Information zur Bewerbung

Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig - www.hgb-leipzig.de
Information zur Bewerbung
für ein höheres Fachsemester (Hochschulwechsel) eines
Diplomstudiengangs an der Hochschule für Grafik und Buchkunst
Leipzig
1. Diplomstudiengänge an der Hochschule für Grafik und
Buchkunst Leipzig:
• Malerei/Grafik (Diplom Bildende Kunst)
• Fotografie (Diplom Bildende Kunst)
• Medienkunst (Diplom Bildende Kunst)
• Buchkunst/Grafik-Design (Diplom-Grafik-Designer/in)
Das Studium gliedert sich in ein zweijähriges Grundlagenstudium und ein dreijähriges Hauptstudium. Das
Studium wird im zehnten Semester mit der Diplomarbeit abgeschlossen.
Qualifikationsziele, Inhalte und Struktur der einzelnen Studiengänge regelt die jeweilige Studienordnung
innerhalb der Studiengänge; Inhalte, Anforderungen und Verfahren der Prüfungen die jeweilige
Prüfungsordnung .
Das aktuelle Vorlesungsverzeichnis kann unter http://www.hgb-leipzig.de/vvz abgerufen werden.
2. Zulassungsvoraussetzungen:
Die Einstufung in ein höheres Fachsemester ist bei Nachweis gleichwertiger Studien- und Prüfungsleistungen
aus einem Kunststudium an einer anderen Hochschule und nach einer bestandenen Eignungsprüfung möglich.
Darüber hinaus können Studienbewerber mit Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, fachgebundene
Hochschulreife Gestaltung, fachfremdes Studium), die über Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, die nach
Inhalt und Anforderung Teilen eines Diplomstudiengangs der HGB entsprechen, in ein höheres Fachsemester
eingestuft werden, wenn sie dies in einer Einstufungsprüfung nachweisen.
Über die künstlerische Eignung entscheidet die Zulassungskommission anhand der eingegangenen
Arbeitsproben. Über die Zulassung sowie über die Einstufung in das entsprechende Fachsemester entscheidet
der Prüfungsausschuss auf Grundlage der von den Bewerber/innen einzureichender Unterlagen (Antrag auf
Zulassung in ein höheres Fachsemester, Nachweise über anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen).
Das Zulassung- und Immatrikulationsverfahren an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig sind in
der Immatrikulationsordnung und der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt.
Die Studienaufnahme ist zum Winter- und oder zum Sommersemester möglich.
Der Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester (kein Online-Verfahren) kann als PDF-Dokument
heruntergeladen werden und ist
• bis 31. Mai für eine Zulassung zum darauf folgenden Wintersemester
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• bis 30. November für eine Zulassung zum darauf folgenden Sommersemester
zu stellen. Nach diesen Terminen eingehende Anträge können für eine Studienaufnahme zum jeweils
folgenden Semester nicht berücksichtigt werden.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen, ohne die eine abschließende Entscheidung nicht möglich
ist:
• eine Auswahl von studienbezogenen bzw. studienrichtungsbezogenen künstlerischen und
gestalterischen Arbeitsproben,
• Motivationsschreiben mit Klassenwunsch und Vorstellungen zur Einstufung,
• tabellarischer Lebenslauf mit wesentlichen Angaben über die bisherige Ausbildung und künstlerische
Betätigung,
• vollständige und amtlich beglaubigte Abschrift der Hochschulzugangsberechtigung bzw. des
Abschlusszeugnisses/letzten Schulzeugnisses,
• vollständige Nachweise über bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen und Zeugnisse über
bereits abgelegte Vor-, Zwischen- und Abschlussprüfungen bzw. deren Anerkennung,
• ein Lichtbild (auf dem Antrag anzubringen),
Die Briefsendung mit dem Zulassungsantrag als auch die Mappe und deren Verpackung sind deutlich mit der
Aufschrift "Hochschulwechsel" und Angabe des Studiengangs zu kennzeichnen und an die Hochschule für
Grafik und Buchkunst Leipzig, SG Studienangelegenheiten, Wächterstraße 11, 04107 Leipzig einzusenden.
Vorgaben zur Mappe:
• Die Mappe soll eine freie Auswahl von etwa 20 bis 30 originalen, eigenen,
studienrichtungsbezogenen künstlerischen und gestalterischen Arbeitsproben enthalten. Thematische
Vorgaben werden nicht gestellt; besondere Interessen und Fähigkeiten sollten durch die individuelle
Zusammenstellung umso deutlicher werden.
• Höchstformat der Mappe: 75 x 105 cm
• Mindestformat der Mappe: keine Vorgaben
• Höchstgewicht: 10 kg
• Bei Überschreiten des Höchstmaßes/Höchstgewichtes oder nicht ordnungsgemäßer Verpackung
behält sich die Hochschule vor, die Annahme zu verweigern bzw. dem Absender die Mappe unfrei
zurückzusenden.
• Ebenso behält sich die Hochschule vor, die Annahme von kostenpflichtigen Sendungen zu
verweigern.
• Gerollte und gerahmte Arbeiten werden nicht angenommen.
• Sowohl die Mappe als auch die Verpackung ist unbedingt mit Name, Vorname und Angabe des
Studienganges zu kennzeichnen.
• Der Mappe ist kein Porto für die Rücksendung beizulegen
• Die Hochschule übernimmt für Verlust oder Beschädigung der Mappe und des Inhalts der Mappe
keine Haftung.
Über das Ergebnis der erhalten alle Bewerber/innen einen schriftlichen Bescheid mit Hinweisen zur Abholung
oder unfreien Zusendung der Mappe.
3. Hinweise für die Zulassung und Immatrikulation
ausländischer und staatenloser Studienbewerber
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Im Verfahren der Eignungsprüfung sind ausländische und staatenlose Bewerber/innen den Teilnehmern mit
deutscher Staatsangehörigkeit bzw. der eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) gleichgestellt,
wenn die für das Studium erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.
Von ausländischen oder staatenlosen Bewerbern sind folgende Dokumente mit dem Zulassungsantrag
einzureichen:
• einen der Hochschulzugangsberechtigung gleichwertigen Vorbildungsnachweis
• der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache durch eines der folgenden Zeugnisse:
♦ die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" - DSH oder
♦ den "Test Deutsch als Fremdsprache" - TestDaF mit mindestens TdN 3 in allen Teilprüfungen
oder
♦ Zeugnis über die bestandene Prüfung "telc Deutsch C 1 Hochschulen" oder
♦ durch den "Prüfungsteil Deutsch" der Feststellungsprüfung an Studienkollegs.
Vom Nachweis des Sprachnachweises sind befreit:
• ausländische Bewerber/innen, deren Muttersprache Deutsch ist,
• Bewerber/innen, die ihre Studienqualifikation (Abitur, abgeschlossenes Studium) an einer
deutschsprachigen Einrichtung erworben haben,
• Inhaber des "Deutsche Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz - Stufe II" (DSD II);
• Inhaber der "Zentrale Oberstufenprüfung" (ZOP) des Goethe-Institutes oder einer vom Goethe-Institut
beauftragten Institution;
• Inhaber des Großen oder des Kleinen Deutschen Sprachdiploms des Goethe-Institutes.
Die Zeugnisse sind in deutscher oder englischer Sprache und in amtlich beglaubigter Kopie einzureichen.
Soweit die Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, ist zusätzlich eine amtlich
beglaubigte Übersetzung vorzulegen.
Studienbewerbern, die fluchtbedingt den Nachweis der im Heimatland erworbenen
Hochschulzugangsberechtigung nicht erbringen können, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine
Beweiserleichterung gewährt werden. Die Prüfung erfolgt durch die Hochschule auf der Grundlage des
Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 03.12.2015.
4. Allgemeine Hinweise zum Studienumfeld
Studiengebühren
Für das Erst- und das Meisterschülerstudium werden keine Studiengebühren erhoben. Für das Zweitstudium
werden Nutzungsgebühren in Höhe von 400,00 EUR/Semester von Inhabern des Master-, Diplom- oder
Magistergrades, des Ersten Staatsexamens u. a. vergleichbarer Abschlüsse erhoben. Von Bachelor-Inhabern
werden für das Zweitstudium keine Studiengebühren erhoben. Für Studierende, die oberhalb des 14.
Fachsemesters eingeschrieben sind, werden Langzeitstudiengebühren erhoben (gilt nur Studierende, die ab
Wintersemester 2012/13 immatrikuliert werden).
Semesterbeiträge
Für jedes Semester sind Beiträge für das Studentenwerk Leipzig (derzeit 193,50 EUR/Semester) und für die
Studentenvertretung der Hochschule (5,00 EUR/Semester) zu zahlen.
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Auswahl der Leistungen des Studentenwerkes Leipzig
• MDV-Semesterticket
• Verpflegung in Mensen und Cafeterien
• studentisches Wohnen
• Ausbildungsförderung nach BAföG
• Beratungs- und Vermittlungsdienste (Beratung zur Studienfinanzierung, Sozialberatung,
psychologische Beratung, Rechtsberatung)
• Darlehnskasse
• Jobvermittlung
• Servicepaket für ausländische Studierende
Wohnheime und Wohnheimplätze
Die Hochschule unterhält keine eigenen Wohnheime oder Wohnungen. Das Studentenwerk Leipzig bietet für
die Studierenden Wohnheimplätze und Apartments in 42 Studentenwohnhäusern an. Informationen unter:
www.studentenwerk-leipzig.de/wohnen.
Sportangebote
Die Studierenden der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig können das umfangreiche Sportangebot
des Zentrums für Hochschulsport der Universität Leipzig nutzen. Unter www.uni-leipzig.de/~sport können
das aktuelle Sportprogramm eingesehen und Kurse gebucht werden.
5. Akademischer Kalender:
Wintersemester: jeweils vom 1. Oktober bis 31. März
Sommersemester: jeweils vom 1. April bis 30. September
Tag der offenen Tür: 12.01.2017 (jeweils der zweite Donnerstag im Januar)
6. Kontakte:
Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig
Postanschrift: Postfach 10 08 05, 04008 Leipzig
Besucheranschrift: Wächterstraße 11, 04107 Leipzig
Telefon: +49 (0)3 41.21 35-0
Telefax: +49 (0)3 41.21 35-1 66
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.hgb-leipzig.de
Abendakademie der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig
Postanschrift: Postfach 10 08 05, 04008 Leipzig
Besucheranschrift: Wächterstraße 11, 04107 Leipzig
Telefon: +49 (0)3 41.21 35-1 68
Website: www.hgb-leipzig.de/abendakademie
E-Mail: [email protected]
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Studentenwerk Leipzig
Postanschrift: Postfach 10 09 28, 04009 Leipzig
Besucheranschrift: Goethestraße 6, 04109 Leipzig
Telefon: +49 (0)3 41/96 59 5
Telefax: +49 (0)3 41/22 52 98 24
Homepage: www.studentenwerk-leipzig.de Zentrale E-Mail: [email protected]
Studienkolleg Sachsen
Anschrift: Universität Leipzig, Lumumbastraße 4, 04105 Leipzig
Telefon: +49 (0)3 41/9 73 02 40
Telefax: +49 (0)3 41/9 73 02 59
Homepage: www.uni-leipzig.de/stksachs
E-Mail: [email protected]
Behördennummer 115 Studierende mit Fragen betreffend
• Anmeldung der Wohnung
• Wohngeld
• Ummeldung des PKW
• Bewohner-Parkausweis
• BAföG
erhalten Auskünfte über die Behördennummer: 03 41/1 15.
Stand: Mai 2016
(Änderungen vorbehalten)
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