Wahl zur Vollversammlung 2016 1. Bekanntmachung des Wahlausschusses Die Wahlperiode der gegenwärtigen Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet endet im Dezember 2016. Die Mitglieder der Vollversammlung sind nach den Bestimmungen der Wahlordnung der IHK Mittleres Ruhrgebiet vom 1. Dezember 2015 (WiR Heft 2, 2016, Seite 49 ff) für eine Amtsdauer von 5 Jahren neu zu wählen. Hierzu gibt der in der Vollversammlung am 17. März 2016 gewählte Wahlausschuss am 9. Juni 2016 folgendes bekannt: Wahlfrist In der Zeit vom 31. Oktober bis zum 14. Dezember 2016, 12:00 Uhr (Wahlfrist), finden die Wahlen zur Vollversammlung statt. Die Wahl erfolgt schriftlich (Briefwahl). Die Wahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, erforderliche Umschläge) sowie ein Anschreiben mit Erläuterungen werden am 31. Oktober allen Wahlberechtigten von der IHK übersandt. Die abgegebenen Stimmen müssen dem Wahlausschuss bei der IHK bis spätestens zum 14. Dezember 2016, 12:00 Uhr, in der IHK Mittleres Ruhrgebiet, Ostring 30 - 32, 44787 Bochum, vorliegen. Wählerlisten Die vom Wahlausschuss zur Vorbereitung der Wahlen getrennt nach Wahlgruppen und Wahlbezirken aufgestellten Wählerlisten (Stichtag: 14. Juli 2016) der Wahlberechtigten liegen im Zeitraum vom 18. Juli bis zum 16. August 2016 in der IHK Mittleres Ruhrgebiet, Ostring 30-32, 44787 Bochum, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr montags bis donnerstags und freitags bis 15:00 Uhr zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten oder ihre Bevollmächtigten aus. Wählen kann nur, wer in den festgestellten Wählerlisten eingetragen ist. Der Wahlausschuss ist bei der Aufstellung der Wählerlisten von den bei der IHK vorliegenden Unterlagen ausgegangen. Auf dieser Grundlage wurden die Wahlberechtigten den einzelnen Wahlgruppen und Wahlbezirken zugeteilt. Wahlberechtigte, die in mehreren Wirtschaftszweigen verschiedener Wahlgruppen tätig sind oder Betriebsstätten in mehreren Wahlbezirken unterhalten, wurden vom Wahlausschuss einer Wahlgruppe bzw. einem Wahlbezirk zugeordnet. Einsprüche gegen die Zuordnung und Anträge auf Aufnahme in die Wählerlisten sind spätestens bis zum 23. August 2016, 24:00 Uhr, schriftlich beim Wahlausschuss der IHK Mittleres Ruhrgebiet, Ostring 30-32, 44787 Bochum, einzureichen. Einreichung von Wahlbewerbungen Die Wahlberechtigten werden aufgefordert, in der Zeit vom 24. August bis zum 13. September 2016, 24:00 Uhr, für ihre Wahlgruppe und ihren Wahlbezirk Wahlbewerbungen einzureichen. Insgesamt sind 70 Sitze durch die unmittelbare Wahl zu besetzen. Innerhalb der Wahlgruppen und Wahlbezirke ist folgende Anzahl von Vollversammlungsmitgliedern zu wählen: Wahlgruppe I Wahlgruppe II Wahlgruppe III Industrie Wahlbezirk Bochum Wahlbezirk Herne Wahlbezirk Hattingen Wahlbezirk Witten 8 Mitglieder 4 Mitglieder 1 Mitglied 4 Mitglieder Handel Wahlbezirk Bochum Wahlbezirk Herne Wahlbezirk Hattingen Wahlbezirk Witten 9 Mitglieder 3 Mitglieder 1 Mitglied 2 Mitglieder Mobilität und Logistik Wahlbezirk Bochum Wahlbezirk Herne Wahlbezirk Hattingen Wahlbezirk Witten 1 Mitglied 1 Mitglied 1 Mitglied 1 Mitglied Wahlgruppe IV Finanz- und Immobilienwirtschaft Wahlbezirk Bochum 6 Mitglieder Wahlbezirk Herne 2 Mitglieder Wahlbezirk Hattingen 1 Mitglied Wahlbezirk Witten 1 Mitglied Wahlgruppe V Gesundheits- und Freizeitwirtschaft Wahlbezirk Bochum 6 Mitglieder Wahlbezirk Herne 2 Mitglieder Wahlbezirk Hattingen 1 Mitglied Wahlbezirk Witten 1 Mitglied Wahlgruppe VI Unternehmensbezogene Dienstleistungen, Informations- und Kommunikationstechnik, Kreativwirtschaft Wahlbezirk Bochum 6 Mitglieder Wahlbezirk Herne 1 Mitglied Wahlbezirk Hattingen 1 Mitglied Wahlbezirk Witten 1 Mitglied Wahlgruppe VII Sonstige Dienstleistungen Wahlbezirk Bochum Wahlbezirk Herne Wahlbezirk Hattingen Wahlbezirk Witten 2 Mitglieder 1 Mitglied 1 Mitglied 1 Mitglied Form der Wahlbewerbung Die Wahlbewerbungen sind mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Stellung im Unternehmen oder Beruf, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen. Außerdem ist eine Erklärung jedes/r Bewerbers/in beizufügen, dass er/sie zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm/ihr keine Tatsachen bekannt sind, die seine/ihre Wählbarkeit nach der Wahlordnung ausschließen. Die unterzeichnete Wahlbewerbung bedarf keiner zusätzlichen Unterstützung (Unterschriften). Die IHK übermittelt auf Anforderung Name, Firma und Anschrift von Wahlberechtigten an Bewerber/innen oder deren Bevollmächtigte zum Zwecke der der Wahlwerbung. Bochum, den 31. Mai 2016 Der Vorsitzende des Wahlausschusses gez. Dr. Volker Brüggemann - veröffentlicht im Internet auf der Webseite der IHK Mittleres Ruhrgebiet -
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