Landkreis Heilbronn Entsorgung von Erdaushub, Abbruchmaterial und Baustellenabfällen im Landkreis Heilbronn Erdaushub: Nicht verwertbarer Erdaushub kann zu den Erddeponien des Landkreises gebracht werden. Ab einer Menge von 10 m3 unbelastetem Erdaushub muss dem Deponiepersonal eine Anlieferungserklärung vom Abfallerzeuger (Bauherr) ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt werden. Bei Aushubmaterial aus früheren Gewerbeflächen oder anderen Verdachtsflächen ist immer eine Analyse vorzulegen. Die Anlieferungserklärungen gibt es bei den Erddeponien und beim Landratsamt (www.landkreis-heilbronn.de, siehe Abfallwirtschaftsbetrieb, Formulare). Nähere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt Heilbronn – Abfallwirtschaftsbetrieb -. Abbruchmaterial von Gebäuden: Wichtig ist, dass bei Gebäuden ein Rückbau und kein Abbruch vorgenommen wird. Die Baumaterialien, wie Steine, Beton, Mauerwerk und Ziegel, sowie Holz, Metalle, Altfenster und vermischtes Abbruchmaterial sollten vor Ort getrennt und Aufbereitungs- oder Sortieranlagen zugeführt werden. Auf den Erddeponien des Landkreises werden nur kleine Mengen bis max. 2 m3 Bauschuttmaterial von privaten Kleinanlieferern angenommen. Große Mengen Bauschutt bzw. Abbruchmaterialien von Gewerbe- und Industriebauten sind generell Verwerterfirmen anzuliefern. Asbestzementabfälle werden auf der Deponie „Vogelsang“ der Stadt Heilbronn angenommen. Eine vorherige Genehmigung durch die Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn (Tel: 07131 / 562762) ist erforderlich! Reststoffe beim Straßen- und Tiefbau: Beim Straßen- und Tiefbau müssen Materialien, wie Asphalt, mineralischer Straßenaufbruch, Randsteine aus Beton oder Natursteinen und Beton, in Fraktionen getrennt und verwertet werden. Auch teerhaltiger Straßenaufbruch muss verwertet werden. Nähere Auskünfte gibt das Landratsamt -Abfallwirtschaftsbetrieb. Baustellenabfälle: Bei Neu-, Um- und Ausbau fallen Baustellenabfälle an. Diese setzen sich aus verwertbaren Materialien, wie Holz, Kartonage, Kunststoff, Styropor, Metall usw., und anderen Materialien, wie Mineralwolle, Bitumenbahnen, Verbundmaterial, Tapetenreste usw., zusammen. Diese Abfälle sind möglichst getrennt zu sammeln und bei Sortieranlagen für Gewerbemüll bzw. Baustellenabfall abzugeben. Sonderabfälle: Sonderabfälle sind in der Regel wassergefährdende Stoffe flüssiger, pastöser oder fester Art. Dazu zählen auch verunreinigte Böden und kontaminierter Bauschutt. Die Entsorgung dieser Sonderabfälle obliegt dem Eigentümer. Auskünfte erteilt das Landratsamt – Abfallwirtschaftsbetrieb. Sie haben noch Fragen? Bei Fragen zur umweltgerechten Entsorgung von Abfällen gibt Ihnen das Landratsamt Heilbronn - Abfallwirtschaftsbetrieb - gerne Auskunft. Abfallberatung für Privathaushalte: Abfallberatung für Gewerbebetriebe: Landratsamt Heilbronn - Abfallwirtschaftsbetrieb - (07131) 994 - 560 (07131) 994 - 148 Juni 2016 Erddeponien im Landkreis Heilbronn Deponie 1. Eberstadt „DK 0“ Öffnungszeiten Mo - Fr Sa 2. Schwaigern- Di – Fr Stetten (Anlieferungen grundsätzlich zum Heuchelberg) 3. Bad Rappenau Sa Mo – Fr Sa Telefon 7.45 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.30 Uhr 9.00 - 11.30 Uhr 07134 / 49 52 7.45 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.30 Uhr 8.00 – 12.30 Uhr 07138 / 66 76 7.45 - 12.15 Uhr 13.00 - 16.30 Uhr 9.00 - 12.00 Uhr 07268 / 16 91 7.45 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.30 Uhr 07138 / 6 71 98 4. Heuchelberg Mo – Fr 5. Jagsthausen Sa 10.00 - 14.00 Uhr nach Vereinbarung 07943 / 23 98 07133 / 18 40 6. Neckarwestheim Fr 13.30 - 17.00 Uhr Sa 8.30 - 12.00 Uhr nach Vereinbarung 7. Ellhofen Di und Do 9.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr nach Vereinbarung 07134 / 98 81 12 Auf den Erddeponien im Landkreis Heilbronn dürfen seit dem 16.7.2009 nur noch saubere Erde nach LAGA Z 0 (ab 1000 m3 Erde evt. mit Analyse) und kleine Mengen Bauschutt (Beton, Ziegel), der zum Wegebau verwendet werden kann, eingebaut werden. Private Kleinanlieferer können kleine Mengen (bis max. 2 m3) Bauschutt, der nicht zum Wegebau geeignet ist, über einen Container auf der Deponie entsorgen. Größere Mengen Bauschutt oder gewerbliche Anlieferungen von Bauschutt müssen direkt über einen Verwerterbetrieb entsorgt werden. Sortier- und Aufbereitungsanlagen Baustoffaufbereitungsanlagen für vorsortiertes Material Bauschuttsortieranlage für vermischtes Material • Talheim, Robert-Bopp-Str. 2 • Talheim, Robert-Bopp-Str. 2 Fa. RetroLith GmbH Telefon: 07133/9004327 • Talheim, Steinbruch bmk Bopp • • • • • • • • Telefon: 07133/186-0 Ilsfeld, Steinbruch bmk Bopp Telefon: 07133/186-0 Heilbronn, Albertistraße 28 Fa. HBR GmbH & Co. KG Telefon: 07131/16 30 59 Gundelsheim bws Steinbruchbetriebe Telefon: 06269/85 91 Schöntal-Berlichingen Schotterwerk Hohenlohe-Bauland Telefon: 06291/64 14-0 Öhringen-Baumerlenbach Steinbruch Fa. Schäfter*) Telefon: 07948/518 Öhringen-Unterohrn Steinbruch bmk Kleinknecht Telefon: 07941/92 15 0 Bretzfeld-Bitzfeld Fa. Hohenloher Asphaltwerke Telefon: 07946/7730 (nur Annahme von Asphalt) Gemmingen Steinbruch Fa. Reimold Telefon: 07267/912 00 *) keine Annahme von Asphalt Fa. RetroLith GmbH Telefon: 07133/9004327 Altholzverwertung • Pfaffenhofen Stettenklingenhof Fa. A + S Altholzverwertung Telefon: 07046/88 08 60 Gewerbemüll- und Baustellenabfallverwertung • Schwaigern, Industrie Str. 8 Fa. Kurz Recycling GmbH Telefon: 07138/97 35 0 • Heilbronn, Benzstraße 17 Fa. ALBA Heilbronn-Franken GmbH & Co. KG Telefon: 07131/95 20 0 • Talheim, Robert-Bopp-Str. 2 Fa. RetroLith GmbH Telefon: 07133/9004327 • Heilbronn, Austraße 167 Fa. Kurz Recycling GmbH Telefon: 07131/745502-0 • Talheim, Schindersgrube 1 Fa. RT Löchner GmbH Telefon: 07133/90 18 2-0 Deponiegebühren 2016 im Landkreis Heilbronn Müllannahmestelle / Erddeponien Eberstadt und Schwaigern-Stetten (mit Waage) Abfallarten Gebühren € / Tonne 10 11 12 20 25 30 Erde bis Z 1.1 Abbruchmaterial zum Wegebau Abbruchmaterial nicht zum Wegebau Erde Z 1.2 bis DK 0 Holz Gewerbliche Anlieferungen von Baum- und Heckenschnitt, der nicht aus Hausgärten stammt, Laub und Gras; Gartenabfälle 5,50 8,00 25,00 9,00 20,00 60,00 42 Hausmüll, Sperrmüll, hausmüllähnliche Abfälle, Baustellenabfälle, usw. (nur Kleinmengen bis max. 800 kg) 81 Pkw-Reifen je Stück 82 Lkw-Reifen (bis 13 R 22,5) je Stück 190,00 4,00 15,00 83 Lkw-Reifen (größer 13 R 22,5) je Stück 30,00 84 AS-Reifen bis 1,20 m je Stück 15,00 85 AS-Reifen von 1,20 m bis 1,60 m je Stück 30,00 86 AS-Reifen größer 1,60 m je Stück 50,00 1 Pauschale für Anlieferungen im Pkw-Kofferraum bis zu einer Fahrzeughöhe von 1,65 m (ausgenommen sind Pritschenfahrzeuge); je Anlieferung 14,00 1000 Pauschale für Anlieferungen im PKW bis zu einer Fahrzeughöhe von 1,65 m, die über den Kofferraum hinausgehen (ausgenommen sind Pritschenfahrzeuge); je Anlieferung 28,00 Die Gebühren werden je angefangene 20 kg berechnet. Als Mindestgebühr für Erde bis Z 1.1, Erde Z 1.2 bis DK 0, Abbruchmaterial zum Wegebau, Holzabfälle sowie pflanzliche Abfälle werden 7,00 € erhoben. Als Mindestgebühr für Abbruchmaterial nicht zum Wegebau werden 20,00 € erhoben. Als Mindestgebühr für gewogene Anlieferungen von Hausmüll, Sperrmüll, hausmüll-ähnlichen Abfällen und Baustellenabfällen unter 200 kg werden 28,00 € erhoben. Für nicht gewogene Kleinstmengen (10 l-Eimer, 1 Waschbecken, 1 Toilettenschüssel) werden pauschal 3,00 € erhoben. Erddeponie Heuchelberg (mit Waage) Abfallarten Gebühren € / Tonne Erdaushub 5,50 Abbruchmaterial zum Wegebau 8,00 Abbruchmaterial nicht zum Wegebau 25,00 Die Gebühren werden je angefangene 20 kg berechnet. Als Mindestgebühr für Erdaushub und Abbruchmaterial zum Wegebau werden 7,00 € erhoben. Als Mindestgebühr für Abbruchmaterial nicht zum Wegebau werden 20,00 € erhoben. Für nicht gewogene Kleinstmengen (z.B. 10 l-Eimer, 1 Waschbecken, 1 Toilettenschüssel) werden pauschal 3,00 € erhoben. Erddeponien ohne Waage Erdaushub (€) Fahrzeugart Anhänger bis 1,5 t zulässigem Gesamtgewicht, Pritschenwagen, Kleinanlieferer Abbruchmaterial zum Wegebau (€) Abbruchmaterial nicht zum Wegebau (€) 7,00 7,00 20,00 Anhänger mit 1,5 t bis 4,5 t zulässigem Gesamtgewicht 13,50 20,00 62,00 Anhänger mit über 4,5 t bis 8 t zulässigem Gesamtgewicht 35,00 -- -- 2-Achs-Lkw bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht 25,00 -- -- 2-Achs-Lkw mit über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht 49,50 -- -- 3-Achs-Lkw, Anhänger mit über 8 t bis 20 t zul. Gesamtgewicht 82,50 -- -- Lkw mit Anhänger, Großraumfahrzeuge, Anhänger mit über 20 t zulässigem Gesamtgewicht 110,00 -- -- sonstige Fahrzeuge mit maximal 2 m = 3,4 t -- 27,00 85,00 Kleinstmengen (z.B. 10 l-Eimer, 1 Waschbecken 1 Toilettenschüssel) 3,00 3,00 3,00 3
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