Stellungnahme des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. im Rahmen der öffentlichen Anhörung der Netzbetreiber und Diensteanbieter sowie ihrer Verbände zu virtuell-entbündelten lokalen Vorleistungsprodukten (VULA) im Rahmen des Vorlageverfahrens bei der EU-Kommission 1. Vorbemerkung Die EU-Kommission hat am 15.06.2015 die NGA-Rahmenregelung für vereinbar mit europäischem Beihilfenrecht erklärt und genehmigt. Da zum Zeitpunkt der Genehmigung jedoch noch kein VULA-Produkt festgelegt war, hat die EU-Kommission im Rahmen der Genehmigung bestimmt, dass entsprechende VULA-Produkte separat bei der EU-Kommission anzumelden sind (zusätzliche „VULA-Anmeldung“). Die zusätzliche VULA-Anmeldung muss unter anderem die Ergebnisse einer öffentlichen Anhörung der Netzbetreiber und Diensteanbieter sowie ihrer Verbände zu dem oder den VULA-Produkten enthalten. Insgesamt haben drei interessierte Netzbetreiber Vorschläge für entsprechende VULAProdukte eingereicht, namentlich die DNS:NET Internet Service GmbH, die NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH sowie die Deutsche Telekom AG. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Produkte führt der BVDW aus: 2. Erfüllung der von der EU-Kommission aufgestellten VULA-Kriterien Die Europäische Kommission hat grundsätzliche Kriterien für das Vorliegen eines virtuell-entbündelten lokalen Vorleistungsprodukts formuliert. Nach diesen drei VULAKriterien wird vorausgesetzt, dass der Zugang lokal erfolgt, der Zugang diensteunabhängig mit einer garantierten Bandbreite angeboten wird sowie dass der Zugang auch funktional eine vergleichbare Produktgestaltungsmöglichkeit bietet. Die hier vorgeschlagenen Produkte lehnen sich in ihrer technischen Ausstattung sehr eng an ein bereits reguliertes VULA (das sog. KVz-AP-VDSL der Telekom Deutschland) an. Für den Förderkontext scheint somit gewährleistet, dass es weitgehend ein einheitliches Substitut für die Unbundled Local Loops (ULL) gibt, und zwar unabhängig davon, ob im Fördergebiet oder außerhalb. Durch die Regulierung des Kabelverzweiger-Alternativprodukts (KVz-AP) für den Einsatz von Vectoring außerhalb von Fördergebieten ist bereits von der zuständigen Behörde bestätigt und gewährleistet, dass dieses Produkt eben als Substitut für die physische Entbündelung außerhalb von Fördergebieten ausreichend ist. Daraus ergibt sich, dass es das auch erst recht in Fördergebieten sein muss – wo die Nachfrage nach einer physischen Entbündelung, oder einem Substitut hierzu, ohnehin noch geringer sein wird als in rentablen (Ballungs-)Gebieten. 3. Fazit Der BVDW setzt sich grundsätzlich für einen technologieoffenen Ausbau des Breitbandnetzes in Deutschland ein. Vor dem Hintergrund des gesetzten Ziels einer flächendeckenden Versorgung mit mindestens 50 Mbit/s spätestens bis 2018 plädiert der BVDW eindringlich dafür, alle technologischen Möglichkeiten auszuschöpfen. Dies erfordert – gerade für die ländlichen Regionen, die oftmals ohne öffentliche Förderung mittelfristig nicht mit mind. 50 MBit/s versorgt werden können - eine alsbaldige abschließende Genehmigung der vorgelegten VULA-Produkte. Dies ist umso dringlicher, da das Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau bereits gestartet ist, und nur unter Berücksichtigung sämtlicher effizienten Technologien einen effektiven Beitrag zur Erreichung des Breitbandziels 2018 leisten kann. Nach der Genehmigung sollte der Einsatz von Vectoring dann idealerweise unter denselben Bedingungen auch in bereits mit öffentlichen Mitteln erschlossenen NGA-FTTC-Netzen (und ohne zusätzliche öffentliche Förderung) ermöglicht werden. Auf diese Weise können vermutlich mehrere Millionen Haushalte zusätzlich von mind. 30 bzw. mind. 50 MBit/s profitieren. Eine flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Internetverbindungen von mindestens 50 Mbit/s ist Grundvoraussetzung für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der digitalen Wirtschaft und gewährleistet gleichzeitig eine wirkungsvolle Teilhabe der Bürger. Gleichzeitig muss bereits jetzt an die Zeit nach Erreichen des Ziels gedacht werden. Mittel- bis langfristig werden sicher die Bandbreitenbedarfe weiter steigen. Seite 2 Über den Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist die zentrale Interessenvertretung für Unternehmen, die digitale Geschäftsmodelle betreiben oder deren Wertschöpfung auf dem Einsatz digitaler Technologien beruht. Mit Mitgliedsunternehmen aus unterschiedlichsten Segmenten der Internetindustrie ist der BVDW interdisziplinär verankert und hat damit einen ganzheitlichen Blick auf die Themen der Digitalen Wirtschaft. Wir sind das Netz. Berlin, 31. Mai 2016 Seite 3
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