Anleger befürchten Ruin

Überteuerte Solaranlagen
Anleger befürchten Ruin
Der Stuttgarter Versicherung steht Ärger ins Haus. Zusammen mit einem Anlagenbauer begeisterten sie
viele dafür, Anteile an Solarparks zu kaufen. Doch das Geschäftsmodell ging nicht auf, viele Investoren
ziehen nun vor Gericht.
Wie auch Bürger ohne eigene Dächer vom Solarboom und der Energiewende profitieren können,
erklärte die Stuttgarter Versicherung und ihr Vorstand Wolfgang Fischer interessierten Anlegern.
Zusammen mit der Leonberger Firma Eurosolid überlegte man sich ein Geschäftsmodell. Auf einem
Acker sollten Solaranlagen aufgestellt und dann in einzelne Parzellen unterteilt werden. Doch nun stellt
sich heraus, die Anlagen waren zu teuer, die Renditeerwartungen unrealistisch.
Auf dem Power-Day im März 2012 fing alles an. Vorstand Fischer sprach von einer
„Win-win-win-Situation“. Denn ein Gewinn sei die Zusammenarbeit für die Kunden, die „Sicherheit für
ihr Geld“ wünschten, um die Objekte, die Technik und den Bau kümmere sich die Eurosolid und ihr
Chef Ulrich Busz. Und die Stuttgarter Versicherung übernähme die Finanzierung. So berichtete die
Stuttgarter Zeitung von den damaligen Versprechen. Anders als bei Fonds sollte jeder Käufer in den
Besitz einer eigenen Solaranlage kommen. Dank des Erneuerbare-Energien-Gesetzes winkten
kalkulierbare Einnahmen für die nächsten 20 Jahre. Die Netzbetreiber seien schließlich verpflichtet, den
erzeugten Strom abzunehmen. Gebaut werden sollte überwiegend im Osten Deutschlands. „Sonnige
Aussichten“ lautete das Fazit der Macher.
Die Investitionssumme pro Anlage lag bei etwa 50.000 Euro, manche erwarben gleich zwei. Bei der
Finanzierung kam wiederum die Stuttgarter Versicherung ins Spiel, die bereits die Solarparks finanziert
hatte. Mit einem Zinssatz von 4,7 Prozent auf zwanzig Jahre machte sie aus Sicht vieler Anleger das
attraktivste Darlehensangebot. Getilgt werden sollte der Kredit mit den Erträgen der Anlage, dazu
winkten Steuervorteile. Doch statt der prognostizierten Gewinne drohen vielen Anlegern Verluste von
30.000 Euro und mehr. Vielfach gebe es Probleme bei der steuerlichen Anerkennung, weil die
Finanzämter die Aussicht auf Gewinne vermissten. Etwa 170 Anleger lassen sich laut Bericht der
Badischen inzwischen von der Leipziger Anwaltskanzlei Dr. Fingerle vertreten. Für einen Teil der
Mandanten “würde der Fortbestand der Verträge den finanziellen Ruin bedeuten“, sagt Kanzleichef
Daniel Fingerle.
Nach Verhandlungen mit der Stuttgarter Versicherung senkte diese zwar den Zinssatz des Darlehens
von 4,7 auf 2,7 Prozent. Es gebe sogar das Angebot, auf ein Viertel des Darlehensbetrags zu
verzichten. Doch diese Lösung helfe nur einem kleineren Teil der Mandanten. Die Kanzlei bereitet
Zivilklagen vor, deren Ziel: „die vollständige Befreiung...von den geschlossenen Verträgen gegen
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Rückgabe der Fotovoltaikanlage“.
Von damaligen öffentlichen Warnungen schien die Stuttgarter zunächst unbeeindruckt. Ihr
Hauptargument heute: „Wir haben ausschließlich als Darlehensgeber und Versicherer agiert.“ Weder
habe man sich zur Qualität der Anlagen noch zur möglichen Rendite geäußert. Angeschlagen ist nicht
nur der Ruf der Stuttgarter Versicherung, berichtet die Zeitung, sondern auch ihr Verhältnis zu den
Maklern, die in die Vermittlung eingebunden waren. Sie hätten werbliche Dokumente mit dem
Firmennamen erstellt und diese unerlaubt bei der Vertragsanbahnung eingesetzt.
Dieser Artikel erschien am 10.06.2016 unter folgendem Link:
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