Öffentliche Ausschreibung „Sammelausschreibung 2016“ Vergabeunterlagen vom 23.02.2016 Seite 1 von 22 Vergabeunterlagen Öffentliche Ausschreibung des Auftrags „Sammelausschreibung 2016“ Az.: ZS2- BO 4104-6a. 2 743 o.V. Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Inhaltsverzeichnis 1 Einführung .............................................................................................................................................. 4 2 Ausschreibungsbestimmungen ............................................................................................................ 5 2.1 Grundsätzliche Bestimmungen ................................................................................................................ 5 2.2 Ausschreibende Stelle, Auftraggeber ....................................................................................................... 5 2.2.1 Ausschreibende Stelle, Auftraggeber und somit Vertragspartner ............................................................ 5 2.2.2 Ansprechpartnerin .................................................................................................................................... 5 2.3 Lose .......................................................................................................................................................... 6 2.4 Angebots – und Zuschlagsfrist; Fragen zur Ausschreibung .................................................................... 6 2.4.1 Angebotsfrist............................................................................................................................................. 6 2.4.2 Zuschlagsfrist, Angebotsbindefrist ........................................................................................................... 6 2.4.3 Fragefrist / Behandlung von Fragen zur Öffentlichen Ausschreibung ..................................................... 6 2.5 Erläuterungen zur Angebotserstellung ..................................................................................................... 7 2.5.1 Form des Angebots .................................................................................................................................. 7 2.5.2 Einreichung des Angebots ....................................................................................................................... 7 2.5.3 Inhalt und Aufbau des Angebots .............................................................................................................. 8 2.5.4 Berichtigungen, Änderungen oder Rücknahme des Angebots ................................................................ 9 2.5.5 Kennzeichnung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen sowie in Bezug auf Schutzrechte des Auftragnehmers ........................................................................................................... 9 2.6 Nebenangebote ........................................................................................................................................ 9 2.7 Unterauftragnehmer / Subunternehmer ................................................................................................... 9 2.8 Bietergemeinschaften .............................................................................................................................10 3 Hinweise zur Prüfung der Angebote (nicht abschließend): .............................................................11 3.1 Formelle Prüfung der Angebote .............................................................................................................11 3.2 Eignungsprüfung ....................................................................................................................................11 4 Zuschlagskriterien und Zuschlagserteilung ......................................................................................13 4.1 Zuschlagskriterium gem. § 18 Abs. 1 VOL/A .........................................................................................13 4.2 Preisprüfung ...........................................................................................................................................13 5 Sonstiges ..............................................................................................................................................14 5.1 Angebotserstellungskosten ....................................................................................................................14 5.2 Rückgabe von Unterlagen ......................................................................................................................14 5.3 Verwendung der Vergabeunterlagen und deren Vertraulichkeit ............................................................14 5.4 Verschwiegenheit ...................................................................................................................................14 5.5 Rechte Dritter .........................................................................................................................................14 Öffentliche Ausschreibung „Sammelausschreibung 2016“ Vergabeunterlagen vom 23.02.2016 Seite 3 von 22 5.6 Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen .....................................................14 5.7 Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote, § 19 Abs. 1 VOL/A ......................................................15 5.8 Aufhebung der Ausschreibung ...............................................................................................................15 6 Leistungsbeschreibung .......................................................................................................................16 6.1 Allgemeines ............................................................................................................................................16 6.2 Verbindlichkeit der Versandlisten ...........................................................................................................18 6.3 Versand ..................................................................................................................................................19 7 Preiszusammenstellung ......................................................................................................................20 8 Rechtliche Grundlagen ........................................................................................................................21 Öffentliche Ausschreibung „Sammelausschreibung 2016“ Vergabeunterlagen vom 23.02.2016 Seite 4 von 22 1 Einführung Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vergibt für den Zeitraum März 2016 bis April 2017 den Druck und Versand von 38 Publikationen in 38 Losen. Diese dienen der Information von Schülern, Eltern und Lehrkräften bezüglich des Schulsystems im Freistaat Bayern. Mittels der vorliegenden Ausschreibung möchte das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst die entsprechenden Aufträge vergeben. Der Zuschlag wird jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot für das jeweilige Los erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Zuschlag für jedes einzelne Los erteilt wird. Es kann auch der Zuschlag für mehrere Lose erteilt werden; ein Anspruch hierauf besteht nicht. Näheres zum Leistungsgegenstand, Vergabeverfahren und insb. zum Ablauf entnehmen Sie bitte den folgenden Vergabeunterlagen und den übrigen Anlagen, insb. den Vertragsentwürfen. Wichtige Hinweise für die Angebotserstellung 1.1. Bitte lesen Sie diese Vergabeunterlagen, den Vertragsentwurf sowie die für die Angebotserstellung zu verwendenden Unterlagen einschließlich aller Anlagen sorgfältig durch. Das Angebot muss alle dort geforderten Informationen, Angaben und Anlagen enthalten. Die Unterlagen finden sie eingestellt auf der Homepage des Ministeriums unter http://www.km.bayern.de/ministerium/recht/vergabe.html 1.2. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihr Angebot und - soweit gefordert - die weiteren Anlagen unterschreiben! 1.3. Sie müssen auf die Konditionen wie vorgegeben bieten und dürfen diese nicht – beispielsweise auch durch Vorlage Ihrer AGB – ändern. 1.4. Alle geforderten Unterlagen und Angaben müssen – sofern hiervon nicht ausdrücklich befreit wird – auch von denjenigen Bietern übermittelt werden, die sich bereits an Vergabeverfahren des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (vormals Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus –StMUK und Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst - StMWFK) beteiligt bzw. schon Aufträge für dieses Ministerium abgewickelt haben. Fehler in der Angebotserstellung können zum Ausschluss Ihres Angebots führen! Öffentliche Ausschreibung „Sammelausschreibung 2016“ Vergabeunterlagen vom 23.02.2016 Seite 5 von 22 2 2.1 Ausschreibungsbestimmungen Grundsätzliche Bestimmungen Der Auftraggeber verfährt im Ausschreibungsverfahren nach Abschnitt 1 des Teiles A der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 2009 (BAnz. Nr. 196a vom 29. Dezember 2009), geändert durch Bekanntmachung vom 19. Februar 2010 (BAnz. Nr. 32 vom 26. Februar 2010, BAnz. S. 755). Auf den Vertragspreis findet die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 in der Fassung vom 29. Oktober 2001 (BGBI l, S. 2857), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2010 (BGBI l, S. 1864), Anwendung. Die maßgeblichen rechtlichen Bedingungen ergeben sich aus Kapitel 8. Es gilt deutsches Recht. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters finden keine Anwendung und dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. 2.2 2.2.1 Ausschreibende Stelle, Auftraggeber Ausschreibende Stelle, Auftraggeber und somit Vertragspartner Freistaat Bayern, vertreten durch Herrn Ministerialrat Dr. Marc Jäger für das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Salvatorstraße 2 80333 München Deutschland 2.2.2 Ansprechpartnerin Name: Frau Regierungsrätin Anja Stiegler Telefon: (0049) 089 2186 2129 (montags vormittags) (0049) 08453 334939 (dienstags, donnerstags und freitags jeweils vormittags) Fax: (0049) 089 2186 3129 E-Mail: [email protected] Postanschrift: Salvatorstraße 2 Öffentliche Ausschreibung „Sammelausschreibung 2016“ Vergabeunterlagen vom 23.02.2016 Seite 6 von 22 80333 München Deutschland 2.3 Lose Es wird eine Aufteilung in 38 Lose (jede Publikation = 1 Los) vorgenommen. 2.4 Angebots – und Zuschlagsfrist; Fragen zur Ausschreibung 2.4.1 Angebotsfrist Die Angebotsfrist endet am Dienstag, den 8. März 2016, 12.00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt muss das Angebot einschließlich aller Unterlagen im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eingegangen sein. Angebote, die nicht bis zu diesem Termin eingegangen sind, können nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, der Bieter weist nach, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat. Der Bieter kann sein Angebot nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich berichtigen oder zurückziehen (siehe hierzu 2.5.4). Die Vergabeunterlagen können bis Vertragsschluss auf der Homepage des Auftraggebers unter http://www.km.bayern.de/ministerium/recht/vergabe.html abgerufen werden. 2.4.2 Zuschlagsfrist, Angebotsbindefrist Der Auftraggeber wird den Zuschlag für die Lose 5, 11, 15 und 22 bis spätestens zum 14.03.2016 im Übrigen spätestens bis 24.03.2016 erteilen. Der Bieter ist bis zum Ablauf dieser Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden. Der Bieter kann sein Angebot nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich berichtigen oder zurückziehen (siehe hierzu Ziffer 2.5.4). Das Angebot kann nach Ablauf der Angebotsfrist nicht geändert oder zurückgezogen werden. 2.4.3 Fragefrist / Behandlung von Fragen zur Öffentlichen Ausschreibung Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zu dieser Öffentlichen Ausschreibung im Allgemeinen können bis 02.03.2016, 12:00 Uhr ausschließlich per E-Mail ([email protected]) oder Fax an die unter Ziffer 2.2.2 genannte Ansprechpartnerin gestellt werden. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie: Die Fragen werden ausschließlich auf der Homepage des Kultusministeriums beantwortet! Öffentliche Ausschreibung „Sammelausschreibung 2016“ Vergabeunterlagen vom 23.02.2016 Seite 7 von 22 Dazu werden sowohl die Frage als auch die Antwort des Auftraggebers in anonymisierter Form auf der Homepage des StMBW unter http://www.km.bayern.de/ministerium/recht/vergabe.html eingestellt. Es obliegt alleine den Bietern, sich auf der Homepage des StMBW über den aktuellen Stand an gestellten Fragen und erteilten Antworten zu informieren. Der Auftraggeber behält sich in diesem Zusammenhang vor, Konkretisierungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen und auf der genannten Homepage einzustellen. Fragen und Antworten sowie eventuelle Konkretisierungen, die auf der Homepage eingestellt sind, sind für das Vergabeverfahren und die zu erbringende Leistung verbindlich. Die letzte Aktualisierung der Fragen und Antworten wird - soweit erforderlich - am 03.03.2016 erfolgen. Bei Störungen der Homepage und des Zugriffs auf die Homepage obliegt es den Bietern, sich umgehend mit der unter Ziffer 2.2.2 genannten Ansprechpartnerin in Verbindung zu setzen. 2.5 Erläuterungen zur Angebotserstellung 2.5.1 Form des Angebots Das Angebot ist unter Verwendung des vorformulierten Angebotsschreibens und der erforderlichen Anlagen (auf der Homepage http://www.km.bayern.de/ministerium/recht/vergabe.html eingestellt) in deutscher Sprache abzufassen. Ein zusätzliches Anschreiben des Bieters ist nicht erforderlich. Der Schriftverkehr mit der ausschreibenden Stelle bzw. dem Ansprechpartner ist in deutscher Sprache zu führen. 2.5.2 Einreichung des Angebots Das komplette Angebot ist verschlossen (fensterloser Umschlag oder Paket) in Papierform einzureichen. Auf der inneren Umschließung, die das Angebot einschließlich aller Anlagen enthält, ist folgende Aufschrift anzubringen: „Nicht öffnen! Angebot zur Ausschreibung „Sammelausschreibung 2016“ Az.: ZS2- BO 4104-6a. 2 743 o.V Diese Umschließung wiederum ist in einem (äußeren) Umschlag bzw. (äußeren) Paket unterzubringen und wie folgt zu adressieren: Öffentliche Ausschreibung „Sammelausschreibung 2016“ Vergabeunterlagen vom 23.02.2016 Seite 8 von 22 Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst z. Hd. Frau RRin Anja Stiegler Angebot zur Ausschreibung „Sammelausschreibung“ Az.: ZS2- BO 4104-6a. 2 743 o.V Salvatorstraße 2 80333 München Die Angebote können per Post, Paketdienst, aber auch unmittelbar durch Abgabe im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zugestellt werden. Andere Zustellungsformen (z. B. elektronische Post, Telefax etc.) sind nicht möglich. Das Angebot muss unterschrieben sein. Faksimile, Fax, E-Mail oder Fotokopien genügen nicht. Das Gleiche gilt für alle weiteren geforderten Unterschriften. Nicht unterschriebene Erklärungen gelten als nicht abgegeben und führen ggf. zum Ausschluss des Angebots (§ 16 Abs. 3 lit. b VOL/A). Außerdem sind Erklärungen mit der Firmenadresse (Firmenstempel) und Datum zu versehen. 2.5.3 Inhalt und Aufbau des Angebots Das Angebot soll entsprechend nachfolgender Struktur aufgebaut sein: vollständig ausgefülltes Angebotsschreiben mit Datum, Unterschrift, Firmenstempel, ausgefülltes Formblatt „Eignungsprüfung“ mit Datum, Unterschrift, Firmenstempel (= Anlage 1 zum Angebot) unterschriebener Vertragsentwurf (= Anlage 2 zum Angebot) Bei Bietergemeinschaften ist eine Erklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Kapitel 2.8 mit dem Angebot abzugeben. Sonstige Anlagen Wichtiger Hinweis: Es dürfen an den vorgegebenen Texten keine Zusätze angebracht oder Änderungen vorgenommen werden; vom Bieter ausdrücklich geforderte Angaben, Eintragungen und sonstige Erklärungen sind davon selbstverständlich ausgenommen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei, d.h. in der Regel mit Datum und Kürzel versehen sein. Preisangaben sind in Euro zu beziffern. Die Abgabe von Angeboten für Teilleistungen ist nicht möglich. Das Angebot muss sich immer auf den ganzen Auftrag beziehen. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können zum Ausschluss des Angebots führen! Öffentliche Ausschreibung „Sammelausschreibung 2016“ Vergabeunterlagen vom 23.02.2016 Seite 9 von 22 2.5.4 Berichtigungen, Änderungen oder Rücknahme des Angebots Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen des Angebots werden nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist berücksichtigt. Hierfür gelten die gleichen Formanforderungen wie für das Angebot selbst (siehe Ziffer 2.5.2 und 2.5.3). Die Zustellung hat gem. Ziffer 2.5.2 (Einreichung des Angebots) unter Angabe des folgenden Vermerks zu erfolgen. „Nicht öffnen! Angebot zur Ausschreibung „Sammelausschreibung 2016“ Az.: ZS2- BO 4104-6a. 2 743 o.V Eine Rücknahme des Angebots muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich beim Ansprechpartner der ausschreibenden Stelle unter Angabe des Aktenzeichens Az.: ZS2- BO 4104-6a. 2 743 o.V erfolgen. 2.5.5 Kennzeichnung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen sowie in Bezug auf Schutzrechte des Auftragnehmers Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen sind als solche deutlich zu kennzeichnen. Wenn für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind, hat der Bieter dies im Angebot anzugeben. Weiterhin hat der Bieter anzugeben, ob er erwägt, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten 2.6 Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen. 2.7 Unterauftragnehmer / Subunternehmer Die Übertragung der Leistung oder geschuldeter Leistungsteile an Unterauftragnehmer ist nur in Generalunternehmerschaft des Bieters zulässig und bedarf – sofern die Übertragung nachträglich erfolgen soll – der schriftlichen Zustimmung der ausschreibenden Stelle. Der Bieter hat in diesem Fall im Angebotsschreiben (siehe Vordruck) Art und Umfang der Leistungsteile anzugeben, die er auf Unterauftragnehmer übertragen wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass verbundene Unternehmen, wie z.B. Schwester- und Tochterunternehmen des Bieters, auch Unterauftragnehmer im Sinn dieser Ausschreibung sind. Für den Fall der Weitervergabe von Leistungen hat der Auftragnehmer bei der Einholung von Angeboten regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen zu beteiligen und die §§ 2, 8, 9, 15, 16 Abs. 3 bis 6, 18 Abs. 1 VOL/A zu beachten, gegenüber den Nachunternehmern die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen, Öffentliche Ausschreibung „Sammelausschreibung 2016“ Vergabeunterlagen vom 23.02.2016 Seite 10 von 22 den Nachunternehmern - insbesondere hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen - keine ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind, und die Beachtung der vorstehenden Verpflichtungen dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Der Bieter hat die Eignung des Unterauftragnehmers entsprechend der im Formblatt „Eignungsprüfung“ gestellten Anforderungen zu prüfen. Des Weiteren sind die Bestimmungen des Vertragsentwurfs über die Ausführung von Leistungen durch Dritte zu beachten. 2.8 Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftlichen Bieter sind Einzelbewerbern gleichgestellt. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftlichen Bieter haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Fehlt eine dieser Angaben im Angebot, so ist sie vor der Zuschlagserteilung beizubringen. In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleinerer und mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Öffentliche Ausschreibung „Sammelausschreibung 2016“ Vergabeunterlagen vom 23.02.2016 Seite 11 von 22 3 Hinweise zur Prüfung der Angebote (nicht abschließend): 3.1 Formelle Prüfung der Angebote Es werden die Angebote mit inhaltlichen und formellen Mängeln ermittelt und ggf. ausgeschlossen. Die Angebote werden auf Vollständigkeit sowie auf fachliche und rechnerische Richtigkeit überprüft (§ 16 Abs. 1 VOL/A). Zu beachten sind insbesondere auch die Ausschlussgründe des § 16 Abs. 3 VOL/A: Danach werden ausgeschlossen: Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, Angebote, die nicht unterschrieben sind, Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind, Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben, Insbesondere unzulässig -Gewinnaufschläge, -Gewinnbeteiligung, -die zu fordernden Preise, Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen u. ä., nicht zugelassene Nebenangebote sind Verabredungen oder Empfehlungen über Gemäß § 16 Abs. 4 VOL/A können Angebote von Bietern ausgeschlossen werden, die auch als Bewerber von der Teilnahme am Wettbewerb hätten ausgeschlossen werden können. Die vorsätzliche Abgabe unzutreffender Erklärungen, insbesondere in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, hat den Ausschluss des Angebots zur Folge (siehe § 6 Abs. 5 lit. e VOL/A). 3.2 Eignungsprüfung Bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, sind nur Bieter zu berücksichtigen, die die erforderliche Eignung für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen besitzen ( § 16 Abs. 5 VOL/A). Näheres hierzu ergibt sich aus dem Formblatt „Eignungsprüfung“, das auszufüllen, zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen ist. Öffentliche Ausschreibung „Sammelausschreibung 2016“ Vergabeunterlagen vom 23.02.2016 Seite 12 von 22 Auf folgende – dort enthaltene - Kriterien wird hingewiesen: Erklärung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens/der Liquidation; falls diese Erklärung nicht abgegeben werden kann, ist die Anschrift des Insolvenzverwalters anzugeben, Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie von Sozialversicherungsbeiträgen, Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen nach §§ 21 Abs. 1, 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz Erklärung in Bezug auf eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A oder § 4 Abs. 6 VOF genannten Normen, Erklärung zur Pflichtmitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft Erklärung zu Eintragungen im Gewerbezentralregister (Die ausschreibende Stelle behält sich vor, vor Erteilung des Zuschlags eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Satz 2 GewO einzuholen.) Ist dem Bieter die Erfüllung eines der in den vorgenannten 6 Spiegelstrichen aufgeführten Kriterien nicht möglich, so ist dies in Anlage 1 „Eignungsformblatt“ anzugeben und ggf. auf einem Beiblatt zu begründen Erklärungen zu Referenzaufträgen Erklärung, dass der durchschnittliche Jahresumsatz des Unternehmens des Bieters in den vergangenen drei Jahren mindestens das Zweifache des Auftragsvolumens betragen hat, für das ein Angebot abgegeben wird. Im Falle von Bietergemeinschaften kommt es hinsichtlich der Leistungsfähigkeit auf den durchschnittlichen Jahresumsatz aller Unternehmen der Bietergemeinschaft in den vergangenen drei Jahren an. Ist dem Bieter die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich (z.B. „Newcomer“), so hat er auf einem Beiblatt die Gründe hierfür sowie seine Umsätze im Übrigen darzulegen. Der Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgetragene Einzelfallprüfung der Leistungsfähigkeit vornehmen. Für jede vom Bieter angebotene Publikationsart sind zwei vergleichbare Muster beizufügen (s. Formblatt Eignungsprüfung). Im Falle der Einschaltung von Subunternehmern ist die Eignung des Subunternehmers entsprechend den o.g. geforderten Erklärungen zu prüfen und ggf. auf Anforderung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen Eignungsnachweise, die durch ein Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, werden ebenfalls zugelassen. Nichts desto trotz haben auch Bieter, die ihre Eignungsnachweise im Übrigen durch ein Präqualifizierungsverfahren erworben haben, die Erklärung zum durchschnittlichen Jahresumsatz abzugeben und ihre Fachkunde und Leistungsfähigkeit durch die geforderten Referenzerklärungen, Muster und Angaben zu belegen. Bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, sind nur Bieter zu berücksichtigen, die die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Eignung besitzen (§ 19 EG Abs. 5 VOL/A) Öffentliche Ausschreibung „Sammelausschreibung 2016“ Vergabeunterlagen vom 23.02.2016 Seite 13 von 22 4 Zuschlagskriterien und Zuschlagserteilung Die Entscheidung über den Zuschlag (Zuschlagserteilung) wird innerhalb der Zuschlagsfrist (Ziff. 2.4.2) schriftlich mitgeteilt. Der Zuschlag ergeht gemäß § 18 Abs. 1 VOL/A an das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot wird unter Berücksichtigung der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Richtlinien für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge - Spätaussiedler, Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten, Verfolgte-, vom 30. November 1993 Az.: B III 2-519-9-23 (StAnZ Nr. 48, AIIMBl S. 1308), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 6. November 2001 (AIIMBl S. 666), ermittelt. Wird der Zuschlag auf das Angebot rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, ist der Vertrag zu den Vorgaben dieser Auftragsvergabe auf der Grundlage des Angebots rechtsverbindlich zustande gekommen; dies gilt unbeschadet einer evtl. späteren urkundlichen Festlegung. 4.1 Zuschlagskriterium gem. § 18 Abs. 1 VOL/A Den Zuschlag für das jeweilige Los erhält das Angebot mit dem günstigsten Preis. Gewertet wird der in der Preistabelle im Angebotsschreiben angegebene Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer für das jeweilige Los. 4.2 Preisprüfung Die Vergabestelle behält sich vor, eine Preisprüfung nach der Verordnung über Preise VO PR Nr. 30/53 durchführen zu lassen. Diese erfolgt durch die zuständigen Preisprüfungsstellen. Öffentliche Ausschreibung „Sammelausschreibung 2016“ Vergabeunterlagen vom 23.02.2016 Seite 14 von 22 5 5.1 Sonstiges Angebotserstellungskosten Für die Erstellung des Angebots oder anderer Unterlagen für diese Ausschreibung wird keine Vergütung gewährt. Das Angebot und weitere Unterlagen sind auf Kosten des Bieters zuzustellen. 5.2 Rückgabe von Unterlagen Wünscht der Bieter die Rückgabe von Unterlagen, so hat er dieses innerhalb von 15 Werktagen nach Ablauf der Zuschlagsfrist zu fordern. 5.3 Verwendung der Vergabeunterlagen und deren Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen der Vergabestelle dürfen nur zur Erstellung des Angebots und zur Erfüllung des evtl. folgenden Auftrags benutzt werden und sind vertraulich zu behandeln. Jede Benutzung für andere Zwecke, jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht statthaft. Sich hieraus ergebende Patente oder ein Gebrauchsmusterschutz bleiben Eigentum des Freistaats Bayern. 5.4 Verschwiegenheit Jeder Bieter hat - auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens - über die ihm dabei bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die mit der Sache befassten Mitarbeiter zu verpflichten. 5.5 Rechte Dritter Der Auftragnehmer garantiert, dass das vom Auftragnehmer erbrachte Werk für den Auftraggeber frei und ohne Verstoß gegen Schutzrechte Dritter nutzbar ist. Sollten derartige Schutzrechte Dritter bestehen, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein für den Auftraggeber kostenfreies zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht verschaffen. 5.6 Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen Ein förmliches Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 102 ff. GWB ist beim vorliegenden Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte nicht zulässig. Der Bieter kann sich zur Prüfung etwaiger Verstöße an Aufsichtsbehörden wenden. Eine Vergabeprüfstelle für den Anwendungsbereich der VOL/A wurde im Freistaat Bayern bislang nicht eingerichtet. Öffentliche Ausschreibung „Sammelausschreibung 2016“ Vergabeunterlagen vom 23.02.2016 Seite 15 von 22 5.7 Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote, § 19 Abs. 1 VOL/A Der Auftraggeber teilt den nicht berücksichtigten Bietern unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang eines entsprechenden Antrags, die Gründe für die Ablehnung ihres Angebots, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters und den nicht berücksichtigten Bewerbern die Gründe für ihre Nichtberücksichtigung mit. 5.8 Aufhebung der Ausschreibung Sollte eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) erfolgen, so wird dies den Bietern schriftlich mitgeteilt werden. Öffentliche Ausschreibung „Sammelausschreibung 2016“ Vergabeunterlagen vom 23.02.2016 Seite 16 von 22 6 Leistungsbeschreibung 6.1 Allgemeines Bitte beachten Sie auch - für alle Lose - die Hinweise zur Verbindlichkeit der Versandlisten und zum Versand unter Ziffer 6.2 und 6.3. Unverbindliche Übersicht (nähere verbindliche Details sind der Anlage zu den Vergabeunterlagen „Leistungsbeschreibung“ zu entnehmen): Los Publikationsart und Titel 1 Plakat „Ferienkalender Bayern“ 2 3 Flyer „Krisenintervention“ Flyer „Reformationsjubiläum 2017“ Flyer „SCHULEWIRTSCHAFT Experte für Mittelschule“ Flyer „Das bayerische Schulsystem“ 2016 (deutsch) Flyer „Das bayerische Schulsystem“ 2017 (deutsch) Flyer „Das bayerische Schulsystem“ (arabisch) Flyers „Das bayerische Schulsystem“ (tschechisch) Flyer „Das bayerische Schulsystem“ (russisch) Flyer „Das bayerische Schulsystem“ (türkisch) Flyer „Flexible Grundschule“ Flyer „Debattieren als Mittel der Sprachförderung“ Flyer „Hochbegabtenförderung“ Flyer „Kompetenzzentren Begabtenförderung“ Flyer „Staatliche Schulberatungsstellen“ 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Broschüre „Prognose zum Lehrerbedarf in Bayern“ Auflagenhöhe (Ex.=Exemplare) 13.000 Ex. (spätester) Versand/Eingang bei Empfänger 15.07.2016 30.000 Ex. 15.000 Ex. 09.05.2016 23.09.2016 5.000 Ex. 06.06.2016 15.000 Ex. 01.04.2016 165.000 Ex. 04.02.2017 25.000 Ex. 06.06.2016 10.000 Ex. 06.06.2016 12.000 Ex. 06.06.2016 12.000 Ex. 06.06.2016 5.000 Ex. 01.04.2016 50.000 Ex. 06.06.2016 15.000 Ex. 17.10.2016 2.500 Ex. 17.10.2016 5.000 Ex. 01.04.2016 57.000 Ex. 06.04.2017 Öffentliche Ausschreibung „Sammelausschreibung 2016“ Vergabeunterlagen vom 23.02.2016 Seite 17 von 22 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 Broschüre „Soziales Lernen in der Mittelschule“ Broschüre „Der beste Bildungsweg für mein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf Einschulung“ Broschüre „Der beste Bildungsweg für mein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf Einschulung“ – (leichte Sprache) Broschüre „Der beste Bildungsweg für mein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf – 4. Jgst.“ Broschüre „Der beste Bildungsweg für mein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf – 4. Jgst.“ – (leichte Sprache) Broschüre „Die bayerische Grundschule“ 2016 Broschüre „Die bayerische Grundschule“ 2017 Broschüre „Die bayerische Mittelschule“ Broschüre „Mehr musikalische Praxis an Grundschulen“ Broschüre „Die Oberstufe des Gymnasiums in Bayern“ Broschüre „Dein Studium in Bayern“ (dt., engl., span.) Broschüre „International forschen und lernen“ Broschüre „Schule und Bildung in Bayern 2016“ Broschüre „Inklusion an Schulen in Bayern. Informationen für Beratungslehrkräften und Schulpsychologen“ Broschüre „Schule und Familie in Bayern“ 2016 Broschüre „Schulische Familien- und Sexualerziehung“ 3.000 Ex. 06.06.2016 5.000 Ex. 13.07.2016 2.000 Ex. 21.10.2016 2.000 Ex. 11.11.16 250 Ex. 16.01.2017 150.000 Ex. 01.04.2016 150.000 Ex. 09.01.2017 120.000 Ex. 12.09.2016 30.000 Ex. 20.07.2016 60.000 Ex. 13.09.2016 28.000 Ex. (10.000 Ex. dt., 10.000 Ex engl., 8.000 Ex. span.) 15.000 Ex. 20.05.2016 9.500 Ex. 10.03.2017 5.000 Ex. 23.09.2016 15.000 Ex. 23.09.2016 21.000 Ex. 12.12.2016 09.05.2016 Öffentliche Ausschreibung „Sammelausschreibung 2016“ Vergabeunterlagen vom 23.02.2016 Seite 18 von 22 33 34 35 36 37 38 Handreichung „Kompetenzorientierter Unterricht: Leistungen beobachten – erheben – bewerten“ Handreichung „Oberste Bildungsziele“ Handreichung „Handbuch für Schülervertreter“ Handreichung „SMVPlaner“ Handreichung „Debattieren als Mittel der Sprachförderung“ Handreichung „Organspende“ 10.000 Ex. 30.09.2016 10.000 Ex. 15.06.2016 18.000 Ex. 26.09.2016 15.000 Ex. 26.09.2016 800 Ex. 06.05.2016 12.000 Ex. 12.12.2016 6.2 Verbindlichkeit der Versandlisten Der Auftragnehmer ist entsprechend der o.g. Anforderungen verpflichtet, die Publikationen ggf. mit Begleitschreiben an die jeweiligen Adressaten auszuliefern. Die Adressdaten für den Versand der Publikationen und ggf. Begleitschreiben werden – soweit nicht schon oben angegeben – durch den Auftraggeber in einer Excel-Datei zur Verfügung gestellt (Versandlisten). Die Versandlisten enthalten – soweit nicht schon oben angegeben – auch die Zahl der je Adressat zu versendenden Publikationen. Eine Beispielsdatei einer Versandliste aus einer früheren Ausschreibung ist im Internet unter http://www.km.bayern.de/ministerium/recht/vergabe.html eingestellt (Diese ist nicht mehr aktuell und daher auch nicht verbindlich für die vorliegende Ausschreibung). Diese Versandlisten werden ggf. kurz vor dem Versand durch den Auftraggeber aktualisiert, da sich bis dahin noch geringfügige Änderungen ergeben können. Für das Angebot sind die dem Anschreiben beigefügten Versandlisten maßgeblich. Sofern zu einem späteren Zeitpunkt Änderungen an diesen Versandlisten vorgenommen und dem Auftragnehmer mitgeteilt werden und sich daraus höhere Versand- und/oder Portokosten ergeben, werden diese vom Auftraggeber geprüft und die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Mehrkosten gesondert vergütet, sofern die Mehrkosten 5 Prozent des Auftragswerts übersteigen. Nach Versand der Publikationen über die Versandlisten sind die Restbestände der Auflage (soweit im einzelnen Los nicht anders angegeben) an das Zentrale Broschürenlager der Bayerischen Staatsregierung zu schicken: ROCHER DIREKTMARKETING-SERVICES Benzstraße 5 82178 Puchheim [email protected] www.rocher-services.de Tel.: +49 (0)89 8973630 Öffentliche Ausschreibung „Sammelausschreibung 2016“ Vergabeunterlagen vom 23.02.2016 Seite 19 von 22 Fax: +49 (0)89 89736329 Im Übrigen sind die von den Bietern angebotenen Preise Festpreise; eine höhere Vergütung, z.B. wegen nachträglich gestiegener Personal- oder Materialkosten, kann nicht verlangt werden. 6.3 Versand Beim Versand der Ware ist darauf zu achten, dass möglichst umweltfreundliches Verpackungsmaterial zu verwenden ist. Des Weiteren muss bei der Anlieferung im Zentralen Broschürenlager des Auftraggebers auf folgendes geachtet werden: - - Der Name des Bayerischen Ministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst muss auf der Sendung klar zu erkennen sein. Ein Muster(umschlag) des Inhaltes muss außen angebracht sein. Das Broschürenlager muss eine Woche vor Anlieferung über die Zusendung informiert werden. Hierbei ist die Artikelnummer zum gelieferten Produkt zu nennen, die zuvor erfragt werden muss bei: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ZS 2 / Frau Jutta Neumair 089/2186-2075 E-Mail: [email protected] Salvatorstraße 2 80333 München Öffentliche Ausschreibung „Sammelausschreibung 2016“ Vergabeunterlagen vom 23.02.2016 Seite 20 von 22 7 Preiszusammenstellung Im Angebotsschreiben finden Sie unter Ziffer 3 eine Preistabelle. Dort sind die Preise Ihres Angebots wie gefordert einzutragen. Die Preise Ihres Angebots müssen soweit die angebotene Leistung umsatzsteuerpflichtig ist - die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, (bei einer Änderung des derzeit gültigen Umsatzsteuersatzes ist der Preis entsprechend zu vermindern oder zu erhöhen), als Festpreise angegeben sein, sämtliche Nebenkosten einschließlich evt. anfallende Verpackungs- und Portokosten enthalten, für die gesamte Vertragslaufzeit gelten, zutreffend berechnet sein und alle Leistungsbestandteile der Vergabebedingungen und des Vertragsentwurfs umfassen Wichtiger Hinweis: Bitte füllen Sie die Preistabellen im Angebotsschreiben sorgfältig aus. Öffentliche Ausschreibung „Sammelausschreibung 2016“ Vergabeunterlagen vom 23.02.2016 Seite 21 von 22 8 Rechtliche Grundlagen Die Leistungen des Auftragnehmers sind gemäß folgender vertraglicher Regelungen zu erbringen, die allesamt Bestandteil der Vergabeunterlagen in der aufgelisteten Reihenfolge sind: dem Vertragsentwurf (Anlage 2 zum Angebotsschreiben), diesen Vergabeunterlagen vom 23.02.2016 (einschließlich der aktualisierten Bieterfragen und Konkretisierungen entsprechend Ziffer 2.4.3), dem Angebotsschreiben des Bieters den Erklärungen zu Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bieters (s. Anlage 1 zum Angebotsschreiben), den VOL/B in der jeweils gültigen Fassung bei Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften, Normen und Standards. Es gilt deutsches Recht. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters finden keine Anwendung und dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Bitte machen Sie in Ihrem Angebot deutlich, dass Sie auf die Konditionen der Vergabeunterlagen bieten. Die Vergabeunterlagen dürfen nicht abgeändert werden. Eine Änderung der Vergabeunterlagen führt zwingend zum Ausschluss Ihres Angebots. Die Vorlage Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellt eine Veränderung der Vergabeunterlagen dar. Stellen Sie daher sicher, dass Ihrem Angebot keine AGB beigefügt sind und in Ihrem Angebot an keiner Stelle auf Ihre AGB Bezug genommen wird! Anhang: Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise: 1. Angebotsschreiben mit Abfragen zu Subunternehmern und bevorzugten Bietern 2. Formblatt „Eignungsprüfung“ (Anlage 1 zum Angebotsschreiben) mit Erklärung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens/der Liquidation; falls diese Erklärung nicht abgegeben werden kann, ist die Anschrift des Insolvenzverwalters anzugeben, Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie von Sozialversicherungsbeiträgen, Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen nach §§ 21 Abs. 1, 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz Erklärung in Bezug auf eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A oder § 4 Abs. 6 VOF genannten Normen, Erklärung zur Pflichtmitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft Öffentliche Ausschreibung „Sammelausschreibung 2016“ Vergabeunterlagen vom 23.02.2016 Seite 22 von 22 Erklärung zu Eintragungen im Gewerbezentralregister (Es wird darauf hingewiesen, dass sich die ausschreibende Stelle vorbehält, vor Erteilung des Zuschlags eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Satz 2 GewO einzuholen.) Ist dem Bieter die Erfüllung eines der in den vorgenannten 6 Spiegelstrichen aufgeführten Kriterien nicht möglich, so ist dies in Anlage 1 „Eignungsformblatt“ anzugeben und ggf. auf einem Beiblatt zu begründen Erklärungen zu Referenzaufträgen entsprechend den Angaben im Formblatt Erklärung, dass der durchschnittliche Jahresumsatz des Unternehmens des Bieters in den vergangenen drei Jahren mindestens das Zweifache des Auftragsvolumens betragen hat, für das ein Angebot abgegeben wird. Im Falle von Bietergemeinschaften kommt es hinsichtlich der Leistungsfähigkeit auf den durchschnittlichen Jahresumsatz aller Unternehmen der Bietergemeinschaft in den vergangenen drei Jahren an. Ist dem Bieter die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich (z.B. „Newcomer“), so hat er auf einem Beiblatt die Gründe hierfür sowie seine Umsätze im Übrigen darzulegen. Der Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgetragene Einzelfallprüfung der Leistungsfähigkeit vornehmen. Im Falle der Einschaltung von Subunternehmern ist die Eignung des Subunternehmers entsprechend den o.g. geforderten Erklärungen zu prüfen und ggf. auf Anforderung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen 3. zwei vergleichbare Musterexemplare für jede vom Bieter angebotene Publikationsart (s. Formblatt Eignungsprüfung) 4. Unterzeichneter Vertragsentwurf (Anlage 2 zum Angebotsschreiben) 5. Soweit einschlägig: Erklärung zur Bietergemeinschaft 6. Sonstige Anlagen des Bieters
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