Meisterinfobroschüre - Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Region

Der Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung
kfz-innung schwaben
Die Meisterprüfung im Kfz-Techniker-Handwerk
Der Meister im Kfz-Techniker-Handwerk
Der Meister im Kfz-Techniker-Handwerk übernimmt innerhalb des Werkstattbereichs verantwortungsvolle Tätigkeiten. Er koordiniert das
Personal und sämtliche Arbeitsabläufe in der
Werkstatt von der Auftragsabwicklung bis zur
Zeiterfassung. Er sorgt u.a. dafür, dass Werkstatttermine eingehalten werden und prüft, ob
die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt sind.
Darüber hinaus kalkuliert er Reparaturen und erstellt Kostenvoranschläge. Zu seinen Tätigkeiten gehört auch, innerbetrieblichen Schulungen
zu organisieren und die Lernfortschritte der Auszubildenden zu begleiten.
Nach Erhalt des Meisterbriefes ist es möglich,
sich selbständig zu machen und einen eigenen
Betrieb zu führen. Für die Position eines Meisters braucht es Führungsgeschick, ein gutes
kaufmännische und technisches Verständnis sowie Kostenbewusstsein und Teamfähigkeit.
Der Nachweis einer Gesellenzeit wird seit
2004 nicht mehr verlangt. Dennoch empfehlen wir Interessenten für die Meisterprüfung
zumindest einige Jahre in einem Kfz-Betrieb
zu arbeiten, bevor sie sich zur Meisterprüfung anmelden.
Wissensgrundlagen
im
Themenbereich
Elektrik und Elektronik auf dem Kenntnisstand der derzeitigen Gesellenprüfung zum
Kfz-Mechatroniker werden vorausgesetzt.
Die Teilnahme an einem Informationsabend
in der Kfz-Innung Schwaben ist verpflichtend
und gilt als Zulassungsvoraussetzung. Die
Termine dazu werden mitgeteilt.
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der
Meisterprüfungsausschuss der zuständigen
Handwerkskammer.
Voraussetzungen?
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
Nachweis einer bestandenen Gesellenprüfung
oder einer entsprechenden Abschlussprüfung,
wenn Sie die Meisterprüfung im gleichen oder
einem damit verwandten Handwerk ablegen
wollen.
Kfz-Innung Schwaben  Körperschaft des öffentlichen Rechts  Robert-Bosch-Straße 1  86167 Augsburg
Tel 0821 74946-0  Fax 0821 74946-66  [email protected]  www.kfz-innung-schwaben.de
Der Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung
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Woraus besteht die Meisterprüfung?
Vorbereitung?
Teil I
Prüfung der meisterhaften Verrichtung der gebräuchlichen Arbeiten (fachpraktisch)
Die Kfz-Innung Schwaben führt Vorbereitungslehrgänge nach der seit 01.01.2001 gültigen
Meisterverordnung für das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk für die Teile I und II (fachpraktischer und fachtheoretischer Teil) der Meisterprüfung durch. Einzelheiten zu diesem Lehrgang
entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Seiten.
Falls Sie darüber hinaus noch Fragen haben,
steht Ihnen unsere Frau Daniela Digel gerne
unter Telefon 0821 74946-37 zur Verfügung.
Teil II
Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen
Kenntnisse
Teil III
Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
Informationsabend
Teil IV
Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
Die Teile I, II, III und IV können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, nach Möglichkeit die Teile 3 und 4 zuerst
abzulegen.
Rechtzeitig vor Beginn des Meistervorbereitungslehrganges laden wir Sie zu einem Infoabend ein. Wir informieren rund um den Lehrgang, Unterrichtsmaterialien, Prüfung, Prüfungsablauf, etc. Die Teilnahme an diesem InfoAbend ist verpflichtend und gilt als Zulassungsvoraussetzung.
Befreiung von Teil I der Meisterprüfung?
Wo?
Im Handlungsfeld „Kraftfahrzeugsystemtechnik“ entspricht die Gesamtkonzeption der
Situationsaufgabe den Vorgaben der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte/r Kfz-Servicetechniker/in“
vom 15. Dezember 1997. Beide Prüfungen sind
daher als gleichwertig anzusehen, so dass gemäss § 46 Abs. 3, Satz 4 HwO ein Prüfungsteilnehmer von Teil I der Meisterprüfung auf Antrag bei der Handwerkskammer zu befreien
ist, wenn er auf der Grundlage der Fortbildungsverordnung zum/zur Kfz Servicetechniker/in eine Prüfung bestanden hat. Dies gilt im
Übrigen auch für erfolgreich abgelegte Kfz-Servicetechnikerprüfungen, die in der Zeit vom
01.01.1992 bis 30.06.1998 nach dem Branchenmodell des ZDK (Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe) abgelegt wurden.
Im Bildungszentrum der
Kfz-Innung Schwaben
Robert-Bosch-Str. 1
86167 Augsburg
Der Unterricht wird von erfahrenen haupt- und
nebenberuflichen Lehrkräften und Dozenten erteilt. Im Bildungszentrum stehen den Lehrgangsteilnehmern Geräte und Einrichtungen zur Verfügung, die ständig dem neuesten Stand der Automobiltechnik angepasst werden.
Weitere Informationen zur Fortbildung „Geprüfter Servicetechniker/in“
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Tel 0821 74946-0  Fax 0821 74946-66  [email protected]  www.kfz-innung-schwaben.de
Der Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung
Was beinhaltet die Kraftfahrzeugtechniker-Meisterverordnung?
Das Berufsbild der Kfz-Techniker-Meisters ist erheblich breiter geworden. Es umfasst alle Instandhaltungsarbeiten an Kraftfahrzeugen, einschließlich der Fahrzeuglackierung. Neben den
rein instandsetzungstechnischen Qualifikationen wird ein Fokus auf die Bereiche Kundenberatung, Auftragsabwicklung und Betriebsorganisation gesetzt.
.
Die praktische Prüfung (Teil I) der Meisterprüfung im Kfz-Techniker-Handwerk ermöglicht
den Prüfungskandidaten eine Wahl zwischen
dem Handlungsfeld Kraftfahrzeugsystemtechnik und dem Handlungsfeld Karosserieinstandhaltungstechnik.
Wie sieht die Meisterprüfung für
Teil I aus?
Wahlmöglichkeit:
Der Teilnehmer kann im praktischen Teil der
Meisterprüfung (Teil I) zwischen den Bereichen
Kraftfahrzeugsystemtechnik und Karosserieinstandsetzungstechnik wählen.
Derzeit finden in der Kfz-Innung Schwaben nur
Vorbereitungslehrgänge für das Handlungsfeld
„Kraftfahrzeugsystemtechnik“ statt.
Die Prüfung in dem jeweiligen Handlungsfeld besteht aus einer Situationsaufgabe und einem
darauf bezogenen Fachgespräch. Die Situationsaufgabe soll der Abwicklung eines vollständigen Kundenauftrages entsprechen. Damit
werden auch in der Prüfung die tatsächlichen
Anforderungen abgebildet, die sich in einem
Kraftfahrzeugbetrieb ergeben.
Im Fachgespräch sollen die Prüfungsteilnehmer
im Anschluss an die praktische Prüfung die der
Situationsaufgabe zu Grunde liegenden fachlichen Zusammenhänge aufzeigen und den Ablauf begründen. Hier hat der Prüfling Gelegenheit, beispielsweise sein markenspezifisches
Fachwissen zu einem Themenbereich unter Beweis zu stellen, das während der Prüfung nicht
zur Geltung kam.
Wie sieht die Meisterprüfung für
Teil II aus?
Die aktuelle Kraftfahrzeugtechniker-Meisterverordnung sieht drei gleichwertige Prüfungsfächer
vor:



3
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage
ist, kraftfahrzeuginstandhaltungstechnische Aufgaben und Probleme unter Beachtung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte in einem
Kraftfahrzeugbetrieb zu bearbeiten.
Wiederholungsmöglichkeit
Die Prüfung kann in allen Teilen dreimal wiederholt werden.
Was beinhaltet der Vorbereitungslehrgang?
Die Kfz-Innung Schwaben bietet ausschließlich
Vorbereitungslehrgänge im Bereich Kraftfahrzeugsystemtechnik an.
Teil I = praktische Kenntnisse
Kraftfahrzeugsystemtechnik:
Fehler und Schäden an Fahrzeugen erkennen, Schadenfälle unterscheiden Mess- u.
Prüfgeräte einsetzen, Fahrzeugsysteme diagnostizieren, Karosserie- und Lackschäden beurteilen,...
Teil II = fachtheoretische Kenntnisse
Kraftfahrzeuginstandhaltungstechnik und
Kraftfahrzeugtechnik:
Beurteilung und Beschreibung kraftfahrzeugtechnischer Sachverhalte, Kundenaussagen
auswerten, Mess- und Prüfwerte auswerten,
Diagnosedaten ermitteln, Physikalische und
chemische Zusammenhänge erklären,...
Auftragsabwicklung:
Fahrzeugdaten erfassen, Schadenfälle aufnehmen und unterscheiden, Rechtsberatungsgesetz beachten, Garantie, Kulanz und
Gewährleistung unterscheiden, Unteraufträge
vergeben und kontrollieren,...
Betriebsführung:
Kunden- und Mitarbeitergespräche führen,
Konfliktsituationen bewältigen und Probleme
lösen, den Kfz-Betrieb repräsentieren, Umweltschutzmaßnahmen einhalten, Preise und
Stundenverrechnungssätze kalkulieren, Angebote und Kostenvoranschläge erstellen, richtig
investieren, Werbestrategien erarbeiten,...
Kraftfahrzeuginstandhaltungstechnik und
Kraftfahrzeugtechnik
Auftragsabwicklung
Betriebsführung und Betriebsorganisation
Es werden fallorientierte Aufgaben und offene
Fragen gestellt. Auch eine EDV-Aufgabe ist Teil
der Prüfung.
Kfz-Innung Schwaben  Körperschaft des öffentlichen Rechts  Robert-Bosch-Straße 1  86167 Augsburg
Tel 0821 74946-0  Fax 0821 74946-66  [email protected]  www.kfz-innung-schwaben.de
Der Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung
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Erforderliche Vorkenntnisse?
Termine und Anmeldung:
Für das Erreichen des Ausbildungsziels im theoretischen Unterricht (Teil II) muss ein Grundwissen im EDV-Bereich vorhanden sein.
Die Kfz-Innung bietet Vollzeit-Lehrgänge zur
Vorbereitung auf die Meisterprüfung für die Teile
I + II und nur den Teil II an (nur für Teilnehmer,
die bereits „geprüfte/r Kfz-Servicetechniker/in“
sind)
Zusätzliche Angebote während des
Meisterkurses
Sie haben die Möglichkeit, AU-Lehrgänge während Ihrer Teilnahme am Meisterkurs zu Sonderkonditionen zu absolvieren.
Teilnehmer, die sich für die Teile I und II der
Meisterprüfung angemeldet haben, erhalten
ohne zusätzliche Kosten einen Sachkundenachweis über "Umgang mit Airbag und Gurtstraffern" und "Umgang mit Kältemitteln in Kraftfahrzeugen", sowie die „Fachkunde für Arbeiten
an HV-eigensicheren Fahrzeugen“, sofern sie
am jeweiligen Theorie- und Praxisunterricht teilgenommen haben.
Teilnehmer, die sich nur für den Teil II der Meisterprüfung angemeldet haben, können die Sachkundenachweise zu einem Sonderpreis erwerben:
75,00 € inkl. MwSt.
für den „Umgang mit Airbag und Gurtstraffern“
75,00 € inkl. MwSt.
für den Nachweis der Sachkunde beim Umgang
mit Kältemitteln in Kraftfahrzeugen gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung“
Freie Plätze für die Teile I und II
(Fachpraktischer und fachtheoretischer Unterricht)
Juni 2016* – Dezember 2016*
(konkrete Termine stehen noch nicht fest)
Prüfung Teil II
Voraussichtlich Dezember 2016*
Prüfung Teil I
Voraussichtlich Dezember 2016*
*Änderungen vorbehalten
Freie Plätze für Teil II:
Wir bieten Teilnehmern, die bereits den anerkannten Abschluss als „geprüfte/r Kraftfahrzeug-Servicetechniker/in“ haben, (kann
auf Antrag als Teil I der Meisterprüfung angerechnet werden) auch nur den Teil II
(Fachtheorie) im Kurszeitraum
Juni 2016* – Dezember 2016* an.
Der Unterricht für Teil II ist grundsätzlich in
zwei Unterrichtsblöcke unterteilt:
1. Unterrichtsblock:
Die ersten 5 Wochen ab Beginn des Vorbereitungslehrganges.*
430,00 € zzgl. gesetzl. MwSt.
für den „Fachkundigen für Arbeiten an HVeigensicheren Fahrzeugen“
2. Unterrichtsblock:
Die letzten 4 Wochen des Vorbereitungslehrganges.*
Prüfung Teil II:
Voraussichtlich Dezember 2016*
Unterbringung während des Vollzeitunterrichts?
Unterrichtszeiten für alle Teilnehmer
Bei rechtzeitiger Anmeldung kann das
Kolping-Bildungswerk,
Frauentorstr. 21, 86152 Augsburg,
Ansprechperson: Herr Hauser
Telefon: 0821 3443-261
eine kostengünstige Unterbringung vermitteln.
Weitere Unterkunftsmöglichkeiten finden Sie
unter
www.augsburg-pension.de
oder
www.pension-guide.de
Wir raten auswärtigen Lehrgangsteilnehmern dringend, sich rechtzeitig um eine Unterkunft in Augsburg zu bemühen.
Jeweils Montag – Freitag
08:00 Uhr – 16:30 Uhr
Gesamtstunden Teil I: ca. 400 U.-Stunden
Gesamtstunden Teil II: ca. 410 U.-Stunden
Zulassung zur Meisterprüfung
Sie beantragen die Zulassung zur Prüfung mit
dem beiliegenden Formular „Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung“, einzureichen bei:
Handwerkskammer für Schwaben
Siebentischstraße 54 – 58
86161 Augsburg
Von dort erhalten Sie einen entsprechenden Zulassungsbescheid. Nur dann kann an den Prüfungen teilgenommen werden.
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Der Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung
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Anmeldung zum Kurs
Teil III und IV
Zum Vorbereitungslehrgang selbst verwenden
Sie beiliegendes Anmeldeformular und tragen
den entsprechenden Zeitraum, siehe oben, ein.
Sie erhalten von der Kfz-Innung Schwaben eine
Bestätigung, zu welchem Termin Sie eingeplant
werden.
Ist zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung der ausgeschriebene Kurs bereits voll belegt, werden Sie
automatisch in den nächsten Kurs mit freien
Plätzen eingeplant.
Den Teil III (Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse) und den Teil IV (Prüfung der
erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse) führen die Handwerkskammer Schwaben in Augsburg sowie die Kreishandwerkerschaften in Dillingen, Kaufbeuren,
Kempten, Krumbach, Memmingen und Sonthofen durch. Bitte melden Sie sich dort selbständig an.
Informationen zu Ansprechpartnern und den
Veranstaltungsorten der Teile III und IV finden Sie im Anhang
Was kostet die Meisterprüfung?
Stand Mai 2012
Prüfungsgebühren:
Förderung?
(Rechnungsstellung erfolgt durch
die Handwerkskammer Schwaben)
240,00 €
Teil I
200,00 €
Teil II
155,00 €
Teil III
155,00 €
Teil IV
Zusatzkosten für die praktische Meisterprüfung (fällig
mit der Ladung zur praktische Prüfung
Meisterbrief
Meister-BAföG - kein Geld verschenken!
Förderungsbeträge
Das „Meister-Bafög“ existiert seit 1996. Zum 01.
Juli 2009 ist das "Zweite Gesetz zur Änderung
des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (2.
AFBGÄndG)" in Kraft getreten. Damit gelten für
alle neu beginnenden Aufstiegsfortbildungen
deutlich verbesserte Förderkonditionen.
Voraussetzungen bei Vollzeit:

mindestens 400 Unterrichtsstunden

innerhalb von 36 Kalendermonaten
40,00 €

vier Werktage pro Woche
Lehrgänge:
Teil I (wird vom Kursträger,
der Kfz-Innung Schwaben,
in Rechnung gestellt)
2.190,00 €

mindestens 400 Unterrichtsstunden

innerhalb von 48 Kalendermonaten
Teil II (wird vom Kursträger,
der Kfz-Innung Schwaben,
in Rechnung gestellt)

2.750,00 €
innerhalb von acht Monaten mindestens 150
Unterrichtsstunden.
ca.
Teil III + IV (Rechnungsstellung durch die Handwerkskammer für Schwaben)
300,00 €
1.490,00 €
7.520,00 €
Dazu kommen noch individuelle Kosten für
Fachbücher und Unterrichtsmaterial.
*Änderungen vorbehalten
 mind. 25 Unterrichtsstunden pro Woche
Voraussetzungen bei Teilzeit:

Informationen und die Antragsformulare
können Sie auch im Internet unter www.meister-bafoeg.info abrufen. Beratung erhalten
Sie bei den Ämtern für Ausbildungsförderung an Ihrem Wohnort bei den zuständigen
Landratsämtern. Dort können Sie auch das
sog. „Meister-BAföG“ beantragen.
Die Förderung kann frühestens 3 Monate vor
Beginn der Maßnahme beantragt werden.
Zahlungsbedingungen
Bitte beachten Sie dazu Punkt 2) der anhängenden Teilnahmebedingungen. Der Rechnungsbetrag wird ca. 8 Wochen vor Lehrgangsbeginn fällig, bitte stellen Sie deshalb rechtzeitig die finanziellen
Mittel
bereit.
Lehrmittel
Im Rahmen einer Sammelbestellung können bei
Kursbeginn Fachbücher und Lehrmaterial über
unsere WiG Schwaben bezogen werden. Ihre
Ansprechpartnerin: Frau Dagmar Weichl, Telefon: 0821 740260.
Kfz-Innung Schwaben  Körperschaft des öffentlichen Rechts  Robert-Bosch-Straße 1  86167 Augsburg
Tel 0821 74946-0  Fax 0821 74946-66  [email protected]  www.kfz-innung-schwaben.de
Der Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung
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Grundsätzlich gilt:
Die Gesamtsumme der Förderung wird für jeden
Antragsteller individuell berechnet.
Beitrag zum Lebensunterhalt:
Bei Vollzeitmaßnahmen wird einkommens- und
vermögensabhängig ein Unterhaltsbeitrag bis
zur individuellen Bedarfssatzhöhe geleistet.
Nähere Details entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Flyer.
in Frage kommt.
Wir empfehlen, sich auf jeden Fall rechtzeitig mit
der zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu
setzen, damit ein nahtloser Versicherungsschutz für den Meisterschüler und seine Familienangehörigen sichergestellt werden kann.
Immer aktuell informiert sind Sie mit unserem Internetauftritt
www.kfz-innung-schwaben.de
Da für die Gewährung der Förderung auch
das Ehegatteneinkommen berücksichtigt
wird, ist es unbedingt erforderlich, sich direkt vom Amt für Ausbildungsförderung beraten zu lassen.
Wir unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg zur
Meisterprüfung und wünschen Ihnen dabei viel
Erfolg.
Auskunft über finanzielle Förderung bei Bundeswehrsoldaten gibt der Berufsförderungsdienst
der Bundeswehr.
Kfz-Innung Schwaben
Steuerliche Auswirkungen:
Lehrgangs-, Prüfungs- und Unterbringungskosten sowie Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Abwicklung der Meisterprüfung entstehen, können Sie bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Steuerberater und heben Sie
alle Belege in Zusammenhang mit der Meisterprüfung sorgfältig auf.
Petra Brandl
Geschäftsleitung
Anlagen
Versicherungsschutz?
Während des Meistervorbereitungskurses Teil I
und Teil II sind die Teilnehmer über die Berufsgenossenschaft des Bildungszentrums der
Kfz-Innung Schwaben unfallversichert. Das
bedeutet Versicherungsschutz für Wegeunfälle
und Arbeitsunfälle in den Werkstätten.
Während der Vollzeitphase des Meisterkurses
sind die Teilnehmer nicht automatisch krankenversichert.
Es ist deshalb über die zuständige Krankenversicherung abzuklären, ob für den Kursteilnehmer
die beitragsfreie Familienversicherung,
z. B. als Lediger bis zum 25. Lebensjahr –Mitversicherung bei einem Elternteil
oder
Und was kommt danach?
als Verheirateter - Mitversicherung beim Ehegatten
oder
Handwerkskammer für Schwaben
Siebentischstraße 52-58
86161 Augsburg
Telefon: 0821 3259-0
[email protected]
Die Handwerkskammer für Schwaben bietet ein
Existenzgründungs-Seminar für die Teilnehmer,
die vorhaben, sich selbständig zu machen.
Weitere Informationen und Anmeldeformulare
erhalten Sie von der
die bisherige Pflichtversicherung als freiwillige
Mitgliedschaft
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Tel 0821 74946-0  Fax 0821 74946-66  [email protected]  www.kfz-innung-schwaben.de
Stand Februar 2004 – Änderungen vorbehalten!
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Teilnahmebedingungen für Lehrgänge und Seminare
der Kfz-Innung Schwaben und der WiG Schwaben
1) Anmeldung
Der Teilnehmer bestätigt durch seine Anmeldung, dass er
am Lehrgang teilnehmen will und diese Teilnahmebedingungen anerkennt. Die Anmeldung soll möglichst frühzeitig
erfolgen und ist schriftlich vorzunehmen. Der Veranstalter
behält sich vor, den angebotenen Lehrgang aufgrund einer
zu geringen Teilnehmerzahl nicht durchzuführen. Daher
kommt erst mit Zugang einer Einladung zum Lehrgang
beim Teilnehmer der Vertrag verbindlich zustande. Mit der
Einladung, die einer Anmeldebestätigung entspricht, werden die Lehrgangsunterlagen und gegebenenfalls auch die
Rechnung zugeschickt. Die gegenüber dem Veranstalter
abgegebenen Daten, werden für interne Zwecke elektronisch gespeichert.
2) Zahlungsbedingungen
Die Lehrgangsgebühr ist mit Erhalt der Rechnung ohne Abzüge unter Angabe der Rechnungsnummer fällig. Sie muss
spätestens zum genannten Zahlungsziel auf einem Konto
der Kfz-Innung Schwaben oder der WiG Schwaben eingegangen sein. Erfolgt keine rechtzeitige Zahlung, kann bei
Lehrgängen, bei denen die Rechnung bereits vor Lehrgangsbeginn erstellt wird, eine Lehrgangsplatzreservierung nicht garantiert werden.
3) Widerrufsbelehrung, Nichtteilnahme
Jeder Teilnehmer kann seine Anmeldung innerhalb von 2
Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die unten angeführte Anschrift des Veranstalters. Das Widerrufsrecht erlischt,
wenn mit dem Lehrgang (mit ausdrücklicher Zustimmung
des Teilnehmers) vor Ende der Widerrufsfrist begonnen
wird, oder der Teilnehmer die Ausführung des Lehrgangs
selbst veranlasst hat.
Teilnehmer, die zu einem späteren Zeitpunkt (bis 1 Tag vor
Lehrgangsbeginn) ihre Teilnahme absagen, bezahlen 50
% der Lehrgangsgebühr. Teilnehmer, die nicht am Tag des
Beginns des Lehrgangs erscheinen oder nach dem Beginn
des Lehrgangs nur zeitweise erscheinen, sind zur Zahlung
der vollen Lehrgangsgebühr verpflichtet. Die Verpflichtung
zur Zahlung der Lehrgangsgebühr entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird und der Lehrgangsplatz rechtzeitig anderweitig besetzt werden kann. Eine Verwaltungspauschale in Höhe von 50,00 Euro wird jedoch bei nicht
rechtzeitigem Widerruf grundsätzlich fällig.
4) Kündigung
Jeder Teilnehmer kann den Vertrag zu jeder Zeit aus wichtigem Grund schriftlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt
z.B. bei Einziehung zum Wehr- oder Zivildienst oder bei einer nicht vorübergehenden Krankheit, die die Teilnahme
unmöglich macht, vor. Über das Vorliegen einer nicht vorübergehenden Krankheit ist ein ärztliches Attest notwendig. Bei einer vorübergehenden Krankheit (mit ärztlichem
Attest), am Tag des Beginns des Lehrgangs oder danach,
wird die Lehrgangsgebühr einbehalten. Der Teilnehmer
kann jedoch zu einem späteren Zeitpunkt den Lehrgang
wiederholen. Ein Dozentenwechsel berechtigt den Teilnehmer aber nicht zur Kündigung aus wichtigem Grund.
5)
Rücktritt des Veranstalters, Änderungen der Lehrgangs
Der Veranstalter ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung, Ausfall eines Dozenten oder anderen zwingenden
Gründen bis zum Beginn des Lehrgangs vom Vertrag zurückzutreten. Bereits bezahlte Lehrgangsgebühren werden
zurückerstattet; weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich
vor, organisatorische und inhaltliche Änderungen, die den
Ablauf des Lehrgangs oder den Einsatz von Dozenten betreffen vorzunehmen. Solche Änderungen berechtigen den
Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Rechnungsbetrags.
6) Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden der Teilnehmer
(Drittschäden). Der Veranstalter haftet nicht für höhere Gewalt und jede Art von Schadensersatz, es sei denn, der
Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem
Verhalten des Veranstalters, von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Es wird klargestellt, dass im Hinblick auf die individuellen Fähigkeiten des Teilnehmers für
einen erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs, keine Gewähr übernommen werden kann. Auch für sämtliche Lehrgangsinhalte wird keine Haftung übernommen.
7) Copyright
Die Benutzung der vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Skripten und sonstige Lehrmaterialien sind nur dem
Teilnehmer gestattet. Die Vervielfältigung und oder Nutzung durch Dritte ist nicht erlaubt. Der Teilnehmer ist auch
nicht berechtigt, diese Unterlagen zu vermieten, verleasen
oder zu verleihen.
8) Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist, sofern der Teilnehmer Kaufmann ist,
Augsburg. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesen Bestimmungen eine Lücke befinden, so soll hierdurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur
Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten
kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt
hätten, wenn sie diesen Punkt bei Vertragsschluss bedacht
hätten.
Stand: Mai 2007
kfz-innung schwaben
körperschaft
des öffentlichen rechts
robert-bosch-straße 1
86167 augsburg
tel 0821 74946-0
fax 0821 74946-66
[email protected]
www.kfz-innung-schwaben.de
wig schwaben
wirtschaftsgesellschaft
des
schwäbischen kfz-gewerbes mbH
robert-bosch-straße 1
86167 augsburg
tel 0821 740260
fax 0821 74026-66
[email protected]
www.wig-schwaben.de
geschäftsführung: petra brandl
sitz: augsburg
amtsgericht augsburg:
hrb 13967
Kfz-Innung Schwaben  Körperschaft des öffentlichen Rechts  Robert-Bosch-Straße 1  86167 Augsburg
Tel 0821 74946-0  Fax 0821 74946-66  [email protected]  www.kfz-innung-schwaben.de
Handwerkskammer für Schwaben
Siebentischstraße 54
86161 Augsburg
Abt. Weiterbildung
Telefon: 0821 3259-1323
Fax:
0821 3259-1366
www.hwk-schwaben.de
Meisterprüfung
Für die Zulassung zur Meisterprüfung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Nachweis einer bestandenen Gesellenprüfung oder einer entsprechenden Abschlussprüfung, wenn
Sie die Meisterprüfung im gleichen oder einem damit verwandten Handwerk ablegen wollen.
Der Nachweis von Gesellenzeiten (maximal drei Jahre) wird dann verlangt, wenn Sie eine Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung nicht in dem Handwerk, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen, bestanden haben.
Die Meisterprüfung selbst gliedert sich in vier Prüfungsteile:
Teil I: Praktische Prüfung
Teil II: Fachtheoretische Prüfung
Teil III: Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen
und rechtlichen Kenntnisse
Teil IV: Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
Zur Vorbereitung auf die Teile III und IV der Meisterprüfung (Grundlagen des Rechnungswesens
und Controllings, Grundlagen wirtschaftlichen Handelns im Betrieb, rechtliche und steuerliche
Grundlagen, Berufs- und Arbeitspädagogik) können Sie bei uns oder bei einer Kreishandwerkerschaft ebenfalls einen Kurs besuchen. Unser Lehrgang dauert ca. 6 Wochen, jeweils Montag bis
Freitag, Tagesunterricht (08:00 Uhr bis 16:45 Uhr) und umfasst ca. 280 Unterrichtsstunden. Im Anschluss an diesen Kurs wird die Prüfung in den Teilen III und IV abgenommen.
Termine und Anmeldung zum Teil III und IV
Für die Teile III und IV melden Sie sich bitte telefonisch unter Telefon 0821 3259 1323 direkt bei der
Handwerkskammer für Schwaben oder im Internet www.hwk-schwaben.de an.
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Stand Februar 2004 – Änderungen vorbehalten!
Für die Teile III und IV:
Handwerkskammer für Schwaben
Siebentischstraße 52-58
86161 Augsburg
Tel: 0821 3259 1323
www.hwk-schwaben.de
Vollzeitkurse:
Der Meistervorbereitungslehrgang Teil III und IV
kann außerdem bei folgenden Außenstellen der
Hwk Schwaben abgelegt werden:
Standort Sonthofen
Standort Kaufbeuren
Standort Weißenhorn
Beratung und Anmeldung: 0821 3259 1325
Frau Nicole Strobel
Teilzeitkurse:
Die Handwerkskammer Augsburg bietet die Teile
III und IV auch in Teilzeit an, diese finden ausschließlich in Augsburg statt.
Beratung und Anmeldung: 0821 3259 1323
Bei folgenden Kreishandwerkerschaften melden
Sie sich bitte direkt an:
Vollzeitkurse:
Kreishandwerkerschaft Nordschwaben
Am Stadtberg 19
89407 Dillingen
Tel: 09071 8574
www.khw-nordschwaben.de
Kreishandwerkerschaft Memmingen-Mindelheim
Weinmarkt 15
87700 Memmingen
Tel: 08331 87079
www.handwerk-memmingen.de
Kreishandwerkerschaft Kempten
Beethovenstraße 13
87435 Kempten
Tel: 0831 27884
www.handwerk-kempten.de
Änderungen vorbehalten!
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