Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf

Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende/lebenspartnerübergriefende Verlustrechnung
(Gilt nicht für Betriebseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung)
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(Name, abweichender Geb. Name, Vorname
Geburtsdatum des Gläubigers der Kapitalerträge)
(Strasse, Hausnummer)
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(Identifikationsnummer des Gläubigers)
Gemeinsamer Freistellungsauftrag
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(ggf. Name, abweichender Geb. Name, Vorname
Geburtsdatum des Ehegatten/des Lebenspartners)
(PLZ, Ort)
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(Identifikationsnummer
des Ehegatten/Lebenspartners bei gemeinsamem Freistellungsauftrag)
An
Beamten-Wohnungs-Verein zu Hildesheim eG
(Genossenschaft)
Theaterstr. 8
31141 Hildesheim
(Straße, Hausnummer)
(Postleitzahl, Ort)
Hiermit erteile ich/erteilen wir² Ihnen den Auftrag, meine/unsere² bei Ihrem Institut anfallenden Kapitalerträge vom Steuerabzug
freizustellen und/oder bei Dividenden und ähnlichen Kapitalerträgen die Erstattung von Kapitalertragsteuer zu beantragen und zwar
bis zu einem Betrag von € __________________(bei Verteilung des Sparer-Pauschbetrages auf mehrere Kreditinstitute).
bis zur Höhe des für mich/uns² geltenden Sparer-Pauschbetrages von insgesamt € 801,00/€ 1.602,00².
über 0,00 EUR³ (sofern lediglich eine ehegattenübergreifende/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung beantragt
werden soll).
Dieser Auftrag gilt ab dem 01.01._______ bzw. ab Beginn der Geschäftsverbindung
so lange, bis Sie einen anderen Auftrag von mir/uns² erhalten.
bis zum 31.12.__________.
Die in dem Auftrag enthaltenden Daten und freigestellten Beträge werden dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Sie
dürfen zur Durchführung eines Verwaltungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens in Steuersachen oder eines Strafverfahrens
wegen einer Steuerstraftat oder eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit verwendet sowie vom BZSt den
Sozialleistungsträgern übermittelt werden, soweit dies zur Überprüfung des bei der Sozialleistung zu berücksichtigenden Einkommens
oder Vermögens erforderlich ist. (§ 45 d EStG)
Ich versichere/Wir versichern², dass mein/unser² Freistellungsauftrag zusammen mit Freistellungsaufträgen an andere Kreditinstitute,
Bausparkassen, das BZSt usw. den für mich/uns² geltenden Höchstbetrag von insgesamt € 801,00/€ 1.602,00² nicht übersteigt. Ich
versichere/Wir versichern² außerdem, dass ich/wir² mit allen für das Kalenderjahr erteilten Freistellungsaufträgen für keine höheren
Kapitalerträge als insgesamt € 801,00/€ 1.602,00² im Kalenderjahr die Freistellung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer in
Anspruch nehme/nehme(n)².
Die mit dem Freistellungsauftrag angeforderten Daten werden auf Grund von § 44 a Abs. 2 und 2a, § 45 b Abs. 1 und § 45 d Abs. 1
EStG erhoben. Die Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer ist für die Übermittlung der Freistellungsdaten an das BZSt
erforderlich. Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Identifikationsnummer ergeben sich aus § 139a Absatz 1 Satz1 2. Halbsatz
AO, §139b Absatz 2 AO und § 45d EStG. Die Identifikationsnummer darf nur für Zwecke des Besteuerungsverfahrens verwendet
werden.
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(Datum)
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(Unterschrift)
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(ggf. Unterschrift Ehegatte, Lebenspartner, gesetzliche (r) Vertreter)
Zutreffendes bitte ankreuzen.
1) Angaben zum Ehegatten/Lebenspartner und dessen Unterschrift sind nur bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag erforderlich.
2) Nichtzutreffendes bitte streichen.
3) Möchten Sie mit diesem Antrag lediglich eine ehegattenübergreifende/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung beantragen, so kreuzen Sie bitte dieses Feld an.
Der Höchstbetrag von 1.602 EUR gilt nur bei Ehegatten/Lebenspartnern, die einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen und bei denen die Voraussetzungen einer
Zusammenveranlagung i. S. des § 26 Absatz 1 Satz 1 EStG vorliegen. Der gemeinsame Freistellungsauftrag ist z. B. nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft oder bei
dauerndem Getrenntleben zu ändern. Erteilen Ehegatten/Lebenspartner einen gemeinsamen Freistellungsauftrag, führt dies am Jahresende zu einer Verrechnung der
Verluste des einen Ehegatten/Lebenspartner mit den Gewinnen und Erträgen des anderen Ehegatten/Lebenspartner. Freistellungsaufträge können nur mit Wirkung zum
Kalenderjahresende befristet werden. Eine Herabsetzungbis zu dem im Kalenderjahr bereits ausgenutzten Betrag ist jedoch zulässig. Sofern ein Freistellungsauftrag im
laufenden Jahr noch nicht genutzt wurde, kann er auch zum
1. Januar des laufenden Jahres widerrufen werden. Der Freistellungsauftrag kann nur für sämtliche Depots oder Konten bei einem Kreditinstitut oder einem anderen
Auftragnehmer gestellt werden.