Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Amt für Justizvollzug Untersuchungsgefängnisse Zürich Gefängnis Dielsdorf Gefängnis Dielsdorf Besuchszeiten Gefängnisleiterin: Hanni Benczik Kontakt Gefängnis Dielsdorf Postfach 115 Spitalstrasse 5 8157 Dielsdorf Tel.: 043 / 258 16 00 Fax.: 043 / 258 15 99 [email protected] Untersuchungs- und Sicherheitshaft Strafvollzug Montag und Dienstag Donnerstag und Freitag 08.00 Uhr – 11.00 Uhr 13.30 Uhr – 16.15 Uhr 08.15 Uhr – 11.00 Uhr 13.30 Uhr – 16.15 Uhr Für Insassenbesuche benötigen Sie eine Besuchsbewilligung der einweisenden Behörde Für Insassenbesuche benötigen Sie eine Besuchsbewilligung der Gefängnisleitung Dielsdorf Nach Erhalt der Besuchsbewilligung ist eine telefonische Voranmeldung zwingend erforderlich: 043 / 258 16 00 Seite 2/2 Kurzporträt Das Gefängnis Dielsdorf ist auf die Unterbringung von Frauen spezialisiert. Anzahl Plätze für Frauen Die Abteilung A des Gefängnisses Dielsdorf verfügt über 38 Plätze für Untersuchungs- und Sicherheitshaft. 55 38 Untersuchungsund Sicherheitshaft 17 Strafvollzug Anzahl Stellen 18,9 In dieser Abteilung können auch bis zu vier Insassinnen mit ihren Neugeborenen bzw. ihren Kleinkindern bis zu einem Alter von maximal 18 Monaten untergebracht werden. Diese jungen Mütter werden neben der Grundbetreuung zusätzlich eng durch die Mütterberatung Dielsdorf begleitet. Die Kleinkinder werden überdies nach Möglichkeit zusätzlich tageweise in einer Kindertagesstätte ausserhalb des Gefängnisses betreut. Die Abteilung A ist im Übrigen so konzipiert, dass bei Bedarf auch weibliche Jugendliche aufgenommen werden können. Diese werden getrennt von den erwachsenen Frauen in Zweier- oder Viererzellen untergebracht. Bei diesen Jugendlichen wird die Grundbetreuung durch einen klar strukturierten Tagesablauf sichergestellt, wobei diese Betreuung bei Bedarf durch sozialpädagogisch ausgebildetes Personal ergänzt wird. Die Abteilung B mit 17 Plätzen beherbergt verurteilte Frauen, welche kurze Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten oder Ersatzfreiheitsstrafen auf Grund schuldhaft nicht bezahlter Bussen oder Geldstrafen zu verbüssen haben. Frauen, die zu längeren Haftstrafen verurteilt worden sind, werden so rasch als möglich in die dafür spezialisierten Anstalten Hindelbank im Kanton Bern versetzt. Lageplan Anfahrt mit dem ÖV Ab Zürich City: S15 Richtung Niederweningen bis Dielsdorf Anfahrt mit dem PW P Gefängnis Dielsdorf Auf dem Areal des Gefängnisses und des Bezirksgerichts besteht ein allgemeines Fahrund Parkverbot. Bitte benutzen Sie zum Parkieren die blaue Zone an der Spitalstrasse oder die Besucherparkplätze des Gefängnisses und Bezirksgerichts (auf dem Lageplan mit P bezeichnet).
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