Stadt Bern Direktion für Sicherheit Umwelt und Energie Polizeiinspektorat Orts- und Gewerbepolizei Bewilligungswesen Predigergasse 5 Postfach 3001 Bern ID-Nr.: Telefon 031 321 52 17 [email protected] www.bern.ch Eingangsdatum: [email protected] Gesuch für eine Umzugsbewilligung Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen die Informationen auf der nächsten Seite. Umzugsdatum: Die Bestellung muss 8 Arbeitstage vor dem Umzugstermin erfolgen. Umzugsadresse: Zeitdauer (von bis): Signalisation notwendig: ja nein Signalisation wird durch folgende Firma gestellt: Signalisation wird selber beim Tiefbauamt abgeholt: ja Erläuterungen gelesen (siehe Rückseite): ja (s. Rückseite) nein nein Bewilligungsnehmerin / Bewilligungsnehmer Name: Vorname: Strasse: PLZ Telefon: Telefon mobil: Bern Kontrollschildnummer des Liefer- oder Lastwagens: Bemerkungen: Datum: Unterschrift: Gesuch einsenden an: Polizeiinspektorat, Bewilligungswesen, Predigergasse 5, Postfach, 3001 Bern Seite 2/2 Informationen zu - Umzugsbewilligung - Signalisation bei Umzügen Umzugsbewilligung Für Umzüge in der Innenstadt, wenn Sie Trottoir benutzen möchten oder Sie im Halte - und Parkverbot stehen möchten, benötigen Sie eine Umzugsbewilligung. Diese wird Ihnen kosten los ausgestellt. Signalisation bei Umzügen Auch ohne Umzugsauftrag bieten diverse ansässige Umzugsfirmen einen Signalisationsservice an. Gerne geben wir Ihnen dazu Auskunft (Telefon 031 321 52 17) Wenn Sie die Signalisation selber erledigen wollen, dann gilt es Folgendes zu beachten: Abholen Signale: - Die Signale müssen beim Tiefbauamt abgeholt und nach dem Umzug zurückgebracht werden: Tiefbauamt der Stadt Bern (TAB) Freiburgstrasse 151 3008 Bern (beim Europaplatz/P&R Ausserholligen) Öffnungszeiten: Montag – Freitag, 07.30 – 11.00 Uhr sowie 13.30 – 15.30 Uhr Fristen zum Aufstellen der Signale: - Blaue / weisse Parkkartenzone sowie Untere Altstadt 48 Stunden vor dem Umzugstermin müssen die Signale aufgestellt sein. - Gebührenpflichtige oder Kurzzeit Parkplätze 24 Stunden vor dem Umzugstermin müssen die Signale aufgestellt sein. Kosten - Signalisation blaue / weisse Zone, Untere Altstadt, gebührenpflichtige oder Kurzeitparkplätze: Fr. 100.00 bis Fr. 300.00 Information Kantonspolizei - Das Merkblatt “Mobile Signalisation“ der Kantonspolizei muss ausgefüllt und an die Kantonspolizei übermittelt werden. Das Merkblatt erhalten Sie bei der Kantonspolizei Bern unter Telefon +41 31 638 72 22 oder Telefon +41 31 638 72 32. Gesuch einsenden an: Polizeiinspektorat, Bewilligungswesen, Predigergasse 5, Postfach, 3001 Bern
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