Reglement 2017 - Glarner Turnverband

Hauptsponsor
Reglement
GlaBü-Turner-Skitag 2017
Inhaltsverzeichnis
1.
Sinn und Zweck
2.
Zuständigkeit
3.
Art der Wettkämpfe
4.
Durchführungsmodus
5.
Teilnahmebedingungen
6.
Anforderungen
7.
Anlagen und Geräte
8.
Anmeldung
9.
Wettkampfleitung
10.
Bewertung
11.
Auszeichnungen
12.
Finanzen
13.
Versicherung
14.
Medien
15.
Sanktionen und Rechtsschutz
16.
Schlussbestimmungen
Im Reglement wird zur Verbesserung der Leserlichkeit nur die männliche Form verwendet. Sie gilt gleichermassen auch für weibliche Personen.
Partner:
Medienpartner:
Reglement GLTV-Skitag 2017
Seite 2
1.
Sinn und Zweck
Das Reglement über die Glarner Turner-Skitage bildet die Grundlage für die Gestaltung
und Durchführung des Anlasses. Es enthält die Grundsätze für die Erstellung des
Pflichtenheftes, der Richtlinien und Weisungen.
2.
Zuständigkeit
Für den Glarner Turnerskitage ist die Abteilung Technik des Glarner Turnverbandes
zuständig (TA GLTV). Für die Durchführung wird ein Organisator durch die AV bestimmt.
3.
Art der Wettkämpfe
Der Skitag wird in folgenden Disziplinen ausgetragen:
- Riesenslalom in einem oder zwei Läufen für Ski und Snowboard
- Langlauf Einzel und Gruppen (alle müssen das gleiche Geschlecht haben) oder
Americaine in der Freien Technik
- Kombination Ski und Langlauf
Der TA GLTV sind Änderungen und Ergänzungen vorbehalten.
4.
Durchführungsmodus
4.1
Ausschreibung
Die Glarner Turnerskitage werden im GLARNER TURNEN zur Durchführung ausgeschrieben. Die TA GLTV bestimmt das Durchführungsdatum in Absprache mit dem Organisator.
4.1.1 Verschiebedatum
Es gibt kein Verschiebedatum! Tel. 1600, Rubrik Sport gibt ab Freitagabend ab 18.00
Uhr Auskunft über die Durchführung
4.2
Bestimmung des Organisators
Die Wahl des Organisators erfolgt an der Abgeordnetenversammlung
5.
Teilnahmebedingungen
5.1
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Turner/innen von Riegen/Vereine des GLTV sowie des
GRTV.
5.2
Kategorien
Gemäss Ausschreibung im GLARNER TURNEN.
Wenn nicht 5 Teilnehmer pro Kategorie gemeldet sind, werden diese Teilnehmer von
der Wettkampfleitung in die nächst stärkeren Kategorie umgeteilt.
Partner:
Medienpartner:
Reglement GLTV-Skitag 2017
Seite 3
5.3
Einsatz in mehreren Sektionen
Ein Turner darf nur für eine Sektion starten.
6.
Anforderungen
6.1
Ski Alpin
Die Riesenslalomstrecke muss den Anforderungen eines durchschnittlichen Ski- und
Snowboard Fahrer entsprechen.
6.1.1 Ski Nordisch
Einzel mit einer Streckenlänge von ca. 8 - 10 Kilometern.
6.2
Organisator
Die Anforderungen an den Organisator werden im Pflichtenheft für die Durchführung
des GLTV-Turnerskitages geregelt. Das Pflichtenheft wird vom GLTV erstellt und vom
Organisator und dem GLTV unterzeichnet.
7.
Pisten und Loipen
7.1.1 Piste für Ski Alpin und Snowboard
Präparierte Piste
7.1.2 Loipe
Präparierte Skating-Loipe
7.2
Technische Einrichtungen
Die Zeitmessung erfolgt elektronisch.
8.
Anmeldung
8.1
Meldung zur Teilnahme
Die Anmeldung hat bis zu dem in der Ausschreibung festgelegten Datum an das Sekretariat TA GLTV schriftlich zu erfolgen. Das entsprechende Startgeld wird über das
Startgeldkonto abgewickelt (ausgenommen auswärtige Vereine). Nicht vollständige
Anmeldungen werden mit einem Haftgeld-Abzug belegt.
8.1.1 Nachmeldungen
Nachmeldungen sind während der offiziellen Startnummernausgabe mit einem Zuschlag möglich, die Höhe wird in der Ausschreibung bekannt gegeben. Nachgemeldete
starten am Schluss der jeweiligen Kategorie.
Partner:
Medienpartner:
Reglement GLTV-Skitag 2017
Seite 4
8.2
Startnummernauslosung
Langlauf
Kategorienweise in einem Durchgang
Ski + Snowboard
Kategorienweise in einem Durchgang
8.2.1 Startliste
Die Startliste wird auf der Homepage des GLTV (www.gltv.ch) 1 Woche vor dem Anlass
veröffentlicht.
9.
Wettkampfleitung
9.1
Verantwortlichkeit
Die Wettkampfleitung wird durch das OK gestellt.
9.2
Der Wettkampfleitung gehören an:
Wettkampfleiter des OK
Chef Ski Alpin des OK
Chef Ski Nordisch des OK
Verbindungsperson aus der TA GLTV
10.
Auswertung
Die Auswertung in der Kombination Riesenslalom Ski + Langlauf gemäss aktuellen
Wertungen von Swiss Ski.
Berechnung
Schnellste LL-Zeit in Sek.
Schnellste RS-Zeit in Sek.
= Faktor für Punkte RS
Punkte RS = Zeit RS (Sek.) x Faktor für Punkte RS
Punkte L = Zeit LL in Sek.
Punkte Kombination = Punkte RS + Punkte LL
Sieger ist der Teilnehmende mit den wenigsten Punkten! Diese Formel wird für
Damen und Herren separat angewendet.
Torfehler Jugendliche
Bei den Jugendlichen wird pro Torfehler ein Zuschlag von 5 Sek. verrechnet.
11.
Auszeichnungen
11.1 Erwachsene
Nachfolgend aufgeführte Meister erhalten eine Auszeichnung. Mehrmals Berechtigte
erhalten nur eine Auszeichnung.
Partner:
Medienpartner:
Reglement GLTV-Skitag 2017
11.1.1 Meistertitel
BüGla-/GlaBü-Skimeister Männer
BüGla-/GlaBü-Skimeisterin Damen
Riesenslalommeister Herren
Riesenslalommeisterin Damen
Snowboardmeister Herren
Snowboardmeisterin Damen
Langlaufmeister Herren
Langlaufmeisterin Damen
Seite 5
Kombination RS / LL (Pokal)
Kombination RS / LL (Pokal)
Schnellster Rennläufer aller Herren Kategorien
(Pokal)
Schnellste Rennläuferin aller Damen Kategorien
(Pokal)
Schnellster Rennläufer aller Herren Kategorien
(Pokal)
Schnellste Rennläuferin aller Damen Kategorien
(Pokal)
Schnellster Rennläufer aller Herren Kategorien
(Pokal)
Schnellste Rennläuferin aller Damen Kategorien
(Pokal)
11.1.2. Naturalpreise
Die Ränge 1. – 3.des Gruppenwettkampfes (RS Damen, RS Herren, etc.) erhalten jeweils abgestuft einen Naturalpreis. Ebenso erhalten die jeweiligen Meister (Snowboard
D+H, Ski D+H, Kombi D+H, Langlauf D+H) einen Naturalpreis.
11.2 Jugendliche
20 % aller Klassierten erhalten eine Auszeichnung. Die Kategorien definiert der Organisator.
11.3 Wanderpreise
Für folgende Kategorien werden Wanderpreise abgegeben:
Tagesbestzeit RS Damen
Tagesbestzeit RS Herren
Tagesbestzeit LL Damen
Tagesbestzeit LL Herren
Tagessieger Kombination Damen
Tagessieger Kombination Herren
Team Damen RS
Team Herren RS
Team Damen LL
Team Herren LL
Tagesbestzeit Snowboard Damen
Tagesbestzeit Snowboard Herren
Wenn ein Einzelwettkämpfer oder eine Gruppe des gleichen Vereins den Wanderpreis
3 Mal hintereinander gewinnt, geht er in den Besitz des Wettkämpfers oder des Vereins über. Wenn ein Turner oder eine Gruppe den Wanderpreis 5 Mal mit Unterbruch
erkämpft hat, darf er ihn ebenfalls behalten.
Die Wanderpreise werden durch den GRTV/GLTV beschafft.
Partner:
Medienpartner:
Reglement GLTV-Skitag 2017
12.
Seite 6
Finanzen
12.1 Startgeld- und Haftgeld (ausserkantonale Vereine)
Gleichzeitig mit der Anmeldung ist für jeden Disziplinenstart dem Organisator das Start- und
Haftgeld zu überweisen. Die Höhe des Start- und Haftgeldes wird durch die TA festgelegt. Es
wird bei der Ausschreibung bekanntgegeben.
12.2 Start- und Haftgeld (kantonale Vereine)
Das entsprechende Start- und Haftgeld für Riegen, die Mitglied des GLTV sind, wird dem Startund Haftgeldkonto gemäss Reglement belastet.
12.3 Rückzahlung Haftgeld (ausserkantonale Vereine)
Das Haftgeld wird grundsätzlich ca. 14 Tage nach Abschluss des Anlasses zurückerstattet.
(siehe auch Art. 17.4).
12.4 Zahlungsbeleg (ausserkantonale Vereine)
Eine Kopie des Zahlungsbeleges vom Start- und Haftgeld ist der Anmeldung beizulegen.
13.
Versicherung
Alle Teilnehmer/innen sind gemäss Reglement der Sportversicherungskasse des STV (SVK)
gegen Haftpflicht und Unfallzusatz versichert.
14.
Medien
Die lokale Presse wird vom Organisator (in Zusammenarbeit mit dem Ressortleiter Medien
GLTV) bedient.
15.
Sanktionen, Rechtsschutz
15.1 Zahlungsverpflichtungen
Vereine, die den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, werden nicht zum Wettkampf
zugelassen.
15.2 Einsprachen
Einsprachen, die den Wettkampf betreffen, sind spätestens 15 Minuten nach Bekanntgabe des
Entscheides der Wettkampfjury (Torwart, Streckenposten), schriftlich einzureichen. Gleichzeitig
ist eine Rekursgebühr von CHF 200 zu leisten. Die Wettkampfleitung entscheidet endgültig. Bei
Ablehnung verfällt die Rekursgebühr.
16.
Schlussbestimmungen
16.1 Inkraftsetzung
Dieses Reglement tritt ab 15. November 2016 in Kraft. Es ersetzt alle vorhergehenden Reglemente des Kantonalen Turnerskitages.
Partner:
Medienpartner:
Reglement GLTV-Skitag 2017
Seite 7
16.2 Ergänzungen und Anpassungen
Alle in diesem Reglement nicht geregelten Fälle werden durch den GLTV endgültig entschieden. Bei Bedarf ist der GLTV berechtigt, das Reglement anzupassen.
GLARNER TURNVERBAND
Der Präsident:
________________________
Christian Büttiker
Partner:
Abteilungsleitung Technik:
____________________________
Medienpartner: