Tennis-Stadtmeisterschaften - TVPro

Turniertelefon:
TC Rot-Weiss Emmerich, 02822/4976
Turniermailanschrift:
[email protected]
Tennis-Stadtmeisterschaften
vom 01.08. - 12.08.2016
Ausrichter und Austragungsort
TC Rot-Weiß Emmerich e.V., Am Stadion 11, 46446 Emmerich am
Rhein
Konkurrenzen Einzel und Doppel
Damen offene Klasse/Herren offene Klasse
Damen 30/Herren 30
Damen 40/Herren 40
Damen 50/Herren 50
Damen 65/Herren 65
Damen 70/Herren 70
Hobby (Ohne LK-Wertung)
Meldungen: Online über das Turnierportal tvpro-online.de
Das Nenngeld beträgt jeweils 10,- EUR
Meldeschluss: 20. Juli 2016
Auslosung: 21. Juli 2016
Die Spieltermine sind den Aushängen vor Ort bzw. dem o.g.
Turnierportal zu entnehmen.
Spielzeiten:
Montag- Freitag ab 17:00 Uhr
Samstag/Sonntag ab 10:00 Uhr
Jede/r Teilnehmer/in darf bei den Stadtmeisterschaften nur in
einer Einzelkonkurrenz sowie in einer Doppelkonkurrenz melden.
Teilnahmeberechtigt zur Hobbykonkurrenz sind Spielerinnen und
Spieler, die in der Sommersaison 2016 maximal ein
Mannschaftsspiel absolviert haben und nicht unter den ersten sechs
Spielern einer Medenmannschaft gemeldet sind. Alle Teilnehmer
müssen in Emmerich wohnen oder in einem Emmericher
Sportverein angemeldet sein.
Der Turnierausschuss behält sich vor, bei Unterschreitung der
Mindestteilnehmerzahl Streichungen vorzunehmen und
Konkurrenzen,
die nicht genügend besetzt sind, zu streichen oder
zusammenzulegen.
Sieger und Platzierte erhalten Sachpreise.
Anspruch auf Preise besteht nur bei Anwesenheit bei der
Siegerehrung!
Turnierleitung: Christina Hackforth, Christina Baumann, Martin
Ulrich
Oberschiedsrichter: Christina Baumann
Schiedsrichter: Jeder Spieler hat die Verpflichtung, auf Wunsch
der Turnierleitung das Amt des Schiedsrichter zu übernehmen.
Belag: Sandplatz
Turnierarzt: örtliches Krankenhaus
Turnierbedingungen
Zudem gelten folgende Regelungen:
Meldepflicht bei Absagen:
1. Für das Turnier gelten die Bestimmungen der
Der TVN schreibt folgende Regelung vor:
Wettspielordnung des TVN, der Turnierordnung des DTB und
Sollte ein Spieler nach Auslosung und vor dem ersten Spiel
der ITF-Tennisregeln. Der Turnierausschuss behält sich vor,
absagen, muss er bis 3 Tage nach Turnierende ein Attest vorlegen,
die Bedingungen dieser Ausschreibung zu ändern.
ansonsten erhält der Spieler 150 Maluspunkte auf seinem LK2. Es wird mit Dunlop Fort Tournament – Bällen gespielt.
Portrait.
3. In allen Einzel-Wettbewerben entscheidet der Gewinn von 2
Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich ab dem Zeitpunkt der
Sätzen, bei 6:6 wird in allen Sätzen die Tie-Break-Regel
Auslosung über den Beginn des ersten Spiels beim Veranstalter zu
angewendet. Der 3. Satz wird als Match-Tie-Break gespielt.
informieren.
4. Wer 15 Minuten nach dem angesetzten Spieltermin nicht
Über die Annahme von Meldungen entscheidet die Turnierleitung.
spielbereit ist, so wird das Spiel verloren gewertet.
Er behält sich vor, Meldungen ohne Angabe von Gründen
5. Die Spielauslosungen für den jeweiligen Einsatz werden auf
zurückzuweisen. Die Annahme erfolgt in der Reihenfolge der
der folgenden Internetseite
Nennung. Das Nenngeld in Höhe von 10,- EUR/Konkurrenz ist von
veröffentlicht:www.rotweiss.info
jedem Spieler vor dem ersten Spiel bei der Turnierleitung zu
6. Laut § 23 der DTB- Turnierordnung ist die Teilname an zwei
entrichten.Eine Rückerstattung des Nenngeldes ist bei Absage nach
oder mehreren Turnieren, die sich zeitlich überschneiden,
Meldeschluss nicht mehr möglich.
grundsätzlich nicht gestattet.
7. Die Teilnehmer akzeptieren mit der Meldung die o.g.
Das Turnier ist vom Tennisverband Niederrhein e.V. genehmigt und
Regelungen.
die Begegnungen fließen in die Leistungsklassenberechnung mit
ein.
Mit der Anmeldung zum Turnier ist jede/r Teilnehmer/in damit
einverstanden, dass die Medien über das Ereignis informiert
werden. Die Informationen können auch im Internet veröffentlicht
werden. Dabei können personenbezogene Daten von Teilnehmern
( Name, Vorname, Altersklasse und Platzierung) genannt werden.
Die Veröffentlichung ereignisbezogener Fotos und Bilder ist
eingeschlossen.
Alle Spieler erklären sich im Rahmen ihrer Meldung damit
einverstanden, dass keine Forderungen (Verlust, Verletzungen,
Sachschäden etc.) weder gegen den Veranstalter noch den
Ausrichter geltend gemacht werden. Daher muss gewährleistet
sein, dass alle Spieler einen ausreichenden Versicherungsschutz
haben.