Umsetzung DKLB-Förderung Unterstützung ehrenamtlicher

Umsetzung DKLB-Förderung Unterstützung ehrenamtlicher Willkommensinitiativen
Gelingende Integration und gesellschaftliche Teilhabe für geflüchtete Menschen sind zentrale
Ziele in der offenen Stadtgesellschaft in Berlin. Diese Ziele werden auch durch die
beeindruckende Bereitschaft von Berlinerinnen und Berlinern erreicht, die in ihrer Freizeit
selbstorganisiert und freiwillig für geflüchtete Menschen tätig sind. Das Land Berlin fördert diese
Bereitschaft und unterstützt ehrenamtliches Engagement; dies als nachhaltige Flankierung der
Regelversorgung.
Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, hat daher
bei der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin Mittel zur Unterstützung und nachhaltigen
Etablierung ehrenamtlichen bürgerschaftlichen Engagements beantragt und bewilligt
bekommen. Mit diesen Mitteln sollen insbesondere kleine Projekte und Initiativen unterstützt
werden, deren freiwilliges Engagement Integration und gesellschaftliche Teilhabe geflüchteter
Menschen befördert.
Die Zuwendung wird durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales wie im Antrag
vorgesehen an den Paritätischen Wohlfahrtsverband LV Berlin e.V. zur Erfüllung des
Zuwendungszwecks weitergeleitet.
Wieviel Geld kann beantragt werden?
Je zu fördernder Initiative / Antragsteller können grundsätzlich bis zu 3.000 Euro (im Einzelfall,
bei überregionaler Bedeutung bis zu 5.000 Euro) beantragt werden.
Der Mindestbetrag je Förderung / Einzelantrag beträgt 500 Euro.
Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden kleine Projekte und ehrenamtliche Initiativen. Zuwendungsempfänger können
auch ehrenamtliche Initiativen sein, die nicht als gemeinnützig anerkannt sind, wenn
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sie einen Bezug zu einem Stadtteilzentrum, der bezirklichen Flüchtlings- bzw.
Ehrenamtskoordination oder einem Wohlfahrtsverband nachweisen und
eine Person dieser Initiative als Privatperson für die ordnungsgemäße Geschäftsführung
haftet
Welche Vorhaben können gefördert werden?
1. Maßnahmen zur Verstetigung und strukturelle Verankerung Berlinweiter und lokaler
Willkommensbündnisse
o zur Koordinierung und Organisation bürgerschaftlichen Engagements;
o zur Unterstützung von Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen;
o zur Weiterentwicklung von Instrumenten der Anerkennungskultur.
2. Finanzierung von Schnellmaßnahmen
o bei Unterbringung und Versorgung;
o zur Betreuung und Unterstützung im Bildungsbereich, z.B. Kita, Schule,
Erwachsenenbildung;
o zur Betreuung und Unterstützung im Freizeitbereich, z.B. Sport, Kultur, Jugendarbeit;
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-2o bei der Etablierung und Erweiterung von Angeboten für besonders Schutzbedürftige i.S.
EU-Richtlinie 2013/33.
Im Einzelnen können zum Beispiel Maßnahmen mit den folgenden Zielen gefördert werden:
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Initiierung, Aufbau, Verstetigung lokaler Willkommensstrukturen für Flüchtlinge
Freizeit-, Bildungs-, Kultur- und Kommunikationsangebote, Willkommensaktivitäten
Angebote für Flüchtlinge zur Erstorientierung, Alltagsbewältigung und beginnenden
Integration
allgemeine Willkommensveranstaltungen
„Lotsen“-Angebote, Patenschaften, Behördenbegleitungen
Organisation und Etablierung von niederschwelligen Beratungs- und
Betreuungsangeboten
flankierende Angebote für besonders Schutzbedürftige – Vermittlung, Beratung, aktive
gemeinsame Freizeit
Was kann gefördert werden?
Förderfähig sind Sachausgaben zum Beispiel für:
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Mietkosten für extern anzumietende Räume
Telefon- und Internetkosten
Portokosten
Reisekosten gemäß der Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes (BRKG)
Büromaterial, Geschäftsbedarf
Material für Veranstaltungen
Veranstaltungsausgaben einschließlich angemessener Tagungsgetränke
Ausgaben für Verpflegung, Beköstigungen, Lebensmittel, sofern diese im Einklang mit
dem Projektziel stehen
Honorare für Externe (unter Angabe von Stundensatz und Stundenzahl)
Ausgaben für Übersetzungen und Dolmetscherleistungen
Fachliteratur
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
Wartungs- und Instandhaltungsausgaben, Reparaturen
Anschaffungskosten für Geräte und Material bis zu einem Wert von je 250 Euro,
pro Antrag in der Regel bis maximal 500 Euro gesamt
Nicht förderfähig sind:
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Mietkosten für Räume, über die der Antragsteller selbst verfügt
Aufwandsentschädigungen für die eigene ehrenamtliche Tätigkeit des Antragstellers
Beiträge für freiwillige Versicherungen
Verwaltungspauschalen
sonstige Pauschalen
Vorhaben, für die bereits eine andere Förderung aus Landesmitteln erfolgt
oder vorgesehen ist
Wie wird abgerechnet?
Die Abrechnung erfolgt nach Vorgaben der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales.
Erforderlich ist auch eine Tabelle der getätigten Ausgaben, aus der die Art der Ausgabe, der
Betrag und das Datum ersichtlich sind. Die Originalbelege bleiben bei Ihnen – bitte für
Prüfungen aufbewahren. Der Zuwendungsempfänger muss die Ausgaben selbst tätigen, er darf
die Mittel nicht an Dritte weiterreichen.
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Wie erfolgt die Antragstellung?
Zur Antragstellung ist ein Antragsformular erforderlich.
Das ausgefüllte Antragsformular senden Sie bitte unterschrieben, im Original, mit allen
erforderlichen Anlagen an
DER PARITÄTISCHE BERLIN
Sekretariat Geschäftsstelle Bezirke
Kollwitzstr, 94-96 | 10435 Berlin
Das Verfahren kann beschleunigt werden, wenn Sie eine Kopie des Antrages per E-Mail an
Frau Simone Hanjohr unter [email protected] senden.
Bewerbungsschluss ist der 06.06.2016.