Beschilderungsoptimierung in der Bahnhofstraße / Montabaur Ab Montag, 13. Juni 2016 wird die Beschilderung in der Bahnhofstraße (verkehrsberuhigter Bereich) von der Einmündung Wallstraße bis zum Kleinen Markt optimiert. An der Einfahrt in den verkehrsberuhigten Bereich (Höhe Brillen Kramer) wird ab dem v.g. Datum folgende Beschilderungskombination angebracht: VZ 325 - Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches VZ 314.1 - Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone ZZ 1053-31 - nur mit Parkschein ZZ 1042-33 - zeitliche Beschränkung An der Park- und Verkehrsregelung ändert sich grundlegend nichts. Die Bahnhofstraße bleibt in dem angesprochenen Bereich als verkehrsberuhigter Bereich mit Einbahnstraßenregelung weiterhin bestehen. Insofern gilt die bisherige Verkehrs- u. Geschwindigkeitsregelung. Durch die Anbringung des VZ 314.1 (Beginn der Parkraumbewirtschaftungszone) werden alle gekennzeichneten Parkflächen innerhalb dieser Zone mit der angekündigten Einzelregelung (Parkschein u. zeitliche Beschränkung) erfasst. Dadurch entfällt innerhalb der Zone, die jeweilige Beschilderung an den einzelnen Parkflächen. Die Parkraumbewirtschaftungszone endet an der Einmündung zum Kleinen Markt und ist entsprechend mit der Aufhebungsbeschilderung kenntlich gemacht. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Ordnungsamt
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