- Gewerkschaft der Pflichtschullehrerinnen und

Im Namen der Landesvertretung Pflichtschullehrer/innen Tirol dürfen wir ein aufrichtiges DANKE an 2254 Kolleginnen und Kollegen für die Teilnahme an der Belastungsstudie 2016 sagen.
der Standes– und Personalvertretung
RUNDSCHREIBEN
Belastungsstudie 2016
Im Vergleich zu Umfragen von Meinungsforschungsinstituten, deren Prognosen sich
etwa bei Wahlen auf ein Sample von 500 bis 800 Befragungen stützen, haben sich
österreichweit 10622 Kolleg/innen an der Studie beteiligt. Dass damit eine enorm
hohe Aussagekraft der Untersuchung erreicht wurde, freut uns als Initiatoren natürlich sehr.
Wie schon bei der Burnout-Studie im Jahr 2014 waren die Tiroler Pädagog/innen
äußerst fleißige Teilnehmer/innen und stellen mit 21,14 % Anteil nach Oberösterreich die zweitgrößte Gruppe des ganzen Bundesgebietes dar. Gemessen an der
Anzahl der möglichen Teilnehmer (Gesamtzahl der Lehrer/innen) stehen wir mit
knapp 32 % Beteiligung weit an der Spitze.
Die Kurzzusammenfassung sieht folgedermaßen aus:
• Gesamte Stichprobe 10.622 - davon aus Tirol 2.254 Teilnehmer/innen
• Die Teilnehmer/innen aus Tirol sind weniger belastet als der Rest. Männer mehr
als Frauen, 55+ Jahre alte mehr als jüngere, an NMS tätige mehr als andere.
• Zustimmung zur Inklusion ist geringer, Vertrauen in die Erreichbarkeit etwa gleich,
Erwartung der Auswirkungen etwas positiver als im Rest.
• Zustimmung zur Aufnahme von Flüchtlingskindern ist etwa gleich, Vertrauen in die
Erreichbarkeit gleich, Erwartung der Auswirkungen etwas positiver als im Rest.
• Zufriedenheit mit Übertrittsregelungen ist etwa gleich wie im Rest.
• Die Happiness-Werte sind etwas niedriger als im Rest.
Die gesamten Ergebnisse - sowohl die österreichweiten als auch die Tiroler Ergebnisse - können auf unserer Homepage www.aps-tirol.at nachgelesen werden. Einige Details haben wir auf der nächsten Seite etwas genauer unter die Lupe genommen!
Fortsetzung Seite 2
Inhalt:
Personalvertretung: Dienstzulagen und Fächervergütung - S 4 und S 5
Gewerkschaft: Belastungsstudie 2016 - S 1 und S 2 / Integration oder Sonderschule - S 3 / Gewerkschaftsmitgliedschaft lohnt sich auf jeden Fall! - S 4
Rundschreiben 8 - 2016 vom 09. Juni 2016
RS 8 - 2016 / 09. Juni 2016
Seite 2
Belastungsstudie 2016 (Fortsetzung)
Teilnehmer/innen
10.622
aus ganz Österreich
Überraschend, dass die Risikogruppe in Tirol größer ist als im Bundesschnitt, ebenso überraschend die Tatsache, dass sich mehr Männer als Frauen in dieser Gruppe befinden! Hier
einen Zusammenhang zum Lebensalter herzustellen (vielleicht sind mehr ältere Lehrer als
Lehrerinnen im Dienst?) geht ins Leere: knapp 450 Lehrern über 55 Jahren stehen 1410 Lehrerinnen in derselben Altersgruppe gegenüber! Und auch bei den über 60-Jährigen stellen die
Frauen mit einem Anteil von 71 % die überwiegende Mehrheit! Dass die Belastungssymptome jedoch mit dem Alter zunehmen, zeigt die Studie deutlich.
Für die Bildungspolitik wichtige Aussagen stecken im Bereich Inklusion und Integration: Die
generelle Zustimmung zur Inklusion ist in Tirol mit 30,9 % wesentlich geringer als im Bundesvergleich
(38 %). Noch klarer sind die Antworten auf die Frage, ob mit den derzeit vorhandenen Ressourcen Inklusion erfolgreich umgesetzt werden kann: 71,5 % (Bund 73 %) zweifeln unter den derzeitiger Voraussetzungen an der erfolgreichen Umsetzung der Inklusion (eher nein bzw. sicher nein).
In diesem Zusammenhang sei noch ein Seitenblick auf die Belastung nach Schultypen erlaubt: Den höchsten Normalwert weisen die Sonderpädagog/innen auf, gleichzeitig haben sie in den Kategorien belastet/überlastet/Risikogruppe die geringsten Werte aufzuweisen.
Erfreulich ist die Offenheit, mit der die Kollegenschaft das Thema Flüchtlinge in der Schule sieht: Die hohe
Zustimmung zur Aufnahme von Flüchtlingen (70,5 %) spricht für sich. Dass man sich positive Auswirkungen auf das soziale Klima erwartet, ist an sich logisch. Einen Erfolg beim Flüchtlingsthema mit den derzeitigen Ressourcen erwarten sich allerdings nur 30 %, während 44 % sich das nicht vorstellen können.
Abschließend ein Blick auf die Zufriedenheit mit den Übertrittsregelungen, den sogenannten Schnittstellen:
Am geringsten ist die Zufriedenheit mit der Schnittstelle Kindergarten-Volksschule, überraschend hingegen ist die Tatsache, dass diese an der Schnittstelle VS-NMS,AHS weniger negativ bewertet wird.
Wir sind gespannt, wie die Bildungspolitiker unseres Landes die Ergebnisse der Untersuchung bewerten.
Es ist schon klar, dass jede/r aus einer Studie das herausnimmt, was ihm/ihr dienlich ist bzw. ins System
passt! Wir jedenfalls haben wissenschaftlich belegbare Fakten geschaffen und brauchen uns nicht auf das
Sterndeuten oder Kaffeesudlesen einlassen.
Abschließend nochmals der Dank an alle Teilnehmer/innen und gleichzeitig die Bitte nach einer ebenso
großen Beteiligung, wenn wir - vermutlich im Herbst dieses Jahres - eine spezielle Untersuchung zu
anderen Themengebieten im Tiroler Raum durchführen.
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RS 8 - 2016 / 09. Juni 2016
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Integration oder Sonderschule
Der APA vom 1. Juni 2016 entnehmen wir folgende Textpassagen:
Mit einer Bürgerinitiative wehren sich
Eltern gegen ein Aus für die Sonderschulen. Der Nationale Aktionsplan
zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sieht vor, dass
diese bis 2020 zur Ausnahme werden sollen. "Wenn
Unterschiede nicht mehr benannt werden dürfen, werden Kinder der Anerkennung ihrer besonderen Situation beraubt", so Erstunterzeichnerin Ilse Schmid bei
einer Pressekonferenz.
Schmid, die auch Präsidentin des steirischen Landesverbands der Elternvereine an Pflichtschulen ist, hat
dabei nichts gegen Integrationsklassen an sich. "Es
geht uns nicht um ein Entweder-oder, sondern um ein
Sowohl-als-auch. Je nach Beeinträchtigung der Kinder wird eine unterschiedliche Beschulung gebraucht."
Die Begründung der weitgehenden Abschaffung der Sonderschulen mit der Behindertenrechtskonvention
hält Schmid für einen Vorwand: "Dort steht lediglich, dass Menschen mit Behinderungen nicht von Bildung
ausgeschlossen werden dürfen." Diese Forderung werde mit der Regelung im Schulpflichtgesetz, wonach
Eltern von Kindern mit SPF grundsätzlich die Wahl zwischen Sonderschule und (bei Verfügbarkeit) Integrationsklasse haben, schon erfüllt.
"In anderen Punkten der Konvention steht es aber tatsächlich gar nicht mustergültig", meinte Schmid. So
heiße es etwa in den Erläuterungen, dass "zu den unbedingten Voraussetzungen eines integrativen Bildungssystems für Menschen mit Behinderung die Bereitstellung fachlich abgesicherter, bedarfsgerechter
qualifizierter Unterstützung und insbesondere das Angebot sonderpädagogischer Förderung gehört". Im
Schulorganisationsgesetz werde dieser Einsatz von entsprechend ausgebildeten Lehrer/innen aber lediglich als Kann-Bestimmung festgehalten.
"Wenn man alle Indizien zusammennimmt, ist das wesentlichste Motiv für die Abschaffung die Einsparung", vermutet Schmid. "Wenn man sich die Kosten pro Schüler im Nationalen Bildungsbericht ansieht,
saust der Balken bei den Sonderschulen am weitesten nach oben." Grund sei der erhöhte Betreuungsschlüssel gegenüber regulären Klassen.
Vielleicht sollte diese Aktion der Eltern auch von den manchmal fast militant agierenden Integrierern objektiv und seriös beurteilt werden.
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Seite 4
Gewerkschaftsmitgliedschaft lohnt sich auf jeden Fall!
Oft sind es wenig spektakuläre, dafür aber zeit– und vor allem nervenraubende Vorfälle, die
uns das Leben schwer machen. Ein kleiner Autoschaden - vermeintlich durch die Kaskoversicherung des Landes gedeckt - entwickelt sich zur schier „unendlichen“ Geschichte. Mit Hilfe des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes können auch solche Fälle zur Zufriedenheit der Kolleg/innen geregelt werden.
Wichtig ist es uns dabei aber zu betonen, dass es beim Rechtsschutz nicht darum geht, Verfehlungen mit Anwaltshilfe geradezubiegen oder Täter zu Opfern zu machen! Es geht nur darum, eine rechtliche Klärung unterschiedlicher Standpunkte oder Anschauungen zu erreichen!
Der folgende Dank einer Kollegin ist nur eines von vielen wohltuenden Schreiben, die uns im Zusammenhang mit Rechtsschutzsachen immer wieder erreichen:
Sehr geehrter Herr Meixner, sehr geehrte Mitarbeiter/innen der Gewerkschaft öffentlicher Dienst,
ich möchte mich auf diesem Wege sehr herzlich für Ihren Einsatz bezüglich meines Rechtshilfeansuchens
bedanken. Der Schaden an meinem KFZ wurde dank Ihrer Hilfe nach 11-monatiger Wartezeit nun endlich
von der Kaskoversicherung des Landes Tirol übernommen und ist bereits komplikationslos abgewickelt.
Ohne Ihre Hilfe hätte ich mich auf diesen Rechtsstreit nicht einlassen können. Nochmaliger Dank und
herzliche Grüße!
Dienstzulagen und Fächervergütung
Um zu wissen, ob auf dem Bezugsnachweis wirklich alles aufscheint, worauf man Anspruch hat oder ob vielleicht gar etwas fehlt, müssen wir einerseits wissen, wie man
zum Bezugsnachweis kommt (siehe dazu unsere Homepage www.aps-tirol.at unter
„Service“ —> Merkblätter —> Bezugsnachweis) und andererseits, wofür es überhaupt
Zulagen gibt. Für diesen zweiten Teil (Zulagen) haben wir eine kleine Übersicht zusammengestellt:
Volksschule
Klassenlehrer/innen an Volksschulen (Sonderschulklassen) mit mehreren Schulstufen gebührt für die Dauer dieser Verwendung eine Dienstzulage. Die Dienstzulage beträgt für Klassenlehrer/innen an Volksschulklassen (Sonderschulklassen) mit mehreren Schulstufen in mehrklassigen Volksschulen (Sonderschulen)
88,1 €. Für Vertragslehrer/ innen des Entlohnungsschem as I I L beträgt die Höhe dieser
Dienstzulage 45,6 €.
Diese Dienstzulage gebührt nicht aus Anlass des Unterrichtes eines oder mehrerer Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der betreffenden Klasse.
Neue Mittelschule
An Neuen Mittelschulen gebührt den Lehrpersonen der Verwendungsgruppen L 2a für die Dauer einer der
nachstehenden Verwendungen eine Dienstzulage. Die Dienstzulage beträgt für Lehrpersonen in den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Mathematik bzw. Lebende Fremdsprache
a) 62,8 € (65,9 €)*, wenn sie einen dieser Gegenstände in einer Klasse (Gruppe) im vollen oder überwiegenden Ausmaß unterrichten,
b) 79,0 € (83,0 €), wenn sie denselben Gegenstand in mehreren Klassen (Gruppen) oder mehrere dieser
Gegenstände in einer Klasse oder in mehreren Klassen jeweils im vollen oder überwiegenden Ausmaß unterrichten.
Die an Neuen Mittelschulen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusätzlich eingesetzten
Lehrpersonen erhalten die Zulage mit folgender Maßgabe: Die 1. Zulage gebührt dann, wenn sie in den
Unterrichtsgegenständen Deutsch, Mathematik bzw. Lebende Fremdsprache insgesamt mindestens drei
Wochenstunden unterrichten, die 2. Zulage dann, wenn sie in den genannten Gegenständen mindestens
insgesamt sechs Wochenstunden unterrichten.
Koordinatorinnen bzw. Koordinatoren
a) 79,0 € (83,0 €), wenn die Neue Mittelschule bis zu zwölf Klassen aufweist,
b) 94,2 € (98,9 €), wenn die Neue Mittelschule mehr als zwölf Klassen aufweist.
Es dürfen bis zu drei Koordinatorinnen oder Koordinatoren pro Schule bestellt werden.
Fortsetzung S 5
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Seite 5
Dienstzulagen und Fächervergütung (Fortsetzung)
Polytechnische Schule
Folgenden Personen in Polytechnischen Schulen gebührt eine Dienstzulage:
Lehrer/innen in den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Mathematik bzw. Lebende Fremdsprache
a) 62,8 € (65,9 €), wenn sie in einer Schülergruppe oder Klasse leistungsdifferenzierten Unterricht erteilen,
b) 79,0 € (83,0 €), wenn sie in zwei oder mehr Schülergruppen oder Klassen im selben Unterrichtsgegenstand leistungsdifferenzierten Unterricht erteilen,
c) 94,2 € (98,9 €), wenn sie in zwei oder mehr Schülergruppen oder Klassen in verschiedenen Unterrichtsgegenständen leistungsdifferenzierten Unterricht erteilen.
Fachkoordinator/innen für die Unterrichtsgegenstände Deutsch, Mathematik bzw. Lebende Fremdsprache
a) 62,8 € (65,9 €), wenn sie an der betreffenden Schule in weniger als vier Schulstufen die
Unterrichtstätigkeit der Lehrer für insgesamt fünf bis elf,
b) 79,0 € (83,0 €), wenn sie an der betreffenden Schule in vier Schulstufen die Unterrichtstätigkeit der
Lehrer für insgesamt fünf bis elf,
c) 79,0 € (83,0 €), wenn sie an der betreffenden Schule in weniger als vier Schulstufen die Unterrichtstätigkeit der Lehrer insgesamt für mindestens zwölf,
d) 94,2 € (98,9 €), wenn sie an der betreffenden Schule in vier Schulstufen die Unterrichtstätigkeit der
Lehrer insgesamt für mindestens zwölf Schülergruppen zu koordinieren haben.
Klassenführung — für alle Schularten und alle Lehrer/innengruppen: 87,10 €
Die Zulagen für die Schulleitungen sind etwas schwieriger darzustellen. Aus diesem Grund verweisen wir
auf unsere Homepage. Dort können auch diese Zulagen eingesehen werden.
Sollten irgendwelche Unklarheiten bzw. nicht nachvollziehbare Beträge auf dem Bezugsnachweis auftauchen, setzen Sie sich bitte mit der Landesbuchhaltung in Verbindung. Gerne schauen aber auch wir uns
den Bezugsnachweis an und versuchen, offene Frage zu klären.
* (Zahlen in der Klammer gelten gem. § 90e (2) VBG für Vertragslehrer/innen des Entlohnungsschemas I L).
Neues Dienstrecht (pD)
Obige und die Zulagen auf der vorhergehenden Seite gebühren Kolleg/innen im neuen Dienstrecht nicht!
Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst gebührt eine monatliche Vergütung, wenn sie im Rahmen
der Lehrfächerverteilung in der Sekundarstufe 1 oder in der Polytechnischen Schule in den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache verwendet werden.
Die Vergütung beträgt je gemäß Lehrfächerverteilung regelmäßig zu erbringender Wochenstunde 25,3 €.
Die Gehaltstabellen und eine Gesamtübersicht aller Zulagen finden Sie auf unserer Homepage
www.aps-tirol.at —> Service —> Gehaltstabellen
Latest News: Verschränkte Ganztagsschule hat für Hammerschmid Priorität
Für Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) hat eine Schule mit verschränkter Ganztagsbetreuung
Priorität. Sie wolle das Angebot ausweiten und Eltern überzeugen, das anzunehmen, sagte die neue Ressorchefin in Interviews mit mehreren Medien.
"Die Ganztagsschule, vor allem die verschränkte Form, ist uns definitiv ein Anliegen. Das versuchen wir
auszubauen", sagte Hammerschmid im "Standard". Damit das Angebot von den Eltern angenommen werde, müsse man diese überzeugen, dass dies der beste Weg sei, um das Kind zu fördern. "Das nehmen
jetzt vor allem höher gebildete Eltern an. Wir müssen auch die weniger gebildeten Eltern motivieren, ihr
Kind in der Schule zu lassen", so die Ministerin in der "Presse". Dabei geht es Hammerschmid nicht um
Nachmittagsbetreuung, sondern "mit Sport und Freizeit kombiniert und hochqualitative pädagogische Betreuung der Kinder während der Zeit, die sie in der Schule verbringen", erklärte sie in der "Kleinen Zeitung".
Die bisher parteilose Ministerin hat übrigens einen Antrag auf Mitgliedschaft in der SPÖ gestellt, wie sie in
"Kurier" und "Oberösterreichische Nachrichten" erklärte.
APA0105 5 II 0186 XI Sa, 04.Jun 2016
Mit kollegialen Grüßen
Gerhard Schatz
Walter Meixner
Vorsitzender
Peter Spanblöchl MSc