FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund (Beschäftigte) Stand: 07.06.2016 Wahl-FAQ – Beschäftigte Wann wird gewählt? Vom 6. bis 9. Juni, jeweils von 9:30 bis 16 Uhr. Welche Gremien werden gewählt? - Senat (siehe S. 2) Fakultätsräte (S. 3) Zentrale Gleichstellungsbeauftragte + Stellvertreterinnen für die Aufgabengebiete Studium, Wissenschaft und Verwaltung/Technik (S. 4) Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten (S. 4) Wo kann ich meine Stimmen abgeben? - Foyer des Audimax, Campus Nord (Fakultäten 1-8, 11, DELTA, UB, ITMC, Zentralverwaltung auf dem Campus Nord) Foyer der Emil-Figge-Straße 50, Campus Nord (Fakultäten 12-16, zhb, DoKoLL, sfs, Zentralverwaltung auf dem Campus Nord) Foyer des Geschossbau II, Campus Süd (Fakultäten 9-10, Zentralverwaltung auf dem Campus Süd) Wie erfolgt die Briefwahl? Wahlberechtigte, die ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben wollen, konnten dies bis zum 30. Mai formlos im Wahlamt beantragen. Der ausgefüllte Stimmzettel und der Wahlschein müssen im Wahlumschlag bis zum 9. Juni, 16 Uhr, im Wahlamt eingehen. Die Postanschrift lautet: Wahlamt, Dezernat 1.3, TU Dortmund, 44221 Dortmund. Welche Arten der Wahl gibt es? Einige Wahlen finden in Form einer Listenwahl statt, andere als Personenwahl (Mehrheitswahl). Wo kann ich mich informieren, wer zu Wahl steht? Die als gültig zugelassenen Wahlvorschläge werden in den Dekanaten und Geschäftszimmern, beim AStA, im Gleichstellungsbüro, im Wahlamt (Campus Süd, HG I, Zimmer 205) und in den Gebäuden durch Aushang bekannt gegeben. Zusätzlich finden sie sich auch im ServicePortal. Link zu Wahlbekanntmachung, -vorschlägen und Formularen https://service.tu-dortmund.de/group/intra/gremienwahl 1 FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund (Beschäftigte) Stand: 07.06.2016 SENAT Gruppen Anzahl der Sitze Dauer der Amtszeit Anzahl der Stimmen Art der Wahl Hochschullehrende Wissenschaftliche Mitarbeitende Mitarbeitende in Technik & Verwaltung 12 5 5 2 Jahre 2 Jahre 4 Jahre 6 3 3 Listenwahl, nach Gruppen getrennt Innerhalb der eigenen Gruppe können die Stimmen auf Kandidierende aus einer oder aus verschiedenen Wahllisten verteilt werden, wobei jede Stimme gleichzeitig für die jeweilige Liste gilt. Stimmhäufung auf einen Kandidierenden ist nicht möglich. Wählbar und wahlberechtigt Alle Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Gruppe, die bis einschließlich 25. April hauptberuflich (mit mindestens 50 Prozent) an der TU Dortmund arbeiten. Aufgaben Der Senat wirkt in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl der Mitglieder des Rektorats mit und ist zuständig für die Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Rektorats. Zudem ist das Gremium verantwortlich für den Erlass und die Änderung der Grundordnung sowie weiterer Ordnungen der Hochschule und die Billigung von Planungsgrundsätzen für den Hochschulentwicklungsplan. Darüber hinaus verfasst der Senat Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans und des Hochschulvertrags, zu den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan sowie zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel. Des Weiteren obliegen dem Senat Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Der Senat beschließt zudem Grundsätze für gute Beschäftigungsbedingungen des Personals der Universität. Sitzungen Etwa dreimal pro Semester, i.d.R. donnerstags von 14 bis 16 Uhr Wahlleiter Prof. Dr. Dr. Wolfgang Rhode Weitere Infos http://www.tu-dortmund.de/uni/Uni/Hochschulleitung/Senat 2 FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund (Beschäftigte) Stand: 07.06.2016 FAKULTÄTSRÄTE Gruppen Anzahl der Sitze Dauer der Amtszeit Anzahl der Stimmen Art der Wahl Hochschullehrende Wissenschaftliche Mitarbeitende Mitarbeitende in Technik & Verwaltung 8 (6)* 3 (2)* 1 2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre 4 (3) 2 (1) 1 Listenwahl, nach Gruppen getrennt Innerhalb der eigenen Gruppe können die Stimmen auf Kandidierende aus einer oder aus verschiedenen Wahllisten verteilt werden, wobei jede Stimme gleichzeitig für die jeweilige Liste gilt. Stimmhäufung auf einen Kandidierenden ist nicht möglich. Wählbar und wahlberechtigt Alle Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Gruppe, die der jeweiligen Fakultät angehören und bis einschließlich 25. April hauptberuflich (mit mindestens 50 Prozent) an der TU Dortmund arbeiten. Aufgaben Jede Fakultät der TU Dortmund hat einen Fakultätsrat. Dieser wählt das Dekanat, das die Fakultät leitet. Der Fakultätsrat ist zuständig für alle Angelegenheiten, die Forschung, Kunst und Lehre betreffen, und beschließt die Fakultätsordnung sowie sonstige Ordnungen für die Fakultät. Beispielsweise berät er über Habilitationen sowie über die Habilitations- und Promotionsordnungen. Auch an Berufungsverfahren ist er beteiligt. Sitzungen je nach Fakultät Wahlleiter Prof. Dr. Dr. Wolfgang Rhode * Die Angaben in Klammern beziehen sich auf Fakultäten mit weniger als 16 Hochschullehrenden. 3 FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund (Beschäftigte) Stand: 07.06.2016 GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE und Stellvertreterinnen Ämter − − − − − Dauer der Amtszeit Zentrale Gleichstellungsbeauftragte: 4 Jahre eine zentrale Gleichstellungsbeauftragte eine Stellvertreterin Bereich Wissenschaft eine Stellvertreterin Bereich Verwaltung / Technik eine Stellvertreterin Bereich Studium Gleichstellungsbeauftragte der 16 Fakultäten Übrige: 2 Jahre Anzahl der Stimmen Je 1 Art der Wahl Mehrheitswahl Wahlberechtigt Zentrale Gleichstellungsbeauftragte und ihre drei Stellvertreterinnen: Alle weiblichen Angehörigen der TU Dortmund, die bis einschließlich 25. April hauptberuflich (mit mindestens 50 Prozent) an der TU Dortmund arbeiten. Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten: Weibliche Angehörige der TU Dortmund an der jeweiligen Fakultät. Aufgaben Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte wirkt auf die Erfüllung des Gleichstellungsauftrages der Hochschule hin und unterstützt die Belange von Frauen, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Beraten wird sie von jeweils einer Stellvertreterin aus den Bereichen Studium, Wissenschaft und Verwaltung / Technik. Zudem gibt es in jeder Fakultät eine Gleichstellungsbeauftragte. Sitzungen Teilnahme an Sitzungen verschiedener Gremien Wahlleiter Prof. Dr. Dr. Wolfgang Rhode Weitere Infos http://www.gleichstellung.tu-dortmund.de 4
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