Talheim - Landkreis Heilbronn

Landkreis Heilbronn
Entsorgung von Erdaushub,
Abbruchmaterial und Baustellenabfällen
im Landkreis Heilbronn
Erdaushub:
Nicht verwertbarer Erdaushub kann zu den Erddeponien des Landkreises gebracht
werden. Ab einer Menge von 10 m3 unbelastetem Erdaushub muss dem Deponiepersonal eine
Anlieferungserklärung vom Abfallerzeuger (Bauherr) ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt werden. Bei
Aushubmaterial aus früheren Gewerbeflächen oder anderen Verdachtsflächen ist immer eine Analyse
vorzulegen.
Die Anlieferungserklärungen gibt
es
bei den Erddeponien und beim
Landratsamt
(www.landkreis-heilbronn.de, siehe Abfallwirtschaftsbetrieb, Formulare).
Nähere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt Heilbronn – Abfallwirtschaftsbetrieb -.
Abbruchmaterial von Gebäuden:
Wichtig ist, dass bei Gebäuden ein Rückbau und kein
Abbruch vorgenommen wird. Die Baumaterialien, wie Steine, Beton, Mauerwerk und Ziegel, sowie Holz,
Metalle, Altfenster und vermischtes Abbruchmaterial sollten vor Ort getrennt und Aufbereitungs- oder
Sortieranlagen zugeführt werden. Auf den Erddeponien des Landkreises werden nur kleine Mengen bis max.
2 m3 Bauschuttmaterial von privaten Kleinanlieferern angenommen. Große Mengen Bauschutt bzw.
Abbruchmaterialien von Gewerbe- und Industriebauten sind generell Verwerterfirmen anzuliefern.
Asbestzementabfälle werden auf der Deponie „Vogelsang“ der Stadt Heilbronn angenommen. Eine
vorherige Genehmigung durch die Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn (Tel: 07131 / 562762)
ist
erforderlich!
Reststoffe beim Straßen- und Tiefbau: Beim Straßen- und Tiefbau müssen Materialien,
wie Asphalt, mineralischer Straßenaufbruch, Randsteine aus Beton oder Natursteinen und Beton, in
Fraktionen getrennt und verwertet werden. Auch teerhaltiger Straßenaufbruch muss verwertet werden.
Nähere Auskünfte gibt das Landratsamt -Abfallwirtschaftsbetrieb.
Baustellenabfälle:
Bei Neu-, Um- und Ausbau fallen Baustellenabfälle an. Diese setzen sich aus
verwertbaren Materialien, wie Holz, Kartonage, Kunststoff, Styropor, Metall usw., und anderen Materialien,
wie Mineralwolle, Bitumenbahnen, Verbundmaterial, Tapetenreste usw., zusammen. Diese Abfälle sind
möglichst getrennt zu sammeln und bei Sortieranlagen für Gewerbemüll bzw. Baustellenabfall abzugeben.
Sonderabfälle:
Sonderabfälle sind in der Regel wassergefährdende Stoffe flüssiger, pastöser oder
fester Art. Dazu zählen auch verunreinigte Böden und kontaminierter Bauschutt. Die Entsorgung dieser
Sonderabfälle obliegt dem Eigentümer. Auskünfte erteilt das Landratsamt – Abfallwirtschaftsbetrieb.
Sie haben noch Fragen?
Bei Fragen zur umweltgerechten Entsorgung von Abfällen gibt Ihnen
das Landratsamt Heilbronn - Abfallwirtschaftsbetrieb - gerne Auskunft.
Abfallberatung für Privathaushalte:
Abfallberatung für Gewerbebetriebe:
Landratsamt Heilbronn - Abfallwirtschaftsbetrieb -
(07131) 994 - 560
(07131) 994 - 148
Juni 2016
Erddeponien im Landkreis Heilbronn
Deponie
1. Eberstadt
„DK 0“
Öffnungszeiten
Mo - Fr
Sa
2. Schwaigern-
Di – Fr
Stetten
(Anlieferungen grundsätzlich
zum Heuchelberg)
3. Bad Rappenau
Sa
Mo – Fr
Sa
Telefon
7.45 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.30 Uhr
9.00 - 11.30 Uhr
07134 / 49 52
7.45 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.30 Uhr
8.00 – 12.30 Uhr
07138 / 66 76
7.45 - 12.15 Uhr
13.00 - 16.30 Uhr
9.00 - 12.00 Uhr
07268 / 16 91
7.45 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.30 Uhr
07138 / 6 71 98
4. Heuchelberg
Mo – Fr
5. Jagsthausen
Sa
10.00 - 14.00 Uhr
nach Vereinbarung
07943 / 23 98
07133 / 18 40
6. Neckarwestheim
Fr
13.30 - 17.00 Uhr
Sa
8.30 - 12.00 Uhr
nach Vereinbarung
7. Ellhofen
Di und Do
9.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
nach Vereinbarung
07134 / 98 81 12
Auf den Erddeponien im Landkreis Heilbronn dürfen seit dem 16.7.2009 nur noch saubere
Erde nach LAGA Z 0 (ab 1000 m3 Erde evt. mit Analyse) und kleine Mengen Bauschutt
(Beton, Ziegel), der zum Wegebau verwendet werden kann, eingebaut werden. Private
Kleinanlieferer können kleine Mengen (bis max. 2 m3) Bauschutt, der nicht zum Wegebau
geeignet ist, über einen Container auf der Deponie entsorgen. Größere Mengen Bauschutt
oder gewerbliche Anlieferungen von Bauschutt müssen direkt über einen Verwerterbetrieb
entsorgt werden.
Sortier- und Aufbereitungsanlagen
Baustoffaufbereitungsanlagen
für vorsortiertes Material
Bauschuttsortieranlage für
vermischtes Material
• Talheim, Robert-Bopp-Str. 2
• Talheim, Robert-Bopp-Str. 2
Fa. RetroLith GmbH
Telefon: 07133/9004327
• Talheim, Steinbruch bmk Bopp
•
•
•
•
•
•
•
•
Telefon: 07133/186-0
Ilsfeld, Steinbruch bmk Bopp
Telefon: 07133/186-0
Heilbronn, Albertistraße 28
Fa. HBR GmbH & Co. KG
Telefon: 07131/16 30 59
Gundelsheim
bws Steinbruchbetriebe
Telefon: 06269/85 91
Schöntal-Berlichingen
Schotterwerk Hohenlohe-Bauland
Telefon: 06291/64 14-0
Öhringen-Baumerlenbach
Steinbruch Fa. Schäfter*)
Telefon: 07948/518
Öhringen-Unterohrn
Steinbruch bmk Kleinknecht
Telefon: 07941/92 15 0
Bretzfeld-Bitzfeld
Fa. Hohenloher Asphaltwerke
Telefon: 07946/7730
(nur Annahme von Asphalt)
Gemmingen
Steinbruch Fa. Reimold
Telefon: 07267/912 00
*) keine Annahme von Asphalt
Fa. RetroLith GmbH
Telefon: 07133/9004327
Altholzverwertung
• Pfaffenhofen Stettenklingenhof
Fa. A + S Altholzverwertung
Telefon: 07046/88 08 60
Gewerbemüll- und
Baustellenabfallverwertung
• Schwaigern, Industrie Str. 8
Fa. Kurz Recycling GmbH
Telefon: 07138/97 35 0
• Heilbronn, Benzstraße 17
Fa. ALBA Heilbronn-Franken
GmbH & Co. KG
Telefon: 07131/95 20 0
• Talheim, Robert-Bopp-Str. 2
Fa. RetroLith GmbH
Telefon: 07133/9004327
• Heilbronn, Austraße 167
Fa. Kurz Recycling GmbH
Telefon: 07131/745502-0
• Talheim, Schindersgrube 1
Fa. RT Löchner GmbH
Telefon: 07133/90 18 2-0
Deponiegebühren 2016 im Landkreis Heilbronn
Müllannahmestelle / Erddeponien Eberstadt und Schwaigern-Stetten (mit Waage)
Abfallarten
Gebühren € / Tonne
10
11
12
20
25
30
Erde bis Z 1.1
Abbruchmaterial zum Wegebau
Abbruchmaterial nicht zum Wegebau
Erde Z 1.2 bis DK 0
Holz
Gewerbliche Anlieferungen von Baum- und Heckenschnitt,
der nicht aus Hausgärten stammt, Laub und Gras; Gartenabfälle
5,50
8,00
25,00
9,00
20,00
60,00
42
Hausmüll, Sperrmüll, hausmüllähnliche Abfälle, Baustellenabfälle,
usw. (nur Kleinmengen bis max. 800 kg)
81
Pkw-Reifen je Stück
82
Lkw-Reifen (bis 13 R 22,5) je Stück
190,00
4,00
15,00
83
Lkw-Reifen (größer 13 R 22,5) je Stück
30,00
84
AS-Reifen bis 1,20 m je Stück
15,00
85
AS-Reifen von 1,20 m bis 1,60 m je Stück
30,00
86
AS-Reifen größer 1,60 m je Stück
50,00
1
Pauschale für Anlieferungen im Pkw-Kofferraum bis zu einer Fahrzeughöhe
von 1,65 m (ausgenommen sind Pritschenfahrzeuge); je Anlieferung
14,00
1000
Pauschale für Anlieferungen im PKW bis zu einer Fahrzeughöhe von 1,65 m,
die über den Kofferraum hinausgehen (ausgenommen sind Pritschenfahrzeuge); je Anlieferung
28,00
Die Gebühren werden je angefangene 20 kg berechnet. Als Mindestgebühr für Erde bis Z 1.1, Erde Z 1.2 bis DK 0, Abbruchmaterial zum Wegebau, Holzabfälle sowie pflanzliche Abfälle werden 7,00 € erhoben. Als Mindestgebühr für Abbruchmaterial
nicht zum Wegebau werden 20,00 € erhoben. Als Mindestgebühr für gewogene Anlieferungen von Hausmüll, Sperrmüll,
hausmüll-ähnlichen Abfällen und Baustellenabfällen unter 200 kg werden 28,00 € erhoben. Für nicht gewogene Kleinstmengen
(10 l-Eimer, 1 Waschbecken, 1 Toilettenschüssel) werden pauschal 3,00 € erhoben.
Erddeponie Heuchelberg (mit Waage)
Abfallarten
Gebühren € / Tonne
Erdaushub
5,50
Abbruchmaterial zum Wegebau
8,00
Abbruchmaterial nicht zum Wegebau
25,00
Die Gebühren werden je angefangene 20 kg berechnet. Als Mindestgebühr für Erdaushub und Abbruchmaterial zum Wegebau
werden 7,00 € erhoben. Als Mindestgebühr für Abbruchmaterial nicht zum Wegebau werden 20,00 € erhoben. Für nicht gewogene
Kleinstmengen (z.B. 10 l-Eimer, 1 Waschbecken, 1 Toilettenschüssel) werden pauschal 3,00 € erhoben.
Erddeponien ohne Waage
Erdaushub
(€)
Fahrzeugart
Anhänger bis 1,5 t zulässigem Gesamtgewicht,
Pritschenwagen, Kleinanlieferer
Abbruchmaterial
zum Wegebau (€)
Abbruchmaterial
nicht zum Wegebau
(€)
7,00
7,00
20,00
Anhänger mit 1,5 t bis 4,5 t zulässigem Gesamtgewicht
13,50
20,00
62,00
Anhänger mit über 4,5 t bis 8 t zulässigem Gesamtgewicht
35,00
--
--
2-Achs-Lkw bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht
25,00
--
--
2-Achs-Lkw mit über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht
49,50
--
--
3-Achs-Lkw, Anhänger mit über 8 t bis 20 t zul. Gesamtgewicht
82,50
--
--
Lkw mit Anhänger, Großraumfahrzeuge, Anhänger mit über 20 t
zulässigem Gesamtgewicht
110,00
--
--
sonstige Fahrzeuge mit maximal 2 m = 3,4 t
--
27,00
85,00
Kleinstmengen (z.B. 10 l-Eimer, 1 Waschbecken
1 Toilettenschüssel)
3,00
3,00
3,00
3