Gefängnis Dielsdorf - Amt für Justizvollzug

Kanton Zürich
Direktion der Justiz und des Innern
Amt für Justizvollzug
Untersuchungsgefängnisse Zürich
Gefängnis Dielsdorf
Gefängnis Dielsdorf
Besuchszeiten
Gefängnisleiterin:
Hanni Benczik
Kontakt
Gefängnis Dielsdorf
Postfach 115
Spitalstrasse 5
8157 Dielsdorf
Tel.: 043 / 258 16 00
Fax.: 043 / 258 15 99
[email protected]
Untersuchungs- und
Sicherheitshaft
Strafvollzug
Montag und Dienstag
Donnerstag und Freitag
08.00 Uhr – 11.00 Uhr
13.30 Uhr – 16.15 Uhr
08.15 Uhr – 11.00 Uhr
13.30 Uhr – 16.15 Uhr
Für Insassenbesuche benötigen
Sie eine Besuchsbewilligung der
einweisenden Behörde
Für Insassenbesuche benötigen
Sie eine Besuchsbewilligung der
Gefängnisleitung Dielsdorf
Nach Erhalt der Besuchsbewilligung ist eine telefonische
Voranmeldung zwingend erforderlich: 043 / 258 16 00
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Kurzporträt
Das Gefängnis Dielsdorf ist auf die Unterbringung von
Frauen spezialisiert.
Anzahl Plätze für Frauen
Die Abteilung A des Gefängnisses Dielsdorf verfügt über
38 Plätze für Untersuchungs- und Sicherheitshaft.
55
 38 Untersuchungsund Sicherheitshaft
 17 Strafvollzug
Anzahl Stellen
18,9
In dieser Abteilung können auch bis zu vier Insassinnen mit
ihren Neugeborenen bzw. ihren Kleinkindern bis zu einem
Alter von maximal 18 Monaten untergebracht werden. Diese jungen Mütter werden neben der Grundbetreuung zusätzlich eng durch die Mütterberatung Dielsdorf begleitet.
Die Kleinkinder werden überdies nach Möglichkeit zusätzlich tageweise in einer Kindertagesstätte ausserhalb des
Gefängnisses betreut.
Die Abteilung A ist im Übrigen so konzipiert, dass bei Bedarf auch weibliche Jugendliche
aufgenommen werden können. Diese werden getrennt von den erwachsenen Frauen in
Zweier- oder Viererzellen untergebracht. Bei diesen Jugendlichen wird die Grundbetreuung
durch einen klar strukturierten Tagesablauf sichergestellt, wobei diese Betreuung bei Bedarf
durch sozialpädagogisch ausgebildetes Personal ergänzt wird.
Die Abteilung B mit 17 Plätzen beherbergt verurteilte Frauen, welche kurze Freiheitsstrafen
bis zu drei Monaten oder Ersatzfreiheitsstrafen auf Grund schuldhaft nicht bezahlter Bussen
oder Geldstrafen zu verbüssen haben.
Frauen, die zu längeren Haftstrafen verurteilt worden sind, werden so rasch als möglich in
die dafür spezialisierten Anstalten Hindelbank im Kanton Bern versetzt.
Lageplan
Anfahrt mit dem ÖV
Ab Zürich City:
S15 Richtung Niederweningen bis Dielsdorf
Anfahrt mit dem PW
P
Gefängnis
Dielsdorf
Auf dem Areal des Gefängnisses und des Bezirksgerichts
besteht ein allgemeines Fahrund Parkverbot.
Bitte benutzen Sie zum Parkieren die blaue Zone an der
Spitalstrasse oder die Besucherparkplätze des Gefängnisses und Bezirksgerichts
(auf dem Lageplan mit P bezeichnet).