Anlage IV/1 Angebotsaufforderung VOL Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung PLAN-HAI-11-3 Blumenstraße 28b, 80331 München Vergabeart: ✘ Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe An die interessierten Bieterinnen und Bieter Ablauf der Angebotsfrist: Ablauf der Bindefrist: 08.07.2016 12.08.2016 Ort/Zimmer: Blumenstraße 31 Zimmer 425 Zur Wahrung der Angebotsfrist ist eine Einreichung außerhalb der Dienststunden in den Sonderbriefkasten des Rathauses, Marienplatz 8 (Eingang Fischbrunnen) möglich. Unser Zeichen: 0452-02-allg. Telefon: 089/233- 22563 München, 06.06.2016 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (AA-VOL) Aktenzeichen: 0452-02-allg. Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/ Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:siehe Leistungsbeschreibung Stadtspaziergänge für das Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt München Anlagen: ✘ ✘ Bewerbungsbedingungen (BB-VOL) vom 01.03.1988, Stand: 01.05.2010 Merkblatt für die Hinterlegung von Sicherheiten Angebotsschreiben (Ang-VOL) ✘ Scientology-Schutzerklärung (Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung) 1-fach Besondere Vertragsbedingungen (BV-VOL) ✘ Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) 1-fach Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZV-VOL) vom 01.03.1988, Stand: 18.04.2016 ✘ Erklärung zur Bietergemeinschaft (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) 1-fach Leistungsbeschreibung Technische Vertragsbedingungen: bitte wenden! VHBM-VOL/Anlage IV/1 Stand: 04/16 Seite 2 Sehr geehrte Damen und Herren, es ist beabsichtigt, die in beiliegenden Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung der Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung – Hauptabteilung I Stadtentwicklungsplanung Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Vergabeunterlagen können eingesehen werden: Ort/Zimmer/Sachbearbeiter/-in: Blumenstraße 31, Zimmer 212, Hr. Schaffarczyk ✘ nach telefonischer Absprache werktags (außer Samstag) 1. Telefon: 089/233 - 22563 in der Zeit von bis Uhr Nicht beigefügte Vergabeunterlagen *): ✘ ✘ Bewerbungsbedingungen (BB-VOL) vom 01.03.1988, Stand:01.05.2010 Besondere Vertragsbedingungen (BV-VOL) Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZV-VOL) vom 01.03.1988, Stand: 18.04.2016 *) liegen bereits vor bzw. können im Internet unter www.muenchen.de/vgst1 eingesehen werden 2. Unterteilung in Lose vorgesehen: Es können Angebote für 3. Nebenangebote sind zugelassen: ja ein Los, ✘ nein Lose, ein/mehrere/alle Los(e) abgegeben werden. ✘ nein Nebenangebote sind zugelassen für: die Gesamtleistung für folgende Teilleistungen (Positionen, Abschnitte, Fachlose): 4. Ein für Vergabeunterlagen erhobener Betrag wird nicht erstattet. 5. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich oder per Telefax zurückgezogen werden. 6. Bis zum Ablauf der Bindefrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Wenn Sie bis zum Ende der Bindefrist keinen Auftrag erhalten haben, ist Ihr Angebot nicht berücksichtigt worden. Sofern Sie ausdrücklich über die Ablehnung Ihres Angebots unterrichtet werden wollen, müssen Sie dies schriftlich, per Telefax oder E-Mail beantragen. Eine Mitteilung nach § 19 (1) VOL erfolgt grundsätzlich nicht. 7. Falls Sie bereit sind, die Leistung zu übernehmen, werden Sie gebeten, beiliegendes Angebotsschreiben nebst Anlagen ausgefüllt und unterschrieben in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die umseitig bezeichnete Stelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außerdem ✘ mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „Angebot für Stadtspaziergänge“ bzw. ✘ mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und beiliegendem Aufkleber zu versehen. Beiliegendes Angebotskuvert ist zu verwenden. Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote wie Telefax und E-Mail sind bei Öffentlichen Ausschreibungen und Beschränkten Ausschreibungen nicht zugelassen. Digitale Angebote sind ebenfalls nicht zugelassen. 8. Kriterien für die Auftragserteilung: Das wirtschaftlichste Angebot bezüglich: ✘ Die Kriterien für die Auftragserteilung sind in der Leistungsbeschreibung, Seite 6, Kapitel D , genannt. Mit freundlichen Grüßen Schaffarczyk Verwaltungsamtsrat VHBM-VOL/Anlage IV/1 Stand: 04/16 Seite 2 Achtung Angebot für Veranstaltungsprogramm „Stadtspaziergänge“ inliegend Bitte nicht öffnen Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Hauptabteilung I/01 Blumenstraße 31 80331 München VHBM-VOL/Anlage IV/1 Stand: 04/16 Seite 2 Wichtige Hinweise zur Angebotsbearbeitung Bitte unbedingt beachten : Die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen dürfen nur für den Zweck der Angebotsabgabe verwendet werden. Eine Weiterleitung der Unterlagen an Dritte bzw. Kopie oder Nutzung der Texte und Anlagen für einen anderen Zweck - auch auszugsweise - ist unzulässig. Für eine gültige Angebotsabgabe sind insbesondere die nachfolgenden Punkte maßgebend. ➢ Das Angebot ist auf der zweiten Seite des Angebotsschreibens (Ang-VOL) im hierfür vorgesehenen Unterschriftsfeld eigenhändig zu unterschreiben. Eine kopierte oder eingescante Unterschrift führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung. ➢ Die von der Bieterin bzw. vom Bieter einzureichenden Vergabeunterlagen sind vollständig auszufüllen und bestehen aus ➔ dem Angebotsschreiben Ang-VOL mit Unterschrift ➔ der Leistungsbeschreibung Vergessen Sie nicht, auch die Scientology-Schutzerklärung zu unterzeichnen. Die Landeshauptstadt München behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 16 Abs. 2 VOL/A vor. ➢ Die Angebotsabgabe muss auf den vorgegebenen Formblättern erfolgen. a) Geänderte (auch fehlende) oder ergänzte Vertragsunterlagen führen zwingend zum Ausschluss. Änderung, Erläuterung oder Ergänzung in diesem Sinne ist jede von den nachfolgenden Vergabeunterlagen abweichende Äußerung egal in welcher Form und egal an welcher Stelle der einzureichenden Angebotsunterlagen. Das von den Bietenden geforderte Grobkonzept über die Auftragsbearbeitung und die Kostenkalkulation sind dabei Bestandteile des Angebotes. Exemplarisch wird auf die Zahlungsfristen gemäß § 17 VOL/B hingewiesen. Angebote, die Vorauszahlungen fordern, werden nicht berücksichtigt. b) Änderungen der Bieterin bzw. des Bieters an ihren bzw. seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein und eindeutig als von der Bieterin bzw. vom Bieter stammend erkennbar sein. Nicht zweifelsfrei sind Eintragungen, die unleserlich, ausgeschabt u.ä. wurden. Sind Korrekturen notwendig, sind die nicht mehr gültigen Eintragungen dick blau oder schwarz auszustreichen und die neuen Eintragungen darüber oder daneben zu schreiben. Die Änderungen sind mit Handzeichen und Firmenstempel zu bestätigen. ➢ Angebote können nur bei Anerkennung der Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt München und der ergänzenden Maßgaben des Referates für Stadtplanung und Bauordnung berücksichtigt werden. Verweise auf Vertrags-, Liefer- bzw. Zahlungsbedingungen der Bieterin / des Bieters führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. VHBM-VOL/Anlage IV/1 Stand: 04/16 Anlage IV/3 Angebotsschreiben VOL Name und Anschrift des Bieters (Firmenstempel) Vergabeart: ✘ Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Hauptabteilung I/01 Blumenstraße 31 80331 München Ablauf der Angebotsfrist: 08.07.2016 Ort/Zimmer: Ablauf der Bindefrist: 12.08.2016 Blumenstraße 31 Zimmer 425 Zur Wahrung der Angebotsfrist ist eine Einreichung außerhalb der Dienststunden in den Sonderbriefkasten des Rathauses, Marienplatz 8 (Eingang Fischbrunnen) möglich. Datum: Sachbearbeiter/in des Bieters: Name, Tel.: Angebot für Leistungen (Ang-VOL) Aktenzeichen: Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/ Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:vgl. Leistungsbeschreibung Stadtspaziergänge für das Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt München A) Vertragsbestandteile gemäß § 1 VOL/B: ✘ Leistungsbeschreibung Besondere Vertragsbedingungen (BV-VOL) ✘ Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZV-VOL), Stand 18.04.2016 Technische Vertragsbedingungen: ✘ Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Fassung 2003 Pläne/Zeichnungen: B) Anlagen, die, soweit zutreffend, dem Angebotsschreiben beigefügt sind: Verzeichnis und Erklärung betr. Bietergemeinschaft Erklärung über das Bestehen gewerblicher Schutzrechte bitte wenden! VHBM-VOL/Anlage IV/3 Stand: 04/16 Seite 2 1. Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. Alle Geldbeträge sind in der Währungseinheit Euro angegeben 2. Falls eine Prüfung des angebotenen Preises nach der Verordnung PR-Nr.: 30/53 (in der jeweils geltenden Fassung) die Unzulässigkeit des Preises ergibt, gilt als Angebotspreis der preisrechtlich zulässige Preis. 3. Besondere Angaben des Bieters Ich bin/Wir sind bevorzugter Bewerber laut beigefügtem/vorliegendem Nachweis Spätaussiedler Verfolgte Schwerbehindertenwerkstätte Blindenwerkstätte Ausbildungsbetrieb 4. Erklärung 4.1 Ich/Wir werde(n) keine Leistungen an Nachunternehmer übertragen. 4.2 Ich/Wir werde(n), abweichend von Ziffer 4.1, die in der beigefügten Liste aufgeführten Leistungen an die dort benannten Nachunternehmer übertragen. Die Anforderungen der Ziffer 7 der Bewerbungsbedingungen (BB-VOL) werden erfüllt. Mir/Uns ist bekannt, dass nach Vertragsschluss mit einer Zustimmung zur Übertragung von Leistungen an andere Unternehmen nicht gerechnet werden kann. 4.3 Soweit eine Sicherheitsleistung verlangt ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir vom Merkblatt für die Hinterlegung von Sicherheiten bei der Landeshauptstadt München Kenntnis genommen habe(n) und erkenne(n) die Hinterlegungsbedingungen für die von mir/uns ggf. zu erbringenden Sicherheitsleistungen an. Ferner ist mir/uns bekannt, dass nach Nr. 5 (d) „Mittelstandsrichtlinien Öffentliches Auftragswesen“ Konzernbürgschaften grundsätzlich nicht zugelassen sind. 4.4 Ich/Wir versichere/versichern, dass das Angebot ohne Preisabsprache zustande gekommen ist. 4.5.1 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften weder mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind noch ein Straf- oder Bußgeldverfahren gegen mich/uns anhängig ist. Den Einsatz von Nachunternehmen mache ich/machen wir davon abhängig, dass diese eine gleichartige Erklärung abgeben. 4.5.2 Ich/Wir erkläre(n), dass wir die Voraussetzungen unter Ziff. 4.5.1 nicht erfüllen. Um dennoch am Wettbewerb teilnehmen zu können lege(n) ich/wir eine Erklärung bei. 4.5.3 Ich/Wir erkläre(n), dass weder das Unternehmen noch Vertreterinnen bzw. Vertreter des Unternehmens wegen Verstoßes gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) oder das Mindestlohngesetz (MiLoG) mit einer Geldbuße von mindestens € 2.500 belegt wurden. Mir/uns ist bekannt, dass die Auftraggeberin auch im Falle dieser Erklärung zusätzliche Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister anfordern kann und bei Zuschlägen ab einem Wert von € 30.000 regelmäßig anfordert. Den Einsatz von Nachunternehmen oder Verleiherinnen bzw. Verleihern mache ich/ machen wir davon abhängig, dass diese eine gleichartige Erklärung abgeben. 4.5.4 Ich/Wir erkläre(n), dass wir die Voraussetzungen unter Ziff. 4.5.3 nicht erfüllen. Um dennoch am Wettbewerb teilnehmen zu können lege(n) ich/wir eine Erläuterung bei. 4.6 Mit der Abgabe des Angebotes erkläre(n) ich mich/wir uns einverstanden, dass durch die Landeshauptstadt München Angaben über Firmenname und -anschrift an Presseorgane anlässlich der Fertigstellung des Bauvorhabens oder bei ähnlichen Anlässen weitergegeben werden dürfen. Hier ankreuzen, falls Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihr Firmenname und Ihre Firmenanschrift Presseorganen mitgeteilt werden. Eine Benachteiligung ist mit der Verweigerung des Einverständnisses nicht verbunden. 4.7 Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass die Daten des Angebotes zu Auswertungszwecken in einem automatisierten Verfahren verarbeitet werden. 4.8 Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/unseren Ausschluss aus diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann. 4.9 Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein von mir/uns gewährtes Skonto nur gewertet werden kann, wenn es sich auf alle Zahlungen erstreckt und die Zahlungsfrist mindestens 21 Tage beträgt. Sofern ich/wir eine andere Regelung wünschen, haben wir dies gesondert angegeben. 4.10 Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebotes, dazu gehören auch die auf Seite 1 aufgeführten Vertragsbestandteile (A) und Anlagen (B). Ich/wir erklären, dass ich/wir alle diese Teile des Angebotes kenne(n) und anerkenne(n). Auch wenn ich/wir eine selbstgefertigte Kurzfassung der Leistungsbeschreibung abgebe(n), wird mit der Unterschrift die von der Auftraggeberin verfasste Urschrift der Leistungsbeschreibung als alleinverbindlich anerkannt. Ort, Datum, Stempel und Unterschrift Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, muss das Angebot zwingend von der Wertung ausgeschlossen werden. VHBM-VOL/Anlage IV/3 Stand: 04/16 Leistungsbeschreibung Stadtspaziergänge für das Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt München A Projektbeschreibung und Zulassungsbedingungen 1. Allgemeines Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Die Angebotsunterlagen werden Eigentum der Landeshauptstadt München und nur zur Auswertung der Angebote bzw. zur Entscheidung für den Zuschlag verwendet. Das Angebot ist ausschließlich auf den übermittelten Formblättern der Landeshauptstadt München vollständig abzugeben und muss, soweit vorgegeben, mit einer Endsumme abschließen. Erläuterungen bzw. Änderungen dürfen durch den Bieter bzw. die Bieterin nicht in den Ausschreibungsunterlagen vermerkt werden; lediglich Fußnoten können angebracht und in einem beizufügenden Schreiben kommentiert werden. Werden Unterlagen oder Erklärungen, die in der Ausschreibung gefordert sind, nicht mit abgegeben, kann dies zum Ausschluss aus der Wertung führen. Die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich die Auftraggeberin, soweit rechtlich zulässig, vor. Angebote können nur bei Anerkennung der Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt München berücksichtigt werden. Angebote, die unter Zugrundelegung von Vertrags-, Liefer- bzw. Zahlungsbedingungen der Bieterin bzw. des Bieters abgegeben werden, werden ausgeschlossen. Änderungen der Bieterin bzw. des Bieters an ihren bzw. seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Nicht zweifelsfrei sind Eintragungen, die z. B. unleserlich, überklebt, überlackt, abgeschabt u. a. wurden. Sind Korrekturen notwendig, sind die nicht mehr gültigen Eintragungen in Fettschrift schwarz oder blau auszustreichen und die neuen Zahlen darüber oder daneben zu schreiben. Mit der Abgabe des vorstehenden Angebots erklärt die Bieterin bzw. der Bieter, dass sie bzw. er die Bewerbungsbedingungen (BB/EU-VOL) vom 01.03.1988, Stand 01.05.2010, die zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZV-VOL) vom 01.03.1988, Stand 18.04.2016 erhalten hat und diese uneingeschränkt anerkennt. Die zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZV-VOL) und die Bewerbungsbedingungen (BBVOL) können im Intranet unter ➢ www.muenchen.de/vgst1 eingesehen werden. Sollte die Bieterin bzw. der Bieter über keinen Internetzugang verfügen, so können die genannten Unterlagen auch beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung angefordert werden. Das Angebot ist auf Seite 2 des Angebotsschreibens im vorgesehenen Unterschriftsfeld zu unterschreiben. 1 Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer kooperiert eng mit den Vertretern der Dienststelle und steht für alle notwendigen Abstimmungsgespräche, auch kurzfristig zur Verfügung. 2. Städtische Ansprechpersonen Die einzelnen Leistungen werden während der Vertragslaufzeit direkt von der Dienststelle abgerufen. Die Dienststelle ist auch Ansprechpartner bei inhaltlichen/ zeitlichen Rückfragen der Bieterin bzw. des Bieters für Fragen zum Ausschreibungsverfahren. Folgende Ansprechpersonen werden in der Dienststelle benannt: a) Für das Vergabeverfahren: Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung – Hauptabteilung I/11-3, Blumenstraße 31, 80331 München Gerhard Schaffarczyk, Telefon: 089 233 – 22563, Telefax: 089 233 – 989 22563, E-Mail: [email protected] b) Für die Auftragsabwicklung nach der Zuschlagserteilung Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung – Hauptabteilung I/02 (PlanTreff), Blumenstraße 31, 80331 München Dr. Alexandra Mackel Telefon: 089 233 – 24775, Telefax: 089 233 – 27151 E-Mail: [email protected] 3. Aufgabe / Anlass Hintergrund der vorliegenden Ausschreibung ist die Forderung nach mehr Beteiligung der Öffentlichkeit und die hohe Dichte an Projekten und Maßnahmen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt München (nachstehend auch Auftraggeberin genannt), über die kontinuierlich informiert werden soll. Dieser zunehmende Bedarf macht eine regelmäßige und direkte Information und Kommunikation mit der Bürgerschaft notwendig. Durch dialogische Führungen vor Ort mit Referentinnen und Referenten, Akteuren sowie Bürgerinnen und Bürgern kann ein Austausch zu wichtigen Themen des Referates (u.a. Wohnen, Mobilität, Freiraum) erfolgen. Erfahrungsgemäß ist das Format „Stadtspaziergang“ sehr beliebt und wird regelmäßig im PlanTreff angefragt. Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin übernimmt die Konzeption, Koordination und Durchführung von bis zu 20 Spaziergängen pro Jahr, sogenannt „PlanTreff vor Ort“. 2 4. Konkretisierungs- und Korrekturrechte Für alle Arbeitsergebnisse sind bis zu zwei Korrekturdurchläufe zwischen den Vertragsparteien einzukalkulieren. Die Auftraggeberin ist unabhängig davon berechtigt, im Voraus für zu erbringende Entwürfe Anforderungen zu definieren, die diese Leistungsbeschreibung inhaltlich und formal konkretisieren. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist ihrerseits bzw. seinerseits dazu berechtigt, von der Auftraggeberin einzelfallbezogen eine Konkretisierung der Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung zu verlangen und im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Auftraggeberin Zugang zu Informationsquellen zu erhalten, die die Leistungserbringung mit der vereinbarten Qualität ermöglichen. 5. Zeitplan Der Rahmenvertrag beginnt voraussichtlich im August 2016 und endet am 30. April 2018. Der Vertrag endet grundsätzlich nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, einer zusätzlichen Kündigung bedarf es hierzu nicht. Im verbleibenden Jahr 2016 sollen bis zu drei Stadtspaziergänge abgerufen werden, für das Kalenderjahr 2017 bis zu 20 Stadtspaziergänge. Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Hierfür wird unter Buchstabe F jeweils ein gesonderter Einzelpreis angeboten. Falls die Auftraggeberin von von diesen Option Gebrauch macht, wird sie diese Entscheidung der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitteilen. 6. Scientology-Schutzerklärung Die beiliegende Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S. 701, StAnz. Nr. 44) wird zur Kenntnis gebracht. Aufgrund dieser Vorgaben sind wir gehalten, die beiliegende Erklärung (Scientology-Erklärung, Anlage 1) zusammen mit dem Angebot einzufordern. 7. Beurteilungsgrundlage für die Wirtschaftlichkeit des Angebotes Von der Bieterin bzw. vom Bieter sind für Zwecke der Angebotsauswertung folgende Aufgaben einzureichen. - max. 2-seitiges Grobkonzept DINA4 - Beschreibung eines beispielhaften Stadtspazierganges zum Thema „Mobilität“ Folgende Erkenntnisse sollen daraus für die Auftraggeberin gewonnen werden: - erste Ideen zur Weiterentwicklung des neuen Formats „PlanTreff vor Ort“ - Gesamtcharakter der Touren: Qualität, Relevanz - Stimmigkeit des Ablaufs 3 Die Plausibilität und Stringenz der unterbreiteten Vorschläge für die beabsichtigte Vorgehensweise muss erkennbar sein. ➔ Dieses Konzept dient der Auftraggeberin zur Antwort auf die Frage, in welchem Umfang das Angebot die Wertungskriterien erfüllt. ➔ Dieses Konzept wird Bestandteil des Angebotes und damit Vertragsunterlage im Sinne von § 16 Abs. 3 Buchstabe d) VOL/A. B Leistungen der Auftragnehmerin / des Auftragnehmers Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer übernimmt die Konzeption, Koordination und Durchführung von bis zu 20 Spaziergängen pro Jahr: Pro geführter Gruppe ist mit bis zu 30 Personen zu rechnen. Audiogeräte stellt die Auftraggeberin zur Verfügung. Auch die Bewerbung des Formats mittels Informationsflyern und das Anmeldemanagement läuft über die Auftraggeberin. Die Führungen dauern rund zwei bis zweieinhalb Stunden. Die Führungen werden grundsätzlich in deutscher Sprache durchgeführt. Zusätzlich ist jedoch auch jeweils ein Preis für eine englischspraqchige Führung anzubieten. a) Während der Zeit der Jahresausstellung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung in der Rathausgalerie (Anfang Januar bis Anfang März) finden rund sechs thematische Spaziergänge zum Ausstellungsthema einmal pro Woche nachmittags statt. Zielgruppe sind alle Münchner Bürgerinnen und Bürger. b) In den restlichen Monaten nach der Jahresausstellung soll alle sechs bis acht Wochen eine Führung, sogenannt „PlanTreff vor Ort“, zu Kernthemen und wichtigen Projekten des Referats stattfinden. Die Inhalte und Stationen der Führungen werden von einer externen Auftragnehmerin bzw. einem externen Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit dem PlanTreff und ggf. den Fachabteilungen entwickelt. Ein Teil der Referentinnen und Referenten kann vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung gestellt werden. Je nach Konzeption und Thema sind die Führungen mit externen Vortragenden und Kooperationspartnern zu ergänzen. Die Ansprache externer Referentinnen und Referenten übernimmt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer in Absprache mit der Auftraggeberin. Ggf. anfallende Honorare übernimmt die Auftraggeberin. Bei diesen Mengenangaben handelt es sich um den geschätzten Bedarf für ein Jahr Abweichend von Ziffer 7 ZV-VOL gilt folgendes: Die angegebenen Mengen sind geschätzt und dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage für den Bieter und für Zwecke der Angebotswertung. Die Abrufe können abweichend der Mengenangaben erfolgen. Eine Mindest- oder Höchstabnahmemenge wird dadurch nicht gewährleistet. 4 Sollte der tatsächliche Bedarf während der Vertragslaufzeit von den Werten der Kalkulationsgrundlage abweichen, so ist die Landeshauptstadt München berechtigt, die Abrufmenge zu den angebotenen Preisen und Konditionen anzupassen und um maximal 20% zu erhöhen. C Aufgabenbearbeitung Die Bieterin bzw. der Bieter stellt für den Zeitraum der Beauftragung eine namentlich benannte Betreuerin bzw. einen namentlich benannten Betreuer als feste Ansprechpartnerin bzw. festen Ansprechpartner. Name, Vorname, Berufsbezeichnung .................................................................................................................................... …................................................................................................................................ Als Büroadresse ist während der Auftragsbetreuung vorgesehen: .................................................................................................................................... …................................................................................................................................ Für den Fall eines teilweisen oder gänzlichen Ausfalls des festen Ansprechpartners ist als Stellvertreterin bzw. Stellvertreter vorgesehen: Name, Vorname .................................................................................................................................... Als Büroadresse ist während der Auftragsbetreuung vorgesehen: .................................................................................................................................... …................................................................................................................................ Zur Bearbeitung der gestellten Aufgabe wird beabsichtigt, auch nachfolgende Mitarbeiterinnen und / oder Mitarbeiter einzusetzen: Name, Vorname, Berufsbezeichnung .................................................................................................................................... …................................................................................................................................. …................................................................................................................................ 5 Eingesetzt zur Bearbeitung des Leistungsbereiches/ Position und Beschreibung der zu erbringenden Leistungen: .................................................................................................................................... …................................................................................................................................. .................................................................................................................................... D Wertungskriterien Es werden nur Angebote gewertet, die alle Vorgaben der Leistungsbeschreibung erfüllen. Gemäß § 18 VOL/A erhält der Bieter den Zuschlag, der das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Bei der Wertung der Angebote zählen die Kriterien wie folgt: ➢ 40 % Preis ➢ 60 % Qualität des eingereichten Grobkonzepts; davon ◦ 20 % Inhaltliche Stimmigkeit und Relevanz des vorgeschlagenen Konzepts ◦ 20 % Organisatorisch geeigneter Ablauf der Spaziergänge ◦ 20% Vorschläge zur Entwicklung des neuen Formats „PlanTreff vor Ort“ Der Bewertung liegt folgendes Punktesystem zugrunde: a) Das Kriterium Preis/ Leistung mit einer Gewichtung von 40 % wird in ein Punktesystem mit einer maximalen Punktezahl von 5 Punkten umgelegt. Zur preislichen Wertung wird ein relativer Maßstab mittels Anwendung einer Formel gewählt. Der niedrigste Preis wird mit der maximal zu vergebenden Punktzahl multipliziert und das Ergebnis durch den Angebotspreis der jeweiligen Bieterin bzw. des jeweiligen Bieters geteilt. Somit ergibt sich für den günstigsten Preis die höchste Punktzahl, während die darüber liegenden mit einer geringeren Punktzahl bewertet werden. Diese Punkte werden mit einer Gewichtung von 40 multipliziert. Daraus ergibt sich dann ein Ergebnis von maximal 200 Punkten für den Preis. Für die Angebotsauswertung wird davon ausgegangen, dass der Vertrag über die komplette Laufzeit (inkl. Verlängerungsoption) geschlossen wird und dabei jährlich 18 Führungen in deutscher Sprache und zwei Führungen in englischer Sprache durchgeführt werden. b) Die auf das Kriterium Qualität des eingereichten Entwurfs entfallende Gewichtung von 60 % wird ebenfalls in ein Punktesystem mit einer maximalen Punktzahl von 5 Punkten umgelegt (jeweils anteilig nach den o.g. Unterpunkten). Dabei werden durch ein internes Gremium die Angebote einzeln bewertet. Bei jedem Unterpunkt werden entsprechend nachfolgender Einteilung zwischen 0 und 5 Punkte vergeben und anschließend mit einer Gewichtung von 60 multipliziert. Daraus ergibt sich dann ein Ergebnis von maximal 300 Punkten beim Wertungskriterium Qualität. 6 0 Punkte= Nichterfüllung 1 Punkt = unterdurchschnittlich 2 Punkte= ausreichend 3 Punkte = durchschnittlich 4 Punkte = überdurchschnittlich5 Punkte = herausragend c) Die Punktewerte aller Kriterien werden anschließend addiert. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. E Ergänzende Maßgaben 1. Vergütung (1) Aufgewendete Arbeitszeit z.B. für Besprechungen (außer optionale Besprechungen und Veranstaltungen) mit der Auftraggeberin ist mit der vereinbarten Vergütung abgegolten und kann nicht gesondert in Rechnung gestellt werden. (2) Die Rechnungsstellung erfolgt in zweifacher Ausfertigung ausschließlich an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b, 80331 München. Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten: • den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Rechnung ausstellenden Unternehmers und des Leistungsempfängers • die dem Rechnung ausstellenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer • die IBAN (International Bank Account Number) • die BIC (Bank Identifier Code) • das Ausstellungsdatum • eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer) • die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung • den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung • das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist • den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt • das Aktenzeichen I/01 • den Verwendungszweck: „Führung PlanTreff vor Ort“. 7 (3) Der Vergütungsanspruch wird erst mit dem Zugang einer schriftlichen Abnahmeerklärung bei der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer sowie dem Zugang einer vom Bevollmächtigten der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers bei der Auftraggeberin eingereichten prüffähigen Abschlussrechnung fällig, auch wenn die Leistung bereits entgegengenommen wurde. Abschlagszahlungen für fertige Teile der Werkleistungen richten sich nach § 632 a BGB bzw. Ziffer 35 ZV-VOL. (4) Der Vergütungsanspruch wird jedoch spätestens am 30. Tag nach der Übergabe der vertragsgemäßen und im Wesentlichen mangelfreien Leistung an die Auftraggeberin und dem Zugang der prüffähigen Schlussrechnung bei der oben angegebenen Adresse fällig. Für den Beginn dieser Frist ist das kumulative Vorliegen beider Voraussetzungen erforderlich. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der ZV-VOL. 2. Behinderung und Unterbrechung der Leistung Unterlässt oder verzögert es die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer, eine Behinderung und Unterbrechung der Leistung anzuzeigen, hat sie bzw. er der Auftraggeberin alle durch die unterlassene oder verspätete Unterrichtung entstehenden Schäden und Aufwendungen zu ersetzen. Das gilt auch für Verzögerungen, die von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer nicht selbst zu vertreten sind. Die Auftraggeberin entscheidet im Falle von Verzögerungen über die Fortsetzung der Arbeiten mit entsprechend geänderten Terminstellungen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der ZV-VOL. 3. Auskunftspflicht Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist verpflichtet, der Auftraggeberin jederzeit über den Stand der aufgrund des Vertrages zu erbringenden Leistungen Auskunft zu geben und ihr auf Verlangen alle Unterlagen zur Einsichtnahme vorzulegen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsbeendigung fort. 4. Schweigepflicht, Neutralität Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen und Daten Stillschweigen zu bewahren, die ihr bzw. ihm im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung bekannt werden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsbeendigung fort. Die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht stellt einen Grund zur fristlose Vertragskündigung dar. 8 5. Güteprüfung / Sicherheitsleistungen Eine Güteprüfung und die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen werden nicht vereinbart. 6. F Ergänzende Bestimmungen (1) Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich im Übrigen nach den Vorschriften der §§ 631 ff. BGB über den Werkvertrag bzw. der ZV-VOL. Die Leistungen der Auftragnehmerin / des Auftragnehmers bedürfen einer förmlichen schriftlichen Abnahmeerklärung. (2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. (3) Die Befugnisse der Auftraggeberin im Rahmen dieses Vertrages werden ausschließlich vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Hauptabteilung I/02 – Frau Dr. Mackel o. V. i. A. wahrgenommen. (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages nicht berührt. Die Vertragsparteien werden anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder lückenhaften Bestimmungen solche vereinbaren, wie sie bei Kenntnis der Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bei Abschluss des Vertrages vereinbart worden wären. Vorzulegende Unterlagen Zusammen mit dem Angebot sind vorzulegen: 9 a) Die bereits der Leistungsbeschreibung beiliegenden Anlagen aa) Die beiliegende Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S. 701, StAnz. Nr. 44) wird zur Kenntnis gebracht. Aufgrund dieser Vorgaben sind wir gehalten, die beiliegende Erklärung (Scientology-Erklärung, Anlage 1) zusammen mit dem Angebot einzufordern. Hinweis. Bei Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jeden Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. 10 ab) Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 2) Hinweis. Bei Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jeden Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft genügt es, wenn die geforderte Menge an Referenzen in der Summe durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft erreicht wird. ac) ggf. Erklärung zur Bietergemeinschaft (vg. Anlage 3) b) Die von der Bieterin bzw. vom Bieter zu erstellenden Anlagen ba) Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dabei ist auch darzustellen, in welcher Funktion (Leitung, Assistenz, …) dieses Personal bislang an mit dieser Ausschreibung vergleichbaren Projekten mitgewirkt hat Hinweis: Bei Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. bb) Darstellung (über die allgemeinen Aussagen in der Eigenerklärung zur Eignung hinausgehend) von zwei bis drei, in Art, Komplexität und Größenordnung mit der vorliegenden Aufgabe vergleichbaren Referenzprojekten (maximal zwei Seiten Text im Format DIN A 4 pro Projekt), Fotos, udgl. mit Angaben zur Auftraggeberin / zum Auftraggeber (Telefon-Nr. einer dortigen Ansprechpartnerin/ eines dortigen Ansprechpartners) Diese Projekte können ganz oder teilweise identisch sein, mit den Referenzen, die in der Eigenerklärung genannt sind, es können aber auch zusätzliche Maßnahmen beschrieben werden. Bei Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft genügt es, wenn die geforderte Menge an Referenzen in der Summe durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft erreicht wird. bc) Darstellung der technischen Büroausstattung bd) Grobkonzept über die beabsichtigte Art und Weise der Aufgabenbearbeitung be) ggf. Liste bezüglich Übertragung von Leistungen an Nachunternehmen. Es ist ausführlich darzustellen, welche Aufgaben auf einen oder mehrere Nachunternehmen übertragen werden. Die Nachunternehmen sind namentlich zu benennen. Ihre Eignung ist nachzuweisen. F Preise Die nachfolgenden Preis erstrecken sich jeweils auf alle anfallenden Leistungen der Bieterin bzw. des Bieters einschließlich sämtlicher Nebenkosten sowie sämtlicher Sach-, Reise- und Materialkosten. 1. a) Festpreis pro Führung bis 30.04.2018 in deutscher Sprache, netto € …...................... zuzüglich ….. % Mehrwertsteuer € …...................... ------------------------ Endbetrag € …...................... 1. b) Festpreis pro Führung bis 30.04.2018 in englischer Sprache, netto € …...................... zuzüglich ….. % Mehrwertsteuer € …...................... ------------------------ Endbetrag € …...................... 2. a) Falls die Auftraggeberin von der Option einer einmaligen Vertragsverlängerung Gebrauch macht: Festpreis pro Führung in der Zeit von 01.05.2018 bis 30.04.2019 in deutscher Sprache, netto € …...................... zuzüglich ….. % Mehrwertsteuer € …...................... ------------------------ Endbetrag € …...................... 2. b) Falls die Auftraggeberin von der Option einer einmaligen Vertragsverlängerung Gebrauch macht: Festpreis pro Führung in der Zeit von 01.05.2018 bis 30.04.2019 in englischer Sprache, netto 11 € …...................... zuzüglich ….. % Mehrwertsteuer € …...................... ------------------------ Endbetrag € …...................... 3. a) Falls die Auftraggeberin von der Option einer nochmaligen Vertragsverlängerung Gebrauch macht: Festpreis pro Führung in der Zeit von 01.05.2019 bis 30.04.2020 in deutscher Sprache, netto € …...................... zuzüglich ….. % Mehrwertsteuer € …...................... ------------------------ Endbetrag € …...................... 3. b) Falls die Auftraggeberin von der Option einer nochmaligen Vertragsverlängerung Gebrauch macht: Festpreis pro Führung in der Zeit von 01.05.2019 bis 30.04.2020 in englischer Sprache, netto € …...................... zuzüglich ….. % Mehrwertsteuer € …...................... ------------------------ Endbetrag € …...................... Übersicht Vergabeunterlagen - abschließende Auflistung gem. § 8 Abs. 3 VOL/A 1. 12 Das Angebot besteht aus a) Angebotsschreiben (Formblatt Ang-VOL) mit eigenhändiger Unterschrift auf der Seite 2; Hinweis: Bei Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft genügt die Unterschrift der bevollmächtigten Vertreterin bzw. des bevollmächtigten Vertreters b) Leistungsbeschreibung c) Etwaige Konkretisierungen 2. 3. Bereits mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen: a) Die dieser Vergabeunterlage beiliegende aa) Scientology-Schutzerklärung ab) Eigenerklärung zur Eignung ac) Gegebenenfalls auch Erklärung zur Bietergemeinschaft (vgl. Bewerbungsbedingungen Nr. 6) b) Die von der Bieterin bzw. vom Bieter zu erstellenden Dokumente ba) Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bb) Beschreibung von Referenzen bc) Darstellung der technischen Büroausstattung bd) Grobkonzept über die beabsichtigte Art und Weise der Aufgabenbearbeitung be) Gegebenenfalls auch Liste bezüglich Übertragung von Leistungen an Nachunternehmen. Die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich die Landeshauptstadt München gem. § 16 Abs. 2 VOL/A vor. Diese sind mittels Telefax oder EMail spätestens innerhalb von drei Werktagen nachzureichen. Ebenfalls sind innerhalb von drei Werktagen nach Aufforderung durch die ausschreibende Stelle mittels Telefax oder E-Mail die Firmen / Namen mit Dienstbezeichnung bzw. Ausbildung zu benennen, denen Aufgaben als Nachunternehmerinnen / Nachunternehmer übertragen werden sollen. Die Eigenerklärung zur Eignung ist dabei von jeder Nachunternehmerin / jedem Nachunternehmer mit vorzulegen. Die Aufforderung ist dabei zu richten an: 13 ca) per Telefax: …................................................................... cb) per Email: …...........................@..................................... Bietergemeinschaft Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben im Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte Vertreterin / bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Mit dem Angebot ist eine gemeinsame Erklärung anzugeben, dass die bevollmächtigte Vertreterin / der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin vertritt, diese Vertreterin / dieser Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen und alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch haften. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu unterschreiben. Es wird empfohlen, hierfür das beiliegende Formular zu verwenden (Anlage 3). Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bewerber einen Teilnahmeantrag zu stellen bzw. ein Angebot (für die gleiche Leistung innerhalb eines Loses) abzugeben. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt (siehe auch Ziff. 6 BB-VOL). Nachunternehmer Es ist zulässig, dass die Bieterin / der Bieter für die Erfüllung des Auftrags Nachunternehmen einsetzt. Dabei hat die Bieterin / der Bieter mit den Nachunternehmen die Geltung der für sie / ihn verbindlichen Vertragsbedingungen zu vereinbaren. Auf Verlangen der Landeshauptstadt München hat er dies nachzuweisen. Mit der Abgabe des Angebots erklärt die Bieterin / der Bieter, dass sie / er hierbei die Anforderungen der Ziffer 7 der BB-VOL erfüllt. Die Übertragung von Leistungen an Nachunternehmen ist auf einem Beiblatt ausführlich darzustellen und insbesondere anzugeben, welche Aufgaben auf einen oder mehrere Nachunternehmen übertragen werden. Dieses Beiblatt ist dem Angebot beizufügen. Sollten im Auftragsfall neue oder andere Nachunternehmen, als die genannten Unternehmen beauftragt werden, hat die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer die Auftraggeberin vor der Beauftragung zu informieren und die Eignung entsprechend nachzuweisen. Die Auftraggeberin ist in begründeten Fällen berechtigt Nachunternehmen abzulehnen. Die Landeshauptstadt München behält sich das Recht vor, nach schriftlicher Abmahnung wegen wiederholter Qualitätsmängel, von der Auftragnehmerin / vom Auftragnehmer den Ausschluss des von ihr / ihm beauftragten Nachunternehmens und die Übertragung an ein geeignetes Nachunternehmen zu verlangen. Sollte mit Angebotsabgabe kein Nachunternehmen benannt worden sein, sich jedoch während der Vertragslaufzeit herausstellen, dass ein Unternehmen hinzugezogen werden muss, so muss die Auftraggeberin vorher darüber informiert werden. Die Übertragung von Aufträgen an Nachunternehmen bedarf der schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Wird festgestellt, dass die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer Aufträge an Nachunternehmen ohne Genehmigung der Auftraggeberin übertragen hat, so ist die Auftraggeberin zur fristlosen Kündigung berechtigt. Die Eignung des Nachunternehmens ist nachzuweisen. 14 Anlagenverzeichnis Anlage 1: Scientology-Schutzerklärung Anlage 2: Eigenerklärung zur Eignung Anlage 3: Erklärung zur Bietergemeinschaft 15 1 Anlage 1 Öffentliches Auftragswesen; Scientology-Organisation - Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476 - 2 - 151 Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine Vereinigung, die unter dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den einzelnen mittels rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozial-technologischer Methoden einer totalen inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu instrumentalisieren. Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass ein nach der Technologie von L. Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der Gesamtorganisation Scientology zu betrachten ist. Ein derartiges Unternehmen übernimmt die Verpflichtung, die Technologie von L. Ron Hubbard und die Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern und in der Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen Stellen bei Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology. Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt: 1. Von Auftragnehmern ist bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage zu verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die - Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder seine Beschäftigten eröffnen - ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder - die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem Vertragspartner erfordern. Schutzerklärungen kommen demnach regelmäßig in folgenden Vertragsverhältnissen in Betracht: Unternehmensberatung, Personal- und Managementschulung, Fortbildungs- und Vortragsveranstaltungen, Softwareberatung, -entwicklung und -pflege, Projektentwicklung und -steuerung, Forschungs- und Untersuchungsaufträge. 2. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge. 3. Erweist sich nach Vertragsschluss, dass eine wissentlich falsche Erklärung abgegeben oder gegen mit der Erklärung eingegangene Verpflichtungen verstoßen wurde, so ist der Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 4. Den kommunalen Auftraggebern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren. Das gleiche gilt für die Empfänger von Zuwendungen des Freistaates Bayern, wenn die Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer 1 gegeben werden. 5. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 1996 in Kraft. Anlage Schutzerklärung 2 Zum Angebot Stadtspaziergänge für das Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt München 1. Erklärung zum Vergabeverfahren: Die Bewerberin /Bieterin / der Bewerber/Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2 oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat. 2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung: 2.1 Die Bewerberin/Bieterin / der Bewerber/Bieter versichert, dass sie/ er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, sie / er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt; dass nach ihrer / seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht. 2.2 Die Bewerberin/Bieterin / der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen. 2.3 Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.2 berechtigt die Auftraggeberin zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt. ............................................................ (Ort, Datum) ............................................................. Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift der Bewerberin/Bieterin / des Bewerbers/Bieters Hinweis nach Art. 18 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes: Hinsichtlich des Zwecks der Schutzerklärung wird auf die anliegende Bekanntma-chung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 verwiesen. Anlage 2 Bieterin / Bieter: Datum Eigenerklärung zur Eignung Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/ Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: siehe Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbes Stadtspaziergänge für das Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt München A) Angaben zur Bieterin/zum Bieter 1. Betrieb Name (Firma) Straße, Hausnummer PLZ, Ort Land Registergericht und Sitz Registernummer International Bank Account Number (IBAN) Bank Identifier Code (BIC) Ansprechpartnerin / Ansprechpartner bei der Bieterin / beim Bieter Telefonnummer Faxnummer E-Mail Adresse 2. Gesetzliche Vertreterin / Gesetzlicher Vertreter (jur. Person) bzw. vertretungsberechtigte Gesellschafterin / vertretretungsberechtigter Gesellschafter (Personengesellschaft, Einzelunternehmen) Nachname, Vorname Geburtsname Geburtsort Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Nachname, Vorname Geburtsort Geburtsort Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Geburtsort Geburtsort Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Bei Bedarf, bitte Angaben zu weiteren Vertretern auf einem gesonderten Blatt beifügen Es wird darauf hingewiesen, dass die oben gemachten Angaben auch für Zwecke der Auskunftsanforderung aus dem Gewerbezentralregister wegen möglicher Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder das Mindestlohngesetz verwendet werden können. Bei Aufträgen ab einem Wert von € 30.000 ist die Auskunftsanforderung vor Zuschlagserteilung zwingend vorgeschrieben (vgl. § 21 AEntG, § 19 MiLoG) B) ja nein - Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bieters oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren wurde beantragt. ٱ ٱ - Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bieters oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren wurde eröffnet. ٱ ٱ - Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt. ٱ ٱ - Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und wird auf Verlangen vorgelegt. ٱ ٱ - Das Unternehmen befindet sich in Liquidation. ٱ ٱ - Seit den letzten drei Jahren hat eine Teilnahme an, nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB), unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden stattgefunden. ٱ ٱ - Es wurde eine schwere Verfehlung begangen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, z.B. Submissionsbetrug, Unterschlagung, Untreue, Schwarzarbeit Preisabsprachen, Vorteilsnahme etc. ٱ ٱ - Eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt wegen (vgl. § 6 EG Abs. 4 VOL/A): a) § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 261 StGB (Geldwäsche) c) § 263 StGB (Betrug), d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), e) § 334 StGB (Bestechung), f) Art. 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter) oder g) § 370 AO (Steuerhinterziehung). ٱ ٱ - Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung wurde ordnungsgemäß erfüllt ٱ ٱ - Während der Ausführungszeit des Auftrags besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: ➢ Personenschäden: …...................... Euro ➢ Sachschäden …...................... Euro ➢ Vermögensschäden …...................... Euro ٱ ٱ C) Umsatzzahlen/Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Bieterin/des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Leistungsspektren und -schwerpunkte des Unternehmens: Umsatzzahlen/Mitarbeiter des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Jahr: Gesamtumsatz: davon Umsatz mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbaren Leistungen Anzahl der im Durchschnitt fest angestellten Mitarbeiter Anzahl Führungskräfte 2013 2014 2015 D) Referenzliste der Bieterin / des Bieters mit mind. 2 und max. 5 in den letzten drei Jahren in Art und Umfang zuverlässig erbrachten vergleichbaren Leistungen. Die Landeshauptstadt München kann eigene Erfahrungen heranziehen. Leistungen, die erst seit weniger als einem Jahr erbracht werden oder Referenzen älter als drei Jahre werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. 1. Referenz Auftraggeberin / Auftraggeber mit Anschrift Auftragsgegenstand Ansprechperson bei der Auftraggeberin / beim Auftraggeber Telefonnummer Auftragswert Auftragszeitraum 2. Referenz Auftraggeberin / Auftraggeber mit Anschrift Auftragsgegenstand Ansprechperson bei der Auftraggeberin / beim Auftraggeber Telefonnummer Auftragswert Auftragszeitraum 3. Referenz Auftraggeberin / Auftraggeber mit Anschrift Auftragsgegenstand Ansprechperson bei der Auftraggeberin / beim Auftraggeber Telefonnummer Auftragswert Auftragszeitraum 4. Referenz Auftraggeberin / Auftraggeber mit Anschrift Auftragsgegenstand Ansprechperson bei der Auftraggeberin / beim Auftraggeber Telefonnummer Auftragswert Auftragszeitraum 5. Referenz Auftraggeberin / Auftraggeber mit Anschrift Auftragsgegenstand Ansprechperson bei der Auftraggeberin / beim Auftraggeber Telefonnummer Auftragswert Auftragszeitraum Anlage 3 Erklärung Bietergemeinschaft Bezeichnung des Auftrages durch die öffentliche Auftraggeberin/ Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: siehe Leistungsbeschreibung Stadtspaziergänge für das Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt München Nennung der Mitglieder der Bietergemeinschaft …......................................................................................................................................................... ............................................................................................................................................................ ............................................................................................................................................................. Nennung bevollmächtigte Vertreterin / bevollmächtigter Vertreter …......................................................................................................................................................... Wir bestätigen, dass ➢ die bevollmächtigte Vertreterin / der bevollmächtigte Vertreter die oben aufgeführten Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt, ➢ die bevollmächtigte Vertreterin / der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft Zahlungen anzunehmen und ➢ alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch haften. …..................................... Datum Rechtsverbindliche Unterschrift aller Mitglieder der Bietergemeinschaft …............................................... …............................................... …...............................................
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