Stadtmeisterschaft

Stadtmeisterschaften in Dressur- und Springreiten der Stadt Brilon.
Am 1. – 3.Juli 2016 im Rahmen des Turnieres beim RV Brilon
Ausschreibung
1. Teilnahmeberechtigt sind alle Teilnehmer die Mitglied im RV Brilon sind, oder
deren 1. Wohnsitz sich im Stadtgebiet Brilon befindet.
2. In folgenden Prüfungen werden Stadtmeister ermittelt:
-Prfg. Nr. 6 Dressurwettbewerb (E) nur Junioren u. junge Reiter
-Prfg. Nr. 10 Springwettbewerb (E) nur Junioren u. junge Reiter
-Prfg. Nr. 18 A- Dressur 2 Stadtmeister 1. Junioren u. junge Reiter
2 . Reiter
-Prfg. Nr. 22 A-Springen 2 Stadtmeister 1. Junioren u. junge Reiter
2. Reiter
-Prfg. Nr. 19 L- Dressur Alle Altersklassen
-Prfg. Nr. 25 L- Springen Alle Altersklassen
-Prfg. Nr. 31 M* Dressur Alle Altersklassen
-Prfg. Nr. 29 M* Springen Alle Altersklassen
3. In den Dressuren wird der Teilnehmer zu 1 mit der höchsten platzierungsfähigen
Wertnote (5,0 u. besser) Stadtmeister. Sollte kein Teilnehmer eine Wertnote von 5,0
erreichen wird kein Teilnehmer Stadtmeister.
4. In den Springen wird der Teilnehmer zu 1 mit der geringsten Zahl an
Fehlerpunkten Stadtmeister. Bei Gleichheit der Fehlerpunkten entscheidet die
bessere Zeit. Scheiden alle Teilnehmer an der Stadtmeisterschaft aus, gibt es keinen
Stadtmeister.
5. Es ist möglich in 2 Disziplinen Stadtmeister zu werden, jedoch nicht mehrfach in
Dressur oder mehrfach im Springen.
Sollte ein Teilnehmer zu 1 in mehreren Prüfungen Dressur oder Springen das beste
Ergebnis erreicht haben, ist er Stadtmeister in der höheren Prüfung (A vor E, L vor A,
M vor L). Der zweitbeste Teilnehmer der niedrigeren Prüfung rückt als Stadtmeister
auf.
6. Die Teilnehmer vom RV Brilon werden automatisch in den Starterlisten für die
Stadtmeisterschaft eingetragen. Die Teilnehmer die im Stadtgebiet Brilon wohnen,
jedoch für einen anderen Verein starten, müssen sich an der Meldestelle für die
Stadtmeisterschaft eintragen lassen. Eine Nennung in den betreffenden Prüfungen
ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Stadtmeisterschaft. Es gelten die
Bestimmungen der Ausschreibung.