PROTOKOLL der Einwohnergemeindeversammlung vom Freitag, 20. November 2015, 20.00 bis 21.45 Uhr in der Mehrzweckhalle Elfingen ______________________________________________________________ Vorsitzender: Giovanni Carau, Gemeindeammann Stimmenzähler: Christine Gorza Monika Walde Protokollführer: Markus Schlatter, Gemeindeschreiber Präsenz: Stimmberechtigte laut Stimmregister Für abschliessende Beschlussfassung benötigte Stimmen (§ 30 Gemeindegesetz) 1/5 der Stimmberechtigten Anwesende Stimmberechtigte (entspricht 34,0 %) Gäste: 208 42 43 Dario Siegrist, Leiter Abteilung Finanzen, Verwaltung 3plus TRAKTANDEN 1. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2015 Genehmigung Überarbeitung Wasserreglement Genehmigung Überarbeitung Abwasserreglement Genehmigung Überarbeitung Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen Verpflichtungskredit Sanierung Schlossstrasse Verpflichtungskredit für die Beschaffung eines CARRARO Kompaktschleppers Vertragsanpassung über die gemeinsame Führung der Primarschule und des KIGA Voranschlag 2016 mit Steuerfuss 114 % Wahl Mitglied der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2014/2017 Wahl Mitglied der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2014/2017 Verschiedenes und Umfrage EINLEITUNG Gemeindeammann Giovanni Carau heisst die Anwesenden zur Gemeindeversammlung herzlich willkommen. Giovanni Carau, Gemeindeammann Der guten Ordnung halber weisen wir Sie darauf hin, dass von der heutigen Versammlung – wie gewohnt – eine TonbandAufzeichnung erstellt wird. Sie erleichtern die Verfassung des Protokolls, wenn Sie bei Wortmeldungen jeweils Vor- und Nachnamen nennen. Die Einladungen wurden rechtzeitig verschickt, die Akten haben in der Zeit vom 06. November 2015 bis heute auf der Kanzlei zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen und waren auf der Homepage einsehbar. Die Versammlung wurde ordnungsgemäss einberufen und ist demzufolge verhandlungsfähig. Gemäss § 30 des Gemeindegesetzes könnte die heutige Versammlung über die zur Behandlung stehenden Sachgeschäfte abschliessend entscheiden, wenn die beschliessende Mehrheit wenigstens einen Fünftel der Stimmberechtigten, also 42, ausmachen würde. Wir sind heute 43 Anwesende. Wenn also 42 mit Ja oder Nein stimmen, wird der Entscheid abschliessend gefasst. Liegt das Resultat unter 42, so untersteht der Entscheid dem fakultativen Referendum. Dieser Beschluss wäre dann einer Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, schriftlich verlangt wird. Somit komme ich gerne zum ersten Punkt aus der Traktandenliste: TRAKTANDUM 1 Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2015 Giovanni Carau, Gemeindeamman Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2015 ist in der Zeit vom 06. November 2015 bis 20. November 2015 in der Gemeindekanzlei aufgelegen und konnte zudem auf der Homepage der Gemeinde Elfingen eingesehen werden. Der Gemeinderat hat das Protokoll geprüft und empfiehlt es zur Genehmigung. Diskussion Vonseiten der Versammlung werden keine Anmerkungen zum Protokoll angebracht. Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt die Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2015. Beschluss In offener Abstimmung wird das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2015 mit 43 Ja-Stimmen gegen 00 Nein-Stimmen sowie 00 Enthaltungen genehmigt. Dieser Beschluss wird abschliessend gefasst. Der Vorsitzende bedankt sich beim Verfasser des Protokolls, Verwaltungsleiter Markus Schlatter, für die Verfassung des Protokolls. TRAKTANDUM 2 Jungbürgeraufnahme des Jahrgangs 1997 Giovanni Carau, Gemeindeammann Im Verlaufe dieses Jahres konnten Käser David und Stettler Katharina ihren 18. Geburtstag feiern. Sie sind damit befähigt, ihre aktiven Bürgerrechte wahrzunehmen. David Käser hat sich für heue Abend abgemeldet. Katharina Stettler hat vor wenigen Tagen ihren Geburtstag gefeiert und ist heute in unserer Mitte. Ich darf ihr ein Buch von Elfingen und zwei Eintritte fürs Kino Monti in Frick überreichen. Schön bist du heute hier und ich hoffe, dass du auch in Zukunft an unseren Versammlungen teilnehmen wirst. TRAKTANDUM 3 Genehmigung Überarbeitung Wasserreglement Susanna Käser, Vizeammann Das Wasserreglement der Gemeinde Elfingen datiert aus dem Jahre 1987. Aufgrund der finanziellen Situation in der Wasserkasse, sie sehen die Sachlage anhand der Folie hinter mir, sah sich der Gemeinderat gezwungen die höhe des Wasserpreises zu überdenken. Der Wasserpreis war Bestandteil des alten Reglements. Über die technische Sachlage und die anstehenden Projekte haben wir anlässlich einer Informationsveranstaltung am Dienstag, 10. November 2015 informiert. Ich fasse die wichtigen Punkte kurz zusammen: Der verfasste Entwurf basiert auf dem Musterreglement des Departements Bau, Verkehr und Umwelt. Die wesentliche Änderung betrifft die Entfernung der Wasserpreise und Gebühren aus dem Reglement. Somit beinhaltet der ihnen unterbreitete Vorschlag hauptsächlich organisatorische, technische und rechtliche Ausführungen und bietet nur noch die Grundlage zur Erhebung des Wasserpreises und der entsprechenden Gebühren. Somit muss in Zukunft auch nicht immer das komplette Reglement überarbeitet werden, wenn es sich nur um eine Anpassung des Wasserpreises handelt. Die komplette Fassung des Wasserreglements lag in der Zeit vom 06. November 2015 bis 20. November 2015 in der Gemeindekanzlei auf, konnte in Papierform bei der Verwaltung bestellt oder auf der Homepage unter www.elfingen.ch eingesehen werden. Ich bitte Sie, in der Anschliessenden Diskussionsrunde nur über den Inhalt des Reglements zu sprechen. Die Preise, welche Sie sicherlich beschäftigen, werden wir dann unter Traktandum 5 behandeln. Ich danke für Ihr Verständnis. Gibt es noch Fragen oder Anregungen? Diskussion Es gibt keine Wortmeldungen aus der Bevölkerung zu verzeichnen. Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt, die Überarbeitung des Wasserreglements sei zu genehmigen. Beschluss In offener Abstimmung wird die Überarbeitung des Wasserreglements mit 41 JaStimmen gegen 00 Nein-Stimmen sowie 02 Enthaltungen. Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum. TRAKTANDUM 4 Genehmigung Überarbeitung Abwasserreglement Susanna Käser, Vizeammann Das Abwasserreglement der Gemeinde Elfingen datiert aus dem Jahre 1984 und hat einen direkten Bezug zum Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen, in welchem wie vorgängig besprochen, die Preise und Gebühren festgelegt werden. Eine Anpassung des Reglements drängt sich somit mit der Anpassung des vorgenannten Reglements auf und ist aufgrund des Alters somit zeitgemäss und könnte den aktuellen rechtlichen Anforderungen angepasst werden. Daher wird der Gemeindeversammlung ein neues Reglement unterbreitet. Der verfasste Entwurf basiert auf dem Musterreglement des Departements Bau, Verkehr und Umwelt. Ein wesentlicher Punkt, der geändert wurde ist, dass man bei den Anschlussgebühren vom Versicherungswert der Liegenschaft wegkommt. Im Detail werde ich in Traktandum 5 auf diesen Punkt eingehen. Man hat auch in diesem Reglement sämtliche Preise und Gebühren entfernt und sie in das Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen verschoben. Die komplette Fassung des Abwasserreglements lag in der Zeit vom 06. November 2015 bis 20. November 2015 in der Gemeindekanzlei auf, konnte in Papierform bei der Verwaltung bestellt oder auf der Homepage unter www.elfingen.ch eingesehen werden. Ich bitte sie, auch bei diesem Reglement lediglich über den Inhalt und nicht über die Preise, welche wir im nachfolgenden Traktandum behandeln, Fragen und Anregungen vorzubringen. Besten Dank für Ihr Verständnis. Gibt es Fragen? Antrag des Gemeinderates Die Überarbeitung des Abwasserreglements sei zu genehmigen. Beschluss In offener Abstimmung wird die Überarbeitung des Abwasserreglements mit 38 JaStimmen gegen 00 Nein-Stimmen sowie 05 Enthaltungen. Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum. TRAKTANDUM 5 Genehmigung Überarbeitung Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen Susanna Käser, Vizeammann Das Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen der Gemeinde Elfingen datiert aus dem Jahre 2006 und ist somit eigentlich das aktuellste Reglement von allen. Es beinhaltet neu die Gebühren aus dem Wasser- und Abwasserreglement und muss daher im Zusammenhang mit der Überarbeitung der beiden Reglemente ebenso angepasst werden. Eine Anpassung ist zeitgemäss und hat zur Folge, dass die Reglemente den gleichen Stand aufweisen. Daher wird der Gemeindeversammlung ein neues Reglement unterbreitet. Der verfasste Entwurf basiert auf dem Musterreglement des Departements Bau, Verkehr und Umwelt. Wie vorgängig erwähnt, kommen wir nun auf die einzelnen Preise und Gebühren zu sprechen. Massgebend ist sicher einmal das betriebliche Ergebnis in der Wasserversorgung. Dieses wird in jedem Jahr negative Zahlen aufweisen wenn wir den Wasserpreis wie bis anhin beibehalten. Dies hätte eine jährliche, negative Selbstfinanzierung zur Folge. Aufgrund der negativen Selbstfinanzierung könnten auch keine Investitionen gedeckt werden. Ende 2014 bestand noch ein knappes Nettovermögen von rund CHF 1‘000.00. Aufgrund der fehlenden Finanzierung wird sich das Nettovermögen allerdings rapide in eine Nettoschuld verwandeln. Bereits Ende 2015 ist mit einer Nettoschuld von CHF 22‘000.00 zu rechnen, welche dann jährlich ansteigen würde. Beim Abwasserbetrieb sieht es anders aus. Ende 2014 betrug das Nettovermögen CHF 179‘309.00. Dies sollte aufgrund der budgetierten Resultate mindestens gehalten werden können. Es gilt allerdings zu beachten, dass der budgetierte Betriebsbeitrag an die ARA im 2015 sicher viel höher ausfallen wird, da dringende Unterhaltsarbeiten gemacht werden mussten. Im 2016 ist das Abwasserverbands-GEP von CHF 8‘000.00 geplant. Der Gemeinderat hat sich mit der Thematik befasst. Wir müssen darauf hinweisen, dass sich noch ein Fehler beim Abwasserpreis eingeschlichen hat. Im Reglementen3 twurf schreibt man von einem Abwasserpreis von CHF 1.00 pro m . Aktuell liegt die3 ser bei CHF 1.80 pro m . Da im Abwasserbereich kurzfristig keine Preisanpassung notwendig ist, will der Gemeinderat am Abwasserpreis von CHF 1.80 pro m3 festhalten. Der Antrag wird bei der Abstimmung dann entsprechend geändert. Als grosse Änderung gegenüber dem alten Reglement kann noch die Berechnung der Anschlussgebühren genannt werden. Bis anhin hat man die Anschlussgebühren aufgrund des Versicherungswertes festgelegt. Dies hatte zur Folge, dass bei einer Baubewilligung von einem Schätzungswert ausgegangen werden musste. So wurde eine Akontozahlung geleistet. Nach der Bauabnahme und der Schätzung durch das Versicherungsamt flatterte dann noch eine definitive Abschlussrechnung in den Briefkasten des Bauherrn. Durch die vorgesehene Massnahme kann man auch gleich dem Bauherrn aufgrund der anrechenbaren Geschossfläche mitteilen, wie hoch die Anschlussgebühren effektiv sind. Das gleiche Verfahren hat man dann auch für die Anschlussgebühren Wasser angewandt. 3 Im Gegensatz dazu soll der Wasserpreis auf CHF 1.50 pro m angehoben werden. An den Grundgebühren wird nichts verändert. Diese bleiben wie bis anhin bestehen. Damit sie sich ein Bild über mögliche Szenarien machen können, haben wir für Sie ein paar Beispiele von effektiven Haushaltungen aus dem Jahre 2014 aufgeführt. Sie können diese Berechnungen im Hintergrund der Präsentation entnehmen. Im ersten Beispiel gehen wir von einem Single-Haushalt mit einem jährlichen Ver3 brauch von 91 m aus. Mit der Erhöhung des Wasserpreises steigen die jährlichen Kosten um CHF 72.80. Dies macht pro Monat Mehrkosten von CHF 6.06 für diesen Single-Haushalt aus. Beim Beispiel des Zwei-Personen-Haushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 3 105 m sprechen wir von jährlichen Mehrkosten von CHF 84.00 was monatliche Mehrkosten von CHF 7.00 verursacht. Der Drei-Personen-Haushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 143 m3 hat CHF 114.40 mehr pro Jahr zu tragen, was monatlich CHF 9.55 ausmacht. Wenn man all diese Mehreinnahmen in der Gemeinde Elfingen hochrechnet auf den jährlich Wasserverbrauch so ergeben sich daraus CHF 18‘549.60. Somit kann man die Rechnung einigermassen ausgeglichen halten und sobald alle aktuellen Investitionen getätigt sind, langfristig wieder kleine Reserven bilden, welche dringend benötigt werden. Diskussion Anlässlich der Diskussion gab es regen Redebedarf über die effektiven Preise. Die Verwaltung entschuldigtes sich dafür, dass man von falschen Zahlenwerten ausgegangen ist, da man die alten Zahlen aus dem Reglement verwendet hatte. Die effektiven Zahlen konnten dann aber in der Diskussion geklärt werden Antrag des Gemeinderates Die Überarbeitung Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen sei zu genehmigen. Beschluss In offener Abstimmung wird die Überarbeitung Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen mit 38 Ja-Stimmen gegen 01 Nein-Stimmen sowie 04 Enthaltungen. Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum. TRAKTANDUM 6 Verpflichtungskredit Sanierung Schlossstrasse Karin Märki, Gemeinderätin Die Schlossstrasse und die Strasse Richtung Reservoir/Heingert sind in einem schlechten Zustand. Besonders der eine Abschnitt der Schlossstrasse ist schlimm. Die Strasse hat sich auf einer Seite abgesenkt (das kann man auch auf dem Bild erkennen). Die Strasse in Richtung Heingert ist nicht gar so schlimm aber doch auch reparaturbedürftig (siehe rechtes Bild). Aufgrund von Absenkungen ist der Betrieb des Winterdienstes mit dem Schneepflug beeinträchtigt und es kann Schäden am Pflug geben. Die Strasse muss deshalb dringend saniert werden. Die Kostenberechnung hat gezeigt, dass man diese Sanierung nicht über die laufende Rechnung im Budget erledigen kann, da die Kosten in der Höhe von CHF 35‘000.00 den Grenzbetrag von CHF 14‘700.00 überschreiten. Die Kostenschätzung war in der Einladung abgedruckt. Gibt es noch Fragen oder Anregungen? Diskussion Philipp Wälti Macht diese Arbeiten der Forst? Karin Märki, Gemeinderätin Ja. Edi Hossli Auch die Belagsarbeiten? Und reicht dann dieser Betrag? Karin Märki, Gemeinderätin Die Belagsarbeiten werden durch die Firma Gebr. Meier AG ausgeführt. Der Forst hat die Offerten vorgängig eingeholt und der Belag ist ebenfalls im Preis inbegriffen. Thomas Brack Die Strasse hat sich abgesenkt und wenn man den Belag einfach überteert, wird dies bald wieder der Fall sein. Karin Märki, Gemeinderätin Wir haben die Sachlage geprüft. Klar könnte man entsprechende Verbauungen und Abstützungen der Strasse machen. Solche Massnahmen sind sehr kostspielig. Wir haben uns daher für eine günstigere Variante entschieden und hoffen nun, dass nach den Arbeiten die Strasse wieder so lange hält wie schon davor. Antrag des Gemeinderates Dem Verpflichtungskredit für die Sanierung Schlossstrasse in der Höhe von CHF 35‘000.00 sei zuzustimmen. Beschluss In offener Abstimmung wird der Verpflichtungskredit Sanierung Schlossstrasse mit 41 Ja-Stimmen gegen 00 Nein-Stimmen sowie 02 Enthaltungen. Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum. TRAKTANDUM 7 Kreditantrag für die Beschaffung eines CARRARO Kompaktschleppers Karin Märki, Gemeinderätin Der Unterhaltsdienst der Verwaltung 3plus hat in seinem Fuhrpark einen CARRARO Kompaktschlepper. Bei diesem elfjährigen Fahrzeug stehen Servicearbeiten in der Höhe von CHF 14‘000.00 an. Das damals nur für Hornussen angeschaffte Fahrzeug ist für den Einsatz in allen drei Verwaltung 3plus Gemeinden unterdimensioniert und läuft am Limit. Darum soll ein neues angeschafft werden. Grössere Servicearbeiten fallen so in den nächsten 10 Jahren weg. Die be- reits vorhandenen Zusatzgeräte wie Schneepflug, Salzstreuer und Mulch-Mähwerk können vom alten Fahrzeug übernommen und weitergebraucht werden. Das alte Fahrzeug kann zusätzlich in Anzahlung gegeben werden. Da der Schlepper in allen drei Gemeinden zum Einsatz kommt, sollen die Kosten aufgeteilt werden. Und zwar nach dem Verteilschlüssel wie dies für nicht zuweisbaren Stunden festgelegt wurde: 50 % Einwohneranteil und 50 % Stellenbasisanteil Die genaue Aufteilung ist in der Einladung ersichtlich. Wenn der Bruttobetrag mehr als CFH 25‘000 Franken ist, ist die Ausgabe als Investition zu verbuchen. Mit Anschaffungskosten von rund CHF 68‘000.00 wird diese Limite überschritten. Die Gemeinderäte haben sich daher entschieden, das Geschäft an die Gemeindeversammlungen zu bringen und für die Beschaffung einen Kredit zu beantragen. Diskussion Monika Walde Wird dann der Winterdienst in Elfingen auch von diesem Gerät gemacht? Giovanni Carau, Gemeindeammann Nein. Wir sind sehr zufrieden mit der Arbeit von Florian Büchli und er wird weiterhin den Winterdienst in Elfingen sicherstellen. Antrag des Gemeinderates Der Kreditantrag für die Beschaffung eines Carraro Kompaktschleppers in der Höhe von CHF 68‘000.00 mit einer Beteiligung von Elfingen in der Höhe von CHF 7‘480.50 sei zu genehmigen. Beschluss In offener Abstimmung wird der Kreditantrag für die Beschaffung eines Carraro Kompaktschleppers in der Höhe von CHF 68‘000.00 mit einer Beteiligung von Elfingen in der Höhe von CHF 7‘480.50 mit 43 Ja-Stimmen gegen 00 Nein-Stimmen sowie 00 Enthaltungen. Dieser Beschluss wird abschliessend gefasst. TRAKTANDUM 8 Vertragsanpassung über die gemeinsame Führung der Primarschule und des KIGA Giovanni Carau, Gemeindeammann Die Primarschulen der Einwohnergemeinden Bözen und Elfingen haben sich per Beginn des Schuljahr 2012/2013 zu einer gemeinsamen Führung der Primarschule und des Kindergartens vertraglich zusammengeschlossen, da damals die Primarschule Elfingen eine zu geringe Schülerzahl aufwies. An den Sommergemeindeversammlungen 2012 wurde der entsprechende Vertrag zur gemeinsamen Führung der Primarschule Bözen-Elfingen durch das Stimmvolk der beiden beteiligten Gemeinden bewilligt. Mittlerweile konnten im Bereich der Kreisschulpflege diverse Erfahrungen gesammelt werden. In diesem Zusammenhang wünscht die Kreisschulpflege Bözen-Elfingen eine leichte Anpassung des bisherigen Vertrages aus dem Jahr 2012. Die Kreisschulpflege hat 6 Mitglieder aber nur 5 Stimmrechte. Wobei 3 auf Bözen und zwei auf Elfingen fielen. In Zukunft soll auch die Schulpflege Elfingen 3 Stimmen bekommen. Bei einer Parität fällt der Präsident den Stichentscheid. Ebenfalls wurde die Entschädigung besser dem angefallenen Aufwand der verschiedenen Funktionen angepasst, wobei die bestehende Gesamtsumme aus dem Vertrag NICHT überschritten wurde. Die Anpassungen des Vertrags über die gemeinsame Führung der Primarschule und des KIGA lag in der Zeit vom 06. November 2015 bis 20. November 2015 in der Gemeindekanzlei auf oder konnte auf der Homepage unter www.elfingen.ch eingesehen werden. Einwohnerinnen und Einwohner, welche eine Kopie des Vertrages wünschten, konnten diese auf der Gemeindekanzlei bestellen. Diskussion Es gibt keine Wortmeldungen aus der Bevölkerung zu verzeichnen. Antrag des Gemeinderates Die Vertragsanpassung über die gemeinsame Führung der Primarschule und des KIGA sei zu genehmigen. Beschluss In offener Abstimmung wird die Vertragsanpassung über die gemeinsame Führung der Primarschule und des KIGA mit 43 Ja-Stimmen gegen 00 Nein-Stimmen sowie 00 Enthaltungen genehmigt. Dieser Beschluss wird abschliessend gefasst. TRAKTANDUM 9 Voranschlag 2016 mit einem Steuerfuss von 114 % Herr Gemeindeamman Giovanni Carau übergibt für das Traktandum 9 das Wort an die zuständige Gemeinderätin, Frau Karin Märki. Karin Märki, Gemeinderätin Das Budget der Einwohnergemeinde für das Jahr 2016 war auch im Internet aufgeschaltet. Oder man konnte es bei der Abteilung Finanzen beziehen. Das Budget sieht ein operatives Ergebnis von minus CHF 266‘500.00 vor. Mit einer Entnahme aus der Aufwertungsreserve kann der Aufwandüberschuss buchhalterisch auf CFH 167‘750.00 gesenkt werden. Die Aufwertungsreserve ist ja bei der Umstellung des Rechnungsmodells auf HMR2 entstanden, wo man das Verwaltungs- bzw. Finanzvermögen neu bewertet hat. Und aufgrund von einer Weisungsänderung des Kantons kann im Voranschlag 2016 wieder eine Entnahme getätigt werden. Schaut man auf das operative Ergebnis, so ist dieses gegenüber dem Budget 2015 gestiegen. Gründe dafür sind u.a. die erhöhten Asylkosten und die massiv angestie- genen Schulgelder. Der Aufwandüberschuss von CHF 167‘750.00 wird dem Eigenkapital belastet. Bei den Spezialfinanzierungen sieht es wie folgt aus: - Bei der Wasserversorgung zeichnet sich ein Aufwandüberschuss ab (die neuen Gebühren sind da noch nicht eingerechnet) - Bei der Abwasserbeseitigung ist ein höherer Beitrag an den Abwasserverband budgetiert. Grund sind dringende Unterhaltsarbeiten aufgrund kantonaler Vorgaben. Hier eine Prognose wie sich das Gesamtergebnis entwickeln könnte. Es ist allerdings mit Vorsicht zu geniessen, da nicht klar ist, wie es mit der Aufwertungsreserve weitergeht. Schaut man auf das operative Ergebnis ist eine jährliche Abnahme des Aufwandüberschusses ersichtlich. Ein Grund dafür ist der voraussichtlich im Jahr 2017 höhere Finanzausgleich. Die jährlichen Investitionsausgaben (z.B. wie die Sanierung der Schlossstrasse) müssten mit den im selben Rechnungsjahr erwirtschafteten Mitteln finanziert werden können. Das heisst, dass im besten Fall keine „fremden“ Mittel aufgenommen werden müssten. In Elfingen ist dies sehr schwierig (ausser wir können gerade ein Elektrizitätswerk verkaufen). Da wir schon im Budget ein Minus machen, können die geplanten Nettoinvestitionen von CHF 144‘500.00 nächstes Jahr im Rahmen der Selbstfinanzierung nicht gedeckt werden. Im Jahr 2016 bleibt also ein Finanzierungsfehlbetrag von CHF 294‘350.00. Für die nächsten paar Jahre sieht es voraussichtlich auch nicht besser aus. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Nettoschuld, welche momentan allerdings aufgrund des Verkaufs vom Elektrizitätswerk noch ein Nettovermögen ist. Aber wie hier zu sehen ist, nimmt dieses Nettovermögen kontinuierlich ab, ohne dass ausserordentliche Ausgaben geplant wären. Sind dazu noch Fragen? Diskussion Eduard Hossli Ich hätte eine Frage. Könnte man die Folie der Wasserversorgung nochmals einblenden. Wie sah die Rechnung im letzten und im vorletzten Jahr aus? Karin Märki, Gemeinderätin Die Rechnung 2014 schloss mit einem Mehraufwand von CHF 87‘344.00. Das Budget 2015 sieht einen Mehraufwand von CHF 41‘550.00 vor und nun ist ein Mehraufwand von CHF 62‘200.00 vorgesehen. Ich erlaube mir aber darauf hinzuweisen, dass dies noch mit dem aktuellen Preis kalkuliert wurde. Eduard Hossli Warum wurden diese Minuszahlen nicht früher angepasst? Karin Märki, Gemeinderätin Ich kann hier nicht für den alten Gemeinderat sprechen. Thomas Villiger Wegen der Asylbeiträge ist es mir klar, warum wir höhere Beiträge begleichen müssen. Warum aber ist die Höhe der Beiträge an die Schulgelder so enorm gestiegen? Giovanni Carau, Gemeindeammann Dabei handelt es sich um eine Pro-KopfBerechnung. Hier wird die Anzahl Schulkinder eingerechnet. Die Preise sind abhängig vom Alter und der Schulstufe und dafür wird ein entsprechender Verteilschlüssel angewandt. Dies wurde in den vergangenen Jahren auch immer wieder ausgerechnet. Ich habe die Situation noch mit Robert Schmid, Gemeindeammann von Bözen, betrachtet und diskutiert. Bei den Kindergarten- und Schulkindern wurde bis anhin ein Pauschalpreis von CHF 2‘400.00 pro Jahr verlangt. Dies hat man nun seit rund 10 Jahren so gehandhabt. Also seit dem Moment, in welchem der Kindergarten fix in Bözen geführt wird und dieser Betrag wurde nie angepasst. In der Zwischenzeit hat das Personal des Kindergartens den gleichen Ausbildungsstand wie jenes der Primarschule und dies auf kantonaler Basis. Dementsprechend hat man dies näher betrachtet und die Unstimmigkeit festgestellt. Dadurch musste auf der Stufe Kindergarten der Pro-Kopf-Preis hochgerechnet werden. Damit die Preiserhöhung im ersten Jahr nicht zu stark ausfällt, haben wir die Angelegenheit mit Gemeindeammann Robert Schmid besprochen. So können wir die Preiserhöhung gestaffelt angehen. So erhöht sich der Preis um CHF 1‘500.00 pro Kindergartenkind, dann im nächsten Jahr erneut um CHF 1‘500.00 und so wird dann im dritten Jahr der normale Preis wie bei den Schulkinder verrechnet. So hat man einen stetigen Anstieg und kann eine Kostenexplosion verhindern. Dies war der Grund für die Kostenerhöhung. Thomas Villiger Merci. Thomas Kupferschmid Wegen der Asylkosten. Bözen hat ja heute ein Informationsabend. Karin Märki, Gemeinderätin Darf ich ganz kurz unterbrechen. Wir werden im Anschluss noch entsprechend über diese Thematik informieren. Giovanni Carau, Gemeindeammann Unter Verschiedenem werden wir etwas dazu sagen. Thomas Kupferschmid Ok. Schlatter Markus, Gemeindeschreiber Ich möchte trotzdem noch etwas zu den Schulgeldern sagen. Aufgrund HRM2 wurden die Schulgeldkosten ebenfalls angepasst. Diese Setzen sich aus der Anzahl Schüler, der Lehrerbesoldung, sowie Investitionskosten der Liegenschaften zusammen. Jede Schulliegenschaft, über welche die Gemeinden verfüg, wurde in folge der Abschreibungen mit CHF 0.00 geführt. Durch die Aufwertung von HRM2, wurden die Investitionen der letzten 20 Jahren wieder hochgerechnet. So ergibt sich auch für die Liegenschaft ein Mehrwert, welcher dann in die Berechnung des Schulgeldes eingeflossen ist. Diese Schulpreise mussten so durch den ganzen Kanton Aargau angepasst werden und führt vielerorts zu Gesprächsstoff. Thomas Villiger Es würde sich also lohnen wieder selber Schulen zu führen. Giovanni Carau, Gemeindeamman Dafür müssten wir wohl langfristig genügend Kinder haben in Elfingen. Marie-Luise Stettler Ich habe noch eine Verständnisfrage. Wenn man jedes Jahr sieht, dass man ein Defizit erwirtschaftet, warum werden dann die Einnahmen nicht angepasst? Karin Märki, Gemeinderätin Hast Du uns einen guten Vorschlag? Marie-Luise Stettler Hier steht, dass der Steuerfuss nicht verändert wird. Ich finde das toll, da jeder sicherlich dankbar ist, wenn er nicht zu viel Steuern bezahlen muss. Aber wenn man die Einnahmen immer gleich behält, dann ist dies eine Rechnung die am Schluss nicht aufgehen wird. Karin Märki, Gemeinderätin Das ist sicherlich eine Variante um zu mehr Geld zu kommen. Wobei ein Steuerprozent in Elfingen entspricht ca. CHF 6‘500.00. Somit wäre eine Steuererhöhung in einem grösseren Prozentbereich angesiedelt. Solange wir noch über den Erlös aus dem Elektra-Verkauf verfügen können, sehen wir von solchen Massnahmen ab. Irgendwann wird diese Thematik aber sicherlich diskutiert werden müssen. Oder irgendwer von euch gewinnt heute Abend bei Euro-Millions. Das würde so einige Probleme lösen und wir könnten den Steuerfuss senken. Thomas Schärer Warum vernichtet man jetzt den Erlös des Elektra-Verkaufs schrittweise obwohl man uns versprochen hatte, dieses Geld sinnvoll in Projekte zu investieren? Oder können sich die Leute nicht mehr an dies erinnern? Karin Märki, Gemeinderätin Der Buswendeplatz und der Spielplatz waren bestimmt sinnvolle Projekte, in welche man Geld aus dem Verkauf investiert hat. So hat man bestimmt schon etwas gemacht. Giovanni Carau, Gemeindeammann Und weitere Projekte sind in der Pipeline. Also noch nicht spruchreif. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen gewünscht werden, kommt Frau Karin Märki zur Abstimmung über den Voranschlag 2015 mit einem Steuerfuss von 114 %. Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt, dem Voranschlag 2016 mit einem Steuerfuss von 114% sei zuzustimmen. Beschluss In offener Abstimmung wird dem Voranschlag 2016 mit einem Steuerfuss von 114% mit 43 Ja-Stimmen gegen 00 Nein-Stimmen sowie 00 Enthaltungen genehmigt. Dieser Beschluss wird abschliessend gefasst. TRAKTANDUM 10 + 11 Wahl Mitglied der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2014/2017 Wahl Mitglied der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2014/2017 Giovanni Carau, Gemeindeammann Wenn es für euch in Ordnung geht, werden wir die beiden Traktanden 10 und 11 zusammenfassen und in einem Wahlgang abhandeln. Infolge des Rücktritts von Eva Wagner ist eine Ersatzwahl für die Schulpflege notwendig. Anlässlich der Gemeindeversammlung wird somit auch die Wahlversammlung für ein Mitglied für die Schulpflege durchgeführt. Wählbar ist jeder und jede Stimmberechtigte der Gemeinde Elfingen. Der Gemeinderat freut sich über entsprechende Kandidaturen anlässlich der Versammlung. Wer von den Anwesenden stellt sich freiwillig für die Wahl als Mitglied für die Schulpflege zur Verfügung. Wen dürfen wir als Kandidaten notieren? Trotz reger Werbebemühungen von Seiten des Gemeinderates und der Präsidentin Marie-Luise Stettler konnte kein Kandidat bzw. keine Kandidatin für die Schulpflege gefunden werden. Somit kam auch keine Wahl zustande und eine neue Wahlversammlung wird anlässlich der Sommergemeinde durchgeführt. Alle Anwesenden werden aufgefordert sich Gedanken über mögliche Kandidaten und Kandidatinnen zu machen, damit wir bei der nächsten Wahlversammlung jemanden zur Wahl vorschlagen können. Die Interessierten können sich bei der Schulpflege oder dem Gemeinderat entsprechen informieren. Infolge des Rücktritts von Antoinette Wyler ist eine Ersatzwahl für die Finanzkommission notwendig. Anlässlich der Gemeindeversammlung wird somit auch die Wahlversammlung für ein Mitglied der Finanzkommission durchgeführt. Wählbar ist jeder und jede Stimmberechtigte der Gemeinde Elfingen. Der Gemeinderat freut sich über entsprechende Kandidaturen anlässlich der Versammlung. Wer von den Anwesenden stellt sich für die Wahl als Mitglied für die Finanzkommission zur Verfügung. Wen dürfen wir als Kandidaten notieren? Marcel Emmerling informierte kurz über die Tätigkeit der Finanzkommission und den damit verbundenen Aufwand und machte rege Werbung für das Amt. Christian Stutz stellt sich als Kandidat für die Finanzkommission zur Verfügung. Die Ernennung wird sogleich von Ruedi Büchli verdankt. Christian Stutz Ich bin seit vier Jahren nun in der Gemeinde und es gefällt mir gut hier. Ich denke es ist gut, wenn ich jetzt auch einmal etwas zurück gebe und mich für die Gemeinde engagiere damit der „Karren“ läuft. Wir werden nun durch die Stimmenzähler die beiden Wahlzettel austeilen. Wenn Sie die Wahlzettel komplettiert haben, können Sie diese vorne in die Urne werfen. Im Anschluss wird das Wahlbüro die Resultate ermitteln und Ihnen dann bekannt geben. Wahlergebnis: Schulpflege Für die Schulpflege konnte kein Mitglied gewählt werden. Finanzkommission Stimmberechtigte 43 Eingelangte Wahlzettel 43 Anzahl der zu Wählenden 1 In Betracht fallende Wahlzettel x Anzahl der zu Wählenden = Total der möglichen Stimmen 43 Abzüglich vereinzelt leere Linien oder ungültige Stimmen 2 Gesamtzahl der gültigen Stimmen 41 Absolutes Mehr: 21 Gewählt ist: Stutz Christian, 1962, Rebweg 209 41 Giovanni Carau, Gemeindeammann Ich danke den ausscheidenden Mitglieder recht herzlich für ihren Einsatz und das sie sich in ihrem Amt eingebracht haben. Wir haben hier als kleinen Dank zwei Blumensträusse. Denjenigen für Eva gebe ich gleich Christian mit nach Hause und den zweiten werde ich Anna Wyler morgen zu Hause vorbeibringen. Christian Stutz Im Namen von Eva soll ich alle Anwesenden grüssen. Sie wäre gerne heute erschienen, aber der gesundheitliche Zustand lies dies nicht zu. Sie mochte die Arbeit in der Schulpflege und führte diese Tätigkeit auch gerne aus. Es tut ihr leid, dass sie diese Tätigkeit nicht weiterführen kann, aber sie kam zum Schluss, dass sie die Arbeit abgeben muss, weil sie nicht den Einsatz erbringen konnte, den sie sich für dieses Amt vorgenommen hatte. Darum solle aus ihrer Sicht wieder jemand die Funktion übernehmen, der die Schulpflege tatkräftig unterstützen kann. In ihrem Namen darum herzlichen Dank für dieses Präsent. TRAKTANDUM 12 Verschiedenes und Umfrage 12.1 Liegenschaft Trotte/Garage Elfingen; Antrag auf Vermietung Giovanni Carau, Gemeindeammann Vor einem Jahr teilte ich Euch mit, dass die Trotte ab Anfang 2015 frei wird. In der Zwischenzeit konnte sie wieder vermietet werden. Ebenfalls konnte ein gekündigter Garagenplatz neu vermietet werden. So sind die Mieteinnahmen weiterhin gesichert. 12.2 Anschaffung Mobiliar Giovanni Carau, Gemeindeammann Aus der ehemaligen Kanzlei vom Gemeindehaus, in der die Schulpflege ihre Aktenablage hatte, haben wir ein zusätzliches Sitzungszimmer eingerichtet. Die Schulpflege nutzt nun das kleine Lesezimmer im 2. Stock für ihre Aktenablage. Es wurden ein Sitzungstisch mit 8 Stühlen, sowie eine Kaffeemaschine angeschafft. Der Gemeinderat führt die Sitzung neu in diesem Raum durch. Bei grösseren Belegschaften werden die Sitzungen im 2. Stock durch- geführt. Der Schulpflege steht nun das ehemalige Lesezimmer unter dem Dach zur Verfügung, in welchem ihre Akten archiviert sind. 12.3 Information Stand Entwicklungskonzept Giovanni Carau, Gemeindeammann Die Gemeindemänner haben sich mit der Firma ASA und Herrn Arm ein weiteres Mal getroffen. Bei dieser halbtägigen Sitzung wurde das zusammengefasste Material gesichtet und durchgegangen. Es wurden statistische Werte aller vier beteiligten Gemeinden zusammengetragen und ausgewertet. Anhand von diesem Material und dem zusätzlichen Feedback der Gemeindeammänner arbeitet Herr Arm und die ASA an der SWOT-Analyse, welche wir im Januar erhalten werden. Durch diese Stärken- und Schwächen-Analyse erhalten wird eine Grundlage für das weitere Vorgehen und die Entscheidungsfindung. Wir werden Sie dann anlässlich einer Info-Veranstaltung noch vor der Sommergemeindeversammlung informieren. So werden ihnen dann die entsprechenden Resultate präsentiert. 12.4 Information Stand Asylwesen Zu Beginn wird ein Beitrag aus der Sendung SRF Schweiz Aktuell von Noemi Ackermann vom Montag, 02. November 2015 eingespielt. Susanne Trefzer, Gemeinderätin Dieser Beitrag aus Schweiz Aktuell hat bereits viele Punkte der Thematik zusammengefasst. Auf ein paar wenige Punkte möchte ich trotzdem noch eingehen. Auf der ganzen Welt sind rund 50 Mio. Menschen auf der Flucht vor Diktatoren und Terroristen. Dies regte mich zum Nachdenken an. Ich forschte daher nach, von wo diese Leute nach Europa oder gar in die Schweiz kommen. Im Moment gibt es rege Flüchtlingsströme aus Afghanistan und Syrien. Wenn man weiss was sich aktuell in diesen Ländern ereignet ist das mehr als verständlich. Dann gibt es aber auch immer noch viele Leute die aus Afrika, also aus Somalia, dem Sudan oder dem Kongo kommen. Man darf nicht vergessen, dass selbst Menschen aus Kolumbien flüchten müssen. Man fragt sich dann vielleicht, wie viele Flüchtlinge denn gar in der Schweiz sind. Es sind ca. 60‘000 Flüchtlinge, die sich aktuell in der Schweiz aufhalten und leben. Dies entspricht weniger als 1 % der Bevölkerung. Ich finde dies eine relativ geringe Zahl. Was auch wahr ist, ist dass im Jahr 2015 eine sehr grosse Zunahme der Flüchtlingsströme zu verzeichnen ist. Ich denke das ist keinem entgangen. Die vielen Menschen welche übers Mittelmeer nach Lampedusa geflohen sind. Viele sind dabei ertrunken. Aktuell sind Bilder im Fernsehen von Strömen auf der Balkanrute aus verschiedenen Ländern, die entlang von gesperrten Grenzen umgeleitet werden. In diesem Jahr gab es in der Schweiz eine Zunahme von 16 % gegenüber von 2014 gab. In ganz Europa gab es aber 68 % mehr Flüchtlinge zu verzeichnen. Von diesen riesen Flüchtlingsströme kommen also eigentlich sehr wenige Menschen in die Schweiz. Im Moment gestaltet sich die Situation in der Schweiz ähnlich wie jene zur Zeit der Kosovo-Krise 1999. Wie ist das nun mit der Unterbringung? Die Menschen kommen irgendwann an der Grenze an und stellen dann einen Asylantrag. Die erste Anlaufstelle während dem hängigen Verfahren sind die kantonalen Unterkünfte. Wenn dann beschlossen ist, dass eine Person vorläufig bleiben darf, dann wird sie auf die Gemeinden verteilt. Wie viele Flüchtlinge eine Gemeinde aufnehmen muss ist abhängig von der Bevölkerungszahl. Darauf wurde vorhin auch im Beitrag hingewiesen. Die Aufnahme von Flüchtlingen oder eines Flüchtlings in unserem Falle, ist für die Gemeinden eine Pflichtaufgabe. Wir können also nicht sagen wir wollen oder wollen nicht. Die andere Möglichkeit ist die Bezahlung der Ersatzabgabe, wenn man nicht bereit ist dieser Pflicht nachzukommen. Bis anhin hat die Gemeinde Elfingen einfach immer bezahlt. Bis im Jahr 2015 musste man CHF 10.00 pro Tag und Person, die man nicht aufgenommen hat, begleichen. Elfingen musste aufgrund der Bevölkerungszahl 0.68 Flüchtlinge aufnehmen. Man sprach also immer von einem halben Flüchtling. Darum mussten wir CHF 2‘500.00 als Ersatzabgabe begleichen. Neu werden nun die Vollkosten berechnet. Dies macht dann CHF 113.00 pro Tag und Flüchtling aus. Ausserdem wurde auch das Kontingent aufgestockt. Elfingen müsste damit eine Person bei sich aufnehmen. Wenn man dies nicht machen wollte, dann wären Ersatzabgaben von CHF 41‘245.00 fällig, die die Gemeinde begleichen müsste. Dies ist eine enorme Steigerung gegenüber den bisherigen Abgaben. Die Differenz beträgt exakt CHF 38‘745.00. Dies entspricht in Elfingen 6.8 Steuerprozenten. Diese Zahlen haben uns im Gemeinderat natürlich nicht wirklich beruhigt in Betrachtungsweise unseres Budgets. Aktuell ist die Bestrebung in der Gemeinde Bözen vorhanden, eine Asylunterkunft in der Liegenschaft Oberdorf 5, welche sich im Besitz der Gemeinde befindet, zu errichten. Dies ist das Gebäude, in welchem früher die Spitex eingerichtet war. Die Gemeinde Bözen würde da für 10 Flüchtlinge Unterkunft zur Verfügung stellen und Elfingen dürfte da einen Flüchtling unterbringen. Wir würden dann der Gemeinde Bözen einen entsprechenden Beitrag entrichten. Dies würde CHF 500.00 pro Monat ausmachen, was einen Jahresbeitrag von CHF 6‘000.00 ergibt. Die Betreuung wird durch die Verwaltung 3plus sichergestellt. Die Unterkunft wäre auch noch ausbaufähig, weil im Moment sind die Zahlen gegeben, diese können aber bei einer Zunahme der Flüchtlingsströme noch variieren. Wir im Gemeinderat haben beschlossen, dass wir diesen Weg so bestreiten. Zum einen sicherlich in Bezug auf die Kosten, nicht aber weniger aus humanitären Gründen. Ich hoffe, Ihr seid damit auch einverstanden auch wenn ihr nicht darüber abstimmen könnt. Mir ist es daran gelegen, euch entsprechend zu informieren, denn wenn in Bözen die Flüchtlingsunterkunft besteht, werdet ihr auch diesen Menschen begegnen. Ihr habt also ein Recht darauf zu wissen, was da vor sich geht und wir auch ein Teil davon sind. Sind dazu noch Fragen oder Wortmeldungen? Inge Sturm Warum wird aktuell mit 0.68 gerechnet und nun auf einmal mit einer ganzen Person? Susanne Trefzer, Gemeinderätin Das ist, weil der Kanton das Kontingent erhöht hat. Inge Sturm Von CHF 10.00 auf CHF 113.00? Susanne Trefzer, Gemeinderätin Nein, das Kontingent bezieht sich auf Personen. Giovanni Carau, Gemeindeammann Man rundet aus heutiger Sicht von Seiten des Kantons auf ganze Zahlen. 12.5 Kreditabrechnung Im Graben Karin Märki, Gemeinderätin Die Sanierung der Strasse im Graben ist abgeschlossen und die Kreditabrechnung liegt vor. Die Strasse war in einem schlechten Zustand und wurde durch den Forstbetrieb Laufenburg saniert. Der an der letzten Wintergemeindeversammlung genehmigte Kredit von CHF 20‘000.00 wurde um CHF 3‘470.55 überschritten. Der Grund für diese Überschreitung ist, dass beim Waschen der Strasse ein grösserer Schaden zum Vorschein gekommen ist, als ursprünglich erwartet. Der Aufwand für das Vorflicken der Strasse war grösser als man gedacht hat. Da das Bauvorhaben innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden konnte, kommt die Kreditabrechnung nicht an die Gemeindeversammlung. Sie wird dann Bestandteil von der Investitionsrechnung 2015 sein. Sind dazu noch Fragen oder Wortmeldungen? 12.6 Christbaumverkauf Karin Märki, Gemeinderätin Als Information können wir Ihnen schon heute bekannt geben, dass der alljährliche Christbaumverkauf durch unseren Forstbetreib am Samstag, 19. Dezember 2015 von 09.30 bis 10.00 Uhr auf dem Schulhausplatz stattfinden wird. Also unmittelbar neben unserem Spielschiff. Machen Sie von dieser Gelegenheit gebrauch. Wir werden im nächsten Mitteilungsblatt erneut auf diesen Anlass hinweisen. 12.7 Deckäste Karin Märki, Gemeinderätin Im Hintergrund sehen Sie einen Lageplan. Die Stelle befindet sich hinter dem Rütihof. An der bezeichneten Stelle können Sie auch in diesem Jahr Deckäste beziehen. Auch hier informieren wir noch im nächsten Mitteilungsblatt. 12.8 Strassenlärm-Sanierungskonzept (LSP) K 460; Änderung im Zeitplan Giovanni Carau, Gemeindeammann Letzten Februar stimmte der Gemeinderat Elfingen der Ausarbeitung der Lärmsanierungsplanung der K 460 zu. Im Rahmen dieser Zustimmung wurde durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau ein entsprechender Zeitplan erstellt. Die Bevölkerung wurde anlässlich der Sommergemeindeversammlung vom 12. Juni 2015 über das vorgenannte Projekt informiert. Der Kanton teilte nun jedoch mit, dass sich das ganze Projekt um rund drei Monate verzögert. Die einzige Abweichung die direkt die Bevölkerung betrifft, werden die akustischen Projekte (Prüfung Schallschutzfenster vor Ort) sein. Diese werden nicht vom Dezember 2015 bis April 2016 ausgeführt, sondern erst vom April 2016 bis Juni 2016. Gemeindeammann Giovanni Carau richtet das Wort an die Versammlung. Er bittet die Anwesenden sich auf Themen zu beziehen, die für die gesamte Bevölkerung von Belange sind. Private Anregungen und Probleme nimmt man gerne anschliessend entgegen. Wortmeldung aus der Bevölkerung Roman Rüede Ruedi Büchli hat es bereits angetönt betreffend Strassenunterhalt. Der Bus hat ja die Strecke Schlotterboden-Fuchsloch befahren. Nun gib es eine Lösung und die Strasse wird für den Busverkehr nicht mehr benötigt. Die Strasse ist teilweise in einem miserablen Zustand durch diese Belastung. Irgendwann geht es darum, dass diese Strasse saniert werden muss. Mir geht es darum, dass die Strasse durch den Busverkehr genötigt wurde und es nicht sein darf, dass die Anwohner die Kosten dafür zu begleichen haben. Man muss darum schauen, wie man dann diese Problematik angehen will. Giovanni Carau, Gemeindeammann Wir haben diesen Punkt aufgenommen und werden zu gegebener Zeit auf euch zukommen und erläutern, wie die Sache dann von statten gehen soll. Ernst Käser Nach meiner Meinung wurde diesem Strassenbereich seinerzeit eine spezielle Funktion zugewiesen im Strassenrichtplan. Als damals darüber befunden wurde, wurde dies speziell erwähnt. Diese Strasse sollte man also sanieren und dann die spezielle Funktion auflösen. Aber es ist nicht so, dass der Anwohner gar nichts bezahlen muss. Giovanni Carau, Gemeindeammann Wir danken für den Hinweis und werden dies entsprechend prüfen und die Unterlagen hervorsuchen. Thomas Brack Haben die Aufnahmen von der Abwasserleitung, welche gemacht wurden schon einen Zusammenhang mit der Sanierung? Giovanni Carau, Gemeindeammann Ja genau. Wir wollten den Zustand überprüfen, damit wir wissen was auf uns zukommen wird. So könnte man alles gleich in einem Schritt erledigen. Florian Büchli Wie sieht es mit dem Stand der Ringleitung aus? Es hat mal geheissen, es werde in diesem Jahr noch etwas geschehen. Susanna Käser, Vizeammann Die Ringleitung sollte jetzt noch erstellt werden. Gemäss IBB wird dies noch in diesem Jahr erledigt. Da sich bereits wieder ein Leitungsbruch ergeben hat, muss man schauen ob man gleich die ganze Leitung erneuern muss, nicht damit diese ständig wieder bricht. Dies sieht man wenn der Graben offen ist. Aber die Ringleitung wird noch dieses Jahr erstellt. Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, schliesst Gemeindeammann Giovanni Carau die Gemeindeversammlung um 21.45 Uhr, bedankt sich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer und lädt alle zu einem gemeinsamen Umtrunk im alten Kindergarten ein. Für richtiges Protokoll NAMENS DES GEMEINDERATES Der Gemeindeammann Der Gemeindeschreiber Giovanni Carau Markus Schlatter
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