Europakoordination oder Wettbewerbsdenken

Europakoordination oder Wettbewerbsdenken?
Elastische Bodenbeläge sind nicht nur strapazierfähig, sondern auch besonders pflegeleicht.
Elastische Bodenbelagkonstruktionen sind in der Bodenbelagwirtschaft, bezogen auf die
Rentatibilität und Wirtschaftlichkeit nicht mehr wegzudenken.
Welche Kriterien sind jedoch neben den optischen Gestaltungspunkten hinsichtlich des
Gebrauchs/des Nutzens für die Auswahl eines elastischen Bodenbelages von besonderer
Wichtigkeit?
In Fachkreisen, insbesondere in der Bodenbelagwirtschaft ist seit Jahren die „KKlassifizierung/K-Einstufung“ ein Begriff, der immer wieder in Verkaufsgesprächen und der
Zuordnung für die besonderen materialspezifischen Eigenschaften und Merkmale eines
elastischen Bodenbelages genannt wird. Derzeit ist das europäische Klassifizierungssystem
(DIN/EN-Normen) für organische, nicht textile Bodenbeläge aktuell, es entspricht also dem
Stand der Technik und auch den allgemein aner-kannten Regeln des Fachs. Trotzdem wird
immer noch von einigen Bodenbelagher-stellern die „K-Einstufung/die K-Klassifizierung“ für
ihre Bodenbeläge verwendet.
Worin liegen die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale zwischen einer K-Einstuf-ung und
einem DIN-EN-System bezogen auf elastische Bodenbeläge? Seit 1996 existiert die
europäische Norm für elastische Bodenbeläge mit der Bezeichnung DIN EN 685 „Elastische
Bodenbeläge; Klassifizierung“. Damit ist zum ersten Male eine normierte Grundlage zur
Einstufung von elastischen Bodenbelägen geschaffen worden, die auch den direkten
Vergleich aller elastischen Bodenbeläge erlaubt; ein absolutes Novum. Seit 1996 sind also
elastische Bodenbeläge unter Zugrundelegung von genormten Prüfmethoden sowie
genormten Einstufungskriterien einzustufen. Sie ist rechtsverbindlich und alle bestehenden
Einstufungen bzw. Klassifizierungssys-teme werden hiermit abgelöst. Die vorgenannte DIN
EN 685 „Elastische Boden-beläge; Klassifizierung“ ist in Fachkreisen bekannt und die
meisten Hersteller stufen ihre Bodenbeläge nach dieser Norm ein. Entscheidungsträger und
Verbraucher jedoch kennen zum großen Teil diese neue Einstufung noch nicht. Richtig ist,
daß noch einige Bodenbelaghersteller das bereits mehrfach genannte K-Klassifizierungssystem für ihre Bodenbelagkonstruktionen verwenden, zumeist jedoch parallel auch auf die
DIN EN 685 verweisen.
Das Bauproduktengesetz von 1992 schreibt vor, daß jeder Bodenbelaghersteller seine
Produkte in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Stand der Technik, also nach den
gültigen Normen kennzeichnen und einstufen muß.
Damit steht die DIN EN 685 über nationalen Klassifizierungen wie der RAL oder der „KEinstufung“. Entscheidungsträgern und Verbrauchern/Nutzern ist nicht bekannt, daß
elastische Bodenbeläge, die die höchste Einstufung für den gewerblichen Be-reich, d. h. die
Klasse 34 nach der DIN EN 685 aufweisen, nicht in jeder Hinsicht einer K 5-Klassifizierung
entsprechen müssen. Auch für Experten und Sachverstän-dige der Bodenbelagwirtschaft wird
die Beurteilung erschwert, wenn einerseits die Hersteller noch die K-Klassifizierung benutzen
und andererseits eine Vielzahl Belag-hersteller die DIN EN 685 „Elastische Bodenbeläge;
Klassifizierung“. Es besteht die Notwendigkeit, daß alle Bodenbelaghersteller, die in Europa
ihre Bodenbeläge vermarkten, ihre Produkte auch nach der gültigen DIN EN 685 einstufen.
Im nachfolgenden ist ein Auszug aus der DIN EN 685 wiedergegeben, aus dem die Klassen
sowie das Einsatzgebiet der elastischen Bodenbeläge nachvollziehbar sind.