Stellungnahme zu VULA-Produkten

Stellungnahme des
Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
im Rahmen der öffentlichen Anhörung der Netzbetreiber und
Diensteanbieter sowie ihrer Verbände zu virtuell-entbündelten lokalen
Vorleistungsprodukten (VULA) im Rahmen des Vorlageverfahrens bei
der EU-Kommission
1. Vorbemerkung
Die EU-Kommission hat am 15.06.2015 die NGA-Rahmenregelung für vereinbar mit
europäischem Beihilfenrecht erklärt und genehmigt. Da zum Zeitpunkt der
Genehmigung jedoch noch kein VULA-Produkt festgelegt war, hat die EU-Kommission
im Rahmen der Genehmigung bestimmt, dass entsprechende VULA-Produkte separat
bei der EU-Kommission anzumelden sind (zusätzliche „VULA-Anmeldung“). Die
zusätzliche VULA-Anmeldung muss unter anderem die Ergebnisse einer öffentlichen
Anhörung der Netzbetreiber und Diensteanbieter sowie ihrer Verbände zu dem oder den
VULA-Produkten enthalten.
Insgesamt haben drei interessierte Netzbetreiber Vorschläge für entsprechende VULAProdukte eingereicht, namentlich die DNS:NET Internet Service GmbH, die NetCologne
Gesellschaft für Telekommunikation mbH sowie die Deutsche Telekom AG.
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. bedankt sich für die Gelegenheit
zur Stellungnahme. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Produkte führt der BVDW aus:
2. Erfüllung der von der EU-Kommission aufgestellten VULA-Kriterien
Die Europäische Kommission hat grundsätzliche Kriterien für das Vorliegen eines
virtuell-entbündelten lokalen Vorleistungsprodukts formuliert. Nach diesen drei VULAKriterien wird vorausgesetzt, dass der Zugang lokal erfolgt, der Zugang
diensteunabhängig mit einer garantierten Bandbreite angeboten wird sowie dass der
Zugang auch funktional eine vergleichbare Produktgestaltungsmöglichkeit bietet.
Die hier vorgeschlagenen Produkte lehnen sich in ihrer technischen Ausstattung sehr
eng an ein bereits reguliertes VULA (das sog. KVz-AP-VDSL der Telekom Deutschland)
an. Für den Förderkontext scheint somit gewährleistet, dass es weitgehend ein
einheitliches Substitut für die Unbundled Local Loops (ULL) gibt, und zwar unabhängig
davon, ob im Fördergebiet oder außerhalb.
Durch die Regulierung des Kabelverzweiger-Alternativprodukts (KVz-AP) für den Einsatz
von Vectoring außerhalb von Fördergebieten ist bereits von der zuständigen Behörde
bestätigt und gewährleistet, dass dieses Produkt eben als Substitut für die physische
Entbündelung außerhalb von Fördergebieten ausreichend ist. Daraus ergibt sich, dass
es das auch erst recht in Fördergebieten sein muss – wo die Nachfrage nach einer
physischen Entbündelung, oder einem Substitut hierzu, ohnehin noch geringer sein wird
als in rentablen (Ballungs-)Gebieten.
3. Fazit
Der BVDW setzt sich grundsätzlich für einen technologieoffenen Ausbau des
Breitbandnetzes in Deutschland ein. Vor dem Hintergrund des gesetzten Ziels einer
flächendeckenden Versorgung mit mindestens 50 Mbit/s spätestens bis 2018 plädiert
der BVDW eindringlich dafür, alle technologischen Möglichkeiten auszuschöpfen. Dies
erfordert – gerade für die ländlichen Regionen, die oftmals ohne öffentliche Förderung
mittelfristig nicht mit mind. 50 MBit/s versorgt werden können - eine alsbaldige
abschließende Genehmigung der vorgelegten VULA-Produkte. Dies ist umso dringlicher,
da das Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau bereits gestartet ist, und nur
unter Berücksichtigung sämtlicher effizienten Technologien einen effektiven Beitrag zur
Erreichung des Breitbandziels 2018 leisten kann. Nach der Genehmigung sollte der
Einsatz von Vectoring dann idealerweise unter denselben Bedingungen auch in bereits
mit öffentlichen Mitteln erschlossenen NGA-FTTC-Netzen (und ohne zusätzliche
öffentliche Förderung) ermöglicht werden. Auf diese Weise können vermutlich mehrere
Millionen Haushalte zusätzlich von mind. 30 bzw. mind. 50 MBit/s profitieren.
Eine flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Internetverbindungen von
mindestens
50
Mbit/s
ist
Grundvoraussetzung
für
die
Sicherung
der
Wettbewerbsfähigkeit der digitalen Wirtschaft und gewährleistet gleichzeitig eine
wirkungsvolle Teilhabe der Bürger. Gleichzeitig muss bereits jetzt an die Zeit nach
Erreichen des Ziels gedacht werden. Mittel- bis langfristig werden sicher die
Bandbreitenbedarfe weiter steigen.
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Über den Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
Der
Bundesverband
Digitale
Wirtschaft
(BVDW)
e.V.
ist
die
zentrale
Interessenvertretung für Unternehmen, die digitale Geschäftsmodelle betreiben oder
deren Wertschöpfung auf dem Einsatz digitaler Technologien beruht. Mit
Mitgliedsunternehmen aus unterschiedlichsten Segmenten der Internetindustrie ist der
BVDW interdisziplinär verankert und hat damit einen ganzheitlichen Blick auf die
Themen der Digitalen Wirtschaft. Wir sind das Netz.
Berlin, 31. Mai 2016
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