Sanierungsexperten sprechen sich für deutsches Scheme of

/ Sanierungsexperten sprechen sich für deutsches
Scheme of Arrangement aus – Schwerpunktthema des
European Restructuring Day der Kanzlei Noerr 10.06.2016
Restrukturierung
&
Insolvenz
|
Frankfurt
am
Main
in
,ahr
vor
der
vom
Gesetzgeber
geplanten
valuaton
des
reformierten
deutschen
Insolvenzrechts
diskuteren
heute
Sanierungsexperten
auf
dem
„ uropean
Restructuring
Daa“
der
Wirtschaaskanzlei
Noerr
erneut
rber
dessen
internatonale
Wetbewerbsfähigkeit
insbesondere
im
Hinblick
auf
die
Restrukturierung
von
Unternehmenskrediten.
„Wir
benötgen
hierzu
auch
in
Deutschland
ein
Restrukturierungsinstrument
außerhalb
des
Insolvenzverfahrens
wie
das
englische
Scheme
of
rrangement“u
sagt
Tagungsleiter
und
Noerr-Partner
Dr.
Thomas
Hofmann.
Das
Scheme
of
rrangement
steht
im
Mitelpunkt
der
Vorträge
und
Diskussionsrunden
auf
der
internatonalen
Praktkertagung.
In
den
vergangenen
,ahren
ist
es
von
zahlreichen
Unternehmen
außerhalb
nglands
zur
Sanierung
ihrer
Finanzverbindlichkeiten
eingesetzt
worden.
Vorteil:
Unter
dem
Scheme
of
rrangement
können
einzelne
Gläubigergruppen
isoliert
zur
Restrukturierung
herangezogen
werden.
in
Unternehmen
wird
damit
auch
nicht
in
ein
volles
Insolvenzverfahren
gezwungenu
das
alle
Geschäasbeziehungen
des
Schuldners
erfasst.
Nach
deutschem
Recht
ist
dies
derzeit
lediglich
bei
der
nleiherestrukturierung
möglich.
uch
bei
der
Modernisierung
des
Insolvenzrechts
durch
das
Gesetz
zur
rleichterung
der
Sanierung
von
Unternehmen
( SUG)
im
,ahr
2012
wurden
keine
weitergehenden
Sanierungsoptonen
geschafen.
„Der
Gesetzgeber
sollte
im
Rahmen
der
frr
2017
geplanten
SUG- valuaton
die
Chance
ergreifen
und
auch
frr
nanzielle
Restrukturierungen
eine
internatonal
wetbewerbsfähige
lternatve
zum
Scheme
of
rrangement
im
deutschen
Recht
verankern“u
sagt
Insolvenzverwalter
rndt
Geiwitz
(Schneideru
Geiwitz
&
Partner)u
der
auf
dem
Restructuring
Daa
an
einem
Panel
zum
Thema
„Vorinsolvenzliche
Sanierungsverfahren“
teilnimmt.
uch
die
jrngste
Insolvenz-Studie
(2015)
von
Noerr
und
der
Unternehmensberatung
Mcninsea
ergabu
dass
die
befragten
Sanierungsexperten
mehrheitlich
die
fehlende
Begrenzung
auf
bestmmte
Gläubigergruppen
als
nachteilig
gegenrber
anderen
Rechtsordnungen
ansehen.
„Die
Frage
nach
einer
deutschen
Lösung
stellt
sich
vor
dem
Hintergrund
der
Rechtsunsicherheit
bei
der
nerkennung
des
Scheme
durch
die
Gerichte
immer
dringender“u
betont
Hofmann.
Nach
Beobachtung
des
Co-Leiters
der
Noerr-Praxisgruppe
Restrukturierung
&
Insolvenz
könnten
englische
Richter
zukrnaig
ausländische
Schemes
bei
Widerstand
von
Gläubigern
intensiver
als
bislang
rblich
prrfen.
Darauf
deute
auch
ein
Zwischenurteil
eines
englischen
Gerichts
im
Fall
der
niederländischen
Indah
niat
hinu
die
zur
Durchfrhrung
eines
Scheme
eine
Niederlassung
in
ngland
gegrrndet
hate.
röfnet
hat
den
uropean
Restructuring
Daa
bereits
gestern
bend
der
frrhere
US-Botschaaer
in
Deutschlandu
,ohn
nornblumu
mit
einem
Vortrag
zur
bevorstehenden
US-Wahl.
Ansprechpartner
Dr. Thomas Hoffmann
Co-Leiter
Restrukturierung
&
Insolvenz
Mitglied
der
Practice
Group
Banking
&
Finance
Rechtsanwalt
Noerr
LLP
/
Börsenstraße
1
/
60313
Frankfurt
am
Main
/
Deutschland
T
+49
69
971477161
Matthias Schulte
Business
Development
&
Communications
PR-Manager
T
+49
69
971477418
www.noerr.com
twitter.com/NoerrLLP
xing.com/companies/NoerrLLP