Europäische Kommission - Pressemitteilung Grünes Licht für die Prospektreform: Kommission begrüßt Einigung des Rates Brüssel, 8. Juni 2016 Die Europäische Kommission begrüßt die Einigung, die heute im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates erzielt wurde und einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Kapitalmarktunion für die europäischen Unternehmen darstellt. Der Rat hat grünes Licht für den Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der Prospektvorschriften gegeben, den diese im November 2015 vorgelegt hatte, um Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln zu erleichtern und die Informationen für Anleger zu vereinfachen. Viele Unternehmen, die sich auf dem Markt Kapital beschaffen wollen, müssen den Anlegern einen Prospekt vorlegen. Dieser ist ein rechtliches Dokument, in dem das Unternehmen, seine Hauptgeschäftsbereiche, seine Finanzlage und seine Beteiligungsstruktur beschrieben werden. Er enthält die Angaben, die Anleger benötigen, um sich für oder gegen eine Investition in das Unternehmen zu entscheiden. Insbesondere für kleinere Unternehmen kann die Erstellung eines Prospekts, der häufig Hunderte von Seiten mit detaillierten Angaben erfordert, jedoch auch kostspielig und aufwendig sein. Und auch den Anlegern dürfte es mitunter schwerfallen, sich durch die Fülle von Informationen durchzuarbeiten. Der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige EUKommissar Jonathan Hill erklärte: „Es freut mich sehr, dass sich der Rat so rasch über unseren Vorschlag zur Überarbeitung der Prospektrichtlinie einigen konnte. Durch diese Nachjustierung wird es für Unternehmen einfacher, schneller und günstiger, sich Kapital an den Märkten zu beschaffen, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass Anleger die Informationen erhalten, die sie benötigen. Die Kapitalmarktunion rückt damit einen Schritt näher. Ich hoffe, dass das Europäische Parlament nun zeitnah seinen Standpunkt festlegen wird, damit mehr Unternehmen Finanzierungsmittel erhalten und expandieren können.“ Der Rat hat heute den wichtigsten von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt. Die Kommission geht davon aus, dass nach dem Sommer zwischen der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament Gespräche aufgenommen werden. Hintergrund Unternehmen, die sich beim Anlegerpublikum Kapital beschaffen oder ihre Titel an einer Börse notieren wollen, sind zur Erstellung eines Prospekts verpflichtet. Dieser soll potenziellen Anlegern ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild des Unternehmens, seiner Finanzlage und der Geschäftsaussichten vermitteln. Der Prospekt enthält auch Angaben zu den Titeln, die das Unternehmen begeben möchte, sowie zur vorgesehenen Verwendung des damit beschafften Kapitals. Der vereinheitlichte EU-Prospekt gilt sowohl für die Begebung von Aktien als auch von Schuldtiteln. Im November 2015 nahm die Kommission einen Vorschlag für eine neue Prospektverordnung an, um die Anforderungen an den Prospekt und die Verfahren für seine Billigung für alle Unternehmen, die sich innerhalb der EU Kapital beschaffen wollen, zu vereinfachen. Grundlage für den Vorschlag war die Überarbeitung der Prospektrichtlinie 2003/71/EG, die nunmehr durch diese Verordnung ersetzt werden soll. Um den Verwaltungsaufwand für kleine Emittenten zu verringern, schlägt die Kommission vor, den Schwellenwert für die Prospektpflicht von 5 Mio. EUR auf 10 Mio. EUR zu erhöhen. Auf diese Weise könnten kleinere Kapitalbeträge ohne die Erstellung eines Prospekts beschafft werden. Fragmentiert wird der Binnenmarkt dadurch nicht, denn kleine Emittenten, die Kapital in mehreren EUMitgliedstaaten beschaffen wollen, haben trotzdem immer noch die Möglichkeit, ein EU-Prospekt zu erstellen. Der Vorschlag der Kommission enthält auch einen auf kleine und mittlere Emittenten zugeschnittenen Prospekt sowie einen vereinfachten Prospekt für Emittenten, die häufig die Kapitalmärkte in Anspruch nehmen. Daueremittenten wird die Möglichkeit geboten, ein jährliches „einheitliches Registrierungsformular” und damit eine Art von „Rahmenregistrierung” einzureichen, bei der alle notwendigen Angaben zum Unternehmen, das Aktien oder Schuldtitel begeben will, erteilt werden. Dadurch profitieren sie von deutlich kürzeren Billigungsfristen (max. 5 Tage), wenn sie eine Gelegenheit zur Kapitalbeschaffung ergreifen. Weitere Informationen Siehe: Memo Weitere Informationen über die europäischen Prospektvorschriften IP/16/2153 Kontakt für die Medien: Vanessa MOCK (+32 2 295 61 94) Letizia LUPINI (+32 2 295 19 58) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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