16-04-20 Anmeldebogen Flohmarkt_Gewerbe

Flohmarkt 05. Juni 2016
Stand-Nr.____
Residenzort Rastede GmbH
Kleibroker Straße 1
26180 Rastede
- Gewerbliche Aussteller -
Tel. 04402 939823
Fax: 04402 939833
Email: [email protected]
Rastede, Kögel-Willms-Platz
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 9.00-13.00 Uhr
IBAN: DE20 2805 0100 0001 0681 47
BIC: SLZODE22XXX
Landessparkasse zu Oldenburg (LzO)
Vor- und Zuname
Telefon/ Mobil
Anschrift
Mail
Warenangebot
Strom
ja, _____ Volt
nein
Wasser
ja
nein
Anschlüsse werden kostenpflichtig zur Verfügung gestellt, der Verbrauch wird nach den ortsüblichen Tarifen
abgerechnet. Stromanschluss je 25,00 €.
Verbindliche Buchung:
______lfd. Meter Standfläche
Gesamtsumme
€ _____________
(Kosten 25 € brutto pro laufenden Meter, bei einer Standtiefe von 2,50 m)
Wichtige Vertragsbedingungen Aufbau, Abbau, Betrieb:
• Der Aufbau ist am 05.Juni ab 8:00 Uhr möglich, der Abbau ist bis 20:Uhr zu erledigen.
• Den Anweisungen der Marktmeister ist beim Auf- und Abbau als auch beim Betrieb uneingeschränkt Folge zu
leisten. Hausrecht hat der Veranstalter.
• Buchungen erfolgen nach Eingang, nur schriftliche Buchungen mit Nummer haben Gültigkeit.
• Vom Veranstalter werden Standnummern vergeben.
• Die Marktmeister sind im Interesse des Marktverkehrs berechtigt den Tausch von Ständen anzuordnen, ohne
dass dadurch ein Anspruch auf Entschädigung entsteht.
• Eine Stornierung der Buchung bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist nicht möglich. Standbeiträge sind auch
dann in voller Höhe fällig und zu zahlen, wenn der Standplatz nicht in Anspruch genommen wird.
• Die Standgebühren sind bar im Büro des Veranstalters oder per Überweisung auf das hier angegebene Konto
der Residenzort Rastede GmbH bis zum 30.05. zu zahlen.
• Nicht bezahlte aber kostenpflichtige Standflächen fallen beim Standaufbau am Sonntag ersatzlos weg.
• Müll und Verpackungs-Material sind beim Abbau mit zunehmen, sonst fallen Entsorgungskosten an.
• Es werden nur gültige Gewerbescheine akzeptiert.
• Verkauf aus PKW ist auf der Fläche nicht zugelassen. PKW sind auf öffentl. Parkflächen abzustellen.
• Der Markt findet nicht statt, wenn höhere Gewalt diesen, z.B. in Form von Sturmwarnungen, verhindert. Der
Veranstalter entscheidet über Bedingungen der höheren Gewalt.
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Ort, Datum
Unterschrift