Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. VDGN Altanschließerbeiträge sind grundgesetzwidrig! Diese Auffassung setzt sich nach einschlägigen Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts auch in Mecklenburg-Vorpommern (MV) mehr und mehr durch. Selbst Richter des Verwaltungsgerichts Schwerin schließen sich ihr an. Sie legten dem Bundesverfassungsgericht jüngst die Frage vor, ob das Kommunalabgabengesetz von MV grundgesetzkonform ist. Tausende Bürger haben in den letzten Wochen Anträge auf Rückzahlung ihrer Altanschließerbeiträge gestellt. Doch sie stießen bei den Zweckverbänden auf Ablehnung und bei der Politik auf taube Ohren. Die Landesregierung will sogar das Kommunalabgabengesetz so ändern, daß noch ausstehende Altanschließerbeiträge in Höhe von 37 Millionen Euro eingetrieben werden können. Wir sagen: So nicht! Weil sie auf rechtswidriger Grundlage erhoben worden sind, müssen alle Altanschließerbeiträge zurückgezahlt werden! Diesen festen Willen wollen wir wenige Monate vor der Landtagswahl bekräftigen auf dem 2. Wassergipfel Mecklenburg-Vorpommern am 6. Juni 2016 in der Aula des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Bützow, Dr.-Winckler-Straße, um 19 Uhr. Auf unserer Protest- und Informationsveranstaltung werden Sprecher von Bürgerinitiativen aus ganz Mecklenburg-Vorpommern und VDGN-Präsident Peter Ohm die Forderungen der Betroffenen zur Lösung des Altanschließer-Problems vortragen. Außerdem werden wir über drohende neue Beitragsforderungen in Form von Erneuerungsbeiträgen für die Trink- und Abwasseranlagen informieren. Und wir werden hier die von uns eingeladenen Vertreter von Fraktionen im Landtag vertretener Parteien mit dem Willen der Bürger konfrontieren. Bitte erscheinen Sie zahlreich zu dieser Veranstaltung. Denn damit vertreten Sie Ihre eigenen Interessen. Informieren Sie auch Freunde, Bekannte und Verwandte über diesen Termin. Wir freuen uns darauf, Sie in Bützow begrüßen zu können. Gemeinsam sind wir stark! Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V., Irmastraße 16, 12683 Berlin, Tel.: 030 / 514 888 - 0, Fax: 030 / 514 888 - 78, Internet: www.vdgn.de, E-Mail: [email protected] Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. VDGN Wer ist der VDGN? Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) ist 1994 im Kampf gegen Diskriminierung und Enteignung der ostdeutschen Grundstücksnutzer entstanden. Seit Ende der neunziger Jahre bewährt er sich zugleich auch als Interessenvertreter einer wachsenden Zahl von Grundstücksnutzern aus den alten Bundesländern, hat er sich zu einem starken gesamtdeutschen Grundstücksnutzerverband entwickelt. Unter seinem Dach haben sich rund 400 Vereine mit über 120.000 Mitgliedern zusammengeschlossen. Der VDGN vertritt die Interessen von Menschen mit Eigenheimen, Eigentumswohnungen, Erholungsgrundstücken, Garagen auf fremdem Grund und Boden sowie Kleingärten. Seine Mitglieder erhalten rechtliche und andere praktische Hilfe in allen Grundstücksangelegenheiten. Der VDGN ist vielfältig öffentlich im Sinne der Grundstücksnutzer aktiv. Im Deutschen Bundestag und den Landesparlamenten wird der VDGN bei Gesetzgebungsverfahren, die sein Tätigkeitsspektrum betreffen, angehört. Das Tätigkeitsspektrum des VDGN widerspiegelt sich auch in der Palette der Ratgeberhefte, die der VDGN zu sehr günstigen Preisen anbietet. Diese beschäftigen sich zum Beispiel mit den Möglichkeiten der Gegenwehr gegen Anliegerbeiträge für den Straßenbau, mit Problemen des Nachbarrechts, mit Datschen und Garagen auf fremdem Grund und Boden, Kleingärten und Ratschlägen für Wohnungseigentümer. Informationen über die Vorteile einer Mitgliedschaft und die VDGN-Ratgeberhefte erhalten Sie von der VDGN-Hauptgeschäftsstelle per Telefon unter 030/514 888 0 und im Internet unter www.vdgn.de Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V., Irmastraße 16, 12683 Berlin, Tel.: 030 / 514 888 - 0, Fax: 030 / 514 888 - 78, Internet: www.vdgn.de, E-Mail: [email protected]
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