Versicherungen- Vorsorge- und Finanzplanung – Finanzierungen – Beratungen Mandatsauftrag □ Vollmandat □ Teilmandat □ Honorarmandat Kundenadresse: USB-Standort/Beraterfirma: ………………………………………. ………………………………………. ………………………………………. ………………………………………. Union Swiss Brokers Zelgstrasse 14 ……………………………………………….. 9326 Horn TG ……………………………………………….. Persönlicher Berater: F. ………………………… Madaro Direktwahl: …………………………………… 079 601 22 16 01. Der Kunde beauftragt Union Swiss Brokers, gemäss oben gewählter Mandatsart, mit der Überprüfung, Gestaltung, Koordination, Betreuung und Verwaltung seines Versicherungsportefeuilles. 02. Union Swiss Brokers wird hiermit beauftragt und ermächtigt, im Namen des Kunden das Versicherungsportefeuilles zu verwalten, Offerten einzuholen und mit den Gesellschaften die Verhandlungen zu führen. Dazu können Policen umplaziert, ersetzt oder ergänzt werden. Union Swiss Brokers wird auch ermächtigt, im Auftrag des Kunden Erklärungen abzugeben. Die Vollmacht umfasst auch das Einholen und die Weitergabe der erforderlichen Risikoinformationen und Daten aus bestehenden und abgelaufenen Versicherungsverträgen. (z.B. Schadenstatistiken etc.) 03. Der Kunde ermächtigt die Gesellschaften, auf Verlangen der Union Swiss Brokers sämtliche zweckdienlichen Angaben und Auskünfte zu erteilen, welche für die auftragsgemässe Abwicklung erforderlich sind. 04. Ohne ausdrückliche, anders lautende Vereinbarung bleibt der Kunde Versicherungsnehmer, Prämienzahler und Prämienschuldner. Die Korrespondenz wird über die Union Swiss Brokers abgewickelt. Union Swiss Brokers verpflichten sich, die Korrespondenz im Original unverzüglich an den Kunden weiter zu leiten. Prämienguthaben und Schadenzahlungen erfolgen direkt an den Kunden unter Berücksichtigung einer Korrespondenzkopie an Union Swiss Brokers. 05. Die Verwaltung des Portefeuilles sowie die sich daraus ergebenden Aufgaben, wie Kontaktpflege, Offerten einholen, Vertragsänderungen, Korrespondenz und Beratung erfolgen für den Kunden kostenlos, soweit diese Tätigkeiten durch Courtagen- oder Provisionszahlungen durch die Gesellschaften kostendeckend abgegolten werden. Der Kunde erklärt hiermit, dass die Vergütungen der Gesellschaften an Union Swiss Brokers (Norm 1 – 15% der Prämie) von Union Swiss Brokers einbehalten und zur Deckung der Aufwendungen verwendet werden darf. 06. Für Aufwendungen welche nicht durch die Gesellschaften vergütet werden, oder nicht zur Deckung der Aufwendungen genügen, bleibt es Union Swiss Brokers vorbehalten, diese nach Absprache mit dem Kunden in Rechnung zu stellen. Dazu gehören Steuererklärungen, Finanzierungen, Firmengründungen, Vorsorge- und Finanzplanung, Aufwendungen für vom Kunden direkt abgeschlossenen Policen etc. Der Kunde wird bei solchen Aufträgen vorgängig über die Kostenfolge und die ungefähre Kostenhöhe informiert. Ohne die Zustimmung des Kunden werden keine kostenpflichtigen Aufträge ausgeführt. 07. Die Dauer des Mandates ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Seiten, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten, schriftlich auf Ende des Monats gekündigt werden. Union Swiss Brokers informiert nach Ablauf der Kündigungsfrist die relevanten Gesellschaften und hebt das Mandat auf. 08. Zur Bestimmung und Bemessung von Versicherungsleistungen, sind alleine die Originalpolicen und die gültigen AVB des Versicherers wie auch die vom Versicherungsnehmer eingereichten, beantworteten Fragebogen massgebend. Ort und Datum: …………………………………. Ort und Datum: ………………………………………………. Unterschrift des Kunden: Für die Union Swiss Brokers: _____________________________________ _______________________________________________ Rinaldo Incatasciato Shakeel Ahmed Verwaltungsrat USB Persönlicher Berater USB Francesco Madaro
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