Teilnahmebedingungen „Montagsrätsel polygo Statuen“

Teilnahmebedingungen „Montagsrätsel polygo Statuen“
Veranstalter ist:
Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS)
Rotebühlstraße 121
70178 Stuttgart
Mit der Teilnahme ist der Teilnehmer mit folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden:
Der VVS verlost im Rahmen des Gewinnspiels „Montagsrätsel polygo Statuen“
5 x 2 Tickets für das Fildorado.
Das Gewinnspiel endet am 7. Juni 2016 um 12 Uhr.
Teilnahme, Disqualifikation vom Gewinnspiel bzw. der Verlosung
Die Teilnahme ist kostenlos und ab 18 Jahren für alle natürlichen Personen möglich, deren Wohnsitz
sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet Zur Abwicklung der Gewinne ist unbedingt
erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Eine Barauszahlung oder
Übertragbarkeit des Gewinns auf andere Personen ist ausgeschlossen. Die Gewinner werden vom
Veranstalter schriftlich per Kommentar auf Facebook benachrichtigt. Der Gewinn wird vom
Veranstalter versendet. Sollte sich ein Gewinner innerhalb von 21 Tagen nach der Benachrichtigung
nicht melden, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Für die Richtigkeit der angegebenen Adresse
ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin verantwortlich. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne
Gewähr. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen vom Veranstalter, ihren verbundenen Unternehmen sowie
Gewinnspielpartner einschließlich Angehörigen der vorgenannten Gruppen sind von der Teilnahme
ausgeschlossen. Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme
auszuschließen, sofern berechtigte Gründe vorliegen u.a. führen folgende Gründe zum Ausschluss:

Doppelte Teilnahme (doppelter Name oder doppelte E-Mail Adresse)

Die Teilnehmer Angaben müssen einer echten Person gehören und dürfen nicht eine
gefälschte Identität sein oder Identitäten von Drittpersonen sein

Nachweisliche Manipulationen/Beeinflussung oder Manipulationsversuche von Teilnehmern

Manipulationen von organisierten Gewinnspielgruppen und Klickgemeinschaften

Nichteinhaltung bzw. Verletzung dieser Teilnahmebedingungen
Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder
bereits ausbezahlte, bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden sowie rechtliche Schritte
eingeleitet werden.
Änderungen der Teilnahme-Regeln und Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. Weiterhin behält sich
der Veranstalter das Recht vor, das Gewinnspiele/Verlosungen bzw. Wettbewerb jederzeit aus
wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für
solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiele/Verlosungen bzw. Wettbewerb stören
oder verhindern würden. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers
verursacht wird, ist der Veranstalter berechtigt, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt
zu verlangen.
Haftungsbeschränkungen
Eine Haftung vom Veranstalter - gleich aus welchem Rechtsgrund - besteht nur, wenn ein Schaden
durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen
des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder auf Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Haftet der Veranstalter gemäß dem vorstehenden Absatz für die
Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen,
so ist die Haftung auf den Umfang begrenzt, mit dessen Entstehen der Veranstalter bei
Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Sachlage typischerweise rechnen
musste. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldensunabhängigen
Einstandspflicht oder wenn der betreffende haftungsbegründende Umstand arglistig verschwiegen
wurde. Soweit die Haftung vom Veranstalter gemäß den Regelungen zu diesem Haftungsausschluss
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen,
Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt
die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene
Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Diese
Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und dem
Veranstalter unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Stand: Mai 2016
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