Anspruch auf Basiskonto Ab dem 18.06.2016 gibt das Zahlungskontengesetz jedem Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union einschließlich Personen ohne festen Wohnsitz und Asyl- Ablehnung des Antrags Kreditinstitute können den Abschluss eines Basiskontos unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen. Dies ist der Fall, wenn: suchenden sowie Personen ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können (Geduldete), einen Anspruch auf ein Basiskonto. Jedes Kreditinstitut, das Verbrauchern Zahlungskonten anbietet, muss bei Vorliegen der Voraussetzungen den Abschluss eines Basiskontovertrags anbieten. Bei dem "Basiskonto" handelt es sich grundsätzlich um ein Konto auf Guthabenbasis, über das Sie Geld einzahlen und abheben sowie Lastschriften, Überweisungen und Geldkartengeschäfte ausführen können. 1. der Berechtigte bereits bei einem anderen Kreditinstitut in Deutschland ein Zahlungskonto hat, 2. der Berechtigte innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragsstellung wegen einer Straftat gegen das Kreditinstitut oder eines seiner Mitarbeiter oder (eines seiner Kunden) verurteilt worden ist, 3. der Berechtigte bereits Inhaber eines Basiskontos bei demselben Kreditinstitut war und das Kreditinstitut den Basiskontovertrag wegen Zahlungsverzug oder wegen Nutzung des Kontos zu verbotenen Zwecken berechtigt gekündigt hat, oder Antragstellung 4. das Kreditinstitut durch die Eröffnung des Basiskontos gegen ihre Allgemeinen Sorgfaltspflichten oder Ver- Wenn Sie ein Basiskonto eröffnen möchten, benutzen Sie bitte schwiegenheitspflichten aus dem Geldwäschegesetz ver- das dafür vorgesehene Antragsformular Ihrer Bank oder das An- stoßen würde. tragsformular auf der Internetseite der BaFin. Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen richten Sie bitte Allgemeine und weiterführende Informationen erhalten Sie Ihren Antrag auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens richten Sie bitte an die BaFin: Vorgehen bei Ablehnung des Antrags an Ihre Bank. Informationen Verwaltungsverfahren bei der BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Referat ZR 3 Sollte das Kreditinstitut Ihren Antrag auf Abschluss eines Graurheindorfer Straße 108 Basiskontos ablehnen, haben Sie folgende Möglichkeiten 53117 Bonn hiergegen vorzugehen: Das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite der BaFin. 1. Sie wenden sich an die BaFin und beantragen die Über- Kosten auch über das Verbrauchertelefon der BaFin, das Sie an allen prüfung der Ablehnung in einem Verwaltungsverfahren. Arbeitstagen von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer Hat das Institut den Abschluss des Basiskontovertrags zu +49(0)228-299 70 299 erreichen und im Internet unter: Unrecht abgelehnt, ordnet die BaFin die Basiskontoeröff- www.bafin.de. nung an. 2. Sie verklagen das ablehnende Kreditinstitut vor dem zuständigen Landgericht. Die Zuständigkeit richtet sich Das Verwaltungsverfahren bei der BaFin ist kostenfrei. Es können aber Auslagen entstehen, die Sie selbst tragen müssen, wie Anwalts- oder Portokosten. Rechtsberatung nach dem Sitz ihres Geldinstituts. Hierzu müssen Sie ei- Bitte beachten Sie, dass die Einschaltung eines Rechtsanwal- nen Rechtsanwalt beauftragen. tes zur Durchführung des Verwaltungsverfahrens nicht erfor- 3. Zudem besteht die Möglichkeit, bei Antragsablehnung die Verbraucherschlichtungsstelle der Bundesbank anzurufen. derlich ist. Sie können sich jedoch freiwillig durch Dritte (also bspw. einen Rechtsanwalt) vertreten lassen. Die BaFin Die BaFin ist die deutsche Allfinanzaufsicht. Sie beaufsichtigt Banken, Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierhandelsunternehmen. Im Rahmen ihrer Aufsicht überwacht sie auch die Einhaltung der Regelungen zum Basiskonto. Die BaFin ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Ihre rund 2.500 Beschäftigten arbeiten an den beiden Dienstsitzen der Behörde in Bonn und Frankfurt am Main. Ziel der Finanzaufsicht ist es, die Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des deutschen Finanzmarktes zu sichern. Bankkunden, Versicherte und Anleger sollen dem Finanzsystem vertrauen können. Daher achtet die BaFin darauf, dass die Marktteilnehmer sich an die einschlägigen Gesetze hal- Informationen zum Basiskonto ten. Die BaFin wird geleitet durch ein Direktorium, das aus dem Präsidenten Felix Hufeld und vier Exekutivdirektoren für die Wertpapieraufsicht, die Bankenaufsicht, die Versicherungsaufsicht und für den Bereich Innere Verwaltung/Recht be- Impressum steht. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Referat ZR 3 Verschiedene Gremien unterstützen, beraten und kontrollie- Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn ren die BaFin bei ihrer Arbeit. Hauptsächlich beratende Funk- Internet: www.bafin.de tionen übernehmen verschiedene Beiräte, unter anderem der Bonn | Mai 2016 Verbraucherbeirat, dessen sachkundige Mitglieder die BaFin in Fragen des Verbraucherschutzes unterstützen. Fotos © Stefan Balk/fotolia.com; M.Hamik/fotolia.com; M.Butch/fotalia.com
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