Meldebogen zur Ermittlung des Erfüllungsstandes im Schiedsrichtersoll für das Spieljahr 2016/17 einzureichen bis 01.07.2016 Kreis- / Stadtverband: Vereinsname: Teil 1: Vereins-Nr.: Mannschaften im Spielbetrieb _ Vermerke Kreis-/Stadtverband Anzahl SR-Soll Herren - Mannschaften Bundesliga / Regionalliga / Oberliga / Landesliga je 3 Landesklasse je 2 Kreis- / Stadtverbandsspielbetrieb je 1 Senioren (Altherren) (Spiele mit neutral angesetzten Schiedsrichtern) je 1 Frauen - M annschaften Bundesliga / Regionalliga je 1 Landesliga/Landesklasse (eigenständig und/oder in SpG federführend) je 1 Kreis- /Stadtverbandsspielbetrieb (Spiele mit neutral angesetzten Schiedsrichtern) je 1 Junioren - Mannschaften A-Junioren (eigenständig und/oder in Spielgemeinschaft federführend) je 1 B-Junioren (eigenständig und/oder in Spielgemeinschaft (SpG) federführend) je 1 C-Junioren (eigenständig und/oder in Spielgemeinschaft federführend) je 1 D-Junioren (Abfrage erfolgt nur für korrekte Bewertung bei C-Junioren) Besetzung aller Nachwuchsaltersklassen von A- bis F-Junioren 0 Ja Nein - 1 (wenn ja) SR-Soll gesamt Signum Kreis/Stadtverband Teil 2: Einsatzfähige Schiedsrichter (SR) / Jung-SR (JSR) / SR-Anwärter (SR-A) / SR-Beobachter (SR-B) zum 01.07.2016 Name, Vorname SR JSR SR-A SR-B Kreuz nur durch Kreis-/Stadtverband! Anerkennung SR-Soll SR-Ausweisnummer Ja _ _ 2. _ _ _ 3. _ _ _ 4. _ _ _ 5. _ _ _ 6. _ _ 1. _ 7. _ _ _ _ Nein* _ _ 9. _ _ _ 10. _ _ 11. _ _ 12. _ _ 13. _ _ 14. _ _ 15. _ _ 16. _ _ 17. _ _ 18. _ _ 19. _ 8. _ 20. _ _ _ *wenn nein, Begründung Die Richtigkeit/Vollständigkeit der Angaben in Teil 1 und 2 sowie die Mitgliedschaft der aufgeführten SR/JSR/SR-Anwärter und SR-Beobachter im meldenden Verein wird bestätigt: Ort, Datum Vereinsstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Vereins Erläuterungen: Schiedsrichter (SR) sind Sportkameraden, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben und einen gültigen SR-Ausweis besitzen. Jung-Schiedsrichter (JSR) sind Sportkameraden, welche das 12. Lebensjahr vollendet haben und das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben (§ 3 Abs. 3 SRO) sowie einen gültigen SR-Ausweis besitzen. SR-Anwärter (SR-A) sind Sportkameraden, welche die SR-Ausbildung absolviert haben und die Mindestanzahl von 5 Spielen noch nicht absolviert haben. (§ 3 Abs. 1 SRO) SR-Beobachter ( SR-B) sind Sportkameraden, welche die Bedingungen nach § 11 der SRO erfüllen und einen gültigen SR-Ausweis besitzen. Teil 3: Begründung für die Nichtanerkennung von SR / Jung-SR / SR-Anwärter und SR-Beobachter durch den Kreis-/Stadtverband Zu Nr. Zu Nr. Zu Nr. Zu Nr. Zu Nr. Zu Nr. Zu Nr. Zu Nr. ermitteltes ermitteltes ermittelter SR-Soll SR-Ist SR-Unterbestand (Kreis-/Stadtverband trägt die entsprechende Anzahl ein) Die Richtigkeit/Vollständigkeit der Angaben in Teil 3 wird durch den SR-Ausschuss bestätigt: Datum Unterschrift/Stempel Schiedsrichterausschuss Kreis-/Stadtverband Teil 4: Ausführungsbestimmungen entsprechend § 48 der SFV-Spielordnung 1. Einreichtermin des im Teil 1 und 2 durch die Vereine vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Meldebogens an den Schiedsrichterausschuss des zuständigen Kreis-/Stadtverbandes ist der 01.07.2016. 2. Schiedsrichter/JSR/SR-Beobachter ohne Ausweisverlängerung bzw. bei Nichterfüllung der Bedingungen lt. SRO §4(a-c) und Schiedsrichteranwärter dürfen im Meldebogen für das Schiedsrichter-Ist des Vereins für das kommende Spieljahr nicht gezählt werden. Diesbezügliche Korrekturen sind durch die Schiedsrichterausschüsse der Kreis-/Stadtverbände kurz zu begründen. 3. Dieser Meldebogen gilt bei Nichterfüllung des SR-Solls als Antrag beim zuständigen Sportgericht. 4. Vor der Einreichung an das Sportgericht ist der betroffene Verein über die Nichtanerkennung von gemeldeten Schiedsrichtern und SR-Beobachtern nachweislich in Kenntnis zu setzen. 5. Mit der Übergabe des Meldebogens an das Sportgericht ist durch den zuständigen Einreicher auch anzugeben, das wievielte Jahr der Nichterfüllung vorliegt. Zusätzlich ist ein entsprechender Nachweis für das Sportgericht beizufügen (möglichst das letzte ergangene Urteil). 6. Die Vorsitzenden/Präsidenten bzw. Schiedsrichterausschüsse der Kreis- und Stadtverbände leiten die Meldebögen mit Schiedsrichterunterbestand wie folgt zur Einleitung eines Verfahrens weiter: für Vereine „im Kreis- und Stadtspielbetrieb‘‘ bis zum 31.08.2016 an das Sportgericht des jeweiligen Kreis-/Stadtverbandes für Vereine „im Landesspielbetrieb und höher“ bis zum 31.08.2016 an das Sportgericht des Sächsischen Fußball-Verbandes 7. Der betroffene Verein wird durch das jeweils zuständige Sportgericht über die Einleitung eines Verfahrens informiert. Wegen der Nichterfüllung des Schiedsrichter-Solls stellt der an das zuständige Sportgericht lt. 6. den Antrag auf Verfahrenseinleitung und -durchführung. Datum Anlagen: Unterschrift/Stempel Kreis-/Stadtverband ……………………………………………………………………………………...
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