Programm der IL: Integrative Liste PP/KJP Liste 6 zur Wahl der Delegiertenversammlung der LPPKJP im Juni 2016 Zukunft gestalten – Vielfalt erhalten – Integrieren statt reduzieren! Die IL ist die Liste des Berufsverbands der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) Hessen, Mitglied im Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp). Der bvvp ist verfahrens- und berufsübergreifend aktiv für PP, KJP, PiA und ÄP. Kammerarbeit ist großenteils nicht eine Frage des Verfahrens, sondern kann nur von allen Kammeraktiven gemeinsam geleistet werden und auch unabhängig davon, ob sie niedergelassen oder angestellt sind. Die IL ist DIE LISTE, die für eben diese Notwendigkeit steht und die entsprechenden Kandidatinnen und Kandidaten auf ihrer Wahlliste vereint: Wir vertreten nicht EIN Verfahren, EINE Berufsgruppe oder EINEN Tätigkeitsschwerpunkt, sondern wir vertreten die Psychotherapie insgesamt, denn nur gemeinsam können wir dem Berufsstand Ansehen und Gehör verschaffen. Miteinander statt gegeneinander! Ausbildungsreform für Verfahrensvielfalt! Es muss Schluss sein mit der Lesart von PiA als „Psychotherapeuten in Ausbeutung“. Wer einen Diplom- oder Master-Abschluss hat, muss angemessen bezahlt werden. Außerdem muss gesetzlich geregelt werden, dass für den akademischen Heilberuf des Psychotherapeuten ein Diplom- oder Masterabschluss nötig ist und ein Bachelor-Abschluss nicht ausreicht. Wir wollen, dass in einem künftigen Hochschulstudium „alle vier Grundorientierungen der Psychotherapie (verhaltenstherapeutisch, psychodynamisch, systemisch und humanistisch)“ mit Strukturqualität vermittelt werden. So lautet der Beschluss des 25. Deutschen Psychotherapeutentages. Nur so kann die Vielfalt der praktizierten psychotherapeutischen Ansätze auf hohem wissenschaftlichem Niveau in der Patientenversorgung erhalten bleiben. Deshalb sind wir gegen eine “Verfahrens-Monokultur“ wie an den psychologischen Fachbereichen der Universitäten, wo derzeit fast ausschließlich universitäre Verhaltenstherapie vermittelt wird. Eine Reform bietet die Chance, die für die Versorgung nötige Verfahrensvielfalt im Studium kennenzulernen. Wir fordern sowohl für die Versorgung als auch für die Ausbildung und für die wissenschaftliche Weiterentwicklung der Psychotherapie, dass auch noch nicht sozialrechtlich anerkannte Verfahren gefördert werden. Denn wir sind gegen eine „closed shop-Politik“ nach dem Motto: „Wir sind drin und ihr bleibt draußen!“ Neue Versorgungskonzepte entwickeln! Psychotherapie muss sich am Bedarf der Patienten orientieren. Das erfordert eine Veränderung der Bedarfsplanung durch den G-BA, für die wir uns seit Jahren einsetzen und ohne die Hunderte von KV-Sitzen in Hessen wegzufallen drohen. Neue Leistungen wie Sprechstunden, Frühzeitige Diagnostische Abklärung und Erhaltungstherapie haben auch wir gefordert und gefördert. Wir wollen uns aber nicht von den Krankenkassen an die Kandare nehmen lassen und in unserer Freiberuflichkeit eingeschränkt werden. So muss die Sprechstunde eine freiwillig angebotene Leistung sein und darf für Patienten in Praxen, die keine Sprechstunden anbieten, nicht zu Einschränkungen führen. Neue Leistungen müssen selbstverständlich im EBM angemessen bewertet und vergütet werden. Delegierte der IL engagieren sich schon lange für die Entbürokratisierung des Gutachterverfahrens (GAV). Die Bewilligungsschritte müssen erweitert werden, so ist beispielsweise das Verfassen eines Berichts für 15 Sitzungen für Verhaltenstherapeuten eine Zumutung. Eine Abschaffung des GAV muss aber verhindert werden, denn nur über das GAV sind unsere Honorare durch die von uns erkämpfte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gesichert. Wir sind für die Einführung von zeitnaher Akutversorgung ohne Wartezeit als zusätzliches Versorgungsangebot für Patienten, die vergleichbar zur genehmigungspflichtigen Psychotherapie vergütet werden muss. Für diese zusätzlichen Leistungen müssen entsprechende Strukturen und Rahmenbedingungen geschaffen werden. Neue Befugnisse mit Verstand! Wir unterstützen die Forderungen nach Aufhebung der Befugniseinschränkung bezüglich der Verordnung von Soziotherapie, Krankentransport, Krankenhauseinweisung, Krankschreibung und psychotherapeutischer Rehabilitation. Auch die Verordnung von Ergotherapie soll möglich sein. Wir lehnen aber Verordnungsbefugnisse für Medikamente ab. Die Verordnung von ggf. notwendigen Medikamenten soll Aufgabe der ärztlichen KollegInnen bleiben. Wir behandeln auf der Basis psychologischer, erziehungswissenschaftlicher sowie sozialpädagogischer Kompetenzen und der darauf aufbauenden Ausbildung zum Psychotherapeuten. Auch wenn Psychiater in Kliniken leider mittlerweile Mangelware sind und PP und KJP über Erfahrungen mit Indikation, Wirkweise und Nebenwirkungen von Psychopharmaka verfügen: Wir sind keine „Psychiater light“. Für angemessene Honorare und Eingruppierung! „Honorargerechtigkeit jetzt!“ war 2015 das Motto der bundesweiten Demonstrationen mit unseren IL-Aktiven an vorderster Front. Der Beschluss des Bewertungsausschusses hat keine Honorargerechtigkeit hergestellt. Deshalb wehren wir uns weiterhin und setzen uns für angemessene Honorare ein. IL-Delegierte sind in der KV auf Landes- und Bundesebene in diversen Gremien und Ausschüssen aktiv und können ihr Wissen in die Kammerarbeit einbringen. Wir sehen die Aufgaben der Kammer primär im Berufsrecht. Aber zu sozialrechtlichen Fragen, die wie die Honorare den Berufsstand grundsätzlich betreffen, hat die Kammer Position zu beziehen. Wir werden auch die Forderung nach einer leistungsgerechten Eingruppierung von angestellten PP und KJP in Entgeltgruppe 15 nachdrücklich verfolgen. Die jetzt erzielte Einigung der Tarifpartner (ver.di und Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände) auf E 14 ab 1.1.2017 wird der Qualifikation von PP und KJP nicht gerecht! Versorgung für Kinder und Jugendliche sichern! Der Erhalt der Versorgung von Kindern und Jugendlichen ist uns ein großes Anliegen. Dazu gehört, dass zukünftige KJP mit derselben hohen Qualität wie derzeit ausgebildet werden. Nicht nur psychologisches Wissen, sondern auch eingehende Kenntnisse aus den Erziehungswissenschaften und der Sozialarbeit sind für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen erforderlich. Vernetzung im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen ist eine der Besonderheiten der Tätigkeit von KJP. Diese Arbeit ist für KJP in der Praxis angemessen zu honorieren! Angestellte KJP sind gemäß der Einigung der Tarifpartner wie PP in E 14 einzugruppieren. Wir sehen es als Aufgabe der Kammer, KJP bei der Umsetzung des Tarifabschlusses zu unterstützen und Argumentationshilfe gegenüber den Arbeitgebern anzubieten, die derzeit noch nach Grundberuf bezahlen. Es darf nicht sein, dass KJP in Kliniken, Beratungsstellen und anderen Institutionen schlechter bezahlt werden als PP. Gleiches Geld für gleiche Arbeit! Fair für PiA! Wir unterstützen AusbildungskandidatInnen in ihrer Ausbildung und bei der anschließenden beruflichen Tätigkeit. Wir setzten uns für gute Ausbildungsbedingungen und für Generationsgerechtigkeit zwischen den PiA und PP/KJP ein. Hierzu gehört neben der Stärkung von Rechten der PiA in der Kammer und auf dem Deutschen Psychotherapeutentag auch die Unterstützung bei der angemessenen Bezahlung der Praktischen Tätigkeit. Nach der tariflichen Gleichstellung von angestellten PP und KJP setzen wir uns dafür ein, das auch in der Praktischen Tätigkeit nicht länger nach Grundberuf vergütet wird. KJPiA und PPiA sind hier gleichzustellen. Bei Praxisübernahmen setzen wir uns für faire Modelle zur Berechnung des Praxiswerts ein und werben um Verständnis bei Praxisabgebern. Kein Etikettenschwindel mit Psychotherapie! Wir stehen für angemessene und für den jeweiligen Menschen und seine Erkrankung erforderliche Behandlungen. Lange Therapien sind nicht schon deshalb besser, weil sie lang dauern. Gleiches gilt für kurze Therapien, die den Kostenträgern am liebsten sind, weil sie vordergründig Einsparungen verheißen. Keinesfalls sind wir dafür, mit psychisch kranken Menschen „kurzen Prozess“ zu machen. Das ist weder in der Juristerei noch in der Psychotherapie ethisch vertretbar. Deshalb sind wir dagegen, einzelne Interventionen zu „Psychotherapien“ zu erklären. Sowohl online- wie live Interventionen müssen in einen therapeutischen Prozess eingebettet sein. Eben mal ein Wochenende Familienaufstellung oder 10 Stunden Narrative Expositionstherapie, 12 Wochen Deprexis, 15 Stunden Interpersonelle Therapie oder Selbsthilfeprogramme im Internet sind noch lange keine Psychotherapie. Effizienz ist notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für die Anwendung von Psychotherapie. Hier sind zum Schutz der Patienten immer auch datenschutzrechtliche, ethische und grundsätzliche Sorgfaltspflichten zu beachten. Gesellschaftliche Verpflichtung der Kammer! Die Kammer muss sich mit gesundheitsbezogenen gesellschaftspolitischen Fragen auseinander setzen und hierzu Stellung beziehen. Wir haben das 2005 verabschiedete Grundsatzpapier der hessischen Psychotherapeutenkammer, das „Geisenheimer Manifest“, mit erarbeitet. Es basiert auf dem Gesundheitsbegriff der Ottawa-Charta, wonach Gesundheit ein „Zustand umfassenden körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht allein das Fehlen von Krankheit und Gebrechen ist“. Eine Aufgabe der Kammer sehen wir darin, „auf gesellschaftliche Entwicklungen aufmerksam zu machen, die die psychische Entwicklung behindern, psychisches Leid mit hervorbringen und psychische Krankheit befördern.“ (Zitat aus dem Grundsatzpapier) Deshalb verstehen wir Psychotherapie nicht als „Reparaturbetrieb“, dessen Aufgabe es ist, Arbeitsfähigkeit möglichst schnell und ohne Reibungsverluste wiederherzustellen. Wir halten die Frage nach Sinn und Funktion von psychischen Erkrankungen für bedeutsam und therapeutisch wirksam. So wie die Verfahrensvielfalt für die Behandlung psychisch kranker Menschen erforderlich ist, brauchen wir für die Weiterentwicklung der Psychotherapie eine „Kultur des Diskurses“, in dem auf Augenhöhe argumentiert wird. Es geht nicht um „bessere“ oder „schlechtere“ Psychotherapieverfahren oder um „richtige“ oder „falsche“ Menschenbilder, sondern um die Förderung des Dialogs. Dies schließt auch den Dialog unterschiedlicher Wissenschaftsverständnisse ein: Wir brauchen empirische Forschung mit quantitativen und qualitativen Methoden genauso wie die Reflexion der gesellschaftlichen Bedingungen, in denen Forschung stattfindet. Psychotherapie schöpft aus vielen Quellen, die geistes- und sozialwissenschaftlichen wie auch naturwissenschaftlichen Ursprungs sind. Diese Quellen wollen wir erhalten, für die Weiterentwicklung der Psychotherapie nutzen und letztlich den Patienten in der Versorgung zugutekommen lassen.
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