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Versicherungen- Vorsorge- und Finanzplanung – Finanzierungen – Beratungen
Mandatsauftrag
□ Vollmandat
□ Teilmandat
□ Honorarmandat
Kundenadresse:
USB-Standort/Beraterfirma:
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Union Swiss Brokers Zelgstrasse 14
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9326 Horn TG
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Persönlicher Berater: F.
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Madaro
Direktwahl: ……………………………………
079 601 22 16
01. Der Kunde beauftragt Union Swiss Brokers, gemäss oben gewählter Mandatsart, mit der Überprüfung, Gestaltung, Koordination, Betreuung und Verwaltung seines Versicherungsportefeuilles.
02. Union Swiss Brokers wird hiermit beauftragt und ermächtigt, im Namen des Kunden das Versicherungsportefeuilles zu verwalten, Offerten einzuholen und mit den Gesellschaften die Verhandlungen zu führen. Dazu können Policen umplaziert, ersetzt oder ergänzt werden. Union Swiss Brokers wird auch ermächtigt, im Auftrag des
Kunden Erklärungen abzugeben. Die Vollmacht umfasst auch das Einholen und die Weitergabe der erforderlichen Risikoinformationen und Daten aus bestehenden und abgelaufenen Versicherungsverträgen. (z.B. Schadenstatistiken etc.)
03. Der Kunde ermächtigt die Gesellschaften, auf Verlangen der Union Swiss Brokers sämtliche zweckdienlichen
Angaben und Auskünfte zu erteilen, welche für die auftragsgemässe Abwicklung erforderlich sind.
04. Ohne ausdrückliche, anders lautende Vereinbarung bleibt der Kunde Versicherungsnehmer, Prämienzahler und
Prämienschuldner. Die Korrespondenz wird über die Union Swiss Brokers abgewickelt. Union Swiss Brokers
verpflichten sich, die Korrespondenz im Original unverzüglich an den Kunden weiter zu leiten. Prämienguthaben
und Schadenzahlungen erfolgen direkt an den Kunden unter Berücksichtigung einer Korrespondenzkopie an
Union Swiss Brokers.
05. Die Verwaltung des Portefeuilles sowie die sich daraus ergebenden Aufgaben, wie Kontaktpflege, Offerten
einholen, Vertragsänderungen, Korrespondenz und Beratung erfolgen für den Kunden kostenlos, soweit
diese Tätigkeiten durch Courtagen- oder Provisionszahlungen durch die Gesellschaften kostendeckend abgegolten werden.
Der Kunde erklärt hiermit, dass die Vergütungen der Gesellschaften an Union Swiss Brokers (Norm 1 – 15%
der Prämie) von Union Swiss Brokers einbehalten und zur Deckung der Aufwendungen verwendet werden darf.
06. Für Aufwendungen welche nicht durch die Gesellschaften vergütet werden, oder nicht zur Deckung der Aufwendungen genügen, bleibt es Union Swiss Brokers vorbehalten, diese nach Absprache mit dem Kunden in Rechnung zu stellen. Dazu gehören Steuererklärungen, Finanzierungen, Firmengründungen, Vorsorge- und Finanzplanung, Aufwendungen für vom Kunden direkt abgeschlossenen Policen etc. Der Kunde wird bei solchen Aufträgen vorgängig über die Kostenfolge und die ungefähre Kostenhöhe informiert. Ohne die Zustimmung des Kunden werden keine kostenpflichtigen Aufträge ausgeführt.
07. Die Dauer des Mandates ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Seiten, unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von drei Monaten, schriftlich auf Ende des Monats gekündigt werden. Union Swiss Brokers informiert nach Ablauf der Kündigungsfrist die relevanten Gesellschaften und hebt das Mandat auf.
08. Zur Bestimmung und Bemessung von Versicherungsleistungen, sind alleine die Originalpolicen und die gültigen
AVB des Versicherers wie auch die vom Versicherungsnehmer eingereichten, beantworteten Fragebogen
massgebend.
Ort und Datum: ………………………………….
Ort und Datum: ……………………………………………….
Unterschrift des Kunden:
Für die Union Swiss Brokers:
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Rinaldo Incatasciato
Shakeel Ahmed
Verwaltungsrat
USB
Persönlicher
Berater USB
Francesco Madaro