2016 06 07_Flyer ZKG Version 5

Anspruch auf Basiskonto
Ab dem 18.06.2016 gibt das Zahlungskontengesetz jedem
Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen
Union einschließlich Personen ohne festen Wohnsitz und Asyl-
Ablehnung des Antrags
Kreditinstitute können den Abschluss eines Basiskontos
unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen.
Dies ist der Fall, wenn:
suchenden sowie Personen ohne Aufenthaltstitel, die aber aus
rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben
werden können (Geduldete), einen Anspruch auf ein Basiskonto.
Jedes Kreditinstitut, das Verbrauchern Zahlungskonten anbietet, muss bei Vorliegen der Voraussetzungen den Abschluss
eines Basiskontovertrags anbieten.
Bei dem "Basiskonto" handelt es sich grundsätzlich um ein
Konto auf Guthabenbasis, über das Sie Geld einzahlen und
abheben sowie Lastschriften, Überweisungen und Geldkartengeschäfte ausführen können.
1. der Berechtigte bereits bei einem anderen Kreditinstitut
in Deutschland ein Zahlungskonto hat,
2. der Berechtigte innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragsstellung wegen einer Straftat gegen das Kreditinstitut oder eines seiner Mitarbeiter oder (eines seiner Kunden) verurteilt worden ist,
3. der Berechtigte bereits Inhaber eines Basiskontos bei
demselben Kreditinstitut war und das Kreditinstitut den
Basiskontovertrag wegen Zahlungsverzug oder wegen
Nutzung des Kontos zu verbotenen Zwecken berechtigt
gekündigt hat, oder
Antragstellung
4. das Kreditinstitut durch die Eröffnung des Basiskontos
gegen ihre Allgemeinen Sorgfaltspflichten oder Ver-
Wenn Sie ein Basiskonto eröffnen möchten, benutzen Sie bitte
schwiegenheitspflichten aus dem Geldwäschegesetz ver-
das dafür vorgesehene Antragsformular Ihrer Bank oder das An-
stoßen würde.
tragsformular auf der Internetseite der BaFin.
Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen richten Sie bitte
Allgemeine und weiterführende Informationen erhalten Sie
Ihren Antrag auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens
richten Sie bitte an die BaFin:
Vorgehen bei Ablehnung des Antrags
an Ihre Bank.
Informationen
Verwaltungsverfahren bei der BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Referat ZR 3
Sollte das Kreditinstitut Ihren Antrag auf Abschluss eines
Graurheindorfer Straße 108
Basiskontos ablehnen, haben Sie folgende Möglichkeiten
53117 Bonn
hiergegen vorzugehen:
Das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite der BaFin.
1. Sie wenden sich an die BaFin und beantragen die Über-
Kosten
auch über das Verbrauchertelefon der BaFin, das Sie an allen
prüfung der Ablehnung in einem Verwaltungsverfahren.
Arbeitstagen von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer
Hat das Institut den Abschluss des Basiskontovertrags zu
+49(0)228-299 70 299 erreichen und im Internet unter:
Unrecht abgelehnt, ordnet die BaFin die Basiskontoeröff-
www.bafin.de.
nung an.
2. Sie verklagen das ablehnende Kreditinstitut vor dem
zuständigen Landgericht. Die Zuständigkeit richtet sich
Das Verwaltungsverfahren bei der BaFin ist kostenfrei. Es
können aber Auslagen entstehen, die Sie selbst tragen müssen, wie Anwalts- oder Portokosten.
Rechtsberatung
nach dem Sitz ihres Geldinstituts. Hierzu müssen Sie ei-
Bitte beachten Sie, dass die Einschaltung eines Rechtsanwal-
nen Rechtsanwalt beauftragen.
tes zur Durchführung des Verwaltungsverfahrens nicht erfor-
3. Zudem besteht die Möglichkeit, bei Antragsablehnung die
Verbraucherschlichtungsstelle der Bundesbank anzurufen.
derlich ist. Sie können sich jedoch freiwillig durch Dritte (also
bspw. einen Rechtsanwalt) vertreten lassen.
Die BaFin
Die BaFin ist die deutsche Allfinanzaufsicht. Sie beaufsichtigt
Banken, Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierhandelsunternehmen.
Im Rahmen ihrer Aufsicht überwacht sie auch die Einhaltung
der Regelungen zum Basiskonto.
Die BaFin ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen
Rechts und unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Ihre rund 2.500 Beschäftigten arbeiten an den beiden Dienstsitzen der Behörde in Bonn
und Frankfurt am Main.
Ziel der Finanzaufsicht ist es, die Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des deutschen Finanzmarktes zu sichern.
Bankkunden, Versicherte und Anleger sollen dem Finanzsystem vertrauen können. Daher achtet die BaFin darauf, dass
die Marktteilnehmer sich an die einschlägigen Gesetze hal-
Informationen zum
Basiskonto
ten.
Die BaFin wird geleitet durch ein Direktorium, das aus dem
Präsidenten Felix Hufeld und vier Exekutivdirektoren für die
Wertpapieraufsicht, die Bankenaufsicht, die Versicherungsaufsicht und für den Bereich Innere Verwaltung/Recht be-
Impressum
steht.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Referat ZR 3
Verschiedene Gremien unterstützen, beraten und kontrollie-
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
ren die BaFin bei ihrer Arbeit. Hauptsächlich beratende Funk-
Internet: www.bafin.de
tionen übernehmen verschiedene Beiräte, unter anderem der
Bonn | Mai 2016
Verbraucherbeirat, dessen sachkundige Mitglieder die BaFin
in Fragen des Verbraucherschutzes unterstützen.
Fotos
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