Europakoordination oder Wettbewerbsdenken? Elastische Bodenbeläge sind nicht nur strapazierfähig, sondern auch besonders pflegeleicht. Elastische Bodenbelagkonstruktionen sind in der Bodenbelagwirtschaft, bezogen auf die Rentatibilität und Wirtschaftlichkeit nicht mehr wegzudenken. Welche Kriterien sind jedoch neben den optischen Gestaltungspunkten hinsichtlich des Gebrauchs/des Nutzens für die Auswahl eines elastischen Bodenbelages von besonderer Wichtigkeit? In Fachkreisen, insbesondere in der Bodenbelagwirtschaft ist seit Jahren die „KKlassifizierung/K-Einstufung“ ein Begriff, der immer wieder in Verkaufsgesprächen und der Zuordnung für die besonderen materialspezifischen Eigenschaften und Merkmale eines elastischen Bodenbelages genannt wird. Derzeit ist das europäische Klassifizierungssystem (DIN/EN-Normen) für organische, nicht textile Bodenbeläge aktuell, es entspricht also dem Stand der Technik und auch den allgemein aner-kannten Regeln des Fachs. Trotzdem wird immer noch von einigen Bodenbelagher-stellern die „K-Einstufung/die K-Klassifizierung“ für ihre Bodenbeläge verwendet. Worin liegen die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale zwischen einer K-Einstuf-ung und einem DIN-EN-System bezogen auf elastische Bodenbeläge? Seit 1996 existiert die europäische Norm für elastische Bodenbeläge mit der Bezeichnung DIN EN 685 „Elastische Bodenbeläge; Klassifizierung“. Damit ist zum ersten Male eine normierte Grundlage zur Einstufung von elastischen Bodenbelägen geschaffen worden, die auch den direkten Vergleich aller elastischen Bodenbeläge erlaubt; ein absolutes Novum. Seit 1996 sind also elastische Bodenbeläge unter Zugrundelegung von genormten Prüfmethoden sowie genormten Einstufungskriterien einzustufen. Sie ist rechtsverbindlich und alle bestehenden Einstufungen bzw. Klassifizierungssys-teme werden hiermit abgelöst. Die vorgenannte DIN EN 685 „Elastische Boden-beläge; Klassifizierung“ ist in Fachkreisen bekannt und die meisten Hersteller stufen ihre Bodenbeläge nach dieser Norm ein. Entscheidungsträger und Verbraucher jedoch kennen zum großen Teil diese neue Einstufung noch nicht. Richtig ist, daß noch einige Bodenbelaghersteller das bereits mehrfach genannte K-Klassifizierungssystem für ihre Bodenbelagkonstruktionen verwenden, zumeist jedoch parallel auch auf die DIN EN 685 verweisen. Das Bauproduktengesetz von 1992 schreibt vor, daß jeder Bodenbelaghersteller seine Produkte in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Stand der Technik, also nach den gültigen Normen kennzeichnen und einstufen muß. Damit steht die DIN EN 685 über nationalen Klassifizierungen wie der RAL oder der „KEinstufung“. Entscheidungsträgern und Verbrauchern/Nutzern ist nicht bekannt, daß elastische Bodenbeläge, die die höchste Einstufung für den gewerblichen Be-reich, d. h. die Klasse 34 nach der DIN EN 685 aufweisen, nicht in jeder Hinsicht einer K 5-Klassifizierung entsprechen müssen. Auch für Experten und Sachverstän-dige der Bodenbelagwirtschaft wird die Beurteilung erschwert, wenn einerseits die Hersteller noch die K-Klassifizierung benutzen und andererseits eine Vielzahl Belag-hersteller die DIN EN 685 „Elastische Bodenbeläge; Klassifizierung“. Es besteht die Notwendigkeit, daß alle Bodenbelaghersteller, die in Europa ihre Bodenbeläge vermarkten, ihre Produkte auch nach der gültigen DIN EN 685 einstufen. Im nachfolgenden ist ein Auszug aus der DIN EN 685 wiedergegeben, aus dem die Klassen sowie das Einsatzgebiet der elastischen Bodenbeläge nachvollziehbar sind.
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