Europäische Kommission - Pressemitteilung Fusionskontrolle: Kommission gibt grünes Licht für die Übernahme von Brakes durch Sysco Brüssel, 9. Juni 2016 Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des größten britischen Lebensmittelgroßhändlers, Brakes, durch den größten US-amerikanischen Lebensmittelgroßhändler, Sysco, nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Die Kommission ist nach entsprechender Prüfung zu dem Schluss gelangt, dass die Übernahme keine nachteiligen Auswirkungen auf den Wettbewerb in Europa haben wird. Die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Verbraucher, Krankenhäuser, Schulen und andere Gastronomiekunden müssen sich darauf verlassen können, dass der Wettbewerb erschwingliche Preise und hochwertige Dienstleistungen sicherstellt. Unsere Untersuchung hat bestätigt, dass dies auch nach dem Zusammenschluss der Fall wäre. Daher freue ich mich, dass die Kommission diese Übernahme zügig genehmigen konnte.“ Die geplante Übernahme Beide Unternehmen sind Vollsortimenter und bieten eine große Bandbreite an gekühlten, gefrorenen und ungekühlten Lebensmitteln aus allen Produktkategorien und für alle Gastronomiebereiche an. Ihr Kerngeschäft ist der Zustellgroßhandel, d. h. sie kaufen Lebensmittel bei den Erzeugern ein, lagern sie zwischen und verkaufen sie dann weiter an Gastronomiekunden. Sysco agiert im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) hauptsächlich über seine Tochtergesellschaft Pallas, die in Irland (Republik Irland und Nordirland) tätig ist. Die Geschäftstätigkeiten von Brakes konzentrieren sich in erster Linie auf das Vereinigte Königreich (wo das Unternehmen der größte Gastronomiezulieferer ist) sowie auf Frankreich und Schweden, aber es vertreibt seine Produkte auch in der Republik Irland. Die Tätigkeiten der Unternehmen überschneiden sich hauptsächlich in Irland. Untersuchung der Kommission Die Kommission prüfte die Auswirkungen des geplanten Zusammenschlusses auf den Wettbewerb im Zustellgroßhandel durch Vollsortimenter, die ihre Produkte an nationale und unabhängige Kunden in Irland verkaufen. Nationale Kunden sind Kunden mit zahlreichen Gastronomiebetrieben an verschiedenen Orten in Irland, während die unabhängigen Kunden nur über eine geringere Zahl an Gastronomiebetrieben verfügen. Die Untersuchung der Kommission hat gezeigt, dass nach der Übernahme noch mehrere Vollsortimenter auf dem Markt tätig sein werden, die in der Lage sind, nationale und unabhängige Kunden in Irland zu beliefern. Dies sind unter anderem BWG, Henderson, Lynas und Musgrave. Darüber hinaus ist es für Wettbewerber nicht schwierig, in andere geografische Gebiete zu expandieren, indem sie zu relativ niedrigen Kosten neue Lager einrichten. Die Untersuchung der Kommission ergab auch, dass auf bestimmte Lebensmittelkategorien wie Fleisch oder Milchprodukte spezialisierte Händler in ihren Spezialgebieten Wettbewerbsdruck auf Vollsortimenter ausüben können. Den von den Unternehmen übermittelten Daten zufolge sind Sysco und Brakes bei der Bewerbung um öffentliche und private Aufträge keine besonders engen Wettbewerber. Nationale Kunden, die Aufträge in der Regel über Ausschreibungen vergeben (mit Vertragslaufzeiten von durchschnittlich drei Jahren), haben die Möglichkeit, bei der nächsten Ausschreibung den Auftragnehmer zu wechseln. Unabhängige Kunden, die überwiegend ad hoc Aufträge erteilen, haben hingegen bestätigt, dass es für sie relativ leicht sei, zu einem anderen Händler zu wechseln. Schließlich prüfte die Kommission auch im Laufe der Marktuntersuchung eingegangene Beschwerden, in denen geltend gemacht wurde, dass das neu aufgestellte Unternehmen Wettbewerber vom Markt ausschließen könnte, indem es bestimmte spezialisierte Lebensmittelhersteller zum Abschluss von Ausschließlichkeitsvereinbarungen zwinge. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass dies unwahrscheinlich ist, da die geplante Übernahme nicht zu einer so starken Zunahme der Kaufkraft von Sysco für den Einkauf von Lebensmitteln führen würde, dass sich dadurch die Möglichkeit oder die Anreize von Sysco verändern würden, andere Akteure vom Markt auszuschließen. Die Übernahme wurde am 29. April 2016 bei der Kommission angemeldet. Fusionskontrollvorschriften und -verfahren Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten EWR oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden. Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der GD Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer M.7986 veröffentlicht. IP/16/2163 Kontakt für die Medien: Ricardo CARDOSO (+32 2 298 01 00) Giulia KOMEL (+32 2 296 11 75) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
© Copyright 2024 ExpyDoc