Pressemitteilung - Bundesnetzagentur

Pressemitteilung
Bonn, 6. Juni 2016
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BEREC veröffentlicht Entwurf für Leitlinien zur
Netzneutralität
Dr. Eschweiler: „Ein offenes Internet ist unverzichtbar für moderne
Informationsgesellschaften.“
Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische
Kommunikation (BEREC) veröffentlicht heute in Brüssel den Entwurf von
Leitlinien zur Netzneutralität und stellt diesen zur Konsultation. Die finale
Fassung der Leitlinien wird BEREC bis zum 30. August 2016 verabschieden.
„BEREC hat den ersten Schritt seines gesetzlichen Auftrags erfüllt und in einem
engen Zeitrahmen den Leitlinien-Entwurf zur Netzneutralität erstellt – einem
sehr komplexen Thema. Ziel der Leitlinien ist die einheitliche Anwendung der
EU-Verordnung, um den Zugang zu einem offenen Internet zu gewährleisten“,
erklärte Dr. Wilhelm Eschweiler, Vorsitzender von BEREC und Vizepräsident
der Bundesnetzagentur. „Mit der Veröffentlichung startet BEREC einen breit
angelegten Konsultationsprozess mit allen Marktteilnehmern. Dieser wird
sicherlich auf großes Interesse stoßen und die Diskussionen zum Thema weiter
vorantreiben.“
Vorausgegangen war die Verabschiedung des Entwurfs im Rahmen der zweiten
BEREC-Vollversammlung am 2. und 3. Juni 2016 in Wien.
Telekom-Binnenmarktverordnung als Grundlage für Netzneutralität
Die im November 2015 in Kraft getretene Telekom-Binnenmarktverordnung
(TSM), deren Vorschriften seit dem 30. April 2016 gelten, legt die Grundlage
für die Wahrung der Netzneutralität und sieht vor, dass BEREC bis Ende
August 2016 Leitlinien erarbeitet, die die nationalen Regulierungsbehörden bei
der Umsetzung unterstützen. Diese sind verpflichtet, die Einhaltung der
Regelungen genau zu überwachen und die kontinuierliche Verfügbarkeit von
nichtdiskriminierenden Internetzugangsdiensten zu fördern.
Zero-Rating, Verkehrsmanagement und Spezialdienste
Die BEREC-Leitlinien konkretisieren die Vorschriften der Verordnung, um sie
in der Praxis möglichst einheitlich anwenden zu können. Wichtige
Themenbereiche sind Zero-Rating, Regelungen zum Verkehrsmanagement,
Bedingungen für die Erbringung von Spezialdiensten sowie die erweiterten
Transparenzverpflichtungen für die Anbieter von Internetzugangsdiensten.
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Bonn, 6. Juni 2016
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„Ein offenes Internet ist unverzichtbar für moderne Informationsgesellschaften.
Es ist wichtig, dass Anbieter von Internetzugangsdiensten den gesamten
Datenverkehr ohne Diskriminierung oder Beschränkung gleich behandeln.
Nur so können Endnutzer Informationen und Inhalte ihrer Wahl abrufen und
verbreiten. Gleichzeitig können innovative Spezialdienste unter festgelegten
Bedingungen angeboten werden“, betonte Dr. Eschweiler.
Konsultation der Leitlinien
Alle interessierten Kreise können bis zum 18. Juli 2016 zum Entwurf der
Leitlinien Stellung nehmen. Stellungnahmen können per E-Mail an: [email protected] eingereicht werden.
Umfassende Informationen finden Sie unter:
http://www.berec.europa.eu/eng/net/.
Der Start der öffentlichen Konsultation erfolgt heute um 14:30 Uhr im Rahmen
einer Pressekonferenz in Brüssel. Diese kann via Live-Stream auf der BERECInternetseite: www.berec.europa.eu mitverfolgt werden.
Das deutsche Factsheet zur Netzneutralität finden Sie unter folgendem Link:
www.bundesnetzagentur.de/netzneutralitaet.