Vergabeunterlagen (407,5 KB, PDF)

Anlage IV/1
Angebotsaufforderung VOL
Landeshauptstadt
München
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung
PLAN-HAI-11-3
Blumenstraße 28b, 80331 München
Vergabeart:
✘ Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Freihändige Vergabe
An die interessierten
Bieterinnen und Bieter
Ablauf der Angebotsfrist:
Ablauf der Bindefrist:
08.07.2016
12.08.2016
Ort/Zimmer:
Blumenstraße 31
Zimmer 425
Zur Wahrung der Angebotsfrist ist eine Einreichung
außerhalb der Dienststunden in den Sonderbriefkasten
des Rathauses, Marienplatz 8 (Eingang Fischbrunnen)
möglich.
Unser Zeichen: 0452-02-allg.
Telefon: 089/233- 22563
München, 06.06.2016
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (AA-VOL)
Aktenzeichen: 0452-02-allg.
Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/
Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:siehe Leistungsbeschreibung
Stadtspaziergänge für das Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt
München
Anlagen:
✘
✘
Bewerbungsbedingungen (BB-VOL) vom
01.03.1988, Stand: 01.05.2010
Merkblatt für die Hinterlegung von
Sicherheiten
Angebotsschreiben (Ang-VOL)
✘
Scientology-Schutzerklärung (Anlage 1 zur
Leistungsbeschreibung)
1-fach
Besondere Vertragsbedingungen (BV-VOL)
✘
Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 2 zur
Leistungsbeschreibung)
1-fach
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZV-VOL)
vom 01.03.1988, Stand: 18.04.2016
✘
Erklärung zur Bietergemeinschaft (Anlage 3
zur Leistungsbeschreibung)
1-fach
Leistungsbeschreibung
Technische Vertragsbedingungen:
bitte wenden!
VHBM-VOL/Anlage IV/1
Stand: 04/16
Seite 2
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist beabsichtigt, die in beiliegenden Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen zu vergeben im Namen und für
Rechnung der Landeshauptstadt München,
Referat für Stadtplanung und Bauordnung – Hauptabteilung I Stadtentwicklungsplanung
Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Vergabeunterlagen können eingesehen werden:
Ort/Zimmer/Sachbearbeiter/-in: Blumenstraße 31,
Zimmer 212, Hr. Schaffarczyk
✘ nach
telefonischer
Absprache
werktags (außer Samstag)
1.
Telefon: 089/233 - 22563
in der Zeit von bis Uhr
Nicht beigefügte Vergabeunterlagen *):
✘
✘
Bewerbungsbedingungen (BB-VOL) vom 01.03.1988,
Stand:01.05.2010
Besondere Vertragsbedingungen (BV-VOL)
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZV-VOL) vom
01.03.1988, Stand: 18.04.2016
*) liegen bereits vor bzw. können im Internet unter www.muenchen.de/vgst1 eingesehen werden
2.
Unterteilung in Lose vorgesehen:
Es können Angebote für
3.
Nebenangebote sind zugelassen:
ja
ein Los,
✘ nein
Lose,
ein/mehrere/alle Los(e) abgegeben werden.
✘ nein
Nebenangebote sind zugelassen für:
die Gesamtleistung
für folgende Teilleistungen (Positionen, Abschnitte, Fachlose):
4.
Ein für Vergabeunterlagen erhobener Betrag wird nicht erstattet.
5.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich oder per Telefax zurückgezogen werden.
6.
Bis zum Ablauf der Bindefrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden.
Wenn Sie bis zum Ende der Bindefrist keinen Auftrag erhalten haben, ist Ihr Angebot nicht berücksichtigt worden. Sofern
Sie ausdrücklich über die Ablehnung Ihres Angebots unterrichtet werden wollen, müssen Sie dies schriftlich, per Telefax
oder E-Mail beantragen. Eine Mitteilung nach § 19 (1) VOL erfolgt grundsätzlich nicht.
7.
Falls Sie bereit sind, die Leistung zu übernehmen, werden Sie gebeten, beiliegendes Angebotsschreiben nebst
Anlagen ausgefüllt und unterschrieben in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die umseitig
bezeichnete Stelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außerdem
✘ mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „Angebot für Stadtspaziergänge“ bzw.
✘ mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und beiliegendem Aufkleber zu versehen.
Beiliegendes Angebotskuvert ist zu verwenden.
Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote wie Telefax und E-Mail sind bei Öffentlichen Ausschreibungen und
Beschränkten Ausschreibungen nicht zugelassen. Digitale Angebote sind ebenfalls nicht zugelassen.
8.
Kriterien für die Auftragserteilung:
Das wirtschaftlichste Angebot bezüglich:
✘ Die Kriterien für die Auftragserteilung sind in der Leistungsbeschreibung,
Seite 6, Kapitel D
, genannt.
Mit freundlichen Grüßen
Schaffarczyk
Verwaltungsamtsrat
VHBM-VOL/Anlage IV/1
Stand: 04/16
Seite 2
Achtung
Angebot für Veranstaltungsprogramm „Stadtspaziergänge“
inliegend
Bitte nicht öffnen
Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Hauptabteilung I/01
Blumenstraße 31
80331 München
VHBM-VOL/Anlage IV/1
Stand: 04/16
Seite 2
Wichtige Hinweise zur Angebotsbearbeitung
Bitte unbedingt beachten :
Die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen dürfen nur für den Zweck der Angebotsabgabe verwendet werden. Eine Weiterleitung der Unterlagen an Dritte
bzw. Kopie oder Nutzung der Texte und Anlagen für einen anderen Zweck - auch
auszugsweise - ist unzulässig.
Für eine gültige Angebotsabgabe sind insbesondere die nachfolgenden Punkte maßgebend.
➢ Das Angebot ist auf der zweiten Seite des Angebotsschreibens (Ang-VOL) im hierfür vorgesehenen Unterschriftsfeld eigenhändig zu unterschreiben. Eine kopierte oder eingescante
Unterschrift führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.
➢ Die von der Bieterin bzw. vom Bieter einzureichenden Vergabeunterlagen sind vollständig auszufüllen und bestehen aus
➔ dem Angebotsschreiben Ang-VOL mit Unterschrift
➔ der Leistungsbeschreibung
Vergessen Sie nicht, auch die Scientology-Schutzerklärung zu unterzeichnen.
Die Landeshauptstadt München behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen
und Nachweise gemäß § 16 Abs. 2 VOL/A vor.
➢ Die Angebotsabgabe muss auf den vorgegebenen Formblättern erfolgen.
a)
Geänderte (auch fehlende) oder ergänzte Vertragsunterlagen führen zwingend zum
Ausschluss.
Änderung, Erläuterung oder Ergänzung in diesem Sinne ist jede von den nachfolgenden Vergabeunterlagen abweichende Äußerung egal in welcher Form und egal an
welcher Stelle der einzureichenden Angebotsunterlagen.
Das von den Bietenden geforderte Grobkonzept über die Auftragsbearbeitung und die
Kostenkalkulation sind dabei Bestandteile des Angebotes.
Exemplarisch wird auf die Zahlungsfristen gemäß § 17 VOL/B hingewiesen. Angebote,
die Vorauszahlungen fordern, werden nicht berücksichtigt.
b)
Änderungen der Bieterin bzw. des Bieters an ihren bzw. seinen Eintragungen müssen
zweifelsfrei sein und eindeutig als von der Bieterin bzw. vom Bieter stammend erkennbar sein. Nicht zweifelsfrei sind Eintragungen, die unleserlich, ausgeschabt u.ä. wurden.
Sind Korrekturen notwendig, sind die nicht mehr gültigen Eintragungen dick blau oder
schwarz auszustreichen und die neuen Eintragungen darüber oder daneben zu
schreiben. Die Änderungen sind mit Handzeichen und Firmenstempel zu bestätigen.
➢ Angebote können nur bei Anerkennung der Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt
München und der ergänzenden Maßgaben des Referates für Stadtplanung und Bauordnung
berücksichtigt werden. Verweise auf Vertrags-, Liefer- bzw. Zahlungsbedingungen der
Bieterin / des Bieters führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
VHBM-VOL/Anlage IV/1
Stand: 04/16
Anlage IV/3
Angebotsschreiben VOL
Name und Anschrift des Bieters (Firmenstempel)
Vergabeart:
✘ Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Freihändige Vergabe
Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Hauptabteilung I/01
Blumenstraße 31
80331 München
Ablauf der Angebotsfrist:
08.07.2016 Ort/Zimmer:
Ablauf der Bindefrist:
12.08.2016
Blumenstraße 31
Zimmer 425
Zur Wahrung der Angebotsfrist ist eine Einreichung
außerhalb der Dienststunden in den Sonderbriefkasten
des Rathauses, Marienplatz 8 (Eingang Fischbrunnen)
möglich.
Datum: Sachbearbeiter/in des Bieters: Name, Tel.:
Angebot für Leistungen (Ang-VOL)
Aktenzeichen: Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/
Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:vgl. Leistungsbeschreibung
Stadtspaziergänge für das Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt
München
A) Vertragsbestandteile gemäß § 1 VOL/B:
✘
Leistungsbeschreibung
Besondere Vertragsbedingungen (BV-VOL)
✘
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZV-VOL), Stand 18.04.2016
Technische Vertragsbedingungen:
✘
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Fassung 2003
Pläne/Zeichnungen:
B) Anlagen, die, soweit zutreffend, dem Angebotsschreiben beigefügt sind:
Verzeichnis und Erklärung betr. Bietergemeinschaft
Erklärung über das Bestehen gewerblicher Schutzrechte
bitte wenden!
VHBM-VOL/Anlage IV/3
Stand: 04/16
Seite 2
1.
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von uns eingesetzten Preisen an.
An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
Alle Geldbeträge sind in der Währungseinheit Euro angegeben
2.
Falls eine Prüfung des angebotenen Preises nach der Verordnung PR-Nr.: 30/53 (in der jeweils geltenden Fassung)
die Unzulässigkeit des Preises ergibt, gilt als Angebotspreis der preisrechtlich zulässige Preis.
3.
Besondere Angaben des Bieters
Ich bin/Wir sind bevorzugter Bewerber laut beigefügtem/vorliegendem Nachweis
Spätaussiedler
Verfolgte
Schwerbehindertenwerkstätte
Blindenwerkstätte
Ausbildungsbetrieb
4.
Erklärung
4.1
Ich/Wir werde(n) keine Leistungen an Nachunternehmer übertragen.
4.2
Ich/Wir werde(n), abweichend von Ziffer 4.1, die in der beigefügten Liste aufgeführten Leistungen an die dort
benannten Nachunternehmer übertragen. Die Anforderungen der Ziffer 7 der Bewerbungsbedingungen (BB-VOL)
werden erfüllt. Mir/Uns ist bekannt, dass nach Vertragsschluss mit einer Zustimmung zur Übertragung von Leistungen
an andere Unternehmen nicht gerechnet werden kann.
4.3
Soweit eine Sicherheitsleistung verlangt ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir vom Merkblatt für die Hinterlegung von
Sicherheiten bei der Landeshauptstadt München Kenntnis genommen habe(n) und erkenne(n) die Hinterlegungsbedingungen für die von mir/uns ggf. zu erbringenden Sicherheitsleistungen an. Ferner ist mir/uns bekannt, dass nach
Nr. 5 (d) „Mittelstandsrichtlinien Öffentliches Auftragswesen“ Konzernbürgschaften grundsätzlich nicht zugelassen
sind.
4.4
Ich/Wir versichere/versichern, dass das Angebot ohne Preisabsprache zustande gekommen ist.
4.5.1
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften weder mit einer Freiheitsstrafe von
mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500
Euro belegt worden bin/sind noch ein Straf- oder Bußgeldverfahren gegen mich/uns anhängig ist.
Den Einsatz von Nachunternehmen mache ich/machen wir davon abhängig, dass diese eine gleichartige Erklärung
abgeben.
4.5.2
Ich/Wir erkläre(n), dass wir die Voraussetzungen unter Ziff. 4.5.1 nicht erfüllen. Um dennoch am Wettbewerb
teilnehmen zu können lege(n) ich/wir eine Erklärung bei.
4.5.3
Ich/Wir erkläre(n), dass weder das Unternehmen noch Vertreterinnen bzw. Vertreter des Unternehmens wegen Verstoßes gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) oder das Mindestlohngesetz (MiLoG) mit einer Geldbuße
von mindestens € 2.500 belegt wurden. Mir/uns ist bekannt, dass die Auftraggeberin auch im Falle dieser Erklärung
zusätzliche Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister anfordern kann und bei Zuschlägen ab einem Wert von
€ 30.000 regelmäßig anfordert. Den Einsatz von Nachunternehmen oder Verleiherinnen bzw. Verleihern mache ich/
machen wir davon abhängig, dass diese eine gleichartige Erklärung abgeben.
4.5.4
Ich/Wir erkläre(n), dass wir die Voraussetzungen unter Ziff. 4.5.3 nicht erfüllen. Um dennoch am Wettbewerb
teilnehmen zu können lege(n) ich/wir eine Erläuterung bei.
4.6
Mit der Abgabe des Angebotes erkläre(n) ich mich/wir uns einverstanden, dass durch die Landeshauptstadt München
Angaben über Firmenname und -anschrift an Presseorgane anlässlich der Fertigstellung des Bauvorhabens oder bei
ähnlichen Anlässen weitergegeben werden dürfen.
Hier ankreuzen, falls Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihr Firmenname und Ihre Firmenanschrift
Presseorganen mitgeteilt werden. Eine Benachteiligung ist mit der Verweigerung des Einverständnisses nicht
verbunden.
4.7
Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass die Daten des Angebotes zu Auswertungszwecken in einem automatisierten
Verfahren verarbeitet werden.
4.8
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/unseren
Ausschluss aus diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
4.9
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein von mir/uns gewährtes Skonto nur gewertet werden kann, wenn es sich auf
alle Zahlungen erstreckt und die Zahlungsfrist mindestens 21 Tage beträgt.
Sofern ich/wir eine andere Regelung wünschen, haben wir dies gesondert angegeben.
4.10
Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebotes, dazu gehören auch die auf Seite 1 aufgeführten
Vertragsbestandteile (A) und Anlagen (B). Ich/wir erklären, dass ich/wir alle diese Teile des Angebotes kenne(n)
und anerkenne(n).
Auch wenn ich/wir eine selbstgefertigte Kurzfassung der Leistungsbeschreibung abgebe(n), wird mit der Unterschrift
die von der Auftraggeberin verfasste Urschrift der Leistungsbeschreibung als alleinverbindlich anerkannt.
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift
Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, muss das Angebot zwingend von der Wertung
ausgeschlossen werden.
VHBM-VOL/Anlage IV/3
Stand: 04/16
Leistungsbeschreibung
Stadtspaziergänge für das Referat für Stadtplanung und Bauordnung der
Landeshauptstadt München
A
Projektbeschreibung und Zulassungsbedingungen
1.
Allgemeines
Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden.
Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
Die Angebotsunterlagen werden Eigentum der Landeshauptstadt München und nur zur
Auswertung der Angebote bzw. zur Entscheidung für den Zuschlag verwendet.
Das Angebot ist ausschließlich auf den übermittelten Formblättern der Landeshauptstadt
München vollständig abzugeben und muss, soweit vorgegeben, mit einer Endsumme
abschließen.
Erläuterungen bzw. Änderungen dürfen durch den Bieter bzw. die Bieterin nicht in den
Ausschreibungsunterlagen vermerkt werden; lediglich Fußnoten können angebracht und
in einem beizufügenden Schreiben kommentiert werden.
Werden Unterlagen oder Erklärungen, die in der Ausschreibung gefordert sind, nicht mit
abgegeben, kann dies zum Ausschluss aus der Wertung führen. Die Nachforderung nicht
vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich die Auftraggeberin, soweit rechtlich
zulässig, vor.
Angebote können nur bei Anerkennung der Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt
München berücksichtigt werden. Angebote, die unter Zugrundelegung von Vertrags-,
Liefer- bzw. Zahlungsbedingungen der Bieterin bzw. des Bieters abgegeben werden,
werden ausgeschlossen.
Änderungen der Bieterin bzw. des Bieters an ihren bzw. seinen Eintragungen müssen
zweifelsfrei sein. Nicht zweifelsfrei sind Eintragungen, die z. B. unleserlich, überklebt,
überlackt, abgeschabt u. a. wurden. Sind Korrekturen notwendig, sind die nicht mehr gültigen Eintragungen in Fettschrift schwarz oder blau auszustreichen und die neuen Zahlen
darüber oder daneben zu schreiben.
Mit der Abgabe des vorstehenden Angebots erklärt die Bieterin bzw. der Bieter, dass sie
bzw. er die Bewerbungsbedingungen (BB/EU-VOL) vom 01.03.1988, Stand 01.05.2010,
die zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZV-VOL) vom 01.03.1988, Stand 18.04.2016
erhalten hat und diese uneingeschränkt anerkennt.
Die zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZV-VOL) und die Bewerbungsbedingungen (BBVOL) können im Intranet unter
➢ www.muenchen.de/vgst1
eingesehen werden. Sollte die Bieterin bzw. der Bieter über keinen Internetzugang verfügen, so können die genannten Unterlagen auch beim Referat für Stadtplanung und
Bauordnung angefordert werden.
Das Angebot ist auf Seite 2 des Angebotsschreibens im vorgesehenen Unterschriftsfeld
zu unterschreiben.
1
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer kooperiert eng mit den Vertretern der
Dienststelle und steht für alle notwendigen Abstimmungsgespräche, auch kurzfristig zur
Verfügung.
2.
Städtische Ansprechpersonen
Die einzelnen Leistungen werden während der Vertragslaufzeit direkt von der Dienststelle
abgerufen. Die Dienststelle ist auch Ansprechpartner bei inhaltlichen/ zeitlichen Rückfragen der Bieterin bzw. des Bieters für Fragen zum Ausschreibungsverfahren.
Folgende Ansprechpersonen werden in der Dienststelle benannt:
a)
Für das Vergabeverfahren:
Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung – Hauptabteilung I/11-3, Blumenstraße
31, 80331 München
Gerhard Schaffarczyk,
Telefon: 089 233 – 22563, Telefax: 089 233 – 989 22563,
E-Mail: [email protected]
b)
Für die Auftragsabwicklung nach der Zuschlagserteilung
Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung – Hauptabteilung I/02 (PlanTreff),
Blumenstraße 31, 80331 München
Dr. Alexandra Mackel
Telefon: 089 233 – 24775, Telefax: 089 233 – 27151
E-Mail: [email protected]
3.
Aufgabe / Anlass
Hintergrund der vorliegenden Ausschreibung ist die Forderung nach mehr Beteiligung der
Öffentlichkeit und die hohe Dichte an Projekten und Maßnahmen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt München (nachstehend auch Auftraggeberin genannt), über die kontinuierlich informiert werden soll. Dieser zunehmende
Bedarf macht eine regelmäßige und direkte Information und Kommunikation mit der Bürgerschaft notwendig. Durch dialogische Führungen vor Ort mit Referentinnen und Referenten, Akteuren sowie Bürgerinnen und Bürgern kann ein Austausch zu wichtigen Themen des Referates (u.a. Wohnen, Mobilität, Freiraum) erfolgen.
Erfahrungsgemäß ist das Format „Stadtspaziergang“ sehr beliebt und wird regelmäßig im
PlanTreff angefragt.
Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin übernimmt die Konzeption, Koordination
und Durchführung von bis zu 20 Spaziergängen pro Jahr, sogenannt „PlanTreff vor Ort“.
2
4.
Konkretisierungs- und Korrekturrechte
Für alle Arbeitsergebnisse sind bis zu zwei Korrekturdurchläufe zwischen den Vertragsparteien einzukalkulieren.
Die Auftraggeberin ist unabhängig davon berechtigt, im Voraus für zu erbringende Entwürfe Anforderungen zu definieren, die diese Leistungsbeschreibung inhaltlich und formal
konkretisieren.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist ihrerseits bzw. seinerseits dazu berechtigt, von der Auftraggeberin einzelfallbezogen eine Konkretisierung der Anforderungen
dieser Leistungsbeschreibung zu verlangen und im Rahmen der Leistungsfähigkeit der
Auftraggeberin Zugang zu Informationsquellen zu erhalten, die die Leistungserbringung
mit der vereinbarten Qualität ermöglichen.
5.
Zeitplan
Der Rahmenvertrag beginnt voraussichtlich im August 2016 und endet am 30. April 2018.
Der Vertrag endet grundsätzlich nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, einer zusätzlichen Kündigung bedarf es hierzu nicht.
Im verbleibenden Jahr 2016 sollen bis zu drei Stadtspaziergänge abgerufen werden, für
das Kalenderjahr 2017 bis zu 20 Stadtspaziergänge.
Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Hierfür wird unter Buchstabe F jeweils ein gesonderter Einzelpreis angeboten.
Falls die Auftraggeberin von von diesen Option Gebrauch macht, wird sie diese Entscheidung der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer spätestens zwei Monate vor
Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitteilen.
6.
Scientology-Schutzerklärung
Die beiliegende Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober
1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S. 701, StAnz. Nr. 44) wird zur Kenntnis gebracht.
Aufgrund dieser Vorgaben sind wir gehalten, die beiliegende Erklärung (Scientology-Erklärung, Anlage 1) zusammen mit dem Angebot einzufordern.
7.
Beurteilungsgrundlage für die Wirtschaftlichkeit des Angebotes
Von der Bieterin bzw. vom Bieter sind für Zwecke der Angebotsauswertung folgende Aufgaben einzureichen.
- max. 2-seitiges Grobkonzept DINA4
- Beschreibung eines beispielhaften Stadtspazierganges zum Thema „Mobilität“
Folgende Erkenntnisse sollen daraus für die Auftraggeberin gewonnen werden:
- erste Ideen zur Weiterentwicklung des neuen Formats „PlanTreff vor Ort“
- Gesamtcharakter der Touren: Qualität, Relevanz
- Stimmigkeit des Ablaufs
3
Die Plausibilität und Stringenz der unterbreiteten Vorschläge für die beabsichtigte Vorgehensweise muss erkennbar sein.
➔ Dieses Konzept dient der Auftraggeberin zur Antwort auf die Frage, in welchem
Umfang das Angebot die Wertungskriterien erfüllt.
➔ Dieses Konzept wird Bestandteil des Angebotes und damit Vertragsunterlage im
Sinne von § 16 Abs. 3 Buchstabe d) VOL/A.
B
Leistungen der Auftragnehmerin / des Auftragnehmers
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer übernimmt die Konzeption, Koordination
und Durchführung von bis zu 20 Spaziergängen pro Jahr:
Pro geführter Gruppe ist mit bis zu 30 Personen zu rechnen. Audiogeräte stellt die Auftraggeberin zur Verfügung. Auch die Bewerbung des Formats mittels Informationsflyern
und das Anmeldemanagement läuft über die Auftraggeberin.
Die Führungen dauern rund zwei bis zweieinhalb Stunden.
Die Führungen werden grundsätzlich in deutscher Sprache durchgeführt. Zusätzlich ist
jedoch auch jeweils ein Preis für eine englischspraqchige Führung anzubieten.
a) Während der Zeit der Jahresausstellung des Referats für Stadtplanung und
Bauordnung in der Rathausgalerie (Anfang Januar bis Anfang März) finden rund
sechs thematische Spaziergänge zum Ausstellungsthema einmal pro Woche
nachmittags statt. Zielgruppe sind alle Münchner Bürgerinnen und Bürger.
b) In den restlichen Monaten nach der Jahresausstellung soll alle sechs bis acht
Wochen eine Führung, sogenannt „PlanTreff vor Ort“, zu Kernthemen und
wichtigen Projekten des Referats stattfinden.
Die Inhalte und Stationen der Führungen werden von einer externen Auftragnehmerin bzw. einem externen Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit dem PlanTreff
und ggf. den Fachabteilungen entwickelt. Ein Teil der Referentinnen und Referenten kann vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung gestellt werden. Je nach
Konzeption und Thema sind die Führungen mit externen Vortragenden und Kooperationspartnern zu ergänzen. Die Ansprache externer Referentinnen und Referenten übernimmt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer in Absprache mit der
Auftraggeberin. Ggf. anfallende Honorare übernimmt die Auftraggeberin.
Bei diesen Mengenangaben handelt es sich um den geschätzten Bedarf für ein Jahr
Abweichend von Ziffer 7 ZV-VOL gilt folgendes:
Die angegebenen Mengen sind geschätzt und dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage
für den Bieter und für Zwecke der Angebotswertung. Die Abrufe können abweichend der
Mengenangaben erfolgen. Eine Mindest- oder Höchstabnahmemenge wird dadurch nicht
gewährleistet.
4
Sollte der tatsächliche Bedarf während der Vertragslaufzeit von den Werten der Kalkulationsgrundlage abweichen, so ist die Landeshauptstadt München berechtigt, die Abrufmenge zu den angebotenen Preisen und Konditionen anzupassen und um maximal 20%
zu erhöhen.
C
Aufgabenbearbeitung
Die Bieterin bzw. der Bieter stellt für den Zeitraum der Beauftragung eine namentlich benannte Betreuerin bzw. einen namentlich benannten Betreuer als feste Ansprechpartnerin
bzw. festen Ansprechpartner.
Name, Vorname, Berufsbezeichnung
....................................................................................................................................
…................................................................................................................................
Als Büroadresse ist während der Auftragsbetreuung vorgesehen:
....................................................................................................................................
…................................................................................................................................
Für den Fall eines teilweisen oder gänzlichen Ausfalls des festen Ansprechpartners ist als
Stellvertreterin bzw. Stellvertreter vorgesehen:
Name, Vorname
....................................................................................................................................
Als Büroadresse ist während der Auftragsbetreuung vorgesehen:
....................................................................................................................................
…................................................................................................................................
Zur Bearbeitung der gestellten Aufgabe wird beabsichtigt, auch nachfolgende Mitarbeiterinnen und / oder Mitarbeiter einzusetzen:
Name, Vorname, Berufsbezeichnung
....................................................................................................................................
….................................................................................................................................
…................................................................................................................................
5
Eingesetzt zur Bearbeitung des Leistungsbereiches/ Position und Beschreibung der zu
erbringenden Leistungen:
....................................................................................................................................
….................................................................................................................................
....................................................................................................................................
D
Wertungskriterien
Es werden nur Angebote gewertet, die alle Vorgaben der Leistungsbeschreibung erfüllen.
Gemäß § 18 VOL/A erhält der Bieter den Zuschlag, der das wirtschaftlichste Angebot
abgegeben hat. Bei der Wertung der Angebote zählen die Kriterien wie folgt:
➢ 40 % Preis
➢ 60 % Qualität des eingereichten Grobkonzepts; davon
◦ 20 % Inhaltliche Stimmigkeit und Relevanz des vorgeschlagenen Konzepts
◦ 20 % Organisatorisch geeigneter Ablauf der Spaziergänge
◦ 20% Vorschläge zur Entwicklung des neuen Formats „PlanTreff vor Ort“
Der Bewertung liegt folgendes Punktesystem zugrunde:
a) Das Kriterium Preis/ Leistung mit einer Gewichtung von 40 % wird in ein Punktesystem mit einer maximalen Punktezahl von 5 Punkten umgelegt. Zur preislichen
Wertung wird ein relativer Maßstab mittels Anwendung einer Formel gewählt. Der
niedrigste Preis wird mit der maximal zu vergebenden Punktzahl multipliziert und
das Ergebnis durch den Angebotspreis der jeweiligen Bieterin bzw. des jeweiligen
Bieters geteilt. Somit ergibt sich für den günstigsten Preis die höchste Punktzahl,
während die darüber liegenden mit einer geringeren Punktzahl bewertet werden.
Diese Punkte werden mit einer Gewichtung von 40 multipliziert. Daraus ergibt sich
dann ein Ergebnis von maximal 200 Punkten für den Preis.
Für die Angebotsauswertung wird davon ausgegangen, dass der Vertrag über die
komplette Laufzeit (inkl. Verlängerungsoption) geschlossen wird und dabei jährlich
18 Führungen in deutscher Sprache und zwei Führungen in englischer Sprache
durchgeführt werden.
b) Die auf das Kriterium Qualität des eingereichten Entwurfs entfallende Gewichtung
von 60 % wird ebenfalls in ein Punktesystem mit einer maximalen Punktzahl von 5
Punkten umgelegt (jeweils anteilig nach den o.g. Unterpunkten). Dabei werden
durch ein internes Gremium die Angebote einzeln bewertet. Bei jedem Unterpunkt
werden entsprechend nachfolgender Einteilung zwischen 0 und 5 Punkte vergeben und anschließend mit einer Gewichtung von 60 multipliziert. Daraus ergibt
sich dann ein Ergebnis von maximal 300 Punkten beim Wertungskriterium Qualität.
6
0 Punkte= Nichterfüllung
1 Punkt = unterdurchschnittlich
2 Punkte= ausreichend
3 Punkte = durchschnittlich
4 Punkte = überdurchschnittlich5 Punkte = herausragend
c) Die Punktewerte aller Kriterien werden anschließend addiert. Das Angebot mit der
höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
E
Ergänzende Maßgaben
1.
Vergütung
(1)
Aufgewendete Arbeitszeit z.B. für Besprechungen (außer optionale Besprechungen und Veranstaltungen) mit der Auftraggeberin ist mit der vereinbarten
Vergütung abgegolten und kann nicht gesondert in Rechnung gestellt werden.
(2)
Die Rechnungsstellung erfolgt in zweifacher Ausfertigung ausschließlich an
das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b,
80331 München.
Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
• den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Rechnung ausstellenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
• die dem Rechnung ausstellenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
• die IBAN (International Bank Account Number)
• die BIC (Bank Identifier Code)
• das Ausstellungsdatum
• eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die
zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig
vergeben wird (Rechnungsnummer)
• die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten
Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung
• den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung
• das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie
jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht
bereits im Entgelt berücksichtigt ist
• den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis
darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt
• das Aktenzeichen I/01
• den Verwendungszweck: „Führung PlanTreff vor Ort“.
7
(3)
Der Vergütungsanspruch wird erst mit dem Zugang einer schriftlichen Abnahmeerklärung bei der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer sowie dem
Zugang einer vom Bevollmächtigten der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers bei der Auftraggeberin eingereichten prüffähigen Abschlussrechnung fällig, auch wenn die Leistung bereits entgegengenommen wurde.
Abschlagszahlungen für fertige Teile der Werkleistungen richten sich nach
§ 632 a BGB bzw. Ziffer 35 ZV-VOL.
(4)
Der Vergütungsanspruch wird jedoch spätestens am 30. Tag nach der Übergabe der vertragsgemäßen und im Wesentlichen mangelfreien Leistung an
die Auftraggeberin und dem Zugang der prüffähigen Schlussrechnung bei
der oben angegebenen Adresse fällig. Für den Beginn dieser Frist ist das
kumulative Vorliegen beider Voraussetzungen erforderlich.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der ZV-VOL.
2.
Behinderung und Unterbrechung der Leistung
Unterlässt oder verzögert es die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer, eine Behinderung und Unterbrechung der Leistung anzuzeigen, hat sie bzw. er der Auftraggeberin alle durch die unterlassene oder verspätete Unterrichtung entstehenden Schäden und Aufwendungen zu ersetzen. Das gilt auch für Verzögerungen,
die von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer nicht selbst zu vertreten
sind.
Die Auftraggeberin entscheidet im Falle von Verzögerungen über die Fortsetzung
der Arbeiten mit entsprechend geänderten Terminstellungen.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der ZV-VOL.
3.
Auskunftspflicht
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist verpflichtet, der Auftraggeberin jederzeit über den Stand der aufgrund des Vertrages zu erbringenden Leistungen
Auskunft zu geben und ihr auf Verlangen alle Unterlagen zur Einsichtnahme vorzulegen.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsbeendigung fort.
4.
Schweigepflicht, Neutralität
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen und Daten Stillschweigen zu bewahren, die ihr bzw. ihm im Zusammenhang
mit der Vertragserfüllung bekannt werden.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsbeendigung fort.
Die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht stellt einen Grund zur fristlose Vertragskündigung dar.
8
5.
Güteprüfung / Sicherheitsleistungen
Eine Güteprüfung und die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen werden nicht
vereinbart.
6.
F
Ergänzende Bestimmungen
(1)
Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich im Übrigen nach
den Vorschriften der §§ 631 ff. BGB über den Werkvertrag bzw. der ZV-VOL.
Die Leistungen der Auftragnehmerin / des Auftragnehmers bedürfen einer
förmlichen schriftlichen Abnahmeerklärung.
(2)
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
(3)
Die Befugnisse der Auftraggeberin im Rahmen dieses Vertrages werden
ausschließlich vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Hauptabteilung I/02 – Frau Dr. Mackel o. V. i. A. wahrgenommen.
(4)
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, wird
dadurch die Wirksamkeit des Vertrages nicht berührt. Die Vertragsparteien
werden anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder lückenhaften Bestimmungen solche vereinbaren, wie sie bei Kenntnis der Unwirksamkeit,
Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bei Abschluss des Vertrages
vereinbart worden wären.
Vorzulegende Unterlagen
Zusammen mit dem Angebot sind vorzulegen:
9
a)
Die bereits der Leistungsbeschreibung beiliegenden Anlagen
aa)
Die beiliegende Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S. 701, StAnz. Nr. 44) wird zur Kenntnis gebracht.
Aufgrund dieser Vorgaben sind wir gehalten, die beiliegende Erklärung (Scientology-Erklärung, Anlage 1) zusammen mit dem Angebot einzufordern.
Hinweis.
Bei Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jeden
Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
10
ab)
Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 2)
Hinweis.
Bei Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jeden
Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Bei Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft genügt es, wenn die geforderte Menge an Referenzen in der Summe durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft erreicht wird.
ac)
ggf.
Erklärung zur Bietergemeinschaft (vg. Anlage 3)
b)
Die von der Bieterin bzw. vom Bieter zu erstellenden Anlagen
ba)
Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dabei ist auch
darzustellen, in welcher Funktion (Leitung, Assistenz, …) dieses Personal bislang
an mit dieser Ausschreibung vergleichbaren Projekten mitgewirkt hat
Hinweis:
Bei Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
bb)
Darstellung (über die allgemeinen Aussagen in der Eigenerklärung zur Eignung
hinausgehend) von zwei bis drei, in Art, Komplexität und Größenordnung mit der
vorliegenden Aufgabe vergleichbaren Referenzprojekten (maximal zwei Seiten Text
im Format DIN A 4 pro Projekt), Fotos, udgl. mit Angaben zur Auftraggeberin / zum
Auftraggeber (Telefon-Nr. einer dortigen Ansprechpartnerin/ eines dortigen Ansprechpartners)
Diese Projekte können ganz oder teilweise identisch sein, mit den Referenzen, die
in der Eigenerklärung genannt sind, es können aber auch zusätzliche Maßnahmen
beschrieben werden.
Bei Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft genügt es, wenn die geforderte Menge an Referenzen in der Summe durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft erreicht wird.
bc)
Darstellung der technischen Büroausstattung
bd)
Grobkonzept über die beabsichtigte Art und Weise der Aufgabenbearbeitung
be)
ggf.
Liste bezüglich Übertragung von Leistungen an Nachunternehmen.
Es ist ausführlich darzustellen, welche Aufgaben auf einen oder mehrere Nachunternehmen übertragen werden. Die Nachunternehmen sind namentlich zu benennen. Ihre Eignung ist nachzuweisen.
F
Preise
Die nachfolgenden Preis erstrecken sich jeweils auf alle anfallenden Leistungen der Bieterin bzw. des Bieters einschließlich sämtlicher Nebenkosten sowie sämtlicher Sach-,
Reise- und Materialkosten.
1. a) Festpreis pro Führung bis 30.04.2018 in
deutscher Sprache, netto
€ …......................
zuzüglich ….. % Mehrwertsteuer
€ …......................
------------------------
Endbetrag
€ …......................
1. b) Festpreis pro Führung bis 30.04.2018 in
englischer Sprache, netto
€ …......................
zuzüglich ….. % Mehrwertsteuer
€ …......................
------------------------
Endbetrag
€ …......................
2. a) Falls die Auftraggeberin von der Option
einer einmaligen Vertragsverlängerung
Gebrauch macht:
Festpreis pro Führung in der Zeit von
01.05.2018 bis 30.04.2019 in deutscher
Sprache, netto
€ …......................
zuzüglich ….. % Mehrwertsteuer
€ …......................
------------------------
Endbetrag
€ …......................
2. b) Falls die Auftraggeberin von der Option
einer einmaligen Vertragsverlängerung
Gebrauch macht:
Festpreis pro Führung in der Zeit von
01.05.2018 bis 30.04.2019 in englischer
Sprache, netto
11
€ …......................
zuzüglich ….. % Mehrwertsteuer
€ …......................
------------------------
Endbetrag
€ …......................
3. a) Falls die Auftraggeberin von der Option
einer nochmaligen Vertragsverlängerung
Gebrauch macht:
Festpreis pro Führung in der Zeit von
01.05.2019 bis 30.04.2020 in deutscher
Sprache, netto
€ …......................
zuzüglich ….. % Mehrwertsteuer
€ …......................
------------------------
Endbetrag
€ …......................
3. b) Falls die Auftraggeberin von der Option
einer nochmaligen Vertragsverlängerung
Gebrauch macht:
Festpreis pro Führung in der Zeit von
01.05.2019 bis 30.04.2020 in englischer
Sprache, netto
€ …......................
zuzüglich ….. % Mehrwertsteuer
€ …......................
------------------------
Endbetrag
€ …......................
Übersicht Vergabeunterlagen
- abschließende Auflistung gem. § 8 Abs. 3 VOL/A
1.
12
Das Angebot besteht aus
a)
Angebotsschreiben (Formblatt Ang-VOL) mit eigenhändiger Unterschrift auf der
Seite 2;
Hinweis: Bei Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft genügt die Unterschrift der bevollmächtigten Vertreterin bzw. des bevollmächtigten Vertreters
b)
Leistungsbeschreibung
c)
Etwaige Konkretisierungen
2.
3.
Bereits mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a)
Die dieser Vergabeunterlage beiliegende
aa)
Scientology-Schutzerklärung
ab)
Eigenerklärung zur Eignung
ac)
Gegebenenfalls auch Erklärung zur Bietergemeinschaft (vgl. Bewerbungsbedingungen Nr. 6)
b)
Die von der Bieterin bzw. vom Bieter zu erstellenden Dokumente
ba)
Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
bb)
Beschreibung von Referenzen
bc)
Darstellung der technischen Büroausstattung
bd)
Grobkonzept über die beabsichtigte Art und Weise der Aufgabenbearbeitung
be)
Gegebenenfalls auch Liste bezüglich Übertragung von Leistungen an Nachunternehmen.
Die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich die Landeshauptstadt München gem. § 16 Abs. 2 VOL/A vor. Diese sind mittels Telefax oder EMail spätestens innerhalb von drei Werktagen nachzureichen.
Ebenfalls sind innerhalb von drei Werktagen nach Aufforderung durch die ausschreibende Stelle mittels Telefax oder E-Mail die Firmen / Namen mit Dienstbezeichnung bzw.
Ausbildung zu benennen, denen Aufgaben als Nachunternehmerinnen / Nachunternehmer übertragen werden sollen. Die Eigenerklärung zur Eignung ist dabei von jeder Nachunternehmerin / jedem Nachunternehmer mit vorzulegen.
Die Aufforderung ist dabei zu richten an:
13
ca)
per Telefax: …...................................................................
cb)
per Email: …...........................@.....................................
Bietergemeinschaft
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben im Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte Vertreterin / bevollmächtigten
Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Mit dem Angebot
ist eine gemeinsame Erklärung anzugeben, dass die bevollmächtigte Vertreterin / der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin vertritt, diese Vertreterin / dieser Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied
Zahlungen anzunehmen und alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch haften. Die Erklärung ist von allen
Mitgliedern der Gemeinschaft zu unterschreiben. Es wird empfohlen, hierfür das beiliegende Formular zu verwenden (Anlage 3).
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bewerber
einen Teilnahmeantrag zu stellen bzw. ein Angebot (für die gleiche Leistung innerhalb eines Loses)
abzugeben. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt (siehe auch Ziff. 6 BB-VOL).
Nachunternehmer
Es ist zulässig, dass die Bieterin / der Bieter für die Erfüllung des Auftrags Nachunternehmen einsetzt. Dabei hat die Bieterin / der Bieter mit den Nachunternehmen die Geltung der für sie / ihn verbindlichen Vertragsbedingungen zu vereinbaren. Auf Verlangen der Landeshauptstadt München
hat er dies nachzuweisen. Mit der Abgabe des Angebots erklärt die Bieterin / der Bieter, dass sie /
er hierbei die Anforderungen der Ziffer 7 der BB-VOL erfüllt.
Die Übertragung von Leistungen an Nachunternehmen ist auf einem Beiblatt ausführlich darzustellen und insbesondere anzugeben, welche Aufgaben auf einen oder mehrere Nachunternehmen übertragen werden. Dieses Beiblatt ist dem Angebot beizufügen.
Sollten im Auftragsfall neue oder andere Nachunternehmen, als die genannten Unternehmen beauftragt werden, hat die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer die Auftraggeberin vor der Beauftragung zu informieren und die Eignung entsprechend nachzuweisen. Die Auftraggeberin ist in begründeten Fällen berechtigt Nachunternehmen abzulehnen.
Die Landeshauptstadt München behält sich das Recht vor, nach schriftlicher Abmahnung wegen
wiederholter Qualitätsmängel, von der Auftragnehmerin / vom Auftragnehmer den Ausschluss des
von ihr / ihm beauftragten Nachunternehmens und die Übertragung an ein geeignetes Nachunternehmen zu verlangen. Sollte mit Angebotsabgabe kein Nachunternehmen benannt worden sein,
sich jedoch während der Vertragslaufzeit herausstellen, dass ein Unternehmen hinzugezogen
werden muss, so muss die Auftraggeberin vorher darüber informiert werden.
Die Übertragung von Aufträgen an Nachunternehmen bedarf der schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin.
Wird festgestellt, dass die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer Aufträge an Nachunternehmen
ohne Genehmigung der Auftraggeberin übertragen hat, so ist die Auftraggeberin zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Die Eignung des Nachunternehmens ist nachzuweisen.
14
Anlagenverzeichnis
Anlage 1:
Scientology-Schutzerklärung
Anlage 2:
Eigenerklärung zur Eignung
Anlage 3:
Erklärung zur Bietergemeinschaft
15
1
Anlage 1
Öffentliches Auftragswesen; Scientology-Organisation - Verwendung von
Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476 - 2 - 151
Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine Vereinigung, die unter dem
Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den einzelnen mittels
rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozial-technologischer Methoden einer totalen inneren und äußeren
Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu instrumentalisieren.
Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass ein nach der Technologie von L. Ron
Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der Gesamtorganisation Scientology zu betrachten ist. Ein
derartiges Unternehmen übernimmt die Verpflichtung, die Technologie von L. Ron Hubbard und die
Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern und in der Gesellschaft als allgemeines
Gedankengut zu etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen Stellen bei Geschäftskontakten eine Infiltration
und Ausforschung durch Scientology.
Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt:
1.
Von Auftragnehmern ist bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den nachfolgenden
Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage zu verlangen, die bei Annahme
des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind zulässig und notwendig, um bei
solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers
abzuklären, die
- Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder seine
Beschäftigten eröffnen
- ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder
- die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem Vertragspartner
erfordern.
Schutzerklärungen kommen demnach regelmäßig in folgenden Vertragsverhältnissen in Betracht:
Unternehmensberatung, Personal- und Managementschulung, Fortbildungs- und
Vortragsveranstaltungen, Softwareberatung, -entwicklung und -pflege, Projektentwicklung und
-steuerung, Forschungs- und Untersuchungsaufträge.
2.
Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung hat den
Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.
3.
Erweist sich nach Vertragsschluss, dass eine wissentlich falsche Erklärung abgegeben oder gegen
mit der Erklärung eingegangene Verpflichtungen verstoßen wurde, so ist der Vertrag aus wichtigem
Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
4.
Den kommunalen Auftraggebern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern
unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu
verfahren. Das gleiche gilt für die Empfänger von Zuwendungen des Freistaates Bayern, wenn die
Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer 1 gegeben werden.
5.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 1996 in Kraft.
Anlage
Schutzerklärung
2
Zum Angebot
Stadtspaziergänge für das Referat für Stadtplanung und Bauordnung der
Landeshauptstadt München
1. Erklärung zum Vergabeverfahren:
Die Bewerberin /Bieterin / der Bewerber/Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2 oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat.
2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung:
2.1 Die Bewerberin/Bieterin / der Bewerber/Bieter versichert,
dass sie/ er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie
von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, sie / er
keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder
sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach
dieser Technologie besuchen lässt;
dass nach ihrer / seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten
Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise
verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.
2.2 Die Bewerberin/Bieterin / der Bewerber/Bieter verpflichtet sich,
solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren Durchführung
des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse
oder Seminare nach dieser Technologie besuchen.
2.3 Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 sowie ein
Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.2 berechtigt die Auftraggeberin zur
Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte
des Auftraggebers bleiben unberührt.
............................................................
(Ort, Datum)
.............................................................
Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift der Bewerberin/Bieterin / des
Bewerbers/Bieters
Hinweis nach Art. 18 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes:
Hinsichtlich des Zwecks der Schutzerklärung wird auf die anliegende Bekanntma-chung der
Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 verwiesen.
Anlage 2
Bieterin / Bieter:
Datum
Eigenerklärung zur Eignung
Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/
Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: siehe Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbes
Stadtspaziergänge für das Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt München
A)
Angaben zur Bieterin/zum Bieter
1. Betrieb
Name (Firma)
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Land
Registergericht und Sitz
Registernummer
International Bank Account Number (IBAN)
Bank Identifier Code (BIC)
Ansprechpartnerin / Ansprechpartner bei
der Bieterin / beim Bieter
Telefonnummer
Faxnummer
E-Mail Adresse
2. Gesetzliche Vertreterin / Gesetzlicher Vertreter (jur. Person)
bzw. vertretungsberechtigte Gesellschafterin / vertretretungsberechtigter Gesellschafter (Personengesellschaft, Einzelunternehmen)
Nachname, Vorname
Geburtsname
Geburtsort
Geburtsdatum
Staatsangehörigkeit
Nachname, Vorname
Geburtsort
Geburtsort
Geburtsdatum
Staatsangehörigkeit
Geburtsort
Geburtsort
Geburtsdatum
Staatsangehörigkeit
Bei Bedarf, bitte Angaben zu weiteren Vertretern auf einem gesonderten Blatt beifügen
Es wird darauf hingewiesen, dass die oben gemachten Angaben auch für Zwecke der Auskunftsanforderung aus dem Gewerbezentralregister wegen möglicher Verstöße gegen das
Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder das Mindestlohngesetz verwendet werden können. Bei
Aufträgen ab einem Wert von € 30.000 ist die Auskunftsanforderung vor Zuschlagserteilung
zwingend vorgeschrieben (vgl. § 21 AEntG, § 19 MiLoG)
B)
ja
nein
- Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bieters oder ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren wurde beantragt.
‫ٱ‬
‫ٱ‬
- Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bieters oder ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren wurde eröffnet.
‫ٱ‬
‫ٱ‬
- Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren
gesetzlich geregelten Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt.
‫ٱ‬
‫ٱ‬
- Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und wird auf Verlangen vorgelegt.
‫ٱ‬
‫ٱ‬
- Das Unternehmen befindet sich in Liquidation.
‫ٱ‬
‫ٱ‬
- Seit den letzten drei Jahren hat eine Teilnahme an, nach dem Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkung (GWB), unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden
Abreden stattgefunden.
‫ٱ‬
‫ٱ‬
- Es wurde eine schwere Verfehlung begangen, die die Zuverlässigkeit als Bieter
in Frage stellt, z.B. Submissionsbetrug, Unterschlagung, Untreue, Schwarzarbeit
Preisabsprachen, Vorteilsnahme etc.
‫ٱ‬
‫ٱ‬
- Eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde
rechtskräftig verurteilt wegen (vgl. § 6 EG Abs. 4 VOL/A):
a) § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen),
§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen),
§ 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 StGB (Geldwäsche)
c) § 263 StGB (Betrug),
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug),
e) § 334 StGB (Bestechung),
f) Art. 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter) oder
g) § 370 AO (Steuerhinterziehung).
‫ٱ‬
‫ٱ‬
- Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung wurde ordnungsgemäß erfüllt
‫ٱ‬
‫ٱ‬
- Während der Ausführungszeit des Auftrags besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
➢ Personenschäden:
…...................... Euro
➢ Sachschäden
…...................... Euro
➢ Vermögensschäden …...................... Euro
‫ٱ‬
‫ٱ‬
C)
Umsatzzahlen/Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Bieterin/des Bieters in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren
Leistungsspektren und -schwerpunkte des Unternehmens:
Umsatzzahlen/Mitarbeiter des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Jahr:
Gesamtumsatz:
davon Umsatz mit dem zu vergebenden
Auftrag vergleichbaren Leistungen
Anzahl der im Durchschnitt fest
angestellten Mitarbeiter
Anzahl Führungskräfte
2013
2014
2015
D)
Referenzliste der Bieterin / des Bieters mit mind. 2 und max. 5 in den letzten drei Jahren in
Art und Umfang zuverlässig erbrachten vergleichbaren Leistungen.
Die Landeshauptstadt München kann eigene Erfahrungen heranziehen.
Leistungen, die erst seit weniger als einem Jahr erbracht werden oder Referenzen älter als
drei Jahre werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
1. Referenz
Auftraggeberin / Auftraggeber mit Anschrift
Auftragsgegenstand
Ansprechperson bei der
Auftraggeberin / beim Auftraggeber
Telefonnummer
Auftragswert
Auftragszeitraum
2. Referenz
Auftraggeberin / Auftraggeber mit Anschrift
Auftragsgegenstand
Ansprechperson bei der
Auftraggeberin / beim Auftraggeber
Telefonnummer
Auftragswert
Auftragszeitraum
3. Referenz
Auftraggeberin / Auftraggeber mit Anschrift
Auftragsgegenstand
Ansprechperson bei der
Auftraggeberin / beim Auftraggeber
Telefonnummer
Auftragswert
Auftragszeitraum
4. Referenz
Auftraggeberin / Auftraggeber mit Anschrift
Auftragsgegenstand
Ansprechperson bei der
Auftraggeberin / beim Auftraggeber
Telefonnummer
Auftragswert
Auftragszeitraum
5. Referenz
Auftraggeberin / Auftraggeber mit Anschrift
Auftragsgegenstand
Ansprechperson bei der
Auftraggeberin / beim Auftraggeber
Telefonnummer
Auftragswert
Auftragszeitraum
Anlage 3
Erklärung Bietergemeinschaft
Bezeichnung des Auftrages durch die öffentliche Auftraggeberin/
Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: siehe Leistungsbeschreibung
Stadtspaziergänge für das Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt München
Nennung der Mitglieder der Bietergemeinschaft
….........................................................................................................................................................
............................................................................................................................................................
.............................................................................................................................................................
Nennung bevollmächtigte Vertreterin / bevollmächtigter Vertreter
….........................................................................................................................................................
Wir bestätigen, dass
➢ die bevollmächtigte Vertreterin / der bevollmächtigte Vertreter die oben aufgeführten Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt,
➢ die bevollmächtigte Vertreterin / der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft Zahlungen anzunehmen
und
➢ alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch haften.
….....................................
Datum
Rechtsverbindliche Unterschrift aller Mitglieder der
Bietergemeinschaft
…...............................................
…...............................................
…...............................................