/ Sanierungsexperten sprechen sich für deutsches Scheme of Arrangement aus – Schwerpunktthema des European Restructuring Day der Kanzlei Noerr 10.06.2016 Restrukturierung & Insolvenz | Frankfurt am Main in ,ahr vor der vom Gesetzgeber geplanten valuaton des reformierten deutschen Insolvenzrechts diskuteren heute Sanierungsexperten auf dem „ uropean Restructuring Daa“ der Wirtschaaskanzlei Noerr erneut rber dessen internatonale Wetbewerbsfähigkeit insbesondere im Hinblick auf die Restrukturierung von Unternehmenskrediten. „Wir benötgen hierzu auch in Deutschland ein Restrukturierungsinstrument außerhalb des Insolvenzverfahrens wie das englische Scheme of rrangement“u sagt Tagungsleiter und Noerr-Partner Dr. Thomas Hofmann. Das Scheme of rrangement steht im Mitelpunkt der Vorträge und Diskussionsrunden auf der internatonalen Praktkertagung. In den vergangenen ,ahren ist es von zahlreichen Unternehmen außerhalb nglands zur Sanierung ihrer Finanzverbindlichkeiten eingesetzt worden. Vorteil: Unter dem Scheme of rrangement können einzelne Gläubigergruppen isoliert zur Restrukturierung herangezogen werden. in Unternehmen wird damit auch nicht in ein volles Insolvenzverfahren gezwungenu das alle Geschäasbeziehungen des Schuldners erfasst. Nach deutschem Recht ist dies derzeit lediglich bei der nleiherestrukturierung möglich. uch bei der Modernisierung des Insolvenzrechts durch das Gesetz zur rleichterung der Sanierung von Unternehmen ( SUG) im ,ahr 2012 wurden keine weitergehenden Sanierungsoptonen geschafen. „Der Gesetzgeber sollte im Rahmen der frr 2017 geplanten SUG- valuaton die Chance ergreifen und auch frr nanzielle Restrukturierungen eine internatonal wetbewerbsfähige lternatve zum Scheme of rrangement im deutschen Recht verankern“u sagt Insolvenzverwalter rndt Geiwitz (Schneideru Geiwitz & Partner)u der auf dem Restructuring Daa an einem Panel zum Thema „Vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren“ teilnimmt. uch die jrngste Insolvenz-Studie (2015) von Noerr und der Unternehmensberatung Mcninsea ergabu dass die befragten Sanierungsexperten mehrheitlich die fehlende Begrenzung auf bestmmte Gläubigergruppen als nachteilig gegenrber anderen Rechtsordnungen ansehen. „Die Frage nach einer deutschen Lösung stellt sich vor dem Hintergrund der Rechtsunsicherheit bei der nerkennung des Scheme durch die Gerichte immer dringender“u betont Hofmann. Nach Beobachtung des Co-Leiters der Noerr-Praxisgruppe Restrukturierung & Insolvenz könnten englische Richter zukrnaig ausländische Schemes bei Widerstand von Gläubigern intensiver als bislang rblich prrfen. Darauf deute auch ein Zwischenurteil eines englischen Gerichts im Fall der niederländischen Indah niat hinu die zur Durchfrhrung eines Scheme eine Niederlassung in ngland gegrrndet hate. röfnet hat den uropean Restructuring Daa bereits gestern bend der frrhere US-Botschaaer in Deutschlandu ,ohn nornblumu mit einem Vortrag zur bevorstehenden US-Wahl. Ansprechpartner Dr. Thomas Hoffmann Co-Leiter Restrukturierung & Insolvenz Mitglied der Practice Group Banking & Finance Rechtsanwalt Noerr LLP / Börsenstraße 1 / 60313 Frankfurt am Main / Deutschland T +49 69 971477161 Matthias Schulte Business Development & Communications PR-Manager T +49 69 971477418 www.noerr.com twitter.com/NoerrLLP xing.com/companies/NoerrLLP
© Copyright 2025 ExpyDoc