Braucht es spezifische Rechte für ältere Menschen?

Abendveranstaltung 2016
Braucht es spezifische Rechte für ältere Menschen?
«Alterswohl» als Verfassungsprinzip?
In Zusammenarbeit mit Pro Senectute Aargau
Dienstag, 14. Juni 2016
17.00–19.00 Uhr
Careum Weiterbildung
Mühlemattstrasse 42, Aarau
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Menschenrechte sind universell für alle
Menschen gültig. Dies bedeutet, dass auch
alte Menschen über die verbrieften bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen,
sozialen und kulturellen Rechte verfügen.
rischen Charakter. Auch kennen einzelne
nationalstaatliche Verfassungen, wie zum
Beispiel in der Schweiz, ein ausdrückliches
Verbot der Diskriminierung aufgrund des
Alters.
Anders als etwa bei den Rechten von
Kindern (UNO-Kinderrechtskonvention)
gibt es auf internationaler oder nationaler
Ebene kein Abkommen, welches sich
ausschliesslich auf die spezifischen Schutzbedürfnisse von alten Menschen bezieht.
Die spezifischen Bedürfnisse von alten
Menschen sind auf internationaler Ebene
in Instrumenten des «Soft-Law» herausgearbeitet, welche politische Bedeutung
haben und als Empfehlungen zuhanden
der Staaten verfasst wurden; rechtlich
bindend sind sie nicht.
Im schweizerischen Recht kennt man das
Kindes-, Familien- und Gemeinwohl. Es
gibt nun einen konkreten Vorschlag, das
«Alterswohl» als Oberbegriff für körperliches, seelisches, geistiges, personales und
soziales Wohlergehen im Alter verfassungsrechtlich zu verankern.
Die Grundsätze des Menschenrechtsschutzes älterer Menschen sind durch die
Diskriminierungsverbote in den zentralen
universellen Menschenrechtsverträgen
gestützt. Zwar ist das Alter in kaum einer
Konvention explizit als Diskriminierungsmotiv erwähnt, doch haben die Aufzählungen von Merkmalen lediglich exempla-
Diese Abendveranstaltung gibt einen
Überblick zum Stand der Diskussion über
spezifische Rechte für ältere Menschen,
und es werden der konkrete Vorschlag für
eine verfassungsrechtliche Verankerung
des «Alterswohl» in der Schweiz sowie
internationale und europäische Perspektiven vorgestellt. Es bietet sich Gelegenheit,
Fragen aufzugreifen, zu diskutieren und
Erfahrungen auszutauschen.
Eingeladen sind die interessierte Öffentlichkeit und Fachpersonen aus dem
Sozial- und Gesundheitswesen.
Wir freuen uns, Sie an dieser Abendveranstaltung herzlich zu begrüssen.
Carsten Niebergall
Bereichsleiter Alter(n)&Generationen
Careum Weiterbildung
Beat Waldmeier
Geschäftsleiter
Pro Senectute Aargau
Programm Abendveranstaltung
Braucht es spezifische Rechte für ältere Menschen?
«Alterswohl» als Verfassungsprinzip?
17.00
Begrüssung
Carsten Niebergall
Bereichsleiter Alter(n)&Generationen, Careum Weiterbildung
17.05
Das «Alterswohl» als Verfassungsprinzip?
Prof. Dr. iur. Christina Fountoulakis
ordentliche Professorin für Zivilrecht an der Universität Fribourg
17.45
Spezifische Rechte für ältere Menschen und Generationen
Internationale und europäische Perspektiven
Dr. Astrid Stuckelberger
Privatdozentin an der medizinischen Fakultät der Universität Genf und
Vorsitzende des Internationalen Netzwerkes Altern GINA bei der WHO
18.30
Podium und Diskussion mit den Referentinnen
Beat Waldmeier, Geschäftsleiter, Pro Senectute Aargau
Xaver Wittmer, Bereichsleiter Sozialberatung, Pro Senectute Aargau
19.00
Abschluss und Einladung zum Apéro
Beat Waldmeier, Geschäftsleiter, Pro Senectute Aargau
Organisation und Administration
Renate Kunz-Läubli
Tel. +41 (0)62 837 58 18
[email protected]
Die Abendveranstaltung richtet sich an
die interessierte Öffentlichkeit und Fachpersonen aus dem Sozial- und Gesundheitswesen.
Termin und Ort
Dienstag, 14. Juni 2016
17.00–19.00 Uhr
Stornierung
Eine Stornierung der Anmeldung muss
schriftlich erfolgen. Die Annullierung der
Anmeldung für die Abendveranstaltung
ist bis zum 31. Mai 2016 (Anmeldeschluss)
ohne Kostenfolge möglich.
Nach diesem Termin oder bei Nichterscheinen zur Abendveranstaltung ist die
Rechnung zur Zahlung fällig und keine
Rückerstattung mehr möglich. Sie können
jedoch Ihre Anmeldung auf eine Kollegin,
einen Kollegen übertragen. In diesem Fall
verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr
von CHF 20.–.
Careum Weiterbildung
Mühlemattstrasse 42, 5001 Aarau
Situationsplan unter
www.careum-weiterbildung.ch/kontakt
Kosten
CHF 70.– inkl. Apéro
Anmeldung
www.careum-weiterbildung.ch/tagungen
Anmeldungen nehmen wir über unsere
Homepage entgegen. Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt. Berücksichtigung nach
Eingangstermin der Anmeldungen. Nach
Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine
Bestätigung.
Anmeldeschluss für die Abendveranstaltung ist der 31. Mai 2016.
Careum Weiterbildung
Mühlemattstrasse 42
CH-5001 Aarau
Tel. +41 (0)62 837 58 58
www.careum-weiterbildung.ch
[email protected]