Wahl-FAQ – Beschäftigte

FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund (Beschäftigte)
Stand: 07.06.2016
Wahl-FAQ – Beschäftigte
Wann wird gewählt?
Vom 6. bis 9. Juni, jeweils von 9:30 bis 16 Uhr.
Welche Gremien werden gewählt?
-
Senat (siehe S. 2)
Fakultätsräte (S. 3)
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte + Stellvertreterinnen für die Aufgabengebiete
Studium, Wissenschaft und Verwaltung/Technik (S. 4)
Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten (S. 4)
Wo kann ich meine Stimmen abgeben?
-
Foyer des Audimax, Campus Nord (Fakultäten 1-8, 11, DELTA, UB, ITMC,
Zentralverwaltung auf dem Campus Nord)
Foyer der Emil-Figge-Straße 50, Campus Nord (Fakultäten 12-16, zhb, DoKoLL,
sfs, Zentralverwaltung auf dem Campus Nord)
Foyer des Geschossbau II, Campus Süd (Fakultäten 9-10, Zentralverwaltung auf
dem Campus Süd)
Wie erfolgt die Briefwahl?
Wahlberechtigte, die ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben wollen, konnten dies bis zum
30. Mai formlos im Wahlamt beantragen.
Der ausgefüllte Stimmzettel und der Wahlschein müssen im Wahlumschlag bis zum 9. Juni,
16 Uhr, im Wahlamt eingehen. Die Postanschrift lautet: Wahlamt, Dezernat 1.3, TU
Dortmund, 44221 Dortmund.
Welche Arten der Wahl gibt es?
Einige Wahlen finden in Form einer Listenwahl statt, andere als Personenwahl
(Mehrheitswahl).
Wo kann ich mich informieren, wer zu Wahl steht?
Die als gültig zugelassenen Wahlvorschläge werden in den Dekanaten und
Geschäftszimmern, beim AStA, im Gleichstellungsbüro, im Wahlamt (Campus Süd, HG I,
Zimmer 205) und in den Gebäuden durch Aushang bekannt gegeben. Zusätzlich finden sie
sich auch im ServicePortal.
Link zu Wahlbekanntmachung, -vorschlägen und Formularen
https://service.tu-dortmund.de/group/intra/gremienwahl
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FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund (Beschäftigte)
Stand: 07.06.2016
SENAT
Gruppen
Anzahl der Sitze
Dauer der Amtszeit
Anzahl der
Stimmen
Art der Wahl
Hochschullehrende
Wissenschaftliche
Mitarbeitende
Mitarbeitende in
Technik & Verwaltung
12
5
5
2 Jahre
2 Jahre
4 Jahre
6
3
3
Listenwahl, nach Gruppen getrennt
Innerhalb der eigenen Gruppe können die Stimmen auf
Kandidierende aus einer oder aus verschiedenen Wahllisten verteilt
werden, wobei jede Stimme gleichzeitig für die jeweilige Liste gilt.
Stimmhäufung auf einen Kandidierenden ist nicht möglich.
Wählbar und
wahlberechtigt
Alle Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Gruppe, die bis
einschließlich 25. April hauptberuflich (mit mindestens 50 Prozent) an
der TU Dortmund arbeiten.
Aufgaben
Der Senat wirkt in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl der
Mitglieder des Rektorats mit und ist zuständig für die Stellungnahme
zum jährlichen Bericht des Rektorats. Zudem ist das Gremium
verantwortlich für den Erlass und die Änderung der Grundordnung
sowie weiterer Ordnungen der Hochschule und die Billigung von
Planungsgrundsätzen für den Hochschulentwicklungsplan. Darüber
hinaus verfasst der Senat Empfehlungen und Stellungnahmen zum
Entwurf des Hochschulentwicklungsplans und des Hochschulvertrags, zu den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan sowie zu
den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel. Des Weiteren
obliegen dem Senat Empfehlungen und Stellungnahmen in
Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die
die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder
von grundsätzlicher Bedeutung sind. Der Senat beschließt zudem
Grundsätze für gute Beschäftigungsbedingungen des Personals der
Universität.
Sitzungen
Etwa dreimal pro Semester, i.d.R. donnerstags von 14 bis 16 Uhr
Wahlleiter
Prof. Dr. Dr. Wolfgang Rhode
Weitere Infos
http://www.tu-dortmund.de/uni/Uni/Hochschulleitung/Senat
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FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund (Beschäftigte)
Stand: 07.06.2016
FAKULTÄTSRÄTE
Gruppen
Anzahl der Sitze
Dauer der Amtszeit
Anzahl der
Stimmen
Art der Wahl
Hochschullehrende
Wissenschaftliche
Mitarbeitende
Mitarbeitende in
Technik & Verwaltung
8 (6)*
3 (2)*
1
2 Jahre
2 Jahre
2 Jahre
4 (3)
2 (1)
1
Listenwahl, nach Gruppen getrennt
Innerhalb der eigenen Gruppe können die Stimmen auf
Kandidierende aus einer oder aus verschiedenen Wahllisten verteilt
werden, wobei jede Stimme gleichzeitig für die jeweilige Liste gilt.
Stimmhäufung auf einen Kandidierenden ist nicht möglich.
Wählbar und
wahlberechtigt
Alle Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Gruppe, die der
jeweiligen Fakultät angehören und bis einschließlich 25. April
hauptberuflich (mit mindestens 50 Prozent) an der TU Dortmund
arbeiten.
Aufgaben
Jede Fakultät der TU Dortmund hat einen Fakultätsrat. Dieser wählt
das Dekanat, das die Fakultät leitet. Der Fakultätsrat ist zuständig für
alle Angelegenheiten, die Forschung, Kunst und Lehre betreffen, und
beschließt die Fakultätsordnung sowie sonstige Ordnungen für die
Fakultät. Beispielsweise berät er über Habilitationen sowie über die
Habilitations- und Promotionsordnungen. Auch an Berufungsverfahren ist er beteiligt.
Sitzungen
je nach Fakultät
Wahlleiter
Prof. Dr. Dr. Wolfgang Rhode
* Die Angaben in Klammern beziehen sich auf Fakultäten mit weniger als 16 Hochschullehrenden.
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FAQ zur Gremienwahl vom 6. – 9. Juni 2016 an der TU Dortmund (Beschäftigte)
Stand: 07.06.2016
GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE und Stellvertreterinnen
Ämter
−
−
−
−
−
Dauer der Amtszeit
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte: 4 Jahre
eine zentrale Gleichstellungsbeauftragte
eine Stellvertreterin Bereich Wissenschaft
eine Stellvertreterin Bereich Verwaltung / Technik
eine Stellvertreterin Bereich Studium
Gleichstellungsbeauftragte der 16 Fakultäten
Übrige: 2 Jahre
Anzahl der
Stimmen
Je 1
Art der Wahl
Mehrheitswahl
Wahlberechtigt
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte und ihre drei Stellvertreterinnen:
Alle weiblichen Angehörigen der TU Dortmund, die bis einschließlich
25. April hauptberuflich (mit mindestens 50 Prozent) an der TU
Dortmund arbeiten.
Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten: Weibliche Angehörige der
TU Dortmund an der jeweiligen Fakultät.
Aufgaben
Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte wirkt auf die Erfüllung des
Gleichstellungsauftrages der Hochschule hin und unterstützt die
Belange von Frauen, um bestehende Benachteiligungen
abzubauen. Beraten wird sie von jeweils einer Stellvertreterin aus den
Bereichen Studium, Wissenschaft und Verwaltung / Technik. Zudem
gibt es in jeder Fakultät eine Gleichstellungsbeauftragte.
Sitzungen
Teilnahme an Sitzungen verschiedener Gremien
Wahlleiter
Prof. Dr. Dr. Wolfgang Rhode
Weitere Infos
http://www.gleichstellung.tu-dortmund.de
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