A m t s - u n d Mi t t e i l u n g s b la t t Markt Lichtenau in Mittelfranken Mittelfranken an an der der Burgenstraße Burgenstraße in Jahrgang 44 44 Jahrgang www.markt-lichtenau.de www.markt-lichtenau.de Donnerstag, den den 2. 2. Juni Juni 2016 2016 Donnerstag, Nummer 55 Nummer Einladung zur 850 Jahre-Feier von Biscofesbah zu Büschelbach wirfeiern amSonntag26.Juni2016 • • • • • • • • BeginnmitdemFestgottesdienstum10.00Uhr, umrahmtvomImmeldorferPosaunenchor, in„Zimmermann`sBiergärtla“ WortederGemeindevertretung EssenbereitetIrene,dazuArnfriedssüffigesEigenbräu SpieleausOmasZeitenfürdieKinder KaffeeundKuchenvondenDorffrauen SingenalterLiederfürAlle InformationstafelnzurGeschichtedesDorfes Dorf-Geschichts-RallyemitPreisverteilung Lichtenau Kleine Geschichte Büschelbachs Versuchen wir uns in die Zeit vor der ersten Nennung Büschelbachs, nämlich ins 8. bzw. 9. Jh. zurück zu versetzen. Immeldorf war bereits mit Leuten aus der Sippe eines Imilo besiedelt und gelangte wahrscheinlich unter die Grundherrschaft des Bischofs von Würzburg. Von diesem Urdorfzentrum aus entstand im Auftrag des Grundherrn durch Rodung ein neues Siedlungsgelände. Die "Ausbausiedlung" im nicht gerade günstig gelegenen Gebiet erhielt demnach den Namen Biscofesbah, also am Bischofsbach. Doch ganz so unwirtlich und menschenfeindlich kann diese Gegend nicht gewesen sein, sind uns doch am Dorfrand abgegangene Hügelgräber und weitere Funde aus der Frühzeit bekannt. Ähnlich wie beim heutigen Aktienhandel gerieten die einzelnen Höfe unter die verschiedensten Grundherrschaften. So wissen wir im 13. und 14. Jh. von den Herren von Heideck, von Vestenberg, die Stadt Nürnberg, das Gumbertusstift, die Burggrafen, bzw. Markgrafen von Ansbach und das Kloster Heilsbronn als Hofbesitzer und Dorfherren. Zum Beispiel heißt es in einem Kaufbrief von1327, dass Gottfried von Heydeck, reich an Kindern und Schulden: „…unsere drei Güter zu Bischofsbach mit Äckern, Wiesen, Holz, sonderlich das Reisech, verkauft haben dem Abt zu Halsprunne um 100 Pfund gezalter Heller und geloben ihnen Wertschaft nach des Landes Gewohnheit.“ Nach der damals nicht immer einfachen Rechtsprechung haderten diese verschiedenen Büschelbacher Dorfherren, oft mit unangenehmen Auswirkungen für die Dorfbewohner, in erbitterter und langwieriger Weise untereinander. Mit einer 1549 verfassten Gemeindeordnung wurden sich die drei verbliebenen Dorfherren eins, um Differenzen über die Hut, über Feldwasser, Brunnen und deren Abfall, über den Wolfsgraben etc. zu beseitigen. Die Dorfherren und ihre Dorfbewohner, auch die Herren von Eyb, waren längst evangelische Glaubensbrüder; gleichwohl findet sich in den besprochenen weitläufigen Verhandlungen keine Spur von Brüderlichkeit. Büschelbach bestand einst aus 8 Höfen, davon gehörte 1 Hof nach Lichtenau, 3 nach Nürnberg, 3 dem Kloster Heilsbronn, 1 dem Gumbertusstift Ansbach. Durch die Folgen des Dreißigjährigen Krieges von 1618 bis1648 und die vielen Pestopfer während dieser Zeit war Büschelbach, wie auch die umliegenden Dörfer, nahezu entvölkert. So scheint es eine Fügung des Schicksals gewesen zu sein, dass protestantische Glaubensflüchtlinge aus Österreich um 1650 in unsere Region kamen. Sie begannen leer stehende Höfe zu bewirtschaften, Brandstätten wieder aufzubauen und den handwerklichen Bedarf zu decken. Familiennamen wie, Biringer, Einfalt, Hagelauer als Vorbesitzer des Sillerhofes oder Albansoeder als Vorgänger des Uhlmannhauses sowie Heubeck, zeugen von österreichischen Vorfahren. Zu besonderen Ehren brachte es der von Exulanten abstammende Genealoge und Historiker Prof. Joh. Christoph Gatterer. Sein Vater Melchior, Sohn des Büschelbacher Halbbauern Hans, kam am 18.3.1687 - 2 - Nr. 5/16 / KW 22 in Büschelbach zur Welt. Melchior diente als Wagenknecht in der Garnison Lichtenau. Als herausragende Büschelbacher Persönlichkeiten galten natürlich Johann Carl August von Soden (*31.3.1756, + 26.1.1811) mit seiner Gemahlin Freiin Sophie Susanne Charlotte, die das jetzige Anwesen Hs.Nr. 9 des Hans Eschenbacher besaßen. 1782 ist im Immeldorfer Taufregister die Tochter Ernestina Philippina Wilhelmina Helena Luisa eingetragen und 1785 August Freiherr von Soden, späterer königl. württemb. Regierungspräsident. Unsere Vorfahren erlebten gemäßigte und stürmische Zeiten. Ein Honiglecken war es für unsere abhängigen Bauern und die restliche einfache Bevölkerung niemals. Denken wir nur an die 20 Jahre zwischen 1790 und 1810, in welchen Menschen unserer Heimat wie ein Spielball der Mächtigen herumgereicht wurden und zu markgräflichen, preußischen und bayerischen Untertanen gemacht wurden. Auch wenn in bayrischer Zeit unsere Einwohner keinem Grundherren mehr zu dienen hatten, trafen drei schlimme Kriege, -1870/71 Deutsch-Französischer Krieg, Erster und Zweiter Weltkrieg- ,die Menschen in Büschelbach in ihrer ländlichen Lebensweise. Gott sei Dank ging es bald wieder aufwärts und es blieb friedlich bis heute. Büschelbach bildete zusammen mit Malmersdorf und Waltendorf bis 1971 eine Gemeinde. Durch die Gebietsreform wurde der Ort dann nach Lichtenau eingemeindet. Einen sichtbaren Aufschwung erlebte vor allem die Landwirtschaft. Immer stärkere Schlepper kamen zum Einsatz, eine Dreschgenossenschaft gab es schon seit 1928, heute bestehen noch drei landwirtschaftliche Betriebe, die mit neuester Technik geführt werden. Eine bereits bestehende Wasserversorgung erneuerten die Bürger 1954 nach zeitgemäßen Vorgaben. Der 1988 gebohrte "Büschelbacher Brunnen" beinhaltete lange Jahre politische Brisanz mit großem Einsatz von Hans Siller und seinen Mitstreitern. Heute ist auch dieses "Wasserproblem" durch die Renovierung des bestehenden Brunnens gelöst. Um die Erzeugung von Strom bemühten sich die Büschelbacher bereits ab dem Jahr 1924, um sich dann 1949 der allgemeinen Versorgung durch das "Überlandwerk" anzuschließen. Der Bau der Autobahn ab 1970 brachte dem Ort nicht nur Vorteile, sondern auch Lärm. Nicht vergessen werden darf die Entwicklung des Handwerks und der Industrie in unserer Region, die viele Arbeitsplätze anbietet und damit einen großen Beitrag zu unserem Wohlstand liefert. Bewahren wir uns aber auch eine Denkweise, die uns weiterhin in unserer demokratischen Freiheit leben lässt, denn dann waren so manche Opfer unserer Vorfahren auf dem Weg ins Heute, nicht vergeblich. interessant auch dazu: Büschelbach und seine Bauernhöfe, Hans Siller, 2004 Mai 2016 Gerhard Obenauf Lichtenau - 3 - Bürgerservice • Öffnungszeiten Wichtige Rufnummern Nächste Bürgersprechstunde: Montag, 20. Juni 2016 im Büro des Bürgermeisters 17.00 Uhr - 18.00 Uhr, Nächste Sitzung des Marktgemeinderates: Donnerstag, 16. Juni 2016 Beginn: 19.30 Uhr, im Rathaus, Ansbacher Str. 11, Lichtenau Nächste Sitzung des Bauausschusses Montag, 13. Juni 2016 im Rathaus, Ansbacher Str. 11, Beginn: 18.30 Uhr Lichtenau Bitte reichen Sie Ihre Bauanträge bis spätestens 4 Werktage vor dem Sitzungstermin ein, da die Bauanträge vorab von der Verwaltung zu prüfen sind. Nur so kann grundsätzlich sichergestellt werden, dass die Bauanträge in der folgenden Sitzung behandelt werden. Nächste Notartage: Donnerstag, 02. Juni 2016 14.00 Uhr im Rathaus, Ansbacher Str.11, Lichtenau. Terminabsprache mit dem Notariat ist notwendig. Tel. Nr. 09872 / 80 56-0 Rathaus - Öffnungszeiten Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 08.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr 08.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 16.00 Uhr 08.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 16.00 Uhr 08.00 – 12.00 Uhr Telefon: Fax: Mail: Internet: 09827 / 92 11-0 09827 / 92 11 – 33 [email protected] www.Markt-Lichtenau.de Gemeindebücherei Wir sind jeden Donnerstag in der Zeit von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr für Sie da! (außer in den Ferien) Wertstoffhof – Öffnungszeiten (April bis Oktober): Mittwoch: 17.00 Uhr - 19.00 Uhr Samstag: 13.00 Uhr - 15.00 Uhr Nr. 5/16 / KW 22 Redaktionsschluss: nächste Ausgabe: 27. Juni 2016 07. Juli 2016 Kontakt: Zentrum Bayern Familie und Soziales - Region Unterfranken, Orthopädische Versorgungsstelle (OVSt), Georg-Eydel-Str. 13, 97082 Würzburg: 0931/4107-230 oder -234. Mail: [email protected] Telefon, Zentrale: 0931/4107-01 Ansprechpartner Kontakt Bürgermeister Uwe Reißmann Vorzimmer, Amtsblatt, Friedhof.Fremdenverkehr Beate Großmann Einwohnermeldeamt Passamt Rentenangelegenheiten Denise Barth, Ingrid John Kämmerer Dirk Popp Kasse, Eva Hertlein Steueramt Claudia Blank / Alexandra Veit Poststelle@ Markt-Lichtenau.de Gemeindewerke Stefan Fischer Sarah Heusel Bauverwaltung: Norbert Himmer Birgit Moezer Personalsachbearbeitung: Tanja Meyer Bauhof: Dieter Schwab Kläranlage Erwin Leuchs/Dieter Meier Freibad Günter Hafenrichter Jugendzentrum Heike Rosenkranz Grund- und Mittelschule Anna Margareta Weidinger Telefax: Markt Lichtenau Beate.Grossmann@ Markt-Lichtenau.de Denise.Barth@ Markt-Lichtenau.de Ingrid.John@ Markt-Lichtenau.de Dirk.Popp@ Markt-Lichtenau.de Eva.Hertlein@ Markt-Lichtenau.de Claudia.Blank@ Markt-Lichtenau Alexandra Veit@ Markt-Lichtenau.de Stefan.Fischer@ Markt-Lichtenau.de Sarah.Heusel @ Markt-Lichtenau.de Norbert.Himmer@ Markt-Lichtenau.de Birgit.Moezer@ Markt-Lichtenau.de Tanja.Meyer@ Markt-Lichtenau.de Telefon Vermittlung 09827/92 11- 0 09827/9211-14 09827/9211-15 09827/9211-11 09827/9211-12 09827/9211-18 09827/9211-19 09827/9211-21 09827/9211-20 09827/9211-17 09827/9211-23 09827/9211-24 09827/9211-26 09827/69 74 09827/927144 juz-lichtenau@ t-online.de Schulleitung@ VolksschuleLichtenau.de 09827/861 09827/240740 09827 / 17 93 Müllabfuhr: Restmüll: Freitag, 03.06.2016 Freitag, 17.06.2016 Freitag, 01.07.2016 Biotonne: Freitag, 10.06.2016 Freitag, 24.06.2016 Freitag, 08.07.2016 Fundgegenstände: Papiertonne: Dienstag, 07. Juni 2016 Donnerstag, 07. Juli 2016 Freitag, Freitag, Gelber Sack: 10.06.2016 08.07.2016 Die Fundgegenstände können in der Gemeindeverwaltung, Zi. E.02 besichtigt und abgeholt werden. Wir bitten um Bereitstellung der Tonnen bereits ab 06.00 Uhr. Ihr persönlichen Abfallkalender im Internet: www.landkreisansbach.de/buergerservice/abfall. Funkalarmierung der Freiwilligen Feuerwehren: Nächste Funkalarmierungen am 04.06. und 02.07.2016 in der Zeit von 11.05 Uhr bis 11.20 Uhr. Außensprechtage des Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Mittelfranken: im Landratsamt Ansbach, Zi. U 60 Dienstag, 14. Juni 2016 von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr. Außensprechtage der Orthopädischen Versorgungsstelle Würzburg: Außensprechtage werden bei besonderem Bedarf nach vorheriger Absprache im Einzelfall durchgeführt. Sie erfolgen durch Haus- und Firmenbesuche und nur nach Voranmeldung und Terminabsprache: 09827/9211-33 eine rote Kindersportjacke, Uhren mehrere Schlüssel, Kontonummern des Marktes Lichtenau: Sparkasse Ansbach: IBAN: DE72 7655 0000 0000 2344 19 BIC: BYLADEM1ANS VR-Bank Mittelfranken West eG Geschäftsstelle Lichtenau (Gewerbebank) IBAN: DE13 7656 0060 0000 2014 48, BIC: GENODEF1ANS Raiffeisenbank HeilsbronnWindsbach eG IBAN: DE25 7606 9663 0003 4140 00 BIC: GENODEF1WBA Gemeindewerke Lichtenau Sparkasse Ansbach: IBAN: DE25 7655 0000 0008 3927 71 BIC: BYLADEM1ANS Lichtenau - 4 - Nr. 5/16 / KW 22 matorenstationen gilt gemäß § 11 NAV als angemessen. Der vom Anschlussnehmer zu übernehmende Baukostenzuschuss bemisst sich nach Maßgabe der an den betreffenden Netzanschluss für die darüber versorgten Anschlussnutzer vorzuhaltenden Leistung unter Berücksichtigung der Durchmischung wie folgt: Ergänzende Bedingungen der Gemeindewerke Markt Lichtenau zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) Art des Netzanschlusses gemäß § 7 NAV Die Spannung beträgt am Ende des Netzanschlusses bei Drehstrom etwa 400 oder 230 V und bei Wechselstrom etwa 230 V. Die Frequenz beträgt etwa 50 Hertz. Bei der Wahl der Stromart werden die Belange des Anschlussnehmers im Rahmen der jeweiligen technischen Möglichkeiten angemessen berücksichtigt. 1.2 Herstellung und Veränderung des Netzanschlusses sowie eine Erhöhung der Leistung am Netzanschluss sind vom Anschlussnehmer unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare zu beantragen. 1.3 Jedes Grundstück, das eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet, und jedes Gebäude, dem eine eigene Hausnummer zugeteilt wurde, ist über einen eigenen Netzanschluss an das Versorgungsnetz anzuschließen, soweit keine berechtigten Interessen des Anschlussnehmers (wie z. B. eine rechtlich zulässige bauliche oder elektrische Verbindung zwischen den Gebäuden) entgegenstehen. 1. 1.1 2.Zahlungspflichten Für den erstmaligen Anschluss und bei einer Erhöhung oder Änderung der Leistungsanforderung sind vom Anschlussnehmer die Kosten für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses gemäß § 9 NAV und unter den Voraussetzungen des § 11 NAV Baukostenzuschüsse zu zahlen. 3. Baukostenzuschuss (BKZ) gemäß § 11 NAV 3.1 Der von dem Anschlussnehmer als BKZ zu übernehmende Kostenanteil bemisst sich nach dem Verhältnis, in dem die an seinem Netzanschluss vorzuhaltende Leistung zu der Summe der Leistungen steht, die in den im betreffenden Versorgungsbereich erstellten Verteileranlagen oder auf Grund der Verstärkung insgesamt vorgehalten werden können. Dabei wird nur der Teil der Leistungsanforderung berücksichtigt, der 30 kW übersteigt. Der Durchmischung der jeweiligen Leistungsanforderungen wird Rechnung getragen. 3.2 Der BKZ errechnet sich aus den Kosten, die für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteileranlagen erforderlich sind. Die örtlichen Verteileranlagen sind die für die Erschließung des Versorgungsbereiches notwendigen Niederspannungsanlagen und Transformatorenstationen. 3.3 Der Versorgungsbereich entspricht dem Netzgebiet des Netzbetreibers. 3.4 Der BKZ wird auf der Grundlage der durchschnittlich für vergleichbare Fälle entstehenden Kosten pauschal berechnet. 3.5 Ein BKZ in Höhe von 50 % der auf die Anschlussnehmer entfallenen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteileranlagen einschließlich Transfor- (1) Gruppe nicht leistungsgemessene Niederspannungskunden BKZ = 0,5 x Kh x Ph / S Ph BKZ: Der vom einzelnen Anschlussnehmer zur zahlende Baukostenzuschuss. Kh: Kosten-Anteil der Gruppe „Haushaltskunden“ im Versorgungsbereich aufgrund der Aufteilung gemäß Ziffer 3.5. Ph: Der auf den einzelnen Netzanschluss entfallende Anteil an der für die „Haushaltskunden“ im Versorgungsbereich unter Berücksichtigung der Durchmischung vorzuhaltenden Leistung; hierfür gilt in Abhängigkeit von der Anzahl der Haushalte, die über den Netzanschluss versorgt werden, folgender Umlageschlüssel: Bei 1 Haushalt Ph1 = 1 bei 2 Haushalten Ph2 = 1,6 bei 3 Haushalten Ph3 = 1,9 bei 4 Haushalten Ph4 = 2,2 und je weiterer Haushalt + 0,3 S Ph: Die Summe der Ph für alle der Gruppe „Haushaltskunden“ – einschließlich der noch zu erwartenden Haushaltskunden – dienenden Netzanschlüsse, die gemäß der zugrunde liegenden Ausbaukonzeption für die örtlichen Verteilungsanlagen im Versorgungsbereich angeschlossen werden können. Über den Zähler eines Haushaltes versorgte einzelne gewerblich oder beruflich genutzte Verbrauchseinrichtungen (z.B. Beleuchtungsanlage eines Arbeitszimmers) bleiben bezüglich der Baukostenzuschussermittlung außer Ansatz. Gewerbekunden in einem Wohngebäude (z.B. kleine Ladengeschäfte, Arztpraxen, Büros), deren Versorgung über den Anschluss des Wohngebäudes erfolgt und deren Bedarf an vorzuhaltender Leistung (je Kunde) über den eines Haushaltes nicht wesentlich hinausgeht, werden bezüglich der Baukostenzuschussermittlung als je ein Haushalt in dem betreffenden Gebäude angesetzt. (2) Gruppe leistungsgemessene Niederspannungskunden BKZ = 0,5 x Kün x Pün / S Pün BKZ: Der vom einzelnen Anschlussnehmer zur zahlende Baukostenzuschuss. Kün: Kosten-Anteil der Gruppe Übrige Niederspannungskunden im Versorgungsbereich aufgrund der Aufteilung gemäß Ziffer 3.6 Satz 2. Pün: Die am einzelnen Hausanschluss vorzuhaltende Leistung (zu erwartende gleichzeitig benötigte Leistung in kW) im Versorgungsbereich unter Berücksichtigung der Durchmischung. S Pün: Die Summe der Pün für alle der Versorgung der Gruppe Übrige Niederspannungskunden - einschließlich der noch zu erwartenden übrigen Tarifkunden - dienenden Hausanschlüsse, die gemäß der zugrunde liegenden Ausbaukonzeption für die örtlichen Verteilungsanlagen im Versorgungsbereich angeschlossen werden können. 3.6 Der Anschlussnehmer zahlt einen weiteren BKZ, wenn seine Leistungsanforderung erheblich über das der ursprünglichen Berechnung zugrunde liegenden Maß erhöht. Eine erhebliche Erhöhung ist dann anzunehmen, wenn der weitere BKZ in einem angemessenen Verhältnis zu dem Aufwand der Erhebung steht. Die Berechnung erfolgt nach den vorgenannten Grundsätzen. Lichtenau - 5 - 4. Kosten gemäß § 9 NAV 4.1 Der Anschlussnehmer erstattet dem Netzbetreiber die Kosten für die Herstellung des Netzanschlusses, d. h. die Verbindung des Verteilernetzes mit der elektrischen Anlage, beginnend an der Abzweigstelle des Niederspannungsnetzes und endend mit der Hausanschlusssicherung, es sei denn, im Netzanschlussvertrag wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen. 4.2 Der Anschlussnehmer erstattet dem Netzbetreiber weiterhin die Kosten für Änderungen des Netzanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung der elektrischen Anlage erforderlich oder aus anderen Gründen vom Anschlussnehmer veranlasst werden. Wird der Netzanschlussvertrag gekündigt und/oder der Netzanschluss vom Netz getrennt und zurückgebaut, trägt der Anschlussnehmer die Kosten für die Trennung des Netzanschlusses vom Netz sowie dessen Rückbau. 4.3 Der Anschlussnehmer erstattet dem Netzbetreiber die Kosten für die Herstellung des Anschlusses nach tatsächlichem Aufwand. 4.4 Verändern sich die Eigentumsverhältnisse nachträglich in der Art und Weise, dass der Netzanschluss über Grundstücke Dritter verläuft, ist der Anschlussnehmer verpflichtet, die Kosten einer deswegen erforderlichen Verlegung zu tragen, insbesondere wenn der Dritte berechtigt die Verlegung des Netzanschlusses oder von Leitungen auf Kosten des Netzbetreibers fordert. 5. Provisorische Anschlüsse Montage und Demontage von provisorischen Netzanschlüssen werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Im Übrigen gelten die allgemeinen Bedingungen. Vorauszahlungen für Netzanschlusskosten und BKZ; §§ 9 Abs. 2, 11 Abs. 6 NAV 6.1 Der Netzbetreiber verlangt für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses Vorauszahlungen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass der Anschlussnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Der Netzbetreiber nimmt einen solchen Fall regelmäßig an, wenn derselbe Anschlussnehmer innerhalb der letzten 24 Monate seinen Verbindlichkeiten gegenüber dem Netzbetreiber vollständig oder teilweise nur aufgrund von Mahnungen nachgekommen ist. Unter den gleichen Voraussetzungen wird der Netzbetreiber eine Vorauszahlung für den BKZ verlangen. 6.2 Werden von einem Anschlussnehmer mehrere Netzanschlüsse beantragt, kann der Netzbetreiber angemessene Abschlagszahlungen verlangen. 8. Unterbrechung des Netzanschlusses gemäß § 24 NAV 8.1 Die Kosten einer Unterbrechung und Wiederherstellung des Anschlusses und der Anschlussnutzung gemäß § 24 NAV sind dem Netzbetreiber vom Anschlussnehmer oder Anschlussnutzer oder im Falle des § 24 Abs. 3 NAV vom Lieferanten oder Anschlussnutzer zu ersetzen. Die Kosten werden dem Anschlussnehmer/Anschlussnutzer/Lieferanten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Dem Anschlussnehmer/Anschlussnutzer/ Lieferanten ist der Nachweis, dass die Kosten überhaupt nicht entstanden oder niedriger entstanden sind, gestattet. 8.2 Die Aufhebung der Unterbrechung setzt voraus, dass die Gründe für die Einstellung vollumfänglich entfallen sind und wird vom Netzbetreiber von der Bezahlung der Unterbrechungs- und Wiederherstellungskosten abhängig gemacht. 8.3 Soweit der Anschlussnehmer/Anschluss-nutzer trotz ordnungsgemäßer Terminankündigung und Ersatzterminankündigung in beiden Terminen nicht angetroffen wird und die erforderlichen Maßnahmen dadurch nicht durchgeführt werden können, kann der Netzbetreiber für zusätzliche Anfahrten dem Anschlussnehmer/Anschlussnutzer die dadurch entstehenden Kosten nach tatsächlichem Aufwand berechnen. Der Anschlussnehmer/Anschlussnutzer hat das Recht, nachzuweisen, dass Kosten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sind, als es die Pauschale ausweist. 9. 6. 7. 7.1 7.2 7.3 7.4 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage gemäß § 14 NAV Jede Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage erfolgt gemäß § 14 NAV und ist beim Netzbetreiber unter Verwendung eines von diesem zur Verfügung gestellten Vordruckes zu beantragen. Für jede Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage durch den Netzbetreiber werden die hierfür entstehenden Kosten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Ist eine beantragte Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage aufgrund von Mängeln an der Anlage nicht möglich, so zahlt der Anschlussnehmer hierfür sowie für jede weitere vergebliche Inbetriebsetzung die tatsächlich entstandenen Kosten. Der Anschlussnehmer hat das Recht, nachzuweisen, dass Kosten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sind, als es die Pauschale ausweist. Die Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage setzt die vollständige Bezahlung des BKZ und der Netzanschlusskosten voraus. Nr. 5/16 / KW 22 Verlegung von Mess- und Steuereinrichtungen Der Anschlussnehmer hat die Kosten für die Verlegung von Mess- und Steuereinrichtungen des Netzbetreibers gemäß § 22 Abs. 2 Satz NAV zu tragen. Diese sind dem Netzbetreiber nach tatsächlichem Aufwand zu erstatten. Der Anschlussnehmer hat das Recht nachzuweisen, dass Kosten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sind, als es die Pauschale ausweist. 10. Technische Anschlussbedingungen gemäß § 20 NAV 10.1 Die technischen Anforderungen des Netzbetreibers an den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Betrieb der elektrischen Anlagen einschließlich Eigenanlagen sind in den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers zu diesen Ergänzenden Bedingungen festgelegt. 11. Zahlung und Verzug, Mahnkostenpauschale gemäß § 23 NAV 11.1 Rechnungen und Abschlagsforderungen des Netzbetreibers werden zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Bei Zahlungsverzug kann der Netzbetreiber, wenn er erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch entstandenen Kosten nach tatsächlichem Aufwand berechnen. Der Anschlussnehmer/Anschlussnutzer hat das Recht, nachzuweisen, dass ein Verzugsschaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist, als es die Pauschale ausweist. 11.2 Rechnungsbeträge und Abschläge sind für den Netzbetreiber kostenfrei zu entrichten. Maßgeblich für die rechtzeitige Erfüllung der Fälligkeitstermine ist der Eingang der Zahlung beim Netzbetreiber. 12. Inkrafttreten Diese Ergänzenden Bedingungen zur NAV treten am 01.07.2016 in Kraft. Lichtenau - 6 - Nr. 5/16 / KW 22 Ausschuss spürte ich die gemeinsame Anstrengung, vor den finanziellen Herausforderungen nicht zu kapitulieren, sondern gemeinsam die Probleme zu lösen. Ich will auf einige Eckpunkte kurz eingehen, bevor unser Kämmerer Herr Popp den Haushalt im Detail erläutert. Technische Anschlussbedingungen der Gemeindewerke Markt Lichtenau: Ab dem 01.07.2016 gelten für den Netzbetrieb der Gemeindewerke Markt Lichtenau folgende „Tech-nische Anschlussbedingungen“: Niederspannungsnetz: TAB 2007 des BDEW (Stand: Juli 2007, Ausgabe 2011) Hinweise TAB Stand 11.2015 Mittelspannungsnetz: TAB Mittelspannung 2008 des BDEW (Ausgabe Mai 2008) Einzusehen sind die Technischen Anschlussbedingungen auf unserer Internetseite unter www.markt-lichtenau.de Haushaltsberatung 2016 am 19. Mai 2016 Auf dem Weg zur „Quadratur des Kreises“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute Abend einen Haushalt, der an manchen Punkten „denkwürdig“ sein wird. Wir sollten nachdenken, was mit diesem Haushalt zum Ausdruck kommt (strategisch und inhaltlich), und dieses Nachdenken mit den Entscheidungen der Vergangenheit in Verbindung bringen, die für uns wichtige Weichenstellungen beinhalteten. Weichenstellungen in welche Richtung? Ein kommunaler Haushalt ist immer ein in Zahlen gegossener „Fußabdruck“ der politischen Visionen. Zwei konstitutive Elemente unseres kommunalpolitischen Gestaltungsspielraumes waren uns immer wichtig und fast täglich bewusst: Langfristige Konsolidierung der Kommunalfinanzen einerseits und gleichzeitig positive und aktive Weiterentwicklung unseres Gemeinwesens andererseits. Zwei „Antipoden“ die sich scheinbar ausschließen. Oder anders formuliert: Wir müssen versuchen, die „Quadratur des Kreises“ hinzubekommen. Die erste Erkenntnis heute Abend: „Wir bringen langsam die Ecken ins Runde und das Runde in die Ecken“. Uns im Gemeinderat ist seit vielen Jahren klar, dass sparen des Sparens willen eine negative Spirale in Gang setzt, die letztlich einer Gemeinde Zukunftschancen verbaut. Wir wissen allerdings auch, dass wir mit einem zu hohen Verschuldungsgrad und damit verbundenen hohen Schuldendienst zukünftig keinerlei Gestaltungsspielräume für die positive Entwicklung für unser schönes Lichtenau erhalten. Beide Aspekte werden von einer breiten Mehrheit des Gemeinderates mitgetragen. Hierfür schon jetzt meinen herzlichen Dank für das sehr gute Miteinander und für die konstruktiven und von Verantwortung getragenen Diskussionen, die nicht immer zu einem einstimmigen Ergebnis geführt haben, aber immer von gegenseitigem Respekt getragen wurden. Der vorliegende Haushalt wurde im letzten Haupt- und Finanzausschuss intensiv beraten. Es bestand Einigkeit, diesen Haushaltsentwurf, so wie er heute vom Kämmerer eingebracht wird, dem Gemeinderat zur Abstimmung zu empfehlen. Auch im Denkwürdig ist der vorliegende Haushalt aus verschiedenen Gründen. Seit 15 Jahren ist dieser Haushalt der erste, der erstmalig keine neue Kreditermächtigung für das Haushaltsjahr vorsieht. Gleichzeitig werden wir im Jahr 2016 im Vermögenshaushalt mit 4,8 Mio € einen Rekordinvestitionshaushalt verabschieden. Die Quadratur des Kreises? Noch nicht! Erstens werden wir für 2016 voraussichtlich noch auf eine Kreditermächtigung aus den Vorjahren in Höhe von 755.000,—€ zurückgreifen. Wenn wir diese Kredite abrufen müssen, wird sich unsere pro-Kopf-Verschuldung nochmals leicht erhöhen. Aber: Zweitens sinken unsere Kreditausgaben kontinuierlich. Dies vor allem, weil einige der Kredite aus der Hochzinsphase abfinanziert wurden, und gleichzeitig die neuen Kredite mit einem erheblich niedrigeren Zinsniveau abgeschlossen werden konnten. Drittens können wir wie 2015 auch heuer wieder mit höheren Einnahmen aus der Gewerbesteuer rechnen. 2015 hatten wir eine Rekordeinnahmen von fast 1 Mio €. Dies war im Vergleich zu 2014 eine Steigerung um 50%. Seit langem sind die Einnahmen aus der Gewerbesteuer wieder höher als die Schlüsselzuweisungen. Eine derartig hohe Gewerbesteuereinnahme hatte der Markt Lichtenau noch nie. Wie es derzeit ausschaut, verstetigt sich der Trend der höheren Gewerbesteuereinnahmen. Der Grund: „Vorausschauende Entscheidungen“ des Marktgemeinderates. Wir wussten, dass wir unseren Haushalt nur dann konsolidieren können, wenn wir langfristig höhere Einnahmen erwirtschaften. Deshalb war unser Ziel, vor allem das Gewerbe und die Unternehmen in Lichtenau gezielt zu fördern und vor allem das neue Gewerbegebiet an der Autobahn zu erschließen. Durch einen klugen Beschluss des Marktgemeinderates konnten wir in Partnerschaft mit einem örtlichen Erschließungsträger, der Fa. Ulsenheimer, eine optimale Entwicklung des Gewerbegebietes auf den Weg bringen, der einerseits die Gemeindefinanzen schonte und gleichzeitig jetzt die ersten Früchte in Form von zusätzlicher Gewerbesteuer einbringt. Investieren und damit die wichtige Infrastruktur stärken und gleichzeitig die notwendigen begrenzten Finanzmittel effizient einsetzen – die Quadratur des Kreises fast geschafft! Viertens haben wir seit Jahren eine kontinuierliche Steigerung unserer Einnahmen aus der Einkommenssteuer. Dies ist bis jetzt unsere wichtigste Einnahmequelle. Die Einkommenssteuer ist Ausdruck der Finanzkraft der Haushalte in Lichtenau. Je mehr Einkommensbezieher wir in Lichtenau haben, desto höher fällt der Einkommenssteueranteil aus. Leider haben wir durch unsere problematische Topografie kaum die Möglichkeit, größere Neubaugebiete auszuweisen, die entsprechend neue Einkommensbezieher nach Lichtenau lockt. Aber: Keine Krise ohne Chance: Wir sind gezwungen, durch kluge Innenentwicklung Leerstände in bestehenden Gebäuden zu verhindern und durch attraktive Nachverdichtung wenigstens teilweise neue Wohngebiete zu erschließen. Langfristig ist dies aus meiner Sicht ein guter Weg, das Lichtenauer Gemeinwesen organisch wachsen zu lassen und damit den Bürgerinnen und Bürgern die Chance zu geben, sich mit ihrer Wohngemeinde zu identifizieren. Lichtenau - 7 - Diese gezielte Innenentwicklung und Nachverdichtung wäre ohne die Unterstützung der Städtebauförderung nicht möglich. Auch hier hat der Gemeinderat vor vielen Jahren die richtigen Weichenstellungen vorgenommen. Die Entscheidung, ein städtebauliches Entwicklungskonzept aufzustellen, war die Voraussetzung für die umfangreichen Fördermittel aus der Städtebauförderung. Auch hier war uns klar – eine Entwicklung anzustoßen, die uns die maximalen Fördermittel sichert. Ohne zusätzliche Einnahmen wären viele Projekte nicht denkbar. Jetzt profitieren wir von einer Entscheidung, die damals von einigen Bürgerinnen und Bürgern mit Skepsis begleitet wurde. Ohne Städtebauförderung wäre z.B. die Neugestaltung des Kirchenvorplatzes oder die Bauerschließung im Brauereigelände nicht möglich gewesen. Ich will in diesem Zusammenhang – Thema Weichenstellung – noch zwei Beispiele aufzählen, die jetzt positive Wirkung auf unsere finanzielle Situation ausüben. Die Entscheidung im Gemeinderat zur Übertragung der Betriebsträgerschaft der KiTa auf die Kirchengemeinde hat uns davor bewahrt, kostenintensive Doppelstrukturen aufzubauen, die für beide Trägern eine große finanzielle Belastung bedeutet hätte. Die jetzige Organisation der KiTa lässt die Betreuung ohne internen Konkurrenzdruck nach den jeweiligen Bedürfnissen flexibel gestalten. Diese Weichenstellung war wichtig, weil wir als Gemeinde genau analysieren müssen, welche Angebote zukünftig wie zu organisieren sind. Ein kleines aber interessantes Beispiel von Investition zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit ist die Umsetzung der Maßnahmen zur Energieeinsparung im Freibad auf der Grundlage der Ergebnisse eines Projektes der Hochschule Ansbach. Auch hier haben wir zunächst Skepsis überwinden müssen. Jetzt, nach vier Jahren, haben wir überaus positive Auswirkungen auf die Betriebskosten des Freibades. Im Ranking der Freibäder, was die Energieeffizienz und damit die Energiekosten anbelangt, spielen wir „in der CL“ der energieeffizientesten Freibäder Deutschlands. Auch hier war die Weichenstellung auf mittelfristige Sicht angelegt. Andere Entscheidungen, die qualitativ noch auf einer ganz anderen Ebene spielen, die intra- und interkommunale Zusammenarbeit bei verschiedenen Aufgaben (FFW, Bauhof, Werke etc.) konnten wir bisher noch nicht umsetzen. Teils, weil wir der Zeit vielleicht zu weit voraus waren, teils, weil die Widerstände einzelner, die ihren Besitzstand bedroht fühlten, noch zu groß sind. Ich brauche kein Prophet zu sein, um zu behaupten, dass wir diese Diskussion in den nächsten zehn Jahren auf allen Ebenen der kommunalen Familie heftig führen werden. Wichtig bleibt für mich immer das Thema des Zeitpunktes von Entscheidungen. Rechtzeitig, zu einem Zeitpunkt, in dem wir noch selbst Vieles gestalten können, oder später, wenn wir mit dem Rücken zur Wand stehen und Entscheidungen durch die „normative Kraft des Faktischen“ vorgegeben sind. „Made by design“ oder „made by desaster“ wird zukünftig die spannende Frage sein. Deshalb werden die oben genannten Themen weiterhin im Focus bleiben. Denkwürdig ist der gleich zu beratene Haushalt auch deshalb, weil wir seit längerer Zeit dank der hohen Zuführung zum Vermögenshaushalt mit einer moderaten freien Finanzspanne rechnen können. Diese sogenannte freie Finanzspanne ist eine der Kennzahlen für die Fähigkeit der Kommune, aus eigener Kraft seine finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Ein großer Teil der Investitionen in diesem Jahr sind Investitionen in Grundstücke bzw. deren Erschließung. Diese Investitionen werden wir in den nächsten Jahren durch Verkauf der Liegenschaften wieder erwirtschaften. Auch an diesem Beispiel zeigt sich die Rolle der Gemeinde nicht als Verwalter, sondern als Gestalter der Lebenswirklichkeit seiner Bürgerinnen und Bürger. Wir müssen trotz der positiven finanziellen Entwicklung sehr darauf achten, uns nicht in finanzielle Abenteuer zu stürzen. Die Finanzplanung zeigt, dass wir auch in den nächsten Jahren Nr. 5/16 / KW 22 mit einem Kreditbedarf rechnen müssen. Wie hoch dieser dann tatsächlich ausfällt, wird entscheidend durch unsere umsichtigen und vorausschauenden Entscheidungen im Gemeinderat determiniert. Ich bin sehr zuversichtlich, dass uns dies gelingen wird. Zum Schluss meiner allgemeinen Einführung in den Haushaltsentwurf möchte ich mich bei unserem Kämmerer Herrn Popp bedanken, der trotz Doppel bzw. Dreifachbelastung einen Haushaltsentwurf vorgelegt hat, der sich durch hohe Sachkompetenz und realistischen Annahmen auszeichnet. Hierfür meine Anerkennung und herzlichen Dank. Ganz zum Schluss – die Kommunalaufsicht hat signalisiert, den Haushalt in dieser Form auch zu genehmigen. Wieder Störche in Lichtenau! Auch in diesem Jahr können wir uns über Storchennachwuchs freuen. Auf dem Brauereischlot strecken drei Jungstörche ihre Köpfchen neugierig aus dem Nest. Da die Eltern genügend Nahrung in den Rezatauen finden, entwickeln sich die Jungstörche prächtig. Freuen dürfen wir uns auch in Immeldorf. Hier hat sich seit sehr langer Zeit wieder ein Storchenpaar niedergelassen. Wir hoffen, dass nächstes Jahr auch in Immeldorf mit Jungstörchen zu rechnen ist. Vorsicht Longboards! Seit einiger Zeit sind bei den Kindern und Jugendlichen sogenannte „Longboards“ beliebt. Das sind längere Skateboards, auf denen man im Liegen abschüssige Straßen befahren kann. Wiederholt ist es dabei bereits zu „Beinaheunfällen“ gekommen. Wir bitten die Eltern, auf Ihre Kinder eindrücklich einzuwirken, die besonderen Gefahren dieser Geräte immer im Auge zu behalten. Ein Autofahrer kann an unübersichtlichen Stellen die niedrigen, teilweise schnell fahrenden Geräte samt Fahrer schwer oder nicht rechtzeitig erkennen. Treffen der ehemaligen Bediensteten des Marktes Lichtenau Wir treffen uns einmal im Vierteljahr im Gasthaus „Marga‘s Scheune“ Marktplatz am Donnerstag, 09. Juni 2016, ab 15.00 Uhr Wir wünschen Ihnen schöne, unterhaltsame Stunden Uwe Reißmann, 1. Bürgermeister Lichtenau - 8 - Nr. 5/16 / KW 22 Zur Anfrage in der Bürgerversammlung am 18.03.2016 bezüglich Wasser- und Abwassersatzung In der Bürgerversammlung wurde die umfangreiche Anfrage vorgelesen und einige grundsätzliche Anmerkungen gemacht. In der Bürgerversammlung wurde bekannt gegeben, in einem der nächsten Amtsblätter das Prinzip der Beitrags- und Gebührenkalkulation nochmals darzustellen. In der Anfrage wurde vor allem thematisiert, wie der Wegfall von Großeinleitern in das Abwassersystem finanziell aufgefangen wird. In der Grafik sehen Sie, wie sich die Aufwendungen für die Wasserversorgung bzw. Abwasserreinigung zusammensetzt und wie diese Aufwendungen durch Gebühren und Beiträge finanziert werden. Wir sind gesetzlich verpflichtet, sowohl im Wasser- wie im Abwasserbereich kostendeckend zu kalkulieren. Um dies zu gewährleisten, müssen die Kommunen spätestens alle 4 Jahre ihre Aufwendungen exakt erheben und daraufhin die Beiträge und Gebühren neu kalkulieren. Wir in Lichtenau kalkulieren seit kurzem alle 2 Jahre, um die „Kostensprünge“ nicht zu hoch werden zu lassen. ĞŝƚƌćŐĞĨƺƌŶƐĐŚůƵƐƐ Ͳ'ƌƵŶĚƐƚƺĐŬƐĨůćĐŚĞŶ Ͳ'ĞƐĐŚŽƐƐĨůćĐŚĞŶ 'ĞďƺŚƌĞŶĂƵƐsĞƌďƌĂƵĐŚ ͲtĂƐƐĞƌͲďǁĂƐƐĞƌŵĞŶŐĞ Ͳ'ƌƵŶĚŐĞďƺŚƌĨƺƌćŚůĞƌ ƵĨǁĞŶĚƵŶŐĞŶĨƺƌ tĂƐƐĞƌǀĞƌƐŽƌŐƵŶŐďnjǁ͘ ďǁĂƐƐĞƌĞŶƚƐŽƌŐƵŶŐ WĞƌƐŽŶĂůŬŽƐƚĞŶ ͲdĞĐŚŶ͘^ĞƌǀŝĐĞ ͲsĞƌǁĂůƚƵŶŐ ^ĂĐŚŬŽƐƚĞŶnj͘͘ ͲhŶƚĞƌŚĂůƚ<ĂŶĂů͕>ĞŝƚƵŶŐĞŶ ͲtĂƐƐĞƌďĞnjƵŐ Ͳ^ƚƌŽŵĨ͘WƵŵƉĞŶ Ͳ<ůćƌƐĐŚůĂŵŵĞŶƚƐŽƌŐƵŶŐ ͲďǁĂƐƐĞƌĂďŐĂďĞ ŝŶŶĂŚŵĞŶ с ƵƐŐĂďĞŶ <ĂůŬƵůĂƚŽƌŝƐĐŚĞ ͲďƐĐŚƌĞŝďƵŶŐĞŶ ͲsĞƌnjŝŶƐƵŶŐ Nach den vorliegenden Daten haben wir im Lichtenauer Versorgungsgebiet für die Trinkwasserversorgung fast 96% der Anschlussnehmer mit einem Wasserzähler zu 4 m3/h zu € 40,--/Jahr Lichtenau - 9 - Nr. 5/16 / KW 22 Für einen durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt bedeutet dies ein Kostenanteil von ca. 8% an den Wassergebühren. Für die Abwasserentsorgung ist der Kostenanteil von ebenfalls 96% aller Anschließer bei unter 6% (durchschnittlicher 4-Personen-Haushalt) der gesamten Abwassergebühr. Hier sehen Sie die Entwicklung der Menge der Trinkwasserversorgung bzw. Einleitungsmenge für die Abwasserbeseitigung. Angesichts dieser Mengen sind die Schwankungen durch Wegfall von Großeinleitern bzw. hinzukommende Neukunden jeweils im Rahmen der 2-jährigen Neukalkulation zu berücksichtigen. Die Auswirkungen beider Effekte zusammen mit den jeweils geänderten Rahmendaten (Kostenveränderungen s.o.) lassen einen monokausalen Zusammenhang zwischen Gebührenveränderungen und einem „Ereignis“ nicht zu. Gleichwohl beeinflusst die Menge der Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung den „Kostendeckungsgrad“ der Gebühren und Beiträge. Lichtenau - 10 - Nr. 5/16 / KW 22 Schließung der Postfiliale in Lichtenau Die Deutsche Post, Regionalleitung Süd, informierte uns, dass die Postfiliale in Lichtenau, Obere Industriestraße 4, zum 30. Juni 2016 geschlossen wird. In Lichtenau soll wieder eine neue Filiale eingerichtet werden, sobald die Gebietsleitung einen neuen Partner gefunden hat. Den genauen Standort und den Eröffnungstermin werden wir im Amtsblatt veröffentlichen. Im Internet unter www.deutschepost.de/postfinder können Sie sich über die weiteren Filialen und die Standorte der Briefkästen, einschließlich der Leerungszeiten informieren. Ungewöhnlicher Besuch im Rathaus Keine erhöhten Nitratwerte im Versorgungsgebiet Lichtenau Bezüglich der Sorgen über erhöhte Nitratwerte bayerischer Wasserversorger teilen die Gemeindewerke Markt Lichtenau mit, dass die Nitratwerte des Trinkwassers in der Marktgemeinde Lichtenau keinen Anlass zur Besorgnis ergeben. Der Grenzwert für Nitrat beträgt 50 mg/l. Der Nitratanteil im Trinkwasser des Wasserwerks Lichtenau beträgt 5,1 mg/l und im Trinkwasser des Wasserwerks Büschelbach unter 1 mg/l. Unsere vollständigen Untersuchungsergebnisse finden Sie im Internet unter: www.markt-lichtenau.de Für die von der Reckenberg-Gruppe versorgten Ortsteile beträgt der Nitratwert 14 mg/l sowie 26,2 mg/l für die von den Stadtwerken Ansbach versorgten Ortsteile. Die vollständigen Untersuchungsergebnisse des jeweiligen Versorgers finden Sie ebenfalls im Internet unter: www.reckenberg-gruppe.de bzw. www.stadtwerke-ansbach.de Freibad Lichtenau Am Montag, 23. Mai 2016, machte eine Gruppe von Zimmerern auf der Walz Halt im Rathaus. Die sechs jungen Männer sind Teil einer über 20-köpfigen „Begleitgruppe“, die Philipp Hußlein nach über drei Jahren Walz wieder in seine Heimatgemeinde begleiteten. Wir haben uns sehr darüber gefreut und wünschen den jungen Männern weiterhin viel Freude in ihrem Beruf und gute Erfahrungen mit den Menschen auf der ganzen Welt. Badstr. 45, 91586 Lichtenau Öffnungszeiten: täglich ........................................................ von 9.00 - 20 00 Uhr Bei schlechtem Wetter gelten folgende Öffnungszeiten: werktags .................................................. von 09.00 - 10.30 Uhr und .......................................................... von 18.30 - 20.00 Uhr Lichtenau - 11 - Samstag, Sonntag und an Feiertagen: .................................. von 09.00 - 10.30 Uhr und .......................................................... von 17.00 - 18.30 Uhr Servicetelefon: ....................................................... 09827 / 861 www.markt-lichtenau.de/ml_freibad.html … wieder Bettler an der Haustür In letzter Zeit erreichen uns immer wieder Mitteilungen aus der Bevölkerung, dass Bettler (meistens osteuropäisch) im Gemeindebereich von Lichtenau unterwegs sind. Generell ist das Betteln an der Haustür nicht verboten; den betroffenen Hausbewohnern kann man nur zur Vorsicht raten. So sollte vermieden werden, den/die Bettler in die Wohnung zu lassen (Trick mit dem Glas Wasser“). Seien Sie höflich und bestimmt an der Haustür. Wenn Sie nicht geben wollen, schließen Sie zügig die Türe wieder. Falls Sie einen Bettler unberechtigt in Ihrem Haus antreffen oder Auffälliges aufgrund dieser Situation bemerken, verständigen Sie die Polizei. Nachrichten anderer Stellen Das Landratsamt Ansbach informiert: Information zur Checkliste für Unternehmen Nr. 5/16 / KW 22 Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) Erhöhtes Unfallrisiko durch Handys beim Fahrradfahren Hände weg vom Smartphone beim Fahrradfahren Die Kommunale Unfallversicherung Bayern und die Bayerische Landesunfallkasse (KUVB/Bayer. LUK) rechnen damit, dass bald wieder die Zahl der Fahrradunfälle steigen wird, die auf eine Nutzung des Smartphones zurückgehen. „Im Frühling und Sommer sind mehr Schülerinnen und Schüler sowie Studierende mit dem Rad unterwegs. Für viele von ihnen gehört das Smartphone zur Grundausstattung – leider zu oft auch beim Rad fahren“, sagt Elmar Lederer, Geschäftsführer von KUVB und Bayer. LUK. Wer sein Handy auf dem Rad benutzt, schränkt seine Aufmerksamkeit stark ein und erhöht so sein Unfallrisiko. Dabei ist die Handy-Nutzung auf dem Rad nicht nur gefährlich, sondern kann mit einem Bußgeld von 25 Euro auch noch teuer werden. Verboten: Telefonieren, Fotografieren, Nachrichten schreiben Untersagt ist jegliches Hantieren mit dem Mobiltelefon während des Fahrens, also nicht nur das Telefonieren, sondern zum Beispiel auch das Fotografieren oder das Schreiben von Nachrichten. Nur wenn beide Hände frei sind, ist eine Benutzung erlaubt und auch sicher. Mit einer Handyhalterung am Lenker oder einem Headset darf das Gerät zur Navigation, zum Telefonieren oder zum Musikhören genutzt werden – allerdings in einer Lautstärke, die es erlaubt, auch andere Verkehrsgeräusche noch gut zu hören. Wird das Handy bedient, muss dafür angehalten werden. Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) Bayerische Landesunfallkasse (Bayer. LUK) Referat Kommunikation, Ungererstraße 71 80805 München Tel: 089 360 93 – 119 Fax: 089 360 93 – 380 Unternehmen, die jungen Flüchtlingen einen Ausbildungsplatz und somit eine berufliche Perspektive in Ihrem Betrieb bieten möchten, stellen sich hierbei viele Fragen. Wie spreche ich diese jungen Menschen gezielt an? Wie stelle ich fest, welcher Jugendliche sich, für den von mir angebotenen Ausbildungsberuf eignet?, Welche Punkte sind gerade bei der Ausbildung junger Flüchtlinge besonders zu beachten?, Welche Behörden und Einrichtungen müssen und welche sollten hierbei einbezogen werden?, An wen kann ich mich bei Problemen oder Unklarheiten wenden? Diese und viele weitere Fragen werden in der neuen 14-seitigen Checkliste für Unternehmen und Ausbildungsbetriebe im Landkreis Ansbach kurz und prägnant von Fachleuten beantwortet. Die Broschüre geht hierbei, wie der Titel zu erkennen gibt, speziell auf die zu berücksichtigenden Besonderheiten, wie Aufenthaltsstatus, Arbeitserlaubnis, Sprachkompetenz und Fördermöglichkeiten, bei der Ausbildung junger Flüchtlinge ein. Den einzelnen Schritten sind die Kontaktdaten der jeweiligen regionalen Ansprechpartner zugeordnet, um einen möglichst schnellen und reibungslosen Kontakt zwischen Unternehmen und Behörde zu gewährleisten. Die Checkliste entstand auf Anregung engagierter von Unternehmen aus dem Landkreis Ansbach und wurde im Rahmen des Bildungsregionsprozesses von der Wirtschaftsförderung Landkreis Ansbach GmbH in Kooperation mit der Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg, der Ausländerbehörde Landkreis Ansbach, der EJSA Rothenburg gGmbH, der HWK für Mittelfranken, der IHK Nürnberg für Mittelfranken, des Jobcenters Landkreis Ansbach und des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Ansbach erstellt. Die Broschüre liegt kostenlos in digitaler und Printversion vor. Sie kann unter www.bildung-landkreis-ansbach.de (Migration & Integration) kostenlos heruntergeladen oder bei der Wirtschaftsförderung Landkreis Ansbach GmbH ([email protected]) angefordert werden. Die Deutsche Rentenversicherung in Bayern Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern teilt mit: Studium bei der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern Studium mit Praxisbezug? Dafür ist die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern der richtige Ansprechpartner. Der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung für die Region Ober-, Mittel- und Unterfranken ist ein Arbeitgeber mit rund 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und bietet vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten an. Unter anderem auch ein duales Studium. Das Studienangebot beim Rentenversicherungsträger mit der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen ermöglicht den Einstieg in die Beamtenlaufbahn (dritte Qualifikationsebene). Der erste Schritt dafür ist die Teilnahme am zentralen Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses. Die Anmeldefristen laufen bereits, Anmeldeschluss ist der 10. Juli 2016. Mehr dazu findet man im Internet unter www.lpa.bayern. de. Alles Wissenswerte zum dualen Studium und weiteren vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten bei einem großen Arbeitgeber mit zwei Hauptverwaltungen in Bayreuth und Würzburg, acht Außenstellen und acht eigenen Rehabilitationskliniken findet man auch unter www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de/ausbildung. Lichtenau - 12 - Nr. 5/16 / KW 22 Lichtenau LANDESAMT FÜR DIGITALISIERUNG, BREITBAND UND VERMESSUNG Bekanntmachung über Höhenmessungen des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) führt in diesem Jahr in Ihrem Gebiet grundlegende Höhenmessungen (Nivellements) durch, mit denen das bestehende Netz von amtlichen Höhenfestpunkten erneuert werden soll. Diese Messungen sind für die Allgemeinheit von großer Bedeutung. Höhepunkte werden nicht nur für die Neuherstellung und Laufendhaltung von amtlichen Landkarten, sondern auch für eine Vielzahl anderer Zwecke benötigt. So sind genaue Höhenfestpunkte z.B. für Überwachungs- und Baumaßnahmen an Verkehrswegen, Gewässern (Hochwasserschutz) und Versorgungsleitungen sowie für die Auswertung von Luftbildern erforderlich. Für diese und eine Reihe weiterer Aufgaben hat es sich als zweckmäßig und wirtschaftlich erwiesen, ein gleichmäßig über das ganze Land verteiltes Netz von Höhenfestpunkten zu schaffen. Aus diesem Grund wurde dem LDBV der gesetzliche Auftrag erteilt, ein Höhennetz aufzubauen und zu erhalten. Die Nivellements des LDBV dienen der Grundlagenvermessung und werden auch in Gebieten durchgeführt, in denen in nächster Zukunft keine Baumaßnahmen zu erwarten sind. Im Auftrag von Baufirmen oder Privatleuten führt das LDBV keine Nivellements durch. In bestimmten Zeitabständen müssen die Messungen wiederholt werden, um zu überprüfen, ob die Höhenfestpunkte ihre Höhenlage unverändert beibehalten haben. Die angewandten Messverfahren erlauben es, auch geringfügige Höhenänderungen der Punkte festzustellen, sodass u.a. Rückschlüsse auf Bewegungen der Erdoberfläche gezogen werden können. Die Höhenfestpunkte sollen über einen möglichst langen Zeitraum höhenbeständig und vor Verlust geschützt sein. Man verwendet deshalb in der Regel stabile Metallbolzen, die in gut fundierten Bauwerken oder in einbetonierten Granitpfeilern angebracht werden. Für jeden Höhenpunkt wird die Höhenlage über dem mittlerem Meeresspiegel durch Nivellements mit Millimetergenauigkeit bestimmt und gegen eine Gebühr bekannt gegeben. Das Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster vom 31.01.1970 (BayRS 2191-F) regelt die Befugnis zum Anbringen der Höhenbolzen und zum Betreten privater Grundstücke, soweit dies zur Durchführung der Vermessungsarbeiten erforderlich ist. Für die Schaffung und Erhaltung von Höhenfestpunkten besteht ein öffentliches Interesse. Die Bevölkerung wird deshalb um Verständnis für die Arbeiten gebeten. Wenn bevorstehende Baumaßnahmen oder andere Vorhaben einen bereits bestehenden Höhenfestpunkt gefährden, wird gebeten, das LDBV oder das zu- - 13 - Nr. 5/16 / KW 22 ständige Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung möglichst frühzeitig zu benachrichtigen. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Alexandrastraße 4, 80538 München | Postfach 221428 Telefon: 089 2129-1111 | Fax: 089 2129-1113 | EMail: [email protected] Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Nivellement Herr Dieter Hemann, Referat 54 | Telefon: 089 21291221 | E-Mail: [email protected] Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag Frau Margarete Lang, Schlauersbach 11, am 03. Juni 2016 zum 76. Geburtstag. Herrn Friedrich Schwab, Wattenbach 9, am 04. Juni 2016 zum 77. Geburtstag. Herrn Walter Pfeiffer, Lichtenau, Veit-Stoß-Weg 15, am 10. Juni 2016 zum 70. Geburtstag. Frau Ditgard Foof, Lichtenau, Schulweg 25, am 12. Juni 2016 zum 74. Geburtstag. Herrn Reiner Heller, Lichtenau, Schlesierweg 7, am 13. Juni 2016 zum 71. Geburtstag. Herrn Adolf Frauenberger, Lichtenau, Veit-Stoß-Weg 15, am 25. Juni 2016 zum 76. Geburtstag. Herrn Hans Stützer, Lichtenau, Goethestr. 10, am 27. Juni 2016 zum 78. Geburtstag. Herrn Helmut Bär, Lichtenau, Badstr. 17, am 30. Juni 2016 zum 74. Geburtstag. Herrn Bruno Laake, Lichtenau, Schillerstr. 18, am 02. Juli 2016 zum 71. Geburtstag. Lichtenau - 14 - Nr. 5/16 / KW 22 Jugendzentrum Schulnachrichten Unsere Adresse: Ein Besuch im Wasserwerk Lichtenau Von-Heydeck-Str. 12, 91586 Lichtenau „Am Donnerstag besichtigen wir das Wasserwerk in Lichtenau!“ – „Was? Lichtenau hat ein Wasserwerk?“ So oder so ähnlich fiel die Reaktion jeglicher Personen aus, die von dem Ausflug der Klasse 4a am 12.05.2016 mit ihrem Lehrer Herrn Scharrer zum Lichtenauer Wasserwerk fuhren. Öffnungszeiten: Dienstag: Mittwoch: Freitag: 16.00 – 18.00 Uhr 16.00 – 21.00 Uhr 16.00 – 18.00 Uhr 16.00 – 21.00 Uhr 18.00 – 22.00 Uhr ab 10 Jahre ab 12 Jahre ab 10 Jahre ab 12 Jahre ab 12 Jahre Aktuelles und kurzfristig geplante Veranstaltungen sind im JUZ bzw. über Aushang am JUZ zu erfahren. Leitung: Heike Rosenkranz Telefon: 09827 / 240740 e-mail: [email protected] www.youtube.com/user/JuZLichtenau www.facebook.com/juz.lichtenau Als wir um 9.00 Uhr an dem Gebäude der Wasserversorgung eintrafen, begrüßte uns Herr Schwab von der Gemeinde und zeigte uns geduldig alles, was für die Förderung und Verteilung des Wassers für die ca. 3300 Einwohner des Marktes Lichtenau nötig ist. Dabei bekamen wir auch die Trinkwasseraufbereitung erklärt und wir konnten uns alles, soweit möglich, ansehen. Wir erfuhren, dass in Lichtenau drei Brunnen zur Aufrechterhaltung der Wasserversorgung im Einsatz sind – ein weiterer befindet sich in Büschelbach. Auf dem Roggenberg befindet sich ein Hochbehälter, der Lichtenau und die angeschlossenen Ortschaften für einen Tag mit Trinkwasser versorgen kann. Als wir dann noch unsere Fragen an den Mann gebracht hatten, machten wir uns nach einer halben Stunde Besichtigung wieder auf den Weg zur Schule. Einen herzlichen Dank an Herrn Schwab und seinen Kollegen für die interessante Führung. Die Klasse 4a aus Lichtenau Volkshochschule Folgende Kurse beginnen im Juni: 02.06. 06.06. 08.06. 14.06. 15.06. 18.06. 18.06. 19.06. 20.06. Trendiges aus Hefeteig Aqua-Fitness am Vormittag Filzen - ein wiederentdecktes Hobby: Sommerschals Zumba® - 19.00 Uhr und 20.00 Uhr M35562F - Ich kann schon ein bisschen Inline-Skaten Kurs für Kinder ab 6 Jahren Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für alle von 14 bis 99 Jahren Aquarell-Workshop im Freien Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für Frauen und Mädchen ab 14 Jahren Aerobic Impressum Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau Das Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau erscheint monatlich jeweils donnerstags und wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt. – Herausgeber: Uwe Reißmann, 1. Bürgermeister, Gemeindeverwaltung Lichtenau, Ansbacher Straße 11, 91586 Lichtenau, Telefon 09827/9211-0, Fax 09827/9211-33 - Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0 P.h.G.: E. Wittich – Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Der Erste Bürgermeister des Marktes Lichtenau, Uwe Reißmann, Ansbacher Straße 11, 91586 Lichtenau, für den Anzeigenteil: Peter Menne in Verlag + Druck Linus Wittich KG. – Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von E 0,40 zzgl. Versandkostenanteil. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Lichtenau - 15 - Die Kulturspalte Nr. 5/16 / KW 22 Lichtenau - 16 - Nr. 5/16 / KW 22 Veranstaltungskalender Samstag 04. Jun. Konzertpodium Küblingen e.V.: Klavierwerke zu vier Händen, Nakai/Takeda, Hochschule für Musik Tokio Crazy Man- Samy Saemann Combo, Stadthalle Windsbach, www.windsart.de Eröffnung der „Heilsbronner BürgerKunstMeile“ im Bürgertreff Samstag 04. Jun. 20.00 Uhr Sonntag 05. Jun 14.00 Uhr Sonntag 05. Jun 11.00 Uhr Donnerstag Donnerstag 09. Jun 09. Jun 19.00 Uhr 21.00 Uhr Samstag / Sonntag 11.- 12. Jun Samstag 11. Jun 8.45 Uhr 750 Jahre Böllingsdorf am Dorfweiher Böllingsdorf Festausschuss „750 Jahre Böllingsdorf“ Jakobspilgertour Nr. 2 von Roßtal nach Heilsbronn (18 km) Treffpunkt: Bahnhof Heilsbronn, IBB, Anmeldung notwendig unter www.ibb-heilsbronn.de oder Tel.: 5925 Samstag 11. Jun 19.00 Uhr Konzert mit den Sopranetten im Refektorium Heilsbronn Donnerstag 16. Jun 19.00 Uhr Geistliche Musik im Münster mit dem Erlanger Baryton Trio Samstag 18. Jun. 13.00 Uhr Samstag 18. Jun. 20.00 Uhr Flugplatzfest des Modellflugclubs Dietenhofen auf dem Modellflugplatz bei Haunoldshofen 3. Lichtenauer-Klassik-Konzert Orchestergemeinschaft Nürnberg Kulturburg Lichtenau e.V., Dreieinigkeitskirche Samstag/Sonntag 18./19. Jun. Sonntag 19. Jun Sonntag 19. Jun 14.00 Uhr Donnerstag 23. Jun 19.00 Uhr Freitag - Sonntag 24. - 26. 06. Freitag 24. Jun 20.30 Uhr Samstag 25. Jun 09.00 Uhr Samstag 25. Jun 20.00 Uhr Samstag / Sonntag 25./26.Jun. Samstag / Sonntag 25. - 26.06. Sonntag Sonntag 26. Jun 26. Jun 10:00 Uhr Sonntag 26. Jun 14:00 Uhr Ev. Kirchengemeinde Sachsen b.A.; Gartenfest im evang. Gemeindehaus Sonntag 26. Jun. Donnerstag 30.Jun. 11.00-17.00 Uhr 16 - 19 Uhr Floriansfest der Freiwilligen Feuerwehr Dietenhofen im Feuerwehrhaus (Große Höhe) Windsbacher Bauernmarkt in der Rathauspassage Donnerstag 30. Jun 19.00 Uhr Geistliche Musik im Münster Heilsbronn mit dem Machado Quartett, Rosenheim Donnerstag 30. Jun 21.00 Uhr Freitag 01. Jul. 19.00 Uhr Nachtwächterführung „Heilsbronn bei Nacht“ mit Christine Diefenbacher, Treffpunkt: Glasaufzug, Hauptstr. 5 Miniburgfest - Volkstumsabend Heimatverein Lichtenau e.V., Innenhof der Festung Lichtenau Freitag - Sonntag Freitag - Montag 01. - 03.Jul 01. - 04.Jul Freitag - Montag Sonntag Sonntag 01. - 04. Jul. 03. Jul 03. Jul 16.30 Uhr 18.30 Uhr Sonntag Donnerstag 03. Jul. 07. Jul 19.00 Uhr Alligators of Swing - Konzertfrühschoppen Kulturburg Lichtenau e.V. Innenhof der Festung Lichtenau Geistliche Musik im Münster mit dem Gospelchor Heilsbronn Stadtführung „Geschichten zur Nacht von Hexen, Mord und Wilden Markgrafen“ Treffpunkt: Glasaufzug, Hauptstraße 5 50-jähriges Posaunenjubiläum in Unterrottmannsdorf Kirchweih in Ketteldorf Die Mühle in Bürglein – ein Schatzkästlein im Verborgenen; Führung mit Gert Linhard; Treffpunkt: Mühle Bürglein Geistliche Musik im Münster, Heilsbronn mit dem Dekanatsprojektchor, Solisten und Heilsbronner Kammerorchester Kultur im Kreuzgang, Stadt Heilsbronn Open Air-Konzert mit Wolfgang Buck „su kammers aushaldn“ auf dem Festplatz Weißenbronn; Einlass: 19.00 Uhr Jakobspilgertour Nr. 3 von Heilsbronn nach Weihenzell (16 km) Treffpunkt: Münster in Heilsbronn, IBB, Anmeldung notwendig unter www.ibb-heilsbronn.de oder Tel.: 5925 Theaterverein Kesselloch Stodl e.V.: Sonnwendfeier am Kinderspielplatz in Wicklesgreuth Dorffest in Großhaslach Windsbacher Kellerfest: Freiluft Veranstaltung in den Kellern (Wolframs-Eschenbacher-Straße / Markgraf-Georg-Straße Tag der Begegnung in den Bruckberger Heimen Kath. Kirchengemeinde - Pfarrfest Lichtenau, Badstr. 13 TSV 1921 Petersaurach e.V.: Appoldt und Böhm Cup Kirchweih in Steinbach Kirchweih in Neuendettelsau Sommerkonzert in der Gottesruhkapelle in Windsbach „Klassik im Garten“ Benefizkonzert der Musikschule Heilsbronn und des Europahauses der Musik am Fischhäuschen (Bürgleiner Str. 24 in Heilsbronn-Bonnhof) Kirchweih in Betzendorf Geistliche Musik mit dem Windsbacher Knabenchor im Münster Lichtenau - 17 - Nr. 5/16 / KW 22 Bürgermeister auf der IFFA Die Fa. Eberhardt – in Lichtenau beheimatet, in der Welt zu Hause! Auf Einladung der Firma Eberhardt GmbH hat Bürgermeister Uwe Reißmann die weltweit größte Fachmesse für Fleischereibedarf in Frankfurt besucht. Er konnte sich auf einem professionell gestalteten Messestand davon überzeugen, welch herausragende Produkte die Fa. Eberhardt weltweit vertreibt. In der kurzen Zeit seines Besuches wurden Gespräche mit zahlreichen Unternehmen zwischen Spanien und Australien geführt. Die unübertroffene Qualität der Produkte und die dynamische Innovationskraft der Firmenleitung sichert der Firma im Bereich der „Food Press Systeme“ fast eine Monopolstellung auf dem Weltmarkt. Mit dem neuen Werk 3 im Gewerbegebiet „A6“ wird die Firma Eberhardt die zukünftigen Herausforderungen bei der Produktentwicklung und Vermarktung gut bewältigen können. Lichtenau - 18 - Nr. 5/16 / KW 22 Kulturburg Lichtenau e.V. präsentiert Sa. 18. Juni 2016, 20.00 Uhr, Ev. Dreieinigkeitskirche Lichtenau Lichtenauer Klassik-Konzert mit der Orchester-Gemeinschaft Nürnberg Dirigent: Werner R. Schmidbauer Solist: Armin Roth (Trompete) Die seit 1924 bestehende Orchester-Gemeinschaft Nürnberg ist eines der ältesten Liebhaberorchester im nordbayerischen Raum. Sie hat die Turbulenzen des vergangenen Jahrhunderts nicht nur überlebt, sondern das Kulturleben in ihrer Region fast ununterbrochen mitgestaltet. Seit vielen Jahren arbeitet das Orchester mit verschiedenen Dirigenten zusammen und erhält sich dadurch Vielseitigkeit und hohes musikalisches Niveau. Werner R. Schmidbauer, Dirigent des Klassik-Konzertes, erhielt eine Ausbildung als Trompeter und Schulmusiker in Nürnberg und Würzburg. Dirigieren lernte er u.a. bei Enoch zu Guttenberg und in der Bayerischen Staatsoper München. PROGRAMM: Nach der Ouverture zu "Los esclavos felices" von Juan Chrisostomo Arriaga, der als „spanischer Mozart“ gilt, werden Sinfonien von Joseph Haydn (Sinfonie Nr. 43 Es-Dur "Merkur") und Wolfgang Amadeus Mozart (Sinfonie Nr.29 A-Dur KV 201) zu Gehör gebracht. Ein Höhepunkt des Programms ist das Konzert für Trompete und Orchester Es-Dur des Mozart-Schülers Johann Nepomuk Hummel. Eintrittspreis: VVK 12.- Euro / ZAC 9.,60 € + VVK-Gebühr / Tageskasse 14.- Euro Kartenvorverkauf: Gemeinde Lichtenau, FLZ Ticketshop, Ticketservice im Brückencenter und allen ReseviX Vorverkaufsstellen oder bei der Kulturburg (telefonisch unter 09827 / 92 55 24 bzw. unter www.kulturburg-lichtenau.de Fenster Haustüren Zimmertüren Insektenschutz Hauptstraße 32 91586 Lichtenau-Immeldorf Telefon 09827/279 Fax 6077 www.meier-immeldorf.de Lichtenau - 19 - Nr. 5/16 / KW 22 Kulturburg Lichtenau e.V. präsentiert Fr. 8. Juli 2016, 20.00 Uhr, Burghof Lichtenau The Les Clöchards Dirty but Nice Die Rock’n’Roll Musik Comedy Überraschung Die Schauband „The Les Clöchards“, das sind fünf Teilzeitobdachlosen mit Musikalität, Charme, Aberwitz, tollkühnen Tanzeinlagen, Gesichts- und Instrumentalakrobatik, einem Schlagzeug aus Trommelmüll, Oma’s Heimorgel, einer verbeulten Metallgitarre, einem löchrigen Kontrabass und Anzügen, bei denen gestreift mit geblümt kombiniert wird, als ob es kein Morgen gäbe… Die Band stammt von einer kleinen Insel nahe Korsika. Sie verließen ihre französische Heimat und fügten ihrem Lumpengeschick den unbedingten Willen bei, eine weltberühmte Rockband zu werden. Ob es sich dabei um eine wahre Geschichte handelt? Nun, es ist immerhin wahr, dass sie bis heute nicht weltberühmt geworden sind. Und so geht die Geschichte weiter: Nach mehreren Jahren als Straßenmusikband auf südfranzösischen Boulevards und ungefähr 50.000 verkauften Exemplaren ihrer CDs tauschten die fünf lausigen Buben die Bühne gegen die Straße ein und haben bis heute unzählige Konzerte weltweit gespielt. Tatsächlich sind „The Les Clöchards“ fünf studierte Jazz-Musiker aus Deutschland. Die Band wurde 2006 als Straßenmusik-Act gegründet und tourte zwei Jahre durch Südeuropa. Alle Bandmitglieder spielen korsische Teilzeitobdachlose. Als solche getarnt, schnappen sie sich mehr oder weniger bekannte Lieder und arrangieren diese auf ganz außergewöhnliche Weise neu. Besucher erwartet ein Konzert mit witzigen Comedy-Elementen, das beim sitzenden Mainstream-Publikum genauso gut ankommt, wie bei Liebhabern von Pop-/Rock und Alternativmusik sowie bei Familien und Bier trinkenden und/oder tanzenden Zuhörern „Nein, das ist keineswegs eine dieser üblichen Cover-Bands. Diese Burschen haben sich ihren eigenen Mythos geschaffen, um sich hemmungslos an ihren Lieblingshits bedienen zu können…. Ob Dread Zeppelin, Spinal Tap, die Leningrad Cowboys oder The BossHoss. Die Musikkomödianten von The Les Clöchards reihen sich da mühelos ein.“ (Berliner Morgenpost) »Es steckt mindestens so viel Rock’n’Roll im Auftritt der Clöchards wie in denen der Rolling Stones« (Taunus Zeitung) Eintrittspreis: VVK 19.- Euro / ZAC 15.,20 € + VVK-Gebühr / Tageskasse 23.- Euro Kartenvorverkauf: Gemeinde Lichtenau, FLZ Ticketshop, Ticketservice im Brückencenter und allen ReseviX Vorverkaufsstellen oder bei der Kulturburg (telefonisch unter 09827 / 92 55 24 bzw. unter www.kulturburg-lichtenau.de Lichtenau - 20 - Nr. 5/16 / KW 22 Lichtenau - 21 - Nr. 5/16 / KW 22 Lichtenau - 22 - Nr. 5/16 / KW 22 Kirchliche Nachrichten Katholische Pfarrei Sachsen-Lichtenau Do, 02.06. 19.30 Uhr Fr, 03.06. 17.30 Uhr 18.00 Uhr 18.30 Uhr 19.30 Uhr Sa, 04.06. Lichtenau: 19.00 Uhr Kirchenchorprobe Rosenkranz Hl. Messe Beichtgelegenheit Herz-Jesu-Andacht Jubelkommunion, anschl. Fest im Pfarrheim Sonntag, 05.06.2016 (HERZ-JESU-FEST) Sachsen: 10.00 Uhr Hochamt Mo, 06.06. 17.30 Uhr Rosenkranz 18.00 Uhr Hl. Messe Do, 09.06. 19.30 Uhr Kirchenchorprobe Fr, 10.06. 17.30 Uhr Rosenkranz 18.00 Uhr Hl. Messe Sonntag, 12.06.2016 Sachsen: 08.00 Uhr Beichtgelegenheit 08.30 Uhr Hochamt Lichtenau: 10.00 Uhr Hochamt mit Kinderwortgottesdienst, anschl. Kirchenkaffee 16.00 Uhr Hl. Messe in polnischer Sprache Mo, 13.06. 15.30 Uhr Hl. Messe im Altenheim Do, 16.06. 14.00 Uhr Hl. Messe 14.30 Uhr Pfarrheim: Seniorennachmittag 19.30 Uhr Kirchenchorprobe Fr, 17.06. 17.30 Uhr Rosenkranz 18.00 Uhr Hl. Messe Sonntag, 19.06.2016 Lichtenau: 08.00 Uhr 08.30 Uhr Sachsen: 10.00 Uhr Mo, 20.06. 17.30 Uhr 18.00 Uhr Do, 23.06. 19.30 Uhr Fr, 24.06. 17.30 Uhr 18.00 Uhr Sa, 25.06. Sachsen, 19.00 Uhr Sonntag, 26.06.2016 Lichtenau: 10.00 Uhr anschl. Pfarrfest Mo, 27.06. 17.30 Uhr 18.00 Uhr Do, 30.06. 19.30 Uhr Beichtgelegenheit Hochamt Hochamt Rosenkranz Hl. Messe Kirchenchorprobe Rosenkranz Hl. Messe Vorabendmesse Evang.-Luth. Kirchengemeinde Lichtenau Termine im Haus der Begegnung: (Marktplatz 6, 91586 Lichtenau) 14.06. Vorsorgevollmacht – wie geht’s, was ist Wichtig? Frau Hegwein, LRA Ansbach Di 21.06. Römer – Ritter – Reichsstadtluft Ausflug nach Weißenburg Abfahrt: 09.00 Uhr Festplatz, Windsbacher Str. Anmeldungen liegen im HdB aus. Di 28.06. Musik liegt in der Luft – musikalische Betrachtungen mit Geburtstagsfeier Pfr. Ebeling Di 05.07. Die fränkische Rezat in Bildern Teil 2; Walter Röber Di Beginn der Veranstaltungen: 14.30 Uhr Ende: 16.30 Uhr Fragen und Anregungen gerne an Monika Haspel, Tel. Nr. 09827 / 845 Evang.-Luth. Kirchengemeinde Immeldorf Besondere Gottesdienste und Veranstaltungen: 26.06. 10.00 Gottesdienst in Büschelbach zum 850jährigen Bestehen des Ortes Büschelbach 10.07. 10.00 Gemeindefest mit Einführung der Konfirmanden(mit Band) Evang.-Luth.Kirchengemeinde Unterrottmannsdorf So 12.06.. 09.00 3. Sonntag nach Trinitatis Pfr. Friedemann Barniske So 19.06. 09.00 Festgottesdienst zum 50jährigen Bestehens des Posaunenchors Unterrottmannsdorf So 03.07. 09.00 6. Sonntag nach Trinitatis Homiletisches Seminar Festhochamt mit Bläsern, Rosenkranz Hl. Messe Kirchenchorprobe Weitere Termine und Gottesdienstzeiten entnehmen Sie bitte den Aushängen an den Kirchen, der Gottesdienstordnung oder dem Internet: http://sachsenlichtenau.bistumeichstaett.net/gottesdienstordnungen/gottesdienstetermine/ Weitere Termine und Gottesdienstzeiten entnehmen Sie bitte den Aushängen an den Kirchen Ihre Pfarrei: Sachsen-Lichtenau, Badstr. 13, 91586 Lichtenau; Tel.: 09827 / 266 Fax: 09827 / 246 Mail: [email protected] Lichtenau , - 23 - Nr. 5/16 / KW 22 Apotheken und ärztlicher Bereitschaftsdienst Mittwoch, 01.06.2016 Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag, Montag, 02.06.2016 03.06.2016 04.06.2016 05.06.2016 06.06.2016 Dienstag, Mittwoch, 07.06.2016 08.06.2016 Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag, 09.06.2016 10.06.2016 11.06.2016 12.06.2016 Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, 13.06.2016 14.06.2016 15.06.2016 16.06.2016 17.06.2016 Samstag, Sonntag, 18.06.2016 19.06.2016 Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, 20.06.2016 21.06.2016 22.06.2016 23.06.2016 Freitag, Samstag, Sonntag, Montag, Dienstag, 24.06.2016 25.06.2016 26.06.2016 27.06.2016 28.06.2016 Mittwoch, 29.06.2016 Donnerstag, 30.06.2016 Freitag, Samstag, Sonntag, Montag, 01.07.2016 02.07.2016 03.07.2016 04.07.2016 Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag, 05.07.2016 06.07.2016 07.07.2016 08.07.2016 09.07.2016 Sonntag, 10.07.2016 Burg-Apotheke Burgoberbach, Ansbacher Str. 15-19 Münster-Apotheke Heilsbronn, Am Postberg 13 Schloss-Apotheke Bruckberg, Alte Poststr. 3 Stadt-Apotheke Wolframs-Eschenbach, Richard-Wagner-Str. 18 Laurentius-Apotheke Neuendettelsau, Johann-Flierl-Str. 35 Löhe-Apotheke Neuendettelsau, Hauptstr. 15 Fontana-Apotheke Heilsbronn, Fürther Str. 29 Neue Apotheke Lichtenau, Ansbacher Str. 3 a Burg-Apotheke Lichtenau, Ansbacher Str. 31 Ginkgo Apotheke Windsbach, Heinrich-Brandt-Str. 25 Stadt-Apotheke Merkendorf, Hauptstr. 37 Praeventicus-Apotheke Petersaurach, Altendettelsauer Str. 3 Kloster-Apotheke Heilsbronn, Marktplatz 4, Stadt-Apotheke Windsbach, Hauptstr. 24 Burg-Apotheke Burgoberbach, Ansbacher Str. 15-19 Münster-Apotheke Heilsbronn, Am Postberg 13 Schloss-Apotheke Bruckberg, Alte Poststr. 3 Stadt-Apotheke Wolframs-Eschenbach, Richard-Wagner-Str. 18 Laurentius-Apotheke Neuendettelsau, Johann-Flierl-Str. 35 Löhe-Apotheke Neuendettelsau, Hauptstr. 15 Münster-Apotheke Heilsbronn, Am Postberg 13 Neue Apotheke Lichtenau, Ansbacher Str. 3 a Burg-Apotheke Lichtenau, Ansbacher Str. 31 Ginkgo Apotheke Windsbach, Heinrich-Brandt-Str. 25 Stadt-Apotheke Merkendorf, Hauptstr. 37 Praeventicus-Apotheke Petersaurach, Altendettelsauer Str. 3 Kloster-Apotheke Heilsbronn, Marktplatz 4, Stadt-Apotheke Windsbach, Hauptstr. 24 Burg-Apotheke Burgoberbach, Ansbacher Str. 15-19 Fontana-Apotheke Heilsbronn, Fürther Str. 29 Schloss-Apotheke Bruckberg, Alte Poststr. 3 Stadt-Apotheke Wolframs-Eschenbach, Richard-Wagner-Str. 18 Laurentius-Apotheke Neuendettelsau, Johann-Flierl-Str. 35 Löhe-Apotheke Neuendettelsau, Hauptstr. 15 Fontana-Apotheke Heilsbronn, Fürther Str. 29 Neue Apotheke Lichtenau, Ansbacher Str. 3 a Burg-Apotheke Lichtenau, Ansbacher Str. 31 Ginkgo Apotheke Windsbach, Heinrich-Brandt-Str. 25 Stadt-Apotheke Merkendorf, Hauptstr. 37 Praeventicus-Apotheke Petersaurach, Altendettelsauer Str. 3 Kloster-Apotheke Heilsbronn, Marktplatz 4, Stadt-Apotheke Windsbach, Hauptstr. 24 Burg-Apotheke Burgoberbach, Ansbacher Str. 15-19 Fontana-Apotheke Heilsbronn, Fürther Str. 29 Schloss-Apotheke Bruckberg, Alte Poststr. 3 Stadt-Apotheke Wolframs-Eschenbach, Richard-Wagner-Str. 18 Laurentius-Apotheke Neuendettelsau, Johann-Flierl-Str. 35 Löhe-Apotheke Neuendettelsau, Hauptstr. 15 Fontana-Apotheke Heilsbronn, Fürther Str. 29 Neue Apotheke Lichtenau, Ansbacher Str. 3 a Burg-Apotheke Lichtenau, Ansbacher Str. 31 09805 / 17 50 09872 / 81 22 09824 / 92 8021 09875 / 291 09874 / 67 820 09874 / 68 200 09872 / 9572720 09827 / 240 1225 09827 / 92 7444 09871 / 70 60506 09826 / 65 9650 09872 / 95 28844 09872 / 97 330 09871 / 372 09805 / 17 50 09872 / 81 22 09824 / 92 8021 09875 / 291 09874 / 67 820 09874 / 68 200 09872 / 8122 09827 / 240 1225 09827 / 92 7444 09871 / 70 60506 09826 / 65 9650 09872 / 95 28844 09872 / 97 330 09871 / 372 09805 / 17 50 09872 / 9572720 09824 / 92 8021 09875 / 291 09874 / 67 820 09874 / 68 200 09872 / 9572720 09827 / 240 1225 09827 / 92 7444 09871 / 70 60506 09826 / 65 9650 09872 / 95 28844 09872 / 97 330 09871 / 372 09805 / 17 50 09872 / 9572720 09824 / 92 8021 09875 / 291 09874 / 67 820 09874 / 68 200 09872 / 9572720 09827 / 240 1225 09827 / 92 7444 Diese Daten sind tagesaktuell und unterliegen einem ständigen Änderungsservice. Sie können die Notdienste auch unter www.blak.de -abrufen. Dienstwechsel täglich um 08.00 Uhr früh. Die Apothekennotdienste in Ansbach können Sie ebenfalls unter diese Adresse nachsehen. Achtung: Telefonnummern geändert: Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Notruf für Rettungsdienst und Feuerwehr: 112 Lichtenau - 24 - Nr. 5/16 / KW 22 Jagdgenossenschaft Malmersdorf Vereinsnachrichten Die Jagdgenossenschaft Malmersdorf hat in ihrer Versammlung vom 28. April 2016 beschlossen, die Jagdpacht nicht auszuzahlen, sondern ausschließlich für gemeinschaftliche Zwecke zu verwenden. Bernhard Wolf Jagdvorsteher Liebe Besucherinnen und Besucher, Herzliche Einladung ergeht zu unseren nächsten Monatstreff am 01. Juni 2016 und 06. Juli 2016 um 14.30 Uhr in der Weinstube Leidel. Über Ihr Kommen würden wir uns sehr freuen! Ihr Leiterteam SPD-Ortsverein Lichtenau Herzliche Einladung ergeht zu unseren monatlichen Stammtischtreffen am Montag, 13. Juni 2016. Beginn: 20.00 Uhr. SPD Bücherflohmarkt 2016 in Immeldorf ein voller Erfolg So viele Bücher wie in diesem Jahr waren es noch nie, die nach dem Aufruf im Gemeindeblatt zusammenkamen, um auf dem Bücherflohmarkt auf dem Georgi-Markt in Immeldorf neue Leser zu finden. Eine riesige Anzahl von Krimis, Romanen, Kinderbüchern, Kochbüchern, Bildbänden und Sachbüchern warteten auf unserem Stand auf Käufer. Leider spielte das Wetter in diesem Jahr gar nicht mit und so standen wir von früh 10 Uhr bis nachmittags 15 Uhr zeitweise im heftigen Schneetreiben auf dem Georgi-Markt und machten trotzt des schlechten Wetters einen recht guten Umsatz. Wir konnten ca. 250 Bücher an den Mann bzw. an die Frau bringen und somit für die Schulbücherei Lichtenau den stattlichen Betrag von 250 Euro einbringen. Wenn wir am Abend auch ordentlich durchgefroren waren, Spaß gemacht hat es uns trotzdem. Auch die Übergabe des Spendenschecks an die Leiterin der Schulbücherei, Karin Herzig, ging inzwischen über die Bühne, die davon etliche neue Bücher für Kinder und Jugendliche anschaffen kann. Wir bedanken uns nochmals bei den BücherSpendern für ihr Mitmachen und für den nächsten Georgi-Markt hoffen wir schon heute auf besseres Wetter. Das Foto zeigt die erfreute Bücherei-Leiterin Karin Herzig mit dem Organisator des Bücherflohmarktes Martin Purucker bei der Übergabe des Schecks. Foto Clara Purucker Unser Museum in Lichtenau am Oberen Tor mit den bekannten Dauerausstellungen „Sandstein mehr als Baumaterial“, „Feierabendziegel“, Mühlen an der fränkischen Rezat, insbesondere Mühlen in der Marktgemeinde Lichtenau“, sowie „Historisches Handwerk in Lichtenau über Nadler, Gürtler und Schmiede“. ist für Sie geöffnet: an den Sonntagen 5. und 19. Juni, sowie am Sonntag den 3. Juli, jeweils von 14.00 bis 17.00 Uhr Die Vorführung der Filme über den Lichtenauer Steinbruch und Nadler findet ebenfalls jeweils um 15.00 Uhr statt. Sonntag 5. Juni Führung durch den Altort oder die Festung Lichtenau Beginn: 14.30 Uhr am Museum Der Museumsverein freut sich über Ihr Kommen! Lichtenau - 25 - Obst- und Gartenbauverein Lichtenau Am Donnerstag den 30. Juni 19:00 Uhr treffen wir uns zum Stammtisch im Gasthaus „Zur Linde“ in Lichtenau, um uns auszutauschen über Garten und Obstbau, aber auch um Wünsche an unseren Verein zu erfahren. Ausflug zur Landesgartenschau nach Bayreuth Es sind noch Plätze frei! Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung Tel: 09827-1322 oder 09827- 928786. Rettich-Essen am Samstag, 9. Juli 2016, ab 18.00 Uhr, im Burghof Lichtenau. Hierzu möchten wir Jung und Alt aus Lichtenau und Umgebung ganz herzlich einladen! Maulwurfsgruppe - für Kinder ab 4 Jahren Wir treffen uns immer dienstags von 15:30 - 17:00 Uhr, auch in den Ferien, im Schrebergarten an der Kohlplatte. Wenn Ihr Interesse habt, dann schaut doch einfach ganz unverbindlich vorbei ! Wer Zeit und Lust hat sich über Kräuter und Wildgemüse schlau zu machen ist herzlich willkommen an jedem 1.Samstag im Monat mit zu gehen. Los gehts um 9:30 Uhr vom Parkplatz vor der Friedhofskapelle (Unterrottmannsdorfer Str.). Bei allen unseren Aktivitäten sind auch Nicht-Mitglieder zum „Schnuppern“ willkommen. Auf ein gutes Miteinander Elfi Müller und Hedwig Bergmann Handballjugendspielgemeinschaft JSG Kernfranken gegründet Zum 01.04.2016 haben die Handballabteilungen des TV Heilsbronn und des TSV Lichtenau unter dem Namen JSG Kernfranken eine Spielgemeinschaft ihrer Jugendmannschaften gegründet. Diese umfasst mit männlicher A-D Jugend und weiblicher A,C und D Jugend sieben Mannschaften, während der Bereich der ganz kleinen Nachwuchshandballer zunächst in der Eigenverantwortung des jeweiligen Vereins bleibt. Bewusst wurde bei der Namensgebung auf die bereits im kommunalen politischen Bereich existierende Bezeichnung zurückgegriffen. Die Kooperation ermöglicht es nun allen am Handball interessierten Jugendlichen der Gemeinden Lichtenau, Heilsbronn, Neuendettelsau, Petersaurach und Windsbach wohnortnah unter der Anleitung qualifizierter Trainer ihren Sport in einer dem jeweiligen Alter entsprechenden Mannschaft auszuüben, wobei Synergieeffekte zum Beispiel auch durch jetzt vier zur Verfügung stehende Hallen entstehen. Die beiden Vorstände der SG, Frank Höfer auf Heilsbronner und Herbert Schlötterer auf Lichtenauer Seite erhoffen sich durch die Bündelung der Kräfte im Nachwuchsbereich Perspektivspieler an die Region zu binden um damit auch in den nächsten Jahren kontinuierlich Talente in die Erwachsenenteams zu integrieren. Mittelfristig sind neben den üblichen Aktivitäten wie Handballpowercamps für den Nachwuchs auch Aktionen in den Schulen geplant um auch hier eventuell schlummernde Rohdiamanten zu entdecken. Beide Vereine wollen tatkräftig das Kooperationsmodell mit Leben erfüllen, wobei sie natürlich auch auf die Unterstützung Nr. 5/16 / KW 22 der Kommunen und deren politische Vertreter angewiesen sind. Außerdem sind alle Jugendlichen aus dem Einzugsgebiet herzlich eingeladen in die tolle Sportart Handball hineinzuschnuppern und sowohl die Abteilungen als auch die beiden Fördervereine, die das Projekt mit begleiten, hoffen auch auf viele Eltern, die sich in welcher Form auch immer mit einbringen, um ihren Kindern einen Mannschaftssport zu ermöglichen, der nicht nur aus körperlicher Ertüchtigung besteht, sondern vor allem auch weitreichende soziale Kompetenzen vermittelt. Vereinsnachrichten aus unseren Nachbargemeinden Wanderfreunde Sachsen b.A. e.V. Termine Die Monatsversammlung der Wanderfreunde Sachsen findet am Donnerstag, den 02. Juni 2016 im Vereinsheim der Wanderer statt. Beginn: 20.00 Uhr. Wir an folgenden Wanderungen teil: 04. / 05.06. Buchenbach 12. / 13.06. Bindlach 18. / 19.06. Markt Erlbach 25. / 26.06. Eigenzell 02. / 03.07. Spalt Startkarten und Auskunft bei Manfred Hoffmann, Tel. 6422 Erich Abelein, Tel. 6738 oder während der Versammlung Altmühltas Classic Sprint in Neuendettelsau Der Altmühltal Classic Sprint ist eine Gleichmäßigkeitsveranstaltung für historische Automobile. Die dreitägige Oldtimerrallye wird einmal jährlich an einem Juniwochenende in Nürnberg gestartet, führt quer durch Mittelfranken und jeweils am zweiten Tag mit Schwerpunkt durch das malerische Altmühltal. Das Veranstaltungsmotto lautet „Von Freunden für Freunde“. Der Altmühltal Classic Sprint ist eine Non Profit Veranstaltung die von vielen freiwilligen Helfern getragen wird. Der Altmühltal Classic Sprint macht am Samstag, 11. Juni, Station in Neuendettelsau! Am Landhotel Sonne werden im Laufe des Vormittags 170 teilnehmende Fahrzeuge erwartet. Ab 9.30 Uhr findet im Hof ein Oldtimer-Frühschoppen statt. Eine Live-Band wird zur Veranstaltung passende Oldies spielen. Für das leibliche Wohl der Gäste ist ebenfalls gesorgt und sicherlich gibt es für alle Oldtimer-Liebhaber tolle Autos zu bewundern. Der offizielle Startschuss des 10. Altmühltal Classic Sprints fällt am Freitag 10. Juni. Weitere Infos unter: http://classic-sprint.de/ Lichtenau - 26 - Ihre private Nr. 5/16 / KW 22 Kleinanzeige Einfach, schnell & bequem! AZweb ONLINE BUCHEN... schon ab 5e unter www.wittich.de/Objekt 2063 oder füllen Sie das folgende Feld aus. Achtung - kein Größenmuster! Gilt nur für private Kleinanzeigen, nicht für Geschäftsanzeigen/Familienanzeigen (z. B. Danksagungen, Grüße usw.) Wichtiger Hinweis! Bitte beachten Sie beim Ausfüllen dieses Bestellscheins unbedingt, dass hinter jedem Wort , jeder Zahl sowie jedem Satzzeichen ein Kästchen als Zwischenraum frei bleibt! Suche dringend 3-Zimmer-Wohnung oder kleines Haus mit 2 kleinen Hunden. Kaltmiete bis 400,- €. 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Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstiut vereinbarten Bedingungen. Name / Vorname TESTEN SIE Straße / Hausnummer JETZT DIE NEUEN E-BIKES PLZ / Ort hren! probefa Kreditinstitut BLZ Kto.-Nr. oder alternativ: DE IBAN Industriestraße 9 · 91567 Herrieden Telefon: 09825 9255-21 E-Mail: [email protected] Rechnung auf Wunsch per E-Mail: (Bankeinzug erforderlich) Datum Bosch, Yamaha und Impulse Antrieb Unterschrift www.zweirad-tolksdorf.de Lichtenau - 27 - Nr. 5/16 / KW 22 Schloßberg 39 • 91623 Sachsen b. 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