Turniertelefon: TC Rot-Weiss Emmerich, 02822/4976 Turniermailanschrift: [email protected] Tennis-Stadtmeisterschaften vom 01.08. - 12.08.2016 Ausrichter und Austragungsort TC Rot-Weiß Emmerich e.V., Am Stadion 11, 46446 Emmerich am Rhein Konkurrenzen Einzel und Doppel Damen offene Klasse/Herren offene Klasse Damen 30/Herren 30 Damen 40/Herren 40 Damen 50/Herren 50 Damen 65/Herren 65 Damen 70/Herren 70 Hobby (Ohne LK-Wertung) Meldungen: Online über das Turnierportal tvpro-online.de Das Nenngeld beträgt jeweils 10,- EUR Meldeschluss: 20. Juli 2016 Auslosung: 21. Juli 2016 Die Spieltermine sind den Aushängen vor Ort bzw. dem o.g. Turnierportal zu entnehmen. Spielzeiten: Montag- Freitag ab 17:00 Uhr Samstag/Sonntag ab 10:00 Uhr Jede/r Teilnehmer/in darf bei den Stadtmeisterschaften nur in einer Einzelkonkurrenz sowie in einer Doppelkonkurrenz melden. Teilnahmeberechtigt zur Hobbykonkurrenz sind Spielerinnen und Spieler, die in der Sommersaison 2016 maximal ein Mannschaftsspiel absolviert haben und nicht unter den ersten sechs Spielern einer Medenmannschaft gemeldet sind. Alle Teilnehmer müssen in Emmerich wohnen oder in einem Emmericher Sportverein angemeldet sein. Der Turnierausschuss behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl Streichungen vorzunehmen und Konkurrenzen, die nicht genügend besetzt sind, zu streichen oder zusammenzulegen. Sieger und Platzierte erhalten Sachpreise. Anspruch auf Preise besteht nur bei Anwesenheit bei der Siegerehrung! Turnierleitung: Christina Hackforth, Christina Baumann, Martin Ulrich Oberschiedsrichter: Christina Baumann Schiedsrichter: Jeder Spieler hat die Verpflichtung, auf Wunsch der Turnierleitung das Amt des Schiedsrichter zu übernehmen. Belag: Sandplatz Turnierarzt: örtliches Krankenhaus Turnierbedingungen Zudem gelten folgende Regelungen: Meldepflicht bei Absagen: 1. Für das Turnier gelten die Bestimmungen der Der TVN schreibt folgende Regelung vor: Wettspielordnung des TVN, der Turnierordnung des DTB und Sollte ein Spieler nach Auslosung und vor dem ersten Spiel der ITF-Tennisregeln. Der Turnierausschuss behält sich vor, absagen, muss er bis 3 Tage nach Turnierende ein Attest vorlegen, die Bedingungen dieser Ausschreibung zu ändern. ansonsten erhält der Spieler 150 Maluspunkte auf seinem LK2. Es wird mit Dunlop Fort Tournament – Bällen gespielt. Portrait. 3. In allen Einzel-Wettbewerben entscheidet der Gewinn von 2 Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich ab dem Zeitpunkt der Sätzen, bei 6:6 wird in allen Sätzen die Tie-Break-Regel Auslosung über den Beginn des ersten Spiels beim Veranstalter zu angewendet. Der 3. Satz wird als Match-Tie-Break gespielt. informieren. 4. Wer 15 Minuten nach dem angesetzten Spieltermin nicht Über die Annahme von Meldungen entscheidet die Turnierleitung. spielbereit ist, so wird das Spiel verloren gewertet. Er behält sich vor, Meldungen ohne Angabe von Gründen 5. Die Spielauslosungen für den jeweiligen Einsatz werden auf zurückzuweisen. Die Annahme erfolgt in der Reihenfolge der der folgenden Internetseite Nennung. Das Nenngeld in Höhe von 10,- EUR/Konkurrenz ist von veröffentlicht:www.rotweiss.info jedem Spieler vor dem ersten Spiel bei der Turnierleitung zu 6. Laut § 23 der DTB- Turnierordnung ist die Teilname an zwei entrichten.Eine Rückerstattung des Nenngeldes ist bei Absage nach oder mehreren Turnieren, die sich zeitlich überschneiden, Meldeschluss nicht mehr möglich. grundsätzlich nicht gestattet. 7. Die Teilnehmer akzeptieren mit der Meldung die o.g. Das Turnier ist vom Tennisverband Niederrhein e.V. genehmigt und Regelungen. die Begegnungen fließen in die Leistungsklassenberechnung mit ein. Mit der Anmeldung zum Turnier ist jede/r Teilnehmer/in damit einverstanden, dass die Medien über das Ereignis informiert werden. Die Informationen können auch im Internet veröffentlicht werden. Dabei können personenbezogene Daten von Teilnehmern ( Name, Vorname, Altersklasse und Platzierung) genannt werden. Die Veröffentlichung ereignisbezogener Fotos und Bilder ist eingeschlossen. Alle Spieler erklären sich im Rahmen ihrer Meldung damit einverstanden, dass keine Forderungen (Verlust, Verletzungen, Sachschäden etc.) weder gegen den Veranstalter noch den Ausrichter geltend gemacht werden. Daher muss gewährleistet sein, dass alle Spieler einen ausreichenden Versicherungsschutz haben.
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