Pressemitteilung Bonn, 6. Juni 2016 Seite 1 von 2 HAUSANSCHRIFT Tulpenfeld 4 53113 Bonn TEL +49 228 14–9921 228 14–8975 FAX +49 BEREC veröffentlicht Entwurf für Leitlinien zur Netzneutralität Dr. Eschweiler: „Ein offenes Internet ist unverzichtbar für moderne Informationsgesellschaften.“ Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) veröffentlicht heute in Brüssel den Entwurf von Leitlinien zur Netzneutralität und stellt diesen zur Konsultation. Die finale Fassung der Leitlinien wird BEREC bis zum 30. August 2016 verabschieden. „BEREC hat den ersten Schritt seines gesetzlichen Auftrags erfüllt und in einem engen Zeitrahmen den Leitlinien-Entwurf zur Netzneutralität erstellt – einem sehr komplexen Thema. Ziel der Leitlinien ist die einheitliche Anwendung der EU-Verordnung, um den Zugang zu einem offenen Internet zu gewährleisten“, erklärte Dr. Wilhelm Eschweiler, Vorsitzender von BEREC und Vizepräsident der Bundesnetzagentur. „Mit der Veröffentlichung startet BEREC einen breit angelegten Konsultationsprozess mit allen Marktteilnehmern. Dieser wird sicherlich auf großes Interesse stoßen und die Diskussionen zum Thema weiter vorantreiben.“ Vorausgegangen war die Verabschiedung des Entwurfs im Rahmen der zweiten BEREC-Vollversammlung am 2. und 3. Juni 2016 in Wien. Telekom-Binnenmarktverordnung als Grundlage für Netzneutralität Die im November 2015 in Kraft getretene Telekom-Binnenmarktverordnung (TSM), deren Vorschriften seit dem 30. April 2016 gelten, legt die Grundlage für die Wahrung der Netzneutralität und sieht vor, dass BEREC bis Ende August 2016 Leitlinien erarbeitet, die die nationalen Regulierungsbehörden bei der Umsetzung unterstützen. Diese sind verpflichtet, die Einhaltung der Regelungen genau zu überwachen und die kontinuierliche Verfügbarkeit von nichtdiskriminierenden Internetzugangsdiensten zu fördern. Zero-Rating, Verkehrsmanagement und Spezialdienste Die BEREC-Leitlinien konkretisieren die Vorschriften der Verordnung, um sie in der Praxis möglichst einheitlich anwenden zu können. Wichtige Themenbereiche sind Zero-Rating, Regelungen zum Verkehrsmanagement, Bedingungen für die Erbringung von Spezialdiensten sowie die erweiterten Transparenzverpflichtungen für die Anbieter von Internetzugangsdiensten. [email protected] www.bundesnetzagentur.de Bonn, 6. Juni 2016 Seite 2 von 2 „Ein offenes Internet ist unverzichtbar für moderne Informationsgesellschaften. Es ist wichtig, dass Anbieter von Internetzugangsdiensten den gesamten Datenverkehr ohne Diskriminierung oder Beschränkung gleich behandeln. Nur so können Endnutzer Informationen und Inhalte ihrer Wahl abrufen und verbreiten. Gleichzeitig können innovative Spezialdienste unter festgelegten Bedingungen angeboten werden“, betonte Dr. Eschweiler. Konsultation der Leitlinien Alle interessierten Kreise können bis zum 18. Juli 2016 zum Entwurf der Leitlinien Stellung nehmen. Stellungnahmen können per E-Mail an: [email protected] eingereicht werden. Umfassende Informationen finden Sie unter: http://www.berec.europa.eu/eng/net/. Der Start der öffentlichen Konsultation erfolgt heute um 14:30 Uhr im Rahmen einer Pressekonferenz in Brüssel. Diese kann via Live-Stream auf der BERECInternetseite: www.berec.europa.eu mitverfolgt werden. Das deutsche Factsheet zur Netzneutralität finden Sie unter folgendem Link: www.bundesnetzagentur.de/netzneutralitaet.
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