CAR2GO PARKREGELN IN STUTTGART / REGION ES GELTEN GRUNDSÄTZLICH DIE REGELN DER STRASSENVERKEHRSORDNUNG. BEENDEN DER MIETE Innerhalb des Geschäftsgebietes ZWISCHENSTOPP Außerhalb des Geschäftsgebietes ZWISCHENSTOPP Innerhalb des Geschäftsgebietes Parkplätze Entgeldfreie und öffentlich bewirtschaftete Parkplätze Anwohnerparken Ausschließlich für Anwohner mit Ausweis Mischparken Anwohnerparken kombiniert mit öffentlich bewirtschafteten Parkplätzen Misch-/Anwohnerparken Bis jeweils ausgeschilderte Uhrzeit Mischparken, danach Anwohnerparken Kurzzeit-/Mischparken Bis jeweils ausgeschilderte Uhrzeit kostenpflichtig, danach Mischparken Parkscheinzonen Öffentlich bewirtschaftete, kostenpflichtige Parkplätze Parkscheibenzonen Eigene Parkscheibe nötig Zeitlich beschränkte Parkplätze Wochenmärkte, Busspuren, Ladezonen, Umzüge etc. * Privat bewirtschaftete, kostenpflichtige Parkplätze Privatparkplätze Supermärkte, Firmen, private Gelände, etc. Parkhaus ** ( **) * Nur, wenn die nächste Einschränkung erst 48 Stunden nach Abstellen des Fahrzeugs wirksam wird. ** ausgenommen die von car2go angemieteten Parkplätze mit der im Auto befindlichen Parkkarte Sofern die Fristen der Beschränkung eingehalten werden Sofern die Fristen der Beschränkung eingehalten werden Auf eigene Kosten Auf eigene Kosten Es sind die lokalen Hinweise zu beachten Es sind die lokalen Hinweise zu beachten Auf eigene Kosten Auf eigene Kosten Außerhalb des Geschäftsgebietes ist das BEENDEN DER MIETE nicht möglich. Beim Zwischenstopp sind die Vorschriften und Gebühren einzuhalten – so wie mit einem privaten Fahrzeug.
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