Hauptsponsor Reglement GlaBü-Turner-Skitag 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Sinn und Zweck 2. Zuständigkeit 3. Art der Wettkämpfe 4. Durchführungsmodus 5. Teilnahmebedingungen 6. Anforderungen 7. Anlagen und Geräte 8. Anmeldung 9. Wettkampfleitung 10. Bewertung 11. Auszeichnungen 12. Finanzen 13. Versicherung 14. Medien 15. Sanktionen und Rechtsschutz 16. Schlussbestimmungen Im Reglement wird zur Verbesserung der Leserlichkeit nur die männliche Form verwendet. Sie gilt gleichermassen auch für weibliche Personen. Partner: Medienpartner: Reglement GLTV-Skitag 2017 Seite 2 1. Sinn und Zweck Das Reglement über die Glarner Turner-Skitage bildet die Grundlage für die Gestaltung und Durchführung des Anlasses. Es enthält die Grundsätze für die Erstellung des Pflichtenheftes, der Richtlinien und Weisungen. 2. Zuständigkeit Für den Glarner Turnerskitage ist die Abteilung Technik des Glarner Turnverbandes zuständig (TA GLTV). Für die Durchführung wird ein Organisator durch die AV bestimmt. 3. Art der Wettkämpfe Der Skitag wird in folgenden Disziplinen ausgetragen: - Riesenslalom in einem oder zwei Läufen für Ski und Snowboard - Langlauf Einzel und Gruppen (alle müssen das gleiche Geschlecht haben) oder Americaine in der Freien Technik - Kombination Ski und Langlauf Der TA GLTV sind Änderungen und Ergänzungen vorbehalten. 4. Durchführungsmodus 4.1 Ausschreibung Die Glarner Turnerskitage werden im GLARNER TURNEN zur Durchführung ausgeschrieben. Die TA GLTV bestimmt das Durchführungsdatum in Absprache mit dem Organisator. 4.1.1 Verschiebedatum Es gibt kein Verschiebedatum! Tel. 1600, Rubrik Sport gibt ab Freitagabend ab 18.00 Uhr Auskunft über die Durchführung 4.2 Bestimmung des Organisators Die Wahl des Organisators erfolgt an der Abgeordnetenversammlung 5. Teilnahmebedingungen 5.1 Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind alle Turner/innen von Riegen/Vereine des GLTV sowie des GRTV. 5.2 Kategorien Gemäss Ausschreibung im GLARNER TURNEN. Wenn nicht 5 Teilnehmer pro Kategorie gemeldet sind, werden diese Teilnehmer von der Wettkampfleitung in die nächst stärkeren Kategorie umgeteilt. Partner: Medienpartner: Reglement GLTV-Skitag 2017 Seite 3 5.3 Einsatz in mehreren Sektionen Ein Turner darf nur für eine Sektion starten. 6. Anforderungen 6.1 Ski Alpin Die Riesenslalomstrecke muss den Anforderungen eines durchschnittlichen Ski- und Snowboard Fahrer entsprechen. 6.1.1 Ski Nordisch Einzel mit einer Streckenlänge von ca. 8 - 10 Kilometern. 6.2 Organisator Die Anforderungen an den Organisator werden im Pflichtenheft für die Durchführung des GLTV-Turnerskitages geregelt. Das Pflichtenheft wird vom GLTV erstellt und vom Organisator und dem GLTV unterzeichnet. 7. Pisten und Loipen 7.1.1 Piste für Ski Alpin und Snowboard Präparierte Piste 7.1.2 Loipe Präparierte Skating-Loipe 7.2 Technische Einrichtungen Die Zeitmessung erfolgt elektronisch. 8. Anmeldung 8.1 Meldung zur Teilnahme Die Anmeldung hat bis zu dem in der Ausschreibung festgelegten Datum an das Sekretariat TA GLTV schriftlich zu erfolgen. Das entsprechende Startgeld wird über das Startgeldkonto abgewickelt (ausgenommen auswärtige Vereine). Nicht vollständige Anmeldungen werden mit einem Haftgeld-Abzug belegt. 8.1.1 Nachmeldungen Nachmeldungen sind während der offiziellen Startnummernausgabe mit einem Zuschlag möglich, die Höhe wird in der Ausschreibung bekannt gegeben. Nachgemeldete starten am Schluss der jeweiligen Kategorie. Partner: Medienpartner: Reglement GLTV-Skitag 2017 Seite 4 8.2 Startnummernauslosung Langlauf Kategorienweise in einem Durchgang Ski + Snowboard Kategorienweise in einem Durchgang 8.2.1 Startliste Die Startliste wird auf der Homepage des GLTV (www.gltv.ch) 1 Woche vor dem Anlass veröffentlicht. 9. Wettkampfleitung 9.1 Verantwortlichkeit Die Wettkampfleitung wird durch das OK gestellt. 9.2 Der Wettkampfleitung gehören an: Wettkampfleiter des OK Chef Ski Alpin des OK Chef Ski Nordisch des OK Verbindungsperson aus der TA GLTV 10. Auswertung Die Auswertung in der Kombination Riesenslalom Ski + Langlauf gemäss aktuellen Wertungen von Swiss Ski. Berechnung Schnellste LL-Zeit in Sek. Schnellste RS-Zeit in Sek. = Faktor für Punkte RS Punkte RS = Zeit RS (Sek.) x Faktor für Punkte RS Punkte L = Zeit LL in Sek. Punkte Kombination = Punkte RS + Punkte LL Sieger ist der Teilnehmende mit den wenigsten Punkten! Diese Formel wird für Damen und Herren separat angewendet. Torfehler Jugendliche Bei den Jugendlichen wird pro Torfehler ein Zuschlag von 5 Sek. verrechnet. 11. Auszeichnungen 11.1 Erwachsene Nachfolgend aufgeführte Meister erhalten eine Auszeichnung. Mehrmals Berechtigte erhalten nur eine Auszeichnung. Partner: Medienpartner: Reglement GLTV-Skitag 2017 11.1.1 Meistertitel BüGla-/GlaBü-Skimeister Männer BüGla-/GlaBü-Skimeisterin Damen Riesenslalommeister Herren Riesenslalommeisterin Damen Snowboardmeister Herren Snowboardmeisterin Damen Langlaufmeister Herren Langlaufmeisterin Damen Seite 5 Kombination RS / LL (Pokal) Kombination RS / LL (Pokal) Schnellster Rennläufer aller Herren Kategorien (Pokal) Schnellste Rennläuferin aller Damen Kategorien (Pokal) Schnellster Rennläufer aller Herren Kategorien (Pokal) Schnellste Rennläuferin aller Damen Kategorien (Pokal) Schnellster Rennläufer aller Herren Kategorien (Pokal) Schnellste Rennläuferin aller Damen Kategorien (Pokal) 11.1.2. Naturalpreise Die Ränge 1. – 3.des Gruppenwettkampfes (RS Damen, RS Herren, etc.) erhalten jeweils abgestuft einen Naturalpreis. Ebenso erhalten die jeweiligen Meister (Snowboard D+H, Ski D+H, Kombi D+H, Langlauf D+H) einen Naturalpreis. 11.2 Jugendliche 20 % aller Klassierten erhalten eine Auszeichnung. Die Kategorien definiert der Organisator. 11.3 Wanderpreise Für folgende Kategorien werden Wanderpreise abgegeben: Tagesbestzeit RS Damen Tagesbestzeit RS Herren Tagesbestzeit LL Damen Tagesbestzeit LL Herren Tagessieger Kombination Damen Tagessieger Kombination Herren Team Damen RS Team Herren RS Team Damen LL Team Herren LL Tagesbestzeit Snowboard Damen Tagesbestzeit Snowboard Herren Wenn ein Einzelwettkämpfer oder eine Gruppe des gleichen Vereins den Wanderpreis 3 Mal hintereinander gewinnt, geht er in den Besitz des Wettkämpfers oder des Vereins über. Wenn ein Turner oder eine Gruppe den Wanderpreis 5 Mal mit Unterbruch erkämpft hat, darf er ihn ebenfalls behalten. Die Wanderpreise werden durch den GRTV/GLTV beschafft. Partner: Medienpartner: Reglement GLTV-Skitag 2017 12. Seite 6 Finanzen 12.1 Startgeld- und Haftgeld (ausserkantonale Vereine) Gleichzeitig mit der Anmeldung ist für jeden Disziplinenstart dem Organisator das Start- und Haftgeld zu überweisen. Die Höhe des Start- und Haftgeldes wird durch die TA festgelegt. Es wird bei der Ausschreibung bekanntgegeben. 12.2 Start- und Haftgeld (kantonale Vereine) Das entsprechende Start- und Haftgeld für Riegen, die Mitglied des GLTV sind, wird dem Startund Haftgeldkonto gemäss Reglement belastet. 12.3 Rückzahlung Haftgeld (ausserkantonale Vereine) Das Haftgeld wird grundsätzlich ca. 14 Tage nach Abschluss des Anlasses zurückerstattet. (siehe auch Art. 17.4). 12.4 Zahlungsbeleg (ausserkantonale Vereine) Eine Kopie des Zahlungsbeleges vom Start- und Haftgeld ist der Anmeldung beizulegen. 13. Versicherung Alle Teilnehmer/innen sind gemäss Reglement der Sportversicherungskasse des STV (SVK) gegen Haftpflicht und Unfallzusatz versichert. 14. Medien Die lokale Presse wird vom Organisator (in Zusammenarbeit mit dem Ressortleiter Medien GLTV) bedient. 15. Sanktionen, Rechtsschutz 15.1 Zahlungsverpflichtungen Vereine, die den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, werden nicht zum Wettkampf zugelassen. 15.2 Einsprachen Einsprachen, die den Wettkampf betreffen, sind spätestens 15 Minuten nach Bekanntgabe des Entscheides der Wettkampfjury (Torwart, Streckenposten), schriftlich einzureichen. Gleichzeitig ist eine Rekursgebühr von CHF 200 zu leisten. Die Wettkampfleitung entscheidet endgültig. Bei Ablehnung verfällt die Rekursgebühr. 16. Schlussbestimmungen 16.1 Inkraftsetzung Dieses Reglement tritt ab 15. November 2016 in Kraft. Es ersetzt alle vorhergehenden Reglemente des Kantonalen Turnerskitages. Partner: Medienpartner: Reglement GLTV-Skitag 2017 Seite 7 16.2 Ergänzungen und Anpassungen Alle in diesem Reglement nicht geregelten Fälle werden durch den GLTV endgültig entschieden. Bei Bedarf ist der GLTV berechtigt, das Reglement anzupassen. GLARNER TURNVERBAND Der Präsident: ________________________ Christian Büttiker Partner: Abteilungsleitung Technik: ____________________________ Medienpartner:
© Copyright 2024 ExpyDoc