Bedingungen zum WertpapierDauerauftrag

Bedingungen zum WertpapierDauerauftrag
1. Der im Auftrag zum WertpapierDauerauftrag angegebene Veranlagungsbetrag wird im beauftragten
Wertpapier angelegt. Die Veranlagung erfolgt bis auf die kleinste handelbare Einheit des beauftragten
Wertpapiers.
1.1. Die Auftragsbearbeitung für den Wertpapierkauf erfolgt am Ende des Geschäftstages an den vom Kunden
genannten Durchführungsterminen. Fällt ein Durchführungstermin auf einen Samstag, Sonn- oder
Feiertag, Bankfeiertag oder Bankschließtag so erfolgt die Auftragsbearbeitung am darauffolgenden
Bankwerktag.
1.2. Die Abrechnung für Käufe von Fondsanteilen erfolgt abhängig von der Cut-off Zeit und den
Abrechnungsmodalitäten der Verwaltungsgesellschaft des Fonds. Zwischen dem Zeitpunkt der
Auftragsbearbeitung und dem Abrechnungstag kann sich der Rechenwert des beauftragten Fonds ändern.
Dadurch kann der Abrechnungsbetrag höher oder niedriger als der beauftragte Veranlagungsbetrag sein.
2. Die mit der Wertpapierdepotführung und den Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem
Wertpapierdepot verbundenen Leistungen (einschließlich Käufe und Verkäufe) und die hierfür zu
entrichtenden Entgelte (samt der Ausgabeaufschläge) sind dem in den Geschäftsräumlichkeiten der
UniCredit Bank Austria AG befindlichen Aushang (Preisblatt „Preise für Dienstleistungen im
Wertpapiergeschäft“ sowie „Konditionen für den Wertpapierhandel über Internet und TelefonBanking im
Überblick“.) zu entnehmen. Für notwendige und nützliche Aufwendungen, Auslagen, Spesen und Kosten
steht der UniCredit Bank Austria AG Aufwandersatz zu. Die UniCredit Bank Austria AG ist berechtigt, in
den sich aus dem Aushang ergebenden Fällen einen pauschalierten Aufwandersatz einzuheben.
3. Der Auftrag zum WertpapierDauerauftrag wird gemäß der „Durchführungspolitik der UniCredit Bank
Austria AG“ ausgeführt.
4. Die laut dem Auftrag zum WertpapierDauerauftrag angeschafften Wertpapiere werden auf dem im
Auftrag zum WertpapierDauerauftrag angeführten Wertpapierdepot verwahrt.
5. Es gelten die dem Wertpapierdepot zugrunde liegenden Bedingungen.
6. Änderungen dieser zwischen Kunden und der Bank vereinbarten Bedingungen gelten nach Ablauf von 2
Monaten ab Zugang der Mitteilung der angebotenen Änderungen an den Kunden als vereinbart, sofern bis
dahin kein Widerspruch des Kunden bei der Bank einlangt. Die Mitteilung an den Kunden kann in jeder
Form erfolgen, die mit ihm vereinbart worden ist. Eine mit dem Kunden getroffene Vereinbarung über den
Zugang von Erklärungen der Bank gilt auch für die Mitteilung von Änderungen der Bedingungen.
Die Bank wird den Kunden in der Mitteilung auf die Änderung der Bedingungen hinweisen und darauf
aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen nach Ablauf von 2 Monaten ab Zugang der Mitteilung als
Zustimmung zur Änderung gilt.
7. Ergänzend gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der UniCredit Bank Austria AG“.