Beschilderungsoptimierung in der Bahnhofstraße / Montabaur Ab

Beschilderungsoptimierung in der Bahnhofstraße / Montabaur
Ab Montag, 13. Juni 2016 wird die Beschilderung in der Bahnhofstraße (verkehrsberuhigter
Bereich) von der Einmündung Wallstraße bis zum Kleinen Markt optimiert. An der Einfahrt in
den verkehrsberuhigten Bereich (Höhe Brillen Kramer) wird ab dem v.g. Datum folgende
Beschilderungskombination angebracht:
VZ 325 - Beginn des verkehrsberuhigten
Bereiches
VZ 314.1 - Beginn einer
Parkraumbewirtschaftungszone
ZZ 1053-31 - nur mit Parkschein
ZZ 1042-33 - zeitliche Beschränkung
An der Park- und Verkehrsregelung ändert sich grundlegend nichts. Die Bahnhofstraße bleibt in
dem angesprochenen Bereich als verkehrsberuhigter Bereich mit Einbahnstraßenregelung
weiterhin bestehen. Insofern gilt die bisherige Verkehrs- u. Geschwindigkeitsregelung.
Durch die Anbringung des VZ 314.1 (Beginn der Parkraumbewirtschaftungszone) werden alle
gekennzeichneten Parkflächen innerhalb dieser Zone mit der angekündigten Einzelregelung
(Parkschein u. zeitliche Beschränkung) erfasst. Dadurch entfällt innerhalb der Zone, die
jeweilige Beschilderung an den einzelnen Parkflächen. Die Parkraumbewirtschaftungszone
endet an der Einmündung zum Kleinen Markt und ist entsprechend mit der
Aufhebungsbeschilderung kenntlich gemacht.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Ordnungsamt