zum - Markt Lichtenau

A m t s - u n d Mi t t e i
l u n g s b la t t
Markt Lichtenau
in Mittelfranken
Mittelfranken an
an der
der Burgenstraße
Burgenstraße
in
Jahrgang 44
44
Jahrgang
www.markt-lichtenau.de
www.markt-lichtenau.de
Donnerstag, den
den 2.
2. Juni
Juni 2016
2016
Donnerstag,
Nummer 55
Nummer
Einladung zur
850 Jahre-Feier
von Biscofesbah zu Büschelbach
wirfeiern
amSonntag26.Juni2016
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BeginnmitdemFestgottesdienstum10.00Uhr,
umrahmtvomImmeldorferPosaunenchor,
in„Zimmermann`sBiergärtla“
WortederGemeindevertretung
EssenbereitetIrene,dazuArnfriedssüffigesEigenbräu
SpieleausOmasZeitenfürdieKinder
KaffeeundKuchenvondenDorffrauen
SingenalterLiederfürAlle
InformationstafelnzurGeschichtedesDorfes
Dorf-Geschichts-RallyemitPreisverteilung
Lichtenau
Kleine Geschichte Büschelbachs
Versuchen wir uns in die Zeit vor der ersten Nennung
Büschelbachs, nämlich ins 8. bzw. 9. Jh. zurück zu
versetzen. Immeldorf war bereits mit Leuten aus der
Sippe eines Imilo besiedelt und gelangte wahrscheinlich unter die Grundherrschaft des Bischofs von Würzburg. Von diesem Urdorfzentrum aus entstand im Auftrag des Grundherrn durch Rodung ein neues Siedlungsgelände. Die "Ausbausiedlung" im nicht gerade
günstig gelegenen Gebiet erhielt demnach den Namen
Biscofesbah, also am Bischofsbach.
Doch ganz so unwirtlich und menschenfeindlich kann
diese Gegend nicht gewesen sein, sind uns doch am
Dorfrand abgegangene Hügelgräber und weitere Funde aus der Frühzeit bekannt.
Ähnlich wie beim heutigen Aktienhandel gerieten die
einzelnen Höfe unter die verschiedensten Grundherrschaften. So wissen wir im 13. und 14. Jh. von den
Herren von Heideck, von Vestenberg, die Stadt Nürnberg, das Gumbertusstift, die Burggrafen, bzw. Markgrafen von Ansbach und das Kloster Heilsbronn als
Hofbesitzer und Dorfherren. Zum Beispiel heißt es in
einem Kaufbrief von1327, dass Gottfried von Heydeck,
reich an Kindern und Schulden: „…unsere drei Güter
zu Bischofsbach mit Äckern, Wiesen, Holz, sonderlich
das Reisech, verkauft haben dem Abt zu Halsprunne
um 100 Pfund gezalter Heller und geloben ihnen
Wertschaft nach des Landes Gewohnheit.“
Nach der damals nicht immer einfachen Rechtsprechung haderten diese verschiedenen Büschelbacher
Dorfherren, oft mit unangenehmen Auswirkungen für
die Dorfbewohner, in erbitterter und langwieriger Weise untereinander.
Mit einer 1549 verfassten Gemeindeordnung wurden
sich die drei verbliebenen Dorfherren eins, um Differenzen über die Hut, über Feldwasser, Brunnen und
deren Abfall, über den Wolfsgraben etc. zu beseitigen.
Die Dorfherren und ihre Dorfbewohner, auch die Herren von Eyb, waren längst evangelische Glaubensbrüder; gleichwohl findet sich in den besprochenen weitläufigen Verhandlungen keine Spur von Brüderlichkeit.
Büschelbach bestand einst aus 8 Höfen, davon gehörte 1 Hof nach Lichtenau, 3 nach Nürnberg, 3 dem
Kloster Heilsbronn, 1 dem Gumbertusstift Ansbach.
Durch die Folgen des Dreißigjährigen Krieges von
1618 bis1648 und die vielen Pestopfer während dieser
Zeit war Büschelbach, wie auch die umliegenden Dörfer, nahezu entvölkert.
So scheint es eine Fügung des Schicksals gewesen
zu sein, dass protestantische Glaubensflüchtlinge aus
Österreich um 1650 in unsere Region kamen. Sie
begannen leer stehende Höfe zu bewirtschaften,
Brandstätten wieder aufzubauen und den handwerklichen Bedarf zu decken.
Familiennamen wie, Biringer, Einfalt, Hagelauer als
Vorbesitzer des Sillerhofes oder Albansoeder als Vorgänger des Uhlmannhauses sowie Heubeck, zeugen
von österreichischen Vorfahren.
Zu besonderen Ehren brachte es der von Exulanten
abstammende Genealoge und Historiker Prof. Joh.
Christoph Gatterer. Sein Vater Melchior, Sohn des
Büschelbacher Halbbauern Hans, kam am 18.3.1687
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Nr. 5/16 / KW 22
in Büschelbach zur Welt. Melchior diente als Wagenknecht in der Garnison Lichtenau.
Als herausragende Büschelbacher Persönlichkeiten
galten natürlich Johann Carl August von Soden
(*31.3.1756, + 26.1.1811) mit seiner Gemahlin Freiin
Sophie Susanne Charlotte, die das jetzige Anwesen
Hs.Nr. 9 des Hans Eschenbacher besaßen. 1782 ist
im Immeldorfer Taufregister die Tochter Ernestina
Philippina Wilhelmina Helena Luisa eingetragen und
1785 August Freiherr von Soden, späterer königl.
württemb. Regierungspräsident.
Unsere Vorfahren erlebten gemäßigte und stürmische
Zeiten. Ein Honiglecken war es für unsere abhängigen
Bauern und die restliche einfache Bevölkerung niemals. Denken wir nur an die 20 Jahre zwischen 1790
und 1810, in welchen Menschen unserer Heimat wie
ein Spielball der Mächtigen herumgereicht wurden und
zu markgräflichen, preußischen und bayerischen
Untertanen gemacht wurden.
Auch wenn in bayrischer Zeit unsere Einwohner keinem Grundherren mehr zu dienen hatten, trafen drei
schlimme Kriege, -1870/71 Deutsch-Französischer
Krieg, Erster und Zweiter Weltkrieg- ,die Menschen in
Büschelbach in ihrer ländlichen Lebensweise.
Gott sei Dank ging es bald wieder aufwärts und es
blieb friedlich bis heute. Büschelbach bildete zusammen mit Malmersdorf und Waltendorf bis 1971 eine
Gemeinde. Durch die Gebietsreform wurde der Ort
dann nach Lichtenau eingemeindet.
Einen sichtbaren Aufschwung erlebte vor allem die
Landwirtschaft. Immer stärkere Schlepper kamen zum
Einsatz, eine Dreschgenossenschaft gab es schon seit
1928, heute bestehen noch drei landwirtschaftliche
Betriebe, die mit neuester Technik geführt werden.
Eine bereits bestehende Wasserversorgung erneuerten die Bürger 1954 nach zeitgemäßen Vorgaben. Der
1988 gebohrte "Büschelbacher Brunnen" beinhaltete
lange Jahre politische Brisanz mit großem Einsatz von
Hans Siller und seinen Mitstreitern. Heute ist auch
dieses "Wasserproblem" durch die Renovierung des
bestehenden Brunnens gelöst.
Um die Erzeugung von Strom bemühten sich die
Büschelbacher bereits ab dem Jahr 1924, um sich
dann 1949 der allgemeinen Versorgung durch das
"Überlandwerk" anzuschließen.
Der Bau der Autobahn ab 1970 brachte dem Ort nicht
nur Vorteile, sondern auch Lärm.
Nicht vergessen werden darf die Entwicklung des
Handwerks und der Industrie in unserer Region, die
viele Arbeitsplätze anbietet und damit einen großen
Beitrag zu unserem Wohlstand liefert.
Bewahren wir uns aber auch eine Denkweise, die uns
weiterhin in unserer demokratischen Freiheit leben
lässt, denn dann waren so manche Opfer unserer
Vorfahren auf dem Weg ins Heute, nicht vergeblich.
interessant auch dazu: Büschelbach und seine Bauernhöfe, Hans Siller, 2004
Mai 2016
Gerhard Obenauf
Lichtenau
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Bürgerservice • Öffnungszeiten
Wichtige Rufnummern
Nächste Bürgersprechstunde:
Montag,
20. Juni 2016
im Büro des Bürgermeisters
17.00 Uhr - 18.00 Uhr,
Nächste Sitzung des Marktgemeinderates:
Donnerstag, 16. Juni 2016
Beginn: 19.30 Uhr,
im Rathaus, Ansbacher Str. 11, Lichtenau
Nächste Sitzung des Bauausschusses
Montag,
13. Juni 2016
im Rathaus, Ansbacher Str. 11,
Beginn: 18.30 Uhr
Lichtenau
Bitte
reichen
Sie
Ihre
Bauanträge
bis
spätestens
4 Werktage vor dem Sitzungstermin ein, da die Bauanträge
vorab von der Verwaltung zu prüfen sind. Nur so kann
grundsätzlich sichergestellt werden, dass die Bauanträge in der
folgenden Sitzung behandelt werden.
Nächste Notartage:
Donnerstag, 02. Juni 2016
14.00 Uhr
im Rathaus, Ansbacher Str.11, Lichtenau.
Terminabsprache mit dem Notariat ist notwendig.
Tel. Nr. 09872 / 80 56-0
Rathaus - Öffnungszeiten
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
08.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr
08.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 16.00 Uhr
08.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 16.00 Uhr
08.00 – 12.00 Uhr
Telefon:
Fax:
Mail:
Internet:
09827 / 92 11-0
09827 / 92 11 – 33
[email protected]
www.Markt-Lichtenau.de
Gemeindebücherei
Wir sind jeden Donnerstag in der Zeit von 16.00 Uhr
bis 17.00 Uhr für Sie da! (außer in den Ferien)
Wertstoffhof – Öffnungszeiten (April bis Oktober):
Mittwoch:
17.00 Uhr - 19.00 Uhr
Samstag:
13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Nr. 5/16 / KW 22
Redaktionsschluss: nächste Ausgabe: 27. Juni 2016
07. Juli 2016
Kontakt: Zentrum Bayern Familie und Soziales - Region
Unterfranken, Orthopädische Versorgungsstelle (OVSt),
Georg-Eydel-Str. 13, 97082 Würzburg: 0931/4107-230
oder -234. Mail: [email protected]
Telefon, Zentrale: 0931/4107-01
Ansprechpartner
Kontakt
Bürgermeister
Uwe Reißmann
Vorzimmer, Amtsblatt,
Friedhof.Fremdenverkehr
Beate Großmann
Einwohnermeldeamt
Passamt
Rentenangelegenheiten
Denise Barth, Ingrid John
Kämmerer
Dirk Popp
Kasse,
Eva Hertlein
Steueramt
Claudia Blank /
Alexandra Veit
Poststelle@
Markt-Lichtenau.de
Gemeindewerke
Stefan Fischer
Sarah Heusel
Bauverwaltung:
Norbert Himmer
Birgit Moezer
Personalsachbearbeitung:
Tanja Meyer
Bauhof: Dieter Schwab
Kläranlage
Erwin Leuchs/Dieter Meier
Freibad
Günter Hafenrichter
Jugendzentrum
Heike Rosenkranz
Grund- und Mittelschule
Anna Margareta
Weidinger
Telefax: Markt Lichtenau
Beate.Grossmann@
Markt-Lichtenau.de
Denise.Barth@
Markt-Lichtenau.de
Ingrid.John@
Markt-Lichtenau.de
Dirk.Popp@
Markt-Lichtenau.de
Eva.Hertlein@
Markt-Lichtenau.de
Claudia.Blank@
Markt-Lichtenau
Alexandra Veit@
Markt-Lichtenau.de
Stefan.Fischer@
Markt-Lichtenau.de
Sarah.Heusel @
Markt-Lichtenau.de
Norbert.Himmer@
Markt-Lichtenau.de
Birgit.Moezer@
Markt-Lichtenau.de
Tanja.Meyer@
Markt-Lichtenau.de
Telefon
Vermittlung
09827/92 11- 0
09827/9211-14
09827/9211-15
09827/9211-11
09827/9211-12
09827/9211-18
09827/9211-19
09827/9211-21
09827/9211-20
09827/9211-17
09827/9211-23
09827/9211-24
09827/9211-26
09827/69 74
09827/927144
juz-lichtenau@
t-online.de
Schulleitung@
VolksschuleLichtenau.de
09827/861
09827/240740
09827 / 17 93
Müllabfuhr:
Restmüll:
Freitag,
03.06.2016
Freitag,
17.06.2016
Freitag,
01.07.2016
Biotonne:
Freitag, 10.06.2016
Freitag, 24.06.2016
Freitag, 08.07.2016
Fundgegenstände:
Papiertonne:
Dienstag,
07. Juni 2016
Donnerstag, 07. Juli 2016
Freitag,
Freitag,
Gelber Sack:
10.06.2016
08.07.2016
Die Fundgegenstände können in der Gemeindeverwaltung,
Zi. E.02 besichtigt und abgeholt werden.
Wir bitten um Bereitstellung der Tonnen bereits ab 06.00 Uhr.
Ihr persönlichen Abfallkalender im Internet: www.landkreisansbach.de/buergerservice/abfall.
Funkalarmierung der Freiwilligen Feuerwehren:
Nächste Funkalarmierungen am 04.06. und 02.07.2016
in der Zeit von 11.05 Uhr bis 11.20 Uhr.
Außensprechtage des Zentrum Bayern
Familie und Soziales Region Mittelfranken:
im Landratsamt Ansbach, Zi. U 60
Dienstag, 14. Juni 2016 von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr.
Außensprechtage der Orthopädischen
Versorgungsstelle Würzburg:
Außensprechtage werden bei besonderem Bedarf nach
vorheriger Absprache im Einzelfall durchgeführt. Sie
erfolgen durch Haus- und Firmenbesuche und nur nach
Voranmeldung und Terminabsprache:
09827/9211-33
eine rote Kindersportjacke, Uhren
mehrere Schlüssel,
Kontonummern des Marktes Lichtenau:
Sparkasse Ansbach: IBAN: DE72 7655 0000 0000 2344 19
BIC: BYLADEM1ANS
VR-Bank Mittelfranken West eG Geschäftsstelle Lichtenau
(Gewerbebank)
IBAN: DE13 7656 0060 0000 2014 48,
BIC: GENODEF1ANS
Raiffeisenbank HeilsbronnWindsbach eG
IBAN: DE25 7606 9663 0003 4140 00
BIC: GENODEF1WBA
Gemeindewerke Lichtenau
Sparkasse Ansbach: IBAN: DE25 7655 0000 0008 3927 71
BIC: BYLADEM1ANS
Lichtenau
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Nr. 5/16 / KW 22
matorenstationen gilt gemäß § 11 NAV als angemessen.
Der vom Anschlussnehmer zu übernehmende Baukostenzuschuss bemisst sich nach Maßgabe der an den
betreffenden Netzanschluss für die darüber versorgten
Anschlussnutzer vorzuhaltenden Leistung unter Berücksichtigung der Durchmischung wie folgt:
Ergänzende Bedingungen der Gemeindewerke Markt Lichtenau zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für
den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV)
Art des Netzanschlusses gemäß § 7 NAV
Die Spannung beträgt am Ende des Netzanschlusses
bei Drehstrom etwa 400 oder 230 V und bei Wechselstrom etwa 230 V. Die Frequenz beträgt etwa 50 Hertz.
Bei der Wahl der Stromart werden die Belange des
Anschlussnehmers im Rahmen der jeweiligen technischen Möglichkeiten angemessen berücksichtigt.
1.2 Herstellung und Veränderung des Netzanschlusses
sowie eine Erhöhung der Leistung am Netzanschluss
sind vom Anschlussnehmer unter Verwendung der zur
Verfügung gestellten Formulare zu beantragen.
1.3 Jedes Grundstück, das eine selbständige wirtschaftliche
Einheit bildet, und jedes Gebäude, dem eine eigene
Hausnummer zugeteilt wurde, ist über einen eigenen
Netzanschluss an das Versorgungsnetz anzuschließen,
soweit keine berechtigten Interessen des Anschlussnehmers (wie z. B. eine rechtlich zulässige bauliche oder
elektrische Verbindung zwischen den Gebäuden) entgegenstehen.
1.
1.1
2.Zahlungspflichten
Für den erstmaligen Anschluss und bei einer Erhöhung
oder Änderung der Leistungsanforderung sind vom
Anschlussnehmer die Kosten für die Herstellung oder
Änderung des Netzanschlusses gemäß § 9 NAV und
unter den Voraussetzungen des § 11 NAV Baukostenzuschüsse zu zahlen.
3. Baukostenzuschuss (BKZ) gemäß § 11
NAV
3.1 Der von dem Anschlussnehmer als BKZ zu übernehmende Kostenanteil bemisst sich nach dem Verhältnis,
in dem die an seinem Netzanschluss vorzuhaltende Leistung zu der Summe der Leistungen steht, die in den
im betreffenden Versorgungsbereich erstellten Verteileranlagen oder auf Grund der Verstärkung insgesamt
vorgehalten werden können. Dabei wird nur der Teil der
Leistungsanforderung berücksichtigt, der 30 kW übersteigt. Der Durchmischung der jeweiligen Leistungsanforderungen wird Rechnung getragen.
3.2 Der BKZ errechnet sich aus den Kosten, die für die
Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteileranlagen erforderlich sind. Die örtlichen Verteileranlagen sind
die für die Erschließung des Versorgungsbereiches notwendigen Niederspannungsanlagen und Transformatorenstationen.
3.3 Der Versorgungsbereich entspricht dem Netzgebiet des
Netzbetreibers.
3.4 Der BKZ wird auf der Grundlage der durchschnittlich
für vergleichbare Fälle entstehenden Kosten pauschal
berechnet.
3.5 Ein BKZ in Höhe von 50 % der auf die Anschlussnehmer
entfallenen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung
der örtlichen Verteileranlagen einschließlich Transfor-
(1) Gruppe nicht leistungsgemessene Niederspannungskunden
BKZ = 0,5 x Kh x Ph / S Ph
BKZ: Der vom einzelnen Anschlussnehmer zur zahlende
Baukostenzuschuss.
Kh: Kosten-Anteil der Gruppe „Haushaltskunden“ im
Versorgungsbereich aufgrund der Aufteilung gemäß Ziffer 3.5.
Ph: Der auf den einzelnen Netzanschluss entfallende
Anteil an der für die „Haushaltskunden“ im Versorgungsbereich unter Berücksichtigung der Durchmischung
vorzuhaltenden Leistung; hierfür gilt in Abhängigkeit von
der Anzahl der Haushalte, die über den Netzanschluss
versorgt werden, folgender Umlageschlüssel:
Bei 1 Haushalt Ph1 = 1
bei 2 Haushalten Ph2 = 1,6
bei 3 Haushalten Ph3 = 1,9
bei 4 Haushalten Ph4 = 2,2
und je weiterer Haushalt + 0,3
S Ph: Die Summe der Ph für alle der Gruppe „Haushaltskunden“ – einschließlich der noch zu erwartenden
Haushaltskunden – dienenden Netzanschlüsse, die
gemäß der zugrunde liegenden Ausbaukonzeption für
die örtlichen Verteilungsanlagen im Versorgungsbereich
angeschlossen werden können. Über den Zähler eines
Haushaltes versorgte einzelne gewerblich oder beruflich
genutzte Verbrauchseinrichtungen (z.B. Beleuchtungsanlage eines Arbeitszimmers) bleiben bezüglich der
Baukostenzuschussermittlung außer Ansatz.
Gewerbekunden in einem Wohngebäude (z.B. kleine
Ladengeschäfte, Arztpraxen, Büros), deren Versorgung
über den Anschluss des Wohngebäudes erfolgt und
deren Bedarf an vorzuhaltender Leistung (je Kunde)
über den eines Haushaltes nicht wesentlich hinausgeht,
werden bezüglich der Baukostenzuschussermittlung
als je ein Haushalt in dem betreffenden Gebäude angesetzt.
(2) Gruppe leistungsgemessene Niederspannungskunden
BKZ = 0,5 x Kün x Pün / S Pün
BKZ: Der vom einzelnen Anschlussnehmer zur zahlende
Baukostenzuschuss.
Kün: Kosten-Anteil der Gruppe Übrige Niederspannungskunden im Versorgungsbereich aufgrund der Aufteilung gemäß Ziffer 3.6 Satz 2.
Pün: Die am einzelnen Hausanschluss vorzuhaltende
Leistung (zu erwartende gleichzeitig benötigte Leistung
in kW) im Versorgungsbereich unter Berücksichtigung
der Durchmischung.
S Pün: Die Summe der Pün für alle der Versorgung der
Gruppe Übrige Niederspannungskunden - einschließlich
der noch zu erwartenden übrigen Tarifkunden - dienenden Hausanschlüsse, die gemäß der zugrunde liegenden Ausbaukonzeption für die örtlichen Verteilungsanlagen im Versorgungsbereich angeschlossen werden
können.
3.6 Der Anschlussnehmer zahlt einen weiteren BKZ, wenn
seine Leistungsanforderung erheblich über das der
ursprünglichen Berechnung zugrunde liegenden Maß
erhöht. Eine erhebliche Erhöhung ist dann anzunehmen,
wenn der weitere BKZ in einem angemessenen Verhältnis zu dem Aufwand der Erhebung steht. Die Berechnung erfolgt nach den vorgenannten Grundsätzen.
Lichtenau
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4. Kosten gemäß § 9 NAV
4.1 Der Anschlussnehmer erstattet dem Netzbetreiber die
Kosten für die Herstellung des Netzanschlusses, d. h.
die Verbindung des Verteilernetzes mit der elektrischen
Anlage, beginnend an der Abzweigstelle des Niederspannungsnetzes und endend mit der Hausanschlusssicherung, es sei denn, im Netzanschlussvertrag wurde
eine abweichende Vereinbarung getroffen.
4.2 Der Anschlussnehmer erstattet dem Netzbetreiber weiterhin die Kosten für Änderungen des Netzanschlusses,
die durch eine Änderung oder Erweiterung der elektrischen Anlage erforderlich oder aus anderen Gründen
vom Anschlussnehmer veranlasst werden. Wird der
Netzanschlussvertrag gekündigt und/oder der Netzanschluss vom Netz getrennt und zurückgebaut, trägt
der Anschlussnehmer die Kosten für die Trennung des
Netzanschlusses vom Netz sowie dessen Rückbau.
4.3 Der Anschlussnehmer erstattet dem Netzbetreiber die
Kosten für die Herstellung des Anschlusses nach tatsächlichem Aufwand.
4.4 Verändern sich die Eigentumsverhältnisse nachträglich in der Art und Weise, dass der Netzanschluss über
Grundstücke Dritter verläuft, ist der Anschlussnehmer
verpflichtet, die Kosten einer deswegen erforderlichen
Verlegung zu tragen, insbesondere wenn der Dritte
berechtigt die Verlegung des Netzanschlusses oder von
Leitungen auf Kosten des Netzbetreibers fordert.
5. Provisorische Anschlüsse
Montage und Demontage von provisorischen Netzanschlüssen werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Im Übrigen gelten die allgemeinen Bedingungen.
Vorauszahlungen für Netzanschlusskosten und BKZ;
§§ 9 Abs. 2, 11 Abs. 6 NAV
6.1 Der Netzbetreiber verlangt für die Herstellung oder
Änderung des Netzanschlusses Vorauszahlungen,
wenn nach den Umständen des Einzelfalles Grund zu
der Annahme besteht, dass der Anschlussnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig
nachkommt. Der Netzbetreiber nimmt einen solchen Fall
regelmäßig an, wenn derselbe Anschlussnehmer innerhalb der letzten 24 Monate seinen Verbindlichkeiten
gegenüber dem Netzbetreiber vollständig oder teilweise
nur aufgrund von Mahnungen nachgekommen ist. Unter
den gleichen Voraussetzungen wird der Netzbetreiber
eine Vorauszahlung für den BKZ verlangen.
6.2 Werden von einem Anschlussnehmer mehrere Netzanschlüsse beantragt, kann der Netzbetreiber angemessene Abschlagszahlungen verlangen.
8. Unterbrechung des Netzanschlusses gemäß § 24
NAV
8.1 Die Kosten einer Unterbrechung und Wiederherstellung
des Anschlusses und der Anschlussnutzung gemäß §
24 NAV sind dem Netzbetreiber vom Anschlussnehmer
oder Anschlussnutzer oder im Falle des § 24 Abs. 3
NAV vom Lieferanten oder Anschlussnutzer zu ersetzen.
Die Kosten werden dem Anschlussnehmer/Anschlussnutzer/Lieferanten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Dem Anschlussnehmer/Anschlussnutzer/
Lieferanten ist der Nachweis, dass die Kosten überhaupt nicht entstanden oder niedriger entstanden sind,
gestattet.
8.2 Die Aufhebung der Unterbrechung setzt voraus, dass
die Gründe für die Einstellung vollumfänglich entfallen
sind und wird vom Netzbetreiber von der Bezahlung der
Unterbrechungs- und Wiederherstellungskosten abhängig gemacht.
8.3 Soweit der Anschlussnehmer/Anschluss-nutzer trotz
ordnungsgemäßer Terminankündigung und Ersatzterminankündigung in beiden Terminen nicht angetroffen wird und die erforderlichen Maßnahmen dadurch
nicht durchgeführt werden können, kann der Netzbetreiber für zusätzliche Anfahrten dem Anschlussnehmer/Anschlussnutzer die dadurch entstehenden
Kosten nach tatsächlichem Aufwand berechnen. Der
Anschlussnehmer/Anschlussnutzer hat das Recht, nachzuweisen, dass Kosten überhaupt nicht entstanden oder
wesentlich niedriger sind, als es die Pauschale ausweist.
9. 6. 7. 7.1 7.2 7.3 7.4 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage gemäß § 14
NAV
Jede Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage erfolgt
gemäß § 14 NAV und ist beim Netzbetreiber unter Verwendung eines von diesem zur Verfügung gestellten
Vordruckes zu beantragen.
Für jede Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage
durch den Netzbetreiber werden die hierfür entstehenden Kosten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung
gestellt.
Ist eine beantragte Inbetriebsetzung der elektrischen
Anlage aufgrund von Mängeln an der Anlage nicht möglich, so zahlt der Anschlussnehmer hierfür sowie für jede
weitere vergebliche Inbetriebsetzung die tatsächlich
entstandenen Kosten. Der Anschlussnehmer hat das
Recht, nachzuweisen, dass Kosten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sind, als es die Pauschale ausweist.
Die Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage setzt
die vollständige Bezahlung des BKZ und der Netzanschlusskosten voraus.
Nr. 5/16 / KW 22
Verlegung von Mess- und Steuereinrichtungen
Der Anschlussnehmer hat die Kosten für die Verlegung
von Mess- und Steuereinrichtungen des Netzbetreibers
gemäß § 22 Abs. 2 Satz NAV zu tragen. Diese sind dem
Netzbetreiber nach tatsächlichem Aufwand zu erstatten.
Der Anschlussnehmer hat das Recht nachzuweisen,
dass Kosten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sind, als es die Pauschale ausweist.
10. Technische Anschlussbedingungen gemäß § 20 NAV
10.1 Die technischen Anforderungen des Netzbetreibers
an den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie
an den Betrieb der elektrischen Anlagen einschließlich
Eigenanlagen sind in den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers zu diesen Ergänzenden
Bedingungen festgelegt.
11. Zahlung und Verzug, Mahnkostenpauschale gemäß §
23 NAV
11.1 Rechnungen und Abschlagsforderungen des Netzbetreibers werden zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig.
Bei Zahlungsverzug kann der Netzbetreiber, wenn er
erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch
einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch entstandenen Kosten nach tatsächlichem Aufwand berechnen.
Der Anschlussnehmer/Anschlussnutzer hat das Recht,
nachzuweisen, dass ein Verzugsschaden überhaupt
nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist, als es die
Pauschale ausweist.
11.2 Rechnungsbeträge und Abschläge sind für den Netzbetreiber kostenfrei zu entrichten. Maßgeblich für die
rechtzeitige Erfüllung der Fälligkeitstermine ist der Eingang der Zahlung beim Netzbetreiber.
12. Inkrafttreten
Diese Ergänzenden Bedingungen zur NAV treten am
01.07.2016 in Kraft.
Lichtenau
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Nr. 5/16 / KW 22
Ausschuss spürte ich die gemeinsame Anstrengung, vor den
finanziellen Herausforderungen nicht zu kapitulieren, sondern
gemeinsam die Probleme zu lösen.
Ich will auf einige Eckpunkte kurz eingehen, bevor unser Kämmerer Herr Popp den Haushalt im Detail erläutert.
Technische Anschlussbedingungen der Gemeindewerke Markt Lichtenau:
Ab dem 01.07.2016 gelten für den Netzbetrieb der Gemeindewerke Markt Lichtenau folgende „Tech-nische Anschlussbedingungen“:
Niederspannungsnetz:
TAB 2007 des BDEW (Stand: Juli 2007, Ausgabe 2011)
Hinweise TAB Stand 11.2015
Mittelspannungsnetz:
TAB Mittelspannung 2008 des BDEW (Ausgabe Mai 2008)
Einzusehen sind die Technischen Anschlussbedingungen auf
unserer Internetseite unter www.markt-lichtenau.de
Haushaltsberatung 2016 am 19. Mai 2016
Auf dem Weg zur „Quadratur des Kreises“
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir beraten heute Abend einen Haushalt, der an manchen
Punkten „denkwürdig“ sein wird.
Wir sollten nachdenken, was mit diesem Haushalt zum Ausdruck kommt (strategisch und inhaltlich), und dieses Nachdenken mit den Entscheidungen der Vergangenheit in Verbindung
bringen, die für uns wichtige Weichenstellungen beinhalteten.
Weichenstellungen in welche Richtung?
Ein kommunaler Haushalt ist immer ein in Zahlen gegossener
„Fußabdruck“ der politischen Visionen.
Zwei konstitutive Elemente unseres kommunalpolitischen
Gestaltungsspielraumes waren uns immer wichtig und fast täglich bewusst:
Langfristige Konsolidierung der Kommunalfinanzen einerseits
und gleichzeitig positive und aktive Weiterentwicklung unseres
Gemeinwesens andererseits. Zwei „Antipoden“ die sich scheinbar ausschließen. Oder anders formuliert: Wir müssen versuchen, die „Quadratur des Kreises“ hinzubekommen.
Die erste Erkenntnis heute Abend: „Wir bringen langsam
die Ecken ins Runde und das Runde in die Ecken“.
Uns im Gemeinderat ist seit vielen Jahren klar, dass sparen
des Sparens willen eine negative Spirale in Gang setzt, die
letztlich einer Gemeinde Zukunftschancen verbaut. Wir wissen
allerdings auch, dass wir mit einem zu hohen Verschuldungsgrad und damit verbundenen hohen Schuldendienst zukünftig
keinerlei Gestaltungsspielräume für die positive Entwicklung für
unser schönes Lichtenau erhalten.
Beide Aspekte werden von einer breiten Mehrheit des Gemeinderates mitgetragen. Hierfür schon jetzt meinen herzlichen
Dank für das sehr gute Miteinander und für die konstruktiven
und von Verantwortung getragenen Diskussionen, die nicht
immer zu einem einstimmigen Ergebnis geführt haben, aber
immer von gegenseitigem Respekt getragen wurden.
Der vorliegende Haushalt wurde im letzten Haupt- und Finanzausschuss intensiv beraten. Es bestand Einigkeit, diesen Haushaltsentwurf, so wie er heute vom Kämmerer eingebracht wird,
dem Gemeinderat zur Abstimmung zu empfehlen. Auch im
Denkwürdig ist der vorliegende Haushalt aus verschiedenen
Gründen.
Seit 15 Jahren ist dieser Haushalt der erste, der erstmalig
keine neue Kreditermächtigung für das Haushaltsjahr vorsieht.
Gleichzeitig werden wir im Jahr 2016 im Vermögenshaushalt mit 4,8 Mio € einen Rekordinvestitionshaushalt verabschieden.
Die Quadratur des Kreises? Noch nicht!
Erstens werden wir für 2016 voraussichtlich noch auf eine Kreditermächtigung aus den Vorjahren in Höhe von 755.000,—€
zurückgreifen. Wenn wir diese Kredite abrufen müssen, wird
sich unsere pro-Kopf-Verschuldung nochmals leicht erhöhen.
Aber:
Zweitens sinken unsere Kreditausgaben kontinuierlich. Dies
vor allem, weil einige der Kredite aus der Hochzinsphase abfinanziert wurden, und gleichzeitig die neuen Kredite mit einem
erheblich niedrigeren Zinsniveau abgeschlossen werden konnten.
Drittens können wir wie 2015 auch heuer wieder mit höheren
Einnahmen aus der Gewerbesteuer rechnen. 2015 hatten wir
eine Rekordeinnahmen von fast 1 Mio €. Dies war im Vergleich
zu 2014 eine Steigerung um 50%. Seit langem sind die Einnahmen aus der Gewerbesteuer wieder höher als die Schlüsselzuweisungen. Eine derartig hohe Gewerbesteuereinnahme
hatte der Markt Lichtenau noch nie. Wie es derzeit ausschaut,
verstetigt sich der Trend der höheren Gewerbesteuereinnahmen.
Der Grund:
„Vorausschauende Entscheidungen“ des Marktgemeinderates.
Wir wussten, dass wir unseren Haushalt nur dann konsolidieren
können, wenn wir langfristig höhere Einnahmen erwirtschaften.
Deshalb war unser Ziel, vor allem das Gewerbe und die Unternehmen in Lichtenau gezielt zu fördern und vor allem das neue
Gewerbegebiet an der Autobahn zu erschließen. Durch einen
klugen Beschluss des Marktgemeinderates konnten wir in
Partnerschaft mit einem örtlichen Erschließungsträger, der Fa.
Ulsenheimer, eine optimale Entwicklung des Gewerbegebietes
auf den Weg bringen, der einerseits die Gemeindefinanzen
schonte und gleichzeitig jetzt die ersten Früchte in Form von
zusätzlicher Gewerbesteuer einbringt. Investieren und damit
die wichtige Infrastruktur stärken und gleichzeitig die notwendigen begrenzten Finanzmittel effizient einsetzen – die
Quadratur des Kreises fast geschafft!
Viertens haben wir seit Jahren eine kontinuierliche Steigerung
unserer Einnahmen aus der Einkommenssteuer. Dies ist
bis jetzt unsere wichtigste Einnahmequelle. Die Einkommenssteuer ist Ausdruck der Finanzkraft der Haushalte in Lichtenau.
Je mehr Einkommensbezieher wir in Lichtenau haben, desto
höher fällt der Einkommenssteueranteil aus. Leider haben wir
durch unsere problematische Topografie kaum die Möglichkeit,
größere Neubaugebiete auszuweisen, die entsprechend neue
Einkommensbezieher nach Lichtenau lockt.
Aber:
Keine Krise ohne Chance: Wir sind gezwungen, durch kluge
Innenentwicklung Leerstände in bestehenden Gebäuden zu
verhindern und durch attraktive Nachverdichtung wenigstens
teilweise neue Wohngebiete zu erschließen. Langfristig ist dies
aus meiner Sicht ein guter Weg, das Lichtenauer Gemeinwesen
organisch wachsen zu lassen und damit den Bürgerinnen und
Bürgern die Chance zu geben, sich mit ihrer Wohngemeinde
zu identifizieren.
Lichtenau
- 7 -
Diese gezielte Innenentwicklung und Nachverdichtung wäre
ohne die Unterstützung der Städtebauförderung nicht möglich. Auch hier hat der Gemeinderat vor vielen Jahren die richtigen Weichenstellungen vorgenommen. Die Entscheidung,
ein städtebauliches Entwicklungskonzept aufzustellen, war
die Voraussetzung für die umfangreichen Fördermittel aus der
Städtebauförderung. Auch hier war uns klar – eine Entwicklung
anzustoßen, die uns die maximalen Fördermittel sichert. Ohne
zusätzliche Einnahmen wären viele Projekte nicht denkbar.
Jetzt profitieren wir von einer Entscheidung, die damals von
einigen Bürgerinnen und Bürgern mit Skepsis begleitet wurde.
Ohne Städtebauförderung wäre z.B. die Neugestaltung des
Kirchenvorplatzes oder die Bauerschließung im Brauereigelände nicht möglich gewesen.
Ich will in diesem Zusammenhang – Thema Weichenstellung
– noch zwei Beispiele aufzählen, die jetzt positive Wirkung auf
unsere finanzielle Situation ausüben.
Die Entscheidung im Gemeinderat zur Übertragung der
Betriebsträgerschaft der KiTa auf die Kirchengemeinde hat uns
davor bewahrt, kostenintensive Doppelstrukturen aufzubauen,
die für beide Trägern eine große finanzielle Belastung bedeutet hätte. Die jetzige Organisation der KiTa lässt die Betreuung
ohne internen Konkurrenzdruck nach den jeweiligen Bedürfnissen flexibel gestalten. Diese Weichenstellung war wichtig, weil
wir als Gemeinde genau analysieren müssen, welche Angebote zukünftig wie zu organisieren sind.
Ein kleines aber interessantes Beispiel von Investition zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit ist die Umsetzung der Maßnahmen zur Energieeinsparung im Freibad auf der Grundlage
der Ergebnisse eines Projektes der Hochschule Ansbach. Auch
hier haben wir zunächst Skepsis überwinden müssen. Jetzt,
nach vier Jahren, haben wir überaus positive Auswirkungen auf
die Betriebskosten des Freibades. Im Ranking der Freibäder,
was die Energieeffizienz und damit die Energiekosten anbelangt, spielen wir „in der CL“ der energieeffizientesten Freibäder Deutschlands. Auch hier war die Weichenstellung auf
mittelfristige Sicht angelegt.
Andere Entscheidungen, die qualitativ noch auf einer ganz
anderen Ebene spielen, die intra- und interkommunale Zusammenarbeit bei verschiedenen Aufgaben (FFW, Bauhof, Werke
etc.) konnten wir bisher noch nicht umsetzen. Teils, weil wir der
Zeit vielleicht zu weit voraus waren, teils, weil die Widerstände
einzelner, die ihren Besitzstand bedroht fühlten, noch zu groß
sind. Ich brauche kein Prophet zu sein, um zu behaupten, dass
wir diese Diskussion in den nächsten zehn Jahren auf allen
Ebenen der kommunalen Familie heftig führen werden. Wichtig bleibt für mich immer das Thema des Zeitpunktes von Entscheidungen.
Rechtzeitig, zu einem Zeitpunkt, in dem wir noch selbst Vieles
gestalten können, oder später, wenn wir mit dem Rücken zur
Wand stehen und Entscheidungen durch die „normative Kraft
des Faktischen“ vorgegeben sind. „Made by design“ oder
„made by desaster“ wird zukünftig die spannende Frage sein.
Deshalb werden die oben genannten Themen weiterhin im
Focus bleiben.
Denkwürdig ist der gleich zu beratene Haushalt auch deshalb,
weil wir seit längerer Zeit dank der hohen Zuführung zum Vermögenshaushalt mit einer moderaten freien Finanzspanne
rechnen können. Diese sogenannte freie Finanzspanne ist eine
der Kennzahlen für die Fähigkeit der Kommune, aus eigener
Kraft seine finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Ein großer Teil der Investitionen in diesem Jahr sind Investitionen in Grundstücke bzw. deren Erschließung. Diese Investitionen werden wir in den nächsten Jahren durch Verkauf der
Liegenschaften wieder erwirtschaften. Auch an diesem Beispiel
zeigt sich die Rolle der Gemeinde nicht als Verwalter, sondern als Gestalter der Lebenswirklichkeit seiner Bürgerinnen
und Bürger.
Wir müssen trotz der positiven finanziellen Entwicklung sehr
darauf achten, uns nicht in finanzielle Abenteuer zu stürzen.
Die Finanzplanung zeigt, dass wir auch in den nächsten Jahren
Nr. 5/16 / KW 22
mit einem Kreditbedarf rechnen müssen. Wie hoch dieser dann
tatsächlich ausfällt, wird entscheidend durch unsere umsichtigen und vorausschauenden Entscheidungen im Gemeinderat
determiniert. Ich bin sehr zuversichtlich, dass uns dies gelingen wird.
Zum Schluss meiner allgemeinen Einführung in den Haushaltsentwurf möchte ich mich bei unserem Kämmerer Herrn Popp
bedanken, der trotz Doppel bzw. Dreifachbelastung einen
Haushaltsentwurf vorgelegt hat, der sich durch hohe Sachkompetenz und realistischen Annahmen auszeichnet. Hierfür meine
Anerkennung und herzlichen Dank.
Ganz zum Schluss – die Kommunalaufsicht hat signalisiert, den
Haushalt in dieser Form auch zu genehmigen.
Wieder Störche in Lichtenau!
Auch in diesem Jahr können wir uns über Storchennachwuchs
freuen. Auf dem Brauereischlot strecken drei Jungstörche ihre
Köpfchen neugierig aus dem Nest. Da die Eltern genügend
Nahrung in den Rezatauen finden, entwickeln sich die Jungstörche prächtig.
Freuen dürfen wir uns auch in Immeldorf. Hier hat sich seit sehr
langer Zeit wieder ein Storchenpaar niedergelassen. Wir hoffen, dass nächstes Jahr auch in Immeldorf mit Jungstörchen zu
rechnen ist.
Vorsicht Longboards!
Seit einiger Zeit sind bei den Kindern und Jugendlichen sogenannte „Longboards“ beliebt. Das sind längere Skateboards,
auf denen man im Liegen abschüssige Straßen befahren kann.
Wiederholt ist es dabei bereits zu „Beinaheunfällen“ gekommen. Wir bitten die Eltern, auf Ihre Kinder eindrücklich einzuwirken, die besonderen Gefahren dieser Geräte immer im Auge
zu behalten. Ein Autofahrer kann an unübersichtlichen Stellen
die niedrigen, teilweise schnell fahrenden Geräte samt Fahrer
schwer oder nicht rechtzeitig erkennen.
Treffen
der ehemaligen Bediensteten
des Marktes Lichtenau
Wir treffen uns einmal im Vierteljahr im
Gasthaus „Marga‘s Scheune“
Marktplatz
am Donnerstag, 09. Juni 2016,
ab 15.00 Uhr
Wir wünschen Ihnen schöne, unterhaltsame Stunden
Uwe Reißmann, 1. Bürgermeister
Lichtenau
- 8 -
Nr. 5/16 / KW 22
Zur Anfrage in der Bürgerversammlung am 18.03.2016 bezüglich Wasser- und
Abwassersatzung
In der Bürgerversammlung wurde die umfangreiche Anfrage vorgelesen und einige
grundsätzliche Anmerkungen gemacht. In der Bürgerversammlung wurde bekannt gegeben, in
einem der nächsten Amtsblätter das Prinzip der Beitrags- und Gebührenkalkulation nochmals
darzustellen.
In der Anfrage wurde vor allem thematisiert, wie der Wegfall von Großeinleitern in das
Abwassersystem finanziell aufgefangen wird.
In der Grafik sehen Sie, wie sich die Aufwendungen für die Wasserversorgung bzw.
Abwasserreinigung zusammensetzt und wie diese Aufwendungen durch Gebühren und Beiträge
finanziert werden.
Wir sind gesetzlich verpflichtet, sowohl im Wasser- wie im Abwasserbereich kostendeckend zu
kalkulieren. Um dies zu gewährleisten, müssen die Kommunen spätestens alle 4 Jahre ihre
Aufwendungen exakt erheben und daraufhin die Beiträge und Gebühren neu kalkulieren. Wir in
Lichtenau kalkulieren seit kurzem alle 2 Jahre, um die „Kostensprünge“ nicht zu hoch werden zu
lassen.
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Nach den vorliegenden Daten haben wir im Lichtenauer Versorgungsgebiet für die
Trinkwasserversorgung fast 96% der Anschlussnehmer mit einem Wasserzähler zu 4 m3/h zu €
40,--/Jahr
Lichtenau
- 9 -
Nr. 5/16 / KW 22
Für einen durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt bedeutet dies ein Kostenanteil von ca. 8% an
den Wassergebühren.
Für die Abwasserentsorgung ist der Kostenanteil von ebenfalls 96% aller Anschließer bei unter
6% (durchschnittlicher 4-Personen-Haushalt) der gesamten Abwassergebühr.
Hier sehen Sie die Entwicklung der Menge der Trinkwasserversorgung bzw. Einleitungsmenge
für die Abwasserbeseitigung. Angesichts dieser Mengen sind die Schwankungen durch Wegfall
von Großeinleitern bzw. hinzukommende Neukunden jeweils im Rahmen der 2-jährigen
Neukalkulation zu berücksichtigen. Die Auswirkungen beider Effekte zusammen mit den jeweils
geänderten Rahmendaten (Kostenveränderungen s.o.) lassen einen monokausalen
Zusammenhang zwischen Gebührenveränderungen und einem „Ereignis“ nicht zu. Gleichwohl
beeinflusst die Menge der Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung den
„Kostendeckungsgrad“ der Gebühren und Beiträge.
Lichtenau
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Nr. 5/16 / KW 22
Schließung der Postfiliale in Lichtenau
Die Deutsche Post, Regionalleitung Süd, informierte uns, dass
die Postfiliale in Lichtenau, Obere Industriestraße 4, zum 30.
Juni 2016 geschlossen wird.
In Lichtenau soll wieder eine neue Filiale eingerichtet werden,
sobald die Gebietsleitung einen neuen Partner gefunden hat.
Den genauen Standort und den Eröffnungstermin werden wir
im Amtsblatt veröffentlichen.
Im Internet unter www.deutschepost.de/postfinder können Sie
sich über die weiteren Filialen und die Standorte der Briefkästen, einschließlich der Leerungszeiten informieren.
Ungewöhnlicher Besuch im Rathaus
Keine erhöhten Nitratwerte im Versorgungsgebiet
Lichtenau
Bezüglich der Sorgen über erhöhte Nitratwerte bayerischer
Wasserversorger teilen die Gemeindewerke Markt Lichtenau
mit, dass die Nitratwerte des Trinkwassers in der Marktgemeinde Lichtenau keinen Anlass zur Besorgnis ergeben.
Der Grenzwert für Nitrat beträgt 50 mg/l. Der Nitratanteil im
Trinkwasser des Wasserwerks Lichtenau beträgt 5,1 mg/l und
im Trinkwasser des Wasserwerks Büschelbach unter 1 mg/l.
Unsere vollständigen Untersuchungsergebnisse finden Sie im
Internet unter: www.markt-lichtenau.de
Für die von der Reckenberg-Gruppe versorgten Ortsteile
beträgt der Nitratwert 14 mg/l sowie 26,2 mg/l für die von den
Stadtwerken Ansbach versorgten Ortsteile. Die vollständigen
Untersuchungsergebnisse des jeweiligen Versorgers finden Sie
ebenfalls im Internet unter: www.reckenberg-gruppe.de bzw.
www.stadtwerke-ansbach.de
Freibad Lichtenau
Am Montag, 23. Mai 2016, machte eine Gruppe von Zimmerern
auf der Walz Halt im Rathaus.
Die sechs jungen Männer sind Teil einer über 20-köpfigen
„Begleitgruppe“, die Philipp Hußlein nach über drei Jahren
Walz wieder in seine Heimatgemeinde begleiteten.
Wir haben uns sehr darüber gefreut und wünschen den jungen
Männern weiterhin viel Freude in ihrem Beruf und gute Erfahrungen mit den Menschen auf der ganzen Welt.
Badstr. 45, 91586 Lichtenau
Öffnungszeiten:
täglich ........................................................ von 9.00 - 20 00 Uhr
Bei schlechtem Wetter gelten folgende
Öffnungszeiten:
werktags .................................................. von 09.00 - 10.30 Uhr
und .......................................................... von 18.30 - 20.00 Uhr
Lichtenau
- 11 -
Samstag, Sonntag
und an Feiertagen: .................................. von 09.00 - 10.30 Uhr
und .......................................................... von 17.00 - 18.30 Uhr
Servicetelefon: ....................................................... 09827 / 861
www.markt-lichtenau.de/ml_freibad.html
… wieder Bettler an der Haustür
In letzter Zeit erreichen uns immer wieder Mitteilungen aus
der Bevölkerung, dass Bettler (meistens osteuropäisch) im
Gemeindebereich von Lichtenau unterwegs sind.
Generell ist das Betteln an der Haustür nicht verboten; den
betroffenen Hausbewohnern kann man nur zur Vorsicht raten.
So sollte vermieden werden, den/die Bettler in die Wohnung zu
lassen (Trick mit dem Glas Wasser“).
Seien Sie höflich und bestimmt an der Haustür. Wenn Sie nicht
geben wollen, schließen Sie zügig die Türe wieder.
Falls Sie einen Bettler unberechtigt in Ihrem Haus antreffen
oder Auffälliges aufgrund dieser Situation bemerken, verständigen Sie die Polizei.
Nachrichten anderer Stellen
Das Landratsamt Ansbach informiert:
Information zur Checkliste für Unternehmen
Nr. 5/16 / KW 22
Kommunale Unfallversicherung Bayern
(KUVB)
Erhöhtes Unfallrisiko durch Handys beim Fahrradfahren
Hände weg vom Smartphone beim Fahrradfahren
Die Kommunale Unfallversicherung Bayern und die Bayerische
Landesunfallkasse (KUVB/Bayer. LUK) rechnen damit, dass
bald wieder die Zahl der Fahrradunfälle steigen wird, die auf
eine Nutzung des Smartphones zurückgehen. „Im Frühling und
Sommer sind mehr Schülerinnen und Schüler sowie Studierende mit dem Rad unterwegs. Für viele von ihnen gehört das
Smartphone zur Grundausstattung – leider zu oft auch beim
Rad fahren“, sagt Elmar Lederer, Geschäftsführer von KUVB
und Bayer. LUK.
Wer sein Handy auf dem Rad benutzt, schränkt seine Aufmerksamkeit stark ein und erhöht so sein Unfallrisiko. Dabei ist die
Handy-Nutzung auf dem Rad nicht nur gefährlich, sondern
kann mit einem Bußgeld von 25 Euro auch noch teuer werden.
Verboten: Telefonieren, Fotografieren,
Nachrichten schreiben
Untersagt ist jegliches Hantieren mit dem Mobiltelefon während
des Fahrens, also nicht nur das Telefonieren, sondern zum Beispiel auch das Fotografieren oder das Schreiben von Nachrichten. Nur wenn beide Hände frei sind, ist eine Benutzung erlaubt
und auch sicher. Mit einer Handyhalterung am Lenker oder
einem Headset darf das Gerät zur Navigation, zum Telefonieren oder zum Musikhören genutzt werden – allerdings in einer
Lautstärke, die es erlaubt, auch andere Verkehrsgeräusche
noch gut zu hören.
Wird das Handy bedient, muss dafür angehalten werden.
Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB)
Bayerische Landesunfallkasse (Bayer. LUK)
Referat Kommunikation, Ungererstraße 71
80805 München
Tel: 089 360 93 – 119 Fax: 089 360 93 – 380
Unternehmen, die jungen Flüchtlingen einen Ausbildungsplatz
und somit eine berufliche Perspektive in Ihrem Betrieb bieten
möchten, stellen sich hierbei viele Fragen. Wie spreche ich
diese jungen Menschen gezielt an? Wie stelle ich fest, welcher
Jugendliche sich, für den von mir angebotenen Ausbildungsberuf eignet?, Welche Punkte sind gerade bei der Ausbildung
junger Flüchtlinge besonders zu beachten?, Welche Behörden
und Einrichtungen müssen und welche sollten hierbei einbezogen werden?, An wen kann ich mich bei Problemen oder
Unklarheiten wenden?
Diese und viele weitere Fragen werden in der neuen 14-seitigen Checkliste für Unternehmen und Ausbildungsbetriebe im
Landkreis Ansbach kurz und prägnant von Fachleuten beantwortet. Die Broschüre geht hierbei, wie der Titel zu erkennen
gibt, speziell auf die zu berücksichtigenden Besonderheiten,
wie Aufenthaltsstatus, Arbeitserlaubnis, Sprachkompetenz und
Fördermöglichkeiten, bei der Ausbildung junger Flüchtlinge
ein. Den einzelnen Schritten sind die Kontaktdaten der jeweiligen regionalen Ansprechpartner zugeordnet, um einen möglichst schnellen und reibungslosen Kontakt zwischen Unternehmen und Behörde zu gewährleisten.
Die Checkliste entstand auf Anregung engagierter von Unternehmen aus dem Landkreis Ansbach und wurde im Rahmen
des Bildungsregionsprozesses von der Wirtschaftsförderung
Landkreis Ansbach GmbH in Kooperation mit der Agentur für
Arbeit Ansbach-Weißenburg, der Ausländerbehörde Landkreis
Ansbach, der EJSA Rothenburg gGmbH, der HWK für Mittelfranken, der IHK Nürnberg für Mittelfranken, des Jobcenters
Landkreis Ansbach und des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Ansbach erstellt.
Die Broschüre liegt kostenlos in digitaler und Printversion vor.
Sie kann unter www.bildung-landkreis-ansbach.de (Migration
& Integration) kostenlos heruntergeladen oder bei der Wirtschaftsförderung Landkreis Ansbach GmbH ([email protected]) angefordert werden.
Die Deutsche Rentenversicherung in Bayern Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern teilt mit:
Studium bei der Deutschen
Rentenversicherung Nordbayern
Studium mit Praxisbezug? Dafür ist die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern der richtige Ansprechpartner. Der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung für die Region
Ober-, Mittel- und Unterfranken ist ein Arbeitgeber mit rund
3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und bietet vielfältige
Ausbildungsmöglichkeiten an. Unter anderem auch ein duales
Studium.
Das Studienangebot beim Rentenversicherungsträger mit der
Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen ermöglicht den Einstieg in die Beamtenlaufbahn (dritte Qualifikationsebene). Der
erste Schritt dafür ist die Teilnahme am zentralen Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses. Die
Anmeldefristen laufen bereits, Anmeldeschluss ist der 10. Juli
2016. Mehr dazu findet man im Internet unter www.lpa.bayern.
de.
Alles Wissenswerte zum dualen Studium und weiteren vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten bei einem großen Arbeitgeber
mit zwei Hauptverwaltungen in Bayreuth und Würzburg, acht
Außenstellen und acht eigenen Rehabilitationskliniken findet
man auch unter www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de/ausbildung.
Lichtenau
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Nr. 5/16 / KW 22
Lichtenau
LANDESAMT FÜR DIGITALISIERUNG,
BREITBAND UND VERMESSUNG
Bekanntmachung
über Höhenmessungen des Landesamtes
für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und
Vermessung (LDBV) führt in diesem Jahr in Ihrem
Gebiet grundlegende Höhenmessungen (Nivellements) durch, mit denen das bestehende Netz von
amtlichen Höhenfestpunkten erneuert werden soll.
Diese Messungen sind für die Allgemeinheit von
großer Bedeutung. Höhepunkte werden nicht nur für
die Neuherstellung und Laufendhaltung von amtlichen Landkarten, sondern auch für eine Vielzahl
anderer Zwecke benötigt. So sind genaue Höhenfestpunkte z.B. für Überwachungs- und Baumaßnahmen an Verkehrswegen, Gewässern (Hochwasserschutz) und Versorgungsleitungen sowie für die
Auswertung von Luftbildern erforderlich.
Für diese und eine Reihe weiterer Aufgaben hat es
sich als zweckmäßig und wirtschaftlich erwiesen, ein
gleichmäßig über das ganze Land verteiltes Netz von
Höhenfestpunkten zu schaffen. Aus diesem Grund
wurde dem LDBV der gesetzliche Auftrag erteilt, ein
Höhennetz aufzubauen und zu erhalten.
Die Nivellements des LDBV dienen der Grundlagenvermessung und werden auch in Gebieten durchgeführt, in denen in nächster Zukunft keine Baumaßnahmen zu erwarten sind. Im Auftrag von Baufirmen
oder Privatleuten führt das LDBV keine Nivellements
durch.
In bestimmten Zeitabständen müssen die Messungen
wiederholt werden, um zu überprüfen, ob die Höhenfestpunkte ihre Höhenlage unverändert beibehalten
haben. Die angewandten Messverfahren erlauben
es, auch geringfügige Höhenänderungen der Punkte
festzustellen, sodass u.a. Rückschlüsse auf Bewegungen der Erdoberfläche gezogen werden können.
Die Höhenfestpunkte sollen über einen möglichst
langen Zeitraum höhenbeständig und vor Verlust
geschützt sein. Man verwendet deshalb in der Regel
stabile Metallbolzen, die in gut fundierten Bauwerken
oder in einbetonierten Granitpfeilern angebracht werden. Für jeden Höhenpunkt wird die Höhenlage über
dem mittlerem Meeresspiegel durch Nivellements mit
Millimetergenauigkeit bestimmt und gegen eine Gebühr bekannt gegeben.
Das Gesetz über die Landesvermessung und das
Liegenschaftskataster vom 31.01.1970 (BayRS 2191-F) regelt die Befugnis zum Anbringen der Höhenbolzen und zum Betreten privater Grundstücke, soweit dies zur Durchführung der Vermessungsarbeiten
erforderlich ist.
Für die Schaffung und Erhaltung von Höhenfestpunkten besteht ein öffentliches Interesse. Die Bevölkerung wird deshalb um Verständnis für die Arbeiten
gebeten.
Wenn bevorstehende Baumaßnahmen oder andere
Vorhaben einen bereits bestehenden Höhenfestpunkt
gefährden, wird gebeten, das LDBV oder das zu-
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Nr. 5/16 / KW 22
ständige Amt für Digitalisierung, Breitband und
Vermessung möglichst frühzeitig zu benachrichtigen.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und
Vermessung
Alexandrastraße 4, 80538 München | Postfach
221428
Telefon: 089 2129-1111 | Fax: 089 2129-1113 | EMail: [email protected]
Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Nivellement
Herr Dieter Hemann, Referat 54 | Telefon: 089 21291221 | E-Mail: [email protected]
Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag
Frau Margarete Lang, Schlauersbach 11,
am 03. Juni 2016 zum 76. Geburtstag.
Herrn Friedrich Schwab, Wattenbach 9,
am 04. Juni 2016 zum 77. Geburtstag.
Herrn Walter Pfeiffer, Lichtenau, Veit-Stoß-Weg 15,
am 10. Juni 2016 zum 70. Geburtstag.
Frau Ditgard Foof, Lichtenau, Schulweg 25,
am 12. Juni 2016 zum 74. Geburtstag.
Herrn Reiner Heller, Lichtenau, Schlesierweg 7,
am 13. Juni 2016 zum 71. Geburtstag.
Herrn Adolf Frauenberger, Lichtenau, Veit-Stoß-Weg 15,
am 25. Juni 2016 zum 76. Geburtstag.
Herrn Hans Stützer, Lichtenau, Goethestr. 10,
am 27. Juni 2016 zum 78. Geburtstag.
Herrn Helmut Bär, Lichtenau, Badstr. 17,
am 30. Juni 2016 zum 74. Geburtstag.
Herrn Bruno Laake, Lichtenau, Schillerstr. 18,
am 02. Juli 2016 zum 71. Geburtstag.
Lichtenau
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Nr. 5/16 / KW 22
Jugendzentrum
Schulnachrichten
Unsere Adresse:
Ein Besuch im Wasserwerk Lichtenau
Von-Heydeck-Str. 12, 91586 Lichtenau
„Am Donnerstag besichtigen wir das Wasserwerk in Lichtenau!“ – „Was? Lichtenau hat ein Wasserwerk?“ So oder so
ähnlich fiel die Reaktion jeglicher Personen aus, die von dem
Ausflug der Klasse 4a am 12.05.2016 mit ihrem Lehrer Herrn
Scharrer zum Lichtenauer Wasserwerk fuhren.
Öffnungszeiten:
Dienstag: Mittwoch: Freitag: 16.00 – 18.00 Uhr 16.00 – 21.00 Uhr 16.00 – 18.00 Uhr 16.00 – 21.00 Uhr 18.00 – 22.00 Uhr ab 10 Jahre
ab 12 Jahre
ab 10 Jahre
ab 12 Jahre
ab 12 Jahre
Aktuelles und kurzfristig geplante Veranstaltungen sind im JUZ
bzw. über Aushang am JUZ zu erfahren.
Leitung: Heike Rosenkranz
Telefon: 09827 / 240740
e-mail: [email protected]
www.youtube.com/user/JuZLichtenau
www.facebook.com/juz.lichtenau
Als wir um 9.00 Uhr an dem Gebäude der Wasserversorgung
eintrafen, begrüßte uns Herr Schwab von der Gemeinde und
zeigte uns geduldig alles, was für die Förderung und Verteilung
des Wassers für die ca. 3300 Einwohner des Marktes Lichtenau
nötig ist. Dabei bekamen wir auch die Trinkwasseraufbereitung
erklärt und wir konnten uns alles, soweit möglich, ansehen. Wir
erfuhren, dass in Lichtenau drei Brunnen zur Aufrechterhaltung
der Wasserversorgung im Einsatz sind – ein weiterer befindet
sich in Büschelbach. Auf dem Roggenberg befindet sich ein
Hochbehälter, der Lichtenau und die angeschlossenen Ortschaften für einen Tag mit Trinkwasser versorgen kann.
Als wir dann noch unsere Fragen an den Mann gebracht hatten, machten wir uns nach einer halben Stunde Besichtigung
wieder auf den Weg zur Schule.
Einen herzlichen Dank an Herrn Schwab und seinen Kollegen
für die interessante Führung.
Die Klasse 4a aus Lichtenau
Volkshochschule
Folgende Kurse beginnen im Juni:
02.06. 06.06. 08.06. 14.06. 15.06. 18.06. 18.06. 19.06. 20.06. Trendiges aus Hefeteig
Aqua-Fitness am Vormittag
Filzen - ein wiederentdecktes Hobby: Sommerschals
Zumba® - 19.00 Uhr und 20.00 Uhr
M35562F - Ich kann schon ein bisschen Inline-Skaten Kurs für Kinder ab 6 Jahren
Selbstbehauptung und Selbstverteidigung
für alle von 14 bis 99 Jahren
Aquarell-Workshop im Freien
Selbstbehauptung und Selbstverteidigung
für Frauen und Mädchen ab 14 Jahren
Aerobic
Impressum
Amts- und Mitteilungsblatt
Markt Lichtenau
Das Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau erscheint monatlich jeweils donnerstags und wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt.
– Herausgeber: Uwe Reißmann, 1. Bürgermeister,
Gemeindeverwaltung Lichtenau, Ansbacher Straße 11, 91586 Lichtenau, Telefon 09827/9211-0, Fax 09827/9211-33
- Druck und Verlag:
Verlag + Druck Linus Wittich KG,
Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0
P.h.G.: E. Wittich
– Verantwortlich für den redaktionellen Teil:
Der Erste Bürgermeister des Marktes Lichtenau, Uwe Reißmann, Ans­bacher Straße 11, 91586 Lichtenau,
für den Anzeigenteil:
Peter Menne in Verlag + Druck Linus Wittich KG.
– Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von E 0,40 zzgl.
Versandkostenanteil.
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des
Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Lichtenau
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Die Kulturspalte
Nr. 5/16 / KW 22
Lichtenau
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Nr. 5/16 / KW 22
Veranstaltungskalender
Samstag
04. Jun.
Konzertpodium Küblingen e.V.: Klavierwerke zu vier Händen,
Nakai/Takeda, Hochschule für Musik Tokio
Crazy Man- Samy Saemann Combo, Stadthalle Windsbach,
www.windsart.de
Eröffnung der „Heilsbronner BürgerKunstMeile“ im Bürgertreff
Samstag
04. Jun.
20.00 Uhr
Sonntag
05. Jun
14.00 Uhr
Sonntag
05. Jun
11.00 Uhr
Donnerstag
Donnerstag
09. Jun
09. Jun
19.00 Uhr
21.00 Uhr
Samstag / Sonntag
11.- 12. Jun
Samstag
11. Jun
8.45 Uhr
750 Jahre Böllingsdorf am Dorfweiher Böllingsdorf
Festausschuss „750 Jahre Böllingsdorf“
Jakobspilgertour Nr. 2 von Roßtal nach Heilsbronn (18 km)
Treffpunkt: Bahnhof Heilsbronn, IBB, Anmeldung notwendig unter
www.ibb-heilsbronn.de oder Tel.: 5925
Samstag
11. Jun
19.00 Uhr
Konzert mit den Sopranetten im Refektorium Heilsbronn
Donnerstag
16. Jun
19.00 Uhr
Geistliche Musik im Münster mit dem Erlanger Baryton Trio
Samstag
18. Jun.
13.00 Uhr
Samstag
18. Jun.
20.00 Uhr
Flugplatzfest des Modellflugclubs Dietenhofen auf dem
Modellflugplatz bei Haunoldshofen
3. Lichtenauer-Klassik-Konzert Orchestergemeinschaft Nürnberg
Kulturburg Lichtenau e.V., Dreieinigkeitskirche
Samstag/Sonntag
18./19. Jun.
Sonntag
19. Jun
Sonntag
19. Jun
14.00 Uhr
Donnerstag
23. Jun
19.00 Uhr
Freitag - Sonntag
24. - 26. 06.
Freitag
24. Jun
20.30 Uhr
Samstag
25. Jun
09.00 Uhr
Samstag
25. Jun
20.00 Uhr
Samstag / Sonntag
25./26.Jun.
Samstag / Sonntag
25. - 26.06.
Sonntag
Sonntag
26. Jun
26. Jun
10:00 Uhr
Sonntag
26. Jun
14:00 Uhr
Ev. Kirchengemeinde Sachsen b.A.;
Gartenfest im evang. Gemeindehaus
Sonntag
26. Jun.
Donnerstag
30.Jun.
11.00-17.00
Uhr
16 - 19 Uhr
Floriansfest der Freiwilligen Feuerwehr Dietenhofen im
Feuerwehrhaus (Große Höhe)
Windsbacher Bauernmarkt in der Rathauspassage
Donnerstag
30. Jun
19.00 Uhr
Geistliche Musik im Münster Heilsbronn
mit dem Machado Quartett, Rosenheim
Donnerstag
30. Jun
21.00 Uhr
Freitag
01. Jul.
19.00 Uhr
Nachtwächterführung „Heilsbronn bei Nacht“ mit Christine
Diefenbacher, Treffpunkt: Glasaufzug, Hauptstr. 5
Miniburgfest - Volkstumsabend Heimatverein Lichtenau e.V.,
Innenhof der Festung Lichtenau
Freitag - Sonntag
Freitag - Montag
01. - 03.Jul
01. - 04.Jul
Freitag - Montag
Sonntag
Sonntag
01. - 04. Jul.
03. Jul
03. Jul
16.30 Uhr
18.30 Uhr
Sonntag
Donnerstag
03. Jul.
07. Jul
19.00 Uhr
Alligators of Swing - Konzertfrühschoppen
Kulturburg Lichtenau e.V. Innenhof der Festung Lichtenau
Geistliche Musik im Münster mit dem Gospelchor Heilsbronn
Stadtführung „Geschichten zur Nacht von Hexen, Mord und Wilden
Markgrafen“ Treffpunkt: Glasaufzug, Hauptstraße 5
50-jähriges Posaunenjubiläum in Unterrottmannsdorf
Kirchweih in Ketteldorf
Die Mühle in Bürglein – ein Schatzkästlein im Verborgenen;
Führung mit Gert Linhard; Treffpunkt: Mühle Bürglein
Geistliche Musik im Münster, Heilsbronn mit dem Dekanatsprojektchor, Solisten und Heilsbronner Kammerorchester
Kultur im Kreuzgang, Stadt Heilsbronn
Open Air-Konzert mit Wolfgang Buck „su kammers aushaldn“ auf
dem Festplatz Weißenbronn; Einlass: 19.00 Uhr
Jakobspilgertour Nr. 3 von Heilsbronn nach Weihenzell (16 km)
Treffpunkt: Münster in Heilsbronn, IBB, Anmeldung notwendig unter
www.ibb-heilsbronn.de oder Tel.: 5925
Theaterverein Kesselloch Stodl e.V.: Sonnwendfeier am
Kinderspielplatz in Wicklesgreuth
Dorffest in Großhaslach
Windsbacher Kellerfest: Freiluft Veranstaltung in den Kellern
(Wolframs-Eschenbacher-Straße / Markgraf-Georg-Straße
Tag der Begegnung in den Bruckberger Heimen
Kath. Kirchengemeinde - Pfarrfest Lichtenau, Badstr. 13
TSV 1921 Petersaurach e.V.: Appoldt und Böhm Cup
Kirchweih in Steinbach
Kirchweih in Neuendettelsau
Sommerkonzert in der Gottesruhkapelle in Windsbach
„Klassik im Garten“ Benefizkonzert der Musikschule Heilsbronn und
des Europahauses der Musik am Fischhäuschen (Bürgleiner Str. 24
in Heilsbronn-Bonnhof)
Kirchweih in Betzendorf
Geistliche Musik mit dem Windsbacher Knabenchor im Münster
Lichtenau
- 17 -
Nr. 5/16 / KW 22
Bürgermeister auf der IFFA
Die Fa. Eberhardt –
in Lichtenau beheimatet,
in der Welt zu Hause!
Auf Einladung der Firma Eberhardt GmbH hat Bürgermeister Uwe Reißmann die weltweit größte Fachmesse für Fleischereibedarf in Frankfurt besucht. Er konnte sich auf
einem professionell gestalteten Messestand davon überzeugen, welch herausragende
Produkte die Fa. Eberhardt weltweit vertreibt. In der kurzen Zeit seines Besuches wurden
Gespräche mit zahlreichen Unternehmen zwischen Spanien und Australien geführt. Die
unübertroffene Qualität der Produkte und die dynamische Innovationskraft der Firmenleitung sichert der Firma im Bereich der „Food Press Systeme“ fast eine Monopolstellung auf dem Weltmarkt.
Mit dem neuen Werk 3 im Gewerbegebiet „A6“ wird die Firma Eberhardt die zukünftigen
Herausforderungen bei der Produktentwicklung und Vermarktung gut bewältigen können.
Lichtenau
- 18 -
Nr. 5/16 / KW 22
Kulturburg Lichtenau e.V. präsentiert
Sa. 18. Juni 2016, 20.00 Uhr,
Ev. Dreieinigkeitskirche Lichtenau
Lichtenauer Klassik-Konzert
mit der
Orchester-Gemeinschaft Nürnberg
Dirigent: Werner R. Schmidbauer
Solist: Armin Roth (Trompete)
Die seit 1924 bestehende Orchester-Gemeinschaft Nürnberg ist eines der ältesten
Liebhaberorchester im nordbayerischen Raum. Sie hat die Turbulenzen des vergangenen Jahrhunderts
nicht nur überlebt, sondern das Kulturleben in ihrer Region fast ununterbrochen mitgestaltet. Seit
vielen Jahren arbeitet das Orchester mit verschiedenen Dirigenten zusammen und erhält sich dadurch
Vielseitigkeit und hohes musikalisches Niveau.
Werner R. Schmidbauer, Dirigent des Klassik-Konzertes, erhielt eine Ausbildung als Trompeter und
Schulmusiker in Nürnberg und Würzburg. Dirigieren lernte er u.a. bei Enoch zu Guttenberg und in der
Bayerischen Staatsoper München.
PROGRAMM:
Nach der Ouverture zu "Los esclavos felices" von Juan Chrisostomo Arriaga, der als „spanischer
Mozart“ gilt, werden Sinfonien von Joseph Haydn (Sinfonie Nr. 43 Es-Dur "Merkur") und Wolfgang
Amadeus Mozart (Sinfonie Nr.29 A-Dur KV 201) zu Gehör gebracht. Ein Höhepunkt des
Programms ist das Konzert für Trompete und Orchester Es-Dur des Mozart-Schülers Johann
Nepomuk Hummel.
Eintrittspreis: VVK 12.- Euro / ZAC 9.,60 € + VVK-Gebühr / Tageskasse 14.- Euro
Kartenvorverkauf: Gemeinde Lichtenau, FLZ Ticketshop, Ticketservice im Brückencenter und allen ReseviX
Vorverkaufsstellen oder bei der Kulturburg (telefonisch unter 09827 / 92 55 24 bzw. unter www.kulturburg-lichtenau.de
Fenster
Haustüren
Zimmertüren
Insektenschutz
Hauptstraße 32
91586 Lichtenau-Immeldorf
Telefon 09827/279 Fax 6077
www.meier-immeldorf.de
Lichtenau
- 19 -
Nr. 5/16 / KW 22
Kulturburg Lichtenau e.V. präsentiert
Fr. 8. Juli 2016, 20.00 Uhr,
Burghof Lichtenau
The Les Clöchards
Dirty but Nice
Die Rock’n’Roll Musik
Comedy Überraschung
Die Schauband „The Les Clöchards“, das sind fünf Teilzeitobdachlosen mit Musikalität, Charme,
Aberwitz, tollkühnen Tanzeinlagen, Gesichts- und Instrumentalakrobatik, einem Schlagzeug aus
Trommelmüll, Oma’s Heimorgel, einer verbeulten Metallgitarre, einem löchrigen Kontrabass und
Anzügen, bei denen gestreift mit geblümt kombiniert wird, als ob es kein Morgen gäbe…
Die Band stammt von einer kleinen Insel nahe Korsika. Sie verließen ihre französische Heimat und
fügten ihrem Lumpengeschick den unbedingten Willen bei, eine weltberühmte Rockband zu werden.
Ob es sich dabei um eine wahre Geschichte handelt? Nun, es ist immerhin wahr, dass sie bis heute
nicht weltberühmt geworden sind.
Und so geht die Geschichte weiter: Nach mehreren Jahren als Straßenmusikband auf südfranzösischen
Boulevards und ungefähr 50.000 verkauften Exemplaren ihrer CDs tauschten die fünf lausigen Buben
die Bühne gegen die Straße ein und haben bis heute unzählige Konzerte weltweit gespielt.
Tatsächlich sind „The Les Clöchards“ fünf studierte Jazz-Musiker aus Deutschland. Die Band wurde
2006 als Straßenmusik-Act gegründet und tourte zwei Jahre durch Südeuropa. Alle Bandmitglieder
spielen korsische Teilzeitobdachlose. Als solche getarnt, schnappen sie sich mehr oder weniger
bekannte Lieder und arrangieren diese auf ganz außergewöhnliche Weise neu. Besucher erwartet ein
Konzert mit witzigen Comedy-Elementen, das beim sitzenden Mainstream-Publikum genauso gut
ankommt, wie bei Liebhabern von Pop-/Rock und Alternativmusik sowie bei Familien und Bier
trinkenden und/oder tanzenden Zuhörern
„Nein, das ist keineswegs eine dieser üblichen Cover-Bands. Diese Burschen haben sich ihren eigenen
Mythos geschaffen, um sich hemmungslos an ihren Lieblingshits bedienen zu können….
Ob Dread Zeppelin, Spinal Tap, die Leningrad Cowboys oder The BossHoss. Die Musikkomödianten
von The Les Clöchards reihen sich da mühelos ein.“ (Berliner Morgenpost)
»Es steckt mindestens so viel Rock’n’Roll im Auftritt der Clöchards wie in denen der Rolling Stones«
(Taunus Zeitung)
Eintrittspreis: VVK 19.- Euro / ZAC 15.,20 € + VVK-Gebühr / Tageskasse 23.- Euro
Kartenvorverkauf: Gemeinde Lichtenau, FLZ Ticketshop, Ticketservice im Brückencenter und allen ReseviX
Vorverkaufsstellen oder bei der Kulturburg (telefonisch unter 09827 / 92 55 24 bzw. unter www.kulturburg-lichtenau.de
Lichtenau
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Nr. 5/16 / KW 22
Lichtenau
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Nr. 5/16 / KW 22
Lichtenau
- 22 -
Nr. 5/16 / KW 22
Kirchliche Nachrichten
Katholische Pfarrei Sachsen-Lichtenau
Do, 02.06. 19.30 Uhr
Fr, 03.06. 17.30 Uhr
18.00 Uhr
18.30 Uhr
19.30 Uhr
Sa, 04.06.
Lichtenau: 19.00 Uhr
Kirchenchorprobe
Rosenkranz
Hl. Messe
Beichtgelegenheit
Herz-Jesu-Andacht
Jubelkommunion,
anschl. Fest im Pfarrheim
Sonntag, 05.06.2016 (HERZ-JESU-FEST)
Sachsen: 10.00 Uhr Hochamt
Mo, 06.06. 17.30 Uhr Rosenkranz
18.00 Uhr Hl. Messe
Do, 09.06. 19.30 Uhr Kirchenchorprobe
Fr, 10.06. 17.30 Uhr Rosenkranz
18.00 Uhr Hl. Messe
Sonntag, 12.06.2016
Sachsen: 08.00 Uhr Beichtgelegenheit
08.30 Uhr Hochamt
Lichtenau: 10.00 Uhr Hochamt mit Kinderwortgottesdienst, anschl. Kirchenkaffee
16.00 Uhr Hl. Messe in polnischer Sprache
Mo, 13.06. 15.30 Uhr Hl. Messe im Altenheim
Do, 16.06. 14.00 Uhr Hl. Messe
14.30 Uhr Pfarrheim: Seniorennachmittag
19.30 Uhr Kirchenchorprobe
Fr, 17.06. 17.30 Uhr Rosenkranz
18.00 Uhr Hl. Messe
Sonntag, 19.06.2016
Lichtenau: 08.00 Uhr
08.30 Uhr
Sachsen: 10.00 Uhr
Mo, 20.06. 17.30 Uhr
18.00 Uhr
Do, 23.06. 19.30 Uhr
Fr, 24.06. 17.30 Uhr
18.00 Uhr
Sa, 25.06.
Sachsen, 19.00 Uhr
Sonntag, 26.06.2016
Lichtenau: 10.00 Uhr
anschl. Pfarrfest
Mo, 27.06. 17.30 Uhr
18.00 Uhr
Do, 30.06. 19.30 Uhr
Beichtgelegenheit
Hochamt
Hochamt
Rosenkranz
Hl. Messe
Kirchenchorprobe
Rosenkranz
Hl. Messe
Vorabendmesse
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Lichtenau
Termine im Haus der Begegnung:
(Marktplatz 6, 91586 Lichtenau)
14.06. Vorsorgevollmacht – wie geht’s, was ist
Wichtig? Frau Hegwein, LRA Ansbach
Di 21.06. Römer – Ritter – Reichsstadtluft
Ausflug nach Weißenburg
Abfahrt:
09.00 Uhr Festplatz, Windsbacher Str.
Anmeldungen liegen im HdB aus.
Di 28.06. Musik liegt in der Luft – musikalische
Betrachtungen mit Geburtstagsfeier
Pfr. Ebeling
Di 05.07. Die fränkische Rezat in Bildern
Teil 2; Walter Röber
Di
Beginn der Veranstaltungen: 14.30 Uhr
Ende: 16.30 Uhr
Fragen und Anregungen gerne an
Monika Haspel, Tel. Nr. 09827 / 845
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Immeldorf
Besondere Gottesdienste und Veranstaltungen:
26.06. 10.00 Gottesdienst in Büschelbach
zum 850jährigen Bestehen
des Ortes Büschelbach
10.07. 10.00 Gemeindefest mit Einführung
der Konfirmanden(mit Band)
Evang.-Luth.Kirchengemeinde
Unterrottmannsdorf
So 12.06.. 09.00
3. Sonntag nach Trinitatis
Pfr. Friedemann Barniske
So 19.06. 09.00
Festgottesdienst zum 50jährigen
Bestehens des Posaunenchors
Unterrottmannsdorf
So 03.07. 09.00
6. Sonntag nach Trinitatis
Homiletisches Seminar
Festhochamt mit Bläsern,
Rosenkranz
Hl. Messe
Kirchenchorprobe
Weitere Termine und Gottesdienstzeiten entnehmen Sie
bitte den Aushängen an den Kirchen, der
Gottesdienstordnung oder dem Internet: http://sachsenlichtenau.bistumeichstaett.net/gottesdienstordnungen/gottesdienstetermine/
Weitere Termine und Gottesdienstzeiten entnehmen Sie
bitte den Aushängen an den Kirchen
Ihre Pfarrei: Sachsen-Lichtenau, Badstr. 13,
91586 Lichtenau; Tel.: 09827 / 266 Fax: 09827 / 246
Mail: [email protected]
Lichtenau
,
- 23 -
Nr. 5/16 / KW 22
Apotheken und
ärztlicher Bereitschaftsdienst
Mittwoch,
01.06.2016
Donnerstag,
Freitag,
Samstag,
Sonntag,
Montag,
02.06.2016
03.06.2016
04.06.2016
05.06.2016
06.06.2016
Dienstag,
Mittwoch,
07.06.2016
08.06.2016
Donnerstag,
Freitag,
Samstag,
Sonntag,
09.06.2016
10.06.2016
11.06.2016
12.06.2016
Montag,
Dienstag,
Mittwoch,
Donnerstag,
Freitag,
13.06.2016
14.06.2016
15.06.2016
16.06.2016
17.06.2016
Samstag,
Sonntag,
18.06.2016
19.06.2016
Montag,
Dienstag,
Mittwoch,
Donnerstag,
20.06.2016
21.06.2016
22.06.2016
23.06.2016
Freitag,
Samstag,
Sonntag,
Montag,
Dienstag,
24.06.2016
25.06.2016
26.06.2016
27.06.2016
28.06.2016
Mittwoch,
29.06.2016
Donnerstag, 30.06.2016
Freitag,
Samstag,
Sonntag,
Montag,
01.07.2016
02.07.2016
03.07.2016
04.07.2016
Dienstag,
Mittwoch,
Donnerstag,
Freitag,
Samstag,
05.07.2016
06.07.2016
07.07.2016
08.07.2016
09.07.2016
Sonntag,
10.07.2016
Burg-Apotheke Burgoberbach, Ansbacher Str. 15-19
Münster-Apotheke Heilsbronn, Am Postberg 13
Schloss-Apotheke Bruckberg, Alte Poststr. 3
Stadt-Apotheke Wolframs-Eschenbach, Richard-Wagner-Str. 18
Laurentius-Apotheke Neuendettelsau, Johann-Flierl-Str. 35
Löhe-Apotheke Neuendettelsau, Hauptstr. 15
Fontana-Apotheke Heilsbronn, Fürther Str. 29
Neue Apotheke Lichtenau, Ansbacher Str. 3 a
Burg-Apotheke Lichtenau, Ansbacher Str. 31
Ginkgo Apotheke Windsbach, Heinrich-Brandt-Str. 25
Stadt-Apotheke Merkendorf, Hauptstr. 37
Praeventicus-Apotheke Petersaurach, Altendettelsauer Str. 3
Kloster-Apotheke Heilsbronn, Marktplatz 4,
Stadt-Apotheke Windsbach, Hauptstr. 24
Burg-Apotheke Burgoberbach, Ansbacher Str. 15-19
Münster-Apotheke Heilsbronn, Am Postberg 13
Schloss-Apotheke Bruckberg, Alte Poststr. 3
Stadt-Apotheke Wolframs-Eschenbach, Richard-Wagner-Str. 18
Laurentius-Apotheke Neuendettelsau, Johann-Flierl-Str. 35
Löhe-Apotheke Neuendettelsau, Hauptstr. 15
Münster-Apotheke Heilsbronn, Am Postberg 13
Neue Apotheke Lichtenau, Ansbacher Str. 3 a
Burg-Apotheke Lichtenau, Ansbacher Str. 31
Ginkgo Apotheke Windsbach, Heinrich-Brandt-Str. 25
Stadt-Apotheke Merkendorf, Hauptstr. 37
Praeventicus-Apotheke Petersaurach, Altendettelsauer Str. 3
Kloster-Apotheke Heilsbronn, Marktplatz 4,
Stadt-Apotheke Windsbach, Hauptstr. 24
Burg-Apotheke Burgoberbach, Ansbacher Str. 15-19
Fontana-Apotheke Heilsbronn, Fürther Str. 29
Schloss-Apotheke Bruckberg, Alte Poststr. 3
Stadt-Apotheke Wolframs-Eschenbach, Richard-Wagner-Str. 18
Laurentius-Apotheke Neuendettelsau, Johann-Flierl-Str. 35
Löhe-Apotheke Neuendettelsau, Hauptstr. 15
Fontana-Apotheke Heilsbronn, Fürther Str. 29
Neue Apotheke Lichtenau, Ansbacher Str. 3 a
Burg-Apotheke Lichtenau, Ansbacher Str. 31
Ginkgo Apotheke Windsbach, Heinrich-Brandt-Str. 25
Stadt-Apotheke Merkendorf, Hauptstr. 37
Praeventicus-Apotheke Petersaurach, Altendettelsauer Str. 3
Kloster-Apotheke Heilsbronn, Marktplatz 4,
Stadt-Apotheke Windsbach, Hauptstr. 24
Burg-Apotheke Burgoberbach, Ansbacher Str. 15-19
Fontana-Apotheke Heilsbronn, Fürther Str. 29
Schloss-Apotheke Bruckberg, Alte Poststr. 3
Stadt-Apotheke Wolframs-Eschenbach, Richard-Wagner-Str. 18
Laurentius-Apotheke Neuendettelsau, Johann-Flierl-Str. 35
Löhe-Apotheke Neuendettelsau, Hauptstr. 15
Fontana-Apotheke Heilsbronn, Fürther Str. 29
Neue Apotheke Lichtenau, Ansbacher Str. 3 a
Burg-Apotheke Lichtenau, Ansbacher Str. 31
09805 / 17 50
09872 / 81 22
09824 / 92 8021
09875 / 291
09874 / 67 820
09874 / 68 200
09872 / 9572720
09827 / 240 1225
09827 / 92 7444
09871 / 70 60506
09826 / 65 9650
09872 / 95 28844
09872 / 97 330
09871 / 372
09805 / 17 50
09872 / 81 22
09824 / 92 8021
09875 / 291
09874 / 67 820
09874 / 68 200
09872 / 8122
09827 / 240 1225
09827 / 92 7444
09871 / 70 60506
09826 / 65 9650
09872 / 95 28844
09872 / 97 330
09871 / 372
09805 / 17 50
09872 / 9572720
09824 / 92 8021
09875 / 291
09874 / 67 820
09874 / 68 200
09872 / 9572720
09827 / 240 1225
09827 / 92 7444
09871 / 70 60506
09826 / 65 9650
09872 / 95 28844
09872 / 97 330
09871 / 372
09805 / 17 50
09872 / 9572720
09824 / 92 8021
09875 / 291
09874 / 67 820
09874 / 68 200
09872 / 9572720
09827 / 240 1225
09827 / 92 7444
Diese Daten sind tagesaktuell und unterliegen einem ständigen Änderungsservice. Sie können die Notdienste auch
unter www.blak.de -abrufen. Dienstwechsel täglich um 08.00 Uhr früh.
Die Apothekennotdienste in Ansbach können Sie ebenfalls unter diese Adresse nachsehen.
Achtung: Telefonnummern geändert:
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
116 117
Notruf für Rettungsdienst und Feuerwehr: 112
Lichtenau
- 24 -
Nr. 5/16 / KW 22
Jagdgenossenschaft Malmersdorf
Vereinsnachrichten
Die Jagdgenossenschaft Malmersdorf hat in ihrer Versammlung vom 28. April 2016 beschlossen, die Jagdpacht nicht auszuzahlen, sondern ausschließlich für gemeinschaftliche Zwecke zu verwenden.
Bernhard Wolf
Jagdvorsteher
Liebe Besucherinnen und Besucher,
Herzliche Einladung ergeht zu unseren nächsten
Monatstreff am 01. Juni 2016 und 06. Juli 2016 um 14.30 Uhr in
der Weinstube Leidel.
Über Ihr Kommen würden wir uns sehr freuen!
Ihr
Leiterteam
SPD-Ortsverein Lichtenau
Herzliche Einladung ergeht zu unseren monatlichen Stammtischtreffen
am Montag, 13. Juni 2016.
Beginn: 20.00 Uhr.
SPD Bücherflohmarkt 2016
in Immeldorf ein voller Erfolg
So viele Bücher wie in diesem Jahr waren es noch nie, die
nach dem Aufruf im Gemeindeblatt zusammenkamen, um auf
dem Bücherflohmarkt auf dem Georgi-Markt in Immeldorf neue
Leser zu finden. Eine riesige Anzahl von Krimis, Romanen, Kinderbüchern, Kochbüchern, Bildbänden und Sachbüchern warteten auf unserem Stand auf Käufer.
Leider spielte das Wetter in diesem Jahr gar nicht mit und so
standen wir von früh 10 Uhr bis nachmittags 15 Uhr zeitweise
im heftigen Schneetreiben auf dem Georgi-Markt und machten
trotzt des schlechten Wetters einen recht guten Umsatz. Wir
konnten ca. 250 Bücher an den Mann bzw. an die Frau bringen und somit für die Schulbücherei Lichtenau den stattlichen
Betrag von 250 Euro einbringen. Wenn wir am Abend auch
ordentlich durchgefroren waren, Spaß gemacht hat es uns
trotzdem.
Auch die Übergabe des Spendenschecks an die Leiterin der
Schulbücherei, Karin Herzig, ging inzwischen über die Bühne,
die davon etliche neue Bücher für Kinder und Jugendliche
anschaffen kann. Wir bedanken uns nochmals bei den BücherSpendern für ihr Mitmachen und für den nächsten Georgi-Markt
hoffen wir schon heute auf besseres Wetter.
Das Foto zeigt die erfreute Bücherei-Leiterin Karin Herzig mit
dem Organisator des Bücherflohmarktes Martin Purucker bei
der Übergabe des Schecks.
Foto Clara Purucker
Unser Museum in Lichtenau am Oberen Tor mit den bekannten
Dauerausstellungen „Sandstein mehr als Baumaterial“,
„Feierabendziegel“,
Mühlen an der fränkischen Rezat,
insbesondere Mühlen in der Marktgemeinde Lichtenau“,
sowie „Historisches Handwerk in Lichtenau über
Nadler, Gürtler und Schmiede“.
ist für Sie geöffnet:
an den Sonntagen 5. und 19. Juni,
sowie am Sonntag den 3. Juli,
jeweils von 14.00 bis 17.00 Uhr
Die Vorführung der Filme über den Lichtenauer Steinbruch
und Nadler findet ebenfalls jeweils um 15.00 Uhr statt.
Sonntag 5. Juni
Führung durch den Altort oder die Festung Lichtenau
Beginn: 14.30 Uhr am Museum
Der Museumsverein freut sich über Ihr Kommen!
Lichtenau
- 25 -
Obst- und Gartenbauverein
Lichtenau
Am Donnerstag den 30. Juni 19:00 Uhr treffen wir uns zum Stammtisch im Gasthaus
„Zur Linde“ in Lichtenau, um uns auszutauschen über Garten und Obstbau, aber auch
um Wünsche an unseren Verein zu erfahren.
Ausflug zur Landesgartenschau nach Bayreuth
Es sind noch Plätze frei! Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung Tel: 09827-1322 oder 09827- 928786.
Rettich-Essen
am Samstag, 9. Juli 2016, ab 18.00 Uhr, im Burghof Lichtenau.
Hierzu möchten wir Jung und Alt aus Lichtenau und Umgebung
ganz herzlich einladen!
Maulwurfsgruppe - für Kinder ab 4 Jahren
Wir treffen uns immer dienstags von 15:30 - 17:00 Uhr, auch
in den Ferien, im Schrebergarten an der Kohlplatte. Wenn Ihr
Interesse habt, dann schaut doch einfach ganz unverbindlich
vorbei !
Wer Zeit und Lust hat sich über Kräuter und Wildgemüse
schlau zu machen ist herzlich willkommen an jedem 1.Samstag im Monat mit zu gehen.
Los gehts um 9:30 Uhr vom Parkplatz vor der Friedhofskapelle
(Unterrottmannsdorfer Str.).
Bei allen unseren Aktivitäten sind auch Nicht-Mitglieder zum
„Schnuppern“ willkommen.
Auf ein gutes Miteinander
Elfi Müller und Hedwig Bergmann
Handballjugendspielgemeinschaft
JSG Kernfranken gegründet
Zum 01.04.2016 haben die Handballabteilungen des TV Heilsbronn und des TSV Lichtenau unter dem Namen JSG Kernfranken eine Spielgemeinschaft ihrer Jugendmannschaften
gegründet.
Diese umfasst mit männlicher A-D Jugend und weiblicher A,C
und D Jugend sieben Mannschaften, während der Bereich der
ganz kleinen Nachwuchshandballer zunächst in der Eigenverantwortung des jeweiligen Vereins bleibt.
Bewusst wurde bei der Namensgebung auf die bereits im kommunalen politischen Bereich existierende Bezeichnung zurückgegriffen.
Die Kooperation ermöglicht es nun allen am Handball interessierten Jugendlichen der Gemeinden Lichtenau, Heilsbronn,
Neuendettelsau, Petersaurach und Windsbach wohnortnah
unter der Anleitung qualifizierter Trainer ihren Sport in einer
dem jeweiligen Alter entsprechenden Mannschaft auszuüben,
wobei Synergieeffekte zum Beispiel auch durch jetzt vier zur
Verfügung stehende Hallen entstehen.
Die beiden Vorstände der SG, Frank Höfer auf Heilsbronner
und Herbert Schlötterer auf Lichtenauer Seite erhoffen sich
durch die Bündelung der Kräfte im Nachwuchsbereich Perspektivspieler an die Region zu binden um damit auch in den
nächsten Jahren kontinuierlich Talente in die Erwachsenenteams zu integrieren.
Mittelfristig sind neben den üblichen Aktivitäten wie Handballpowercamps für den Nachwuchs auch Aktionen in den Schulen
geplant um auch hier eventuell schlummernde Rohdiamanten
zu entdecken.
Beide Vereine wollen tatkräftig das Kooperationsmodell mit
Leben erfüllen, wobei sie natürlich auch auf die Unterstützung
Nr. 5/16 / KW 22
der Kommunen und deren politische Vertreter angewiesen
sind.
Außerdem sind alle Jugendlichen aus dem Einzugsgebiet herzlich eingeladen in die tolle Sportart Handball hineinzuschnuppern und sowohl die Abteilungen als auch die beiden Fördervereine, die das Projekt mit begleiten, hoffen auch auf viele
Eltern, die sich in welcher Form auch immer mit einbringen,
um ihren Kindern einen Mannschaftssport zu ermöglichen, der
nicht nur aus körperlicher Ertüchtigung besteht, sondern vor
allem auch weitreichende soziale Kompetenzen vermittelt.
Vereinsnachrichten aus unseren
Nachbargemeinden
Wanderfreunde Sachsen b.A. e.V.
Termine
Die Monatsversammlung der Wanderfreunde Sachsen findet
am Donnerstag, den 02. Juni 2016 im Vereinsheim der Wanderer statt. Beginn: 20.00 Uhr.
Wir an folgenden Wanderungen teil:
04. / 05.06. Buchenbach
12. / 13.06. Bindlach
18. / 19.06. Markt Erlbach
25. / 26.06. Eigenzell
02. / 03.07. Spalt
Startkarten und Auskunft bei
Manfred Hoffmann, Tel. 6422
Erich Abelein, Tel. 6738
oder während der Versammlung
Altmühltas
Classic Sprint in Neuendettelsau
Der Altmühltal Classic Sprint ist eine Gleichmäßigkeitsveranstaltung für historische Automobile. Die dreitägige Oldtimerrallye wird einmal jährlich an einem Juniwochenende in Nürnberg
gestartet, führt quer durch Mittelfranken und jeweils am zweiten Tag mit Schwerpunkt durch das malerische Altmühltal. Das
Veranstaltungsmotto lautet „Von Freunden für Freunde“. Der
Altmühltal Classic Sprint ist eine Non Profit Veranstaltung die
von vielen freiwilligen Helfern getragen wird.
Der Altmühltal Classic Sprint macht am Samstag, 11. Juni, Station in Neuendettelsau! Am Landhotel Sonne werden im Laufe
des Vormittags 170 teilnehmende Fahrzeuge erwartet.
Ab 9.30 Uhr findet im Hof ein Oldtimer-Frühschoppen statt.
Eine Live-Band wird zur Veranstaltung passende Oldies spielen. Für das leibliche Wohl der Gäste ist ebenfalls gesorgt und
sicherlich gibt es für alle Oldtimer-Liebhaber tolle Autos zu
bewundern.
Der offizielle Startschuss des 10. Altmühltal Classic Sprints fällt
am Freitag 10. Juni. Weitere Infos unter: http://classic-sprint.de/
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