Abendveranstaltung 2016 Braucht es spezifische Rechte für ältere Menschen? «Alterswohl» als Verfassungsprinzip? In Zusammenarbeit mit Pro Senectute Aargau Dienstag, 14. Juni 2016 17.00–19.00 Uhr Careum Weiterbildung Mühlemattstrasse 42, Aarau Sehr geehrte Damen und Herren Die Menschenrechte sind universell für alle Menschen gültig. Dies bedeutet, dass auch alte Menschen über die verbrieften bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte verfügen. rischen Charakter. Auch kennen einzelne nationalstaatliche Verfassungen, wie zum Beispiel in der Schweiz, ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund des Alters. Anders als etwa bei den Rechten von Kindern (UNO-Kinderrechtskonvention) gibt es auf internationaler oder nationaler Ebene kein Abkommen, welches sich ausschliesslich auf die spezifischen Schutzbedürfnisse von alten Menschen bezieht. Die spezifischen Bedürfnisse von alten Menschen sind auf internationaler Ebene in Instrumenten des «Soft-Law» herausgearbeitet, welche politische Bedeutung haben und als Empfehlungen zuhanden der Staaten verfasst wurden; rechtlich bindend sind sie nicht. Im schweizerischen Recht kennt man das Kindes-, Familien- und Gemeinwohl. Es gibt nun einen konkreten Vorschlag, das «Alterswohl» als Oberbegriff für körperliches, seelisches, geistiges, personales und soziales Wohlergehen im Alter verfassungsrechtlich zu verankern. Die Grundsätze des Menschenrechtsschutzes älterer Menschen sind durch die Diskriminierungsverbote in den zentralen universellen Menschenrechtsverträgen gestützt. Zwar ist das Alter in kaum einer Konvention explizit als Diskriminierungsmotiv erwähnt, doch haben die Aufzählungen von Merkmalen lediglich exempla- Diese Abendveranstaltung gibt einen Überblick zum Stand der Diskussion über spezifische Rechte für ältere Menschen, und es werden der konkrete Vorschlag für eine verfassungsrechtliche Verankerung des «Alterswohl» in der Schweiz sowie internationale und europäische Perspektiven vorgestellt. Es bietet sich Gelegenheit, Fragen aufzugreifen, zu diskutieren und Erfahrungen auszutauschen. Eingeladen sind die interessierte Öffentlichkeit und Fachpersonen aus dem Sozial- und Gesundheitswesen. Wir freuen uns, Sie an dieser Abendveranstaltung herzlich zu begrüssen. Carsten Niebergall Bereichsleiter Alter(n)&Generationen Careum Weiterbildung Beat Waldmeier Geschäftsleiter Pro Senectute Aargau Programm Abendveranstaltung Braucht es spezifische Rechte für ältere Menschen? «Alterswohl» als Verfassungsprinzip? 17.00 Begrüssung Carsten Niebergall Bereichsleiter Alter(n)&Generationen, Careum Weiterbildung 17.05 Das «Alterswohl» als Verfassungsprinzip? Prof. Dr. iur. Christina Fountoulakis ordentliche Professorin für Zivilrecht an der Universität Fribourg 17.45 Spezifische Rechte für ältere Menschen und Generationen Internationale und europäische Perspektiven Dr. Astrid Stuckelberger Privatdozentin an der medizinischen Fakultät der Universität Genf und Vorsitzende des Internationalen Netzwerkes Altern GINA bei der WHO 18.30 Podium und Diskussion mit den Referentinnen Beat Waldmeier, Geschäftsleiter, Pro Senectute Aargau Xaver Wittmer, Bereichsleiter Sozialberatung, Pro Senectute Aargau 19.00 Abschluss und Einladung zum Apéro Beat Waldmeier, Geschäftsleiter, Pro Senectute Aargau Organisation und Administration Renate Kunz-Läubli Tel. +41 (0)62 837 58 18 [email protected] Die Abendveranstaltung richtet sich an die interessierte Öffentlichkeit und Fachpersonen aus dem Sozial- und Gesundheitswesen. Termin und Ort Dienstag, 14. Juni 2016 17.00–19.00 Uhr Stornierung Eine Stornierung der Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Die Annullierung der Anmeldung für die Abendveranstaltung ist bis zum 31. Mai 2016 (Anmeldeschluss) ohne Kostenfolge möglich. Nach diesem Termin oder bei Nichterscheinen zur Abendveranstaltung ist die Rechnung zur Zahlung fällig und keine Rückerstattung mehr möglich. Sie können jedoch Ihre Anmeldung auf eine Kollegin, einen Kollegen übertragen. In diesem Fall verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.–. Careum Weiterbildung Mühlemattstrasse 42, 5001 Aarau Situationsplan unter www.careum-weiterbildung.ch/kontakt Kosten CHF 70.– inkl. Apéro Anmeldung www.careum-weiterbildung.ch/tagungen Anmeldungen nehmen wir über unsere Homepage entgegen. Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt. Berücksichtigung nach Eingangstermin der Anmeldungen. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung. Anmeldeschluss für die Abendveranstaltung ist der 31. Mai 2016. Careum Weiterbildung Mühlemattstrasse 42 CH-5001 Aarau Tel. +41 (0)62 837 58 58 www.careum-weiterbildung.ch [email protected]
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