qualitätskriterien, Durchführende
Prozessschritte bei einer Gefährdungsbeurteilung: Organisatorische Voraussetzungen, Gefährdungen erfassen, Ergebnisse beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, dokumentieren und kontrollieren
Betriebs- bzw. Personalratsarbeit in diesem Kontext; Mitbestimmungsrechte
durchsetzen
Überblick über die Möglichkeiten der Beschäftigtenbeteiligung, Unterweisung
Betriebs-/Dienstvereinbarungen: Eckpunkte, Überprüfung vorhandener Vereinbarungen
Sem.-Nr.
11.04.– 13.04.2016
1600-1604113
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
890,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
113
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – spezial: Maßnahmen durchsetzen!
Mittlerweile werden die psychischen Belastungen häufiger in der Gefährdungsbeurteilung erfasst. Trotzdem stellt sich oft die Frage, wie mit den Ergebnissen umgegangen
werden kann. Die aufwendige Arbeit der Erhebung steht bisweilen nicht im Verhältnis
zu den geringen Verbesserungen, die mit den Regelungen erzielt werden.
Die Interessenvertretung ist enttäuscht, die Beschäftigten reagieren verärgert. Dabei
gibt es gute Möglichkeiten, auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung (oder auch
unabhängig davon) Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die tatsächliche Veränderungen bewirken.
Mit den weitgehenden Mitbestimmungsrechten der Interessenvertretung lassen sich
Maßnahmen auch dort durchsetzen, wo die Arbeitgeberseite sich wenig einsichtig
zeigt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Mitbestimmungsrechte bei der Gefährdungsbeurteilung, bei daraus abzuleitenden
Maßnahmen sowie bei deren Durchsetzung
Eckpunkte für ein sinnvolles Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer
Belastungen
Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung verstehen, sichten und bewerten
Wo liegen Ursachen von Belastungen, und wie können sie beseitigt werden? Wie
die verbleibenden Belastungen möglichst gering halten und die Ressourcen bei der
Arbeit stärken?
Verfahren zur Entwicklung von passenden betrieblichen Maßnahmen aus den
Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilungen
Ein Seminar für Praktiker/-innen mit Vorkenntnissen im Bereich des Arbeitsschutzes.
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Termin/Ort
Sem.-Nr.
30.05.– 01.06.2016
1600-1605305
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
05.12.– 07.12.2016
1600-1612054
Gladenbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Empfehlung: Vorherige
Teilnahme an einem
Seminar zur Gefährdungsbeurteilung psychischer
Belastungen
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
890,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Achtung, ich kann nicht mehr!
Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen
Personalabbau und unbesetzte Stellen führen zu stetig wachsenden Leistungsanforderungen an die Beschäftigten. Mit der steigenden Arbeitsbelastung wächst folglich
auch der Druck auf die Beschäftigten in allen Arbeitsbereichen. Dies wiederum geht
oft einher mit Überforderung oder auch Angst vor Fehlleistung.
Im schlimmsten Fall kommt es aufgrund massiver Überlastung sogar zu Sach- oder
Personenschäden durch die Beschäftigten oder zu Gesundheitsschäden bei den Beschäftigten selbst. Dies kann zu arbeits-, aber auch zu straf- und/oder zivilrechtlichen
Konsequenzen führen.
Die Überlastungsanzeige bietet den Beschäftigten die Möglichkeit, auf die jeweiligen
unter Umständen gefährdenden Situationen aufmerksam zu machen, Abhilfemaßnahmen einzufordern und sich im Rahmen etwaiger Haftungsansprüche entlasten zu
können.
Das Seminar behandelt Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen, aber auch die Folgen
von Überlastungsanzeigen sowohl für die Beschäftigten als auch für den Arbeitgeber.
Es werden neben praktischen Beispielen für Überlastungsanzeigen auch mögliche
Eckpunkte für eine Betriebs-/Dienstvereinbarung vorgestellt.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
15.03.2016
1600-1603152
Frankfurt am Main DGB-Haus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
13.10.2016
1600-1610131
Mannheim
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Bemerkungen
Zu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überlastungsanzeige – Ziele, Bedeutung und Funktion
Inhalt, Form sowie Aufbewahrung der Überlastungsanzeige
Rechtliche und betriebliche Folgen von Überlastungsanzeigen
Pflichten des Arbeitgebers beim Umgang mit Überlastungsanzeigen
Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Beschwerderecht der Beschäftigten
Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Überlastungsanzeige
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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Wenn nichts mehr geht: Burn-out
Burn-out-Problematik im Betrieb erkennen und eindämmen
Ausgebrannt, ausgepowert, müde und antriebslos – so fühlen sich längst nicht mehr
nur Manager. Mittlerweile trifft es Beschäftigte aller betrieblichen Hierarchiegruppen
und vornehmlich Kolleginnen und Kollegen, die sich in besonderem Maße engagieren,
wie z.B. Interessenvertreter/-innen. Ständige Umorganisationen, Angst vor Arbeitsplatzverlust, überzogener Leistungs- und Termindruck, permanenter Stress und Überforderung zehren dauerhaft an den Kräften und schwächen die Ressourcen zur
Stressbewältigung.
Dieses Seminar unterstützt Sie dabei, Burn-out-Risiken und -Symptome im Betrieb zu
erkennen, auf präventive Maßnahmen hinzuwirken und Betroffenen bei der betrieblichen Bewältigung zu helfen.
Im Seminar werden folgende Fragen bearbeitet:
Was ist Burn-out?
Wodurch entsteht Burn-out? Betriebliche, persönliche und verhaltensbedingte
Risikofaktoren
Welche Folgen hat Burn-out für die Betroffenen und den Betrieb?
Was kann der Betrieb und was können die Beschäftigten tun, um Burn-out
vorzubeugen? Verhältnis- und Verhaltensprävention
Wie kann die Interessenvertretung Betroffene unterstützen? Gefährdete, Akutfälle,
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Wie kann durch Aufklärung im Betrieb vorgebeugt werden?
Welche Mitbestimmungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten (Betriebs-/Dienstvereinbarung) kann die Interessenvertretung nutzen?
116
Termin/Ort
Sem.-Nr.
11.04.– 13.04.2016
1600-1604114
Steinbach/Taunus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
28.11.– 30.11.2016
Mosbach
1900-1611282
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/
SBV-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
790,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung
des Arbeitgebers/der
Dienststelle möglich.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten
Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung
Studien der Krankenkassen zufolge leiden immer mehr berufstätige Menschen unter
psychischen Erkrankungen; ihre Ausfalltage nehmen deutlich zu. Das berufliche Umfeld der Betroffenen ist, ebenso wie die Interessenvertretung, mit dieser Problematik
konfrontiert und zumeist verunsichert.
Welche Merkmale können darauf hindeuten, dass eventuell eine psychische Erkrankung vorliegt? Wie sollen wir mit den Betroffenen umgehen, und wie sollen wir uns
als gesetzliche Interessenvertretung dazu verhalten?
Dieses Seminar bietet einen Überblick über die Problematik. Die häufigsten Formen
psychischer Erkrankungen werden vorgestellt, um ein Verständnis für verschiedene
Krankheitsbilder zu vermitteln. Gemeinsam werden Hinweise erarbeitet, wie die
Interessenvertretung agieren kann.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Dimension psychischer Erkrankungen bei Berufstätigen
Hinweise zu möglichen Ursachen
Kurzüberblick: Typen, Formen und Merkmale psychischer Erkrankungen
Auswirkungen auf das Arbeitsleben
Hinweise zum verständnisvollen Umgang der Interessenvertretung mit psychisch
kranken Menschen
Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung und ihre Grenzen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
28.04.2016
1600-1604281
Frankfurt am Main DGB-Haus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
06.10.2016
1600-1610061
Frankfurt am Main DGB-Haus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten (Vertiefungsseminar)
Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung
Die Zahl psychisch erkrankter Arbeitnehmer/-innen steigt weiterhin an. Die mit ihnen
in Kontakt stehenden Kolleginnen/Kollegen und Vorgesetzten reagieren oft hilflos. In
besonderer Weise sind Mitglieder der Interessenvertretung mit diesem heiklen Thema
konfrontiert.
Ziel dieses Fortsetzungsseminars ist es, mehr Sicherheit im Umgang mit den betroffenen
Kolleginnen/Kollegen zu gewinnen. Sie vertiefen und erweitern Ihre im Einführungsseminar erworbenen Kenntnisse und Kommunikationskompetenzen.
Hierzu dienen zum einen Informationen zu beispielhaften Krankheitsbildern und deren
Behandlungsmöglichkeiten. Zum anderen lernen Sie konstruktive Gesprächsführung
mit Betroffenen sowie alternative Verhaltens- und Handlungsweisen kennen. Diese
werden in praktischen Rollenspielen eingeübt, bei denen die Teilnehmenden ihre
Erfahrungen mit schwierigen Gesprächen als Fallbeispiele einbringen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über verschiedene Krankheitsbilder
Möglichkeiten der Behandlung von psychischen Erkrankungen im Überblick
(medikamentös und nicht-medikamentös)
Umgangsmöglichkeiten der Mitglieder der Interessenvertretung mit psychisch
erkrankten Beschäftigten
Methoden der verstehenden und konstruktiven Gesprächsführung mit Betroffenen
Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
118
Termin/Ort
Sem.-Nr.
21.11.– 22.11.2016
1600-1611216
Frankfurt am Main Hoffmanns Höfe
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Einführungsseminars „Umgang mit
psychisch erkrankten
Beschäftigten“
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
550,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!
Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen
Mobbing ist leider Teil der betrieblichen Realität. Es sind nicht die alltäglichen Auseinandersetzungen, sondern die dauerhaften, systematischen Übergriffe und Verletzungen
der Persönlichkeitsrechte, die bei den Betroffenen häufig zu psychischen Störungen und
z.T. schweren Erkrankungen führen.
Das Arbeitsumfeld spielt bei der Entstehung von Mobbing eine entscheidende Rolle.
Dennoch werden Betroffene für die Probleme meist selbst verantwortlich gemacht, die
Konfliktaustragung am Arbeitsplatz als Privatsache betrachtet. Dabei wird Mobbing
erst durch „Wegsehen“ und „Nichteingreifen“ anderer Beteiligter und Vorgesetzter
ermöglicht – durch rechtzeitiges Handeln aber möglicherweise auch verhindert.
Im Seminar behandeln wir das Phänomen Mobbing und seine alltäglichen Wirkungen
auf Betroffene und Betriebe, um Sie als Interessenvertreter/-in bei der Entwicklung
von Handlungsmöglichkeiten sowohl im konkreten Fall als auch als präventive Maßnahme zu unterstützen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Mobbing: Was ist das?
Erscheinungsformen und Dynamik
Auswirkungen auf Betroffene, auf die „unbeteiligten“ Kolleginnen und Kollegen
und den Betrieb
Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung und anderer
betrieblicher Akteure
Gesetzeslage und Rechtsprechung
Inhalte von Betriebs-/Dienstvereinbarungen
Möglichkeiten der Prävention – u.a. über betriebliche Öffentlichkeitsarbeit
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
04.04.– 06.04.2016
Mosbach
1900-1604042
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
11.07.– 13.07.2016
1600-1607114
Gladenbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Branche/Bereich
26.09.– 28.09.2016
1600-1609265
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
alle
14.11.– 16.11.2016
Mosbach
Besuch des BR-/PR-/SBV-/
JAV-Grundseminars
1900-1611141
Teilnahmevoraussetzungen
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
850,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
119
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!
Teil 2: Mobbing – Gesprächsführung mit den Beteiligten, Beratung der Betroffenen
Es werden die im Grundseminar „Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!“ erworbenen Kenntnisse vertieft und Kompetenzen erweitert. Wir setzen uns intensiv mit
der möglichen Rolle der gesetzlichen Interessenvertretung beim Umgang mit Mobbingprozessen auseinander. Dabei greifen wir konkrete Fälle aus der täglichen Arbeit
auf und erproben die erworbenen Kenntnisse in praktischen Übungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Unterschiedliche Beratungssituationen unter Berücksichtigung von mobbingspezifischen verbalen und nonverbalen Kommunikationsmustern
Die Interessenvertreter/-innen als Konfliktmoderatoren; Möglichkeiten und Grenzen
Handlungs- und Regelungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Kernpunkte von Dienst- und Betriebsvereinbarungen
Aktuelle Rechtsprechung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
07.11.– 09.11.2016
1600-1611076
Frankfurt am Main Das Spenerhaus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars
„Mobbing – das kommt bei
uns nicht vor! Teil 1“
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
850,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
120
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Doping am Arbeitsplatz
Wenn sich Beschäftigte mit Medikamenten für hohe Leistungsanforderungen fit
machen
Nach einer DAK-Studie hält es jeder fünfte Beschäftigte für vertretbar, die Arbeitsleistung mit verschreibungspflichtigen Medikamenten zu steigern.
Angesichts steigender Arbeitsverdichtung, Zeit- und Leistungsdruck oder Überforderung scheint der Griff zu Medikamenten schnelle Hilfe zu versprechen. Hinzu kommt
das Phänomen, krank zur Arbeit zu gehen, das laut einer Studie der Strategieberatung
Booz & Co. aus dem Jahr 2011 einen volkswirtschaftlichen Schaden von über 100 Mrd.
Euro pro Jahr verursacht.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
21.06.2016
1600-1606211
Frankfurt am Main DGB-Haus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebs-/Personalrats-/
JAV-Mitglieder, Mitglieder
der Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/JAV-/
SBV-Grundseminars
Freistellung
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben soll präventiv gestaltet werden.
Im Rahmen der Prävention werden Verhältnis- und Verhaltensprävention angestrebt.
Welche Ansatzmöglichkeiten für die Arbeit der Interessenvertretung lassen sich
daraus ableiten?
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Im Seminar informieren wir Sie über Daten und Fakten zum Doping in der Arbeitswelt
und seine betrieblichen Ursachen und Folgen. Die Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung und anderer Akteure im Betrieb werden erörtert.
Seminargebühr
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Doping: Was heißt das für die Arbeit, welche Ursachen und Folgen lassen sich
erkennen?
Gesetzliche Rahmenbedingungen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Prävention, Umgang mit Gefährdeten und akut Betroffenen
Wie sind Beschäftigte/Betroffene einzubeziehen?
Mitbestimmung und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung
des Arbeitgebers/der
Dienststelle möglich.
121
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Suchtprobleme im Betrieb
Teil 1: Suchtsymptome erkennen, Unterstützung organisieren
Alkohol- und Suchtprobleme im Betrieb bzw. in der Dienststelle sind häufig ein Tabu
für Betroffene, Kolleginnen und Kollegen sowie verantwortliche Vorgesetzte. Unsicherheit im Umgang, falsche Scham oder der Mantel der Kollegialität verdecken oft
lange Zeit die Auffälligkeiten im persönlichen Umgang und im betrieblichen Alltag, die
Probleme und Fehler bei der Arbeit und unangenehme Situationen, etwa auf
Betriebsfeiern.
Gerade Interessenvertreter/-innen geraten in ein Dilemma: Sollen sie den Süchtigen/
die Süchtige enttarnen? Wie sprechen sie sie an? Wie geht man mit Gerüchten um?
Wie viel Sucht müssen die Arbeitskollegen ertragen? Wann wird es gefährlich für den
Kranken – etwa, wenn er im Lager Waren stapelt oder zu Kunden fährt? Was tun,
wenn Betroffene das Problem abstreiten?
Das Seminar vermittelt einen Überblick über die Problematik. Dabei werden kurz- und
mittelfristige Handlungsmöglichkeiten aus Sicht der Interessenvertretung entwickelt
und diskutiert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Was ist Sucht? Alkohol, Tabletten und andere Drogen
Arbeitsrechtliche Aspekte von Suchtkrankheiten
Umgang mit Betroffenen im Betrieb/in der Dienststelle
Hilfe und Unterstützungsangebote
Suchtpräventive Maßnahmen im Betrieb/in der Dienststelle
Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Erfahrungen mit Betriebs- und Dienstvereinbarungen
122
Termin/Ort
Sem.-Nr.
11.07.– 13.07.2016
1600-1607115
Steinbach/Taunus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung, betriebliche Suchtbeauftragte
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/SBV-/
JAV-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
790,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung
des Arbeitgebers/der
Dienststelle möglich.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Suchtprobleme im Betrieb
Teil 2: Betriebliche Suchtprävention – Wege aus der Sucht – Nachsorge
Die im Sucht-Grundlagenseminar erworbenen Kenntnisse können Sie hier vertiefen
und vorhandene Kompetenzen erweitern.
Schwerpunkt dieses Seminars ist der Umgang mit betroffenen Beschäftigten und die
Entwicklung einer betrieblichen Suchtprävention, d.h. die Vermeidung von Abhängigkeiten.
Unterstützungsmöglichkeiten beim Ausstieg aus der Sucht und bei der Nachsorge
werden erläutert. Zum Umgang mit Suchtkranken werden Kommunikationsübungen
durchgeführt und die Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung diskutiert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gesellschaft und Drogen, Gebrauch, Missbrauch, Abhängigkeit
Therapeutische Konzepte: Krankheitsbild, Behandlungsformen, Nachsorge
Umgang und Gesprächsführung mit Betroffenen im Betrieb
Problematik der Co-Abhängigkeit im betrieblichen und weiteren sozialen Umfeld
Aufbau einer betrieblichen Suchtprävention und Hilfsmaßnahmen: Sensibilisierung, Interventionskette, Einbeziehung aller Beteiligten (Betroffene, Vorgesetzte,
interne/externe Helfer, Angehörige, Ärzte)
Nachsorge im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung, Vereinbarungen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
17.10.– 19.10.2016
1600-1610172
Steinbach/Taunus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung, betriebliche Suchtbeauftragte
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars
„Suchtprobleme im
Betrieb, Teil 1“
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
790,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung
des Arbeitgebers/der
Dienststelle möglich.
123
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig
erkrankt, so hat der Arbeitgeber mit ihnen und der gesetzlichen Interessenvertretung
zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann. Das im SGB IX vorgeschriebene Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll zur Gesundung
beitragen und mithilfe von Integrations-, Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen einer drohenden Kündigung vorbeugen.
Die gesetzliche Interessenvertretung ist gefordert, die betriebliche Umsetzung der
Vorschrift so mitzugestalten, dass Gesundheit und Arbeitsfähigkeit tatsächlich gefördert werden, anstatt Betroffene durch Krankenrückkehrgespräche im alten Stil auszugrenzen.
Das Einführungsseminar bietet grundlegende Informationen zu den Vorschriften
und arbeitsrechtlichen Folgen. Es gibt erste Hinweise zur betrieblichen Umsetzung
und zur Entwicklung betrieblicher Regelungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
BEM: Ziele, Verfahren, Chancen und Risiken
Krankheits- und Kündigungsprävention, personenbedingte Kündigung
Klärungsverfahren nach § 84 Abs. 2 SGB IX: Pflichten des Arbeitgebers,
Beteiligungsrechte, Wiedereingliederung
Präventionspflicht des Arbeitgebers, Förderungsmöglichkeiten des
Integrationsamts u.Ä., Zusammenarbeit mit Servicestellen
Mögliche Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
Datenschutz
124
Termin/Ort
Sem.-Nr.
09.03.2016
1600-1603093
Mainz - Best Western Hotel
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
02.05.2016
1600-1605022
Frankfurt am Main
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
21.06.2016
Stuttgart
1900-1606211
22.09.2016
1600-1609221
Frankfurt am Main DGB-Haus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
19.10.2016
Ulm
1900-1610191
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM 2: Das BEM betrieblich etablieren
Dieses Seminar unterstützt Sie als Mitwirkende in Präventionsgesprächen nach § 84
Abs. 2 SGB IX dabei, diese gut vorzubereiten und erfolgreich durchzuführen, damit
Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Betroffenen durch Betriebliches Eingliederungsmanagement stabilisiert werden.
Anhand von Fallbeispielen (auch von Teilnehmenden) werden typische betriebliche
Situationen bearbeitet, um Standpunkte, Schwierigkeiten und deren praktische Lösung
anschaulich erfahrbar zu machen. Ausgehend von den unterschiedlichen Positionen
der Akteure (Betroffene, Arbeitgeber, Betriebsarzt, Interessenvertretung, Integrationsamt, Reha-Träger u.Ä.) werden wirksame Verhandlungs- und Gesprächsstrategien
entwickelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Betriebliches Eingliederungsmanagement und Präventionsgespräche:
Vorschriften, Ziele, Verfahren (kurze Zusammenfassung)
Praktische Mitwirkung der gesetzlichen Interessenvertretung bei Präventionsgesprächen
Kommunikationsaufgaben: Beraten und verhandeln
Mit dem Arbeitgeber über Maßnahmen des BEM verhandeln, Grundzüge
erfolgreicher Verhandlungsführung
Präventions- und Beratungsgespräch mit den Betroffenen: Regeln zur
Gesprächsführung, Gesprächsleitfaden
Fallbeispiele aus der Praxis
Aktuelle Ausführungsbestimmungen
Mögliche Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
09.05.– 11.05.2016
1600-1605097
Steinbach/Taunus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
10.10.– 12.10.2016
1600-1610107
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars
„Betriebliches Eingliederungsmanagement, Teil 1“
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
890,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
125
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM 3: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern
Das Seminar wendet sich an Interessenvertreter/-innen, die über Erfahrungen mit der
praktischen Durchführung des BEM verfügen. Es bietet weitere Anregungen und Ideen
zur Optimierung des BEM, einschließlich der Bewältigung von Umsetzungsbarrieren.
Sie tauschen Ihre gewonnenen Erfahrungen mit anderen Seminarteilnehmenden aus
und bewerten sie gemeinsam. Darüber hinaus gibt es ein vertiefendes kommunikatives Training für Verhandlung und Beratungsgespräch. Außerdem wird über die
aktuelle Rechtsprechung zu strittigen Fragen informiert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Betriebliche Umsetzung von BEM: Erfahrungen, gelungene Beispiele,
Erfolgsfaktoren, Konsequenzen
Rechtsprechungsübersicht: BEM und personenbedingte Kündigung,
Rechte und Pflichten der Interessenvertretung u.a.m.
Rechtliche und soziale Einschätzung von riskanten Gesprächssituationen
Rhetorische Kompetenz in Verhandlung und Beratungsgespräch
(Training: Erkennen, Vermeiden, Lösen von Konflikten; Grundzüge des
Verhandelns nach dem „Harvard-Konzept“)
Präventionsauftrag
BEM als Baustein eines betrieblichen Gesundheitsmanagements
Möglichkeiten zur „Nachbesserung“ einer bereits bestehenden
Betriebs-/Dienstvereinbarung
Wir bieten den Teilnehmenden an, ihre Betriebs-/Dienstvereinbarungen (bzw. Entwürfe
dazu) im Seminar zu überprüfen.
126
Termin/Ort
Sem.-Nr.
07.11.– 10.11.2016
1600-1611077
Steinbach/Taunus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch eines BEM-Grundlagenseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
1.090,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen
Dieses Seminar wendet sich an Mitglieder von Interessenvertretungen, die vor dem
Abschluss einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM stehen und ihre Entwürfe
überprüfen wollen, oder die ihre bisherigen praktischen Erfahrungen mit einer bereits
vereinbarten Regelung bewerten und diese ggf. nachbessern wollen.
Bei der Regelung des BEM stoßen die Interessenvertretungen auf grundsätzliche
Fragen wie z.B.: Wie lässt sich die betriebliche Handhabung des BEM im Rahmen
einer Betriebs-/Dienstvereinbarung regeln? Ist dies überhaupt notwendig und sinnvoll
oder eher riskant? Was sollten Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung sein?
Das Seminar behandelt alle Fragen rund um das Thema Betriebs-/Dienstvereinbarung
zum BEM, von den juristischen Grundlagen über mögliche Eckpunkte einer Vereinbarung hin zu entsprechenden betrieblichen Beispielen. Ein Workshop zum Erfahrungsaustausch und zur Bewertung bestehender Vereinbarungen bzw. zur Beurteilung von
Entwürfen (bitte mitbringen!) rundet das Seminar ab.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
23.05.– 25.05.2016
1600-1605232
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
770,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Vorteile bzw. Risiken des Abschlusses einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM
Welche Erfahrungen bestehen bereits mit dem Abschluss von Betriebs-/Dienstvereinbarungen? Welche Schlussfolgerungen ziehen wir daraus?
Rechtliche Möglichkeiten der Durchsetzbarkeit einer Vereinbarung; welche
Beteiligungsrechte sind betroffen?
Rechtsgrundlagen, Eckpunkte, Qualitätskriterien, Standards, Ansprüche an eine
Vereinbarung
Beispiele möglicher weiterer Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung:
Wer organisiert den BEM-Prozess (wie)? Zusammensetzung des BEM-Zirkels, Aufgaben und Kompetenzen seiner Mitglieder
127
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche
Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen
Aus Angst um ihren Arbeitsplatz gehen Beschäftigte krank zur Arbeit. Arbeitgeber
nutzen Krankenrückkehrgespräche, um Druck auszuüben bzw. die Kündigung vorzubereiten. Krankendaten von Beschäftigten werden systematisch gesammelt; es gibt
Krankenstandssenkung als Zielvorgabe, Prämien für Vorgesetzte, Leitfäden zum
Umgang mit Kranken.
Dennoch: Es bleibt illegal, den Gesundheitszustand auszuspionieren, vertrauliche
Krankendaten zu erfragen und systematisch auszuwerten. Auch widersprechen
„Fehlzeitenmanagement“, Krankenrückkehrgespräch u.Ä. dem gesetzlichen Auftrag
zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) in § 84 Abs. 2 SGB IX.
Wie kann sich die Interessenvertretung für den Schutz der Beschäftigten einsetzen?
Was kann sie gegen eine missbräuchliche Praxis in ihrem Betrieb tun? Im Seminar informieren wir zu diesen Fragen und skizzieren kurz als Alternative das BEM-Verfahren.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Zum Umgang mit Kranken im Betrieb: Was ist Unterstützung, was ist Erpressung?
Krankenrückkehr-/Gesundheitsgespräche, Fehlzeitenmanagement u.Ä.: Ziele,
Grenzen zur Illegalität
Arbeitsrechtliche Auswirkungen für Beschäftigte (z.B. „krankheitsbedingte“
Kündigung); Persönlichkeitsrechte
Datenschutz: Wie gegen Erhebung und Missbrauch von Krankendaten vorgehen?
Gesetzliche Präventionspflicht des Arbeitgebers, Betriebliches Eingliederungsmanagement (Kurzüberblick)
Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung,
Rechte der Betroffenen
Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung, Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit
128
Termin/Ort
Sem.-Nr.
22.02.2016
1600-1602224
Mannheim
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
13.09.2016
1600-1609132
Frankfurt am Main DGB-Haus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
EDV- und Technologieentwicklung
E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) wurde im Frühjahr 2013 verabschiedet. Es
soll die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung erleichtern und Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische
Verwaltungsdienste anzubieten.
Droht neben dem gläsernen Bürger auch der gläserne Mitarbeiter durch verbesserte
Möglichkeiten der Leistungs- und Verhaltenskontrolle? Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung werden dabei oftmals als Synonyme für Arbeitsverdichtung und
Aufgabenmehrung genutzt.
Welche (zusätzlichen) Herausforderungen und Auswirkungen bringt es für die Beschäftigten in der Verwaltung und für Personalräte? Welche Gestaltungsnotwendigkeiten
und -chancen gibt es? Welche Rolle, Aufgaben und Beteiligungsmöglichkeiten hat
der Personalrat?
Termin/Ort
Sem.-Nr.
07.12.2016
1600-1612071
Frankfurt am Main DGB-Haus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des PR-Grundseminars
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick: Gesetzliche Grundlagen, Rahmenbedingungen
und Grundsätze des Datenschutzes zur Nutzbarkeit von
E-Government-Angeboten
Darstellung der Regelungen und Kernpunkte des E-Government-Gesetzes und Folgeregelungen in anderen Gesetzen
Umsetzungsverpflichtungen der Bundes-/Landes-/Kommunalbehörden aus dem
Gesetz
Regelungsanforderungen nach den Bundes-/Landesdatenschutzgesetzen
Auswirkungen auf die Beschäftigten (z.B. auf die Arbeitsbedingungen/Tätigkeiten,
auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz)
Verhaltens- und Leistungskontrollen sowie Beweisverwertungsverbot
Ziele, Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Personalräte
Eckpunkte einer Rahmendienstvereinbarung
129
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Betriebswirtschaftliches Basiswissen für Neueinsteiger und Auffrischer
Handwerkszeug für den praktischen Umgang mit wirtschaftlichen Informationen
Über seine Organe kann sich der Betriebsrat wichtige Informationen über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens beschaffen. Dies gilt auch für die
Unternehmensplanung, anhand derer er frühzeitig Hinweise auf mögliche Veränderungen im Unternehmen und geplante ökonomische Auswirkungen erhalten kann.
In diesem Seminar eignen Sie sich Handwerkszeug für den alltäglichen und praktischen
Umgang mit wirtschaftlichen Informationen im Unternehmen an.
Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind:
Wirtschaftliche Themengebiete für den Wirtschaftsausschuss bzw. Betriebsrat
Informationsbeschaffung und -aufbereitung
Unternehmensformen und Größenklassen als Basis für die Erstellung, Prüfung und
Offenlegung des Jahresabschlusses
Der Wirtschaftsprüferbericht und seine Aussagefähigkeit
Bestandteile und wichtige Begriffe des Jahresabschlusses
Sinn und Zweck des Reportings (Berichtswesen), wichtige Begriffe
130
Termin/Ort
Sem.-Nr.
07.03.– 09.03.2016
1600-1603074
Steinbach/Taunus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder, die
häufig mit wirtschaftlichen
Angelegenheiten zu tun
haben; Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Wirtschaftliche Angelegenheiten
BWL-Know-how, nicht nur für Einsteiger/-innen
Betriebswirtschaftliches Basiswissen „spielerisch“ erlernen
Die Auswirkungen von unternehmerischen Entscheidungen auf den Jahresabschluss
verstehen, mit den Grundzügen des Rechnungswesens vertraut sein, die Unternehmensergebnisse anhand von Kennzahlen analysieren und bewerten: Diese Kompetenzen
vermittelt das Seminar in spielerischer Weise.
Unabhängig davon, ob Sie über keine oder nur über geringe Vorkenntnisse verfügen
oder ob Sie Ihr Wissen einfach nur „auffrischen“ möchten: Sie erhalten fundiertes
betriebswirtschaftliches Basiswissen.
Mithilfe einer Simulation führen Sie ein Unternehmen über mehrere Jahre. Sie wenden
dabei die wichtigsten Hebel zur Verbesserung der Profitabilität an. So erfahren Sie,
wie eine Unternehmensleitung mit ihrem Handeln die Produktivität und Wirtschaftlichkeit beeinflusst. Die Auswirkungen dieser Entscheidungen und Maßnahmen werden
für Sie transparent und leicht nachvollziehbar.
Mit diesem Basiswissen erhalten Sie die Möglichkeit, eigene Positionen in der Diskussion mit der Unternehmensleitung über wirtschaftliche Angelegenheiten zu entwickeln.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Simulation der Auswirkungen von Unternehmensentscheidungen
Grundzüge des Rechnungswesens, Aktiva/Passiva, Gewinn- und Verlustrechnung
(GuV), Kapitalflussrechnung
Errechnung und Bewertung von Kennzahlen
Unternehmerische Entscheidungen und Maßnahmen sowie ihre Auswirkungen
auf die Beschäftigten
Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten gemäß BetrVG
Termin/Ort
Sem.-Nr.
04.07.– 06.07.2016
1600-1607044
Steinbach/Taunus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder, die
häufig mit wirtschaftlichen
Angelegenheiten zu tun
haben; Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung
des Arbeitgebers/der
Dienststelle möglich.
131
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Unternehmenskennzahlen und -steuerung
Praktische Arbeit mit den Kennzahlen des Unternehmens: Was sagen sie, und was
sagen sie nicht?
Wirtschaftliche Kennzahlen bestimmen den Alltag im Unternehmen. Kennzahlen, die
sich auf den Jahresabschluss stützen, sind vergangenheitsbezogen. Diese haben durchaus ihre Berechtigung.
Es ist für ein funktionierendes Unternehmen aber unerlässlich, auch mit in die Zukunft
gerichteten (Plan-)Zahlen zu arbeiten. Dabei müssen ausreichend Mittel zur Verfügung
stehen, um das geplante Umsatz- und Ergebnisziel zu erreichen.
In diesem Seminar geht es um Wege von der vergangenheitsorientierten Buchhaltungssicht zum zukunftsorientierten Steuern des Unternehmens.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wirtschaftliche Grundprinzipien
Quantitative und qualitative Messkriterien im Unternehmen
Individuell sinnvolle Kennzahlen auswählen und Sollwerte bestimmen
Wirtschaftliche Steuerungsgrößen im Unternehmen für den Betriebsrat; Kennzahleninformationssystem
Controlling als Instrument der Unternehmenssteuerung
Personalkennzahlen und Personalplanung
132
Termin/Ort
Sem.-Nr.
25.04.– 27.04.2016
1600-1604253
Steinbach/Taunus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder, die
häufig mit wirtschaftlichen
Angelegenheiten zu tun
haben; Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Operative Unternehmensplanung und Krisenfrüherkennung
Formen von Unternehmenskrisen und deren Früherkennung
Oft lassen sich Unternehmenskrisen bereits in einem frühen Stadium erkennen. Der
Betriebsrat kann mit einfachen Mitteln wichtige Erkenntnisse aus dem Handeln (oder
auch Nicht-Handeln) der Unternehmensleitung gewinnen.
Um Unternehmenskrisen zu vermeiden, ist Innovation ein Schlüssel zum Erfolg. Ein
Investitions- und Innovationsstau führt in der Zukunft nicht selten zu höheren Kosten.
Dies wirkt sich nachteilig aus, da Wettbewerber am Markt preisgünstiger auftreten
können.
Im Seminar wird unter anderem folgenden Fragen nachgegangen: Wie wird die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens bewertet? Wie gut ist ein Unternehmen aufgestellt? Drohen in absehbarer Zeit eventuell unangenehme Maßnahmen, wie beispielsweise Personalabbau?
Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind:
Mittel zur Krisenfrüherkennung
Veränderungs- und Innovationsprozesse
Insourcing und Outsourcing/Make-or-buy-Analysen
Beschäftigungssicherungsmaßnahmen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
26.09.– 28.09.2016
1600-1609262
Steinbach/Taunus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder, die
häufig mit wirtschaftlichen
Angelegenheiten zu tun
haben; Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
133
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Langfristige Unternehmensplanung und Strategien
Unternehmensstrategien entwickeln, einführen und steuern
Unternehmenslenker benutzen unterschiedliche betriebswirtschaftliche Modelle und
Analysewerkzeuge zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und zur Unterstützung
strategischer Entscheidungen.
In der Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber werden Betriebsräte häufig mit den
Ergebnissen dieser wirtschaftlichen Betrachtungen konfrontiert. In diesem Zusammenhang werden auch gerne blumige Begriffe wie „Cash Cow“, „low hanging fruits“ oder
„local footprint“ benutzt. Was aber verbirgt sich hinter diesen Modellen und Begriffen,
und woraus leiten sie sich ab?
Im Seminar werden grundlegende Begriffe der verschiedenen Unternehmensstrategien
erläutert und voneinander abgegrenzt. Darauf aufbauend werden visuelle Analysewerkzeuge vorgestellt, die gerne seitens des Managements benutzt werden.
Das Ziel ist es, die jeweiligen Zusammenhänge einfach und kompakt darzustellen.
Hierbei werden die verschiedenen Modelle vorgestellt und erläutert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken erkennen
Strategische Ergebnisplanung
Strategien ableiten
Strategien steuern mithilfe einer Balanced Scorecard
Strategische Beschäftigungssicherung
134
Termin/Ort
Sem.-Nr.
21.11.– 23.11.2016
1600-1611213
Steinbach/Taunus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder, die
häufig mit wirtschaftlichen
Angelegenheiten zu tun
haben; Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Wir gründen einen Wirtschaftsausschuss!
Gründe, Voraussetzungen und Umsetzung der Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses
Zielgruppe
Betriebs-/Gesamtbetriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
In allen Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Obwohl es sich
hierbei um eine „Muss“-Bestimmung handelt, wird diese häufig nicht umgesetzt.
Dabei handelt es sich beim Wirtschaftsausschuss um ein Beratungsgremium, dessen
Mitglieder vom Betriebsrat bestellt werden, das mit dem Arbeitgeber wirtschaftliche
Angelegenheiten berät und dem Betriebsrat Bericht erstattet. Als Grundlage für die
Betriebsratsarbeit sind die dem Wirtschaftsausschuss zugänglichen Informationen
unverzichtbar.
alle
Ausgehend von den Voraussetzungen seiner Gründung über die Klärung seiner
Zuständigkeiten, Arbeitsweisen, Rechte und Pflichten behandelt das Seminar die
strategische Relevanz des Wirtschaftsausschusses (WA).
Wir bieten dieses Seminar
auf Anfrage als InhouseSchulung an.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die allgemeinen Voraussetzungen zur Gründung
Klärung des Konzern-, Unternehmens- und Betriebsbegriffs
Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses und Rechtsstellung der
WA-Mitglieder
Der Wirtschaftsausschuss als Teil des Informationsgeflechts des Betriebsrats
Umgang mit Konflikten mit dem Arbeitgeber
Rechtliche Grundlage und Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Bemerkungen
Bitte nehmen Sie dazu
Kontakt mit uns auf.
135
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Wirtschaftsausschuss 1
Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen
Mitwirkung
Termin/Ort
29.02.– 04.03.2016
1600-1602292
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Betriebsratsmitglieder in
Wirtschaftsausschüssen
Der Wirtschaftsausschuss (WA) ist das gesetzliche Instrument der Interessenvertretung
zur Mitwirkung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten.
12.09.– 16.09.2016
1600-1609122
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
alle
In diesem Seminar werden neben der Darstellung der gesetzlichen Rechte und Pflichten des Wirtschaftsausschusses typische Probleme der Wirtschaftsausschusstätigkeit
bearbeitet. Sie lernen die Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses praxisorientiert kennen. Ausgewählte betriebswirtschaftliche Fachbegriffe
und ihre Bedeutung für die Interessenvertretung der Beschäftigten werden Ihnen
erläutert.
Sie setzen sich im Seminar mit der Struktur und den Inhalten des Jahresabschlusses
und seiner Hauptbestandteile, der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV),
auseinander. Dabei wird die strategische Bedeutung des Wirtschaftsausschusses für
die Arbeit der Interessenvertretung behandelt und diskutiert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses (§§ 106 ff. BetrVG)
Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses
Informationsrechte und -pflichten in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Durchsetzung der Informations- und Beratungsrechte
Unternehmensplanung und -steuerung
Überblick über die Struktur des Jahresabschlusses
136
Sem.-Nr.
Zielgruppe
Branche/Bereich
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
1.180,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Wirtschaftsausschuss 2
Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht
Der Jahresabschluss gilt als undurchschaubares Zahlenwerk, ist jedoch für Betriebsrat
und Wirtschaftsausschuss eine zentrale Informationsquelle für die wirtschaftliche
Lage des Unternehmens. In diesem Seminar wird er Ihnen auf leicht verständliche Art
und Weise erklärt und gut nachvollziehbar erläutert. Dabei werden seine Bestandteile
Schritt für Schritt unter Verwendung eines Analyseschemas bearbeitet und die gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erklärt.
Systematisch können Sie sich die einzelnen Positionen in der Bilanz und der Gewinnund Verlustrechnung, unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), erarbeiten und dabei den Stellenwert und die Bedeutung des
Anhangs und des Lageberichts im Jahresabschluss klären.
Im Seminar werden Ihnen ausgewählte Kennzahlen dargestellt und praktische
Hinweise für die Erstellung eines Kennzahlensystems gegeben.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsform sowie Prüf- und Veröffentlichungspflichten von Unternehmen
Rechtliche Grundlagen und Bestandteile des Jahresabschlusses
Erläuterung der Strukturen und Inhalte der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung (GuV)
Exemplarische Jahresabschlussanalyse eines Musterbetriebs
Grenzen der Aussagekraft des Jahresabschlusses und Rolle des
Wirtschaftsprüferberichts
Kennzahlensystem zur Beobachtung der wirtschaftlichen Entwicklung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
20.06.– 24.06.2016
1600-1606204
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Betriebsratsmitglieder in
Wirtschaftsausschüssen
07.11.– 11.11.2016
1600-1611073
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
alle
Branche/Bereich
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars sowie des
Seminars „Wirtschaftsausschuss 1“
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
1.180,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
137
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1
Sichere Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sind Prioritäten für
die Interessenvertretung im Aufsichtsrat. Dabei bringen geänderte Gesetze und Rechtsprechung neue Anforderungen und höhere Verantwortung. So etwa das Gesetz zur
Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), das Transparenz- und
Publizitätsgesetz (TransPuG), der Corporate-Governance-Kodex und das Gesetz zur
Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG).
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Belegschaftsinteressen im Aufsichtsrat vertreten – Grundsätze
Mitbestimmungsgesetz und Drittelbeteiligungsgesetz
Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder
Verantwortung des Aufsichtsrats für die Leistung des Vorstands bzw.
der Geschäftsführung
Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen
Informationen an Belegschaft, Betriebsrat und Gewerkschaft
Besondere Konfliktlagen rechtlich und taktisch bewältigen
Neue Wahlverfahren
Termin/Ort
Sem.-Nr.
29.02.– 02.03.2016
1600-1602293
Gladenbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
und andere Arbeitnehmervertreter/-innen im Aufsichtsrat
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 675 i.V.m.
§ 670 BGB und Rechtsprechung des BGH
Seminargebühr
850,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers möglich.
Angebote zur wirtschaftlichen Kompetenz finden
Sie in der entsprechenden
Themengruppe.
138
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Interessenvertretung im Aufsichtsrat 2
In diesem Seminar lernen Sie, Erfahrungen aus der Arbeit im Aufsichtsrat kritisch zu
verarbeiten und anhand von Schwerpunkten Kompetenzen zu verstärken. Damit Sie
sicher und wirksam agieren können, bietet Ihnen dieses Seminar die entsprechenden
Inhalte und praktischen Übungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Jahresabschluss, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Beauftragung des Jahresabschlussprüfers
Controlling, Kennzahlen, Risikomanagement
Corporate-Governance-Kodex – Vertiefung
Qualität der Informationsversorgung
Zustimmungsbedürftige Geschäfte
Wirksamkeit der Überwachung
Gesellschaftsrecht, Konzernverhältnisse
Termin/Ort
Sem.-Nr.
26.09.– 28.09.2016
1600-1609263
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
und andere Arbeitnehmervertreter/-innen im Aufsichtsrat
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars
„Interessenvertretung im
Aufsichtsrat 1“
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 675 i.V.m.
§ 670 BGB und Rechtsprechung des BGH
Seminargebühr
850,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers möglich.
Angebote zur wirtschaftlichen Kompetenz finden
Sie in der entsprechenden
Themengruppe.
139
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Als Arbeitnehmervertreter/-in im Aufsichtsrat (nach Drittelbeteiligungsgesetz) – Grundlagen
Grundlage der Drittelmitbestimmung ist das Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG). Es
findet auf Kapitalgesellschaften in der Rechtsform z.B. der Aktiengesellschaft (AG)
oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Anwendung, wenn diese in
der Regel mehr als 500 Arbeitnehmer/-innen beschäftigen. Für Arbeitnehmervertreter
in drittelbeteiligten Aufsichtsräten sind die rechtlichen Rahmenbedingungen andere
als für paritätisch besetzte Aufsichtsräte.
In diesem Seminar setzen Sie sich intensiv mit den rechtlichen Bedingungen und der
besonderen Rolle als Arbeitnehmervertreter/-in im Aufsichtsrat auseinander, bezogen
auf die spezifischen Bedingungen, die das Drittelbeteiligungsgesetz vorgibt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Übersicht über rechtliche Rahmenbedingungen und Grundlagen
Einzelrechte und Pflichten des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder
Sitzungsvorbereitung und Arbeitnehmervorbesprechung
Informations-, Kontroll- und Gestaltungsrechte der Aufsichtsratsmitglieder
Anforderungen und Konflikte (Interessen der Belegschaft kontra Interessen des
Aufsichtsrats!?)
Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen gesetzlichen Interessenvertretungen
Besondere Pflichten (Verschwiegenheit, Treuepflicht)
Termin/Ort
Sem.-Nr.
20.04.– 22.04.2016
1600-1604201
Gladenbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
und andere Arbeitnehmervertreter/-innen im Aufsichtsrat nach dem Drittelbeteiligungsgesetz
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 675 i.V.m.
§ 670 BGB und Rechtsprechung des BGH
Seminargebühr
850,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers möglich.
Angebote zur wirtschaftlichen Kompetenz finden
Sie in der entsprechenden
Themengruppe.
140
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 1
Personalratsmitglieder, die in den Verwaltungsrat gewählt wurden, haben eine wichtige Funktion. Sie können durch ihre speziellen Kenntnisse die Arbeit des Personalrats
wirkungsvoll unterstützen.
Die Personalratsmitglieder in Verwaltungsräten werden für ihre Aufgaben mit den in
unserem Seminar erworbenen Kenntnissen umfassend gestärkt. Sie sind in der Lage,
die bestehenden Einflussmöglichkeiten im Interesse der Arbeitnehmer/-innen effektiv
und wirkungsvoll zu nutzen.
In diesem praxisnah aufgebauten Grundseminar erfahren Sie, wie Sie sinnvoll mit den
rechtlichen Rahmenbedingungen umgehen. Damit können Sie Ihren Handlungsspielraum im Verwaltungsrat ausloten und für die Arbeit der Interessenvertretung nutzen.
Wirtschaftliche Grundbegriffe, die für die Ausübung der Kontrollfunktionen im Verwaltungsrat bedeutsam sind, werden an Praxisfällen erläutert.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
09.03.– 11.03.2016
1600-1603091
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Personalratsmitglieder in
Verwaltungsräten
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des PR-Grundseminars
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
850,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Das System der Interessenvertretung: Personalrat, Wirtschaftsausschuss,
Verwaltungsrat
Bestellung und Kontrolle von Vorstandsmitgliedern
Einflussnahme auf wirtschaftliche Entscheidungen
Rechtsstellung des Verwaltungsratsmitglieds (z.B. Geheimhaltungspflicht)
141
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 2
Personalratsmitglieder, die in den Verwaltungsrat gewählt wurden, haben eine wichtige
Position als Interessenvertreter/-in der Beschäftigten. Mit umfangreichen Kenntnissen
ausgestattet und effektiv handelnd, sind sie eine bedeutende Unterstützung des
Personalrats.
Ihre Stellung innerhalb des Verwaltungsrats lässt jedoch für eine aktive Gestaltung der
Unternehmenspolitik unter Berücksichtigung der Interessen der Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen wenig Raum.
Unsere Seminare leisten einen Beitrag dazu, die Arbeit als Personalratsmitglied im Verwaltungsrat gut bewältigen zu können. Sie helfen, die bestehenden Einflussmöglichkeiten im Interesse der Arbeitnehmer/-innen zu nutzen und sind praxisnah aufgebaut.
In dem Expertenseminar kommen spezielle Problemfelder zur Sprache. Vor allem für
Verwaltungsratsmitglieder in verzweigten oder übergreifend operierenden Betrieben
und Dienststellen werden Kenntnisse vermittelt, die sie in die Lage versetzen, Grundzüge einer Interessenvertretung zu entwickeln und zu verfolgen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gesetzesentwicklung und neuere Rechtsprechung
Rechte und Pflichten des Verwaltungsrats
Informations- und Beteiligungsrechte bei Umstrukturierungen
142
Termin/Ort
Sem.-Nr.
24.10.– 26.10.2016
1600-1610243
Gladenbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Personalratsmitglieder in
Verwaltungsräten
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars „Das
Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 1“
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
850,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Frauen
Mut gehört dazu
Die eigenen Potenziale erkennen und verwirklichen
Umstrukturierungen gehen nicht spurlos an Betrieben bzw. Dienststellen vorüber. Wer
die neuen Anforderungen erfüllen will, muss Veränderungen aktiv, kreativ und flexibel
nutzen und den Wandel als Chance begreifen. Besonders Frauen haben jedoch selten
gelernt, ihren eigenen Weg konsequent zu verfolgen und verlieren durch ihre Mehrfachbelastung das Wesentliche für sich selbst aus den Augen.
Dieses Seminar unterstützt die Teilnehmerinnen in ihrem Zielfindungsprozess bei ihrer
Arbeit als gesetzliche Interessenvertreterin. Wir entwerfen auf die individuelle Persönlichkeit abgestimmte Methoden, um die eigenen Potenziale zu erkennen und
entwickeln bedürfnisorientierte, situationsangemessene Strategien zur Verbesserung
der Handlungsflexibilität.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Warum Selbstsicherheit so wichtig für Frauen ist
Selbstbewusstheit und persönliche Präsenz
Deutliche Fremdwahrnehmung
Kontaktverhalten und klare Ich-Du-Beziehung
Konkrete persönliche Zielvorstellung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
23.05.– 25.05.2016
Mosbach
1900-1605233
Weibliche Betriebs-/Personalratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
750,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 147 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung
des Arbeitgebers/der
Dienststelle möglich.
143
Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen
Ergänzend zu den Angeboten in diesem Programm bieten wir Ihnen
weiterführende Seminare als ein- oder mehrtägige Veranstaltungen.
Diese Seminare greifen aktuelle Themen und Entwicklungen auf und
richten sich an alle Zielgruppen oder an Interessenvertretungen aus
bestimmten Betrieben oder Branchen. Nähere Informationen dazu
erhalten Sie mit einer separaten Ausschreibung bzw. aktuell auf
unserer Homepage: www.verdi-bub.de.
Unser Tipp: gewerkschaftspolitische Seminare
Die ver.di-Bildungsstätten führen etliche Seminare mit Freistellungsmöglichkeiten nach Bildungsurlaubsgesetzen und Sonderurlaubsverordnungen durch. Die Kosten für gewerkschaftspolitische Seminare werden für ver.di-Mitglieder von ver.di getragen.
Bitte wenden Sie sich an:
144
ver.di
Abt. Gewerkschaftliche Bildung
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
die örtlichen ver.di-Gliederungen bzw.
den ver.di-Landesbezirk
oder unter www.verdi.de
Bildungsplanung mit System
Sie wollen im Gremium Ihre Aufgaben und Ziele definieren? Wir
unterstützen Sie hierbei.
Sie möchten sich einen Überblick verschaffen, in wie weit die nötigen Kenntnisse bereits vorhanden sind? Wir beraten Sie gerne.
Sie möchten sich gezielt weiterbilden? Wir planen Ihre Weiterbildung – mit Inhalten, die betriebliche Rahmenbedingungen selbstverständlich genauso berücksichtigen wie rechtliche Vorschriften.
Vereinbaren Sie einen Kontakttermin mit uns; wir kommen gerne auch
direkt zu Ihnen in die Sitzung.
Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen
Maßgeschneiderte Seminare
Wir entwickeln für Sie spezielle Seminare, die genau auf aktuelle
Fragestellungen im Unternehmen und in Ihrer Interessenvertretung
zugeschnitten sind und auf Wunsch als Inhouse-Seminare durchgeführt werden:
wenn spezielle betriebsspezifische Probleme bestehen
wenn aus aktuellem Anlass ein kurzfristiger Weiterbildungsbedarf
entsteht
wenn Sie die Zusammenarbeit im Gremium verbessern möchten.
Mögliche Themenbeispiele:
Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung
Betriebsänderungen
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Überlastungsanzeigen
Stellenbewertung und Eingruppierung
Arbeits- und Planungsklausuren
Wahlvorstandsschulungen.
Mit unserer Beratung zum passenden Seminar
Sie möchten wissen, welches Seminar das richtige für Sie ist? Wir
beraten Sie individuell, sorgfältig und gezielt, klären mit Ihnen
spezifische Anforderungen und unterbreiten Ihnen ein Angebot.
Rufen Sie uns einfach an: Fon 0711 88788-2424.
Individuelles Training für Vorsitzende und Gremien
Sie wollen Ihre Arbeit effektiver gestalten? Sie wollen Konflikte klären?
Sie wollen ein starkes Team formen? Ein Einzelcoaching für Sie als
Vorsitzende/-n oder Stellvertreter/-in ist dabei möglicherweise genauso
sinnvoll wie ein Workshop mit dem gesamten Gremium. In jedem Fall
erhalten Sie nicht nur Denkanstöße und Anregungen für gezielte
Veränderungen, sondern auch Unterstützung bei der schrittweisen
Umsetzung. Denn da Entwicklungsprozesse ihre Zeit benötigen und
häufig nicht reibungslos verlaufen, begleiten wir Sie auch über einen
längeren Zeitraum und beraten Sie bei auftretenden Schwierigkeiten.
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
145
Hinweise zu unseren Seminaren
Melden Sie sich bei uns an
Da einige Seminare erfahrungsgemäß schnell ausgebucht sind und die
Teilnehmer(innen)zahl begrenzt ist, melden Sie sich am besten frühzeitig
an. Bitte benutzen Sie dazu das Formular auf Seite 160. Nachdem wir
Ihre Anmeldung erhalten haben, bekommen Sie von uns eine Anmeldebestätigung mit einem Themenplan. Die Reservierung erfolgt in der
Reihenfolge der schriftlichen Anmeldungen. Sollten die Anmeldungen
die festgelegte Teilnehmer(innen)zahl überschreiten, wird eine Warteliste angelegt. Wenn Sie nur noch einen Platz auf der Warteliste erhalten haben oder wenn ein Platz in einem Seminar frei wird, informieren
wir Sie umgehend.
Wir reservieren Hotels und Tagungsstätten
Die Reservierung am Standort des Seminars übernehmen wir für alle
Teilnehmer/-innen (siehe Teilnahmebedingungen). Da wir die Häuser
mehrfach im Jahr belegen, erhalten wir günstige Pauschalen, die wir
gerne an Sie weitergeben. Den vereinbarten Gesamtpreis rechnet die
Tagungsstätte direkt mit Ihnen bzw. mit Ihrem Arbeitgeber ab.
Ihre Einladung und Rechnung
Vor Seminarbeginn erhalten Sie eine Einladung mit Anreisebeschreibung und weiteren Informationen zum Seminar sowie die Rechnung
über die Seminargebühr. Bitte leiten Sie die Rechnung an die zuständige Stelle Ihres Betriebs oder Ihrer Dienststelle weiter, damit die Zahlung noch vor dem Seminartermin erfolgen kann (siehe Teilnahmebedingungen). Vom Hotel bzw. von der Tagungsstätte erhalten Sie eine
weitere Rechnung über die Übernachtungs- und Verpflegungskosten.
146
Wenn Sie stornieren müssen
Sollten Sie gezwungen sein, eine Seminarbuchung zu stornieren, muss
die Absage schriftlich bei uns eingehen. Hinweise zu den Stornofristen
und -kosten finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen auf Seite 161.
Bitte denken Sie in jedem Fall daran, Ihre Hotelbuchung ebenfalls zu
stornieren, da Ihnen das Hotel andernfalls die Kosten in Rechnung
stellt.
Wenn wir absagen müssen
Sollten wir aus wichtigen Gründen ein Seminar absagen müssen, teilen
wir Ihnen dies umgehend mit. Wir bemühen uns schnellstmöglich um
einen Ersatztermin. Sollten Sie diesen nicht wahrnehmen können,
erhalten Sie die bereits gezahlte Seminargebühr selbstverständlich in
voller Höhe zurück.
Unsere Tagungsstätten
Unsere Tagungsstätten ...
... sind gut ausgestattete ver.di-Bildungszentren oder Tagungshotels.
Sie sind ganz auf den Seminarbetrieb eingestellt und bieten Ihnen
optimale Arbeits- und Lernbedingungen. Darüber hinaus haben Sie
dort viele Möglichkeiten, Ihre Freizeit zu gestalten und den Tag ausklingen zu lassen.
Seminare mit Übernachtung
Mehrtägige Seminare mit Übernachtung bieten einen hervorragenden Rahmen, um neues Wissen aufzunehmen. Da Sie während Ihres
gesamten Aufenthalts rundum versorgt werden, können Sie sich
ganz auf das Seminar konzentrieren. In der Freizeit lassen Sie die
Erlebnisse des Tages Revue passieren, tauschen Erfahrungen und
Meinungen aus – oder entspannen sich einfach.
Kinderbetreuung
Sollten Sie eine Kinderbetreuung benötigen, so nehmen Sie bitte rechtzeitig vorher Kontakt mit uns auf.
ver.di-Bildungszentren
ver.di-Bildungs- und Begegnungszentrum „Clara Sahlberg“
Das Bildungszentrum liegt mit Blick auf den Wannsee im Grünen Berlins
und ist zugleich sehr gut mit Bahn oder Auto zu erreichen. Es bietet
moderne Räumlichkeiten für effektives, kreatives Arbeiten. 9 flexible
Seminar- und 7 Gruppenräume sind mit moderner Tagungstechnik
ausgestattet, in allen Seminarbereichen und Gästezimmern steht WLAN
zur Verfügung. Die 70 modernen Einzel- und 13 Doppelzimmer verfügen über Telefon, Radiowecker, Fön und Fernseher. Freizeitangebote:
Restaurant, Kino, Kicker, Tischtennis und Dart. Für Außenaktivitäten
stehen 20 moderne Fahrräder, eine Boulebahn, eine Sonnenterrasse
und eine Liegewiese für sonnige Tage zur Verfügung; es werden
zudem Stadtführungen und Besichtigungen angeboten.
Kontakt:
Koblanckstr. 10
14109 Berlin (Wannsee)
Fon 030 806 713-0
www.bbz.verdi.de
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
3-Tages-Seminar:
4-Tages-Seminar:
Wochenseminar (Mo – Fr):
Wochenseminar (So – Fr):
Vorabendanreise mit
Abendessen u. Frühstück:
145,00 €
265,00 €
380,00 €
500,00 €
590,00 €
95,00 €
ver.di-Bildungszentrum „Das Bunte Haus“
„Das Bunte Haus“ ist eine der ältesten gewerkschaftlichen Bildungsstätten in Deutschland. 1925 wurde die Einrichtung als Jugend- und
Freizeitheim des Zentralverbands der Angestellten eröffnet. Damals
waren Räume und Fassaden bunt gestrichen – daher der Name. Heute
ist „Das Bunte Haus“ eine der zentralen ver.di-Bildungsstätten. Das Haus
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
147
Unsere Tagungsstätten
bietet Raum für Begegnung und Kommunikation, Entwicklung gemeinsamer Visionen und gewerkschaftlicher Positionen. Die Seminarräume
entsprechen den Erfordernissen zeitgemäßer Erwachsenenbildung,
die ruhigen und gemütlichen Einzelzimmer entsprechen modernen
Standards.
Kontakt:
Senner Hellweg 461
33689 Bielefeld
Fon 05205 9100-0
www.verdi-das-bunte-haus.de
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
3-Tages-Seminar:
4-Tages-Seminar:
Wochenseminar (Mo – Fr):
Wochenseminar (So – Fr):
Vorabendanreise mit
Abendessen u. Frühstück:
155,00 €
275,00 €
395,00 €
520,00 €
610,00 €
95,00 €
ver.di-Bildungszentrum Gladenbach
Das Bildungszentrum Gladenbach liegt zwischen Marburg und Gießen
zentral in Hessen. Es verfügt über moderne Seminartechnik und bestens
ausgestattete Seminar- und Gruppenarbeitsräume, außerdem über
einen Computerraum. Das Haus ist mit WLAN ausgestattet. Das Freizeitangebot ist vielfältig und bietet u.a. Sauna, Dampfbad, eine
Freizeithalle mit Tischtennis, Billard, Kicker und Fitnessgeräten. Das
Haus ist umgeben von Wanderwegen und Trimmpfaden. Eine Kegelbahn und eine gemütliche Kneipe runden das Freizeitangebot ab. Für
das leibliche Wohl wird bestens gesorgt. Auf Wunsch wird auch alternative Kost angeboten. In 108 modern eingerichteten Zimmern, mit
Dusche und WC, Fernseher, Radiowecker und Telefon, bietet das Haus
seinen Gästen einen angenehmen Aufenthalt.
148
Kontakt:
Schloßallee 33
35075 Gladenbach
Fon 06462 9180-0
www.verdi-gladenbach.de
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
3-Tages-Seminar:
4-Tages-Seminar:
Wochenseminar (Mo – Fr):
Wochenseminar (So – Fr):
Vorabendanreise mit
Abendessen u. Frühstück:
150,00 €
270,00 €
390,00 €
510,00 €
605,00 €
95,00 €
ver.di-Bildungszentrum „Michael-Rott-Schule“ in Mosbach
Zentrum für gewerkschaftliche Bildung
Das Bildungszentrum Mosbach liegt am Rande von Mosbach/Neckar
auf einem Bergrücken, mit weitem Blick über den Odenwald. Es bietet
mit 6 Seminar- und 10 Gruppenräumen eine angenehme und professionelle Lernatmosphäre. Die Räume sind mit modernen Medien und
Kommunikationssystemen ausgestattet, im Haus existiert eine Freizeitund Fachbibliothek. Die 78 Einzel- und 2 Doppelzimmer mit Telefon,
Fernseher, Internetzugang über WLAN, Dusche und WC (davon
2 behindertengerecht) sind hell, freundlich und komfortabel. Das
Bildungszentrum bietet u.a. Billard, Kegelbahn, Tischtennis, kostenlosen Fahrradverleih, eine bewirtete Bauernstube und eine Sonnenterrasse.
Kontakt:
Am Wasserturm 1–3
74821 Mosbach
Fon 06261 942-0
www.bst-mosbach.verdi.de
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
3-Tages-Seminar:
4-Tages-Seminar:
Wochenseminar (Mo – Fr):
Wochenseminar (So – Fr):
Vorabendanreise mit
Abendessen u. Frühstück:
160,00 €
285,00 €
405,00 €
525,00 €
610,00 €
85,00 €
Unsere Tagungsstätten
ver.di-Jugendbildungsstätte Haus Naumburg
Das Haus liegt in einem waldreichen Feriengebiet südwestlich von
Kassel, verfügt über 5 Seminarräume mit professioneller Ausstattung
und gute Freizeitmöglichkeiten (u.a. Billard, Kicker, Bistro, Fitnessraum). Die Unterbringung erfolgt in der Regel in ansprechenden Doppelzimmern mit Dusche und WC.
Kontakt:
Unter den Linden 30
34311 Naumburg
Fon 05625 9997- 0
www.haus-naumburg.de
Preise*:
2-Tages-Seminar:
3-Tages-Seminar:
4-Tages-Seminar:
Wochenseminar (Mo – Fr):
Wochenseminar (So – Fr):
Vorabendanreise mit
Abendessen u. Frühstück:
125,00 €
220,00 €
320,00 €
415,00 €
490,00 €
Kontakt:
Sunderstr. 77
29664 Walsrode
Fon 05161 9790
www.verdi-walsrode.de
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
3-Tages-Seminar:
4-Tages-Seminar:
Wochenseminar (Mo – Fr):
Wochenseminar (So – Fr):
Vorabendanreise mit
Abendessen u. Frühstück:
155,00 €
285,00 €
410,00 €
535,00 €
635,00 €
100,00 €
75,00 €
* Die Preise beziehen sich auf eine Unterbringung im Doppelzimmer.
ver.di-Bildungszentrum Walsrode
Das moderne, freundliche Haus mit gehobenem Standard liegt in
ruhiger Lage am Waldrand, ca. 100 km von Hamburg entfernt, am
Rande der Lüneburger Heide. Die Seminarräume sind hell und freundlich und mit professioneller Seminartechnik ausgestattet. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern mit Dusche/WC, Fernseher, Telefon
und Radiowecker; im gesamten Haus gibt es kostenlosen WLANZugang. Zur Entspannung in der Freizeit stehen ein schöner Wintergarten, eine Terrasse und eine Sauna zur Verfügung. Sportangebote:
Fitnessraum, Tischtennis, Kegelbahn, Bouleplatz, Fahrradverleih,
Nordic Walking, Yoga.
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
149
Unsere Tagungsstätten
Weitere Tagungsstätten | Mit Übernachtung
Hotel Wilder Mann
Mitten im Zentrum der historischen Altstadt Aschaffenburgs gelegen.
Nach dem Seminar bietet sich der Besuch im Wellnessbereich oder ein
schöner Altstadtbummel an.
Kontakt:
Löherstr. 51
63739 Aschaffenburg
Fon 06021 302-0
www.hotel-wilder-mann.de
Preis (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
349,00 €
Biohotel Bayerischer Wirt
Schöne Tagungsräume mit Blick ins Grüne und 100 Prozent biologische, regionale, gesundheitsbewusste und bayerische Küche. Nach
dem Seminar laden Salzgrotte und Salzsauna zum Entspannen ein.
Kontakt:
Neuburger Str. 122
86167 Augsburg
Fon 0821 790 975-0
www.bayerischer-wirt.de
Preise (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
Wochenseminar:
378,00 €
695,00 €
Landhotel Betz
Am Rand des Kurgebiets von Bad Soden-Salmünster, im Kinzigtal
zwischen Vogelsberg und Spessart, befindet sich in schöner Lage das
Landhotel Betz. Das für Tagungen professionell ausgestattete Haus
(u.a. WLAN) verfügt über 65 Zimmer und bietet mit guter Verpflegung
und vielen Freizeitmöglichkeiten (u.a. eigenes Hallenbad, Sauna und
Solarium) eine angenehme Atmosphäre.
150
Kontakt:
Brüder-Grimm-Straße 21
63628 Bad Soden-Salmünster
Fon 06056 739-0
www.landhotel-betz.de
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
3-Tages-Seminar:
Wochenseminar (Mo – Fr):
Vorabendanreise mit
Abendessen u. Frühstück:
168,00 €
293,00 €
543,00 €
82,00 €
Hotel Arvena Reichsstadt
Mit Sauna und nahe gelegener Frankentherme bietet das Hotel auch
Möglichkeiten zur Entspannung nach dem Seminar.
Kontakt:
Pastoriusstr. 5
91438 Bad Windsheim
Fon 09841 9070
www.arvena-reichsstadt.de
Preise (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
Wochenseminar:
336,00 €
618,00 €
Posthotel Traube
Das Hotel liegt zentral in der hübschen historischen Innenstadt Donauwörths. Komfort und familiäres Engagement bilden den Rahmen für
die persönliche Atmosphäre in diesem traditionsreichen Hotel.
Einen Hauch Stadtgeschichte können Sie nach dem Seminar beim
Altstadtbummel einfangen.
Kontakt:
Kapellstr. 14 –16
86609 Donauwörth
Fon 0906 706 440
www.posthotel-traube.de
Preis (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
375,00 €
Unsere Tagungsstätten
Das Spenerhaus • Hotel und Tagungszentrum
am Dominikanerkloster
Die zentrale und doch ruhige Lage am Börneplatz – in unmittelbarer
Nähe zum Kaiserdom, zum Römer und zur Einkaufsstraße Zeil, – ist ein
idealer Ausgangspunkt zur Erkundung der Goethestadt Frankfurt, mit
ihren zahlreichen Museen und Sehenswürdigkeiten. Gleichzeitig bietet
das Tagungszentrum eine umfassende Infrastruktur mit Seminarräumen, einem Kongresssaal und modernster Tagungstechnik. Die
36 Zimmer sind alle mit Bad oder Dusche und WC, Telefon, Sat-TV,
Kühlschrank sowie kostenlosem Internetzugang ausgestattet. Zwei
der vorhandenen Zimmer sind barrierefrei gestaltet.
Kontakt:
Dominikanergasse 5
60311 Frankfurt am Main
Fon 069 2165 1410
www.spenerhaus.de
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
3-Tages-Seminar:
197,00 €
336,00 €
hoffmanns höfe
Die Tagungsstätte befindet sich im Westen Frankfurts, südlich des
Mains, im Bereich des Uniklinikums. Das Haus liegt in unmittelbarer
Nähe zum Fluss, mit guter Straßen- und Autobahnanbindung.
Kontakt:
Heinrich-Hoffmann-Str. 3
60528 Frankfurt am Main
Fon 069 6706-100
www.hoffmanns-hoefe.de
Preis (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
135,00 €
Hotel Zettler
Im malerischen „Schwäbischen Barockwinkel“ gelegen, erfreut sich
dieses Tagungshaus großer Beliebtheit. Nach dem Seminar bleibt Gelegenheit, ein Stück den Donauradweg zu fahren oder den hoteleigenen
Wellnessbereich zu nutzen.
Kontakt:
Ichenhauser Str. 26A
89312 Günzburg
Fon 08221 3648-0
www.hotel-zettler.de
Preise (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
Wochenseminar:
360,00 €
668,00 €
Parkhotel Altmühlthal
Ein sehr schönes Hotel im Fränkischen Seenland. Zu den Vorzügen
gehört neben der ausgezeichneten Tagungsmöglichkeit auch ein Wellnessbereich mit Sauna, Hallenbad und Massagen, um nach dem Seminar zu entspannen.
Kontakt:
Zum Schießwasen 15
91710 Gunzenhausen
Fon 09831 5040
www.aktiv-parkhotel.de
Preise (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
Wochenseminar:
346,00 €
650,00 €
ANDOR Hotel Plaza
Das moderne Comfort Superior (***plus) Hotel liegt – nur 100 m vom
Hauptbahnhof entfernt – direkt im Zentrum von Hannover. Im gleichen
Gebäudekomplex befinden sich ein Cinemaxx-Kino mit 3.500 Plätzen
sowie verschiedene gastronomische Einrichtungen.
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
151
Unsere Tagungsstätten
Kontakt:
Fernroder Str. 9
30161 Hannover
Fon 0511 3388-0
www.hotel-plaza-hannover.de
Preis (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
214,00 €
Winkler Bräu
Tagungshotel mit eigener Brauerei, Schwimmbad, Wellness- und Fitnessbereich. Schön gelegen am alten Main-Donau-Kanal.
Kontakt:
Privatbrauerei-Gutshof
St.-Martin-Str. 6
92355 Lengenfeld
Fon 09182 17-0
www.winkler-braeu.de
Preise (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
Wochenseminar:
448,00 €
815,00 €
INNdependence-Hotel
Das Hotel INNdependence liegt in der Mainzer Oberstadt und ist Mitglied im Verbund der Embrace-Hotels – einem Verbund von Hotels, bei
denen Menschen mit und ohne Behinderung zusammenarbeiten. Es
bietet den Komfort und die Einrichtung eines barrierefreien Hotels.
Das Haus ist für die professionelle Durchführung von Seminaren und
Tagungen bestens ausgestattet. Alle Zimmer sind freundlich-funktional
eingerichtet und besitzen einen schönen Balkon.
Kontakt:
Gleiwitzer Str. 4
55131 Mainz
Fon 06131 250 538-0
www.inndependence.de
152
Preis (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
190,00 €
BEST WESTERN PREMIER Steubenhof Hotel
Das Tagungshotel bietet ideale Voraussetzungen für ein gelungenes
Seminar. In nur fünf Autominuten erreichen Sie das Stadtzentrum, den
Hauptbahnhof sowie viele Sehenswürdigkeiten. In unmittelbarer Nähe
lädt das Naturschutzgebiet „Waldpark am Rhein“ mit zahlreichen
Sportanlagen und einem Strand ein.
Kontakt:
Preise (inkl. MwSt.):
Steubenstr. 66
2-Tages-Seminar:
68199 Mannheim
3-Tages-Seminar:
Fon 0621 81910-0
www.steubenhof.bestwestern.de
254,50 €
455,50 €
Haus Humboldtstein
Direkt am Rhein gelegen, mit Blick auf das Siebengebirge, bietet das
AWO-Tagungszentrum „Haus Humboldtstein“ seinen Gästen optimale Voraussetzungen für Tagungen und Seminare in entspannter
Atmosphäre. Bei Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen wurde
besonderes Augenmerk auf die architektonische Kombination von alt
und neu gelegt.
Kontakt:
Am Humboldtstein
53424 Remagen
Fon 02228 932-0
www.haus-humboldtstein.de
Preise (inkl.MwSt.):
2-Tages-Seminar:
3-Tages-Seminar:
117,50 €
207,00 €
Unsere Tagungsstätten
Bildungsstätte Steinbach/Ts. der IG BAU
An den Hängen des Taunus, in Sichtweite der Stadt Frankfurt, liegt die
moderne und attraktive Bildungsstätte der Industriegewerkschaft
Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Sie ist sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto gut zu erreichen.
Kontakt:
Preise (inkl. MwSt.):
Waldstr. 31
2-Tages-Seminar:
61449 Steinbach (Taunus)
3-Tages-Seminar:
Fon 06171 7020
Wochenseminar:
www.bildungsstaette-steinbach.de
DGB-Haus Frankfurt
Wilhelm-Leuschner-Str. 69 – 77
60329 Frankfurt am Main
Fon 069 2400 5741
www.dgb.de
186,00 €
319,00 €
585,00 €
GHOTEL hotel & living Würzburg
Nah an der schönen Würzburger Innenstadt gelegen, ist dieses
Tagungshotel ein idealer Ausgangspunkt, um nach dem Seminar in der
Altstadt zu bummeln.
Kontakt:
Schweinfurter Str. 1
97080 Würzburg
Fon 0931 359-620
www.ghotel.de
Preis (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
369,50 €
Weitere Tagungsstätten | Ohne Übernachtung
Bei den Tagungsstätten, in denen keine Übernachtung vorgesehen ist,
sind bei eintägigen Seminaren die Kosten für die Tagesverpflegung
bereits in der Seminargebühr enthalten.
DGB-Haus München
Schwanthalerstr. 64
80336 München
Fon 089 535 617
www.dgb.de
DGB-Haus Nürnberg
Kornmarkt 5 – 7
90402 Nürnberg
Fon 0911 24916-0
www.dgb.de
SSB-Veranstaltungszentrum Waldaupark
Friedrich-Strobel-Weg 4 – 6
Preise (inkl. MwSt.):
70597 Stuttgart-Degerloch
2-Tages-Seminar:
Fon 0711 7885 4501
3-Tages-Seminar:
www.waldaupark.de
Nur Verpflegung.
82,00 €
123,00 €
153
Unsere Tagungsstätten
Bürohaus (gegenüber DGB-Haus)
Theodor-Heuss-Str. 2 – Haus 2
70174 Stuttgart
Haus der Gewerkschaften Ulm
Weinhof 23
89073 Ulm
Fon 0731 967 240
154
Freistellung und Kostenübernahme
Freistellung für Betriebsrats-/JAV-Mitglieder
gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt, dass Mitglieder des Betriebsrats
das Recht haben, zu ihrer Qualifizierung Seminare zu besuchen. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber aus Kosten- oder
sonstigen Gründen die Notwendigkeit von Seminaren bestreiten. Das
ist auch deswegen nicht ungewöhnlich, weil sie in der Regel kein Interesse an gut qualifizierten Betriebsräten haben.
Das Recht auf einen Seminarbesuch gem. § 37 Abs. 6 BetrVG gilt für
solche Seminare, in denen Kenntnisse vermittelt werden, die für die
Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Was aber heißt „erforderlich“?
Erforderlich im Sinne der Rechtsprechung sind auf jeden Fall Seminare,
die Grundwissen vermitteln. Jedes Betriebsratsmitglied kann (sollte) sie
besuchen. Dazu gehören z.B. die Seminare der Grundqualifizierung
(siehe Seite 9) sowie unsere Seminarangebote zum allgemeinen
Arbeitsrecht und zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Bei Themen,
die über das sogenannte Grundwissen hinausgehen, muss immer ein
aktueller betrieblicher Anlass vorliegen oder perspektivisch eintreten.
Ein Seminar zum Sozialplanrecht wäre z.B. nur dann erforderlich (im
Sinne der Rechtsprechung), wenn im Betrieb tatsächlich betriebsändernde Maßnahmen geplant sind.
Will der Betriebsrat selbst initiativ werden und mit dem Arbeitgeber
Regelungen treffen, besteht ebenfalls ein Anrecht auf Qualifizierung.
Beabsichtigt der Betriebsrat z.B., eine Betriebsvereinbarung zur
Arbeitszeit abzuschließen, hat er einen Anspruch, sich die entsprechenden Kenntnisse des rechtlichen Rahmens und möglicher Arbeitszeitmodelle anzueignen. Aus der Aufgabenverteilung im Betriebsrat
oder aus der Mitarbeit in Ausschüssen können sich weitere Schulungsansprüche ableiten.
Die Teilnahme an einem Seminar muss der Betriebsrat zuvor ordnungsgemäß beschließen. Das ist unbedingte Voraussetzung. Der Betriebsrat
sollte kurz darlegen, aus welchem Grund das Seminar für ihn erforderlich ist. Fehlt ein solcher Beschluss, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die entstandenen Kosten einschließlich der Entgeltfortzahlung zu
übernehmen. Teilen Sie dem Arbeitgeber also rechtzeitig Zeitpunkt und
Dauer des Seminars, die Kosten sowie den Themenplan mit (wenn Sie
sich für ein Seminar interessieren, senden wir Ihnen die Unterlagen
umgehend zu).
Bei seinen Entscheidungen hat der Betriebsrat einen Ermessensspielraum. Er entscheidet, wen und wie viele Mitglieder er zu einem Seminar entsendet und ob er ein Thema für erforderlich hält. Dabei ist zu
beachten, dass der Betriebsrat – als Gremium – ausreichende Kenntnisse der Materie erlangt. Einer Genehmigung durch den Arbeitgeber
bedarf es nicht. Der Betriebsrat entscheidet in dieser Frage selbst. Klar
muss aber sein, dass das entsprechende Seminar im rechtlichen Sinne
erforderlich ist.
Betriebsratsarbeit muss in der Arbeitszeit stattfinden. Dazu gehört
auch der Besuch eines Seminars. Nach der Neuregelung des Betriebsverfassungsgesetzes haben jetzt auch Betriebsratsmitglieder, die
außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit (z.B. Teilzeitbeschäftigte) ein
Seminar besuchen, einen Ausgleichsanspruch, der begrenzt ist auf die
Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.
Wenn Sie auf Beschluss des Betriebsrats an einem Seminar gem.
§ 37 Abs. 6 BetrVG teilnehmen, muss der Arbeitgeber die Kosten tragen.
Dazu gehören neben der Seminargebühr die Kosten für Übernachtung
und Verpflegung sowie die Reisekosten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet,
einen angemessenen Reisekostenvorschuss zu leisten. Bei allen Fragen
rund um unser Seminarangebot beraten wir Sie gern. Bei rechtlichen
Problemen wenden Sie sich bitte an Ihre Gewerkschaft oder an uns.
155
Freistellung und Kostenübernahme
Zusammenfassung
Die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber erfolgt
gem. § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG. Danach hat der
Arbeitgeber – neben der Entgeltfortzahlung – die durch den Besuch der
Seminarveranstaltung anfallenden Kosten zu tragen. Das sind u.a.:
Seminargebühren,
Fahrtkosten,
Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Voraussetzung hierfür ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, dass die betreffende Schulung Kenntnisse vermittelt, die für die konkrete Arbeit des
Betriebsrats im Betrieb erforderlich sind. Dies sind Grund- und Aufbauseminare, aber auch Seminare, die Spezialwissen vermitteln und einen
direkten Bezug zu aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob
ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Der Betriebsrat muss jeweils einen Beschluss fassen, damit das einzelne
Betriebsratsmitglied an der Schulung teilnehmen kann. Wir empfehlen,
bei diesem Beschluss gleichzeitig Ersatzteilnehmer/-innen festzulegen.
Bei Verhinderung ist der Betriebsrat berechtigt, ein anderes Betriebsratsmitglied zum Seminar zu entsenden. So können die eventuell fälligen
Stornogebühren vermieden werden.
Der Betriebsrat hat dem Arbeitgeber die Teilnahme und die zeitliche
Lage des Seminars rechtzeitig bekannt zu geben. Dabei sind betriebliche
Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Hält der Arbeitgeber diese für
nicht ausreichend berücksichtigt, so kann er die Einigungsstelle anrufen.
Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die ausgeführten Bestimmungen gelten grundsätzlich für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen entsprechend. Auch hier erfolgt die Beschlussfassung durch den Betriebsrat.
156
Freistellung für Personalrats-/JAV-Mitglieder gemäß
§ 46 Abs. 6 BPersVG und § 44 Abs.1 LPVG Baden-Württemberg
Die Mitglieder des Personalrats sind unter Fortzahlung der Bezüge
für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse
vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die
oben aufgeführten Hinweise für Betriebsratsmitglieder lassen sich
weitestgehend auf die Regelungen des Bundes- und des Landespersonalvertretungsgesetzes übertragen. Eine Einigungsstelle ist allerdings
nicht vorgesehen. Die Genehmigung der Dienststelle ist nach dem
BPersVG Voraussetzung für einen Seminarbesuch. Bei rechtlichen
Problemen oder einzelnen Fragen bzgl. des Landespersonalvertretungsgesetzes wenden Sie sich bitte an Ihre Gewerkschaft oder an uns.
Freistellung für Vertrauenspersonen der schwerbehinderten
Menschen gemäß § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Die Freistellung und die Kostenübernahme für die entsprechend ausgewiesenen Seminare ergibt sich aus § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX.
Muster für die Beschlussfassung und die Mitteilung an den Arbeitgeber finden Sie auf den beiden folgenden Seiten.
Oder schauen Sie bei uns ins Internet:
Unter www.verdi-bub.de/s_beschluss finden Sie eine Vielzahl von
Hinweisen und Downloadmöglichkeiten.
Musterformular Beschluss
Beschluss der Interessenvertretung
Vorsorglich benennt die Interessenvertretung
Der Betriebsrat
Der Personalrat
Die Mitarbeitervertretung
als Ersatzteilnehmer/-in.
des Betriebs/der Dienststelle
Bei dem Seminar handelt es sich um eine Schulungsveranstaltung für:
hat auf der Sitzung am
das Mitglied der Interessenvertretung
beschlossen,
in der Zeit
vom
bis
Betriebsratsmitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
Personalratsmitglieder gem. § 46 Abs. 6 BPersVG
Personalratsmitglieder gem. § 44 Abs. 1 LPVG Baden-Württemberg
JAV-Mitgl. gem. § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG
JAV-Mitgl. gem. § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG
JAV-Mitgl. gem. § 64 Satz 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 LPVG Baden-Württemberg
Sonstige
zur Teilnahme am Seminar der
ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH
die für die Tätigkeit der Interessenvertretung erforderlich ist.
zu dem Thema
in
in
(Tagungsstätte)
Die Interessenvertretung hat beschlossen, im Falle der Zahlungsverweigerung
durch den Arbeitgeber ein Beschlussverfahren einzuleiten.
(Ort)
zu einem Preis von
Begründung:
(Kosten des Seminars und der Tagungsstätte)
Euro zu entsenden.
(Ort/Datum)
(Unterschrift Vorsitzende/-r der Interessenvertretung)
(Ort/Datum)
(Unterschrift eines weiteren Mitglieds der Interessenvertretung)
157
Musterformular Mitteilung
Mitteilung an den Arbeitgeber/die Dienststelle
Interessenvertretung des Betriebs/der Dienststelle
zur Teilnahme am Seminar der
ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH
zu dem Thema
in der/dem
An die Geschäftsleitung des Betriebs/den Leiter der Dienststelle
in
(Bildungsstätte/Seminarhotel)
zu entsenden.
(Ort)
Mitteilung der Interessenvertretung über die Entsendung eines Mit- Vorsorglich hat die Interessenvertretung
als Ersatzteilnehmer/-in benannt.
glieds der Interessenvertretung zu einem Seminar für
Betriebsratsmitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
Personalratsmitglieder gem. § 46 Abs. 6 BPersVG
Personalratsmitglieder gem. § 44 Abs. 1 LPVG Baden-Württemberg
JAV-Mitgl. gem. § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG
JAV-Mitgl. gem. § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG
JAV-Mitgl. gem. § 64 Satz 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 LPVG Baden-Württemberg
Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
gem. § 96 Abs. 4 SGB IX
Sonstige
Da es sich hierbei um eine Schulungsveranstaltung handelt, die für unsere
Interessenvertretungsarbeit erforderliche Kenntnisse vermittelt, ist gemäß
§ 40 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG (BR)
§ 44 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG (PR)
§ 41 Abs. 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 LPVG Baden-Württemberg (PR)
§ 40 Abs. 1, § 37 Abs. 6 i.V.m. § 65 Abs. 1 BetrVG (JAV)
§ 44 Abs. 1, § 46 Abs. 6 i.V.m. § 62 Satz 1 BPersVG (JAV)
§ 41 Abs. 1, § 44 Abs. 1 i.V.m. § 64 Satz 1 LPVG Baden-Württemberg (JAV)
§ 96 Abs. 8 SGB IX (Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen)
Sonstiges
Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die Interessenvertretung in ihrer Sitzung der Arbeitgeber/die Dienststelle verpflichtet, das Arbeitsentgelt während
der Seminarzeit fortzuzahlen und die anfallenden Kosten zu erstatten. Die
am
beschlossen hat,
Ausschreibung mit Angaben zu den Kostenarten, der Höhe der anfallenden
Kosten und der Themenplan liegen diesem Schreiben bei.
das Mitglied der Interessenvertretung
in der Zeit vom
158
bis
(Ort/Datum)
(Unterschrift Vorsitzende/-r bzw. Stellvertreter/-in der Interessenvertretung)
Musterformular Kostenübernahme/Vollmacht
An die Interessenvertretung
Kostenübernahme/Vollmacht
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Mitteilung über den Beschluss der Interessenvertretung haben wir erhalten.
Das Mitglied der Interessenvertretung
Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer bzw. die/der Vorsitzende der Interessenvertretung* wird ermächtigt, in unserem Namen und in unserem Auftrag die
Anmeldung zu der o.g. Bildungsmaßnahme vorzunehmen.
Die Rechnung soll auf folgende Anschrift ausgestellt werden:
wird in der Zeit vom
bis
Firma/Dienststelle:
zur Teilnahme am Seminar
(Abteilung):
Seminar-Nr.:
der ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH in
Straße:
PLZ/Ort:
unter Fortzahlung des Entgelts
freigestellt.
Neben den anfallenden Reisekosten werden von uns die Seminargebühren
in Höhe von EUR
(gem. § 4 Nr. 22a UStG umsatzsteu-
erbefreit) und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von EUR
inkl. MwSt. übernommen.
Stempel/Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person des Arbeitgebers/der Dienststelle
Bitte eine Kopie dieser unterzeichneten Erklärung Ihrer Anmeldung beifügen oder per Post, per Fax oder per E-Mail an das zuständige ver.di b+b-Büro weiterleiten!
* Nicht Zutreffendes bitte streichen.
159
Anmeldeformular
Bitte zum Ausfüllen auf 141 % vergrößern
Anmeldung zum Seminar
Privatadresse der/des Teilnehmenden
Frau Herr Name
Fax 0711 88788-4340
Vorname
ver.di Bildung + Beratung, Regionalvertretung Baden-Württemberg
Theodor-Heuss-Str. 2, 70174 Stuttgart
Straße/Nr.
PLZ/Ort
Telefon privat
Telefon dienstl.
Thema des Seminars
E-Mail privat
E-Mail dienstl.
Adresse der Interessenvertretung (BR, PR …): Firma
Seminar-Nr.
Straße/Nr.
bis
vom
PLZ/Ort
Seminarort
Telefon
Hinweise für die Tagungsstätte (z.B. vegetarische Kost)
Fax
E-Mail
Mitglied der Gewerkschaft: ver.di andere
nicht organisiert Funktion(en) in BR/PR/JAV/MAV/SBV/Wahlvorstand*
Branche/Fachbereich
ggf. abweichende Rechnungsadresse: Firma
Straße/Nr.
PLZ/Ort
Die Teilnahme am oben genannten Seminar wurde durch das Gremium am
ordnungsgemäß beschlossen.
Die Kostenübernahme/Vollmacht durch den Arbeitgeber/die Dienststelle* liegt vor Hinweis: Die Rechnung der Tagungsstätte wird nur auf das Unternehmen direkt ausgestellt, wenn dem zuständigen ver.di b+b-Büro eine Kopie der Kostenübernahme/Vollmacht vorliegt oder die Teilnahme vom Arbeitgeber selbst bestellt wird. Die gesetzliche Kostentragungspflicht des Arbeitgebers bleibt
davon unberührt.
Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme der auf der nächsten Seite abgedruckten Datenschutzerklärung bestätigt. Ebenso werden mit der
Anmeldung die auf der nächsten Seite abgedruckten Teilnahmebedingungen von ver.di b+b anerkannt.
!
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die
Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß
Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wozu Sie das
umseitige Formular verwenden können. Der Widerruf ist zu richten an:
ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH, Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf, Fax: 0211 9046-818, E-Mail: [email protected]
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen
(z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz
leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Datum/Unterschrift (Anmeldung)
Hiermit widerspreche ich der Zusendung von E-Mail-Werbung: * Nicht Zutreffendes bitte streichen.
160
Kostenstelle/Bestellkennzeichen
Besonderer Hinweis: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist,
bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme dieser Widerrufsbelehrung bestätigt:
Datum/Unterschrift (Widerrufsbelehrung)
Teilnahmebedingungen/Datenschutzerklärung/Widerrufserklärung
Teilnahmebedingungen
Anmeldungen sind verbindlich. Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Einladung mit den erforderlichen Seminarunterlagen und der Rechnung. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu zahlen. Sollte das
Seminar aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, ausfallen, überweisen wir die bereits gezahlte Seminargebühr in voller Höhe zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen.
Weitergabe von personenbezogenen Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte
übermittelt oder weitergegeben, wenn Sie vorher eingewilligt haben oder dieses für die Abwicklung des
Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Bei Anmeldungen zu Schulungen von Mitgliedern der Interessenvertretungen leiten wir Ihre Adresse und Ihre Bestell- bzw. Buchungsdaten an die Bildungs- bzw. Tagungsstätten
weiter.
Bei mehrtägigen Seminaren übernehmen wir für alle Seminarteilnehmenden die Buchung der Tagungsstätte.
Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Schulungen nur bei gleichzeitiger Buchung der Tagungsstätte
möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen und den Bezug aller gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich zwischen der/dem
Seminarteilnehmenden und der Tagungsstätte zustande. Eine Stornierung dieser Buchung ist von Ihnen selbst
in der Tagungsstätte vorzunehmen.
Datenspeicherung: Daten speichern wir nur so lange, wie eine Geschäftsbeziehung mit Ihnen besteht oder
es gesetzlich verpflichtend notwendig ist. Nach diesem Zeitraum werden Ihre Daten gelöscht und können nicht
mehr mit Ihrer Person in Verbindung gebracht werden.
Anmeldestornierung – Seminarabsagen: Können Sie an dem Seminar nicht teilnehmen, so muss die
Absage schriftlich bei uns eingehen. Außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfristen gilt Folgendes: Bei einem
Rücktritt, der uns spätestens am 28. Tag vor dem Schulungsbeginn erreicht, erstatten wir die volle Seminargebühr. Danach wird bis zum 7. Tag vor dem Seminarbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro, anschließend
die volle Seminargebühr erhoben. Die Tagungsstätte wird ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung
stellen. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein/-e Ersatzteilnehmende/-r benannt wird und an dem Seminar teilnimmt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Widerrufsrecht: Sofern Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihnen Werbung per E-Mail zugesandt wird,
können Sie widersprechen, indem Sie das entsprechende Feld auf der Anmeldung ankreuzen. Darüber hinaus
können Sie auch nach Erhalt einer Werbe-E-Mail jederzeit widersprechen.
Widerrufserklärung
Bitte im Widerrufsfall ausfüllen und senden an: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH
Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf, Fax 0211 9046-818, E-Mail [email protected]
Hiermit widerrufe/-n ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden
Dienstleistung (Seminar):
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Regelungen zum Datenschutz in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Daten werden bei uns gewissenhaft vor
Missbrauch, Verlust oder einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt.
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und bestimmbaren natürlichen Person. Dazu gehören Informationen wie etwa Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre
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(z.B. Seminaranmeldung) zwischen Ihnen und uns erforderlich ist. Zur Pflege der Kundenbeziehungen kann es
außerdem erforderlich sein, dass wir diese personenbezogenen Daten verwenden, um Sie über Produktangebote zu informieren, die für Ihre Tätigkeit nützlich sind.
Seminar-Nr.
Thema des Seminars
Name des/der Teilnehmenden
Anschrift des/der Teilnehmenden
Datum/Unterschrift
161
ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH
Theodor-Heuss-Str. 2 Haus 1 70174 Stuttgart
Regionalvertretung Baden-Württemberg
Fon 0711 88788-2424 Fax 0711 88788-4340
[email protected]
bawu.verdi-bub.de