Der Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung kfz-innung schwaben Die Meisterprüfung im Kfz-Techniker-Handwerk Der Meister im Kfz-Techniker-Handwerk Der Meister im Kfz-Techniker-Handwerk übernimmt innerhalb des Werkstattbereichs verantwortungsvolle Tätigkeiten. Er koordiniert das Personal und sämtliche Arbeitsabläufe in der Werkstatt von der Auftragsabwicklung bis zur Zeiterfassung. Er sorgt u.a. dafür, dass Werkstatttermine eingehalten werden und prüft, ob die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt sind. Darüber hinaus kalkuliert er Reparaturen und erstellt Kostenvoranschläge. Zu seinen Tätigkeiten gehört auch, innerbetrieblichen Schulungen zu organisieren und die Lernfortschritte der Auszubildenden zu begleiten. Nach Erhalt des Meisterbriefes ist es möglich, sich selbständig zu machen und einen eigenen Betrieb zu führen. Für die Position eines Meisters braucht es Führungsgeschick, ein gutes kaufmännische und technisches Verständnis sowie Kostenbewusstsein und Teamfähigkeit. Der Nachweis einer Gesellenzeit wird seit 2004 nicht mehr verlangt. Dennoch empfehlen wir Interessenten für die Meisterprüfung zumindest einige Jahre in einem Kfz-Betrieb zu arbeiten, bevor sie sich zur Meisterprüfung anmelden. Wissensgrundlagen im Themenbereich Elektrik und Elektronik auf dem Kenntnisstand der derzeitigen Gesellenprüfung zum Kfz-Mechatroniker werden vorausgesetzt. Die Teilnahme an einem Informationsabend in der Kfz-Innung Schwaben ist verpflichtend und gilt als Zulassungsvoraussetzung. Die Termine dazu werden mitgeteilt. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Meisterprüfungsausschuss der zuständigen Handwerkskammer. Voraussetzungen? Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen: Nachweis einer bestandenen Gesellenprüfung oder einer entsprechenden Abschlussprüfung, wenn Sie die Meisterprüfung im gleichen oder einem damit verwandten Handwerk ablegen wollen. Kfz-Innung Schwaben Körperschaft des öffentlichen Rechts Robert-Bosch-Straße 1 86167 Augsburg Tel 0821 74946-0 Fax 0821 74946-66 [email protected] www.kfz-innung-schwaben.de Der Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung 2 Woraus besteht die Meisterprüfung? Vorbereitung? Teil I Prüfung der meisterhaften Verrichtung der gebräuchlichen Arbeiten (fachpraktisch) Die Kfz-Innung Schwaben führt Vorbereitungslehrgänge nach der seit 01.01.2001 gültigen Meisterverordnung für das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk für die Teile I und II (fachpraktischer und fachtheoretischer Teil) der Meisterprüfung durch. Einzelheiten zu diesem Lehrgang entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Seiten. Falls Sie darüber hinaus noch Fragen haben, steht Ihnen unsere Frau Daniela Digel gerne unter Telefon 0821 74946-37 zur Verfügung. Teil II Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse Teil III Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse Informationsabend Teil IV Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse Die Teile I, II, III und IV können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, nach Möglichkeit die Teile 3 und 4 zuerst abzulegen. Rechtzeitig vor Beginn des Meistervorbereitungslehrganges laden wir Sie zu einem Infoabend ein. Wir informieren rund um den Lehrgang, Unterrichtsmaterialien, Prüfung, Prüfungsablauf, etc. Die Teilnahme an diesem InfoAbend ist verpflichtend und gilt als Zulassungsvoraussetzung. Befreiung von Teil I der Meisterprüfung? Wo? Im Handlungsfeld „Kraftfahrzeugsystemtechnik“ entspricht die Gesamtkonzeption der Situationsaufgabe den Vorgaben der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte/r Kfz-Servicetechniker/in“ vom 15. Dezember 1997. Beide Prüfungen sind daher als gleichwertig anzusehen, so dass gemäss § 46 Abs. 3, Satz 4 HwO ein Prüfungsteilnehmer von Teil I der Meisterprüfung auf Antrag bei der Handwerkskammer zu befreien ist, wenn er auf der Grundlage der Fortbildungsverordnung zum/zur Kfz Servicetechniker/in eine Prüfung bestanden hat. Dies gilt im Übrigen auch für erfolgreich abgelegte Kfz-Servicetechnikerprüfungen, die in der Zeit vom 01.01.1992 bis 30.06.1998 nach dem Branchenmodell des ZDK (Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe) abgelegt wurden. Im Bildungszentrum der Kfz-Innung Schwaben Robert-Bosch-Str. 1 86167 Augsburg Der Unterricht wird von erfahrenen haupt- und nebenberuflichen Lehrkräften und Dozenten erteilt. Im Bildungszentrum stehen den Lehrgangsteilnehmern Geräte und Einrichtungen zur Verfügung, die ständig dem neuesten Stand der Automobiltechnik angepasst werden. Weitere Informationen zur Fortbildung „Geprüfter Servicetechniker/in“ Kfz-Innung Schwaben Körperschaft des öffentlichen Rechts Robert-Bosch-Straße 1 86167 Augsburg Tel 0821 74946-0 Fax 0821 74946-66 [email protected] www.kfz-innung-schwaben.de Der Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung Was beinhaltet die Kraftfahrzeugtechniker-Meisterverordnung? Das Berufsbild der Kfz-Techniker-Meisters ist erheblich breiter geworden. Es umfasst alle Instandhaltungsarbeiten an Kraftfahrzeugen, einschließlich der Fahrzeuglackierung. Neben den rein instandsetzungstechnischen Qualifikationen wird ein Fokus auf die Bereiche Kundenberatung, Auftragsabwicklung und Betriebsorganisation gesetzt. . Die praktische Prüfung (Teil I) der Meisterprüfung im Kfz-Techniker-Handwerk ermöglicht den Prüfungskandidaten eine Wahl zwischen dem Handlungsfeld Kraftfahrzeugsystemtechnik und dem Handlungsfeld Karosserieinstandhaltungstechnik. Wie sieht die Meisterprüfung für Teil I aus? Wahlmöglichkeit: Der Teilnehmer kann im praktischen Teil der Meisterprüfung (Teil I) zwischen den Bereichen Kraftfahrzeugsystemtechnik und Karosserieinstandsetzungstechnik wählen. Derzeit finden in der Kfz-Innung Schwaben nur Vorbereitungslehrgänge für das Handlungsfeld „Kraftfahrzeugsystemtechnik“ statt. Die Prüfung in dem jeweiligen Handlungsfeld besteht aus einer Situationsaufgabe und einem darauf bezogenen Fachgespräch. Die Situationsaufgabe soll der Abwicklung eines vollständigen Kundenauftrages entsprechen. Damit werden auch in der Prüfung die tatsächlichen Anforderungen abgebildet, die sich in einem Kraftfahrzeugbetrieb ergeben. Im Fachgespräch sollen die Prüfungsteilnehmer im Anschluss an die praktische Prüfung die der Situationsaufgabe zu Grunde liegenden fachlichen Zusammenhänge aufzeigen und den Ablauf begründen. Hier hat der Prüfling Gelegenheit, beispielsweise sein markenspezifisches Fachwissen zu einem Themenbereich unter Beweis zu stellen, das während der Prüfung nicht zur Geltung kam. Wie sieht die Meisterprüfung für Teil II aus? Die aktuelle Kraftfahrzeugtechniker-Meisterverordnung sieht drei gleichwertige Prüfungsfächer vor: 3 Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, kraftfahrzeuginstandhaltungstechnische Aufgaben und Probleme unter Beachtung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte in einem Kraftfahrzeugbetrieb zu bearbeiten. Wiederholungsmöglichkeit Die Prüfung kann in allen Teilen dreimal wiederholt werden. Was beinhaltet der Vorbereitungslehrgang? Die Kfz-Innung Schwaben bietet ausschließlich Vorbereitungslehrgänge im Bereich Kraftfahrzeugsystemtechnik an. Teil I = praktische Kenntnisse Kraftfahrzeugsystemtechnik: Fehler und Schäden an Fahrzeugen erkennen, Schadenfälle unterscheiden Mess- u. Prüfgeräte einsetzen, Fahrzeugsysteme diagnostizieren, Karosserie- und Lackschäden beurteilen,... Teil II = fachtheoretische Kenntnisse Kraftfahrzeuginstandhaltungstechnik und Kraftfahrzeugtechnik: Beurteilung und Beschreibung kraftfahrzeugtechnischer Sachverhalte, Kundenaussagen auswerten, Mess- und Prüfwerte auswerten, Diagnosedaten ermitteln, Physikalische und chemische Zusammenhänge erklären,... Auftragsabwicklung: Fahrzeugdaten erfassen, Schadenfälle aufnehmen und unterscheiden, Rechtsberatungsgesetz beachten, Garantie, Kulanz und Gewährleistung unterscheiden, Unteraufträge vergeben und kontrollieren,... Betriebsführung: Kunden- und Mitarbeitergespräche führen, Konfliktsituationen bewältigen und Probleme lösen, den Kfz-Betrieb repräsentieren, Umweltschutzmaßnahmen einhalten, Preise und Stundenverrechnungssätze kalkulieren, Angebote und Kostenvoranschläge erstellen, richtig investieren, Werbestrategien erarbeiten,... Kraftfahrzeuginstandhaltungstechnik und Kraftfahrzeugtechnik Auftragsabwicklung Betriebsführung und Betriebsorganisation Es werden fallorientierte Aufgaben und offene Fragen gestellt. Auch eine EDV-Aufgabe ist Teil der Prüfung. Kfz-Innung Schwaben Körperschaft des öffentlichen Rechts Robert-Bosch-Straße 1 86167 Augsburg Tel 0821 74946-0 Fax 0821 74946-66 [email protected] www.kfz-innung-schwaben.de Der Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung 4 Erforderliche Vorkenntnisse? Termine und Anmeldung: Für das Erreichen des Ausbildungsziels im theoretischen Unterricht (Teil II) muss ein Grundwissen im EDV-Bereich vorhanden sein. Die Kfz-Innung bietet Vollzeit-Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung für die Teile I + II und nur den Teil II an (nur für Teilnehmer, die bereits „geprüfte/r Kfz-Servicetechniker/in“ sind) Zusätzliche Angebote während des Meisterkurses Sie haben die Möglichkeit, AU-Lehrgänge während Ihrer Teilnahme am Meisterkurs zu Sonderkonditionen zu absolvieren. Teilnehmer, die sich für die Teile I und II der Meisterprüfung angemeldet haben, erhalten ohne zusätzliche Kosten einen Sachkundenachweis über "Umgang mit Airbag und Gurtstraffern" und "Umgang mit Kältemitteln in Kraftfahrzeugen", sowie die „Fachkunde für Arbeiten an HV-eigensicheren Fahrzeugen“, sofern sie am jeweiligen Theorie- und Praxisunterricht teilgenommen haben. Teilnehmer, die sich nur für den Teil II der Meisterprüfung angemeldet haben, können die Sachkundenachweise zu einem Sonderpreis erwerben: 75,00 € inkl. MwSt. für den „Umgang mit Airbag und Gurtstraffern“ 75,00 € inkl. MwSt. für den Nachweis der Sachkunde beim Umgang mit Kältemitteln in Kraftfahrzeugen gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung“ Freie Plätze für die Teile I und II (Fachpraktischer und fachtheoretischer Unterricht) Juni 2016* – Dezember 2016* (konkrete Termine stehen noch nicht fest) Prüfung Teil II Voraussichtlich Dezember 2016* Prüfung Teil I Voraussichtlich Dezember 2016* *Änderungen vorbehalten Freie Plätze für Teil II: Wir bieten Teilnehmern, die bereits den anerkannten Abschluss als „geprüfte/r Kraftfahrzeug-Servicetechniker/in“ haben, (kann auf Antrag als Teil I der Meisterprüfung angerechnet werden) auch nur den Teil II (Fachtheorie) im Kurszeitraum Juni 2016* – Dezember 2016* an. Der Unterricht für Teil II ist grundsätzlich in zwei Unterrichtsblöcke unterteilt: 1. Unterrichtsblock: Die ersten 5 Wochen ab Beginn des Vorbereitungslehrganges.* 430,00 € zzgl. gesetzl. MwSt. für den „Fachkundigen für Arbeiten an HVeigensicheren Fahrzeugen“ 2. Unterrichtsblock: Die letzten 4 Wochen des Vorbereitungslehrganges.* Prüfung Teil II: Voraussichtlich Dezember 2016* Unterbringung während des Vollzeitunterrichts? Unterrichtszeiten für alle Teilnehmer Bei rechtzeitiger Anmeldung kann das Kolping-Bildungswerk, Frauentorstr. 21, 86152 Augsburg, Ansprechperson: Herr Hauser Telefon: 0821 3443-261 eine kostengünstige Unterbringung vermitteln. Weitere Unterkunftsmöglichkeiten finden Sie unter www.augsburg-pension.de oder www.pension-guide.de Wir raten auswärtigen Lehrgangsteilnehmern dringend, sich rechtzeitig um eine Unterkunft in Augsburg zu bemühen. Jeweils Montag – Freitag 08:00 Uhr – 16:30 Uhr Gesamtstunden Teil I: ca. 400 U.-Stunden Gesamtstunden Teil II: ca. 410 U.-Stunden Zulassung zur Meisterprüfung Sie beantragen die Zulassung zur Prüfung mit dem beiliegenden Formular „Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung“, einzureichen bei: Handwerkskammer für Schwaben Siebentischstraße 54 – 58 86161 Augsburg Von dort erhalten Sie einen entsprechenden Zulassungsbescheid. Nur dann kann an den Prüfungen teilgenommen werden. Kfz-Innung Schwaben Körperschaft des öffentlichen Rechts Robert-Bosch-Straße 1 86167 Augsburg Tel 0821 74946-0 Fax 0821 74946-66 [email protected] www.kfz-innung-schwaben.de Der Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung 5 Anmeldung zum Kurs Teil III und IV Zum Vorbereitungslehrgang selbst verwenden Sie beiliegendes Anmeldeformular und tragen den entsprechenden Zeitraum, siehe oben, ein. Sie erhalten von der Kfz-Innung Schwaben eine Bestätigung, zu welchem Termin Sie eingeplant werden. Ist zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung der ausgeschriebene Kurs bereits voll belegt, werden Sie automatisch in den nächsten Kurs mit freien Plätzen eingeplant. Den Teil III (Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse) und den Teil IV (Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse) führen die Handwerkskammer Schwaben in Augsburg sowie die Kreishandwerkerschaften in Dillingen, Kaufbeuren, Kempten, Krumbach, Memmingen und Sonthofen durch. Bitte melden Sie sich dort selbständig an. Informationen zu Ansprechpartnern und den Veranstaltungsorten der Teile III und IV finden Sie im Anhang Was kostet die Meisterprüfung? Stand Mai 2012 Prüfungsgebühren: Förderung? (Rechnungsstellung erfolgt durch die Handwerkskammer Schwaben) 240,00 € Teil I 200,00 € Teil II 155,00 € Teil III 155,00 € Teil IV Zusatzkosten für die praktische Meisterprüfung (fällig mit der Ladung zur praktische Prüfung Meisterbrief Meister-BAföG - kein Geld verschenken! Förderungsbeträge Das „Meister-Bafög“ existiert seit 1996. Zum 01. Juli 2009 ist das "Zweite Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (2. AFBGÄndG)" in Kraft getreten. Damit gelten für alle neu beginnenden Aufstiegsfortbildungen deutlich verbesserte Förderkonditionen. Voraussetzungen bei Vollzeit: mindestens 400 Unterrichtsstunden innerhalb von 36 Kalendermonaten 40,00 € vier Werktage pro Woche Lehrgänge: Teil I (wird vom Kursträger, der Kfz-Innung Schwaben, in Rechnung gestellt) 2.190,00 € mindestens 400 Unterrichtsstunden innerhalb von 48 Kalendermonaten Teil II (wird vom Kursträger, der Kfz-Innung Schwaben, in Rechnung gestellt) 2.750,00 € innerhalb von acht Monaten mindestens 150 Unterrichtsstunden. ca. Teil III + IV (Rechnungsstellung durch die Handwerkskammer für Schwaben) 300,00 € 1.490,00 € 7.520,00 € Dazu kommen noch individuelle Kosten für Fachbücher und Unterrichtsmaterial. *Änderungen vorbehalten mind. 25 Unterrichtsstunden pro Woche Voraussetzungen bei Teilzeit: Informationen und die Antragsformulare können Sie auch im Internet unter www.meister-bafoeg.info abrufen. Beratung erhalten Sie bei den Ämtern für Ausbildungsförderung an Ihrem Wohnort bei den zuständigen Landratsämtern. Dort können Sie auch das sog. „Meister-BAföG“ beantragen. Die Förderung kann frühestens 3 Monate vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Zahlungsbedingungen Bitte beachten Sie dazu Punkt 2) der anhängenden Teilnahmebedingungen. Der Rechnungsbetrag wird ca. 8 Wochen vor Lehrgangsbeginn fällig, bitte stellen Sie deshalb rechtzeitig die finanziellen Mittel bereit. Lehrmittel Im Rahmen einer Sammelbestellung können bei Kursbeginn Fachbücher und Lehrmaterial über unsere WiG Schwaben bezogen werden. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Dagmar Weichl, Telefon: 0821 740260. Kfz-Innung Schwaben Körperschaft des öffentlichen Rechts Robert-Bosch-Straße 1 86167 Augsburg Tel 0821 74946-0 Fax 0821 74946-66 [email protected] www.kfz-innung-schwaben.de Der Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung 6 Grundsätzlich gilt: Die Gesamtsumme der Förderung wird für jeden Antragsteller individuell berechnet. Beitrag zum Lebensunterhalt: Bei Vollzeitmaßnahmen wird einkommens- und vermögensabhängig ein Unterhaltsbeitrag bis zur individuellen Bedarfssatzhöhe geleistet. Nähere Details entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Flyer. in Frage kommt. Wir empfehlen, sich auf jeden Fall rechtzeitig mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen, damit ein nahtloser Versicherungsschutz für den Meisterschüler und seine Familienangehörigen sichergestellt werden kann. Immer aktuell informiert sind Sie mit unserem Internetauftritt www.kfz-innung-schwaben.de Da für die Gewährung der Förderung auch das Ehegatteneinkommen berücksichtigt wird, ist es unbedingt erforderlich, sich direkt vom Amt für Ausbildungsförderung beraten zu lassen. Wir unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg zur Meisterprüfung und wünschen Ihnen dabei viel Erfolg. Auskunft über finanzielle Förderung bei Bundeswehrsoldaten gibt der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr. Kfz-Innung Schwaben Steuerliche Auswirkungen: Lehrgangs-, Prüfungs- und Unterbringungskosten sowie Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Abwicklung der Meisterprüfung entstehen, können Sie bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Steuerberater und heben Sie alle Belege in Zusammenhang mit der Meisterprüfung sorgfältig auf. Petra Brandl Geschäftsleitung Anlagen Versicherungsschutz? Während des Meistervorbereitungskurses Teil I und Teil II sind die Teilnehmer über die Berufsgenossenschaft des Bildungszentrums der Kfz-Innung Schwaben unfallversichert. Das bedeutet Versicherungsschutz für Wegeunfälle und Arbeitsunfälle in den Werkstätten. Während der Vollzeitphase des Meisterkurses sind die Teilnehmer nicht automatisch krankenversichert. Es ist deshalb über die zuständige Krankenversicherung abzuklären, ob für den Kursteilnehmer die beitragsfreie Familienversicherung, z. B. als Lediger bis zum 25. Lebensjahr –Mitversicherung bei einem Elternteil oder Und was kommt danach? als Verheirateter - Mitversicherung beim Ehegatten oder Handwerkskammer für Schwaben Siebentischstraße 52-58 86161 Augsburg Telefon: 0821 3259-0 [email protected] Die Handwerkskammer für Schwaben bietet ein Existenzgründungs-Seminar für die Teilnehmer, die vorhaben, sich selbständig zu machen. Weitere Informationen und Anmeldeformulare erhalten Sie von der die bisherige Pflichtversicherung als freiwillige Mitgliedschaft Kfz-Innung Schwaben Körperschaft des öffentlichen Rechts Robert-Bosch-Straße 1 86167 Augsburg Tel 0821 74946-0 Fax 0821 74946-66 [email protected] www.kfz-innung-schwaben.de Stand Februar 2004 – Änderungen vorbehalten! 7 Teilnahmebedingungen für Lehrgänge und Seminare der Kfz-Innung Schwaben und der WiG Schwaben 1) Anmeldung Der Teilnehmer bestätigt durch seine Anmeldung, dass er am Lehrgang teilnehmen will und diese Teilnahmebedingungen anerkennt. Die Anmeldung soll möglichst frühzeitig erfolgen und ist schriftlich vorzunehmen. Der Veranstalter behält sich vor, den angebotenen Lehrgang aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl nicht durchzuführen. Daher kommt erst mit Zugang einer Einladung zum Lehrgang beim Teilnehmer der Vertrag verbindlich zustande. Mit der Einladung, die einer Anmeldebestätigung entspricht, werden die Lehrgangsunterlagen und gegebenenfalls auch die Rechnung zugeschickt. Die gegenüber dem Veranstalter abgegebenen Daten, werden für interne Zwecke elektronisch gespeichert. 2) Zahlungsbedingungen Die Lehrgangsgebühr ist mit Erhalt der Rechnung ohne Abzüge unter Angabe der Rechnungsnummer fällig. Sie muss spätestens zum genannten Zahlungsziel auf einem Konto der Kfz-Innung Schwaben oder der WiG Schwaben eingegangen sein. Erfolgt keine rechtzeitige Zahlung, kann bei Lehrgängen, bei denen die Rechnung bereits vor Lehrgangsbeginn erstellt wird, eine Lehrgangsplatzreservierung nicht garantiert werden. 3) Widerrufsbelehrung, Nichtteilnahme Jeder Teilnehmer kann seine Anmeldung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die unten angeführte Anschrift des Veranstalters. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn mit dem Lehrgang (mit ausdrücklicher Zustimmung des Teilnehmers) vor Ende der Widerrufsfrist begonnen wird, oder der Teilnehmer die Ausführung des Lehrgangs selbst veranlasst hat. Teilnehmer, die zu einem späteren Zeitpunkt (bis 1 Tag vor Lehrgangsbeginn) ihre Teilnahme absagen, bezahlen 50 % der Lehrgangsgebühr. Teilnehmer, die nicht am Tag des Beginns des Lehrgangs erscheinen oder nach dem Beginn des Lehrgangs nur zeitweise erscheinen, sind zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr verpflichtet. Die Verpflichtung zur Zahlung der Lehrgangsgebühr entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird und der Lehrgangsplatz rechtzeitig anderweitig besetzt werden kann. Eine Verwaltungspauschale in Höhe von 50,00 Euro wird jedoch bei nicht rechtzeitigem Widerruf grundsätzlich fällig. 4) Kündigung Jeder Teilnehmer kann den Vertrag zu jeder Zeit aus wichtigem Grund schriftlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt z.B. bei Einziehung zum Wehr- oder Zivildienst oder bei einer nicht vorübergehenden Krankheit, die die Teilnahme unmöglich macht, vor. Über das Vorliegen einer nicht vorübergehenden Krankheit ist ein ärztliches Attest notwendig. Bei einer vorübergehenden Krankheit (mit ärztlichem Attest), am Tag des Beginns des Lehrgangs oder danach, wird die Lehrgangsgebühr einbehalten. Der Teilnehmer kann jedoch zu einem späteren Zeitpunkt den Lehrgang wiederholen. Ein Dozentenwechsel berechtigt den Teilnehmer aber nicht zur Kündigung aus wichtigem Grund. 5) Rücktritt des Veranstalters, Änderungen der Lehrgangs Der Veranstalter ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung, Ausfall eines Dozenten oder anderen zwingenden Gründen bis zum Beginn des Lehrgangs vom Vertrag zurückzutreten. Bereits bezahlte Lehrgangsgebühren werden zurückerstattet; weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, organisatorische und inhaltliche Änderungen, die den Ablauf des Lehrgangs oder den Einsatz von Dozenten betreffen vorzunehmen. Solche Änderungen berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Rechnungsbetrags. 6) Haftung Der Veranstalter haftet nicht für Schäden der Teilnehmer (Drittschäden). Der Veranstalter haftet nicht für höhere Gewalt und jede Art von Schadensersatz, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters, von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Es wird klargestellt, dass im Hinblick auf die individuellen Fähigkeiten des Teilnehmers für einen erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs, keine Gewähr übernommen werden kann. Auch für sämtliche Lehrgangsinhalte wird keine Haftung übernommen. 7) Copyright Die Benutzung der vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Skripten und sonstige Lehrmaterialien sind nur dem Teilnehmer gestattet. Die Vervielfältigung und oder Nutzung durch Dritte ist nicht erlaubt. Der Teilnehmer ist auch nicht berechtigt, diese Unterlagen zu vermieten, verleasen oder zu verleihen. 8) Schlussbestimmungen Gerichtsstand ist, sofern der Teilnehmer Kaufmann ist, Augsburg. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesen Bestimmungen eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bei Vertragsschluss bedacht hätten. Stand: Mai 2007 kfz-innung schwaben körperschaft des öffentlichen rechts robert-bosch-straße 1 86167 augsburg tel 0821 74946-0 fax 0821 74946-66 [email protected] www.kfz-innung-schwaben.de wig schwaben wirtschaftsgesellschaft des schwäbischen kfz-gewerbes mbH robert-bosch-straße 1 86167 augsburg tel 0821 740260 fax 0821 74026-66 [email protected] www.wig-schwaben.de geschäftsführung: petra brandl sitz: augsburg amtsgericht augsburg: hrb 13967 Kfz-Innung Schwaben Körperschaft des öffentlichen Rechts Robert-Bosch-Straße 1 86167 Augsburg Tel 0821 74946-0 Fax 0821 74946-66 [email protected] www.kfz-innung-schwaben.de Handwerkskammer für Schwaben Siebentischstraße 54 86161 Augsburg Abt. Weiterbildung Telefon: 0821 3259-1323 Fax: 0821 3259-1366 www.hwk-schwaben.de Meisterprüfung Für die Zulassung zur Meisterprüfung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Nachweis einer bestandenen Gesellenprüfung oder einer entsprechenden Abschlussprüfung, wenn Sie die Meisterprüfung im gleichen oder einem damit verwandten Handwerk ablegen wollen. Der Nachweis von Gesellenzeiten (maximal drei Jahre) wird dann verlangt, wenn Sie eine Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung nicht in dem Handwerk, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen, bestanden haben. Die Meisterprüfung selbst gliedert sich in vier Prüfungsteile: Teil I: Praktische Prüfung Teil II: Fachtheoretische Prüfung Teil III: Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse Teil IV: Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse Zur Vorbereitung auf die Teile III und IV der Meisterprüfung (Grundlagen des Rechnungswesens und Controllings, Grundlagen wirtschaftlichen Handelns im Betrieb, rechtliche und steuerliche Grundlagen, Berufs- und Arbeitspädagogik) können Sie bei uns oder bei einer Kreishandwerkerschaft ebenfalls einen Kurs besuchen. Unser Lehrgang dauert ca. 6 Wochen, jeweils Montag bis Freitag, Tagesunterricht (08:00 Uhr bis 16:45 Uhr) und umfasst ca. 280 Unterrichtsstunden. Im Anschluss an diesen Kurs wird die Prüfung in den Teilen III und IV abgenommen. Termine und Anmeldung zum Teil III und IV Für die Teile III und IV melden Sie sich bitte telefonisch unter Telefon 0821 3259 1323 direkt bei der Handwerkskammer für Schwaben oder im Internet www.hwk-schwaben.de an. Seite 8 2 Stand Februar 2004 – Änderungen vorbehalten! Für die Teile III und IV: Handwerkskammer für Schwaben Siebentischstraße 52-58 86161 Augsburg Tel: 0821 3259 1323 www.hwk-schwaben.de Vollzeitkurse: Der Meistervorbereitungslehrgang Teil III und IV kann außerdem bei folgenden Außenstellen der Hwk Schwaben abgelegt werden: Standort Sonthofen Standort Kaufbeuren Standort Weißenhorn Beratung und Anmeldung: 0821 3259 1325 Frau Nicole Strobel Teilzeitkurse: Die Handwerkskammer Augsburg bietet die Teile III und IV auch in Teilzeit an, diese finden ausschließlich in Augsburg statt. Beratung und Anmeldung: 0821 3259 1323 Bei folgenden Kreishandwerkerschaften melden Sie sich bitte direkt an: Vollzeitkurse: Kreishandwerkerschaft Nordschwaben Am Stadtberg 19 89407 Dillingen Tel: 09071 8574 www.khw-nordschwaben.de Kreishandwerkerschaft Memmingen-Mindelheim Weinmarkt 15 87700 Memmingen Tel: 08331 87079 www.handwerk-memmingen.de Kreishandwerkerschaft Kempten Beethovenstraße 13 87435 Kempten Tel: 0831 27884 www.handwerk-kempten.de Änderungen vorbehalten! Seite 9
© Copyright 2024 ExpyDoc