Fusionskontrolle: Kommission gibt grünes Licht für die

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Fusionskontrolle: Kommission gibt grünes Licht für die Übernahme von
Brakes durch Sysco
Brüssel, 9. Juni 2016
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des größten britischen
Lebensmittelgroßhändlers, Brakes, durch den größten US-amerikanischen
Lebensmittelgroßhändler, Sysco, nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Die
Kommission ist nach entsprechender Prüfung zu dem Schluss gelangt, dass die Übernahme
keine nachteiligen Auswirkungen auf den Wettbewerb in Europa haben wird.
Die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Verbraucher, Krankenhäuser,
Schulen und andere Gastronomiekunden müssen sich darauf verlassen können, dass der Wettbewerb
erschwingliche Preise und hochwertige Dienstleistungen sicherstellt. Unsere Untersuchung hat
bestätigt, dass dies auch nach dem Zusammenschluss der Fall wäre. Daher freue ich mich, dass die
Kommission diese Übernahme zügig genehmigen konnte.“
Die geplante Übernahme
Beide Unternehmen sind Vollsortimenter und bieten eine große Bandbreite an gekühlten, gefrorenen
und ungekühlten Lebensmitteln aus allen Produktkategorien und für alle Gastronomiebereiche an. Ihr
Kerngeschäft ist der Zustellgroßhandel, d. h. sie kaufen Lebensmittel bei den Erzeugern ein, lagern sie
zwischen und verkaufen sie dann weiter an Gastronomiekunden.
Sysco agiert im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) hauptsächlich über seine Tochtergesellschaft
Pallas, die in Irland (Republik Irland und Nordirland) tätig ist. Die Geschäftstätigkeiten von Brakes
konzentrieren sich in erster Linie auf das Vereinigte Königreich (wo das Unternehmen der größte
Gastronomiezulieferer ist) sowie auf Frankreich und Schweden, aber es vertreibt seine Produkte auch
in der Republik Irland. Die Tätigkeiten der Unternehmen überschneiden sich hauptsächlich in Irland.
Untersuchung der Kommission
Die Kommission prüfte die Auswirkungen des geplanten Zusammenschlusses auf den Wettbewerb im
Zustellgroßhandel durch Vollsortimenter, die ihre Produkte an nationale und unabhängige Kunden in
Irland verkaufen. Nationale Kunden sind Kunden mit zahlreichen Gastronomiebetrieben an
verschiedenen Orten in Irland, während die unabhängigen Kunden nur über eine geringere Zahl an
Gastronomiebetrieben verfügen.
Die Untersuchung der Kommission hat gezeigt, dass nach der Übernahme noch mehrere
Vollsortimenter auf dem Markt tätig sein werden, die in der Lage sind, nationale und unabhängige
Kunden in Irland zu beliefern. Dies sind unter anderem BWG, Henderson, Lynas und Musgrave.
Darüber hinaus ist es für Wettbewerber nicht schwierig, in andere geografische Gebiete zu
expandieren, indem sie zu relativ niedrigen Kosten neue Lager einrichten. Die Untersuchung der
Kommission ergab auch, dass auf bestimmte Lebensmittelkategorien wie Fleisch oder Milchprodukte
spezialisierte Händler in ihren Spezialgebieten Wettbewerbsdruck auf Vollsortimenter ausüben können.
Den von den Unternehmen übermittelten Daten zufolge sind Sysco und Brakes bei der Bewerbung um
öffentliche und private Aufträge keine besonders engen Wettbewerber. Nationale Kunden, die Aufträge
in der Regel über Ausschreibungen vergeben (mit Vertragslaufzeiten von durchschnittlich drei Jahren),
haben die Möglichkeit, bei der nächsten Ausschreibung den Auftragnehmer zu wechseln. Unabhängige
Kunden, die überwiegend ad hoc Aufträge erteilen, haben hingegen bestätigt, dass es für sie relativ
leicht sei, zu einem anderen Händler zu wechseln.
Schließlich prüfte die Kommission auch im Laufe der Marktuntersuchung eingegangene Beschwerden,
in denen geltend gemacht wurde, dass das neu aufgestellte Unternehmen Wettbewerber vom Markt
ausschließen könnte, indem es bestimmte spezialisierte Lebensmittelhersteller zum Abschluss von
Ausschließlichkeitsvereinbarungen zwinge. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass dies
unwahrscheinlich ist, da die geplante Übernahme nicht zu einer so starken Zunahme der Kaufkraft von
Sysco für den Einkauf von Lebensmitteln führen würde, dass sich dadurch die Möglichkeit oder die
Anreize von Sysco verändern würden, andere Akteure vom Markt auszuschließen.
Die Übernahme wurde am 29. April 2016 bei der Kommission angemeldet.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren
Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und
Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten EWR oder in einem
wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich
und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der
Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I)
genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.
Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der GD Wettbewerb im
öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer M.7986 veröffentlicht.
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