Bitte zusenden per Post, oder per FAX an: 0231 – 189 133 79, per Mail an: [email protected] An die LAG Tanz NRW e.V. Güntherstrasse 65 44143 Dortmund BM Anmeldung Zu folgendem Lehrgang der LAG Tanz NRW melde ich mich verbindlich an: „inklusive Tanz!“ - Eine interdisziplinäre Fortbildungsreihe für die pädagogische Arbeit mit inklusiven Gruppen, am 24.09., 29.10. und 27.11.2016 Name, Vorname Anschrift Telefon Mobil-Telefon E-Mail Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit in der Kinder- und Jugendkulturarbeit Alle Angebote der LAG Tanz NRW e.V. richten sich entweder direkt an junge Menschen bis 27 Jahre oder dienen der Fortbildung von Multiplikatoren, die als Gruppenleiter, Erzieher, Pädagogen, Lehrer etc. im Bereich Tanz der Jugendkulturarbeit tätig sind. In diesem Rahmen wird unsere Arbeit aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW (KJFP) gefördert. Daher benötigen wir die Angabe über Ihre Tätigkeit in der Kinder- und Jugendkulturarbeit. Erklärung: Ich kenne die Teilnahmebedingungen und bin mit ihnen einverstanden. Ort, Datum Unterschrift (bei einer Zusendung per Mail nicht notwendig) Bitte senden Sie Nachweise für eine Kostenermäßigung der Teilnahmegebühr mit Ihrer Anmeldung mit. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Rechnung, der Bankverbindung und weiteren Informationen. Vielen Dank! Teilnahmebedingungen und Gebühren • Kosten: 120,- € / ermäßigt 90,- € Ermäßigung für Mitglieder der LAG Tanz NRW, Arbeitslose, Schüler, Auszubildende und Studierende. Ein schriftlicher Nachweis ist bei der Anmeldung vorzulegen. • Die Anmeldung ist verbindlich. Anmeldeschluss ist 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin. • Die Teilnahmegebühr ist bis spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung auf das Konto der LAG Tanz NRW e.V. zu überweisen. • Bei Abmeldungen ab 7 Tagen vor dem Veranstaltungstermin werden 75% der Gebühr als Ausfallgebühr fällig, wenn sich kein entsprechender Ersatz finden lässt. • Bei Ausfall von Referenten aus zwingenden Gründen wird ein adäquater Ersatz gestellt. Im Fall des Nichtzustandekommens eines Lehrgangs werden die Teilnehmer rechtzeitig informiert. Eine Haftung, gleich welcher Art, kann bei Veranstaltungsausfall nicht hergeleitet werden. Sofern sich Bedingungen ändern, die die LAG Tanz NRW e.V. nicht zu vertreten hat, insbesondere auch Förderbedingungen des Landes NRW, behalten wir uns eine entsprechende Änderung im Jahresprogramm vor.
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