1. Bekanntmachung des Wahlausschusses - wirtschaft

Wahl zur Vollversammlung 2016
1. Bekanntmachung des Wahlausschusses
Die Wahlperiode der gegenwärtigen Vollversammlung der Industrie- und
Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet endet im Dezember 2016. Die Mitglieder der
Vollversammlung sind nach den Bestimmungen der Wahlordnung der IHK Mittleres
Ruhrgebiet vom 1. Dezember 2015 (WiR Heft 2, 2016, Seite 49 ff) für eine
Amtsdauer von 5 Jahren neu zu wählen. Hierzu gibt der in der Vollversammlung am
17. März 2016 gewählte Wahlausschuss am 9. Juni 2016 folgendes bekannt:
Wahlfrist
In der Zeit vom 31. Oktober bis zum 14. Dezember 2016, 12:00 Uhr (Wahlfrist),
finden die Wahlen zur Vollversammlung statt. Die Wahl erfolgt schriftlich (Briefwahl).
Die Wahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, erforderliche Umschläge) sowie ein
Anschreiben mit Erläuterungen werden am 31. Oktober allen Wahlberechtigten von
der IHK übersandt. Die abgegebenen Stimmen müssen dem Wahlausschuss bei der
IHK bis spätestens zum 14. Dezember 2016, 12:00 Uhr, in der IHK Mittleres
Ruhrgebiet, Ostring 30 - 32, 44787 Bochum, vorliegen.
Wählerlisten
Die vom Wahlausschuss zur Vorbereitung der Wahlen getrennt nach Wahlgruppen
und Wahlbezirken aufgestellten Wählerlisten (Stichtag: 14. Juli 2016) der
Wahlberechtigten liegen im Zeitraum vom 18. Juli bis zum 16. August 2016 in der
IHK Mittleres Ruhrgebiet, Ostring 30-32, 44787 Bochum, in der Zeit von 08:00 Uhr
bis 17:00 Uhr montags bis donnerstags und freitags bis 15:00 Uhr zur Einsichtnahme
durch die Wahlberechtigten oder ihre Bevollmächtigten aus.
Wählen kann nur, wer in den festgestellten Wählerlisten eingetragen ist. Der
Wahlausschuss ist bei der Aufstellung der Wählerlisten von den bei der IHK
vorliegenden Unterlagen ausgegangen. Auf dieser Grundlage wurden die
Wahlberechtigten den einzelnen Wahlgruppen und Wahlbezirken zugeteilt.
Wahlberechtigte, die in mehreren Wirtschaftszweigen verschiedener Wahlgruppen
tätig sind oder Betriebsstätten in mehreren Wahlbezirken unterhalten, wurden vom
Wahlausschuss einer Wahlgruppe bzw. einem Wahlbezirk zugeordnet. Einsprüche
gegen die Zuordnung und Anträge auf Aufnahme in die Wählerlisten sind
spätestens bis zum 23. August 2016, 24:00 Uhr, schriftlich beim Wahlausschuss
der IHK Mittleres Ruhrgebiet, Ostring 30-32, 44787 Bochum, einzureichen.
Einreichung von Wahlbewerbungen
Die Wahlberechtigten werden aufgefordert, in der Zeit vom 24. August bis zum
13. September 2016, 24:00 Uhr, für ihre Wahlgruppe und ihren Wahlbezirk
Wahlbewerbungen einzureichen. Insgesamt sind 70 Sitze durch die unmittelbare
Wahl zu besetzen. Innerhalb der Wahlgruppen und Wahlbezirke ist folgende Anzahl
von Vollversammlungsmitgliedern zu wählen:
Wahlgruppe I
Wahlgruppe II
Wahlgruppe III
Industrie
Wahlbezirk Bochum
Wahlbezirk Herne
Wahlbezirk Hattingen
Wahlbezirk Witten
8 Mitglieder
4 Mitglieder
1 Mitglied
4 Mitglieder
Handel
Wahlbezirk Bochum
Wahlbezirk Herne
Wahlbezirk Hattingen
Wahlbezirk Witten
9 Mitglieder
3 Mitglieder
1 Mitglied
2 Mitglieder
Mobilität und Logistik
Wahlbezirk Bochum
Wahlbezirk Herne
Wahlbezirk Hattingen
Wahlbezirk Witten
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
Wahlgruppe IV
Finanz- und Immobilienwirtschaft
Wahlbezirk Bochum
6 Mitglieder
Wahlbezirk Herne
2 Mitglieder
Wahlbezirk Hattingen
1 Mitglied
Wahlbezirk Witten
1 Mitglied
Wahlgruppe V
Gesundheits- und Freizeitwirtschaft
Wahlbezirk Bochum
6 Mitglieder
Wahlbezirk Herne
2 Mitglieder
Wahlbezirk Hattingen
1 Mitglied
Wahlbezirk Witten
1 Mitglied
Wahlgruppe VI
Unternehmensbezogene Dienstleistungen, Informations- und
Kommunikationstechnik,
Kreativwirtschaft
Wahlbezirk Bochum
6 Mitglieder
Wahlbezirk Herne
1 Mitglied
Wahlbezirk Hattingen
1 Mitglied
Wahlbezirk Witten
1 Mitglied
Wahlgruppe VII
Sonstige Dienstleistungen
Wahlbezirk Bochum
Wahlbezirk Herne
Wahlbezirk Hattingen
Wahlbezirk Witten
2 Mitglieder
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
Form der Wahlbewerbung
Die Wahlbewerbungen sind mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Stellung
im Unternehmen oder Beruf, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und
dessen Anschrift aufzuführen. Außerdem ist eine Erklärung jedes/r Bewerbers/in
beizufügen, dass er/sie zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm/ihr keine
Tatsachen bekannt sind, die seine/ihre Wählbarkeit nach der Wahlordnung
ausschließen. Die unterzeichnete Wahlbewerbung bedarf keiner zusätzlichen
Unterstützung (Unterschriften).
Die IHK übermittelt auf Anforderung Name, Firma und Anschrift von
Wahlberechtigten an Bewerber/innen oder deren Bevollmächtigte zum Zwecke der
der Wahlwerbung.
Bochum, den 31. Mai 2016
Der Vorsitzende des Wahlausschusses
gez. Dr. Volker Brüggemann
- veröffentlicht im Internet auf der Webseite der IHK Mittleres Ruhrgebiet -