hier + heute 9/2016 MITTEILUNGEN DES GEMEINDERATS Eingaben für das Budget 2017 Kaum ist die letzte Rechnung abgeschlossen, steht bereits die Budgetierung für das Jahr 2017 an. Die Rechnung 2015 schloss besser ab als erwartet. Detaillierte Informationen werden dazu an der Gemeindeversammlung oder in der Einladung zur Gemeindeversammlung kommuniziert. Trotz dem besseren Abschneiden muss Remigen weiterhin straff budgetieren, um für die zukünftigen anstehenden Investitionen – sei es im Strassenbau, der Bildung oder dem Unterhalt von Gemeindeliegenschaften – gerüstet zu sein. Antragsteller werden gebeten, die Budgetanträge 2017 zusammen mit Detailunterlagen, Berechnungen und Offerten bis am 15. Juli 2016 bei der Abteilung Finanzen einzureichen. Anschliessend wird das Budget 2017 zusammengestellt und der Gemeinderat entscheidet über die einzelnen Anträge. Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2016 wird den Stimmberechtigten das Budget 2017 unterbreitet. Sollten Sie Hilfe bei der Budgetierung benötigen, bitten wir Sie deshalb, sich frühzeitig an die Abteilung Finanzen, 056 297 82 85, zu wenden. Auch aktuelle Auszüge aus der Gemeinderechnung 2015 können auf Wunsch abgegeben werden. Nutzungsplanung Kulturland Gemeinde Villigen – Teiländerung „Steinbruch Gabenkopf“; Öffentliche Auflage Die Gemeinde Villigen überarbeitet im Moment die Nutzungsplanung. So ist für den Kulturlandplan eine Teiländerung im Gebiet „Steinbruch Gabenchopf“ vorgesehen. Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig wird das Mitwirkungsverfahren durchgeführt (§ 3 BauG.). Die Entwürfe mit Erläuterungen inklusive Rodungsgesuch, UVB und Vorprüfungsbericht liegen vom 1. Juni bis 30. Juni 2016 bei der Gemeindekanzlei Villigen auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden. Am Mittwoch, 8. Juni 2016, 19.30 Uhr, findet in der Trotte Villigen zudem eine Orientierungsversammlung für die Öffentlichkeit statt. Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Villigen eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen (§ 3 BauG). Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendung erheben. Organisationen gemäss § 24 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Villigen einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Mit der Genehmigung der Teiländerung „Steinbruch Gabenkopf“ wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG). MITTEILUNGEN DER VERWALTUNG Baulandliste – Immobilienbörse Auf der Homepage der Gemeinde Remigen erhalten die Land- und Wohneigentümer die Möglichkeit, ihre Objekte anzupreisen. Unter der Rubrik „Unser Dorf / Bauland_Immobilienbörse“ können zum einen freie Baulandparzellen, zum anderen die leerstehenden Objekte zum Verkauf / zur Miete angeboten werden. Gerne möchten wir die Liste aktuell halten. Sie können uns Ihre Angebote per E-Mail weiteleiten an [email protected]. Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindekanzlei, Tel. 056 297 82 82, gerne zur Verfügung. WEITERE MITTEILUNGEN Öffentliche Auflage des Budgets 2017 des Gemeindeverbandes Regionale Feuerwehr Geissberg Das Budget 2017 der Regionalen Feuerwehr Geissberg liegt während den nächsten 30 Tagen in der Verbandsgemeinde Remigen während den ordentlichen Bürostunden der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einwendungen gegen das Budget sind dem Gemeinderat Remigen innerhalb der Auflagefrist mitzuteilen. Der Vorstand slowUp Brugg Regio Der vierte slowUp Brugg Regio steht vor der Tür! Seid mit dabei und geniesst am 07. August 2016 von 10 bis 17 Uhr den letzten Sommer-SchulferienSonntag ganz besonders: Der slowUp-Rundkurs bietet rund um Brugg die einmalige Gelegenheit, die vom motorisierten Verkehr befreiten Dörfer und Strassen zu geniessen. Vielerorts freuen sich die lokalen Vereine, Sie kulinarisch zu verwöhnen und zu unterhalten. Weitere Informationen finden Sie auf www.slowup-bruggregio.ch. Und ausserdem… … liegt diesem Mitteilungsblatt ein Informationsschreiben zur 4. Etappe der Periodischen Wiederinstandstellung von Flurwegen bei. … findet am Donnerstag, 23. Juni 2016 das Clubrennen des VMC Gansingen statt, welches unter anderem durch Remigen führt. Veranstaltungskalender Juni 05. 05. 05. 07. 07. 09. 11. 11. 11./12. Niesberghof Remigen Musikgesellschaft Kirche Remigen Reformierte Kirchgemeinde Rein Gemeinnütziger Frauenverein Rein Landfrauenverein Turnhalle Gemeinderat Männerriege Villnachern Turnverein Schiessverein Geissberg Remigen Remigen, 6. Juni 2016 Abstimmungssonntag Auftritt am Hoffest Hinden Gottesdienst – 10.30 Uhr Vereinsreise Reise nach Solothurn Einwohnergemeindeversammlung Jubiläumsausflug Jugendturnfest Sparbligschiessen Periodische Wiederinstandstellung (PWI) von Flurwegen 4. Etappe Wie an der Gemeindeversammlung vom 29. November 2012 beschlossen wurde, werden die wichtigen Flurwege etappenweise saniert. Die 4. und letzte Etappe soll im Jahr 2016 abgeschlossen werden. Gerne orientieren wir Sie über die bevorstehenden Bauarbeiten ab Juni 2016 wie folgt: In der 4. Etappe werden die Hartbelagswege "Itelen" und "Studenacher" (Wege Nr. 76 / 77 gemäss Plan) saniert. Die vorgesehenen Bauarbeiten beinhalten die Wiederherstellung der Strassenentwässerung (Abranden der Bankette, Freilegen von Schächten und Ableitungen, etc.) und die Instandstellung des Strassenbelags (Vorflicken von Schadstellen und Rissen). Diese Arbeiten führen ab dem 6. Juni während rund 3 Wochen zu geringfügigen Verkehrsbehinderungen. Im Juli oder August erfolgt eine vollflächige Oberflächenbehandlung (Waschen, Bitumen- und Splittauftrag); dies ist nur bei schönem Wetter möglich. Dazu müssen beide Strassen voraussichtlich einen Tag gesperrt werden. Die betroffenen Anwohner und Landwirte werden vorgängig über den genauen Zeitpunkt informiert. Wir empfehlen, die Wege während der Bauarbeiten nach Möglichkeit zu umfahren und bitten um Verständnis für die Einschränkungen. Die Signalisationen und Abschrankungen sind strikte zu befolgen, um die Sanierungsmassnahmen nicht zu gefährden. Bei Fragen zu den Arbeiten und zum Bauprogramm wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Bauleiter (Hansueli Keller, Tel. 062 869 80 50, [email protected]).
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