Umsetzung DKLB-Förderung Unterstützung ehrenamtlicher Willkommensinitiativen Gelingende Integration und gesellschaftliche Teilhabe für geflüchtete Menschen sind zentrale Ziele in der offenen Stadtgesellschaft in Berlin. Diese Ziele werden auch durch die beeindruckende Bereitschaft von Berlinerinnen und Berlinern erreicht, die in ihrer Freizeit selbstorganisiert und freiwillig für geflüchtete Menschen tätig sind. Das Land Berlin fördert diese Bereitschaft und unterstützt ehrenamtliches Engagement; dies als nachhaltige Flankierung der Regelversorgung. Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, hat daher bei der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin Mittel zur Unterstützung und nachhaltigen Etablierung ehrenamtlichen bürgerschaftlichen Engagements beantragt und bewilligt bekommen. Mit diesen Mitteln sollen insbesondere kleine Projekte und Initiativen unterstützt werden, deren freiwilliges Engagement Integration und gesellschaftliche Teilhabe geflüchteter Menschen befördert. Die Zuwendung wird durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales wie im Antrag vorgesehen an den Paritätischen Wohlfahrtsverband LV Berlin e.V. zur Erfüllung des Zuwendungszwecks weitergeleitet. Wieviel Geld kann beantragt werden? Je zu fördernder Initiative / Antragsteller können grundsätzlich bis zu 3.000 Euro (im Einzelfall, bei überregionaler Bedeutung bis zu 5.000 Euro) beantragt werden. Der Mindestbetrag je Förderung / Einzelantrag beträgt 500 Euro. Wer kann gefördert werden? Gefördert werden kleine Projekte und ehrenamtliche Initiativen. Zuwendungsempfänger können auch ehrenamtliche Initiativen sein, die nicht als gemeinnützig anerkannt sind, wenn sie einen Bezug zu einem Stadtteilzentrum, der bezirklichen Flüchtlings- bzw. Ehrenamtskoordination oder einem Wohlfahrtsverband nachweisen und eine Person dieser Initiative als Privatperson für die ordnungsgemäße Geschäftsführung haftet Welche Vorhaben können gefördert werden? 1. Maßnahmen zur Verstetigung und strukturelle Verankerung Berlinweiter und lokaler Willkommensbündnisse o zur Koordinierung und Organisation bürgerschaftlichen Engagements; o zur Unterstützung von Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen; o zur Weiterentwicklung von Instrumenten der Anerkennungskultur. 2. Finanzierung von Schnellmaßnahmen o bei Unterbringung und Versorgung; o zur Betreuung und Unterstützung im Bildungsbereich, z.B. Kita, Schule, Erwachsenenbildung; o zur Betreuung und Unterstützung im Freizeitbereich, z.B. Sport, Kultur, Jugendarbeit; 1 -2o bei der Etablierung und Erweiterung von Angeboten für besonders Schutzbedürftige i.S. EU-Richtlinie 2013/33. Im Einzelnen können zum Beispiel Maßnahmen mit den folgenden Zielen gefördert werden: Initiierung, Aufbau, Verstetigung lokaler Willkommensstrukturen für Flüchtlinge Freizeit-, Bildungs-, Kultur- und Kommunikationsangebote, Willkommensaktivitäten Angebote für Flüchtlinge zur Erstorientierung, Alltagsbewältigung und beginnenden Integration allgemeine Willkommensveranstaltungen „Lotsen“-Angebote, Patenschaften, Behördenbegleitungen Organisation und Etablierung von niederschwelligen Beratungs- und Betreuungsangeboten flankierende Angebote für besonders Schutzbedürftige – Vermittlung, Beratung, aktive gemeinsame Freizeit Was kann gefördert werden? Förderfähig sind Sachausgaben zum Beispiel für: Mietkosten für extern anzumietende Räume Telefon- und Internetkosten Portokosten Reisekosten gemäß der Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) Büromaterial, Geschäftsbedarf Material für Veranstaltungen Veranstaltungsausgaben einschließlich angemessener Tagungsgetränke Ausgaben für Verpflegung, Beköstigungen, Lebensmittel, sofern diese im Einklang mit dem Projektziel stehen Honorare für Externe (unter Angabe von Stundensatz und Stundenzahl) Ausgaben für Übersetzungen und Dolmetscherleistungen Fachliteratur Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit Wartungs- und Instandhaltungsausgaben, Reparaturen Anschaffungskosten für Geräte und Material bis zu einem Wert von je 250 Euro, pro Antrag in der Regel bis maximal 500 Euro gesamt Nicht förderfähig sind: Mietkosten für Räume, über die der Antragsteller selbst verfügt Aufwandsentschädigungen für die eigene ehrenamtliche Tätigkeit des Antragstellers Beiträge für freiwillige Versicherungen Verwaltungspauschalen sonstige Pauschalen Vorhaben, für die bereits eine andere Förderung aus Landesmitteln erfolgt oder vorgesehen ist Wie wird abgerechnet? Die Abrechnung erfolgt nach Vorgaben der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. Erforderlich ist auch eine Tabelle der getätigten Ausgaben, aus der die Art der Ausgabe, der Betrag und das Datum ersichtlich sind. Die Originalbelege bleiben bei Ihnen – bitte für Prüfungen aufbewahren. Der Zuwendungsempfänger muss die Ausgaben selbst tätigen, er darf die Mittel nicht an Dritte weiterreichen. -3- Wie erfolgt die Antragstellung? Zur Antragstellung ist ein Antragsformular erforderlich. Das ausgefüllte Antragsformular senden Sie bitte unterschrieben, im Original, mit allen erforderlichen Anlagen an DER PARITÄTISCHE BERLIN Sekretariat Geschäftsstelle Bezirke Kollwitzstr, 94-96 | 10435 Berlin Das Verfahren kann beschleunigt werden, wenn Sie eine Kopie des Antrages per E-Mail an Frau Simone Hanjohr unter [email protected] senden. Bewerbungsschluss ist der 06.06.2016.
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